Die Sommerblumen blühen in wunderbar satten Tönen. Fotos: Martina Schürmeyer
WochenZeitung
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ANSBACH
Nr. 24 · 50. Jahrg. · 19. Juni 2021
Opernabend unter freiem Himmel
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Großes Geschenk zum Stadtjubiläum - Bayerische Staatsoper kommt nach Ansbach
ANSBACH (ASC). Mit einem Paukenschlag für Ansbach startet die Bayerische Staatsoper in die Saison 2021/2022. Unter dem Titel „Oper für alle“ veranstaltet sie am 17. September ein OpenAir-Konzert auf dem Karlsplatz. Anlass ist das 800-jährige Stadtjubiläum, wie Oberbürgermeister Thomas Deffner und Nadja Wilhelm, Leiterin des Geschäftsbereichs Kultur, Stadtmarketing und Tourismus, bei der Ankündigung erklärten. Die Planungen für „das große Highlight im Jubiläumsjahr“ (Nadja Wilhelm) haben mit einem Anruf der Nürnberger Kulturbürgermeisterin Dr. Julia Lehner begonnen. Sie fragte Oberbürgermeister Deffner, ob Ansbach Interesse an einem Auftritt der Bayerischen Staatsoper habe. Kurze Zeit später meldete sich der designierte Staatsintendant Serge Dorny beim OB und ein Stadtrundgang folgte, bei dem die Münchner Gäste mögliche Schauplätze begutachteten. Die Wahl fiel mit dem Karlsplatz auf den größten Platz (2000 Quadratmeter). Dorny ist es ein Anliegen, die Qualität der Bayerischen Staatsoper den Menschen in ganz Bayern näherzubringen, wie es in der Pressemitteilung der Stadt heißt. Zukünftig sollen deshalb immer wieder Konzerte in den verschiedenen Regierungsbezirken statt-
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Ansbach hat der Bayerischen Staatsoper den Roten Teppich ausgerollt (von links): Nadja Wilhelm, Leiterin des Geschäftsbereichs Kultur, Stadtmarketing und Tourismus, Renate Weinmann vom Amt für Kultur und Tourismus und Oberbürgermeister Thomas Deffner. Foto: Anika Schildbach
finden und nach Ansbach gehe im September, so Deffner, „die Jungfernfahrt". Bei „Oper für alle“ werden das Bayerische Staatsorchester unter der Leitung von Vladimir Jurowski und der Star-Tenor Jonas Kaufmann in die Residenzstadt kommen. Als „ganz besonderes Geschenk“ bezeichnete OB Deffner die Veranstaltung. Der Bühnenaufbau, die Technik und
die Künstler sind für die Stadt kostenlos. Und auch der Eintritt zum einmaligen Event ist für die Besucher kostenfrei. Damit möchte, so Wilhelm, die Bayerische Staatsoper bewusst auch jüngere Besucher ansprechen und für Klassische Musik begeistern. Sie hofft, soweit es Corona zulässt, mindestens 1000 Konzertgänger begrüßen zu dürfen. Für die Stadt biete das Event auch die touristi-
sche Chance, neue Gäste in der Stadt willkommen zu heißen.
» Kartenerwerb
Für die Veranstaltung wird es Sitzplätze geben, die im Amt für Kultur und Tourismus oder auf der Website der Bayerischen Staatsoper vorab gebucht werden müssen. Im August sollen, laut Wilhelm, die Karten verfügbar sein.
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2 | Lokales
WochenZeitung Ansbach · 19. Juni 2021
AUF EIN WORT — CHRISTLICHE GEDANKEN „Du hast in meinem Herzen einen festen Platz!“ Was für ein schöner Satz, wenn ein guter Freund oder eine gute Freundin mir dies zusichert. Fragen nach der Beziehung sind mit diesem einen Satz überflüssig geworden, denn es ist alles gesagt. Auch wenn das Herz rein naturwissenschaftlich nicht für Emotionen zuständig ist, so ist es in unserer Vorstellungswelt schon seit Jahrhunderten Sinnbild für unser Empfinden. Vieles kann im Herzen geschehen und mit ihm passieren: Das Herz kann aufgehen, in die Hose rutschen, bis zum Hals schlagen, gebrochen werden oder bluten.
Es gehört zum Zentrum unseres Lebens. Wenn mich jemand ins Herz schließt, dann entsteht eine intime Verbindung, die mehr ist als eine Bekanntschaft. Ich bin dem anderen wichtig und bedeute ihm viel. In der Kunstgeschichte hat sich seit dem Mittelalter eine Form der Frömmigkeit herausgebildet, in der Jesus mit einem Herzen in der Hand dargestellt wird. Auch wenn sie auf den ersten Blick etwas befremdlich wirken, so versuchen diese Bilder genau diese Botschaft auszudrücken: Du bist ihm so wichtig, dass er dich in sein Herz schließt. Du hast einen sicheren Platz in seinem Herzen.
