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ANSBACH
Nr. 12 · 50. Jahrg. · 27. März 2021
Viele Berufspendler trotz Pandemie
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17.500 Menschen pendeln zum Arbeiten von außerhalb nach Ansbach
Alltägliches Bild für Berufspendler: Auch in Zeiten von Lockdown und Homeoffice bleibt die Zahl der Menschen, die auf dem Weg zur Arbeit weite Strecken zurücklegen, auf einem hohen Level. Foto: IG BAU
ANSBACH (PM/MSC). Wenn Lebenszeit im Stau verloren geht: Auch in Zeiten von Lockdown und Homeoffice bleibt die Zahl der Pendler in Ansbach auf einem hohen Level. Im vergangenen Jahr kamen rund 17.500 Menschen zum Arbeiten regelmäßig von außerhalb in die Stadt. Darauf macht die IG Bauen-AgrarUmwelt (IG BAU) aufmerksam. Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf eine Statistik der Bun-
desagentur für Arbeit. Demnach sank die Zahl der sogenannten Einpendler nach Ansbach geringfügig um 2,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Zu den Hauptursachen für die anhaltend großen Pendelströme zählt nach Einschätzung der IG BAU Mittelfranken der teure Wohnraum in den Städten. „Nach jahrelangen Mietsteigerungen können sich viele Beschäftigte das Leben am Arbeitsort nicht mehr
leisten. Ihnen bleibt als Alternative oft nur stundenlange Fahrerei mit dem Auto oder der Bahn“, so Bezirksvorsitzende Iris Santoro. In der Baubranche seien weite Anfahrtswege besonders verbreitet. Es dürfe aber nicht sein, dass Bauarbeiter, die in den Ballungsräumen Wohnungen bauten, sich diese selbst nicht mehr leisten könnten. Die IG BAU fordert deshalb mehr Anstrengungen bei der
Mieten verpflichteten. Beim sozialen Wohnungsbau müssten die staatlichen Fördermittel massiv aufgestockt werden und einmal gebaute Sozialwohnungen dauerhaft preisgebunden bleiben. Dass Menschen in der Nähe ihres Arbeitsplatzes wohnen können, sei nicht nur eine soziale, sondern auch eine ökologische Frage: „Weniger Pendelei bedeutet für die Betroffenen mehr Zeit für die Familie, Freunde und Hobbys. Gleichzeitig kann ein erheblicher Teil der CO2-Emissionen im Verkehrssektor eingespart werden“, so Santoro weiter. Nach Angaben der Arbeitsagentur verließen im vergangenen Jahr bundesweit vier von zehn sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf dem Weg zur Arbeit die Grenzen ihrer Stadt oder ihres Landkreises.
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Schaffung bezahlbaren Wohnraums. „Deutlich mehr Wohnungen, die sich in den Städten auch Gering- und Normalverdiener leisten können, sind ein entscheidender Beitrag, um die Pendler-Zahlen zu verringern“, sagt Santoro. Dafür müsse die Politik klare Vorgaben machen, etwa indem kommunale Grundstücke nicht an den Meistbietenden verkauft würden, sondern an Bauherren, die sich zu bezahlbaren
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2 | Lokales
WochenZeitung Ansbach · 27. März 2021
KURZ BERICHTET
AUF EIN WORT — CHRISTLICHE GEDANKEN
Diebstahl: Bauwerkzeug aus Garage entwendet
„Fällt euch Reichtum zu, so hängt euer Herz nicht daran (Ps 62, 1) Es sind geradezu philosophische Sätze, die im biblischen Buch der Psalmen zu lesen sind. Der Umgang mit dem Reichtum wird thematisiert und zugleich wird zur Sprache gebracht, wie das, was überaus wichtig ist, das menschliche Herz und damit die ganze Person prägt. Ganz unterschiedliche Reichtümer können Menschen haben. Zuerst denkt man natürlich an den Besitz von Aktien, von Geldkonten, von Goldbarren; selbst Kunstwerke sind für nicht wenige zuerst als Geldanlage interessant und erst dann als ästhetische Werke. Reichtum kann es auch in ganz anderer Form geben. Dieser kann darin bestehen, dass jemand sehr gebildet ist oder zu vielen Menschen gute und freundschaftliche Beziehungen pflegt. Interessant ist, dass der Psalm den Reichtum, in welcher
Form und Größe auch immer, nicht ablehnt oder gar verdammt. Zumindest was den Reichtum an Geld anbetrifft, gab es in der Kirchengeschichte, vor allem im Zusammenhang mit Franziskus von Assisi, große Diskussionen. Der Dichter des Psalms gibt uns hier einen einzigen, aber wie ich meine, überzeugenden Rat, mit Reichtum umzugehen: Hänge dein Herz nicht daran. Im biblischen Denken ist mit Herz nicht einfach nur das Gefühlsleben des Menschen gemeint; mit Herz wird das Zentrum des ganzen Menschen zur Sprache gebracht. Freiheit ist das grundlegende Kriterium, auch und gerade im Umgang mit Reichtümern, mit dem, was den Menschen prägt. Freiheit zu leben ist aber alles andere als leicht. Die Versuchungen des Wohlstands, des Reichtums können den Menschen
sehr schnell gefangen nehmen. Diese Gefangenschaft kann etwa darin bestehen, dass der Reiche die Möglichkeiten, die ihm sein Besitz bietet, nicht nützt, um damit anderen zu helfen; oder er vergibt die Chance, einen Lebensbereich, z.B. den der Kunst oder der Religion besonders zu fördern und zu gestalten. Martin Luther erinnert uns in diesem Zusammenhang an das erste Gebot: „Ich bin der Herr, dein Gott. Du sollst nicht andere Götter haben neben mir.“ Anders gesagt: Du sollst deinen Reichtum zur Förderung des Lebens einsetzen und ihn nicht zum Götzen machen.
