WochenZeitung Ansbach KW 20.20

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Wie gehen regionale Arbeitgeber mit den Herausforderungen der Corona-Krise um? Ein Möbelwerk und ein Friseursalon aus Herrieden und Ansbach berichten. Lesen Sie mehr auf Seite 5

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ANSBACH

Nr. 20 · 49. Jahrg. · 16. Mai 2020

Weniger Höfe, mehr Skepsis

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Positionspapier des Agrarsozialen Arbeitskreises der Evangelischen Landjugend

Der Landesvorstand des Agrarsozialen Arbeitskreises der Evangelischen Landjugend macht sich Gedanken über die aktuelle Situation der Landwirtschaft. (v. l. Andrea Feuerstein, Tobias Merkenschlager, Florian Müller, Andreas Kießling, Stefan Funke, Friedrich Steinacker, Peter Schlee. Foto: Evangelische Landjugend

UNSER

PAPPENHEIM (RED). Die CoronaKrise zeigt, dass Landwirtschaft ein „systemrelevanter“ Beruf ist. Die Versorgung mit Lebensmitteln aus dem eigenen Land bringt Sicherheit. Trotz dieser hohen Leistung, die Landwirte für die Gesellschaft bringen, stehen die Bäuerinnen und Bauern seit Jahren massiv unter Druck. Die Zahl der Bauernhöfe sinkt ständig. Laut Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung wurden zwischen 2001 und 2018 36% der Rinder- und 81% der Schweinehaltungen aufgegeben. Gleichzeitig steigt die Zahl der Tiere pro Betrieb. Denn die Erzeugerpreise sind seit 30 Jahren gleichgeblieben, während die Kosten stiegen. Diese Entwicklung versuchen Landwirte zu kompensieren, indem mehr produziert wird. Der Großteil der Verbraucher begegnet dem Wachsen der Betriebe mit Skepsis. Die Wünsche von Verbrauchern zeigen sich jedoch nicht im Kaufverhalten. Landwirte erzeugen nach den Anforderungen des Marktes

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und sehen sich mit der Kritik von Verbrauchern konfrontiert. Immer neue gesetzliche Auflagen gefährden die Planungssicherheit auf den Betrieben. Dabei sind Investitionen im Agrarbereich auf Langfristigkeit ausgelegt und benötigen verlässliche Rahmenbedingungen. Es stellt sich die Frage, ob junge Leute unter diesen Bedingungen überhaupt noch bereit sind, einen Hof zu

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2 | Lokales

WochenZeitung Ansbach · 16. Mai 2020

MOMENT MAL

AUF EIN WORT — CHRISTLICHE GEDANKEN

Christi Himmelfahrt Da die „Himmelfahrt“ Jesu unser Vorstellungsvermögen übersteigt, feiern viele stattdessen lieber den so genannten Vatertag. Kirchengemeinden könnten diesen Trend aufnehmen, z. B. Wanderausflüge für Männer veranstalten, ein Angebot, das auch kirchlich weniger Interessierte erreichen könnte. Wer dem eigentlichen Sinn von „Christi Himmelfahrt“ auf die Spur kommen möchte, mag sich Paul Klees Tuschezeichnung mit dem Titel Christuskopf im Evangelischen Gesangbuch betrachten: Das Gesicht Jesu erscheint schwebend, als könne es zer-

fließen. Er trägt noch die Dornenkrone, das Zeichen seines Martertodes, aber über seinem Antlitz liegt ein überirdischer Glanz. Was auch immer damals im Einzelnen geschah, die Botschaft von „Christi Himmelfahrt“ lautet: Jesus Christus ist der Herr der ganzen Welt, ist an die Grenzen von Raum und Zeit nicht mehr gebunden. Er begleitet uns heute auf allen oft so verschlungenen, verwirrenden Wegen unseres Alltags, noch ungreifbar, wie Paul Klees Bild ihn zeigt. Aber er wird wiederkommen, er möchte uns ins Himmelreich holen. Jesus, der

selbst verspottet und gedemütigt wurde, wird in Gottes neuer Welt die zur Verantwortung ziehen, die hier auf Erden ihre Mitmenschen gequält und keine Buße getan haben. Da Jesus Christus „nach oben“ entschwunden ist, dürfen wir Christen aufrecht durchs Leben gehen, müssen uns nicht niederdrücken lassen von unseren negativen Erfahrungen. Da er schon jetzt König ist, dürfen wir Christen heute schon königlich leben, also frei, selbstbewusst und großzügig.

VON MARTINA SCHÜRMEYER

FRITZ P. RINNHOFER ZUM THEMA: PERSPEKTIVEN „DER HOFFNUNGSVOLLE HAT VIELE PERSPEKTIVEN, DER HOFFNUNGSLOSE NUR EINE.“ Das Leben ist wahnsinnig bunt für den, der bereit ist, die Farben zu sehen. Betrachten Sie Gelb und Rot, Grün und Blau, ja auch Rosa und Pink als Platzhalter für all die Möglichkeiten, die Ihnen heute und morgen offenbart werden. Sie müssen sich lediglich dazu entscheiden, die tausendundeine Chance auch wahrzunehmen. Was spricht dagegen? Bleiben Sie gesund!

Pfr. Dr. Christian Fuchs

Stadtmodell zum Anfassen

Zum Stadtjubiläum 2021 wird das Modell auf dem Schloßplatz eingeweiht. Darauf freuen sich (von links): Friedrich Hilterhaus, Gerti Hilterhaus, Oberbürgermeister Thomas Deffner und Künstler Felix Brörken Foto: Stadt Ansbach

Deffner und bedankt sich ganz herzlich beim Ehepaar Hilterhaus für diese Spende. Die Idee für ein solches Stadtmodell wurde im Rahmen des Ideenwettbewerbs für das Stadtjubiläum von Bürgermeisterin Elke Homm-Vogel eingereicht. Friedrich Hilterhaus und seine Ehefrau Gerti freuen sich, dass sie diese Idee realisieren können. Bereits vor Jahren, bei einer Besichtigung in Kulmbach, hatten sie ein entsprechendes Modell gesehen. Künstler und

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Bildhauer Felix Brörken wird das Blindenmodell in den kommenden Monaten erstellen. Nach der Projektpräsentation war er in der Ansbacher Altstadt unterwegs und hat von jedem Haus Fotos gemacht. Laut Brörkens Angaben entwickle er dann mit Hilfe der Fotos, Stadtplänen und Luftbildern das Modell im Maßstab 1 zu 500. Die Einweihung des Modells ist im Jubiläumsjahr am 5. Mai geplant, am Tag der Menschen mit Behinderung.

Lyrik von Gerd Scherm (Binzwangen/Colmberg)

Bürgeramt umgezogen ANSBACH (RED). Das Bürgeramt der Stadt Ansbach ist ab sofort im Angletsaal, Kulturzentrum am Karlsplatz, Karlsplatz 7/9, erreichbar. Die Räumlichkeiten des Bürgeramts in der Nürnberger Straße werden bis zum Sommer 2021 umfangreich modernisiert

und umgestaltet. Aufgrund der Corona-Pandemie ist derzeit ein Besuch nur mit Termin möglich. Die Kontaktaufnahme kann über die Online-Terminvergabe auf der städtischen Homepage (www. ansbach.de) oder per Telefon unter 0981 51-0 erfolgen.

