Impulse für Wachstum und Innovation Deutschland 2025: Fit für eine erfolgreiche Zukunft! Laut jüngsten Erhebungen der OECD gehört die Bundesrepublik zur weltweiten Spitzengruppe der fünf Länder, die am meisten in Forschung und Entwicklung (FuE) investiert. Auch die in den vergangenen Monaten angestoßenen Verbesserungen für Unternehmensgründungen, etwa bei den Verlustvorträgen, verdienen eine besondere Würdigung. Gleichzeitig stellen die Digitalisierung und der demografische Wandel unsere Wirtschaft und unser Bildungssystem vor neue Herausforderungen. Ein wirtschaftlich erfolgreiches Deutschland muss Vorreiter der Digitalisierung werden, um im internationalen Wettbewerb zu bestehen und sich als Spitzenstandort für Forschung und Entwicklung zu etablieren. Die Technologieführerschaft unserer Unternehmen ist dabei die Voraussetzung für den Erfolg deutscher Produkte auf den Weltmärkten. Daher wollen wir gezielt wichtige Zukunftstechnologien, wie zum Beispiel die Luft- und Raumfahrt, stärken. Auch in der Digitalen Sozialen Marktwirtschaft muss sich die Politik an dem Versprechen messen lassen, dass gesellschaftlicher Aufstieg durch Bildung möglich ist. Gerade mit Blick auf den Mittelstand sehen wir mit Sorge, dass die Zahl der Unternehmensgründungen in Deutschland seit Jahren rückläufig ist. In einem aktuellen Weltbank-Ranking liegt Deutschland bei der Gründungsaktivität unter 189 Ländern auf Platz 114.
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Deshalb fordert der Wirtschaftsrat: Innovative Unternehmen: Steuerliche Förderung unternehmerischer Forschungs- und Entwicklungstätigkeit einführen! 2. Innovationen schützen: Patentrecht modernisieren und Neuheitsschonfrist einführen! 3. Innovative Infrastruktur: Flächendeckenden Breitbandausbau verwirklichen und Anreize für Investoren schaffen, diesen auch dort umzusetzen, wo bislang keine oder geringe Renditen zu erwarten sind! 4. Innovationsoffensive im Klassenzimmer: Aufstieg durch (digitale) Bildung ermöglichen und Programmieren / Informatik bundesweit als Pflichtfach ab der ersten Schulklasse einführen! 5. Faire Wettbewerbsbedingungen für Schlüsseltechnologien: Luftund Raumfahrtindustrie stärken und Exportgenehmigungen europaweit harmonisieren und beschleunigen! 6. Innovativer Staat: E-government und innovative Beschaffung voranbringen, Innovatioins-Check für Gesetze einführen! 1.
1. Innovative Unternehmen: Steuerliche Förderung unternehmerischer Forschungs- und Entwicklungstätigkeit einführen! Kein Land der Welt hat annähernd so viele Hidden Champions, „heimliche“ Weltmarktführer, wie Deutschland. Dabei handelt es sich um innovative, mittelständische Unternehmen, die Weltmarktführer ihres Branchensegments sind. Doch kann diese Stärke, die in der analogen Wirtschaft errungen wurde, auch in Zeiten des digitalen Umbruchs bewahrt werden? Dies ist keineswegs gewiss: Der Anteil der Innovatoren bei den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sinkt – und dies trotz der gestiegenen Ausgaben für Forschung und Entwicklung (FuE). Gleichzeitig gibt es immer weniger Unternehmensgründer in Deutschland.
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Deshalb fordert der Wirtschaftsrat: •
Bei der Gründungsfinanzierung hat die Bundesregierung viel Initiative gezeigt, etwa mit dem High-Tech Gründerfonds (HTGF). Der Fokus der Politik sollte weniger darauf liegen, weitere öffentliche Mittel bereitzustellen, sondern Anreize für verschiedenartige private Investoren zu schaffen, etwa mittels der Förderung von Business Angel Investitionen und Venture Capital Gesellschaften.
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Unternehmen sollen eine Steuergutschrift in Höhe von zehn Prozent ihrer jährlichen FuE-Ausgaben erhalten; wobei eine Steuergutschrift von maximal 2 Millionen Euro pro Unternehmen und Jahr festgelegt werden könnte, damit insbesondere Anreize für KMU und Hidden Champions geschaffen werden. Von dieser Förderung sollen alle Unternehmen profitieren, die in FuE investieren.
