GZ 02Z031730M
Ausgabe 1/2 · Februar 2016
P.b.b. – Absender: Wirtschaftskammer Burgenland, Robert Graf-Platz 1, 7000 Eisenstadt
Fotomontage: cazaam/Adobe/HP
Servicemagazin der Wirtschaftskammer Burgenland
Alles unter
Kontrolle? Regulierungswut und bürokratische Vorschriften nehmen Überhand. Jüngste Beispiele sind die Regist rierkassenverordnung und Barrierefreiheit. Aber nicht alles ist klar geregelt.
STARK VERHANDELT.
VIEL ERREICHT! DEUTLICH WENIGER LOHNKOSTEN Lohnnebenkosten sinken bis 2018 um rd. 1 Milliarde Euro NEUE AUFTRÄGE DURCH WOHNBAUPAKET Investitionen von rd. 6 Milliarden Euro durch 30.000 neue Wohnungen WENIGER NORMEN Neues Normengesetz entlastet Unternehmen und macht Normung transparent und nachvollziehbar SINNVOLLE ENERGIEEFFIZIENZ „Beraten statt strafen“ und weniger Bürokratie für Unternehmen TRANSPARENTE UND FAIRE AUFTRAGSVERGABE Bestbieterprinzip bei öffentlicher Vergabe fördert regionale Wirtschaft WENIGER BÜROKRATIE FÜR GRÜNDER & KLEINBETRIEBE Errichtung und Änderung vieler Kleinanlagen sind nicht mehr genehmigungspflichtig MEHR FLEXIBILITÄT BEI DIENSTREISEN Höchstarbeitszeit von 12 Stunden bei aktiven Reisezeiten LKW- UND BUS-MAUT NEU AUFGESTELLT Neues System transparenter, planbarer und wirtschaftsverträglicher für Betriebe
Als durchschlagskräftige Interessenvertretung arbeitet die Wirtschaftskammer mit vollem Einsatz daran, die Rahmenbedingungen für die heimischen Unternehmen zu verbessern. Unsere Wirtschaft schafft’s. Mit der Wirtschaftskammer. Mehr auf wko.at/erfolge
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Ziele setzen A
ls Unternehmer muss man immer optimistisch denken. Wir wissen, dass alleine die Steuerreform ein Wirtschaftswachstum von 1,4 Prozent bringen wird, vielleicht noch etwas mehr. Im Burgenland waren wir 2013 noch Wachstumssieger, 2014 und 2015 verloren wir an Dynamik, aber aktuelle Prognosen versprechen uns für heuer wieder einen Stockerlplatz beim Wirtschaftswachstum. Klar, auch zu Beginn des Vorjahres waren wir frohen Mutes, dass es wieder aufwärts gehen könnte. Die Erwartungen der Unternehmerinnen und Unternehmer waren groß. Die anschließende schwache Konjunktur, das dominierende Flüchtlingsthema, Terrorangst – und nicht zuletzt – die vielen bürokratischen Stolpersteine haben uns Unternehmern schwer zu schaffen gemacht.
Von der Politik erwarte ich daher für heuer mehr Partnerschaft und weniger Hick-Hack. Ganz allgemein müssen wir uns trauen, wieder ehrgeizigere Ziele zu setzen, wenn wir den Anschluss an die europäischen und vor allem asiatischen Spitzenländer nicht verlieren wollen. So muss es unser Ziel sein, ■■ dass wir in 10 Jahren ein Wirtschaftswachstum von 3,5 Prozent haben und die Staatsverschuldung auf maximal 60 Prozent reduziert wird, ■■ dass wir ein modernes, zukunftsorientiertes Schulund Ausbildungssystem haben, das den Pisa-Test nicht fürchten muss, ■■ dass wir eine schlanke Staatsverwaltung haben, die Unternehmertum fördert und nicht straft. All das sind Ziele, für die es sich zu kämpfen lohnt. Die
Politik muss daher ein klares Bekenntnis zum Unternehmertum ablegen, muss reformwillig sein, den Staat abspecken und für faire Unternehmensbesteuerung sorgen. Die Politik muss sich auch an marktkonformen Benchmarks orientieren und nicht als EU-Musterschüler Vorschriften und neue Standards nach dem Motto des „Golden Platings“ auf nationaler oder regionaler Ebene erfinden. Was wir 2016 brauchen ist eine positive Stimmung in der Wirtschaft, gut ausgebildete Mitarbeiter und einen Staat, der mit unseren Steuergeldern verantwortungsvoll umgeht. Wohlstand ist nicht selbstverständlich, Wohlstand muss man sich täglich hart erarbeiten. Nur ein starker Mittelstand stärkt das Rückgrat des Staates, schafft Arbeitsplätze und trägt die Hauptlast des Steueraufkommens.
Peter Nemeth Präsident
Exporte und Importe burgenländischer Unternehmen
Quelle: Statistik Austria
in Mrd. Euro
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COVER
Seit Anfang des neuen Jahrtausends und besonders seit der Finanzkrise 2008 haben sich in unserer Gesellschaft Dogmen entwickelt, die immer mehr unser Leben beherrschen und die Wirtschaft lähmen. Überbordende bürokratische Vorschriften, Regulative, Aufzeichnungspflichten und Kontrolleinrichtungen. Hinterfragt man diese Maßnahmen, kommt man sehr schnell dahinter, welcher Unsinn hier produziert wird. Jetzt wird die Situation aber noch weiter verschärft. Denn: Das Business der Zukunft ist digital! Soll heißen, egal, ob Bestatter, Notar oder Tierarzt, an Internet und Social Media führt kein Weg vorbei. Und die digitale Welt lässt sich nicht regulieren. Hier gibt es keinen Ladenschluss und keine fixen Arbeitszeiten. Noch drastischer formuliert es der selbst ernannte Investment-Punk Gerald Hörhan: Bei Social Media verschwinden die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit, auch ein Shitstorm kennt keine geregelten Arbeitszeiten, die Arbeitsgesetzgebung ist aber im vorigen Jahrhundert stecken geblieben. Harald Schermann
Alles unter Kontrolle? UNWAHRHEITEN Regu lierungswut und bürokra tische Vorschriften neh men Überhand. Jüngste Beispiele sind die Regis trierkassenverordnung und Barrierefreiheit. Aber nicht alles ist klar geregelt. Wir räumen mit den Unwahr heiten auf.
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eit 1. Jänner müssen burgenländische Unternehmen auf neue gesetzliche Rahmenbedingungen reagieren und sich mit Barrierefreiheit, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht auseinandersetzen. Diese Themen sind in den letzten Wochen meist negativ besetzt. Immer wieder sind Schlagzeilen zu lesen, dass Unternehmen bewusst in diesen Bereichen die
Vorgaben missachten. Sie werden pauschal als „Steuerhinterzieher“ und „behinderten unfreundlich“ bezeichnet. Viele Falschmeldungen verunsichern auch die Konsumenten. Deshalb ist es ein Anliegen der Wirtschaftskammer, diese Mythen aus dem Weg zu räumen. Auch in der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft hat man sich intensiv mit den aktuellen Fragen beschäftigt.
Barrierefrei um jeden Preis Es ist bewusst festgehalten, dass keine wirtschaftliche Bedrängnis erfolgen darf. § 6 des Behindertengleichstellungsgesetzes regelt, dass mittelbare Diskriminierung nicht vorliegt, wenn die Beseitigung von Barrieren unverhältnismäßige Belastungen darstellen würde. Dabei sind Zumutbarkeit, die mittelbare Diskriminierung und die Verhältnismäßigkeit
zu betrachten. Der Unternehmer muss sich mit den Vorgaben der Barrierefreiheit beschäftigen und mögliche, aber auch zukünftige Maßnahmen festhalten. Auch hier gilt es, die Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen. Die Wirtschaftskammer bietet daher Online-BarriereChecks und professionelle Beratung vor Ort durch einen Experten an.
Wenn mein Geschäft nicht barrierefrei gestaltet ist, muss ich bei einer Kontrolle sofort Strafe zahlen
Im Bereich der Barrierefreiheit wird immer nur das einzelne Unternehmen betrachtet und nicht das Umfeld
Eine Kontrolle und Überprüfung der Gegebenheiten erfolgen erst dann, wenn sich ein Mensch mit besonderen Bedürfnissen in der Barrierefreiheit diskriminiert fühlt. Zeigt dieser das Unternehmen an, geht dieser Fall vor die Schlichtungsstelle. Seit Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes 2006 gab es erst 15 Fälle aus dem gewerblichen Bereich vor der Schlichtungsstelle.
Es ist auch möglich, gemeinsam mit anderen Unternehmen oder der Gemeinde etc. barrierefreie Lösungen zu entwickeln. Befindet sich z. B. in der unmittelbaren Umgebung ein BehindertenWC, wäre es auch zumutbar, das Geschäftsgebäude zu verlassen und dieses WC aufzusuchen.
Unser Service für Sie: Die Wirtschaftskammer bietet daher einerseits Online-BarriereChecks an, sowie professionelle Beratung vor Ort durch einen Experten.
Barrierefreiheit bedeutet barrierefreien Haupteingang
Chefredakteur
Provokant und unterhaltsam: Investment- und Immobilienprofi Gerald Hörhan auf Einladung der SOT-Treuhand in Oberwart
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BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Info für Sie: Seit Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetz 2006 gab es erst 15 Fälle aus dem gewerblichen Bereich vor der Schlichtungsstelle.
Der barrierefreie Zugang muss sich nicht gezwungenermaßen straßenseitig befinden – manchmal ist dies auch aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht möglich. Ist es technisch nicht möglich, den Haupteingang barrierefrei zu machen, können auch andere Zugänge barrierefrei gestaltet werden. Es ist lediglich bauseitig ein barrierefreier Zugang notwendig.
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Wir machen reinen Tisch und klären über die häufigsten Falschmeldungen und Unwahrheiten bezüglich Barrierefreiheit, Registrierkassenund Belegerteilungspflicht auf.
Spartenobmann Kommerzial rat Helmut Tury thematisiert Regulierungswahn und stellt Unwahrheiten richtig.
Es muss immer eine eigene Registrierkasse vorhanden sein
Es können auch Softwarelösungen das bereits bestehende Computersystem ergänzen. Vor allem im Beherbergungssektor ist es möglich, das System durch entsprechende Software zu adaptieren.
