Anlässlich der Anhörung im Bundestag zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes organisierte der Deutsche Bauernverband eine Aktion, um auf Probleme im Gesetzesentwurf aufmerksam zu machen. Der agrarpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Artur Auernhammer, suchte das Gespräch. Mehr auf Seite 2 Fotos: Martina Schürmeyer
WochenZeitung
.de
ANSBACH
Nr. 16 · 50. Jahrg. · 24. April 2021
AUS WIRTSCHAFT UND UNTERNEHMEN
AUS WIRTSCHAFT UND UNTERNEHMEN
Betrüger am Telefon
Sicher und entspannt einkaufen
Warnung vor unseriösen Energieanbietern
Fallen Sie nicht darauf rein! Derzeit melden Ansbacher Bürger*innen immer wieder unseriöse Anrufer, die fälschlich vorgeben mit den Stadtwerken zu kooperieren. Foto: pexels.com
ANSBACH (PM/ASC). Im Stadtgebiet Ansbach häufen sich Vorfälle, in denen sich Werber am Telefon als Stadtwerke-Mitarbeiter ausgeben. Sie bieten Strom- und Gasverträge an, dabei täuschen sie vor, mit den Stadtwerken Ansbach zu kooperieren. „Die Behauptung, mit den Stadtwerken zusammenzuarbeiten, ist falsch“, erklärt Robert Hlava, Pressesprecher der Stadtwerke Ansbach. Die Stadtwerke Ansbach bieten keine Verträge am Telefon an, sondern ausschließlich schriftlich per Post, im örtlichen Kundencenter oder über die Homepage. Immer wieder tauchen Fälle auf, in denen sich Personen am Telefon als Mitarbeiter oder
Partner der Stadtwerke Ansbach ausgeben. Betrüger drängen bei solchen Maschen häufig auf einen sofortigen Abschluss von Verträgen oder fragen Angaben, wie die Zählernummer oder andere vertragliche Informationen, ab. Diese sollten jedoch in keinem Fall herausgegeben werden. „Sonst befindet man sich schnell in einem ungewollten Vertragsverhältnis“, warnt Hlava. „Deshalb raten wir, keine Zusagen zu machen und das Gespräch so schnell wie möglich zu beenden.“ Er verweist darauf, dass bei Verträgen, die am Telefon abgeschlossen wurden, die Widerrufsfrist 14 Tage beträgt und ein Widerruf ohne Angabe von Gründen möglich ist.
Corona-Schnelltestzentrum im BrückenCenter erfolgreich gestartet
ANSBACH (PM/MSC). Seit Freitag, 16. April 2021 ist das Schnelltestzentrum im Brücken-Center Ansbach geöffnet. Betrieben wird dies von der Ansbacher AnthemisApotheke im überdachten Freigelände neben TC Buckenmaier Frauenreich. Beim Rundgang vor Ort freute sich Oberbürgermeister Thomas Deffner über den erfolgreichen und unkomplizierten Start und bedankte sich bei allen Apotheken, die mit ihrem Schnelltestangebot auch für mehr Sicherheit in Ansbach sorgen. “Nichts ist in der Pandemie so beständig wie die Veränderung“, so der Oberbürgermeister. Mit dem Testzentrum vor Ort sei das Brücken-Center für neue Änderungen in jedem Fall gut gerüstet. Den großen Erfolg betonte auch Carole Holzhäuer, Inhaberin der Anthemis-Apotheke und Betreiberin des Testzentrums: allein am vergangenen Samstag wurden über 600 Schnelltests ohne Wartezeiten im Brücken-Center durchgeführt. Aufgrund der großen Nachfrage sind die Öffnungszeiten ab sofort wie folgt: Montag bis Samstag 10 – 17:30 und am Sonntag 10 – 14 Uhr. Zudem gibt es nun auch die Möglichkeit für Soforttermine, die unkompliziert über einen QRCode vereinbart werden können und sicherstellen, dass auch Kunden,
(v.l.n.r): Tim Holzhäuer, Oberbürgermeister Thomas Deffner, Carole Holzhäuer Inhaberin Anthemis-Apotheke & Betreiberin des Testzentrums, Andreas Schmid Geschäftsführer Brücken-Center Ansbach. Foto: Brücken-Center Ansbach
die spontan einkaufen möchten, ein Testergebnis innerhalb kürzester Zeit in den Händen halten. Andreas Schmid, Geschäftsführer des Einkaufszentrums indes freut sich, dass mit der AnthemisApotheke eine erfolgreiche Kooperation zustande gekommen ist. Click & Meet bietet dank des Testzentrums vor Ort und der Möglichkeit von spontanen Terminvereinbarungen an der Ladentür ein einfaches und sicheres Einkaufen für die Kunden.