AUS WIRTSCHAFT UND GESUNDHEIT

Planbare Eingriffe wieder möglich Routine-Test auf COVID-19 vor stationärer Aufnahme ANSBACH (RED). An den drei ANregiomed-Kliniken werden ab sofort wieder verstärkt geplante Eingriffe durchgeführt. „Wir sind sehr froh, endlich wieder Patienten versorgen zu können, die zum Teil seit mehreren Wochen auf wichtige Eingriffe warten“, sagt Dr. Gerhard M. Sontheimer. Mit Beginn der „Corona-Krise“ waren planbare Eingriffe größtenteils verschoben worden. „Neben der Versorgung von Notfällen und einigen weiteren dringend behandlungsbedürftigen Erkrankungen, wie zum Beispiel fortschreitenden Tumorleiden, haben wir uns in den letzten Wochen fast ausschließlich auf die Versorgung COVID19-infizierter Patienten und Verdachtsfälle konzentriert“, so der ANregiomed-Vorstand. Eine neue Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ermögliche den Krankenhäusern jetzt die teilweise Wiederaufnahme des Regelbetriebs.

Verkehrsunfall ANSBACH (RED). Am Montag, 11. Mai, 13:15 Uhr, fuhr ein 62-Jähriger mit einem Pkw Hyundai Santa Fe auf der Nürnberger Straße in Richtung Nürnberg. Beim Wechsel vom rechten auf den linken Fahrstreifen übersah er einen daneben fahrenden 38-Jährigen mit einem Pkw VW Passat. Durch den Zusammenstoß wurde der 62-Jährige mit seinem Pkw Hyundai Santa Fe in einer 180 Grad-Drehung auf die Gegenfahrbahn geschoben. Hierdurch waren beiden Fahrstreifen des Gegenverkehrs kurzzeitig blockiert. Verletzt wurde keiner der beiden Fahrzeugführer, an jedem der beteiligten Fahrzeuge entstand Sachschaden in Höhe von jeweils ca. 5.000 Euro. Unfallflucht ANSBACH (RED). Am Samstag, 09. Mai, in der Zeit zwischen 14:30 Uhr und 16:15 Uhr, beschädigte ein Unbekannter vermutlich auf dem Parkdeck des Kauflands in der Ritter-vonLang-Allee einen geparkten Pkw BMW 530d. Eventuell fuhr der unbekannte Fahrzeuglenker mit einem Pkw-Anhänger gegen das Heck des geparkten Pkw BMW. Am geschädigten Pkw BMW wurden die Heckstoßstange und die Heckklappe beschädigt, der Sachschaden beläuft sich auf rund 6.000 Euro. Hinweise hierzu bitte an die Polizei Ansbach unter 0981/9094-121.

Hilterhaus-Stiftung spendet ein Bronze-Modell der Ansbacher Altstadt

ANSBACH (RED). Anlässlich des 800-jährigen Stadtjubiläums spendet die Hilterhaus-Stiftung im Namen von Gerti Hilterhaus der Stadt Ansbach ein Modell der Ansbacher Altstadt. Das Modell aus Bronze ist als sogenanntes Blindenmodell zum Fühlen, Sehen und Begreifen. Es soll zentral auf dem Ansbacher Schloßplatz aufgestellt werden und so auch ein idealer Startpunkt für die Stadtführungen werden, freut sich Oberbürgermeister Thomas

KURZ BERICHTET

Solarpanel entwendet WEIHENZELL (RED). In der Zeit von Mittwoch, 06. Mai, bis Samstag, 09. Mai, entwendete ein Unbekannter von einer abgelegenen Gartenhütte im Gemeindebereich Weihenzell, Steinmühle, Nähe Kläranlage, ein Solarpanel inklusive Batterie im Wert von ca. 300 Euro. Das Solarpanel war auf dem Dach der Gartenhütte installiert, der unbekannte Täter drang in das Gebäude ein, indem er die Tür aufhebelte und entwendete in der Folge das Solarmodul. Der vor Ort verursachte Sachschaden beläuft sich auf ca. 150 Euro. Hinweise hierzu bitte an die Polizei Ansbach unter 0981/9094-121.

WochenZeitung 91522 Ansbach · Würzburger Straße 44 Tel. 09 81 / 9 70 15 - 0 Fax 09 81 / 9 70 15 - 9 90 info.ansbach@wochenzeitung.de www.wochenzeitung.de VERLAG UND POSTANSCHRIFT Amedia Informations GmbH Gutenbergstr. 3 86650 Wemding Tel. 0 90 92 / 96 83 - 0 Telefax 0 90 92 / 86 83 - 990 GESCHÄFTSFÜHRER Alexander Subat Im Verbund erscheinen weitere WochenZeitungen: Aalen, Altmühlfranken, Donauwörth, Heidenheim sowie die SonntagsZeitung Nördlingen.

Foto: ANregiomed

Eine Terminvereinbarung ist am Klinikum Ansbach ab sofort wieder über das Interdisziplinäre Diagnostikzentrum (IDZ) unter Tel. 0981 484-2444 möglich, an den Kliniken Dinkelsbühl und Rothenburg können die Fachabteilungen direkt oder über die Zentrale kontaktiert werden. „Natürlich gelten nach wie vor erweiterte Sicherheitsmaßnahmen“, erklärt Dr. Sontheimer weiter. „Patienten werden zwei Tage vor der geplanten stationären Aufnahme einbestellt und routinemäßig auf COVID-19 getestet. Ist das Ergebnis positiv, wird der

Patient nicht aufgenommen und der Eingriff verschoben, auch wenn keine Symptome vorliegen. Notfallpatienten werden bei der Aufnahme grundsätzlich abgestrichen und bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses einzelisoliert.“ Auf einen möglichen erneuten Anstieg der Corona-Infektionen sind die Kliniken ebenfalls vorbereitet: Bis auf weiteres werden 25 Prozent der Bettenkapazitäten sowie 30 Prozent der Beatmungsplätze auf den Intensivstationen für COVID-19-Erkrankte freigehalten.

GESCHÄFTSSTELLENLEITUNG WochenZeitung Ansbach Chefredakteurin Landkreis Ansbach Martina Schürmeyer (msc) Tel. 09 81 / 9 70 15 -0 Verkaufsleitung Martina Schürmeyer Beiträge und Leserzuschriften in der WochenZeitung mit voller Namensangabe geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion wieder und werden von den Autoren/-innen selbst verantwortet. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Bilder kann keine Gewähr übernommen werden. DRUCK DZO Druckzentrum Oberfranken GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße1, 96050 Bamberg Für gewerbl. Werbeanzeigen gilt zzt. die Preis lis te Nr. 41 in Verb. mit den AGB des Verlages. Nachdruck , auch auszugsw. von Anzeigen und Texten, nur mit ausdrückl. Genehmigung des Verlages. Eine Haftung für die Richtigkeit telefonisch aufgegebener Anzeigen kann nicht übernommen werden.


Recht und Steuern | 3

16. Mai 2020 · WochenZeitung Ansbach

Recht & SteueRn

Alles was Recht ist

Neuregelungen in der Straßenverkehrsordnung Härtere Strafen beim verbotswidrigen Parken sowie bei zu hoher Geschwindigkeit NÜRNBERG (RED). Die neue Straßenverkehrsordnung trat am 28. April 2020 in Kraft und beinhaltet unter anderem höhere Bußgelder für Verkehrssünder. Zudem soll die Novelle der StVO für mehr Sicherheit im Radverkehr sorgen. Aus Sicht des ADAC Nordbayern gehen vor allem die Neuregelungen zum Schutz von Radfahrern und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit teilweise in die richtige Richtung. Weniger sinnvoll erscheinen hingegen die Verschärfungen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Jenseits von gesetzlichen Maßnahmen ist es entscheidend, dass Autofahrer und Radfahrer mehr Rücksichtnahme üben und sich umsichtig und vorsichtig verhalten.