Fotomontage: cazaam, Adobe
Die Registrierkasse braucht eine Internetverbindung
Es gibt keine Onlineverbindung zum Finanzamt. Auch 2017 wird diese nicht gefordert. Dennoch sollte bei der Anschaffung darauf geachtet werden, dass Adaptierungen für Sicherheitsleistungen ab 1. 1. 2017 kostengünstig bzw. kostenfrei nachgerüstet werden können.
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Registrierkassenpflicht = Belegerteilungspflicht
Im Unterschied zur Registrierkassenpflicht, wo die Unternehmer für die konkrete Umsetzung noch bis 30. 6. 2016 Zeit haben, müssen seit 1. 1. 2016 für alle Bargeschäfte Belege erteilt werden. Dieser Beleg muss die Bezeichnung des leistenden/liefernden Unternehmens, das Datum, eine fortlaufende Nummer und eine vereinfachte Produktbezeichnung aufweisen. Konsumenten müssen Belege mitnehmen
Der Kunde ist angehalten, den Beleg mitzunehmen, falls nicht, droht ihm jedoch keine Strafe. Vonseiten des Unternehmers ist lediglich die Übergabe des Belegs an den Kunden erforderlich. Die Mitnahme und mögliche Aufbewahrung auf Konsumentenseite liegen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Unternehmers.
Wer mit 1. Jänner 2016 keine Registrierkasse hat, wird gestraft
Es gibt sogenannte Übergangsfristen, während dieser die Unternehmer keine Sanktionen befürchten müssen. Sollte das System schon bestellt sein, ist es sinnvoll, bei einer möglichen Kontrolle die Bestelldokumente vorweisen zu können. Wenn die Lieferung des Systems erst nach dem 30. 6. 2016 erfolgen sollte, muss dies beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden.
Info für Sie: Wenn die Lieferung des Systems erst nach dem 30. 6. 2016 erfolgen sollte, muss dies beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden.
Trinkgelder müssen auf jedem Beleg ausgewiesen werden
Das Trinkgeld ist nur bei Kartenzahlung als Durchlaufposten aufzuweisen. Bei Barzahlungen muss das Trinkgeld, das den Mitarbeitern gebührt, nicht explizit ausgewiesen werden.
BURGENLANDS WIRTSCHAFT
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Starke Leistung Service und Information ■■ 8 Ausgaben Magazin
„Burgenlands Wirtschaft“ für Unternehmer ■■ 2 Ausgaben Magazin „Burgenlands Wirtschaft“ an alle burgenländischen Haushalte ■■ 396.000 x Magazin „Burgenlands Wirtschaft“ ■■ 22 Newsletter mit brand aktuellen ServiceNews und Firmenreportagen Mobilität ■■ Projekt Jugendtaxi
mit 105 Gemeinden
■■ Projekt 60plusTaxi –
59 Gemeinden fahren mit
■■ Öko-Tour: Optimierung des
öffentlichen Verkehrs
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BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Lobbying ■■ Lobbying für die rechtlichen Interessen und Anliegen der burgenländischen Unternehmer im Spannungsfeld von Dienstleistungsfreiheit und fairem Wettbewerb wurde seit dem 1. 5. 2011 (Öffnung des Arbeitsmarktes) zu einer der Hauptaufgaben. Die enge Kooperation mit den Gewerbebehörden, der Finanzpolizei und den betroffenen Fachgruppen des Hauses hat sich dabei bestens bewährt. ■■ Pfuscherhotline: 05 90 907-1234
Ausbildung ■■ Lehrlingsausbildung:
Landes- und Bundeslehrlingswettbewerbe ■■ Lehrlingseignungstest: 5 Teilnehmer pro Unter nehmen kostenlos ■■ TalenteCheck: ein computergestütztes Testverfahren, als Orientierungshilfe für Schüler im Alter von 13 bis 17 Jahren. Das Projekt wurde in allen 8 Polytechnischen Schulen, in 5 Allgemeinbildenden Höheren Schulen und 41 Neuen Mittelschulen des Burgenlandes, mit einer Gesamtteilnehmerzahl von 2.450 Schülern, durchgeführt. ■■ Potenzialanalysen für Jugendliche, Maturanten und Erwachsene: Leistungstest, Interessenstests und Persönlichkeitsfragebogen mit anschließendem Beratungsgespräch ■■ Tag der Lehre am 21. Oktober 2015: Insgesamt 108 burgenländische Betriebe haben die Türen für 55 Volksschulen mit über 2.400 Kindern geöffnet. ■■ Profis am Werk in Eisenstadt und Pinkafeld ■■ Berufspräsentationen in den Berufsschulen Eisenstadt und Pinkafeld ■■ Profis von morgen: 63 Schüler aus dem Burgenland besuchten die einwöchigen Handwerkscamps der Wirtschaftskammer in der Berufsschule Pinkafeld.
WirtschaftskammerWahlen Am 24. und 26. Februar 2015 fand die WirtschaftskammerWahl statt. Die Wahl war in 91 Fachorganisationen ausgeschrieben. Tatsächlich gewählt wurde in 69 Fachorganisationen. Wahlberechtigt waren 17.860 Unternehmer. Aufgrund der Mehrfachmitgliedschaften konnten 22.478 Wahlrechte ausgeübt werden. Die Hauptwahlkommission hat 238 Wahlvorschläge mit 1.707 Wahlwerbern für gültig erklärt, 9 wahlwerbende Gruppen (inkl. gemeinsame Listen) stellten sich der Wahl. Von den insgesamt 22.478 Wahlberechtigungen wurden 9.079 Stimmen abgegeben. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von 40,4 Prozent. Von den 8.722 gültigen Stimmen entfielen auf: Burgenländische Wirtschaft – Wirtschaftsbund (ÖWB) 6.220 Stimmen, 71.31 %; Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband Burgenland (SWV) 1.531 Stimmen, 17,55 %; Ring freiheitlicher Wirtschafttreibender (RfW) 512 Stimmen, 5,87 %; GRÜNE WIRTSCHAFT (GRÜNE) 445 Stimmen, 5,10 %; sonstige Listen 14 Stimmen, 0,16 %. Wissensvermittlung ■■ WIFI Burgenland ■■ Schulungen: Registrierkassenverordnung, Barrierefreiheit
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BILANZ Als Unternehmen der Unternehmen legt die Wirtschaftskammer Burgenland eine starke Leistungsbilanz 2015 vor.
Praktische Hilfe ■■ Betriebshilfe: Im Jahr 2015
Beratung und Unterstützung ServiceCenter ■■ Gründerservice (Betriebs-
gründung, -übernahmen, -übergaben) ■■ „Neufög-Beratungen“ ■■ Arbeits- und Sozialrecht ■■ Steuern und Abgaben ■■ Förderungen ■■ Abwicklung der gemeinsamen Kreditaktion ■■ Wirtschaftsrecht ■■ Exportpapiere ■■ Ruhend-/Wiederbetriebsmeldungen ■■ Betreuung der Nachfolgebörse ■■ Handwerkerbonus ■■ Regionalstellen
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wurden 41 Betriebshilfefälle abgewickelt. ■■ „BetriebsFitService“: Das „BetriebsFitService“ der Wirtschaftskammer und der SPORTUNION Burgenland richtet sich an alle interessierten Unternehmen und ihre Mitarbeiter. Im Rahmen des Projekts werden kostenlose Beratungen mit anschließenden kostengünstigen Maßnahmenpaketen durchgeführt, um Arbeitsbedingungen und individuelles Verhalten zu verbessern.
Netzwerk ■■ Veranstaltungsreihe „Das Netz der Region“: Diese Veranstaltungen von „Frau in der Wirtschaft“ sollen die hervorragenden Leistungen der Unternehmerinnen vor den Vorhang holen und den Zusammenhalt von wirtschaftlich tätigen Frauen weiter stärken. ■■ Junge Wirtschaft: Bei den Veranstaltungen der Jungen Wirtschaft unter anderem „Startup Burgenland“, #NoSleepTillGründerlandNo1, und „Start up your Idea Challenge“ hatten Jungunternehmer beste Möglichkeiten zum gemeinsamen Netzwerken.
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BURGENLANDS WIRTSCHAFT
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ert Geford icht! re und er
Burgenländischer Winterhandwerkerbonus U
WK-ERFOLG Von 1. Jänner bis 31. März 2016 fördert das Land Burgen land Sanierungs- und Re novierungsarbeiten sowie Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit mit bis zu 5.000 Euro.
m speziell die Winterarbeitslosigkeit zu bekämpfen und die Auslastung burgenländischer Betriebe zu steigern, hat das Land Burgenland auf Druck der Wirtschaftskammer den Burgenländischen Handwerkerbonus ins Leben gerufen. Besonders die Sparte Gewerbe und Handwerk hat vehement für diesen Winterhandwerkerbonus gekämpft, sagt der Obmann der Sparten, Franz Rumpolt: „Wir erhoffen uns dadurch eine zusätzliche
Belebung und einen Impuls für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe in einer konjunkturschwachen Zeit und in einem stark umkämpften Marktsegment. Gerade die Förderung der Arbeitszeit bei Beauftragung von einheimischen Betrieben schafft Wachstum, Beschäftigung und die Wertschöpfung bleibt in der Region. Darüber hinaus soll diese Maßnahme ein wirksames Mittel gegen den gewerblichen und privaten Pfusch sein und ein wichtiges
Was wird gefördert?
Folgende Handwerker und befugte Gewerbebetriebe sind unter anderem förderungsfähig: j Hafner j Maler und Anstreicher, Lackierer, Die Arbeitsleistungen Tapezierer und Trockenausbauer müssen von ausführenden Unternehmen (im j Glaser Sinne des § 94 der j Dachdecker, Spengler Gewerbeordnung 1994) j Tischler und Drechsler durchgeführt werden. j Holzbaumeister (Zimmermeister) j Elektrotechnik j Bodenleger, Keramiker, Plattenund Fliesenleger j Baumeister j Gas- und Sanitärtechnik, Heizungstechnik, Lüftungs-, Kälte- und Klimatechnik j Denkmal-, Fassadenund Gebäudereinigung j Wärme-, Kälte-, Schallund Branddämmer j Metalltechnik für Metallund Maschinenbau
Anreizsystem für die Konsumenten darstellen.“ Privatpersonen erhalten dabei einen „Handwerkerbonus“ für die Sanierung ihres Hauses oder ihrer Eigentumswohnung beziehungsweise bei der Schaffung von barrierefreien Maßnahmen, wenn die Leistung eines Handwerkers in Anspruch genommen wird. Gefördert werden Arbeitsleistungen, die pro Endrechnung mindestens 400 Euro (ohne Umsatzsteuer) betragen. Es
Richtlinien Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form des Burgenländischen Handwerkerbonus 2016 für erbrachte Arbeitsleistungen. Dieser Zuschuss kann in der Höhe von 25% der förderbaren Kosten, bis maximal € 5.000,–, gewährt werden.
