der Wirtschaftskammer
Ausgabe Ausgabe 1210· Dezember · Oktober 2014
P.b.b. – Absender: Wirtschaftskammer Burgenland, Robert Graf-Platz 1, 7000 Eisenstadt – GZ 02Z031730M
Illustration: cazaam
Servicemagazin der Wirtschaftskammer
VERANTWORTUNG … mehr als ein Schlagwort für die Unternehmen und dringend notwendig für die Politik. Die Forderungen und Leistungen der Wirtschaftskammer als Schwerpunkt in dieser Ausgabe.
Wie lange kann ich mir meinen Betrieb in meiner Region noch leisten?
NEUE STEUERN NEUE STEUERN GEFÄHRDEN GEFÄHRDEN EIGENTUM. EIGENTUM. Sie sagen SieMillionäre sagen Millionäre und und meinenmeinen uns. uns.
Signale setzen A
ls Unternehmerin und Unternehmer sind Sie es gewohnt, täglich Verantwortung zu tragen: für Ihre Mitarbeiter, Ihre Produkte, Ihre Dienstleistungen. Als Helden des Alltags treffen Sie täglich die Entscheidungen, damit Wohlstand, Beschäftigung und Lebensqualität in unserem Land aufrechterhalten werden können. Aber Österreichs Wirtschaftsmotor ist ins Stottern geraten: Die heimischen Unternehmen
kämpfen mit sinkender Nachfrage und Auftragsrückgängen. Grund für das Stagnieren der Wirtschaft sind nicht zuletzt die hohen Belastungen und bürokratischen Erschwernisse, denen unsere Betriebe ausgesetzt sind. Durch steigende Arbeitskosten, hohe Betriebskosten und Abgaben leidet die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. Jetzt sind unternehmerische Qualitäten – Stichwort Verantwortung – auch in der Politik
gefragt. Wir brauchen rasch Maßnahmen, die einerseits die Betriebe entlasten und andererseits Anreize für Investitionen bieten. Dafür benötigen wir planbare und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen wie etwa eine weitere Lohnnebenkostensenkung und Strukturreformen bei Pensionen oder Bürokratie. Die Wirtschaftskammer sieht sich hier als Mahner, Einforderer und Vordenker, damit genau
jenes Maß an politischer Verantwortung auch im Burgenland gelebt wird und wir hier nicht in eine ungesunde Schieflage gelangen. Ich möchte Ihnen auf diesem Weg namens der Wirtschaftskammer Burgenland, allen Funktionären und Mitarbeitern ein friedvolles Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Jahr 2015 wünschen. Peter Nemeth
Präsident der Wirtschaftskammer Burgenland
www.vw-nutzfahrzeuge.at
Bis zu
* – , 0 5 € 1.7 onus erb
Unternehm
Die Entry-Modelle von Volkswagen. Mit bis zu EUR 5.400,–*** Preisvorteil. * Bei Kauf eines Volkswagen Nutzfahrzeuges erhalten Sie bis zu EUR 1.750,– Unternehmerbonus. Erhältlich für Unternehmer mit gültiger UID-Nummer bei Anmeldung bis 31.12.2014 bzw. solange der Vorrat reicht. Bonus ist inkl. MwSt. und NoVA und wird vom unverb. empf. Listenpreis abgezogen. ** TopGarantie PLUS der Porsche Versicherung, Vertragslaufzeit max. 60 Monaten/120.000 km. Gültig 1.7. – 31.12.2014 (Antrags-/Kaufvertragsdatum) für alle VW Nutzfahrzeuge ausg. CityVans, bei Finanzierung über die Porsche Bank. Mindestlaufzeit 36 Monate, Mindest-Nettokredit 50% vom Kaufpreis, ausg. Sonderkalkulationen für Flotten und Behörden. *** Unverbindl., nicht kart. Preisvorteil exkl. MwSt. Nähere Infos bei teilnehmenden VW Betrieben. Symbolfoto.
Verbrauch: 4,6 – 8,6 l/100 km, CO2-Emission: 119 – 226 g/km.
Nr.Entry_Range_Kammerrunde_11-2014_200x128.indd 12 · Dezember 2014
1
29.10.14 15:383 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Politische Verantwortung, Konjunktur im Stresstest, jubilierende Jungmeister, Handwerkerbonus. Auch in der letzten Ausgabe von Burgenlands Wirtschaft im heurigen Jahr wollen wir Ihnen ein breites Spektrum burgenländischer Wirtschaftsberichterstattung bieten. Rund 200 burgenländische Firmen haben wir im Laufe des Jahres vor den Vorhang gebeten, zwei Sonderausgaben mit in Summe mehr als 100 Seiten Berichterstattung wurden an alle Haushalte im Burgenland verschickt. Danke für die vielen positiven Rückmeldungen! Auch für das kommende Jahr haben wir schon viele Ideen für Themen und Reportagen. Freuen Sie sich mit uns auf Burgenlands Wirtschaft! Harald Schermann Chefredakteur
Impressum Herausgeber: Wirtschaftskammer Burgenland, Robert Graf-Platz 1, 7000 Eisenstadt, Tel. 05/90 907-45 11, Fax: DW 45 15, redaktion@wkbgld.at Chefredakteur: Dkfm. Harald Schermann (DW 45 10) Chefredakteur-Stv.: Mag. Doris Granabetter, MA (DW 46 10) Redaktion: Markus Treiber (DW 45 13) Mag. Brigitte Krizsanits (Tuba-Verlag) Abo-Verwaltung/Sekretariat: Dagmar Kaplan (DW 45 11) Verlag, Produktion und Anzeigen: tuba-verlag, Evang. Kirchengasse 5/26B, 7400 Oberwart, Tel. 05/7101 – 200 office@tubaverlag.at, anzeigen@tubaverlag.at Grafik/Layout: Claudia Zamanian, cazaam.at Druck: Wograndl Herstellungsort: Eisenstadt Auflage: 17.000 Stück Bei mit Business News gekennzeichneten Artikeln handelt es sich um entgeltliche Einschaltungen.
4
BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Politische Verantwortung FOKUS Die Zukunft der burgenländischen Wirt schaft stand im Mittel punkt des Wirtschafts parlaments in der Wirtschaftskammer in Eisenstadt.
D
ie Delegierten des Wirtschaftsparlaments trafen sich zur letzten Sitzung vor den Wirtschaftskammer-Wahlen. Im Blickpunkt standen die Konjunktur sowie die politische Verantwortung der Entscheidungsträger und die Leistungen der
Präsident Peter Nemeth mahnte die Übernahme der politischen Verantwortung bei den Ent scheidungsträgern in Land, Bund und der EU ein.
Wirtschaftskammer. Präsident Peter Nemeth und Direktor Anton Bubits konnten Ökonom Christian Helmenstein als Gastreferenten begrüßen. Österreich ist ein starker Standort. „Innerhalb der neun österreichischen Bundesländer hat das Burgenland in den vergangenen 20 Jahren den beachtlichsten Aufschwung hingelegt. Zweimal hintereinander, 2012 und 2013, war das Burgenland Wachstumskaiser unter allen Bundesländern“, freut sich Wirtschaftskammerpräsident Peter Nemeth. Dass dabei die Mitarbeiter nicht auf der Strecke geblieben sind, beweist eine brandaktuelle Untersuchung über die Arbeitszufriedenheit der Österreicher. Demnach sind die
Anträge beim Wirtschaftsparlament WEICHENSTELLUNG Die Delegierten des Wirtschaftsparlaments stimmten über neun Anträge ab, einer wurde vorab wieder zurück gezogen. Sieben Anträge wurden einstimmig angenom men, zwei mehrheitlich abgelehnt.
„Handwerkerbonus“ erhöht und über das Jahr 2015 hinaus prolongiert wird. Spartenobmann Franz Rumpolt – ÖWB
Franz Rumpolt
Höhere Dotierung Handwerkerbonus Das Wirtschaftsparlament möge beschließen, dass die Wirtschaftskammer Burgenland sich dafür einsetzt, dass die Dotierung und der Anwendungsbereich der Fördermaßnahme
Nationaler Qualifikationsrahmen Bis spätestens 2015 soll ein nationaler Qualifikationsrahmen auf gesetzlicher Basis geschaffen werden, um Wettbewerbsnachteile gegenüber Deutschland zu verhindern. Spartenobmann Franz Rumpolt – ÖWB
Nr. 12 · Dezember 2014
Fotos: WKB
Burgenländerinnen und Burgenländer überdurchschnittlich mit ihrer aktuellen beruflichen Situation zufrieden. Sieben von zehn Erwerbstätigen würden ihren derzeitigen Beruf wieder ergreifen. „Auch wenn AK, ÖGB und manche politische Gruppierungen es nicht wahrhaben wollen, das Feindbild Unternehmer hat im 21. Jahrhundert ausgedient!“, so Nemeth. Politische
Mittelstands-Paket Die Wirtschaftskammer möge an die Bundesregierung und die zuständigen Stellen herantreten und sie dazu auffordern, sich an den Eckpfeilern eines Mittelstand-Pakets zu orientieren und Maßnahmen zur Entlastung der Unternehmer von Steuern, Abgaben und Bürokratie voranzutreiben, Wachstumsimpulse zu setzen und Beschäftigung zu erleichtern und attraktiv zu machen. Spartenobmann Franz Rumpolt – ÖWB
Nr. 12 · Dezember 2014
Verantwortung beginnt beim Nachdenken über gewisse Aussagen, politische Verantwortung bedeutet aber auch konkretes Handeln. Berufsnachwuchs Ein Schwerpunkt ist die Zukunft der Jugend. Nemeth: „Das duale Ausbildungssystem ist nach wie vor das beste System, wenn es um die Ausbildung unseres Berufsnachwuchses geht.
Maria Epple
Dienstleistungsanzeige Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft möge im Bereich der grenzüberschreitenden Dienstleistung die Vollzugspraxis überprüfen.
Wenn die Lehre schlechtgeredet wird und wenn Lehrwerkstätten als allein selig machende Antwort gesehen werden, habe ich damit ein Problem.“ Mit dem „Tag der Lehre“, an dem 2.000 Volksschüler und fast 80 Betriebe teilgenommen haben, sowie dem Talente-Check in den 39 Neuen Mittelschulen und den sechs Polytechnischen Schulen des Landes sowie den vielen Aktivitäten der Sparten, o
Familiäre Mittätigkeit Die unentgeltliche, familiäre Mittätigkeit von Alterspension beziehenden Eltern oder Großeltern beziehungsweise aushilfsweise volljährigen Kindern eines Einzelunternehmers soll in den Prüfrichtlinien des Finanzministeriums und der Gebietskrankenkasse verankert werden.
Die Delegierten des Wirtschaftsparlaments tagten das letzte Mal vor den Wirtschaftskammer-Wahlen im Februar 2015.
Helmut Tury
Spartenobmann Kommerzialrat Helmut Tury – ÖWB
Innungsmeisterin Kommerzialrätin Maria Epple – ÖWB
BURGENLANDS WIRTSCHAFT
5
o Fachgruppen und Innungen wie die Aktion „Profis am Werk“ oder „Startklar für die Lehre“ wird über die Berufschancen individuell informiert. „Aber auch die Politik muss hier mehr Verantwortung übernehmen. Das beginnt dabei, nicht nur die schulische Ausbildung zu glorifizieren und geht dahin, dass natürlich auch die landesnahen Unternehmen gefordert sind, Lehrlinge auszubilden und nicht, wie so oft, die ausgebildeten Fachkräfte der Unternehmen abzuwerben.“
Bürokratieabbau Oft sind Klagen zu hören: Die Regulierungswut zerstöre unternehmerische Initiativen.
BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Gründerland Burgenland Bei den Firmengründungen im Verhältnis zu den aktiven WK-Mitgliedern ist das Burgenland Spitzenreiter in Österreich. „Das bedeutet, wir haben uns als Bundesland weiterentwickelt. Auch und besonders, weil die Grenzen gefallen sind und wir über Gebühr davon profitiert haben“, freut sich Nemeth. „Undifferenziertes Ausländerbashing ist daher überhaupt nicht angesagt. Wenn heute Politiker meinen, sie können Förderzusagen an die bloße Beschäftigung inländischer Arbeitskräfte koppeln, so zeugt das von eingeschränktem Rückund noch weniger Weitblick.“
Anträge beim Wirtschaftsparlament Verhinderung der Ausdehnung der Lkw-Maut auf das gesamte Straßennetz Die Wirtschaftskammer Burgenland soll an die Burgenländische Landesregierung herantreten, um zu erwirken, dass eine flächendeckende Maut für das gesamte Straßennetz in Österreich verhindert wird. Spartenobmann Klaus Sagmeister – ÖWB
Klaus Sagmeister 6
Sich widersprechende Betriebsauflagen bringen Unternehmer zum Verzweifeln und sinnentleerte Arbeitsplatzvorschriften oder Arbeitszeitregelungen verleiden das Anstellen von Mitarbeitern. Beim Bürokratie-Gipfel mit den Vertretern des Landes wurden die raschere, konzentrierte Verfahrensabwicklung sowie landesweit einheitliche Qualitätsstandards für Sachverständige zugesagt. Ein Ergebnis ist die Installierung einer Clearingstelle, die als Schnittstelle zwischen Behörden und Wirtschaft fungieren soll und wo man sehr rasch und unbürokratisch allfällige Problemfälle besprechen und Entscheidungen fällen kann.
Immissionsschutzgesetz-Luft Das Wirtschaftsparlament möge beschließen, dass die Wirtschaftskammer Burgenland an die Burgenländische Landesregierung herantritt, um zu erwirken, dass im Falle einer Novellierung der burgenländischen Luftreinhalteverordnung nicht die Wirtschaft belastet wird sowie dass die Wirtschaftskammer Burgenland an
Harald Zink
die Wirtschaftskammer Österreich herantritt, um zu erwirken, dass im Zuge einer Novellierung des Immissionsschutzgesetzes-Luft Maßnahmensetzung dem Bund übertragen wird, um eine österreichweit einheitliche Rechtslage und damit Rechtssicherheit für die Unternehmen herzustellen. Spartenobmann Kommerzialrat Harald Zink – ÖWB
Weitere Anträge Die beiden von Kommerzialrat Siegfried Fleischacker – SWV – eingebrachten Anträge zur Sozialversicherung wurden mehrheitlich abgelehnt. Der Antrag von Robert Peterlik – RFW – zum neuen Tourismusgesetz wurde zurück gezogen. Nr. 12 · Dezember 2014
Fotos: WKB
POLITIK
WIRTSCHAFTSPARLAMENT
VERANTWORTUNG
WirtschaftskammerWahlen am 24. und 26. Februar 2015 17.500 burgenländische Unternehmerinnen und Unternehmer sind aufgerufen, mit ihrer Stimme für eine starke Interessenvertretung zu votieren. „Ohne überheblich sein zu wollen, so bin ich dennoch überzeugt, dass wir unsere Leistungen der vergangenen fast fünf Jahre nicht verstecken müssen. Ob das die Round Tables waren, die Unternehmertreffs, die Geschäftskontaktemessen oder WK on Tour, etwa 5.000 Unternehmerinnen und Unternehmern haben ihre Probleme, Vorstellungen und Anliegen in die konkrete interessenpolitische
2014
Arbeit eingebracht“, rechnet Direktor Anton Bubits vor. „Insgesamt wurden im laufenden Jahr bisher 25.495 Geschäftskontakte erfasst.“ „Dass wir mit unserer Arbeit nie am Ende sein werden, ist uns klar: ob es um die Verhinderung einer flächendeckenden Lkw-Maut geht, die kritische Auseinandersetzung mit dem Lohn- und Sozialdumpinggesetz oder die weitere Bekämpfung der Bürokratie- und Steuer-Lawine“, ergänzt Nemeth.
wko.at/bgld
11.845 Kunden 25.495 Geschäftsfälle
Lehre & Bildung Aktionen: n Startklar für die Lehre n Profis am Werk n Tag der Lehre: 76 Lehrbetriebe, 43 Volksschulen, 2.400 Schüler n Talentechecks mit mehr als 2.000 Schülern der 41 Neuen Mittelschulen und acht Polytechnischen Schulen des Burgenlands Unternehmer Treffs 5.000 Kontakte mit Unternehmen Regionalkongress WK on Tour
Nr. 12 · Dezember 2014
Direktor Anton Bubits sprach über die Strategien der Wirtschaftskammer sowie über die Leistungen und Serviceangebote im Burgenland.
Mehr Kontrolle, weniger Pfusch Lohn- & Sozialdumping-Gesetz Gewerbeordnung Vollziehung Baurecht Wochenend-Kontrollen Einsatz gegen den privaten Pfusch
Round Tables Gemeinderäte, Amtsleiter und Unternehmer an einem Tisch Mehr Wertschätzung und Unterstützung der regionalen Wirtschaft
Geschäftskontaktemesse 1.200 Gespräche 1,5 Mio. Euro Auftragsvolumen
BURGENLANDS WIRTSCHAFT
7
Konjunktur im Stresstest
Christian Helmenstein 8
BURGENLANDS WIRTSCHAFT
W
etterlage und Konjunktur liefern sich derzeit ein Wettrennen“, kommentierte Christian Helmenstein launig die globale Wirtschaftslage, „beide nivellieren nach unten.“ Wachstumsprognosen werden revidiert Die drastische Revision der italienischen Wirtschaftsprognose nach unten habe auch Auswirkungen auf Österreich, so der renommierte Ökonom weiter. „Der Wohlstand der 90-er Jahre in Italien muss erst wieder erreicht werden“, so Helmenstein. „Italien steckt in einer Kreditklemme. Auch in Österreich und Deutschland ist die Kreditdynamik abgeflacht.“ Die Wirtschaftslage in Deutschland ist dagegen von einer massiven Ausweitung der Binnennachfrage gekennzeichnet. Eine hohe Lohnsumme bedingt
eine hohe Konsumnachfrage. Die negative Stimmung in Österreich führt zu geringen Investitionsaktivitäten, was die Lage weiter verschärfen könnte. Auch in anderen Ländern zeigen sich ähnliche Trends, so musste auch China seine Erwartungen an das Wirtschaftswachstum zurückschrauben. Zunehmend geraten die Schwellenländer in Bedrängnis. In Russland ist der Rubel unter Druck geraten. Durststrecke „Die konjunkturelle Entwicklung wird bis ins 2. Quartal 2015 eine Herausforderung sein“, blickt Helmenstein vorsichtig in die Zukunft. Für seine Marktstudien zieht Christian Helmenstein viele verschiedene Indikatoren, wie etwa den ISM Manufacturing Index oder auch Purchasing Managers Index (PMI) genannt, heran.
Umverteilung von Nord nach Süd Helmenstein sieht angesichts der angespannten Lage in Südeuropa am Horizont dunkle Wolken aufziehen: „Die Umverteilungsdiskussion von Nord nach Süd wird in Europa zwangsläufig kommen, auch wenn es in Zentral- und Osteuropa trotz Krise WachstumsHotspots gibt.“ Das Burgenland sieht er als Wachstumspol mit Aufholbedarf. Standort Burgenland Helmenstein hob die gute Positionierung des Burgenlandes auf dem Tourismus- und Weinsektor hervor: „Bleiben Sie konsequent auf der Marke drauf!“. Anders sieht es aus dem Gebiet der Forschung und in wissensintensiven Bereichen aus, da „ist das Burgenland noch dramatisch unterrepräsentiert.“ Nr. 12 · Dezember 2014
Fotos: WKB, istockphotos.com
WETTERLAGE Die welt weite Wirtschaftslage stand im Zentrum des Gastvortrages von Öko nom Christian Helmen stein beim diesjährigen Wirtschaftsparlament.
Wachstumsimpulse
ANREIZE Angesichts der trüben Erwartungen der Unternehmen sollen gezielte Konjunkturimpulse gesetzt werden.
Foto: WKO
Ö
sterreich befindet sich wirtschaftlich auf dem Niveau von 2009. Statt frustriert zu resignieren, kämpfe die Wirtschaftskammer für „positives Wachstum und gezielte Impulse“, wobei klar sei, dass diese das Budget nicht über Gebühr belasten dürfen, so Präsident Christoph Leitl. Als „echtes Erfolgsmodell“ habe sich der Handwerkerbonus erwiesen, der nach langjährigem
Drängen der Wirtschaftskammer eingeführt wurde. Die für heuer bereitgestellten Fördermittel von 10 Millionen Euro sind bereits jetzt zur Gänze ausgeschöpft, weshalb die Wirtschaftskammer in Verhandlungen mit dem Finanzministerium eine Überbrückungslösung bis Anfang 2015 gefunden hat, bis die nächsten 20 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Weitere Anreize: Die Grenze für sofort abschreibbare geringwertige Wirtschaftsgüter könnte von derzeit 400 auf 1.000 Euro erhöht werden. Als dritten Schwerpunkt nannte Leitl Erleichterungen bei alternativen Finanzierungsformen, die Wiedereinführung einer Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft oder die Einführung eines Beteiligungsfreibetrags für private Investoren.
Christoph Leitl setzt sich für Impulse zur Belebung der Wirtschaft ein.
1.000 € Finanzierungs-Bonus***
WORKER Citan nwagen
*
Kaste
ab
** 12.690 €
Ein Angebot, das hängen bleibt. Ganz ohne Haken. Der Mercedes-Benz Citan WORKER jetzt zu Top-Konditionen. Gute Geschäfte beginnt man am besten mit einem guten Geschäft. Deswegen stellen wir Ihnen mit jedem unserer WORKER Modelle einen nicht nur verlässlichen, sondern auch günstigen Partner zur Seite. Mit attraktiven Preisen und dem kostenlosen 4-Jahres-Wertpaket stellen wir so vor allem eins sicher: dass Ihre Rechnung aufgeht. www.mercedes-benz.at/topdeal * Citan 108 CDI WORKER Kastenwagen kompakt. Kraftstoffverbrauch (NEFZ) kombiniert 4,7 l/100 km, CO2-Emission kombiniert 123 g/km. ** Unverbindlicher, nicht kartellierter Richtpreis exkl. MwSt. Symbolfoto. *** Finanzierungs-Bonus inkl. MwSt. bei Abschluss einer Finanzierung ab 24 Monaten Laufzeit über Mercedes-Benz Financial Services Austria GmbH. Aktion gültig bis 31.12.2014.
Pappas Pappas Gruppe. Das Beste erfahren. www.pappas.at
Nr. 12 · Dezember 2014
Georg Pappas Automobil AG Autorisierter Mercedes-Benz Vertriebs- und Servicepartner für Nfz und Unimog, 2355 Wiener Neudorf, Industriezentrum NÖ-Süd, Straße 4, Postfach 126, Hotline: 0800/727 727; Zweigbetrieb: 1210 Wien und alle Vertragspartner
BURGENLANDS WIRTSCHAFT
9
Meister Autobusgewerbe
Bäcker
„Dass man es mit der Lehre bis ganz nach oben schaffen kann, veranschaulichen zahlreiche Beispiele aus der Wirtschaft. Die Anzahl der Jungmeisterinnen und Jungmeister zeigt, dass diese Form der Ausbildung gefragter ist als je zuvor“, freute sich Präsident Peter Nemeth über die rund 700 Gäste, die den Festsaal in der Wirtschaftskammer in Eisenstadt anlässlich der diesjährigen Meisterfeier stürmten. 302 Meister- und Befähigungsurkunden wurden im Rahmen der Veranstaltung an die erfolgreichen Kandidaten überreicht.
Baumeister
Fremdenführer
Gastgewerbe
Güterbeförderungsgewerbe
Kälte- und Klimatechnik
Kosmetik
Massage
Metalltechnik
feier Bestatter
Denkmal-, Fassaden und Gebäudereiniger
Elektrotechniker
Friseure
Fußpflege
Gas-, Sanitär- und Heizungstechnik
MEISTERLICH Die Meisterprüfung, in manchen Branchen auch Befähigungsprüfung genannt, ist ein bedeutender Meilenstein in der Ausbildung. Karosseriebauer
Kfz-Technik
Spengler
Taxi – Mietwagen
Tischler
HANDEL
EXPORT
AUSSENWIRTSCHAFT
INTERNATIONAL Exportpreis 2015 WELTWIRTSCHAFT Am 30. Juni 2015 werden jene Unternehmen geehrt, die durch ihr internationales Engagement zum wirt schaftlichen Aufschwung Österreichs beitragen – Bewerbungen sind ab so fort möglich!
Der Exportpreis wird für Erfolge auf internationalen Märkten verliehen.
S
ie sind ein erfolgreicher Exportunternehmer und würden Ihre Leistungen gerne ins Rampenlicht stellen? „Dann nützen Sie die Chance und bewerben Sie sich ab sofort für den Österreichischen Exportpreis 2015“, ruft Walter Koren, Leiter der Außenwirtschaft Austria, alle exportorientierten Betriebe auf. Am 30. Juni 2015 werden die Exportpreise im Wiener MuseumsQuartier durch den Wirtschaftsminister und den Präsidenten der Wirtschaftskammer Österreich verliehen. Die Exportpreise würdigen überdurchschnittliche Engagements heimischer Unternehmer im Ausland. Koren: „Die Leistungen unserer Exportwirtschaft können gar nicht genug hervorgehoben werden. Mit
der Verleihung des Österreichischen Exportpreises bitten wir erfolgreiche Exporteure vor den Vorhang. Denn mit ihren großen Erfolgen auf internationalen Märkten sorgen diese Unternehmen für Wachstum, Arbeitsplätze und Wohlstand in Österreich.“ Vergeben werden die Preise in sechs Kategorien: Gewerbe & Handwerk, Handel, Industrie, Information & Consulting, Tourismus & Freizeitwirtschaft sowie Transport & Verkehr. Zusätzlich werden der „Global Player Award“ für die erfolgreiche Internationalisierung eines Unternehmens sowie der „Expat Award“ an einen verdienten Auslandsösterreicher für seinen Einsatz für die Exportwirtschaft vergeben. www.exportpreis.at
Schwerpunkte und Veranstaltungen … für Investoren und (Neu)Exporteure
Spanien: Stellen Sie Ihre Leistungen im Rahmen des Mobile World Congress 2015 vor. Barcelona, 2. – 5. 3. 2015
… für branchenspezifisch Interessierte
Slowakei: Wirtschaftsmission für österreichische IKT-Anbieter und IKT-Dienstleister. Bratislava, 4. 2. 2015 Bosnien-Herzegowina: Marktsondierungsreise „Holzverarbeitende Industire“ Sarajevo, 2. – 4. 3. 2015
… für Fernmärkte
USA: Marktsondierungsreise zur Weltbank und Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank – Geschäftschancen im Bereich Urban Development. Washington DC, 19. – 22. 1. 2015 Elfenbeinküste: Wirtschaftsmission zu Geschäftschancen und Kooperationsmöglichkeiten. Treffen mit Entscheidungsträgern aus Politik und Wirtschaft. Abidjan, 26. – 30. 1. 2015 12 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Nr. 12 · Dezember 2014
Präsident Peter Nemeth mit der Unternehmerfamilie Kamper
Kommerzialrat EHRUNG In Anerkennung seiner Verdienste erhielt Christian Kamper den Titel Kommerzialrat.
C
hristian Kamper, geschäftsführender Gesellschafter der Kamper Kraftfahrzeughandel GmbH in Eisenstadt, wurde für seine Verdienste mit dem Titel Kommerzialrat ausgezeichnet. Das Autohaus Kamper ist ein Familienunternehmen mit einer mehr als 50-jährigen
Tradition. Gegründet wurde es im Jahr 1960 von Vater Josef Kamper. Christian Kamper, Jahrgang 1962, legte mit 23 Jahren die Meisterprüfung als Kfz-Techniker sowie die Ausbilderprüfung ab und wurde nach dem Tod des Vaters Mehrheitseigentümer des Eisenstädter Unternehmens. 1997 übernahm er die Geschäftsführung. Heute sind im Autohaus Kamper 55 Mitarbeiter beschäftigt. Die Ausbildung von Jugendlichen war Christian Kamper
schon immer ein Anliegen. Er gilt als einer der größten Lehrlingsausbilder seiner Branche. „Christian Kamper ist ein burgenländischer Top-Unternehmer und wird von seinen Kollegen und seinen Vertragspartnern als ausgezeichneter Fachmann und verlässlicher Partner geschätzt“, erklärte Wirtschaftskammerpräsident Honorarkonsul Peter Nemeth anlässlich der Dekret–Verleihung an Kommerzialrat Christian Kamper.
