BURGENLAND Nr. 12
Freitag, 14. Dezember
2012
Mehr Kontrolle Burgenlands Betriebe beklagen sich immer lauter, dass sich ausländische Konkurrenten nicht an die Gesetze halten. Seite 6 – 7
EURO 1,20
P.b.b., Erscheinungsort, Verlagspostamt Eisenstadt, Aufgabepostamt Eisenstadt • GZ02Z031730M
Das Servicemagazin der Wirtschaftskammer Burgenland
Nicht länger
wegsehen
Verlängerung der Schwellenwerte-Verordnung GmbH light: Senkung des Mindestkapitals auf 10.000 Euro und Reduktion der Mindest-KöSt auf 500 Euro pro Jahr Krankengeld für Selbständige in Kleinbetrieben Erhöhung des Wochengeldes für Unternehmerinnen 110 Millionen Euro für Jungunternehmer und Gründer Bürokratische Erleichterungen bei Betriebsübergaben
Geht’s der Wirtschaft gut, geht’s uns allen gut. Details unter wko.at/erfolge
FoKus
Konjunkturprognose 3,7
3,7
2,7 2,1 1,4 1,0 0,6
2007
2006
2008
2009
2010
2011
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-3,8
Wirtschaftswachstum 2006 – 2013 Veränderung des realen BIP (in %)
2013 Die Experten des Wirtschaftsforschungsinstituts (Wifo) und des Instituts für Höhere Studien (IHS) haben ihre Konjunkturprognosen für Österreich für 2013 gegenüber der letzten Vorschau vom Sommer zurückgenommen. Statt wie bisher von 1,3 bzw. 1,7 Prozent gehen die Institute in ihrer aktuellen HerbstPrognose nunmehr von einem Wirtschaftswachstum im kommenden Jahr von 1,0 bzw. 1,3 Prozent aus. Betont wird die hohe Unsicherheit der Prognose. Österreich werde dennoch zu den „Wirtschaftsmotoren“ im Euroraum zählen, glauben die Forscher.
Quelle: Statistik Austria, WIFO, Stand: September 2012
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Thema
Die Erdachse schwankt und einmal alle 25.800 Jahre zieht die Sonne mit dem Zentrum der Milchstraße gleich. Laut MayaKalender ist es am 21. Dezember soweit. Gehen wir davon aus, dass das Indianervolk hier etwas übertrieben hat. So sollte man sich doch Gedanken machen, was das Jahr 2013 bringen wird. Wir wollen Sie auch im nächsten Jahr auf Ihrer unternehmerischen Reise begleiten und mit interessanten Informationen versorgen. Ich bedanke mich für die vielen Tipps und positiven Rückmeldungen, wünsche Ihnen im Namen der gesamten Redaktion ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für 2013. Harald Schermann Chefredakteur
Impressum Herausgeber: Wirtschaftskammer Burgenland, Robert Graf-Platz 1, 7000 Eisenstadt, Tel. 05/90 907-45 11, Fax: DW 45 15, redaktion@wkbgld.at Chefredakteur: Dkfm. Harald Schermann (DW 45 10) Chefredakteur-Stv.: Mag. Doris Granabetter (DW 46 10) Redaktion: Linda Wagner (DW 45 13) Abo-Verwaltung/Sekretariat: Dagmar Kaplan (DW 45 11) Verleger: MEMA Medien Marketing GmbH Bruno Rabl Tel. 03 16/81 70 90-61 Grafik/Layout: MEMA, Claudia Zamanian Anzeigenannahme: MEMA Bruno Rabl Mag. Brigitte Krizsanits Tel. 0 26 82/695 64 03, anzeigen.buwi@mema.at Druck: Wograndl-Druck GmbH Druckweg 1, 7210 Mattersburg Herstellungsort: Eisenstadt Auflage: 17.000 Stück
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Wir wollen keinen Klassenkampf! wirtschaftsparlament Einigkeit im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping und neue Wege in der Zusammenarbeit kündigte Präsident Peter Nemeth beim Wirtschaftsparlament in Eisenstadt an.
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ie Delegierten des Wirtschaftsparlaments tagten in der Wirtschaftskammer in Eisenstadt. Präsident Honorarkonsul Peter Nemeth äußerte sich in seinem Statement zum Wettbewerb, dem sich die Unternehmer im Burgenland stellen müssen. Einerseits werden in einer globalisierten Welt die Kunden immer anspruchsvoller, andererseits drängen ausländische Anbieter legal oder illegal auf den Markt.
Burgenland-Vertrag wartet auf Unterzeichnung Nemeth mahnt ein Bekenntnis der Öffentlichen Hand zur regionalen Wirtschaft ein: „Wir haben beim letzten Wirtschaftsparlament in Oberwart den sogenannten Burgenland-Vertrag vorgestellt. Aufgegriffen wurde er interessanterweise vom SPÖKlub im Rahmen der Klubklausur in Bad Tatzmannsdorf, unterschrieben ist er allerdings bis heute nicht.“
Verstärkung des regionalen Netzwerks Für das kommende Jahr gibt es seitens der Wirtschaftskammer bereits neue Pläne, wie etwa regionale Veranstaltungen mit Bürgermeistern, Amtmännern, regionalen Behördenvertretern und Unternehmern, um mit ihnen die Möglichkeiten der regionalen Auftragsvergabe zu besprechen. Fest steht aber auch, dass es im kommenden Jahr erstmals einen Wirtschaftslandtag geben
Delegierte Wirtschaftsparlament Burgenland 2010 – 2015 Insgesamt 59 stimmberechtigte Delegierte n RFW: 3 n SWV: 8 n Industrie: 8 n ÖWB: 40
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„Wir brauchen klare Konzepte, realistische Forderungen und keinen Klassenkampf!“ Peter Nemeth Präsident der WK Burgenland
wird. Die Lösung der brennendsten Probleme soll von Unternehmern und politischen Vertretern gemeinsam erarbeitet werden. Nein zum Klassenkampf und zum bedingungslosen Grundeinkommen Peter Nemeth sprach sich auch gegen klassenkämpferische Parolen aus: „Wir wollen diesen Klassenkampf nicht! Wir brauchen klare Konzepte und realistische Forderungen.“ Dem bedingungslosen
Grundeinkommen erteilte Nemeth eine klare Absage: „Das ist ein Irrweg, der dazu führt, Menschen abhängig zu machen, Jugendlichen die Leistungsbereitschaft zu nehmen und letztendlich willenloses Stimmvieh für populistische De magogen zu erziehen.“ wko.at/bgld
Thema des Wirtschaftsparlaments war das Programm 2013 mit Konzepten und Impulsen für die regionale Wirtschaft. Im Bild das Präsidium unter dem Vorsitz von Präsident Peter Nemeth Dezember 2012
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Thema
Nicht länger Mehr Kontrolle Burgenlands Betriebe beklagen sich immer lauter, dass ausländische Konkurrenten sich nicht an die Gesetze halten.
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m Burgenland sowie in der gesamten Ostregion komme es vermehrt zu Problemen mit dem „He reinarbeiten aus dem Ausland“, berichtet Wilfried Lehner, Leiter der Stabsstelle Finanzpolizei im Finanzministerium. So wurden bis Ende August über 1.000 Betriebe und etwa 2.000 Dienstnehmer überprüft. Allein wegen illegaler Beschäftigung wurden in diesem Zeitraum rund 300.000 Euro an Strafen beantragt. In diesen acht Monaten trafen die Kon trollore im Burgenland auf 133 Personen ohne Sozialversicherungsmeldung –
Finanzpolizei Aufgabe der Finanzpolizei ist es, durch Kontrollen faire und gleiche Bedingungen für alle Teilnehmer am Wirtschaftsleben zu gewährleisten und somit den Schutz der finanziellen Interessen der Republik Österreich zu sichern. Die präventive Arbeit der Finanzpolizei soll im Interesse des Arbeitsmarktes und des Wirtschaftsstandortes Österreich unfaire Konkurrenzverhältnisse in Folge von Wettbewerbsvorteilen durch Schwarzarbeit, Sozialund Abgabenbetrug verhindern. In jedem der 40 Finanzämter in Österreich ist ein Finanzpolizei-Team eingerichtet. Die Finanzpolizei Burgenland hat 20 Mitarbeiter.
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„klassische Schwarzbeschäftigung“, so Lehner. Insgesamt wurden 251 illegal Beschäftigte festgestellt. Ein Problem in der derzeitigen Situation Aktuell kontrolliert vor allem die Finanzpolizei. Wirtschaftskammerpräsident Peter Nemeth hofft daher auf eine „breitere Achse“ von Behörden, die sich der Problematik annehme. So könne die Finanzpolizei wegen illegaler Beschäftigung zwar strafen, aber keine Baustelle einstellen. Dies könnte aber die Gewerbe- oder
allenfalls auch die Baubehörde tun. „Das Niveau des Unrechtsbewusstseins ist in Österreich besonders tief angesiedelt“, klagt Nemeth. „Hier müssen wir Auftraggeber und Konsumenten noch mehr in die Pflicht nehmen.“ Wirtschaftskammer ruft zum Krisengipfel Die Wirtschaftskammer Burgenland wird am 17. Jänner 2013 alle betroffenen Institutionen – von der Finanzpolizei über die Bezirksverwaltungsbehörden bis zum Arbeitsinspektorat, der Gebietskrankenkasse und der
Forderungen Forderungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen durch ausländische Unternehmer in Österreich n Die zuständigen Behörden (Finanz-Polizei, Gewerbebehörde und Baubehörde, Arbeitsinspektorat, Dienstleistungszentrum der Gebietskrankenkassen, Bauarbeiterurlaubs- und Abfertigungskasse) müssen ihrer gesetzlich definierten Kontrollpflicht nachkommen. n Die österreichischen Bestimmungen sehen Regelungen vor, wie ausländische Unternehmer bei Herüberarbeiten über die Grenze an die Einhaltung der
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österreichischen Gesetze angehalten werden können. n Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde kann ausländischen Arbeitgebern wegen Unterschreitung des Grundlohnes von mehr als drei Arbeitnehmern beziehungsweise bei wiederholten Verstößen die Ausübung von Dienstleistungen in Österreich untersagen. n Bei begründetem Verdacht, dass ausländische Unternehmer ihren Mitarbeitern den in Österreich zustehenden KV-Lohn nicht bezahlen würden, kann die Bezirksverwaltungsbehörde durch Bescheid auftragen, einen Teil
des zu leistenden Werklohnes als Sicherheitsleistung zu erlegen. Worauf muss ein österreichischer Unternehmer bei der Weitergabe von Aufträgen an ausländische EU/EWR-Unternehmen achten? n Kontrolle, ob Unternehmen, das ein reglementiertes Gewerbe in Österreich ausüben will (Liste auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums), im Dienstleisterregister (Wirtschaftsministerium) eingetragen ist. n Entsendemeldung und Beilagen (in deutscher Sprache): n Entsendevertrag (Dienstvertrag für Auslandstätigkeit) Dezember 2012
Cover
wegsehen
Am 17. Jänner 2013 findet in der Wirtschaftskammer Burgenland ein Sonder-Gipfel mit den betroffenen Institutionen – Finanzpolizei, Bezirksverwaltungsbehörden, Arbeitsinspektorat, Gebietskrankenkasse, Arbeiterkammer – statt, um die derzeitige Vollzugspraxis zu analysieren und mögliche Veränderungen zu vereinbaren.
Arbeiterkammer – zu einem Gipfel laden. „Dabei werden wir die derzeitige Vollzugspraxis analysieren
und über mögliche Veränderungen reden“, so Wirtschaftskammer-Direktor Anton Bubits.
Präsident Peter Nemeth und Direktor Anton Bubits mit Finanzpolizei-Chef Wilfried Lehner
n Abrechnungsunterlagen mit Auszahlungsbestätigung n A1 (Versicherungsbestätigung)
und wirtschaftlicher Abhängigkeit (persönliche Arbeitspflicht, Kontrollunterworfenheit, Arbeit mit Betriebsmitteln des Arbeitgebers, Arbeiten im Verbund mit Arbeitnehmer des Betriebes …) beschäftigt werden, schließt auch ein Gewerbeschein der beschäftigten Person das Vorliegen eines Dienstverhältnisses nicht aus. Hier ist die tatsächliche Praxis ausschlaggebend!
Arbeitgeber vom betroffenen Arbeitnehmer vergeblich gerichtlich in Anspruch genommen wurde. n Wurde der Auftrag durch Verletzung von Bestimmungen des Vergaberechtes oder entgegen Bestimmungen des Vertrages über die Auftragserteilung weitergegeben, kann der Arbeitnehmer den Generalunternehmer bereits nach erfolgloser Mahnung des Hauptschuldners in Anspruch nehmen.
Für Arbeitnehmer aus EU/EWRLändern gelten auch n Urlaub (wenn im Heimatstaat kürzerer Anspruch besteht) n gesetzliche beziehungsweise kollektivvertragliche Arbeitszeitregelungen n Arbeitnehmerschutzbestimmungen n Einzelunternehmer haben keine Entsendemeldung zu erstatten Vorsicht: mehrere Einzelunternehmer auf einer Baustelle lassen auf ein Dienstverhältnis schließen! Wenn Personen in persönlicher Dezember 2012
Vorsicht: Generalunter nehmerhaftung n Generalunternehmen haftet grundsätzlich als Ausfallsbürge. Haftung setzt voraus, dass der ausländische Subunternehmer als BURGENLÄNDISCHE WIRTSCHAFT
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Wir fordern! abstimmung Insgesamt sieben Antragsteller präsentierten ihre Forderungen beim Wirtschaftsparlament in Eisenstadt. Hier die Ergebnisse:
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Die Antragsteller im Wirtschaftsparlament: KommR Helmut Tury (WB), Klaus Sagmeister (WB) und KommR Rudolf Stibi (WB). Fotos: WKB
ine bessere Absicherung der burgenländischen Unternehmer, Entlastungen in den Bereichen Steuern, Abgaben und Verwaltung, ein Ausbau der Wirtschaftskammer-Services sowie die Verlängerung der Schwellenwerteverordnung und die Verhinderung eines Haarfärbeverbots für unter 16-Jährige waren die Themen der Antragsteller beim diesjährigen Wirtschaftsparlament in Eisenstadt.
Im Krankheitsfall Spartenobmann-Stellvertreter und SVA-Obmann Kommerzialrat Helmut Tury fordert, die Krankenversicherungsbeiträge für Selbständige nicht zu erhöhen, eine Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage, eine Vereinfachung der gesetzlichen Bestimmungen und in Folge die bessere Absicherung schutzbedürftiger Unternehmer.
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beschlossen
Einkommen entlasten Der Obmann der Sparte Transport und Verkehr, Klaus Sagmeister, forderte in seiner Rede vor dem Wirtschaftsparlament eine Entlastung der Arbeitseinkommen durch die Absenkung des Lohnsteuer-Eingangssteuersatzes und einen wesentlich flacheren Anstieg der Steuerkurve.
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beschlossen
Wirtschaftskraft durch Partnerschaft Gastvortrag Welche Services bietet die WiBAG für Unternehmer? Die Antwort lieferten die WiBAG-Vorstandsdirektoren beim Wirtschaftsparlament.
Die Vorstandsdirektoren Günter Perner und Franz Kast präsentierten das Leistungsspektrum der WiBAG.