Pfarrer Dr. Dieter Kuhn St. Gumbertus-St. Johannis, Ansbach
Lyrik von Gerd Scherm (Binzwangen/Colmberg)
Polizei warnt vor Betrügern am Telefon Kriminalstatistik 2020 des Landkreises Ansbach veröffentlicht
ANSBACH (PM/ASC). Im Rahmen einer Videokonferenz stellte der Leiter der Kriminalpolizeiinspektion Ansbach, Kriminaldirektor Dieter Hegwein, am 17.03.2021 Landrat Dr. Jürgen Ludwig die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2020 des Landkreises Ansbach vor. „Der Landkreis Ansbach ist eine vergleichsweise sichere Region, in der die Kriminalitätsbelastung niedriger ist als in vielen anderen Bereichen Mittelfrankens und Bayerns“, berichtete Dieter Hegwein. Die Entwicklung der Kriminalität im Jahr 2020 ist sicherlich unter dem Aspekt der Pandemie und der damit verbundenen Beschränkungen zu betrachten. Aufgrund gleicher Bedingungen auf Landes-, Bezirks- und Landkreisebene können die Zahlen –wie bisher auch- in Relation
zueinander gesetzt werden und entwickeln dadurch eine belastbare Aussagekraft. Die Zahl der polizeilich erfassten Fälle verringerte sich im Landkreis Ansbach von 5.650 im Jahr 2019 auf 5.164 im Jahr 2020. Das bedeutet einen Rückgang um 6,3 Prozent. Damit bestätigt sich der Trend in Richtung einer sinkenden Kriminalitätsbelastung. Über dieses Resultat freut sich Landrat Dr. Jürgen Ludwig sehr: „Im Landkreis Ansbach kann man, auch dank unserer großartigen Polizeikräfte, gut und sicher leben. Das Risiko, Opfer einer Straftat zu werden ist vergleichsweise gering. Mein Dank gilt daher der Polizei für die gute Präventionsund Ermittlungsarbeit, denn: jede Straftat ist eine zu viel!“. Die Aufklärungsquote stieg im Landkreis Ansbach auf 70,3
Prozent (Vorjahr 67,7 Prozent) und liegt damit sogar über der bayernweiten Aufklärungsquote von 68,1 Prozent sowie dem mittelfränkischen Wert von 68,9 Prozent. Die sogenannte Häufigkeitszahl, also bekannt gewordene Straftaten pro 100.000 Einwohner, liegt mit 2.781 weit unter den bayerischen bzw. mittelfränkischen Vergleichszahlen. In ganz Bayern wurden pro 100.000 Einwohner über 4.000 Straftaten begangen. Einen Rückgang der Zahlen stellte die Polizei bei den Rohheitsdelikten fest. Die Anzahl dieser Verbrechen sank um 25 Prozent auf 898 Fälle. Eine positive Entwicklung zeigte sich ebenso bei den Sexualdelikten. Die Fallzahl sank hier auf 113 Delikte (Vorjahr 134).
Die hohen Fallzahlen im Bereich der Taschendiebstähle lassen sich mit einer aufgeklärten und nachträglich zur PKS gemeldeten Diebstahlsserie auf dem „Summer Breeze“-Festival 2019 in Dinkelsbühl erklären. Ebenso wurden auch im Vergleich zum Vorjahr mehr Wohnungseinbrüche begangen. Hier stieg die Zahl um 36,4 Prozent auf 45 Einbrüche. In knapp der Hälfte der Fälle gelang es dem/ den Täter(n) nicht, in die Wohnung einzudringen. Trotz sinkender Fallzahlen beim Betrug ist dennoch mit Sorge auf die ungebrochenen Aktivitäten sogenannter „Callcenter-Betrüger“ hinzuweisen. Meist im Ausland ansässigen Banden gelingt es immer wieder, aus Callcentern überwiegend ältere Menschen am Telefon zu überreden,
ihr Erspartes an fremde Menschen zu übergeben oder ins Ausland zu überweisen. Die Betrugsmaschen reichen vom falschen Polizisten über den falschen Enkel, über Schockanrufe bis hin zu falschen Gewinnversprechen. Die Täter suchen sich ihre potenziellen Opfer keineswegs ausschließlich in Großstädten aus. Der Landkreis Ansbach bleibt von dieser perfiden Masche nicht verschont. Das Polizeipräsidium Mittelfranken hat zu diesem Phänomen eine Präventionskampagne inklusive dem Flyer „Vorsicht Betrüger“ gestartet. Es zeichnet sich somit, trotz der angestiegenen Zahlen in Teilbereichen der Statistik, in der Summe eine positive Entwicklung in Form sinkender Fallzahlen ab und es zeigt sich, dass es sich im Landkreis Ansbach vergleichsweise sicher leben lässt.
Zugang zu Wirtschaftshilfen vereinfacht
Förderung angepasst
Verbesserungen für angeschlossene Brauerei-Gaststätten erzielt
Landkreis fördert ambulante Pflegedienste
BERLIN (PM/ASC). Für Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte wird der Zugang zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen für den Monat November und Dezember verbessert und vereinfacht. Künftig ist der Gaststättenanteil unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt. Hierauf hat sich die Bundesre-
Foto: pixabay
gierung in Abstimmung mit dem Freistaat Bayern verständigt, wie der Bundestagsabgeordnete Artur Auernhammer mitteilt. Dies betrifft neben Brauerei-Gaststätten auch Vinotheken von Weingütern oder Straußwirtschaften, was den Bundestagsabgeordneten besonders freut, da er mehrmals den Bundeswirtschaftsminister Altmaier um Unterstützung gebe-
ten und das Thema in der CSULandesgruppe des Bundestags angesprochen hat. Auernhammer: „Das ist ein wichtiger Erfolg für unsere regionalen Brauerei-Gaststätten und Vinotheken! Ich freue mich, dass mein Einsatz Erfolg hatte. So wird den Unternehmen geholfen, die großen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie abzumildern.“ Gaststätten, die an eine Brauerei angeschlossen sind, und auch Vinotheken von Weingütern werden bei der Antragsberechtigung für die November- und Dezemberhilfe so behandelt, als handele es sich um eigenständige Unternehmen. Künftig ist der Gaststättenanteil unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt. Diese erweiterte Antragsberechtigung greift für die November- und Dezemberhilfe und wird entsprechend angepasst. Die Antragstellung für die November- und Dezemberhilfe ist bis zum 30.04.2021 möglich. Mit der November- und Dezemberhilfe können Unternehmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum erhalten.
WEIHENZELL (RED). In der Nacht von Freitag, 19.03.2021, auf Samstag, 20.03.2021, zwischen 17:00 Uhr und 09:00 Uhr, wurde in Schönbronn die Garage eines derzeit im Kom-plettumbau befindlichen Einfamilienhauses aufgebrochen. In der Garage, von der man nicht weiter ins Haus gelangt, wird derzeit verschiedenes Werkzeug gelagert. Der oder die unbekannten Täter öffneten das elektrische Garagentor gewaltsam und entwendeten offensichtlich gezielt einen „Wackerstampfer“ im Wert von ca. 2.000,- EUR. Die Polizei bittet um Zeugenhinweise, insbesondere auf verdächtige Fahr-zeuge im Tatzeitraum, mit dem der Abtransport des schweren Baugeräts erfolgen musste, unter Tel. Nr. 0981/9094-114.