Genau meins: für 109,– EUR mtl. leasen1 Nur bis 31.3.2021. Mit 0 Euro Leasing-Sonderzahlung und kleinen Monatsraten zum Ignis Hybrid. So schonen Sie Ihre finanziellen Reserven und können sofort den sympathischen Micro Crossover entdecken. Suzuki Ignis 1.2 DUALJET HYBRID Club (61 kW | 83 PS | 5-Gang-Schaltgetriebe | Hubraum 1.197 ccm | Kraftstoffart Benzin): innerstädtisch (langsam) 4,9l/100 km, Stadtrand (mittel) 4,2 l/100 km, Landstraße (schnell) 4,3 l/100 km, Autobahn (sehr schnell) 5,7 l/100 km, Kraftstoffverbrauch kombiniert 4,9 l/100 km; CO2-Emissionen kombiniert 110 g/km. Abbildung zeigt aufpreispflichtige Sonderausstattung. Aktionszeitraum: 1.1.2021 – 31.3.2021. Nicht mit anderen Suzuki Aktionen kombinierbar. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. Solange Vorrat reicht. Modellabweichungen, Irrtürmer und Druckfehler in Text und Bild sowie Zwischenverkauf vorbehalten. 1 Leasingbeispiel für einen Ignis 1.2 DUALJET HYBRID Club auf Basis des Fahrzeugpreises in Höhe von 12.165,00 Euro, zzgl. 990,00 Euro Bereitstellungskosten; Gesamtpreis: 13.155,00 Euro; Leasing-Sonderzahlung: 0,00 Euro; Nettodarlehensbetrag: 12.164,40 Euro; Sollzinssatz (gebunden) p. a.: 2,01%; effektiver Jahreszins: 1,99%; Laufzeit: 48 Monate; jährliche Fahrleistung: 10.000 km; 48 monatliche Leasingraten à 109,00 Euro; Gesamtbetrag 6.222,00 Euro; Bonität vorausgesetzt. Vermittlung erfolgt alleine für die Creditplus Bank AG, Augustenstraße 7, 70178 Stuttgart.
Feuchtwangen, Rothenburger Straße 47, Tel. 098 52/7 03 35-0, www.handel.suzuki.de/oppel-feuchtwangen Heilsbronn, Bauhofstraße 16, Tel. 09872/9755-0, www.handel.suzuki.de/oppel-heilsbronn
Deine neuen Möbel!
Sofort verfügbar - Abholbereit
g
ANZEIGEN REDAKTION
09 81 / 9 70 15-0 09 81 / 9 70 15-0
b
POST E-MAIL
Inkl. GRATIS Leihtransporter www.wohnzentrum-schueller.de
Welserstraße 16a · 91522 Ansbach info.ansbach@wochenzeitung.de
!
Auflage 54.565 www.wochenzeitung.de
2 | Lokales
WochenZeitung Ansbach · 24. April 2021
» Stellenmarkt ------------------------------------eger + eger
Bauernverband vor dem Bundestag
» AutomArkt -------------------------------------
Entwurf für „Insektenschutzgesetz“ bereitete Bauern Sorgen
für Export Gebrauchtwagen, auch defekt 0174-5413033 auch Sa./So., Bar v. Ort.
Personalmanagement GmbH
Für unsere Großkunden in Herrieden und Dietenhofen stellen wir ein m/w/d:
Autocenter Ansbach kauft
Produktionsmitarbeiter Ankauf von PKW, LKW
Ihre Vorteile: • pünktlicher und gerechter Lohn • Fahrdienst • Chance auf Übernahme Nürnberger Str. 38a · 91522 AN
0981/972 11-0 www.eger-eger.de
auch Unfall oder defekt. Auto Lacher 09144-6527
Kaufe Wohnmobile/Wohn
WochenZeitung
wagen Fa. 09127-902222
.de
Mercedes Ersatz-
teile u. Fahrzeuge gesucht, von 1960-1985 09824-928384
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort
eine/n Buchhalter/in (m/w/d) Minijob (450 €).
A2 - Rarität: FSI 1,6 aus
Wenn Sie sich angesprochen fühlen freuen wir uns über ihre Bewerbung.
06/2002, 110 PS, Alu 8 fach, neue Bremsen u. Winterr., Leder, Panorama-Glasschiebed., AHK, Klima, Audi concert, etc., ohne HU. 09141-71236
Ford-Profis seit 1961 www.ford-gabler.de
Platenstraße 18 · 91522 Ansbach Telefon: 09 81/9 69 10-0 · Telefax: 09 81/9 69 10-30 eMail: info@streil-haesslein.de
» Fundgrube ------------------------------------Haustüren-Sonderaktion
MdB Auernhammer mit Vertretern des Deutschen Bauernverbands Als traditionsreiches, eigentümergeführtes Familienunternehmen realisieren wir mit unseren rund 55 Mitarbeitern anspruchsvolle und innovative Fassadenlösungen aus Holz, Glas und Metall. Fenster und Automatiktüren sind in unserem Produktportfolio ebenso vertreten. Per sofort suchen wir eine/n zuverlässige/n und engagierte/n
Kaufmännische Angestellte (m/w/d) oder Industriekauffrau (m/w/d)
Ihre Aufgabenfelder: ● Besetzung der Telefonzentrale & des Empfangs ● Allgemeine Bürotätigkeiten, Bestellwesen, etc. ● Aufsetzen und Schreiben von Geschäftsbriefen ● Erstellen und Abrechnen von Wartungsaufträgen ● Abrechnen von Vertragsleistungen ● Abwicklung von Kleinaufträgen Wir bieten Ihnen: ● Einen dauerhaften Arbeitsplatz ● Attraktive Vergütung (inkl. Weihnachtsgeld) ● Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ● Selbstständige und eigenverantwortliche Tätigkeiten ● Interessante und vielseitige Aufgaben Bewerben Sie sich jetzt und werden Sie ein Teil unseres Teams! Senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen per Post oder per E-Mail. Guttendörfer GmbH & Co. KG | Stahlstraße 8 | 91522 Ansbach www.guttendoerfer.de | info@guttendoerfer.de
BERLIN (PM/ASC). Anlässlich der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag zur dritten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, dem sogenannten Insektenschutzgesetzt, hat der Deutsche Bauernverband eine Aktion vor dem Reichstagsgebäude organisiert, um auf die Probleme im Gesetzesentwurf hinzuweisen. Der agrarpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Artur Auernhammer, war ebenfalls vor Ort und hat das Gespräch mit dem Bauernverband gesucht. „Die Aktion des Deutschen Bauernverbands vor dem Deutschen Bundestag anlässlich der Anhörung zum Insektenschutzgesetz war wichtig und richtig.