40 Jahre Gasthaus Supper JUBILÄUM Die Familie Supper feierte das 40-jähr ige Bestehen ihres Locken hauser Gasthauses.
Fotos: WKB
J
osef und Hildegard Supper haben 1974 in Lockenhaus den jetzigen Gasthof Supper als Kaffeehaus erworben. 1988 wurde das Kaffeehaus zu einem Gasthof aus- und umgebaut. www.gasthof-supper.at
Nr. 12 · Dezember 2014
Präsident Peter Nemeth und Vizepräsident Paul Kraill gratulierten der Unternehmerfamilie Supper zum Jubiläum. BURGENLANDS WIRTSCHAFT 13
On- und Offline-Handel können sich sinnvoll ergänzen. Bei einer Veranstaltung in der Wirtschaftskammer in Eisenstadt erhielten Unternehmer Infos über die Chancen und Risiken.
Shopping M
ultichanneling – die Kombination von Ladengeschäft und Online-Shop – ist auf dem Vormarsch, berichtet Bettina Lorentschitsch, die Obfrau der Bundessparte Handel. „Bereits im Vorjahr haben wir mit den ersten Veranstaltungen zu diesem Thema begonnen und über die Chancen und Risiken in einer Roadshow aufmerksam gemacht. Diese Serie wurde auch heuer fortgesetzt. Mit unseren Aktivitäten möchten wir einen Beitrag zur besseren Präsenz des österreichischen Handels im World Wide Web leisten.“ Zahlen, Daten, Fakten Betrachtet man die einzelnen Bereiche, so tritt eine von Branche zu Branche sehr
Bettina Lorentschitsch, die Obfrau der Bundessparte Handel, und Kommerzialrat Harald Zink, Obmann der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer Burgenland, zogen Bilanz über die Chancen des Onlinehandels in Österreich und sprachen über die Erwartungen an das Weihnachtsgeschäft.
unterschiedliche Entwicklung zutage: Die größten Umsatzzuwächse kann der Lebensmittelhandel verzeichnen, der im Jahr 2013 online 220 Millionen Euro Umsatz erwirtschaften konnte. Im Jahr 2006 waren es noch 20 Millionen Euro. Obwohl der Lebensmittelhandel in nur sieben Jahren elf Mal so viel Umsatz erzielen konnte, beträgt der Umsatz gemessen am Gesamtumsatz der Branche lediglich ein Prozent. „An die 100 Online-Shops gibt es im Burgenland, da ist noch Luft nach oben, denn 46 Prozent der Konsumenten kaufen bereits online. Aber die Hälfte der Online-Umsätze fließt derzeit zu Anbietern im Ausland“, rechnet Kommerzialrat Harald Zink, Obmann der Sparte Handel in
der Wirtschaftskammer Burgenland, vor. „Wir wollten mit dieser Veranstaltung Interesse wecken und die Scheu vor den neuen Medien abbauen, damit auch burgenländische Unternehmen die sich eröffnenden Chancen nutzen können.“ Der erste Schritt wurde mit der Veranstaltung im Vorjahr getan. Erwartungen an das Weihnachtsgeschäft Der Internethandel hat im Vorjahr die gesamte Weihnachtsbilanz deutlich verbessert, zeigte die Studie der KMU Forschung Austria. Während des Weihnachtsgeschäfts haben die Umsätze im Interneteinzelhandel um 14 Prozent zugelegt, im stationären Handel sind sie hingegen eher stagniert. Spartenobmann Zink: „Die Erwartungen an das heurige Weihnachtsgeschäft sind auch im Burgenland in manchen Branchen groß, auch wenn der Anteil am Jahresumsatz stetig zurückgeht.“ 2012 lag der Anteil am gesamten Einzelhandelsumsatz bei 2,4 Prozent, 2002 waren es drei Prozent. In den 1950-er Jahren trug das Weihnachtsgeschäft noch rund zehn Prozent zum Gesamtgeschäft bei. wko.at/bgld/handel
14 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Nr. 12 · Dezember 2014
Fotos: WKB, istockphotos.com
WELT.WERT.WACHSTUM. Die Österreicher geben bereits knapp 6 Milliarden Euro pro Jahr beim OnlineEinkauf aus. Tendenz stei gend. Der Wermutstropfen dabei: Die Hälfte der Aus gaben fließt ins Ausland. Die Wirtschaftskammer gibt Tipps, wie der Brü ckenschlag zwischen Onund Offline-Welt optimal funktioniert.
MENSCHEN + MÄRKTE
Transportwirtschaft E
ine flächendeckende Lkw-Maut wäre ein Anschlag auf die Regionen und eine Massensteuer, die am Ende des Tages der Konsument zu bezahlen hätte.
Gerade das Burgenland wäre durch diese Maut besonders betroffen, erteilt Obmann Roman Eder dieser Forderung eine klare Absage. „Auch für produzierende Betriebe wird der
FORDERUNG Bei der Fachgruppenta gung des Güterbeförderungsgewerbes war die Verhinderung einer flächendeckenden Lkw-Maut ein Schwerpunktthema.
Betriebsstandort unattraktiv, Gerade für strukturschwache Regionen wie das Mittel- und Südburgenland hätte das fatale Auswirkungen.“ wko.at/bgld/transporteure
Fotos: WKB
Obmann Roman Eder mit Ehrengästen, Sponsoren und Referenten
Im Rahmen der Tagung wurde Kommerzialrat Gottfried Freismuth verabschiedet. Im Bild mit Spartenobmann Klaus Sagmeister, FV-Obmann Kommerzialrat Franz Danninger, Obmann Roman Eder und Spartengeschäftsführer Bernhard Dillhof. renault.at
Was, Wenn Ihr LIeferWagen auch Ihr Büro Wäre?
netto ab
€ 118,–/Monat
brutto ab € 141,–/Monat
€ 124,–/Monat
1
netto ab
1
brutto ab € 148,–/Monat
2
2
Die neuen Renault nutzfahRzeuge. bringen ihr geschäft in fahrt. Dokumente- und Laptophalterung sowie ganz viel Stauraum in der Fahrerkabine machen jedes Renault Nutzfahrzeug zum Büro auf vier Rädern. Dank Twin-Turbo-Motoren sind Sie zudem besonders wirtschaftlich unterwegs – und das mit mehr Leistung denn je. Wie bei allen Renault Modellen, natürlich mit 4 Jahren Garantie.3 1) Berechnungsgrundlage: Trafic L1H1 2,7 t dCi 90, Angebotspreis netto € 17.720,– (brutto € 21.264,–), Anzahlung netto € 5.317,– (brutto € 6.379,–), Laufzeit 54 Monate, Kilometerleistung 20.000 km p. a., Gesamtbetrag netto € 19.425,– (brutto € 23.310,–). Renault Business Finance Leasing enthält gesetzliche Vertragsgebühr im Gesamtbetrag und Bearbeitungsgebühr in der monatlichen Rate. Fixer Sollzinssatz 2,99%. Freibleibendes Angebot von Renault Finance (RCI Banque SA Niederlassung Österreich) bei allen teilnehmenden Renault Partnern, gültig bis auf Widerruf. Nur für Firmenkunden. 2) Berechnungsgrundlage: Master Kastenwagen L1H1 2,8t dCi 110, Angebotspreis netto € 17.940,– (brutto € 21.528,–), Anzahlung netto € 5.382,– (brutto € 6.459,–), Laufzeit 54 Monate, Kilometerleistung 20.000 km p. a., Gesamtbetrag netto € 19.651,– (brutto € 23.581,–). 3) 4 Jahre Garantie, in den ersten beiden Jahren ohne Kilometerbeschränkung, im 3. und 4. Jahr bis 150.000 km (bei Trafic und Master). Gesamtverbrauch Renault Trafic und Master 5,7–9,5 l/100 km, CO2 -Emission 149–249 g/km, homologiert gemäß NEFZ. Änderungen, Satz- und Druckfehler vorbehalten. Symbolfotos.
Nr.60078_TraficMaster_200x128_BgldWirt.indd 12 · Dezember 2014
1
29.08.14 14:19 BURGENLANDS WIRTSCHAFT 15
Haushund AUSGEWÄHLT Katharina Wernisch ist Hundenärrin. Obwohl selbst hundelos, startet sie als Unterneh merin mit ihrem Hunde artikelhandel „Haushund“ voll durch.
V
Katharina Wernisch lässt mit ihren exklusiven „Leckerlis“ jedes Hundeherz höher schlagen.
on Rentierfleisch über unzerstörbares Hundespielzeug bis hin zu orthopädischen Hundebetten – im „Haushund“ ist für jeden Hund das Richtige dabei. Katharina Wernisch fühlte sich
schon seit ihrer Jugend zu den Vierbeinern hingezogen. Bei ihrem Archäologiestudium hatte sie immer ihren treuen Gefährten bei sich. Nach ihrer Zeit als EDV-Technikerin hat sie in Neufeld an der Leitha nun ein Hundeartikelgeschäft eröffnet. „Das Burgenland bietet einen idealen Lebensraum für Mensch und Tier. Mit meiner Freundin und Kollegin Verhaltensbiologin Claudia Rosam, und der Liebe zur Logistik habe ich an der Umsetzung meiner
Idee gearbeitet, ein ausgewähltes Hundeartikelgeschäft zu eröffnen“, so die Unternehmerin. In dem 350 Quadratmeter großen Kaufhaus findet sich alles, was das Hundeherz begehrt. Spezialisiert hat sich die in Kärnten aufgewachsene Unternehmerin auf Hundefutter speziell für Allergiker, Zubehör für Outdoor und Zughundesport, aber auch Rehabilitation und Therapie. www.haushund.at
Top Performance
W
Dietmar Schmidt 16 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
er seinen Computer zum Arbeiten oder Internet surfen nutzt oder ein Spielchen wagt, hat den daraus resultierenden Energieverbrauch und die daraus entstehenden Kosten meist weniger im Hinterkopf. Verantwortlich für den zunehmenden Energieverbrauch sind die immer schnelleren Geräte. Mehr
Leistung muss aber zwangsläufig nicht mehr Verbrauch heißen. Mit einem selbst entwickelten Konzept bietet die Firma Green-PC einen Ausstieg aus dieser Kostenspirale. In Purbach am See und an zwei weiteren Standorten in Österreich fertigt der PC-Profi Dietmar Schmidt mit seinem zehnköpfigen Team Hochleistungs-Prozessoren an, die trotz voller Leistung einen sehr geringen Energieverbrauch aufweisen. Das freut nicht nur die Umwelt, sondern auch die Geldbörse. Die perfekt abgestimmte Kombination der Hard- und Software machen die Geräte sehr standhaft und flexibel
einsetzbar. „Speziell für Grafiker und Designer konzipiert, sind diese Computer mit den neusten technischen Innovationen ausgestattet und zudem Made in Austria“, so Geschäftsführer Dietmar Schmidt. Alle Produkte sind bis ins kleinste Detail technisch personalisierbar. „Natürlich übernehmen wir auch gerne die Installation und Wartung unserer PC-Systeme und bieten somit für jeden Arbeitsbereich die beste Performance“, so Schmidt
www.green-pc.at
Nr. 12 · Dezember 2014
Fotos: WKB
PERFEKT ABGESTIMMT Mit den umweltbewussten High-End-Computern von Green-PC lassen sich trotz voller Leistung bis zu 90 Prozent Energiekosten ein sparen, verspricht Firmen chef Dietmar Schmidt.
KOMMENTAR
Dr. Johann Gneist, Gneist Consulting Team
Senator Werner Frantsits, Spartenobmann Kommerzialrat Anton Dallos, RH-Präsident Josef Moser, Vizepräsident Julius Marhold, IV-Präsident Manfred Gerger
Reformen machen Sinn VORSCHLÄGE Bei der Spartenkonferenz der In dustrie hielt der Präsident des Rechnungshofes, Jo sef Moser, einen Vortrag zum Thema „Reformen machen Sinn“.
V
on der Kinderbetreuung bis hin zu den Pensionen reichten die Reformvorschläge von Rechnungshof-Präsident Josef
Moser beim Vortrag in Neufeld. Die Vertreter der Sparte Industrie waren der Einladung von Spartenobmann Kommerzialrat Anton Dallos zur Spartenkonferenz und anschließendem Netzwerken im Hotel-Restaurant Reisinger gefolgt. Gastreferent Josef Moser berichtete über die Tätigkeit des Rechnungshofes. Er erläuterte anhand vieler Beispiele, wie wichtig Reformen
Quer durchs Land
DER KURZE BLICK auf Burgenlands Wirtschaft
JENNERSDORF Frau in der
Fotos: WKB
FRAUENKIRCHEN Thomas Aminger eröffnete in der Amtshausgasse 1 das Reformhaus Jonatur Bio-Kost. Im Bild oben: Regionalstellenleiter Harald Pokorny, Thomas Aminger, Ben Sassi Mounir und Regionalstellenobmann Robert Frank.
Nr. 12 · Dezember 2014
Wirtschaft Bezirksvorsitzende Sonja Wagner lud zum Netzwerken ins „Grenzgebiet – DreiLänder-Spezialitäten“ ein.
sind und welche Einsparungen damit erzielt werden könnten. „Das Wort Reformen ist negativ besetzt“, so der RechnungshofPräsident, „es bedeutet aber, dass das Geld in die Strukturen und nicht zu Menschen fließt.“ Die Zuhörer interessierte auch, wie der Rechnungshof mit anderen öffentlichen Stellen vernetzt ist. www.rechnungshof.gv.at
NEUHAUS/KLAUSENBACH Mit Schweinsfilet im
Kräutermantel, Kürbisrisotto und Kastanien-Pannacotta übertrafen sich Küchenchef Richard Sampl und Gattin Katharina wieder einmal selbst. Die Gäste bei der Traditionsveranstaltung „Wein trifft Kulinarik“, organisiert von der Jungen Wirtschaft Jennersdorf mit Schirin Mausser an der Spitze, waren hellauf begeistert. Dazu präsentierte Martin Zieger, Weinhof Zieger, Weine von Siegfried Kleber und Walter Lorenz.
„Über den Wind können wir nicht bestimmen, aber wir können die Segel richten.“ (Weisheit der Wikinger)
Auch im Burgenland bekommen wir die wirtschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre zu spüren. Wir befinden uns in stürmischen Gewässern. Neue Technologien und die steigende Bedrohung durch internationale Konkurrenz machen das wirtschaftliche Umfeld auch für heimische Unternehmen schwer berechenbar.
Wir lotsen Sie durch die rauhe See. In Zeiten wie diesen ist es wichtig, dass auch der beste Kapitän oder Steuermann einen guten Lotsen an Bord holt. Denn es ist oft geübte der Blick eines Dritten, der bestimmte Gefahren und Chancen, die noch vor dem Schiff liegen, erkennen kann. Die Zukunft exakt vorauszusagen ist unmöglich. Sehr wohl aber können Sie sich auf mögliche Szenarien vorbereiten. Durch gezielte Planung und ein gut entwickeltes Frühwarnsystem bestimmte Tendenzen vorhersehen. Mittels gut geplanter Navigation durch schwierige Gewässer fahren. Unser bestens qualifizierte Beraterteam hilft Ihnen, Ihre Segel realistisch und richtig zu setzten und den rechtweisenden Kurs einzuschlagen.
STEGERSBACH Seit 16 Jah-
ren ist Sabine Rudolf selbstständig, seit zehn Jahren nun mit ihrem Studio „VaSaDi“, das sie gemeinsam mit ihrem Gatten Dietmar führt. Klaus Sagmeister und Thomas Novoszel gratulierten zum Jubiläum.
www.gct-beratungszentrum.at B U S I NE SS S OFTWA RE VOR ORT PARTNER
BURGENLANDS WIRTSCHAFT 17
Führungskompetenz WIFI Führungskompetenztraining 20.2. – 25.4.2015 Donnerstagabends sowie Freitag und Samstag ganztags Kursbeitrag: € 2.070,WIFI Eisenstadt Robert Graf-Platz 1 7000 Eisenstadt www.bgld.wifi.at
A
ls Führungskraft treffen Sie die wesentlichen Entscheidungen für den Betrieb oder die Abteilung. Sie sind verantwortlich dafür, den Rahmen zu schaffen, damit Ihr Team die bestmöglichen Ergebnisse erzielt. Dabei helfen Ihnen moderne Führungsmethoden, die es Ihnen ermöglichen, authentisch in dieser Rolle aufzutreten und dabei
Tafelspitz, Apfelstrudel & Co.
SEMINAR Gehen Sie in Führung! Mit dem WIFI Burgenland. Das Führungskompe tenztraining startet im Februar 2015.
situationsbezogen und flexibel zu agieren. Holen Sie sich jetzt frische Impulse und erweitern Sie im Austausch mit anderen Führungskräften Ihren Handlungsspielraum! Drei Module machen Sie fit für Ihre Führungsaufgaben: ■■ Modul 1: GPS für Führungskräfte (32 Lehreinheiten) ■■ Modul 2: Führung - Kraft Kommunikation (24 LE)
■■ Modul 3: Das Team als Mo-
tor - gemeinsam erfolgreich (24 LE)
Die Zielgruppe des Seminars sind Unternehmer, Abteilungsleiter und Führungskräfte, die zusätzliche Führungskompetenzen zur effektiven Führung von Mitarbeitern erwerben wollen. Trainer sind Toni Harrer und Renker K. Weiss.
GASTGEBER Angehende Köche und Konditoren aus Japan lernen österreichische Spezialitäten kennen.
I
Fotos: WKB, Fotolia, cazaam
n einem intensiven Ein-Tages-Training versuchen sich die Gäste aus Japan im WIFI in Eisenstadt an Gerichten und Mehlspeisen aus der österreichischen Küche. „Der Eifer ist sehr groß“, freut man sich im WIFI in Eisenstadt. Die jährlichen Besuche der angehenden Köche und Konditoren der Hamamatsu Kochschule sind bereits seit Jahren eine liebgewordene Tradition. 18 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Nr. 12 · Dezember 2014
Spezialtraining DAS WIFI BURGENLAND schult ausgewählte Mit arbeiter der Siemens AG Österreich zum Thema Schweiß- und Prüftechnik und bereitet diese damit optimal auf zukünftige Herausforderungen im Inund Ausland vor.
F
ehler bei der Herstellung von Kraftwerkskomponenten haben meist unvorhersehbare und nicht kalkulierbare Folgekosten, welche enorme wirtschaftliche Auswirkungen haben können. In Kooperation mit Siemens haben Spezialisten des WIFI Burgenland ein individuelles Trainingsprogramm im Bereich Schweiß- und Prüftechnik für Mitarbeiter aus den Bereichen Konstruktion und Planung, Qualitätssicherung,
Fertigungsüberwachung und Abnahme von Kraftwerkskomponenten entwickelt. Im Oktober nahmen 12 ausgewählte Mitarbeiter am Training teil, um ihre Kompetenzen zu schärfen und somit die nötige Sicherheit für ihre zukünftigen Einsätze zu erlangen. Das kompakte, fünftägige Trainingsprogramm umfasste folgend Schwerpunkte: ■■ Qualitätssicherung in der Schweißtechnik ■■ Schweißen verschiedener Stahlgruppen ■■ Wärmebehandlung von Schweißverbindungen ■■ Grundlagen der Zerstörungsfreien Schweißnahtprüfung Grundlegende Kenntnisse in der Schweiß- und Prüftechnik, die bei der Planung & Konstruktion und auch bei der
Fertigungsüberwachung oder Abnahme von Komponenten eine wichtige Rolle spielen, konnten in diesem Training erworben werden. „Seitens des WIFI Burgenland sind wir sehr stolz, dass uns Siemens als Partner für ein derartiges Trainingsprogramm ausgewählt hat und wünschen den Teilnehmern viel Erfolg in der Umsetzung des erworbenen Wissens, so WIFI Institutsleiter Jochen Bognar. Die Siemens AG Österreich zählt zu den führenden Technologieunternehmen des Landes und beschäftigt zirka 8.300 Mitarbeiter. Siemens ist weltweit einer der größten Hersteller energieeffizienter Technologien und steuert von Wien aus die Geschäftstätigkeiten in 18 weiteren Ländern. www.bgld.wifi.at
Das ideale Weihnachtsgeschenk KICK Vom Kochkurs bis zum Managementseminar. Mit einem WIFI-Bildungs gutschein schenken Sie Sinnvolles für Karriere und Freizeit.
W
erden Sie Bildungssponsor – mit WIFIBildungsschecks! Sie sind auf der Suche nach einem originellen Geschenk mit nachhaltiger Wirkung? Mit dem WIFI Burgenland Bildungsscheck schenken Sie die Nr. 12 · Dezember 2014
Chance auf berufliche Weiterentwicklung. Eine Gesamtausbildung, ein kompaktes Tagesseminar oder einen praxisorientierten Fachkurs. Es stehen Ihnen alle Möglichkeiten offen. Ganz wie Sie wollen. Der WIFI-Bildungsscheck ist ein Beitrag zu einem Kurs aus dem umfassenden WIFI-Bildungsprogramm. Am besten, Sie legen das WIFI-Kursbuch gleich mit unter den Christbaum dazu.
WIFI WIFI Burgenland Silvia Sattler Tel. 05/90 907-5111 sattler@bgld.wifi.at Robert Graf-Platz 1 7000 Eisenstadt
Bestellen Sie jetzt WIFIBildungsschecks in individueller Höhe: Schenken Sie Erfolgserlebnisse, denn persönlicher kann ein Geschenk kaum sein!
www.bgld.wifi.at
BURGENLANDS WIRTSCHAFT 19
BUSINESS NEWS
Strahlende Ballnacht SCHMINKTIPPS Die Ball saison steht vor der Türe – und für viele Damen stellt sich die Frage: Was ziehe ich an? Ist erst einmal die passende Kleidung gefun den, kommt als nächstes das Makeup an die Rei he, denn ein strahlendes Gesicht ist ebenso wichtig wie Robe und Frisur.
D
ie Vorbereitung auf die Ballnacht sollte jedoch schon einige Tage vorher beginnen. Eine Behandlung bei der Kosmetikerin oder dem Kosmetiker befreit die Haut von Unreinheiten und bildet mit entsprechenden Nährstoffen die Basis dafür, dass die Haut auch noch zu nächtlicher Stunde strahlt. Bei dieser Gelegenheit können auch die Augenbrauen in Form gebracht werden. Künstliche Wimpern Für einen besonderen Augenaufschlag sorgt eine Wimpernverlängerung mit künstlichen Wimpern, die von vielen Kosmetikern durchgeführt wird. Das Anbringen der Wimpern dauert etwa zwei Stunden, die Kosten sind unterschiedlich je nachdem, welche Art von Wimpern verwendet wird. Die Wimpern werden am oberen Lid
angebracht und halten etwa vier bis sechs Wochen. Einer der Vorteile der künstlichen Wimpern ist ihr natürliches Aussehen. Sie sind auch für Kontaktlinsenträgerinnen geeignet und machen Wimpernzange und Mascara überflüssig. Die Haut vorbereiten Am Vortag des Balls sollte ein Peeling angewandt werden,
Gesichtswasser und eine Creme geben der Haut die entsprechende Reinigung und Feuchtigkeit. Denn es nützt das beste Makeup nichts, wenn die Haut darunter fahl und unrein ist. Schenken Sie dabei auch der Augenpartie die notwendige Aufmerksamkeit und klopfen Sie Augen- oder Feuchtigkeitscreme in die zarte Haut rund um die Augen.
Nagellack am besten nicht erst in der letzten Minute auftragen. Auch hier ist gute Reinigung vorab schon die halbe Miete. Durchsichtiger Unterlack oder Rillenfülle gleicht Unebenheiten aus. Besonders dunkle Farben müssen zwei bis drei Mal aufgebracht werden. Lassen Sie dem Lack genug Zeit, um zu trocknen! Schönen Glanz und auch Festigkeit zum Abschluss gibt ein Überlack.
20
Makeup braucht eine gute Basis, zum Fixieren kann ein Thermalwasserspray oder ein spezieller Makeup-Fixierspray verwendet werden. Vom Einsatz von Haarspray wird abgeraten: Er kann leicht in die Augen gelangen und verstopft außerdem die Poren.
Lippenstift hält lange, wenn zuerst Make-up auf die Lippen aufgetragen wird. Im nächsten Schritt werden die Lippen mit einem Lipliner nachgezogen, anschließend wird der Lippenstift aufgetragen. Überschüssige Farbe wird mit einem Kosmetiktuch abgenommen, das leicht auf die Lippen gedrückt wird. Nun wird mit einem Pinsel etwas Puder und anschließend noch eine Lage Lippenstift aufgetragen.
Dezember 2014
Business News Fotos: fotolia, shutterstock, cazaam
Tipps der burgenländischen Kosmetikerinnen
Wie schminken? Auch wenn Sie im Alltag eher dezentes Makeup bevorzugen, dürfen Sie zur Ballnacht ruhig ein wenig dicker auftragen. Schließlich ist das Licht auf Bällen meist gedämpft, Lidschatten und Mascara sollen aber dennoch auffallen. Für das besondere Makeup stehen Ihnen die Kosmetiker zur Verfügung. Sie wissen, was zu Ihrem Typ
passt und zeigen Ihnen auch, wie Sie Ihr Gesicht besonders gut zur Geltung bringen. Schritt für Schritt Das Makeup sollte dem Hautton angepasst sein. Am einfachsten wird es mit einem Schwämmchen aufgetragen. Als nächster Schritt kommt Puder – auch auf die Augenlider. Dadurch hält der Lidschatten länger! Für
strahlende Augen wird ein heller Lidschatten über das ganze Lid aufgetragen, dann kommt erst die dunkle Hauptfarbe, die auf das Kleid abgestimmt sein sollte. Die Hauptfarbe wird keilförmig auf das Lid aufgetragen und zwar so, dass der dunkle Akzent außen sitzt. Für die Betonung der Augen wird reichlich Mascara aufgetragen, die Wangen werden mit Rouge akzentuiert.
und Kosmetiker Rouge zaubert sanft Farbe auf Ihre Wangen. Rosenholz-Töne stehen jedem Hauttyp, ein Creme-Rouge hat auch in der kleinsten Ballhandtasche Platz und kann so jederzeit aufgefrischt werden.
Balltipp der burgenländischen Kosmetikerinnen und Kosmetiker: Ball der Wirtschaft 31. Jänner 2015 Wirtschaftskammer Burgenland Robert Graf Platz 1, 7000 Eisenstadt
Den burgenländischen Kosmetiker, Fußpfleger und Masseur in Ihrer Nähe finden Sie unter:
firmen.wko.at
Wirtschaftskammer Burgenland Tel. 05/90 907 3140 wko.at/bgld
BURGENLANDS WIRTSCHAFT 21
Wolkig oder wolkenlos? K
Fachgruppe UBIT Wirtschaftskammer Burgenland Robert Graf-Platz 1 7000 Eisenstadt Tel. 05 90 907-37 20 gerald.rammesmayer@wkbgld.at
22 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
ommt Ihnen das spanisch vor? Ihr IT-Fachberater unterstützt Sie und beantwortet die wichtigsten Fragen. Und da stellen sich für jedes Unternehmen einige: ■■ Wo liegt diese Cloud mit unserem Datenspeicher? ■■ Werden in der Cloud die Rechtssicherheit und der Datenschutz geboten, die von unseren Kunden und teilweise Lieferanten gefordert werden? ■■ Haben wir die nötigen Bandbreiten im ländlichen Raum für eine Auslagerung der Daten in die Cloud? ■■ Funktioniert eine BackupLösung in der Cloud? Die Datenspeicher von Microsoft liegen physisch in Irland. Zur Frage der Rechtssicherheit und des Datenschutzes scheint es sehr empfehlenswert, den deutschsprachigen Raum beziehungsweise bevorzugt Lösungen in Österreich anzustreben. Hinsichtlich der nötigen Bandbreite und Abschätzung des Datenvolumens unterstützt Sie gerne Ihr burgenländischer ITProfessionist. Er kennt die lokale Infrastruktur, Netzanbieter und deren Geschwindigkeiten und kann Sie bei der Evaluierung der Faktoren Bandbreite und Datenvolumen hinsichtlich der Praktikabilität einer Cloudlösung beraten.