KURZ BERICHTET PKW im Weiher gelandet
Eine Liebesbeziehung kann ich nicht rational mit Daten und Fakten erklären, sondern nur in Bildern. So ist es in unseren zwischenmenschlichen Beziehungen und nur so können wir Aussagen über das Verhältnis Gottes zu uns ausdrücken. Das Bild des Herzen eröffnet uns eine Perspektive darauf, wie sehr Gott an mir interessiert ist. So wie es in einem Gebet heißt: „Barmherziger Gott, du öffnest uns den unendlichen Reichtum der Liebe im Herzen deines Sohnes“. Ich wünsche Ihnen eine gesegnete Woche Philipp Janek, Kaplan Lyrik von Gerd Scherm (Binzwangen/Colmberg)
AUS WIRTSCHAFT UND UNTERNEHMEN
Start der Impfkampagne bei Schüller Verantwortung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin großgeschrieben HERRIEDEN (PM/ASC). Nachdem es seit vergangener Woche Betriebsärzten in Bayern möglich ist, Impfungen gegen das Covid19-Virus vorzunehmen, startete die Schüller Möbelwerk KG am Samstag, den 12. Juni 2021, die interne Impfkampagne in Zusammenarbeit mit Betriebsarzt Dr. med. Detlef Fuchs. Hiermit bekräftigte das Unternehmen erneut seine Vorreiterrolle im Hinblick auf den Infektionsschutz. Seit Beginn der Pandemie steht die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Unternehmen aus dem fränkischen Herrieden im Mittelpunkt. So konnte durch ein umfassendes Sicherheitskonzept bestehend aus Abstands- und Hygienemaßnahmen, Maskenpflicht, Einhaltung der Abstände, Entzerrung der Schichtmodelle sowie Stationen zum Fiebermessen die Verbreitung des Virus stark eingegrenzt werden. Angeboten werden seit einiger Zeit zudem mehrmals wöchentlich durchgeführte Antigen-
Freuen sich über den gelungenen Start und die hohe Akzeptanz der betrieblichen Impfkampagne: Dr. med. Detlef Fuchs (Betriebsarzt) und Hendrik Meier (Hygieneschutz-Management Schüller). Foto: Schüller Möbelwerk KG
Schnelltests, um mehr Normalität und Sicherheit im Alltag zu schaffen. Bezüglich der beschriebenen Maßnahmen war innerhalb des Unternehmens über die gesamte
Zeit der Pandemie hinweg eine hohe Disziplin und gegenseitiges Verantwortungsbewusstsein zu spüren. Die nun angelaufene interne Impfkampagne ist ein wei-
teres Bekenntnis zum Schutz der Belegschaft. Für den ersten Impftermin standen dem Unternehmen 23 Vials und somit rund 140 Ein-
zelimpfdosen zur Verfügung. Für den weiteren Verlauf plant das Unternehmen mit drei bis vier weiteren Terminen. Im zeitlichen Abstand von fünf Wochen zur Erstimpfung sollen dann die Zweitimpfungen erfolgen. Mitarbeiter des Unternehmens und medizinisches Personal unterstützen den Betriebsarzt bei der Abwicklung zum Startschuss der Impfungen: der Akkreditierung, dem Fiebercheck, dem Arztgespräch, dem Aufklärungsvideo, der eigentlichen Impfung sowie der erforderlichen 15-minütigen Nachsorge. Die Vorbereitungen zur Impfkampagne laufen bei Schüller bereits seit einiger Zeit. So wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer freiwilligen Umfrage gebeten, ihre Haltung zu einer Covid 19-Impfung durch den Betriebsarzt zu bekunden. Die Auswertung hat u.a. ergeben, dass eine relevante Zahl an Mitarbeitern/-innen bereits im Vorfeld eine Impfung erhalten hat.
NEUENDETTELSAU (RED). Am Montagabend (14.06.2021) kam es auf der Ortsverbindungsstraße zwischen Wernsbach und Neuendettelsau zu einem spektakulären Verkehrsfall. Ein 20-Jähriger steuerte seinen PKW geradewegs in die Fluten. Gegen 17:50 Uhr kam ein 20-jähriger Lenker eines PKW BMW 320 und dessen 22-jähriger Beifahrer in die Pretoullie. Der 20-Jährige verlor offenbar wegen nicht angepasster Geschwindigkeit die Kontrolle über seinen Wagen. Er überschlug sich und flog geradewegs auf dem Dach in einen Weiher auf Höhe des Wernsbacher Weges. Die beiden Männer konnten sich aus dem Wagen befreien und klammerten sich an im Weiher liegende Baumstämme. Der Weg ans Ufer blieb den Beiden verwehrt, da sie sich nicht über die am Ufer wachsenden Brenneseln trauten. Beamte der Polizeiinspektion Heilsbronn, sowie Rettungsdienst und Feuerwehr wurden zur Einsatzörtlichkeit hinzugezogen. Die Feuerwehr Neuendettelsau konnte die beiden in Not geratenen Männer mit der Drehleiter aus ihrer misslichen Lage befreien. Leicht verletzt wurden sie vor Ort medizinisch versorgt. Um Fauna und Flora zu schützen sorgte die Feuerwehr dafür, dass auslaufende Betriebsstoffe sich nicht weiter im Weiher ausbreiten konnten. Der PKW wurde von einem Abschleppunternehmen aus dem Weiher geborgen und dürfte nicht mehr viel wert sein. Gegen den Fahrer wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ob sich das Fahrzeug in ordnungsgemäßen Zustand befand, werden die weiteren Überprüfungen ergeben.