Höhe der Förderung 25% der reinen Arbeitsleistung ohne Umsatzsteuer, maximal € 5.000,– (inklusive Fahrt-, Planungs- und Beratungskosten). Arbeitsleistungen müssen pro Endrechnung zumindest € 400,– ohne Umsatzsteuer betragen.
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Kosten für die reine Arbeitsleistung ohne Umsatzsteuer (inklusive Fahrt-, Planungs- und Beratungskosten) für z. B. folgende Maßnahmen: j Erneuerung von Dächern j Spenglerarbeiten j Erneuerung von Fassaden j Austausch von Fenstern j Austausch von Bodenbelägen j Malerarbeiten j Installationen j Durchführung von barrierefreien Maßnahmen
Gültig: 1. Jänner 2016 bis 31. März 2016
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werden nur Arbeiten gefördert, die zwischen 1. Jänner und 31. März 2016 erbracht oder bezahlt wurden. Förderhöhe Die Förderhöhe beträgt 25 Prozent der förderbaren Kosten, mindestens 100 Euro und maximal 5.000 Euro. Es handelt sich dabei um einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss. Das förderbare Objekt muss im Eigentum des Antragstellers oder im
Eigentum einer nahestehenden Person und mindestens zehn Jahre alt sein. Unabhängig vom Alter des Objektes werden barrierefreie Maßnahmen gefördert. Des Weiteren dürfen keine laufende Wohnbauförderung, kein Sanierungsscheck und keine Förderung von anderen Stellen für diese Maßnahme verwendet werden. Der Förderzeitraum erstreckt sich von 1. Jänner bis 31. März 2016.
Nicht gefördert werden
Berechtigte Personen
j Kosten für Materialeinsatz, Geräte, Kleinmaterial und Entsorgung j Arbeitsleistungen an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht zur Wohnnutzfläche zählen (z. B. Garagen, Einfriedungen, Pools etc.) j Arbeitsleistungen aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Auflagen (z. B. Kaminkehrung) j Gutachten (z.B. Energieausweise, Einreichplan) j Ablesedienste, Abrechnungen von Verbrauchszählern (Strom, Gas, Wasser, Heizung usw.)
Wichtig! Rechnungen können nur mit Zahlungsbeleg anerkannt werden! Nr. 1/2 · Februar 2016
j Eigentümerin oder Eigentümer des Wohnobjektes sowie ihre nahestehenden Personen j Österreichische Staatsbürger/innen oder diesen Gleichgestellte (z. B. EU-Bürger)
Fördervoraussetzungen j Hauptwohnsitz im zu fördernden Wohnobjekt j Arbeitsleistungen müssen zwischen 1. Jänner 2016 und 31. März 2016 erbracht werden j Endrechnung darf nicht vor dem 1. Jänner 2016 und nach dem 31. März 2016 ausgestellt sein j Endrechnung mit detaillierter Beschreibung der Leistung j Ort der Leistungserbringung
Benötigte Unterlagen Bei Antragsstellung: j Vollständig ausgefülltes Antragsformular j Kostenvoranschläge und/oder Originalrechnung(en) mit Originalzahlungsbelegen
Bei Fertigstellung: j Originalrechnung(en) samt Originalzahlungsbelegen bzw. Endrechnung j Bestätigung eines befugten Unternehmens betreffend die ordnungsgemäße Inbetriebnahme und ordnungsgemäße Funktion der Anlage (Haustechnik) j Bestätigung, dass die zu fördernde Leistung im Zeitraum von 1. Jänner bis 31. März 2016 umgesetzt wurde
Informationen und Anträge erhalten Sie: j Im zuständigen Gemeindeamt j Internet: www.burgenland.at/wbf j Amt der Burgenländischen Landesregierung LAD-RO-Wohnbauförderung 7000 Eisenstadt, Europaplatz 1, Tel. 0 57/600 DW 28 00 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
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Entlastung B
WKÖ-Präsident Leitl und Vizekanzler Mitterlehner besiegeln Entlastungspaket 10 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
ürokratie abbauen, Wirtschaften erleichtern.“ Unter diesem Motto steht ein neues Maßnahmenpaket, das Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner und Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl gemeinsam vorgestellt haben. „In wirtschaftlich herausfordernden Zeiten wird der bürokratische Aufwand noch spürbarer. Daher müssen wir das Wirtschaften in Österreich deutlich erleichtern. Das unterstützt Investitionen und ermöglicht neue Arbeitsplätze“, sagen Mitterlehner und Leitl. Die geplanten Maßnahmen sollen 2016 umgesetzt werden. Sie umfassen insbesondere die weitgehende Abschaffung von Mehrfachbestrafungen für dasselbe Delikt, die Vereinfachung von Gründungen und die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. „Wir haben verstanden und arbeiten daran, den bürokratischen Aufwand spürbar zu verringern. Das ist auch ein wichtiger Stimmungsfaktor für die Wirtschaft“, betont Mitterlehner. 1. Mehrfachbe strafungen beenden „Eine zentrale Maßnahme ist die weitgehende Abschaffung des Kumulationsprinzips im Verwaltungsstrafrecht, gemäß dem Motto ‚Ein Vergehen, eine Strafe‘“, betont Mitterlehner. Künftig soll bei geringem Verschulden oder keiner bewussten Schädigungsabsicht nur eine geringere Gesamtstrafe
verhängt werden können. Grund: Aufgrund der Mehrfach- bzw. Nebeneinanderbestrafungen für dasselbe Delikt können Strafen derzeit selbst bei Bagatellverstößen sehr hoch ausfallen. 2. Einfacher und günstiger gründen In Zukunft sollen die Schranken für Interdisziplinäre Gesellschaften zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden beseitigt werden, damit fachübergreifende Gründungen möglich sind. Zum Beispiel können dann ein Wirtschaftstreuhänder und ein Rechtsanwalt oder Ziviltechniker gemeinsam mit einem Baumeister eine interdisziplinäre Gesellschaft gründen und als ein Unternehmen ihre Beratungsleistung zur Verfügung stellen. 3. Genehmigungsver fahren beschleunigen Als weiterer Punkt sollen die Betriebsanlagenverfahren deutlich beschleunigt werden. Derzeit muss sich ein Betrieb für die Genehmigung seiner Betriebsanlage separat an die Bau-, Wasser-, Naturschutz-, und Gewerbebehörden wenden, wenn sich das aus seinem Geschäftsbereich ergibt. In Zukunft soll die Bezirkshauptmannschaft als One-Stop-Shop agieren – nach dem Prinzip: „Eine Anlaufstelle, ein Bescheid.“ Begleitend sollen die bisher notwendigen Einreichunterlagen reduziert werden – insbesondere jene, auf die eine Behörde
ohnehin selbständig zugreifen kann, zum Beispiel Meldebestätigungen und Grundbuchauszüge. Zudem soll das Verfahren durch die Wahlfreiheit bei Sachverständigen beschleunigt werden, wenn Amtssachverständige nicht sofort ausreichend zur Verfügung stehen. Durch dieses Beschleunigungspaket und weitere Maßnahmen soll die durchschnittliche Genehmigungsdauer von 90 auf 40 Tage sinken. 4. Informations und Meldepflichten reduzieren Künftig sollen Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet sein, Gesetze und Verordnungen zum Arbeitnehmerschutz extra aufzulegen oder elektronisch bereitzustellen. Zudem soll in Verwaltungsverfahren der Meldezettel entfallen. Als weitere Maßnahme sollen die Veröffentlichungspflichten für bestimmte industrielle Anlagen (IPPC-Anlagen, zum Beispiel Zement, Stahl, Nahrungsmittel, Getränke) reduziert werden. 5. „Golden Plating“ vermeiden – keine überschießende Erfüllung von EU-Vorgaben Das so genannte „Golden-Plating“ bei der nationalen Umsetzung von EU-Regelungen führt zu unfairen Zusatzbelastungen für Unternehmen und muss daher wo möglich reduziert und in Zukunft vermieden werden. wko.at
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Foto: Lisi Niesner/BMWFW
BÜROKRATIEABBAU Fünf-Punkte-Entlastungs paket für Unternehmen – Gründungen vereinfachen, existenzbedrohende Mehr fachbestrafungen been den, Genehmigungsverfah ren deutlich beschleunigen
Nein zur LKW-Maut! KAMPAGNE Mit Februar startet die Wirtschaftskam mer eine Kampagne gegen die flächendeckende Maut.
zusätzlich eine Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auf dem niederrangigen Straßennetz, also den Landes- und Gemeindestraßen, flächendeckend eingeführt wird. Die gesamte Bevölkerung ist jedoch stark von Transporten auf Landes- und Gemeindestraßen abhängig. Deshalb sagt die Wirtschaftskammer: „NEIN zu einer flächendeckenden Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen.“ Bei einer flächendeckenden Maut bleiben nicht nur
Fotomontage: cazaam, Adobe
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n TV- und Radio-Spots sowie mittels Printmedien und E-Campaigning macht die Wirtschaftskammer auf die möglichen Folgen einer flächendeckenden Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen aufmerksam. Die gesetzliche Änderung sieht vor, dass neben den Autobahnen und Schnellstraßen
regionale Produkte auf der Strecke. Sie bedeutet auch: ■■ hausgemachter Standortnachteil ■■ wirtschaftliche Schlechterstellung ■■ Ausdünnung der ländlichen Regionen ■■ Verteuerung der Transportkosten, die zu einer Konsumverteuerung für alle führt wko.at/bgld/verkehr
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BURGENLANDS WIRTSCHAFT 11 23.12.15 14:33
BUSINESS NEWS
Beratung auf Augenhöhe N
ichtsdestotrotz gelang der Raiffeisenbankengruppe Burgenland mithilfe umsichtiger Risikopolitik ein solides Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und damit eine optimale Basis für künftige Erfolge. Der Fokus lag und liegt weiterhin auf dem steten Aufbau und der Pflege vertrauensvoller Kundenbeziehungen. Nach dem Motto „Regional. Digital. Überall“ hält Raiffeisen deshalb unverändert
am Geschäftsmodell des Multi-Channel-Bankings fest und ermöglicht seinen Kunden damit nicht nur orts- und zeit unabhängige Bankgeschäfte, sondern auch persönliche Beratung durch vertraute Kundenbetreuer. Die Raiffeisenbankengruppe Burgenland zählt 133 Bankstellen und 230.000 Kunden, darunter rund 9.000 burgenländische Unternehmer. „Eine Beratung auf Augenhöhe, getragen von gegenseitigem
Vertrauen und Verständnis für sein Gegenüber, ist das Fundament einer jeden langfristigen Kundenbeziehung. Jetzt, in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten, bestätigen unsere Kunden die gewählte Strategie, indem sie Raiffeisen nach wie vor als ersten Ansprechpartner in ihrer Finanzgebarung sehen“, erklärt Raiffeisen-Generaldirektor Rudolf Könighofer. bgld.raiffeisen.at
Business News Foto: ZVG
VERTRAUEN Politische Konflikte, Terroranschläge sowie Finanz- und Flüchtlingskrise sorgten 2015 für Verunsiche rung in Politik, Wirtschaft und der Gesellschaft.
