Intern Wirtschaftsrat zur Griechenlandkrise:
Massive Zweifel an Reformfähigkeit Griechenlands
EU-Gipfel zu Griechenland im Juli 2015.
In den vergangenen Tagen und Wochen ging es für die EU auf dramatische Weise um wichtige Grundsatzentscheidungen. Der Wirtschaftsrat hat in dieser intensiven Zeit an vorderster Front davor gewarnt, dass der Umgang mit Griechenland zum Lackmustest für die europäische Rettungspolitik mit ihrem Prinzip „Hilfen nur gegen Reformen“ wird, wenn das griechische „Zocken“ Erfolg hat. Sollte in anderen überschuldeten Euro-Ländern der Eindruck entstehen,
dass man sich eine notwendige aber unbequeme Rosskur durch Verweigerung folgenlos ersparen kann, wäre das eine Ohrfeige für alle, die sich Mühe geben, Vereinbarungen und Verträge einzuhalten. Wir schüren dann ein Konjunkturprogramm für Beppe Grillo, Marine Le Pen und die spanische PODEMOS. In aller Deutlichkeit hat sich der Wirtschaftsrat für eine offene Diskussion über einen Plan B für Griechenland – sei es ein Grexit, die Einführung einer Parallelwährung oder ein anderer Weg – ausgesprochen. Bereits seit Anfang des Jahres hat sich der Wirtschaftsrat intensiv gegen den Missbrauch der ELA-Kredite gestemmt und immer wieder auf die Einführung einer Insolvenzordnung innerhalb der Eurozone gedrängt. Diese unbequeme Forderung hat der Wirtschaftsrat in den letzten Wochen vor Entscheidungsträgern wie Bundes-
kanzlerin Dr. Angela Merkel, Bundesfinanzminister Dr. Wolfang Schäuble, dem finnischen Finanzminister Alex ander Stubb oder dem estnischen Staatspräsidenten Toomas Hendrik Ilves beim Wirtschaftstag wie auch in zahlreichen Gesprächen mit Abgeordneten sowie medial immer wieder vertreten. Lesen Sie einen Auszug aus den Positionierungen, mit denen der Wirtschaftsrat in der Debatte starke Präsenz gezeigt hat:
Intern
Mitteilungen für Mitglieder 27. Juli 2015
Vor dem Treffen der Euro-Gruppe am 11. Juli 2015 sprach sich der Wirtschaftsrat strikt gegen eine Fortsetzung des bisherigen Rettungskurses für Griechenland aus. Die Frankfurter Allgemeine online berichtete dazu am 11. Juli 2015: Am 11. Juli 2015 berichtete die WELT online über die europapolitische Agenda des Wirtschaftsrates: Vor dem Hintergrund der durch Griechenland ausgelösten Krise fordert der CDU-Wirtschaftsrat eine umfassende Reformagenda für Europa. Mit der „wiederholten Beugung der Rechtsgrundlagen der Europäischen Union wie der Europäischen Währungsunion“ müsse Schluss sein, ansonsten drohe Chaos, heißt es in einem Grundsatzpapier, das der „Welt“ vorliegt. Konkret fordert die unionsnahe Wirtschaftsorganisation ein Insolvenzverfahren für einzelne Staaten der Euro-Zone. Die Rettungspolitik in Europa sei an ihre Grenzen gelangt. „Die Regeleinhaltung muss wieder das grund legende Bindeglied der europäischen Einigung werden.“ Nur durch das konsequente Einhalten von Regeln könne der Euro am Ende sogar gestärkt aus der Krise hervorgehen. „Europa steht am Scheideweg“, sagte Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates. Die Union brauche dringender denn je einschneidende Reformschritte. „Wir müssen Wachstumsregion werden und die Verteilungsdebatten überwinden“, mahnt der CDU-Mann im Vorfeld des für Sonntag einberufenen EU-Sondergipfels der Regierungschefs. Die Wahrnehmung in Europa sei in eine völlige Schieflage geraten. „Wir müssten uns viel stärker auf die Verhinderung des Austritts Großbritanniens konzentrieren statt auf immer neue Milliarden für Griechenland“, sagt Steiger.