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AUS WIRTSCHAFT UND GESUNDHEIT
Jetzt geht’s wieder mit dem Rad zur Arbeit
WochenZeitung
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Gesundheitsaktion startet in Ansbach in die bereits 21. Runde
ANSBACH (PM/ASC). Vor wenigen Tagen startete erneut die Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“, die auch in diesem Jahr von der Stadt Ansbach unterstützt wird. Bis 31. August heißt es: Einfach mal das Auto stehen lasen, rauf aufs Rad, die Umwelt schonen und dazu noch etwas für die Gesundheit tun. Das Jahr 2020 war ein schwieriges Reisejahr, es hat aber auch ein Umdenken herbeigeführt. So haben nach einer Erhebung des ADFC rd. 1,8 Millionen Bundesbürger*innen erstmals eine Radreise unternommen. Die Anzahl der Tagesausflüge per Rad stieg um 40 Prozent an. „Corona beeinflusst auch in diesem Jahr unsere Aktion: Wir führen die Spielregeln aus der vergangenen Saison daher fort, so dass auch Arbeitnehmern im Home-Office die Teilnahme möglich ist“, so Michael Surowka, AOK Direktor in Mittelfranken. Wer keine Wegstrecke zur Arbeitsstelle zurücklegt, kann die geradelten Kilometer rund um sein Home-Office in den OnlineRadlkalender eintragen. „Pend-
WochenZeitung 91522 Ansbach · Welserstraße 16 a Tel. 09 81 / 9 70 15 - 0 Fax 09 81 / 9 70 15 - 9 90 info.ansbach@wochenzeitung.de www.wochenzeitung.de VERLAG Prospega GmbH Am Pfaffenpfad 28, 97720 Nüdlingen POSTANSCHRIFT Amedia Informations GmbH Gutenbergstraße 3, 86650 Wemding Tel. 0 90 92 / 96 83 - 0 info@wochenzeitung.de GESCHÄFTSFÜHRER Alexander Subat Im Verbund erscheinen weitere WochenZeitungen: Aalen, Altmühlfranken, Heidenheim sowie die SonntagsZeitung Nördlingen. GESCHÄFTSSTELLENLEITUNG WochenZeitung Ansbach Chefredakteurin Landkreis Ansbach Martina Schürmeyer (msc) Tel. 09 81 / 9 70 15 -0 Verkaufsleitung Martina Schürmeyer
von links: Oberbürgermeister Thomas Deffner, die beiden Stadtradel-Stars Sabine Stein-Hoberg und Dr. Bernhard Schmid sowie der städtische Klimaschutzbeauftragte Stephan Wickerath. Foto: Stadt Ansbach
ler können sich ebenfalls an der Aktion beteiligen, da das Radeln bis zum Bahnhof oder Pendlerparkplatz bereits gewertet wird“, so Surowka. „Wir bleiben dabei fit, aktiv, tun etwas für die Umwelt und entlasten somit den Verkehr“,
so Oberbürgermeister Deffner der Stadt Ansbach. „Deshalb ist es für die Stadt Ansbach eine Selbstverständlichkeit, sich an der Radaktion zu beteiligen und die Schirmherrschaft für die Region zu übernhemen – ein Gewinn für alle.“ Rund 73.600 Menschen
haben sich im vergangenen Jahr in Bayern der Gesundheitsinitiative angeschlossen, aus der Stadt und dem Landkreis Ansbach nahmen ca. 700 Berufstätige teil, die zusammen mit über 111.560 Kilometer auf den Rad 20.705 Kilogramm CO2 eingesprat und
2.610.504 kcal verbrannt haben. Radlerinnen und Radler können sich auf www.mit-dem-rad–zurarbeit.de anmelden. Dort gibt es weitere Infos, zudem können Teilnehmende ihre geleisteten Kilometer im Aktionskalender eintragen.
Beiträge und Leserzuschriften in der WochenZeitung mit voller Namensangabe geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion wieder und werden von den Autoren/-innen selbst verantwortet. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Bilder kann keine Gewähr übernommen werden. DRUCK DZO Druckzentrum Oberfranken GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße1, 96050 Bamberg Für gewerbl. Werbeanzeigen gilt zzt. die Preis lis te Nr. 41 in Verb. mit den AGB des Verlages. Nachdruck , auch auszugsw. von Anzeigen und Texten, nur mit ausdrückl. Genehmigung des Verlages. Eine Haftung für die Richtigkeit telefonisch aufgegebener Anzeigen kann nicht übernommen werden.
Lokales | 3
19. Juni 2021 · WochenZeitung Ansbach
Ferienpass-Programm 2021
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WZRechts-Tipp
44. Ferienpass-Aktion findet vom 30. Juli bis zum 30. September statt
Jahr exakt 500 Ferienpässe, ab dem dritten Kind einer Familie ist ein Pass kostenlos, ebenso für Kinder von Arbeitslosengeld IIEmpfangenden, Pflegekinder und Kinder mit einer Behinderung.