» Tempoüberschreitungen

Die Strafen für Tempoverstöße werden deutlich verschärft. Ein einmonatiges Fahrverbot wird künftig ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts und ab 26 km/h außerorts verhängt. Jürgen Hildebrandt (Abteilungsleiter Verkehr, Technik und Umwelt beim ADAC Nordbayern) sieht diesen Teil der Novelle kritisch: „Während eine Geschwindigkeitsüberschreitung bis zu 15 km/h noch mit 50 Euro (innerorts) Geldstrafe belegt wird und einen geringfügigen Verstoß darstellt, wird bei 6 km/h mehr bereits ein Fahrverbot ausgesprochen. Zudem nimmt man einem etablierten und gut funktionierenden System die Warnschussfunktion, die bislang nur im Wiederholungsfall innerhalb eines Jahres ein Fahrverbot vorsah. Dies ist aus Sicht des ADAC unverhältnismäßig. Anstatt einer Verschärfung wäre die stärkere

» Fahrrad

Foto: pixabay

Kontrolle und Überwachung bestehender Regelungen wünschenswert gewesen.“

» Rettungsgasse

Für das Nichtbilden einer Rettungsgasse droht zusätzlich zu den 200 Euro Bußgeld sowie den zwei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg ein Monat Fahrverbot. Bei unerlaubter Nutzung einer Rettungsgasse werden mindestens 240 Euro Strafe fällig sowie zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Diese Sanktionen gelten unabhängig davon, ob eine konkrete Gefahr oder Behinderung vorliegt.

» Parken Für allgemeine Halt- oder Parkverstöße werden künftig bis zu 25 Euro anstatt der bisherigen 15 Euro Bußgeld fällig, beim Parken in engen oder unübersichtlichen Straßenstellen erhöht sich der Betrag von 15 Euro auf 35 Euro. Unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz

kostet 55 Euro statt bisher 35 Euro. Wer schon mal auf der Suche nach einem Ladepunkt für sein Elektroauto fast verzweifelt ist, wird die neue Sanktionsmöglichkeit an Parkplätzen für E-Autos begrüßen. Parkt man hier verbotswidrig wird ein Verwarngeld von 55 Euro erhoben. Wer auf Geh- und Radwegen oder Schutzstreifen bzw. in zweiter Reihe parkt, der muss jetzt 55 Euro Geldbuße entrichten. Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert drohen sogar 70 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. „Da davon auszugehen ist, dass ein Halten in zweiter Reihe vermutlich immer eine Behinderung darstellt, ist diese Regelung aus Sicht des ADAC unverhältnismäßig“, so Hildebrandt. „Hier wären mehr Möglichkeiten zum kurzen Halten bzw. zum Ein- und Austeigenlassen von z.B. älteren Personen sinnvoller. Dies gilt gerade auch in Zeiten der immer stärker steigenden Auslieferungen von Paketlieferdiensten.“

Die bestehende Grünpfeilregelung wird künftig auch für Fahrradfahrer gelten. „Wesentlich hierbei: Vor dem Abbiegen ist wie beim KFZ-Verkehr an der Ampel vollständig anzuhalten, sonst begeht man einen Rotlichtverstoß mit den bekannten drastischen Konsequenzen auch für den PKW Führerschein“ betont Hildebrandt. Analog zu Tempo-30-Zonen können die Kommunen künftig Fahrradzonen ausweisen, in denen sich nur Radfahrer bewegen dürfen (es sei denn ein Zusatzschild gibt die Zone auch für andere Verkehrsteilnehmer frei). Zudem müssen Kraftfahrzeuge einen Mindestabstand von 2 Metern (außerorts) bzw. 1,5 Metern (innerorts) zu Radfahrern sowie Fußgängern und E-Scootern einhalten. Für Lastenräder gibt es künftig die Möglichkeit eigene Parkflächen und Ladezonen auszuweisen.

» Abbiegeregelung Zur Vermeidung von schweren Unfällen dürfen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen beim Rechtsabbiegen innerorts dort, wo mit Rad- und Fußverkehr gerechnet werden muss, nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren. Andernfalls werden ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister fällig. Der ADAC befürwortet diese Regelung als Schritt für ein Plus an Verkehrssicherheit und spricht sich darüber hinaus weiterhin für die verpflichtende Aus- bzw. Nachrüstung mit einem Abbiegeassistenten aus.

Mehr digitale Gerichtsprozesse Bayern treibt Digitalisierung der Gerichte voran MÜNCHEN (RED). In der CoronaKrise ist es Aufgabe der Justiz in Bayern, die Funktionsfähigkeit ihrer Institutionen aufrechtzuerhalten und zugleich die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen. Der Freistaat will die Ansteckungsgefahr im Gerichtssaal minimieren und dazu auch die digitalen Möglichkeiten nutzen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Wir wollen die Chancen der Digitalisierung auch in der Justiz nutzen. Dazu wollen wir auch den Einsatz von VideoTechnik in den Gerichtssälen verstärken.“ Technisch sind die bayerischen Gerichte schon jetzt auf einem guten Weg und mit ihrer Ausstattung unter den führenden Bundesländern in Deutschland. Bereits 50 Videokonferenzanlagen stehen zur Verfügung, sie können von 53 Gerichten genutzt werden. Aber dabei will es Bayern nicht belassen und investiert weiter. Eisenreich: "Acht weitere Anlagen haben wir bereits erworben. Unser Ziel ist eine flächendeckende Ausstattung." Zudem soll im Rahmen eines Pilotprojekts das

Gerichte im Freistaat verfügen bereits jetzt über 50 Videokonferenzanlagen Foto: Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Programm "Microsoft Teams" in zivilgerichtlichen Verhandlungen erprobt werden. Im geltenden Recht gibt es bereits Möglichkeiten für den Einsatz von Video-Technik, aber Eisenreich sieht noch Verbesserungsbedarf. Eisenreich fordert, die Möglichkeiten des Video-

Einsatzes im Strafverfahren zu erweitern: "Wenn Zeugen wegen Quarantänemaßnahmen, Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe oder Reisebeschränkungen nicht im Gerichtssaal erscheinen können, sollten sie in der Hauptverhandlung per Video vernommen werden können."

Im Strafverfahren bietet das geltende Recht folgende Möglichkeiten: • Für eine Hauptverhandlung müssen sich Richter, Staatsanwaltschaft, Angeklagte und Verteidiger grundsätzlich persönlich im Gerichtssaal einfinden; die persönliche Anwesenheit des Angeklagten durch eine Videoübertragung ist nur in engen Ausnahmefällen ersetzbar. • Die persönliche Anwesenheit von Zeugen im Gerichtssaal kann unter bestimmten Voraussetzungen durch deren Videovernehmung ersetzt werden, etwa wenn dem Opfer einer Straftat (z.B. eines Sexualdelikts) die persönliche Konfrontation mit dem Angeklagten im Gerichtssaal erspart werden soll. • Sachverständige können grundsätzlich per Video angehört werden. In Zivilverfahren sind VideoKonferenzen nach § 128a ZPO durchführbar. Ob sich ein Verfahren im Einzelfall für eine OnlineVerhandlung eignet, entscheiden die Richterinnen und Richter in richterlicher Unabhängigkeit.

