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Ausgabe 1/2 · Februar 2017
Winterhandwerkerbonus IMPULS Die Neudotierung des Winterhandwerkerbonus ist für die burgenländische Wirtschaft ein wichtiges Konjunktursignal. Nicht nur die Unternehmer profitieren, auch ihre Mitarbeiter, die Konsumenten und natürlich der Staat selbst durch höhere Einnahmen. Seite 4 und 5
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Servicemagazin der Wirtschaftskammer Burgenland
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botschaft angekommen 16. märz 2017, 18:30 uhr
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WIE IST ES UM IHREN WIRTSCHAFTSSTANDORT BESTELLT? NIMMT DIE POLITIK DIE HEIMISCHEN UNTERNEHMER NOCH ERNST? WAS BRAUCHT ES, UM NOCH ERFOLGREICHER WIRTSCHAFTEN ZU KÖNNEN? WIE KANN SIE DIE WIRTSCHAFTSKAMMER BURGENLAND DABEI UNTERSTÜTZEN? Unter dem Motto „Botschaft angekommen“ freuen wir uns darauf, Sie beim Wirtschaftspartner-Treff begrüßen zu dürfen und gemeinsam mit Ihnen die Antworten auf viele Fragen zu finden.
programm » Begrüßung durch Präsident Ing. Peter Nemeth » Wirtschaftsstandort Bezirk Güssing – eine Analyse » „Unternehmen heute“ – Dr. Thomas Hofer » Besuch der Infopoints & Networking Informieren Sie sich auch bei unseren Infopoints zu den Themen BILDUNG & LEHRE WIFI ARBEITS-, WIRTSCHAFTS-, GEWERBE- UND SOZIALRECHT KOMMUNIKATION … und sichern Sie sich einen WIFI-Bildungsgutschein im Wert von € 70,–. Anmeldung: Regionalstelle Güssing, Hautplatz 5, 7540 Güssing, Tel. 05 90 907 2660, guessing@wkbgld.at
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+ Standpunkt
Exporte ohne Freihandel? Im Jahr 2016 wurden Waren „Made in Burgenland“ im Wert von 2,1 Milliarden Euro exportiert. Das ist ein wichtiges Signal für die gesamte Wirtschaft. Die Internationalisierung sollte – neben der Digitalisierung – daher eine wesentliche Säule unserer burgenländischen Wirtschaftsstrategie sein. Mit großer Sorge hört man seitens der burgenländischen Wirtschaft allerdings die Aussagen der Landespolitik gegen Freihandelsabkommen. Gegen den Freihandel zu sein, heißt, die Exportwirtschaft einzuschränken. Und was das bedeutet, muss allen klar sein: Stimmungsmache ist kontraproduktiv für den Wirtschaftsstandort und kostet Arbeitsplätze. Betriebe müssen sich
auf die Politik verlassen können, wenn wir unser Ziel ernst nehmen, den Wirtschaftsstandort Burgenland weiter zu attraktivieren. Sich gegen den Freihandel zu stellen, ist eindeutig der falsche Weg! Die Unternehmer haben es so schon schwer genug. So waren erst kürzlich die Weinhändler im Visier internationaler Betrüger, die sich der Identität seriöser Firmen bemächtigen. Dank der Recherche der Außenwirtschafts-Center konnte Schaden abgewendet werden. Neben vielen seriösen Unternehmern gibt es auch einige schwarze Schafe. Da gilt es, die Kräfte zu bündeln und dagegen vorzugehen, in allen Bereichen!
Peter Nemeth, Präsident
Ein exportorientiertes Land wie Österreich ist auf offene Grenzen angewiesen.
UMSATZENTWICKLUNG Stationärer Handel gerät mehr und mehr unter Druck 2016 war kein gutes Jahr für den burgenländischen Einzelhandel. Trotz Steuerreform wurde der Konsum im Burgenland nicht angekurbelt. Die reale Umsatzentwicklung bleibt hinter dem Vorjahresniveau.
Umsatzentwicklung im stationären Einzelhandel im Burgenland 2010 – 2016
Fotos: WKB, Adobe
Quelle: KMU Forschung Austria
Veränderungen n nominell und n real in Prozent gegenüber dem Vorjahr
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Die Umsatzentwicklung im stationären Einzelhandel berücksichtigt den Lebensmitteleinzelhandel auf Basis Nielsen Umsatzbarometer. Die Preisbereinigung für die reale Umsatzentwicklung erfolgt auf Basis eines Deflators auf Branchenebene von Statistik Austria
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COVER
Burgenländischer Winterhandwerkerbonus D FÖRDERBUDGET Die Neudotierung des Burgenländischen Winterhandwerkerbonus ist ein wichtiges Konjunktursignal.
er Winterhandwerkerbonus hat im Jahr 2016 mit fast 1.300 Anträgen Investitionen von 10 Millionen Euro ausgelöst. Grund genug für die Sparte Gewerbe und Handwerk, sich vehement für eine Neudotierung für die Wintersaison 2017 einzusetzen. Vor allem aufgrund der konjunkturellen Schwankungen im Jahr 2016 ist der Burgenländische Winterhandwerkerbonus ein wichtiger Impuls. „Es wird damit eine 4-fache Win-Situation
geschaffen: Nicht nur die Unternehmer profitieren, auch ihre Mitarbeiter, ebenso die Konsumenten und natürlich der Staat selbst“, ist Spartenobmann Gerhard Köppel überzeugt. Die Neuauflage des Burgenländischen Winterhandwerkerbonus ist noch unbürokratischer geworden. Nach einer Forderung der Wirtschaftskammer werden jetzt auch Barzahlungen akzeptiert. Kostenvoranschläge müssen keine eingebracht werden.
Was wird gefördert?
Folgende Handwerker und befugte Gewerbebetriebe sind unter anderem förderungsfähig: j Baumeister j Bodenleger, Keramiker, PlattenDie Arbeitsleistungen und Fliesenleger müssen von ausführenden Unternehmen (im j Dachdecker, Spengler Sinne des § 94 der j Denkmal-, Fassaden- und Gewerbeordnung 1994) Gebäudereinigung durchgeführt werden. j Elektrotechnik j Gas- und Sanitärtechnik, Heizungstechnik, Lüftungs-, Kälte- und Klimatechnik j Glaser j Hafner j Holzbaumeister (Zimmermeister) j Maler und Anstreicher, Lackierer, Tapezierer und Trockenausbauer j Metalltechnik für Metallund Maschinenbau j Tischler und Drechsler j Wärme-, Kälte-, Schallund Branddämmer
„Gerade für Klein- und Mittelbetriebe ist jeder zusätzliche Auftrag wichtig. Zudem hat eine Studie der Bundesinnung Bau gezeigt, dass 1 Euro Förderung ca. 6,5 Euro Investition auslöst. So werden Wachstum und Beschäftigung geschaffen, aber auch die Wertschöpfung bleibt in der Region“, betont Spartenobmann Gerhard Köppel. „Der Handwerkerbonus ist auch eine zielführende Maßnahme gegen den Pfusch, sowohl gegen den gewerblichen
Richtlinien Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form des Burgenländischen Handwerkerbonus 2017 für erbrachte Arbeitsleistungen. Dieser Zuschuss kann in der Höhe von 25 % der förderbaren Kosten, bis maximal € 5.000,–, gewährt werden.
Höhe der Förderung 25 % der reinen Arbeitsleistung ohne Umsatzsteuer, maximal € 5.000,– (inklusive Fahrt-, Planungs- und Beratungskosten). Arbeitsleistungen müssen pro Endrechnung mindestens € 400,– ohne Umsatzsteuer betragen.