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rei nach dem Motto „Wirtschaftskraft durch Partnerschaft“ bietet die Wirtschaftsservice Burgenland AG – kurz WiBAG – zahlreiche Services für Unternehmen an.
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Förderer der burgenländischen Wirtschaft Zu den Hauptleistungen der Wirtschaftsservice Burgenland AG gehört neben der Umsetzung zahlreicher wirtschaftspolitischer Maßnahmen auch die finanzielle und beraterische Unterstützung der burgenländischen Unternehmen. Dazu zählen unter anderem verschiedene Kleinbeteiligungen und Haftungen, die Bereitstellung von Risikokapital für klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie die Förderberatung und -abwicklung.
Ausblick Ebenfalls präsentiert wurden die Ziele der WiBAG bis 2020. Dazu gehören die verstärkte Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation, die Entwicklung von Klimaschutzmaßnahmen, die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und die Verbesserung der Informations- und Kommunikationstechnik.
www.wibag.at
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Thema
Auftragsvergabe Eine weitere Forderung zur Stärkung regionaler Kleinund Mittelunternehmen sprach Spartenobmann Kommerzialrat Rudolf Stibi in seinem Antrag an: Die Schwellenwerteverordnung, die es erlaubt, öffentliche Aufträge im Wert von bis zu 100.000 Euro, im Baubereich bis zu 1 Million Euro, direkt und ohne öffentliches Ausschreibungsverfahren zu vergeben, soll unbefristet verlängert werden.
✔
beschlossen
Verbot verhindern Delegierter Kommerzialrat Alfred Bieberle beantragte, die Wirtschaftskammer Burgenland möge an den Gesetzgeber herantreten und eine Regelung finden, um ein Haarfärbeverbot bei unter 16-Jährigen zu verhindern.
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beschlossen
Einfachere Verwaltung Wirtschaftsparlamentsdelegierter und Funktionär des Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibender (RFW), Ferdinand Kutrowatz, stellte in seinem Antrag die Forderung nach einer Verwaltungsvereinfachung im Werkverkehr auf.
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beschlossen
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Service ausbauen I Die geschäftsführende Obfrau des Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibender (RFW), Silvia Burian, forderte in ihrem Antrag den Ausbau der Services für Beschwerden im Zusammenhang mit Leistungen durch ausländische Unternehmen in Folge der Dienstleistungsfreiheit.
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beschlossen
Service ausbauen II In einem zweiten Antrag stellte Burian die Forderung, in Zukunft ausführlich über die Erledigung der im Wirtschaftsparlament gestellten Anträge zu berichten.
✔
beschlossen
Abgelehnte Anträge Folgende Anträge wurden im Wirtschaftsparlament mehrheitlich abgelehnt: ■■Einrichtung eines Lehrlingsfonds in allen Branchen - Kommerzialrat Siegfried Fleischacker (Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband, SWV) ■■Abänderung der Bedingungen für den Bezug von Krankengeld von Unternehmern - Kommerzialrat Siegfried Fleischacker (SWV)
Weitere Anträge stellten KommR Alfred Bieberle (WB), KommR Siegfried Fleischacker (SWV), Ferdinand Kutrowatz (RFW) und Silvia Burian (RFW).
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Friseure
Spengler
Karosseure
Elektrotechnik
Gastronomie
Kosmetik, Fußpflege, Massage
Kfz-Technik
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Sanitärtechnik
Güterbeförderung
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Meister- und Befähigungsurkunden wurden im Rahmen der großen burgenländischen Meisterfeier im Festsaal der Wirtschaftskammer Burgenland an die stolzen Jungmeister verliehen. 287 Kandidaten – davon 214 männliche und 73 weibliche Kandidaten – aus 19 Berufszweigen haben 2012 die Meister- oder Befähigungsprüfung im Burgenland bestanden. Ein neuer Rekord für das Burgenland!
Metalltechnik
Tischler
Fremdenführer
Autobus
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Holzbau
Baumeister
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Europa ist Frieden Am 10. Dezember 2012 wurde der Friedensnobelpreis an die Europäische Union übergeben. Zu Recht, denn Europa ist eine Friedensidee! Mein Großvater kämpfte im Ersten Weltkrieg am Balkan, mein Vater im Zweiten Weltkrieg in Russland. Meiner Generation und meinen Kindern dagegen war Frieden vergönnt. Ein Frieden, der zu einem großen Teil der Wirtschaft zu verdanken ist. Sie hat Grenzen überwunden, Menschen zusammengeführt und Wohlstand vermittelt, der zur sozialen Stabilität geführt hat. Heute steht Europa vor neuen Herausforderungen. Es muss sich auf einen gänzlich anderen Wettbewerb im Zuge der Globalisierung einstellen. Und wieder kommt der Wirtschaft dabei ein entscheidender Stellenwert zu, sind es doch die wirtschaftlichen Verbindungen Europas hinaus in alle Welt, die die Sicherung des Wohlstandes, der Stabilität und des Friedens ermöglichen. Europa hat den Friedensnobelpreis verdient, als Anerkennung für seine Leistungen, aber auch als Ansporn für die Zukunft! Christoph Leitl WKÖ-Präsident
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Schwellenwerte verlängerung Aufträge im Wert von bis zu 100.000 Euro können weiterhin direkt an Unternehmen vergeben werden.
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ie Regierung hat angekündigt, die höheren Schwellenwerte bei Vergaben beizubehalten und kommt damit einer wichtigen Forderung der Wirtschaftskammer Österreich nach. Diese Maßnahme erspart Bürokratie und kurbelt die Wirtschaft an. KMU profitieren Von der Verlängerung der Schwellenwerte-Verordnung bis zum 31. Dezember 2013 profitieren insbesondere regional orientierte
Klein- und Mittelbetriebe (KMU) aus dem Gewerbe und Handwerk. Sie können bei kleineren Aufträgen direkt ein Anbot legen, ohne sich vorher an einem komplexen Vergabeverfahren beteiligen zu müssen. 100.000 Euro-Grenze Durch die vom Bundeskanzleramt noch zu erlassende Verordnung können Bund, Länder und Gemeinden Aufträge im Bau-, Liefer-und Dienstleistungsbereich von bis zu 100.000
Euro direkt an Unternehmen vergeben. Ohne Verlängerung würde dieser Wert auf 50.000 Euro zurückfallen. Nicht offenes Verfahren Der Schwellenwert für das so genannte „nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung“ bei Bauaufträgen liegt aufgrund der Schwellenwerte-Verordnung bei einer Million Euro anstatt bei nur 300.000 Euro.
Pauschale oder „All-in“? Überstunden Was ist für mich als Arbeitgeber vorteilhafter?
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ahlt der Arbeitgeber ein Gehalt, das höher ist als jenes, auf das der Arbeitnehmer aufgrund seiner Einstufung im Kollektivvertrag Anspruch hat, bezeichnet man die Differenz als Überzahlung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass mit dieser Überzahlung bestimmte Entgeltbestandteile wie alle Überstundenentgelte oder eine bestimmte Anzahl von Überstunden abgegolten werden. Die Parteien schließen somit eine „Allin-Vereinbarung“ ab. Aber Vorsicht: Der Arbeitnehmer darf durch
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eine All-in-Vereinbarung gegenüber der Einzelverrechnung nicht schlechter gestellt werden, es muss regelmäßig eine Deckungsprüfung gemacht werden. Nur wenn mit der Überzahlung das Gesamtentgelt für die geleisteten Überstunden abgedeckt ist, wurde der Arbeitnehmer korrekt entlohnt. Ist dies nicht der Fall, muss die Differenz nachgezahlt werden. Macht der Arbeitgeber am Ende des Beobachtungszeitraums oder bei Austritt keine Deckungsprüfung, können offene Überstunden nicht verfallen, selbst wenn im Arbeitsvertrag
eine Verfallsklausel vereinbart wurde. Der Arbeitnehmer könnte dadurch innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist die Abgeltung der offenen Überstunden verlangen. Tipp: Im Gegensatz zum All-in-Gehalt kann bei einer vereinbarten Überstundenpauschale die Widerrufbarkeit vereinbart werden. Der Arbeitgeber hätte damit die Möglichkeit, dieses einseitig zu kürzen oder ganz zu entziehen. Bei pauschaler Abgeltung von Überstunden in einer All-in-Vereinbarung ist die Widerrufbarkeit nicht möglich. Dezember 2012
Menschen + Märkte
Privates Surfen erlaubt? Meine Mitarbeiter surfen in der Arbeitszeit immer wieder privat im Internet. Dürfen sie das überhaupt?
A
rbeitnehmer haben keinen gesetzlichen Anspruch auf eine private Nutzung des betrieblichen Internetanschlusses. Ob die private Nutzung zulässig ist, entscheidet der Arbeitgeber. Genau regeln! Der erlaubte Umfang der privaten Internet- und EMail-Nutzung sollte genau vereinbart werden. Geregelt werden kann dies im Dienstvertrag oder in einer Arbeitgeberanweisung. In
Betrieben mit Betriebsrat ist auch eine Betriebsvereinbarung möglich. Drei Möglichkeiten Es gibt drei Varianten: 1. Im Betrieb herrscht ein Verbot für die private Internet- und E-MailNutzung. Liegen wichtige Gründe vor, etwa die Erledigung behördlicher Angelegenheiten oder die Vereinbarung von Arztterminen, ist eine private Nutzung zulässig.
2. Gibt es keine Regelung, sind privates Internetsurfen und E-MailSchreiben in geringem, üblichem Ausmaß zulässig. Es darf aber zu keiner Vernachlässigung der Dienst pflichten kommen. 3. Wird die private Nutzung gestattet, darf es trotz Erlaubnis ebenfalls zu keinen Nachlässigkeiten bei der Erfüllung der Dienstpflichten kommen. Nr. 50 · 14. Dezember 2012
Die Wirtschaft
· Werbung · 12
Schweizer Notfalluhren setzen auf M2M-Hightech von T-Mobile
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Im Inneren der Notfalluhren von Limmex „tickt“ die Machine-toMachine-Technologie von T-Mobile. Ein Beispiel wie innovative Mobilfunklösungen Leben retten kann und gute Ideen weltweit zum Erfolg führt. Es gibt Situationen im Leben, in denen man auf rasche Unterstützung angewiesen ist. Limmex ist die weltweit erste Notrufuhr, mit der man überall auf Knopfdruck Hilfe anfordern kann. Die Uhr am Handgelenk funktioniert unterwegs ebenso zuverlässig wie zuhause. Ein Knopfdruck genügt und schon baut die Limmex-Uhr ein Telefongespräch auf. Dank eingebautem Lautsprecher und Mikrofon kann man im Notfall direkt mit der vorher ausgewählten Person sprechen. Die anzurufenden Telefonnummern, wie zum Beispiel von Angehörigen, Freunden, der Notrufzentrale oder dem Arzt,
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können vorher festgelegt werden. Limmex bietet vor allem mehr Sicherheit im Privatbereich: Für Sportler, die sich verletzen oder Kinder, die im Notfall per Knopfdruck Kontakt mit den Eltern aufnehmen können. Im Berufsleben erhöht Limmex die Sicherheit von
Menschen, die in einem risikoreichen Arbeitsumfeld oder alleine arbeiten. Dies können Mitarbeiter im Sicherheitsbereich, Angestellte einer 24h-Tankstelle, Schichtarbeiter ebenso wie Notärzte sein. Die Limmex-Uhr steigert die Lebensqualität von Menschen mit Krankheiten wie Diabetes, Herzproblemen oder starken Allergien,
die im Notfall auf schnelle Hilfe angewiesen sind.
Ein Mobilfunkchip, der Leben retten kann Möglich wird dies durch die einen SIM-Chip für Machine-toMachine-Kommunikation (M2M) von T-Mobile Austria, der für die weltweite Mobilfunkverbindung sorgt. Diese Karten sind kleiner und robuster als gängige Karten und zeichnen sich durch eine längere Lebensdauer aus. Über das M2MService-Portal von T-Mobile administriert Limmex die Karten selbst. „Hilfe auf Knopfdruck: Dadurch hat die Uhr in der Schweiz schon viele Leben gerettet. Es sind Dutzende Fälle dokumentiert, bei denen Schlimmeres abgewendet wurde. Gleichzeitig entspricht die Uhr dem Lifestyle der Kunden. Sie ist für den Notfall da, sieht aber nicht nach Notfall aus“, sagt Pascal Koenig, CEO der Limmex AG. „Als Experten im Bereich der Machineto-Machine Kommunikation, kurz M2M, dreht T-Mobile an wichtigen
„Die Notrufuhr ist ein wunderbares Beispiel, wie Machine-to-Machine-Kommunikation über Mobilfunknetze Menschen nicht nur hilft, sondern Leben retten kann.“ Andreas Bierwirth, CEO T-Mobile Austria Rädern der Notrufuhr mit. Die SIMKarten und M2M-Lösungskompetenz von T-Mobile ermöglichen die weltweite Verbindung der innovativen Uhren und Notfallservices von Limmex“, ergänzt Andreas Bierwirth, CEO von T-Mobile Austria. www.t-mobile.at/business
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kommentar
Frauenpower
Dr. Johann Gneist, Gneist Consulting Team
Keine Steuertipps vom Christkind! Ist Ihnen schon einmal aufgefallen, dass regelmäßig am ende des Jahres in den medien tipps auftauchen, wie man noch schnell die Voraussetzungen für eine „günstigere Besteuerung“ des ablaufenden Geschäftsjahres schafft. Oft gehen diese tipps geradezu mit „appellen“ einher, dieses und jenes zu tun... Das kann ganz schön stressen und zu echter Unsicherheit führen, ob man alles richtig gemacht hat – und das gerade zum Weihnachtsfest! Daher geben wir Ihnen heute keIne tIPPS.
Wir sind da – das ganze Jahr! Unsere kunden wissen, dass sie das ganze Jahr über rundum bestens betreut sind und dass wir nicht nur am ende des Jahres mit guten tipps an sie herantreten. Ich nütze daher diesen Platz, um Ihnen im namen aller GCt-mitarbeiter ein ruhiges und entspanntes Weihnachtsfest und für das neue (Wirtschafts-) Jahr 2013 viel beruflichen Erfolg und privates Glück zu wünschen. WIr werden auch 2013 für unsere kunden mit aller kraft da sein und sie in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen optimal unterstützen – und zwar das ganze Jahr über.
www.gct-beratungszentrum.at
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as WIFI-Gastronomiecenter der Wirtschafts-kammer Burgenland war der Austragungsort des 8. Landeslehrlingswettbewerbes für
Tourismusberufe. Teilnahmeberechtigt waren alle Lehrlinge vom 2. bis zum 4. Lehrjahr. 20 Lehrlinge zeigten ihr Können. Als Motto wurde
Anna Güsser, Stefanie Karner und Kerstin Goger
das Thema „Wald, Wiese, Feld“ gewählt. Es siegten Stefanie Karner im Bereich Küche und Kerstin Goger im Bereich Hotel- und Gastgewerbeassistenten, beide vom Simon Kur- und Hotelbetrieb Bad Tatzmannsdorf. Im Bereich Service wurde Anna Güsser vom Reiters Reserve Südburgenland, Supremehotel, Bad Tatzmannsdorf, zur Landessiegern gekürt. wko.at/bgld/tourismus
Business News
rudersdorf Das 60-Jahr-Firmenjubiläum feierte die Elektro Musser KG. 1952 wurde der Betrieb von Franz Waxwender gegründet. Danach übernahm Tochter Edeltrude Musser mit Gatten Alfred das Geschäft. Seit 2007 führt der Enkel des Firmengründers, Andreas Musser, das Unternehmen. Im Bild Sabine Gaal, Edeltrude und Andreas Musser
BURGENLÄNDISCHE WIRTSCHAFT
jennersdorf Sonja Hirtenfelder übernahm von Elisabeth Brüstle das Geschenkestudio in der Kirchenstraße. Sie bietet ihren Kunden „lauter schöne Dinge“ zum Schenken für viele Anlässe im Jahreslauf. Im Bild Sonja Hirtenfelder, Frau in der Wirtschaft-Bezirksvorsitzende Sonja Wagner und WK-Regionalstellenobmann Reinhard Deutsch
güssing Daniela Kienzl
hat sich mit Tupperware® ihren Traum von der Selbständigkeit erfüllt. Sie betreut viele Gruppen im Südburgenland. In Güssing hat Tupperware® einen Schulungsraum mit Mustersortiment. WKRegionalstellenobmann Kommerzialrat Wolfgang Ivancsics überzeugte sich von der Produktvielfalt des Kult- Geschirrs. Dezember 2012
Fotos: WKB
landeslehrlingswettbewerb Stefanie Karner, Anna Güsser und Kerstin Goger wurden zu den besten Tourismuslehrlingen des Burgenlandes gekürt und werden das Burgenland bei den Bundesmeisterschaften in Wien vertreten.