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4 | Lokales

WochenZeitung Ansbach · 16. Mai 2020

„Freue mich auf die neue Aufgabe!“

AUS WIRTSCHAFT UND UNTERNEHMEN

Alle Läden im Brücken-Center geöffnet

Alfons Brandl rückt in den Bayerischen Landtag nach

Alfons Brandl vor dem Plenarsaal des Bayerischen Landtages. Foto: Büro MdL Alfons Brandl

HERRIEDEN/MÜNCHEN (RED). Zum Ausscheiden des Landrates Manuel Westphal aus dem Bayerischen Landtag und seinem Nachrücken ins Maximilianeum erklärt Alfons Brandl, Herrieden: „Es ist mir eine große Ehre für die Menschen und Interessen unserer Region im Bayerischen

Landtag arbeiten zu können. Zugleich ist mir bewusst, dass gerade in der aktuellen CoronaLage das Amt eine spannende Herausforderung ist. Ich danke meinem Vorgänger Manuel Westphal für die geleistete Arbeit und wünsche ihm viel Erfolg im neuen Amt als Landrat des Landkreises

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Weißenburg-Gunzenhausen. So wie wir bisher für Herrieden – er als Abgeordneter und ich als Bürgermeister – zusammenwirkten, werden wir auch in Zukunft weiterhin als Landrat und Abgeordneter für den südlichen Teil unseres Stimmkreises gut zusammenarbeiten. Ein erfolgreiches Zusammenspiel wünsche ich mir auch mit dem wiedergewählten Landrat des Landkreises Ansbach Dr. Jürgen Ludwig und allen Mandats- und Funktionsträgern in Stimmkreis Ansbach-Süd. Mein Einzug in den Bayerischen Landtag ist ein Vertrauensvorschuss, den mir die Bürgerinnen und Bürger der Region durch ihre Stimmabgabe bei der Landtagswahl 2018 entgegengebracht haben. Ich freue mich, jetzt diesen Vertrauensbeweis durch die Arbeit im Bayerischen Landtag zurückzahlen zu können. Ich sehe mich dabei als ein Kämpfer und Ansprechpartner für die Menschen und Interessen unserer Region, allen voran besonders für die Belange in Stimmkreis Ansbach-Süd und WeißenburgGunzenhausen. Ich verstehe mich als Interessenvertreter für unsere Heimat, als Ombudsmann unserer Region. In diesem Sinne hoffe ich auf viele gute und interessante Begegnung, wenn die Tage der Corona-bedingten Einschränkungen vorbei sind.“

Center-Manager Andreas Schmid begrüßt Entscheidung

Seit Montag dürfen wieder alle Läden im Brücken-Center Kunden empfangen.

ANSBACH (RED). „Wir begrüßen sehr, dass nach der Entscheidung, auch die Einkaufszentren wieder ganz zu öffnen, nun endlich Klarheit beim Thema Ladenöffnung geschaffen wurde und die massive Verunsicherung der letzten Wochen bei unseren Mietpartnern und unseren Kunden im BrückenCenter Ansbach ein Ende hat. Die Entscheidung, alle Läden, unabhängig von Größe, Sortiment oder Verortung, wieder zu öffnen, bestätigt uns auch in der Ansicht, dass allein die Umsetzbarkeit der Vorgaben des Infektionsschutzes

in den jeweiligen Betrieben als Kriterium herangezogen werden kann“, sagt der Geschäftsführer des Brücken-Centers Ansbach, Andreas Schmid. Dass die Händler in der Lage seien, mit guten Abstands- und Hygienekonzepten die Gesundheit ihrer Kunden zu schützen, hätten sie bayernweit in den vergangenen Tagen ja bereits eindrucksvoll unter Beweis gestellt, so Schmid. Auch das Brücken-Center hatte zusammen mit seinen Mietern ein überzeugendes Abstands- und Hygieneschutzkonzept erarbeitet,

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Foto: Brücken-Center

das von der Stadt Ansbach auch explizit gelobt wurde. „Nun können wir dieses Konzept endlich auch umsetzen. Denn selbstverständlich steht auch für uns als Betreiber des Brücken-Centers der Schutz der Gesundheit unserer Miet- und Geschäftspartner sowie der vielen Kunden an erster Stelle“, freut sich der Center-Manager über die Wiedereröffnung. Die seit Wochen andauernde Schließung der Läden in Bayern hat auch im Brücken-Center viele Mietpartner in existenzielle Nöte gebracht. Dass Geschäfte in Einkaufszentren von den Lockerungen der Ladenschließungen dann ausgenommen wurden, konnten viele Ladenbesitzer nicht mehr nachvollziehen. Nachdem auch immer mehr Gerichte in Bayern in ihren Urteilen auf die zum Teil verfassungswidrigen Ungleichbehandlungen verwiesen haben, hat die bayerische Staatsregierung in ihrer ab Montag, 11. Mai, geltenden 4. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung endlich das Wirrwarr um Ladengrößen, Sortimente und Betriebstypen beendet und die Öffnung aller Läden im bayerischen Einzelhandel erlaubt. Im Brücken-Center bleibt leider weiterhin das Fitness-Studio vorerst geschlossen. „Die Geschäfte außerhalb der Grundversorgung mussten im Brücken-Center über sieben Wochen, also 43 Verkaufstage, schließen, die Gastronomie bis zur voraussichtlichen Öffnung am 23. Mai sogar fast zehn Wochen“, macht Andreas Schmid die dramatische Lage vieler seiner Mieter deutlich. „Wir haben vom ersten Tag an im engen Kontakt mit unseren Mietern individuelle Lösungen erarbeitet, wie wir sie unterstützen können, damit wir die Zukunft im Brücken-Center weiter gemeinsam gestalten können. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen unseren Miet- und Geschäftspartnern sowie unseren vielen Kunden für ihre Unterstützung, das Verständnis und die Geduld bedanken.“ An die Politik appelliert Schmid: „Um den so stark wie fast keine andere Branche von der CoronaKrise gebeutelten Einzelhandel die Möglichkeit zu geben, wieder auf die Beine zu kommen, wäre jetzt die richtige Zeit, über Instrumente wie verkaufsoffene Sonntage oder lange Einkaufsnächte (ohne unerfüllbare Auflagen) verstärkt nachzudenken und nicht nur über Abwrackprämien für die Autoindustrie.“


Aus Wirtschaft und Unternehmen | 5

16. Mai 2020 · WochenZeitung Ansbach

Wieder hochfahren mit Ihrer WZ - Packen wir’s an! Interview mit Christoph Schüller, Geschäftsführer Wohnzentrum Schüller GmbH ANSBACH/HERRIEDEN. Die Corona-Pandemie ist die größte Herausforderung der Gegenwart. Weltweit leidet die Wirtschaft stark unter ihren Auswirkungen. Um die Krise zu bewältigen ist Zusammenhalt unser oberstes Gebot. Viele Wochen stand auch in der Region 8 das wirtschaftliche Leben still. Erst die Lockerungen, die am 27. April in Kraft traten, ermöglichten es kleinen Läden wieder die Türen für den Kundenverkehr zu öffnen. Natürlich nur unter Einhaltung strenger Hygienevorschriften. Die Gesundheit und der Schutz der Schwächsten unserer Gesellschaft haben weiterhin Priorität. Für weite Teile des lokalen Einzelhandels bedeutete das dennoch eine große Erleichterung. Auch die WochenZeitung ist nach einer mehrwöchigen Zwangspause zurück und möchte die Wirtschaftstreibenden bei der Wiederbelebung der Stadt helfen. Die Stärke unserer Region sind die vielen Unternehmen. An ihnen hängen tausende von Arbeitsplätzen. Wenn wir diese schützen wollen, müssen wir die lokale Wirtschaft unterstützen, indem wir uns aktiv für die lokalen Einzelhändler, Gastronomie- und Hotelbetriebe, Dienstleister und Handwerker vor Ort entscheiden und ihre Angebote von Gutscheinen bis Lieferdienste annehmen. Von den Herausforderungen für seine Branche berichtete uns im WZ-Interview Geschäftsführer der Wohnzentrum Schüller GmbH, Christoph Schüller.

