Burgenlands Wirtschaft, Ausgabe 12/2019

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Servicemagazin der Wirtschaftskammer Burgenland tschaftskammer Burgenland

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Ausgabe 3 · März 2019 2018 Ausgabe 12 · Dezember

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Absender: Wirtschaftskammer Burgenland, Robert-Graf-Platz 1, 7000 Eisenstadt

Foto: WKB

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Das erwartet die burgenländische Wirtschaft von der Politik FORDERUNGEN Wirtschaftsstandort, Unternehmertum, Zukunft, Mobilität und Regionalität. Die Vorschläge der Wirtschaftskammer für eine verantwortungsvolle Politik im Burgenland. Mehr auf den Seiten 3, 4 und 5.


TOPF SUCHT DECKEL GESCHÄFTSKONTAKTEMESSEN 20. Feber 2020 Wirtschaftskammer Burgenland, Eisenstadt

19. März 2020 Messezentrum Oberwart

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Präsident direkt Foto: WKB, Emmerich Mädl

Peter Nemeth

Das erwartet die burgenländische Wirtschaft von der Politik Das Burgenland wählt am 26. Jänner 2020 einen neuen Landtag. Die Wirtschaftskammer Burgenland nimmt dies zum Anlass, allen zur Wahl stehenden Parteien und Kandidaten Vorschläge zur künftigen Gestaltung der Wirtschaftspolitik in zentralen Themenbereichen vorzulegen. Die Inhalte dieses Positionspapiers basieren wesentlich auf den Ergebnissen des Standort-Dialogs und einer breit angelegten Befragung mit fast 700 Rückmeldungen der burgenländischen Wirtschaftskammermitglieder. Das gemeinsame Ziel der rund 20.000 Kammermitglieder ist es, die besten Bedingungen für ein erfolgreiches Wirtschaften der burgenländischen Unternehmen zu schaffen. Die burgenländische Wirtschaft ist auf verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen, damit sich Wachstum und Wohlstand dauerhaft sichern lassen und die Betriebe – vom Nahversorger bis zum international tätigen Unternehmen – ihr Know-how und ihre Innovationskraft auch in Zukunft weiter ausbauen können. Die Wirtschaftskammer bekräftigt mit ihren Vorschlägen das Angebot an die Entscheidungsträger des Landes zu einer kontinuierlichen und konstruktiven Zusammenarbeit. Wir sind bereit, unseren Beitrag zu leisten, zusammen mit den verantwortlichen Politikern die Aufgaben der Zukunft zum Wohl der Wirtschaft und der hier lebenden Menschen erfolgreich und nachhaltig zu gestalten.

kleine und mittelständische Unternehmen. Das Burgenland hat auch bei der Digitalisierung großen Handlungsbedarf. Es fehlen ein flächendeckender Breitbandausbau und eine ambitionierte Glasfaserstrategie. Zahlreiche Industrie- und Gewerbegebiete sind diesbezüglich noch deutlich unterversorgt, was zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen regionaler Unternehmen führt. Die zukünftige Landesregierung sollte sich daher ressortübergreifend den anstehenden Herausforderungen stellen. Es bedarf aus Sicht der Wirtschaftskammer vorrangig der Entwicklung eines wirtschaftspolitischen Leitbilds, das die spezifischen Interessen und Potenziale der Wirtschaft des Landes berücksichtigt und klare Handlungsperspektiven aufzeigt. Dazu gehören faire Wettbewerbsbedingungen und die Herstellung eines optimalen Umfelds für unternehmerisches Handeln – etwa durch die Senkung der Abgabenlast, die Vermeidung beziehungsweise Abschaffung unnötiger Auflagen für Unternehmen, die Vermeidung neuer und den Abbau alter Schulden sowie den verstärkten Einsatz des E-Governments. Die öffentliche Verwaltung muss aus unserer Sicht insgesamt deutlich verschlankt und wirtschaftsfreundlicher werden. Bei der Umsetzung wirtschaftspolitischer Vorschläge und bei der Entwicklung zukunftsfähiger Konzepte versteht sich die Wirtschaftskammer Burgenland als enger Partner des Landes.

Die burgenländische Wirtschaft hat sich in den letzten Jahren gut entwickelt. Zahlreiche Unternehmen haben sich neu angesiedelt beziehungsweise ihren Standort erweitert und dadurch viele Arbeitsplätze geschaffen. Das Burgenland wird auch zusehends wieder für Rückkehrer attraktiv. Immer mehr Menschen erkennen den Vorteil, im Burgenland zu leben, zu arbeiten oder ein Unternehmen zu gründen.

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Dennoch steht unser Bundesland vor großen Herausforderungen und zahlreichen Baustellen, die in der kommenden Legislaturperiode angepackt werden müssen. Der Rückgang der Mittel aus den Europäischen Strukturfonds wird deutlich zu spüren sein. Auch die demografische Entwicklung stellt eine große Herausforderung dar. Fachkräfteengpässe entwickeln sich zu einer der zentralen Herausforderungen für die burgenländischen Unternehmen. Es wird wesentlich schwieriger, geeignete Mitarbeiter zu finden und zu binden, insbesondere für

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Das erwartet die burgenländische Wirtschaft von der Politik

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Wirtschaftsfördernde Rahmenbedingungen Wirtschaft und Verwaltung So viel wie nötig und so wenig wie möglich! Der Bürokratieabbau muss konsequent weitergeführt werden – mit dem Ziel einer effektiven und effizienten öffentlichen Verwaltung, die Wirtschaftstreibende in ihr Handeln aktiv einbindet.

Das erwartet burgenländische von der

f Verwaltung als serviceorientierter Partner der Wirtschaft f Rechtssicherheit in der Verwaltung durch klare gesetzliche Regelungen und ihre einheitliche Auslegung f Verankerung des Prinzips „Beraten statt strafen“ im Landesrecht f Regelmäßiger Dialog zwischen Wirtschaft und Verwaltung f Reduktion der Informations-, Veröffentlichungs- und Meldepflichten

Effizientes Fördersystem Förderungen sollen Unternehmen bei der Bewältigung der wirtschaftspolitischen und gesellschaftlichen Herausforderungen unterstützen sowie für alle Branchen und Unternehmensgrößen – von EPU über KMU bis zu Großunternehmen – zugänglich gemacht werden. f Weiterführung und unternehmensfreundliche Ausgestaltung bestehender Förderungen f Schaffung eines Digitalisierungsförderpaketes für Hard- und Software sowie Aus- und Weiterbildung f Jungunternehmerförderung für alle Branchen f Beratungsförderung für die Umsetzung umweltrelevanter Maßnahmen f Beratungsförderung bei Betriebsübernahme

FORDERUNGEN Wirtschaftsstandort, Unternehmertum, Zukunft, Mobilität und Regionalität. Die Vorschläge der Wirt­ schaftskammer für eine verantwortungsvolle Politik im Burgenland.

Unternehmertum wertschätzen Sozialpartner schaffen Stabilität und Fairness Das System der Sozialpartnerschaft ist ein Erfolgsmodell, dessen größter Nutzen im Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern liegt. So sorgt es für sozialen Frieden und Stabilität im Wirtschaftsleben. f Keine Aushebelung der Sozialpartnerschaft durch Initiativen des Landes f Gemeinsame Anstrengungen gegen unlauteren Wettbewerb Bekenntnis zur Privatwirtschaft Der immer stärker werdende Einfluss der öffentlichen Hand führt zu unfairen Wettbewerbsbedingungen für die burgenländischen Unternehmen und gefährdet ihre Existenz. f Einbindung privatwirtschaftlicher Unternehmen bei Projekten und Leistungen im öffentlichen Interesse wie Infrastruktur, Verkehr und Dienstleistungen f Abschaffung des Gemeinnützigkeitszwanges für private Träger von Pflege- und Betreuungsleistungen f Unterstützung und Professionalisierung pflegender Angehöriger statt „Verstaatlichung“ familiärer Pflege- und Betreuungsleistungen

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Regionale Wirtschaft stärken Gezielte Initiativen können unsere Unternehmen unterstützen, sich im nationalen und internationalen Wettbewerb zu behaupten. So bleibt die regionale Wertschöpfung im Burgenland und wird die Wirtschaftskraft des ländlichen Raumes gestärkt. f Besondere Berücksichtigung der regionalen Wirtschaft bei öffentlichen Aufträgen f Sicherung der Nahversorgung und Belebung der Ortskerne f Wirtschaftsorientierte Weiterentwicklung der Dachmarke Burgenland f Schaffung interkommunaler Wirtschaftsparks und Initiierung einer Betriebsansiedlungsoffensive

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die Wirtschaft Politik W IR

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Zukunft gestalten Bildungssystem praxisorientiert ausrichten Nur durch bestens qualifizierte Mitarbeiter und Unternehmer sind Wirtschaftswachstum, Arbeitsplätze und Wohlstand gesichert. f Berufsinformation und Berufsorientierung als eigener Unterrichtsgegenstand für alle 10- bis 14-Jährigen f Attraktive Rahmenbedingungen für die Lehre f Verbesserung der Mobilität der Lehrlinge f Flexibilisierung der Berufsschulzeiten durch ganzjähriges Angebot (auch während der Ferien) f Entwicklung der Berufsschule in Richtung eines modernen erwachsenengerechten Lernangebots in Form von Kursen und Modulen f Auflösung der Schulsprengel für die Berufsschule, damit Lehrlinge in angrenzenden Bundesländern eine branchengleiche Berufsschulausbildung erhalten können, die ihrem Wohnort deutlich näher ist f Das Unterrichtsfach „Wirtschaft“ in der Schule verpflichtend etablieren f Meister- und Befähigungsprüfungen finanziell unterstützen Nachhaltig wirtschaften Positive Anreize und Innovationen sind wichtig, um nachhaltiges Wirtschaften zu verankern. f Kurze Transportwege forcieren und Rücknahme von Fahrverboten an Grenzübergängen, Fahrverbote führen meist zu längeren Transportwegen und erhöhtem CO2-Ausstoß f Förderung der E-Mobilität und Ausbau des Stromtankstellennetzes f Energie- und Umweltberatung ausbauen f Förderung von Investitionen in Umwelt- und Klimaschutztechnologien f Faire Einspeistarife für Ökostromproduzenten (Biomasse, Photovoltaik etc.) Innovationsfähigkeit der Wirtschaft ausbauen Entscheidend für eine positive Entwicklung der Innovationslandschaft ist eine starke Vernetzung von Wissenschaft und Forschung mit der Wirtschaft. f Angewandte Forschung und Entwicklung in Unternehmen stärken f Weiterer Ausbau und Kooperation von Forschungseinrichtungen f Strategische Suche nach Chancen und Nischen fördern f Herausforderung von Robotik, Digitalisierung und Cyber-Security annehmen

Mobilität fördern

Eine moderne und leistungsstarke Verkehrs- und Dateninfrastruktur ermöglicht die Umsetzung innovativer Ideen und erleichtert das unternehmerische Handeln im 21. Jahrhundert. f Ausbau der seit Jahren diskutierten Verkehrsprojekte A4, A3 und B50, direkte Bahnanbindung von Eisenstadt an Wien, Ausbau regionaler Bahn­ höfe und Bahnstrecken sowie optimale Anbindung an überregionale ­W irtschaftszentren f Förderung alternativer Verkehrsangebote unter Einbindung der regionalen Wirtschaft durch Ausbau des Stromtankstellennetzes, Ausbau der Radwege, Zurverfügungstellung von Sammeltaxis für Arbeitnehmer und Lehrlinge, Evaluierung der Gemeindebusprojekte und Forcierung von Car-SharingModellen f flächendeckender Breitbandausbau und Ausbau des Mobilfunknetzes (5G) mit leistbaren Angeboten für die Wirtschaft Nr. 12 · Dezember 2019

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Was erwarten Sie?

Welche Erfahrungen haben Sie mit Politik und Verwaltung im Burgenland gemacht? Was erwarten Sie sich von einem zukunftsorientierten Wirtschaftsstandort? Erzählen Sie uns Ihre Erfahrungen. Schicken Sie uns Beispiele aus Ihrer unternehmerischen Praxis. Wir freuen uns über Ihr Feedback unter: standortdialog@wkbgld.at BURGENLANDS

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Forderung umgesetzt:

Handwerkerbonus A

b 1. Jänner 2020 gibt es einen neuen Handwerkerbonus! Wirtschaftskammerpräsident Peter Nemeth präsentierte kürzlich dazu mit Landeshauptmann Hans Peter Doskozil alle Details. Es ist das Ziel, die Investitionen privater Haushalte zur Sanierung des Eigenheimes und vor allem in Maßnahmen zur höheren Energieeffizienz anzukurbeln. Das soll punktgenau die Auftragslage heimischer Kleinund Mittelbetriebe stärken und Arbeitsplätze sichern. Ganzjahresaktion Der Handwerkerbonus 2020 ist – anders als entsprechende Maßnahmen früherer Jahre

– als Ganzjahresaktion konzipiert und mit zwei Millionen Euro auch budgetär wesentlich höher dotiert. Trotzdem ist es wichtig, schnell aktiv zu werden, bevor der Fördertopf ausgeschöpft ist. Von dieser Aktion sollen die Haushalte, die regionalen Betriebe und die Umwelt gleichermaßen profitieren. Sie ist so angelegt, dass Maßnahmen zum Klimaschutz nicht zur Belastung für die Bevölkerung oder die Wirtschaft werden, sondern beiden den Rücken stärken. „Vom Handwerkerbonus profitieren in erster Linie die Burgenländer, indem sie sich Geld ersparen, wenn sie auf Profis aus der Region vertrauen. In

weiterer Folge profitiert auch die Umwelt. Es freut mich besonders, dass diesmal auch Maßnahmen gefördert werden, die zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen“, betont Nemeth. Gefördert werden erbrachte Arbeitsleistungen in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von 25 Prozent der förderbaren Kosten bis maximal 5.000 Euro, ebenso die Durchführung von Maßnahmen, die nachweisbar der Steigerung der Energieeffizienz dienen beziehungsweise den Energiebedarf senken. Dabei werden die Arbeitsleistung und die Materialkosten

Foto: Landesmedienservice

FÖRDERUNG Die Landes­ regierung ist einer For­ derung der Wirtschafts­ kammer Burgenland nachgekommen: Sonder­ aktion unterstützt Investiti­ onen und kurbelt regionale Wirtschaft an.

Wirtschaftskammerpräsident Peter Nemeth und Landeshauptmann Hans Peter Doskozil präsentieren den Handwerkerbonus. 6

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f: m n Sie au nk t e z u e u d p n i k f c 0 E 02 s Alle b on u s 2 kerbonu r r e e k r w e d w n t /ha H a nd nl a n d. a e g r u b . www

drängen. Überhaupt zählen Bau- und Baunebengewerbe zu den besonders wettbewerbsintensiven Branchen. Gerade deshalb ist der Handwerkerbonus eine wichtige Investition. Er dient auch zur Unterstützung dieser Branchen“, erklärt Nemeth. Diese Sonderwohnbauförderungsaktion des Landes tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft und endet am 31. Dezember 2020. Die Sanierungsmaßnahmen müssen in diesem Zeitraum ausgeführt werden.

Foto: Elesin Aleksandr – stock.adobe.com

in der Höhe von 25 Prozent der förderbaren Kosten bis maximal 7.000 Euro gefördert. Zudem werden bei den Energieeffizienz-Checks und der Erstellung von Energieausweisen – im Zusammenhang mit einer Maßnahme zur Steigerung der Energieeffizienz – 75 Prozent der Kosten bis maximal 300 Euro gefördert. Die Arbeitsleistungen müssen von Unternehmen mit Sitz im Burgenland durchgeführt werden. „Die burgenländischen Gewerbe- und Handwerksbetriebe haben es am Markt nicht immer leicht. Nicht zuletzt durch legale und illegale Firmen, die vom Ausland nach Österreich

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Kraftfahrzeugtechnik

Fußpflege

Meisterliches Burgenland FEIER Im Festsaal der Wirtschaftskammer Burgenland in Eisenstadt ging die große burgenländische Meister­ feier über die Bühne. 396 Meisterbriefe und Befähigungs­ urkunden wurden in 20 Berufsgruppen verliehen.

