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Narren eroberten Rathaus
Tollitäten Svenja I. und René I. übernahmen den Chefsessel
Treuchtlingen (do). Beim traditionellen Rathaussturm ergab sich Treuchtlingens Bürgermeisterin Dr Dr Kristina Beckererstmals in ihrer Amtszeit der närrischen Gewalt. Trotz größter Bemühungen konnte sie den Schlüssel nicht verteidigen und übergab diesen für die Dauer der Session an die Tollitäten Svenja I. und René I. Letztlich zeigte sie sich erleichtert, dass sie sich nicht – wie ihr Amtsvorgänger Werner Baum – vom Rathausbalkon abseilen musste Sie sollen den Stadtsäckel füllen, gab sie ihnen als Aufgabe mit auf den Weg. Begleitet von der Stadtka-
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Im Rahmen des Neujahrsempfangs wurden in Muhr am See auch zahlreiche Ehrungen vorgenommen und Medaillen verliehen.
Muhram See (JF). Bürgermeister Dieter Rampe freute sich am vergangenen Donnerstagabend nach drei Jahren endlich wieder zu einem Neujahrsempfang begrüßen zu dürfen. 25 Jahre ist die Gemeinde verwaltungsmäßig nun schon selbstständig. Ein Umstand, der für die Bürger:innen die Wege deutlich kürzer gemacht hat: Steht das Rathaus doch im Prinzip „gleich um die Ecke“ Viel wurde in diesen Jahren geschafft: Mehrere Bau- sowie ein Gewerbegebiet wurden ausgewiesen, die B13 verlegt, die Abwasserentsorgung wurde nach Gunzenhausen angeschlossen, die Schule saniert und der Hort neu gebaut (2,5 Mio €). Auch das AIZ gibt es mittlerweile schon 20 Jahre Rampe freute sich aber auch, dass sich so viele Menschen engagieren, vor allem in Vereinen, und so die Kommune entlasten. Aber es stehen auch neue Herausforderungen im Raum: Durch den Zusammenschluss der beiden FFWs ist ein neues gemeinsames Gerätehaus erforderlich, dessen Kosten ca. 3,2 Mio Euro betragen wird. Ebenso müssen die Regenüberlaufbecken durch eine Auflage des Wasserwirtschaftsamtes saniert (ca. 1 Mio €) und die Altmühlbrücke ertüchtigt werden. Bereits vor sechs Jahren war man zukunftsweisend unterwegs als man die Straßenbeleuchtung auf LED umgestellt hat, was sich mit gerade einmal 13.000 € jährlichen Stromkosten jetzt bezahlt macht. Traditionell fanden in diesem feierli-
40 chen Rahmen, der von Musikern um Stefan Hofmann umrahmt wurde – Silas Wirth (Violine), Marlene Davignon (Klavier), Amelie Brünner (Harfe) – auch wieder zahlreiche Ehrungen statt.
Landrat Manuel Westphal war es eine Ehre, zusammen mit Kreisbrandrat Volker Satzinger die Feuerwehrehrenzeichen für 25 und 40 Dienstjahre verleihen zu dürfen. Denn die Freiwilligen Feuerwehren (FFWs) schützen, bergen, retten und löschen nicht nur Sie lehren die Jugend, Verantwortung zu übernehmen, das Gefühl für Gemeinschaft und schenken wertvolle Erfahrungen fürs Leben. Es sei keine Selbstverständlichkeit, sich dauerhaft für andere ein- und sogar das Leben aufs Spiel zu setzen, so der Landrat. 11.000 Berufs-Feuerwehrler stehen in Deutschland 315.000 Ehrenamtlichen gegenüber Allein in unserem Landkreis gibt es 126 Wehren mit gut 5.500 Kameraden:innen, die im vergangenen Jahr 1.194 Einsätze absolviert haben. Für dieses Engagement er- hielten das Ehrenzeichen in Gold (40 Dienstjahre): Max Buck, Wolfgang Dommel Roland Hilpert, Hans Lutz. In Silber (25 Dienstjahre): Alexander Fitzner, Harald Holzinger, Thomas Uhlmann, Martin Hummel.
Weiterhin geehrt wurden Johann Auernhammer für 25 Jahre Feldgeschworenentätigkeit Manfred Fitzner und Josef Sudler für ihr Lebenswerk sowie Dr Axel Peiffer mit der Kommunalen Verdienstmedaille
Die Bürgermedaille in Bronze erhielten Hans Holzinger u.a. als Chorleiter des Posaunenchors Günther Hummel, Martin Hummel und Hans Wimmer für mindestens 20 Jahre in der Vorstandschaft des Feuerwehrvereins Neuenmuhr Die Bürgermedaille in Silber ging an die Gemeinderäte Max Buck, Alexander Fitzner und Georg Löffler für zehn Jahre als Gemeinderat.