WZ: Herr Schüller, wie navigierten Sie Ihr Geschäft durch diese turbulente Zeit? Schüller: Nach der angeordneten Geschäftsschließung durften wir von einem Tag auf den anderen keine Kunden mehr in unserer Ausstellung empfangen. Die Abholung bereits bestellter Möbel sowie deren Auslieferung und Montage war unter hohen Sicherheitsmaßnahmen aber zum Glück immer noch möglich. Für einen Teil unserer Angestellten haben wir Kurzarbeit angemeldet. Trotz geschlossener Türen waren wir natürlich immer für die Fragen und Nöten unserer Kunden telefonisch erreichbar. Das war sehr wichtig. WZ: Welche Maßnahmen haben Sie zum Schutz Ihrer Mitarbeiter und Kunden ergriffen? Schüller: Wir haben sehr früh realisiert, dass am Tag X der Wiedereröffnung sehr strenge Hygienemaßnahmen gelten werden und haben uns deshalb frühzeitig nach Masken, Plexiglaswänden, Desinfektionsmittel etc. bemüht und Gedanken über Schutzmöglichkeiten an allen Touchpoints gemacht. Die jetzt geltenden Gebote konnten wir bereits Wochen vor der Eröffnung erfüllen und übertreffen diese sogar teilweise. Die Sicherheit unserer Kunden und Mitarbeiter hat oberste Priorität. WZ: Mit welchen Herausforderungen haben sie zu kämpfen? Schüller: Nun ja, das Konzept unseres Küchenzentrums und un-

Auch bei Schüller hat Gesundheit oberste Priorität.

seres Wohnzentrums lebt davon, den Besucher mit unserer Ausstellung und Warenpräsentation in eine Welt zu entführen, die ihm Inspiration und Motivation zugleich ist. Zusammen mit der Beratung und Planung unserer Einrichtungsberater konnten wir so immer ein Rundum-Sorglospaket anbieten. Die Schließung hat uns mit dem bisherigen Konzept über Nacht zum Neudenken gezwungen. Küchenplanungen oder Wohnberatung online über Skype und Telefon haben sich dann sehr schnell etabliert. Ein vollwertiger Ersatz zum persönlichen Kontakt werden sie aber wohl nie werden. Für ganz ungeduldige Kunden haben wir einen virtuellen Rundgang in unserer Ausstellung mit Google Streetview angeboten. Ich habe mehrmals Mitarbeiter vor unserem Möbelhaus getroffen, die mich wehmütig gefragt

Foto: Wohnzentrum Schüller GmbH

haben, wann es denn endlich wieder weitergeht und wir wieder öffnen dürfen. Das hat mir gezeigt, dass es zwar einen wirtschaftlichen Schaden durch Corona gibt, der in irgendeiner Art und Weise mal zu beziffern sein wird - der emotionale Schaden und die psychische Belastung, wenn man das so nennen kann, darf aber auch nicht vergessen werden. Auch das war in dieser Zeit eine große Herausforderung. WZ: Wo und wie sind Sie derzeit für Ihre Kunden erreichbar? Schüller: Wir sind zum Glück seit dem 11. Mai wieder vollumfänglich für unsere Kunden erreichbar und unsere Ausstellungen sind ohne Begrenzung geöffnet. WZ: Welche Perspektiven und Probleme sehen Sie für die Zukunft?

Schüller: So sehr uns die Einschränkungen durch Corona auch zu schaffen machten und machen, im Bewusstsein jedes Einzelnen hat das Ganze vielleicht doch etwas bewirkt. Man richtet den Fokus wieder mehr auf das Wesentliche und erkennt wie fragil eigentlich unsere wirtschaftliche Welt aufgebaut ist. Dinge wie Qualität, Nachhaltigkeit und Verlässlichkeit bekommen in diesen Zeiten wieder einen ganz neuen Stellenwert. Aus diesem Grund sehe ich unser Unternehmen für die Zukunft gut aufgestellt und bin daher optimistisch gestimmt. WZ: Viele Wochen der Ungewissheit liegen hinter Ihnen, wie haben Sie diese Zeit verbracht? Schüller: Die ersten Woche waren nicht einfach weil doch eine große Ungewissheit und Unsicherheit geherrscht hat, dann lernte man sich mit der Krise zu arrangieren und hat die staatlich angeordnete Entschleunigung auch mal genutzt um etwas bei einem Spaziergang in unserer wunderschönen Region auszuspannen. Ansonsten war natürlich auch sehr viel zu Tun, um für den Restart wieder perfekt gerüstet zu sein und die Abläufe im Unternehmen am Laufen zu halten. Es gab ja wirklich keinen Bereich, der nicht in irgendeiner Form betroffen war und ein Handeln erforderlich machte. Herr Schüller, vielen Dank für das Gespräch. Wir wünschen Ihnen und Ihrem Team für die Zukunft alles Gute.

Interview mit Diana Pickelmann-Heller, Geschäftsführerin Hair Design Diana GmbH ANSBACH/HERRIEDEN. Seit bereits 20 Jahren liest Friseurmeisterin Diana Pickelmann-Heller ihren Kunden die Wünsche von den „Haarspitzen“ ab. Im Jahr 2000 erfüllte sie sich mit ihrem eigenen Friseursalon in Herrieden einen ganz großen Traum. Modern und innovativ war schon damals ihre Devise und die ging voll auf, denn nur drei Jahre später folgte die Eröffnung eines zweiten Salons in Ansbach. Aufgrund von Corona mussten nun viele treue Kunden von Hair Design Diana lange Zeit auf Geschäftsführerin Pickelmann-Heller und ihr Team verzichten. Lang ersehnt war die Wiedereröffnung am 4. Mai. Vorerst läuft der Betrieb aber nur mit starken Einschränkungen wie uns Pickelmann-Heller im WZInterview berichtete WZ: Wie navigierten Sie Ihr Geschäft durch diese turbulente Zeit? Pickelmann-Heller: Die Schließung unserer Salons war wie eine Vollbremsung. Von einem Tag auf den anderen war das Leben ein anderes und wir waren damit beschäftigt Termine abzusagen und Kunden zu vertrösten, anstatt sie zu verschönern. Für einen Lichtblick in dieser schrecklichen Zeit sorgte die Nachricht eines Kunden an uns. Auch seinen Termin mussten wir absagen, daraufhin schrieb dieser uns eine E-Mail, in der er uns aufforderte, ihm unsere Bankverbindung mitzuteilen. Er wollte seinen Haarschnitt schon mal im Voraus bezahlen, um uns finanziell zu unterstützen und sicherzustellen, dass sein Lieblingsfriseur auch nach der Krise