Unfall bei Gartenarbeiten – Schwere Verletzung bei Betrieb einer Seilwinde WEIHENZELL (RED). Am Samstagvormittag, 20.03.2021, gegen 10:45 Uhr, kam es auf einem Gartengrundstück bei Thurndorf zu einem schweren Unfall beim Betrieb einer Seilwinde. Die Besitzer des Gartengrundstücks mit Wochenendhaus, ein Ehepaar aus Ansbach, führten zum Unfallzeitpunkt Gartenarbeiten durch, wobei sie mittels einer Seilwinde einen Anhänger mit Baumaterial den Berg zum Grundstück hochziehen wollten. Aus ungeklärter Ursache geriet die 58-jährige Frau, die die Seilwinde bediente, mit einer Hand in den Aufwickelmechanismus der Winde und trennte sich hierbei den Unterarm ab. Sie wurde unter Einsatz von Feuerwehr und BRK geborgen und erstversorgt und anschließend mit einem Rettungshubschrauber ins Klinikum Nürnberg-Süd geflogen.
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WochenZeitung 91522 Ansbach · Welserstraße 16 a Tel. 09 81 / 9 70 15 - 0 Fax 09 81 / 9 70 15 - 9 90 info.ansbach@wochenzeitung.de www.wochenzeitung.de VERLAG Prospega GmbH Am Pfaffenpfad 28, 97720 Nüdlingen POSTANSCHRIFT Amedia Informations GmbH Gutenbergstraße 3, 86650 Wemding Tel. 0 90 92 / 96 83 - 0 info@wochenzeitung.de GESCHÄFTSFÜHRER Alexander Subat Im Verbund erscheinen weitere WochenZeitungen: Aalen, Altmühlfranken, Heidenheim sowie die SonntagsZeitung Nördlingen. GESCHÄFTSSTELLENLEITUNG WochenZeitung Ansbach Chefredakteurin Landkreis Ansbach Martina Schürmeyer (msc) Tel. 09 81 / 9 70 15 -0 Verkaufsleitung Martina Schürmeyer
ANSBACH (PM/ASC). Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 26. Februar 2021 die Richtlinie zur Förderung der ambulanten Pflegedienste angepasst und die Förderung auf 360.000 € pro Jahr erhöht. Landrat Dr. Ludwig freut sich, dass der Landkreis Ansbach die
Foto: Landratsamt Ansbach
seit Jahren bewährte Förderung der ambulanten Pflegedienste weiterführt und damit einen Beitrag zur Sicherung der ambulanten Pflege im Flächenlandkreis Ansbach leistet. 26 Pflegedienste werden jährlich über diese Richtlinie gefördert.
Beiträge und Leserzuschriften in der WochenZeitung mit voller Namensangabe geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion wieder und werden von den Autoren/-innen selbst verantwortet. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Bilder kann keine Gewähr übernommen werden. DRUCK DZO Druckzentrum Oberfranken GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße1, 96050 Bamberg Für gewerbl. Werbeanzeigen gilt zzt. die Preis lis te Nr. 41 in Verb. mit den AGB des Verlages. Nachdruck , auch auszugsw. von Anzeigen und Texten, nur mit ausdrückl. Genehmigung des Verlages. Eine Haftung für die Richtigkeit telefonisch aufgegebener Anzeigen kann nicht übernommen werden.
Lokales | 3
27. März 2021 · WochenZeitung Ansbach
ANsWERK: Vorbildregion für Innovation im ländlichen Raum Digitales Gründerzentrum Stadt und Landkreis Ansbach geht an den Start
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WZRechts-Tipp
NEUE RECHTSPRECHUNG ZUR NACHFORDERUNG BETRIEBSKOSTENABRECHNUNG Neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Wirksamkeit einer Einigung über Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen Christian Zimmermann im Wohnraummiet-Verhältnis. Das Gesetz sieht in § 565 in Abs. 3 BGB Regelungen zum Schutz des Mieters bei Betriebskostenabrechnungen des Vermieters im Wohnraummietverhältnis vor, von denen nach § 565 Abs. 4 BGB abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters grundsätzlich unwirksam sind.
Von links: Karin Bucher, Leiterin der IHK-Geschäftsstelle Ansbach, Prof. Dr. Carolin Durst, Projektleitung Existency (und Vizepräsidentin-elect der) Hochschule Ansbach, Dr. Eric Veulliet, Präsident der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Landrat Dr. Jürgen Ludwig, Bürgermeisterin Elke Homm-Vogel, Prof. Dr. Elmar Forster, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Mittelfranken und Joachim Fuoss, Leiter der Betriebsberatungsstelle Ansbach Foto: Stadt Ansbach
ANSBACH (PM/ASC). Stadt und Landkreis Ansbach eröffnen zum 2. Mai 2021 das Digitale Gründerzentrum ANsWERK und wollen dazu beitragen, die Region zu einer Vorbildregion für Innovation und Digitalisierung im ländlichen Raum zu entwickeln. Beratung zu Unternehmensgründung und digitaler Transformation sowie die Vernetzung von Unternehmen aus der Region mit Gründerteams stehen dabei im Vordergrund. Das vom Freistaat Bayern geförderte digitale Gründerzentrum trägt den Namen ANsWERK und verfügt über zwei Standorte: In der Stadt Ansbach im Posthof sowie am Innovationscampus Merkendorf der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf. Partner des Projekts sind Stadt und Landkreis Ansbach, die IHK Nürnberg für Mittelfranken, die Handwerkskammer für Mittelfranken sowie die Hochschulen Ansbach und Weihenstephan-Triesdorf. Ziel der Förderung digitaler Gründerzentren durch den Freistaat Bayern ist es, Start-ups mit einem digitalen Geschäftsmodell zu fördern und zentrale Anlauf-
punkte für Existenzgründer in allen Regionen Bayerns zu schaffen. Alle Aktivitäten der Gründerzentren fokussieren sich darauf, innovativen Start-ups ein ideales Umfeld zu bieten, um die Möglichkeiten der digitalen Technik für neue Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsideen auszuloten. Der Austausch zwischen etablierten Unternehmen und Existenzgründern steht im Vordergrund. 2016 wurden in einer ersten Runde elf und 2019 in der zweiten Runde sieben weitere Standorte für digitale Gründerzentren - darunter die Stadt Ansbach - von einer externen Expertenjury mit Vertretern aus Wissenschaft und Forschung, Wirtschaft sowie den kommunalen Spitzenverbänden ausgewählt. Für den eingereichten Förderantrag hat die Stadt Ansbach im Dezember 2020 den Bewilligungsbescheid erhalten und für das digitale Gründerzentrum Flächen im sogenannten Posthof am Bahnhof in Ansbach angemietet. Oberbürgermeister Thomas Deffner: „Für die Stadt und den
Landkreis Ansbach ist das neue digitale Gründerzentrum ein großer Gewinn. Ich wünsche mir, dass sich das ANsWERK mit seinen modernen Räumen zu einer Anlaufstelle für die digitale Szene und einem Inkubator für innovative Geschäftsideen entwickelt. Gründer*innen mit einer digitalen Geschäftsidee und etablierte Unternehmen aus Stadt und Landkreis Ansbach sollen gleichermaßen von dem neuen digitalen Hotspot profitieren.“ Die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf hat im Sommer 2020 den Innovationscampus in Merkendorf bezogen. Hier entsteht in Kürze der zweite Standort des digitalen Gründerzentrums. Für Landrat Dr. Ludwig ist es ein großer Erfolg, dass es dadurch möglich ist, auch für den Hochschulstandort Triesdorf weitere Flächen für das digitale Gründerzentrum anzubieten. „Der gemeinsam von Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach, der IHK, der HWK sowie den beiden Hochschulen Ansbach und Weihenstephan-Triesdorf getragene Prozess ist ein weiterer wichti-
ger Schritt, jungen Menschen in der Region weitere Perspektiven im Gründungsbereich bieten zu können“.