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BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Kosten für die reine Arbeitsleistung ohne Umsatzsteuer (inklusive Fahrt-, Planungs- und Beratungskosten) für zum Beispiel folgende Maßnahmen: j Erneuerung von Dächern j Spenglerarbeiten j Erneuerung von Fassaden j Austausch von Fenstern j Austausch von Bodenbelägen j Malerarbeiten j Installationen j Durchführung von barrierefreien Maßnahmen
Gültig: 1. Jänner 2017 bis 31. März 2017
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Pfusch, speziell im Bereich der grenzüberschreitenden Dienstleistung, als auch gegen den privaten Pfusch. Er ist ein Anreiz, regionale Betriebe zu beauftragen“, so Köppel weiter. Mit rund 10.300 aktiven Mitgliedern ist die Sparte Gewerbe und Handwerk die größte. „Umso erfreulicher ist es, dass jedes vierte Unternehmen der Sparte von der Fortführung dieser Maßnahme profitiert. Denn etwa 2.700 Gewerbe- und Handwerksbetriebe fallen in
die Förderrichtlinie“, erklärt Köppel.
Nicht gefördert werden
Berechtigte Personen
j Kosten für Materialeinsatz, Geräte, Kleinmaterial und Entsorgung j Arbeitsleistungen an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht zur Wohnnutzfläche zählen (zum Beispiel Garagen, Einfriedungen, Pools) j Arbeitsleistungen aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Auflagen (zum Beispiel Kaminkehrung) j Gutachten (zum Beispiel Energieausweise, Einreichplan) j Ablesedienste, Abrechnungen von Verbrauchszählern (Strom, Gas, Wasser, Heizung und so weiter) Wichtig! Rechnungen können nur mit Zahlungsbeleg anerkannt werden! Nr. 1/2 · Februar 2017
Infos:
wko.at/bgld/ winterhandwerkerbonus2017
WK-Präsident Peter Nemeth sowie der Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk, Gerhard Köppel, begrüßen die zielführende Maßnahme gegen Pfusch und zur Belebung der heimischen Wirtschaft.
j Eigentümer des Wohnobjektes sowie ihm nahestehende Personen j Österreichische Staatsbürger oder diesen Gleichgestellte (zum Beispiel EU-Bürger)
Fördervoraussetzungen j Hauptwohnsitz im zu fördernden Wohnobjekt j Arbeitsleistungen müssen zwischen 1. Jänner 2017 und 31. März 2017 erbracht werden j Endrechnung darf nicht vor dem 1. Jänner 2017 und nach dem 31. März 2017 ausgestellt sein j Endrechnung mit detaillierter Beschreibung der Leistung j Ort der Leistungserbringung
Benötigte Unterlagen
j Vollständig ausgefülltes Antragsformular j Endrechnung samt Original zahlungsbelege (Banküber weisung oder Barzahlung) j Bestätigung eines befugten Unternehmens betreffend die ordnungsgemäße Inbetriebnahme und ordnungsgemäße Funktion der Anlage (Haustechnik) j Bestätigung, dass die zu fördernde Leistung im Zeitraum 1. Jänner 2017 bis 31. März 2017 umgesetzt wurde
Die Antragsfrist läuft bis spätestens 10. April 2017.
isches d n ä l n ge Ihr bur hmen berät e Untern ne! Sie ger Informationen und Anträge erhalten Sie: j Im zuständigen Gemeindeamt j Internet: wko.at/bgld/winterhand werkerbonus2017 j Amt der Burgenländischen Landesregierung LAD-RO-Wohnbauförderung 7000 Eisenstadt, Europaplatz 1, Tel. 0 57/600 DW 28 00 j wko.at/bgld/gewerbe BURGENLANDS WIRTSCHAFT
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Qualität und Sicherheit am Bau
EN FÜR INFORMATION SBAU SICHEREN HAU
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ormen sind besonders im Bauwesen Qualitäts-, Sicherheits- und Prüfkriterien. „Aufgrund der geltenden Richtlinien haben wir in unserem Land einen sehr hohen Standard bei Bauprodukten. Bauherren bekommen von uns eine Leistungserklärung, die die Zulassung am österreichischen Markt bescheinigt“, so Werner Adelmann, Obmann des burgenländischen Baustoffhandels. „Speziell seit der Ostöffnung kämpfen unsere Mitgliedsbetriebe mit unfairen Wettbewerbsbedingungen und mit unseriösen Angeboten von herüberarbeitenden Firmen“, erklärt Spartenobmann Gerhard
MEIN HAUS AUS ÖSTERREICH 22.08.16 14:01
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Haus Folder
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Foto: WKB
VERANTWORTUNG Mein Hausbau – in Broschüren und einem Image-Video warnen der Baustoffhandel und die Bauinnung vor der Verwendung von im Inland nicht zugelassenen Baustoffen.
Rainer Mikulits vom Institut für Bautechnik, Obmann des Baustoffhandels Werner Adelmann und Gewerbe-Spartenobmann Gerhard Köppel präsentieren Informationen für den sicheren Hausbau.
Köppel. „In diesen Angeboten sind auch Kosten für Bauprodukte, die nicht den in Österreich geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Das
böse Erwachen kommt beim Ansuchen um Benützungsbewilligung.“ Davor warnen der burgenländische Baustoffhandel und die Baubranche.
Weiterbilden, netzwerken und ehren BAUBILDUNGSTAGE Kürzlich fanden in Lutzmannsburg die vierten Baubildungstage der Landesinnungen Bau und Bauhilfsgewerbe statt.
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und 50 Teilnehmer informierten sich bei den Baubildungstagen der burgenländischen Bauwirtschaft in Lutzmannsburg. Neben einem Vortrag des
Arbeitsinspektorats standen das Baustellenkoordinationsgesetz sowie das neue burgenländische Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz auf der Tagesordnung.
Es ist schon Tradition, dass im Rahmen dieser Veranstaltung die Jungbaumeister von der Landesinnung Bau geehrt werden. wko.at/bgld/bau wko.at/bgld/bauhilf
Im Schloss Nebersdorf überreichten Landesinnungsmeister Gerhard Köppel und Innungsmeister-Stellvertreter Anton Holzer den anwesenden Jungbaumeistern eine Ehrenurkunde, die Baumeisternadel sowie die Standesregeln. 6
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WIRTSCHAFT + POLITIK
Häuslbauer in der Haftung NEU Seit Jahresbeginn haftet der Auftraggeber am Bau für eine Unterbezahlung von Arbeitnehmern, die für ausländische Unternehmen in Österreich arbeiten.
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it dem neuen Lohnund Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz das mit 1. Jänner 2017 in Kraft getreten ist, wird ein noch wirksameres Vorgehen gegen den Missbrauch in der grenzüberschreitenden
Dienstleistungserbringung möglich. Denn zukünftig haftet am Bau der Auftraggeber für eine Unterbezahlung jener Arbeitnehmer, die durch die ausländischen Dienstleistungserbringer nach Österreich entsendet oder überlassen wurden. „Die neue gesetzliche Grundlage stärkt die seriösen heimischen Firmen. Unseriöse Firmen sollen möglichst rasch vom Markt verdrängt werden, damit Wettbewerbsverzerrung hintangehalten wird und letztlich der Konsument und Auftraggeber
geschützt werden“, erklärt Gerhard Köppel, Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk. Diese neue „Bauherrenhaftung“ betrifft nicht nur Firmen, sondern auch Private. Die Voraussetzung dafür ist, dass es sich um Bauarbeiten – dazu zählen, abgesehen von den klassischen Bauarbeiten, auch Umbauten, Renovierungen, Reparaturen, Wartungen und Instandhaltungen – handelt und der Auftraggeber das geplante Lohnund Sozialdumping erkennen musste.
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23.12.16 09:337 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
FAKTEN 2016
2.592 Lehrlinge im Burgenland Lehrlinge im ersten Lehrjahr 2015 798 Lehrlinge 2016 838 Lehrlinge Lehrbetriebe gesamt 2015: 780 2016: 808
Die 10
Das Burgenland war 2016 das einzige Bundesland, das keinen Rückgang an Lehrlingen zu verzeichnen hatte. Die Bemühungen um die Lehre zeigen erste Früchte.