Für 20 Jahre als Gemeinderat erhielten die Bürgermedaille in Gold die 2. Bürgermeisterin Doris Schicker, Elke Lutz-Werner und Stefan Burger
Alle Jahre Wieder
Wer Kindesunterhalt zahlt oder erhält, kennt sie, die Düsseldorfer Tabelle.
Zum 01.01.2023 ist erneut eine Anpassung der Düsseldorfer Tabelle an die gestiegenen Lebenshaltungskosten erfolgt. Hierbei wurde auch die Erhöhung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind auf jeweils 250,00 € berücksichtigt.
Bei der Düsseldorfer Tabelle handelt es sich nicht um ein Gesetz, sondern um eine Richtlinie zur Ermittlung des Unterhaltsbedarfs. Bei uns in Bayern wird sie durch die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland ergänzt. Die Unterhaltssätze der ersten Einkommensgruppe entsprechen dem Mindestbedarf der Mindestunterhaltsverordnung.
Der Eintritt in die nächste Altersstufe mit dem6.,12.und18.Geburtstagführtjeweils zu höheren Unterhaltsansprüchen.
Wer derAuffassung ist, allein mit derTabelle bei Kenntnis des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen den zu bezahlenden Unterhalt ersehen zu können, macht es sich zu einfach. Viele Umstände spielen hier eine Rolle.
Die Düsseldorfer Tabelle geht von zwei unterhaltsberechtigten Personen aus. Abweichungen bei der Anzahl Berechtigter können durch Abstufung oder Höherstufung berücksichtigt werden.
Auf Seiten des Unterhaltspflichtigen ist genau zu ermitteln, welches Einkommen anzusetzen ist. Im Regelfall sind berufsbedingte Aufwendungen konkret oder mit einer Pauschale abzusetzen. Auch bestimmte Schulden, ein etwaiger Wohnvorteil und zusätzliche Altersvorsorge können berücksichtigt werden.
Soweit der betreuende Elternteil für das Kind Kindergeld erhält ist, dieses vom Tabellenbetrag hälftig abzuziehen.
Beim unterhaltsberechtigten Kind ist eigenes Einkommen zu berücksichtigen, beispielweise die Ausbildungsvergütung. Diese ist ebenfalls um ausbildungsbedingte Aufwendungen zu bereinigen und bei Minderjährigen jeweils zur Hälfte auf den Bar- und auf den Betreuungsunterhalt anzurechnen. Bei volljährigen Kindern sind beide Elternteile anteilig barunterhaltspflichtig. Der Bedarf des Kindes wird aus dem Einkommen beider Eltern ermittelt. Die bereinigte Ausbildungsvergütung und das Kindergeld sind voll anzurechnen.
Für Studierende mit eigener Wohnung wird generell von einem Unterhaltsbedarf von nunmehr930,00€monatlichausgegangen. In diesem Betrag sind Wohnkosten von 410,00 € enthalten.
Auch die in der Düsseldorfer Tabelle ausgewiesenen Bedarfskontrollbeträge sind gestiegen und können bei Grenzfällen zu einer Herabstufung führen. Die Selbstbehaltssätze wurden für nichterwerbstätige Unterhaltsverpflichtete von 960,00 € auf 1120,00 € und für Erwerbstätige von 1160,00 € auf 1370,00 € angehoben. Eine Unterschreitung ist bei niedrigen Einkommen oder dem Vorhandensein mehrerer Unterhaltsberechtigter nun eher denkbar und kann unter Umständen zu einem Mangelfall führen. Hierbei ist aber zu beachten, dassderMindestunterhaltfürminderjährige Kinder sicherzustellen ist und deshalb Abzüge vom Einkommen nur eingeschränkt vorgenommen werden dürfen bzw. dieAusübung eines Nebenjobs verlangt werden kann.
Sowohl für Unterhaltsverpflichtete als auch für Unterhaltsberechtigte kann es sich lohnen, die Änderung der Düsseldorfer Tabelle zum Anlass zu nehmen, die Höhe der Unterhaltsansprüche überprüfen zu lassen. Gerne unterstützen wir hierbei.
Bettina Durst Rechtsanwältin der meyerhuber rechtsanwälte partnerschaft mbb Fachanwältin für Familienrecht
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