SonderThema
Am 08.05. in der WochenZeitung Ansbach
Der Gesetzesentwurf von Svenja Schulze geht phasenweise zu weit und vergisst die Realität. Deswegen bin ich der Einladung des Bauernverbands für ein kurzes Gespräch gerne gefolgt.“, erklärt Artur Auernhammer, agrarpolitischer Sprecher der CSU im Bundestag. Weiterhin betont MdB Auernhammer: „Der Schutz unserer Insekten ist wichtig und notwendig. Darin sind sich alle einig. Die heutige Anhörung zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes hat aber gezeigt, dass es eines umfassenden Ansatzes bedarf und die Verantwortung nicht nur der Landwirtschaft zugeschoben werden darf. Unsere Landwirte sind bereit, ihren Beitrag dazu zu
Foto: Büro Auernhammer
leisten und tun dies auch bereits. Wir in Bayern haben – wie andere Bundesländer auch – einen kooperativen Ansatz zwischen Landwirtschaft und Naturschutz gefunden und etabliert. Gerade bei uns in Bayern nutzen bereits jetzt zahlreiche Landwirte in großem Umfang die Angebote aus den Agrarumweltmaßnahmen. Diese Modelle dürfen nicht ausgehebelt werden. Das hat auch Georg Mayerhofer, Landwirt aus Niederbayern, bestätigt. Mit Georg Mayerhofer haben wir einen Sachverständigen zur öffentlichen Anhörung eingeladen, der direkt von seinen Erfahrungen und seiner Expertise in der Praxis berichten konnte.“
Ansbach barrierefrei Neuer Stadtplan veröffentlicht
Anzeigenschluß am 04.05.2021 um 12.00 Uhr
Tag der Pflege
Wer macht, wer hilft, wer ist für mich da?“ Anzeige erwünscht? 0981 970 1515 oder info.ansbach@wochenzeitung.de
Große SUV oder kleine Flitzer, wer macht das Rennen? Anzeige erwünscht? 0981 970 1515 oder info.ansbach@wochenzeitung.de
SonderThema
Am 08.05. in der WochenZeitung Ansbach Anzeigenschluß am 04.05.2021 um 12.00 Uhr
Küchentrends Neueste Trends und beste Ideen
Anzeige erwünscht? 0981 970 1515 oder info.ansbach@wochenzeitung.de
auch defekt! 0163-4865601
Vom Sterben und
wie die Seele den Leib verlässt erzählt der Prophet Jakob Lorber! Kostenloses Buch unverbindlich anfordern bei Helmut Betsch, Bleiche 22/22, 74343 Sachsenheim
» Landwirtschaft ------------------------------------Su. Amazone Sämaschine 2,5 m. 0170-1126045
» ImmobIlIen ------------------------------------Haus m. Stall u. Wiese
Bauernhof, Hofstelle für Pferdehaltung zu mieten gesucht. Gerne renovierungsbed. Angebote an: suche.hofstelle@gmx.de
» Single-Treff ------------------------------------Bildhübsche Witwe 67J.
Ingrid, bin zärtlich, einfühlsam, sehr ehrlich, warmherzig, eine gute Köchin, Hausfrau u. Hobby-Gärtnerin. Lebe allein u. da ich keine Kinder habe, fühle ich mich sehr einsam. Welcher humorv., naturverb. Mann braucht mich? Besitze zwei fleißige Hände u. ein treues Herz. Für ein Kennenlernen über PV einfach anrufen. 0151-62913877
VERLAG Prospega GmbH Am Pfaffenpfad 28, 97720 Nüdlingen
Am 08.05. in der WochenZeitung Ansbach
Autotrends 2021
Uhren von IWC gesucht
WochenZeitung 91522 Ansbach · Welserstraße 16 a Tel. 09 81 / 9 70 15 - 0 Fax 09 81 / 9 70 15 - 9 90 info.ansbach@wochenzeitung.de www.wochenzeitung.de
SonderThema
Anzeigenschluß am 04.05.2021 um 12.00 Uhr
mit CE-Zertifikat, üb. 100 Modelle, n. Maß gefertigt, ab 990€ inkl. Montage, 09836-475
von links: Heidemarie Appold, Monika Wagner vom Beirat für Menschen mit Behinderung in Ansbach, OB Thomas Deffner und Lisa-Marie Buntebarth, Inklusionsbeauftragte der Stadt Ansbach. Foto: Stadt Ansbach
ANSBACH (PM/ASC). Informationen zur barrierefreien Zugänglichkeit zu Sehenswürdigkeiten, Kulturstätten, Gastronomie oder Hotellerie wurden nun in einem Faltplan gebündelt. Der neue Stadtplan „Ansbach barrierefrei“ geht auf eine Initiative des „Arbeitskreises barrierefreies Leben für alle“, ein Vorgänger des Beirats für Menschen mit Behinderung und dem sogenannten „HandicapStadtführers“ zurück. Dieser wurde 2001 veröffentlicht und nun von den Mitgliedern des „Beirats für Menschen mit Behinderung“ in Ansbach überarbeitet und soll auch künftig fortgeschritten werden. „Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass die Stadt Ansbach
einen solchen Faltplan mit Informationen zur Barrierefreiheit hat und diesen auch regelmäßig aktualisiert“, so Oberbürgermeister Thomas Deffner, der bei der offiziellen Vorstellung des Stadtplans den Vorstandsmitgliedern Heidemarie Appold und Monika Wagner stellvertretend dankte. Rund zwei Jahre dauerte die Überarbeitung, die hauptsächlich von den beiden Vorstandsmitgliedern ehrenamtlich geleistet wurde. Denn es sei laut Lisa-Marie Buntebarth, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Ansbach, wichtig, dass bei der Erstellung einer solchen Information die Expertise der Betroffenen mit aufgenommen werde.