„Solange es für die Umsetzung von strukturellen Reformen, die Investitionen erleichtern, keine Sicherheit gibt, darf es auch keine Hilfen mehr geben“, forderte der Generalsekretär des Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger, am Samstag in Berlin. „Jeder Entscheider muss sich fragen, ob er das weitere Verschleppen des Konkurses Griechenlands verantworten kann und welche Konsequenzen für die Reformfähigkeit Europas daraus folgen“, ergänzte er. Auch ein Grexit dürfe nicht von vorneherein ausgeschlossen werden, verlangte Steiger. Die Wirtschaftswoche online schrieb am 13. Juli 2015: Der CDU-Wirtschaftsrat hegt große Zweifel an der Reformfähigkeit Griechenlands. „Ernsthafte Reformen und Griechenland – dieses Begriffspaar passt seit mehr als fünf Jahren nicht zusammen“, sagte Generalsekretär Wolfgang Steiger. „Es ist daher vollkommen richtig, von Griechenland vor der Aufnahme von Verhandlungen für ein neues Hilfspaket weitreichende Vorleistungen einzufordern.“ Kurzfristige Hilfsgelder müssten ausschließlich auf die humanitäre Hilfe begrenzt sein. Der Rat gilt als Sprachrohr des Wirtschaftsflügels der Union. Auf Handelsblatt online wehrte sich der Wirtschaftsrat am 15. Juli 2015 gegen Vorwürfe, Deutschland würde Europa spalten: Der Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrats, Wolfgang Steiger, unter-
strich, dass die jetzt vom Internationalen Währungsfonds (IWF) festgestellte dramatische Verschlechterung der Situation in Griechenland auf die ausgebliebenen Reformen im vergangenen Jahr, den Vertrauensverlust in die Arbeit der Regierung und die auf fahrlässige Weise von Tsipras provozierte Schließung des griechischen Bankensystems zurückzuführen sei. Es sei daher „vollkommen absurd, Deutschland nun als Spaltpilz darzustellen und Griechenland, mit seiner seit über einem Jahrzehnt unverantwortlichen Haushaltspolitik, von jeglicher Verantwortung freizusprechen“, sagte Steiger dem Handelsblatt. „Niemand hat Griechenland gezwungen, jahrelang über seine Verhältnisse zu leben.“ Toleriert worden sei diese Entwicklung im Übrigen unter dem Euro-GruppenVorsitz von Jean-Claude Juncker, „der es nun der Bundesregierung überlässt, die Stabilität der Währung zu verteidigen“, sagte Steiger weiter. Junckers Rolle im Ringen um europäische Stabilität und Solidität sei somit „eher als wenig hilfreich einzustufen“. Auch Vorwürfe aus den Reihen der SPD und der Grünen, die Bundesregierung habe den proeuropäischen Kurs verlassen, seien angesichts der Verhandlungen über neue Milliardenzahlungen „blanker Hohn“. Angesichts der von Alexis Tsipras geäußerten Zweifel an dem Reformprogramm äußerte sich Wolfgang Steiger in der WELT vom 16. Juli 2015 kritisch gegenüber dem Regierungschef: „Wenn Tsipras nun behauptet, er glaube selber nicht an das Programm, lässt dies die berechtigte Frage aufkommen, ob ein Verbleib Griechenlands in der Euro-Zone und damit eine Perpetuierung der Rettungspolitik nicht größere Gefahren für die Zukunft des europäischen Projektes darstellen als ein Ausscheiden Griechenlands.“
Abzug – 19.5.2015
Intern
Mitteilungen für Mitglieder 27. Juli 2015
Nationalen Klimabeitrag erfolgreich verhindert:
Auf Energieeffizienz statt klimapolitische Luftnummern setzen Nationale Klimainstrumente führen in die Sackgasse Ziel der Bundesregierung ist es, den nationalen CO2-Ausstoß bis 2020 gegenüber 1990 um 40 Prozent zu senken. Das deutsche Ziel ist damit doppelt so hoch wie das der EU. Keiner der großen Industriestaaten hat sich annährend so viel vorgenommen. Anderswo auf der Welt sinken die Energiepreise, hierzulande wird die Belastung der Industrie ständig erhöht. Im Kern bedeutet dies aber die Zementierung eines Standortnachteils. Mit Sigmar Gabriels nationaler Sonderabgabe für Kohlekraftwerke hätte sich Deutschland industrie-
Der Wirtschaftsrat hat erfolgreich verhindert, dass durch erneute klimapolitische Zwangsmaßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschlands aufs Spiel gesetzt wurde. Sigmar Gabriels Klimaabgabe hätte einen weiteren Schritt in Richtung Strom-Planwirtschaft bedeutet, ohne im europäischen Verbund auch nur ein Gramm CO2 einzusparen. Statt klimapolitischen Luftnummern aufzusetzen, fordert der Wirtschaftsrat, nur noch ein gemeinsames, europäisches Klimaziel zu verfolgen und den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz zügig weiterzuentwickeln, damit Deutschland auch in Zukunft ein starkes Industrieland bleibt.
3./ 4. September
und klimapolitisch nur noch weiter ins Abseits manövriert. Das Instrument hätte CO2-Emissionen nicht verhindert, sondern nur ins Ausland verschoben und zugleich die deutschen Strompreise deutlich erhöht. Jede nationale Zielsetzung, die über den europäischen Emissionshandel (EU-ETS) hinausgeht, stellt eine weitere Schwächung des Wirtschaftsstandorts Deutschland dar. Der Wirtschaftsrat fordert daher, dass spätestens nach 2020 endlich Schluss sein muss mit ineffizienten, nationalen Klimazielen. Stattdessen gilt es, nur noch ein gemeinsames EU-Einsparziel zu verfolgen.
2015
T)
tschaftstag (NW Norddeutschen Wir Lübeck Einladung zum 5. greßhalle Kon und sikMu – in die MUK
tur – nsader Infrastruk Hanseregion: Lebe r ihren Ausbau fü Entscheidungen CDU e.V. g, Wirtschaftsrat der , Bremen, Hambur Schleswig-Holstein hsen Landesverbände sac ommern, Nieder Mecklenburg-Vorp
1501017_WR_EL_No
rddtWT_12Sei
1 ten_Abzug12.indd
02.07.15 10:09
Terminankündigung 3./4. September 2015 in Lübeck: Norddeutscher Wirtschaftstag „Hanseregion: Lebensader Infrastruktur – Entscheidungen für ihren Ausbau” u. a. mit
Werner Michael Bahlsen, Präsident des Wirtschaftsrates der CDU e.V.
Prof. Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung Weitere Referenten u. a.:
Stefan Dräger, Vorsitzender des Vorstands, Drägerwerk AG & Co. KG aA Dr. Ingo Luge, Vorsitzender der Geschäftsführung, E.ON SE Deutschland Gunter Bonz, Generalbevollmächtigter, Eurogate GmbH & Co. KG
6. bis 8. November 2015 in Erfurt: Junger Wirtschaftstag „25 Jahre geeintes Deutschland – durch Innovation und Wachstum unsere Position in der Welt stärken!“
Intern
Mitteilungen für Mitglieder 27. Juli 2015 intensiv geprüft werden, ob mittels steuerlicher Anreize Investitionen ausgelöst werden können. Ziel muss es dabei sein, die Such- und Entdeckungsfunktion des Marktes zur Steigerung von Energieeffizienz im Industriebereich zu stärken, anstatt nur Mitnahmeeffekte auszulösen.