»»Das ANsWERK soll
unterschiedliche Zielgruppen ansprechen • Gründer*innen: Menschen mit einer Gründungsidee oder einem konkreten Gründungsvorhaben bietet das ANsWERK Beratung und Coaching und eine innovative Arbeitsumgebung zur Umsetzung dieser Ideen. Gerade für Gründer*innen spielt die Vernetzung mit anderen Gründerteams, Experten sowie mit etablierten Unternehmen eine große Rolle. • Unternehmen: Betriebe und Selbstständige aus der Region werden mit innovativen Start-ups zusammengebracht. Gemeinsam mit den Hochschulen und den Kammern will ANsWERK ein Digitalisierungsnetzwerk aufbauen und innovative und junge Menschen für die Betriebe in der Region begeistern.
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GESUNDHEITSAMT Telefonzeiten geändert ANSBACH (PM/ASC). Vor rund einem Jahr hat das Landratsamt Ansbach ein Bürgertelefon für Fragen rund um das Coronavirus eingerichtet. Die Erreichbarkeit der Hotline wird seither flexibel an das Anrufaufkommen bzw. die Bedarfe angepasst. Auf Grund sinkender Nachfrage steht die Hotline ab 1. April 2021 werktags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie am Wochenende und gesetzlichen Feiertagen von 9.00 bis 13.00 Uhr unter der Telefonnummer 0981- 468-7777 zur Verfügung.
• Schüler*innen: Das ANsWERK wird auch jungen Menschen wie auch der interessierten Öffentlichkeit einen leichten Zugang zu Technik, Programmierung und Innovationsmethoden bieten. Damit bietet das ANsWERK nicht nur einen Ort für Kreativität, Austausch, Vernetzung und Beratung, sondern auch ein Zentrum, an dem gemeinsame Projekte umgesetzt, Innovationen entstehen und Unternehmen gegründet werden sollen. Gründungsinteressierte sowie die Unternehmen aus der Region sind herzlich eingeladen, sich über das für sie passende Angebot zu informieren. Oberbürgermeister Thomas Deffner sieht großes Potenzial im neuen Gründerzentrum. „Rund die Hälfte aller deutschen Bevölkerung lebt nicht in Großstädten, während viele digitale Innovationen in den Ballungszentren entwickelt werden. Die Gründer*innen im ANsWERK können mit ihren Ideen noch wegweisende Innovationen mit großem Nutzen auf den Weg bringen.“
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Vorschlagsfrist endet ANSBACH (PM/ASC). Der Countdown läuft: Am Mittwoch, 31. März, endet die Vorschlagsfrist für den diesjährigen Inklusionspreis des Bezirks Mittelfranken. Die mit 5000 Euro dotierte Auszeichnung würdigt Maßnahmen, Projekte oder Angebote in Mittelfranken, die die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung nachhaltig verbessern und einen spürbaren Beitrag zur Teilhabe und zur Inklusion leisten. Bewerben können sich sowohl Organisationen und Einrichtungen als auch Firmen und Einzelpersonen. Nähere Einzelheiten zum Inklusionspreis des Bezirks Mittelfranken sowie die Bewerbungsunterlagen sind auf der Internetseite des Bezirks Mittelfranken unter https:// www.bezirkmittelfranken.de/ inklusionspreis zu finden. Der Bewerbungsbogen ist in Leichter Sprache eingestellt.