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ie Meisterprüfung beziehungsweise die Befähigungsprüfung ist eine wichtige fachliche Qualifikation, um Unternehmer zu werden, und ein Gütesiegel, das Konsumenten Orientierung gibt. „Die Anzahl der Kandidaten bei den

Jungmeisterinnen und Jungmeistern zeigt, dass diese Form der Ausbildung gefragter ist als je zuvor. Im Burgenland sind wir stolz auf 396 neue Meisterinnen und Meister ihrer Branche“, freut sich Wirtschaftskammerpräsident Peter Nemeth. Karosseriebau- und Karosserielackiertechnik

Baumeister

Kosmetik

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Fotos: WKB/Maria Hollunder, Birgit Machtinger

Kälte- und Klimatechnik

Dachdecker, Glaser und Spengler Nr. 11 · Novemer 2019


Friseur und Perückenmacher

Güterbeförderungsgewerbe

Konditor

Taxi- und Mietwagengewerbe

Gas- und Sanitärtechnik

Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau

Maler und Anstreicher

Elektrotechnik

Autobusgewerbe

Gastgewerbe

Tischler

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FORDERUNG Die WKOFührung unterstrich beim Wirtschaftsparlament die Kernforderungen an die nächste Bundesregierung.

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abriel Felbermayr, Präsident des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW), warnte in seiner Gastrede vor dem Wirtschaftsparlament davor, den demografischen Wandel in Deutschland und Österreich zu unterschätzen. Dieser sei auf absehbare Zeit wirtschaftlich die „größte Herausforderung in Mitteleuropa“, betonte der Ökonom. Felbermayr appellierte an die Politik, mit einer gezielten Einwanderungspolitik Schlüsselarbeitskräfte aus Staaten von außerhalb der EU anzuwerben. In der deutschen Industrie ortet der Ökonom eine „Kernschmelze“. Seit Anfang 2018 geht die Industrieproduktion in Deutschland stark zurück und ist derzeit auf dem Niveau von Anfang 2015. Österreichs Industrie könne sich dem Abwärtssog nicht ganz entziehen, sei aber in einer besseren Ausgangslage,

WKO-Präsident Harald Mahrer und Gabriel Felbermayr, Präsident des Instituts für Weltwirtschaft in Kiel (IfW), der einen Gastvortrag vor dem Wirtschaftsparlament der WKO hielt. 10 BURGENLANDS

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so Felbermayr. Denn Österreichs Wirtschaft wächst seit 2017 deutlich stärker als jene Deutschlands und soll kräftiger zulegen. Der Ökonom empfiehlt der zukünftigen österreichischen Regierung, bei Politikvorhaben immer Rechtssicherheit und wirtschaftliche Planbarkeit für die Unternehmen im Auge zu behalten. „Ordnungspolitik ist immer noch Trumpf“, erklärte dabei Felbermayr. Die demografische Entwicklung, die den Arbeitsmarkt austrocknen lässt, der technologische Wandel, der die Betriebe vor große Herausforderungen stellt – die österreichische Wirtschaft stehe vor einer Weggabelung, unterstrich WKO-Präsident Harald Mahrer. „Es geht darum, ob wir uns in die Richtung eines engen bürokratischen Korsetts oder zu einer Zukunft hinbewegen, in

der sich die Unternehmen entfalten können. Wir wollen daher aufzeigen, was Österreich jetzt braucht“, betonte er weiter. Der WKO-Präsident hielt zudem fest, dass wir mehr unternehmerische Freiräume und Anreize und nicht Korsette und Bestrafung brauchen: „Die Devise ist Entlastung statt Belastung. So können die Arbeitsplätze, der Wohlstand und die Zukunft unseres Landes gesichert werden.“ WKO-Generalsekretär Karlheinz Kopf zog danach zum Ende des laufenden Geschäftsjahres eine positive Bilanz der erreichten interessenpolitischen Erfolge: „Wir haben unser Programm weitestgehend erfüllt und viele Erfolge für die Betriebe erzielt.“ Er nannte dabei exemplarisch die Modernisierung der Arbeitszeit, die Reform der Krankenversicherungsträger, den Beschluss des ersten Teils der Steuerreform, die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren, die Einrichtung des Standortanwalts und die Überarbeitung von Berufsbildern. Die Wirtschaftskammer hat sich auch auf die Regierungsverhandlungen bestens vorbereitet. „Es geht um eine Steuer- und Abgabensenkung, den Abbau von Bürokratie, die Förderung von Innovation, Verbesserungen bei der Bildung und die Stärkung der Innovationskraft“, verwies Kopf in diesem Zusammenhang auf die WKO-Broschüre „Was Österreich jetzt braucht“, die die Kernforderungen der Wirtschaft an die nächste Regierung enthält. wko.at

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Foto: WKO/Nadine Studeny

Was Österreich jetzt braucht


Entlastung bei Lohnnebenkosten Wichtige Forderung der Wirtschaftskammer erfüllt: Betriebe werden ab 2020 um 170 Millionen Euro bei Lohnnebenkosten entlastet. „Wir freuen uns, dass nun eine weitere Forderung der Wirtschaftskammer aus der Steuerreform umgesetzt wird und unsere Betriebe ab dem kommenden Jahr bei den Lohnnebenkosten entlastet werden“, betont Rainer Ribing, Direktor der Wirtschaftskammer Burgenland. Konkret wird der

Beitrag zum Insolvenzentgeltsicherungsfonds (IESG) per 1. Jänner von derzeit 0,35 Prozent auf 0,20 Prozent gesenkt. Die entsprechende Verordnung wurde nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. „Die Beitragssenkung entspricht einer Entlastung der Unternehmen von rund 170

Millionen Euro im Jahr. Gerade wenn sich die Konjunktur eintrübt, ist jede Entlastungsmaßnahme willkommen“, so Ribing, zumal sich die Steuerund Abgabenquote in Österreich ohnehin auf einem hohen Niveau befindet.

Foto: WKB/Emmerich Maedl, Elnur - stock.adobe.com

„Eine Forderung der Wirtschaftskammer wird nun umgesetzt: Die Betriebe werden ab dem kommenden Jahr bei den Lohnnebenkosten entlastet.“ Rainer Ribing Direktor der Wirtschaftskammer Burgenland

Alles unter einem Dach. GEMEINSAM GESÜNDER. Ab 1. 1. 2020 werden die SVA und die SVB zur SVS. Mehr Informationen unter svs.at

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DIGITALE PERSPEKTIVEN

Digitale Perspektive im Tourismus DIGITALISIERUNG Die Wirtschaftskammer Bur­ genland hat in diesem Jahr die erste branchenspe­ zifische Digitalisierungs­ umfrage durchgeführt. In dieser Ausgabe werfen wir einen genauen Blick auf die Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft. Wie ist es dort um die Digitalisie­ rung bestellt? Kann diese Sparte eine Vorreiterrol­ le einnehmen oder hat sie in einigen Bereichen noch Nachholbedarf? Eine Ana­ lyse gibt Aufschluss.

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n der ersten burgenlandweiten branchenübergreifenden Digitalisierungsumfrage von April bis Juni nahmen rund 500 Betriebe teil. Der digitale Status quo wurde ebenso nachgefragt wie die Rolle der Wirtschaftskammer als digitaler Partner. 84 Prozent der Tourismusbetriebe empfangen oder erstellen elektronische Rechnungen Bereits 80 Prozent der Tourismusbetriebe setzen auf digitale Anwendungen in ihrer Geschäftstätigkeit. Vor allem

„Eine funktionierende Breitbandinfrastruktur ist ein Muss für den Tourismus. Die Kunden erwarten sich die uneingeschränkte Verfügbarkeit. Wir fordern daher einen raschen und flächendeckenden Ausbau.“ KommR Helmut Tury

Obmann der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft

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Datenschutz und IT-Sicherheit und digitale Tools spielen dabei eine große Rolle. Während 84 Prozent schon elektronische Rechnungen empfangen und ausstellen, verfügen lediglich 29 Prozent der Befragten über eine digitale Signatur. Einen signifikanten Unterschied gibt es vor allem bei digitalen Dokumentenmanagementsystemen. Hier liegen die Unternehmen der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft um 17 Prozentpunkte deutlich unter dem Durchschnitt. Website als Kundenmagnet Im Tourismus wird der persönliche Kontakt noch immer großgeschrieben. 89 Prozent der Befragten geben an, dass sie vor allem persönlich mit ihren Kunden in Kontakt treten. Dicht dahinter befindet sich die Unternehmenswebsite mit 80 Prozent. Für die Unternehmen der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft hat sie einen überdurchschnittlich hohen Stellenwert. Bereits 47 Prozent der befragten Betriebe geben an, dass ihre Website suchmaschinenoptimiert ist. Der Markt verändert sich 78 Prozent stellen fest, dass sich der Markt bereits verändert hat. Genauso viele sind der Ansicht,

dass er sich noch weiter verändern wird. Breitband als Knackpunkt Vor allem die Tourismusbetriebe im Südburgenland beklagen die gering vorhandene Breitbandinfrastruktur. In den Bezirken Güssing und Jennersdorf ist beinahe die Hälfte derzeit unzufrieden. 66 Prozent der Betriebe wünschen sich von der Wirtschaftskammer Burgenland eine Interessenvertretung für den flächendeckenden Breitbandausbau. Branchenthemen auf der Überholspur Beinahe die Hälfte der befragten Unternehmen verwenden bereits Apps oder mobile Anwendungen in ihrer Firma. Bei 34 Prozent kommen Online-Buchungssysteme zum Einsatz. Den Handy als Zimmerschlüssel beziehungsweise digitale Gästemappe wird noch eher wenig Beachtung geschenkt. Auf der Überholspur befinden sich Virtual Reality, also computergenerierte Darstellung beziehungsweise Besichtigung von Zimmern, und auch mobile Zahlungsmöglichkeiten über Handy.

Alle Informationen zur Studie unter: wko.at/digitale-perspektive

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kmu digital 2.0 FÖRDERPROGRAMM KMU DIGITAL ermöglicht österreichischen kleinen und mittleren Unterneh­ men (KMU), die Chancen, die sich durch die Digitali­ sierung bieten, bestmög­ lich zu nutzen. Sie sind interessiert? Dann holen Sie sich jetzt Ihre Förde­ rung! KMU DIGITAL zahlt sich aus.

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as neue KMU-DIGITAL-Programm hat zwei Teile: Beratungsförderung und Umsetzungsförderung. Beratungsförderung Hier geht es um die unternehmerische Strategie – bei

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Geschäftsmodellen, Geschäftsprozessen, E-Commerce, Online-Marketing und IT-Security. Spezialisierte Berater unterstützen dabei KMU unterschiedlicher Branchen. Es gibt zwei Arten der Beratungsförderung: eine Statusund Potenzialanalyse, die mit bis zu 80 Prozent gefördert wird, und eine spezifischere Strategieberatung, die mit bis zu 50 Prozent gefördert wird. Seit 28. Oktober ist die Beantragung der Beratungsförderung möglich. Umsetzungsförderung Dieser Bereich ist ganz neu. Dabei werden Unternehmen direkt unterstützt, die ersten Schritte in der digitalen Welt

und Investitionen in der Digitalisierung zu tätigen. Die Umsetzungsförderung kann für unterschiedliche Maßnahmen beantragt werden, zum Beispiel für die Einführung eines CRM-Systems, für E-Commerce oder IT-Sicherheit. Seit 11. Dezember ist die Umsetzungsförderung verfügbar. Bis zu 30 Prozent der Kosten eines Investitionsprojektes werden dabei über KMU DIGITAL gefördert. Wichtig ist, dass das Projektvolumen zwischen 5.000 und 20.000 Euro liegt und bereits eine Beratung durchgeführt wurde. Zudem muss eine Beschreibung der geplanten Umsetzung abgegeben werden.

+ Informationen Nähere Informationen zu den Fördermöglichkeiten und den zertifizierten kmu digital Beratern finden Sie unter www.kmudigital.at

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Michaela Pehm, Wirtschaftskammer Burgenland, Hans Lackner, Obmann der Sparte Information und Consulting, die Moderatoren Gerhard Mayer und Andreas Gröbl sowie Sonja Kaiser, Wirtschaftskammer Burgenland

E-Zustellung wird Pflicht DIGITAL.NOW Die Wirt­ schaftskammer informiert jährlich über neue Trends und Technologien im Zuge einer E-Business-Road­ show. Auch heuer gab es ein umfangreiches Pro­ gramm, bei dem vor allem Fake-Bewertungen, EGovernment und Förderun­ gen im Fokus standen.

E-Zustellung Kein Handlungsbedarf besteht für folgende Teilnehmer, da diese automatisch in das Teilnehmerverzeichnis übernommen werden: ■■ Teilnehmer von FinanzOnline (die nicht auf die elektronische Zustellung verzichtet haben) ■■ Teilnehmer des Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) ■■ Teilnehmer eines behördlich zugelassenen Zustelldienstes Eine aktive Registrierung zur E-Zustellung (direkt im USP) muss in folgenden Fällen vorgenommen werden: ■■ kein FinanzOnline-Teilnehmer/ Verzicht auf E-Zustellung in FinanzOnline ■■ kein ERV-Teilnehmer ■■ keine Registrierung bei einem behördlich zugelassenen Zustelldienst 14 BURGENLANDS

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ie Wirtschaftskammer hat es sich zum Ziel gesetzt, die Unternehmen bei der Digitalisierung auf jener Flughöhe zu unterstützen, auf der sie sich gerade befinden, und ihnen als digitaler Partner zur Seite zu stehen. Die burgenländischen Betriebe verschließen nicht die Augen vor der Digitalisierung. 84 Prozent haben bereits digitale Prozesse und Dienstleistungen in ihrem unternehmerischen Alltag integriert. „Wir wissen aber, dass es sehr viele Unternehmen gibt, die nicht aus der Technik kommen, und deren Hauptgeschäft etwas anderes ist. Für sie ist es oft schwierig, in dieser schnelllebigen Zeit das Richtige für ihren Betrieb zu finden. Genau deshalb gibt es Veranstaltungen wie digital.now“, erklärt Michaela Pehm, Bereichsleiterin für Innovation und Digitalisierung in der Wirtschaftskammer Burgenland. Ab 1. Jänner Pflicht Ein Thema, das auf die Unternehmen schon am 1. Jänner zukommt, ist die elektronische Zustellung. Ab diesem Tag wird laut E-Government-Gesetz das Recht auf elektronischen

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Verkehr für jene Angelegenheiten, die in der Gesetzgebung Bundessache sind, eingeführt. „Der elektronische Verkehr umfasst auch die elektronische Zustellung (E-Zustellung). Diese kann somit seitens der Behörden eingefordert werden“, erklärt Pehm. Ausgenommen sind Angelegenheiten, die nicht geeignet sind, elektronisch besorgt zu werden. Das Recht auf elektronischen Verkehr ist auch mit einer Verpflichtungskomponente für Unternehmen verknüpft. Diese sind spätestens mit 1. Jänner verpflichtet, an der elektronischen Zustellung teilzunehmen. Ausgenommen sind nur jene Unternehmen, die wegen des Unterschreitens der Umsatzgrenze nicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind. „Die Pflicht zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung für Unternehmen gilt grundsätzlich bereits seit 1. Dezember 2018. Ab 1. Dezember 2019 wird das Teilnehmerverzeichnis (Verzeichnis über alle Teilnehmer der elektronischen Zustellung) zur Ermittlung der elektronischen Adressierbarkeit für behördliche Zustellungen

herangezogen. Ab diesem Zeitpunkt ist mit elektronischen Zustellungen seitens der Behörden in das Anzeigemodul zu rechnen“, betont Harald Mittermayer, Kompetenz-Center-Abteilungsleiter der Wirtschaftskammer Burgenland. „An eine hinterlegte E-Mail-Adresse erfolgt eine Verständigung, dass ein behördliches Schriftstück im Postkorb abgeholt werden kann“, erklärt er weiter. Um elektronische Zustellungen zu empfangen, erfolgt ab 1. Dezember die Registrierung ausschließlich im Unternehmerserviceportal. Dazu muss eine Bürgerkarte oder eine HandySignatur vorhanden sein. Die Handy-Signatur kann von Unternehmen in allen Regionalstellen der Wirtschaftskammer kostenlos aktiviert werden. „Für die Nicht-Teilnahme an der elektronischen Zustellung sind derzeit keine Sanktionen vorgesehen. Sofern keine elektronische Zustellmöglichkeit vorliegt, wird die versendende Behörde eine postalische Zustellung vornehmen“, beruhigt Mittermayer. wko.at/bgld

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Ein Bus ersetzt 35 Autos! AUSTAUSCH  Kürzlich tagten Burgenlands Autobus-

unternehmer in Harmisch. Die Buswirtschaft befindet sich auf Kurs in Richtung Personenbeförderung der Zukunft. Wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen für den Bus im Zeitalter von Elektromobilität, Klimawandel und alternativen Treibstoffen standen im Zen­ trum der diesjährigen Tagung. Hannes Wippel (EvoBus), Paul Blachnik (Wirtschaftskammer Österreich), Gerold Autengruber und Günther Müller (EvoBus), Stefan Bruntsch (Verkehrsverbund) und Spartenobmann Martin Horvath

Mitarbeiter vor den Vorhang REISEBÜROS „In den vergangenen Wochen haben burgenländische Reisebürounternehmen für ihre Kunden Hervorragendes geleistet“, so der Dank von Obmann Martin Ochsenhofer an die Mitarbeiter, die aufgrund der Pleite von Thomas Cook und Neckermann Reisen zahlreiche Kundenanfragen beantworten mussten.