Rainer Baake, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie referierte vor der Bundesfachkommission Energiepolitik des Wirtschaftsrates zur Klimapolitik.
Nationalen Aktionsplan Energieeffi zienz zügig weiterentwickeln Wenn an dem nationalen CO2-Einsparziel bis 2020 festgehalten werden soll, gilt es, mit der Stärkung von Energieeffizienz kosteneffizient Emissionen einzusparen, statt auf preistreibende, klimaideologische Instrumente zu setzen. In den Bereichen Industrie und Gebäude liegt das größte, wirtschaftlich erschließbare Effizienzpotenzial zur Einsparung von Treibhausgasen und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit jedoch weiterhin brach. Trotz erster Schritte in die richtige Richtung
Agenda für Energieeffizienzmärkte Innovationen nutzen, Kosten senken, Wettbewerbsfähigkeit stärken Bundesfachkommission Energieeffizienz im Wirtschaftsrat der CDU e.V.
DIE STIMME DER SOZIALEN MARKTWIRTSCHAFT
Die Broschüre „Agenda für Energieeffizienzmärkte“ steht auf der Homepage des Wirtschaftsrates als PDF-Dokument zum Download bereit.
bleibt die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) hier weit hinter den Erwartungen zurück. Der Wirtschaftsrat fordert das Bundeswirtschaftsministerium daher auf, den NAPE zügig neuaufzulegen. Statt auf Ordnungsrecht muss dabei auf gezielte Anreize und groß angelegte Informationskampagnen gesetzt werden, um Impulse für Investitionen in die effizientesten Technologien zu schaffen. Mit der Broschüre „Agenda für Energieeffizienzmärkte“ hat der Wirtschaftsrat hierzu konkrete Lösungsvorschläge in die Politik getragen, die es nun umzusetzen gilt. Enormes Energieeffizienzpotenzial in der Industrie erschließen Mehr als zwei Drittel des Energieeinsatzes in der Industrie entfallen auf die Querschnittsbereiche „Prozesswärme“ und „elektrische Antriebe“. Enorme Energieeffizienzpotenziale in beiden Schlüsselbereichen bleiben jedoch weiter ungenutzt, obwohl sich Investitionen hier oft bereits in ein bis fünf Jahren amortisieren. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sind sich der erheblichen wirtschaftlichen Einsparpotenziale oft nicht bewusst. Groß angelegte Kampagnen und Unternehmensnetzwerke können wirtschaftliche Energieeffizienzpotenziale aufdecken und bewährte Ansätze in die Breite tragen. Darüber hinaus sollte
v.l.n.r. Dominik Geißler, Pressesprecher, Bundeskanzleramtsminister Peter Altmaier MdB; Ministerialrätin Dr. Susanne Parlasca, Leiterin des Referats Energiepolitik und Energiewende, Bundeskanzleramt; Rainer Hundsdörfer, Vorsitzender Bundesfachkommission Energieeffizienz im Wirtschaftsrat.
Steuerliche Förderung der Gebäude sanierung umsetzen 40 Prozent des Primärenergiebedarfs in Deutschland entfallen auf den Betrieb von Gebäuden, aber nur knapp ein Prozent des Gebäudebestandes wird pro Jahr saniert. Gerade durch die steuerliche Förderung – von Einzel- und Gesamtmaßnahmen – lässt sich die energetische Sanierung in die Breite tragen. Bund und Länder sind daher in der Pflicht, bei der steuerlichen Förderung im dritten Anlauf endlich einen Durchbruch zu erzielen. Um bei der Umsetzung neue Investitionen statt nur Mitnahmeeffekte auszulösen, sollte der komplette Förderbetrag von einmalig zehn Prozent von der Steuerschuld abziehbar sein. Mit dem Ziel, den negativen „Vorzieheffekt“ für Bundesländer und Kommunen zu verhindern, sollte geprüft werden, ob die steuerliche Absetzbarkeit zeitlich entzerrt werden kann. Investitionen könnten zum Beispiel erst ab dem zweiten Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Mindestens muss der Zeitraum der Förderung auf fünf Jahre angesetzt und der Abzug degressiv ausgestaltet werden.
Intern
Mitteilungen für Mitglieder 27. Juli 2015
Bundesfachkommission Arbeitsmarkt und Alterssicherung:
Mindestlohn – Aufzeichnungspflicht gelockert, weitere Erleichterungen erforderlich Der Wirtschaftsrat hat bei den Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten zum Mindestlohn eine deutliche Lockerung erreicht. Nun gilt es, dem Bürokratiemonster Mindestlohn weitere Zähne zu ziehen und Beschäftigungsverluste in den besonders von der staatlichen Lohn untergrenze betroffenen Bereichen des Arbeitsmarktes abzuwenden. Christian Freiherr von Stetten MdB, Präsidiumsmitglied des Wirtschaftsrates und Vorsitzender der 190 Abgeordneten im Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, kritisierte die Dokumentationspflichten zum Mindestlohn auf der Tagung der Bundesfachkommission Arbeitsmarkt und Alterssicherung am 17. Juni scharf. Bürokratiemonster Mindestlohn So belastet die „Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung“ des Bundesministeriums für Arbeit und So-
MdB die zur Kommissionssitzung noch unangetastete Regelung. Angesichts der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegten Gehaltsobergrenze von annähernd 3.000 Euro Bruttolohn war für rund 9,3 Millionen Beschäftigte die Arbeitszeit zu dokumentieren. Dabei muss für ein solches Gehalt ein Arbeitnehmer mit einem Stundenlohn von 8,50 Euro 29 Tage im Monat 12 Stunden am Tag arbeiten. Damit legte Bundesministerin Nahles völlig unübliche, nur mit Ausnahmegenehmigungen der Arbeitsschutzbehörde zulässige Arbeitszeiten zugrunde, statt sich am Normalfall zu orientieren. Stattdessen solle sich der Schwellenwert für das Entfallen der Dokumentationspflicht an der gesetzlichen Wochenarbeitszeit zuzüglich eines Sicherheitszuschlags orientieren, forderte das Präsidiumsmitglied des Wirtschaftsrates.