Vorstandsdirektorin Petra Pani, Generaldirektor Rudolf Könighofer, Vorstandsdirektor Friedrich Nikolaus
Bewährte Steuerberatungsleistung mit neuem Namen: MAG. KARNER&PARTNER in Güssing Mit Jänner 2016 trägt das Steuer beratungsunternehmen CREATIVE im Technologiezentrum Güssing sowohl einen neuen Namen, nämlich MAG. KARNER & PARTNER Wirtschaftsund Steuerberatung GmbH, als auch ein neues Erscheinungsbild. Die Kanzlei leistet schon seit Jahren bewährte steuerliche Dienste für die Unternehmen im Südburgenland. Das 7köpfige Team bietet profundes Fach wissen in sämtlichen Bereichen der Steuer beratung, Bilanzierung, Buchhaltung und Lohnverrechnung. Mehr dazu unter der neuen Homepage: www.karner-partner.at
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PROFIS AM BAU
Profis am Bau
KNOW-HOW Planung und jahrelange Erfahrung zeichnen die burgenländischen Profis am Bau aus und lassen Wohnträume Wirklichkeit werden.
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infamilienhäuser schießen aus dem Boden, Wohnungsanlagen zieren Dörfer und Städte – die Bauwirtschaft boomt. Professionelle Arbeit von Spezialisten wird geschätzt und zahlt sich aus. Der Trend beim Bauen geht in Richtung Individualität. Profis entwickeln für jeden Bauherrn die auf ihn zugeschnittene Ideallösung. Holz, Ziegel oder etwa Probeton – die Baustoffe sind
ebenso mannigfaltig wie die darauf basierenden Dämm-Optionen, Fenster- und Türelemente oder Einrichtungs- und Interieur-Varianten. Im Burgenland bekommt der Häuslbauer alles, was er braucht. Vorzeigeunternehmen von Nord bis Süd bestechen mit fachlicher Kompetenz bei gleichzeitiger einfühlsamer Kundenberatung und sorgsamer Ausführung.
Bauunternehmen und Malereien betreuen potenzielle Kunden beim Hausbauen ebenso zuverlässig wie Fenster- und Türenbetriebe, Installateure, Zimmereien oder Bad- und Küchendesigner. Burgenlands Unternehmer genießen nicht zu Unrecht einen hervorragenden Ruf über die Bundeslandgrenzen hinaus. Die Bausaison 2016 kann kommen.
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Wo gehobelt wird, da fallen Späne.
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Von der Beratung über die Betreuung bis hin zur Fertigung im eigenen Werk in Rudersdorf kommt bei Katzbeck alles aus einer Hand. Die Kunden profitieren vom Know-how der motivierten Mitarbeiter und können darauf vertrauen, das zu bekommen, was ihren persönlichen Wünschen und Vorstellungen entspricht. Die Produkte werden ausschließlich in Österreich angefertigt, somit bleibt die Wertschöpfung im Land. „Zum Erfolg und Wachstum unseres Unternehmens leisten unsere Hausbanken einen wichtigen Beitrag. Wenn Investitionen getätigt werden, braucht es verlässliche Partner.
Eine gute Gesprächsbasis und Vertrauen auf beiden Seiten sind der Garant für eine fruchtbare Zusammenarbeit“, ist die Familie Katzbeck überzeugt. So legt man auch für die Zukunft besonderen Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit den Hausbanken, um das gesunde Wachstum weiterzuführen, gemäß dem Firmenmotto: „Mit Katzbeck Fenster immer einen Katzensprung voraus...“ www.katzbeck.at
FENSTER
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Es ist daher wichtig, die Existenz von solchen Unternehmen zu fördern und abzusichern. Die Politik setzt hier mitunter wichtige Impulse. Herausforderungen entstehen aber nicht nur bei der Leistungserstellung, sondern auch im betriebs- und finanzwirtschaftlichen Bereich. Kompetente Unterstützung kann hier sehr hilfreich sein. Bei Gneist Consulting Team „handwerken“ rund 50 Personen mit langjähriger Erfahrung in allen Bereichen der Unternehmensführung. KMU-Betriebe sind unsere Spezialität. Wir erarbeiten maßgeschneiderte Lösungen, frei nach unserem Leitsatz „mit Sicherheit, mehr Unternehmen!“ Gerne demnächst auch für Sie!.
ie Geschichte des Unternehmens Katzbeck begann 1950 im Kleinen mit der Gründung einer Bau- und Möbeltischlerei in Rudersdorf. Seither ist das mittlerweile in dritter Generation geführte Familienunternehmen kontinuierlich gewachsen und beschäftigt derzeit als burgenländischer Leitbetrieb über 200 Mitarbeiter. Katzbeck hat sich mit überlegenen Technologien, hauseigenen Produktionshallen und großer Freude an Innovationen zu einem der führenden Hersteller von Holz-Alu- und Holzfenstern entwickelt. Der Traditionsbetrieb legt außerdem großes Augenmerk auf persönliche Kundenbeziehung.
Die Katzbeck-Geschäftsführung
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Dr. Johann Gneist, Gneist Consulting Team
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14 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Nr. 1/2 · Februar 2016
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unden von Bauwelt Koch und baustoffwagner können sich ab sofort auch online informieren. Die burgenländische Webagentur master design entwickelte für Bauwelt Koch und sein Tochterunternehmen die responsiven Websites www.bauweltkoch.
at und www.baustoffwagner. at. Somit ist das Unternehmen im mobilen Zeitalter gut aufgestellt: Die Websites passen sich dem Endgerät des Website-Besuchers optimal an. Als FullService-Webagentur betreut master design das umfangreiche Projekt von der Planung bis zur Umsetzung. „Das A und O bei einem so breit aufgestellten Unternehmen wie der Bauwelt Koch und baustoffwagner ist, sich zu fragen: Was suchen die
Kunden auf den Websites? Welche Information brauchen Sie, worüber wollen Sie informiert werden?“ Gerhard Heinrich spricht aus Erfahrung. Der Mitinhaber der Agentur mit Sitz in Oberpullendorf zählt besonders die grafische Konzeption zu den Stärken seiner Agentur. „Erst muss der Kunde wissen, wohin die Reise geht – danach diskutieren wir die kreativen Elemente“, so Heinrich weiter.
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Dämmstoff der Zukunft D
er effiziente Zellulose dämmstoff wird im Umwelt- und Gewerbepark Hartberg bei der Firma clima-super Vertriebs GmbH hergestellt. Das sortiert angelieferte Tageszeitungspapier wird grob aufgefasert, mit mineralischen Salzen vermischt und in einer Mühle gemahlen. Die so gewonnenen Flocken sind brandbeständig. Sie sind verrottungssicher und widerstandsfähig gegen Ungezieferbefall und Schimmelpilze. Optimierte Qualitätskontrolle, qualifiziertes Personal, modernste Maschinen und ständige Forschung zur kontinuierlichen Produktverbesserung sind verantwortlich für die Beliebtheit des österreichischen Qualitätsproduktes von climasuper. Schont die Umwelt: Es ist hinlänglich bekannt, dass man durch eine gute Dämmung nicht nur Heizenergie
Produktion in Österreich: Zellulose-Dämmstoff von clima-super
spart, sondern auch die Umwelt schont. Auch in der Produktion ist die Einblasdämmung aus ökologischer Sicht unschlagbar: Im Vergleich zu anderen Dämmmaterialien, wie Polystyrol oder Glasfaser, ist der Primärenergieeinsatz bei der Herstellung viel geringer. Er beträgt nur ein Sechstel im Vergleich zu Polystyrol und ein Drittel im Vergleich zu Glasfaser.
Zellulose
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3 Std.
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Phasenverschiebung in Stunden (hat nur teilweise Einfluß auf die gesamte Konstruktion)
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16 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
0,5 Std. Durch die Wärmedämmung wird in Abhängigkeit von Wärmeleitzahl λ und Dicke eine große Menge an Heizenergie und somit an CO2 eingespart. Der Umwelt zuliebe sollten Sie bei der Wahl Ihres Dämmstoffes aber auch darauf achten, wie viel Energie bei der Herstellung (PEI ne) verbraucht wird, bzw. welches Treibhaus- (GWP) und Säurebildungspotential (AP) Ihr gewählter Dämmstoff besitzt.
Mineralfaser
0,4 Std.
Die Phasenverschiebung PHI ist die Zeitspanne in Stunden, die eine Temperaturwelle benötigt, um von der Außenseite eines Bauteils auf die Raumseite zu gelangen.