»»Im Ferienpass enthaltene Angebote:
Das Programm des Ferienpasses ist breit- und buntgefächert von einer Alpakawanderung bis hin zu freien Eintritten in Museen und Freizeiteinrichtungen ist für jeden Geschmack etwas dabei. Foto: Stadt Ansbach
Ansbach (jg). Endlich ist es wieder soweit! Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 17 Jahren dürfen sich ab Ende Juli ganze zwei Monate über ein abwechslungsreiches und breitgefächertes Ferienprogramm freuen, das mit rund 200 Veranstaltungen – darunter Tagesfahrten und Kreativangebote - ganz sicher für jeden etwas bereithält. Nach einem „sehr langen Lockdown“ empfindet Oberbürgermeister Thomas Deffner das Angebot des Ferienpasses als überaus wichtig, um etwas Abwechslung in den Ferienalltag der Heranwachsenden einzubringen. So formulierte es das Stadtoberhaupt erst kürzlich
bei einem Pressegespräch zum Programm des Passes. Als Ansprechpartner vor Ort waren vom Ansbacher Amt für Familie und Jugend, Udo Seidel sowie sein Kollege Thomas Bunk. Verkauft wird der Ferienpass seit Montag, den 14. Juni, zu einem erneut reduzierten Preis von sieben Euro. Wer einen Pass erwerben möchte, sollte dabei unbedingt die neue Adresse des Amtes für Familie und Jugend in der Nürnberger Straße 32 (ehemaliges Umweltamt) beachten. Der Verkauf findet heuer im ersten Stock des Gebäudes in den Zimmern 1.10 und 1.11 statt. Außerdem ist vor dem Haupteingang wieder ein
Schleusenpavillon aufgebaut, der einen kontrollierten Einlass mit „Eintrittskarte“ gewährt. An diesem wird vorab das Programmheft ausgehändigt, wie Bunk erklärte. Gleich darauf können sich Kind und Elternteil bereits erste Gedanken dazu machen, welche Angebote aus dem Heft wahrgenommen werden möchten. Empfehlenswert, so Bunk, seien maximal 20 verschiedene Aktionen, diese gilt es Zuhause mit Nummern, beginnend bei eins, auf dem Anmeldkärtchen zu priorisieren. Der Vorteil: „Die Kinder müssen sich nicht sofort entscheiden“, wie Bunk verdeutlichte. „Nicht der, der als
erster kommt, hat automatisch was bekommen“, beim Ferienpass sollen alle eine gleichgroße Chance darauf haben, an den Wunschaktionen teilzunehmen. Die durchnummerierte Anmeldekarte sollte binnen zwei Wochen wieder an das Amt für Familie und Jugend zurückgehen, damit die entsprechenden Daten für die Computer-Verlosung eingebeben werden können. Hinterher sei es wichtig, die gültige Karte mit den Anmeldebestätigungen wieder abzuholen, damit die Eltern wissen, für welche Veranstaltungen ihr Kind eingetragen wurde, so Bunk. Dies sei bis 19.07. zu tun. Zum Verkauf stehen dieses
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Wie üblich ermöglicht der Ferienpass während der Sommerferien einen kostenlosen Eintritt ins Ansbacher Freibad. Zusätzlich dazu können mit dem im Pass beinhalteten Gutscheinheft rund 47 Museen und Freizeiteinrichtungen entweder komplett kostenfrei oder ermäßigt besucht werden. Nähere Infos zu Anmeldung und Öffnungszeiten sind in dem Heftchen nachzulesen sowie auf der Website www.ansbach4you.de. Neu im Programm mitaufgenommen sind unter anderem eine Tagesfahrt zur Burg Cadolzburg und Chocothek, ein Dschungel Bastel-Theater-Workshop im Theater Ansbach oder ein Ausflug zu Fablab Ansbach. Als Klassiker und Highlights wieder mit dabei dürfen sich die Teilnehmenden außerdem über abwechslungsreiche Aktionen freuen, wie beispielsweise Kanuund Fahrradtouren, Theater und Schnupper-Sport-Workshops, oder Bastelspaß. Bei Fragen können die zuständigen Ansprechpartner unter der Telefonnummer 0981 51 mit den Endungen -350 oder -273 sowie unter koja@ansbach.de kontaktiert werden. ANZEIGE
Höhere Klassifizierung des Meiser Design Hotels Erstes 4-Sterne Superior Hotel im gesamten Landkreis Ansbach Dinkelsbühl (pm). Das größte Hotel der Region mit 150 Zimmern wurde kürzlich vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband in dieser hohen Kategorie klassifiziert. Damit ist das Haus das Erste und Einzige im Landkreis Ansbach, das nun den Zusatz „Superior“ zu den 4-Sternen führen darf. Die Klassifizierung ist eine Bestätigung für besonderen Service und Ausstattung, welche deutlich über 4-Sterne hinausgehen. Superior, Abkürzung „S“, bedeutet höherwertig oder besser. Der Zusatz bestätigt, dass die Standards gemäß der Wertungspunktzahl bereits den Anforderungen der 5-Sterne Kategorie erfüllen. Lediglich wenige Mindestkriterien wie Wagenmeister und Pagen fehlen dem Hotel noch für den 5. Stern. Auf diese Extras verzichtet Familie Meiser jedoch bewusst, um den Gästen weiterhin hochwertiges Design, Qualität und professionellen Service zu einem guten PreisLeistungsverhältnis bieten zu können. Geschäftsführer Armin Meiser: „Es macht uns stolz, dass das Meiser Design Hotel nicht nur das größte Haus ist, sondern auch in Hinsicht auf Ausstattung und Service den höchsten Standard im Landkreis Ansbach bietet.“ Geschäftsführer Thomas Meiser: „Wenn die Gäste das Meiser Design Hotel betreten, tauchen sie in eine andere Welt ein. Es soll ein Ort
mit kostenfreier Stornierung bis einen Tag vor Anreise und der aktiven Arbeit des Vertriebs- und Marketingteams. In dem großflächigen Hotel werden selbstverständlich aktuelle Abstands- und Hygienevorschriften eingehalten. Sicherheit und Wohlfühlen werden in dem Hotel vereint und so können sich die Gäste auf einen außergewöhnlichen Aufenthalt freuen. Neben den Hausgästen sind auch Dinkelsbühler und Besucher aus der Umgebung herzlich dazu eingeladen, sich ein Bild von dem einzigen 4-Sterne Superior Hotel im Landkreis zu machen. Außenansicht der modernen Hotelanlage.
zum wohlfühlen und Kraft tanken sein. Dafür geben wir und unsere Mitarbeiter täglich unser Bestes, was nun mit dem Zusatz „Superior“ wertgeschätzt wird.“
Während dem Lockdown wurden im Hotel Geschäftsreisende beherbergt. Seit 21. Mai sind das Restaurant und der Hotelbetrieb wieder geöffnet. Die Buchungs-
Fotos: Privat
zahlen für Privatreisende und Tagungen sind für den Sommer bereits heute sehr zufriedenstellend, nicht zuletzt aufgrund des „Sorglos Buchen Angebots“
Sind stolz auf die höhere Klassifizierung des Dinkelsbühler Hotels, von links: Geschäftsführerin Tourismusverband Romantisches Franken Regina Bremm, Oberbürgermeister Dr. Christoph Hammer, Landrat Dr. Jürgen Ludwig, Leiter des Tourismusamts Dinkelsbühl Philip Schürlein sowie die Geschäftsführer des Meiser Design Hotels Thomas und Armin Meiser.