POSTANSCHRIFT Amedia Informations GmbH Gutenbergstraße 3, 86650 Wemding Tel. 0 90 92 / 96 83 - 0 info@wochenzeitung.de GESCHÄFTSFÜHRER Alexander Subat Im Verbund erscheinen weitere WochenZeitungen: Aalen, Altmühlfranken, Heidenheim sowie die SonntagsZeitung Nördlingen. GESCHÄFTSSTELLENLEITUNG WochenZeitung Ansbach Chefredakteurin Landkreis Ansbach Martina Schürmeyer (msc) Tel. 09 81 / 9 70 15 -0 Verkaufsleitung Martina Schürmeyer Beiträge und Leserzuschriften in der WochenZeitung mit voller Namensangabe geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion wieder und werden von den Autoren/-innen selbst verantwortet. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Bilder kann keine Gewähr übernommen werden. DRUCK DZO Druckzentrum Oberfranken GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße1, 96050 Bamberg Für gewerbl. Werbeanzeigen gilt zzt. die Preis lis te Nr. 41 in Verb. mit den AGB des Verlages. Nachdruck , auch auszugsw. von Anzeigen und Texten, nur mit ausdrückl. Genehmigung des Verlages. Eine Haftung für die Richtigkeit telefonisch aufgegebener Anzeigen kann nicht übernommen werden.
Lokales | 3
24. April 2021 · WochenZeitung Ansbach
- ANZEIGE -
AUS WIRTSCHAFT UND FINANZEN
Partnerschaft der Stärke für Mittelfranken Raiffeisenbank Roth-Schwabach eG und VR-Bank Mittelfranken West eG planen Verschmelzung
Das Geschäftsgebiet der Raiffeisenbank Roth-Schwabach eG und der VR-Bank Mittelfranken West eG. Foto: VR-Bank Mittelfranken West eG
ANSBACH (PM/MSC). Die Raiffeisenbank Roth-Schwabach eG und die VR-Bank Mittelfranken West eG wollen ihre Kräfte bündeln und den Weg in die Zukunft gemeinsam gehen. Aufsichtsrat und Vorstand beider Banken haben die Aufnahme konkreter Fusionsverhandlungen beschlossen und darüber sowohl die Vertreter als auch die Mitarbeiter informiert. In den nächsten Monaten wird ein gemeinsames Fusionskonzept erarbeitet, welches im Frühsommer 2022 den jeweiligen Vertretern beider Banken zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Ab sofort laufen die Kooperationsarbeiten. Der Veränderungsdruck und die damit verbundenen Herausforderungen an die Bankenbranche haben historische Dimensionen erreicht. Die Banken leiden unter einer nicht endenden Regulierungsflut. Die Zinssenkungspolitik der EZB, die seit längerem zu Minuszinsen geführt hat, lässt die Erträge in den nächsten Jahren dramatisch abschmelzen. Parallel
dazu sind dringende und hohe Investitionen in die Digitalisierung erforderlich. Zudem stellen sich immer stärkere Herausforderungen für die künftige Personalarbeit. Corona hat diese Trends nochmals deutlich verschärft. Um diesen Anforderungen auch künftig erfolgreich begegnen zu können, planen die beiden Genossenschaftsbanken die Weichen für eine sichere und wettbewerbsfähige Zukunft für ihre über 59.000 Mitglieder und 117.000 Kunden zu stellen. Nachdem beide Banken stabile wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen, ist der geplante Zeitpunkt für den Zusammenschluss im Frühsommer 2022 aus Sicht der Verantwortlichen optimal gewählt. „Die zum Ausbau unserer Wettbewerbsfähigkeit kurzfristig erforderlichen Investitionen in Mitarbeiter, Beratungsqualität, digitale Systeme, in die Qualitätssteigerung von Spezialisten und Dienstleistungen zum Nutzen von Mitgliedern und Kunden können
wir gemeinsam wesentlich besser tätigen“, sind sich Dr. Gerhard Walther, Vorstandsvorsitzender der VR-Bank Mittelfranken West eG und Dr. Carsten Krauß, Vorstandsvorsitzender der Raiffeisenbank Roth-Schwabach sicher. Vorstand und Aufsichtsrat beider Häuser sind davon überzeugt, dass eine zukunftsorientierte Bank entstehen wird, die die Stärken beider Institute vereint und weiterentwickelt. Auf beide Banken kommen die gleichen Hausaufgaben zu. Deshalb werden durch einen Zusammenschluss Doppelarbeiten vermieden. Da beide Banken eine deckungsgleiche Unternehmensphilosophie aufweisen, kann mit der neuen Größenordnung der genossenschaftliche Auftrag gemeinsam noch besser umgesetzt werden. Die Leistungsfähigkeit der Häuser wird durch die Fusion deutlich gestärkt. Die Vorbereitung für den Zusammenschluss erfolgt konzentriert und ohne größeren Zeitdruck. Im Rahmen der aktuell