Frage der Bandbreite Besonders hinsichtlich der Internet-Bandbreite ist es sinnvoll, nicht nur technische Angaben der Netzbetreiber heranzuziehen. Oftmals wird die Bandbreite in „bis zu“ oder „best effort“ oder ähnlichem angegeben und beschreibt somit nicht die garantierte, sondern die maximale Bandbreite der Anschlusstechnologie! Wie viel von diesem Maximum an Ihrem Anschlusspunkt wirklich nutzbar ist, kann Ihr IT-Professionist durch mehrfache Messungen unmittelbar am Anschlusspunkt feststellen. Bandbreite und Datenvolumen stehen hier in einem proportionalen Verhältnis. Je höher das regelmäßig von und in die Cloud portierte Datenvolumen ist, desto höher muss auch die Bandbreite der Internetanbindung sein. Auch bei der Abschätzung des Datenvolumens kann Ihnen Ihr burgenländischer IT-Professionist zur Seite stehen, indem er das pro Tag veränderte lokale Datenvolumen eruiert.
Datensicherungsbestand entsprechend gegen höhere Gewalt (Wasser, Feuer, etc.) geschützt sein. Dabei stellt sich natürlich Frage: Daten in der Cloud und oder das Backup in der Cloud? Unter Backup ist keinesfalls eine simple Kopie des aktuellen Datenbestandes zu verstehen. Ein Backup umschließt immer den Datenbestand in mehreren Versionen rückwirkend. Und dabei gilt eine grundsätzliche Prämisse: Backupdaten müssen im Falle eines Desasters in minimaler Zeit verfügbar sein! Speziell dieses Szenario muss bei Cloud-Lösungen auf die individuelle unternehmerische Bedarfssituation abgestimmt werden. Verwirrt? Gefordert? Überfordert? Ihr burgenländischer IT-Professionist steht Ihnen bei der Evaluierung und Entscheidungsfindung mit dem Vorteil der Kenntnis über lokale Infrastrukturen kompetent zur Verfügung.
Offsite-Backup Viele Unternehmer haben bereits die Sinnhaftigkeit des „Offsite-Backups“ erkannt und folgen somit dem Sicherheitsgrundsatz: Daten und Datensicherung sollten an getrennten Orten aufbewahrt werden, andernfalls sollte der
Business News Foto: shutterstock, cazaam
IT-UNTERSTÜTZUNG Bisher hatten kleine Unternehmen einfache Serverlösungen wie den Small Business Server von Microsoft. Microsoft geht aber nun den Weg über Cloud-Computing mit Office 365.
Nr. 12 · Dezember 2014
BUSINESS NEWS
Starke Partner für Energie Burgenland S
eit Jahren arbeiten die heimischen Elektrotechniker, Heizungsund Warmwasser-Installateure mit Energie Burgenland erfolgreich zusammen: Die Servicepartner profitieren durch wirtschaftliche Impulse, die Kunden durch kompetenten Service rund um die Uhr. Durch die Servicepartnerschaft haben Kunden die Möglichkeit, Bonuspunkte direkt beim Elektrounternehmen einzutauschen. Pro Jahr werden etwa 20.000 Mal Bonuspunkte eingelöst. Der Kaufpreis der Geräte pro Jahr erreicht mittlerweile 17 Millionen Euro. Die Investitionen sind ein wichtiger Impuls
für die heimische Wirtschaft und stellen einen wesentlichen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung dar. Energie Burgenland ist somit ein wichtiger Partner für die Branche. Erneuerung der Partnerschaft Um die Zusammenarbeit zu erneuern und auch in Zukunft mit Leben zu erfüllen, gab es in diesem Jahr drei Treffen mit den Marktpartnern der Energie Burgenland. Mehr als 100 burgenländische Elektriker und Heizungs- und Warmwasser-Installateure sind der Einladung zu den Veranstaltungen im Nord-, Mittel und
Südburgenland gefolgt. Die Bilanz fiel positiv aus: Bereits die Hälfte der Kunden löst die Bonuspunkte direkt beim Gerätekauf bei den Servicepartnern ein. So wurde seit 1999 der Kauf von rund 275.000 Geräten mit einem Kaufwert von ca. 181 Millionen Euro gefördert. Das Know-how der burgenländischen Elektrotechniker garantiert, dass auch in Zukunft den Energiekunden der Energie Burgenland weiterhin ein optimaler Service geboten werden kann. Darüber hinaus wurde die seit Jahren erfolgreiche EGA (Engergy Geräte Aktion) auf die Installation von Erdgasheizungsanlagen erweitert!
Business News Foto: ZVG
HEIMISCHE WIRTSCHAFT Elektrotechniker, Heizungs- und Warmwas ser-Installateure und Ener gie Burgenland sind star ke Partner. So erhält die Wirtschaft Impulse von 17 Millionen Euro jährlich und Energiekunden profitieren von hohem Servicelevel.
Nr. 12 · Dezember 2014
BURGENLANDS WIRTSCHAFT 23
Landessiegerin Nadine Radasics mit der gesamten Service-Mannschaft des Lehrlingswettbewerbs.
Tourismusnachwuchs 27
Kandidaten zeigten unter dem Motto „Kulinarisches Burgenland“ beim 11. Landeslehrlingswettbewerb für Tourismusberufe im WIFIGastronomiecenter der Wirtschaftskammer Burgenland ihr Können. Teilnahmeberechtigt waren alle Lehrlinge aus dem zweiten, dritten oder vierten Lehrjahr.
„Der Wettbewerb ist für den burgenländischen Tourismusnachwuchs eine wichtige Ausgangslage für die Staatsmeisterschaften, die diesmal Anfang März 2015 in Altmünster stattfinden“, unterstrich Kommerzialrat Ernst Horvath, der Obmann der Sparte Gastronomie in der Wirtschaftskammer Burgenland, die Bedeutung des Wettbewerbs.
Die Sieger ■■ Landessieger Küche: Florian
Schraml, Avance Hotel, Bad Tatzmannsdorf ■■ Landessieger Service: Nadine Radasics, Uhudlerei Mirth in Eltendorf ■■ Landessieger Hotel- und Gastgewerbeassistent: Fabian Schreibeis, Therme Seewinkel Betriebsgesellschaft m.b.H., Frauenkirchen
Fotos: WKB
SPITZE Florian Schraml vom Lehrbetrieb Avance Hotel in Bad Tatzmanns dorf, Nadine Radasics vom Lehrbetrieb Uhudlerei Mirth in Eltendorf und Fa bian Schreibeis vom Lehr betrieb Therme Seewinkel in Frauenkirchen sind die besten burgenländischen Tourismuslehrlinge 2014.
Florian Schraml ging als Sieger im Bereich Küche hervor.
Die Hotel-und Gastgewerbeassistenten mit Fabian Schreibeis
In 2 Jahren vom Ing. zum Dipl.-Ing. (FH)
Mach mehr aus deinem Ingenieur
24 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
berufsbegleitend, mit Fernstudienelementen
finden Vorlesungen statt, am Semester ende ist eine Block- bzw. Prüfungswoche eingeteilt. Es stehen die Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen, Maschinenbau und Technische Informatik an insgesamt 13 Standorten in ganz Österreich zur Auswahl.
Wirtschaftsingenieurwesen am Standort Bulme Graz Infoabend am 18.12.2014, 17.00 Uhr an der Bulme Graz Gösting
Start:
Nächster Studienstart März 2015:
Wirtschaftsingenieurwesen in Graz und Ferlach
März 2015 in Graz
Jetzt informieren und anmelden: Studien- und Technologie Transfer Zentrum Weiz Tel. 03172/603 4020 info@aufbaustudium.at www.aufbaustudium.at
Business News
Die berufsbegleitenden Studienmodelle des Studienzentrums Weiz (in Kooperation mit der Hochschule Mittweida) ermöglichen eine verkürzte Studiendauer für HTL-Absolventen. Kompetenzen, welche mit HTL-Abschluss und Praxis bereits erworben wurden, kommen zur Anrechnung und somit kann der akademische Grad Dipl.-Ing. (FH) bzw. Dipl.-Wirtschaftsing. (FH) in nur zwei Jahren erlangt werden. Der Studienablauf ist eine Kombination aus Präsenzeinheiten und Fernstudium und ist somit optimal auf die Bedürfnisse Berufstätiger abgestimmt. An sechs bis sieben Wochenenden pro Semester
Maschinenbau Technische Informatik Tel.: +43 3172 603 4020 info@aufbaustudium.at www.aufbaustudium.at
Inserat_98x65_Wirtschaft Steiermark_20141205.indd 1
13 Standorte in Österr. Koop. HS Mittweida (D) Ö-Cert Qualitätsanbieter
Nr. 12 · Dezember 2014
02.12.2014 13:26:21
Gesundes Unternehmen – gesunder Profit!
Jubiläen und Ehrungen
FEIERN Ob Ehrung oder Jubilä um – Unternehmern und Mitarbei tern gebührt Anerkennung.
Gesunde Mitarbeiter sind motivierter und leistungsstärker. Motivierte und leistungsstarke Mitarbeiter sind die Basis jedes erfolgreichen Unternehmens. Stellen Sie als Unternehmen sicher, dass Ihre Mitarbeiter die Bedingungen vorfinden, um erstklassige Leistung zu erbringen. Die Möglichkeiten dazu sind vielfältig. Hier einige Beispiele, wie Sie die Motivation und Leistungsstärke Ihrer Mitarbeiter heben können:
Fotos: Hilfswerk, AUVA
Arbeitsbewältigungs-Coaching® Unterstützt Ihre Belegschaft individuell dabei den Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden. Es werden nachhaltige Förderziele auf individueller und betrieblicher Ebene gesetzt.
EISENSTADT Der AUVAPflegepreis Burgenland 2014 ging an Ingeborg Abu-Taleb aus Bad Sauerbrunn. Im Bild mit Landesrat Peter Rezar, Friederike Lackenbauer und Rudolf Silvan (AUVA) sowie Franz Nechansky
EISENSTADT Das Burgenländische Hilfswerk feierte mit einer Jubiläumsgala im Festsaal der Wirtschaftskammer sein 25- jähriges Bestehen.
MATTERSBURG Die Firma Bauwelt Koch ehrte im Rahmen einer Feier alle Mitarbeiter, die dem Unternehmen seit Jahren die Treue halten. Im Blickpunkt standen auch die Lehrlinge und ihre Ausbildner.
www.hilfswerk.at
www.bauwelt.at
Evaluierung von psychischen Belastungen Zeigt Ihrem Unternehmen klar auf, ob Sie in den Bereichen Arbeitsanforderungen, Arbeitsklima, Arbeitsumgebung oder Arbeitsabläufe Verbesserungsbedarf haben. Psychologische Beratung & Mediation Geben Sie Ihren Mitarbeitern bei beruflichen und privaten Anliegen die Möglichkeit zur externen Unterstützung. Dies ist ein ausgezeichnetes Instrument zur Mitarbeiterbindung und zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit.
Mag. (FH) Armin Schwartz-Just, Pentaplus
Mitarbeiterehrung bei der Bauwelt Koch
Fotos: WKB
Investieren Sie in gesunde Arbeitsplätze und zufriedene, leistungsstarke Mitarbeiter. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne, um ein für Ihr Unternehmen passendes Angebot zusammenzustellen.
JOIS
Die Wirtschaftskammer Burgenland verlieh Karin Kornfeld für 20 Jahre treue und verdienstvolle Mitarbeit im Betrieb der Firma Johann Glanz eine Ehrenurkunde.
GÜSSING Erwin Muik feierte
www.glanz-tapezierer.at
www.foto-muik.at
Nr. 12 · Dezember 2014
das 30-jährige Firmenjubiläum seines Fotostudios, seit 15 Jahren gibt es auch ein Studio in Oberwart.
MÖNCHHOF Zum 35-jähri-
gen Betriebsjubiläum des Autohauses Kirschner gratulierten Regionalstellenobmann Robert Frank, Karl Tinhof und Harald Pokorny herzlich.
pentaplus Mag.(FH) Armin Schwartz - Just Tel. 0699/17700006 armin.schwartz@pentaplus.eu www.pentaplus.eu
www.autohaus-kirschner.at
BURGENLANDS WIRTSCHAFT 25
MENSCHEN + MÄRKTE
Familienfreundlich D
as Pinkafelder Unternehmen Komet Reisen erhielt im Rahmen einer Feier in Wien das staatliche Gütesiegel für Familienfreundlichkeit im Beruf durch
Bundesministerien Sophie Karmasin. Dieses Gütesiegel stellt das Unternehmen sohin als attraktiven Arbeitgeber dar. Das Team von Komet Reisen erarbeitete in den letzten
Ministerin Sophie Karmasin überreichte die Urkunde.
AUSZEICHNUNG Komet Reisen wurde mit dem staatlichen Gütesiegel für Familienfreundlichkeit im Beruf ausgezeichnet.
Monaten Maßnahmen, welche die Attraktivität der einzelnen Arbeitsplätze und somit auch die Gesamtattraktivität der Firma weiter steigerten. Speziell die Touristikbranche stellt eine große Herausforderung im Bereich der optimalen Dienstplanung dar. Regelmäßige Mitarbeitermeetings dienen zum einen dem betrieblichen Informationsaustausch und zum anderen der Evaluierung der Gestaltungswünsche von Dienstplänen. Individuell gestaltete Weiterbildungsmöglichkeiten für die
Mitarbeiter werden vom Unternehmen gefördert. Der Familientag, der einmal im Jahr stattfindet, dient dazu, den Kontakt mit den Familien der Mitarbeiter zu intensivieren. Das Unternehmen von Martin Horvath, der auch das Amt des Obmann der heimischen Autobusbranche bekleidet, ist seit 2008 nach ISO9001 zertifiziert. 35 Mitarbeiter sind für Komet Reisen im Einsatz. Das Unternehmen verfügt über 30 Fahrzeuge. www.komet-reisen.at
Verantwortung D
ie Tischlerei Schloffer lud zur Zertifikatsüberreichung ISO 14025 in das Messezentrum Oberwart. Die Themen Verantwortung gegenüber der Umwelt und der
Gesellschaft standen im Mittelpunkt des Abends. Dass sich die Wirtschaft freiwillig den Herausforderungen unserer Zeit stellt, beweist die Firma Schloffer. Das Unternehmen
kann als Ergebnis des Zertifizierungsprozesses nun den globalen Fußabdruck seiner Produkte nachweisen. www.schloffer.com
Fotos: Komet Reisen/Harald Schlossko, WKB
ZERTIFIKAT Die Groß petersdorfer Tischlerei Schloffer erhielt das Zer tifikat ISO 14025 als Nach weis für nachhaltiges Wirtschaften.
Umweltaktivist Wolfgang Pekny, TÜV-Auditorin Martina Strobl, das Unternehmerehepaar Sabina und Klaus Schloffer sowie Oskar Gelinek, Mitglied der Gemeinwohlökonomie, bei der Veranstaltung im Messezentrum Oberwart 26 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Nr. 12 · Dezember 2014
Strahlend ERÖFFNUNG Handge machte Weihnachtsbe leuchtung Made in Burgen land macht Furore.
F
ranz Polster und Tochter Christina eröffneten einen neuen Produktionsstandort für Weihnachtsbeleuchtung in Mariasdorf. „Unsere Firma produziert qualitativ
hochwertige Weihnachtsbeleuchtung für Straßen, Städte, Ortschaften und Gewerbeparks. Dabei legen wir großen Wert auf heimische Wertschöpfung unter gleichzeitiger Verwendung neuester LED-Technologie“, berichtete der Firmengründer bei der Eröffnung der neuen Produktionsstätte. Seit Jahren ist Firmenchef Franz
Franz Polster und Tochter Christina eröffneten eine neue Produktionsstätte für Weihnachtsbeleuchtung.
Polster mit seinem Unternehmen Pik As international erfolgreich tätig. Er stellt sehr erfolgreich Relais und Elektronikteile für den internationalen Markt her.
www.pikas.at www.x-as.at
Gesunde Mitarbeiter FIT Die Olbendorfer Firma Haustechnik Ernst setzt sich für eine gesündere Lebensweise ihrer Mitar beiter ein.
D
ie Mitarbeiter sind unser wichtigstes Gut“, unter diesen Gesichtspunkten wurde bei Haustechnik Ernst in Olbendorf ein Gesundheitszirkel von der
Sportunion Burgenland durchgeführt. Geschäftsführer Kommerzialrat Johannes Ernst: „Ich lernte das ‚BetriebsFitService‘ bei der Gesundheitswoche der SVA
kennen und möchte in Zukunft meine Mitarbeiter noch mehr bei ihrer Gesundheit unterstützen.“ Bei der Maßnahmenausarbeitung lagen die Schwerpunkte in der Arbeitsplatzergonomie, verbunden mit Rückeneinheiten und in Entspannung. www.sportunion-burgenland.at www.tb-ernst.at
Fotos: WKB, Sportunion
Die Mitarbeiter der Firma Ernst erarbeiteten mit den Projektkoordinatoren einzelne Maßnahmen im Bereich Gesundheit, die in naher Zukunft im Betrieb umgesetzt werden sollen. Nr. 12 · Dezember 2014
BURGENLANDS WIRTSCHAFT 27
MENSCHEN + MÄRKTE
Gesundes Wachstum ILLMITZ Das Hotel Natio nalpark der Familien Salzl und Sattler ist sehr beliebt. Der Erfolg des Hotels war nur mit viel Einsatz, einem tollen Angebot und der vertrauensvollen Beglei tung durch die Hausbank möglich.
D
as Hotel Nationalpark wurde von 1995 bis 1996 errichtet und seither in der ersten und zweiten Generation als Familienbetrieb geführt. Das Motto der Unternehmerfamilie: „Wir tun alles, um unseren Gästen einen rundum erholsamen Urlaub zu bereiten.“ Aber das Hotel Nationalpark ist nicht nur die Anlaufstelle für erholsame Urlaube, es ist auch ein gefragtes Seminarhotel, davon zeugen auch viele Auszeichnungen. In insgesamt fünf Um- und Zubauten wurde die Infrastruktur im Haus stetig verbessert. „Wir haben uns mehr und mehr zu einem beliebten Wellness- und Freizeithotel, aber auch zu einem gern gebuchten Seminarhotel entwickelt“, berichtet Elfriede Salzl. „Die gelebte Gastlichkeit steht zu jeder Zeit im Vordergrund. In diesem Licht ist auch unser
letzter Umbau zu sehen. Dabei haben wir nicht nur das Feedback unserer Gäste berücksichtigt, sondern auch intensiv mit Architekten und Trainern zusammengearbeitet, um sowohl dem Individual- als auch dem Seminargast ein optimales Ambiente bieten zu können.“ Auch der Freizeitbereich, der nur den Hotelgästen zugänglich ist, kann sich sehen lassen, trägt er doch unverkennbar die Handschrift der Neuen Wiener Werkstätte. Elfriede Salzl, die mit Herz und Seele Gastgeberin ist, hat ihre Berufslaufbahn aber in einer Bank begonnen. Sie weiß, was eine gute Bank ausmacht. „Wir haben zu Beginn unserer Selbstständigkeit unter Beiziehung von objektiven Auswahlkriterien nach der optimalen Hausbank gesucht“, so die Unternehmerin. „Heute weiß ich,
dass die Entscheidung richtig war, auch wenn sie ein bisschen - das muss ich zugegeben - vom Bauchgefühl getragen wurde.“ Ursprünglich war es geplant, das Hotel nur als Sommerbetrieb zu führen. Nach dem ersten Jahr zeigte sich, dass diese Strategie nicht haltbar war und es wurde auf Ganzjahresbetrieb umgestellt, dazu waren umfangreiche Investitionen notwendig. „Und genau dazu braucht es eine gute Hausbank, die die Pläne und Strategien mitträgt“, resümiert Elfriede Salzl. Ihr Ansprechpartner bei der Bank ist seit Jahren der gleiche, nur das Verhältnis Bankberater und Kunde ist persönlicher geworden. Ein gutes Vertrauensverhältnis und eine gute Gesprächsbasis sind die Grundlagen für eine jahrelange gedeihliche Zusammenarbeit. www.hotel-nationalpark.com
Foto: WKB, Hotel Nationalpark
Elfriede Salzl ist mit ihrem Mann, der Tochter und dem Schwiegersohn Gastgeber im Hotel Nationalpark in Illmitz.
28 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Nr. 12 · Dezember 2014
Bau deine Zukunft CASTING Die Bauwirt schaft veranstaltet am 24. Februar 2015 das erste bundesweite Bau-Lehr lings-Casting. Die besten Teilnehmer erhalten da nach einen Ausbildungs platz bei einer regionalen Baufirma. Anmeldeschluss ist am 15. Dezember.
A
m 24. Februar 2015 finden an den Bauakademien LehrlingsCastings statt. Für Teilnehmer aus dem Nordburgenland ist der nächste Austragungsort in Guntramsdorf, für jene aus dem Südburgenland an der Bauakademie Übelbach in der Steiermark. Interessierte Jugendliche können sich noch bis 15. Dezember anmelden: www.baulehrlingscasting.at. Beim Bau-Lehrlings-Casting
werden die Teilnehmer an fünf verschiedenen Stationen gefordert ihre sportlichen, geistigen und praktischen Begabungen unter Beweis zu stellen. Bei einem guten Ergebnis winkt eine Lehrstelle als Maurer, Schalungsbauer oder Tiefbauer.
wko.at/bgld/bau www.baulehrlingscasting.at www.bauakademie.at
Jugendliche, die sich beim Lehrlingscasting bewähren, haben die Chance auf eine Lehrstelle in der Baubranche.
Informationen Landesinnung Bau Martin Karall T 05/90 907-3120 martin.karall@wkbgld.at Robert Graf-Platz 1 7000 Eisenstadt
Modetrends ERFOLG Die Modemacher präsentierten sich äußerst erfolgreich.
D
Fotos:istockphotos.de,, Kataryna Kiss
er österreichische Modepreis Haute Couture Award 2014 stand unter dem Motto „Golden Age of Haute Couture“. Sehr erfreulich: Der zweite Platz ging ins Burgenland, an Kataryna Kiss aus Frauenkirchen. Wie kreativ die heimischen Modemacher sind, war auch bei der Veranstaltung „Wein trifft Mode“ im Schaflerhof des Weinguts Igler in Deutschkreutz zu sehen.
Kataryna Kiss erlangte mit ihrem Modell den 2. Platz.
Viele Modebegeisterte folgten der Einladung von Innungsmeisterin Martina Mohapp und bestaunten die Kreationen der Modemacherinnen und von Kürschner Karl Ernst.
Informationsveranstaltung für Unternehmer Durch die Einführung des Pensionskontos der Pensionsversicherungsanstalt und den Versand der Kontoerstgutschrift wurde vielen Menschen stärker bewusst, um wie viel weniger ihre Erstpension im Vergleich zum letzten Aktivbezug tatsächlich ausmacht. Die betriebliche Vorsorge kann hier als optimale Ergänzung zur gesetzlichen Pension zur Verringerung der Pensionslücke beitragen. Gerade für Klein- und Mittelbetriebe ist eine Firmenpension ein geeignetes Mittel, um qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten. Beiträge zur Firmenpension kosten aber den Arbeitgeber auch weniger als z.B. eine vergleichbare Gehaltserhöhung. 25.11.2014 Wirtschaftskammer Österreich, Wien | 17.00 –18.30 Uhr 20.01.2015 Seminarzentrum Schwaighof, St. Pölten | 17.00 –18.30 Uhr 27.01.2015 Wirtschaftskammer Wien | 17.00 –18.30 Uhr
Teilnahme ist nur mit Anmeldung möglich: pensionskassen.at/anmeldung oder telefonisch unter 05 90 900 4095
Nr. 12 · Dezember 2014
BURGENLANDS WIRTSCHAFT 29
BUSINESS NEWS
TELEVIS Nach Bildung, Innovation und Forschung ist eine gut ausgebaute Infrastruktur der wichtigs te Standortfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit.
L
aut Infrastrukturminister Alois Stöger gab es bisher beim StandortSchlüsselfaktor Breitband-Internet schwere Defizite: Der ländliche Raum ist beim Ausbau der Infrastruktur lange Zeit vernachlässigt worden. Damit soll jetzt Schluss sein. Rund 30 Prozent der Bevölkerung können nur bedingt wirtschaftlich vertretbar mit Breitband-Internet versorgt werden, das entspreche rund 70 Prozent der Fläche des Landes. Genau um dies zu ändern, sei die Breitband-Fördermilliarde bestimmt, so Stöger Am Anfang sollen 30 Mbit/s zur Verfügung stehen, im Ergebnis soll ganz Österreich mit 100 Mbit/s durch das Netz düsen. Gut Verbunden Doch was nützt die beste und schnellste Leitung, wenn man sie nicht optimal einsetzen kann?
30 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Blitzschnelles Internet an jedem Arbeitsplatz, verkabelt oder wireless, Videotelefonie, Konferenzschaltungen und Telefonieren zu günstigsten Preisen, und das weltweit, hören sich für viele noch utopisch an, dabei sind sie in vielen Unternehmen bereits Realität. Dass das alles reibungslos klappt, dazu gehört neben dem Breitbandanschluss auch das entsprechende Gerät im Unternehmen. „Keiner würde mit einem klapprigen Fahrrad auf der Autobahn fahren, aber bei der Anlage wird oft gespart”, meint Walter Steirer von Televis. „Für unsere Kunden bieten wir maßgeschneiderte Komplettlösungen mit Raum für individuelle Wünsche. Wir versorgen Unternehmen mit komplexen Anlagen und mehreren tausend Mitarbeitern, bieten aber genauso passgenaue Lösungen für Firmen mit drei Arbeitsplätzen.“
Kommunikationsabläufe zu vereinfachen lautet das Schlüsselwort. In einer Zeit, in der man Festnetztelefon, Diensthandy und Privathandy, Videokommunikation, email und mehr gleichzeitig managen muss, kann es vorkommen, dass wichtige Daten verloren gehen. Damit das eben nicht passiert, bietet Televis Lösungen an, die an die Wünsche des Kunden angepasst werden. Innovationen sind dabei beispielsweise das „One Number“ Konzept, bei dem alle Anschlüsse eines Mitarbeiters über ein und dieselbe Telefonnummer erreichbar sind. Wobei damit der mobilen Integration, also der Einbindung von Mobiltelefonen in die Kommunikationsanlage des Unternehmens, noch lange keine Grenzen gesetzt sind. Eine Reihe von Branchenlösungen wie beispielsweise die ganz neu entwickelte Hotellösung oder Alarmserver speziell Nr. 12 · Dezember 2014
Business News Fotos: shutterstock, cazaam
Schneller – Besser –
– Förderung im Bereich des Alleinarbeiterschutzes runden das Angebot ab. Strategie Televis nimmt dabei die Rolle eines Full Service Providers ein. Der Kunde erhält alles von der Datenleitung bis zur hausinternen Netzwerkstruktur und CTI-Anbindung aus einer Hand. Bei der verwendeten Hardware setzt Televis ausnahmslos auf Top-Qualität: So kommen im Telekommunikationsbereich fast ausschließlich Neuanlagen des Branchenführers Avaya zum Einsatz. Bei komplexen Netzwerkkomponenten setzt Televis außerdem auf den bewährten Partner Extreme Networks. Zu den zufriedenen Kunden gehören beispielsweise die Bauwelt Koch mit mehreren Filialen und nicht zuletzt ist auch Christian Mucha – ein Doyen der österreichischen Verlagsbranche. Nr. 12 · Dezember 2014
„Bitte Warten“ Meist gehört es zu den Schlüsselkomponenten für die Kundenzufriedenheit, die rasche Erreichbarkeit eines kompetenten Mitarbeiters sicherzustellen. Warteschleifen-Marathons und unzuständige Abteilungen am anderen Ende der Leitung sind heute, selbst bei sehr großen Organisationen, keinesfalls mehr state of the art. Hier kann der richtige Full Service Provider wahre Wunder bewirken. Intelligente Weiterleitung von eingehenden Anrufen an den nächsten freien und kompetenten Mitarbeiter, egal, ob sich dieser im Callcenter, am Büroarbeitsplatz im Homeoffice oder auswärts befindet, sind über Skill Based Call Routing und die integrierten Kommunikationslösungen von Televis kein Problem. Vorbei sein sollten damit auch die Zeiten, in denen der Kunde des österreichischem Unternehmens an einen
Hotline-Mitarbeiter in Indien gerät, um erst dort mühsam in einem Sprachkauderwelsch seine Anliegen zu deponieren und dann auf einen Rückruf wartet, der nie erfolgt. Televis bietet hier Lösungen an, die auch für kleinere Unternehmen realisierbar sind. Informationen
Televis Telekommunikation und Service GmbH Hainburger Straße 33 1030 Wien Tel. 05/08787-0 Fax 05/08787-8500 foerderung@televis.at office@televis.at www.televis.at Servicehotline (rund um die Uhr): 0810/221505 aus ganz Österreich zum Ortstarif!