»Fakten über das Meiser Design Hotel • Eröffnung: 2019 • Kapazitäten: 150 Zimmer und Suiten, 11 Tagungsräume, Restaurant mit Open Kitchen sowie Veranstaltungskapazitäten für bis zu 350 Personen • Lage: 5 min zu Fuß vor den Toren der historischen Altstadt Dinkelsbühl, „schönste Altstadt Deutschlands“ (Focus). • Zielgruppe: Touristen, Tagungen, Veranstaltungen, Hochzeiten, externe Restaurant- und Bargäste aus der Region • Merkmal: Inspiriert von internationalen Orten, Ausstattung und Einrichtung wurde von eigenem Design-Team entwickelt. • Mitglied im Umweltpakt Bayern: Eines der umweltfreundlichsten Hotels der Region mit Photovoltaikanlage, Wärmerückgewinnung und KfW 55 Standard.
INSOLVENZANTRAGSPFLICHT IN ZEITEN DER COVID-19-PANDEMIE
Achtung: Aussetzung der Insolvenzantragspflicht hat mit Ablauf des 30.04.2021 geendet! Die Insolvenzantragspflicht bestimmt grundsätzlich, dass Unternehmensleiterinnen und Unternehmensleiter dazu angehalten werden, haftungsbeschränkte Unternehmen spätestens bei Vorliegen der Benjamin Schmitt Insolvenzreife, d.h. bei einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung in ein geordnetes Insolvenzverfahren zu überführen, mit dem die Interessen der Gläubigerinnen und Gläubiger gewahrt werden. Diese Insolvenzantragspflicht ist in § 15a Insolvenzordnung und § 42 Abs. 2 BGB (für den Verein) normiert. Es bedarf wenig Phantasie um zu konstatieren, dass die aufgetretene COVID-19-Pandemie die wirtschaftliche Situation einer Vielzahl von Unternehmen oder Vereinen dramatisch verschlechtert hat. Der Staat hat daher im Zusammenhang mit der Bewältigung der aus der COVID-19-Pandemie resultierenden Folgen eine Reihe von Hilfsprogrammen aufgelegt, die zu einer Stabilisierung der von der Pandemie betroffenen Unternehmen führen sollten. Dies betraf u.a. auch eine temporäre Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, die in dem hierfür geschaffenen COVID-19-lnsolvenzaussetzungsgesetz (COVlnsAG) verankert war und im Laufe der COVID-19-Pandemie an die jeweiligen Entwicklungen angepasst wurde. Das Ziel dieser Maßnahmen war, dass unter den außergewöhnlichen Umständen der Krise ein breitflächiges Abgleiten von Wirtschaftsteilnehmern verhindert werden sollte. Das im März 2020 verkündete Gesetz sah zunächst eine Aussetzung der haftungsbewehrten und teilweise auch strafbewehrten Insolvenzantragspflicht zunächst bis zum 30.09.2020 vor - dies allerdings immer unter der Maßgabe, dass die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit auf den Folgen der COVID-19-Pandemie beruhte und im Falle der Zahlungsunfähigkeit eine Aussicht auf Beseitigung, bspw. durch Inanspruchnahme staatlicher Hilfen, bestand. War der Schuldner am Stichtag 31.12.2019 nicht zahlungsunfähig wurde zu seinen Gunsten vermutet, dass die Insolvenzreife auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruhte und Aussichten bestehen, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen. Einhergehend mit der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wurden weitere Regelungen zur Reduzierung von Haftungs-und Anfechtungsrisiken der betroffenen Geschäftsleiter, Unternehmen und deren Gläubiger und Geschäftspartner in Kraft gesetzt. Im Nachgang hieran wurde sodann die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ab dem 01.10.2020 bis zum Ablauf des 31.12.2020 verlängert, allerdings nur noch für Unternehmen, die zwar überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig waren. Die letztmalige Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht galt schließlich vom 01.01.2021 bis zum Ablauf des 30.04.2021. Anders als die zum 31.12.2020 auslaufende Verlängerung galt diese Regelung, die in der Vorschrift des § 1 Abs. 3 COVlnsAG niedergelegt war, wieder für den Insolvenzantragsgrund der Überschuldung und der Zahlungsunfähigkeit. Nunmehr waren aber weitere Voraussetzungen, wie u.a. die Beantragung staatlicher Hilfeleistungen im Zeitraum vom 01.11.2020 bis zum 28.02.2021 oder aber jedenfalls eine Antragsberechtigung nach den Bedingungen des staatlichen Hilfsprogramms, nachzuweisen. Die Hilfeleistung durfte zudem nicht offensichtlich aussichtslos und musste geeignet sein, eine Insolvenzreife zu beseitigen. Daneben galten die Voraussetzungen des ab März 2020 geltenden § 1 COVInsAG fort. Ab dem 01.05.2021 spielen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie im Zusammenhang mit einer Insolvenzantragsstellung keine Rolle mehr. Die Aussetzung der Insolvenzantragsstellung hat geendet und die aus § 15a Insolvenzordnung und § 42 Abs. 2 BGB resultierenden Insolvenzantragspflichten gelten uneingeschränkt. Betroffene Unternehmen sollten dies stets vor Augen haben, da eine verspätete Insolvenzantragsstellung bzw. eine mögliche Insolvenzverschleppung für den Geschäftsleiter erhebliche haftungsrechtliche, aber auch strafrechtliche Risiken birgt.
