Leistungen und Preise 2020/2021 ✓ Ausführliche Beratung zu Regionen und Schulen in Wahlprogrammen
✓ Unterkunft und Verpflegung in einer ausgewählten Gastfamilie/Internat ✓ Schulbesuch an einer lokalen High School ✓ Transfer vom Flughafen zur Gastfamilie/Internat
✓ Festpreis in Euro
✓ Teilnahmezertifikat
✓ Keine Preisanpassungsklausel in den Geschäftsbedingungen ✓ Visumsservice für alle außereuropäischen Programme
✓ Xplore T-Shirt ✓ Persönliche Betreuung im Gastland durch lokalen Ansprechpartner
ÜF
TE QU A
DFH Richtlinien dfh.org
ÄT LIT
✓ Eintägige Vorbereitungsseminare für Schüler und Eltern in Deutschland
G EPR
✓ Mehrstündiges, individuelles Beratungsgespräch
✓ Mehrtägiges Returnee-Treffen in Deutschland ✓ Reisepreis-Absicherung mit Sicherungsschein
DFH – Deutscher Fachverband High School e. V.
New Zealand Education Recognised Agency
Canada Specialist
Reisenetz e.V.
Xplore ist Mitglied im Deutschen Fachverband High School, einem Zusammenschluss von 13 führenden deutschen Schüleraustausch-Organisationen. Alle Mitglieder haben sich zur Einhaltung strenger Qualitätsrichtlinien verpflichtet und werden regelmäßig vom DFH-Beirat kontrolliert, unter anderem durch unabhängige Schülerbefragungen.
Xplore ist „Recognised Agency“ für Neuseeland. Das ist eine Zertifizierung, die Education New Zealand in Kooperation mit dem neuseeländischen Bildungsministerium vergibt. Nur Organisationen, die „a deep knowledge and understanding of the New Zealand Education System … and proven record of success“ nachweisen können, werden zertifiziert.
Wir sind geprüfter Spezialist der kanadischen Tourismusbehörde. Diese Auszeichnung bestätigt, dass wir über vertieftes Wissen über Kanada verfügen und dieses kompetent an unsere Schüler und Eltern weitergeben können. Durch unsere vielen Besuche vor Ort, kennen wir die Schulbezirke sehr genau und können dich bei deiner Wahl bestens beraten.
Wir sind geprüftes Mitglied im Fachverband für Jugendreisen in Deutschland und dürfen das Gütesiegel „Geprüfte Reisenetz Qualität“ führen. Diese Mitgliedschaft ist an die Erfüllung von anspruchsvollen Mindeststandards gekoppelt, die die Sicherheit von Jugendreisen gewährleisten und ein Garant für eine ehrliche und fachkundige Beratung von Eltern und Jugendlichen sind.
Deutscher Fachverband High School e. V.
HIGH SCHOOL
USA Classic
USA Select
Kanada
Schuljahr Halbjahr
Schuljahr Halbjahr
Schuljahr Halbjahr 3 Monate
€ 10.690 € 10.250
Extrakosten
ab € 21.000 ab € 15.000
Extrakosten
Visumsgebühren (ca. € 350) Taschengeld (Empfehlung: € 200/Monat)
Extrakosten
Flug (ca. € 1.300) Visumsgebühren (ca. € 475) Taschengeld (Empfehlung: € 200/Monat)
Optional
Regionenwahl € 1.250 Staatenwahl € 1.750 Einzelzimmer € 1.250
Flug (ca. € 1.200) Visumsgebühren (ca. € 175) Taschengeld (Empfehlung: € 200/Monat)
Zusätzlich im Preis enthalten
• Flug ab/bis Deutschland • Mehrtägiges Orientation Meeting in New York City mit Flugbegleitung durch Xplore, Hilfe bei der Einreise, Unterkunft im Hotel, Verpflegung, Eintritte, Seminar und Sightseeing • Versicherungspaket mit Kranken- und Haftpflichtversicherung
• Versicherungspaket mit Kranken- und Haftpflicht - versicherung
Großbritannien Classic
Großbritannien Select
Programm Schuljahr (3 Terms. Sep – Juni) Halbjahr (Sep – Jan, Jan – Juni) 2 Terms (Sep – März) 1 Term (Sep – Dez) 1 Term (Jan – März)
Optional
• Mehrtägiges Orientation Meeting in New York City, Unterkunft im Hotel, Verpflegung, Eintritte, Seminar und Sightseeing
Zusätzlich im Preis enthalten
Alter* 14 – 15 Jahre
Alter* 16+ Jahre