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Damit die steuerliche FuE-Förderung ihre volle Wirkung entfalten kann, sollte sie zusätzlich zur Projektförderung eingeführt werden und diese nicht ersetzen. Insgesamt gilt es, die Fördermaßnahmen möglichst unbürokratisch zu gestalten und transparente Prozesse zu schaffen, damit möglichst viele Unternehmen profitieren können.
2. Innovationen schützen: Patentrecht modernisieren und Neuheitsschonfrist einführen! Patente sind die Eckpfeiler der modernen Wissensgesellschaft. Sie dokumentieren mehr als 90 Prozent des technischen Kenntnisstandes der Menschheit und motivieren durch den zeitlich befristeten Schutz von Erfindungen zu Investitionen in Forschung und Entwicklung. Ein leistungsfähiges Patentwesen ist daher unverzichtbare Voraussetzung für einen starken Innovationsstandort. Deshalb fordert der Wirtschaftsrat: •
Die Einführung einer Neuheitsschonfrist im Patentrecht. Dies würde KMU entlasten, die sich aufgrund wirtschaftlichen Drucks zur zeitnahen Präsentation ihrer Entwicklungsergebnisse gezwungen sehen. Darüber hinaus würde die Neuheitsschonfrist im Wissenschaftsbereich Zielkonflikte hinsichtlich der akademischen und kommerziellen Verwertung von Forschungsergebnissen entschärfen.
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Den Abbau bürokratischer Hürden und Prozesse, etwa durch eine Vereinfachung des Arbeitnehmererfindungsgesetzes. Hierzu sollte eine (gesetzliche) Regelung mit einheitlicher, pauschaler, zusätzlicher Vergütung angestrebt werden. Dies würde für die Unternehmen ein höheres Maß an Rechtssicherheit schaffen und eine spürbare Reduktion des administrativen Aufwands bedeuten.
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Entschiedenes Vorgehen gegen Plagiatoren: Ein vorrangiges Ziel deutscher und europäischer Außenpolitik muss es sein, auch im globalen Kontext ein effizientes und internationalen Standards entsprechendes Patentsystem zu gewährleisten, um Innovationen wirkungsvoll zu schützen! Plagiatoren, die ihre Produkte in Deutschland herstellen und im außereuropäischen Ausland absetzten, dürfen nicht länger juristisch unbehelligt bleiben!
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3. Innovative Infrastruktur: Flächendeckenden Breitbandausbau verwirklichen und Anreize für Investoren schaffen, diesen auch dort umzusetzen, wo bislang keine oder geringe Renditen zu erwarten sind! Eine flächendeckende Breitbandversorgung ist ein wichtiger Standortfaktor im internationalen Wettbewerb der Unternehmen. Für innovative Industrien sind leistungsfähige Netze unerlässlich. Digitale Anwendungen wie im Bereich Industrie 4.0, Internet der Dinge, automatisiertes Fahren, Urban air mobility oder der Gesundheitswirtschaft benötigen eine Reduzierung der Latenzzeiten auf Millisekunden und Datenübertragungsraten im Gigabit-Bereich. Um Deutschland eine Spitzenposition in der digitalen Wirtschaft zu ermöglichen, muss der Ausbau der digitalen Infrastruktur entschieden und technologieoffen vorangetrieben werden. Überdies hat die Bedrohungslage durch Cyberangriffe für Unternehmen zugenommen. Diese werden in ihrer Ausprägung zunehmend professioneller und komplexer. Der digitale Wirtschaftsstandort Deutschland bedarf sicherer IT-Strukturen. Deshalb fordert der Wirtschaftsrat:
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bis 2025 flächendeckend eine Gigabit-Infrastruktur durch den Ausbau von Glasfaser und anderen innovativen Technologien zu schaffen, zu denen etwa auch satellitengestützte Breitbanddienste zählen könnten.
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5G als neuen Mobilfunkstandard zu verwirklichen! Die Regeln zur Vergabe und Nutzung dieser Frequenzen sind so zu gestalten, dass die Investitionen in die Netzinfrastruktur wirtschaftlich machbar sind.
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Investitionssicherheit zu gewährleisten! Etwaige Erlösmaximierungen bei Frequenzvergaben müssen vermieden werden, um Investitionspotentiale nicht unnötig dem Markt zu entziehen.
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Technologieoffenen Breitbandausbau durch privatwirtschaftliche Investitionen zu gewährleisten! Staatliche Fördermaßnahmen sind auf unterversorgte Räume zu begrenzen, in denen sich private Investitionen nicht rechnen!