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4 | Lokales
WochenZeitung Ansbach · 19. Juni 2021
Brücken-Center
aus wirtschaft und Finanzen
Ausstellung
VR-Bank entwickelt sich stabil weiter
Ansbach (PM/ASC). Bis zum 26. Juni 2021 präsentiert der Rotaract Club Ansbach gemeinsam mit der Initiative „RESPECT“ und deren Partnern der Fairtrade-Stadt-Steuerungsgruppe und der KEB (Katholischen Erwachsenenbildung) Ansbach die Sammlung „Die Welt von morgen gestalten – 17 Ziele für eine nachhaltige Zukunft“ im Brücken-Center Ansbach. Die 17 Nachhaltigkeitsziele (SDGs = Sustainable Development Goals) wurden 2015 von den Vereinten Nationen beschlossen. Damit hat sich die Weltgemeinschaft auf eine Agenda für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung verständigt. Jedes der Ziele wird in der Sammlung sowohl für Erwachsene als auch für Kinder erklärt. Gleichzeitig soll durch Denkanstöße, die durchaus auch kontrovers diskutiert werden können, der Zusammenhang zwischen unserem Lebensstil und seinen globalen Auswirkungen verdeutlicht werden. Neben der kindgerechten Aufbereitung finden sich zusätzlich Bilder – gemalt von SchülerInnen Ansbacher Grundschulen und Einrichtungen. Die gemalten Bilder zeigen die Nachhaltigkeitsziele so, wie sie von Kindern verstanden und interpretiert werden. Die Präsentation ist Montag bis Samstag 8 bis 20 Uhr zugänglich. Es gelten die vor Ort ausgehängten Schutz- und Hygienemaßnahmen.
Genossenschaftsbank mit zweiter virtueller Vertreterversammlung
ANSBACH (PM/ASC). Auch im Jahr 2021 konnte die ordentliche Vertreterversammlung der VR-Bank Mittelfranken West eG nicht als Präsenzveranstaltung stattfinden und wurde stattdessen live aus der Ansbacher Hauptstelle in rund 300 Haushalte gestreamt. Technisch hat dies wunderbar funktioniert und stieß auf durchweg positives Feedback der Vertreterinnen und Vertreter. Die VR-Bank Mittelfranken West hat im Geschäftsjahr 2020 ihre Bilanzsumme deutlich um 289 Millionen Euro oder 15,2 Prozent auf rund 2.190 Milliarden Euro gesteigert. Der Durchschnitt der bayerischen Genossenschaftsbanken lag im Jahr 2020 bei 6,8 Prozent. Vorstandsvorsitzender Dr. Gerhard Walther sprach von einer Geschäftsentwicklung, „die von einer noch stabilen Ertragslage gekennzeichnet war und durch hervorragende Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich wurde“. Die Kundeneinlagen als Hauptrefinanzierungsquelle für das Kreditgeschäft legten kräftig um 102 Mio. Euro oder 7,4 % auf 1.486 Mio. Euro zu. Das Einlagenwachstum lag somit über dem bayerischen Verbandsdurchschnitt, der auf eine Zuwachsrate von 6,5 % kam. 2020 reichte die Bank Kredite über 545 Millionen aus: zum Großteil für den Erwerb oder den
Neubau von Immobilien oder Corona-Hilfskredite für Unternehmen verwendet. Der gesamte Kreditbestand habe sich, so der Geschäftsbericht, auf rund 1,560 Milliarden Euro erhöht. Besonders wichtig war im abgelaufenen Geschäftsjahr die Unterstützung massiv betroffener Unternehmen in der Corona-Krise. So wurden 182 KfW- bzw. LfA-Corona-Hilfskredite mit einem Volumen von 46 Mio. € zur Verfügung gestellt. Nach Ertragssteuern von 4,8 Millionen Euro, wovon fast die Hälfte über die Gewerbesteuer den Städten und Gemeinden zufließt, und damit in unserer Region bleibt, sowie den Bonuszahlungen an die Mitglieder in Höhe von 385.000 Euro und der Vorwegzuweisung zu den Rücklagen in Höhe von 1.520 TEURO verblieb ein Bilanzgewinn in Höhe von 1.620 TEURO. Das bilanziell ausgewiesene Eigenkapital hat die Bank auf nunmehr 215 Millionen Euro ausgebaut, womit man für die Zukunft bestens gerüstet sei, so Herr Dr. Walther. Mit Blick auf die nächsten Jahre sei eine weitere Kostenoptimierung notwendig, denn die Ertragslage werde weiterhin rückläufig sein, sind sich alle Vorstände einig. Mit der Sparkasse Ansbach ist die VR-Bank in eine neue Zeit gestartet und betreibt inzwischen zwei gemeinschaftlich betriebene Geldautomaten in Dombühl und
v.l.n.r.: Sichtlich zufrieden mit der zweiten digitalen Vertreterversammlung: Erwin Einzinger, Dr. Gerhard Walther, Dieter Guttendörfer und Hermann Meckler. Foto: VR-Bank Mittelfranken West eG