Der Zellulosedämmstoff ist nicht toxisch, enthält keinerlei bedenkliche Stoffe oder Zusätze und fühlt sich wohlig weich und warm an. Er wirkt nicht hautreizend oder aggressiv und wird daher als sympathischer Dämmstoff beurteilt. Dämmt perfekt: Nicht nur die niedrige Wärmeleitzahl zeichnet die Zelluloseeinblasdämmung aus. Es ist bekannt, dass jede Dämmung nur so gut ist wie an ihrer schwächsten Stelle. Der Dämmstoff füllt auch jede engste Spalte und Ritze aus. Das ergibt eine fugenlose, wärmebrückenfreie Dämmmatte. Sommerlicher Wärmeschutz: Die hohe Speicherkapazität des Dämmstoffes bewirkt einen deutlich verzögerten Durchgang eingestrahlter Sonnenwärme. Selbst Dachräume bleiben bis tief in die Nacht hinein kühl. Sie schlafen ungestört. Nr. 1/2 · Februar 2016
Business News Fotos: ZVG
CLIMA-SUPER Ein Dämm stoff, der ein angenehmes Raumklima schafft und so das Wohlbefinden erhöht: clima-super bietet mit sei nem Zellulosedämmstoff den perfekten Kälteschutz im Winter und den besten Wärmeschutz im Sommer! Der Dämmstoff ist mit sei nem sehr kleinen ökolo gischen Fußabdruck bes tens für den PEF-Ausweis (Product Environmental Footprint) ab Jahr 2020 gerüstet und bietet so einen erheblichen Vor teil gegenüber anderen Dämmstoffen.
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in wohlig warmes Haus im Winter, in dem es nicht zieht, braucht nicht zwingend hohe Heizkosten. Neben den Fenstern und Türen sind es vor allem die Dächer, über die Häuser Wärme verlieren. Ein Dachausbau kann daher die Heizkosten durchaus senken. Wichtig ist dabei, eine effektive Dämmung zu finden. Wenn sie zusätzlich noch günstig, ökologisch und sicher ist, sprechen wir über Zellulose.
O. K. Zellulose ist Ostösterreichs größter Zellulose-Fach verarbeiter und bietet beste heimische Qualität bei der Produktion und Verarbeitung. Ablauf einer Baustelle Der zertifizierte Einblas-Fachmann von O. K. Zellulose kommt mit seinem Klein-LKW auf die Baustelle und bringt alles mit, was er braucht: die Einblasmaschine und das Material. Man muß nur den Einblasschlauch und nicht Unmengen an Material ins Obergeschoß bringen. Die Säcke werden im LKW in die Maschine eingefüllt. Der Einblas-Fachmann steuert
mittels Funk die Einblasmaschine und füllt den vorbereiteten Dämmbereich fugenlos und setzungssicher. Die Zellulosefasern verfilzen sich in der Konstruktion zu einer fugenlosen Dämmmatte. Wirtschaftlich in der Verarbeitung ■■ Kein Verschnitt ■■ Ein Material für alle Anwendungen und Dämmstärken ■■ Keine mehrlagige Verlegung ■■ Rasche Verarbeitung ■■ Kein Lagerungsproblem auf der Baustelle ■■ Kein Materialschleppen auf der Baustelle
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Technische Daten n Wärmeleitzahl λ D bei maschineller Verarbeitung: 0,039 W/mK n Einbaudichten: frei aufliegend: 28 – 40 kg/m³ n Raum ausfüllend: 38 – 65 kg/m³ n Zulassung ETA – 06/0076 n Brandverhalten 100 mm/B – s2, d040 mm/E n Wasserdampfdiffusionswiderstand: μ = 1 n Setzmaß raumfüllend 38 kg/m³: 0% Anwendungsgebiete n Dachschräge n Außenwand n Innenwand n Oberste Geschoßdecke n Zwischendecke n Hohlräume
Business News Fotos: ZVG, Adobe
Informationen
Der Einblas-Fachmann kommt mit seinem Klein-LKW auf die Baustelle und bringt alles mit, was er braucht: die Einblasmaschine und das Material. Man muss nur den Einblasschlauch ins Obergeschoss bringen. Nr. 1/2 · Februar 2016
Die Zellulosefasern werden mit Hilfe von speziellen Einblasmaschinen in die Hohlräume eingeblasen. Die Zellulosefasern verfilzen sich in der Konstruktion zu einer passgenauen, fugenfreien und setzungssicheren Dämmmatte.
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Neugründer im Burgenland 1993 – 2015
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Optimistisch „Die Zahlen geben für die gesamte Region Anlass zu Optimismus“, so Präsident Nemeth. „Mit einem umfangreichen Service- und Beratungsangebot in
einem Crowdfunding-Gesetz zur Gänze umsetzen können. Beide sind Grundsteine für die steigende Gründerfreudigkeit.“ Dennoch muss weiter an verbesserten Bedingungen, vor allem was die Finanzierung betrifft, gearbeitet werden. „Wir fordern die rasche Umsetzung unserer langjährigen Forderung nach einem Beteiligungsfreibetrag. Dieser Freibetrag, der innovativen, jungen Unternehmen beim schnellen und erfolgreichen Durchstarten helfen soll, ist ein Freibetrag für Beteiligungen privater Investoren, die in kleine Unternehmen investieren“, erläutert Csitkovics.
JW fordert Beteiligungsfreibetrag „Harte Arbeit und das ständige Bohren dicker Bretter zahlen sich aus“, zeigt sich auch der Landesvorsitzende der Jungen Wirtschaft, Dietmar Csitkovics, angesichts der aktuellen Gründerzahlen erfreut. „Wir haben in den vergangenen zwei Jahren unsere Forderungen nach einem GmbH-Gesetz und nach
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it 1.941 Neugründungen (im Vorjahr 1.774) und einer Gründungsintensität von 11,21 Prozent (Gründungen in Prozent der aktiven Wirtschaftskammermitglieder) ist das Burgenland weiterhin Österreichs Gründerland Nummer 1. Von den 1.941 Neugründungen waren 834 Pflegehelfer. „Die jungen Unternehmen setzen gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten einen bedeutenden Impuls für unser Bundesland“, freut sich Wirtschaftskammerpräsident Ing. Peter Nemeth.
allen Bezirken unterstützen wir als Wirtschaftskammer schon auf dem Weg in die Selbständigkeit, bei der Gründung und in der Folge im unternehmerischen Alltag.“
412
Mit einem Durchschnittsalter von 38,3 Jahren entscheiden sich die Burgenländerinnen und Burgenländer relativ spät für einen Gang in die Selbständigkeit. Der Frauenanteil bei den Gründern liegt im Burgenland bei 44,3 Prozent. Zu den BoomBranchen zählten im Burgenland auch 2015 die persönlichen (77 Gründer) und gewerblichen (60) Dienstleister, der Direktvertrieb (72), Unternehmensberater und Buchhalter (68) sowie die Gastronomen (49). 46 Prozent der Gründungen entfallen auf die Sparte Gewerbe und Handwerk, gefolgt von der Sparte Handel mit 26 Prozent und der Sparte Information und Consulting mit 14 Prozent.
380
GRÜNDER-BOOM 1.107 Neugründer, ohne selb ständige Personenbe treuer, haben im Vorjahr den Sprung in die Selb ständigkeit gewagt. Damit war 2015 ein großes Plus gegenüber dem Jahr 2014 (997 Neugründungen) zu verzeichnen.
Versicherung für Führungskräfte HAFTUNG Die Directorsand-Officers-Versicherung (D&O), auch Managerhaft pflichtversicherung ge nannt, ist eine spezielle Form der Vermögensscha denhaftpflichtversicherung gegen das Risiko der per sönlichen Haftung aus der Organtätigkeit.
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icht nur bei staatsnahen Betrieben, sondern auch in der Privatwirtschaft werden Managementfehler aufgrund des öffentlichen Drucks nicht mehr einfach hingenommen. Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten werden die verantwortlichen Führungskräfte verstärkt zur Haftung herangezogen. Die D&O (Directors-and-Officers-Versicherung), auch Managerhaftpf lichtversiche rung genannt, ist eine spezielle Form der Vermögensschadenhaftpflichtversiche-
rung, durch die ein Unternehmen die Mitglieder seiner Geschäftsleitung gegen eine Inanspruchnahme aufgrund spezifischer Sorgfaltspflichtverletzung absichern kann. Sie umfasst die Befriedigung begründeter sowie die Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche, die aus der Verletzung von Organpflichten hergeleitet werden. Gedeckt sein können je nach Vertragsgestaltung Innenansprüche, also die Haftungsansprüche des Unternehmens selbst gegen seine Organe, privatrechtliche Haftungsansprüche von Aktionären, Gesellschaftern oder Gläubigern, öffentlich-rechtliche Haftungsansprüche (Fiskus oder Sozialversicherung), aber auch Umwelt- und Produkthaftungsfälle. Die Versicherung wird in der Regel als Versicherung zugunsten Dritter abgeschlossen: Das Unternehmen versichert seine
Organmitglieder (Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte) und leitenden Angestellten gegen das Risiko der persönlichen Haftung aus der Organtätigkeit. Sie ist also auch eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung. Es wirkt ein bisschen ironisch: Die Versicherung schützt das Unternehmen vor den Folgen mangelnder Professionalität seiner Spitzenkräfte!
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igitalisierung, E-Business und Sicherheit – drei Themenbereiche, die untrennbar miteinander verbunden sind und die Betriebe aller Größen und Branchen gleichermaßen betreffen. Sicherheit ist für alle Unternehmen das Top-Thema, zu dem sie Informationen und Hilfestellung suchen, wie die aktuelle E-Business-Erhebung bestätigt. Der E-Day:16 am 3. März 2016 in der Wirtschaftskammer Österreich in Wien stellt die vielen Aspekte von Sicherheit im Unternehmen in den Mittelpunkt des Programms.
Loyale Mitarbeiter Das Vertrauen in die Loyalität der Mitarbeiter ist die Voraussetzung für ein produktives Miteinander in den Betrieben. Die häufigste Ursache von Datenlecks ist aber menschliches Fehlverhalten! Wie sollen sich daher Unternehmen im Spannungsfeld von Vertrauen und Überwachung verhalten? Investitionssicherheit Ohne Sicherheit und Vertrauen in die wirtschaftliche Zukunft ist keine sinnvolle Planung möglich, Investitionen unterbleiben, es werden keine neuen Arbeitsplätze geschaffen.
Rechtssicherheit Auch die rechtliche Sicherheit ist für Unternehmen sehr wichtig. Faire und gleiche Rahmenbedingungen für alle sind – online wie offline – sind die Basis für volkswirtschaftliches Handeln. Organisatorische Sicherheit Was im Großen gilt, das gilt auch im Kleinen: Die organisatorische Sicherheit im Unternehmen selbst schafft Sicherheit, dass Mitarbeiter vorgegebene Arbeitsabläufe auch einhalten und Verträge erfüllt werden.