vereinbarten Kooperationsphase wird bereits frühzeitig in eine gemeinsame Richtung gearbeitet. Während die Raiffeisenbank Roth-Schwabach eG 2019 ihr 125-jähriges Jubiläum feiern konnte, blickt die VR-Bank Mittelfranken West eG, die 2015 aus dem Zusammenschluss der RaiffeisenVolksbank eG Gewerbebank in Ansbach und der VR-Bank Rothenburg o.d.Tbr. eG hervorging, auf fast 150 Jahre zurück. Die Bilanzsumme der Raiffeisenbank Roth-Schwabach eG liegt bei ca. 1,2 Mrd. Euro, die Bilanzsumme der VR-Bank Mittelfranken West eG bewegt sich bei 2,2 Mrd. Euro. Das künftige gemeinsame Institut weist eine Bilanzsumme von ca. 3,4 Mrd. Euro und ein betreutes Kundenvolumen von fast 7 Mrd. Euro auf und gehört damit zu den großen und überdurchschnittlich starken Genossenschaftsbanken in Bayern. Durch eine solide Eigenkapitalausstattung ist das neue Institut für weiteres Wachstum gut gerüstet. Mit 36 Filialen im vereinigten Geschäftsgebiet werden weiterhin Dezentralität, regionale Identität, schnelle Entscheidungen vor Ort und maximale Individualität für die Kunden erzielt. Mehr als 550 Mitarbeiter stellen im Geschäftsgebiet hochqualifizierte Beratung und Service in allen Fragen der Finanzdienstleistung sicher. Für die Vorstandsmitglieder beider Häuser ist klar, dass der geplante Zusammenschluss eine „…richtig gute Kunden-Bank...“ mit starker regionaler Verwurzelung schafft, die für Mitglieder und Kunden ein attraktiver, berechenbarer Partner mit Innovationskraft und deutlichen Mehrwerten ist. „Das Angebot an Beratungsleistungen und fundiertes Expertenwissen sowie Spezialisten werden durch eine Fusion weiter ausgebaut“, so Dr. Gerhard Walther. Ein weiterer Gewinn: Durch Bündelung der
Verwaltungsaufgaben steht mehr Zeit für die Beratung von Mitgliedern und Kunden zur Verfügung. Spürbare Kundennähe, Schnelligkeit, Einfachheit und Präsenz vor Ort sind und bleiben Grundprinzipien beider Banken. „Mit der Zusammenlegung können wir“, so Dr. Carsten Krauß, „das Betreuungskonzept weiter besser ausbauen und das Leistungsspektrum noch besser an die individuellen Bedürfnisse der Mitglieder und Kunden anpassen. Davon profitieren Privat- und Geschäftskunden gleichermaßen. So werden gemeinsam Dinge möglich, die wir allein nur schwer realisieren können.“ Die dadurch steigenden Geschäftschancen kommen der gesamten Region zugute. Die beiden Geschäftsgebiete liegen in einem stabilen und perspektivstarken Wirtschaftsraum. Da sich die beiden Banken hinsichtlich ihrer Präsenz nicht überschneiden, entsteht ein homogenes Geschäftsgebiet, das mit den Autobahnen A6, A7 und A9 auf eine erstklassige Infrastruktur zurückgreifen kann. Der Zusammenschluss eröffnet auch für die Mitarbeiter neue Perspektiven und stärkt den Erhalt der Arbeitsplätze vor Ort. So wird es keine fusionsbedingten Kündigungen geben, wie der Vorstand beider Banken versichert: „Alle Mitarbeiter werden benötigt, damit wir in einem inzwischen sehr komplizierten Umfeld die großen Ziele viel besser erreichen. Im Gegenteil: Wir werden als Arbeitgeber und Ausbildungsbetrieb noch attraktiver, da wir gut aus der Corona-Krise kommen werden und unsere neue Bank viel besser auf Innovationen und neue Technologien vorbereiten können.“ Nach Aussage der beiden Vorsitzenden soll die Öffentlichkeit nach dem Vorliegen konkreter Verhandlungsergebnisse weiter informiert werden.