Gebsattel. Weiterhin spricht man mit der Sparkasse über das sogenannte Frankfurter Modell. Bei diesem betreiben VR-Bank und Sparkasse an einem Standort gemeinsam eine Filiale einschließlich SB-Geräte. Die Aufteilung der Nutzung erfolgt dann tageweise. Beide regionale Banken könnten durch diese gemeinschaftliche Umsetzung Kosten einsparen. Mit ersten Ergebnissen ist zum Ende des laufenden Jahres zu rechnen. Für 20 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit im Gremium des Aufsichtsrates wurden Hermann Stein und Reiner Grimm mit der silbernen Ehrennadel ausgezeich-
net. Die Ehrung wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Turnusgemäß schieden aus dem Aufsichtsrat aus: Klaus Eberhardt, Josef Engelhardt, Norbert Geiger, Dieter Guttendörfer, Friedrich Pabst und Hermann Stein. Bis auf Hermann Stein, der sich auf eigenen Wunsch nicht mehr zur Wahl stellte, wurde alle weiteren Kandidaten entweder einstimmig oder mit überwältigender Mehrheit wiedergewählt. Vorstandsvorsitzender Dr. Gerhard Walther gab abschließend noch Einblicke zu den laufenden Fusionsverhandlungen mit der Raiffeisenbank Roth-Schwa-
bach eG und ging auf Fragen der Teilnehmer ein. Die VR-Bank Mittelfranken West eG will sich auch weiterhin zukunftsfähig aufstellen und hat mit einem guten Partner aus der Nachbarschaft die Fusionsverhandlungen aufgenommen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt verlaufen die Gespräche außerordentlich gut und konstruktiv. Die Vertreterinnen und Vertreter zeigten sich mit vielen Fragen sehr interessiert aber auch durchaus positiv gestimmt. Über die Fusion wird dann in der nächsten Vertreterversammlung im Jahr 2022 abgestimmt.
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sache sind häufig geschädigte oder gereizte Nerven! Mediziner sprechen von sogenannten Neuralgien (Nervenschmerzen). Diese können durch Stoffwechselstörungen wie Diabetes entstehen, aber auch Folge eines Bandscheibenvorfalls sein. Sogar hinter muskelkaterartigen Schmerzen können geschädigte Nerven stecken. Nervenschmerzen richtig behandeln Bisher griffen Betroffene meist zu klassischen
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Lokales | 5
19. Juni 2021 · WochenZeitung Ansbach
Hoher Besuch aus dem Land der Kirschblüte Besuch des japanischen Generalkonsuls im Landratsamt Ansbach ANSBACH (PM/ASC). Bei seinem Besuch im Landratsamt Ansbach hat der japanische Generalkonsul Nobutaka Maekawa das Interesse an guten Beziehungen zwischen Japan und Franken betont. Landrat Dr. Jürgen Ludwig und er haben vereinbart, die wirtschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit zu stärken. Dazu sollen zunächst die Wirtschaftsfördereinrichtungen des Landkreises Ansbach, des Freistaates Bayern und der japanischen Auslandsvertretungen in Verbindung gebracht werden. Landrat Dr. Jürgen Ludwig erklärte, dass es eine Reihe von Verbindungen des Landkreises Ansbach mit Japan gibt. Neben den zahlreichen touristischen Gästen aus Japan in der Region erwähnte er die Mitgliedschaft
Landrat Dr. Jürgen Ludwig zeigte dem japanischen Generalkonsul Nobutaka Maekawa unter anderem die Wappenwand im großen Sitzungssaal des Landratsamtes. Foto: Landratsamt Ansbach/Fabian Hähnlein
in der Deutsch-Japanischen Gesellschaft für Nordbayern und die Kontakte der Romantischen Straße in Bayern mit der Romantischen Straße in Japan. Wirtschaft-
liche Beziehungen gibt es unter anderem mit dem Firmenstandort der japanischen BaumaschinenFirma Yanmar in Rothenburg. Die Stadt pflegt außerdem seit dem
Helfer gesucht Aufruf der Bachwoche Ansbach
Jahr 2011 eine Städtepartnerschaft mit Uchiko in Japan. Nicht zuletzt befand sich auch die Burg Colmberg einst im Eigentum des vormaligen deutschen Botschafters in Japan, Ernst Arthur Voretzsch. Generalkonsul Maekawa hatte um das Treffen ersucht. Er übernahm das Amt des Generalkonsuls am Japanischen Generalkonsulat München im August 2020. Bereits sein Vorgänger Tetsuya Kimura hatte Kontakte mit dem Landrat gepflegt. Kimura wurde 2020 an die ständige Vertretung Japans bei den Vereinten Nationen in New York entsandt. Landrat Dr. Jürgen Ludwig hofft auf weitere Kontakte und Begegnungen, wenn die CoronaPandemie dies wieder besser zulässt.