€ 10.950 € 10.450 € 9.750 € 8.550 € 9.350
€ 10.950 € 9.950 € 9.750 € 8.550 € 8.950
ab € 14.250 ab € 8.650 ab € 6.450
Mehrtägiges Orientation Meeting in Toronto mit Flugbegleitung durch Xplore, Hilfe bei der Einreise, Unterkunft im Hotel, Verpflegung, Eintritte, Seminar und Sightseeing (inkl. CN-Tower, Tagesausflug Niagarafälle) bei Abreise im August. (€ 590)
Zusätzlich im Preis enthalten
• Versicherungspaket (unterschiedlich je nach Schulbezirk)
Programm Schuljahr (3 Terms, Sep – Juni) Halbjahr (Sep – Jan, Jan – Juni) 1 Term (Sep – Dez, Jan – März)
Irland Classic Schuljahr (3 Terms, Aug-Mai/Juni) Halbjahr (Aug-Jan, Jan-Mai/Juni) Term (Aug-Dez, Jan-März)
Alter* 14 – 15 Jahre
Alter* 16+ Jahre
ab € 12.450 ab € 11.450 ab € 9.950
ab € 11.750 ab € 10.750 ab € 9.750
Extrakosten
€ 10.450 € 8.650 € 7.750
Irland Select Schuljahr (3 Terms, Aug-Mai/Juni) Halbjahr (Aug-Jan, Jan-Mai/Juni) Term (Aug-Dez, Jan-März)
ab € 11.450 ab € 9.650 ab € 8.950
Extrakosten
Extrakosten
Flug (ca. € 200) Taschengeld (Empfehlung: € 200/Monat)
Flug (ca. € 200) Taschengeld (Empfehlung: € 200/Monat)
Optional
Flug (ca. € 200) Taschengeld (Empfehlung: € 200/Monat) Bücher/Uniform (ca. € 300)
Optional
Mehrtägiges Orientation Meeting in London bei Abreise im Sommer (€ 590)
Optional Mehrtägiges Orientation Meeting in Dublin mit Unterbringung, Verpflegung, Seminar, Eintritte und Sightseeing (€ 590)
Mehrtägiges Orientation Meeting bei Halbjahresprogrammen ab August (€ 590) *Alter am 01.09.2020
*Alter am 01.09.2020
Neuseeland 4 Terms ab April/Juli 4 Terms ab Januar 3 Terms ab Juli 3 Terms ab Januar/April 2 Terms ab Juli 2 Terms ab Januar/April 1 Term
ab € 17.950 ab € 16.950 ab € 14.450 ab € 13.950 ab € 9.950 ab € 10.450 ab € 7.250
Extrakosten
Flug (ca. € 2.000) Visumsgebühren (ca. € 200) Versicherungspaket (€ 2,20/Tag) Taschengeld (Empfehlung: € 200/Monat) Bücher/Uniform
Zusätzlich im Preis enthalten • Mehrtägiges Orientation Meeting in Singapur mit Flugbegleitung, Hilfe bei der Einreise, Unterkunft im Hotel, Verpflegung, Eintritte, Seminar und Sightseeing bei Abreise im Januar und Juli
Argentinien Schuljahr (11 Monate) 10 Monate Halbjahr 3 Monate
Brasilien
Australien
€ 7.450 € 7.250 € 6.450 € 5.850
Extrakosten
Flug (ca. € 1.500) Visumsgebühren (ca. € 150) Versicherungspaket (€ 2,20/Tag) Taschengeld (Empfehlung: € 150/Monat) Bücher/Uniform (ca. € 200)
4 Terms ab April /Juli 4 Terms ab Januar 3 Terms ab Juli 3 Terms ab Januar/April 2 Terms ab Juli 1 Term
ab € 19.950 ab € 18.450 ab € 15.850 ab € 15.250 ab € 10.950 ab € 6.950
Extrakosten
Flug (ca. € 1.800) Visumsgebühren (ca. € 500) Taschengeld (Empfehlung: € 200/Monat) Bücher/Uniform
Zusätzlich im Preis enthalten
Schuljahr Halbjahr 3 Monate
€ 7.250 € 6.950 € 5.250
Extrakosten
Flug (ca. € 1.800) Visumsgebühren (ca. € 100) Versicherungspaket (€ 2,20/Tag) Taschengeld (Empfehlung: € 150/Monat) Bücher / Uniform (ca. € 200)
Zusätzlich im Preis enthalten
• Mehrtägiges Orientation Meeting in Sydney mit Flugbegleitung, Unterkunft im Hotel, Verpflegung, Eintritte, Seminar und Sightseeing bei Abreise im Januar und Juli • Krankenversicherung
• Zweiwöchiges Orientation Meeting in São Luís mit 30 Stunden Portugiesischunterricht, Seminaren, Sightseeing und Ausflügen • Sprachkurs Portugiesisch im ersten Halbjahr (2 Stunden/Woche)
Dänemark
Norwegen
Schuljahr Halbjahr
€ 8.250 € 6.650
Schuljahr Halbjahr
€ 8.250 € 6.650
Extrakosten
Extrakosten
Zusätzlich im Preis enthalten
Zusätzlich im Preis enthalten
Flug/Bahnanreise (ca. € 200) Taschengeld (Empfehlung: € 300/Monat)