AUS WIRTSCHAFT UND GESELLSCHAFT
Kurzarbeitergeld und Steuern Die wichtigsten Fragen und Antworten
ANSBACH (RED). Durch die Corona-Pandemie waren oder sind viele Arbeitgeber dazu gezwungen, Kurzarbeit einzuführen, um betriebliche Entlassungen zu vermeiden. Doch welche steuerlichen Auswirkungen hat das für Arbeitnehmer? Ist das Kurzarbeitergeld steuerpflichtig und muss man dadurch eine Steuererklärung abgeben? Christina Häßlein, Beratungsstellenleiterin des Lohnsteuerhilfevereins Steuerrings, klärt die wichtigsten Fragen für Sie. Was ist das Kurzarbeitergeld und wie hoch ist es? Um in einer wirtschaftlichen Notsituation Entlassungen zu vermeiden, ordnen Arbeitgeber Kurzarbeit an. Dadurch verringert sich die Arbeitszeit im Betrieb für Arbeitnehmer. Als Lohnersatzleistung wird den betroffenen Arbeitnehmern Kurzarbeitergeld ausgezahlt. Das Kurzarbeitergeld beträgt gesetzlich 60 Prozent des regulären Netto-Gehalts für Arbeitnehmer ohne Kinder und 67 Prozent für Arbeitnehmer mit mindestens
einem Kind. Ab dem vierten Bezugsmonat kann das Kurzarbeitergeld erhöht werden. Voraussetzung: Der Entgeltausfall liegt im jeweiligen Monat bei mindestens 50 Prozent. Die Erhöhung erfolgt gestaffelt: • Bezugsmonat 1 – 3: 60/67 Prozent des Netto-Entgelts • Ab dem 4. Bezugsmonat: 70/77 Prozent des NettoEntgelts • Ab dem 7. Bezugsmonat: 80/87 Prozent des NettoEntgelts Wieso beeinflusst das meine Steuern? Das Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass die Zahlung den individuellen Steuersatz erhöht und damit die Steuerlast für das übrige zu versteuernde Einkommen steigt. Die unangenehme Folge: Es kann zu einer Steuernachforderung oder zu einer geringeren Steuererstattung kommen. Bei zusammenveranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspart-
nern ist es sogar möglich, dass das Kurzarbeitergeld des einen Partners zu einer höheren Steuerbelastung des gemeinsamen Einkommens beider Partner führt. Muss ich eine Steuererklärung machen, wenn ich Kurzarbeitergeld bezogen habe? Wenn Sie Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro im Jahr erhalten, sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dieser Grenzbetrag gilt auch bei zusammenveranlagten Ehegatten – er wird also nicht verdoppelt. Droht mir deshalb eine Steuernachzahlung? Das ist immer sehr individuell und hängt von den gesamten persönlichen Umständen ab. Aber es kann natürlich passieren, dass es zu einer Nachzahlung kommt. Wie kann ich Steuernachteile vermeiden? Für die Höhe des Kurzarbeitergeldes spielt die Lohnsteuerklasse eine bedeutende Rolle. Das Kurzarbeitergeld ist für einen Beschäftigten mit Steuerklasse III höher als in der Steuerklasse IV oder V.
Falls ein Ehepartner bisher Steuerklasse V hat und von Kurzarbeit bedroht ist, kann es vorteilhaft sein, wenn dieser in die günstige Steuerklasse III wechselt und der besserverdienende Ehegatte die ungünstige Steuerklasse V nimmt. Gleiches gilt, wenn beide Eheleute zur Steuerklassenkombination IV / IV wechseln. Zwar fällt das Gesamt-NettoEinkommen für beide Partner eventuell zunächst einmal niedriger aus. Der weniger verdienende Ehepartner kann im Fall von Kurzarbeit allerdings von einem höheren Kurzarbeitergeld profitieren. Natürlich muss der Ehepartner, der aus der günstigen Steuerklasse in die Klasse IV oder V wechselt, erhebliche Steuerabzüge in Kauf nehmen. Doch in der Einkommensteuerveranlagung am Jahresende wird die Steuerschuld exakt berechnet und zu viel gezahlte Lohnsteuer erstattet. Bis wann habe ich Zeit für meine Steuererklärung? Die Einkommensteuererklärung des Jahres 2020 muss bis
zum 31. Juli 2021 abgegeben werden. Als Mitglied des Steuerrings verlängert sich die Frist für Sie bis zum 28. Februar 2022. Tipp: Ihnen ist das alles zu kompliziert? Christina Häßlein ist selbstverständlich mit allen Themen rund um die Einkommensteuer und so auch mit den steuerlichen Regeln zum Kurzarbeitergeld vertraut. Sie bietet Ihnen als Mitglied des Steuerrings eine individuelle Steuerberatung – seit kurzem sogar in neuen, größeren Büroräumen in der Platenstraße.
» Mehr Informationen Weitere Informationen gibt es bei Christina Häßlein, Beratungsstellenleiterin des Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. (Steuerring): Platenstraße 18, 91522 Ansbach, Tel.: 0981-9691077 oder unter www.steuerring.de/haesslein. Aus gesetzlichen Gründen darf der Steuerring ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft (§4 Nr. 11 StBerG) beraten.
WZRechts-Tipp CORONA-KINDERBONUS – WEM STEHT ER ZU? Als Teil eines milliardenschweren Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung wurde zunächst im letzten Jahr ein Kinderbonus eingeführt.