noch existiert. Diese herzliche Mail hat uns mehr geholfen als jede Soforthilfemaßnahme der Regierung, gleichzeitig brachte sie uns auf die Idee: Wir haben begonnen Gutscheine mit besonderen Nachlässen für die Zeit nach Corona über unsere Website zu verkaufen. Wir waren mehr als überrascht wie viele Kunden dieses Angebot genutzt haben und uns dadurch ihr Vertrauen gezeigt und Unterstützung entgegengebracht haben. Voller Stolz können wir behaupten, die besten und liebsten Kunden zu haben. Ich möchte mich deshalb auch noch mal bei allen Unterstützern recht herzlich bedanken. WZ: Welche Maßnahmen haben Sie zum Schutz Ihrer Mitarbeiter und Kunden ergriffen? Pickelmann-Heller: Das Friseurhandwerk unterliegt ohnehin bereits sehr hohen Hygienestandards. Auch wir haben uns frühzeitig Gedanken gemacht wie wir diese noch verbessern können und der Situation entsprechend erweitern können. Für uns war es deshalb auch kein Problem die Vorgaben zum Arbeitsschutz der Berufsgenossenschaft umzusetzen. WZ: Mit welchen Herausforderungen haben sie zu kämpfen? Pickelmann-Heller: Eine große körperliche Herausforderung sind die derzeit geltenden Hygienestandards. Acht Stunden mit Mundschutz und Handschuhen zu arbeiten ist alles andere als ein Vergnügen. Beim Friseur ist ja gerade auch die Kommunikati-

nehmen auf Innovation und Digitalisierung gesetzt. Das hat uns nun sehr geholfen, so konnten durch unsere Online-Terminbuchung trotz geschlossener Salons unsere Kunden ihre Termine bereits frühzeitig vor dem offiziellen Eröffnen selbst buchen. Das hat für Entspannung auf beiden Seiten gesorgt. WZ: Viele Wochen der Ungewissheit liegen hinter Ihnen, wie haben Sie diese Zeit verbracht?

In den Friseursalons von Diana Pickelmann-Heller in Ansbach und Herrieden klären Plakate über die derzeitig gültigen Hygieneschutzmaßnahmen auf.

on sehr wichtig. Mit Mundschutz werden Gespräche leider oft nur auf das Nötigste begrenzt, obwohl man nach so langer Zeit eigentlich viel zu erzählen hat. Es geht so ein wichtiger Bestandteils des Friseurbesuchs leider verloren. Die notwendigen Reinigungsarbeiten vor und nach jedem Kunden und die Abstandregelungen haben zur Folge, dass wir derzeit nur ca. 60% der Termine vergeben können, die wir sonst anbieten können. Kalkulatorisch ist das eine große Herausforderung. WZ: Wo und wie sind Sie derzeit für Ihre Kunden erreichbar? Pickelmann-Heller: Wir Friseure dürfen seit dem 4. Mai wieder für unsere Kunden da sein.

Foto: privat

WZ: Welche Perspektiven sehen Sie für die Zukunft? Pickelmann-Heller: Die Krise hat uns gezeigt, dass wir öfter mal bestimmte eingefahrene Abläufe überdenken sollten. Teambesprechungen haben wir beispielsweise per Videokonferenz durchgeführt. Das war in dieser Zeit sehr wichtig, nicht nur um Organisatorisches zu besprechen, sondern auch um den zwischenmenschlichen Kontakt unter den Mitarbeitern zu pflegen. Wenn sie mit lieben Menschen tagtäglich im Team arbeiten und diese dann über Wochen nicht mehr sehen – das kann sehr traurig machen. Dieses Jahr feiern wir 20-jähriges Jubiläum und von Anfang an haben wir in unserem Unter-

Pickelmann-Heller: Natürlich gab es viel zu organisieren und ich würde Lügen, wenn ich sage wir hatten keine Existenzsorgen, es war ja nicht abzuschätzen wie lange wir unser Geschäft geschlossen halten müssen. Dennoch hatte die Zeit der Schließung auch etwas Positives. Die viele freie Zeit haben mein Mann und ich mit unseren Kindern sehr genossen. Auch wenn sich viele Menschen wünschen, dass alles wieder so wird wie vor Corona, sage ich ganz klar NEIN. Die Zeit mit der Familie haben wir während der Krise sehr zu schätzen gelernt und werden das weiter so beibehalten, auch wenn dann die oft so wichtig geglaubten Nebensächlichkeiten wegfallen. Frau Pickelmann-Heller, wir bedanken uns recht herzlich für Ihre Zeit und wünschen Ihnen und Ihrem Team für die Zukunft alles Gute. Interviews in Corona-Zeiten mit viel Abstand für die WZ: Martina Schürmeyer und Anika Schildbach

WZRechts-Tipp

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UNSER KIND BEKOMMT EIN SPARBUCH Emily ist gerade sechs Jahre alt geworden. Die Einschulung steht vor der Tür. Die Schultüte steht bereit, auch der neue Schulranzen ist Wolfgang Lederer gekauft. In solchen Momenten denkt die Familie häufig auch an die finanzielle Zukunft des Kindes. Papa Marcel und Oma IIse beschließen deshalb, je ein Sparbuch für Emily anzulegen. Mit schriftlicher Zustimmung von Mutter Andrea geht man auf die Sparkasse und legt zwei Sparbücher an, die sogleich vom Vater in Verwahrung genommen und mit nach Hause gebracht werden. Viele Jahre später, Emily ist 16, stellt sich die Situation so dar, dass Andrea mit ihrer noch minderjährigen Tochter ausgezogen ist. Man hat sich überworfen, sowohl mit dem Mann und Vater Marcel, als auch mit Oma Ilse. Da Emily alsbald ihren Führerschein machen möchte, braucht man Geld. Da fällt einem doch zuerst ein, dass Papa Marcel und Oma IIse zwei Sparbücher angelegt haben. Die entsprechende Anforderung, die Sparbücher an Emily herauszugeben, bleibt unerledigt. Emily und die Mutter Andrea begeben sich auf die Bank und stellen dort fest, dass die beiden Sparbücher aufgelöst sind. In der folgenden Korrespondenz, die zwischenzeitlich schon über Anwälte geführt wird, erklärt Marcel, bei dem Auszug habe die Mutter Andrea das Kinderzimmer mitgenommen. Er habe das Sparbuch gebraucht, um für die Besuche von Emily das Kinderzimmer neu einzurichten. Großmutter IIse erklärt, sie habe Bedenken gehabt, dass das Geld sinnlos verbraucht werde und hat es wieder in Verwahrung genommen. Der Fall wurde vom Oberlandesgericht Bremen unter dem Az.: 4 UF 112/14 am 03.12.2014 entschieden. Da die Anlage der Gelder auf ein Sparbuch mit dem Namen des Kindes erfolgte, steht das Guthaben auf dem Sparbuch auch dann den Kindern zu, wenn ein Dritter, auch der Vater, die Sparbücher in Verwahrung genommen oder behalten hat. Das Sparbuch unterliegt deshalb der elterlichen Pflicht zur Vermögenssorge, Abhebungen stellen eine Verletzung der elterlichen Pflicht dar und lösen Schadensersatzansprüche aus. Oma IIse und Papa Marcel wird deshalb nichts anderes übrig bleiben, als den abgehobenen Betrag erneut anzulegen oder eine andere sichere Geldanlage in gleicher Höhe vorzunehmen. Auch die Behauptung von Papa Marcel, er habe das Geld gebraucht, um das neue Kinderzimmer für Emily in seiner Wohnung einzurichten, hilft nicht. Gerade die Anschaffung von Kinderzimmermöbeln darf nicht über Mittel des Kindes erfolgen. Sie unterliegt der bestehenden Unterhaltsverpflichtung, sodass Papa Marcel für die Anschaffung der Kinderzimmermöbel von seinem Kind keinen Ersatz verlangen kann. Er war deshalb auch nicht zur Auslösung der Geldanlage berechtigt. Umso mehr gilt dies vom Sparbuch, das die Großmutter für Emily angelegt hat Marcel und IIse könnten noch daran denken, wegen der Kontaktverweigerung die Schenkungen der Sparbücher und deren Guthaben wegen groben Undanks zu widerrufen. Jedoch stellt eine Verweigerung des Kontaktes für sich allein keinen groben Undank dar. Ilse und Marcel müssen sich sogar vergegenwärtigen, dass der Verdacht einer Straftat zu einem Strafverfahren führt. Die Vereinnahmung fremden Vermögens oder der Verbrauch kann nämlich strafrechtlich eine veruntreuende Unterschlagung darstellen. Das Problem ist deshalb im Nachhinein kaum mehr zu korrigieren. Hätten sich IIse und Marcel über die Art und Weise der Geldanlage sowie die Umstände erkundigt und fachkundigen Rat bei einem Anwalt eingeholt, wäre Ihnen sicherlich das Debakel erspart geblieben. Dann hätte man auch eine Anlageform finden können, die - wenn man dies so will - nach wie vor den Zugriff auf das für Emily gedachte Guthaben ermöglicht