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informativ und aktuell
Der Bundesgerichtshof hat nunmehr durch Urteil vom 28.10.2020 - VIII ZR 230/19 eine Entscheidung getroffen, wonach die Vorschrift des § 565 Abs. 3 BGB zwar Regelungen zur Abrechnung von Vorauszahlungen des Mieters auf Betriebskosten enthält, von denen im Anwendungsbereich gemäß § 565 Abs. 4 BGB nicht zum Nachteil des Mieters abgewichen werden darf. Hiervon wird aber eine Einigung der Mietvertragsparteien über die Verbindlichkeit eines Saldos, das heißt einer Nachforderung aus einer bereits erteilten Betriebskostenabrechnung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht erfasst. Hierzu führt der Bundesgerichtshof aus, dass es sich dabei nicht um eine Abrede handeln soll, die die Einwendungen des Mieters gegen die Abrechnung von vomherein generell ausschließt oder einschränkt, sondern um die Anerkennung einer konkreten Schuld aus der bereits erteilten Betriebskostenabrechnung. Der vom Gesetzgeber bezweckte Mieterschutz in § 565 Abs. 4 BGB würde dadurch nicht unterlaufen. Der Bundesgerichtshof begründet dies damit, dass eine solche Einigung nur in Betracht käme, wenn sich auch ein sogenanntes materielles Interesse des Mieters an deren Zustandekommen feststellen lässt, was in der Regel damit einhergehe, dass etwaige Nachteile für den Mieter hinreichend kompensiert werden. Diese Rechtsprechung lässt sich entsprechend so auslegen, dass eine wirksame Vereinbarung über eine Nachforderung aus einer bereits erteilten Betriebskostenabrechnung auch einen Vorteil des Mieters voraussetzt. Der Bundesgerichtshof führt auch aus, dass eine solche Einigung eine eindeutige Erklärung der Mietvertragsparteien voraussetzt und dass allein eine vorbehaltlose Zahlung der Nachforderung aus der Betriebskostenabrechnung grundsätzlich nicht ausreichend sein soll. Erforderlich für eine wirksame Einigung ist vielmehr zusammenfassend eine Einigung auch im Interesse des Mieters. Christian Zimmermann Fachanwalt für Strafrecht Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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WochenZeitung Ansbach · 27. März 2021
Große Nachfrage
AUS WIRTSCHAFT UND GESELLSCHAFT
Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm
Brandbrief der Ansbacher Händler an die Regierung
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ANSBACH (PM/ASC). Mit dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) fördert der Freistaat Bayern die extensive Bewirtschaftung von Äckern, Wiesen, Weiden und Teichen. Die Vereinbarungen laufen für 5 Jahre. Gefördert werden z.B. Vereinbarungen zu späterer Mahd, Verzicht auf Düngung und chemischen Pflanzenschutz oder der Erhalt von ökologisch wertvollen Streuobstbeständen. Förderkulisse im Landkreis Ansbach sind gesetzlich geschützte Biotope und Schutzgebiete wie zum Beispiel die Natura2000-Gebiete. Im Zeitraum vom 7. Januar bis 24. Februar 2021 wurden im Landkreis Ansbach nahezu alle zum Ende des Jahres 2020 auslaufenden Vereinbarungen verlängert. Hierzu zählen 344 Flächen mit insgesamt 487 ha Größe und einem Fördervolumen von 257.397 € für 131 Betriebe. Zusätzlich konnten weitere 336 Flächen mit 526 ha Größe und 379.938 € Fördermittel jährlich für den Landkreis Ansbach gebunden werden. Insgesamt werden im Landkreis nun 5.933 ha Flächen mit einer jährlichen Fördersumme von 3.461.935 € im Rahmen des VNP bewirtschaftet. Jeder dritte Landwirt nimmt am Programm teil. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten keine persönlichen Beratungsgespräche mit den Bewirtschaftern stattfinden. Alle
Beratungsgespräche fanden telefonisch statt. Die große Nachfrage nach Vereinbarungen des Vertragsnaturschutzprogramms konnte nur durch den großen persönlichen Einsatz und zahlreiche Überstunden der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgedeckt werden. Damit konnte die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Ansbach den höchsten Förderbetrag in Mittelfranken für die Landbewirtschafter sichern. „Ich freue mich, dass wir im Rahmen kooperativer Vereinbarungen den Biotopverbund und damit die Artenvielfalt im Landkreis Ansbach weiter voranbringen können. Die Freiwilligkeit ist ein entscheidender Faktor bei der Umsetzung des Arten- und Biotopschutzes.“, erklärt Landrat Dr. Jürgen Ludwig. Diese positive Entwicklung zum Biotopverbund kann man besonders im Frühjahr in der Flur sehen. Fast alle Wiesen, die erst ab Mitte Juni gemäht werden, sind VNP-Flächen. Auch die naturschonende Mahd mit dem Messerbalken findet immer mehr Interessenten in der Landwirtschaft. Einige Betriebe haben sich dadurch ein zweites Standbein aufgebaut. Ein großes Interesse galt im vergangenen Jahr auch der extensiven Ackerbewirtschaftung und der Umwandlung von Acker in Grünland.
Ministerpräsident Dr. Markus Söder Bayerische Staatskanzlei Postfach 220011 80535 München 19.03.2021
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Söder, sehr geehrte Damen und Herren der Landesregierung, wir sprechen als Einzelhändler für mittelständische Unternehmen mit tausenden Mitarbeiter:innen aus der Stadt Ansbach. Unsere Unternehmen zeigen seit Beginn der Krise, dass sie bereit sind, mit großer Unterstützung und großen Anstrengungen Verantwortung für den Schutz und die Gesundheit der Menschen in der Region zu übernehmen. Unsere Haltung ist und war von Anfang an: „Es darf nicht gespalten werden, sondern wir müssen es alle gemeinsam schaffen, diese Krise zu überwinden.“ Zu solch einer gemeinsamen Kraftanstrengung gehört auch ein funktionierendes Krisenmanagement seitens der politisch Verantwortlichen in den Regierungen. Dieses aus unserer Sicht mangelhafte Krisenmanagement der Landesregierung und vor allem der von uns als beschämend empfundene Umgang mit uns als Betroffene macht uns dabei mehr zu schaffen als die Pandemie selbst. Nach wie vor gibt es keine wissenschaftlichen Nachweise, dass im Einzelhandel ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. Alle Gutachten – zuletzt auch das Gutachten des Robert-Koch-Instituts – belegen, wie gering die Ansteckungsgefahr im stationären Handel ist. Nach unserem Kenntnisstand kam es in den vergangenen zwölf Monaten in keinem unse-