BURGENLANDS WIRTSCHAFT 31
BUSINESS NEWS
Larimar setzt auf 24-Stunden-Service U
nser eAMS-Konto ermöglicht uns eine schnelle Kommunikation. Wir müssen nicht mehr auf Öffnungszeiten achten“, sagt Marion Siener, Personalverantwortliche im südburgenländischen Vier-Sterne Superior Hotel Larimar in Stegersbach. „Gerade zu Zeiten, in denen wir hohe Frequenzen beim Wechsel haben, können wir sofort reagieren und jederzeit Personal suchen.“ Damit spricht Marion Siener nur eine der vielfältigen Funktionen
an, die das AMS für Unternehmen elektronisch anbietet. Die beiden Bereiche „eAMS-Konto“ und „eJob-Room“ verfügen über zahlreiche Möglichkeiten von der Personalsuche bis hin zur Förderungsabwicklung. Hilfe bei der Personalsuche „Die Unternehmen servicieren wir mit unserem eAMS sehr bedienerfreundlich“, erklärt AMS Landesgeschäftsführerin Mag. Helene Sengstbratl. „Die Unternehmen aktivieren ihre
Stellenprofile und können daraufhin ihre AMS-Beraterin oder ihren AMS-Berater mit der Suche beauftragen. Die Besetzungsvorschläge kommen direkt auf das eAMS-Konto des Unternehmens.“ Zusätzlich können die Unternehmen auch im eJob-Room nach geeignetem Personal suchen. Förderungen online abwickeln Die Unternehmen erhalten durch das eAMS noch mehr Informationen als lediglich die
Business News Fotos: ZVG Illustration: cazaam
eAMS Das AMS setzt ne ben der persönlichen Be treuung seit Jahren auch auf Online-Services. Sie ermöglichen Unterneh men, auch außerhalb der Bürozeiten Personal zu suchen und Förderungen abzuwickeln.
„Durch unser eAMS-Konto können wir rund um die Uhr Personal suchen, Stellen ausschreiben oder Förderungen abwickeln. Diese Flexibilität kommt uns sehr entgegen.“ Johann Haberl
Geschäftsführer Hotel & Spa Larimar****S
32 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Nr. 12 · Dezember 2014
Bewerberunterlagen. „Ich sehe im eAMS-Konto, ob für die Bewerberin oder den Bewerber eine Förderung beantragt werden kann“, so Marion Siener. Auch die Förderung kann über das eAMS-Konto abgewickelt werden: „Wir haben schon Qualifizierungsförderungen für Mitarbeiter oder auch Arbeitserprobungen über das Konto abgewickelt.“ Neben der Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können auch Förderungen von Lehrlingen, Neueinstellung von Frauen, Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteigern, Älteren, Menschen mit Behinderungen oder schon längere Zeit Arbeitsuchenden online beantragt werden. Vielfältige Services Die Bewilligung zur Beschäftigung ausländischer
Arbeitskräfte und die damit zusammenhängenden Angelegenheiten können ebenfalls über das eAMS-Konto abgewickelt werden. Die Personalsuche erfolgt auf zwei Wegen: entweder durch Auftrag an die Kontaktperson beim AMS, entsprechendes Personal zu suchen, oder durch eigene Suche im eJob-Room. Sinnvolle Ergänzung Bei der Einrichtung Ihres Kontos hilft Ihr Service für Unternehmen. Hat man den Dreh erst einmal heraußen, erweisen sich die AMS-Online-Services als sinnvolle Hilfe: „Bei meinem ersten Versuch hatte ich telefonische Unterstützung durch meine AMS-Beraterin. Jetzt verwende ich das Service täglich, da sind die Schritte bereits zur Routine geworden“,
sagt Marion Siener. Dennoch ist sie auch weiterhin in regelmäßigem Kontakt mit ihrer AMS-Beraterin: „Früher habe ich gleich zum Telefon gegriffen und musste Wartezeiten in Kauf nehmen, wenn ich meine Beraterin nicht gleich erreicht habe. Jetzt wickle ich vieles elektronisch ab. Mit unserer AMS-Beraterin telefoniere ich trotzdem alle zwei bis drei Tage.“ Auch dem AMS ist der regelmäßige Kontakt wichtig, wie Mag. Sengstbratl betont: „Die Online-Services stellen eine Ergänzung zu unseren Beratungsleistungen dar, die den Unternehmen dabei helfen, Zeit zu sparen. Unsere Beraterinnen und Berater in den regionalen Geschäftsstellen sind auch weiterhin wichtige Ansprechpartner rund um die Themen Personalsuche und Förderung.“
Mit dem eAMS-Konto können Sie jederzeit eine Reihe von Dienstleistungen einfach online nutzen. Die Verwendung des eAMS-Kontos lässt sich außerdem passgenau für Ihr Unternehmen einrichten.
„Die Online-Services stellen eine Ergänzung zu unseren Beratungsleistungen dar, die den Unternehmen dabei helfen, Zeit zu sparen.“ Helene Sengstbratl Landesgeschäftsführerin des AMS Burgenland
AMS Burgenland Demoversion Auf der Internetseite des AMS unter www.e-ams.at/eamslogin-sfu.html
steht eine Demoversion bereit, die Ihnen zeigt, wie vielfältig Ihr eAMS-Konto Sie unterstützt.
Information und Details bei Ihrer regionalen AMS-Geschäftsstelle.
24-Stunden Verfügbarkeit
Elektronische Abwicklung von Anträgen und Förderungen
Abspeichern und Wiederverwenden von Anträgen
Rasche und unbürokratische Personalsuche
Johann Permayerstraße 10 7000 Eisenstadt Tel. 0 26 82/692 www.ams.at/bgld
Nr. 12 · Dezember 2014
BURGENLANDS WIRTSCHAFT 33
WISSENSWERT FAKTEN
SERVICE EnergieeffizienzGesetz ACHTUNG Die Verpflichtung für Energie lieferanten tritt mit 1. 1. 2015 in Kraft.
M
it 1. Jänner 2015 haben große Unternehmen entweder alle vier Jahre ein externes Energieaudit durchzuführen oder ein Managementsystem einzuführen beziehungsweise werden Energielieferanten jährlich zur Setzung von Energieeffizienzmaßnahmen im Ausmaß von 0,6 Prozent des Energieabsatzes an den Endkunden des Vorjahres verpflichtet. Große Unternehmen haben nach Inkrafttreten ihrer Verpflichtung einen Monat Zeit zu entscheiden, ob sie ein Energiemanagementsystem (EMS) einführen oder ein externes Energieaudit (zumindest alle vier Jahre) durchführen wollen. Je nach Entscheidung ist dann eine Meldung an die Monitoringstelle zu machen und binnen elf Monaten nach Inkrafttreten der Verpflichtung erstmals ein Energieaudit durchzuführen beziehungsweise ein EMS in vollständigem Umfang zu implementieren.
Was ist ein großes Unternehmen? Unternehmen gelten als groß, wenn sie ■■ mehr als 249 Beschäftigte haben und ■■ eine Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro oder ■■ eine Umsatzsumme von mehr als 50 Millionen Euro haben. Ausgenommen sind kleine und mittlere Unternehmen. 34 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Das gilt für Energielieferanten Energielieferanten, die Endenergieverbraucher in Österreich im Vorjahr entgeltlich beliefert haben, müssen für die Jahre 2015 bis 2020 in jedem Kalenderjahr die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen bei sich selbst, ihren eigenen Endkunden oder anderen Endenergieverbrauchern nachweisen. Die Energielieferanten müssen jährlich Energieeffizienzmaßnahmen nachweisen, die mindestens 0,6 Prozent ihrer Energieabsätze an ihre Endkunden in Österreich im Vorjahr entsprechen. Zumindest 40 Prozent der Maßnahmen sind im Haushaltsbereich zu setzen. Energielieferanten, die im Vorjahr weniger als 25 GWh an Energie an ihre Endkunden in Österreich abgesetzt haben und nicht zu mehr als 50 Prozent im Eigentum eines anderen Unternehmens stehen, sind für das jeweilige Jahr von der Verpflichtung ausgenommen. Ein konkreter Vorschlag des Energiehandels für eine kostengünstige Lösung im Bereich einer effizienten Mobilität wäre zum Beispiel die Anrechenbarkeit von Additiven bei Treibstoff als Effizienzmaßnahme. Der Bereich Heizöl extraleicht sollte über die Förderaktion Heizen mit Öl abgedeckt werden. Weniger zu verkaufen ist keine Maßnahme Ein noch weit verbreiteter Irrglaube ist, dass weniger zu
verkaufen als anrechenbare Maßnahme gilt. Ausgleichszahlung möglich Alternativ können Energielieferanten ihre Pflicht zur Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen für das jeweilige Jahr durch Zahlung eines Ausgleichsbeitrages in Höhe von 20 Cent/kWh ihrer Verpflichtung erfüllen. Monitoringstelle noch nicht eingerichtet Energielieferanten sind verpflichtet, die Meldungen an die Monitoringstelle selbst durchzuführen. Die Meldung an die Monitoringstelle über die Verpflichtung aus dem Vorjahr muss erstmals für das Jahr 2014 bis spätestens 14. Februar 2015 erfolgen. Anschließend hat der Energiehändler ein Jahr Zeit die Maßnahmen zu setzen. Im Folgejahr und somit erstmals am 14. Februar 2016 sind die durchgeführten Maßnahmen der Monitoringstelle zu melden. Im Jahr 2014 gesetzte, entsprechend dokumentierte und nachgewiesene Energieeffizienzmaßnahmen sind für das Folgejahr 2015 anrechenbar. Leider verzögert sich die Einrichtung der EnergieeffizienzMonitoringstelle aufgrund einer Beeinspruchung im Vergabeverfahren.
wko.at/bgld
Nr. 12 · Dezember 2014
SERVICE + FACTS
Handwerkerbonus verlängert LÖSUNG Der Handwerker bonus geht nahtlos in die Verlängerung. Zwischen dem Finanzministerium und der Wirtschaftskam mer wurde eine technische Lösung gefunden.
D
er Handwerkerbonus wird rückwirkend ab 19. November weitergeführt. Eine dementsprechende technische Voraussetzung wurde in Abstimmung zwischen Finanzministerium,
Wirtschaftskammer Österreich und Bausparkassen geschaffen. 2015 stellt die Bundesregierung vereinbarungsgemäß bis zu 20 Millionen Euro für Arbeitsleistungen von Handwerkern, die zwischen dem 19.11.2014 und 31.12.2015 erbracht werden, als Förderleistung bereit. Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl: „Ich bedanke mich ausdrücklich bei Finanzminister Schelling für seinen konstruktiven und dynamischen Einsatz, um eine nahtlose
Weiterführung des – sowohl bei Konsumenten als auch heimischen Betrieben – erfolgreichen Handwerkerbonus zu ermöglichen.“ Privatpersonen, die zur Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung ihres Hauses oder ihrer Wohnung Leistungen eines Handwerkers oder befugten Unternehmens in Anspruch nehmen, haben also weiterhin die Chance auf eine Förderung von bis zu 600 Euro. www.handwerkerbonus.gv.at
Forderungen THEMA Beim diesjährigen Branchentreff der burgen ländischen Autobusunter nehmen in Stegersbach wurde erneut die Forde rung nach einer eigenen Mautkategorie für Busse beim „Road-Pricing“ laut.
D
ie sogenannte LkwMaut betrifft nicht nur Lkw, sondern auch die Omnibusse. Es ist nicht akzeptabel, dass Autobusse hier den gleichen Regeln wie Lkw unterliegen“, macht Martin Horvath, Obmann der burgenländischen und österreichischen Autobusunternehmen, seinem Ärger Luft. „Für Busse gelten völlig andere Rahmenbedingungen und verkehrspolitische Nr. 12 · Dezember 2014
Zielsetzungen. Wir wollen unseren Beitrag zur Aufrechterhaltung der Verkehrsinfrastruktur leisten, aber wir brauchen eine Entkoppelung vom Lkw-Tarif“, so Horvath weiter. Bereits mit 1. Jänner dieses Jahres wurde die Maut für Busse um durchschnittlich acht bis neun Prozent erhöht. Auch die Diskussion über eine Ausdehnung der Maut auf Landes- und Gemeindestraßen beobachtet Horvath mit großer Skepsis. „Eine flächendeckende Maut würde auch die Busunternehmen voll treffen. Gerade die Menschen und Pendler im Burgenland wären davon durch eine Erhöhung der Tarife im öffentlichen Verkehr besonders stark betroffen“.
Im Durchschnitt ersetzt ein einziger Bus eine Pkw-Kolonne von 30 Fahrzeugen. Busse sorgen damit für enorme CO2Einsparungen, wichtige Verkehrsentlastung und Ressourcenschonung. „Der verkehrspolitische Nutzen der Busbranche muss endlich von der Politik honoriert werden“, fordert Horvath.
Fachverbands-Geschäftsführer Paul Blachnik, Gerold Autengruber von EvoBus, Obmann Martin Horvath, Spartenobmann Klaus Sagmeister, Christian Radakovits von EBV-Leasing, Christian Culik von TachoEasy und Fachgruppen-Geschäftsführer Bernhard Dillhof.
wko.at/bgld/autobus
BURGENLANDS WIRTSCHAFT 35
Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Österreich
Wirtschaftskammerwahlen 2015
Wahlkundmachung WAHLTAGE: Die Wahlen finden am Dienstag, dem 24.2.2015 und am Donnerstag, dem 26.2.2015 statt. I. Allgemeiner Teil 1. Ausschreibung der Wahlen und Besetzungen Gemäß §§ 76, 78 Abs. 4 Z 3 und 84 Wirtschaftskammergesetz 1998 – WKG, BGBl. I Nr. 103/1998 in der Fassung BGBl. I Nr. 120/2013, und § 7 der Wirtschaftskammer-Wahlordnung (WKWO) werden mit dieser Kundmachung mit Wirkung vom 24.11.2014 ausgeschrieben: a) die Wahlen sämtlicher Ausschüsse der Fachgruppen und die der Fachvertreter der Wirtschaftskammer Burgenland (Urwahlen) b) die Besetzung der Spartenvertretungen und der Spartenkonferenzen der Wirtschaftskammer Burgenland c) die Besetzung der Spartenvertretungen und der Spartenkonferenzen der Wirtschaftskammer Österreich* d) die Besetzung der Fachverbandsausschüsse der Wirtschaftskammer Österreich* 2. Wahlbehörden a) Wahlbehörden bei der Wirtschaftskammer Burgenland – Hauptwahlkommission Zur Durchführung und Leitung der Wahlen und Besetzungen ist bei der Wirtschaftskammer Burgenland eine Hauptwahlkommission eingerichtet. Die Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland hat ihren Sitz im Gebäude der Wirtschaftskammer Burgenland, 7000 Eisenstadt, Robert Graf-Platz 1, Tel. +43 (0)5 90 907-4311, Fax +43 (0)5 90 907–4315, E-Mail: wahl2015@wkbgld.at. Die Erstellung und Auflegung der Wählerlisten, die Entscheidung über Einsprüche gegen die Aufnahme oder Nichtaufnahme in die Wählerlisten sowie die Entscheidung über Anträge von Mitgliedern, deren Berechtigung ruhend gemeldet ist, auf Aufnahme in die Wählerlisten, erfolgen durch die Hauptwahlkommission. – Wahlkommissionen Zur Feststellung der Stimmenzahl sowie der Vorzugsstimmen hat die 36 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
WAHLZEITEN: Die Wahllokale sind geöffnet am Dienstag, dem 24.2.2015, von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr und am Donnerstag, dem 26.2.2015, von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Hauptwahlkommission Wahlkommissionen für jede Sparte eingerichtet. Die Geschäftsstellen der Wahlkommissionen haben ihren Sitz bei den Spartengeschäftsstellen im Gebäude der Wirtschaftskammer Burgenland, 7000 Eisenstadt, Robert Graf-Platz 1. – Zweigwahlkommissionen Für die Stimmabgabe hat die Hauptwahlkommission in den Wahlorten Zweigwahlkommissionen errichtet. Die Wahlorte und Wahllokale sind im Anhang 1 angeführt. b) Wahlbehörde bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ)* Zur Durchführung und Leitung der Besetzungen der Spartenvertretungen und der Spartenkonferenzen der Wirtschaftskammer Österreich sowie der Besetzungen der Fachverbandsausschüsse ist bei der Wirtschaftskammer Österreich eine Hauptwahlkommission eingerichtet. Die Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Österreich hat ihren Sitz im Gebäude der Wirtschaftskammer Österreich, 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, Zimmer A8 03, Tel. +43(0)5 90 900-4082, Fax +43(0)5 90 900-296, E-Mail: WKOE.Hauptwahlkommission@wko.at 3. Bürozeiten a) Wirtschaftskammer Burgenland Die Bürozeiten der Geschäftsstellen der Hauptwahlkommission und der Wahlkommissionen sowie der Spartengeschäftsstellen, der Fachgruppengeschäftsstellen und der Regionalstellen der Wirtschaftskammer Burgenland sind (ausgenommen gesetzliche Feiertage sowie 24.12.2014 und 31.12.2014): Montag bis Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr, Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr b) Wirtschaftskammer Österreich* Die Bürozeiten der Geschäftsstelle der
Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Österreich sind (ausgenommen gesetzliche Feiertage sowie 24.12.2014 und 31.12.2014): Montag bis Donnerstag 8.00 bis 16.30 Uhr, Freitag 8.00 bis 16.00 Uhr II. Besonderer Teil 1. Wahlen der Fachgruppenausschüsse und der Fachvertreter der Wirtschaftskammer Burgenland (Urwahlen) a) Wahltage Als Wahltage und Wahlzeiten werden für alle Wahlsprengel festgelegt: Dienstag, 24.2.2015, von 8.00 bis 20.00 Uhr Donnerstag, 26.2.2015, von 8.00 bis 20.00 Uhr Die Wahlorte und die Wahllokale sind aus dem Anhang 1 ersichtlich. b) Aktives Wahlrecht und passives Wahlrecht Aktives Wahlrecht Aktiv wahlberechtigt sind die Mitglieder der Fachgruppe (Fachvertretung), sofern die das Wahlrecht begründende Berechtigung zum Stichtag 24.11.2014 nicht ruhend gemeldet ist. Inhaber von ruhenden Berechtigungen sind nur dann wahlberechtigt, wenn sie über Antrag in die Wählerliste aufgenommen werden. Innerhalb einer Fachgruppe (Fachvertretung) hat jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme. Voraussetzung für die Zulassung zur Stimmabgabe ist die Eintragung in die Wählerliste. Juristische Personen und sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung des Wahlrechts einen Gesellschafter, einen Geschäftsführer, ein Vorstandsoder Aufsichtsratsmitglied oder einen Prokuristen zu bevollmächtigen. Vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die am Stichtag das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Personen, die wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt wurden, bis zum Ablauf von
sechs Monaten nach Vollstreckung der Strafe (dem Vollzug oder Wegfall einer mit der Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahme), im Falle der Verbüßung der Strafe durch Anrechnung einer Vorhaft mit Rechtskraft des Urteils, oder sonst vom Wahlrecht zum Nationalrat ausgeschlossen sind oder bei Besitz der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen wären. Ausgeschlossen sind ferner alle physischen und juristischen Personen und sonstigen Rechtsträger, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren mit Ausnahme eines Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung eröffnet ist oder bei denen innerhalb der letzten zwei Jahre ein Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet oder aufgehoben wurde. Passives Wahlrecht Siehe Teil II Z 5 lit. d c) Die Wählerlisten Für jede Fachgruppe und Fachvertretung ist eine Wählerliste zu erstellen. Die Wählerlisten liegen ab 24.11.2014 in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland, 7000 Eisenstadt, Robert Graf-Platz 1, Zimmer 413, bei den Geschäftsstellen der Fachgruppen (Fachvertretungen) in der Wirtschaftskammer Burgenland und in den Wirtschaftskammer-Regionalstellen während der Bürozeiten zur Einsichtnahme auf. Einspruchsrecht Jedem in der betreffenden Fachgruppe oder Fachvertretung Wahlberechtigten steht in der Zeit zwischen 24.11.2014 und 4.12.2014 das Recht des Einspruches wegen der Aufnahme vermeintlich Nichtwahlberechtigter oder wegen der Nichtaufnahme vermeintlich Wahlberechtigter zu. Das Einspruchsrecht steht dem vermeintlich Wahlberechtigten auch hinsichtlich seiner eigenen Nichtaufnahme in die Wählerliste zu. Die Nr. 12 · Dezember 2014
WAHL EXTRA
Zustellungsbevollmächtigten jener Wählergruppen, die in der abgelaufenen Funktionsperiode im Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Burgenland vertreten waren, sind ebenfalls zur Einbringung von Einsprüchen berechtigt. Der Einspruch hat die für die Identifikation des Wahlberechtigten erforderlichen Angaben zu enthalten und ist schriftlich bei der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland einzubringen. Jeder Einspruch ist zu begründen und darf nur gegen die Aufnahme oder Nicht-Aufnahme einer einzelnen (physischen oder juristischen) Person oder eines sonstigen Rechtsträgers gerichtet sein. Ruhende Berechtigungen Mitglieder, deren Berechtigung(en) am Stichtag der Wahl, dem 24.11.2014, ruhend gemeldet ist (sind), können zwischen 24.11.2014 und 4.12.2014 bei der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland einen entsprechend unterzeichneten, schriftlichen Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste(n) stellen. Einsprüche gegen die Aufnahme oder Nichtaufnahme in die Wählerliste(n) sowie Anträge von Inhabern ruhender Berechtigungen auf Aufnahme in die Wählerliste(n) müssen binnen 10 Tagen nach Auflage der Wählerlisten (somit bis 4.12.2014) in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland eingelangt sein. Verspätet eingelangte Einsprüche und Anträge bleiben unberücksichtigt. d) Wahlvorschläge Einbringung Wahlvorschläge können – einzeln für jede Fachgruppe (Fachvertretung) – bis spätestens sieben Wochen vor dem ersten möglichen Wahltag, somit in der Zeit vom 24.11.2014, 8.00 Uhr, bis 5.1.2015, 16.00 Uhr, schriftlich bei der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland während der Bürozeiten eingebracht werden. Formalerfordernisse für die Einbringung Jeder Wahlvorschlag hat für jeden Bewerber zu enthalten: Zu- und Vorname, Geburtsdatum, Name (Firma) und Anschrift des Unternehmens sowie die Mitgliedsnummer des Bewerbers oder des Unternehmens, das der Bewerber vertritt (Bewerberliste). Die Zustimmung jedes Bewerbers zu seiner Aufnahme in den Wahlvorschlag ist durch eine Zustimmungserklärung nachzuweisen; diese hat neben dem Namen des Bewerbers in Klarschrift auch die Nr. 12 · Dezember 2014
Mitgliedsnummer und die Unterschrift des Bewerbers zu enthalten (Zustimmungserklärung). Vertreter von juristischen Personen oder sonstigen Rechtsträgern benötigen für die Aufnahme in den Wahlvorschlag eine firmenmäßig gezeichnete Einverständniserklärung, die den Namen des Bewerbers in Klarschrift, die Mitgliedsnummer, den Firmenwortlaut der juristischen Person oder des sonstigen Rechtsträgers und die Bezeichnung der Funktion des Bewerbers im Sinne des § 85 Abs. 4 WKG in der betreffenden juristischen Person oder dem sonstigen Rechtsträger enthält. Die Einverständniserklärung ist unwiderruflich, sie erlischt jedoch mit dem Ausscheiden des Mandatars (Bewerbers) aus der betreffenden juristischen Person oder dem sonstigen Rechtsträger (Einverständniserklärung). Jeder Wahlvorschlag hat eine von den gemäß § 89 Abs. 6 WKG von der Hauptwahlkommission bei der Bundeskammer zu reihenden oder den bereits eingereichten Wahlvorschlägen eindeutig unterscheidbare Bezeichnung zu führen. Fehlt eine solche Bezeichnung, so wird der Wahlvorschlag nach dem Listenführer, das ist der an erster Stelle vorgeschlagene Bewerber, benannt. Auf jedem Wahlvorschlag ist, sofern ein eigener Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird, dessen Name und Zustelladresse anzugeben. Unterstützer Wahlvorschläge müssen von wahlberechtigten (in die Wählerliste eingetragenen) Mitgliedern der jeweiligen Fachorganisation unterstützt werden (Unterstützungserklärungen). Die Anzahl der erforderlichen Unterstützer ist aus dem Anhang 2 ersichtlich. Die Unterstützungserklärung hat zu enthalten: Name des Unterstützers in Klarschrift, Mitgliedsnummer und Unterschrift des Unterstützers (bzw. firmenmäßige Fertigung). Widerruf von Erklärungen Einverständnis-, Zustimmungs- oder Unterstützungserklärungen können nur formell durch gesondertes Schreiben unter Angabe des jeweils betroffenen Wahl(Besetzungs-)vorschlags und unter Angabe des Organs, für das dieser eingebracht wird, vor dem Einlangen des jeweiligen Wahl-(Besetzungs)-vorschlags bei der Hauptwahlkommission gegenüber dieser widerrufen werden. Auf Einverständnis-, Zustimmungs- oder Unterstützungserklärungen angebrachte Widerrufe anderer Einverständnis-, Zustimmungs- oder Unterstützungserklärungen sind unbeachtlich.