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m Rahmen des Wettbewerbs „Fit for Future“ wurde DIALOG vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft als TOP-Lehrbetrieb ausgezeichnet. Die Jury hat insbesondere die Qualität des Ausbildungskonzeptes und auch das Engagement im Rahmen der Lehrlingsausbildung sehr positiv bewertet. „Es bedeutet uns viel, als
burgenländischer Familienbetrieb im österreichweiten Wettbewerb um die beste Lehrlingsausbildung mit einer Top-Platzierung geehrt zu werden“, freut sich die Gründerin Michaela Kirschner.
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16.12.15 11:55 BURGENLANDS WIRTSCHAFT 21
Exporte auf Rekordkurs „Österreich steht im internationalen Vergleich noch relativ gut da – und das in einem schwierigen weltwirtschaftlichen Umfeld. Ein positiver Aspekt ist die Erfolgsstory unserer Exportwirtschaft.“
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ie österreichischen Exporte legen seit dem Krisenjahr 2009 kontinuierlich jährlich auf jeweils historische Höchstwerte zu. Dazu Walter Koren, Leiter der Außenwirtschaft Austria: „Damit diese Erfolgsstory auch fortgeschrieben werden kann, bieten wir einen Fächer voll Exportfördermaßnahmen, etwa im Rahmen der Internationalisierungsoffensive ,go international‘ der WKÖ und des Wirtschaftsministeriums.“
Walter Koren
Leiter der Außenwirtschaft Austria
Mithilfe dieser Fördermaßnahmen konnte laut WK-Berechnung 2015 neuerlich ein „AllTime-High“ bei den Warenexporten eingefahren werden. Demnach wurde erstmals die 130-Milliarden-Euro-Grenze bei den Warenexporten überschritten. Zuwachsvolumen auch 2016 erwartet Im laufenden Jahr sollte es weiter bergauf gehen. Koren dazu:
„Unsere Prognosen rechnen mit einem Exportzuwachs 2016 von 4,5 Prozent auf 137,4 Milliarden Euro.“ „Communicating Austria“ Die Exportoffensive „go international“ wurde bis 2019 verlängert. In fünf Clustern werden umfangreiche Förderungen für den Schritt in neue Märkte angeboten. Die österreichische
Arbeitsmarkt 2015 BILANZ & AUSBLICK Aufgrund des verringerten Wirtschaftsplus und des weiterhin expansiven Kräf teangebots erreichte die burgenländische Arbeitslo senquote im Jahr 2015 mit einem Plus von 6,9 Prozent Rekordniveau.
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rotz dieser Umstände gelang dem AMS Burgenland die Umsetzung etlicher arbeitsmarktpolitischer Ziele. So konnte die Beschäftigung beispielsweise um 1,2 Prozent gesteigert werden und liegt damit im Bundesländervergleich 0,3 Prozent über dem österreichischen Durchschnitt. Als Profiteure des Vorjahres gelten dabei vorrangig ältere
und ausländische Arbeitskräfte. Aufgrund des prognostizierten leichten Anstiegs der Arbeitslosigkeit im Jahr 2016 konzentriert sich das AMS Burgenland weiterhin verstärkt auf effektive Sonderprogramme wie die QBN(eu) und die Beschäftigungsinitiative 50+. Ein weiterer Ausbau des Unternehmensservice steht ebenfalls auf dem Plan. Konventionsflüchtlinge
und subsidiär Schutzberechtigte stellen mit rund 100 Personen zukünftig eine vorwiegend qualitative Herausforderung dar. Als wichtigster Akteur am burgenländischen Arbeitsmarkt wird das AMS mithilfe frühzeitiger, adäquater Förderangebote auch im Jahr 2016 einer Verfestigung von Arbeitslosigkeit bestmöglich entgegenwirken. Im Fokus stehen dabei verbesserte Arbeitsmarktchancen für Frauen und Personen mit Migrationshintergrund.
Helene Sengstbratl, Landesgeschäftsführerin des AMS Burgenland, und Stellvertreter Manfred Breithofer 22 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
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INTERNATIONAL 2015 wurde laut WK-Berechnung erstmals die 130 Milliarden-Euro-Grenze bei Waren exporten überschritten. Auch 2016 wird ein neuer Exportrekord erwartet.
Wirtschaft wird in ihrer weltweiten Marketingarbeit durch den Ausbau und die Weiterentwicklung der elektronischen Außenwirtschaftsplattform advantageaustria.org als weltweiter und vielsprachiger Marktplatz im Ausland (Präsentation österreichischer Firmen und ihrer konkreten Geschäftschancen für ausländische Partner, Importeure, Investoren und Multiplikatoren) unterstützt.
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BURGENLANDS WIRTSCHAFT 23 22.12.15 11:41
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Taten statt Worte SIEGERBETRIEBE Die Stegersbacher Rechtsan waltskanzlei Barbara Sen ninger, McDonald’s Ober wart, die Hofer KG und die Fachhochschule Burgen land sind Burgenlands fa milienfreundlichste Betrie be 2015.
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inter der Initiative „Taten statt Worte“ steht die Strategie, Unternehmen in ihrem eigenen Interesse zu familienfreundlichen Maßnahmen zu motivieren, ohne, dass ihre unternehmerischen Spielräume durch starre gesetzliche Regelungen eingeengt werden“, erklärt Peter Nemeth, Präsident der Wirtschaftskammer Burgenland. „Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für viele Mütter und Väter vor allem in den ländlichen Regionen des Burgenlandes eine enorme Herausforderung“, weiß Kommerzialrätin Andrea Gottweis, Obfrau
der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer Burgenland und Initiatorin des Wettbewerbs, der im letzten Jahr bereits zum neunten Mal ausgeschrieben wurde. Ende des Jahres standen die Gewinner fest. Bester Kleinbetrieb Die Kategorie „Kleinbetriebe“ entschied die Rechtsanwaltskanzlei Barbara Senninger für sich. 6 weibliche Mitarbeiterinnen, die Hälfte mit Kindern unter 15 Jahren, können ihre Arbeitszeiten flexibel wählen. Bei Urlaubseinteilungen wird auf Betreuungspflichten Rücksicht genommen. An
familienfreundlichen Maßnahmen gibt es des Weiteren finanzielle Unterstützung bei der Geburt eines Kindes. Barbara Senninger übernimmt auch die Fahrtkosten der Mitarbeiter. Bester Mittelbetrieb Bester Mittelbetrieb 2015 ist die McDonald’s Thomas Klug GmbH aus Oberwart. Die Jury hat beeindruckt, dass Gutscheine von österreichweiten Partnerbetrieben den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden. Mütter mit Kindern werden bei der Urlaubsplanung vorrangig berücksichtigt. Mitarbeiter essen im Betrieb kostenlos.
Meilenstein AUSGEZEICHNET Im WIFI Burgenland haben zwölf Teilnehmerinnen den Lehr gang zum zertifizierten Direktberater erfolgreich abgeschlossen.
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wölf Damen besuchten den Lehrgang „Direktvertrieb – Chance für die Zukunft“ im WIFI Burgenland in Eisenstadt. Sie alle hatten sich den Herausforderungen gestellt und erhielten dafür den Titel „zertifizierte/r DirektberaterIn“. In dem 2-Tageskurs holten sich die Teilnehmerinnen in vier Modulen das nötige Rüstzeug für die erfolgreiche 24 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Selbständigkeit im Direktvertrieb. Techniken des Direktvertriebs waren ebenso Thema wie die Business-Etikette und Trends im Konsumverhalten. Zusätzlich trainierten die Teilnehmerinnen unternehmerisches Denken und holten sich Basiswissen zum Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Der Direktvertrieb liegt im Trend. Die Anzahl der aktiven Direktberater hat sich vom Jahr 1999 bis zum Ende 2015 von 160 auf stolze 406 weit mehr als verdoppelt. www.bgld.wifi.at www.derdirektvertrieb.at
Die frisch gebackenen Direktberaterinnen mit Johannes Bauer, Obmann des Landesgremiums Direktvertrieb, und Greminalgeschäftsführer Ewald Hombauer Nr. 1/2 · Februar 2016
Burgenlands familien freundlichste Betriebe vor den Vorhang
Bester Großbetrieb Die Hofer KG holte sich den Sieg als „Bester Großbetrieb“. Die Beschäftigten sind zu 90 Prozent weiblich. Ein Großteil der Mitarbeiter ist teilzeitbeschäftigt. An Arbeitszeitmodellen stehen unter anderem je nach Arbeitsplatz Gleitzeit, geblockte Arbeitszeiten, Jobsharing, Altersteilzeit, eigenständige Auswahl der Arbeitstage, Zeitansparmodelle und auch Heimarbeit zur Verfügung.
Öffentlich-Rechtliche Unternehmen Die Wertung bei den ÖffentlichRechtlichen Unternehmen entschied die Fachhochschule Burgenland für sich, wo es neben den vielen familienfreundlichen Maßnahmen seit Dezember 2015 auch eine Papa-Woche als bezahlten Sonderurlaub gibt. In der Fachhochschule gibt es auch einen Eltern-Kind-Raum, der mit Spielsachen, Wickeltisch, Stillplatz, Wasserkocher
und einer Mikrowelle ausgestattet ist und Personal sowie Studenten zur Verfügung steht. Die ausgezeichneten Unternehmen erhielten in der Wirtschaftskammer in Eisenstadt eine Urkunde, eine Taten-stattWorte-Trophäe und einen Anerkennungspreis. Sie sind damit auch für die Teilnahme am Staatspreis „Unternehmen für Familien“ qualifiziert. www.tatenstattworte.at
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Nr. 1/2 · Februar 2016
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or allem die vermeintlich hohen Anschaffungskosten sowie rechtlichen Unklarheiten bereiten den österreichischen Unternehmen Kopfzerbrechen. Registrierkassenpflicht ist aber nicht gleich Belegerteilungspflicht: Während die konkrete Umsetzung der Registrierkassenpflicht erst bis 30. Juni 2016 zu erfolgen hat, gilt seit 1. Januar lediglich die verpflichtende Erstellung
von Belegen für sämtliche Bargeschäfte. Diese müssen eine fortlaufende Nummer, das Datum der Ausstellung sowie die Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware enthalten. Ab 1. 1. 2017 haben die Kassensysteme außerdem über eine spezielle technische Sicherheitseinrichtung zu verfügen, die eine Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen sicherstellt. Ab diesem Zeitpunkt muss der
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Beleg um die Kassenidentifikationsnummer, das Datum und die Uhrzeit der Belegausstellung, den Betrag (nach Steuersätzen getrennt) und den maschinenlesbaren Code ergänzt werden. Durchschrift oder elektronische Abspeicherung sind dabei verpflichtend sieben Jahre aufzubewahren. Auch was die Anschaffungskosten betrifft, sind viele verunsichert. Ein genauer Markt-Check bei den diversen
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Nr. 1/2 · Februar 2016
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PFLICHT Seit 1. Jänner 2016 müssen alle Unter nehmen, deren Jahres umsatz 15.000 Euro (da von 7.500 Euro Barumsatz) überschreitet, ein elektro nisches Aufzeichnungssys tem verwenden.