à Schnuppern à Berufsorientierung à Profis am Werk
23. März 2017 30. März 2017 BS Eisenstadt Wifi Eisenstadt
Tag der r ü T n e n e f f o 8
BURGENLANDS WIRTSCHAFT
BS Pinkafeld
à Schnuppern à Berufsorientierung à Profis am Werk Schnuppern
à à Berufsorientierung à Profis am Werk
Tag der
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Foto: Adobe
beliebtesten Lehrberufe Einzelhandel 14,51 % Metall(bearbeitungs)-technik 9,95 % Kraftfahrzeugtechnik 7,95 % Elektrotechnik 6,37 % Installations- und Gebäudetechnik 5,52 % Maurer 4,24 % Koch/Köchin 4,09 % Bürokaufmann/frau 3,78 % Mechatronik 3,43 % Tischler 3,13 % Insgesamt 62,96 %
2 Sommercamps In Eisenstadt und Pinkafeld für Kinder von 10 bis 14 Jahren 16. – 21. Juli 2017 oder 23. – 28. Juli 2017
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Maurerlehre beliebt: 80 Prozent mehr Lehranfänger OFFENSIVE Im Burgenland entwickelte sich die Anzahl der Maurerlehrlinge mit einem Plus von mehr als 11 Prozent – entgegen dem Österreich-Trend – positiv. Im ersten Lehrjahr waren es gar mehr als 80 Prozent Lehranfänger. Die Anzahl der Lehrbetriebe in dieser Branche ist 2016 um 6 Prozent gestiegen.
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ie Bemühungen der Landesinnung Bau, der Jugend die Ausbildung zur Fachkraft schmackhaft zu machen, zahlen sich aus. Die Zahlen der Maurererlehrlinge verzeichneten 2016 ein deutliches Plus. Die Landesinnung Bau hatte schon vor Jahren die Zeichen der Zeit richtig gedeutet und den Fokus vermehrt auf die Ausbildung zukünftiger Facharbeiter gelegt. „Unsere Lehrbetriebe klagen, dass es
immer schwieriger wird, offene Lehrstellen zu besetzen. Gerade deshalb versuchen wir bereits seit vielen Jahren, auf den Lehrberuf des Maurers schon in den Schulen aufmerksam zu machen“, erklärt Innungsmeister Gerhard Köppel. „Umso erfreulicher ist es, wenn diese intensive Arbeit mit positiven Lehrlingszahlen belohnt wird“, betont er.
+ Informationen Bildung und Lehre Sabine Lehner Robert-Graf-Platz 1 7000 Eisenstadt T 05/90 907-18 11 wko.at/bgld
Karriere im Tourismus
Fotos: WKB
DIE BESTEN „Unsere Lehr-
linge haben beim Landeslehrlingswettbewerb in Eisenstadt wieder einmal das hohe Ausbildungsniveau eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Für den Tourismusnachwuchs ist dieser Bewerb ein wichtiger Probelauf für die Staatsmeisterschaften im April 2017 in Obertrum“, so Gastronomie-Fachgruppenobmann Kommerzialrat Ernst Horvath.
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Anna Wappel vom Cafe Rekord in Pinkafeld, Simone Heiling und Yvonne Weinauer von der Kurbad Tatzmannsdorf AG sind Burgenlands bester Tourismusnachwuchs 2017. BURGENLANDS WIRTSCHAFT
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Gute Vorsorge DISKUSSION Selbstbehalte sind ein ideologisches Streitthema. Aber: Würde man das Modell der SVAGesundheitsversicherung – geringere Abgaben und Selbstbehalte – auf die Gebietskrankenkassen übertragen, könnten die Krankenversicherungsbeiträge um 10 Prozent gesenkt werden.
Foto: WB, Quelle: Sozialversicherungsträger
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ürde man das Modell der SVA-Gesundheitsversicherung auf die Gebietskrankenkassen mit einer neuen Wahlmöglichkeit – geringere Abgaben und Selbstbehalte oder höhere Beiträge und keine Selbstbehalte – umlegen, so könnten die Krankenversicherungsbeiträge um knapp 10 Prozent gesenkt werden, rechnet die SVA vor. „Wenn schon über die Selbstbehalte diskutiert wird, warum nicht gleich eine generelle Neuordnung aller bestehenden Selbstbehalte?“, fragt Kommerzialrat Helmut Tury, Obmann der SVA Burgenland. Am Ende sollte ein einheitliches
System für alle Krankenkassen stehen, betont er. Kein staatlicher Eingriff Kategorisch abgelehnt wird von ihm aber, dass die Selbstbehaltsfrage von der Regierung geregelt wird. „Das wäre ein massiver Eingriff in die Selbstverwaltung“, so Tury. Zur Erklärung: Gesetzlich geregelt ist derzeit nur, dass die Kassen Selbstbehalte zwischen 0 und 30 Prozent festlegen können. Die konkrete Höhe obliegt der jeweiligen Kasse. Derzeit gibt es bei der SVA auch zahlreiche Befreiungs- und Obergrenzenregelungen, zum Beispiel bei Kindern, geringem Einkommen oder Versehrten, sowie die Beitragsreduktion durch Teilnahme an der Aktion „Selbständig gesund“. Eiserne Reserve Derzeit liegt die „eiserne Reserve“ für Krisenfälle bei 200 Millionen Euro. „Die Auflösung wäre betriebswirtschaftlicher Nonsens, weil man Geld für Notfälle wie eine Grippewelle
haben muss“, so der Obmann. Würde man die Selbstbehalte von heute auf morgen abschaffen, würde das die SVA mehr als 60 Millionen Euro pro Jahr kosten. Innerhalb weniger Jahre wären die Reserven aufgebraucht. Studien zeigen, dass Selbstbehalte zu einer bewussteren Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen führt. Es gibt keine Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Lebenserwartung – ob mit oder ohne Selbstbehalt. „Nicht vergessen werden darf auch, dass die SVA das größte Sozialprojekt Österreichs, die 24-Stunden-Betreuung, wesentlich mitträgt“, so Helmut Tury.
Kommerzialrat Helmut Tury
Vergleich gezahlte KV-Beiträge und Selbstbehalte im Jahr 2015, in Euro Beiträge pro Versichertem
Eisenbahner Betriebskrankenkassen Beamte Gebietskrankenkassen Bauern Selbständige
Selbsbehalt pro Versichertem
3.082 184,5 2.797,1 104,7 2.712 218,4 2.000,8 82,2 1.893,4 125,6 1.627,2 141,9
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Prämie für Investitionszuwachs ZUSCHUSS Mit der Investitionszuwachsprämie fällt der Startschuss zur Auflösung des Investitionsstaus in Österreich.
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n Summe 175 Millionen Euro hat die Bundesregierung für heuer und nächstes Jahr zur Förderung von Investitionen von Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Investitionszuwachsprämie bereitgestellt. Der klare Fokus auf Klein- und Mittelbetriebe soll Wachstumsund Beschäftigungsimpulse bringen. Schätzungen zufolge sollen durch die Prämie bis zu 25.000 neue Jobs in den heimischen Betrieben entstehen. Bis zu 75.000 Euro Der Zuschuss beträgt – je nach Firmengröße – zwischen 10 und 15 Prozent des
Investitionszuwachses, maximal jedoch 75.000 Euro. Förderanträge können ab sofort über das Portal der Förderbank Austria Wirtschaftsservice (www.aws.at) gestellt werden. Mit einer Erledigung ist im Lauf des Jahres zu rechnen. Für Tourismusbetriebe, für die 40 Millionen Euro des Fördervolumens reserviert sind, erfolgt die Abwicklung über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (www.oeht.at). Investitionszuwachs Gefördert werden Neuinvestitionen in Betriebsanlagen in Österreich. Dabei müssen die getätigten Investitionen mindestens
um 50.000 Euro (bei Klein- und Kleinstunternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitern) beziehungsweise um 100.000 Euro (mittlere Betriebe mit unter 250 Mitarbeitern) höher liegen als der Wert der durchschnittlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten der vergangenen drei Geschäftsjahre (Investitionszuwachs). Die Investition, für die die Förderung beantragt wird, muss heuer oder 2018 erfolgen. Vorsicht! Es gilt: „First come, first serve.“ Die Vergabe der Förderungsmittel erfolgt also nach der Reihenfolge der eingelangten Anträge. wko.at
12 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Foto: WKÖ
Neuinvestitionen werden mit 175 Millionen Euro gefördert. Nr. 1/2 · Februar 2017
Leichter exportieren EXPORTFONDS-KREDITE Zinsgünstige Rahmenkredite für kleinere und mittlere Unternehmen, die im Export tätig sind, werden vom Österreichischen Exportfonds zur Verfügung gestellt.