ßigen Bruttolohn von mindestens 2.000 Euro. Damit kommt Bundesministerin Nahles der Kernforderung des Wirtschaftsrates nach einer Herabsetzung der Gehaltsgrenze von knapp 3.000 auf 1.900 Euro weitgehend entgegen. Nichtsdestotrotz wird sich der Wirtschaftsrat entschlossen für weitere Erleichterungen einsetzen: Start-upUnternehmen, Mittelständler und Vereine brauchen Entfaltungsmöglichkeiten statt Mindestlohn-Bürokratie! Gleichzeitig ist gerade bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen der Aufwand für die Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit absolut unverhältnismäßig. Deshalb sollte hier von der Dokumentationspflicht abgesehen werden, wenn ein schriftlicher Arbeitsvertrag mit verein-
v.l.n.r. Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Jörg Asmussen, Werner M. Bahlsen, Präsident Wirtschaftsrat.
Die Kommission Arbeitsmarkt und Alterssicherung im Wirtschaftsrat tagt zum Mindestlohn.
ziales nach Schätzungen des Normenkontrollrates die Unternehmen mit Bürokratiekosten in Höhe von rund zehn Milliarden Euro jährlich. Als Folge wurden gerade im Hotel- und Gaststättengewerbe seit der Einführung des Mindestlohnes Betriebe aufgegeben. Schuld ist insbesondere der viel zu weit gefasste Kreis der in die Dokumentationspflichten einbezogenen Arbeitnehmer, kritisierte Christian von Stetten
Bundesarbeitsministerium kommt Wirtschaftsrat entgegen Jörg Asmussen, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales und zweiter Redner der Tagung, zeigte sich offen für die Bedenken der Wirtschaft. Inzwischen hat das Bundesministerium die Pflicht zur Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit tatsächlich erheblich gelockert: Diese entfällt bei einem regelmä-
v.l.n.r. Christian Freiherr von Stetten MdB, Vorsitzender Parlamentskreis Mittelstand CDU/ CSU-Bundestagsfraktion; Dr. Rainer Gerding, Bundesgeschäftsführer Wirtschaftsrat; Rainer Tögel, Vorsitzender Bundesfachkommission Arbeitsrecht und Alterssicherung; Jörg Asmussen, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Intern bartem Stundenlohn und Arbeitszeit vorliegt. Mindestlohn raubt Jobs Der dritte Redner der Kommissionssitzung, Prof. Dr. Andreas Knabe als Gutachter des ifo-Instituts zu den Auswirkungen des Mindestlohns, mahnte: Bereits wenige Monate nach Einführung werde deutlich, dass die staatliche Lohnuntergrenze gerade den Schwächsten unserer Gesellschaft ihre Jobs raube. Zwar sei auch 2015 die Arbeitslosenquote weiter gesunken, aber dies sei lediglich die abgeschwächte Fortsetzung des positiven Trends seit 2006 und sei der robusten Konjunkturlage zu verdanken. Bei genauerer Betrachtung zeige sich: Eine sechsstellige Zahl von Minijobs wurde vernichtet. Gleichzeitig ist auch die Zunahme sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zum Jahresanfang eingebrochen.
Mitteilungen für Mitglieder 27. Juli 2015 Die Zahl der Arbeitslosen ist im Bereich von Helfertätigkeiten im Jahresvergleich nur noch um 1,1 Prozent zurückgegangen, bei Fachkräften, Spezialisten und Experten dagegen um 6,6 Prozent.
tung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Das schafft Transparenz und ermöglicht Kurskorrekturen.
Seit Einführung des Mindestlohns entwickelt sich die Arbeitslosigkeit in niedrigentlohnten Berufen ungünstig: In den neuen Bundesländern sind 20,4 Prozent aller Beschäftigten vom Mindestlohn betroffen. Dementsprechend werden dort auch überdurchschnittlich viele Menschen durch die Lohnuntergrenze arbeitslos, so Prof. Dr. Knabe.
einzelne Branchen, insbesondere im Dienstleistungsbereich
Lohnuntergrenze differenzieren Der sich abzeichnende Jobkahlschlag durch den gesetzlichen Mindestlohn muss dringend gestoppt werden. Umso wichtiger ist die Evaluation der Auswirkungen der staatlichen Lohnuntergrenze durch eine neutrale, wissenschaftliche Instanz, beispielsweise den Sachverständigenrat zur Begutach-
Als Sofortprogramm fordert der Wirtschaftsrat Differenzierungsmöglichkeiten für:
junge Menschen bis 25 Jahre einzelne Regionen, insbesondere mit hoher Arbeitslosigkeit und im Osten. Mindestlohn da, Job futsch, Betrieb von der Bürokratielast erdrückt – die düstere Halbjahres-Bilanz der staat lichen Lohnuntergrenze mahnt die Politik zu raschem Gegensteuern. Die erreichte Erleichterung der Doku mentationspflichten ist ein erster Schritt, dem dringend weitere folgen müssen!