e) Änderung von Wahlvorschlägen Änderungen im Wahlvorschlag oder dessen Zurückziehung sind bis spätestens 19.1.2015, 24.00 Uhr, der Hauptwahlkommission schriftlich anzuzeigen. Änderungen im Wahlvorschlag durch Neuaufnahme von Wahlwerbern und die Zurückziehung des Wahlvorschlages müssen von mehr als der Hälfte der Unterstützer gefertigt sein. f) Mängelbehebung Die von der Hauptwahlkommission festgestellten Mängel sind vom Zustellungsbevollmächtigten innerhalb der von der Hauptwahlkommission gemäß § 89 Abs. 1 WKG gesetzten Frist von einer Woche ab Mitteilung der Mängel zu beheben. Die Mitteilung der von der Hauptwahlkommission festgestellten Mängel erfolgt durch die Bereithaltung des Mitteilungsschreibens für den jeweiligen Zustellungsbevollmächtigten oder eine von diesem bevollmächtigte Person zur persönlichen und zur elektronischen Abholung in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland ab 12.1.2015, 8.00 Uhr. Die Zustellung des Mitteilungsschreibens gilt als mit diesem Zeitpunkt bewirkt. Zur elektronischen Abholung wird den Zustellungsbevollmächtigten ein Zugangscode zur Verfügung gestellt. Die Frist zur Mängelbehebung endet am 19.1.2015, um 24.00 Uhr. Die Mängelbehebungen müssen spätestens bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission eingelangt sein. g) Verlautbarung der Wahlvorschläge Die eingereichten gültigen Wahlvorschläge werden im Internet unter http://www. wko.at/wahl am 23.1.2015 verlautbart. Die Wahlvorschläge liegen außerdem in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission und in der Kammerdirektion zwischen 16.2.2015 und 20.2.2015 während der Bürozeiten zur Einsichtnahme auf. h) Wahlkarten Jeder Wahlberechtigte hat einen Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte. Anträge auf Ausstellung einer Wahlkarte können bei der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland während der Bürozeiten in der Zeit vom 24.11.2014 bis 13.2.2015 (bei postalischer Zusendung der Wahlkarte), bei Abholung vor Ort bis 20.2.2015 gestellt werden. Bei persönlichen Anträgen ist die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis
nachzuweisen, bei schriftlichen Anträgen kann die Identität auch durch persönliche Unterschrift oder firmenmäßige Fertigung glaubhaft gemacht werden. Wahlkarten müssen vom Inhaber des Einzelunternehmens persönlich und bei juristischen Personen und sonstigen Rechtsträgern von einem Bevollmächtigten im Sinne des § 85 Abs. 2 WKG in der Zeit zwischen voraussichtlich 28.1.2015 und 20.2.2015 während der Bürozeiten in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland abgeholt werden. Bei einer vom Antragsteller verlangten postalischen Zusendung trägt dieser das Risiko des verspäteten Einlangens. Inhaber von Wahlkarten können ihr Wahlrecht unmittelbar nach Erhalt der Wahlunterlagen ausüben, indem die Wahlkarte samt Wahlkuvert und Stimmzettel rechtzeitig auf dem Postweg ist (Eingang im Postfach der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland: 20.2.2015, 24.00 Uhr) oder persönlich (Eingang in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission oder in einer Regionalstelle der Wirtschaftskammer Burgenland: 20.2.2015, 16.00 Uhr) überbracht wird. Wahlberechtigte, die eine Wahlkarte übermittelt bekommen haben, ihr Wahlrecht mittels dieser jedoch nicht ausgeübt haben, können die Stimmabgabe auch bei der zuständigen Zweigwahlkommission vornehmen. i) Stimmabgabe Zur Stimmabgabe dürfen nur Wähler zugelassen werden, die in der Wählerliste eingetragen sind und ihr Wahlrecht nicht schon mittels Wahlkarte ausgeübt haben. Die Stimmabgabe ist ausschließlich in der jeweils zuständigen Zweigwahlkommission während der Wahlzeiten möglich. Das Wahlrecht ist durch den Wahlberechtigten persönlich auszuüben. Blinde und gebrechliche Personen können sich von einer Begleitperson führen und diese für sich abstimmen lassen. Juristische Personen und sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung des Wahlrechts einen Gesellschafter, ein Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied, einen Geschäftsführer oder einen Prokuristen zu bevollmächtigen. Die bevollmächtigte physische Person hat bei der Ausübung des Wahlrechts einen Lichtbildausweis und eine auf ihren Namen lautende firmenmäßig gezeichnete Vollmacht vorzulegen. Bevollmächtigte Personen müssen am Stichtag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Jeder Wähler hat der Zweigwahlkommission seinen Namen oder den Namen der juristischen Person oder des sonstigen Rechtsträgers zu nennen, für die (den) BURGENLANDS WIRTSCHAFT 37
WIRTSCHAFTSKAMMERWAHL 2015
er das Wahlrecht ausübt, sofern er nicht mindestens einem Mitglied der Zweigwahlkommission persönlich bekannt ist, seine Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. Die Stimmabgabe ist ausschließlich mit dem auf Anordnung der Hauptwahlkommission hergestellten Stimmzettel zulässig. Der Wähler erhält für jede Fachgruppe (Fachvertretung), für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel mit einem Wahlkuvert. Der Wähler hat sich anschließend in die Wahlzelle zu begeben, die Wahl durchzuführen und den Stimmzettel in das jeweilige Wahlkuvert zu geben. Danach ist das Wahlkuvert (sind die Wahlkuverts) dem Wahlleiter zu übergeben, der es (sie) – nach der Prüfung, ob die Anzahl der ausgegebenen Wahlkuverts mit der der übernommenen übereinstimmt – ungeöffnet in die Wahlurne gibt. Ein Stimmzettel ist gültig ausgefüllt, wenn aus ihm eindeutig zu erkennen ist, welche Wählergruppe der Wähler wählen wollte. Vorzugsstimme Der Wähler kann auf dem Stimmzettel den Namen eines bestimmten Bewerbers der von ihm gewählten Wählergruppe eintragen (Vorzugsstimme). Dies kann auch durch Angabe der Ziffer, die der Bewerber auf dem Wahlvorschlag erhalten hat, erfolgen. Es kann nur eine Vorzugsstimme gültig abgegeben werden. Die Abgabe einer Vorzugsstimme gilt nur für die vom Wähler gewählte Wählergruppe. 2. Besetzung der Spartenvertretungen und der Spartenkonferenzen der Wirtschaftskammer Burgenland 2.1 Besetzung der Spartenvertretungen a) Berechtigung zur Einreichung eines Besetzungsvorschlages Die Zustellungsbevollmächtigten jener Wählergruppen, die bei den Urwahlen in der betreffenden Sparte zumindest ein Mandat erreicht haben, können schriftlich einen Besetzungsvorschlag bei der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland einreichen. Vereinigung von Wählergruppen und Zurechnung von Mandaten Die Zustellungsbevollmächtigten jener Wählergruppen, die berechtigt sind, einen Besetzungsvorschlag einzureichen, können der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland bis spätestens 2.3.2015, 16.30 Uhr, auch mitteilen, dass die Wählergruppe a) sich für die Besetzung der Spartenvertretung mit einer anderen Wählergruppe 38 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
vereinigt und dass von dieser (vereinigten) Wählergruppe ein Besetzungsvorschlag eingebracht wird oder b) das Mandat (die Mandate), welche(s) sie bei der Urwahl in der betreffenden Sparte erreicht hat, einer oder mehreren anderen Wählergruppe(n), die einen Besetzungsvorschlag einbringt (einbringen), zurechnen lässt. Oben genannte Mitteilungen sind ab dem Zeitpunkt ihres Einlangens in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission unwiderruflich. b) Besetzungsvorschläge Die Besetzungsvorschläge sind vom 27.2.2015, 8.00 Uhr, bis spätestens 12.3.2015, 16.30 Uhr, während der Bürozeiten in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland einzubringen. Für die Einbringung eines Besetzungsvorschlages gelten die für die Einbringung eines Wahlvorschlages geltenden Bestimmungen sinngemäß (Teil II Z 1 lit. d). Auch für die Zustimmungs- und Einverständniserklärungen sowie für die Bezeichnung der Besetzungsvorschläge sind die in diesem Abschnitt angeführten Bestimmungen sinngemäß anzuwenden. Unterstützungserklärungen sind nicht erforderlich. c) Passives Wahlrecht Siehe Teil II Z 5 lit. d 2.2 Besetzung der Spartenkonferenzen a) Berechtigung zur Einreichung eines Besetzungsvorschlages Die Zustellungsbevollmächtigten jener Wählergruppen, die bei den Urwahlen in der betreffenden Sparte zumindest ein Mandat erreicht haben, können schriftlich einen Besetzungsvorschlag bei der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland einreichen. Vereinigung von Wählergruppen und Zurechnung von Mandaten Die Zustellungsbevollmächtigten jener Wählergruppen, die berechtigt sind einen Besetzungsvorschlag einzureichen, können der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland bis spätestens 2.3.2015, 16.30 Uhr, auch mitteilen, dass die Wählergruppe a) sich für die Besetzung der Spartenkonferenz mit einer anderen Wählergruppe vereinigt und dass von dieser (vereinigten) Wählergruppe ein Besetzungsvorschlag eingebracht wird oder b) das Mandat (die Mandate), welche(s) sie bei der Urwahl in der betreffenden Sparte erreicht hat, einer oder mehreren anderen Wählergruppe(n), die einen
Besetzungsvorschlag einbringt (einbringen), zurechnen lässt. Oben genannte Mitteilungen sind ab dem Zeitpunkt ihres Einlangens in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission unwiderruflich. Eine solche Mitteilung ist nur dann zu berücksichtigen, wenn eine idente Mitteilung zu Punkt 2.1 (Besetzung der Spartenvertretungen) vorliegt oder abgegeben wird. b) Besetzungsvorschläge Die Besetzungsvorschläge sind vom 27.2.2015, 8.00 Uhr, bis spätestens 12.3.2015, 16.30 Uhr, während der Bürozeiten in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland einzubringen. Für die Einbringung eines Besetzungsvorschlages gelten die für die Einbringung eines Wahlvorschlages geltenden Bestimmungen sinngemäß (Teil II Z 1 lit. d). Auch für die Zustimmungs- und Einverständniserklärungen sowie für die Bezeichnung der Besetzungsvorschläge sind die in diesem Abschnitt angeführten Bestimmungen sinngemäß anzuwenden. Unterstützungserklärungen sind nicht erforderlich. c) Passives Wahlrecht Siehe Teil II Z 5 lit. d 2.3 Mängelbehebung Die von der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland festgestellten Mängel sind vom Zustellungsbevollmächtigten innerhalb der von der Hauptwahlkommission gesetzten Frist von einer Woche ab Mitteilung der Mängel zu beheben. Die Mitteilung der von der Hauptwahlkommission festgestellten Mängel erfolgt durch die Bereithaltung des Mitteilungsschreibens für den jeweiligen Zustellungsbevollmächtigten oder eine von diesem bevollmächtigte Person zur persönlichen und zur elektronischen Abholung in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland ab 20.3.2015, 8.00 Uhr. Die Zustellung des Mitteilungsschreibens gilt als mit diesem Zeitpunkt bewirkt. Zur elektronischen Abholung wird den Zustellungsbevollmächtigten ein Zugangscode zur Verfügung gestellt. Die Frist zur Mängelbehebung endet am 27.3.2015, um 13.00 Uhr. Die Mängelbehebungen müssen spätestens bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland eingelangt sein.
3. Besetzung der Spartenvertretungen und der Spartenkonferenzen der Wirtschaftskammer Österreich* 3.1 Besetzung der Spartenvertretungen a) Berechtigung für die Einreichung eines Besetzungsvorschlages Die Zustellungsbevollmächtigten jener Wählergruppen, die bei den Urwahlen in der betreffenden Sparte zumindest ein Mandat erreicht haben, können schriftlich einen Besetzungsvorschlag bei der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Österreich einreichen. Hat eine Wählergruppe eine Bundesorganisation, ist der Besetzungsvorschlag von dieser einzubringen. Vereinigung von Wählergruppen und Zurechnung von Mandaten Die Zustellungsbevollmächtigten jener Wählergruppen, die berechtigt sind, einen Besetzungsvorschlag einzureichen, können der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Österreich bis 2.3.2015, 16.30 Uhr, auch mitteilen, dass die Wählergruppe a) sich für die Besetzung der Spartenvertretung mit einer anderen Wählergruppe vereinigt und dass von dieser (vereinigten) Wählergruppe ein Besetzungsvorschlag eingebracht wird oder b) das Mandat (die Mandate), welche(s) sie bei der Urwahl in der betreffenden Sparte erreicht hat, einer oder mehreren anderen Wählergruppe(n), die einen Besetzungsvorschlag einbringt (einbringen), zurechnen lässt. Oben genannte Mitteilungen sind ab dem Zeitpunkt ihres Einlangens in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission unwiderruflich. b) Besetzungsvorschläge Die Besetzungsvorschläge sind vom 27.2.2015, 8.00 Uhr, bis spätestens 9.4.2015, 16.30 Uhr, während der Bürozeiten in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Österreich einzubringen. Für die Einbringung eines Besetzungsvorschlages gelten die für die Einbringung eines Wahlvorschlages geltenden Bestimmungen sinngemäß (Teil II Z 1 lit. d). Auch für die Zustimmungs- und Einverständniserklärungen sowie für die Bezeichnung der Besetzungsvorschläge sind die in diesem Abschnitt angeführten Bestimmungen sinngemäß anzuwenden. Unterstützungserklärungen sind nicht erforderlich. c) Passives Wahlrecht Siehe Teil II Z 5 lit. d Nr. 12 · Dezember 2014
WAHL EXTRA
3.2 Besetzung der Spartenkonferenzen a) Berechtigung für die Einreichung eines Besetzungsvorschlages Die Zustellungsbevollmächtigten jener Wählergruppen, die bei den Urwahlen in der betreffenden Sparte zumindest ein Mandat erreicht haben, können schriftlich einen Besetzungsvorschlag bei der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Österreich einreichen. Hat eine Wählergruppe eine Bundesorganisation, ist der Besetzungsvorschlag von dieser einzubringen. Vereinigung von Wählergruppen und Zurechnung von Mandaten Die Zustellungsbevollmächtigten jener Wählergruppen, die berechtigt sind, einen Besetzungsvorschlag einzureichen, können der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Österreich bis 2.3.2015, 16.30 Uhr, auch mitteilen, dass die Wählergruppe a) sich für die Besetzung der Spartenkonferenz der Bundeskammer mit einer anderen Wählergruppe vereinigt und dass von dieser (vereinigten) Wählergruppe ein Besetzungsvorschlag eingebracht wird oder b) das Mandat (die Mandate), welche(s) sie bei der Urwahl in der betreffenden Sparte erreicht hat, einer oder mehreren anderen Wählergruppe(n), die einen Besetzungsvorschlag einbringt (einbringen), zurechnen lässt. Oben genannte Mitteilungen sind ab dem Zeitpunkt ihres Einlangens in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission unwiderruflich. Eine solche Mitteilung ist nur dann zu berücksichtigen, wenn eine idente Mitteilung zu Punkt 3.1 (Besetzung der Spartenvertretungen) vorliegt oder abgegeben wird. b) Besetzungsvorschläge Die Besetzungsvorschläge sind vom 27.2.2015, 8.00 Uhr, bis spätestens 9.4.2015, 16.30 Uhr, während der Bürozeiten in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Österreich einzubringen. Für die Einbringung eines Besetzungsvorschlages gelten die für die Einbringung eines Wahlvorschlages geltenden Bestimmungen sinngemäß (Teil II Z 1 lit. d). Auch für die Zustimmungs- und Einverständniserklärungen sowie für die Bezeichnung der Besetzungsvorschläge sind die in diesem Abschnitt angeführten Bestimmungen sinngemäß anzuwenden. Unterstützungserklärungen sind nicht erforderlich. c) Passives Wahlrecht Siehe Teil II Z 5 lit. d Nr. 12 · Dezember 2014
3.3 Mängelbehebung Die von der Hauptwahlkommission festgestellten Mängel sind vom Zustellungsbevollmächtigten innerhalb der von der Hauptwahlkommission gemäß § 89 Abs. 1 WKG gesetzten Frist von einer Woche ab Mitteilung der Mängel zu beheben. Die Mitteilung der von der Hauptwahlkommission festgestellten Mängel erfolgt durch die Bereithaltung des Mitteilungsschreibens für den jeweiligen Zustellungsbevollmächtigten oder eine von diesem bevollmächtigte Person zur persönlichen und zur elektronischen Abholung in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Österreich ab 16.4.2015, 8.00 Uhr. Die Zustellung des Mitteilungsschreibens gilt als mit diesem Zeitpunkt bewirkt. Zur elektronischen Abholung wird den Zustellungsbevollmächtigten ein Zugangscode zur Verfügung gestellt. Die Frist zur Mängelbehebung endet am 23.4.2015, um 16.30 Uhr. Die Mängelbehebungen müssen spätestens bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Österreich eingelangt sein. 4. Besetzung der Fachverbandsausschüsse* a) Berechtigung für die Einreichung eines Besetzungsvorschlages Die Zustellungsbevollmächtigten jener Wählergruppen, die bei den Urwahlen der in den Wirkungsbereich des jeweiligen Fachverbandes fallenden Fachgruppen (Fachvertretungen) Mandate erreicht haben, können schriftlich einen Besetzungsvorschlag bei der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Österreich einreichen. Hat eine Wählergruppe eine Bundesorganisation, ist der Besetzungsvorschlag von dieser einzubringen. Vereinigung von Wählergruppen und Zurechnung von Mandaten Die Zustellungsbevollmächtigten jener Wählergruppen, die berechtigt sind, einen Besetzungsvorschlag einzureichen, können der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Österreich bis spätestens 2.3.2015, 16.30 Uhr, auch mitteilen, dass die Wählergruppe a) sich für die Besetzung des Fachverbandsausschusses mit einer anderen Wählergruppe vereinigt und dass von dieser (vereinigten) Wählergruppe ein Besetzungsvorschlag eingebracht wird oder b) das Mandat (die Mandate), welche(s) sie bei der Urwahl in den betreffenden Fachgruppen (Fachvertretungen) erreicht hat, einer oder mehreren anderen Wählergruppe(n), die einen Besetzungsvorschlag einbringt (einbringen),
zurechnen lässt, wobei sie diesfalls auch bekanntzugeben hat, welches der zugerechneten Mandate einer Person zugewiesen ist, die eine Funktion als Obmann einer Fachgruppe (Vorsitzender der Fachvertreter) innehat. Oben genannte Mitteilungen sind ab dem Zeitpunkt ihres Einlangens in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission unwiderruflich. b) Besetzungsvorschläge Die Besetzungsvorschläge sind in der Zeit vom 20.4.2015 bis spätestens 27.04.2015 während der Bürozeiten in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Österreich einzubringen. Für die Einbringung eines Besetzungsvorschlages gelten die für die Einbringung eines Wahlvorschlages geltenden Bestimmungen sinngemäß (Teil II Z 1 lit. d). Auch für die Zustimmungs- und Einverständniserklärungen sowie für die Bezeichnung der Besetzungsvorschläge sind die in diesem Abschnitt angeführten Bestimmungen sinngemäß anzuwenden. Unterstützungserklärungen sind nicht erforderlich. c) Passives Wahlrecht Siehe Teil II Z 5 lit. d d) Mängelbehebung Die von der Hauptwahlkommission festgestellten Mängel sind vom Zustellungsbevollmächtigten innerhalb der von der Hauptwahlkommission gemäß § 107 Abs. 4 WKG gesetzten Frist von einer Woche ab Mitteilung der Mängel zu beheben. Die Mitteilung der von der Hauptwahlkommission festgestellten Mängel erfolgt durch die Bereithaltung des Mitteilungsschreibens für den jeweiligen Zustellungsbevollmächtigten oder eine von diesem bevollmächtigte Person zur persönlichen und zur elektronischen Abholung in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Österreich ab 4.5.2015, 8.00 Uhr. Die Zustellung des Mitteilungsschreibens gilt als mit diesem Zeitpunkt bewirkt. Zur elektronischen Abholung wird den Zustellungsbevollmächtigten ein Zugangscode zur Verfügung gestellt. Die Frist zur Mängelbehebung endet am 11.5.2015, um 16.30 Uhr. Die Mängelbehebungen müssen spätestens bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission eingelangt sein. 5. Allgemeine Inhalte a) Organe und Mandatszahlen Die zu wählenden (besetzenden) Organe sowie die Anzahl der bei den Wahlen
(Besetzungen) jeweils zu vergebenden Mandate sind dem Anhang 2 zu entnehmen. b) Zeitpunkte der Mängelmitteilungen Die Mitteilung der Mängel von Wahl und Besetzungsvorschlägen erfolgt durch die Bereithaltung des Mitteilungsschreibens für den jeweiligen Zustellungsbevollmächtigten oder eine von diesem bevollmächtigte Person zur persönlichen und zur elektronischen Abholung zu folgenden Zeitpunkten: 1. Wahlvorschläge für die Wahlen der Fachgruppenausschüsse und der Fachvertreter der Wirtschaftskammer Burgenland: 12.1.2015, 8.00 Uhr 2. Besetzungsvorschläge für die Besetzung der Spartenvertretungen und der Spartenkonferenzen der Wirtschaftskammer Burgenland: 20.3.2015, 8.00 Uhr 3. Besetzungsvorschläge für die Besetzung der Spartenvertretungen und der Spartenkonferenzen der Wirtschaftskammer Österreich: 16.4.2015, 8.00 Uhr 4. Besetzungsvorschläge für die Besetzung der Fachverbandsausschüsse der Wirtschaftskammer Österreich: 4.5.2015, 8.00 Uhr c) Anzahl der Bewerber Wahl- und Besetzungsvorschläge müssen mindestens einen wählbaren Bewerber aufweisen und dürfen nicht mehr als doppelt so viele Bewerber enthalten als Mandate zur Vergabe gelangen. d) Passives Wahlrecht Wählbar sind alle wahlberechtigten Personen, wenn die das Wahlrecht begründende Berechtigung durch den Wahlwerber, die juristische Person oder den sonstigen Rechtsträger, deren (dessen) Vertreter gewählt werden soll, ausgeübt wird. Ein Ruhen der Berechtigung gilt als Nichtausübung; zur Ausübung eines Saisonbetriebes berechtigte Personen sind jedoch wählbar, wenn die Berechtigung in den letzten zwölf Monaten vor dem Stichtag wenigstens zeitweise ausgeübt wurde und sie in der Wählerliste eingetragen sind. Von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind alle wahlberechtigten Personen, die weder die österreichische Staatsbürgerschaft noch eine solche gemäß Art. 1 des Anpassungsprotokolles zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, BGBl. Nr. 910/1993, oder eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, die im Falle der Gegenseitigkeit der österreichischen Staatsbürgerschaft gleich zu halten ist, und alle physischen und juristischen Personen sowie sonstige Rechtsträger, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren BURGENLANDS WIRTSCHAFT 39
WIRTSCHAFTSKAMMERWAHL 2015
WK-WAHL 2015 IM BURGENLAND
eröffnet ist oder bei denen innerhalb der letzten zwei Jahre ein Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet oder aufgehoben wurde. Gegenseitigkeit liegt vor, wenn österreichische Staatsbürger hinsichtlich der Wählbarkeit für Funktionen in vergleichbaren Organisationen des betreffenden Staates mit dessen Staatsbürgern gleich behandelt werden. Die Vergleichbarkeit ist insbesondere nach dem Zweck der Mitgliedschaft und den Aufgaben zu beurteilen. Das Erweiterte Präsidium der Wirtschaftskammer Österreich hat mit Beschluss vom 25.6.2014 festgestellt, dass mit den im Anhang 3 angeführten Staaten Gegenseitigkeit besteht. Bei juristischen Personen und sonstigen Rechtsträgern ist jeder Gesellschafter, jedes Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied, jeder Geschäftsführer oder Prokurist der juristischen Person oder des sonstigen Rechtsträgers wählbar, sofern diese juristische Person oder der sonstige Rechtsträger für den Betreffenden eine firmenmäßig gezeichnete Einverständniserklärung ausstellt und auch der Vertreter die Voraussetzungen für die Wählbarkeit erbringt. Auf Wahlvorschlägen dürfen nur solche Personen vorgeschlagen werden, die für die jeweilige Fachorganisation (Fachgruppe, Fachvertretung) passiv wahlberechtigt sind. Bei den Besetzungsvorschlägen für die Spartenvertretungen und Spartenkonferenzen ist das passive Wahlrecht gegeben, wenn der Wahlwerber für eine der Fachorganisationen der betreffenden Sparte passiv wahlberechtigt ist. Bei den Besetzungsvorschlägen für die Fachverbandsausschüsse muss der Wahlwerber in eine der zugehörigen Fachorganisationen (Fachgruppe, Fachvertretung) passiv wahlberechtigt sein. Ein Wahlwerber darf für einen Wahlkörper nur im Wahl- oder Besetzungsvorschlag einer Wählergruppe aufscheinen. Innerhalb einer Fachorganisation (Fachgruppe, Fachvertretung, Fachverband) ist jeder Wahlberechtigte nur einmal wählbar. Dies gilt gleichermaßen für Besetzungen von Spartenvertretungen und Spartenkonferenzen im Bereich der Landeskammern und der Bundeskammer. e) Stichtag für die Wahlen und Besetzungen Der Stichtag für die Wahlen und Besetzungen ist der 24.11.2014. Nach dem Stichtag bestimmen sich die Voraussetzungen für das aktive und passive Wahlrecht. f) Anbringen bei Wahlbehörden In den Fällen, in denen das WKG, die 40 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
WKWO oder diese Verlautbarung vorsehen, dass Anbringen bei den Wahlbehörden schriftlich einzubringen sind, können diese auch mit Telefax oder im Wege automationsunterstützter Datenübertragung in einer für die Wahlbehörden lesbaren Form eingebracht werden. Diese Anbringen sind jedoch persönlich unterzeichnet zu übermitteln (unterfertigtes eingescanntes Dokument). Sofern in der Wahlkundmachung nichts anderes angeführt ist, sind alle Anbringen bei den Wahlbehörden innerhalb der Bürozeiten einzubringen. g) Rechtzeitige Einbringung von Wahl- und Besetzungsvorschlägen Das Risiko des rechtzeitigen Einlangens von Wahl- und Besetzungsvorschlägen sowie sonstiger Anbringen trägt in allen Fällen der Absender. Verspätet eingebrachte Wahl- und Besetzungsvorschläge sowie sonstige Anbringen werden nicht berücksichtigt. h) Verlautbarung der Wahlvorschläge Die Verlautbarung der Wahlvorschläge erfolgt am 23.01.2015. i) Sprachliche Gleichbehandlung Soweit in dieser Kundmachung personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
FAKTEN
Mehr als 17.500 Unternehmer sind wahlberechtigt. Die Wirtschaftskammer-Wahl 2015 findet im Burgenland am 24. und 26. Februar statt. Mehr als 17.500 burgenländische Unternehmer sind aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Aufgrund von Mehrfachmitgliedschaften können über 22.000 Wahlrechte ausgeübt werden. FEBRUAR
MÄRZ
APRIL
24. 26.
17.
20.
28.
WIRTSCHAFTSKAMMERWAHL 2015
Bei den Urwahlen werden in 91 Fachorganisationen in sieben Sparten die jeweiligen Ausschüsse und Fachvertreter gewählt. Diese wählen dann wiederum bis 17. April jeweils die Obleute der Fachgruppen und Vorsitzenden der Fachvertretungen. Aufgrund des Urwahlergebnisses in den einzelnen Sparten werden auch die Spartenvertretungen und Spartenkonferenzen besetzt. Die Spartenkonferenzen wählen dann bis 20. April die Spartenpräsidien. Mit der Wahl des Präsidiums der Wirtschaftskammer Burgenland durch das Wirtschaftsparlament am 28. April 2015 ist der Urnengang im Burgenland abgeschlossen. Was wird gewählt? Bei der Urwahl am 24. und 26. Februar sind 716 Mandate in 91 Fachorganisationen zu vergeben. Dabei wählen die burgenländischen Unternehmerinnen und Unternehmer aus ihren Reihen, je nach Branche, ihre fachlichen Interessenvertreter. Diese Ausschussmitglieder wählen aus ihrer Mitte den/die Innungsmeister/in, den/die Fachgruppenobmann/frau und den/die Vorsitzenden/e.