rer Läden zu einer Ansteckung unserer Mitarbeiter:innen oder Kund:innen durch den Aufenthalt in unseren Geschäften. Von Anfang an haben wir mit aufwendigen Hygieneund Infektionsschutzkonzepten dafür gesorgt, dass unsere Mitarbeiter:innen und Kund:innen in unseren Läden gut vor Ansteckungen geschützt werden. Unsere Hygienemaßnahmen sind dabei überdurchschnittlich und reichen weit über die behördlich vorgeschriebenen Maßnahmen hinaus. Sie umfassen etwa auch Luftfilter oder einen permanenten Luftaustausch. Würden diese Standards auch in den Bereichen eingehalten, die im Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich der Regierung liegen, wie etwa in den Schulen, könnten unsere Kinder und Lehrer wieder schneller und beruhigter in die Schule gehen. Sie aber schließen unbefristet und im Gießkannenprinzip unsere Türen, nehmen uns unsere Existenzgrundlage und unsere wirtschaftliche Solidität und sorgen gleichzeitig dafür, dass scheinbar beliebig ausgewählte Mitbewerber „unsere Umsätze“, „unsere Kundschaft“ und damit „unsere Zukunft“ übernehmen. Sie zerstören mit Ihren nicht mehr nachvollziehbaren Verordnungen und ihrem Missmanagement die Vielfältigkeit und die Herzen unsere Städte, welche aus einer Vielzahl vielfältiger und leidenschaftlich geführter Einzelhandelsbetriebe, Gastronomie- und Hotelbetriebe und innovativen mittelständischen Unternehmen unterschiedlichster Branchen bestehen. Unsere Mitarbeiter:innen waren und sind zum überwiegenden Teil in fünf der vergangenen
zwölf Monaten in Kurzarbeit. Wir sind trotz des Lockdowns tagtäglich im Gespräch mit unseren Mitarbeiter:innen, unseren Kund:innen und Freunden unserer Häuser, die ebenfalls den Lockdown tagtäglich in Schulen, in der Familie und am Arbeitsplatz erleben. Viele dieser Menschen sind durch die Mehrfachbelastung und aufgrund der durch Ihr politisches Handeln ausgelösten Perspektiv- und Hoffnungslosigkeit am Ende Ihrer Kräfte - körperlich und seelisch. Das Alles ist so nicht länger tragbar. Die fleißigen und tapferen Menschen in unserer Region haben wahrlich Besseres verdient. Die Entscheidungen und Beschlüsse der letzten MPK haben nur noch zu einer weiteren Verunsicherung geführt. Während einige Kreise ihre Geschäfte öffnen dürfen, bleiben andere aufgrund der hohen Inzidenzzahlen weiterhin geschlossen. Angstvoll blicken alle täglich auf die Inzidenzzahlen. Denn diese bestimmen weiterhin einzig und allein die Öffnungen und Schließungen im Einzelhandel. Eine andere, differenziertere Antwort auf hohe Inzidenzzahlen als behördlich angeordnete Schließungen gibt es bis heute, ein Jahr nach dem ersten Lockdown, immer noch nicht. Dabei lösen oftmals nur lokale Ausbrüche in wenigen Betrieben oder öffentlichen Einrichtungen hohe Ausschläge bei den Inzidenzzahlen in Regionen aus.
»»Daher fordern wir als Einzelhändler:
Löschen Sie das Feuer da, wo es entsteht. Sorgen Sie durch zusätzliche Schutzmaßnahmen wie: • regelmäßige Schnelltests,
• schnellere und zuverlässigere Versorgung von Impfzentren mit Vakzinen für alle Bürger:innen, die das gerne möchten, • Digitalisierung unserer Gesundheitsämter zur schnelleren Nachverfolgung und • Luftfilter für unsere Schulen für eine lösungsorientierte Entspannung der derzeitigen Situation. Und zwar nicht erst in vier Wochen, sondern schon ab morgen! Sie haben lange genug Zeit gehabt. Öffnen Sie bitte endlich die Branchen und Betriebe, die bei Einhaltung aller Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen kein Risiko für das Infektionsgeschehen darstellen und halten sie diese dauerhaft offen. Eine noch längere Schließung wird zu einer weiteren dramatischen Schwächung unserer Wirtschaft und des Mittelstandes führen. Wir alle, die betroffene Unternehmen, tausende Mitarbeiter:innen, tausende Kund:innen und viele Menschen in unserem Land haben bisher solidarisch den Kurs der Landesregierung mitgetragen und so unseren gesamtgesellschaftlichen Beitrag zur Überwindung der Pandemie geleistet. Lassen Sie uns nicht im Stich! Geben Sie uns eine Perspektive: Für unsere Mitarbeiter:innen, für unsere Kinder, für unsere Unternehmen, für die ganze Bevölkerung. Fangen Sie endlich an zu handeln, damit Ihre Bürger:innen weiter hinter Ihnen stehen und sie diese Solidarität nicht gefährden!
Mit freundlichen Grüßen Händler der Stadt Ansbach
ONLINESTUDIENINFOTAGE CAMPUS TRIESDORF 29.03.2021
FAKULTÄT LANDWIRTSCHAFT, LEBENSMITTEL UND ERNÄHRUNG 31.03.2021
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Lokales | 5
27. März 2021 · WochenZeitung Ansbach
Senioren Aktuell Bundeswehreinsatz verlängert Soldatinnen und Soldaten noch bis zum 16. April im Einsatz
ANSBACH (PM/ASC). Der Bundeswehr-Einsatz am Klinikum Ansbach wird fortgesetzt. Zehn Sanitätssoldatinnen und -soldaten aus dem Sanitätsregiment 3 sowie zehn Soldaten aus dem Logistikbataillon 467 aus Volkach unterstützen noch bis zum 16. April bei der Patientenversorgung sowie als „helfende Hände“ in weiteren Bereichen. Die gute Nachricht, dass die Amtshilfe fortgesetzt werden kann, überbrachte am vergangenen Montag Generalarzt Dr. Bruno Most. Ihm war es darüber hinaus ein großes Anliegen, den Soldatinnen und Soldaten seinen persönlichen Dank auszusprechen und sich mit den Verantwortlichen vor Ort über den Einsatz auszutauschen. Dr.
Generalarzt Dr. Bruno Most war zu Besuch am Klinikum Ansbach.