Reparatur des Erbschaftsteuerrechts:
Gesetzgeber nach Kabinettsbeschluss mehr denn je gefragt Am 8. Juli 2015 hat die Bundesregierung eine auf dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums fußende Vorlage für einen Gesetzentwurf beschlossen, mit der die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts zur Reparatur des geltenden Erbschaftsteuerrechts umgesetzt werden sollen. Im Vergleich zum Referentenentwurf vom 1. Juni 2015 weist die Kabinettsvorlage zwar sichtbare Verbesserungen auf, andere wichtige Hauptkritikpunkte der Wirtschaft sind jedoch noch immer nicht berücksichtigt. Umso wichtiger wird es sein, dass der Gesetzgeber im weiteren parlamentarischen Verfahren den dringend notwendigen Änderungsbedarf umsetzt, um das Erbschaftsteuerrecht tatsächlich verfassungsfest, aber auch mittelstandsfreundlich zu gestalten. Der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums hält weiterhin an der Un-
terscheidung von begünstigtem und nicht begünstigtem Vermögen fest, mit dem Ziel, Steuerverschonungen klarer als bisher nur auf das „begünstigte Vermögen“ zuzulassen. Damit soll der Forderung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) Rechnung getragen werden, eine zu hohe Einbeziehung von begünstigungsschädlichem Verwaltungsvermögen bei der Verschonung von Betriebsvermögen zu unterbinden. Transparenz vor Verabschiedung des Gesetzes notwendig Der Wirtschaftsrat verschließt sich einer solchen Neuregelung für die Bemessungsgrundlage grundsätzlich nicht. Es muss aber von Anfang sichergestellt werden, dass eine solche Neudefinition klar und eindeutig formuliert wird. Keinesfalls darf sie für die Familienunternehmen zu langjähriger
Planungsunsicherheit darüber führen, was dem Begriff des „begünstigten Vermögens“ im Detail zuzurechnen ist. Eine Orientierung an den allgemeinen Bewertungsmaßstäben des Ertragsteuerrechts ist deshalb ebenso wichtig, wie die Möglichkeit zur vollständigen Verrechnung der Schulden des Unternehmens gegen sein Betriebsvermögen. Eine nur quotale Anrechnung widerspräche der Unternehmenspraxis, in der Verbindlichkeiten wie etwa Bank-Darlehen in aller Regel vollständig für Betriebszwecke des Unternehmens aufgenommen werden. Ebenso muss gesichert sein, dass sämtliche Verbindlichkeiten angerechnet werden, gerade auch solche für eingegangene Pensionsverpflichtungen, für Gesellschafterdarlehen wie auch Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Intern Kleinunternehmerregelung weiter nachbessern Der Wirtschaftsrat begrüßt, dass künftig Unternehmen mit bis zu 15 Beschäftigten grundsätzlich von der Erbschaftsteuer auf ihr begünstigtes Vermögen befreit werden können. Die dadurch höheren bürokratischen Lasten zum Nachweis der Einhaltung der Lohnsummenanforderungen sind der Preis der BVerfG-Forderungen. Allerdings ist die Grenze für die nachweislose Befreiung von Unternehmen mit bis zu 3 Beschäftigten deutlich zu niedrig. Hier sollte sich der Gesetzgeber an der durchschnittlichen Zahl von rund 12 Beschäftigten (ohne sog. Solo-Selbständige) in klein- und mittelständischen Unternehmen orientieren, um die vorgesehene Grenze mindestens zu verdoppeln. Zudem sollte die Ermittlung der Beschäftigtenzahl künftig anhand des sog. Vollzeitäquivalente-Konzepts erfolgen, um etwa auch Teilzeit-Beschäftigte realitätsgerecht zu gewichten. Qualitative Kriterien realitätsnäher ausgestalten Mit der Anhebung der Aufgriffsgrenzen für die sog. „Bedürfnisprüfung“ von 20 Mio. auf 26 Mio. Euro bzw. für Familienunternehmen von 40 Mio. auf 52 Mio. Euro wurde eine bis dato gesetzessystematisch unlogische Staffelung der Übertragungswerte korrigiert. Gleichwohl weisen die qualitativen Kriterien zur erbschaftsteuerrechtlichen Identifizierung von Familienunternehmen noch immer verschiedene unbestimmte Rechtsbegriffe auf. Diese müssen beseitigt werden, um von Anfang an für Rechtsklarheit zu sorgen. Ebenso ist die vorgesehene Regelung noch nicht realitätsnah ausgestaltet. Vielmehr sollte die Zahl der qualitativen Kriterien auf mindestens fünf erhöht werden, von denen dann maximal 2 oder 3 zu erfüllen sein sollten. Vor allem muss die Einbeziehung des bereits vorhandenen Privatvermögens zur Begleichung einer Erbschaftsteuerschuld auf Betriebsvermögen entfallen, um das Gesetz überhaupt verfassungsfest ausgestalten zu können. Darauf wies auch der ehemalige Präsident des BVerfG, Prof. Dr. Dres.