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xportierende KMU brauchen finanziellen Spielraum für neue Geschäfte. Ein bewährter Schlüssel dazu sind die Betriebsmittel-Finanzierungen des Exportfonds. Diese zinsgünstigen Rahmenkredite erhalten kleine und mittlere Exporteure über ihre Hausbank. Die Voraussetzungen sind einfach zu erfüllen: Exportforderungen und Exportaufträge können bis zu maximal 30 Prozent der gesamten Exportumsätze finanziert werden. Als bankmäßige Sicherheit
wird zumeist eine Forderungsabtretung vereinbart. „Besonders intensive Nutzer der Exportfonds-Kredite sind jene Exporteure, die in die klassischen Nachbarschaftsmärkte liefern“, so Walter Koren, Chef der Außenwirtschaft Austria und Aufsichtsrat des Exportfonds. „Von diesen Exportfonds-Kunden höre ich immer, wie einfach, schnell und reibungslos sie zu ihrem Geld kommen. Daher kann ich exportierenden KMU nur raten: Sprechen Sie mit Ihrer Hausbank“, erklärt er weiter. Vom Exportfonds profitieren aktuell ca. 2.000 Kunden mit einem Kreditvolumen von 1,1 Milliarden Euro. Kunden sind Waren- und Dienstleistungsexporteure sowie verstärkt KMU aus Handel und Tourismus. Die Mitarbeiter des Exportfonds-Teams sind täglich in intensivem
Kontakt mit den österreichischen Banken, sodass Exportfonds-Kredite besonders rasch eingeräumt werden können. Vier Schritte zum Exportfonds-Kredit ■■ Kreditantrag bei der Hausbank holen oder Download unter www.exportfonds.at ■■ Antrag über die Hausbank einreichen ■■ Nach Überprüfung erhält die Hausbank die Zusage und den Sichtwechsel ■■ Sobald der akzeptierte Sichtwechsel vorliegt, kann der Kredit in Anspruch genommen werden ■■ Der Exportfonds ist ein gemeinsames Unternehmen der WKÖ und der Österreichischen Kontrollbank
Walter Koren Leiter der Außenwirtschaft Austria
wko.at/aw
+ Schwerpunkte und Veranstaltungen ... für Investoren und (Neu)Exporteure Estland, Lettland, Litauen: Wirtschaftsmission mit Einblicken in die drei Wachstumsmärkte. Tallinn, Riga, Vilnius, 6. – 9. 3. 2017. ... für branchenspezifisch Interessierte Slowakei: Wirtschaftsmission Holzindustrie & Holzbau. Treffen mit potenziellen Geschäftspartnern und Kunden der slowakischen Holzwirtschaft. Žilina, 28. 3. 2017. Finnland: Austria Showcase. Präsentation von Smart&Clean-Lösungen und Urban Technologies. Helsinki, Tampere, 28. – 31. 3. 2017. ... für Fernmärkte Philippinen: Wirtschaftsmission zur asiatischen Entwicklungsbank (ADB), die jährlich Projekte im Wert von 27 Mrd. US-Dollar in Asien finanziert. Infos zu Projektchancen. Manila, 21. – 23. 3. 2017. China: Austria Showcase. Chancen am chinesischen Automobilmarkt. Shanghai, Peking, Baoding, 26. – 31. 3. 2017. Australien: Gruppenausstellung auf der internationalen Fachmesse DesignBUILD 2017. Sydney, 3. – 5. 5. 2017. Infos zu allen Veranstaltungen: Tel. 08 00/39 76 78, wko.at/aussenwirtschaft/veranstaltungen Nr. 1/2 · Februar 2017
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KOMMENTAR
Dr. Johann Gneist, Gneist Consulting Team
Messeland Burgenland „Ohne Werbung Geschäfte machen ist so, als winke man einem Mädchen im Dunkeln zu. Man weiß zwar, was man will, aber niemand sonst.“ (1) In den letzten Jahren haben sich interessante Messe- und Ausstellungsveranstaltungen im Burgenland etabliert.
Regionale Kompetenz muss vor den Vorhang. Der persönliche Kontakt zu Kunden und ein „echter, lebendiger“ Ansprechpartner sind immer noch wichtige Kriterien – auch in Zeiten von Online-Shops und anderer virtueller Vertriebskanäle. Oft ist bei diesen Veranstaltungen auch ein umfassender Gastronomie- und Vergnügungsbereich integriert, der das Angebot abrundet und weitere Interessenten anlockt. Insgesamt also sind Messen, Ausstellungen und Wirtschaftsschauen ein wichtiger wirtschaftlicher Impulsgeber aus dem Land und für das Land. Und nicht zu vergessen die zahlreichen „Hausmessen“, bei denen Betriebe landauf-landab in den eigenen Räumlichkeiten ihr Leistungsspektrum eindrucksvoll unter Beweis stellen. Mit der richtigen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Unterstützung schaffen es „unsere“ Betriebe im Burgenland, täglich Spitzenleistungen zu erbringen. Die Expertinnen und Experten von GCT unterstützen dabei gerne. Unser Ziel ist es, dass unsere Kunden „mit Sicherheit mehr Unternehmen“ haben. (1)
Für den erfolgreichen Ablauf von Weiterbildungsveranstaltungen oder Seminaren spielt die Wahl der passenden Location eine nicht unwesentliche Rolle. Gediegenes Ambiente, komfortable Ausstattung und modernste Technik entscheiden maßgeblich darüber, wie gut eine Veranstaltung und ihre Inhalte bei den Teilnehmern ankommen. Perfekte Kongress- und Seminarlocations gibt es im Burgenland zwar einige. Wer aus dem Vollen schöpfen möchte, sollte sich lieber etwas früher als zu spät umsehen. Sichern Sie sich jetzt den passenden Ort für das nächste Event und stellen Sie so einen möglichst effizienten und nachhaltigen Ablauf Ihrer Veranstaltung sicher.
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14 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Nr. 1/2 · Februar 2017
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Nr. 1/2 · Februar 2017
SPECIAL
Schutz vor Manipulation S
pätestens am 1. April müssen alle im Einsatz stehenden Kassen einen Manipulationsschutz haben. Das heißt, jeder Barumsatz wird mit einem elektronischen Siegel versehen. Auf dem Beleg wird das durch ein entsprechendes Q R-Symbol ersichtlich, oder auch in anderer Form, wie zum Beispiel als Barcode. Bei dem QR-Code handelt es sich um ein gedrucktes Symbol, das digital gelesen werden kann. QR steht für „Quick Response”.