Menschen + Märkte
Beruf und Familie audit Die Wirtschaftskammer Burgenland wurde von Bundesminister Reinhold Mitterlehner mit dem staatlichen Gütezeichen für Familienfreundlichkeit im Beruf ausgezeichnet.
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as Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie erweist sich zunehmend als Wirtschaftsund Standortfaktor. „Die Wirtschaftskammer Burgenland als starke Interessensvertretung der burgenländischen Wirtschaft möchte mit der Durchführung des Audits Beruf und Familie einerseits die eigenen Stärken und Verbesserungspotenziale in diesem Kontext erkennen und andererseits ein Zeichen nach
außen setzen“, so Präsident Peter Nemeth zur Motivation, sich als Wirtschaftskammer Burgenland dem Audit zu unterziehen. „Wir stehen für ein attraktives Arbeitsumfeld, das eine offene Kommunikation und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt“, ergänzt Direktor Anton Bubits. „Daraus ergibt sich eine Win-WinSituation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.“ www.familieundberuf.at
Das Grundzertifikat des Audits Beruf und Familie wurde von Bundesminister Reinhold Mitterlehner an Direktor Anton Bubits und Präsident Peter Nemeth überreicht.
Business News
jennersdorf L’eon, so heißt das neue Fliesenfachgeschäft in der Jennersdorfer Hauptstraße 36. Stefan Gal und Thomas Nagy haben die gemeinsame Firma „Baumatic“ Fenster, Türen, Fliesen gegründet. Vorerst liegt der Schwerpunkt im Fliesenfachbereich. Zu den Neuheiten zählen orientalische Dekors sowie Tierkreissternbilder aus Stein. Dezember 2012
olbendorf Wilhelm Wolfger und Johann Benkö sind seit über zwei Jahrzehnten bei der Firma Ernst Haustechnik GmbH beschäftigt. Für ihre Treue wurden sie nun geehrt. „Mitarbeiter sind das wichtigste Kapital“, davon ist Geschäftsführer Kommerzialrat Johannes Ernst überzeugt. Im Bild Johannes Ernst, Wilhelm Wolfger und Johann Benkö
@@damit ihr edler wein@@ @@sicher trocken ankommt@@
rt:@@ inkludie @@im preiskung@@ c @@verpa d@@ @@versan erung@@ @@versich BRUCHSICHERER FLASCHENVERSAND
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WENN’s WIRKLICH WICHTIG IST, DANN LIEBER MIT DER POST.
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Innovationsoffensive WiBAG Mit der Innovationsoffensive „Gute Idee, Burgenland“ arbeitet die WiBAG an der Stärkung von Forschung, Entwicklung und Innovation im Burgenland. Burgenländische Wirtschaft sprach mit Dir. Franz Kast und Dir. Mag. Günter Perner über die Chancen und Perspektiven, die sich den burgenländischen Unternehmen bieten und welche Unterstützung die WiBAG leistet. Burgenländische Wirtschaft (BW): Vor drei Wochen wurde der burgenländische Innovationspreis verliehen. Welche Impulse setzt die WiBAG damit für die heimische Wirtschaft? Franz Kast: Im Burgenland gibt es eine Vielzahl an sehr innovativen Unternehmen mit ausgezeichneten Geschäftsideen. Einmal jährlich bieten wir mit dem Innovationspreis diesen Unternehmen die Möglichkeit, ihre besten Projekte vor den Vorhang zu holen. Wir können feststellen, dass unsere Aktivitäten im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation schon Früchte tragen, denn wir hatten heuer mit 41 Einreichungen eine Rekordzahl an Nominierungen. Vor allem für die Preisträger ist der Innovationspreis eine Anerkennung für ihre Leistung und Motivation für ihre Mitarbeiter, aber auch eine gute Werbung für das Unternehmen. Mehr Infos zum Projekt
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„Gute Idee, Burgenland“ Technologiezentrum Marktstraße 3 7000 Eisenstadt Tel. 05/90 10-22 44 office@gute-idee-burgenland.at www.gute-idee-burgenland.at www.wibag.at
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BW: Die WiBAG unterstützt die burgenländischen Unternehmen durch eine große Zahl an Maßnahmen. Welche würden Sie dabei besonders hervorheben? Kast: Die WiBAG ist in erster Linie natürlich die Wirtschaftsförderstelle des Landes Burgenland
BURGENLÄNDISCHE WIRTSCHAFT
und bietet dabei ein umfassendes Dienstleistungsangebot an, wenn es um Fördereinreichung, Förderabwicklung und Förderberatung geht. Wir sehen uns aber auch als Servicestelle für burgenländische Betriebe in den Bereichen Finanzierung, Restrukturierung, Sanierung, Standortmarketing und Betriebsansiedlung. Günter Perner: Besonders hervorheben möchte ich vor allem die Tätigkeiten unserer Innovationsmanager, die im Rahmen der WiBAG-Offensive „Gute Idee, Burgenland“ unseren Unternehmen bei der Initiierung, Entwicklung und Umsetzung innovativer Geschäftsideen begleiten und unterstützen. Die Innovationsmanager sind auch erste Ansprechpartner, wenn es um Kooperationen zwischen Unternehmen geht oder wenn Unternehmen mit Forschungseinrichtungen, Universitäten oder Fachhochschulen zusammenarbeiten wollen. Durch die Beratungsleistung der Innovationsmanager ist uns ein österreichweites Vorzeigeprojekt gelungen. BW: Sie haben die 2011 gestartete Offensive „Gute Idee, Burgenland“ angesprochen. Was waren die
Gründe für diese Innovationsoffensive? Perner: Innovation, Forschung und Entwicklung sind die Wachstumsmotoren der Zukunft und somit Garant für Wohlstand und Fortschritt. Wir haben im Burgenland im Vergleich zu anderen Bundesländern bei der Forschungsquote jedoch noch Nachholbedarf. Das hat natürlich auch strukturelle Gründe, da wir keine Universitäten und nur wenige Großbetriebe mit Forschungseinrichtungen haben. Wir haben aber sehr viele Kleinund Mittelbetriebe mit hohem Innovationspotenzial, die wir mit der Offensive „Gute Idee, Burgenland“ unterstützen wollen, ihr Potenzial auch entsprechend abzurufen und weitere neue Ideen zu entwickeln. BW: Wie lautet Ihre Zwischenbilanz dazu? Kast: Die Zwischenbilanz der Offensive „Gute Idee, Burgenland“ ist äußerst positiv. Wir haben über 300 burgenländische Betriebe beraten, zirka 150 Innovationsprojekte unterstützt und insgesamt bereits fast 50 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel für Innovation, Forschung und Entwicklung gebunden. Dezember 2012
„Gute Idee, Burgenland“
Die WiBAG-Vorstände Mag. Günter Perner und Franz Kast ziehen positive Zwischenbilanz: In zwei Jahren „Gute Idee, Burgenland“ konnten 300 burgenländische Betriebe beraten und zirka 150 Innovationsprojekte unterstützt werden.
BW: Eines der Ziele ist die Verdopplung der ursprünglich bei 0,6 Prozent des BIP liegenden Quote für Forschung und experimentelle Entwicklung auf 1,2 Prozent bis 2020. Wie soll das erreicht werden? Perner: Zur Erreichung dieses Zieles haben wir gemeinsam mit Vertretern der Wirtschaftskammer, der Arbeiterkammer, der Industriellenvereinigung, der Regionalmanagement Burgenland GmbH sowie den Förderstellen des Bundes, AWS und FFG, eine klare Innovationsstrategie entwickelt. Dabei haben wir vor allem in den Bereichen Bewusstseinsbildung, Dezember 2012
Standortmarketing, Leittechnologien, Beratung und Kooperationen einen detaillierten Maßnahmenkatalog ausgearbeitet, den wir schrittweise umsetzen. BW: Wenn Sie uns einen Ausblick erlauben: Wie lauten die Perspektiven 2013 für den Innovationsstandort Burgenland? Perner: Im Jahr 2013 werden wir natürlich die individuelle Beratung für die vielen burgenländischen innovativen Betriebe durch unsere Innovationsmanager weiter fortsetzen. Darüber hinaus setzen wir noch Schwerpunkte in Kooperationen mit den
burgenländischen Fachhochschulen und anderen Forschungseinrichtungen. BW: Und wie sehen Sie die Perspektiven bis 2020? Kast: Der Wirtschaftsstandort Burgenland hat zwar immer noch Nachholbedarf im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation, aber wir sind überzeugt, dass wir aufholen können und unsere Ziele erreichen, wenn wir den angefangenen Weg konsequent weiterverfolgen und die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen.
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Dieses Projekt wird vom Europäischen Fonds für Regionalentwicklung, vom Bund und Land Burgenland kofinanziert.
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menschen + märkte
On the road motto Wir bringen, was Sie täglich brauchen. Burgenlands Transportunternehmen halten Land in Schwung. Ohne Lkw läuft nichts! Das war auch das Credo bei der diesjährigen Tagung der Transporteure in Oberwart.
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ehr als 500 Transportbetriebe mit 2.800 Mitarbeitern sorgen täglich dafür, dass die Menschen im Burgenland alles haben, was sie brauchen. Burgenland-Tagung Bei der kürzlich im Messezentrum Oberwart abgehaltenen Tagung der burgenländischen Transportbranche wurde wieder eines klar: „Ohne Lkw läuft nichts!“
„Wir sind mit 540 Betrieben und 2.800 Beschäftigten ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und Arbeitgeber im Burgenland. Kaum eine andere Branche ist so wichtig für einen funktionierenden Wirtschaftskreislauf“, betont Kommerzialrat Gottfried Freismuth, Obmann der Transporteure in der Wirtschaftskammer Burgenland, bei der Landestagung in Oberwart.
Bedeutung für einen funktionierenden Wirtschaftskreislauf Auch LandeshauptmannStellvertreter Franz Steindl lobte in seinem Statement die burgenländische Transportbranche: „Für jeden von uns ist es selbstverständlich, dass er täglich frische Lebensmittel kaufen kann. Dass dahinter eine funktionierende Güterbeförderung steht, ist vielen gar nicht bewusst.“
burgenland Am 14. 1., 25. 2., 8. 4., 21. 5., 1. 7., 12. 8., 23. 9., 4. 11. und 16. 12. sind Prüfungen über die Grundqualifikation für bestimmte Fahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr (Lkw oder Omnibusse) ausgeschrieben. Informationen dazu: Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 5 – Hauptreferat Verkehr, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, Tel. 057/600-2985 oder 2305
mönchhof Johann Eger wurde für 25 Dienstjahre als Lkw-Lenker bei der Firma Kirschner & Zechmeister GmbH geehrt. Das Unternehmen beschäftigt 88 Mitarbeiter und ist ein wichtiger regionaler Arbeitgeber im Bezirk Neusiedl am See. Im Bild Werner Zechmeister senior, Ingrid Zechmeister, Werner Zechmeister junior und Jubilar Johann Eger mit Medaille und Ehrenurkunde
Business News
oberpullendorf Taxiunternehmer Johann Istvanits aus Oberpullendorf feierte sein 30-Jahr-Betriebsjubiläum. Obmann Patrick Poten und Ausschussmitglied Udo Feiertag überbrachten die besten Glückwünsche der Wirtschaftskammer. Im Bild Patrick Poten, Johann Istvanits und Udo Feiertag
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burgenland Von „Nord bis Süd“ fanden in allen Bezirken Taxistammtische statt. Zahlreiche Taxiunternehmer und -unternehmerinnen nutzten die Gelegenheit, um sich aktuelle Brancheninformationen zu holen. „Durch diese Form des Networkings erfahren wir aus erster Hand die Wünsche und Anliegen unserer Mitgliedsbetriebe“, freut sich Obmann Patrick Poten über den guten Besuch.
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Dezember 2012
Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Steindl, Kommerzialrat Gottfried Freismuth, Johann Zwinger, Franz Tonweber und FachverbandsobmannStellvertreter Albert Moder
Tatsache ist, dass durchschnittlich jedes Produkt im Regal die letzten 80 Kilometer per Lkw transportiert wird. Die Transporteure haben ihre Hausaufgaben auch im Bereich des Umweltschutzes gemacht und in den letzten Jahren mehr als 800 Mio. Euro in umweltfreundliche Lkw investiert. Auch gesetzlich vorgeschriebene Lenkerschulungen werden regelmäßig
in den Bereichen Bremsund Sicherheitstechnik, spritsparendes Fahren und Lenk- und Ruhezeiten durchgeführt. Betriebsjubiläen Im Rahmen der Tagung wurden auch langjährige Transportunternehmer durch Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Steindl und Fachverbands obmann-Stellvertreter Albert Moder geehrt. Das
25-jährige Betriebsjubiläum feierte die Firma Logistik Service Süd GmbH & Co KG aus Rudersdorf, das 30-jährige Betriebsjubiläum die Firma Kommerzialrat Gottfried Freismuth, ebenfalls aus Rudersdorf, und das 45-jährige Betriebsjubiläum die Firma Johann Zwinger GmbH aus Podersdorf. wko.at/bgld/transporteure
Forderungen regelungen Beim diesjährigen Branchentreff der burgenländischen Autobusunternehmer wurde erneut die Forderung nach eigenen Vorschriften betreffend Lenk- und Ruhezeiten laut.