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Stühle hoch: Kaum eine Branche ist so stark von den Corona-Einschränkungen betroffen wie die Gastronomie und Hotellerie. Die Gewerkschaft NGG fordert Hygienepläne und Gefährdungsbeurteilungen, bevor Lokale wieder öffnen.

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ANSBACH (RED). Mit Kurzarbeit durch die Krise: In Ansbach haben seit Beginn der CoronavirusPandemie rund vier von zehn Unternehmen (38 Prozent) Kurzarbeit angemeldet. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-GenussGaststätten (NGG) mit. Die NGG beruft sich hierbei auf neueste Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Danach haben bis Ende April 513 der insgesamt 1.364 Betriebe in der Stadt Kurzarbeitergeld bei

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der BA beantragt. Zum Vergleich: Zu Beginn der Corona-Krise im März waren es noch 26 Firmen. Regina Schleser, Geschäftsführerin der NGG-Region NürnbergFürth, spricht von einer „Erschütterung auf dem heimischen Arbeitsmarkt“. Besonders betroffen ist das Gastgewerbe. „Die Branche liegt seit Wochen weitgehend brach. Gerade kleinere Hotels und Gaststätten kämpfen ums Überleben.“, sagt Schleser.

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Stellenmarkt


Gesundheit | 7

16. Mai 2020 · WochenZeitung Ansbach

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ANSBACH (RED). Die medizinischen Fachbereiche HNO, Gynäkologie, Orthopädie und Psychotherapie sind seit Frühjahr 2020 in neuen, hellen und modernen Räumen des ANregiomed MVZ am Klinikum Ansbach zu finden. Damit punktet das MVZ mit einem breiten Behandlungsspektrum in Ansbach und Umgebung. Die HNO-Praxis ist seit 1.4.2020 unter der Leitung von Facharzt Essa Al-Rabadi wiedereröffnet. Herr Al-Rabadi führt alle Untersuchungen durch und behandelt Patienten aller Kassen. Die Gynäkologie wird von Dr. Margit Kohlbauer und Dr. Thomas Gerhard geleitet und bietet unter anderem die Schwangerenvorsorge und Krebsfrüherkennungen an. Termine können derzeit von Montag bis Donnerstag vereinbart werden. In der gynäkologischen Onkologie führt Dr. Martin Koch ambulante Chemotherapien durch und ermöglicht ab Mitte Juli 2020 eine Dysplasiesprechstunde. Bei Dr. Stefanie Kriegelstein in der Orthopädie erfolgt eine spezielle diagnostische Sprechstunde für Fragestellungen „rund um Fuß und Sprunggelenk“. Da Dr. Kriegelstein am Klinikum auch

Operationen durchführt, ist die ambulante und stationäre Versorgung aus einer Hand gegeben. Neben den erwähnten Fachgebieten ist das Medizinische Versorgungszentrum seit 2016 mit der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie ausgestattet. Dabei wird Menschen geholfen, die an psychischen Erkrankungen in Folge von Krebserkrankungen sowie z.B. an Depressionen oder an Angststörungen leiden. In der Praxis für Psychotherapie sind Matthias Kauschke und Dr. HansPeter Scholl tätig und stehen zu den Sprechzeiten von Montag bis Freitag nach telefonischer Vereinbarung zur Verfügung.Durch die Umsetzung umfassender Hygiene- und Schutzmaßnahmen ist für die Patienten während der Corona-Pandemie ein sicherer Aufenthalt in allen ANregiomed MVZ im Landkreis Ansbach gewährleistet. Darunter fallen zum Beispiel das Tragen eines Mund-NasenSchutzes für Mitarbeiter und Patienten sowie die Einhaltung des Mindestabstandes. Patienten werden gebeten, die Praxis wenn möglich ohne Begleitperson aufzusuchen.

HNO-Praxis

im ANregiomed MVZ Ansbach wiedereröffnet Seit April 2020 ist Herr Essa Al-Rabadi als Facharzt für die Praxis der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde tätig. Herr Al-Rabadi führt alle maßgeblichen HNO-Untersuchungen durch und behandelt Patienten aller Kassen. Die Praxis ist unter der Telefonnummer 0981 484-2860 erreichbar und steht zu folgenden Sprechzeiten zur Verfügung: Mo/Di/Do 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr Fr 08.00 - 12.00 Uhr www.ANregiomed-mvz.de

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8 | Bauen und Wohnen

WochenZeitung Ansbach · 16. Mai 2020

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Die Zukunft im Blick behalten Frühzeitig an eine barrierefreie Einrichtung denken (DJD-MK). Wie sieht der persönliche Wunschtraum vom Leben im Alter aus? Möglichst selbstständig und weiterhin in der vertrauten Umgebung des Eigenheims oder der eigenen Wohnung leben, so dürften die meisten antworten. Damit diese Vorstellung Realität werden kann, lohnt es sich, frühzeitig an morgen zu denken. Gefährliche Stolperkanten entfernen, das Bad barrierefrei gestalten, die Küche ergonomisch umbauen: Mit solchen Maßnahmen muss man nicht bis zum Ruhestand warten. Unterstützung

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Bauen und Wohnen | 9

16. Mai 2020 · WochenZeitung Ansbach

Bauen & wohnen

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BONN (RED). Angesichts der klimabedingt steigenden Temperaturen wünschen sich immer mehr Menschen ein schattiges Plätzchen. „Wer den Frühling und Sommer auf seiner Terrasse oder auf seinem Balkon genießen möchte, sollte sich jetzt über den richtigen Sonnenschutz informieren“, sagt Ingo Plück, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Rollladen + Sonnenschutz e. V. (BVRS).