Julia Metzner
Der Bonus soll dabei helfen, die Belastungen der Corona-Pandemie abzufedern und Familien finanziellen Handlungsspielraum zu geben. Im Jahr 2020 wurde deutschlandweit ein Kinderbonus in Höhe von insgesamt 300,00 € pro Kind ausbezahlt. Ein Teilbetrag in Höhe von 200,00 € wurde noch im September 2020 gewährt, ein weiterer Betrag in Höhe von 100,00 € im Oktober 2020. Auch im Jahr 2021 soll ein Kinderbonus, allerdings in diesem Jahr nur in Höhe von 150,00 € pro Kind, ausbezahlt werden. Der Kinderbonus muss nicht beantragt werden, er wird in der Regel automatisch von der zuständigen Familienkasse festgesetzt und ausbezahlt. Zuständig ist die Familienkasse, die auch für das Kindergeld des jeweiligen Kindes zuständig ist. Einen Anspruch auf den Kinderbonus haben alle Kinder, für die im Jahr 2021 für mindestens einen Kalendermonat Anspruch auf Kindergeld besteht. Auch in steuerlicher Hinsicht wird der Kinderbonus behandelt wie das Kindergeld. Dies bedeutet, dass der Kinderbonus kein steuerpflichtiges Einkommen darstellt. Im Rahmen des steuerlichen Familienleistungsausgleichs prüft das Finanzamt, ob Kindergeld und Kinderbonus für die Familie günstiger sind oder aber die Entlastung aus den Kinderfreibeträgen. Da Bedürftige gleichermaßen von dem Kinderbonus profitieren sollen, wird der Kinderbonus nicht auf die Grundsicherung angerechnet, d.h. Empfänger von Sozialleistungen wie Hartz IV oder Wohngeld erhalten die 150,00 € in voller Höhe. Wie wird der Kinderbonus unterhaltsrechtlich behandelt? Aus dem Umstand, dass der Kinderbonus als Aufschlag zum Kindergeld gezahlt wird, folgt, dass auch dieser Betrag gemäß § 1612 d) BGB zur Hälfte auf den Unterhaltsbedarf der Kinder anzurechnen ist. Schuldet bei getrenntlebenden Eltern der barunterhaltspflichtige Elternteil seinem minderjährigen Kind den Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, hat er folglich für den Monat Mai 2021 den hälftigen Kinderbonus, somit 75,00 € weniger zu entrichten. Sind beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet, weil das Kind volljährig ist oder ein echtes Wechselmodell praktiziert wird, sind vom Barbedarf des Kindes nicht nur das vollständige Kindergeld, sondern auch der Kinderbonus abzusetzen. Julia Metzner Rechtsanwältin Referat für Familienrecht
meyerhuber rechtsanwälte partnerschaft mbb gunzenhausen ansbach dinkelsbühl feuchtwangen weißenburg fürth
www.meyerhuber.de
4 | Lokales
WochenZeitung Ansbach · 24. April 2021
PLANEN - BAUEN - WOHNEN
WIR SIND IHRE PARTNER
Wellness für den Balkon
Mit einer schnellen Sanierung für sonnige Aussichten sorgen Dabei brauchen die Bewohner nicht zu befürchten, dass sie lange auf ihren Balkon verzichten müssen. Entsprechende Sanierungslösungen ermöglichen heute das Instandsetzen in meist nur einem Arbeitstag, der neue Belag ist danach direkt wieder benutzbar.
Fotos: Pixabay
WWW.HAAS-FERTIGHAUS.DE WWW.HAAS-FERTIGHAUS.DE Ihr Bauvorhaben im Komplettpaket bauen Ihr Bauvorhaben im und volle Förderung sichern. Komplettpaket bauen
Sofortinfo: 0981/15054 o. und volle Tel. Förderung gerd.dorner@haas-fertigbau.de sichern.
Sofortinfo: Tel. 0981/15054 o. gerd.dorner@haas-fertigbau.de
» Schnelles Sanieren mit hochwertigen Steinplatten Neuer Look für ältere Balkone: Eine Sanierung wertet den Außenbereich optisch auf und schützt gleichzeitig vor weitergehenden Feuchtigkeitsschäden. Foto: djd/Renofloor
(DJD). Balkonien dürfte auch 2021 zu den beliebtesten Reisezielen zählen. Je mehr Zeit die Bewohner im Außenbereich verbringen, desto stärker fallen jedoch Schönheitsfehler auf dem Balkon ins Auge. Klappernde Bodenplatten, Ausblühungen und feuchte Bereiche am Mauerwerk sind nicht nur optisch ein Ärgernis. Haben sich zum Beispiel erst einmal kleine Risse im Bodenbelag oder am Übergang zur Balkontür gebildet,
kann Feuchtigkeit immer weiter eindringen, die Schäden vergrößern und schließlich sogar die Bausubstanz in Mitleidenschaft ziehen.
» Bei sichtbaren Schäden
umgehend handeln
Ebenso wie das Auto regelmäßig zur Hauptuntersuchung muss, so sollte es auch für den Balkon einen Funktions- und Sicherheitscheck geben – am besten einmal
jährlich. Denn vielerorts hat die kalte Jahreszeit mit Frost und viel Nässe ihre Spuren hinterlassen. „Bei sichtbaren Feuchtigkeitsmängeln oder Rissen im Bodenbelag ist es meist besser, gleich komplett neu abzudichten, statt nur punktuell auszubessern“, empfiehlt Benjamin Häderer von Renofloor. Wer länger damit wartet, riskiere später noch größere Schäden und höhere Sanierungskosten.
Im ersten Schritt geht es darum, wieder für dichte Verhältnisse zu sorgen. Zur Vorbereitung des Untergrundes gehört es, Risse und Löcher aufzufüllen und wasserdicht zu verschließen. Darauf folgt der neue Belag. Ob der Heimwerker persönlich Hand anlegt oder einen Fachhandwerker beauftragt, kann jeder selbst entscheiden. Dem eigenen Geschmack ist auch die optische Gestaltung überlassen. Mit der großen Auswahl an Farben und Designs erhält der Balkon einen individuellen Look und kann pünktlich zur warmen Jahreszeit wieder erstrahlen.
Dachflächenfenster VELUX & ROTO große Ausstellung Dachfenstern & Zubehör
Alle Holzarbeiten vom Möbelstück bis zum Dachausbau Vestenbergerstraße 15, 91580 Petersaurach / Külbingen Telefon 09802 95 230 19 www.holzbau-finsterer.de Tipp: Dachausbau für mehr Platz im Haus
BALKONE - WINTERGÄRTEN TERRASSEN WIR SIND IHRE PARTNER
Qualität zahlt sich aus Rollläden und Sonnenschutz vom Fachmann
Foto: Rollladen + Sonnenschutz e.V.