Fotos: WKB
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s ist nicht akzeptabel, dass Autobusse hier den gleichen Regeln wie Lkw unterliegen, macht Martin Horvath, Obmann der Autobusunternehmungen in der Wirtschaftskammer Burgenland seinem Ärger Luft. „Für Busse gelten völlig andere Rahmenbedingungen und verkehrspolitische Zielsetzungen“, so Horvath weiter. Im Durchschnitt ersetzt ein einziger Bus eine Dezember 2012
Pkw-Kolonne von 30 Fahrzeugen. Busse sorgen damit für enorme CO2-Einsparungen, wichtige Verkehrsentlastung und Ressourcenschonung. Weitere Themen bei der Tagung waren die Berufskraftfahrerausbildung, der optimale Versicherungsschutz und die neue Schüler- und Lehrlingsfreifahrt.
wko.at/bgld/autobus
Obmann Martin Horvath, Andreas Humpolec von der Europäischen Reiseversicherung, Spartenobmann Klaus Sagmeister und Fachverbandsgeschäftsführer Paul Blachnik BURGENLÄNDISCHE WIRTSCHAFT
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Die österreichischen Exportpreise 2013 warten auf ihre Gewinner. Foto: WKÖ
Exportpreis auszeichnung Zum 20. Mal werden 2013 die Exportpreise vergeben. Sie sind eine Auszeichnung für die im Export erfolgreichsten österreichischen Unternehmen.
S Informationen Wirtschaftskammer Österreich Jürgen Schreder Außenwirtschaft Exportmotivation - Exporttag Tel. 05/90 900-4405 exportpreis@wko.at
ie sind erfolgreich im Export tätig? Dann bewerben Sie sich für den Österreichischen Exportpreis 2013! Am 20. Juni 2013 werden im Wiener Museumsquartier die Österreichischen Exportpreis 2013 durch die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und das Wirtschaftsministerium verliehen. Würdigung Die Österreichischen Exportpreise würdigen jährlich überdurchschnittliche
Engagements heimischer Unternehmer im Ausland und stellen diesen eine öffentlichkeitswirksame Bühne zur Verfügung. Exportpreisvergabe in sechs Kategorien Beurteilt werden dabei die Exportleistungen der vergangenen Jahre, vergeben werden die Preise in sechs Kategorien: Gewerbe & Handwerk, Handel, Industrie, Information & Consulting, Tourismus & Freizeitwirtschaft sowie
Transport & Verkehr. Außerdem werden der „Global Player Award“ - für die erfolgreiche Internationalisierung eines Unternehmens – und der „Expat Award“ – an einen verdienten Auslandsösterreicher für den Einsatz für die Exportwirtschaft – vergeben. Die Anmeldefrist zum Exportpreis 2013 läuft bis 15. März 2013 unter:
wko.at/exportpreis
Export Splitter: Schwerpunkte und Veranstaltungen ... für Investoren und (Neu)Exporteure Spanien, Portugal: Marktsondierungsreise „Die Iberische Halbinsel als Türöffner für Dienstleistungsexporte nach Lateinamerika und Afrika“. Madrid & Lissabon, 25. – 28. 2 ... für branchenspezifisch Interessierte Türkei: Austria Showcase
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„Wintertourismus Osttürkei – Österreichisches Know-how und Technik für Ausbau von Skigebieten“. Erzurum & Trabzon, 20. – 25. 1. 2013 Deutschland: Gruppenausstellung auf der größten Industriemesse der Welt „Hannover Messe Industrie 2013“. Hannover, 8. – 12. 4. 2013
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... für Fernmärkte Japan: Marktzugang zum zweitgrößten Pharma- und Medizintechnikmarkt der Welt, „Branchenforum zu Geschäftskultur, Markt und regulatorischen Herausforderungen“. Wien, 14. 1. 2013 USA: Marktsondierungsreise zum Thema „Geschäftsmöglichkeiten im Rahmen des
Beschaffungswesens der Vereinten Nationen“. New York, 6. – 8. 5. 2013 Katar: Gruppenausstellung auf der Internationalen Messe für Bautechnik, Baustoffe, Bauausrüstung und Umwelttechnik „Project Quatar 2013“. Doha, 6. – 9. 5. 2013 wko.at/awo
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Menschen + Märkte
Man muss nur wieder aufstehen kämpfernatur Herbert Wagner hat so ziemlich alles erlebt, was man in 49 Jahren erleben kann. Trotz herber Rückschläge bewies der Unternehmer stets enormes Durchhaltevermögen. Deshalb ist er Manager des Jahres 2012.
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in lauter Knall, dann plötzlich Stille und nur einen Augenaufschlag später ist nichts mehr so, wie es einmal war. So ähnlich muss es sich angefühlt haben, als das Leben von Herbert Wagner durch einen Unfall von einem Tag auf den anderen auf den Kopf gestellt wurde. Egal, wie oft man fällt ... Die Geschichte des Eisenstädter Unternehmers ist einzigartig. 13 Jahre als Kripo-Beamter tätig, änderte ein schwerer Verkehrsunfall alles. Zwölf Operationen, acht fehlende Gelenke,
vier Jahre Krankenstand und die unausweichliche Pensionierung drohten den heute 49-Jährigen zu zermürben. ... man muss nur einmal öfter aufstehen Heute, zwölf Jahre später, ist der Eisenstädter Unternehmer wieder oben angekommen. Als Chef von 20 Angestellten und bis zu 300 fallweise Beschäftigten floriert das von ihm gegründete Sicherheitsunternehmen. Deshalb wurde ihm jetzt vom Management Club Burgenland der Titel „Manager des Jahres“
verliehen. „Herbert Wagner hat sich durch seinen unerschütterlichen Glauben an den Erfolg ausgezeichnet“, so Wirtschaftskammerpräsident Peter Nemeth dazu.
WK-Präsident Peter Nemeth, „Manager des Jahres“ Herbert Wagner und Management Club-Präsident Josef Wiesler Foto: MC
300 Millionen jährlich rekord Die Burgenländer sind Spitzenreiter beim Vererben von Immobilien.
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n keinem Bundesland werden mehr Immobilien vererbt, als im Burgenland. Die Raiffeisenbank, die darüber informierte, sprach von einer wahren Erbschaftswelle, die in den nächsten Jahren über das Land hinwegrollen wird. Werden österreichweit Immobilien von
Dezember 2012
zehn Milliarden Euro pro Jahr vererbt, sind es allein im Burgenland 300 Millionen jährlich. 86 Prozent der über 50-Jährigen wollen eine oder mehr Immobilien vererben, 13 Prozent der Immobilien liegen im Wert über 500.000 Euro – ebenfalls Österreich-Rekord.
Generaldirektor der Raiffeisen Bausparkasse Manfred Url und General direktor der Raiffeisenlandesbank Burgenland KommR Julius Marhold Foto: Raiffeisen
BURGENLÄNDISCHE WIRTSCHAFT
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Das Projekt Genuss Logistik Burgenland wurde gemeinsam mit den Kooperationspartnern Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Stefan Hautzinger, Landesrat Andreas Liegenfeld, Franz Perner (WK) und Obmann der Genuss Logistik Burgenland Jürgen Frank vorgestellt.
Genussnetzwerk Vernetzt Als ein Bindeglied zwischen burgenländischen Direktvermarktern und Freunden des guten Geschmacks versteht sich die neue Internetplattform.
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Information Projektmanager Karl Trummer Tel. 0 33 26/54 149 od. 06 64/24 07 790 office@fruchtsaft-trummer.at
nter der Webadresse www.genuss-logistikburgenland.at findet man die neue Plattform Genuss Logistik Burgenland. Sie bietet dem Kunde eine Vielzahl an regionaltypischen Spezialitäten und die Kontaktinformationen über die Erzeuger sowie nähere Informationen über Produkte. Informationsplattform für Kunden „Wir sind kein OnlineShop, sondern wir sehen
uns als Informationsdrehscheibe zwischen Hersteller und Kunde. Wir bieten einen Pool von Adressen und möchten, dass Interessierte direkt mit dem Erzeuger Kontakt aufnehmen“, informiert Jürgen Frank, Obmann des Vereines Genuss Logistik Burgenland. Einfache Logistik als Grundlage des Erfolges In den burgenländischen Genussregionen werden Schmankerl erzeugt, bisher
fehlte es aber an einer einfachen, raschen und preiswerten Logistik, um die Waren innerhalb von 24 Stunden zum Konsumenten zu bringen. So wurde nach einer Vertriebslösung gesucht und mit der Post zumindest für einen Teil der Waren einen geeigneten Partner gefunden. Durch den Projektmanager Karl Trummer bietet der Verein auch Beratung und Informationen für schwierigere Aufgabenbereiche. www.genuss-logistik-burgenland.at
Business News
horitschon Regio-
nalstellenobmann Stefan Kneisz überreichte Johann Wessely vom Autohaus Kleinrath die Silberne Ehremedaille sowie Urkunde der Wirtschaftskammer Burgenland für 25 Jahre Betriebszugehörigkeit. Im Bild: WK-Regionalstellenobmann Stefan Kneisz, Johann Wessely, Geschäftsführer Sascha Fazekas und Betriebsinhaber Josef Kleinrath
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mattersburg Die Fir-
St. Georgen Johann Tinhof feierte sein 30-JahrBetriebsjubiläum als Luftfahrtunternehmer im Bereich Agrar- und Werbeflüge. Im Bild mit Obmann Martin Horvath
BURGENLÄNDISCHE WIRTSCHAFT
ma Wohlmuth GmbH wurde vor 40 Jahren gegründet. Im Bild: Autohaus-Gründer Walter Wohlmuth mit der Ehrenurkunde der Wirtschaftskammer Burgenland, Wirtschaftskammer-Präsident Honorarkonsul Peter Nemeth, Sybille Wohlmuth-Strobl, Kommerzialrat Alfred Bieberle, Michaela RiederWohlmuth, Anton Bauer und Ilse Wohlmuth
jennersdorf Die Geschäftsführung der Kastner-Gruppe lud ihre Mitarbeiter zur Firmenfeier ein. Vizepräsident Kommerzialrat Stefan Balaskovics ehrte sieben Mitarbeiter mit der Goldenen, Silbernen, Bronzen Mitarbeitermedaille für ihre Treue zum Unternehmen. Im Bild: Jubilar Othmar Kloiber, Kommerzialrat Peter Kastner, Christof Kastner und Stefan Balaskovics Dezember 2012
Firmen A – Z Auftritt Jedes Mitglied ist im Firmen A – Z der Wirtschaftskammer vertreten. Die Daten können mit Telefonnummern, Produkten und Logo ergänzt werden.
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u Beginn der Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer erhält jedes Unternehmen eine Gründermappe mit Mitgliedsnummer und Pincode. Diese Daten berechtigen neben der Nutzung zahlreicher Datenbanken und Services, wie etwa der Kollektivvertrags-, Muster- und Förderdatenbank, auch zum Editieren der firmeneigenen Daten im Firmen A – Z. Jedes Unternehmen ist vom Start weg mit
Name und Adresse laut Gewerbeschein vertreten. Wer die Daten noch mit Telefonnummern, der Email-Adresse, den Produkten und Dienstleistungen sowie einem Firmenlogo und Produktfotos ergänzt, hat so etwas wie eine „Mini-Homepage“. Auch die Firmengeschichte und ein kurzer Text zum Unternehmen kann eingetragen werden. Natürlich kann auch mit dem firmeneigenen Internetauftritt verlinkt werden.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Firmenseite mit dem eigenen Datensatz im Firmen A – Z zu verbinden. Gemeinden haben auch die Möglichkeit, einen Link ins Firmen A – Z auf ihrer Homepage einzubinden. So erscheinen alle Mitglieder der Wirtschaftskammer tagesaktuell und direkt auf der Gemeindehomepage. Der Link zum Einbinden kann unter Tel. 05/90 90746 10, Doris Granabetter, angefordert werden.
Informationen Hotline Firmen A – Z, Pincode-Anforderung Tel. 0800/22 12 23 Anforderung Firmen A – Z für Gemeindehomepages Tel. 05/90 907-46 10
Fotos: WKB, Jana Madzigon
Business News
litzelsdorf Konditor-
meister Manfred Gumhalter feierte seinen 60. Geburtstag.
wörterberg Sandra
Stögerer eröffnete Sandy’s Café Pub. Im Bild mit Wolfgang Schuster
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wien Das Güssinger Autohaus Weber wurde für seine energiesparenden Maßnahmen mit dem klima:aktivPreis ausgezeichnet. So nutzte man unter anderem auch die Beratungsaktion der Wirtschaftskammer Burgenland mit dem KMUScheck, um Einsparpotentiale zu finden. Im Bild: Minister Nikolaus Berlakovich, Energiedetektiv Jürgen Weigl mit Ines und Peter Weber
RAUCHWART Ewald Ko-
vacs führte über 30 Jahre ein Transportunternehmen. Ihm folgt nun sein Sohn Jürgen, der den Betrieb samt Fuhrpark übernimmt. Die Firma Kovacs Transporte ist vor allem auf die Beförderung von Agrargütern spezialisiert. Im Bild mit WK-Regionalstellenobmann Kommerzialrat Wolfgang Ivancsics und WK-Regionalstellenleiter Thomas Novoszel
eisenstadt Im Gastrocenter des WIFI Burgenland fand auf Einladung der Landeshauptstadt, der Sportunion und des WIFI im Rahmen der Initiative „Gemeinsam gesund in Eisenstadt“ zum Thema „Richtig Essen und Sport“ ein Kochkurs statt. Auf dem Programm standen Topinambursuppe, Sportlersalat, Grünkernnockerl auf Weißkraut und noch viele andere Köstlichkeiten.
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Was sich ab dem neu Diese gesetzlichen Änderungen kommen ab 1. Jänner 2013 auf Sie zu!
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ie Abgabenänderungen, die vom Nationalrat kürzlich beschlossen wurden, treten zum Großteil mit 1. Jänner in Kraft. Elektronische Rechnung Zukünftig dürfen Unternehmer unter bestimmten
Voraussetzungen die Rechnungen auch per EMail, E-Mail-Anhang oder Web-Download versenden, ohne den Vorsteuerabzug für den Rechnungsempfänger zu gefährden. Elektronische Rechnungen sollen dadurch
Papierrechnungen gleichgestellt werden.
rehgraben Ein
tobaj Baumeister
UmsatzsteuerIstbesteuerung: Nach bisheriger Rechtslage stand der Vorsteuerabzug für Istbesteuerer mit Leistungserbringung
Fotos: WKB, WKÖ
Business News
pinkafeld Anlässlich des 20-jährigen Firmenjubiläums von Zapfel Haustechnik in Pinkafeld fand eine Hausmesse mit den neuesten Produkten rund um die Themen „Wasser, Wärme und Wohnen“ statt. Im Bild: Firmenchef Wilfried Zapfel mit Gattin Sandra und Kommerzialrätin Andrea Gottweis
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oberwart Andrea Böhm feierte ihr 10-jähriges Firmenjubiläum mit einer Weihnachtsausstellung. Sie ist selbständiger Beauty- und Vitalcoach und hat sich auf die Produkte von Channoine und Nobusan spezialisiert. Im Bild mit Vizepräsident Kommerzialrat Stefan Balaskovics
BURGENLÄNDISCHE WIRTSCHAFT
altes Bauernhaus hat es Johann und Chrysolde Rutrecht so sehr angetan, dass sie von Niederösterreich nach Rehgraben gezogen sind. Johann Rutrecht bietet als Versicherungsmakler das volle Leistungsspektrum des Versicherungswesens an. Im Bild Chrysolde und Johann Rutrecht
Gerald Frey hat sein Expertenwissen in die praktische Tat umgesetzt und am Tobajer Sauerberg ein Haus errichtet, das ihm sowohl als Wohnstätte als auch als Firmensitz für seinen Betrieb mit dem Namen JoPau e.U. dient. Im Bild mit Kommerzialrat Wolfgang Ivancsics Dezember 2012
Neujahr ändert und gleichzeitigem Vorliegen einer Rechnung zu. Ab 2013 kann der Istbesteuerer den Vorsteuerabzug erst dann geltend machen, wenn auch die Zahlung schon geleistet wurde. Einlagenbewertung von Grundstücken Grundstücke des „Altvermögens“ (Anschaffung vor 1. April 2002) werden künftig – mit Ausnahme von Grund und Boden – mit dem Teilwert bewertet. Spendenabzug Die Deckelung der als Betriebsausgaben abzugsfähigen Spenden (zehn Prozent des Gewinns) bezieht sich künftig auf das laufende Wirtschaftsjahr. Empfängerorganisationen sind ab 2013 verpflichtet, auf Verlangen des Spenders eine Spendenbestätigung auszustellen. Bilanzberichtigung Durch die neue Regelung soll eine steuerwirksame Korrektur von Fehlern ermöglicht werden, die ihre Wurzel in verjährten Zeiträumen hat, deren Folgewirkung aber in nicht verjährte Dezember 2012
Veranlagungszeiträume hineinreicht. Die Fehlerkorrektur hinsichtlich verjährter Zeiträume ist im ersten nicht verjährten Veranlagungsjahr durchzuführen. Die Korrekturen können sich sowohl zu Lasten des Steuerpflichtigen als auch zu Lasten der Finanz auswirken.
abgaberechtlichen Pflichten, dies betrifft die Verletzung von Buchführungsund Aufzeichnungspflichten, die Nichteinreichung von Abgabenerklärungen sowie die Nichtentrichtung von Abgabenschuldigkeiten.