A1 und ready2order starten mit ReadyCash Die Registrierkassenpflicht bringt es mit sich, dass bis zu 300.000 Registrierkassen-Geräte bis zum 1. Jänner 2017 eingeführt oder erneuert werden müssen. Das ist für die heimischen Betriebe ein Zusatzaufwand, der zwar zum Teil abgeschrieben werden kann, trotzdem aber einen Investitionaufwand darstellt.
Registrierkasse für EPU und KMU Mit ReadyCash bringt A1 in Kooperation mit dem österreichischen Start Up-Unternehmen ready2order eine kostengünstige, zukunftssichere und natürlich gesetzeskonforme Registrierkassenlösung auf den Markt. Das Konzept hinter ReadyCash ist denkbar einfach und trotzdem durchdacht: Über eine passwortgeschützte Website werden Produkte oder Dienstleistungen einmalig eingepflegt und mit Preisen und Steuersätzen versehen. Diese Produkte können dann über eine kostenlose
A1 bringt ReadyCash in drei Versionen für jede Unternehmensgröße auf den Markt. Foto: A1 App auf jedem Android (ab Version 4.4), iOS (ab Version 8) und bald auch Windows-Smartphone bzw. Tablet mit Daten-Verbindung boniert und der Beleg per Bluetooth an einen Bondrucker gesendet werden. Dabei werden alle Daten verschlüsselt und manipulationssicher gespeichert und können für den Kunden mit Benutzernamen und Passwort wiederhergestellt werden, selbst wenn das Eingabegerät defekt wird. Neue gesetzliche Anforderungen werden ein-
fach für alle ReadyCash-Kunden zentral implementiert und stehen unmittelbar zur Verfügung – der Wartungsaufwand entfällt so vollständig und Backups erfolgen laufend und automatisch.
Drei Starter Pakete, ein Preis für jede Branche A1 bringt ReadyCash in drei Versionen für jede Unternehmensgröße auf den Markt: ReadyCash mobil enthält den
Akku-betriebenen Bluetooth-Bondrucker TM-P20 von Epson für unterwegs oder für den flexiblen Einsatz. ReadyCash stationär beinhaltet den neuesten Bondrucker TMM30 von Epson im HochglanzDesign in schwarz oder weiß. Dieser ist optimiert für den Einsatz im Verkaufsraum mit breiten Belegrollen, hoher Druckfrequenz und dennoch geringen Abmessungen. Noch einfacher wird es mit dem ReadyCash All-in-One. Das Gerät vereint alle Komponenten in einem: ein 6 Zoll-Tablet inkl. BonDrucker und vorinstallierter Software ist mit einer Mobilfunkeinheit und A1 SIM-Karte ausgestattet und sorgt für die einfache Inbetriebnahme in weniger als einer Minute. Der Datentarif ist bereits in der Servicegebühr inkludiert (Vorbestellung ab Ende Jänner).
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ReadyCash kann genau auf die Bedürfnisse des Unternehmens abgestimmt werden. Foto: A1 che Preismodelle zur Auswahl: €/Monat: bei einer Vorauszahlung von 36 Monaten 29 €/Monat: bei einer Vorauszahlung von 12 Monaten 39 €/Monat: Dieses Preismodell ist monatlich kündbar und richtet sich an saisonale Gewerbetreibende 1 Prozent des Umsatzes werden nach Aufladen eines 100 €-Gut 19
habens komfortabel abgebucht. Es entstehen keine laufenden Fixkosten. ReadyCash kann durch drei praktische Zusatzoptionen noch genauer auf die Bedürfnisse des Unternehmens abgestimmt werden: Payment-Option: Kartenzahlung inkl. kontaktloserer Bezahlung mit NFC,
Erweiterung um ein Tischbuchungssystem die Klein-Gastronomie (zB Stadtwirte, Heurige und Cafés), Premium-Option: Austausch eines defekten All-in-One Geräts durch direkte Lieferung innerhalb von zwei Werktagen. Die vielfältigen Funktionen und Konfigurationsmöglichkeiten unterstützen den Kunden dabei seinen Arbeitsablauf zu optimieren. Ausführliche Statistiken zu Umsatzdaten stehen Unternehmern in Echtzeit zur Verfügung und erleichtern damit die Planung und Steuerung des Unternehmens. Anders als bei Gratis-Angeboten fokussiert das Geschäftsmodell von ready2order auf die Bereitstellung eines Rundum-Service mit 24h Support und umfangreicher Beratung. * alle €-Preise netto exkl. MwSt.
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BURGENLANDS WIRTSCHAFT 29
BUSINESS NEWS
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ahlreiche zufriedene Kunde kassieren täglich mit Kassensystemen von BMD. Durch die flexibel einstellbare Touchscreen-Oberfläche wird der Kassiervorgang wesentlich vereinfacht. Intuitive Abläufe ermöglichen ein schnelles und fehlerfreies Arbeiten, neue Mitarbeiter finden sich rasch zurecht. Behalten
Sie jederzeit den Überblick mit zahlreichen Auswertungsmöglichkeiten. BMD als Experte zum Thema Registrier kassenpflicht Markus Knasmüller ist Leiter der Software-Entwicklung und des Arbeitskreises Kassensoftware bei der Wirtschaftskammer Österreich. Als solcher ist er intensiv in die Verhandlungen mit dem Finanzministerium involviert gewesen.
„Unternehmen sollten rasch prüfen, ob sie Handlungsbedarf in Sachen Registrierkasse haben oder nicht“, erklärt Markus Knasmüller. „Wichtig ist es daher, Produkte eines Herstellers zu kaufen, dem ich auch vertraue und bei dem es die Garantie gibt, dass das Upgrade im Laufe des nächsten Jahres geliefert wird“, führt er weiter aus. Da mit Sicherheit noch mit vielen Anpassungen gerechnet werden kann, ist ein Wartungsvertrag ein guter Ratschlag.
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DER KURZE
HORITSCHON In der Firma
Leier wurde das 50-Jahr-Jubiläum des international tätigen Unternehmens gebührend gefeiert. Präsident Peter Nemeth überreichte eine Ehrenurkunde als Dank und Anerkennung.
EISENSTADT HilfswerkObmann Oswald Klikovits sowie Geschäftsführer Walter Hofherr unterzeichneten gemeinsam mit Wirtschaftskammer-Präsident Peter Nemeth und Direktor Anton Bubits einen Vertrag, der die weitere Zusammenarbeit am Standort Robert-Graf-Platz besiegelt. www.hilfswerk.at/burgenland
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ST. MICHAEL Vor zehn Jah-
PARNDORF Horst Esberger aus Neusiedl am See hat den Schritt in die Selbständigkeit gewagt und das SportsCafe im Fashion Outlet eröffnet.
Regionalstellenobmann Robert Frank und Regionalstellenleiter Harald Pokorny gratulierten recht herzlich und wünschten viel Erfolg.
ren eröffnete das Café Pub Yesss seine Pforten. Mit seinem neuen Gastronomiekonzept und seiner kunstvoll gesalteten Einrichtung ist es mittlerweile zu einer Institution in der Region geworden. Zum Jubiläum gratulierte Regionalstellenleiter Thomas Novoszel den beiden Betreibern Susanna Horvath und Manfred Wagner. Nr. 1/2 · Februar 2016
Business News
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Kommerzialrat AUSZEICHNUNG In Aner kennung seiner Verdienste wurde dem Großwarasdor fer Gastronomen Georg Derdak der Berufstitel „Kommerzialrat“ verliehen.
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G
eorg Derdak ist Geschäftsführer des Thermenhofes Derdak in Lutzmannsburg und des gleichnamigen Gasthofes in Großwarasdorf. Der Gastwirt „mit Leib und Seele“ wurde für seine Verdienste um den Tourismus in
der Region Mittelburgenland mit dem Titel „Kommerzialrat“ ausgezeichnet. Der Neo-Kommerzialrat setzte durch das unternehmerische Engagement und die Zusammenarbeit mit lokalen Betrieben (Winzern, landwirtschaftlichen Betrieben und der Genuss Region) nachhaltige Impulse für den Tourismus im Mittelburgenland. Er vertrat auch als Obmann-Stellvertreter der Fachgruppe Hotellerie die Interessen seiner Branche.
Fotos: WKB
BERNSTEIN Dieter Söldenwagner feierte 30 Jahre Café Alt Wien. Im Bild: Anton Bubits, Sandra Spiegel, Andreas Roth, Dieter Söldenwagner, Andrea Gottweis, Markus Zettel und Gerald Guttmann GERERSDORF Fritz Schnecker ist seit 25, Martin Leitgeb seit 10 Jahren bei der Firma Miksits. „Eine so lange Betriebszugehörigkeit ist eine Auszeichnung für die Arbeitnehmer und für das Unternehmen“, so Regionalstellenobmann Kommerzialrat Wolfgang Ivancsics bei der Ehrung. Im Bild: Martin Leitgeb, Helene Miksits, Fritz Schnecker und Patrick Miksits Nr. 1/2 · Februar 2016
ZURNDORF Seit 35 Jahren
steht die Firma Lautner Heizung ihren Kunden mit Qualität und Kompetenz zur Seite. Das Betriebsjubiläum wurde ausgiebig gefeiert.
Direktor-Stellvertreter Ulf Schneller, Spartenobmann Helmut Tury, Vizepräsident Paul Kraill, Kommerzialrat Georg Derdak, Spartengeschäftsführer Franz Perner und Präsident Peter Nemeth
BURGENLAND Die
Sparte Industrie unterstützt seit vielen Jahren das SOS Kinderdorf Pinkafeld beziehungsweise das Haus der Industrie im Kinderdorf durch großzügige Spenden aus dem Werner-FrantsitsFonds. Erst jetzt wieder übergaben Spartenobmann Kommerzialrat Anton Dallos und IV-Präsident Manfred Gerger einen Scheck über 6.000 Euro an Doris Wild, die Geschäftsführerin von SOS Kinderdorf Burgenland.