Mitteilungen für Mitglieder 27. Juli 2015 h.c. Hans-Jürgen Papier, in einem Gutachten für den Wirtschaftsrat explizit hin: „Keinesfalls empfehlenswert und verfassungsrechtlich äußerst problematisch wäre eine am nicht-betrieblichen bereits vorhandenen Vermögen des Erblassers oder des Beschenkten ansetzende ‚Bedürfnisprüfung‘“. Frank W. Grube, Mitglied des Vorstands der KPMG AG und Vorsitzender der Bundesfachkommission Steuern, Haushalt, Finanzen, bekräftigte die Forderung in der jüngsten Kommissionssitzung: „Keinesfalls darf es zu einer Einbeziehung des vorhandenen Privatvermögens kommen. Darüber hinaus muss vermieden werden, dass es bei der notwendigen Reform der Erbschaftsteuer zu zusätzlichen Belastungen bei unseren vielen leistungsfähigen Familienunternehmen in Deutschland kommt.“
schen Wirtschaft dienen – nicht in Einklang zu bringen ist. Zudem sollte die Abschmelzung der Steuerverschonung verlangsamt werden und erst bei Übertragungswerten ab ca. 120 Mio. Euro einsetzen. Wirtschaftsrat setzt sich mit aller Kraft für die Familienunternehmen ein Der Kabinettsbeschluss des vom BMF vorgelegten Gesetzentwurfs zur Reparatur des Erbschaftsteuerrechts am 8. Juli war zugleich der Startschuss für das weitere parlamentarische Verfahren. Das BVerfG hat den Gesetzgeber verpflichtet, bis spätestens 30.06.2016 eine Neuregelung vorzulegen. Umso mehr kommt es nun darauf an, dass die Zeit genutzt wird, um den vorliegenden Gesetzentwurf substanziell zu verbessern, damit er tatsächlich verfassungs-
Verschärfung des Ab schmelzmodells wie der aufheben Auch bei den Wertgrenzen für das alternativ zur „Bedürfnisprüfung“ wählbare Abschmelzmodell begrüßt der Wirtschaftsrat die konsequente Anpassung der Wertschwellen, um die Systematik des Gesetzes v.l.n.r.: Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier, Frank W. Grube. nicht zu durchbrechen. Vollkommen unverständlich ist jedoch, fest, aber auch mittelstandsfreundlich weshalb mit der Erhöhung der Grenze wird. Der Wirtschaftsrat wird deshalb für den Sockelwert der Steuerverschoauch weiterhin mit aller Kraft auf notnung von bisher 110 Mio. auf nunmehr wendige Korrekturen hinwirken. 116 Mio. Euro die Verschonung bei den Sockelwerten selbst um je 5 ProzentForderungen des Wirtschaftsrates: punkte abgesenkt worden ist (von 25% Erhöhung der Arbeitnehmergrenze auf 20% für die Regelverschonung und zur nachweislosen Befreiung kleiner von 40% auf 35% für die OptionsverUnternehmen von der Erbschaftsteuer schonung). auf mindestens 6 Beschäftigte sowie die Bemessung der Beschäftigtenzahl Diese Verschlechterung sollte im weinach sog. Vollzeitäquivalenten teren parlamentarischen Verfahren dringend rückgängig gemacht werden. Schließlich bedeutet dies gerade Klarstellung, was zum begünstigfür die größeren Familienunternehmen ten Vermögen gehören soll, damit mit ihren Millionen Beschäftigten eine Planungssicherheit geschaffen und erhebliche Verschärfung, die mit der eine Überbelastung der FamilienunZielsetzung des Gesetzes – dem Verternehmen durch die Hintertür verschonungsbedarf der Unternehmen, hindert wird die ganz besonders als Motor der deut-
Intern Erhöhung der Anrechnungsgrenze nicht begünstigten Vermögens (bisher: Verwaltungsvermögen), das aber wie begünstigtes Vermögen behandelt werden soll, von 10% auf mindestens 15%, um die für Familienunternehmen besonders wichtige Liquiditätsbasis nicht übermäßig zu belasten Ausweitung der qualitativen Kriterien für Familienunternehmen auf mindestens fünf, die realistisch formuliert sein und von denen höchstens drei erfüllt werden müssen in Verbindung mit einer realitätsnäheren Ausgestaltung sowie klaren Formulierungen massive Kürzung der Fristen von 10 Jahren vor und 30 Jahren nach Übertragung von Unternehmensvermö-
Mitteilungen für Mitglieder 27. Juli 2015 gen zur Einhaltung der qualitativen Kriterien und Anpassung an die bereits geltenden Fristen zur Lohnsummenregelung (von 5 bzw. 7 Jahren) Verzicht auf die Einbeziehung privaten, bereits vorhandenen Vermögens zur Begleichung der Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen Rücknahme der im Vergleich zum Referentenentwurf vom 01.06.2015 verringerten Verschonungen für die Sockelwerte beim alternativen Abschmelzmodell deutliche Anhebungen der Aufgriffsgrenzen sowohl bei der sog. „Bedürfnisprüfung“ als auch für den Pfad der Verschonungsabschläge beim Abschmelzmodell
die Ausgestaltung der Aufgriffsgrenzen bei der sog. „Bedürfnisprüfung“ und dem Abschmelzmodell als Freibetrag anstelle von Freigrenzen, um keine neuen „Fallbeil-Regelungen“ zu schaffen die Begrenzung der auflösenden Bedingung für eine nachträgliche Aufhebung bereits gewährter Steuerverschonungen (innerhalb von 10 Jahren) auf Erwerbe, die vom selben Schenkenden stammen eine realistische Anpassung des Kapitalisierungsfaktors, um die mit der Niedrigzinsphase verbundenen Sonderlasten bei der Unternehmensbewertung künftig zu verhindern.
Bundesfachkommission Digital Health:
Weg für moderne und zeitgemäße Abläufe durch Einsatz von Digital Health im gesamten Gesundheitswesen ebnen ma Digitalisierung im Gesundheitswesen nachhaltig den Durchbruch zu erzielen, fordert der Wirtschaftsrat:
v.l.n.r.: Frank Gotthardt, Dorothee Belz, EU-Kommissar Günther H. Oettinger, Dr. Rainer Gerding.