Finanzstrafgesetz Die Aufnahme von RestForschungsprämie schulden ohne AufgliedeFür alle Prämien, die Wirtrung der Unrichtigkeiten schaftsjahre betreffen, auf die einzelnen Vorandie nach dem 31. Dezemmeldungszeiträume wird ber 2011 beginnen, ist eiin der Umsatzsteuer-Jahne Begutachtung durch reserklärung künftig als die ForschungsförderungsSelbstanzeige anerkannt. gesellschaft (FFG) erforGleichzeitig wird gesetzlich derlich. Die Übermittlung festgelegt, dass die Zahder FFG-Gutachten erfolgt lungsfrist zur Erlanvia FinanzOnline. gung der Straffreiheit mit Erlassen des betreffenHaftung für faktische den Abgaben- oder HafGeschäftsführer tungsbescheides zu laufen Künftig können nicht nur beginnt. die formal rechtlichen Geschäftsführer zur abgaBeteiligungen benrechtlichen Haftung Die Veräußerung eines Anherangezogen werden, teils an einer vermögenssondern auch jene Perverwaltenden Personengesonen, die in Form eines sellschaft stellt in Zukunft „faktischen Geschäftsfüheine Veräußerung eines rers“ auf die Erfüllung abanteiligen Wirtschaftsgabenrechtlicher Pflichten guts, statt wie bisher die Einfluss nehmen. MaßVeräußerung eines eigengeblich für die Haftung ständigen Wirtschaftsist die Verletzung von guts, dar. BURGENLÄNDISCHE WIRTSCHAFT
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Grundumlagen 2013
Grundumlagen 2013 Grundumlagen 2013 Gemäß § 141 Abs. 5 Wirtschaftskammergesetz (WKG) in der geltenden Fassung wird verlautbart: Gemäß § 141 Abs. 5 Wirtschaftskammergesetz (WKG) in der geltenden Fassung wird verlautbart: I. Kammerumlage I. Kammerumlage Das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Burgenland hat in der Sitzung vom 20.11.2012 die Höhe der gemäß § 122 Abs. 7 Das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Burgenland hat in der Sitzung vomJahr 20.11.2012 die0,29 Höhe% der § 122 Abs. 7 WKG einzuhebenden Kammerumlage (Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag) für das 2013 mit dergemäß Beitragsgrundlage WKG einzuhebenden Kammerumlage (Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag) für das Jahr 2013 mit 0,29 % der Beitragsgrundlage beschlossen. beschlossen. II. Grundumlage II. Grundumlage Die Grundumlagen für die nachstehend angeführten Fachgruppen wurden von den Fachgruppentagungen (FGT) gemäß § 123 Abs. Grundumlagen für die nachstehend angeführten Fachgruppen wurdendurch von den Fachgruppentagungen § 123 Abs. 3DieWirtschaftskammergesetz (WKG) beschlossen. Die Genehmigung das Präsidium erfolgte(FGT) am gemäß 20.11.2012. Die 3 Wirtschaftskammergesetz (WKG) beschlossen. Die Genehmigung erfolgte durch das Präsidium 20.11.2012. Die Beschlussfassung der Grundumlagen für die Fachvertretungen gemäß § 123erfolgte Abs. 5am WKG durch die Beschlussfassung der Grundumlagen für die Fachvertretungen erfolgte gemäß § 123 Abs. 5 Österreich WKG durch die Fachverbandsausschüsse (FV-AS), die Genehmigung durch das Erweiterte Präsidium der Wirtschaftskammer erfolgte Fachverbandsausschüsse (FV-AS), die Genehmigung durch das Erweiterte Präsidium der Wirtschaftskammer Österreich erfolgte am 28.11.2012. am 28.11.2012. III. Grundumlagen mit Wertsicherungsklausel III. Grundumlagen Wertsicherungsklausel Bei wertgesichertenmit Grundumlagen, bei denen es im Jahr 2013 aufgrund der Indexklausel zu einer Anpassung kommt, werden die Bei wertgesicherten Grundumlagen, bei denen es im Jahr 2013 aufgrund der Indexklausel zu einer Anpassung kommt, werden die tatsächlich zur Vorschreibung gelangenden Beträge ausgewiesen. tatsächlich zur Vorschreibung gelangenden Beträge ausgewiesen. Hinweise zur Grundumlage Hinweise zur Grundumlage a) Grundumlagen, die mit einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 10 Z 2 WKG festgesetzt wurden, sind gemäß § 123 Abs. 12 WKG a) Grundumlagen, die mit einem festen Betrag gemäß § 123 Kommanditgesellschaften Abs. 10 Z 2 WKG festgesetzt sind gemäß § 123 Abs. 12 WKG von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, undwurden, eingetragenen Erwerbsgesellschaften von physischen Personen, Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften undHöhe eingetragenen Erwerbsgesellschaften (nunmehr nur mehr OG und offenen KG) in einfacher Höhe, von juristischen Personen in doppelter zu entrichten. (nunmehr nur mehr OG in einfacher Höhe, von juristischen Personen in doppelter Höhe zu b) Die Grundumlage ist und eineKG) unteilbare Jahresumlage und ist grundsätzlich pro Berechtigung zu entrichten. entrichten. Sie ist daher auch b) Die unteilbare und ist grundsätzlich prooder Berechtigung entrichten. Sie istBesteht daher auch für dasGrundumlage Kalenderjahristzueine entrichten, in Jahresumlage dem die Berechtigung erworben wird erlischt (§zu123 Abs. 9 WKG). die für das Kalenderjahr zu Fachgruppe entrichten, in demlänger die Berechtigung erworben wird oder erlischt 9 WKG). Besteht die Mitgliedschaft zu einer nicht als die Hälfte eines Kalenderjahres, so (§ist123 dieAbs. Grundumlage für dieses Mitgliedschaftnur zu ineiner Fachgruppe längerFür als ruhende die Hälfte eines Kalenderjahres, ist Voraussetzung die Grundumlage für dieses Kalenderjahr halber Höhe zu nicht entrichten. Berechtigungen gilt, wenn so diese für das ganze nur in halber Höheanderes zu entrichten. Berechtigungen gilt, wenn diese Voraussetzung das ganze Kalenderjahr zutrifft und nichts geregelt Für ist, ruhende die Grundumlage in halber Höhe festgesetzt (§ 123 Abs. für 14 WKG). Bei Kalenderjahr Berechtigungen zutrifft und nichts anderes geregeltnur ist,vom die Pächter Grundumlage in halber HöheAbs. festgesetzt (§ 123 Abs. 14 WKG). Bei verpachteten ist die Grundumlage zu entrichten (§ 123 7 WKG). Die Grundumlagen werden verpachteten Berechtigungen ist fällig die Grundumlage nur vom Pächter zu entrichten (§ 123 Abs. 7 WKG). Die Grundumlagen werden einen Monat nach Vorschreibung (§ 127 (1) WKG). einen Monat nach Vorschreibung fällig (§ 127 (1) WKG).
Sparte Gewerbe und Handwerk Sparte Gewerbe und Handwerk
Fachorganisation Fachorganisation
101 LI Bau Baumeister; Baumeister spezialisiert auf Planung, Berechnung und Leitung; 101 LI Bau Baumeister auf ausführende Tätigkeiten; Baumeister eingeschränkt Baumeister;eingeschränkt Baumeister spezialisiert auf Planung, Berechnung und Leitung; auf sonstige eingeschränkt Gebiete; Maurermeister: Baumeister auf ausführende Tätigkeiten; Baumeister eingeschränkt Promillesatz SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres auf sonstige der Gebiete; Maurermeister: Höchstbetrag Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres Mindestbetrag Höchstbetrag Erdbeweger (Deichgräber); Erdbau; Betonbohren und –schneiden (Teilgewerbe): Mindestbetrag Promillesatz SV-Summe des zweitvorangegangenen Erdbeweger der (Deichgräber); Erdbau; Betonbohren undJahres –schneiden (Teilgewerbe): Höchstbetrag Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres Mindestbetrag Höchstbetrag Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben. Mindestbetrag Wenn auf einem Standort Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen, Die Grundumlage wird promehrere Berechtigung vorgeschrieben. kommt vorrangig die Grundumlage Berufszweiges mit der höheren Grundumlage Wenn auf einem Standort mehrere jenes Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen, zur Vorschreibung. Für jede weiterejenes Berechtigung am gleichen jeweils kommt vorrangig die Grundumlage Berufszweiges mit derStandort höheren wird Grundumlage 50 des Grundumlagenmindestbetrages des betreffenden Berufszweiges zur%Vorschreibung. Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird jeweils vorgeschrieben. 50 % des Grundumlagenmindestbetrages des betreffenden Berufszweiges angepasste wertgesicherte Beträge *) vorgeschrieben. angepasste wertgesicherte Beträge *) 102 FV der Steinmetze - Grundbetrag 102 FV der Steinmetzepro Berechtigung - ein Anteil vonpro derBerechtigung an die Gebietskrankenkasse zu leistenden entsprechenden Grundbetrag an Sozialversicherungsbeiträgen desleistenden vergangenen Jahres - Gesamtsumme ein Anteil von der an die Gebietskrankenkasse zu entsprechenden ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 des Abs.vergangenen 14 WKG Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen Jahres ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
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BURGENLÄNDISCHE WIRTSCHAFT
Höhe Höhe
FGT FGT
Beschluss Beschluss
15.10.2010 15.10.2010
2‰ € 4.172,00 2‰ € 4.172,00 464,00 € 464,00 2‰ € 4.172,00 2‰ € 4.172,00 423,00 € 423,00
€ € € €
355,00 0,4 % 355,00 0,4 % 177,50 177,50
FV-AS FV-AS
05.10.2012 05.10.2012
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Fachorganisation
Höhe
103 LI der Dachdecker, Glaser und Spengler Dachdecker (€ 188,-- Sockelbetrag, € 63,-- Normenbezug) Höchstbetrag + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied Schilfdecker (€ 188,-- Sockelbetrag) Höchstbetrag + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied Spengler (€ 188,-- Sockelbetrag, € 63,-- Normenbezug) Höchstbetrag + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres Glaser; Glasbeleger; Flachglasschleifer (€ 120,-- Sockelbetrag, € 63,-- Normenbezug) + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler, sonstige Berechtigungen im Bereich Glaser + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben. Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen, kommt vorrangig die Grundumlage jenes Berufszweiges mit der höheren Grundumlage zur Vorschreibung. Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird jeweils 50 % des Grundumlagensockelbetrages des betreffenden Berufszweiges vorgeschrieben. Ruhende Mitglieder sind vom Normenbezug ausgeschlossen angepasste wertgesicherte Beträge *) 104 LI der Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker Hafner (Ofensetzer); Platten- und Fliesenleger (pro Standort) + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied Keramiker (pro Standort) + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen, kommt vorrangig die Grundumlage jenes Berufszweiges mit der höheren Grundumlage zur Vorschreibung. **) Wertsicherungsklausel (Ausgangsbasis März 2012) 105 LI der Maler und Tapezierer Maler (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied Tapezierer und Dekorateure (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres Sattler (pro Standort) angepasste wertgesicherte Beträge *)
Dezember 2012
€ € € € € € € € € €
€ € € €
€ € € €
106 LI der Bauhilfsgewerbe Pflasterer + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres Bodenleger (umfassend Bodenleger, Belagsverleger usw.); Estrichhersteller; Anbringung von Kunststoffbelägen auf Bauteilen aller Art + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied Alle anderen Berufszweige + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben. Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen, kommt vorrangig die Grundumlage jenes Berufszweiges mit der höheren Grundumlage zur Vorschreibung. Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird jeweils 50 % des Grundumlagensockelbetrages des betreffenden Berufszweiges vorgeschrieben. angepasste wertgesicherte Beträge *) 107 LI Holzbau Alle Berufszweige (€ 450,-- Sockelbetrag und € 80,-- Normenbezug) + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben. Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird jeweils 50 % des Grundumlagensockelbetrages vorgeschrieben. **) Wertsicherungsklausel (Ausgangsbasis Jänner 2011)
€ €
251,00 689,00 2‰ 24,13 188,00 689,00 2‰ 24,13 251,00 689,00 2‰ 183,00 0,5 ‰ 24,71 120,00 0,5 ‰ 24,71
312,00 6‰ 32,00 200,00 6‰ 32,00
132,00 0,40 % 33,00 285,00 0,1 % 138,00
€
211,00 2‰
€
226,00 0‰ 62,06 231,00 2‰
€ €
€
530,00 2‰
Beschluss FGT
08.10.2010 09.03.2012
FGT
22.11.2012
FGT
23.10.2010
FGT
20.10.2010
FGT
10.04.2012
BURGENLÄNDISCHE WIRTSCHAFT
27
Grundumlagen 2013
Fachorganisation 108 LI der Tischler und der Holzgestaltenden Gewerbe (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied Höchstbetrag Sockelbetrag Binder Sockelbetrag Bildhauer, Bürsten- und Pinselmacher, Drechsler, Korb- und Möbelflechter, Spielzeughersteller Zuschlag vom SV-Beitrag **) Wertsicherungsklausel (Ausgangsbasis Jänner 2012) 109 FV der Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und der Wagner 1. Alle Gewerbeberechtigungen außer Wagner: - Fixbetrag pro Berechtigung - Anteil von der an eine GKK zu leistende Sozialversicherungsbeitragssumme (Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil) des vergangenen Jahres 2. Gewerbeberechtigung Wagner: - Fixbetrag pro Berechtigung 110 LI der Metalltechniker Schlosser; Schmiede; Fahrzeugbau (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied Landmaschinentechniker (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied Metalldesigner; Oberflächentechniker und Gießer (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres angepasste wertgesicherte Beträge *)
Höhe € € € € €
205,00 0,65 % 27,62 3.300,00 185,00 166,00
Beschluss FGT
12.10.2012
FV-AS
29.09.2010 01.06.2012
FGT
08.10.2010 19.10.2012
0,5 %
€
216,00 1%
€
185,00
€
249,00 0,15 % 23,62 209,00 0,15 % 23,62 116,00 0,1 %
€ € € €
111 LI der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres Der Sockelbetrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe und von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben. Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen (Gas- und Sanitärtechnik; Heizungs- und Lüftungstechnik), wird der Sockelbetrag nur einmal vorgeschrieben. angepasste wertgesicherte Beträge *)
€
261,00 0%
FGT
21.10.2010
112 LI der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres Blitzschutzbauer angepasste wertgesicherte Beträge *)
€
219,00 0,18 % 167,00
FGT
02.10.2010
FV-AS
16.09.2010
113 FV der Kunststoffverarbeiter - Fixbetrag pro Berechtigung (inkl. Zeitungsbeitrag von € 26,07) - ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG - Anteil von der an eine GKK zu leistende Sozialversicherungsbeitragssumme (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) des vergangenen Jahres
€
€ €
171,70 72,50 0,15 %