Foto: Paulina Englowski
Most betonte: „Eine erhebliche Verantwortung lastet auf ihren Schultern in ihren jungen Jahren. Danke für das, was Sie hier alle leisten.“ Auch von Vertretern aus Klinik und Politik ernteten die Soldatinnen und Soldaten erneut großes Lob: „Ihre Zuverlässigkeit, Freundlichkeit und Spontaneität bereiten uns viele neue Impulse", so ANregiomed-Pflegedirektor Dirk Genz. Oberbürgermeister Thomas Deffner, der gemeinsam mit ANregiomed-Vorstand Dr. Gerhard M. Sontheimer dem Besuch des Generalarztes per Videokonferenz zugeschaltet war, dankte für die unbürokratische Unterstützung und zeigte sich überzeugt: „Sie leisten viel für unsere Bevölkerung.“
Mit den Experten im Gespräch
Interessantes Online-Vortragsprogramm der „ANregiomed- Gesundheitsakademie“ ANSBACH (PM/ASC). Auch in Corona-Zeiten bietet der ANregiomed-Klinikverbund im Rahmen der „Gesundheitsakademie“ verschiedene Gelegenheiten, mit medizinischen Spezialisten ins Gespräch zu kommen. Mehrere Veranstaltungen finden online als Zoom-Meetings statt. Die Einwahl erfolgt über die Veranstaltungsseite auf www.ANregiomed.de, die anonyme und kostenlose Teilnahme ist ohne vorherige Anmeldung möglich. „Aufgrund der coronabedingten Einschränkungen mussten wir im vergangenen Herbst alle vor Ort geplanten Arztvorträge absagen bzw. auf Online-Termine umstellen“, erklärt ANregiomedPressesprecher, Rainer Seeger, der die Veranstaltungsreihe koordiniert. „Weil wir auch heute nicht wissen, was uns in den kommenden Wochen und Monaten erwartet, haben wir beschlossen, unsere Arztvorträge im ersten Halbjahr gleich online zu planen.“ Zwei Online-Vorträge bietet Prof. Meyer im April an. Am 21. April referiert er zusammen mit Dr. Mark Segmüller vom MVZ
Informieren beim ersten „Virtuellen Darmkrebstag“ zu den Themen Vorsorge und Behandlung: Prof. Dr. Thomas Meyer (links) und Dr. Thomas Leimbach, beide Chefärzte am Klinikum Ansbach. Foto: ANregiomed
Nuklearmedizin zum Thema „Wenn die Schilddrüse krankt macht“ sowie am 28. April über „konservative und operative Behandlungsmöglichkeiten bei Sodbrennen“. Diesen Vortrag bestreitet er gemeinsam mit Dr. med. Thomas Leimbach sowie mit Dr. Martin Balog, Leitender Oberarzt der Allgemein- und Viszeralchirurgie.
Weiter geht es am 26. Mai mit einem Vortrag zum Thema „Wasser in der Lunge – was tun beim Pleuraerguss?“ mit Dr. Viktor Haas, Chefarzt der Klinik für Thoraxchirurgie am Klinikum Ansbach, und am 9. Juni beschreibt Dr. (univ.) Monzer Al Mortaza, Chefarzt der Klinik für Urologie am Klinikum Ansbach, die Möglichkeiten der Früher-
kennung und Behandlung bei Prostatakrebs. Mit der „Volkskrankheit Bluthochdruck“ und den Möglichkeiten, die Gefäße wirkungsvoll zu schützen, beschäftigt sich Prof. Dr. Helga Frank, Sektionsleiterin Nephrologie und Dialyse am Klinikum Ansbach, in ihrem Online-Vortrag am 16. Juni. Dr. Uwe Jordan, Leitender Oberarzt der Allgemein- und Visceralchirurgie der Klinik Dinkelsbühl, gibt am 23. Juni Auskunft über chirurgische Lösungen beim „Problemfall Gallen-blase“. Im letzten Vortrag vor der Sommerpause gibt Dr. Kerstin Bögner-Zoller, Ärztin für klassische Homöopathie im ANregiomed MVZ Rothenburg, Tipps zur „homöopathischen Reise- und Notfallapotheke“. Programmflyer liegen ab Ende März in allen ANregiomedEinrichtungen aus, in Ansbach werden sie darüber hinaus im Landratsamt, im Amt für Kultur und Tourismus und im Bürgeramt verteilt. Das Programm kann aber auch online im Veranstaltungsbereich auf www.anregiomed.de angesehen und heruntergeladen werden.
Generalistische Pflegeausbildung Pflegeberuf durch neue Ausbildungsinitiative attraktiver gestalten
MÜNCHEN (PM/ASC). Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek setzt darauf, dass der Pflegeberuf durch die neue generalistische Ausbildung attraktiver wird. Holetschek betonte am Montag anlässlich der digitalen Übergabe eines Förderbescheids an den Ausbildungsverbund "Pflege Nordoberpfalz“: "Wir müssen mehr junge Menschen für die Pflege begeistern. Die generalistische Pflegeausbildung bietet dafür beste Voraussetzungen: Sie gibt den Auszubildenden schon früh Einblick in die Praxis aller Versorgungsbereiche der Pflege. Dadurch können sie sich dann selbst für den Bereich entscheiden, in dem sie arbeiten
möchten. So steigt die Attraktivität des Pflegeberufs – und wir gewinnen die Fachkräfte von morgen. Damit das gelingt, müssen alle Bereiche eng vernetzt sein. Ich freue mich, dass der Ausbildungsverbund Nordoberpfalz genau das leistet." Die im Jahr 2020 neu eingeführte generalistische Pflegeausbildung sieht vor, dass alle Nachwuchskräfte in den Bereichen Krankenpflege, Altenpflege und Kinderkrankenpflege ausgebildet werden. Um den Auszubildenden praktische Einsatzorte für alle gesetzlich vorgegebenen Einsätze anbieten zu können, sind Kooperationen nötig. Der Bund
hat für die Gründung solcher Ausbildungsverbünde Fördermittel bereitgestellt. Der Minister ergänzte: "Die neue Ausrichtung der Pflegeausbildung verlangt, dass wir über alle Versorgungsbereiche hinweg an einem Strang ziehen. Wir brauchen eine enge Kooperation von Trägern theoretischer und praktischer Ausbildungsangebote. Regionale Zusammenschlüsse zu Ausbildungsverbünden sind die beste Lösung, um allen Anforderungen gerecht zu werden und den Auszubildenden eine hochwertige Pflegeausbildung bieten zu können." Der Ausbildungsverbund "Pflege Nordoberpfalz" ist als
Koordinierungsstelle für die Pflegeausbildung bei der Gesundheitsregionplus angesiedelt. So ist eine Gesamtkoordination der Ausbildung für die Landkreise Tirschenreuth und Neustadt a.d. Waldnaab sowie der Stadt Weiden i.d.OPf. möglich. Der Ausbildungsverbund wird mit gut 37.500 Euro einmalig gefördert. Holetschek betonte: "Es freut mich sehr, dass die Gesundheitsregionplus Nordoberpfalz eine Koordinierungsstelle aufgebaut hat, um den Auf- und Ausbau von Ausbildungsverbünden voranzubringen. Das zeigt, wie wichtig ihnen die Ausbildung von angehenden Pflegefachpersonen ist."