Wie kommen Unter nehmer zu diesem Manipulationsschutz? Indem sie ihre Registrierkassa entsprechend nachrüsten. Eine Anleitung zur Registrierung bei FinanzOnline bietet die Broschüre „Anmeldung und Betrieb von Registrierkassen” der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die im Internet unter wko.at/registrierkassen zum Download bereitsteht. Unternehmer brauchen für die Aktivierung des
Manipulationsschutzes ein personenbezogenes Zertifikat. Solche Zertifikate gibt es bei den Firmen A-Trust, GlobalTrust oder PrimeSign. Die Sicherheitseinrichtung muss mit der Kassa verbunden werden. Sie kann je nach System eine Karte, ein Chip oder bei Kassen, die über das Internet funktionieren, auch nur elektronisch auf einem externen Modul abgespeichert sein. Achtung: Bei der Bestellung des Zertifikates wird das
Unternehmen gegenüber der Behörde mithilfe der UID, Steuernummer oder GLN (Global Location Number) identifiziert. Da diese Informationen teilweise ohne weitere Überprüfung im Zertifikat gespeichert werden, muss man hier genau sein. So führt zum Beispiel eine fehlerhaft angegebene UID dazu, dass das Zertifikat auf ein falsches (oder nicht existierendes) Unternehmen ausgestellt wird und eine Anmeldung der Kassa dann nicht möglich ist.
§
1
2
3
Aktualisierung des Registrier kassensystems, Beschaffung einer Signaturerstellungseinheit
Initialisierung der Registrierkassa, Erstellung des Startbelegs
Anmeldung von Registrierkassa und Signaturerstellungseinheit auf FinanzOnline
FON
ZDA
(Zertifizierungsdienstleistungsanbieter)
Initialisierung der Registrierkassa
FON-Erstregistrierung
Kassen-lD-Nr. Serien-Nr.-Zertifikat AES-Schlüssel Zugangscode für Unternehmer-App
RKDB
(Registrierkassendatenbank)
Einrichtung des Manipulationsschutzes bei Registrierkassen Durch den Manipulationsschutz wird jeder Beleg elektronisch signiert. Um diesen Manipulationsschutz zu aktivieren, muss der Unternehmer ein Zertifikat besorgen, das auf ihn ausgestellt ist. Dann wird die Sicherheitseinrichtung mit der Kassa verbunden und der Startbeleg erstellt. Nach der Meldung an das Finanzamt über FinanzOnline (FON) muss der Startbeleg überprüft werden.
16 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Erstellung Startbeleg
Wenn Ihre Registrierkassa das sogenannte Webservice von FinanzOnline (FON) nutzt, werden diese Schritte großteils automatisiert durchgeführt. Nr. 1/2 · Februar 2017
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ungs-Tip
lt Veransta
ht assen-Pflic Registrierk 017 8. Februar 2 berwart 10 Uhr WK O nstadt ise 16 Uhr WK E : Anmeldung 21 13 790 90 05 T @wkbgld.at er ck E ruth.e ld W wko.at/bg
EINRICHTUNG Die technischen Spezifikationen für den Manipulationsschutz der Registrierkassen waren im vorigen Jahr noch unklar. Die Kassen müssen daher nun entsprechend nachgerüstet werden.
Meldung an das Finanzamt Damit die Kassa mit der Sicherheitseinrichtung arbeiten kann, braucht sie ein Software-Update. Sobald die Installation abgeschlossen ist und die Sicherheitseinrichtung in Funktion tritt, muss eine Meldung über FinanzOnline (FON) an das Finanzamt erfolgen. Nach der Umstellung erstellt die Kassa sofort einen sogenannten Startbeleg. Auf diesem sind unter anderem die Daten
der Kassa, des Zertifikats und der Umsatz Null verschlüsselt in Form des QR-Codes. Sollte irgendwann die Kassa oder auch die Sicherheitseinrichtung über einen längeren Zeitraum hinweg ausfallen oder außer Betrieb genommen werden, muss das Finanzamt wieder über FON informiert werden.
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i
QR-Codes sind 2D-Codes, die mit digitalen Geräten (wie Ihrem Smartphone) eingescannt und ausgelesen werden können. Probieren Sie es aus: Installieren Sie einen QRCode-Scanner (Gratis im App-Store) und scannen Sie diesen Code.
Ausführliche Informationen und den Folder dazu gibt es auf der Internetseite wko.at/registrierkassen
Prüfung des Startbelegs
Belegprüfung durch Unternehmer
Unternehmer-App
Prämie bis 31. März
Behördenkontrollen
Belegprüfung mit Behörden-App und DEP-Analyse (Analyse Datenerfassungsprotokoll)
Meldung von Ausfällen und Außerbetriebnahme FON
Nr. 1/2 · Februar 2017
Für die Anschaffung beziehungsweise Umrüstung von Registrierkassen können Unternehmen eine Prämie von 200 Euro bzw. 30 Euro pro Erfassungseinheit beantragen. Der Antrag kann mit dem Beilagenformular E 108c geltend gemacht werden. Die Prämie wird auf das Abgabenkonto gutgeschrieben und stellt keine Betriebseinnahme dar, das heißt, sie ist steuerfrei. Für die Inanspruchnahme müssen die Ausgaben jedoch vor dem 31. März 2017 erfolgen.
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BURGENLANDS WIRTSCHAFT 17
10.01.17 09:41
10 Jahre „Jugendtaxi“ ERFOLGSMODELL Im Jänner 2007 startete die Taxiinnung gemeinsam mit der Landesregierung das „Jugendtaxi Burgenland“. Mittlerweile hat sich dieses Projekt zur größten Mobilitäts- und Verkehrssicherheitsinitiative Österreichs entwickelt.
D
ie Wirtschaftskammer hat mit dem Landesjugendreferat und dem Verkehrsreferat der Burgenländischen Landesregierung das Projekt „Jugendtaxi Burgenland“ ins Leben gerufen. Mittlerweile beteiligen sich schon 108 burgenländische Gemeinden an der Initiative. 250.000 Taxigutscheine wurden von den Gemeinden an die Jugendlichen ausgegeben. Ein unschätzbarer Beitrag zur Erhöhung der Mobilität und Verkehrssicherheit! www.jugendtaxi.eu
Landeshauptmann-Stv. Johann Tschürtz, Landesrätin Astrid Eisenkopf, Vorstandsdirektor Alois Ecker, Obmann Patrick Poten, Spartenobmann Martin Horvath und Generaldirektor Rudolf Könighofer
GROSSPETERSDORF
Lukas Deutscher von der NMS Großpetersdorf ist der glückliche Gewinner des Berufsinfo-Gewinnspiels „Karriere mit Lehre als Maurer“. Eine Lehre am Bau bietet viele Chancen. Elke Winkler, die Lehrlingsexpertin der Bauinnung Burgenland, macht die Jugendlichen bei ihren Besuchen in den Schulen auf die vielfältigen Möglichkeiten aufmerksam. 18 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
EISENSTADT Verena Marczinyas eröffnete ein SecondHand-Geschäft für Babybekleidung. IMichael Bieber und Regionalstellenleiter Christian Schriefl begrüßten die Neo-Unternehmerin. www.verenaswuermchenwelt.at
PARNDORF Christian Kühnelt eröffnete die Fashionbar im Outletcenter, eine Relaxzone für Shopper und Nicht-Shopper. Regionalstellenobmann Robert Frank und Regionalstellenleiter Harald Pokorny gratulierten recht herzlich.
OBERPULLENDORF Kürklü Kutsal handelt mit Mobiltelefonen. Regionalstellenleiter Freddy Fellinger gratulierte zur Geschäftseröffnung.
WINDISCH-MINIHOF Frau-in-der-Wirtschaft-Bezirksvorsitzende Sonja Wagner lud zum Netzwerken in die Brötchenwerkstatt ein. Die Gastgeberin war diesmal Christine Knausz. Sie präsentierte ihren Buchgrabenhof und die Brötchenwerkstatt. Sonja Wagner dazu: „Mit diesen Veranstaltungen wollen wir die hervorragenden Leistungen unserer Unternehmerinnen in der Region vor den Vorhang bitten“. Im Bild: Yvonne Sammer, Angela Wirth, Ingrid Kornberger, Karin Cermak, Christine Knausz, Friederike Rupitsch, Sonja Wagner, Claudia Fartek, Renate Halb, Nicole Meitz, Petra Werkovits, Marianne Fink Nr. 1/2 · Februar 2017
Fotos: WKB
+ Der kurze Blick auf Burgenlands Wirtschaft
Autowäsche zahlt sich aus!