114 LI der Mechatroniker (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres angepasste wertgesicherte Beträge *)
€
188,00 0,03 %
FGT
14.10.2010
115 LI der Kraftfahrzeugtechniker (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres + Werbebeitrag pro Mitglied Der Werbebeitrag unterliegt nicht der Staffelung nach der Rechtsform Der Sockelbetrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe und von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. angepasste wertgesicherte Beträge *)
€
226,00 0% 32,00
FGT
18.10.2010
FV-AS
31.05.2012
116 FV der Kunsthandwerke Gold- und Silberschmiede, Juweliere und Uhrmacher: - ein fester Betrag pro Berechtigung - ein fester Betrag für die Fachzeitung pro Mitglied (Jahresbezugskosten) - Anteil von der an eine Gebietskrankenkasse zu leistenden Sozialversicherungsbeitragssumme - ein Mitarbeiterzuschlag
28
BURGENLÄNDISCHE WIRTSCHAFT
€
€ €
117,30 19,62 1‰
€
0,00
Dezember 2012
Fachorganisation
Höhe
Musikinstrumentenerzeuger: - ein fester Betrag pro Berechtigung - Anteil von der Sozialversicherungsbeitragssumme Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeuger: - ein fester Betrag pro Berechtigung - ein fixer Betrag nach einer Staffelung auf Basis der Sozialversicherungsbeiträge - Zuschlag pro Mitarbeiter Erzeuger kunstgewerblicher Gegenstände (aus der Allgemeinen FG des Gewerbes): - ein fester Betrag pro Berechtigung mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG 117 LI Mode und Bekleidungstechnik Kürschner; Präparatoren; Gerber und Lederfärber + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres Kleidermacher; Hersteller von graphischen Entwürfen; Kleider- und Kostümverleih; Änderungsschneiderei; Hutmacher; sonstige Berechtigungen im Bereich Bekleidungsgewerbe + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres Stricker; Maschinstricker; Wirker; Weber; Lampenschirmerzeuger aus textilem Material + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres Textilreiniger; Färber; Teppichreiniger und –aufbewahrer; Wäscher; Mietwaschküchen; sonstige Berechtigungen im Bereich Texilreiniger und Wäscher + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres Übernahmestellen für Textilreinigung + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben. Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen, kommt vorrangig die Grundumlage jenes Berufszweiges mit der höheren Grundumlage zur Vorschreibung. Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird jeweils 50 % des Grundumlagensockelbetrages des betreffenden Berufszweiges vorgeschrieben. angepasste wertgesicherte Beträge *) 118 LI der Gesundheitsberufe Augenoptiker, Kontaktlinsenoptiker, Hörgeräteakustiker pro Standort Bandagisten und Orthopädietechniker, Miederwarenerzeuger pro Standort Orthopädieschuhmacher pro Standort Schuhmacher und Reparaturen von Schuhen pro Standort Zahntechniker pro Standort Ein Mitglied, das am selben Standort mehrere Berechtigungen (ausgenommen Augenoptiker, Kontaktlinsenoptiker und Hörgeräteakustiker) besitzt, mit denen es der Landesinnung angehört, hat für diesen Standort höchstens den Betrag von 407,-- Euro zu entrichten, Augenoptiker, Kontaktlinsenoptiker und Hörgeräteakustiker höchstens den Betrag von 616,-- Euro. + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres angepasste wertgesicherte Beträge *) 119 LI der Lebensmittelgewerbe (pro Standort) Werbebeitrag (pro Standort) variabler Betrag mit Ausnahme der Mitglieder der Berufsgruppe Müller und Futtermittelerzeuger: Prozentsatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres variabler Betrag für Mitglieder der Berufsgruppe der Müller: Der variable Betrag errechnet sich nach der Vermahlmenge laut Vermahlungsstatistik der AMA des zweitvorangegangenen Jahres, wobei sich der Zuschlag aus der Multiplikation der Jahrestonnen (einschließlich angefangene Tonne) mit dem festgesetzten Betrag ergibt. Variabler Betrag für Mitglieder der Berufsgruppe der Futtermittelerzeuger: Der variable Betrag errechnet sich nach der Produktionsmenge in den Produktionskategorien (F1/F2/F3) laut der Produktionsstatistik der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe des zweitvorangegangenen Jahres, wobei sich der Zuschlag aus der Multiplikation der Jahrestonnen (einschließlich angefangene Tonne) mit dem von der Landesinnung festgesetzten Betrag ergibt. Höchstbetrag des Sockelbetrages plus Werbebeitrag plus variablen Betrag pro Mitglied angepasste wertgesicherte Beträge *) 120 LI der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres angepasste wertgesicherte Beträge *)
Dezember 2012
€
172,00 0,0 %
€ € €
108,00 0,00 4,90
€
92,00
€
226,00 0‰
€
197,00 5‰ 181,00
€
Beschluss
FGT
28.09.2010
FGT
15.10.2010
FGT
30.9.2010
FGT
08.10.2010
2‰ € €
€ € € € €
120,00 0‰ 47,00 0‰
616,00 407,00 407,00 204,00 407,00
0% € €
209,00 105,00 0,30 %
€
0,12
F1 = € 0,12 F2 = € 0,12 F3 = € 0,12 € 18.168,00 €
181,00 0,15 %
BURGENLÄNDISCHE WIRTSCHAFT
29
Grundumlagen 2013
Fachorganisation 121 LI der Gärtner und Floristen Landschaftsgärtner, Gärtner (einschließlich Friedhofsgärtner), Floristen (pro Standort) Werbebeitrag für Landschaftsgärtner, Gärtner (einschl.Friedhofsgärtner) (pro Standort) Werbebeitrag für Floristen (pro Standort) Kleinhandel mit Schnittblumen, Gartenpflege (pro Standort) Werbebeitrag für Kleinhandel mit Schnittblumen, Gartenpflege (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres Der feste Betrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe und von juristischen Personen in zweifacher Höhe zu entrichten angepasste wertgesicherte Beträge *)
Höhe
Beschluss FGT
08.09.2010
FV-AS
07.05.2012
FGT
27.10.2010
240,00 0,55 % 52,00
FGT
20.09.2010
FGT
20.10.2010
€
804,00 0% 31,00
125B LI der Bestatter (pro Standort) + Zuschlag pro Geschäftsfall des vorangegangenen Geschäftsjahres **) Wertsicherungsklausel
€ €
150,00 3,70
FGT
13.10.2010
126 FG der gewerblichen Dienstleister (pro Standort) **) Wertsicherungsklausel
€
92,00
FGT
21.09.2010
122 FV der Berufsfotografen Fester Betrag mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG für folgende Berechtigungsarten: - Berufsfotografen, Pressefotografen - Kopieranstalten und sonstige Mitglieder - Fixer Beitrag der Sozialversicherungssumme - Fixer Betrag pro Mitarbeiter - Fixer Betrag pro außerhalb der Betriebsstätte aufgestellten, einschlägigen Automaten
€
209,00
€ € € €
157,00 136,00 188,00 53,00 0%
€ € € € €
195,00 175,00 0,00 5,00 150,00
123 LI der Chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres Der feste Betrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe und von juristischen Personen in zweifacher Höhe zu entrichten angepasste wertgesicherte Beträge *)
€
126,00
124 LI der Friseure (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres + Haftpflichtversicherung pro Standort angepasste wertgesicherte Beträge *)
€
125A LI der Rauchfangkehrer (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres + Zuschlag pro Beschäftigten angepasste wertgesicherte Beträge *)
€
0,2 %
€
*) Angepasste wertgesicherte Beträge: Die im Jahr 2013 zur Vorschreibung gelangenden Beträge waren aufgrund der Indexklausel um 4,3 % anzuheben. Neue Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist der März 2012. **) Wertsicherungsklausel Gewerbe und Handwerk: Es wird ausdrücklich die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge beschlossen (Sockelbetrag und Werbebeitrag, sofern beschlossen). Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für Jänner 2011. (für 104 Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker der März 2012, für 109 – Tischler der Jänner 2012). Wird der Index, verglichen zur Ausgangsbasis, in einem Monat um 3,5% oder mehr überschritten, werden die Umlagensätze entsprechend der errechneten Steigerung im darauffolgenden Kalenderjahr angehoben, wobei die Beträge auf den nächsten ganzen €-Betrag aufgerundet werden. Als neue Bezugsgröße bzw. Basis für die Berechnung des neuen Spielraums gilt jener Monat, in dem der Schwellenwert erstmals erreicht bzw. überschritten worden ist.
30
BURGENLÄNDISCHE WIRTSCHAFT
Dezember 2012
Sparte Industrie Fachorganisation
Höhe
201 FV Bergwerke und Stahl Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ruhende Berechtigungen 202 FV der Mineralölindustrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ruhende Berechtigungen 203 FV Steine-Keramik Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ruhende Berechtigungen 204 FV der Glasindustrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ruhende Berechtigungen 205 FV der Chemischen Industrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ruhende Berechtigungen 207 FV der Papierverarbeitenden Industrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ruhende Berechtigungen 208 FV der Film- und Musikindustrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ruhende Berechtigungen 209 FV der Bauindustrie 1. Mitgliedsfirmen, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz unterliegen: - Fixbetrag pro Stammfirma - Anteil von der Zuschlagsleistung (des Vorjahres) gemäß §§ 21 und 21 a BUAG (Sachbereich Urlaub) 2. Töchter von Mitgliedsfirmen, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz unterliegen: - Anteil von der Zuschlagsleistung (des Vorjahres) gemäß §§ 21 und 21 a BUAG (Sachbereich Urlaub) 3. Die Zuschlagssummen der ARGE-Beteiligungen werden auf folgende Art festgelegt: Die Zuschlagssumme bei Firmen setzt sich aus den Beträgen der Stammfirma und den Anteilen von den ARGEN jeweils eines Kalenderjahres zusammen. Die Aufteilung der Zuschlagssummen der ARGEN erfolgt nach den Beschäftigungsanteilen der ARGE-Partner im Monat Dezember. 4. Mitgliedsfirmen, die nicht dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz unterliegen: - Fixbetrag pro Stammfirma - Anteil von der kommunalsteuerpflichtigen Bruttolohn- und Gehaltssumme - Mindestbetrag - Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG 210 FV der Holzindustrie Grundumlage a: Holzverarbeitende Industrie und Sägeindustrie: kommunalsteuerpflichtige Bruttolohnund Gehaltssumme des Vorjahres Grundumlage b: - Holzverarbeitende Industrie: kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres - Sägeindustrie: pro fm Rundholzeinschnitt des Vorjahres Mindestbeitrag Ruhende Berechtigungen
Dezember 2012
€ €
1,69 ‰ 145,00 72,50
€ €
2,3 ‰ 145,00 14,5
€ €
4,2 ‰ 145,00 72,50
€ €
2,44 ‰ 145,00 72,50
€ €
2,6 ‰ 145,00 72,50
€ €
3,5 ‰ 145,00 72,50
€ €
5,4 ‰ 165,00 82,50
Beschluss FV-AS
10.05.2012
FV-AS
31.5.2012
FV-AS
03.10.2012
FV-AS
14.05.2012
FV-AS
27.04.2012
FV-AS
21.05.2012
FV-AS
04.06.2012
FV-AS
12.06.2012
FV-AS
16.06.2011
€ 2.180,19 0,40 %
0,40 %
€ 2.180,19 0,40 ‰ € 0,00 € 0,00
2,6 ‰ 1,29 ‰ € € €
0,30 145,00 72,50
BURGENLÄNDISCHE WIRTSCHAFT
31
Grundumlagen 2013
Fachorganisation
Höhe
211 FV der Nahrungs- und Genussmittelindustrie (Lebensmittelindustrie) Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ruhende Berechtigungen 212 FV der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie Berufsgruppe Bekleidungsindustrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme Mindestbetrag Ruhende Berechtigungen Berufsgruppe Textilindustrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme Mindestbetrag Ruhende Berechtigungen Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme Mindestbetrag Ruhende Berechtigungen Berufsgruppe Ledererzeugende Industrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme Mindestbetrag Ruhende Berechtigungen
des Vorjahres
des Vorjahres
des Vorjahres
des Vorjahres
213 FV der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ruhende Berechtigungen 215 FV der NE-Metallindustrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ruhende Berechtigungen 216 FV Maschinen & Metallwaren Industrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ruhende Berechtigungen 217 FV der Fahrzeugindustrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ruhende Berechtigungen 218 FV der Elektro- und Elektronikindustrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ruhende Berechtigungen
€ €
4,3 ‰ 145,00 72,50
€ €
4,04 ‰ 240,00 120,00
€ €
2,87 ‰ 150,00 75,00
€ €
3,49 ‰ 200,00 100,00
€ €
1,96 ‰ 145,00 72,50
€ €
6,37 ‰ 150,00 75,00
€ €
3,27 ‰ 145,00 72,50
€ €
1,2 ‰ 145,00 72,50
€ €
0,85 ‰ 145,00 72,50
€ €
1,61 ‰ 145,00 72,50
Beschluss FV-AS
05.06.2012
FV-AS
31.05.2012
FV-AS
07.05.2012
FV-AS
02.05.2012
FV-AS
12.09.2012
FV-AS
05.07.2012
FV-AS
22.06.2012
Sparte Handel Fachorganisation 301 LG des Lebensmittelhandels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften 302 LG der Tabaktrafikanten Bis € 30.000,00 Bis € 300.000,00 - Tabakwarenbruttoumsatz des Vorjahres (gerundet auf € 1,00) Ab € 300.000,00 Ab € 500.000,00 Ab € 700.000,00 Lottokollektur – Fester Betrag, gestaffelt nach der Rechtsform Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften
32
BURGENLÄNDISCHE WIRTSCHAFT
Höhe €
106,00
€
34,00 0,13% 400,00 450,00 480,00 34,00
€ € € €
Beschluss FGT
21.10.2010
FGT
22.04.2012
Dezember 2012
Fachorganisation
Höhe
303 LG des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) 304A LG des Weinhandels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) 304B LG des Agrarhandels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) 305 LG des Energiehandels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) 306 LG des Markt-, Straßen- und Wanderhandels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) 307 LG des Außenhandels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) 308 LG des Handels mit Mode und Freizeitartikeln Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) 309 LG des Direktvertriebes Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) 310 LG des Papier- und Spielwarenhandels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften 311 LG der Handelsagenten Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) 312 FV des Juwelen-, Uhren-, Kunst-, Antiquitäten-und Briefmarkenhandels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerbeberechtigung, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften. Keine Umsatzstaffelung.