BONN (PM/ASC). Frühjahrszeit ist Angebotszeit: Da sind sie wieder – die Prospekte und Werbeanzeigen für Markisen, Sonnensegel, Terrassendächer und Co. Wird das vermeintliche Schnäppchen gekauft und zu Hause ausgepackt, sind auch ambitionierte Heimwerker schnell ratlos angesichts der Menge an Einzelteilen und seitenlanger Montage- und Sicherheitshinweise. Spätestens wenn der Sonnenschutz ans Stromnetz angeschlossen werden muss, sollte ein Fachmann
hinzugezogen werden. „Wenn gar nichts mehr geht oder der Schatten einer mühsam selbst angebauten Markise nicht dahin fällt, wo er soll, muss es in vielen Fällen das Fachhandwerk richten“, sagt Marcus Baumeister vom Technischen Kompetenzzentrum des Bundesverbandes Rollladen + Sonnenschutz e.V. (BVRS). Er empfiehlt daher, vor einem Kauf die Beratung durch einen Fachbetrieb des Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerks (RS-Fachbetriebe). Deren
Mitarbeiter können nicht nur den Schattenwurf berechnen und das zum Kundenwunsch bestmöglich passende Sonnenschutzprodukt empfehlen. Sie passen die Schattenspender auch exakt an die Gegebenheiten vor Ort an, statt nur Standardgrößen zu liefern. Überdies garantieren sie eine dauerhaft sichere Montage, ohne zum Beispiel die Hausfassade zu beschädigen. Qualität vom Fachbetrieb Neben einer riesigen Auswahl an Stoffdessins und Gestellfar-
ben bieten die RS-Fachbetriebe ausschließlich Qualitätsprodukte an. „Die Metallteile von hochwertigen Terrassendächern und Markenmarkisen sind meist aufwendig mit Pulverlack beschichtet. Auch bei den Stoffen gibt es gewaltige Unterschiede. Produkte von geringer Qualität können schnell ihre Farbe verlieren“, sagt Wilhelm Hachtel, Vorstandsvorsitzender der Industrievereinigung Rollladen-Sonnenschutz-Automation (IVRSA). Die von den RS-Fachbetrieben angebotenen Markenprodukte werden von den Herstellern nach zertifizierten Verfahren getestet, sind farbecht und UV-beständig. Außerdem filtern sie 90 bis 100 Prozent der gefährlichen ultravioletten Sonnenstrahlen. Komfort durch Motor und Steuerung Besonders komfortabel und vielseitig wird der Sonnenschutz in Verbindung mit Elektromotoren und Steuerung. Mittels einer Zeitschaltuhr oder eingebauter Wettersensoren bewegt er sich automatisch. Die Einbindung in ein Smart-Home-System ist ebenso möglich wie die Betätigung per Wandschalter, Fernbedienung oder Smartphone. Und durch LED-Leuchten und Heizstrahler lässt sich der Platz unter dem Schattenspender auch in der kühlen Übergangszeit als Wohlfühlort im Freien nutzen. „Viele gute Gründe für Qualität vom Fachbetrieb“, so Hachtel.
Fotos: Pixabay
Planungshilfe
Informationen für den Wintergartenbau BERLIN (RED). Ohne ausreichende Planungshilfen und weiterführenden Informationen kann der Wintergartenbau leicht zum Glücksspiel werden. Nutzen Sie daher die Erfahrungen, die seit vielen Jahren beim Wintergartenbau gemacht worden sind.
» Der Bauantrag Wintergärten sind in den meisten Bundesländern genehmigungspflichtig, d.h. dass die Bauämter nach den von Ihnen einzureichenden Bauunterlagen entscheiden, ob eine Baugenehmigung notwendig ist oder nicht (Genehmigungsfreistellung). Nur in den Bundesländern, in denen der Wintergarten in der Landesbauordnung verfahrensfrei gestellt ist, reicht die nachträgliche Bauanzeige. Fragen Sie in Ihrem zuständigen Bauamt nach,
was an Ihrem Standort notwendig ist. Das ist die einfachste und zuverlässigste Klärungsmethode, da Baurecht in der Kompetenz der Bundesländer liegt. Bevor Sie Ihren Wintergarten detailliert planen, sollten die folgenden Fragen geklärt werden: • Wieviel Fläche darf auf Ihrem Grundstück noch bebaut werden? • Sind Bauformen vorgeschrieben, wenn ja, welche? • Welche Grenzabstände sind einzuhalten? • Welche Baufluchtlinien sind einzuhalten? Eine zuverlässige Antwort auf diese Fragen gibt auf jeden Fall eine unverbindliche Bauanfrage, die auch gleich klärt, ob und unter welchen Auflagen eine Baugenehmigung erteilt wird.
IhrIhrSpezialist undInsektenschutz Insektenschutz Spezialistfür fürSonnenSonnen- und Rollladen sien lou a J n e d a GmbH RoFlllilegengittseier n Sonnenschutztechnik Walkmühlweg 18 Feuchtwangen JaMloaurkisen Tel.91555 0 98 52 / 21 84 · Fax 93 82
Sonnenschutztechnik GmbH r e t t i g n Walkmühlweg 18 Fliege Feuchtwangen Markisen Tel.91555 0 98 52 / 21 84 · Fax 93 82 www.schenk-sonnenschutztechnik.de
W F