Tag der Transportwirtschaft KLIMASCHUTZ  Der Straßengüterverkehr kann durch die Einführung neuer Fahrzeugkonzepte effektiv verringert werden. Beim Tag der Transportwirtschaft in der Montecuccoli-Kaserne in Güssing schlugen die Vertreter der Transportwirtschaft konkrete Maßnahmen zur C02-Reduktion vor. Im Bild: Direktor Rainer Ribing, Spartenobmann Martin Horvath, Obmann Roman Eder, Obfrau Tanja Stöckl, Spartengeschäftsführer Bernhard Dillhof und Obmann-Stv. KommR Ludwig Pall

Fachgruppengeschäftsführer Christian Mancs, Lena HeinzlRohrer, Monika Varszegi, Jutta Ochsenhofer, Martin Ochsenhofer, Obmann der burgenländischen Reisebüros

Einkaufen im Burgenland

Mobiles Burgenland

HANDEL Kürzlich fand im Grenadier in Forchten-

stein die Spartenkonferenz des burgenländischen Handels statt. Die Schwerpunktthemen der Tagung waren unter anderem Kaufkraft im Burgenland, Digitalisierung im burgenländischen Handel und Standortmarketing für Burgenlands Einkaufsorte.

KLIMAZIELE Bei der Konferenz der Sparte Transport und Verkehr der Wirtschaftskammer Burgenland wurde positiv Bilanz gezogen. Zudem legte man das Arbeitsprogramm und die Arbeitsschwerpunkte für die nächsten Monate fest. Klimaziele und öffentlicher standen dabei im Mittelpunkt.

Obfrau Bettina Mayer-Toifl, Spartengeschäftsführer Thomas Jestl und Spartenobfrau KommR Andrea Gottweis

Spartenobmann Martin Horvath (Mitte) und Vizepräsident Klaus Sagmeister (rechts) konnten Landesrat Heinrich Dorner als Gast begrüßen.

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Fotos: WKB

BRANCHEN-NEWS

BRANCHEN-NEWS

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BRANCHEN-NEWS

Geballte Lehrlingskompetenz WEITERBILDUNG  Der Kongress der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in Baden stand ganz im Zeichen neuer Akzente für die Lehre. Bei den EuroSkills 2020 in Graz will man deshalb „eine Visitenkarte für Berufe“ hinterlassen. Um Jugendliche für die Lehre zu begeistern, schicken die Gewerbesparten aus allen Bundesländern Schüler nach Graz – in Summe 3.300, die auf dem Wettbewerbsareal in den Try-Skill-Zonen die Berufe ausprobieren können. Mehr als 400 davon wird das Burgenland stellen.

Digital ist keine Wahl

Fotos: WKB, WKO

DIGITALISIERUNG  Die Sparte Bank und Versicherung lud

zur Veranstaltung „Digital ist keine Wahl. Mit mehr Mut in eine digitale Gegenwart“ ein. Vortragender Robert Seeger ging mit zahlreichen neuen und innovativen Ansätzen an das viel diskutierte Thema heran. Im Bild: Spartengeschäftsführerin Ulrike Cámara-Ehn, Vizepräsident Rudolf Könighofer, Vortragender Robert Seeger, Spartenobmann KommR Harald Berger und Spartenobmann-Stv. KommR Gerhard Nyul

Vollelektrisch unterwegs.

Bundesinnungsmeister Franz Nechansky war stellvertretend für alle Branchen der Sparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Burgenland beim Kongress dabei.

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BURGENLANDS

27.11.19 14:16 TSCHAFT 17


Blick auf Burgenlands NEUSIEDL AM SEE   Frau

in der Wirtschaft Burgenland lud zur Veranstaltung „Notfallplanung für Unternehmerinnen“ ein. Landesvorsitzende Melanie Eckhardt und Bezirksvorsitzende Petra Schumich durften zahlreiche Unternehmerinnen aus dem Bezirk begrüßen.

OBERSCHÜTZEN  Tischlermeister Werner Strobl aus Eberau, Frau in der Wirtschaft Bezirksvorsitzende Sonja Wagner aus Jennersdorf und Regionalstellenobmann Gerald Guttmann aus Oberwart erhielten für ihr langjähriges Engagement das Ehrenzeichen des Landes Burgenland.

PINKAFELD  Die

Spenglerei Reiter führte die Neueröffnung ihrer Büroräumlichkeiten durch. Spartenobfrau

HORITSCHON

OBERWART  Im Haus der

Guttmann und Regionalstellenleiter Ronald Rasser Modeberaterin Beate Reiter zum 20-jährigen Mitarbeiterjubiläum.

EISENSTADT  Das

EISENSTADT Regionalstellenobmann Christian Schriefl und Alexander Pillitsch von der Wirtschaftskammer gratulierten zum 50-jährigen Jubiläum der Firma Weber und überbrachten eine Ehrenurkunde.

EISENSTADT

Kürzlich fand die Verabschiedung von Wolfgang Karl Glatter als Geschäftsführer von Glatter Moden statt. Spartengeschäftsführer Thomas Jestl bedankte sich im Namen der Wirtschaftskammer für die Verdienste um den Modehandel und überreichte eine Ehrenurkunde.

Fotos: WKB

Mode Balaskovics gratulierten Wirtschaftskammerpräsident Peter Nemeth, Regionalstellenobmann Gerald

Die Familie Supper führt drei SPARMärkte im Burgenland – neben Deutschkreutz und Siegendorf auch einen in Horitschon. Letzterer wurde durch einen neuen modernen Markt ersetzt. Regionalstellenleiter Freddy Fellinger und Spartengeschäftsführer Thomas Jestl gratulierten zum gelungenen Umbau.

KommR Andrea Gottweis und Spartenobmann Wilfried Drexler gratulierten dazu und wünschten viel Erfolg.

Gremium des Außenhandels bedankte sich bei Kurt Zänglein für seine langjährige Tätigkeit im Ausschuss. Obmann Al­ fred Fuchs und Geschäftsführer Thomas Jestl gratulierten. 18 BURGENLANDS

TSCHAFT

EISENSTADT

Bei der heurigen Betriebsfeier von Kastner wurden von Regionalstellenobmann Franz Nechansky Mitarbeiter für ihre langjährige Betriebszugehörigkeit geehrt.

ST. MARGARETHEN  WKDirektor Rainer Ribing schaute im Rahmen einer Besuchstour durch den Bezirk Eisenstadt beim Unternehmen Solavolta vorbei. Mit Horst Bauer wurden die Themen der Branche besprochen. Nr. 12 · Dezember 2019


Wirtschaft

SZOMBATHELY

Unter dem Motto „30 Jahre Marktwirtschaft, 25 Jahre Wirtschaftskammer und 15 Jahre EU“ lud die Industrie- und

Handelskammer des Komitates Vas zu einem Wirtschaftstreffen ein. Eine Delegation der Wirtschaftskammer mit Vizepräsident Klaus Sagmeister und

Direktor ­Rainer Ribing an der Spitze nutzte die Gelegenheit, um sich für die jahrelange gute Zusammenarbeit zu bedanken.

EISENSTADT  Im

Ehrenurkunden an Lehrlinge und langjährige Mitarbeiter des Unternehmens. Zudem bedankte er sich persönlich für

ihren Einsatz zum wirtschaftlichen Erfolg des Betriebes und damit zur Sicherung des Wirtschaftstandortes Burgenland.

Rahmen einer Veranstaltung der Firma Bauwelt Koch überreichte WK-Direktor Rainer Ribing

STOOB   Das Modeatelier Mohapp der Innungsmeisterin KommR Martina Mohapp überzeugte beim diesjährigen Haute Couture Austria Award und holte sich den ersten Platz. Der Award stellte die Nachhaltigkeit ins Zentrum und will zu ressourcenschonendem Arbeiten, kurzen Transportwegen, Recycling und natürlichen Materialien anregen. Miss Vienna Beatrice Körmer trug das Siegermodell, geschneidert aus sieben Metern schillernd grüner Dupionseide.

Fotos: WKB, ZVG

NEUSIEDL AM SEE UND DEUTSCH TSCHANTSCHENDORF

Die burgenländischen Wirtinnen leisten einen wichtigen Beitrag zur heimischen Gastronomie. Dieses Engagement würdigte die Wirtschaftskammer in Kooperation mit den Schmankerlwirten Burgenland im Rahmen der Gastwirtetage. Geehrt wurden Unternehmerinnen und mittätige Partnerinnen die 20 beziehungsweise 30 Jahre lang im Dienst der burgenländischen Gastronomie stehen. Nr. 12 · Dezember 2019

BURGENLANDS

TSCHAFT 19


KOMMENTAR

EXPO 2020 Keine Steuertipps vom Christkind! Ist Ihnen schon einmal aufgefallen, dass regelmäßig am Ende des Jahres in den Medien Tipps auftauchen, wie man noch schnell die Voraussetzungen für eine „günstigere Besteuerung“ des ablaufenden Geschäftsjahres schafft. Oft gehen diese Tipps geradezu mit „Appellen“ einher, dieses und jenes zu tun... Das kann ganz schön stressen und zu echter Unsicherheit führen, ob man alles richtig gemacht hat – und das gerade zum Weihnachtsfest! Daher geben wir Ihnen heute KEINE TIPPS. Unsere Kunden wissen, dass sie das ganze Jahr über rundum bestens betreut sind und dass wir nicht nur am Ende des Jahres mit guten Tipps an sie herantreten. Ich nütze daher diesen Platz, um Ihnen im Namen aller GCT-Mitarbeiter ein ruhiges und entspanntes Weihnachtsfest und für das neue (Wirtschafts-) Jahr 2020 viel beruflichen Erfolg und privates Glück zu wünschen. WIR werden auch 2020 für unsere Kunden mit aller Kraft da sein und sie in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen optimal unterstützen – und zwar das ganze Jahr über.

SPATENSTICH Am 20. Oktober 2020 beginnt die große Weltausstellung in Dubai. Die Vorbereitungen dafür sind in vollem Gang. Auch beim ÖsterreichPavillon hat die Bauphase schon begonnen.

D

en feierlichen Spatenstich vor Ort übernahmen die österreichische Regierungskommissärin Beatrix Karl und Najeeb Mohammed Al-Ali, Excecutive Director

www.gct-beratungszentrum.at BU SIN E SS S OF T WARE VOR ORT PARTNER

20 BURGENLANDS

TSCHAFT

des Dubai Expo 2020 Bureau. Österreichs Pavillon wird sich als Ensemble aus 38 ineinander verschnittenen Kegeln präsentieren. Diese werden im Inneren mit Lehm verputzt. Der älteste Baustoff der Erde und ein intelligentes Ventilative-Cooling-Konzept sollen auf natürliche Weise für ein angenehmes Raumklima sorgen. Im Sinne des EXPO-Mottos „Connecting Minds“ wird der Pavillon die arabische Bautradition mit dem österreichischen

Know-how einer integralen Gebäudeplanung inklusive aktueller klimasensitiver Verfahren verbinden. „Wir präsentieren uns in Dubai als weltoffenes Land, das sich mit innovativen und kreativen Lösungen globalen Herausforderungen stellt“, betont Karl. Bühne für Österreichs Wirtschaft Heimischen Betrieben wird im Pavillon ein eigener VIP-Bereich zur Verfügung stehen, der

+ Der kurze Blick auf Burgenlands Wirtschaft EISENSTADT  Vor Kurzem

wurde Gastronom Mario Tayari anlässlich seines 40-jährigen Jubiläums als Wirt im Burgenland von Spartenobmann Hans Lackner und Regionalstellenleiter Christian Schriefl seitens der Wirtschaftskammer Burgenland geehrt.

RAIDING   Laszlo Kovacs übersiedelt mit „Liszt am Bach“ von Wien ins Mittelburgenland. Im Bild: Spartenobmann Hans Lackner, Franz Drescher, Bgm. Markus Landauer und Wirt Laszlo Kovacs.

WEIDEN   Das Restaurant Schütz feierte kürzlich das 80-Jahre-Jubiläum. Spartenobmann KommR Helmut Tury und Spartengeschäftsführer Franz Perner gratulierten mit einer Ehrenurkunde.

KLINGENBACH   Kürzlich

eröffnete Nora Salfa Bene „Nora´s Cafe“. Ausschussmitglied Paul Michael Gregorits überbrachte Glückwünsche zum erfolgreichen Unternehmensstart. Nr. 12 · Dezember 2019

Fotos: WKB

Dr. Johann Gneist, Gneist Consulting Team


Foto: EXPO 2020 Dubai

Der feierliche Spatenstich zum Österreich-Pavillon bei der EXPO 2020 in Dubai

aktives Networking und neue Geschäftsbeziehungen erleichtern soll. Der Österreich-Tag am 12. November 2020 soll der

Höhepunkt der heimischen EXPO-Beteiligung sein. Österreich wird mit dem iLab einen Ausstellungsbereich für inspirierende

Lösungen, überraschende Produkte und zukunftsträchtige Dienstleistungen reservieren. www.expoaustria.at

Sicher, unkompliziert, serviceorientiert: Die neue Österreichische Gesundheitskasse

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Primärversorgungszentren, Leistungsharmonisierung, Abrechnung über e-card, neue Behandlungsmethoden oder auch digitale Projekte – sollen weiterentwickelt werden.

Keine Änderungen für Versicherte

ÖGK

Aus neun wird eins. Mit 1. Jänner 2020 werden die regionalen Krankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Sie ist die neue Kraft im heimischen Gesundheitssystem und sichert die Gesundheitsversorgung von etwa 7,2 Millionen Österreicherinnen und Österreichern in einem der besten Gesundheitssysteme.

Wenn ab 1. Jänner 2020 die e-cards Ihrer Mit- Die Österreichische Gesundheitskasse ist ab arbeiter und Mitarbeiterinnen in den Arztordi- 1. Jänner 2020 Ihr erster Partner in allen Genationen gesteckt werden, dann erscheint am sundheitsfragen. Bildschirm „Österreichische Gesundheitskasse“ anstelle des gewohnten Namens einer der ber in ganz Österreich aber nichts. Betrachtet neun bisherigen regionalen Krankenkassen, man das ganze Projekt, ist es eines der größetwa WGKK oder SGKK. Am hohen Service- ten Reformvorhaben der letzten Zeit mit grolevel und den bestehenden Leistungen ändert ßen Chancen für alle Beteiligten – Versicherte, sich für die Versicherten und Sie als Dienstge- Mitarbeiter, Dienstgeber und Vertragspartner. Mit der ÖGK entsteht eine der größten Krankenversicherungen Europas: In den kommenden Jahren sollen Services und Angebote bundesweit ausgebaut werden – Themen wie Nr. 12 · Dezember 2019

Für den einzelnen Versicherten ändert sich Anfang Jänner nichts: „Wer bisher bei einer Gebietskrankenkasse versichert war, ist ab 1. Jänner 2020 automatisch bei der Österreichischen Gesundheitskasse versichert“, so Generaldirektor Bernhard Wurzer. Das gilt selbstverständlich auch für mitversicherte Angehörige, und es besteht wie bisher in ganz Österreich Anspruch auf umfassende Leistungen und Versorgungsangebote. „Partnerschaftliche Vertragsbeziehungen sind auch in Zukunft oberste Prämisse“, betont Wurzer. Als Dienstgeber stehen Ihnen selbstverständlich weiterhin die bisherigen Ansprechpartner in den Bundesländern und Bezirken zur Verfügung.