€
120,00
€
219,00
€
146,00
€
203,00
€
136,00
€
113,00
€
146,00
€
125,00
€
110,00
€
136,00
€
147,00
313 LG des Baustoff-, Eisen-, Hartwaren- und Holzhandels Fester Betrag € 135,00 Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften Handel mit pyrotechnischen Artikeln (keine Rechtsformstaffelung) € 81,00 Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *)
Dezember 2012
Beschluss FGT
29.09.2010
FGT
16.08.2010
FGT
19.10.2010
FGT
19.10.2010
FGT
23.09.2010
FGT
28.10.2010
FGT
14.10.2010
FGT
18.10.2010
FGT
13.10.2010
FGT
04.10.2010
FV-AS
22.05.2012
FGT
30.09.2010
BURGENLÄNDISCHE WIRTSCHAFT
33
Grundumlagen 2013
Fachorganisation 314 LG des Handels mit Maschinen, Computersystemen, technischem und industriellem Bedarf Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) 315 LG des Fahrzeughandels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) 316 FV des Foto-, Optik- und Medizinproduktehandels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften 317 LG des Elektro- und Einrichtungsfachhandels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) 318 LG des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) 319 FV des Sekundärrohstoff- und Altwarenhandels Sekundärrohstoffhandel Altwarenhandel Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften 320 LG der Versicherungsagenten Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften
Höhe
€
128,00
€
173,00
€
111,00
€
177,00
€
115,00
€ €
120,00 110,00
€
123,00
Beschluss FGT
22.09.2010
FGT
18.10.2010
FV-AS
08.05.2012
FGT
22.10.2010
FGT
30.09.2010
FV-AS
06.06.2012
FGT
15.09.2010
*) Angepasste wertgesicherte Beträge: Die im Jahr 2013 zur Vorschreibung gelangenden Beträge waren aufgrund der Indexklausel um 4,3 % anzuheben. Neue Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist der März 2012. Wertsicherungsklausel Handel: Es wird ausdrücklich die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für Jänner 2011. Wird der Index, verglichen zur Ausgangsbasis, in einem Monat um 3,5 % oder mehr überschritten, werden die Umlagensätze entsprechend der errechneten Steigerung im darauffolgenden Kalenderjahr angehoben, wobei die Beträge auf den nächsten ganzen €-Betrag aufgerundet werden. Als neue Bezugsgröße bzw. Basis für die Berechnung des neuen Spielraums gilt jener Monat, in dem der Schwellenwert erstmals erreicht bzw. überschritten worden ist.
Sparte Bank und Versicherung Fachorganisation 401 FV der Banken und Bankiers Berufszweig Banken: Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ruhende Berechtigung Berufszweig Casinos Austria und Lotterien: a) Klassenlotteriegeschäftsstellen: Der von der Österreichischen Lotterien GmbH pro Klassenlotteriegeschäftsstelle bekannt gegebene Gesamtumsatz der 168. und 169. Klassenlotterie: b) Österreichische Lotterien GmbH: Der Umsatz aller Ausspielungen, ausgenommen Klassenlotterie und Zahlenlotto, des der Grundumlagenvorschreibung zweitvorangegangenen Jahres (2011):
34
BURGENLÄNDISCHE WIRTSCHAFT
Höhe
Beschluss FV-AS
€ €
10.10.2012
1,194 ‰ 60,00 30,00
0,140 ‰ 0,047 ‰
Dezember 2012
Fachorganisation
Höhe
c) Casinos Austria AG: der inländische Gesamtumsatz des der Grundumlagenvorschreibung zweitvorangegangenen Jahres (2011): Mindestbetrag Ruhende Berechtigung 402 FV der Sparkassen Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ruhende Berechtigung 403 FV der Volksbanken Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ruhende Berechtigung 404 FV der Raiffeisenbanken Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ruhende Berechtigung 405 FV der Landes-Hypothekenbanken Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ruhende Berechtigung 406 FV der Versicherungsunternehmen 1. Versicherungsunternehmen: kommunalsteuerpflichtige Brutto- Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres exkl. Provisionen Mindestbetrag Ruhende Berechtigung 2. Kleine Versicherungsvereine: Gesamtvermögen (Summe aus Sicherheits-, Risiko- und freien Rücklagen) zum Geschäftsjahresende in dem der Grundumlagenvorschreibung zweitvorangegangenen Jahr für: 2.1. Sach-/Rückversicherer: - Mindestbetrag - Maximalbetrag - Ruhende Berechtigungen 2.2. Viehversicherer: - Mindestbetrag - Maximalbetrag - Ruhende Berechtigungen
€ €
0,302 ‰ 7,27 3,64
€ €
1,141 ‰ 60,00 30,00
€ €
1,325 ‰ 60,00 30,00
€ €
1,341 ‰ 60,00 30,00
€ €
1,10 ‰ 60,00 30,00
€ €
Beschluss
FV-AS
13.09.2012
FV-AS
12.09.2012
FV-AS
19.06.2012
FV-AS
01.06.2012
FV-AS
04.10.2012
1,15 ‰ 60,00 30,00
4,60 ‰ € 25,44 € 7.000,00 € 12,00 3,80 ‰ € 25,44 € 4.542,05 € 12,00
Sparte Transport und Verkehr Fachorganisation
Höhe
501 FV der Schienenbahnen Für die Berechtigungen Hauptbahnen, Nebenbahnen, Straßenbahnen, Oberleitungsomnibus, Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie alle übrigen Berechtigungsarten, einschließlich Waggonverleiher und nicht öffentliche Eisenbahnen gilt Folgendes pro Berechtigung: a) ein fester Betrag von € b) ein Anteil v.T. der sozialversicherungspflichtigen Lohn- und Gehaltssumme des vorangegangenen Jahres auf Basis folgender Staffelung: -) Lohn-Gehaltssumme von € 1 bis € 30 Mio. ein Anteil von -) Lohn- und Gehaltssumme von mehr als € 30 Mio. ein Anteil von c) ein Zuschlag pro Beschäftigten gemäß Personalstand zum 01.01. des Jahres sowie einen Mindestbetrag von
€
200,00
€ €
0,9 ‰ 0,3 ‰ 0,00 0,00
Beschluss FV-AS
26.05.2011
FGT
13.10.2010
Der feste Betrag unterliegt der Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG. 502 FG der Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtunternehmungen Autobusunternehmungen 1. Gelegenheitsverkehr: a) Fester Betrag gestaffelt nach Anzahl der Berechtigungen: Gruppe 1: erste Berechtigung Gruppe 2: ab der zweiten Berechtigung und für jede weitere
Dezember 2012
€ €
96,00 96,00
BURGENLÄNDISCHE WIRTSCHAFT
35
Grundumlagen 2013
Fachorganisation b) zusätzlich Zuschlag je Fahrzeug laut der Summe aller Konzessionsumfänge: 2. Kraftfahrlinienverkehr: a) Fester Betrag gestaffelt nach Anzahl der Berechtigungen: Gruppe 1: erste Berechtigung Gruppe 2: ab der zweiten Berechtigung und für jede weitere b) zusätzlich Zuschlag je gemeldetem Autobus Luftfahrtunternehmungen Gruppe A: Luftverkehrsunternehmungen mit Genehmigung gem. VO (EWG) 2407/92 bzw. 1008/08 Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag von und einem Zuschlag pro Berechtigung je Betriebsmittel (z.B. Flugzeug) Gruppe B: Luftverkehrsunternehmungen mit Genehmigung gem. § 102 LFG Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag von Gruppe C: Luftfahrzeug-Vermietungsunternehmungen (motorisierte Luftfahrzeuge) Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag von und einem Zuschlag pro Berechtigung je Betriebsmittel (z.B. Flugzeug) Gruppe D: Flugplatzunternehmungen Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag für Flughäfen Flugfelder Gruppe E: Stadtbüros von Linienluftfahrtunternehmungen Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag von Gruppe F: Andere Luftfahrtunternehmungen (z.B. Vermietung nichtmotorisierter Luftfahrzeuge) Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag von
Höhe €
83,00
€ € €
96,00 96,00 83,00
€
199,00
€
11,00
€
199,00
€
199,00
€
11,00
€ €
199,00 199,00
€
199,00
€
199,00
€ € €
136,00 32,00 0,00
€ €
136,00 32,00
€ € €
136,00 32,00 0,00
€ €
136,00 32,00
€
90,00
€
207,00
Beschluss
Der feste Betrag ist bei allen Gruppen der Luftfahrt von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe, von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. Die Grundumlage ist pro Berechtigung zu entrichten. Schifffahrtunternehmungen Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag sowie weiteren Berechnungsgrundlagen 1. Personenschifffahrt auf anderen Binnengewässern als der Donau a) Fester Betrag pro Berechtigung (Konzession): b) Zuschlag pro Betriebsmittel: c) Zuschlag je nach Beförderungskapazität pro Fahrzeug: 2. Überfuhren/Rollfähren, Segelschulen, Schiffsführerschulen/Motorbootschulen, Vermietung von Schiffen aller Art, Rafter, Hafenbetriebe, andere Schifffahrtsunternehmungen, Hochseeschifffahrtsunternehmungen a) Fester Betrag pro Berechtigung (Konzession): b) Zuschlag pro Betriebsmittel: 3. Konzessionierte Donausschifffahrtsunternehmungen 3.1 Personenschifffahrt a) Fester Betrag pro Berechtigung (Konzession): b) Zuschlag pro Betriebsmittel: c) Zuschlag je Beförderungskapazität pro Fahrzeug: 3.2 Frachtenschifffahrt a) Fester Betrag pro Berechtigung (Konzession): b) Zuschlag pro Betriebsmittel: *) angepasste wertgesicherte Beträge (gilt für alle Berufsgruppen) 503 FV der Seilbahnen Fester Betrag mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG für alle Berechtigungsarten 504 FV der Spediteure Fester Betrag mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs 12 WKG pro Berechtigung 505 FG für die Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen Klasse 1: Gelegenheitsverkehr a) Fester Betrag je Berechtigung b) Zuschlag je Fahrzeug im Taxigewerbe laut Konzessionsumfang c) Zuschlag je Fahrzeug im Mietwagengewerbe laut Konzessionsumfang d) Zuschlag je Fahrzeug im Gästewagengewerbe laut Konzessionsumfang
36
BURGENLÄNDISCHE WIRTSCHAFT
€ € € €
FV-AS
24.05.2012
FV-AS
15.10.2012
FGT
11.05.2011
100,00 40,00 40,00 40,00
Dezember 2012
Fachorganisation
Höhe
Klasse 2: Vermieten von KFZ ohne Beistellung eines Lenkers a) Fester Betrag je Berechtigung b) Zuschlag je Fahrzeug Der feste Betrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe, von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. Klasse 3: Fiaker und Pferde-Mietwagengewerbe a) Fester Betrag je Berechtigung b) Zuschlag je Fuhrwerk Klasse 4: Alle anderen Betriebe a) Fester Betrag je Berechtigung b) Zuschlag je Betriebsmittel 506 FG für das Güterbeförderungsgewerbe Klasse 1: konzessionierte Unternehmungen a) Grundbetrag pro Berechtigung b) Variabler Betrag (abhängig vom Konzessionsumfang) pro LKW im innerstaatlichen Verkehr pro LKW im grenzüberschreitenden Verkehr pro Anhänger Klasse 2: Kleintransportgewerbe a) Grundbetrag pro Berechtigung Variabler Betrag pro Kraftfahrzeug b) Grundbetrag pro freiwillig eingeschränkter Berechtigung Variabler Betrag pro Kraftfahrzeug Klasse 3: Traktorfrächter: wie Klasse 1 Klasse 4: Pferdefrächter a) Grundbetrag pro Berechtigung b) Variabler Betrag pro Fahrzeug Klasse 5: Fahrradbotendienst a) Grundbetrag pro Berechtigung b) Variabler Betrag pro Fahrzeug Klasse 6: Motorradbotendienst: wie Klasse 2 Klasse 7: Sonstige Berechtigungen Grundbetrag pro Berechtigung
€ €
190,00 0,00
€ €
100,00 40,00
€ €
100,00 40,00
€
147,00
€ € €
22,00 22,00 0,00
€ € € €
168,00 0,00 168,00 0,00
€ €
168,00 0,00
€ €
168,00 0,00
€
168,00
Beschluss
FGT
23.10.2010
FV-AS
04.06.2012
FGT
21.10.2010
Der Grundbetrag in allen Klassen ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe, von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. *) angepasste wertgesicherte Beträge (gilt für alle Klassen) 507 FV der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs Fahrschulen - Pro Prüfungsantritt Theorie des vergangenen Jahres - Pro Prüfungsantritt Praxis des vergangenen Jahres - Fester Betrag mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG pro genehmigtem Standort - Pro genehmigtem Außenkurs im vergangenen Jahr Allgemeiner Verkehr - Grundbetrag mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG pro Berechtigung - Für Unternehmungen, die Dienstnehmer beschäftigen: Anteil von der Gesamtsumme der Sozialversicherungsbeiträge des vorangegangenen Jahres. 508 FG der Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen Klasse 1: Servicestationen Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag Klasse 2: Tankstellen a) Fester Betrag b) Variabler Betrag: nach Anzahl der Zapfauslässe laut Gewerbeberechtigung Klasse 3: Garagen a) Fester Betrag b) Variabler Betrag: nach Gesamteinstellfläche in m2 laut Gewerbeberechtigung Klasse 4: Parkplatzvermietung a) Fester Betrag b) Variabler Betrag: pro m2 Kombinierte Betriebe (Betriebe mit den Gewerbeberechtigungen „Tankstelle“ und „Servicestation“ am selben Standort) werden in die Klasse 2 eingestuft. Der feste Betrag in allen Klassen ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen
Dezember 2012
€ € €
0,00 0,00 910,00
€
0,00
€
250,00 0,00 ‰
€
216,00
€ €
255,00 0,00
€ €
328,00 0,00
€ €
216,00 0,00
BURGENLÄNDISCHE WIRTSCHAFT
37
Grundumlagen 2013
Fachorganisation
Höhe
Beschluss
Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe, von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. *) angepasste wertgesicherte Beträge (gilt für alle Klassen) *) Angepasste wertgesicherte Beträge: Die im Jahr 2013 zur Vorschreibung gelangenden Beträge waren aufgrund der Indexklausel um 4,3 % anzuheben. Neue Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist der März 2012. Wertsicherungsklausel Transport und Verkehr: Es wird ausdrücklich die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex Jänner 2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für Jänner 2011. Wird der Index in einem Monat um 3,5 Prozent oder mehr überschritten, werden die Umlagensätze entsprechend der errechneten Steigerung im darauffolgenden Kalenderjahr angehoben, wobei die Beträge auf den nächsten ganzen Euro-Betrag aufgerundet werden. Als neue Bezugsgröße bzw. Basis für die Berechnung des neuen Spielraums gilt jener Monat, in dem der Schwellenwert erstmals erreicht bzw. überschritten worden ist.
Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft Fachorganisation 601 FG Gastronomie Gem. § 111 Abs. 1 GewO 1994 – pro gastgewerbliche Berechtigung, ohne Berücksichtigung des Berechtigungsumfanges Angepasste wertgesicherte Beträge *) 602 FG Hotellerie a) Fester Betrag je Betriebsart gemäß Betriebsartenkatalog b) Zuschlag gemäß Bettenklasse c) Zuschlag nach Klassifizierung 5* pro Bett 4*S pro Bett 4* pro Bett 3*S pro Bett 3* pro Bett 2*S pro Bett 2* pro Bett 1*S pro Bett 1* pro Bett Nicht klassifiziert Mindestumlage Höchstgrenze der Grundumlage Angepasste wertgesicherte Beträge *) 603 FG der Gesundheitsbetriebe 1.) Privatspitäler, Sanatorien (bettenführend) Zuschlag – PRIKRAF Abrechnungssumme 2.) Kurbetriebe Zuschlag – Größenklasse a) bis 20 Betten b) bis 40 Betten c) bis 60 Betten d) bis 80 Betten e) über 80 Betten 3.) Reha-Betriebe Zuschlag – PRIKRAF Abrechnungssumme 4.) Ambulatorien für bildgebende Diagnostik (CT/MR/NUK) Zuschlag CT Zuschlag MR 5.) Ambulatorien für physikalische Therapie (Physiotherapie, Rheumatischer Formkreis, Wirbelsäulenerkrankungen) 6.) Sonstige Ambulatorien 7.) Altenheime und Pflegeeinrichtungen (Darunter sind sowohl solche nach dem KAG als auch solche nach landesrechtlichen Bestimmungen sowie nach der Gewerbeordnung zu verstehen) Zuschlag – Größenklasse a) bis 20 Betten b) bis 40 Betten c) bis 60 Betten d) bis 80 Betten
38
BURGENLÄNDISCHE WIRTSCHAFT
Höhe €
178,00
€ €
0,00 0,00
Beschluss FGT
05.10.2010
FGT
05.10.2010
FGT
28.09.2010
€ 13,00 € 12,00 € 11,00 € 10,00 € 10,00 € 8,00 € 8,00 € 7,00 € 7,00 € 9,00 € 193,00 € 3.992,00
€
277,00 1‰ € 277,00 Zuschlagsbetrag € 50,00 € 70,00 € 90,00 € 100,00 € 120,00 € 277,00 1‰ € 178,00 € 111,00 € 222,00 € 178,00 € €
178,00 277,00
Zuschlagsbetrag € 50,00 € 70,00 € 90,00 € 100,00
Dezember 2012
Fachorganisation
Höhe
e) über 80 Betten 8.) Sonstige Gesundheitsbetriebe (sonstige bettenführende Krankenanstalten, Nutzer von Heilvorkommen, etc.) Zuschlag – Größenklasse a) bis 20 Betten b) bis 40 Betten c) bis 60 Betten d) bis 80 Betten e) über 80 Betten 9.) Bäder a) Freibad b) Naturbad/Seebad/Strandbad c) Hallenbad d) Freibad/Hallenbad e) Thermalbad/Mineralbad f) Erlebnisbad g) Wannebad/Brausebad/Dampfbad h) Sauna Angepasste wertgesicherte Beträge *)
€ €
120,00 277,00
Zuschlagsbetrag € 50,00 € 70,00 € 90,00 € 100,00 € 120,00 € € € € € € € €
166,00 166,00 166,00 166,00 166,00 166,00 166,00 106,00
604 FV der Reisebüros
FV-AS
Fester Betrag mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs 12 WKG für folgende Berechtigungsarten: 1. Vollkonzession 2. Teilkonzession 3. Privatzimmervermittler **Die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge basiert auf dem Verbraucherpreisindex mit der Basis 2000 = 100 (VPI 2000) oder, sollte dieser nicht mehr verlautbart werden, auf einem an seine Stelle tretenden Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für September 2006. Liegt die Dezembernotierung des der Vorschreibung vorangehenden Jahres um 5 % oder mehr über der Ausgangsnotierung, werden die Umlagensätze in €-Beträgen entsprechend der errechneten Steigerung angehoben, wobei die Beiträge auf den nächsten ganzen €-Betrag aufgerundet werden. Die für die Valorisierung berücksichtigte Dezembernotierung des VPI ist die Ausgangsnotierung für die Wertanpassung gemäß der oben angeführten 5 % Klausel.
Vorschreibung 2013 laut Dezember-index 2012
605 FV der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe Vorschreibung 2013 laut Dezemberindex 2012
05.06.2012
Beschlusswerte** (Ausgangsbasis September 2006)
€ € €
FV-AS
- Fester Betrag mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG für folgende Berechtigungsarten: 1. Schausteller 2. Freizeitparks 3. Theater, Varietees, Kabaretts 4. Peepshows 5. Schaubergwerke 6. Sportveranstaltungen 7. Veranstaltungszentren 8. Zirkusse - Zuschläge zu 1. - Schausteller a) Kindergeschäft b) Schieß- und Spielgeschäft c) Kleinfahrgeschäft bis 20 Personen d) Großfahrgeschäft über 20 Personen - Zuschläge zu 3. - Theater, Varietees, Kabaretts 6. - Sportveranstaltungen 7. - Veranstaltungszentren 8. - Zirkusse a) Fassungsraum 0 bis 100 Personen b) Fassungsraum 101 bis 350 Personen c) Fassungsraum 351 bis 500 Personen d) Fassungsraum 501 bis 1000 Personen e) Fassungsraum 1001 bis 2000 Personen f) Fassungsraum über 2000 Personen **Die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge basiert auf dem Verbraucherpreisindex mit der Basis 2000 = 100 (VPI 2000) oder, sollte dieser nicht mehr verlautbart werden, auf einem an seine Stelle tretenden Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für September 2006.
Dezember 2012
Beschluss
220,00 125,00 60,00
10.05.2012
Beschlusswerte** (Ausgangsbasis September 2006)
€ 50,00 € 150,00 € 150,00 € 150,00 € 150,00 € 150,00 € 150,00 € 150,00 Zuschlagsbetrag € 35,00 € 50,00 € 75,00 € 110,00 Zuschlagsbetrag
€ € € € € €
50,00 70,00 90,00 110,00 130,00 150,00
BURGENLÄNDISCHE WIRTSCHAFT
39
Grundumlagen 2013
Fachorganisation
Höhe
Beschluss
Liegt die Dezembernotierung des der Vorschreibung vorangehenden Jahres um 5 % oder mehr über der Ausgangsnotierung, werden die Umlagensätze in €-Beträgen entsprechend der errechneten Steigerung angehoben, wobei die Beiträge auf den nächsten ganzen €-Betrag aufgerundet werden. Die für die Valorisierung berücksichtigte Dezembernotierung des VPI ist die Ausgangsnotierung für die Wertanpassung gemäß der oben angeführten 5 % Klausel. 9. Lichtspieltheater: Fester Betrag pro Berechtigung a) für Betriebe, die den Filmbezugsbedingungen unterliegen b) für Betriebe, die nicht den Filmbezugsbedingungen unterliegen zusätzlich zu a) - Betriebe, die den Filmbezugsbedingungen unterliegen 1,8 ‰ (Promille) des Kinobruttoumsatzes des Vorjahres. (Wenn ein solcher nicht vorliegt – bei Neugründung des Betriebes bzw. wenn die Meldung des Vorjahresumsatzes nicht ordnungsgemäß erfolgte – wird ein durchschnittlicher Jahresbruttoumsatz geschätzt.) 606 FG der Freizeit- und Sportbetriebe Automatenverleiher Buchmacher - Stammberechtigung - jede weitere Berechtigung Alle übrigen Angepasste wertgesicherte Beträge *)
Beschluss: € €
€
199,00
€ € €
63,00 37,00 126,00
FGT
150,00 150,00 1,8 ‰
06.10.2010
*) Angepasste wertgesicherte Beträge: Die im Jahr 2013 zur Vorschreibung gelangenden Beträge waren aufgrund der Indexklausel um 4,3 % anzuheben. Neue Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist der März 2012. Wertsicherungsklausel Tourismus und Freizeitwirtschaft: Es wurde ausdrücklich die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge für alle Fachgruppen der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für Jänner 2011. Wird der Index verglichen zur Ausgangsbasis, in einem Monat um 3,5% oder mehr überschritten (Jahresdurchschnitt), werden die Umlagensätze entsprechend der errechneten Steigerung im darauffolgenden Kalenderjahr angehoben, wobei die Beträge auf den nächsten ganzen €-Betrag aufgerundet werden. Als neue Bezugsgröße bzw. Basis für die Berechnung des neuen Spielraums gilt jener Monat, in dem der Schwellenwert erstmals erreicht bzw. überschritten worden ist.
Sparte Information und Consulting Fachorganisation 701 FV Abfall- und Abwasserwirtschaft Fester Betrag mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Absatz 12 WKG
Höhe FV-AS
31.05.2012
FGT
28.09.2010
FGT
29.09.2010
157,00
FGT
18.10.2010
235,00
FGT
01.10.2010
€
150,00
€
209,00
€ € € € € €
247,00 154,00 61,00 49,00 37,00 24,00
704 FG Unternehmensberatung und Informationstechnologie Die Grundumlage unterliegt der Staffelung nach der Rechtsform. Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird die Grundumlage mit Euro 0,- festgesetzt. angepasster wertgesicherter Betrag *)
€
705 FG Ingenieurbüros Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird die Grundumlage mit Euro 0,- festgesetzt. Die Grundumlage unterliegt ab 1.01.2011 der Staffelung nach der Rechtsform. angepasster wertgesicherter Betrag *)
€
702 FG Finanzdienstleister Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird die Grundumlage mit Euro 0,festgesetzt. Die Grundumlage unterliegt der Staffelung nach der Rechtsform. angepasster wertgesicherter Betrag *) 703 FG Werbung und Marktkommunikation Werbeagentur (Werbeberater und Werbungsmittler) alle übrigen als Stammberechtigung je als 1. Zusatzberechtigung als 2. Zusatzberechtigung als 3. Zusatzberechtigung als 4. Zusatzberechtigung Die Grundumlage unterliegt der Staffelung nach der Rechtsform.
40
BURGENLÄNDISCHE WIRTSCHAFT
Beschluss
Dezember 2012
Fachorganisation
Höhe
706 FV Druck - Fester Betrag pro Berechtigung - Anteil von den Sozialversicherungsbeiträgen des zweitvorangegangen Jahres
€
138,90 0,6 ‰
€
209,00
708 FV der Buch- und Medienwirtschaft Fester Betrag pro Berechtigung mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs 12 WKG
€
144,00
709 FG der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten 1. Fester Satz: Der feste Satz der Grundumlage wird mit null Euro festgelegt.
€
0,00
€ € € € € € € € € € € € € € € € € €
150,00 300,00 350,00 400,00 500,00 600,00 800,00 1.000,00 1.200,00 1.400,00 1.600,00 2.000,00 2.500,00 3.000,00 4.000,00 5.000,00 6.000,00 6.500,00
707 FG der Immobilien- und Vermögenstreuhänder Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird die Grundumlage mit Euro 0,- festgesetzt. Die Grundumlage unterliegt auch weiterhin der Staffelung nach der Rechtsform. angepasster wertgesicherter Betrag *)
2. Variable Grundumlage: a) Die Bemessungsgrundlage für die variable Grundumlage sind die von den Mitgliedern jährlich an die GKK geleisteten Sozialversicherungsbeiträge gemäß den nachstehend angeführten Klassen (herangezogen werden die Sozialversicherungsbeiträge des dem Jahr der Vorschreibung zweitvorangegangenen Kalenderjahres). Die sich daraus ergebende Grundumlage beträgt: Klasse 1: Nichtbetrieb (ruhende Gewerbeberechtigung) Klasse 2: SV-Beiträge € 0 bis € 1.500,Klasse 3: SV-Beiträge € 1.501,- bis 3.500,Klasse 4: SV-Beiträge € 3.501,- bis 7.000,Klasse 5: SV-Beiträge € 7.001,- bis 14.000,Klasse 6: SV-Beiträge € 14.001,- bis 21.000,Klasse 7: SV-Beiträge € 21.001,- bis 29.000,Klasse 8: SV-Beiträge € 29.001,- bis 36.000,Klasse 9: SV-Beiträge € 36.001,- bis 50.000,Klasse 10: SV-Beiträge € 50.001,- bis 70.000,Klasse 11: SV-Beiträge € 70.001,- bis 90.000,Klasse 12: SV-Beiträge € 90.001,- bis 120.000,Klasse 13: SV-Beiträge € 120.001,- bis 160.000,Klasse 14: SV-Beiträge € 160.001,- bis 210.000,Klasse 15: SV-Beiträge € 210.001,- bis 290.000,Klasse 16: SV-Beiträge € 290.001,- bis 450.000,Klasse 17: SV-Beiträge € 450.001,- bis 650.000,Klasse 18: SV-Beiträge € 650.001,- bis 1.000.000,b) Für jene Mitglieder, die dem Finanzamt eine Meldung gem. § 109 a EStG zu erstatten haben, wird dem sich aus lit. a ergebenden Betrag pro Mitarbeiter ein Betrag in der Höhe von EUR 37,-zugeschlagen. 710 FV der Telekommunikations-und Rundfunkunternehmungen Gruppe 1: Hörfunk- und Fernsehunternehmungen: - Promillesatz der Sozialversicherungsbeiträge des vorangegangenen Jahres (für Unternehmungen, die Dienstnehmer beschäftigen) - Fixbetrag in Euro (einschließlich der Unternehmungen, die keine Dienstnehmer beschäftigen) mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG Gruppe 2: andere Unternehmungen: a) Betrag pro zum Ende des vorangegangenen Jahres bestehendem Teilnehmerverhältnis in Euro (für Unternehmungen, die selbst ein Kommunikationsnetz betreiben) Fixbetrag in Euro mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG b) Betrag in Euro für Unternehmungen, die kein Kommunikationsnetz betreiben mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG
Beschluss FV-AS
19.05.2012
FGT
06.10.2010
FV-AS
06.06.2012
FGT
07.10.2010
FV-AS
10.10.2012
0,0 ‰ €
308,00
€
0,00
€ €
308,00 308,00
*) Angepasste wertgesicherte Beträge: Die im Jahr 2013 zur Vorschreibung gelangenden Beträge waren aufgrund der Indexklausel um 4,3 % anzuheben. Neue Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist der März 2012. Wertsicherungsklausel Information und Consulting: Es wird ausdrücklich die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für Jänner 2011. Wird der Index, verglichen zur Ausgangsbasis, in einem Monat um 3,5 Prozent oder mehr überschritten, werden die Umlagensätze entsprechend der errechneten Steigerung im darauffolgenden Kalenderjahr angehoben, wobei die Beträge auf den nächsten ganzen Euro-Betrag aufgerundet werden. Als neue Bezugsgröße beziehungsweise Basis für die Berechnung des neuen Spielraums gilt jener Monat, in dem der Schwellenwert erstmals erreicht beziehungsweise überschritten worden ist.
Dezember 2012
BURGENLÄNDISCHE WIRTSCHAFT
41
Burgenländische Wirtschaft
Erscheinungstermine 2013 Nr.
KW
Erscheinungstermin
1
3
18. Jänner
2
7
15. Februar
3
10
8. März
4
14
5. April
5
18
3. Mai
6
23
7. Juni
7
27
5. Juli
8
31
2. August
9
36
6. September
10
41
11. Oktober
11
45
8. November
12
50
13. Dezember
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BURGENLÄNDISCHE WIRTSCHAFT
Dezember 2012
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Mitte
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