Unser Leben wurde in jüngster Vergangenheit durch kaum etwas so stark verändert wie durch das Internet und die Verbreitung digitaler Technologien. Das Potenzial moderner Informations- und Kommunikationstechnologien wird im Gesundheitswesen bisher jedoch kaum ausgeschöpft. Die Digitalisierung bietet neue Möglichkeiten in der Behandlung und in der Betreuung von Patienten. Digital Health-Anwendungen haben das Po-
tenzial, herkömmliche Behandlungswege effektiv weiterzuentwickeln und die Versorgung weiter zu verbessern. E-Health-Gesetz in den Bundestag eingebracht Der Entwurf für ein E-Health-Gesetz, der Anfang Juli im Bundestag in erster Lesung beraten wurde, setzt klare Signale, die geeignet sind, die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen. Das Gesetz ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Um beim The-
Das E-Health-Gesetz zügig verabschieden und Potenziale von Telemedizin konsequent nutzen: Die Ausweitung von Digital Health darf nicht nur gesetzlich gestattet, sondern muss gefördert werden. Der Gesetzgeber muss Leitplanken setzen und gleichzeitig Innovationspotenzialen einen raschen Weg in die Regelversorgung ermöglichen. Telematikinfrastruktur als DIE Kommunikationsplattform im Gesundheitswesen zügig ausrollen: Die Telematikinfrastruktur soll die alleinige professionelle Kommunikationsplattform im deutschen Gesundheitswesen sein. Nur so ist für alle Beteiligten Rechtssicherheit in Bezug auf Datenschutz und Standardisierung gegeben. Die Deutsche Gesundheitswirtschaft muss führende Innovationskraft bei
Intern Digital Health-Anwendungen werden: Die deutsche Gesundheitswirtschaft muss die Potenziale der Digitalisierung erschließen und als führende Innovationskraft für Digital-HealthAnwendungen Lösungen anbieten, die das Patientenwohl zur obersten Maxime haben.
Mitteilungen für Mitglieder 27. Juli 2015 werden können und dass die Entwicklung, Einbindung und Nutzung von Mehrwertanwendungen durch finanzielle Anreizsysteme unterstützt und forciert wird.
Elektronische Patientenakte umgehend realisieren: Die „Elektronische Patientenakte“ muss auf der Basis von Freiwilligkeit schnellstmöglich realisiert werden. Denn sie kann einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, das Selbstverständnis der Versicherten zu ihrer eigenen Gesundheit zu verändern und ihnen Informationen und Services für gesundheitsbewusstes Verhalten zur Verfügung zu stellen.
Datenschutz an den Bedürfnissen der Patienten ausrichten: Die Digitalisierung schafft vielfach überhaupt erst die Grundlage für einen wirkungsvollen Datenschutz, beispielsweise durch die Anwendung von Verschlüsselungstechnologien und eine sichere Telematikinfrastruktur. Deshalb müssen die Interessen der Patienten an einer Verbesserung der medizinischen Versorgungsqualität durch Vernetzung und die Nutzung von IKT wirkungsvoll vertreten und institutionell verankert werden.
Mehrwertanwendungen auf der Telematikinfrastruktur fördern: Es muss dafür Sorge getragen werden, dass Mehrwertanwendungen in die Telematikinfrastruktur eingebunden
Hintergrundgespräch mit EU-Kommissar Oettinger Die Auswirkungen der Digitalisierung auf das Gesundheitswesen waren auch Teil der Diskussionen des Wirt-
schaftsrates am 24. Juni 2015 in Brüssel. Eine Delegation des Wirtschaftsrates hat in einem Hintergrundgespräch mit EU-Kommissar Günther H. Oettinger in den Räumlichkeiten der Europäischen Kommission u. a. Fragen der EU-Datenschutzgrundverordnung beraten. Im Bereich der Gesundheitsanwendungen ging es insbesondere um sichere Big Data-Lösungen und Möglichkeiten des Datenschutzes durch Anonymisierung und Pseudonymisierung. Angesichts der großen Bedeutung der EU-Datenschutzgrundverordnung und der Verwirklichung eines einheitlichen digitalen Binnenmarktes wird der Wirtschaftsrat weiter in engen Beratungen mit Kommissar Oettinger bleiben. Lesen Sie das komplette Positionspapier „Weg für moderne und zeitgemäße Abläufe durch Einsatz von Digital Health im gesamten Gesundheitswesen ebnen“ auf der Homepage www.wirtschaftsrat.de unter Presse/Publikationen.