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TSCHAFT 21


SCHOELLERBANK: NUR WER INVESTIERT IST, KANN PROFITIEREN

JUNGE WIRTSCHAFT BURGENLAND

SCHOELLERBANK: SCHOELLERBANK: NUR WER NUR WER INVESTIERT INVESTIERT IST, KANN IST, KANN PROFITIEREN PROFITIEREN Punsch für den guten Zweck

Erfahrungsaustausch

weihnachtliche Stimmung #MOCHWEIDA   Die vierte Karner Haustechnik GmbH nachten ist die Zeit der Stil- mit Uhudler-Glühwein und #MochWeida-Veranstaltung erzählten über ihre Erfahrunle und der Dankbarkeit. Des- Enten-Maroni-Leberkäse. 795 mit dem Jahresthema „Be- gen bei Betriebsübernahmen. halb stellte sich auchGraz die Jun- Euro wurden für einen wohltriebsübernahmen“ der Jun- UBIT-Fachgruppenobmann Das Team der Schoellerbank Heimo H. Haidmayer, Landesdirektor ge Wirtschaft Burgenland in tätigen Zweck gespendet. gen Wirtschaft Burgenland Wilfried sprach in Schoellerbank Drexler Region Österreich Ost den Dienst der guten Sache Auch Präsident Peter Nemeth fand in der Konditorei Ul- seinem Impulsvortrag über und lud zur Charity-Punsch- gratulierte den Funktionären reich in Pinkafeld statt. Bea, das Crowdfunding, das im Die 1833 Schoellerbank eine der Wirtschaft führenden Privatbanken Österreichs, die als Ulreich Spezialist für anspruchsvolle Vermögensanlage hütte auf gegründete dem Eisenstädter deristJungen und Emil und Helmut von Auftrag des Vereins Südburgilt. Das erfolgreiche Traditionshaus wurde mehrfach ausgezeichnet und liegt bereits seit Jahren im Spitzenfeld der besten internationalen Christkindlmarkt ein. Hun- bedankte sich für ihren Einder Ulreich GmbH & Co KG genland Plus im SüdburgenVermögensverwalter. Unterdie dem Motto Experten immervon auf der ertragreichen Anlagederte Besucher genossen satz. „Investieren statt Spekulieren“ sind unddie Andreas Karner der Suche landnach durchgeführt wird. chancen fürderihre Kunden, Bank bereits mehr als 12,5 Milliarden Euro anvertrauen. Das Team Schoellerbank GrazDasdie Teamder der Schoellerbank Graz

Heimo H. Haidmayer, Landesdirektor Heimo H. Haidmayer, Landesdirektor Schoellerbank Region ÖsterreichSchoellerbank Ost Region Österreich Ost

Fotos: WKB, Lexi

CHARITY-AKTION Weih-

HeimoDieH.1833 Haidmayer, immer nochführenden um Wirdiefavorisieren Aktien vonalsUnterAufwärtsbewegung an den Börsen gegründeteLandesdiSchoellerbank Die 1833 gegründete istlagungsinstrumente eine Schoellerbank der führenden Privatbanken ist eine der Österreichs, Privatbanken als Spezialist Österreichs, für anspruchsvolle die Spezialist Vermögensanlage für anspruchsvolle Vermögensanlage

Elite-Report rektorgilt. derDas Schoellerbank, imDas In-erfolgreiche erfolgreiche Traditionshaus gilt. wurde mehrfach Traditionshaus ausgezeichnet wurde und liegtausgezeichnet bereits seit Jahren und starken liegt im Spitzenfeld bereits seit der Jahren besten im Spitzenfeld internationalen der besten internationalen Längen. Deshalb raten wir mehrfach unseren nehmen mit Geschäftsmoin der Geschichte. Anleger müssen

Report „Diedie Elite Vermögensverzur argumentiert ren. der Wir Der „Frühzeitig hat sich dieses Institut auf Verwaltung. schlagen Aktien alle feine anderen schlagen VeranAktientenzial? alleLektüre anderen empfohlen“, Verantenzial? erleben gerade ren. längste Wirder erleben gerade die längste können. können. walter im deutschsprachigen Raum 2020“ Mehr zum Elitereport: www.elitereport.de die private Vermögensverwaltung speziali- Elite-Report seine Bewertung.

IhrTeam Team Burgenland: Am Burgenland: Eisernen 8010 Tor Graz Ihr fürsfürs Burgenland: IhrAm Team Eisernen fürs Tor 3, 8010Tor Graz Am3,Eisernen 3, 8010 Graz Harald Kröger, Tel.: 0316/82 15 17-4212, Kröger, harald.kroeger@schoellerbank.at 0316/82harald.kroeger@schoellerbank.at 15 17-4212, harald.kroeger@schoellerbank.at Harald Kröger, Tel.:Harald 0316/82 15 Tel.: 17-4212, www.schoellerbank.at www.schoellerbank.at Klaus Bernhard, Tel.: 0316/82 Klaus 15 Bernhard, 17-4220, klaus.bernhard@schoellerbank.at 0316/82klaus.bernhard@schoellerbank.at 15 17-4220, klaus.bernhard@schoellerbank.at Klaus Bernhard, Tel.: 0316/82 15 Tel.: 17-4220, www.schoellerbank.at 22 BURGENLANDS

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Schoellerbank auf Platz eins

Vermögensverwalter. Unter Vermögensverwalter. dem MottoKunden „Investieren Unter statt Spekulieren“ sindstatt die Experten Spekulieren“ immer sind aufdie derExperten Suche nach immer ertragreichen auf derdaher Suche Anlagenach ertragreichen Anlageterview über Börsen & Märkte. nachdem wieMotto vor zu„Investieren breit diverdellen und soliden Bilanzen – unmit stärkeren Schwankungen chancen für ihre Kunden, chancen die derfür Bank ihre bereits Kunden, mehr die der als 12,5 BankMilliarden bereits mehr Euroals anvertrauen. 12,5abhängig Milliardenvon Euroder anvertrauen. sifizierten Aktieninvestments. Branche. Diese rechnen als in den vergangenen JahHerr Haidmayer, wie ist derzeit Unternehmen finden wir beispielsren. Demgegenüber ist die SpareinlaDer Bankentest im Börsen? deutschsprachigen Raum Landesdikürte amimmer 26. November Elitefavorisieren der Vermögensverwalter 2020.Aufwärtsbewegung Heimo H. an Haidmayer, LandesdiHeimo H. Haidmayer, lagungsinstrumente lagungsinstrumente noch um die immer noch Aktien umim von Wir Wir Unterfavorisieren Aktien von Aufwärtsbewegung Börsen an den Börsen die größte Stimmung den Warum sollte man heute noch weise Gesundheitssektor, bei Unter-an ge den zwar kurzfristig stabil, verliert aber Die Schoellerbank erhielt erneut die Inhöchste Punkteanzahl und ist zum achten Mal in Folge auf Platz eins in Österreich. rektor dersind Schoellerbank, rektor im der Schoellerbank, im InLängen. Deshalb raten wir Längen. unseren Deshalb raten wir unseren nehmen mit starken Geschäftsmonehmen mit starken Geschäftsmoin der Geschichte. Anleger in müssen der Geschichte. Anleger müssen Viele Anleger unschlüssig. EiAktien kaufen? Diese sind doch Konsumwerten und in der Technoüber viele Jahre unwiederbringlich an terview über Börsen & Märkte. terview über Börsen Märkte. Kunden&nach wie vor zu breit Kunden divernach wie vor zu diver-Bilanzen dellen undbreit soliden dellen – unund soliden – un- Schwankungen daherBilanzen mit stärkeren daher mit stärkeren Schwankungen nerseitswurden sinken Zinsen in den Jahren Dielogiebranche. Aufmerksamkeit der Bankberater und verfügtvergangenen heute über einen entscheiGeprüft 259die Banken aussicherer Deutsch- siert Neben den IndustKaufkraft. sifizierten Aktieninvestments. sifizierten Aktieninvestments. abhängig von der Branche. abhängig Diese von rechnen der Branche. Diese als in den vergangenen rechnen Jahals in den vergangenen Jahwichtiges setzen Kriterium land, Österreich, der SchweizBodenlose, und Liech- denden Erfahrungsvorsprung. Keinund Wunder, Anleihen gut gelaufen da- alsrieländern wir auch auf Herrscheinbar Haidmayer,ins wie istHerr derzeit Haidmayer,schon wie istsehr derzeit Unternehmen finden wir Unternehmen beispielsfinden wir die beispiels-ist die ren. ren. Demgegenüber SpareinlaDemgegenüber ist die Spareinlatenstein. 46 der getesteten Vermögens- dass eine Position als Marktführer weit über Das Kriterium der Aufmerksamkeit der die Stimmung an denAktien Börsen? die Stimmung an denteuer. Börsen? Warum sollte man heute Warum nochsollte weise man im heute noch Gesundheitssektor, weise bei im Gesundheitssektor, ge zwar kurzfristig stabil, verliert ge zwar aber kurzfristig verliert aber andererseits verlocken mit mit asiatischen Entwicklungsländer, al- bei Sollte man nicht stabil, dennoch eher verwalter verfügten über die geforderten Österreich hinaus entstand (aktuell: 13 Mil- Bankberater wurde vom Elite-Report 2020 Viele Anleger sind unschlüssig. Viele Anleger Eisind unschlüssig. EiAktien kaufen? Diese sind Aktien doch kaufen? Diese sind Konsumwerten und in der Konsumwerten Techno-Wir finden und viele in der Technoüber Jahre unwiederbringlich über viele anund Jahre unwiederbringlich an Dividendenrenditen drei Prozent Unsere Analysen dass Aktien len doch voran China. hier zuwarten erst investieren, besonders bewertet. Dabei wurde die Beliarden Euro Assets zeigen, under Management). Qualitätsmerkmale und von kamen in die Elite. nerseits sinken die Zinsennerseits sicherersinkenindie den Zinsenvergangenen sicherer in Jahren den vergangenen logiebranche.Jahren Neben denlogiebranche. IndustNeben den IndustKaufkraft. Kaufkraft. analysiertBewertungen und darauf geachversteht man hier die ratungskultur Die Elite-Report untersuchte Aufmerksam undRedaktion mehr –des viele große Unternehim historischen Schnitt nichtnämlich überteusehr attraktive und wenn die Kurse wieder günstiger Anleihen scheinbar ins Bodenlose, scheinbar Bodenlose, schoninssehr gelaufenschon dasehr gutrieländern gelaufensetzen und dawir auch rieländern auf die setzen wir auch auf die tet,ein ob vergleichsweise die Bankberater mit Fragen höhenach inmen der haben abgelaufenen Test- und Anleihen Prüfsaison Wünsche dergut Kunden undund entwickelt damit die Dividenden in den ert sind, vorausgesetzt die Gewinne deutlich andererseits verlocken Aktien andererseits mit verlocken Aktien mit Zukunftstauglichkeit. mit mit teuer. asiatischen Entwicklungsländer, asiatischen al-undEntwicklungsländer, Sollte man nichtal-sind? dennoch Sollteeher man nicht dennoch eher eineteuer. feine, sensible speziellen Bedürfnissen individuellen insgesamt 350 Anbieter. Nur 17,7 Prozent vergangenen Monaten sogar noch bleiben auch weiterhin stabil. Eine res Wachstumspotenzial. wer investiert überhaupt Dividendenrenditen von drei Dividendenrenditen Prozent von drei Prozent Unsere Analysen zeigen, dass Unsere Aktien Analysen zeigen, dass Aktien len voran China. Wir finden len voran hier China. WirElitefinden zuwarten und hier erstNurinvestieren, zuwarten und ist, erst hat investieren, davon konnten sich in den 42 Praxis-Para- Übrigens fällt dieser erfreuliche Ehrgeiz Wünschen auf die Kunden zugehen. und mehr – viele gegenläufigen große und Unternehmehr – viele große Unternehim historischen Schnitt imüberteuhistorischen Schnitt nicht überteusehr attraktive Bewertungen sehr attraktive und Bewertungen wenn dievon Kurse und wieder günstiger wenn die von Kursemöglichen wieder günstiger erhöht.positiv Diese beiden Rezession würde diese Annahmen die Chance KursanReport-Chefredakteur Hans-Kaspar metern behaupten. auch im Bereich dernicht eigentlichen VermöHeimo H.sind? Haidmayer, Landesdirektor men haben die Dividenden in haben den dieert in den auf.dieDie sind, vorausgesetzt ertGewinne sind, vorausgesetzt die Gewinnebetont: ein ein„Invergleichsweise höhesind?deutlich gensstrukturierung Vorarbeiten fürvergleichsweise Schönfels vielen Häusern gehen höheEntwicklungen lassen sich men rational –Dividenden zumindest kurzfristig – zunichteIst das deutlich Risiko eines Kursverlusts stiegen zuRegion profitieren. Man Schoellerbank Österreich Ostsollte jevergangenen sogar vergangenen noch Monaten sogar weiterhin noch bleiben auch stabil. bleibenEine auch dabei weiterhin stabil. EineMitarbeiter res Wachstumspotenzial. res Wachstumspotenzial. Nur wer ist, hat Nur überhaupt wer investiert ist, hat überhaupt erfahrene in Pension und investiert die die notwendige Orientierung liefert In Österreich ist nurMonaten die nicht schlüssig erklären. gegenläufigen machen. 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Nr. 12 · Dezember 2019 18.09.19 10:18

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Rabold gewinnt den Bundeswerbepreis AUSTRIACUS Das Ober­ warter Kreatvibüro Rabold und Co. wurde mit zwei beim Adebar 2018 prämier­ ten Arbeiten für den Aus­ triacus 2019 nominiert und heimste damit als einzige burgenländische Agentur Gold und Bronze ein.

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Bezahlte Anzeige Foto: Katharina Schiffl

m Rahmen einer feierlichen Gala in der Wirtschaftskammer Österreich in Wien verlieh der Fachverband Werbung und Marktkommunikation zum zweiten Mal den österreichischen Bundeswerbepreis unter allen Gewinnern der Landeswerbepreise. Ihre Arbeiten waren zuvor von einer 17-köpfigen Expertenjury in 12 Kategorien bewertet und prämiert worden. Die ausschlaggebenden Kriterien: Kreativität, Strategie, Qualität der Umsetzung, Aussage am Punkt, Botschaft und Zielgruppenansprache. Team Rabold überzeugt Dem Team von Rabold und Co. gelang es, die Jury mit zwei Arbeiten in der Kategorie Print zu überzeugen. „Ich freue mich riesig für mein Team und für unsere Kunden“, so Agenturchefin Eveline Rabold, als sie die beiden Trophäen für den Austriacus 2019 entgegennahm. Den ersten Preis und damit Gold belegte die Inseratkampagne für den Bernsteiner Installationsbetrieb Haustechnik Karner, in der das Unternehmen seine Mitarbeiter vor den Vorhang bittet. Bronze und damit den dritten Preis in der Kategorie gewann

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das Buch „Sätzchen“, das Rabold und Co. für den Verlag Edition Marlit gestalten durfte. Der burgenländische Architekt Klaus Jürgen Bauer verewigte darin in jahrelanger Arbeit gesammelte und aus diversen Zeitungen ausgesuchte und ausgeschnittene Sätze. „Es ist schon eine wunderbare Anerkennung und Ehre, den burgenländischen Werbepreis Adebar zu gewinnen, aber dann auch noch mit dem Austriacus ausgezeichnet zu werden, ist etwas ganz Besonderes“, freut sich Eveline Rabold. Kreativbüro für Design und Kommunikation Unter ihrer Führung hat sich die Agentur in den letzten beiden Jahren von einer Fullservice-Agentur im herkömmlichen Sinn zu einem Kreativbüro für Design und Kommunikation entwickelt, das besonders auf die strategische Entwicklung und Begleitung von Marken spezialisiert ist.

Immer mehr Unternehmen erkennen, dass es sinnvoll und hilfreich ist, den eigenen Betrieb einer objektiven und genauen Analyse zu unterziehen, um dadurch festzustellen, ob Markenkern und Auftritt nach außen, zum Beispiel Website, Corporate Design und Slogans, das gewünschte Zielpublikum erreichen. „In einer immer schriller und bunter werdenden Werbewelt ist nicht derjenige erfolgreich, der am lautesten in die Menge schreit, sondern derjenige, der genau weiß, mit wem er spricht, und dann genau für diese Zielgruppe die richtige Sprache findet“, erklärt Eveline Rabold. Die Auszeichnungen unterstreichen nun den Erfolg des eingeschlagenen Weges von Rabold und Co. Die Agentur war übrigens die einzige aus dem Burgenland, die es in die Nominierungen für den österreichischen Bundeswerbepreis schaffte.

Klaus Jürgen Bauer, Eveline Rabold, Christian Keglovits und Andreas Karner

Die Inseratkampagne für Karner Haustechnik wurde mit Gold ausgezeichnet. + Informationen RABOLD UND CO. Schlainingerstraße 4 7400 Oberwart T 03352/20 212 office@rabold.at www.rabold.at

BURGENLANDS

TSCHAFT 23


17. ÖSTERREICHISCHER IT- UND BERATERTAG

UBIT Burgenland beim Österreichischen IT- und Beratertag UBIT Viele Vertreter aus dem Burgenland fanden auch heuer den Weg in die Wiener Hofburg.