Fotos: WKB, Adobe
AUTOPFLEGE Eine regelmäßige Autowäsche erhöht die Verkehrssicherheit und schützt das Auto vor Wertverlust.
Tanja Stöckl, Obfrau der Fachgruppe Garagen-, Tankstellenund Serviceunternehmen
G
erade in der kalten Jahreszeit lohnt sich eine regelmäßige Autowäsche. Winterwetter bringt neben Schnee, Nieselregen, Nebel und Matsch auch salzgestreute Straßen mit sich. „Ein gepflegtes und gewartetes Auto garantiert eine gute Sicht und damit eine sichere Fahrt“, empfiehlt Tanja Stöckl, Obfrau der Fachgruppe Garagen-, Tankstellenund Serviceunternehmen, allen Autofahrerinnen und Autofahrern den regelmäßigen Besuch einer Autowaschanlage. Ein
Irrglaube ist, dass es im Winter zu kalt für eine Autowäsche sei und das Fahrzeug Schaden nehmen könne. Das Gegenteil ist der Fall. Denn das Salz auf Fahrzeug und Unterbau sollte des Öfteren abgewaschen werden, um Folgeschäden zu vermeiden.
Gerade im Winter sollte das Fahrzeug regelmäßig zur Autowäsche.
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BURGENLANDS WIRTSCHAFT 19
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Burgenlands Wirtschaft – Servicemagazin der Wirtschaftskammer Burgenland
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Situationselastisch KAUFENTSCHEIDUNG Haben Sie sich nicht schon manchmal gefragt: Warum hat der Kunde jetzt gerade das gekauft? Von der Markenerfahrung bis zur Tagesverfassung kann vieles eine Rolle spielen.
Foto: WKB
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ass Kunden, die hungrig einkaufen, besonders bei Lebensmitteln zulangen, ist hinlänglich bekannt. Aber auch sonst spielen die Situation und die Stimmung der Konsumenten beim Einkaufen eine große Rolle und können so manche Markenkaufentscheidung, die bereits geplant wurde, noch kippen. Besonders der Einkauf von schnelldrehenden Produkten, den Fast Moving Consumer
Goods, folgt klaren Mustern. Aber auch situative Faktoren spielen dabei letztendlich eine Rolle. Wird ein Produkt als Geschenk gekauft oder hat der Käufer das Gefühl, sich nach einem anstrengenden Tag belohnen zu müssen, so wird gerne zu einer teureren Marke gegriffen. Eine Bedeutung hat auch, ob man alleine oder in Begleitung einkaufen geht. Wie möchte sich der Einkäufer gegenüber seiner Begleitung zeigen? Als Schnäppchenjäger, der auf sein Geld aufpasst? Oder als Big Spender, dem das Geld locker sitzt? Ist die Begleitperson aus dem Familienverband, was zumeist der Fall ist, so ist der soziale Druck nicht viel höher als alleine. Daher wird dabei eher zu günstigen Produkten gegriffen.
Doris Granabetter Burgenlands Wirtschaft, Praxistipp
Auch wenn viele situative Reize außerhalb des Einflusses der Anbieter liegen, so kann das Wissen um die Umstände doch absatzfördernd genutzt werden. Das Bedürfnis der Kunden, sich eine Belohnung zu gönnen, kann beispielsweise durch eine besondere Verpackung hervorgehoben werden. Hier ist unternehmerisches Einfühlungsvermögen abseits der üblichen Musikberieselung gefragt.
+ Der kurze Blick auf Burgenlands Wirtschaft
GÜSSING Sawsan
Finjan übersiedelte mit ihrem Geschäft Finjan Spices & Tea an einen neuen Standort. Die gebürtige Irakerin eröffnete bereits 2011 mit ihrem Gatten ein Geschäft für orientalische Gewürze, Tees sowie Schmuckund Geschenkartikel. Im Bild: Sinan Finjan, Sawsan Finjan und Jürgen Szerencsits im neuen Geschäft in der Hauptstraße 29
Nr. 1/2 · Februar 2017
UNTERPULLENDORF Maria Hahn sichert die Nahversorgung im Ort. Sie übernahm das Geschäft von Karl Meserits. Im Bild: Karl Meserits, Katalin Dien-Pinezits, Regionalstellenleiter Freddy Fellinger, Maria Hahn, Anton Blazovich und Bäckermeister Josef Thurner
BURGENLAND Die
Sparte Industrie unterstützt seit vielen Jahren das SOS Kinderdorf Pinkafeld beziehungsweise das dortige Haus der Industrie durch großzügige finanzielle Spenden aus dem Dr.-WernerFrantsits-Fonds. Spartenobmann-Stellvertreter Manfred Gerger übergab kürzlich einen Scheck über 6.000 Euro an den SOS-Kinderdorfleiter Marek Zeliska.
Dr. Ramin Ilbeygui, Facharzt für Orthopädie und orthopädische Chirurgie, Arzt für Allgemeinmedizin – Eisenstadt und Frauenkirchen www.orthopraxis.at
Richtiges Sitzen Der Rücken des Menschen ist für andauerndes Sitzen nicht geeignet, die Skelettmuskulatur muss beim Sitzen ständig Haltearbeit verrichten. Bewegungsarmut lässt die Muskulatur erschlaffen, sie wird schlecht durchblutet. Aber: Was tun? Die Devise heißt: Bewegung und Haltungswechsel. Ein wichtiger Punkt dabei ist die Ergonomie des Arbeitsplatzes: n Arme im Ellenbogenbereich und Beine im Kniebereich sollten im rechten Winkel sein. Dazu werden Sitz- und Tischhöhe angepasst (Sessel und Tisch sollten verstellbar sein), sodass die Arme locker am Tisch aufliegen (Schultergürtel und Nackenregion werden entlastet) und die Füße satt am Boden stehen (Beinmuskulatur und Wirbelsäule werden entlastet). Zu stark gestreckte Kniegelenke bewirken eine nicht stabile Sitzhaltung. Zu stark gebeugte Kniegelenke haben Durchblutungsstörungen als Folge. n Die Gesamtfläche des Sitzes soll ausgenützt sein und 2/3 des Oberschenkels stützen. Das Becken soll eher über 90° geneigt sein (leicht abfallende Sitzfläche). Die Rückenlehne unterstützt den Rücken mit einer Wölbung im unteren und mittleren Rückenbereich. n Haltungswechsel mehrmals pro Stunde: mal vorgeneigt, mal aufrecht und mal zurückgelehnt. Dynamisches Sitzen beugt einseitiger Belastung der Wirbelsäule vor und fördert gleichzeitig die Durchblutung der Bandscheiben und der Muskulatur. Als Faustregel bei einem 10-Stunden-Arbeitspensum sollte das dynamische Sitzen insgesamt 6 Stunden, das Stehen 3 Stunden und gezieltes Umhergehen 1 Stunde betragen.
In der nächsten Ausgabe stellen wir Ihnen ein Bewegungsprogramm für den Arbeitsplatz vor. BURGENLANDS WIRTSCHAFT 21
MENSCHEN + MÄRKTE
Gründerland 12.083 Neugründer in den letzten 10 Jahren
Jährlich werden im Burgenland rund 1.000 Unternehmen gegründet. 2010 war mit 1.270 Neugründungen dabei das gründungsstärkste Jahr. 2016 machten sich 1.063 Personen selbständig.1
W 8,60 % OÖ 7,51 %
NÖ 8,78 % Bgld 10,80 %
Vbg 5,96 %
T 6,32 %
Sbg 6,20 %
Stmk 9,01 %
Ktn 8,50 %
10,80 % Gründungsintensität Im Bundesländervergleich liegt das Burgenland auf Platz 1.2
Gründerboom in Güssing
Mit 15,4 % Gründungsintensität zeigt sich innerhalb des Burgenlandes, dass der Gründungsboom in Güssing weiter anhält.2 Unternehmensgründungen 2016 nach Bezirken Eisenstadt (Stadt + Umgebung) 371 Güssing 283 Jennersdorf 123 Mattersburg 229 Neusiedl am See 402 Oberpullendorf 250 Oberwart 277
Unternehmensgründungen 2016 nach Sparten n Gewerbe und Handwerk 68,8 n Handel 15,2 n Transport und Verkehr 2,3 n Tourismus und Freizeitwirtschaft 5,0 n Information und Consulting 8,7
Frauenanteil steigt und steigt
1 2
Illustration: cazaam.at, Adobe
2016 lag die Anzahl der weiblichen Neugründer schon bei 71,9 %.