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Potentielle Ankerinvestoren, etwa aus der Versicherungswirtschaft, suchen nach Anlagemöglichkeiten. Deshalb sind die Rahmenbedingungen für institutionelle Anleger so zu gestalten, dass Investitionen in den Breitbandausbau unterstützt werden und sich anerkannte Ankerinvestoren etablieren können.
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Unternehmen für IT-Sicherheit als ein Teil des Risikomanagements aktiv sensibilisieren! Unternehmen müssen ihre IT-Sicherheit auf technischer Ebene durch sichere Ende-zuEnde-Verschlüsselungen sowie Security by Design und Security by Default ausbauen.
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4. Innovationsoffensive im Klassenzimmer: Aufstieg durch (digitale) Bildung ermöglichen und Programmieren / Informatik bundesweit als Pflichtfach ab der ersten Schulklasse einführen! Mit dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) angestoßenem Digitalpakt sollen die rund 40.000 Schulen in Deutschland mit digitaler Infrastruktur ausgestattet werden. Fünf Milliarden Euro des Bundes sollen innerhalb von fünf Jahren investiert werden. Nun gilt es, die konkrete Umsetzung gemeinsam mit den Ländern auf den Weg zu bringen. Digitale Lernmethoden eröffnen neue Chancen – auch für den gesellschaftlichen Aufstieg durch Bildung. Diese gilt es, zu nutzen: Denn leider beendeten auch im Jahr 2014 5,5 Prozent der Schülerinnen und Schüler ihre Schullaufbahn ohne Abschluss. Unter den Schülerinnen und Schülern ohne die deutsche Staatsbürgerschaft lag die Quote der Abbrecher besonders hoch: bei 11,9 Prozent. Deshalb fordert der Wirtschaftsrat: Beteiligung des Bundes an den Kosten der vorschulischen Bildung, da alle staatlichen Ebenen auf der Einnahmeseite von den Bildungserträgen profitieren und es sich bei der Entkopplung der sozialen Herkunft vom individuellen Bildungserfolg um eine nationale Aufgabe handelt! Bundesweite Einführung der Pflichtfächer Wirtschaft und Informatik ab der ersten Grundschulklasse! Denn nur wenn Bildung auch wirtschaftliches Wissen, den Umgang mit digitalen Medien und die Fähigkeit zu programmieren umfasst, kann sie nachhaltig das Verständnis für das Alltagsleben in unserem Land fördern und Schülerinnen und Schüler hinreichend auf die Herausforderungen der Arbeitswelt 4.0 vorbereiten. Die Vermittlung digitaler Kompetenzen und didaktisch-methodischer Fähigkeiten muss zentraler Bestandteil der Lehrerausbildung sowie der Fort- und Weiterbildung werden. Denn mit der Qualifikation der Lehrerinnen und Lehrer steht und fällt der Erfolg des Digitalpakts! Hierzu bedarf es zusätzlicher Finanzmittel. Dem Fachkräftemangel durch Vermittlung digitaler Kompetenzen in der Aus- und Fortbildung zu begegnen! Schülerinnen und Schüler müssen mit mobilen Endgeräten ausgestattet werden, damit sie unabhängig vom Einkommen der Eltern den Umgang mit neuen Medien erlernen können! Berufung von 1.000 zusätzlichen IT-Professoren, um Deutschland als Zentrum der Spitzenforschung im Bereich der Digitalisierung zu etablieren!
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5. Faire Wettbewerbsbedingungen für Schlüsseltechnologien: Luft- und Raumfahrtindustrie stärken und Exportgenehmigungen europaweit harmonisieren und beschleunigen! Wir wollen unsere Schlüsselindustrien in Deutschland halten und stärken. Deshalb muss die Politik bei der Schaffung der Rahmenbedingungen auf nationaler Ebene die Auswirkung auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen wieder vermehrt in den Blick nehmen. Dadurch, dass sie 12 Prozent ihres Branchenumsatzes in Forschung und Entwicklung (FuE) investiert, ist etwa die deutsche Luft- und Raumfahrtindustrie branchenübergreifender Impulsgeber für diverse Wirtschaftszweige geworden - von Navigationssystemen bis hin zu den Mobilitätskonzepten der Zukunft. Allerdings steht der Raumfahrtsektor vor Herausforderungen: Unter dem Stichwort „New Space“ drängen weltweit private Unternehmen auf Anwenderseite in die Branche. In der Luftfahrt sind deutsche Unternehmen heute an 100 Prozent der weltweit produzierten Passagierflugzeuge beteiligt. Unsere Unternehmen sind hier „Hidden Champions“. Diese herausragende Stellung im internationalen Wettbewerb gilt es, weiter zu stärken. Deshalb fordert der Wirtschaftsrat: •
die Stärkung der deutschen Raumfahrtindustrie durch kontinuierlichen Aufwuchs im Nationalen Programm für Weltraum und Innovation mit dem Ziel, die deutsche Industrie auf allen Ebenen (vom Systemhaus bis zum Zulieferer) konkurrenzfähig und innovativ zu halten sowie die Anhebung des ESA-Budgets um mindestens 50 Millionen Euro pro Jahr, um im Bereich der Technologieentwicklungen Schritt halten zu können. Somit könnte Deutschland den steigenden Investitionen anderer europäischer Staaten als Partner auf Augenhöhe begegnen und unsere Unternehmen dabei unterstützt werden, ihre Marktchancen im „New Space“-Bereich wahrzunehmen.