Ursula Autengruber und UBITFachgruppenobmann Wilfried Drexler

A

m 4. Dezember fand der 17. Österreichische ITund Beratertag in der Hofburg statt. Viele Mitgliedsunternehmen aus dem Burgenland nutzten diese Gelegenheit, um sich zu den neuesten Entwicklungen und Trends in ihren Branchen auszutauschen. „Consulting the Consultants“, daswar das Motto in diesem Jahr: Also miteinander und voneinander lernen, um bestmöglich für die Herausforderungen der Zukunft gewappnet zu sein. Die Keynotes namhafter Experten aus allen Branchen reichten vom Spannungsfeld Wirtschaftsliberalismus und Kooperation in einer globalisierten Welt über Gaming und Gamification bis zu Start-ups als Treiber der digitalen Revolution. Eine Besonderheit des diesjährigen Events waren die Micro­ stages: UBIT-Mitgliedsunternehmen bekamen die Chance, ihre Ansätze und Ideen für

Business Breakfast Speisekarte. Mitglieder der Fachgruppe UBIT nutzten die frühen Morgenstunden für einen gemeinsamen Austausch.

ein zukunftsfittes Österreich auf 3 verschiedenen Bühnen in 15-minütigen Kurzvorträgen parallel vorzustellen. „Der IT- und Beratertag war auch in diesem Jahr ein voller Erfolg und gab unseren Mitgliedern neben Netzwerkmöglichkeiten eine besondere Plattform, ihre Kern- und Zukunftsthemen zu positionieren“, fasst Wilfried Drexler, Obmann der

Fachgruppe UBIT, zusammen. Im Rahmen der heurigen Abendgala wurde von der Fachgruppe UBIT Burgenland ein Burgenlandtisch organisiert, um als UBIT-Familie näher zusammenzurücken, den Wirtschaftsstandort Burgenland gemeinsam zu stärken und somit einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandorts Österreich zu leisten.

Nach einer kurzen Begrüßungsrede von Fachgruppenobmann Wilfried Drexler folgten interessante Diskussionen. Eines steht fest: Das Format „Business Breakfast“ wird im nächsten

Jahr fortgeführt. Denn bei diesem erhielten die UBIT-Mitglieder nicht nur ein schmackhaftes Frühstück, sondern auch einen reichhaltigen Erfahrungsaustausch. Bezahlte Anzeige Fotos: WKB, FV UBIT

Beim Business Breakfast am 22. Oktober standen hochaktuelle wirtschaftspolitische Themen auf der morgendlichen

Fachgruppenobmann Wilfried Drexler mit Vertretern aus dem Burgenland beim 17. Österreichischen IT- & Beratertag in der Wiener Hofburg.

24 BURGENLANDS

TSCHAFT

Nr. 12 · Dezember 2019


WK-Präsident Peter Nemeth, Hans Lackner, Obmann der Sparte Information und Consulting, Alfred Harl, Obmann des Fachverbands UBIT der WKO, und Wilfried Drexler, Obmann der Fachgruppe UBIT Burgenland, bei der Fachgruppentagung

UBIT-Fachgruppentagung EISENSTADT Mehr als 40 Teilnehmer nahmen an der UBIT-Fachgruppenta­ gung im Festsaal der Wirt­ schaftskammer Burgen­ land teil.

A

m 8. Oktober fand die Fachgruppentagung der UBIT Burgenland im Festsaal der Wirtschaftskammer Burgenland statt.

UBIT on Tour

Bezahlte Anzeige Fotos: WKB, FV UBIT

In den vergangenen Wochen besuchten UBIT-Fachgruppenobmann Wilfried Drexler und Mitarbeiter im Rahmen der

Neben mehr als 40 Teilnehmern waren auch WK-Präsident Peter Nemeth, Hans Lackner, Obmann der Sparte Information und Consulting, und Alfred Harl, Obmann des Fachverbands UBIT der WKO, zu Gast. Gemeinsam wurden News aus der Sparte, dem Fachverband UBIT der WKO und der Fachgruppe UBIT Burgenland

präsentiert. UBIT-Fachgruppenobmann Wilfried Drexler freute sich über einen großartigen Ablauf der Tagung, die mit einem humoristischen Blick in die Zukunft endete. Wirtschaftskabarettist Otmar Kastner lieferte mit seinem Partner Markus Warum einen Ein- und Ausblick auf die kommenden Jahre: „UBIT 2050 – der etwas andere Blick in die Zukunft.“

Besuchsoffensive Unternehmer der Fachgruppe UBIT Burgenland. „Um zu wissen, was die Bedürfnisse unserer Mitgliedsbetriebe sind, setzten wir die Besuchsoffensive fort“, betont

Drexler. Bei den Gesprächen mit den Unternehmern wurden vor Ort die Serviceleistungen der Fachgruppe und der Wirtschaftskammer Burgenland vorgestellt.

UBIT-TERMINE 2020 Business Breakfast 2020 jeweils von 8 – 10 Uhr

#1 Dienstag, 25. Februar Oberwart #2 Dienstag, 28. April Neusiedl am See #3 Dienstag, 16. Juni Güssing #4 Dienstag, 20. Oktober Eisenstadt TrendIT 2020 Donnerstag, 3. September 2020 Burg Perchtoldsdorf

Obmann Wilfried Drexler bei Alexander Unger und Walter Holzhammer in Weiden am See sowie bei Mariann Szakacs in Parndorf

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www.ubit.at BURGENLANDS

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Innung unterstützt Mechatronik-Ausbildung ZUKUNFTSCHANCE Smart­phone, Roboter oder Weltraumtechnik – überall ist Mechatronik drin! Die Nachfrage nach Fachar­ beitern in dieser Branche ist nicht nur im Burgenland ungebrochen. Um junge Menschen perfekt auf die­ ses Berufsfeld vorzuberei­ ten, wurde von der Landes­ innung der Mechatroniker das WIFI-Mechatronik-La­ bor erweitert.

I

m WIFI Burgenland werden jährlich Jugendliche zu Topkräften in Mechanik, Elektronik/Elektrotechnik und Informatik ausgebildet. Es schafft mit einem modernen Mechatronik-Labor eine optimale Ausbildungsmöglichkeit für Lehrlinge und Facharbeiter. „Die Ausbildung von Mecha­ tronikern erfordert den Einsatz von neuer, innovativer Technologie. Das oberste Ziel ist es, genau die Anforderungen der Wirtschaft zu erfüllen und

umzusetzen“, erklärt Landesinnungsmeister KommR Herbert Ohr. Der Ausbildungsstand muss laufend erweitert werden. Daher wurde im WIFI Burgenland kürzlich das MechatronikLabor – mit Unterstützung der Landesinnung – erweitert. Gefragte Ausbildung „Das Berufsbild des Mechatronikers bietet hervorragende Zukunftschancen auf dem Arbeitsmarkt. Um die Jugendlichen fundiert auszubilden,

werden die Werkstätten ausgebaut und modernisiert. Ich bedanke mich an dieser Stelle bei der Landesinnung der Mechatroniker,“ betont WIFI-Institutsleiter Harald Schermann. „Eine Lehre als Mechatroniker ist so etwas wie ein Garantieschein auf einen Arbeitsplatz. Facharbeiter – vor allem in dieser Branche – werden gesucht wie nie zuvor“, ergänzt Ohr abschließend. bgld.wifi.at

„Das Berufsbild des Mechatronikers bietet hervorragende Zukunftschancen auf dem Arbeitsmarkt.“ WIFI-Institutsleiter Harald Schermann und Mechatronik-Landesinnungsmeister KommR Herbert Ohr 26 BURGENLANDS

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Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Österreich

Wirtschaftskammerwahlen 2020

Wahlkundmachung WAHLTAGE: Die Wahlen finden statt: am Dienstag, dem 3. März 2020 am Donnerstag, dem 5. März 2020

I. Allgemeiner Teil 1. Ausschreibung der Wahlen und Besetzungen Gemäß §§ 76, 78 Abs. 4 Z 3 und 84 Wirtschaftskammergesetz (WKG), BGBl. I Nr. 103/1998 in der Fassung BGBl. I Nr. 108/2018 und § 7 der Wirtschaftskammerwahlordnung (WKWO) werden mit dieser Kundmachung ausgeschrieben: a) die Wahlen sämtlicher Ausschüsse der Fachgruppen und die der Fachvertreter der Wirtschaftskammer Burgenland (Urwahlen) b) die Besetzung der Spartenvertretungen und der Spartenkonferenzen der Wirtschaftskammer Burgenland c) die Besetzung der Spartenvertretungen und der Spartenkonferenzen der Wirtschaftskammer Österreich* d) die Besetzung der Fachverbandsausschüsse der Wirtschaftskammer Österreich* 2. Wahlbehörden a) Wahlbehörden bei der Wirtschaftskammer Burgenland – Hauptwahlkommission Zur Durchführung und Leitung der Wahlen und Besetzungen ist bei der Wirtschaftskammer Burgenland eine Hauptwahlkommission eingerichtet. Die Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland hat ihren Sitz im Gebäude der Wirtschaftskammer Burgenland, 7000 Eisenstadt, Robert-Graf-Platz 1, Tel. +43 (0)5 90 907-4412, Fax +43 (0)5 90 907-4315, E-Mail: wahl2020@wkbgld.at Die Erstellung und Auflegung der Wählerlisten, die Entscheidung über Einsprüche

WAHLZEITEN: Die Wahllokale sind geöffnet: am Dienstag, dem 3. März 2020, von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr am Donnerstag, dem 5. März 2020, von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr

gegen die Aufnahme oder Nichtaufnahme in die Wählerlisten sowie die Entscheidung über Anträge von Mitgliedern, deren Berechtigung ruhend gemeldet ist, auf Aufnahme in die Wählerliste, erfolgen durch die Hauptwahlkommission. – Wahlkommissionen Zur Feststellung der Stimmenzahl sowie der Vorzugsstimmen werden von der Hauptwahlkommission Wahlkommissionen für jede Sparte errichtet. Die Geschäftsstellen der Wahlkommissionen haben ihren Sitz bei der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission im Gebäude der Wirtschaftskammer Burgenland, 7000 Eisenstadt, Robert-Graf-Platz 1. – Zweigwahlkommissionen Für die Stimmabgabe werden von der Hauptwahlkommission in den Wahlorten Zweigwahlkommissionen errichtet. Die Wahlorte und Wahllokale sind im Anhang 1 angeführt. b) Wahlbehörde bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO)* Zur Durchführung und Leitung der Besetzungen der Spartenvertretungen und der Spartenkonferenzen der Wirtschaftskammer Österreich sowie der Besetzungen der Fachverbandsausschüsse ist bei der Wirtschaftskammer Österreich eine Hauptwahlkommission eingerichtet. Die Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Österreich hat ihren Sitz im Gebäude der Wirtschaftskammer Österreich, 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, Zimmer A8 03, Tel. +43 (0)5 90 900 - 4082, Fax +43 (0)5 90 900 - 296, E-Mail: WKOE.Hauptwahlkommission@wko.at

3. Bürozeiten a) Wirtschaftskammer Burgenland Die Bürozeiten der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission sowie der Spartengeschäftsstellen, der Fachgruppengeschäftsstellen sind (ausgenommen gesetzliche Feiertage sowie 24.12.2019 und 31.12.2019): Montag bis Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr, Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr. Die Bürozeiten der Regionalstellen der Wirtschaftskammer Burgenland sind (ausgenommen gesetzliche Feiertage sowie 24.12.2019 und 31.12.2019): Eisenstadt und Oberwart Montag bis Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr, Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr Mattersburg Montag und Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr, Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr Neusiedl am See, Oberpullendorf, Güssing und Jennersdorf Montag und Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr, Dienstag und Mittwoch 8.00 bis 12.00 Uhr, Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr b) Wirtschaftskammer Österreich* Die Bürozeiten der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Österreich sind (ausgenommen gesetzliche Feiertage sowie 24.12.2019 und 31.12.2019): Montag bis Donnerstag 8.00 bis 16.30 Uhr, Freitag 8.00 bis 16.00 Uhr

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II. Besonderer Teil 1. Wahlen der Fachgruppenausschüsse und der Fachvertreter der Wirtschaftskammer Burgenland (Urwahlen) a) Wahltage Als Wahltage und Wahlzeiten werden für alle Wahlsprengel festgelegt: Dienstag, 3. März 2020, von 8.00 bis 20.00 Uhr Donnerstag, 5. März 2020, von 8.00 bis 20.00 Uhr Die Wahlorte und die Wahllokale sind aus dem Anhang 1 ersichtlich. b) Aktives Wahlrecht und passives Wahlrecht Aktives Wahlrecht Aktiv wahlberechtigt sind die Mitglieder der Fachgruppe (Fachvertretung), sofern die das Wahlrecht begründende Berechtigung zum Stichtag 22. November 2019 nicht ruhend gemeldet ist. Inhaber von ruhenden Berechtigungen sind nur dann wahlberechtigt, wenn sie über Antrag in die Wählerliste aufgenommen werden. Innerhalb einer Fachgruppe (Fachvertretung) hat jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme. Voraussetzung für die Zulassung zur Stimmabgabe ist die Eintragung in die Wählerliste. Juristische Personen und sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung des Wahlrechts einen Gesellschafter, einen Geschäftsführer, ein Vorstandsoder Aufsichtsratsmitglied oder einen Prokuristen zu bevollmächtigen. Vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die am Stichtag das 18. BURGENLANDS

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Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Personen, die wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt wurden, bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Vollstreckung der Strafe (dem Vollzug oder Wegfall einer mit der Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahme), im Falle der Verbüßung der Strafe durch Anrechnung einer Vorhaft mit Rechtskraft des Urteils, oder sonst vom Wahlrecht zum Nationalrat ausgeschlossen sind oder bei Besitz der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen wären. Ausgeschlossen sind ferner alle physischen und juristischen Personen und sonstigen Rechtsträger, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren mit Ausnahme eines Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung eröffnet ist oder bei denen innerhalb der letzten zwei Jahre ein Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet oder aufgehoben wurde. Passives Wahlrecht Siehe Teil II Z 5 lit. d c) Die Wählerlisten Für jede Fachgruppe und Fachvertretung ist eine Wählerliste zu erstellen. Die Wählerlisten liegen ab 22. November 2019 in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland, 7000 Eisenstadt, Robert-Graf-Platz 1, Zimmer A 4.19, in den Geschäftsstellen der Fachgruppen (Fachvertretungen) in der Wirtschaftskammer Burgenland und in den Wirtschaftskammer-Regionalstellen während der Bürozeiten zur Einsichtnahme auf. Einspruchsrecht Jedem in der betreffenden Fachgruppe oder Fachvertretung Wahlberechtigten steht in der Zeit zwischen 22. November 2019 und 2. Dezember 2019 das Recht des Einspruches wegen der Aufnahme vermeintlich Nichtwahlberechtigter oder wegen der Nichtaufnahme vermeintlich Wahlberechtigter zu. Das Einspruchsrecht steht dem vermeintlich Wahlberechtigten auch hinsichtlich seiner eigenen Nichtaufnahme in die Wählerliste zu. Die Zustellungsbevollmächtigten jener Wählergruppen, die in der abgelaufenen Funktionsperiode im Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Burgenland vertreten waren, sind ebenfalls zur Einbringung von Einsprüchen berechtigt. Der Einspruch 28 BURGENLANDS

hat die für die Identifikation des Wahlberechtigten erforderlichen Angaben zu enthalten und ist schriftlich bei der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland einzubringen. Jeder Einspruch ist zu begründen und darf nur gegen die Aufnahme oder Nichtaufnahme einer einzelnen (physischen oder juristischen) Person oder eines sonstigen Rechtsträgers gerichtet sein. Ruhende Berechtigungen Mitglieder, deren Berechtigung(en) am Stichtag der Wahl, dem 22. November 2019, ruhend gemeldet ist (sind), können zwischen 22. November 2019 und 2. Dezember 2019 bei der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland einen entsprechend unterzeichneten, schriftlichen Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste(n) stellen. Einsprüche gegen die Aufnahme oder Nichtaufnahme in die Wählerliste(n) sowie Anträge von Inhabern ruhender Berechtigungen auf Aufnahme in die Wählerliste(n) müssen binnen 10 Tagen nach Auflage der Wählerlisten (somit bis 2. Dezember 2019, 16.30 Uhr) in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland eingelangt sein. Verspätet eingelangte Einsprüche und Anträge bleiben unberücksichtigt. d) Wahlvorschläge Einbringung Wahlvorschläge können – einzeln für jede Fachgruppe (Fachvertretung) – bis spätestens sieben Wochen vor dem ersten möglichen Wahltag, somit in der Zeit von 22. November 2019, 8.00 Uhr bis 13. Jänner 2020, 12.00 Uhr, schriftlich bei der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland während der Bürozeiten eingebracht werden. Formalerfordernisse für die Einbringung Jeder Wahlvorschlag hat für jeden Bewerber zu enthalten: Zu- und Vorname, Geburtsdatum, Namen (die Firma) und die Anschrift des Unternehmens sowie die Mitgliedsnummer des Bewerbers oder des Unternehmens, das der Bewerber vertritt. Die Zustimmung jedes Bewerbers zu seiner Aufnahme in den Wahlvorschlag ist durch eine Zustimmungserklärung nachzuweisen, diese hat neben dem Namen