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Hinweis: der Pandemie findet in Geschäftsstellen bis auf Hinweis:Aufgrund Die VdK-Großveranstaltung imunseren Landestheater Dinkelsbühl Weiteres Publikumsverkehr statt. Für Fragen, Beratungen und Antragsam 12.06.kein findet aufgrund der Corona-Pandemie NICHT statt. stellungen stehen wir Ihnen gerne per Telefon, Faxbitten oder um MailIhr zurVerständnis. Verfügung. Wir
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6 | Lokales
WochenZeitung Ansbach · 27. März 2021
Gerührt über Großzügigkeit der Ansbacher
informativ regional aktuell
Verantwortliche berichten von voranschreitenden Arbeiten ANGLET/ANSBACH (PM/MSC). Seit dem Waldbrand in Pignada in Anglet Ende Juli 2020 ist mehr als ein halbes Jahr vergangen. Viele Ansbacher*innen hatten sich spontan an einer Spendenaktion zur Linderung der Katastrophe in der französischen Partnerstadt beteiligt. Einen Einblick, wie die Arbeiten in dem von Waldbrand betroffenen Gebiet voran gehen, gaben nun die Verantwortlichen für die Städtepartnerschaft mit folgendem Bericht: „Diejenigen die bereits in Anglet zu Gast waren, würde das blanke Entsetzen angesichts der Verwüstungen beschleichen, wie das Foto der ‚Mondlandschaft‘ deutlich zeigt. Gleich nach dem Brand kamen Arbeiten zur Sicherung gegen umstürzende Bäume und herabfallende Äste in Gang. Die Stadt Anglet und das Departement Pyrenees-Atlantiques als Eigentümer leiteten die folgenden Maßnahmen ein. Unterbrochen von den Feiertagen am Ende des letzten Jahres, wurde die Abholzung und Entfernung verkohlter Bäume im Januar wieder aufgenommen. Sie mussten Ende Februar abgeschlossen sein. Bäume, die nach dem Feuer verbrannt oder nicht mehr standfest waren, wurden entfernt, um die Verbreitung des Borkenkäfers zu verhindern, der Schädling, der auch in deutschen Wäldern verheerenden Schaden anrichtet, vor allem wenn die Bäume geschwächt sind. Beginnend im November, waren diese Arbeiten von einem Privatunternehmen durchgeführt und vom Nationalen Forstamt koordiniert, weit fortgeschritten. Während die Forstmaschinen begannen, den verwüstet Wald mit seinen verkohlten Bäumen nach und nach in eine Mondlandschaft zu verwandeln, bot sich nahe der Promenade de la Barre ein Ballett von Lastwagen, das die Stämme zur Weiterverarbeitung in eine Fabrik aufnahmen. Insgesamt wurden bis Ende Januar rund 13.000 Kubikmeter Holz aus diesem Gebiet entfernt. 1.000 Bäume, die möglicherweise eine Überlebenschance haben könnten, verblieben auf dem Areal und wurden überwacht. Leider musste man sich damit abfinden, dass die Hälfte nicht zu retten war, da die Vitalfunktionen zurückgingen. Weiter gingen die Arbeiten in der Zwischenzone von Pignada, die von den Flammen nur erhitzt und geschwächt wurde, ohne zu
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Ende Juli 2020 wütete in Pignada in Anglet ein verheerender Waldbrand.
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Im Jahr 2023 feiern Ansbach und Anglet das 55. Jubiläum der Städtepartnerschaft.
brennen. Neue Untersuchungen auf dieser Fläche von fast 20 Hektar hatten ergeben, dass ein hoher Anteil der dortigen Bäume wiederum geschwächt war, insbesondere aufgrund eines massiven Befalls mit Borkenkäfern. Es sind zusätzlich 4.000 Kubikmeter Holz aus diesem Gebiet entfernt worden und die Arbeiten sind inzwischen abgeschlossen. Jetzt wird Pignada von langen Monaten Ruhezeit profitieren, in denen sich die Natur wieder ihre Flächen zurückerobert. Es sind nur wenige kleine Eingriffe geplant. Laubbäume, die nach dem Brand aufgingen, werden im Wachstum gefördert, sowie die Stümpfe zerkleinert, um für zukünftige Pflanzaktionen die Flächen frei zu machen. Die Aufforstung wird von den
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Pflanzenarten und der Zeit abhängig sein. Es wird eine Zeitspanne, die Geduld fordert, weil es lange dauern wird, die Pracht von Pignada wieder erleben zu können. In einem kleinen eingezäunten Bereich werden in der Zwischenzeit Versuche angestellt, Schafe oder Ziegen einzusetzen, um unerwünschtes Gebüsch, das Waldbrände anfacht, im Zaum zu halten. Wenn die Methode Erfolg zeigt, könnte diese ökologische Beweidung auf Pignada übertragen werden.
»»Pläne für 2023 ‚Wir sind sehr gerührt über die Großzügigkeit der Ansbacher und ihrer schnellen Reaktion nach dem Brand‘, so Bürgermeister Claude Olive und der erste Bei-
Foto: Karine Pierret-Delage
geordnete Jean-Michel Barate, zuständig für Kultur und Partnerschaft. ‚Das ist ein Beweis der Stärke unserer Partnerschaft und ihrer Bedeutung im Leben unserer Freunde. Im Namen aller Bürgerinnen und Bürger aus Anglet danke ich unseren deutschen Freunden.‘ Angesichts der Kontinuität dieses Austauschs, verspricht der Bürgermeister von Anglet, dass im Rahmen der Wiederaufforstung von Pignada eine große Parzelle für die Anpflanzung von Bäumen zu Ehren der Stadt Ansbach vorgesehen wird, als klares Zeichen für die Großzügigkeit der Schwesterstadt. Die Feier der Anpflanzung dieses Areals wird der Höhepunkt der Feierlichkeiten zum 55. Jubiläum der Städtepartnerschaft im Jahr 2023 sein.“
In der Osterbäckerei gibt es manche Leckerei... Zeit zum Backen findet sich in der Pandemie reichlich. Foto: Martina Schürmeyer
Neue Hochschulräte WEIHENSTEPHAN /TRIESDORF (PM/ASC). Mit Stephan Sedlmayer und Reinhardt Neft hat die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf (HSWT) seit Kurzem zwei neue Mitglieder im Hochschulrat. Sedlmayer ist Präsident der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), Neft sitzt im Vorstand der Bayerischen Staatsforsten AöR. „Wir freuen uns über den Eintritt der neuen Hochschulräte und danken ihnen für ihre wichtige
& Meet Click So geht`s:
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Termin & Dauer vereinbaren über: Telefon Online oder QR-Code Direkt vor Ort nach Verfügbarkeit
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Terminbestätigung am Eingang vorzeigen & ggf. Kontaktdaten hinterlassen
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