Veranstaltungskalender 27. Juli 2015 Stuttgart, Sektion Stuttgart und Junger Wirtschaftsrat, Prof. Dr. Stefan May, Leiter Asset Management der quirin bank und Professor für Banken, Finanzmarktanalyse und Portfoliomanagement der Business School der Technischen Hochschule Ingolstadt: „Niedrigzins und kein Ende? Wie Sie mit kühlem Kopf das Beste für Ihr Vermögen erreichen“ 28. Juli 2015 Kiel, Sektion Kiel, Ralph Brinkhaus MdB, stellv. Fraktionsvorsitzender der CDU-Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag: „Erbschaftsteuer und Griechenlandkrise – Wo verlaufen die Linien?“ 29. Juli 2015 Emsdetten, Sektion Steinfurt, Gastredner: Dr. Klaus Effing, Kandidat für die Wahl zum Amt des Landesrates im Kreis Steinfurt: „Ein starker Kreis Steinfurt“
05. August 2015 Frankfurt am Main, Sektion Frankfurt/Main, u. a. mit der Kommissionssprecherin Martina Heuser und Dr. Carsten Takac, Geschäftsführer der Sitewards GmbH: „Sitzung der Landesfachkommission Marketing & Kreativwirtschaft mit Vortrag zum Thema: „Digitales Marketing“ 06. August 2015 Hannover, Sektion Hannover, Mitgliedertreffen zur offenen Runde: „Jour Fixe“ 10. August 2015 Düsseldorf, Sektion Düsseldorf, Gastredner: Hermann Gröhe MdB, Bundesminister für Gesundheit: „Gesundheit und Innovation – die Gesundheitswirtschaft als Wachstumsmotor“ 13. August 2015 Kronberg im Taunus, Sektion Tau-nus, „Sektion Taunus & Landesfachkommission Innovation und Technologie: Vortragsveranstaltung mit Probefahrt“
14. August 2015 Dresden, Junger „Beach-Volleyball“
Wirtschaftsrat,
19. August 2015 Bremen, Landesverband Bremen, „Sommer-Get-together“ 19. August 2015 Lüdinghausen, Sektion Coesfeld, Mitgliederversammlung 19. August 2015 Lüdinghausen, Sektion Coesfeld, Sommertreff im Hause Rethmann, Gastredner: Karl Schiewerling MdB und Dr. Christian Schulze Pellengahr, Landratskandidat für den Kreis Coesfeld 20. August 2015 Düsseldorf, Sektion Düsseldorf, Gastredner: Thomas Geisel, Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf: „StartUp-City Düsseldorf“
Intern 20. August 2015 Frankfurt/Main, Junger Wirtschaftsrat Hessen mit Thomas Lang, Landesvorsitzender des Jungen Wirtschaftsrat Hessen: „Jour Fixe“ 21. August 2015 Bonn, Sektion Bonn – Rhein-Sieg-Kreis, „Sommertreff im Hause Kirschbaum“ 24. August 2015 Gütersloh, Sektion Gütersloh/Lippe, Mitgliederversammlung 24. August 2015 Gütersloh, Sektion Gütersloh/Lippe, „Blaue politische Stunde“ mit Ralph Brinkhaus MdB 27. August 2015 Aachen, Sektion Aachen, Gastredner: Manfred von Holtum, Dompropst im Bistum Aachen: „Karl der Große und seine Marienkirche im Jubiläumsjahr“ 28. August 2015 Meißen, Landesverband Sachsen, „Sommerfest des Landesverbandes Sachsen“ 28. August 2015 Landesverband Magdeburg, Sachsen-Anhalt, „Mitgliederversammlung“ 28. August 2015 Magdeburg, Landesverband Sachsen-Anhalt, „Sommerfest 2015“ mit Detlef Gürth, Landtagspräsident, Sachsen-Anhalt 01. September 2015 Hamburg, Landesverband Hamburg, Prof. Dr.-Ing. Ulrich Malchow, Professor Nautik & Seeverkehr, Hochschule Bre-men, POLITISCHES FRÜHSTÜCK zum Thema: „MegaContainerschiffe: Sinn oder Unsinn?“
Mitteilungen für Mitglieder 27. Juli 2015
01. September 2015 Wismar, Sektion Nordwestmecklenburg, Brigadegeneral Christof Munzlinger, Kommandeur des Landeskommando Mecklenburg-Vorpommern: „Das Landeskommando M-V stellt sich vor – Mehr als nur Katastrophenschutz“ 02. September 2015 Berlin, Landesverband Berlin und Brandenburg, Armin Papperger, CEO, Rheinmetall AG: Hauptstadtfrühstück mit Armin Papperger: „Die Bedeutung der Wehrtechnik für die deutsche Wirtschaft“ 02. September 2015 Stuttgart, Sektion Stuttgart und Netzwerk der Frauen, „Das Stuttgarter Weindorf 2015“ 02. September 2015 Magdeburg, Sektion Magdeburg, „4. Offene Sektionsvorstandssitzung“ 03. September 2015 Torgelow am See, Mecklenburgische Seenplatte: „Privatschulgründung in MV“, Mario Lehmann, Komplementär Schloss Torgelow, Helge Lehmann KG 03. September 2015 Hannover, Sektion Hannover, Mitgliedertreffen zur offenen Runde: „Jour Fixe“ 03. September 2015 Landesverband Hessen, Sektion Waldeck-Frankenberg, u. a. mit Lucia Puttrich MdL, Hessische Staatsministerin für Europa- und Bundesangelegenheiten: „Reise zur Hessischen Landesvertretung in Brüssel und zu den Europäischen Institutionen“ 03./04. September 2015 Lübeck, „Norddeutscher Wirtschaftstag 2015“ 04. September 2015 Bielefeld, Sektion Bielefeld, Mitgliederversammlung 04. September 2015 Bielefeld, Sektion Bielefeld, „Politisches Frühstück“
04. September 2015 Lübeck, Dirk Thomas Wagner, Director Sales Management der Oracle Deutschland GmbH, „CFO Sylt 2016“
IMPRESSUM Herausgeber: Wirtschaftsrat der CDU e.V. Luisenstraße 44, 10117 Berlin Telefon: (0 30) 2 40 87-0 Telefax: (0 30) 2 40 87-205 www.wirtschaftsrat.de intern@wirtschaftsrat.de Verantwortlich: Wolfgang Steiger Dr. Rainer Gerding Redaktion: Dr. Dirk Freigang Dr. Holger Fricke Annika Herzner Tobias Koppitz Philipp Schwartz Michael Schweizer Simon Steinbrück Britta Vasters Bernd Weber Layout: Maren Wodniok Fotos: ©Europäische Union, 2015 ©Jens Schicke ©Christian Kruppa ©Hans-Christian Plambeck ©Thomas Rafalzyk