des Bewerbers in Klarschrift auch die Mitgliedsnummer und die Unterschrift des Bewerbers zu enthalten (Zustimmungserklärung). Vertreter von juristischen Personen oder sonstigen Rechtsträgern benötigen für die Aufnahme in den Wahlvorschlag eine firmenmäßig gezeichnete Einverständniserklärung, die den Namen des Bewerbers in Klarschrift, die Mitgliedsnummer, den Firmenwortlaut der juristischen Person oder des sonstigen Rechtsträgers und die Bezeichnung der Funktion des Bewerbers im Sinne des § 85 Abs. 4 WKG in der betreffenden juristischen Person oder dem sonstigen Rechtsträger enthält. Die Einverständniserklärung ist unwiderruflich, sie erlischt jedoch mit dem Ausscheiden des Mandatars (Bewerbers) aus der betreffenden juristischen Person oder dem sonstigen Rechtsträger (Einverständniserklärung). Jeder Wahlvorschlag hat eine von den gemäß § 89 Abs. 6 WKG von der Hauptwahlkommission bei der Bundeskammer zu reihenden oder den bereits eingereichten Wahlvorschlägen eindeutig unterscheidbare Bezeichnung zu führen. Fehlt eine solche Bezeichnung, so wird der Wahlvorschlag nach dem Listenführer, das ist der an erster Stelle vorgeschlagene Bewerber, benannt. Auf jedem Wahlvorschlag sind, sofern ein eigener Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird, dessen Name und Zustelladresse anzugeben. Unterstützer Wahlvorschläge müssen von wahlberechtigten (in die Wählerliste eingetragenen) Mitgliedern der jeweiligen Fachorganisation unterstützt werden (Unterstützungserklärungen). Die Anzahl der erforderlichen Unterstützer ist aus dem Anhang 2 ersichtlich. Die Unterstützungserklärung hat zu enthalten: Name des Unterstützers in Klarschrift, Mitgliedsnummer und Unterschrift des Unterstützers (bzw. firmenmäßige Fertigung). Widerruf von Erklärungen Einverständnis-, Zustimmungs- oder Unterstützungserklärungen können nur formell durch gesondertes Schreiben unter Angabe des jeweils betroffenen Wahl(Besetzungs-)vorschlags und unter Angabe des Organs, für das dieser eingebracht wird, vor dem Einlangen des jeweiligen Wahl-(Besetzungs-)vorschlags bei der Hauptwahlkommission gegenüber dieser

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widerrufen werden. Auf Einverständnis-, Zustimmungs- oder Unterstützungserklärungen angebrachte Widerrufe anderer Einverständnis-, Zustimmungs- oder Unterstützungserklärungen sind unbeachtlich. e) Änderung von Wahlvorschlägen Änderungen im Wahlvorschlag oder dessen Zurückziehung sind bis spätestens 20. Jänner 2020, 16.30 Uhr, der Hauptwahlkommission schriftlich anzuzeigen. Änderungen im Wahlvorschlag durch Neuaufnahme von Wahlwerbern und die Zurückziehung des Wahlvorschlages müssen von mehr als der Hälfte der Unterstützer gefertigt sein. f) Mängelbehebung Die von der Hauptwahlkommission festgestellten Mängel sind vom Zustellungsbevollmächtigten innerhalb der von der Hauptwahlkommission gemäß § 89 Abs. 1 WKG gesetzten Frist von einer Woche ab Mitteilung der Mängel zu beheben. Die Mitteilung der von der Hauptwahlkommission festgestellten Mängel erfolgt durch die Bereithaltung des Mitteilungsschreibens für den jeweiligen Zustellungsbevollmächtigten oder eine von diesem bevollmächtigte Person zur persönlichen und zur elektronischen Abholung in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland ab 20. Jänner 2020, 8.00 Uhr. Die Zustellung des Mitteilungsschreibens gilt als mit diesem Zeitpunkt bewirkt. Zur elektronischen Abholung wird den Zustellungsbevollmächtigten ein Zugangscode zur Verfügung gestellt. Kein verbesserungsfähiger Mangel hinsichtlich des Wahlvorschlags (§ 89 Abs. 3 WKG) oder hinsichtlich einzelner Bewerber liegt insbesondere dann vor, wenn der Vorschlag verspätet eingereicht wird, auf dem Vorschlag kein wählbarer Bewerber aufscheint, eine erforderliche Zustimmungs-, Einverständnis- oder Unterstützungserklärung fehlt, eine erforderliche Zustimmungs- oder Unterstützungserklärung nicht ordnungsgemäß eigenhändig unterfertigt ist oder nicht von einer wahlberechtigten Person stammt, eine erforderliche Einverständniserklärung nicht von (einer) vertretungsbefugten Person(en) gefertigt ist oder wenn aus einer Zustimmungs-, Einverständnis- oder Unterstützungserklärung nicht hervorgeht, für welchen Vorschlag diese gilt. Die Frist zur Mängelbehebung endet am 27. Jänner 2020, 16.30 Uhr. Nr. 12 · Dezember 2019

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g) Verlautbarung der Wahlvorschläge Die eingereichten gültigen Wahlvorschläge werden am 4. Februar 2020 im Internet unter https://www.wko.at/wahl verlautbart. Die Wahlvorschläge liegen außerdem in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission und der Kammerdirektion zwischen 24. Februar 2020 und 28. Februar 2020 während der Bürozeiten zur Einsichtnahme auf. h) Wahlkarten Jeder Wahlberechtigte hat einen Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte. Anträge auf Ausstellung einer Wahlkarte können bei der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland während der Bürozeiten in der Zeit vom 22. November 2019 bis 24. Februar 2020 (bei postalischer Zusendung der Wahlkarte), bei Abholung vor Ort bis 28. Februar 2020 gestellt werden. Bei persönlichen Anträgen ist die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen, bei schriftlichen Anträgen ist die Legitimierung des Antragstellers insbesondere auch durch persönliche Unterschrift oder firmenmäßige Fertigung glaubhaft zu machen. Wahlkarten können nur vom Inhaber des Einzelunternehmens persönlich und bei juristischen Personen und sonstigen Rechtsträgern durch den stimmberechtigten Bevollmächtigten im Sinne des § 85 Abs. 2 WKG in der Zeit zwischen 11. Februar 2020 und 28. Februar 2020 während der Bürozeiten in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland abgeholt werden. Bei einer vom Antragsteller verlangten postalischen Zusendung trägt dieser das Risiko des verspäteten Einlangens. Unabhängig davon kann bis 24. Februar 2020, 16.30 Uhr, ein Wahlkartenantrag auch unter https://wahlkartenantrag.wko.at unter Verwendung einer digitalen Signatur gestellt werden. Inhaber von Wahlkarten können ihr Wahlrecht unmittelbar nach Erhalt der Wahlunterlagen ausüben. Wahlkarten müssen entweder bis 28. Februar 2020, 24.00 Uhr, im Postfach der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland eingelangt

sein oder persönlich bis 28. Februar 2020, 16.30 Uhr, in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission oder in einer Regionalstelle der Wirtschaftskammer Burgenland übergeben werden, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden. Wahlberechtigte, die eine Wahlkarte übermittelt bekommen haben, ihr Wahlrecht mittels dieser jedoch nicht ausgeübt haben, können die Stimmabgabe auch bei der zuständigen Zweigwahlkommission vornehmen. i) Stimmabgabe Zur Stimmabgabe dürfen nur Wähler zugelassen werden, die in der Wählerliste eingetragen sind und ihr Wahlrecht nicht schon mittels Wahlkarte ausgeübt haben. Die Stimmabgabe ist ausschließlich in der jeweils zuständigen Zweigwahlkommission während der Wahlzeiten möglich. Das Wahlrecht ist durch den Wahlberechtigten persönlich auszuüben. Körper- oder sinnesbehinderte Wähler dürfen sich von einer Person, die sie selbst auswählen können und gegenüber dem Wahlleiter bestätigen müssen, führen und sich bei der Wahlhandlung helfen lassen. Von diesen Fällen abgesehen, darf eine Wahlzelle jeweils nur von einer Person betreten werden. Juristische Personen und sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung des Wahlrechts einen Gesellschafter, ein Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied, einen Geschäftsführer oder einen Prokuristen zu bevollmächtigen. Die bevollmächtigte physische Person hat bei der Ausübung des Wahlrechts einen Lichtbildausweis und eine auf ihren Namen lautende firmenmäßig gezeichnete Vollmacht vorzulegen. Bevollmächtigte Personen müssen am Stichtag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Jeder Wähler hat der Zweigwahlkommission seinen Namen, den Namen der juristischen Person oder des sonstigen Rechtsträgers, für die (den) er das Wahlrecht ausübt, zu nennen und seine Identität, sofern er nicht mindestens einem Mitglied der Zweigwahlkommission persönlich bekannt ist, durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. Die Stimmabgabe ist ausschließlich mit dem auf Anordnung der Hauptwahlkommission hergestellten Stimmzettel zulässig. Der Wähler erhält für jede Fachgruppe (Fachvertretung), für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel mit einem Wahlkuvert. Der Wähler hat sich anschließend in die Wahlzelle zu begeben, die Wahl

durchzuführen und den Stimmzettel in das jeweilige Wahlkuvert zu geben. Danach ist das Wahlkuvert (sind die Wahlkuverts) dem Wahlleiter zu übergeben, der es (sie) - nach der Prüfung, ob die Anzahl der ausgegebenen Wahlkuverts mit der der übernommenen übereinstimmt - ungeöffnet in die Wahlurne gibt. Ein Stimmzettel ist gültig ausgefüllt, wenn aus ihm eindeutig zu erkennen ist, welche Wählergruppe der Wähler wählen wollte. Vorzugsstimme Der Wähler kann auf dem Stimmzettel den Namen eines bestimmten Bewerbers der von ihm gewählten Wählergruppe eintragen (Vorzugsstimme). Dies kann auch durch Angabe der Ziffer, die der Bewerber auf dem Wahlvorschlag erhalten hat, erfolgen. Es kann nur eine Vorzugsstimme gültig abgegeben werden. Die Abgabe einer Vorzugsstimme gilt nur für die vom Wähler gewählte Wählergruppe. 2. Besetzung der Spartenvertretungen und der Spartenkonferenzen der Wirtschaftskammer Burgenland 2.1 Besetzung der Spartenvertretungen a) Berechtigung für die Einreichung eines Besetzungsvorschlages Die Zustellungsbevollmächtigten jener Wählergruppen, die bei den Urwahlen in der betreffenden Sparte zumindest ein Mandat erreicht haben, können schriftlich einen Besetzungsvorschlag bei der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland einreichen. Vereinigung von Wählergruppen und Zurechnung von Mandaten Die Zustellungsbevollmächtigten jener Wählergruppen, die berechtigt sind, einen Besetzungsvorschlag einzureichen, können der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland bis 9. März 2020, 16.30 Uhr, auch mitteilen, dass die Wählergruppe a) sich für die Besetzung der Spartenvertretung mit einer anderen Wählergruppe vereinigt und dass von dieser (vereinigten) Wählergruppe ein Besetzungsvorschlag eingebracht wird oder b) das Mandat (die Mandate), welche(s) sie bei der Urwahl in der betreffenden Sparte erreicht hat, einer oder mehreren anderen Wählergruppe(n), die einen Besetzungsvorschlag einbringt (einbringen), zurechnen lässt. Oben genannte Mitteilungen sind ab dem

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Zeitpunkt ihres Einlangens in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission unwiderruflich. b) Besetzungsvorschläge Die Besetzungsvorschläge sind vom 6. März 2020, 8.00 Uhr, bis spätestens 19. März 2020, 16.30 Uhr, während der Bürozeiten in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland einzubringen. Für die Einbringung eines Besetzungsvorschlages gelten die für die Einbringung eines Wahlvorschlages geltenden Bestimmungen sinngemäß (Teil II Z 1 lit. d). Auch für die Zustimmungs- und Einverständniserklärungen sowie für die Bezeichnung der Besetzungsvorschläge sind die in diesem Abschnitt angeführten Bestimmungen sinngemäß anzuwenden. Unterstützungserklärungen sind nicht erforderlich. c) Passives Wahlrecht Siehe Teil II Z 5 lit. d 2.2 Besetzung der Spartenkonferenzen a) Berechtigung für die Einreichung eines Besetzungsvorschlages Die Zustellungsbevollmächtigten jener Wählergruppen, die bei den Urwahlen in der betreffenden Sparte zumindest ein Mandat erreicht haben, können schriftlich einen Besetzungsvorschlag bei der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland einreichen. Vereinigung von Wählergruppen und Zurechnung von Mandaten Die Zustellungsbevollmächtigten jener Wählergruppen, die berechtigt sind, einen Besetzungsvorschlag einzureichen, können der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland bis 9. März 2020, 16.30 Uhr, auch mitteilen, dass die Wählergruppe a) sich für die Besetzung der Spartenkonferenz mit einer anderen Wählergruppe vereinigt und dass von dieser (vereinigten) Wählergruppe ein Besetzungsvorschlag eingebracht wird oder b) das Mandat (die Mandate), welche(s) sie bei der Urwahl in der betreffenden Sparte erreicht hat, einer oder mehreren anderen Wählergruppe(n), die einen Besetzungsvorschlag einbringt (einbringen), zurechnen lässt. Oben genannte Mitteilungen sind ab dem Zeitpunkt ihres Einlangens in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission BURGENLANDS

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WIRTSCHAFTSKAMMERWAHLEN 2020

Die Mängelbehebungen müssen spätestens bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland eingelangt sein.


unwiderruflich. Eine solche Mitteilung ist nur dann zu berücksichtigen, wenn eine idente Mitteilung zu Punkt 2.1 (Besetzung der Spartenvertretungen) vorliegt oder abgegeben wird. b) Besetzungsvorschläge Die Besetzungsvorschläge sind vom 6. März 2020, 8.00 Uhr, bis spätestens 19. März 2020, 16.30 Uhr, während der Bürozeiten in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland einzubringen. Für die Einbringung eines Besetzungsvorschlages gelten die für die Einbringung eines Wahlvorschlages geltenden Bestimmungen sinngemäß (Teil II Z 1 lit. d). Auch für die Zustimmungs- und Einverständniserklärungen sowie für die Bezeichnung der Besetzungsvorschläge sind die in diesem Abschnitt angeführten Bestimmungen sinngemäß anzuwenden. Unterstützungserklärungen sind nicht erforderlich. c) Passives Wahlrecht Siehe Teil II Z 5 lit. d 2.3 Mängelbehebung Die von der Hauptwahlkommission festgestellten Mängel sind vom Zustellungsbevollmächtigten innerhalb der von der Hauptwahlkommission gesetzten Frist von einer Woche ab Mitteilung der Mängel zu beheben. Die Mitteilung der von der Hauptwahlkommission festgestellten Mängel erfolgt durch die Bereithaltung des Mitteilungsschreibens für den jeweiligen Zustellungsbevollmächtigten oder eine von diesem bevollmächtigte Person zur persönlichen und zur elektronischen Abholung in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland ab 26. März 2020, 8.00 Uhr. Die Zustellung des Mitteilungsschreibens gilt als mit diesem Zeitpunkt bewirkt. Zur elektronischen Abholung wird den Zustellungsbevollmächtigten ein Zugangscode zur Verfügung gestellt. Die Frist zur Mängelbehebung endet am 2. April 2020, 16.30 Uhr. Die Mängelbehebungen müssen spätestens bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland eingelangt sein. 3. Besetzung der Spartenvertretungen und der Spartenkonferenzen der Wirtschaftskammer Österreich* 30 BURGENLANDS

3.1 Besetzung der Spartenvertretungen a) Berechtigung für die Einreichung eines Besetzungsvorschlages Die Zustellungsbevollmächtigten jener Wählergruppen, die bei den Urwahlen in der betreffenden Sparte zumindest ein Mandat erreicht haben, können schriftlich einen Besetzungsvorschlag bei der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Österreich einreichen. Hat eine Wählergruppe eine Bundesorganisation, ist der Besetzungsvorschlag von dieser einzubringen.