Neugründer im Burgenland ohne Personenbetreuer Neugründungen in % des Standes an aktiven Mitgliedern
22 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Nr. 1/2 · Februar 2017
„Die Gründerzahlen sind ein klares Bekenntnis für den Wirtschaftsstandort Burgenland. Die Wirtschaft ist eine tragende Säule für die Lebensqualität im Land. Mit einem umfangreichen Serviceund Beratungsangebot in allen Bezirken unterstützen wir als Wirtschaftskammer auf dem Weg in die Selbständigkeit, bei der Gründung und natürlich auch weiterhin im unternehmerischen Alltag.“
Nr. 1
Präsident Peter Nemeth
GründerCenter
Die 5
gründungsstärksten Branchen
Personenberatung und Personenbetreuung Persönliche Dienstleister UBIT Direktvertrieb Gastronomie
Gr ü n
du n g
en % il in A nte
976
50,4
69 60 52 51
3,5 3,1 2,7 2,7
Statistik Ewald Hombauer ewald.hombauer@wkbgld.at Robert-Graf-Platz 1 7000 Eisenstadt T 05/90 907-45 20 wko.at/bgld
Nr. 1/2 · Februar 2017
BURGENLANDS WIRTSCHAFT 23
LKW-Fahrverbot wegen Feinstaubs FÜR ALLE Am 21. Jänner 2017 trat das neue LKW-Fahrverbot im Burgenland in Kraft (IG-L-Maßnahmenkatalog 2016). Betroffen sind alle Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeuge und Sattelzugfahrzeuge mit einem Euro-0-Motor, Euro-1-Motor und Euro-2-Motor.
Fahrverbote für LKW, Sattelkraftfahrzeuge und Sattelzugfahrzeuge Das Fahrverbot enthält keine Einschränkung bezüglich der Gewichtsklasse der LKW. Daher sind auch Fahrten mit alten Klein- und Kleinst-LKW verboten (zum Beispiel Fiskal-LKW, Kleintransporter, Business-Vans oder Geländewagen, die als LKW zugelassen sind). Da die Fahrverbote für LKW, Sattelkraftfahrzeuge und Sattelzugfahrzeuge gelten, sind Sonderkraftfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und ähnliche Fahrzeuge (zum Beispiel Wohnmobile) nicht vom Fahrverbot betroffen. Nur jene Kraftfahrzeuge, die im Zulassungsschein die Eintragung als Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeug oder Sattelzugfahrzeug aufweisen, sind vom Fahrverbot betroffen!
Umsetzungsfristen Fahrverbot für Euro 0: gilt ab Inkrafttreten der Verordnung (Tag nach der Veröffentlichung im Landesgesetzblatt, das ist der 21. 1. 2017) Übergangsfrist: ein Jahr ab Inkrafttreten des Fahrverbots (gilt nur für die Unternehmer, die bisher aufgrund der Ziel- und Quellverkehrsregelung ausgenommen waren.) Fahrverbot gilt daher ab 21. 1. 2018. Fahrverbot für Euro 1: Inkrafttreten ab 1. 10. 2017 Übergangsfrist: drei Jahre ab Inkrafttreten des Fahrverbots. Fahrverbot gilt daher ab 1. 10. 2020. Fahrverbot für Euro 2: Inkrafttreten ab 1. 10. 2018 Übergangsfrist: drei Jahre ab Inkrafttreten des Fahrverbots. Fahrverbot gilt daher ab 1. 10. 2021. Zusatzbestimmung für Euro 0 bis Euro 2: Sofern jeweils die Kraftfahrzeuge vor dem 1.11.2016 für denselben Unternehmer zum Verkehr zugelassen waren. 24 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Die wichtigsten Ausnahmen für die Wirtschaft Generelle Ausnahmen (Auszug): Bei Ausnahmen für den Werkverkehr und bei überwiegendem öffentlichem Interesse muss man einen Antrag bei der Behörde stellen und darf nur dann im Sanierungsgebiet fahren, wenn man den Ausnahmebescheid mitführt und die IG-L-Plakette am Auto angebracht hat. ■■ Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge im öffentlichen Dienst, Fahrzeuge des Straßendienstes, der Bahn erhaltung, der Wasser- und Energieversorgung, der Kanalwartung und der Müllabfuhr sowie Fahrzeuge im Einsatz im Katastrophenfall (gilt auch für LKW, die in deren Auftrag fahren) ■■ Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft (nur land- oder forstwirtschaftliche Haupttätigkeit) ■■ Fahrzeuge, für deren Benützung im Sanierungsgebiet ein im Einzelfall zu prüfendes überwiegendes öffentliches Interesse besteht (Ausnahmegenehmigung, mit IG-L-Kennzeichnung) ■■ Bestimmte Fahrzeuge zum Flugplatzbetrieb ■■ Fahrzeuge mit monovalentem Methangasantrieb oder ausschließlich elektrischem Antrieb Ausnahmen im Maßnahmenkatalog für das Burgenland: ■■ LKW mit sehr kostenintensiven Spezialaufbauten ■■ Kraftfahrzeuge, die zur Verwendung im Rahmen des Schaustellergewerbes bestimmt sind (Verwendungsbestimmung: Kennziffer 28) ■■ Kraftfahrzeuge, die zur Verwendung im Rahmen des Marktfahrergewerbes bestimmt sind (Bestätigung wird durch das Landesgremium des Markt-, Straßen- und Wanderhandels ausgestellt) ■■ LKW, die zur Verwendung als Fahrschulfahrzeuge bestimmt sind (für Euro 1 und Euro 2; Verwendungsbestimmung: Kennziffer 27) ■■ Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeuge und Sattelzugfahrzeuge, bei Fahrten zu und von Vertragswerkstätten zum Zwecke von Reparaturen oder Wartungsarbeiten sowie zu Landesprüfstellen. ■■ Bei Nachweis, dass die angegebenen Abgasgrenzwerte für PM10 nicht überschritten werden (zum Beispiel aufgrund einer entsprechenden Filtervorrichtung) ■■ Kraftfahrzeuge bis 12 t hzG mit Euro-1-Motor (oder besser), die im Werkverkehr im Sanierungsgebiet von Unternehmern verwendet werden, deren gesamte Lastkraftwagenflotte maximal 4 Lkw, Sattelkraftfahrzeuge oder Sattelzugfahrzeuge umfasst (mit IG-L-Kennzeichnung) ■■ Historische Fahrzeuge (erhaltungswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes Fahrzeug,
älter als 30 Jahre und in der Liste der historischen Kraftfahrzeuge eingetragen) ■■ Kraftfahrzeuge des Bundesheeres Zum Nachweis dieser Ausnahmetatbestände ist keine Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette erforderlich. Lenkerinnen und Lenker von Kraftfahrzeugen, für die Ausnahmetatbestände in Anspruch genommen werden, haben entsprechende Nachweise mitzuführen und diese auf Verlangen der Organe der Straßenaufsicht und der Bundespolizei vorzulegen. Unter LKW mit sehr kostenintensiven Spezialaufbauten wird Folgendes verstanden: ■■ Es muss sich um einen LKW mit Fahrgestell handeln (meist LKW der Klassen N2 und N3) ■■ Es muss sich um einen Aufbau, nicht um Einbauten handeln ■■ Der Spezialaufbau ist speziell für diesen LKW angefertigt ■■ Der Spezialaufbau ist dann sehr kostenintensiv, wenn die Kosten r bei Neuanschaffung nach derzeitigem Stand der Technik rund 100.000 Euro betragen oder r wenn die Kosten des Spezialaufbaus (samt Umbaukosten) mehr als 100 Prozent der Kosten des Zugfahrzeugs ausmachen. Es gelten Nettobeträge, Montagekosten sind zu berücksichtigen. Wenn die Kosten des Aufbaus nicht mehr feststellbar sind, sind die Kosten eines vergleichbaren Fahrgestells mit vergleichbarem Aufbau heranzuziehen (Kostenvoranschlag). Als Nachweis ist die alte Rechnung oder ein entsprechender Kostenvoranschlag für einen neuen LKW mit Aufbau mitzuführen. Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (BH, Magistrat) kann auf Wunsch nach Vorlage der Unterlagen auch kostenfreie Bestätigungen ausstellen, dass ein sehr kostenintensiver Spezialaufbau vorliegt. Aus überwiegendem öffentlichem Interesse kann auch eine individuelle, zeitlich befristete Ausnahmebewilligung für Fahrten durch das Sanierungsgebiet beantragt werden. Diese ist bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. beim Magistrat zu beantragen (IG-L-Kennzeichnung). Ob ein überwiegendes öffentliches Interesse vorliegt, ist auf Antrag des Zulassungsbesitzers zu prüfen. Der Antragsteller hat glaubhaft zu machen, dass die Fahrt weder durch organisatorische Maßnahmen noch durch die Wahl eines anderen Verkehrsmittels vermieden werden kann. Die Ausnahme ist von der Behörde befristet, höchstens aber für drei Jahre zu erteilen. Nr. 1/2 · Februar 2017
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Kennzeichnung der Fahrzeuge Kennzeichnungspflicht: ab 1. 10. 2017 Alle Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeuge und Sattelzugfahrzeuge, welche vom Fahrverbot für Euro 0, Euro 1 und Euro 2 ausgenommen sind, sind mit einer Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette zu kennzeichnen. Die Abgasplakette erhält man kostenpflichtig in jeder Autowerkstätte. Die Plakette ist sinnvollerweise bei der nächsten jährlichen Überprüfung des LKW anzubringen. LKW, die von einem Ausnahmetatbestand betroffen sind, brauchen nicht mit einer Abgasplakette gekennzeichnet werden (zum Beispiel Kleinunternehmerausnahme, öffentliches Interesse, sehr kostenintensive Spezialaufbauten, Verwendung im Rahmen des Schaustellergewerbes, Marktfahrergewerbes, als Fahrschulfahrzeug und so weiter). Daher empfehlen wir, die Pickerlüberprüfung im Jahr 2017 dazu zu nutzen, die Abgasplakette auf den LKW kleben zu lassen. Diese Plakette wird für neue LKW vom Händler ausgegeben, bei bereits zugelassenen LKW von einer Autowerkstatt (mit Berechtigung zur Pickerlkontrolle) ausgegeben. Für die Plakette und Dienstleistung verlangen die Betriebe eine Vergütung nach dem zeitlichen Aufwand. Nr. 1/2 · Februar 2017
Das Aufkleben auf der Innenseite des Windschutzscheibe (neben oder unter dem § 57a-Pickerl) darf bei LKW bis 3,5 t hzG nur vom Betrieb erfolgen. Bei LKW über 3,5 t hzG darf die Anbringung durch den Unternehmer oder seinen Mitarbeiter erfolgen. Welche Abgasklasse der LKW/das Sattelkraftfahrzeug/ das Sattelzugfahrzeug hat, ermittelt die Werkstatt. Dazu kann sie in einer Datenbank auf www.akkp.at nachsehen oder in einem Erlass des Verkehrsministeriums. Da die Ergebnisse aus der akkp-Datenbank aufgrund mangelhafter Angaben in den Zulassungsscheinen nicht immer stimmen, empfehlen wir den Betrieben, sich schon vor Besuch der Werkstatt selbst zu informieren, in welche Abgasklasse ihr LKW fällt. Am sichersten erscheint derzeit die Abfrage nach der im Zulassungsschein unter V oder V9 angeführten Klasse des Abgasverhaltens (z. B. 94/12 EWG oder 1999/102A/EWG). Wenn dieses Feld im Zulassungsschein leer ist, muss man im Typenschein nachsehen. Ein Suchen im Erlass des Verkehrsministeriums nach dieser Klasse zeigt die richtige Abgasklasse an. Für Werkstätten haben wir ein eigenes Infoblatt zur Feststellung der Abgasklassen erstellt.
Fahrzeuge, für die eine individuelle Ausnahmebewilligung erteilt wurde (Kleinunternehmerausnahme, überwiegend öffentliches Interesse) benötigen eine IG-LKennzeichnung, die von der Behörde ausgegeben wird. Die Kennzeichnung erfolgt so, dass bei LKW über 3,5 t höchstes zulässiges Gesamtgewicht (hzG) neben der vorderen und hinteren Kennzeichentafel, bei Kraftwagenzügen neben der vorderen Kennzeichentafel und neben der hinten Kennzeichentafel des Anhängers, je eine kreisrunde weiße Tafel oder ein Aufkleber mit mindestens 20 cm Durchmesser befestigt sein muss. Bei LKW bis 3,5 t hzG reicht eine Tafel neben der hinteren Kennzeichentafel, die IG-L-Tafel kann auch kleiner sein (Durchmesser mindestens 15 cm).
Verkehrszeichen Die Fahrverbote (IG-L Maßnahmenkatalog) wurden im Landesgesetzblatt kundgemacht und gelten unmittelbar auf Grund der Kundmachung. Eine Aufstellung von eigenen Straßenverkehrszeichen erfolgt nicht. BURGENLANDS WIRTSCHAFT 25
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Offenlegung
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gemäß § 25 Mediengesetz Die Wirtschaftskammer Burgenland, gesetzliche Vertretung der gewerblichen Wirtschaft im Burgenland mit Sitz in Eisenstadt, Robert-Graf-Platz 1, ist alleinige Eigentümerin von „Burgenlands Wirtschaft“. Aus dem Grundsatzprogramm der Wirtschaftskammerorganisation ergeben sich auch medienpolitische Ziele: Neben einer umfassenden Information der Wirtschaftskammermitglieder über aktuelle Fragen der Wirtschaftspolitik und über branchenspezifische Belange trägt „Burgenlands Wirtschaft“ einen wesentlichen Beitrag der Öffentlichkeitsarbeit für die Wirtschaft im Burgenland und die Wirtschaftskammerorganisation.
www.ams.at/jobroom
Impressum Herausgeber: Wirtschaftskammer Burgenland, Robert-Graf-Platz 1, 7000 Eisenstadt, Tel. 05/90 907-45 11, Fax: DW 45 15, redaktion@wkbgld.at Chefredakteur: Dkfm. Dr. Harald Schermann (DW 45 10) Chefredakteur-Stv.: Mag. Doris Granabetter, MA (DW 46 10) Redaktion: Markus Treiber (DW 45 13) Abo-Verwaltung/Sekretariat: Dagmar Kaplan (DW 45 11) Verlag, Produktion und Anzeigen: tuba-verlag, Evang. Kirchengasse 5/26B, 7400 Oberwart, Tel. 05/71 01 – 200 office@tubaverlag.at, anzeigen@tubaverlag.at Grafik/Layout: Claudia Zamanian, cazaam.at Druck: Druckerei Schmidbauer Herstellungsort: Eisenstadt Auflage: 15.000 Stück Bei mit Business News gekennzeichneten Artikeln handelt es sich um entgeltliche Einschaltungen.
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