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Stärkung der Raumfahrt-Zulieferer, insbesondere des Mittelstandes/KMU etwa durch die verstärkte Einbindung bei ESA- und deutschen Missionen.
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Exportregulierungen müssen auf europäischer oder internationaler Ebene harmonisiert werden, um Nachteile für den Wirtschafts- und Industriestandort Deutschland zu vermeiden. Lange Genehmigungsverfahren sind im internationalen Wettbewerb ein Nachteil für unsere Luft-und Raumfahrtindustrie – hier muss sich die Politik für mehr Tempo einsetzen!
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6. Innovativer Staat: E-government und innovative Beschaffung voranbringen, Innovatioins-Check für Gesetze einführen! Der European Digital Progress Report 2017 bestätigt, dass Deutschland bei der digitalen Verwaltung weiter hinter dem Europäischen Durchschnitt zurückliegt, auch wenn mit dem e-Government-Gesetz 2013 wichtige Weichen dafür gestellt wurden, die 100 wichtigsten und am häufigsten genutzten Verwaltungsleistungen bundesweit online anzubieten. Wir brauchen insbesondere weitere Verbesserungen beim Aufbau eines nutzerfreundlichen digital durchgängigen e-government-Angebots, um den Staat als Nachfrager und Anbieter digitaler Dienstleistungen und damit den Innovationsstandort insgesamt zu stärken. Deshalb fordert der Wirtschaftsrat: •
Den Ausbau von E-government voranzutreiben! Es gilt, die Egovernment-Angebote bundesweit zentral zu koordinieren, in one-stop-shops zu bündeln und Meilensteine zu definieren. Vorbild ist hier Estland, wo nahezu die gesamte Kommunikation zwischen Behörden und Unternehmen und Bürgern online stattfindet.
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Den Ausbau der innovativen öffentlichen Beschaffung! Damit kann der Staat selbst effizienter arbeiten und gleichzeitig neue Impulse für Innovationen in der Wirtschaft geben. Das Potential dafür liegt bei rund 10% der öffentlichen Beschaffung, wird aber bisher nur zu einem Bruchteil genutzt. Jährlich könnten laut einer Studie des Kompetenzzentrums für Innovative Beschaffung (KOINNO) mehr als 35 Mrd. Euro in innovative Waren, Güter und Dienstleistungen fließen. Die bisherigen Maßnahmen und Anreize für Kauf und Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen, z.B. in den Bereichen IT, Energieeffizienz, Beleuchtung und Dienstfahrzeuge müssen deshalb ausgebaut werden, ggfs. auch mit Hilfe von Fördermaßnahmen. Das KOINNO gibt der Verwaltung wichtige Anregungen für Innovationen, führt Pilotprojekte durch, zeigt Best-Practice-Beispiele auf und sollte seine Aktivitäten ebenfalls weiter verstärken.
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Einen Innovations-Check für Gesetze einzuführen! Neue Gesetze sollten grundsätzlich daraufhin geprüft werden, wie sie sich auf Innovation, Technologien und Fachkräfte auswirken, damit der Innovationsstandort Deutschland zukunftsfähig bleibt.
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Die Bundesregierung sollte dabei vorangehen, die Forschungsausgaben weiter zu erhöhen, um im internationalen Innovationswettlauf weiter vorne mit dabei zu bleiben. Einen wichtigen Beitrag dazu kann insbesondere die Einführung einer steuerlichen F+E-Förderung leisten (siehe Abschnitt 1).
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