3.2 Besetzung der Spartenkonferenzen a) Berechtigung für die Einreichung eines Besetzungsvorschlages Die Zustellungsbevollmächtigten jener Wählergruppen, die bei den Urwahlen in der betreffenden Sparte zumindest ein Mandat erreicht haben, können schriftlich einen Besetzungsvorschlag bei der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Österreich einreichen. Hat eine Wählergruppe eine Bundesorganisation, ist der Besetzungsvorschlag von dieser einzubringen.

Vereinigung von Wählergruppen und Zurechnung von Mandaten Die Zustellungsbevollmächtigten jener Wählergruppen, die berechtigt sind, einen Besetzungsvorschlag einzureichen, können der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Österreich bis spätestens 9. März 2020, 16.30 Uhr, auch mitteilen, dass die Wählergruppe a) sich für die Besetzung der Spartenvertretung mit einer anderen Wählergruppe vereinigt und dass von dieser (vereinigten) Wählergruppe ein Besetzungsvorschlag eingebracht wird oder b) das Mandat (die Mandate), welche(s) sie bei der Urwahl in der betreffenden Sparte erreicht hat, einer oder mehreren anderen Wählergruppe(n) die einen Besetzungsvorschlag einbringt (einbringen), zurechnen lässt. Oben genannte Mitteilungen sind ab dem Zeitpunkt ihres Einlangens in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission unwiderruflich.

Vereinigung von Wählergruppen und Zurechnung von Mandaten Die Zustellungsbevollmächtigten jener Wählergruppen, die berechtigt sind, einen Besetzungsvorschlag einzureichen, können der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Österreich bis spätestens 9. März 2020, 16.30 Uhr, auch mitteilen, dass die Wählergruppe a) sich für die Besetzung der Spartenkonferenz mit einer anderen Wählergruppe vereinigt und dass von dieser (vereinigten) Wählergruppe ein Besetzungsvorschlag eingebracht wird oder b) das Mandat (die Mandate), welche(s) sie bei der Urwahl in der betreffenden Sparte erreicht hat, einer oder mehreren anderen Wählergruppe(n), die einen Besetzungsvorschlag einbringt (einbringen), zurechnen lässt. Oben genannte Mitteilungen sind ab dem Zeitpunkt ihres Einlangens in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission unwiderruflich. Eine solche Mitteilung ist nur dann zu berücksichtigen, wenn eine idente Mitteilung zu Punkt 3.1 (Besetzung der Spartenvertretungen) vorliegt oder abgegeben wird.

b) Besetzungsvorschläge Die Besetzungsvorschläge sind vom 6. März 2020, 8.00 Uhr, bis spätestens 16. April 2020, 16.30 Uhr, während der Bürozeiten in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Österreich einzubringen. Für die Einbringung eines Besetzungsvorschlages gelten die für die Einbringung eines Wahlvorschlages geltenden Bestimmungen sinngemäß (Teil II Z 1 lit. d). Auch für die Zustimmungs- und Einverständniserklärungen sowie für die Bezeichnung der Besetzungsvorschläge sind die in diesem Abschnitt angeführten Bestimmungen sinngemäß anzuwenden. Unterstützungserklärungen sind nicht erforderlich. c) Passives Wahlrecht Siehe Teil II Z 5 lit. d

b) Besetzungsvorschläge Die Besetzungsvorschläge sind vom 6. März 2020, 8.00 Uhr, bis spätestens 16. April 2020, 16.30 Uhr, während der Bürozeiten in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Österreich einzubringen. Für die Einbringung eines Besetzungsvorschlages gelten die für die Einbringung eines Wahlvorschlages geltenden Bestimmungen sinngemäß (Teil II Z 1 lit. d). Auch für die Zustimmungs- und Einverständniserklärungen sowie für die Bezeichnung der Besetzungsvorschläge sind die in diesem Abschnitt angeführten Bestimmungen sinngemäß anzuwenden. Unterstützungserklärungen sind nicht erforderlich.

TSCHAFT

c) Passives Wahlrecht Siehe Teil II Z 5 lit. d 3.3 Mängelbehebung Die von der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Österreich festgestellten Mängel sind vom Zustellungsbevollmächtigten innerhalb der von der Hauptwahlkommission gesetzten Frist von einer Woche ab Mitteilung der Mängel zu beheben. Die Mitteilung der von der Hauptwahlkommission festgestellten Mängel erfolgt durch die Bereithaltung des Mitteilungsschreibens für den jeweiligen Zustellungsbevollmächtigten oder eine von diesem bevollmächtigte Person zur persönlichen und zur elektronischen Abholung in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Österreich ab 23. April 2020, 8.00 Uhr. Die Zustellung des Mitteilungsschreibens gilt als mit diesem Zeitpunkt bewirkt. Zur elektronischen Abholung wird den Zustellungsbevollmächtigten ein Zugangscode zur Verfügung gestellt. Die Frist zur Mängelbehebung endet am 30. April 2020, 16.30 Uhr. Die Mängelbehebungen müssen spätestens bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Österreich eingelangt sein. 4. Besetzung der Fachverbandsausschüsse* a) Berechtigung für die Einreichung eines Besetzungsvorschlages Die Zustellungsbevollmächtigten jener Wählergruppen, die bei den Urwahlen der in den Wirkungsbereich des jeweiligen Fachverbandes fallenden Fachgruppen (Fachvertretungen) Mandate erreicht haben, können schriftlich einen Besetzungsvorschlag bei der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Österreich einreichen. Hat eine Wählergruppe eine Bundesorganisation, ist der Besetzungsvorschlag von dieser einzubringen. Vereinigung von Wählergruppen und Zurechnung von Mandaten Die Zustellungsbevollmächtigten jener Wählergruppen, die berechtigt sind, einen Besetzungsvorschlag einzureichen, können der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Österreich bis spätestens 9. März 2020, 16.30 Uhr, auch mitteilen, dass die Wählergruppe a) sich für die Besetzung des Fachverbandsausschusses mit einer anderen Wählergruppe vereinigt und dass von Nr. 12 · Dezember 2019

WAHL SPECIAL


b) Besetzungsvorschläge Die Besetzungsvorschläge sind in der Zeit vom 27. April 2020 bis 4. Mai 2020 während der Bürozeiten in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Österreich einzubringen. Für die Einbringung eines Besetzungsvorschlages gelten die für die Einbringung eines Wahlvorschlages geltenden Bestimmungen sinngemäß (Teil II Z 1 lit. d). Auch für die Zustimmungs- und Einverständniserklärungen sowie für die Bezeichnung der Besetzungsvorschläge sind die in diesem Abschnitt angeführten Bestimmungen sinngemäß anzuwenden. Unterstützungserklärungen sind nicht erforderlich. c) Passives Wahlrecht Siehe Teil II Z 5 lit. d d) Mängelbehebung Die von der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Österreich festgestellten Mängel sind vom Zustellungsbevollmächtigten innerhalb der von der Hauptwahlkommission gem. § 107 Abs. 4 WKG gesetzten Frist von einer Woche ab Mitteilung der Mängel zu beheben. Die Mitteilung der von der Hauptwahlkommission festgestellten Mängel erfolgt durch die Bereithaltung des Mitteilungsschreibens für den jeweiligen Zustellungsbevollmächtigten oder eine von diesem bevollmächtigte Person zur persönlichen und zur elektronischen Abholung in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Österreich ab 11. Mai 2020, 8.00 Uhr. Die Zustellung des Mitteilungsschreibens gilt als mit diesem Zeitpunkt bewirkt. Zur elektronischen Abholung wird den Zustellungsbevollmächtigten ein Zugangscode zur Verfügung gestellt. Die Frist zur Mängelbehebung endet am

18. Mai 2020, 16.30 Uhr. Die Mängelbehebungen müssen spätestens bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Österreich eingelangt sein. 5. Allgemeine Inhalte a) Organe und Mandatszahlen Die zu wählenden (besetzenden) Organe sowie die Anzahl der bei den Wahlen (Besetzungen) jeweils zu vergebenden Mandate sind dem Anhang 2 zu entnehmen. b) Zeitpunkte der Mängelmitteilungen Die Mitteilung der Mängel von Wahl- und Besetzungsvorschlägen erfolgt durch die Bereithaltung des Mitteilungsschreibens für den jeweiligen Zustellungsbevollmächtigten oder eine von diesem bevollmächtigte Person zur persönlichen und zur elektronischen Abholung zu folgenden Zeitpunkten: 1. Wahlvorschläge für die Wahlen der Fachgruppenausschüsse und der Fachvertreter der Wirtschaftskammer Burgenland: 20. Jänner 2020, 8.00 Uhr 2. Besetzungsvorschläge für die Besetzung der Spartenvertretungen und der Spartenkonferenzen der Wirtschaftskammer Burgenland: 26. März 2020, 8.00 Uhr 3. Besetzungsvorschläge für die Besetzung der Spartenvertretungen und der Spartenkonferenzen der Wirtschaftskammer Österreich: 23. April 2020, 8.00 Uhr 4. Besetzungsvorschläge für die Besetzung der Fachverbandsausschüsse der Wirtschaftskammer Österreich: 11. Mai 2020, 8.00 Uhr c) Anzahl der Bewerber Wahl- und Besetzungsvorschläge müssen mindestens einen wählbaren Bewerber aufweisen und dürfen nicht mehr als doppelt so viele Bewerber enthalten als Mandate zur Vergabe gelangen. d) Passives Wahlrecht Wählbar sind alle wahlberechtigten Personen, wenn die das Wahlrecht begründende Berechtigung durch den Wahlwerber, die juristische Person oder den sonstigen Rechtsträger, deren (dessen) Vertreter gewählt werden soll, ausgeübt wird. Ein Ruhen der Berechtigung gilt als Nichtausübung; zur Ausübung eines Saisonbetriebes berechtigte Personen sind jedoch wählbar, wenn die Berechtigung in den letzten zwölf Monaten vor dem Stichtag wenigstens zeitweise ausgeübt wurde und sie in der Wählerliste eingetragen sind.

Von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind alle wahlberechtigten Personen, die weder die österreichische Staatsbürgerschaft noch eine solche gemäß Art. 1 des Anpassungsprotokolls zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, BGBl. Nr. 910/1993, oder eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, die im Falle der Gegenseitigkeit der österreichischen Staatsbürgerschaft gleich zu halten ist, physischen und juristischen Personen sowie sonstige Rechtsträger, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder bei denen innerhalb der letzten zwei Jahre ein Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet oder aufgehoben wurde. Gegenseitigkeit liegt vor, wenn österreichische Staatsbürger hinsichtlich der Wählbarkeit für Funktionen in vergleichbaren Organisationen des betreffenden Staates mit dessen Staatsbürgern gleichbehandelt werden. Die Vergleichbarkeit ist insbesondere nach dem Zweck der Mitgliedschaft und den Aufgaben zu beurteilen. Das Erweiterte Präsidium der Wirtschaftskammer Österreich hat mit Beschluss vom 26. Juni 2019 festgestellt, dass mit den im Anhang 3 angeführten Staaten Gegenseitigkeit besteht. Bei juristischen Personen und sonstigen Rechtsträgern ist jeder Gesellschafter, jedes Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied, jeder Geschäftsführer oder Prokurist der juristischen Person oder des sonstigen Rechtsträgers wählbar, sofern diese juristische Person oder der sonstige Rechtsträger für den Betreffenden eine firmenmäßig gezeichnete Einverständniserklärung ausstellt und auch der Vertreter die Voraussetzungen für die Wählbarkeit erbringt. Auf Wahlvorschlägen dürfen nur solche Personen vorgeschlagen werden, die für die jeweilige Fachorganisation (Fachgruppe, Fachvertretung) passiv wahlberechtigt sind. Bei den Besetzungsvorschlägen für die Spartenvertretungen und Spartenkonferenzen ist das passive Wahlrecht gegeben, wenn der Wahlwerber für eine der Fachorganisationen der betreffenden Sparte passiv wahlberechtigt ist. Bei den Besetzungsvorschlägen für die Fachverbandsausschüsse muss der Wahlwerber in eine der zugehörigen Fachorganisationen (Fachgruppe, Fachvertretung) passiv wahlberechtigt sein. Ein Wahlwerber darf für einen Wahlkörper nur im Wahl- oder Besetzungsvorschlag einer Wählergruppe aufscheinen. Innerhalb einer Fachorganisation (Fachgruppe, Fachvertretung, Fachverband) ist jeder Wahlberechtigte nur einmal wählbar.

Nr. 12 · Dezember 2019

Dies gilt gleichermaßen für Besetzungen von Spartenvertretungen und Spartenkonferenzen im Bereich der Landeskammern und der Bundeskammer. e) Stichtag für die Wahlen und Besetzungen Der Stichtag für die Wahlen und Besetzungen ist der 22. November 2019. Nach dem Stichtag bestimmen sich die Voraussetzungen für das aktive und passive Wahlrecht. f) Anbringen bei Wahlbehörden In den Fällen, in denen das Wirtschaftskammergesetz (WKG), die Wirtschaftskammer-Wahlordnung (WKWO) oder diese Verlautbarung vorsehen, dass Anbringen bei den Wahlbehörden schriftlich einzubringen sind, können diese auch mit Telefax oder im Wege automationsunterstützter Datenübertragung in einer für die Wahlbehörden lesbaren Form eingebracht werden. Diese Anbringen sind jedoch persönlich unterzeichnet zu übermitteln (unterfertigtes eingescanntes oder digital signiertes Dokument). Sofern in der Wahlkundmachung nichts anderes angeführt ist, sind alle Anbringen bei den Wahlbehörden innerhalb der Bürozeiten einzubringen. g) Rechtzeitige Einbringung von Wahl- und Besetzungs vorschlägen Das Risiko des rechtzeitigen Einlangens von Wahl- und Besetzungsvorschlägen sowie sonstiger Anbringen trägt in allen Fällen der Absender. Verspätet eingebrachte Wahl- und Besetzungsvorschläge sowie sonstige Anbringen werden nicht berücksichtigt. h) Verlautbarung der Wahlvorschläge Die Verlautbarung der Wahlvorschläge erfolgt am 4. Februar 2020. i) Sprachliche Gleichbehandlung Soweit in dieser Kundmachung personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

BURGENLANDS

WAHL SPECIAL

TSCHAFT 31

WIRTSCHAFTSKAMMERWAHLEN 2020

dieser (vereinigten) Wählergruppe ein Besetzungsvorschlag eingebracht wird oder b) das Mandat (die Mandate), welche(s) sie bei der Urwahl in den betreffenden Fachgruppen (Fachvertretungen) erreicht hat, einer oder mehreren anderen Wählergruppe(n), die einen Besetzungsvorschlag einbringt (einbringen), zurechnen lässt, wobei sie diesfalls auch bekanntzugeben hat, welches der zugerechneten Mandate einer Person zugewiesen ist, die eine Funktion als Obmann einer Fachgruppe (Vorsitzender der Fachvertreter) innehat. Oben genannte Mitteilungen sind ab dem Zeitpunkt ihres Einlangens in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission unwiderruflich.