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Gottweis und Ingmar Ulreich besuchten Martina Herzer in ihrem Frisiersalon Herz-Hair. BURGENLANDS WIRTSCHAFT 31
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Mythen im Gewerberecht Die Gewerbeordnung ist ein starres und veraltetes System.
Eine Gewerbekonzession kann man auch pachten.
Bei einem freien Gewerbe ist kein Gewerbeschein erforderlich.
Falsch! Die Gewerbeordnung wird ständig verändert und angepasst. Gab es 1973 noch über 200 reglementierte Gewerbe, so sind es heute weniger als die Hälfte. Zudem werden auch die Rechte der verbliebenen Gewerbe immer wieder überarbeitet. Durch die Ausweitung der Nebenrechte sind die Grenzen zwischen den einzelnen Gewerben auch nicht mehr so starr.
Falsch! Gewerbeberechtigung und Befähigung sind
Falsch! Gewerbliche Tätigkeiten, die in den gesetzlichen Vorschriften nicht als reglementierte oder Teilgewerbe ausdrücklich geregelt werden, sind freie Gewerbe. Das bedeutet aber lediglich, dass kein Befähigungsnachweis nötig ist. Die Volljährigkeit muss gegeben sein. Gewerbeausschlussgründe dürfen nicht vorliegen. Die Ausübung der Tätigkeit erfordert aber eine Gewerbeanmeldung und somit einen Gewerbeschein.
Fotos: freepik.com, cazaam
höchstpersönliche Rechte, die grundsätzlich nur dem Inhaber zustehen. Es gibt aber das Rechtsinstrument des gewerberechtlichen Geschäftsführers, den ein Unternehmer bestellen kann, wenn er die für das Gewerbe erforderliche Befähigung (Meisterprüfung etc.) nicht selbst hat. Der gewerberechtliche Geschäftsführer muss alle persönlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Gewerbes erfüllen, somit auch den Befähigungsnachweis erbringen und sich im Betrieb entsprechend betätigen.
Verlautbarung Grundumlagen 2016 Korrektur
Im Servicemagazin der Wirtschaftskammer Burgenland, Ausgabe 12 vom Dezember 2015, wurden gemäß § 141 Abs.5 WKG die für 2016 beschlossenen Grundumlagen verlautbart. Die Verlautbarung der Grundumlage 2016 für die Landesinnung der Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker lautet richtig wie folgt: Fachorganisation 104 LI der Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker Hafner (Ofensetzer); Platten- und Fliesenleger (pro Standort) + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied Keramiker (pro Standort)
Höhe
6 ‰ € 32,00 € 208,00
+ Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied
6 ‰ € 32,00
€ 324,00
Beschluss FGT 08. 10. 2015
Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen, kommt vorrangig die Grundumlage jenes Berufszweiges mit der höheren Grundumlage zur Vorschreibung. angepasste wertgesicherte Beträge *)
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Nr. 1/2 · Februar 2016
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Bei Übernahme eines bestehenden Betriebes braucht man immer eine neue Betriebsanlagengenehmigung. Falsch! Eine aufrechte Betriebsanlagengenehmi-
Für die Gewerbeausübung braucht man zwingend eine Betriebshaftpflichtversicherung. Falsch! Die Gewerbeordnung verlangt nur für we-
gung gilt immer auch für den „neuen Inhaber“, wenn das Unternehmen in der gleichen Art und Weise weiterbetrieben wird. Es gelten aber auch alle Auflagen weiter. Um noch nicht erfüllte Auflagen muss sich der neue Betreiber kümmern. Sollen Änderungen im Betrieb durchgeführt werden, müssen diese von der Behörde neu genehmigt werden. Wird eine Betriebsanlage fünf Jahre lang nicht betrieben, erlischt die Betriebsanlagengenehmigung.
nige Gewerbe zum Schutz der Vertragspartner eine Haftpflichtversicherung, nämlich für Baumeister, Immobilientreuhänder, Vermögensberater, Versicherungsvermittler und Reisebüros. Dennoch empfiehlt es sich auch für die anderen Branchen, vor allem bei risikoreichen Tätigkeiten, über einen entsprechenden Versicherungsschutz zu verfügen.
Ohne Meisterprüfung kann man kein Handwerk ausüben, dadurch wird der Markt stark abgeschottet. Falsch! Das ist schon lange nicht mehr so. Die Meisterprüfung ist lediglich eine von mehreren Möglichkeiten, den Befähigungsnachweis zu erbringen. Schon seit 1973 ersetzen zum Beispiel einschlägige Schulen Teile der Meisterprüfung. Heute wird in Zugangsverordnungen für jede einzelne Branche das Qualifikationsniveau festgelegt. Für alle Handwerke gibt es neben der Meisterprüfung eine Vielzahl an alternativen Zugangsmöglichkeiten wie schulische oder sonstige Ausbildungen in Kombination mit Praxiszeiten bis hin zur Feststellung der individuellen Befähigung.
Voranschläge Wirtschaftskammer Österreich und Fachverbände Wirtschaftskammer Burgenland und Fachgruppen Dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wurden der Voranschlag der Wirtschaftskammer Österreich und die Voranschläge der Fachverbände für das Jahr 2016 gemäß § 132 Abs. 3 Wirtschaftskammergesetz sowie die Voranschläge 2016 der Wirtschaftskammer Burgenland und der Fachgruppen zur Kenntnis gebracht. Die Voranschläge liegen vom 1. 2. 2016 bis 4. 3. 2016 während der Dienststunden in der Wirtschaftskammer Österreich, Abteilung Finanz- und Rechnungswesen, 1040 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, Zone A, 1. Stock, Zimmer A1 21, sowie in der Wirtschaftskammer Burgenland, 7000 Eisenstadt, Robert-Graf-Platz 1, 4. Stock, Zimmer 412, zur Einsichtnahme für die Mitglieder auf.
Rumpfvoranschläge 1. 7. – 31. 12. 2015 – Fachorganisationen Dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wurden die Voranschläge der Fachverbände für den Zeitraum von 1. 7. bis 31. 12. 2015 gemäß § 132 Abs. 3 Wirtschaftskammergesetz zur Kenntnis gebracht. Die Voranschläge der Fachverbände und der Fachgruppen der Wirtschaftskammer Burgenland von 1. 7. bis 31. 12. 2015 liegen von 1. 2. 2016 bis 4. 3. 2016 während der Dienststunden in der Wirtschaftskammer Österreich, Abteilung Finanz- und Rechnungswesen, 1040 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, Zone A, 1. Stock, Zimmer A1 21, sowie in der Wirtschaftskammer Burgenland, 7000 Eisenstadt, Robert-Graf-Platz 1, 4. Stock, Zimmer 412, zur Einsichtnahme für die Mitglieder auf. Nr. 1/2 · Februar 2016
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Impressum Herausgeber: Wirtschaftskammer Burgenland, Robert Graf-Platz 1, 7000 Eisenstadt, Tel. 05/90 907-45 11, Fax: DW 45 15, redaktion@wkbgld.at Chefredakteur: Dkfm. Dr. Harald Schermann (DW 45 10) Chefredakteur-Stv.: Mag. Doris Granabetter, MA (DW 46 10) Redaktion: Markus Treiber (DW 45 13) Abo-Verwaltung/Sekretariat: Dagmar Kaplan (DW 45 11) Verlag, Produktion und Anzeigen: tuba-verlag, Evang. Kirchengasse 5/26B, 7400 Oberwart, Tel. 05/71 01 – 200 office@tubaverlag.at, anzeigen@tubaverlag.at Grafik/Layout: Claudia Zamanian, cazaam.at
In der Rechtssache der klagenden Partei S chut zv erb an d gegen un l aut eren We tt b e werb, Schwarzenbergplatz 14, 1040 Wien, vertreten durch Dr. Marcella Prunbauer, Rechtsanwältin in 1010 Wien, wider die beklagten Parteien Bu si ne s s M a i l S e r v ic e GmbH , Südtiroler Platz 12, 6330 Kufstein und E du a r d Mor it z , Franz-vonKobell-Str. 1b, D-83052 Bruckmühl, beide vertreten durch Dr. Ulrich Sinnißbichler, Rechtsanwalt in 5020 Salzburg wurde vor dem Landesgericht Innsbruck folgender Vergleich geschlossen:
Druck: Wograndl Herstellungsort: Eisenstadt
1) Die beklagten Parteien verpflichten sich, es ab sofort im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, für eine Eintragung in ein Verzeichnis, insbesondere in ein „Firmenverzeichnis“ im Internet unter der Internetadresse www.onlineverzeichnis.at oder ein sonst wie immer bezeichnetes Verzeichnis, mit Korrekturangeboten und/oder ähnlichen Formularaussendungen zu werben, mit welchen zur Überprüfung, Berichtigung und/oder Ergänzung von Daten sowie zur Rücksendung aufgefordert wird, ohne in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise und auch grafisch deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich lediglich um ein unverbindliches Angebot für die Erteilung eines entgeltlichen Auftrags zur Einstellung von Daten in einem Internetmedium handelt, welches Angebot der Empfänger durch Vervollständigung oder Rücksendung überhaupt erst annehmen soll, insbesondere mit Aussendungen wie Klagsdauerbeilage /B oder dieser ähnlichen Aussendungen gegenüber Empfängern, mit welchen bisher keinerlei vertragliche Beziehung bestand, verschleiert für eine in Wahrheit kostenpflichtige Auftragserteilung für einen Dateneintrag in eine Internet Firmendatenbank, die in keinem Zusammenhang mit den Gelben Seiten steht, zu werben.
gemäß § 25 Mediengesetz
2) Die beklagten Parteien verpflichten sich, Rechtsträgern gegenüber, welche aufgrund einer Handlungsweise, wie sie gemäß vorstehend Punkt 1) zu unterlassen ist, irrtümlich eine verschleierte Angebotswerbung oder eine vergleichbare Aussendung vervollständigt und/oder unterschrieben zurückgesendet haben, nicht auf Zahlungsansprüchen zu bestehen und/oder solche durchzusetzen. Landesgericht Innsbruck, Abteilung 69 Mag. Nina Rofner, Richterin 34 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
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