(DJD-MK). Haustüren haben zahlreiche Anforderungen auf einmal zu erfüllen. Wärmedämmend, robust und langlebig sowie einbruchhemmend sollen sie sein. Gleichzeitig soll der Eingangsbereich des Eigenheims ein Gefühl des Nachhausekommens vermitteln und für Geborgenheit und Sicherheit stehen. Die Technik, gerade in Sachen Einbruchschutz und Wärmedämmung, entwickelt sich laufend weiter. Daher empfiehlt es sich, spätestens nach 20 bis 25 Jahren die Haustür zu erneuern. Bei der Auswahl und Gestaltung des neuen Eingangsbereichs spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle. Schließlich prägt die Haustür, zusammen mit den Fenstern und dem Garagentor, ganz wesentlich den ersten Eindruck, den das Gebäude vermittelt. Zu den ersten Fragen beim Kauf einer neuen Haustür zählt daher die Materialauswahl. Die gängigsten Materialien für eine Haustür sind Kunststoff, Aluminium, Stahl

Warnung vor Schnäppchen aus dem Internet

Tipps für den Kauf einer neuen Haustür

» Sonnenschutz ist nichts für Bastler Am Anfang steht meist das Beratungsgespräch in den Ausstellungsräumen der Betriebe. Danach begutachten die Profis vor Ort, welche Produkte geeignet sind, um den gewünschten Effekt zu erreichen. Entscheidend ist, neben der Ausrichtung des Hauses, die korrekte Ermittlung des Sonnenstands für die gesamte warme Jahreszeit. Im Frühling und Herbst steht die Sonne we-

Foto: pixabay

sentlich niedriger als im Sommer. „So mancher Heimwerker hat mit Billigprodukten aus dem Internet schon böse Überraschungen erlebt: Nach der mühsamen Montage erweist sich im Hochsommer, dass der Schatten gar nicht dorthin fällt, wo er eigentlich gebraucht wird“, sagt Wilhelm

Hachtel, Vorstandsvorsitzender der Industrievereinigung Rollladen-Sonnenschutz-Automation (IVRSA). Wenn das Produkt nach den ersten Hitzegewittern auch noch Schäden aufweist, ist der Frust über das vermeintliche Schnäppchen groß.

Foto: djd-mk/Hörmann

und Holz. Unterschiede liegen in den technischen Anforderungen, der optischen Wirkung, passend zur Architektur des Eigenheims, sowie in den Kosten. Ein entscheidender Faktor ist zudem die Sicherheitsausstattung, die an den sogenannten Widerstandsklassen zu erkennen ist. Generell wird für den Hauseingang mindestens eine RC-2-Ausstattung empfohlen, für die auch Fördermittel bei der KfW-Bank beantragt werden können. Besser noch sind RC 3

und 4. Ein wichtiges Thema rund ums Haus ist ebenfalls die Energieeffizienz, das gilt auch für den Eingang: Gut gedämmte Türen helfen beim Energiesparen, abzulesen am sogenannten UDWert. Je kleiner der Wert, desto besser die Wärmedämmung der Haustür. Die Energieeinsparverordnung schreibt dafür einen UD-Wert von maximal 1,8 vor. Auch hier können Bauherren und Modernisierer Zuschüsse bei der KfW-Bank beantragen.

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WochenZeitung Ansbach · 16. Mai 2020

Schutzmaßnahme auf dem Markt

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Besuch der Märkte nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ANSBACH (RED). Zur Eindämmung des Coronavirus wurden von der Bayerischen Staatsregierung weitergehende Maßnahmen zum Tragen von Schutzmasken beschlossen. Betroffen von den Änderungen sind auch der Ansbacher Wochen- sowie der Bauern-

markt. Sowohl das Personal von Verkaufsständen als auch Kunden und deren Begleitpersonen haben eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ausgenommen hiervon sind lediglich Kinder bis zum sechsten Geburtstag und Personen, die glaubhaft machen

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können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar ist. Kundinnen und Kunden werden gebeten, sich auf die veränderten Rahmenbedingungen einzustellen.

ein königliches Gemüse Familie Schwab 91623 Sachsen b. A.

Corona-Soforthilfe

vor den Toren Ansbachs

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Herausforderungen Wirtschaft und Verwaltung Seite an Seite stehen und sich gegenseitig unterstützen.“, bedankte sich Regierungspräsident Dr. Thomas Bauer bei den Kammern.

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Wir dürfen wieder arbeiten und freuen uns, Sie wiederzusehen!

Sachsen

Erntefrisch vom Feld

Spargel und Wein

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ANSBACH (RED). Die Regierung von Mittelfranken hat ihre Service-Hotline zur Corona Soforthilfe in Betrieb genommen. In der Zeit vom 2. April bis 8. Mai 2020 haben die IHK Nürnberg für Mittelfranken und die Handwerkskammer für Mittelfranken die Service-Hotline zum Corona-Soforthilfeprogramm der bayerischen Staatsregierung und des Bundes übernommen. Damit haben IHK und HWK die Regierung bei den aktuellen Herausforderungen infolge der Coronapandemie entlastet. „Es ist schön, dass in dieser Zeit der extremen

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Die Service-Hotline der Regierung von Mittelfranken ist unter der Telefonnummer: 0981 / 531320 von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 16.00 Uhr und am Freitag von 8.30 bis 13.00 Uhr besetzt. Aufgrund der extrem hohen Anzahl gestellter Anträge können Anfragen zu bereits gestellten Anträgen bis auf weiteres nicht beantwortet werden. Dringende Mitteilungen an die Regierung von Mittelfranken können über folgende E-Mail-Adresse eingereicht werden: Coronasoforthilfe.Anfragen@reg-mfr.bayern. de

Harmonierende Geschmackskomposition

trumpfen, steht einem wahren Genuss nichts im Wege.

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informativ regional aktuell

Foto: kab-vision/stock.adobe.com/Weinheimat Württemberg/akz-o

(AKZ-O). Er ist kulinarischer König und Diva in einem: Der Spargel. Gerade beim Zusammenspiel mit dem begleitenden Wein zeigt er sich wählerisch. Durch seine leicht bitteren Aromen scheiden Weine mit zu viel Säure, wie beispielsweise viele Rieslinge, aus.

WochenZeitung

.de

Dafür schlägt zum Spargel die Stunde von Weinen mit milder Säure, wie Silvaner, Grauburgunder und Müller-Thurgau. Wenn diese dann noch über Aromen verfügen, die dem kräftigen Spargel Raum lassen und ihn umschmeicheln, statt zu über-

ICH MACH’S MIR ZUHAUSE SCHÖN!

Zum weißen Spargel mit Kartoffeln und zerlassener Butter passen Silvaner mit dezentem, mildem Bukett und ausgewogener Säure. Aber auch zu gebratenem Fisch machen diese Weine eine gute Figur, etwa zu einer Forelle. Zu Spargel mit Schinken oder Sauce Hollandaise passen etwas kräftigere Grauburgunder. Sie bringen viel Schmelz und Cremigkeit mit, gleichzeitig kontrastieren ihre frische Säure angenehm mit der Sauce Hollandaise. Auch dem geschmacklich intensiveren violetten oder grünen Spargel zeigen sie sich sich gewachsen. Spargelsalat mit Vinaigrette wiederum sucht einen Wein mit Restsüße, wie einen Müller-Thurgau. Mit dezenter Süße puffern sie die Säure der Vinaigrette ab, ihre Fruchtigkeit bei wenig Alkohol ergänzen den Salat.

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Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 9 – 18 Uhr, Sa. 9 – 15 Uhr Eyber Str. 81 · 91522 Ansbach

#zummitnehmen Fast alle Gastronomen bieten ihre Speisen zum Mitnehmen und teilweise mit Lieferservice an. Alle Angebote finden Sie unter www.bruecken-center.de/Aktuelles

#geöffnet ALLE Geschäfte haben wieder für Sie geöffnet. Mo – Sa von 10 – 18 Uhr* (*teilweise auch länger)

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