III. Anhänge

Anhang 1:

Wahlsprengel, Wahlorte, Wahllokale Sprengel

Bezirk

Orte

Wahllokal

01

Apetlon

Neusiedl/See

Andau, Apetlon, Frauenkirchen, Illmitz, Pamhagen, St. Andrä am Zicksee, Tadten, Wallern im Burgenland

Gemeindeamt Kirchengasse 3 7143 Apetlon

02

Gattendorf

Neusiedl/See

Deutsch Jahrndorf, Edelstal, Gattendorf, Kittsee, Neudorf, Nickelsdorf, Pama, Potzneusiedl, Zurndorf

Gemeindeamt Hauptplatz 4 2474 Gattendorf

03

Neusiedl/See

Neusiedl/See

Bruckneudorf, Gols, Halbturn, Jois, Mönchhof, Neusiedl am See, Parndorf, Podersdorf am See, Weiden am See, Winden am See

Regionalstelle Obere Hauptstraße 24 7100 Neusiedl/See

04

Eisenstadt

Eisenstadt

Breitenbrunn am Neusiedler See, Donnerskirchen, Eisenstadt, Großhöflein, Hornstein, Klingenbach, Leithaprodersdorf, Loretto, Mörbisch am See, Müllendorf, Neufeld an der Leitha, Oggau am Neusiedler See, Oslip, Purbach am Neusiedler See, Rust, Schützen am Gebirge, Siegendorf, St. Margarethen im Burgenland, Steinbrunn, Stotzing, Trausdorf an der Wulka, Wimpassing an der Leitha, Wulkaprodersdorf, Zagersdorf, Zillingtal

Wirtschaftskammer Burgenland Robert-Graf-Platz 1 7000 Eisenstadt

05

Mattersburg

Mattersburg

Antau, Bad Sauerbrunn, Baumgarten, Draßburg, Forchtenstein, Hirm, Loipersbach, Marz, Mattersburg, Krensdorf, Neudörfl, Pöttelsdorf, Pöttsching, Rohrbach, Schattendorf, Sieggraben, Sigleß, Wiesen, Zemendorf-Stöttera

Regionalstelle Gustav Degen-Gasse 10 TOP 1.4 A 7210 Mattersburg

06

Deutschkreutz

Oberpullendorf

Deutschkreutz, Horitschon, Lackendorf, Neckenmarkt, Nikitsch, Raiding, Ritzing, Unterfrauenhaid

Gemeindebücherei Postgasse 1 7301 Deutschkreutz

07

Oberpullendorf

Oberpullendorf

Draßmarkt, Frankenau-Unterpullendorf, Großwarasdorf, Kaisersdorf, Kobersdorf, Lackenbach, Lockenhaus, Lutzmannsburg, Mannersdorf an der Rabnitz, Markt St. Martin, Neutal, Oberloisdorf, Oberpullendorf, Pilgersdorf, Piringsdorf, Steinberg-Dörfl, Stoob, UnterrabnitzSchwendgraben, Weingraben, Weppersdorf

Regionalstelle Spitalstraße 6 7350 Oberpullendorf

08

Pinkafeld

Oberwart

Grafenschachen, Loipersdorf-Kitzladen, Neustift an der Lafnitz, Oberschützen, Pinkafeld, Riedlingsdorf, Wiesfleck

Rathaus Hauptplatz 1 7423 Pinkafeld

09

Oberwart

Oberwart

Bad Tatzmannsdorf, Bernstein, Kemeten, Litzelsdorf, Mariasdorf, Markt Allhau, Oberdorf im Burgenland, Oberwart, Rotenturm an der Pinka, Stadtschlaining, Unterkohlstätten, Unterwart, Wolfau

Regionalstelle Raimundgasse 36 7400 Oberwart

10

Großpetersdorf

Oberwart

Badersdorf, Deutsch Schützen-Eisenberg, Großpetersdorf, Hannersdorf, Jabing, Kohfidisch, Markt Neuhodis, Mischendorf, Rechnitz, Schachendorf, Schandorf, Weiden bei Rechnitz

Gemeindeamt Hauptstraße 36 7503 Großpetersdorf

11

Güssing

Güssing

Bildein, Bocksdorf, Burgauberg-Neudauberg, Eberau, GerersdorfSulz, Großmürbisch, Güssing, Güttenbach, Hackerberg, Heiligenbrunn, Heugraben, Inzenhof, Kleinmürbisch, Kukmirn, Moschendorf, Neuberg im Burgenland, Neustift bei Güssing, Olbendorf, Ollersdorf im Burgenland, Rauchwart, Rohr im Burgenland, St. Michael im Burgenland, Stegersbach, Stinatz, Strem, Tobaj, Tschanigraben, Wörterberg

Regionalstelle Europastraße 1 7540 Güssing

12

Jennersdorf

Jennersdorf

Deutsch Kaltenbrunn, Eltendorf, Heiligenkreuz im Lafnitztal, Jennersdorf, Königsdorf, Minihof-Liebau, Mogersdorf, Mühlgraben, Neuhaus am Klausenbach, Rudersdorf, St. Martin an der Raab, Weichselbaum

Schulungsraum Fa. Kropf Raxerstraße 11 8380 Jennersdorf

32 BURGENLANDS

TSCHAFT

Nr. 12 · Dezember 2019

WAHL SPECIAL


Die Mandatszahlen für Fachvertretungen sind in Klammer gesetzt.

Fachorganisationsnummer

Fachverband in der Wirtschaftskammer Österreich Fachgruppe (Innung, Gremium) bzw. Fachvertretung in der Wirtschaftskammer Burgenland (WKB)

Mandate Fachgruppen­ausschuss/Fachvertreter (WKB)

Anzahl der Wahlberechtigten im Bereich der WKB

Mindestzahl der für einen gültigen Wahlvorschlag erforderlichen Unterstützer

25

12

704

7

Mandate Fachverbands­ ausschuss (WKÖ)

Gewerbe und Handwerk 1

Bau

2

Entfällt

3

Dachdecker, Glaser und Spengler

15

10

144

2

4

Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker

13

10

112

2

5

Maler und Tapezierer

17

10

277

3

6

Bauhilfsgewerbe

21

11

442

4

7

Holzbau

14

10

105

2

8

Tischler und Holzgestalter

20

11

341

3

9

Entfällt

10

Metalltechniker

22

11

309

3

11

Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker

18

10

270

3

12

Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker

22

11

377

3

13

Kunststoffverarbeiter

14

(3)

21

1

14

Mechatroniker

21

10

238

3

15

Fahrzeugtechnik

19

11

307

3

16

Kunsthandwerke

17

(7)

244

3

17

Mode und Bekleidungstechnik

15

10

172

2

18

Gesundheitsberufe

14

10

100

2

19

Lebensmittelgewerbe

20

11

331

3

20

Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure

22

12

829

7

21

Gärtner und Floristen

15

10

178

2

22

Berufsfotografen

17

10

247

3

23

Chemische Gewerbe und Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger

22

11

494

4

24

Friseure

17

11

375

3

25

Rauchfangkehrer und Bestatter

18

a) Rauchfangkehrer

10

25

1

b) Bestatter

10

61

2

26

Gewerbliche Dienstleister

29

12

710

7

27

Personenberatung und Personenbetreuung

28

18

4160

7

28

Persönliche Dienstleister

28

12

843

7

29

Film- und Musikwirtschaft

15

(4)

120

2

Nr. 12 · Dezember 2019

BURGENLANDS

WAHL SPECIAL

TSCHAFT 33

WIRTSCHAFTSKAMMERWAHLEN 2020

Anhang 2: Organe und Mandatszahlen für Fachgruppen/Fachvertretungen (Wirtschaftskammer Burgenland) und Fachverbände (Wirtschaftskammer Österreich), die Anzahl der Wahlberechtigten je Fachgruppe/Fachvertretung und die für die jeweiligen Wahlvorschläge erforderliche Mindestzahl der Unterstützer sowie Mandatszahlen der Spartenvertretungen und Spartenkonferenzen (Wirtschaftskammer Österreich und Wirtschaftskammer Burgenland).


Mandate WKO

Mandate WKB

Wahlber. WKB

Unterstützer

Sparte Industrie 1

Bergwerke und Stahl

18

(1)

0

0

2

Mineralölindustrie

17

(1)

0

0

3

Stein- und keramische Industrie

18

(2)

17

1

4

Glasindustrie

15

(1)

2

1

5

Chemische Industrie

26

(2)

20

1

6

Papierindustrie

16

(1)

0

0

7

Industrielle Hersteller von Produkten aus Papier und Karton

15

(1)

5

1

8

Entfällt

9

Bauindustrie

19

(1)

9

1

10

Holzindustrie

27

(2)

26

2

11

Nahrungs- und Genussmittelindustrie (Lebensmittelindustrie)

23

(2)

26

2

12

Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie

18

(2)

10

1

19

(2)

14

1

13

Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen

14

Entfällt

15

NE-Metallindustrie

15

(1)

0

0

16

Metalltechnische Industrie

32

(2)

29

2

17

Fahrzeugindustrie

21

(1)

4

1

18

Elektro- und Elektronikindustrie

25

(2)

13

1

Sparte Handel 1

Lebensmittelhandel

29

12

583

5

2

Tabaktrafikanten

17

10

231

3

3

Handel mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben

20

10

194

2

4

Agrarhandel

18

a) Fachgruppe des Weinhandels

10

228

3

b) Fachgruppe des Agrarhandels

10

153

2

5

Energiehandel

15

10

59

2

6

Markt-, Straßen- und Wanderhandel

15

10

125

2

7

Außenhandel

16

10

87

2

8

Handel mit Mode und Freizeitartikeln

32

12

595

5

9

Direktvertrieb

27

11

557

5

10

Papier- und Spielwarenhandel

14

10

68

2

11

Handelsagenten

20

10

183

2

12

Juwelen-, Uhren-, Kunst-, Antiquitäten- und Briefmarkenhandel

15

(7)

78

2

13

Baustoff-, Eisen-, Hartwaren- und Holzhandel

32

12

645

6

14

Maschinen- und Technologiehandel

30

11

353

3

15

Fahrzeughandel

30

11

524

5

16

Foto-, Optik- und Medizinproduktehandel

15

(7)

82

2

17

Elektro- und Einrichtungsfachhandel

27

11

322

3

18

Versand-, Internet- und allgemeiner Handel

29

11

540

5

19

Entfällt

20

Versicherungsagenten

21

11

333

3

34 BURGENLANDS

TSCHAFT

Nr. 12 · Dezember 2019

WAHL SPECIAL


Mandate WKB

Wahlber. WKB

Unterstützer

Sparte Bank und Versicherung 1

Banken und Bankiers

18

(1)

7

1

2

Sparkassen

14

(1)

3

1

3

Volksbanken

13

(1)

1

1

4

Raiffeisenbanken

18

(2)

21

1

5

Landes-Hypothekenbanken

13

(1)

1

1

6

Versicherungsunternehmen

18

(2)

10

1

7

Pensionskassen

13

(1)

0

0

Sparte Transport und Verkehr 1

Schienenbahnen

17

(1)

4

1

2

Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtunternehmungen

16

10

87

2

3

Seilbahnen

14

(1)

0

0

4

Spedition und Logistik

17

(5)

44

2

5

Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen

29

10

240

3

6

Güterbeförderungsgewerbe

32

12

410

4

7

Fahrschulen und Allgemeiner Verkehr

14

(3)

26

2

8

Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen

28

10

201

3

Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft 1

Gastronomie

32

16

1612

7

2

Hotellerie

30

11

345

3

3

Gesundheitsbetriebe

15

10

99

2

4

Reisebüros

14

(9)

41

2

5

Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe

14

(9)

96

2

6

Freizeit- und Sportbetriebe

28

11

476

4

Sparte Information und Consulting 1

Entsorgungs- und Ressourcenmanagement

18

(7)

147

2

2

Finanzdienstleister

18

(9)

164

2

3

Werbung und Marktkommunikation

32

11

627

6

4

Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie

32

12

1270

7

5

Ingenieurbüros

18

10

215

3

6

Druck

14

(4)

36

2

7

Immobilien- und Vermögenstreuhänder

22

10

166

2

8

Buch- und Medienwirtschaft

15

(3)

53

2

9

Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten

16

10

148

2

10

Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen

17

(4)

17

1

Nr. 12 · Dezember 2019

BURGENLANDS

WAHL SPECIAL

TSCHAFT 35

WIRTSCHAFTSKAMMERWAHLEN 2020

Mandate WKO


Mandatszahlen der Spartenvertretungen Wirtschaftskammer Österreich

Wirtschaftskammer Burgenland

Gewerbe und Handwerk

18

9

Industrie

18

7

Handel

20

9

Bank und Versicherung

11

4

Transport und Verkehr

11

4

Tourismus und Freizeitwirtschaft

11

6

Information und Consulting

11

4

Wirtschaftskammer Österreich

Wirtschaftskammer Burgenland

Gewerbe und Handwerk

32

32

Industrie

32

24

Handel

32

28

Bank und Versicherung

11

10

Transport und Verkehr

22

13

Tourismus und Freizeitwirtschaft

22

13

Information und Consulting

24

13

Sparte

Mandatszahlen der Spartenkonferenzen Sparte

Anhang 3: Staaten, deren Staatsbürgern die Gegenseitigkeit im Sinne des § 73 Abs. 7 und 8 WKG (passives Wahlrecht) zukommt:

Albanien Chile Nordmazedonien

Montenegro Neukaledonien Kolumbien

San Marino Serbien Türkei

Die Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland Der Vorsitzende WHR Mag. Franz Csillag-Wagner

Die Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Österreich Der Vorsitzende SC Dr. Matthias Tschirf Die mit * gekennzeichneten Inhalte sind Verlautbarungen der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Österreich. HINWEIS: Die Verlautbarung der Wahlkundmachung erfolgte mit Wirkung vom 22.10.2019 im Internet. Der Abdruck in der Zeitung dient der Information unserer Mitglieder und hat keinen Einfluss auf den Lauf der jeweiligen Fristen.

36 BURGENLANDS

TSCHAFT

Nr. 12 · Dezember 2019

WAHL SPECIAL


FAKTEN

IM BURGENLAND Mehr als 20.600 Unternehmer sind wahlberechtigt. Die Wirtschaftskammer-Wahl 2020 findet im Burgenland am 3. und 5. März statt. Mehr als 20.600 burgenländische Unternehmer sind aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Aufgrund von Mehrfachmitgliedschaften können über 25.600 Wahlrechte ausgeübt werden.

APRIL

MÄRZ

MAI

3. 5.

24.

18.

WIRTSCHAFTSKAMMERWAHL 2020 Bei den Urwahlen werden in 89 Fachorganisationen in sieben Sparten die jeweiligen Ausschüsse und Fachvertreter gewählt. Diese wählen dann wiederum bis 24. April jeweils die Obleute der Fachgruppen und Vorsitzenden der Fachvertretungen. Aufgrund des Urwahlergebnisses in den einzelnen Sparten werden auch die Spartenvertretungen und Spartenkonferenzen besetzt. Die Spartenkonferenzen wählen dann bis 4. Mai die Spartenpräsidien. Mit der Wahl des Präsidiums der Wirtschaftskammer Burgenland durch das Wirtschaftsparlament am 18. Mai 2020 ist der Urnengang im Burgenland abgeschlossen. Was wird gewählt? Bei der Urwahl am 3. und 5. März sind 719 Mandate in 89 Fachorganisationen zu vergeben. Dabei wählen die burgenländischen Unternehmerinnen und Unternehmer aus ihren Reihen, je nach Branche, ihre fachlichen Interessenvertreter. Diese Ausschussmitglieder wählen aus ihrer Mitte den/die Innungsmeister/in, den/die Fachgruppenobmann/frau und den/die Vorsitzenden/e.

Wo wird gewählt? Gewählt werden kann in 12 burgenländischen Wahllokalen oder auch von daheim aus mittels Wahlkarte.

Wer kann gewählt werden? UnternehmerInnen, die ihr Gewerbe ausüben und auf einem Wahlvorschlag stehen.

Wer darf wählen? Jede/r burgenländische Unternehmer/in, die/der in die Wählerliste der Wirtschaftskammer eingetragen ist. Voraussetzung für die Eintragung ist, dass das Gewerbe zum Stichtag (22.11.2019) ausgeübt wurde.

Mehr Infos wko.at/wahl Wie kann mit Wahlkarte gewählt werden? Jeder Wahlberechtigte hat einen Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte. Anträge auf Ausstellung einer Wahlkarte können bei der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission während der Bürozeiten in der Zeit vom 22. November 2019 bis 24. Februar 2020 (bei postalischer Zusendung der Wahlkarte), bei Abholung vor Ort bis 28. Februar 2020 gestellt werden. Ebenso bis 24. Februar 2020 unter https:// wahlkartenantrag.wko.at unter Verwendung einer digitalen Signatur. Bei persönlichen Anträgen ist die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen, bei schriftlichen Anträgen kann die Identität auch durch

persönliche Unterschrift oder firmenmäßige Fertigung glaubhaft gemacht werden. Inhaber von Wahlkarten können ihr Wahlrecht unmittelbar nach Erhalt der Wahlunterlagen ausüben, indem die Wahlkarte samt Wahlkuvert und Stimmzettel rechtzeitig auf dem Postweg ist oder persönlich überbracht wird. (Frist: 28.2.2020) Wahlberechtigte, die zwar eine Wahlkarte übermittelt bekommen haben, ihr Wahlrecht mittels Wahlkarte jedoch nicht ausgeübt haben, können die Stimmabgabe auch persönlich bei der zuständigen Zweigwahlkommission vornehmen.

Nr. 12 · Dezember 2019

BURGENLANDS

WAHL SPECIAL

TSCHAFT 37

WIRTSCHAFTSKAMMERWAHLEN 2020

WK-WAHL 2020


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GRUNDUMLAGENBESCHLÜSSE 2020 Die Verlautbarung der Grundumlagenbeschlüsse 2020 erfolgt im Internet (gemäß § 36 Abs. 3 Geschäftsordnung der WKO). Mit folgendem Link gelangen Sie zur Verlautbarung gemäß § 141 Abs. 5 WKG: wko.at/kundmachungen

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