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Weichenstellung zur Ausweitung

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ENERGIEKOSTEN -

ZUSCHUSS Beschluss im Nationalrat schafft rechtliche Grundlagen für Pauschalförderung. Verlängerung des Förderzeitraums des Energiekostenzuschusses und für EKZ 2. WKO ­ Generalsekretär fordert rasche Ausarbeitung der Richtlinie.

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Mit der Anpassung des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetzes (UEZG) hat der

Nationalrat den Weg zur Ausweitung des Energiekostenzuschusses (EKZ) geebnet. „Der Beschluss bringt für unsere Betriebe dringend notwendige Planungssicherheit und damit eine Stärkung des Standorts“, erklärt WKO-Generalsekretär Karlheinz Kopf. Einerseits schafft der Nationalrat so die rechtlichen Grundlagen für die Pauschalförderung von Ein-Personen- und Kleinstunternehmen. Andererseits ist die Gesetzesänderung die Voraussetzung für die Verlängerung des Förderzeitraums des EKZ bis Ende 2022 sowie für den EKZ 2. Insgesamt stehen so für 2022 und 2023 rund sieben Milliarden Euro für die Unterstützung von Betrieben aller Größen zur Verfügung. „Wichtig ist, dass die EU-rechtlichen Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden, damit keine Wettbewerbsnachteile gegenüber unseren Nachbarländern entstehen“, betont Kopf und erinnert an die deutsche Gasund Strompreisbremse, die seit Anfang 2023 gilt:

„Jetzt gilt es, zügig die dazugehörigen Richtlinien auszuarbeiten, damit die Unterstützung so bald wie möglich bei den Betrieben ankommt.“

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