Wer kann gewählt werden? UnternehmerInnen, die ihr Gewerbe ausüben und auf einem Wahlvorschlag stehen.
Wer darf wählen? Jede/r burgenländische Unternehmer/in, die/der in die Wählerliste der Wirtschaftskammer eingetragen ist. Voraussetzung für die Eintragung ist, dass das Gewerbe zum Stichtag (24.11.2014) ausgeübt wurde. Ruhende können in der Zeit vom 24.11 bis 4.12.2014 einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste im Wege des Einspruchsverfahrens beantragen.
Wo wird gewählt? Gewählt werden kann in 12 burgenländischen Wahllokalen oder auch von daheim aus mittels Wahlkarte.
Mehr Infos wko.at/bgld Wie kann mit Wahlkarte gewählt werden? Jeder Wahlberechtigte hat einen Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte. Anträge auf Ausstellung einer Wahlkarte können bei der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission während der Bürozeiten in der Zeit vom 24. November 2014 bis 13. Februar 2015 (bei postalischer Zusendung der Wahlkarte), bei Abholung vor Ort bis 20. Februar 2015, gestellt werden. Bei persönlichen Anträgen ist die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen, bei schriftlichen Anträgen kann die Identität auch durch persönliche Unterschrift oder firmenmäßige Fertigung glaubhaft gemacht werden. Inhaber von Wahlkarten können ihr Wahlrecht unmittelbar nach Erhalt der Wahlunterlagen ausüben, indem die Wahlkarte samt Wahlkuvert und Stimmzettel rechtzeitig auf dem Postweg ist oder persönlich überbracht wird. (Frist: 20.2.2015) Wahlberechtigte, die zwar eine Wahlkarte übermittelt bekommen haben, ihr Wahlrecht mittels Wahlkarte jedoch nicht ausgeübt haben, können die Stimmabgabe auch persönlich bei der zuständigen Zweigwahlkommission vornehmen. Nr. 12 · Dezember 2014
WAHL EXTRA
III. Anhänge Anhang 1:
Wahlsprengel, Wahlorte, Wahllokale Sprengel
Bezirk
Orte
Wahllokal
01
Apetlon
Neusiedl/See
Frauenkirchen, St. Andrä, Andau, Apetlon, Illmitz, Pamhagen, Tadten, Wallern im Bgld.
Gemeindeamt Apetlon Kirchengasse 3 7143 Apetlon
02
Gattendorf
Neusiedl/See
Deutsch Jahrndorf, Edelstal, Gattendorf, Kittsee, Neudorf, Nickelsdorf, Pama, Potzneusiedl, Zurndorf
Gemeindeamt Gattendorf Hauptplatz 4 2474 Gattendorf
03
Neusiedl/See
Neusiedl/See
Bruckneudorf, Gols, Jois, Neusiedl am See, Parndorf, Weiden am See, Winden am See, Halbturn, Mönchhof, Podersdorf am See
Regionalstelle Obere Hauptstraße 24 7100 Neusiedl/See
04
Eisenstadt
Eisenstadt
Eisenstadt, Großhöflein, Klingenbach, Mörbisch, Oslip, Rust, St. Margarethen, Siegendorf, Trausdorf, Wulkaprodersdorf, Zagersdorf, Breitenbrunn, Donnerskirchen, Oggau, Purbach, Schützen, Hornstein, Leithaprodersdorf, Loretto, Müllendorf, Neufeld, Steinbrunn, Stotzing, Wimpassing, Zillingtal
Wirtschaftskammer Burgenland Robert Graf-Platz 1 7000 Eisenstadt
05
Mattersburg
Mattersburg
Antau, Bad Sauerbrunn, Baumgarten, Draßburg, Forchtenstein, Hirm, Loipersbach, Marz, Mattersburg, Krensdorf, Neudörfl, Pöttelsdorf, Pöttsching, Rohrbach, Schattendorf, Sieggraben, Sigleß, Wiesen, Zemendorf-Stöttera
Regionalstelle Bahnstraße 41 7210 Mattersburg
06
Deutschkreutz
Oberpullendorf
Deutschkreutz, Horitschon, Lackendorf, Neckenmarkt, Nikitsch, Raiding, Ritzing, Unterfrauenhaid
Gemeindeamt Deutschkreutz Hauptstraße 79 7301 Deutschkreutz
07
Oberpullendorf
Oberpullendorf
Lockenhaus, Pilgersdorf, Piringsdorf, Unterrabnitz-Schwendgraben, Draßmarkt, Kaisersdorf, Kobersdorf, Lackenbach, Markt St. Martin, Weingraben, Weppersdorf, Frankenau-Unterpullendorf, Großwarasdorf, Lutzmannsburg, Stoob, Mannersdorf, Neutal, Oberloisdorf, Oberpullendorf, Steinberg-Dörfl
Regionalstelle Spitalstraße 6 7350 Oberpullendorf
08
Pinkafeld
Oberwart
Grafenschachen, Loipersdorf-Kitzladen, Neustift a.d. Lafnitz, Oberschützen, Pinkafeld, Riedlingsdorf, Wiesfleck
Rathaus Pinkafeld Hauptplatz 1 7423 Pinkafeld
09
Oberwart
Oberwart
Bad Tatzmannsdorf, Kemeten, Litzelsdorf, Markt Allhau, Oberdorf i.Bgld., Oberwart, Rotenturm a.d. Pinka, Stadtschlaining, Unterwart, Wolfau, Bernstein, Mariasdorf, Unterkohlstätten
Regionalstelle Raimundgasse 36 7400 Oberwart
10
Großpetersdorf
Oberwart
Badersdorf, Deutsch Schützen-Eisenberg, Großpetersdorf, Hannersdorf, Jabing, Kohfidisch, Mischendorf, Markt Neuhodis, Rechnitz, Schachendorf, Schandorf, Weiden b.R.
Gemeindeamt Großpetersdorf Hauptstraße 36 7503 Großpetersdorf
11
Güssing
Güssing
Bildein, Eberau, Moschendorf, Großmürbisch, Güssing, Heiligenbrunn, Inzenhof, Kleinmürbisch, Strem, Neustift bei Güssing, Tschanigraben, Geresdorf-Sulz, Kukmirn, Bocksdorf, Burgauberg-Neudauberg, Hackerberg, Heugraben, Olbendorf, Ollersdorf i. Bgld., Rohr i. Bgld., Stegersbach, Stinatz, Wörterberg, Güttenbach, Neuberg i. Bgld., Rauchwart, St. Michael i. Bgld., Tobaj
Regionalstelle Hauptplatz 5 7540 Güssing
12
Jennersdorf
Jennersdorf
Eltendorf, Heiligenkreuz i. Lafnitztal, Mogersdorf, Weichselbaum, Jennersdorf, St. Martin an der Raab, Minihof-Liebau, Mühlgraben, Neuhaus am Klausenbach, Deutsch Kaltenbrunn, Königsdorf, Rudersdorf
Schulungsraum Fa. Kropf Raxerstraße 11 8380 Jennersdorf
Nr. 12 · Dezember 2014
BURGENLANDS WIRTSCHAFT 41
WIRTSCHAFTSKAMMERWAHL 2015
Anhang 2: Organe und Mandatszahlen für Fachgruppen, Spartenvertretungen, Spartenkonferenzen (Wirtschaftskammer Burgenland und Wirtschaftskammer Österreich) und Fachverbände, die Anzahl der Wahlberechtigten je Fachgruppe (Fachvertretung) und die für die jeweiligen Wahlvorschläge erforderliche Mindestzahl der Unterstützer sowie die Mandatszahlen der Spartenvertretungen und Spartenkonferenzen (Wirtschaftskammer Österreich und Wirtschaftskammer Burgenland). Die Mandatszahlen für Fachvertretungen sind in Klammer gesetzt.
I. Mandatszahlen der Sparte Gewerbe und Handwerk Mandate WKÖ
Mandate Burgenland
Wahlber. Burgenland
Unterstützer Burgenland
01
Bau
25
11
607
8
03
Dachdecker, Glaser und Spengler
15
10
138
3
04
Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker
13
10
114
3
05
Maler und Tapezierer
17
10
265
4
06
Bauhilfsgewerbe
23
11
408
6
07
Holzbau
14
10
108
3
08
Tischler und Holzgestaltende Gewerbe
21
11
335
5
10
Metalltechniker
22
10
280
4
11
Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker
19
10
266
4
12
Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker
22
11
345
5
13
Kunststoffverarbeiter
14
(3)
23
1
14
Mechatroniker
20
10
205
4
15
Fahrzeugtechnik
19
10
274
4
16
Kunsthandwerke
15
(6)
128
3
17
Mode und Bekleidungstechnik
15
10
151
3
18
Gesundheitsberufe
14
10
97
2
19
Lebensmittelgewerbe
20
10
303
5
20
Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure
22
12
695
8
21
Gärtner und Floristen
15
10
143
3
22
Berufsfotografen
16
(6)
146
3
23
Chemische Gewerbe und Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger
23
11
428
6
11
334
5
a) Rauchfangkehrer
10
25
1
b) Bestatter
10
68
2
30
12
611
8
24
Friseure
18
25
Rauchfangkehrer und Bestatter
18
26
Gewerbliche Dienstleister
27
Personenberatung und Personenbetreuung
28
18
2966
10
28
Persönliche Dienstleister
28
12
775
9
29
Film- und Musikwirtschaft
15
(5)
106
3
42 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Nr. 12 · Dezember 2014
WAHL EXTRA
II. Mandatszahlen der Sparte Industrie Mandate WKÖ
Mandate Burgenland
Wahlber. Burgenland
Unterstützer Burgenland
01
Bergwerke und Stahl
18
(1)
1
1
02
Mineralölindustrie
19
(1)
1
1
03
Stein- und keramische Industrie
18
(2)
18
1
04
Glasindustrie
15
(1)
2
1
05
Chemische Industrie
27
(2)
21
1
06
Papierindustrie
16
(1)
0
0
07
Industrielle Hersteller von Produkten aus Papier und Karton
15
(1)
6
1
09
Bauindustrie
19
(1)
7
1
10
Holzindustrie
28
(3)
30
2
11
Nahrungs- und Genussmittelindustrie (Lebensmittelindustrie)
22
(2)
22
1
12
Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie
20
(2)
11
1
13
Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen
19
(2)
12
1
15
NE-Metallindustrie
15
(1)
0
0
16
Maschinen-, Metallwaren- und Gießereiindustrie
32
(3)
35
2
17
Fahrzeugindustrie
20
(1)
5
1
18
Elektro- und Elektronikindustrie
25
(2)
17
1
Mandate WKÖ
Mandate Burgenland
Wahlber. Burgenland
Unterstützer Burgenland
III. Mandatszahlen der Sparte Handel 01
Lebensmittelhandel
31
12
533
7
02
Tabaktrafikanten
19
10
284
4
03
Handel mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben
21
10
188
3
04
Agrarhandel
17
a) Weinhandel
10
222
4
b) Agrarhandel
10
154
3
05
Energiehandel
15
10
62
2
06
Markt-, Straßen- und Wanderhandel
15
10
132
3
07
Außenhandel
17
10
101
3
08
Handel mit Mode und Freizeitartikeln
31
12
595
7
09
Direktvertrieb
25
11
373
5
10
Papier- und Spielwarenhandel
15
10
73
2
11
Handelsagenten
22
10
186
3
12
Juwelen-, Uhren-, Kunst-, Antiquitäten- und Briefmarkenhandel
15
(7)
79
2
13
Baustoff-, Eisen-, Hartwaren- und Holzhandel
32
12
649
8
14
Handel mit Maschinen, Computersystemen, Sekundärrohstoffen, technischem und industriellem Bedarf
31
11
334
5
15
Fahrzeughandel
32
12
490
6
16
Foto-, Optik- und Medizinproduktehandel
15
(7)
63
2
17
Elektro- und Einrichtungsfachhandel
30
11
340
5
18
Versand-, Internet- und allgemeiner Handel
26
11
404
6
20
Versicherungsagenten
22
11
369
5
Nr. 12 · Dezember 2014
BURGENLANDS WIRTSCHAFT 43
WIRTSCHAFTSKAMMERWAHL 2015
IV. Mandatszahlen der Sparte Bank und Versicherung Mandate WKÖ
Mandate Burgenland
Wahlber. Burgenland
Unterstützer Burgenland
01
Banken und Bankiers
17
(1)
7
1
02
Sparkassen
16
(1)
3
1
03
Volksbanken
13
(1)
2
1
04
Raiffeisenbanken
18
(3)
30
2
05
Landes-Hypothekenbanken
13
(1)
1
1
06
Versicherungsunternehmen
18
(1)
10
1
07
Pensionskassen
13
(1)
0
0
Mandate WKÖ
Mandate Burgenland
Wahlber. Burgenland
Unterstützer Burgenland
V. Mandatszahlen der Sparte Transport und Verkehr 01
Schienenbahnen
17
(1)
4
1
02
Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtunternehmungen
15
10
84
2
03
Seilbahnen
14
(1)
0
0
04
Spediteure
16
(5)
49
2
05
Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen
29
10
217
4
06
Güterbeförderungsgewerbe
32
12
407
6
07
Fahrschulen und Allgemeiner Verkehr
14
(3)
28
2
08
Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen
19
10
157
3
Mandate WKÖ
Mandate Burgenland
Wahlber. Burgenland
Unterstützer Burgenland
VI. Mandatszahlen der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft 01
Gastronomie
32
16
1625
10
02
Hotellerie
32
11
362
5
03
Gesundheitsbetriebe
14
10
92
2
04
Reisebüros
15
(9)
49
2
05
Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe
14
(9)
84
2
06
Freizeit- und Sportbetriebe
28
11
411
6
Mandate WKÖ
Mandate Burgenland
Wahlber. Burgenland
Unterstützer Burgenland
VII. Mandatszahlen der Sparte Information und Consulting 01
Entsorgungs- und Ressourcenmanagement
17
(4)
81
2
02
Finanzdienstleister
19
(7)
202
4
03
Werbung und Marktkommunikation
32
11
530
7
04
Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie
32
12
1089
10
05
Ingenieurbüros
18
10
209
4
06
Druck
14
(5)
52
2
07
Immobilien- und Vermögenstreuhänder
21
10
146
3
08
Buch- und Medienwirtschaft
15
(3)
65
2
09
Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten
15
10
160
3
10
Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen
17
(4)
17
1
44 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Nr. 12 · Dezember 2014
WAHL EXTRA
Mandate Spartenvertretungen und Spartenkonferenzen Spartenvertretung
Spartenkonferenz
WKÖ
Burgenland
WKÖ
Burgenland
Gewerbe und Handwerk
18
8
32
32
Industrie
18
8
32
24
Handel
18
8
32
28
Bank und Versicherung
11
5
11
10
Transport und Verkehr
11
5
22
13
Tourismus und Freizeitwirtschaft
12
5
22
13
Information und Consulting
12
5
24
13
Gesamt
100
44
175
133
Anhang 3: Staaten, deren Staatsbürgern die Gegenseitigkeit im Sinne des § 73 Abs. 7 und 8 WKG (passives Wahlrecht) zukommt: Albanien, Chile, Mazedonien, Montenegro, Schweiz, Serbien und Türkei.
Die Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland Der Vorsitzende WHR Dr. Josef Hochwarter
Die Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Österreich Der Vorsitzende SC Dr. Matthias Tschirf
Die mit * gekennzeichneten Inhalte sind Verlautbarungen der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Österreich. HINWEIS: Die Verlautbarung der Wahlkundmachung erfolgte mit Wirkung vom 24.11.2014 im Internet. Der Abdruck in der Zeitung dient der Information unserer Mitglieder und hat keinen Einfluss auf den Lauf der jeweiligen Fristen. Nr. 12 · Dezember 2014
BURGENLANDS WIRTSCHAFT 45
GRUNDUMLAGEN 2015
Grundumlagen 2015 Grundumlagen 2015 Gemäß § 141 Abs. 5 Wirtschaftskammergesetz (WKG)
in der geltenden Fassung wird verlautbart:
Gemäß § 141 Abs. 5 Wirtschaftskammergesetz (WKG) in der geltenden Fassung wird verlautbart: I. Kammerumlage Das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Burgenland hat in der Sitzung vom 25.11.2014 die Höhe der gemäß § 122 Abs. 7 WKG I. Kammerumlage einzuhebenden Kammerumlage (Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag) für das Jahr 2015 mit 0,29 % der Beitragsgrundlage beschlossen. Das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Burgenland hat in der Sitzung vom 25.11.2014 die Höhe der gemäß § 122 Abs. 7 WKG einzuhebenden II. GrundumlageKammerumlage (Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag) für das Jahr 2015 mit 0,29 % der Beitragsgrundlage beschlossen. Die Grundumlagen für die nachstehend angeführten Fachgruppen wurden von den Fachgruppentagungen (FGT) gemäß § 123 II. Grundumlage Abs. 3 Wirtschaftskammergesetz (WKG) beschlossen. Die Beschlussfassung der Grundumlagen für die Fachvertretungen erfolgte gemäß § 123 Die die nachstehend angeführten den Fachgruppentagungen (FGT) gemäß § 123 Abs. 5Grundumlagen WKG durch diefürFachverbandsausschüsse (FV-AS), die Fachgruppen Genehmigung wurden durch dasvon Erweiterte Präsidium der Wirtschaftskammer Österreich Abs. 3 Wirtschaftskammergesetz (WKG) beschlossen. Die Beschlussfassung der Grundumlagen für die Fachvertretungen erfolgte gemäß § 123 erfolgte am 26.11.2014. Abs. 5 WKG durch die Fachverbandsausschüsse (FV-AS), die Genehmigung durch das Erweiterte Präsidium der Wirtschaftskammer Österreich erfolgte am 26.11.2014. III. Grundumlagen mit Wertsicherungsklausel Bei wertgesicherten Grundumlagen werden die tatsächlich zur Vorschreibung gelangenden Beträge ausgewiesen. III. Grundumlagen mit Wertsicherungsklausel Bei wertgesicherten Grundumlagen werden die tatsächlich zur Vorschreibung gelangenden Beträge ausgewiesen. Hinweise zur Grundumlage a) Grundumlagen, die mit einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 10 Z 2 WKG festgesetzt wurden, sind gemäß § 123 Abs. 12 WKG von physischen Hinweise Grundumlage Personen, zur offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und eingetragenen Erwerbsgesellschaften (nunmehr nur mehr OG und KG) in a) Grundumlagen, diejuristischen mit einem Personen festen Betrag gemäß §Höhe 123 Abs. 10 Z 2 WKG festgesetzt wurden, sind gemäß § 123 Abs. 12 WKG von physischen einfacher Höhe, von in doppelter zu entrichten. Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und eingetragenen Erwerbsgesellschaften (nunmehr undfür KG)das in b) Die Grundumlage ist eine unteilbare Jahresumlage und ist grundsätzlich pro Berechtigung zu entrichten. Sie nur ist mehr daher OG auch einfacher Höhe, juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. Kalenderjahr zu von entrichten, in dem die Berechtigung erworben wird oder erlischt (§ 123 Abs. 9 WKG). Besteht die Mitgliedschaft zu einer b) Die Grundumlage ist als einedieunteilbare Jahresumlage und so ististgrundsätzlich pro für Berechtigung zu entrichten. ist Höhe daher zu auch für das Fachgruppe nicht länger Hälfte eines Kalenderjahres, die Grundumlage dieses Kalenderjahr nur in Sie halber entrichten. Kalenderjahr zu entrichten, gilt, in dem Berechtigung erworben oder erlischt (§zutrifft 123 Abs. WKG).anderes Bestehtgeregelt die Mitgliedschaft zu einer Für ruhende Berechtigungen wenndie diese Voraussetzung für daswird ganze Kalenderjahr und9nichts ist, die Grundumlage Fachgruppe nicht länger als(§die eines Kalenderjahres, so ist die Grundumlage fürGrundumlage dieses Kalenderjahr in halber Höhe zu entrichten. in halber Höhe festgesetzt 123Hälfte Abs. 14 WKG). Bei verpachteten Berechtigungen ist die nur vomnur Pächter zu entrichten (§ 123 Abs. Für ruhende Berechtigungenwerden gilt, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr zutrifft und nichts anderes geregelt ist, die Grundumlage 7 WKG). Die Grundumlagen einen Monat nach Vorschreibung fällig (§ 127 (1) WKG). in halber Höhe festgesetzt (§ 123 Abs. 14 WKG). Bei verpachteten Berechtigungen ist die Grundumlage nur vom Pächter zu entrichten (§ 123 Abs. 7 WKG). Die Grundumlagen werden einen Monat nach Vorschreibung fällig (§ 127 (1) WKG).