ANSBACH (PM/MSC). Für die kommende Bachwoche Ansbach werden noch Schüler und Studenten als Helfer gesucht. Dabei kann man erleben, wie ein internationales Musikfest hinter den Kulissen abläuft und organisiert wird. Die Helfer und Helferinnen kümmern sich um die Vorbereitung der Konzertsäle, kontrollieren den Besuchereinlass und fungieren als Platzanweiser. Auch für Fragen und Informationen aller Art stehen sie bereit. Viele sind schon seit Jahren immer wieder im Helferteam aktiv und nehmen sich für die Festspielzeit sogar
WochenZeitung
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extra Urlaub. Auch die Konzertbesucher sind stets dankbar und angetan von der Unterstützung, die sie von den Helfern erhalten. „Unsere Helfer bilden sozusagen das Rückgrat der Bachwoche“ beschreibt Pressesprecher Christian Mall die umfangreichen Funktionen der jungen Leute. Als Voraussetzung nennt die Bachwoche ein Mindestalter von 18 Jahren sowie die Verfügbarkeit ab dem 28. Juli. Das Bewerbungsformular kann man sich auf der Homepage www.bachwoche.de herunterladen. Weitere Auskünfte unter Tel. 0981-15037.
informativ und aktuell
Das Haus 27.000 Euro mehr für energetische Sanierungen Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude tritt ab Juli vollständig in Kraft BERLIN (RED). Ab dem 1. Juli 2021 erhalten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bis zu 50 Prozent Förderung vom Bund für umfassende energetische Sanierungsmaßnahmen. Damit steigen die staatlichen Zuschüsse künftig um maximal 27.000 Euro pro Wohneinheit. Darauf weist das vom Umweltministerium BadenWürttemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Die verbesserte Förderung ist Teil der zweiten Stufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die zum 1. Juli 2021 in Kraft tritt und bereits beantragt werden kann. Neu aufgenommen ist die Effizienzhausklasse 40 mit einer besonders guten Förderung. Ein Bonus von fünf Prozentpunkten ist möglich für alle, die nach der Sanierung überwiegend erneuerbare Energien nutzen. Sie profitieren dann auch von einer Erhöhung der der förderfähigen Kosten von 120.000 auf 150.000 Euro. Auch die im Januar gestartete erste Stufe, die Neuordnung der Einzelmaßnahmenförderung, wird nun abschließend geregelt. Damit ist die Förderung von energetischen Maßnahmen so attraktiv wie noch nie. Neutrale Informationen zu Fragen rund um die energetische Sanierung gibt es auch kostenfrei am Beratungstelefon von Zukunft Altbau unter 08000 12 33 33 (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an beratungstelefon@zukunftaltbau.de. Die BEG gilt für alle energetischen Baumaßnahmen bei Wohnhäusern und Nichtwohngebäuden, sowohl was den Neubau betrifft als auch die energetische Sanierung. Förderfähig sind Gesamtsanierungen aber auch Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden, die schrittweise umgesetzt werden. Zu den verbesserten Fördersätzen kommen erhöhte Gelder für Fachplanungsund Baubegleitungsleistungen. Die Bundesförderung integriert mehrere Programme der bisher zuständigen KfW und BAFA und macht damit die Förderlandschaft übersichtlicher. Sanierungswillige können sich künftig deutlich
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einfacher um die für sie in Frage kommenden Förderangebote bewerben. Gesamtsanierungen: Neue Förderstufe, ein Bonus und höhere förderfähige Kosten Bei der Förderung von energetischen Gesamtmaßnahmen kommt es mit dem 1. Juli 2021 zu folgenden Änderungen: Bei Wohngebäuden fällt das Effizienzhaus 115 als nicht zukunftsfähiger Standard aus der Förderung. Die Effizienzhaus-Standards 100, 85, 70 und 55 bestehen weiter. Die Förderung liegt bei ihnen wie bislang zwischen 27,5 und 40 Prozent Tilgungszuschuss. Neu ist das Effizienzhaus 40 für Sanierungen. Hier gibt es einen besonders hohen Zuschuss von 45 Prozent. Außerdem hat der Bund einen Bonus für die überwiegende Nutzung von erneuerbaren Energien eingeführt. Die EE-Klasse bringt fünf Prozentpunkte mehr Fördergeld. Zusätzlich steigen durch den EEBonus die förderfähigen Kosten von 120.000 auf 150.000 Euro pro Wohneinheit an. Die Auswirkungen haben es in sich: Wer für den bislang anspruchsvollsten Standard, das Effizienzhaus 55, einen Zuschuss von 40 Prozent und damit bis zu 48.000 Euro Tilgungszuschuss bekommen hat, erhält nun mit der neu eingeführten EE-Klasse bis
zu 19.500 Euro mehr, maximal 67.500 Euro. Beim neuen Standard Effizienzhaus 40 mit der EEKlasse kommt man sogar auf bis zu 75.000 Euro Fördergeld. Förderung für Einzelmaßnahmen abschließend neu geregelt Auch bei der Einzelmaßnahmenförderung gibt es weitere Änderungen. Zum 1. Januar traten bereits Änderungen beim Investitionszuschuss in Kraft, nun gibt es die neuen Konditionen auch beim Kredit mit Tilgungszuschuss. Wer künftig eine vom Bund geförderte Gebäudeenergieberatung mit Ausstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) durchführen lässt, den iSFP bereits besitzt oder eine VorOrt-Energieberatung zwischen Ende 2017 und Ende 2020 durchführen hat lassen, erhält einen iSFP-Bonus bei der Umsetzung eines Sanierungsschritts. Mit dem iSFP-Bonus erhöht sich die Basisförderung um weitere fünf Prozentpunkte, wenn eine oder mehrere Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan realisiert werden. „Die Gebäudeenergieberatung als optimaler Einstieg in die Sanierung wird dadurch finanziell attraktiver“, betont Frank Hettler. „Da der Staat die Beratung bereits mit 80 Prozent fördert, macht sie sich schon mit einer realisierten Maßnahme über den iSFP-Bonus mehr als bezahlt.“ Der Vorteil
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