Sparte Gewerbe und Handwerk Sparte Gewerbe und Handwerk
Fachorganisation
Höhe
Fachorganisation
Höhe
101 LI Bau Baumeister; Baumeister spezialisiert auf Planung, Berechnung und Leitung; 101 LI Bau Baumeister eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten; Baumeister eingeschränkt Baumeister; Baumeister spezialisiert auf Planung, Berechnung und Leitung; auf sonstige Gebiete; Maurermeister: Baumeister eingeschränkt Tätigkeiten; Baumeister eingeschränkt Promillesatz der SV-Summe auf des ausführende zweitvorangegangenen Jahres auf sonstige Gebiete; Maurermeister: Höchstbetrag Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres Mindestbetrag Höchstbetrag Erdbeweger (Deichgräber); Erdbau; Betonbohren und –schneiden (Teilgewerbe): Mindestbetrag Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres Erdbeweger (Deichgräber); Erdbau; Betonbohren und –schneiden (Teilgewerbe): Höchstbetrag Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres Mindestbetrag Höchstbetrag Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben. Mindestbetrag Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen, Die Grundumlage wirdGrundumlage pro Berechtigung kommt vorrangig die jenesvorgeschrieben. Berufszweiges mit der höheren Grundumlage Wenn auf einem Standort mehrere in der gleichen Fachgruppe bestehen, zur Vorschreibung. Für jede weitereBerechtigungen Berechtigung am gleichen Standort wird jeweils kommt vorrangig die Grundumlage jenes Berufszweiges mit der höheren Grundumlage 50% des Grundumlagenmindestbetrages des betreffenden Berufszweiges vorgeschrieben. zur Vorschreibung. Für jedeBeträge weitere*)Berechtigung am gleichen Standort wird jeweils angepasste wertgesicherte 50% des Grundumlagenmindestbetrages des betreffenden Berufszweiges vorgeschrieben. angepasste wertgesicherte Beträge *) 102 FV der Steinmetze - Grundbetrag pro Berechtigung 102 FV der Steinmetze - ein Anteil von der an die Gebietskrankenkasse zu leistenden entsprechenden - Gesamtsumme Grundbetrag pro anBerechtigung Sozialversicherungsbeiträgen des vergangenen Jahres -ganzjährig ein Anteil ruhende von der an die Gebietskrankenkasse leistenden Berechtigungen gemäß § 123zuAbs. 14 WKGentsprechenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen des vergangenen Jahres ganzjährig ruhende Berechtigungen 103 LI der Dachdecker, Glaser und Spenglergemäß § 123 Abs. 14 WKG Dachdecker (€ 195,-- Sockelbetrag, € 66,-- Normenbezug) 103 LI der Dachdecker, Glaser und Spengler Höchstbetrag Dachdecker (€der 195,-Sockelbetrag, € 66,-- Normenbezug)Jahres + Promillesatz SV-Summe des zweitvorangegangenen Höchstbetrag + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied + Promillesatz(€der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres Schilfdecker 195,-Sockelbetrag) + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied Höchstbetrag Schilfdecker 195,-Sockelbetrag) + Promillesatz(€der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres Höchstbetrag + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied + Promillesatz der SV-Summe des€zweitvorangegangenen Spengler (€ 195,-Sockelbetrag, 66,-- Normenbezug) Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied Höchstbetrag Spengler (€ 195,-Sockelbetrag, 66,-- Normenbezug) Jahres + Promillesatz der SV-Summe des€zweitvorangegangenen Höchstbetrag Glaser; Glasbeleger; Flachglasschleifer (€ 125,-- Sockelbetrag, € 66,-- Normenbezug) + + Promillesatz Promillesatz der der SV-Summe SV-Summe des des zweitvorangegangenen zweitvorangegangenen Jahres Jahres Glaser; Glasbeleger; Flachglasschleifer (€Mitglied 125,-- Sockelbetrag, € 66,-- Normenbezug) + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied
46 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Beschluss FGT
Beschluss
15.10.2010
FGT
15.10.2010
FV-AS
23.05.2014
FV-AS
23.05.2014
FGT
08.10.2010 09.03.2012 08.10.2010 09.03.2012
2‰ € 4.323,00 2‰ € 481,00 € 4.323,00 € 481,00 2‰ € 4.323,00 2‰ € 439,00 € 4.323,00 € 439,00
€ € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € €
355,00 0,4 % 355,00 0,4 % 177,50 177,50 261,00 714,00 261,00 2‰ 714,00 24,13 2‰ 195,00 24,13 714,00 195,00 2‰ 714,00 24,13 2‰ 261,00 24,13 714,00 261,00 2‰ 714,00 191,00 2‰ ‰ 0,5 191,00 24,71 0,5 ‰ 24,71
FGT
Nr. 12 · Dezember 2014
Fachorganisation Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler, sonstige Berechtigungen im Bereich Glaser + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben. Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen, kommt vorrangig die Grundumlage jenes Berufszweiges mit der höheren Grundumlage zur Vorschreibung. Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird jeweils 50 % des Grundumlagensockelbetrages des betreffenden Berufszweiges vorgeschrieben. Ruhende Mitglieder sind vom Normenbezug ausgeschlossen angepasste wertgesicherte Beträge *) 104 LI der Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker Hafner (Ofensetzer); Platten- und Fliesenleger (pro Standort) + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied Keramiker (pro Standort) + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen, kommt vorrangig die Grundumlage jenes Berufszweiges mit der höheren Grundumlage zur Vorschreibung. angepasste wertgesicherte Beträge *) 105 LI der Maler und Tapezierer Maler (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied Tapezierer und Dekorateure (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres Sattler (pro Standort) angepasste wertgesicherte Beträge *) 106 LI der Bauhilfsgewerbe Pflasterer + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres Bodenleger (umfassend Bodenleger, Belagsverleger usw.); Estrichhersteller; Anbringung von Kunststoffbelägen auf Bauteilen aller Art + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied Alle anderen Berufszweige + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben. Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen, kommt vorrangig die Grundumlage jenes Berufszweiges mit der höheren Grundumlage zur Vorschreibung. Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird jeweils 50 % des Grundumlagensockelbetrages des betreffenden Berufszweiges vorgeschrieben. angepasste wertgesicherte Beträge *) 107 LI Holzbau Alle Berufszweige (€ 487,-- Sockelbetrag und € 83,-- Normenbezug) + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben. Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird jeweils 50 % des Grundumlagensockelbetrages vorgeschrieben. angepasste wertgesicherte Beträge *) 108 LI der Tischler und der Holzgestaltenden Gewerbe (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied Höchstbetrag Sockelbetrag Binder Sockelbetrag Bildhauer, Bürsten- und Pinselmacher, Drechsler, Korb- und Möbelflechter, Spielzeughersteller Zuschlag vom SV-Beitrag angepasste wertgesicherte Beträge *) 109 FV der Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und der Wagner 1. Alle Gewerbeberechtigungen außer Wagner: - Fixbetrag pro Berechtigung - Anteil von der an eine GKK zu leistende Sozialversicherungsbeitragssumme (Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil) des vergangenen Jahres Nr. 12 · Dezember 2014
Höhe € €
€ € € €
€ € € €
125,00 0,5 ‰ 24,71
324,00 6‰ 32,00 208,00 6‰ 32,00
137,00 0,40 % 33,00 296,00 0,1 % 143,00
€
219,00 2‰
€
235,00 0‰ 62,06 240,00 2‰
€ €
€
570,00 2‰
€
213,00 0,65 % 27,62 3.426,00 193,00 173,00
€ € € €
Beschluss
FGT
22.11.2012
FGT
23.10.2010
FGT
20.10.2010
FGT
10.04.2012
FGT
12.10.2012
FV-AS
29.09.2010 01.06.2012
0,5 %
€
216,00 1%
BURGENLANDS WIRTSCHAFT 47
GRUNDUMLAGEN 2015 Fachorganisation 2. Gewerbeberechtigung Wagner: - Fixbetrag pro Berechtigung 110 LI der Metalltechniker Schlosser; Schmiede; Fahrzeugbau (pro Standort) (€ 217,-- Sockelbetrag + € 42 Normenbezug) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied Landmaschinentechniker (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied Metalldesigner; Oberflächentechniker und Gießer (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres angepasste wertgesicherte Beträge *)
Höhe €
185,00
€
259,00
Beschluss
FGT
08.10.2010 19.10.2012
111 LI der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker € 271,00 + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres 0% Der Sockelbetrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe und von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben. Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen (Gas- und Sanitärtechnik; Heizungs- und Lüftungstechnik), wird der Sockelbetrag nur einmal vorgeschrieben. angepasste wertgesicherte Beträge *)
FGT
21.10.2010
112 LI der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres Blitzschutzbauer angepasste wertgesicherte Beträge *)
FGT
02.10.2010
FV-AS
16.09.2010
113 FV der Kunststoffverarbeiter - Fixbetrag pro Berechtigung (inkl. Zeitungsbeitrag von € 26,07) - ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG - Anteil von der an eine GKK zu leistende Sozialversicherungsbeitragssumme (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) des vergangenen Jahres
€ € € €
€ €
0,15 % 23,62 217,00 0,15 % 23,62 121,00 0,1 %
227,00 0,18 % 174,00
€ €
171,70 72,50 0,15 %
114 LI der Mechatroniker (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres angepasste wertgesicherte Beträge *)
€
195,00 0,03 %
FGT
14.10.2010
115 LI der Kraftfahrzeugtechniker (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres + Werbebeitrag pro Mitglied Der Werbebeitrag unterliegt nicht der Staffelung nach der Rechtsform Der Sockelbetrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe und von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. angepasste wertgesicherte Beträge *)
€
235,00 0% 34,00
FGT
18.10.2010
FV-AS
20.05.2014
FGT
28.09.2010
116 FV der Kunsthandwerke Gold- und Silberschmiede und Uhrmacher: - ein fester Betrag pro Berechtigung - ein fester Betrag für die Fachzeitung pro Mitglied (Jahresbezugskosten) - Anteil von der an eine Gebietskrankenkasse zu leistenden Sozialversicherungsbeitragssumme - ein Mitarbeiterzuschlag Musikinstrumentenerzeuger: - ein fester Betrag pro Berechtigung - Anteil von der Sozialversicherungsbeitragssumme Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeuger: - ein fester Betrag pro Berechtigung - ein fixer Betrag nach einer Staffelung auf Basis der Sozialversicherungsbeiträge - Zuschlag pro Mitarbeiter Erzeuger kunstgewerblicher Gegenstände: - ein fester Betrag pro Berechtigung mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG 117 LI Mode und Bekleidungstechnik Kürschner; Präparatoren; Gerber und Lederfärber + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres Kleidermacher; Hersteller von graphischen Entwürfen; Kleider- und Kostümverleih; Änderungsschneiderei; Hutmacher; sonstige Berechtigungen im Bereich Bekleidungsgewerbe
48 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
€
€ €
117,30 15,00 1‰
€
0,00
€
172,00 0,0 %
€ € €
108,00 0,00 4,90
€
92,00
€
235,00 0‰
€
205,00 Nr. 12 · Dezember 2014
Fachorganisation + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres Stricker; Maschinstricker; Wirker; Weber; Lampenschirmerzeuger aus textilem Material + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres Textilreiniger; Färber; Teppichreiniger und –aufbewahrer; Wäscher; Mietwaschküchen; sonstige Berechtigungen im Bereich Texilreiniger und Wäscher + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres Übernahmestellen für Textilreinigung + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben. Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen, kommt vorrangig die Grundumlage jenes Berufszweiges mit der höheren Grundumlage zur Vorschreibung. Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird jeweils 50 % des Grundumlagensockelbetrages des betreffenden Berufszweiges vorgeschrieben. angepasste wertgesicherte Beträge *)
Höhe €
Beschluss
5‰ 188,00 2‰
€ €
118 LI der Gesundheitsberufe Augenoptiker, Kontaktlinsenoptiker, Hörgeräteakustiker pro Standort € Bandagisten und Orthopädietechniker, Miederwarenerzeuger pro Standort € Orthopädieschuhmacher pro Standort € Schuhmacher und Reparaturen von Schuhen pro Standort € Zahntechniker pro Standort € Ein Mitglied, das am selben Standort mehrere Berechtigungen (ausgenommen Augenoptiker, Kontaktlinsenoptiker und Hörgeräteakustiker) besitzt, mit denen es der Landesinnung angehört, hat für diesen Standort höchstens den Betrag von 422,-- Euro zu entrichten, Augenoptiker, Kontaktlinsenoptiker und Hörgeräteakustiker höchstens den Betrag von 639,-- Euro. + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres angepasste wertgesicherte Beträge *)
125,00 0‰ 49,00 0‰
639,00 422,00 422,00 212,00 422,00
€ €
120 LI der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres angepasste wertgesicherte Beträge *)
€
188,00 0,15 %
€
217,00
€ € € €
163,00 141,00 195,00 55,00 0%
122 FV der Berufsfotografen Fester Betrag mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG für folgende Berechtigungsarten: - Berufsfotografen, Pressefotografen und Fotodesigner - Kopieranstalten und sonstige Mitglieder - Fixer Beitrag der Sozialversicherungssumme Nr. 12 · Dezember 2014
15.10.2010
FGT
30.9.2010
FGT
08.10.2010
FGT
08.09.2010
FV-AS
06.05.2013
0%
119 LI der Lebensmittelgewerbe (pro Standort) Werbebeitrag (pro Standort) variabler Betrag mit Ausnahme der Mitglieder der Berufsgruppe Müller und Futtermittelerzeuger: Prozentsatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres variabler Betrag für Mitglieder der Berufsgruppe der Müller: Der variable Betrag errechnet sich nach der Vermahlmenge laut Vermahlungsstatistik der AMA des zweitvorangegangenen Jahres, wobei sich der Zuschlag aus der Multiplikation der Jahrestonnen (einschließlich angefangene Tonne) mit dem festgesetzten Betrag ergibt. Variabler Betrag für Mitglieder der Berufsgruppe der Futtermittelerzeuger: Der variable Betrag errechnet sich nach der Produktionsmenge in den Produktionskategorien (F1/F2/F3) laut der Produktionsstatistik der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe des zweitvorangegangenen Jahres, wobei sich der Zuschlag aus der Multiplikation der Jahrestonnen (einschließlich angefangene Tonne) mit dem von der Landesinnung festgesetzten Betrag ergibt. Höchstbetrag des Sockelbetrages plus Werbebeitrag plus variablen Betrag pro Mitglied angepasste wertgesicherte Beträge *)
121 LI der Gärtner und Floristen Landschaftsgärtner, Gärtner (einschließlich Friedhofsgärtner), Floristen (pro Standort) Werbebeitrag für Landschaftsgärtner, Gärtner (einschl.Friedhofsgärtner) (pro Standort) Werbebeitrag für Floristen (pro Standort) Kleinhandel mit Schnittblumen, Gartenpflege (pro Standort) Werbebeitrag für Kleinhandel mit Schnittblumen, Gartenpflege (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres Der feste Betrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe und von juristischen Personen in zweifacher Höhe zu entrichten angepasste wertgesicherte Beträge *)
FGT
217,00 109,00 0,30 %
€
0,12
F1 = € 0,12 F2 = € 0,12 F3 = € 0,12 € 18.168,00
€ € €
214,00 194,00 0,00 BURGENLANDS WIRTSCHAFT 49
GRUNDUMLAGEN 2015 Fachorganisation - Fixer Betrag pro Mitarbeiter - Fixer Betrag pro außerhalb der Betriebsstätte aufgestellten, einschlägigen Automaten Unbefristete Wertsicherung aller in Euro festgesetzten Umlagenbeträge. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Für die Wertsicherungsberechnung sind die endgültigen Indexwerte heranzuziehen. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für Jänner 2014. Ändert sich der Index, verglichen zur Ausgangsbasis, um 3,5 % oder mehr, so werden die Umlagenbeträge entsprechend der errechneten Änderung für das darauffolgende Kalenderjahr angepasst. Die Umlagenbeträge werden immer auf den nächsten, ganzen Euro-Betrag aufgerundet. Als neue Bezugsgröße bzw. Basis für die Berechnung des neuen Spielraums gilt jener Monat, in dem der Schwellenwert erstmals erreicht, bzw. überschritten wurde. Veränderungsraten sind auf eine Dezimale zu berechnen.
Höhe € €
5,00 150,00
123 LI der Chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres Der feste Betrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe und von juristischen Personen in zweifacher Höhe zu entrichten angepasste wertgesicherte Beträge *)
€
131,00
124 LI der Friseure (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres + Haftpflichtversicherung pro Standort angepasste wertgesicherte Beträge *)
€
125A LI der Rauchfangkehrer (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres + Zuschlag pro Beschäftigten angepasste wertgesicherte Beträge *)
€
Beschluss
FGT
27.10.2010
249,00 0,55 % 52,00
FGT
20.09.2010
FGT
20.10.2010
€
833,00 0% 31,00
125B LI der Bestatter (pro Standort) + Zuschlag pro Geschäftsfall des vorangegangenen Geschäftsjahres angepasste wertgesicherte Beträge *)
€ €
156,00 3,70
FGT
13.10.2010
126 FG der gewerblichen Dienstleister (pro Standort) angepasste wertgesicherte Beträge *)
€
96,00
FGT
21.09.2010
0,2 %
€
*) Angepasste wertgesicherte Beträge: Die im Jahr 2015 zur Vorschreibung gelangenden Beträge waren aufgrund der Indexklausel um 3,6 % anzuheben. Neue Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist der Dezember 2013 (für 108 – Tischler und der Holzgestaltenden Gewerbe der März 2013). Wertsicherungsklausel Gewerbe und Handwerk: Es wird ausdrücklich die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge beschlossen (Sockelbetrag und Werbebeitrag, sofern beschlossen). Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für Jänner 2011 (für 104 Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker der März 2012, für 109 – Tischler der Jänner 2012). Wird der Index, verglichen zur Ausgangsbasis, in einem Monat um 3,5% oder mehr überschritten, werden die Umlagensätze entsprechend der errechneten Steigerung im darauffolgenden Kalenderjahr angehoben, wobei die Beträge auf den nächsten ganzen €-Betrag aufgerundet werden. Als neue Bezugsgröße bzw. Basis für die Berechnung des neuen Spielraums gilt jener Monat, in dem der Schwellenwert erstmals erreicht bzw. überschritten worden ist.
Sparte Industrie Fachorganisation 201 FV Bergwerke und Stahl Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG 202 FV der Mineralölindustrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG 203 FV der Stein- und keramischen Industrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
50 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Höhe
€ €
1,35 ‰ 145,00 72,50
€ €
1,7 ‰ 145,00 14,50
€ €
3,6 ‰ 145,00 72,50
Beschluss FV-AS
05.06.2014
FV-AS
05.06.2014
FV-AS
10.09.2014
Nr. 12 · Dezember 2014
Fachorganisation 204 FV der Glasindustrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
Höhe
Beschluss FV-AS
22.05.2014
FV-AS
24.04.2014
FV-AS
02.06.2014
FV-AS
28.05.2014
209 FV der Bauindustrie 1. Mitgliedsfirmen, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz unterliegen: - Fixbetrag pro Stammfirma € 2.180,19 - Anteil von der Zuschlagsleistung (des Vorjahres) gemäß §§ 21 und 21 a BUAG 0,40 % (Sachbereich Urlaub) 2. Töchter von Mitgliedsfirmen, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz unterliegen: - Anteil von der Zuschlagsleistung (des Vorjahres) gemäß §§ 21 und 21 a BUAG 0,40 % (Sachbereich Urlaub) 3. Die Zuschlagssummen der ARGE-Beteiligungen werden auf folgende Art festgelegt: Die Zuschlagssumme bei Firmen setzt sich aus den Beträgen der Stammfirma und den Anteilen von den ARGEN jeweils eines Kalenderjahres zusammen. Die Aufteilung der Zuschlagssummen der ARGEN erfolgt nach den Beschäftigungsanteilen der ARGE-Partner im Monat Dezember. 4. Mitgliedsfirmen, die nicht dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz unterliegen: - Fixbetrag pro Stammfirma € 2.180,19 - Anteil von der kommunalsteuerpflichtigen Bruttolohn- und Gehaltssumme 0,40 ‰ Mindestbetrag € 0,00 Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG € 0,00
FV-AS
12.06.2012
210 FV der Holzindustrie Grundumlage a: Holzverarbeitende Industrie und Sägeindustrie: kommunalsteuerpflichtige Bruttolohnund Gehaltssumme des Vorjahres Grundumlage b: - Holzverarbeitende Industrie: kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres - Sägeindustrie: pro fm Rundholzeinschnitt des Vorjahres Mindestbeitrag Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
FV-AS
16.06.2011
FV-AS
05.06.2014
FV-AS
20.05.2014
205 FV der Chemischen Industrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG 207 FV der Papierverarbeitenden Industrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG 208 FV der Film- und Musikindustrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
211 FV der Nahrungs- und Genussmittelindustrie (Lebensmittelindustrie) Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG 212 FV der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie Berufsgruppe Bekleidungsindustrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG Berufsgruppe Textilindustrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG Berufsgruppe Ledererzeugende Industrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Nr. 12 · Dezember 2014
€ €
1,84 ‰ 145,00 72,50
€ €
2,0 ‰ 145,00 72,50
€ €
2,9 ‰ 145,00 72,50
€ €
4,8 ‰ 165,00 82,50
2,0 ‰ 1,29 ‰ € € €
0,30 145,00 72,50
€ €
3,7 ‰ 145,00 72,50
€ €
3,7 ‰ 240,00 120,00
€ €
2,3 ‰ 150,00 75,00
€ €
3,0 ‰ 200,00 100,00 1,7 ‰ BURGENLANDS WIRTSCHAFT 51
GRUNDUMLAGEN 2015 Fachorganisation Mindestbetrag Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG 213 FV der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG 215 FV der NE-Metallindustrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG 216 FV Maschinen & Metallwaren Industrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG 217 FV der Fahrzeugindustrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG 218 FV der Elektro- und Elektronikindustrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
Höhe € €
145,00 72,50
€ €
5,77 ‰ 150,00 75,00
€ €
2,7 ‰ 145,00 72,50
€ €
1,0 ‰ 145,00 72,50
€ €
0,83 ‰ 145,00 72,50
€ €
1,25 ‰ 145,00 72,50
Beschluss
FV-AS
05.06.2014
FV-AS
06.06.2014
FV-AS
24.09.2014
FV-AS
10.10.2014
FV-AS
26.09.2014
Sparte Handel Fachorganisation 301 LG des Lebensmittelhandels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften
Höhe
Beschluss FGT
21.10.2010
302 LG der Tabaktrafikanten Bis € 30.000,00 € 34,00 Bis € 300.000,00 - Tabakwarenbruttoumsatz des Vorjahres (gerundet auf € 1,00) 0,13% Ab € 300.000,00 € 400,00 Ab € 500.000,00 € 450,00 Ab € 700.000,00 € 480,00 Lottokollektur – Fester Betrag, gestaffelt nach der Rechtsform € 34,00 Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften
FGT
22.04.2012
303 LG des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *)
FGT
29.09.2010
FGT
16.08.2010
FGT
19.10.2010
FGT
19.10.2010
304A LG des Weinhandels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) 304B LG des Agrarhandels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) 305 LG des Energiehandels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *)
52 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
€
106,00
€
125,00
€
227,00
€
152,00
€
211,00
Nr. 12 · Dezember 2014
Fachorganisation 306 LG des Markt-, Straßen- und Wanderhandels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *)
Höhe
Beschluss FGT
23.09.2010
FGT
28.10.2010
FGT
14.10.2010
FGT
18.10.2010
FGT
13.10.2010
FGT
04.10.2010
FV-AS
14.05.2014
313 LG des Baustoff-, Eisen-, Hartwaren- und Holzhandels Fester Betrag € 140,00 Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften Handel mit pyrotechnischen Artikeln (keine Rechtsformstaffelung) € 84,00 Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *)
FGT
30.09.2010
314 LG des Handels mit Maschinen, Computersystemen, technischem und industriellem Bedarf Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *)
FGT
22.09.2010
FGT
18.10.2010
FV-AS
26.05.2014
FGT
22.10.2010
307 LG des Außenhandels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) 308 LG des Handels mit Mode und Freizeitartikeln Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) 309 LG des Direktvertriebes Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) 310 LG des Papier- und Spielwarenhandels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften 311 LG der Handelsagenten Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) 312 FV des Juwelen-, Uhren-, Kunst-, Antiquitäten-und Briefmarkenhandels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerbeberechtigung, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften. Keine Umsatzstaffelung.
315 LG des Fahrzeughandels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) 316 FV des Foto-, Optik- und Medizinproduktehandels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften 317 LG des Elektro- und Einrichtungsfachhandels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *)
Nr. 12 · Dezember 2014
€
141,00
€
118,00
€
152,00
€
130,00
€
110,00
€
141,00
€
147,00
€
133,00
€
180,00
€
111,00
€
184,00
BURGENLANDS WIRTSCHAFT 53
GRUNDUMLAGEN 2015 Fachorganisation 318 LG des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) 319 FV des Sekundärrohstoff- und Altwarenhandels Sekundärrohstoffhandel Altwarenhandel Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften 320 LG der Versicherungsagenten Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften
Höhe €
120,00
€ €
120,00 110,00
€
123,00
Beschluss FGT
30.09.2010
FV-AS
11.06.2014
FGT
15.09.2010
*) Angepasste wertgesicherte Beträge: Die im Jahr 2015 zur Vorschreibung gelangenden Beträge waren aufgrund der Indexklausel um 3,6 % anzuheben. Neue Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist der Dezember 2013. Wertsicherungsklausel Handel: Es wird ausdrücklich die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für Jänner 2011. Wird der Index, verglichen zur Ausgangsbasis, in einem Monat um 3,5 % oder mehr überschritten, werden die Umlagensätze entsprechend der errechneten Steigerung im darauffolgenden Kalenderjahr angehoben, wobei die Beträge auf den nächsten ganzen €-Betrag aufgerundet werden. Als neue Bezugsgröße bzw. Basis für die Berechnung des neuen Spielraums gilt jener Monat, in dem der Schwellenwert erstmals erreicht bzw. überschritten worden ist.
Sparte Bank und Versicherung Fachorganisation 401 FV der Banken und Bankiers Berufszweig Banken: Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG Berufszweig Casinos Austria und Lotterien: a) Klassenlotteriegeschäftsstellen: Der von der Österreichischen Lotterien GmbH pro Klassenlotteriegeschäftsstelle bekannt gegebene Gesamtumsatz der 176. und 177. Klassenlotterie: b) Österreichische Lotterien GmbH: Der Umsatz aller Ausspielungen, ausgenommen Klassenlotterie und Zahlenlotto, des der Grundumlagenvorschreibung zweitvorangegangenen Jahres (2013): c) Casinos Austria AG: der inländische Gesamtumsatz des der Grundumlagenvorschreibung zweitvorangegangenen Jahres (2013): Mindestbetrag Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG 402 FV der Sparkassen Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG 403 FV der Volksbanken Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG 404 FV der Raiffeisenbanken Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG 405 FV der Landes-Hypothekenbanken Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
54 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Höhe
€ €
Beschluss FV-AS
08.10.2014
FV-AS
11.09.2014
FV-AS
17.09.2014
FV-AS
14.05.2014
FV-AS
23.05.2014
1,194 ‰ 60,00 30,00
0,140 ‰ 0,047 ‰ € €
0,302 ‰ 7,27 3,64
€ €
1,141 ‰ 60,00 30,00
€ €
1,325 ‰ 60,00 30,00
€ €
1,300 ‰ 60,00 30,00
€ €
1,10 ‰ 60,00 30,00
Nr. 12 · Dezember 2014
Fachorganisation
Höhe
406 FV der Versicherungsunternehmen 1. Versicherungsunternehmen: kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres exkl. Provisionen Mindestbetrag Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG 2. Kleine Versicherungsvereine: Gesamtvermögen (Summe aus Sicherheits-, Risiko- und freien Rücklagen) zum Geschäftsjahresende in dem der Grundumlagenvorschreibung zweitvorangegangenen Jahr für: 2.1. Sach-/Rückversicherer: - Mindestbetrag - Maximalbetrag - Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG 2.2. Viehversicherer: - Mindestbetrag - Maximalbetrag - Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
Beschluss FV-AS
€ €
30.09.2014
1,15 ‰ 60,00 30,00
4,60 ‰ € 25,44 € 7.000,00 € 12,00 3,80 ‰ € 25,44 € 4.542,05 € 12,00
Sparte Transport und Verkehr Fachorganisation 501 FV der Schienenbahnen Für die Berechtigungen Hauptbahnen, Nebenbahnen, Straßenbahnen, Oberleitungsomnibus, Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie alle übrigen Berechtigungsarten, einschließlich Waggonverleiher und nicht öffentliche Eisenbahnen gilt Folgendes pro Berechtigung: a) ein fester Betrag von € b) ein Anteil v.T. der sozialversicherungspflichtigen Lohn- und Gehaltssumme des vorangegangenen Jahres auf Basis folgender Staffelung: -) Lohn-Gehaltssumme von € 1 bis € 30 Mio. ein Anteil von -) Lohn- und Gehaltssumme von mehr als € 30 Mio. ein Anteil von c) ein Zuschlag pro Beschäftigten gemäß Personalstand zum 01.01. des Jahres sowie einen Mindestbetrag von Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG Der feste Betrag unterliegt der Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG.
Höhe
€
FV-AS
26.05.2011
FGT
13.10.2010
200,00
0,9 ‰ 0,3 ‰ € 0,00 € 0,00 die Hälfte
502 FG der Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtunternehmungen Autobusunternehmungen 1. Gelegenheitsverkehr: a) Fester Betrag gestaffelt nach Anzahl der Berechtigungen: Gruppe 1: erste Berechtigung Gruppe 2: ab der zweiten Berechtigung und für jede weitere b) zusätzlich Zuschlag je Fahrzeug laut der Summe aller Konzessionsumfänge: 2. Kraftfahrlinienverkehr: a) Fester Betrag gestaffelt nach Anzahl der Berechtigungen: Gruppe 1: erste Berechtigung Gruppe 2: ab der zweiten Berechtigung und für jede weitere b) zusätzlich Zuschlag je gemeldetem Autobus
Beschluss
€ € €
100,00 100,00 86,00
€ € €
100,00 100,00 86,00
Luftfahrtunternehmungen Gruppe A: Luftverkehrsunternehmungen mit Genehmigung gem. VO (EWG) 2407/92 bzw. 1008/08 Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag von € 207,00 und einem Zuschlag pro Berechtigung je Betriebsmittel (z.B. Flugzeug) € 12,00 Gruppe B: Luftverkehrsunternehmungen mit Genehmigung gem. § 102 LFG Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag von € 207,00 Gruppe C: Luftfahrzeug-Vermietungsunternehmungen (motorisierte Luftfahrzeuge) Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag von € 207,00 und einem Zuschlag pro Berechtigung je Betriebsmittel (z.B. Flugzeug) € 12,00 Gruppe D: Flugplatzunternehmungen Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag für Flughäfen € 207,00 Flugfelder € 207,00 Gruppe E: Stadtbüros von Linienluftfahrtunternehmungen Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag von € 207,00 Gruppe F: Andere Luftfahrtunternehmungen (z.B. Vermietung nicht-motorisierter Luftfahrzeuge) Nr. 12 · Dezember 2014
BURGENLANDS WIRTSCHAFT 55
GRUNDUMLAGEN 2015 Fachorganisation Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag von
Höhe €
207,00
€ € €
141,00 34,00 0,00
€ €
141,00 34,00
€ € €
141,00 34,00 0,00
€ €
141,00 34,00
Beschluss
Der feste Betrag ist bei allen Gruppen der Luftfahrt von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe, von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. Die Grundumlage ist pro Berechtigung zu entrichten. Schifffahrtunternehmungen Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag sowie weiteren Berechnungsgrundlagen 1. Personenschifffahrt auf anderen Binnengewässern als der Donau a) Fester Betrag pro Berechtigung (Konzession): b) Zuschlag pro Betriebsmittel: c) Zuschlag je nach Beförderungskapazität pro Fahrzeug: 2. Überfuhren/Rollfähren, Segelschulen, Schiffsführerschulen/Motorbootschulen, Vermietung von Schiffen aller Art, Rafter, Hafenbetriebe, andere Schifffahrtsunternehmungen, Hochseeschifffahrtsunternehmungen a) Fester Betrag pro Berechtigung (Konzession): b) Zuschlag pro Betriebsmittel: 3. Konzessionierte Donausschifffahrtsunternehmungen 3.1 Personenschifffahrt a) Fester Betrag pro Berechtigung (Konzession): b) Zuschlag pro Betriebsmittel: c) Zuschlag je Beförderungskapazität pro Fahrzeug: 3.2 Frachtenschifffahrt a) Fester Betrag pro Berechtigung (Konzession): b) Zuschlag pro Betriebsmittel: *) angepasste wertgesicherte Beträge (gilt für alle Berufsgruppen) 503 FV der Seilbahnen Fester Betrag mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG für alle Berechtigungsarten: 1. Kabinenbahnen und Kombilifte 2. Sesselbahnen/-lifte mit 2 Kategorien - 1er und 2er - ab 3er 3. Schlepplifte mit 2 Kategorien: - bis 300 m - ab 300 m 4. Bandförderer und Sonstige Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
€ 90,00 € 0,00 € 0,00 jeweils die Hälfte
504 FV der Spediteure Fester Betrag mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs 12 WKG pro Berechtigung Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
€ 207,00 jeweils die Hälfte
505 FG für die Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen Klasse 1: Gelegenheitsverkehr a) Fester Betrag je Berechtigung b) Zuschlag je Fahrzeug im Taxigewerbe laut Konzessionsumfang c) Zuschlag je Fahrzeug im Mietwagengewerbe laut Konzessionsumfang d) Zuschlag je Fahrzeug im Gästewagengewerbe laut Konzessionsumfang Klasse 2: Vermieten von KFZ ohne Beistellung eines Lenkers a) Fester Betrag je Berechtigung b) Zuschlag je Fahrzeug Der feste Betrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe, von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. Klasse 3: Fiaker und Pferde-Mietwagengewerbe a) Fester Betrag je Berechtigung b) Zuschlag je Fuhrwerk Klasse 4: Alle anderen Betriebe a) Fester Betrag je Berechtigung b) Zuschlag je Betriebsmittel 506 FG für das Güterbeförderungsgewerbe Klasse 1: konzessionierte Unternehmungen a) Grundbetrag pro Berechtigung b) Variabler Betrag (abhängig vom Konzessionsumfang) pro LKW im innerstaatlichen Verkehr
56 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
€
0,00
€ €
0,00 0,00
€ € € €
100,00 40,00 40,00 40,00
€ €
190,00 0,00
€ €
100,00 40,00
€ €
100,00 40,00
€
153,00
€
23,00
FV-AS
04.06.2014
FV-AS
05.06.2014
FGT
11.05.2011
FGT
23.10.2010
Nr. 12 · Dezember 2014
Fachorganisation pro LKW im grenzüberschreitenden Verkehr pro Anhänger Klasse 2: Kleintransportgewerbe a) Grundbetrag pro Berechtigung Variabler Betrag pro Kraftfahrzeug b) Grundbetrag pro freiwillig eingeschränkter Berechtigung Variabler Betrag pro Kraftfahrzeug Klasse 3: Traktorfrächter: wie Klasse 1 Klasse 4: Pferdefrächter a) Grundbetrag pro Berechtigung b) Variabler Betrag pro Fahrzeug Klasse 5: Fahrradbotendienst a) Grundbetrag pro Berechtigung b) Variabler Betrag pro Fahrzeug Klasse 6: Motorradbotendienst: wie Klasse 2 Klasse 7: Sonstige Berechtigungen Grundbetrag pro Berechtigung Der Grundbetrag in allen Klassen ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe, von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. *) angepasste wertgesicherte Beträge (gilt für alle Klassen)
Höhe € €
23,00 0,00
€ € € €
175,00 0,00 175,00 0,00
€ €
175,00 0,00
€ €
175,00 0,00
€
175,00
Beschluss
507 FV der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs Berufszweig Fahrschulen - fester Betrag pro genehmigten Standort € 950,00 * - für den ersten genehmigten Außenkurs des vergangenen Jahres € 100,00 Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG Hälfte Berufszweig Fahrzeug- und Transportbegleitung - fester Betrag pro Berechtigung mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG € 175,00 * Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG Hälfte Sonstige Berufszweige - fester Betrag pro Berechtigung mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG € 175,00 * - Anteil von der an eine GKK zu leistende Sozialversicherungsbeitragssumme 1,5 ‰ (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) des vergangenen Jahres 1) Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG Hälfte *) Jährliche Valorisierung des Fixbetrages pro Standort bzw. Berechtigung: Die ab dem Jahr 2015 festgesetzten Fixbeträge werden mit dem von Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex (VPI) 2010 oder einem an seine Stelle tretenden Index wertgesichert. Die Berechnung der Fixbeträge findet jährlich, jeweils in der zweiten Jahreshälfte statt. Gültig sind die berechneten Fixbeträge für das gesamte nächste Kalenderjahr. Bei der Berechnung werden die aktuell gültigen Fixbeträge um die prozentuelle Veränderung des veröffentlichten VPI-Jahresdurchschnittes des Kalendervorjahres zu jenem des Kalendervorvorjahres angepasst. Die Veränderung wird auf eine Kommastelle berechnet und der berechnete Fixbetrag auf ganze Cent kaufmännisch gerundet. Die erstmalige Berechnung findet mit dem VPI 2010 im zweiten Halbjahr 2015 für die im Jahr 2016 erfolgende Vorschreibung mit der Veränderung des VPI 2010-Jahresdurchschnittes 2014 zum VPI 2010Jahresdurchschnittes 2013 statt. Die daraus berechneten Fixbeträge gelten dann für das gesamte Kalenderjahr 2016. 1 ) Sozialversicherungsbeitragssumme: An die Gebietskrankenkasse zu leistende Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen (Dienstgeberund Dienstnehmeranteil). Zu den Sozialversicherungsbeiträgen zählen neben den Beiträgen zur Pensions-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung auch im Wege der Gebietskrankenkasse eingehobene Sonderbeiträge, wie z.B. der Wohnbauförderungsbeitrag, der Schlechtwetterentschädigungsbeitrag oder der Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz. 508 FG der Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen Klasse 1: Servicestationen Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag Klasse 2: Tankstellen a) Fester Betrag b) Variabler Betrag: nach Anzahl der Zapfauslässe laut Gewerbeberechtigung Klasse 3: Garagen a) Fester Betrag b) Variabler Betrag: nach Gesamteinstellfläche in m2 laut Gewerbeberechtigung Klasse 4: Parkplatzvermietung a) Fester Betrag b) Variabler Betrag: pro m2 Kombinierte Betriebe (Betriebe mit den Gewerbeberechtigungen „Tankstelle“ und „Servicestation“ am selben Standort) werden in die Klasse 2 eingestuft. Der feste Betrag in allen Klassen ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Nr. 12 · Dezember 2014
€
224,00
€ €
265,00 0,00
€ €
340,00 0,00
€ €
224,00 0,00
FV-AS
04.06.2014
FGT
21.10.2010
BURGENLANDS WIRTSCHAFT 57
GRUNDUMLAGEN 2015 Fachorganisation
Höhe
Beschluss
Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe, von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. *) angepasste wertgesicherte Beträge (gilt für alle Klassen) *) Angepasste wertgesicherte Beträge: Die im Jahr 2015 zur Vorschreibung gelangenden Beträge waren aufgrund der Indexklausel um 3,6 % anzuheben. Neue Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist der Dezember 2013. Wertsicherungsklausel Transport und Verkehr: Es wird ausdrücklich die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex Jänner 2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für Jänner 2011. Wird der Index in einem Monat um 3,5 Prozent oder mehr überschritten, werden die Umlagensätze entsprechend der errechneten Steigerung im darauffolgenden Kalenderjahr angehoben, wobei die Beträge auf den nächsten ganzen Euro-Betrag aufgerundet werden. Als neue Bezugsgröße bzw. Basis für die Berechnung des neuen Spielraums gilt jener Monat, in dem der Schwellenwert erstmals erreicht bzw. überschritten worden ist.
Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft Fachorganisation 601 FG Gastronomie Gem. § 111 Abs. 1 GewO 1994 – pro gastgewerbliche Berechtigung, ohne Berücksichtigung des Berechtigungsumfanges Angepasste wertgesicherte Beträge *) 602 FG Hotellerie a) Fester Betrag je Betriebsart gemäß Betriebsartenkatalog b) Zuschlag gemäß Bettenklasse c) Zuschlag nach Klassifizierung 5 pro Bett 4S pro Bett 4 pro Bett 3S pro Bett 3 pro Bett 2S pro Bett 2 pro Bett 1S pro Bett 1 pro Bett Nicht klassifiziert Mindestumlage Höchstgrenze der Grundumlage Angepasste wertgesicherte Beträge *) 603 FG der Gesundheitsbetriebe 1.) Privatspitäler, Sanatorien (bettenführend) Zuschlag – PRIKRAF Abrechnungssumme 2.) Kurbetriebe Zuschlag – Größenklasse a) bis 20 Betten b) bis 40 Betten c) bis 60 Betten d) bis 80 Betten e) über 80 Betten 3.) Reha-Betriebe Zuschlag – PRIKRAF Abrechnungssumme 4.) Ambulatorien für bildgebende Diagnostik (CT/MR/NUK) Zuschlag CT Zuschlag MR 5.) Ambulatorien für physikalische Therapie (Physiotherapie, Rheumatischer Formkreis, Wirbelsäulenerkrankungen) 6.) Sonstige Ambulatorien 7.) Altenheime und Pflegeeinrichtungen (Darunter sind sowohl solche nach dem KAG als auch solche nach landesrechtlichen Bestimmungen sowie nach der Gewerbeordnung zu verstehen) Zuschlag – Größenklasse a) bis 20 Betten b) bis 40 Betten c) bis 60 Betten d) bis 80 Betten e) über 80 Betten
58 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Höhe €
185,00
€ €
0,00 0,00
Beschluss FGT
05.10.2010
FGT
05.10.2010
FGT
28.09.2010
€ 13,00 € 12,00 € 11,00 € 10,00 € 10,00 € 8,00 € 8,00 € 7,00 € 7,00 € 9,00 € 200,00 € 4.136,00
€
287,00 1‰ € 287,00 Zuschlagsbetrag € 52,00 € 73,00 € 94,00 € 104,00 € 125,00 € 287,00 1‰ € 185,00 € 115,00 € 230,00 € 185,00 € €
185,00 287,00
Zuschlagsbetrag € 52,00 € 73,00 € 94,00 € 104,00 € 125,00 Nr. 12 · Dezember 2014
Fachorganisation 8.) Sonstige Gesundheitsbetriebe (sonstige bettenführende Krankenanstalten, Nutzer von Heilvorkommen, etc.) Zuschlag – Größenklasse a) bis 20 Betten b) bis 40 Betten c) bis 60 Betten d) bis 80 Betten e) über 80 Betten 9.) Bäder a) Freibad b) Naturbad/Seebad/Strandbad c) Hallenbad d) Freibad/Hallenbad e) Thermalbad/Mineralbad f) Erlebnisbad g) Wannebad/Brausebad/Dampfbad h) Sauna Angepasste wertgesicherte Beträge *)
Höhe €
Beschluss
287,00
Zuschlagsbetrag € 52,00 € 73,00 € 94,00 € 104,00 € 125,00 € € € € € € € €
172,00 172,00 172,00 172,00 172,00 172,00 172,00 110,00
604 FV der Reisebüros Fester Betrag mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs 12 WKG für folgende Berechtigungsarten: 1. Vollkonzession 2. Teilkonzession 3. Privatzimmervermittler **Die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge basiert auf dem Verbraucherpreisindex mit der Basis 2000 = 100 (VPI 2000) oder, sollte dieser nicht mehr verlautbart werden, auf einem an seine Stelle tretenden Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für September 2006. Liegt die Dezembernotierung des der Vorschreibung vorangehenden Jahres um 5 % oder mehr über der Ausgangsnotierung, werden die Umlagensätze in €-Beträgen entsprechend der errechneten Steigerung angehoben, wobei die Beiträge auf den nächsten ganzen €-Betrag aufgerundet werden. Die für die Valorisierung berücksichtigte Dezembernotierung des VPI ist die Ausgangsnotierung für die Wertanpassung gemäß der oben angeführten 5 % Klausel.
FV-AS Vorschreibung 2015 laut DezemberIndex 2014
605 FV der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe - Fester Betrag mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG für folgende Berechtigungsarten: 1. Schausteller 2. Freizeitparks 3. Theater, Varietees, Kabaretts 4. Peepshows 5. Schaubergwerke 6. Sportveranstaltungen 7. Veranstaltungszentren 8. Zirkusse - Zuschläge zu 1. - Schausteller a) Kindergeschäft b) Schieß- und Spielgeschäft c) Kleinfahrgeschäft bis 20 Personen d) Großfahrgeschäft über 20 Personen - Zuschläge zu 3. - Theater, Varietees, Kabaretts 6. - Sportveranstaltungen 7. - Veranstaltungszentren 8. - Zirkusse a) Fassungsraum 0 bis 100 Personen b) Fassungsraum 101 bis 350 Personen c) Fassungsraum 351 bis 500 Personen d) Fassungsraum 501 bis 1000 Personen e) Fassungsraum 1001 bis 2000 Personen f) Fassungsraum über 2000 Personen **Die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge basiert auf dem Verbraucherpreisindex mit der Basis 2000 = 100 (VPI 2000) oder, sollte dieser nicht mehr verlautbart werden, auf einem an seine Stelle tretenden Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für September 2006. Nr. 12 · Dezember 2014
Beschlusswerte** (Ausgangsbasis September 2006)
€ € €
FV-AS Vorschreibung 2015 laut DezemberIndex 2014
02.06.2014
220,00 125,00 60,00
05.06.2014
Beschlusswerte** (Ausgangsbasis September 2006)
€ € € € € € € €
50,00 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00
€ € € €
35,00 50,00 75,00 110,00
€ € € € € €
50,00 70,00 90,00 110,00 130,00 150,00
Zuschlagsbetrag
Zuschlagsbetrag
BURGENLANDS WIRTSCHAFT 59
GRUNDUMLAGEN 2015 Fachorganisation Liegt die Dezembernotierung des der Vorschreibung vorangehenden Jahres um 5 % oder mehr über der Ausgangsnotierung, werden die Umlagensätze in €-Beträgen entsprechend der errechneten Steigerung angehoben, wobei die Beiträge auf den nächsten ganzen €-Betrag aufgerundet werden. Die für die Valorisierung berücksichtigte Dezembernotierung des VPI ist die Ausgangsnotierung für die Wertanpassung gemäß der oben angeführten 5 % Klausel. Angepasste wertgesicherte Beträge *) 9. Lichtspieltheater: Fester Betrag pro Berechtigung a) für Betriebe, die den Filmbezugsbedingungen unterliegen b) für Betriebe, die nicht den Filmbezugsbedingungen unterliegen zusätzlich zu a) - Betriebe, die den Filmbezugsbedingungen unterliegen 1,8 ‰ (Promille) des Kinobruttoumsatzes des Vorjahres. (Wenn ein solcher nicht vorliegt – bei Neugründung des Betriebes bzw. wenn die Meldung des Vorjahresumsatzes nicht ordnungsgemäß erfolgte – wird ein durchschnittlicher Jahresbruttoumsatz geschätzt.) 606 FG der Freizeit- und Sportbetriebe Automatenverleiher Buchmacher - Stammberechtigung - jede weitere Berechtigung Alle übrigen Angepasste wertgesicherte Beträge *)
Höhe
€ €
Beschluss
150,00 150,00 1,8 ‰
€
207,00
€ € €
66,00 39,00 131,00
FGT
06.10.2010
*) Angepasste wertgesicherte Beträge: Die im Jahr 2015 zur Vorschreibung gelangenden Beträge waren aufgrund der Indexklausel um 3,6 % anzuheben. Neue Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist der Dezember 2013. Wertsicherungsklausel Tourismus und Freizeitwirtschaft: Es wurde ausdrücklich die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge für alle Fachgruppen der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für Jänner 2011. Wird der Index verglichen zur Ausgangsbasis, in einem Monat um 3,5% oder mehr überschritten (Jahresdurchschnitt), werden die Umlagensätze entsprechend der errechneten Steigerung im darauffolgenden Kalenderjahr angehoben, wobei die Beträge auf den nächsten ganzen €-Betrag aufgerundet werden. Als neue Bezugsgröße bzw. Basis für die Berechnung des neuen Spielraums gilt jener Monat, in dem der Schwellenwert erstmals erreicht bzw. überschritten worden ist.
Sparte Information und Consulting Fachorganisation 701 FV Abfall- und Abwasserwirtschaft Fester Betrag mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Absatz 12 WKG
Höhe FV-AS
31.05.2012
FGT
28.09.2010
FGT
29.09.2010
163,00
FGT
18.10.2010
244,00
FGT
01.10.2010
€
150,00
€
217,00
€ € € € € €
247,00 154,00 61,00 49,00 37,00 24,00
€
705 FG Ingenieurbüros € Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird die Grundumlage mit Euro 0,festgesetzt. Die Grundumlage unterliegt ab 1.01.2011 der Staffelung nach der Rechtsform. angepasster wertgesicherter Betrag *)
702 FG Finanzdienstleister Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird die Grundumlage mit Euro 0,festgesetzt. Die Grundumlage unterliegt der Staffelung nach der Rechtsform. angepasster wertgesicherter Betrag *) 703 FG Werbung und Marktkommunikation Werbeagentur (Werbeberater und Werbungsmittler) alle übrigen als Stammberechtigung je als 1. Zusatzberechtigung als 2. Zusatzberechtigung als 3. Zusatzberechtigung als 4. Zusatzberechtigung Die Grundumlage unterliegt der Staffelung nach der Rechtsform. 704 FG Unternehmensberatung und Informationstechnologie Die Grundumlage unterliegt der Staffelung nach der Rechtsform. Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird die Grundumlage mit Euro 0,- festgesetzt. angepasster wertgesicherter Betrag *)
60 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Beschluss
Nr. 12 · Dezember 2014
Fachorganisation 706 FV Druck - Fester Betrag pro Berechtigung - Anteil von den Sozialversicherungsbeiträgen des zweitvorangegangen Jahres
Höhe €
138,90 0,6 ‰
707 FG der Immobilien- und Vermögenstreuhänder € Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird die Grundumlage mit Euro 0,festgesetzt. Die Grundumlage unterliegt auch weiterhin der Staffelung nach der Rechtsform. angepasster wertgesicherter Betrag *)
217,00
708 FV der Buch- und Medienwirtschaft Fester Betrag pro Berechtigung mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs 12 WKG
€
144,00
709 FG der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten 1. Fester Satz: Der feste Satz der Grundumlage wird mit null Euro festgelegt.
€
0,00
€ € € € € € € € € € € € € € € € € €
150,00 300,00 350,00 400,00 500,00 600,00 800,00 1.000,00 1.200,00 1.400,00 1.600,00 2.000,00 2.500,00 3.000,00 4.000,00 5.000,00 6.000,00 6.500,00
2. Variable Grundumlage: a) Die Bemessungsgrundlage für die variable Grundumlage sind die von den Mitgliedern jährlich an die GKK geleisteten Sozialversicherungsbeiträge gemäß den nachstehend angeführten Klassen (herangezogen werden die Sozialversicherungsbeiträge des dem Jahr der Vorschreibung zweitvorangegangenen Kalenderjahres). Die sich daraus ergebende Grundumlage beträgt: Klasse 1: Nichtbetrieb (ruhende Gewerbeberechtigung) Klasse 2: SV-Beiträge € 0 bis € 1.500,Klasse 3: SV-Beiträge € 1.501,- bis 3.500,Klasse 4: SV-Beiträge € 3.501,- bis 7.000,Klasse 5: SV-Beiträge € 7.001,- bis 14.000,Klasse 6: SV-Beiträge € 14.001,- bis 21.000,Klasse 7: SV-Beiträge € 21.001,- bis 29.000,Klasse 8: SV-Beiträge € 29.001,- bis 36.000,Klasse 9: SV-Beiträge € 36.001,- bis 50.000,Klasse 10: SV-Beiträge € 50.001,- bis 70.000,Klasse 11: SV-Beiträge € 70.001,- bis 90.000,Klasse 12: SV-Beiträge € 90.001,- bis 120.000,Klasse 13: SV-Beiträge € 120.001,- bis 160.000,Klasse 14: SV-Beiträge € 160.001,- bis 210.000,Klasse 15: SV-Beiträge € 210.001,- bis 290.000,Klasse 16: SV-Beiträge € 290.001,- bis 450.000,Klasse 17: SV-Beiträge € 450.001,- bis 650.000,Klasse 18: SV-Beiträge € 650.001,- bis 1.000.000,b) Für jene Mitglieder, die dem Finanzamt eine Meldung gem. § 109 a EStG zu erstatten haben, wird dem sich aus lit. a ergebenden Betrag pro Mitarbeiter ein Betrag in der Höhe von EUR 37,-zugeschlagen. 710 FV der Telekommunikations-und Rundfunkunternehmungen Gruppe 1: Hörfunk- und Fernsehunternehmungen: - Promillesatz der Sozialversicherungsbeiträge des vorangegangenen Jahres (für Unternehmungen, die Dienstnehmer beschäftigen) - Fixbetrag in Euro (einschließlich der Unternehmungen, die keine Dienstnehmer beschäftigen) mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG Gruppe 2: andere Unternehmungen: a) Betrag pro zum Ende des vorangegangenen Jahres bestehendem Teilnehmerverhältnis in Euro (für Unternehmungen, die selbst ein Kommunikationsnetz betreiben) Fixbetrag in Euro mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG b) Betrag in Euro für Unternehmungen, die kein Kommunikationsnetz betreiben mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG
Beschluss FV-AS
16.05.2014
FGT
06.10.2010
FV-AS
21.05.2014
FGT
07.10.2010
FV-AS
30.09.2014
0,0 ‰ €
308,00
€
0,00
€ €
308,00 308,00
*) Angepasste wertgesicherte Beträge: Die im Jahr 2015 zur Vorschreibung gelangenden Beträge waren aufgrund der Indexklausel um 3,6 % anzuheben. Neue Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist der Dezember 2013. Wertsicherungsklausel Information und Consulting: Es wird ausdrücklich die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für Jänner 2011. Wird der Index, verglichen zur Ausgangsbasis, in einem Monat um 3,5 Prozent oder mehr überschritten, werden die Umlagensätze entsprechend der errechneten Steigerung im darauffolgenden Kalenderjahr angehoben, wobei die Beträge auf den nächsten ganzen Euro-Betrag aufgerundet werden. Als neue Bezugsgröße beziehungsweise Basis für die Berechnung des neuen Spielraums gilt jener Monat, in dem der Schwellenwert erstmals erreicht beziehungsweise überschritten worden ist.
Nr. 12 · Dezember 2014
BURGENLANDS WIRTSCHAFT 61
5/26 s se g a g n he averla am Kirc b ftsk cha ang. ice@ tu v irts E W · f f g er o a d l · er 0 zin aga ba-v – 20 em vic g: tu / 7101 n Ser u t 5 r tre 8 5 8 · 0 nve eige /60 33 z n A 6 0 67 Tel. r me
Bur
gen
lan
d
O 400 B·7
b er w
ar t
Wir wünschen allen Lesern, Kunden und Inserenten ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr! Anzeigenvertretung Burgenlands Wirtschaft
Mein Marktplatz
THEMEN + TERMINE 2015 Nr.
Erscheinung
Thema
1/2
6. Febr. 2015
Alles rund ums Auto //
Personalsuche im Internet
6. März 2015
4
3. April 2015
AMS. Vielseitig wie das Leben.
5
8. Mai INTERNET
6 5. Juni HORVATH-IT eigene Homepage um 10 € mtl. 7/8 10. Juli www.home4all.at Österreichweite Werbung für Ihr Unternehmen 9 4. Sept. www.gastro4all.at 10
Österreichweites Ringthema
Messen/Ausstellungen
NACHFOLGEBÖRSE A 1760 GmbH-Verkauf im mittleren BurWirtschaftskammerwahl // Wie sicher ist Ihr Unternehmen?genland. Verkaufe meine GmbH für GasWasser-Heizung. Kann auch für andere Branchen verwendet werden. Firmenauftritt: Wie präsentiere ich mich? – „Ihr Auftritt bitte!“ Durchführungsbestimmungen Kontakt: Kurt Guczogi, zur Haushaltsordnung Tel. 0664/36 38 783, „Gutes Leben“ – Tourismus HH // Nutzfahrzeuge k.guczogi@gmail.com.
www.jobroom.at 3
Haushaltsausgabe (HH)
2015
Das erweiterte Präsidium der Wirtschaftskammer Bur-
Versicherungen/Sicherheit Tapetenwechsel Investitionen im Betriebder // Durchfühgenland hat am –25.11.2014 eine Änderung A 1761 Juweliergeschäft abzugeben. Gut
2015 2015
rungsbestimmungen zur Haushaltsordnung beschlossen. „Gsunde Wirtschaft“
2015
Geld Finanzierungen Förderungen – Investitionen – Finanzen Eine– aktuelle Fassung –liegt bei der Wirtschaftskammer
Die Änderungen treten mit 1.1.2015 in Kraft.
Burgenland, 7000 Eisenstadt, Robert Graf-Platz 1, Stabs-
„Berufswelten“ HH // 4. Nutzfahrzeuge stelle Recht und – Organe, Stock, Zimmer 413, in der Zeit
9. Okt. 2015
KFZ – MASCHINEN Suche LKW’s und Lieferwagen, 11 Bj.19656. Nov. 2015 bis 2008. KFZ- Rauch, 0664/2345989
vom 15.12.2014 bis 19.01.2015 während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Kammermitglieder auf.
Einzelbetrieb – Schwerpunkt Spezialisten
eingeführtes Juweliergeschäft im mittleren Burgenland wegen Pensionierung abzugeben. A 1762 Ehemaliges Restaurant, Pizzeria in Oberpullendorf mit Einrichtung und Wintergarten zu vermieten – Größe ca. 150 m2.
12 11. Dez. 2015 Jahresabschluss – Steuerberater – Unternehmensberater A 1763 Voll eingerichtete CAFÉ-BAR in THEMEN + TERMINE 2015 Oberpullendorf zu vermieten – Größe ca.
Alle Erscheinungstermine vorbehaltlich redaktioneller Änderungen
THEMEN + TERMINE 2015 Nr.
1/2
Erscheinung
Thema
6. Febr. 2015
Alles rund ums Auto //
Servicemagazin der Wirtschaftskammer Burgenland
Nr.
Erscheinung
Thema
1/2
6. Febr. 2015
Alles rund ums Auto //
3
6. März 2015
Haushaltsausgabe (HH)
Messen/Ausstellungen Haushaltsausgabe (HH)
Österreichweites Ringthema
Wirtschaftskammerwahl // Wie sicher ist Ihr Unternehmen? Messen/Ausstellungen
34
April2015 2015Wirtschaftskammerwahl Firmenauftritt: Wie präsentiere ichIhr mich? – „Ihr Auftritt bitte!“ 6.3.März // Wie sicher ist Unternehmen?
45
„Gutes Leben“ – Tourismus HH // Mai 2015 2015Firmenauftritt: 3.8.April Wie präsentiere ich mich? – „IhrNutzfahrzeuge Auftritt bitte!“
56
Leben“ – Tourismus HH // Nutzfahrzeuge 8.5.Mai Juni2015 2015 „Gutes Tapetenwechsel – Investitionen im Betrieb //
6 7/8
5. – Investitionen im Betrieb // 10.Juni Juli 2015 2015Tapetenwechsel „Gsunde Wirtschaft“
7/8
9
10
9. Okt. 2015
11
6. Nov. 2015
12
11. Dez. 2015
12
Kontakt: WK Burgenland, Ruth Ecker, Tel. 05/90 907-2113
Versicherungen/Sicherheit
Versicherungen/Sicherheit
TERMIN
2015 „Gsunde Wirtschaft“ 4. Sept. 2015 Geld – Finanzierungen – Förderungen – Investitionen – Finanzen
4. Sept. 2015
11
A 1764 Textilgeschäft in Oberwart zu vergeben. Inkl. Geschäftseinrichtung, bekannte internationale Marken – Größe ca. 50 m2.
10. Juli
9
10
100 m2.
Österreichweites Ringthema
tuba-verlag · Evang. Kirchengasse 5/26B · 7400 Oberwart Tel. 05/7101-200 · office@tubaverlag.at THEMEN + TERMINE 2015
Geld – Finanzierungen – Förderungen – Investitionen – Finanzen
„Berufswelten“ – HH //
9. Okt. 2015
6. Nov. 2015
„Berufswelten“ – HH //
Nutzfahrzeuge
Nutzfahrzeuge
Einzelbetrieb – Schwerpunkt Spezialisten
Einzelbetrieb – Schwerpunkt Spezialisten
11. Dez. 2015
Jahresabschluss – Steuerberater – Unternehmensberater
Jahresabschluss – Steuerberater – Unternehmensberater
Alle Erscheinungstermine vorbehaltlich redaktioneller Änderungen
Alle Erscheinungstermine vorbehaltlich redaktioneller Änderungen
Servicemagazin der
tuba-verlag · Evang. Kirchengasse 5/26B · 7400 Oberwart
Servicemagazin der tuba-verlag · Evang. Kirchengasse 5/26B · 7400 Oberwart Wirtschaftskammer Burgenland Tel. 05/7101-200 · office@tubaverlag.at Wirtschaftskammer Burgenland Tel. 05/7101-200 · office@tubaverlag.at
62 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Autochthone Rebsorten, Natural Wines – wo liegt die Zukunft des österreichischen Weines?
24. März 2015 Vila Vita Pannonia Pamhagen Infos und Anmeldung unter www.weinforum-burgenland.at
Nr. 12 · Dezember 2014
Ich bin Energie-Gewinner. Weil Pannen keine Geschäftszeiten kennen – und mein Pannendienst auch nicht.
Rene Z. Energie-Gewinner.
24h Strom st ien Pannend Wenn plötzlich zu Hause das Licht ausgeht, ist guter Rat teuer. Oder auch nicht. Denn als Energie Burgenland Kunde wählen Sie 0800 888 9000 und schon schickt Ihnen Ihr Betreuer einen TOP-E-Partner zur Behebung der Panne. Sieben Tage die Woche, 365 Tage im Jahr. www.energieburgenland.at