• Mehrtägiges Orientation-Meeting in Kopenhagen, Unterkunft im Hotel, Eintritte, Seminar und Sightseeing
Flug/Bahnanreise (ca. € 200) Taschengeld (Empfehlung: € 300/Monat)
• Mehrtägiges Orientation-Meeting in Oslo, Unterkunft im Hotel, Eintritte, Seminar und Sightseeing
Zusätzlich im Preis enthalten • •
Orientation Meeting in Córdoba mit Unterbringung, Verpflegung, 30 Stunden Spanischunterricht, Seminaren, Sightseeing und Ausflügen Weitere 30 Stunden Spanischuntericht in der ersten Woche vor Schulbeginn • Schulbesuch an einer Privatschule (Schulgeld im Programmpreis enthalten)
Und die Flugkosten? Wir haben uns bewusst entschieden – mit Ausnahme unseres USA Classic Programms – die Flüge nicht in unseren Programmpreis zu integrieren, um Ihnen größtmögliche Flexibilität anzubieten. Somit können Sie Meilen aus persönlichen Vielfliegerprogrammen oder individuelle Rabatte nutzen. WICHTIG: Selbstverständlich müssen Sie sich auch bei den anderen Programmen NICHT selbst um den Flug kümmern! Sie erhalten ein individuelles Angebot von unserem Reisebüro, das sie dann nach Belieben anpassen oder den Preis mit anderen Anbietern vergleichen können. So haben Sie volle Transparenz bei den Flugpreisen und zahlen genau das, was sie möchten! Stand: Juli 2019
„Fair Play“ – Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Abschluss des Vertrages
Bitte senden Sie uns die unverbindliche Anmeldung aus dem Katalog (alternativ: Onlineanmeldung über unsere Internetseite) zusammen mit dem letzten Zeugnis zu. Sie erhalten daraufhin eine Terminbestätigung für das Auswahlgespräch. Verläuft das Gespräch positiv, schicken wir Ihnen einen Aufnahmebescheid und ein Vertragsangebot mit Angaben zum gebuchten Programm, unseren Leistungen, den Geschäftsbedingungen, den verbindlichen Preisen sowie einer Frist zur Rücksendung. Zusätzlich bekommen Sie die Bewerbungsunterlagen unserer Partnerorganisation. Die dort enthaltenen Programmregeln und gesetzlichen Bestimmungen müssen von den Erziehungsberechtigten und dem Teilnehmer unterzeichnet werden und sind zu befolgen, da sie ein Bestandteil des Vertrages sind. Erst mit Rücksendung des unterschriebenen Vertrages kommt der Vertrag mit Xplore zustande. Sie verpflichten sich, Xplore über Änderungen der Angaben in den Bewerbungsunterlagen (z. B. Gesundheitsverhältnisse, Schulnoten) sofort zu unterrichten.
2. Zahlung der Programmgebühren
Nach Zustandekommen des Vertrages schicken wir Ihnen eine Rechnung und einen Sicherungsschein gemäß §651r BGB zu. Es gelten folgende Zahlungsbedingungen: 1. 15% des Reisepreises nach Erhalt der Rechnung 2. 50% des Reisepreises 4 Monate vor Abreise 3. 35% des Reisepreises 2 Monate vor Abreise, sofern Xplore bis dahin Adresse der Gastfamilie und Schule mitgeteilt und der Teilnehmer die Reiseunterlagen erhalten hat. Andernfalls mit Erhalt der Adresse der Gastfamilie und Schule. Bei individuellen Programmen z.B. mit Internatsaufenthalt behalten wir uns vor, abweichende Zahlungs- oder Rücktrittsbedingungen zu vereinbaren. Diese erhalten Sie mit dem Vertragsangebot. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme des Programms.
3. Versicherungen
Bei allen High School-Programmen ist der Abschluss einer Krankenversicherung mit Auslandsschutz im Programmland verpflichtend. Bei einigen Programmen ist diese bereits im Programmpreis enthalten (Details finden Sie bei den Leistungen), bei anderen Programmen können Sie wahlweise das von uns angebotene Paket oder eine eigene Versicherung abschließen. Wir empfehlen außerdem den Abschluss einer StornokostenVersicherung. Informationen dazu erhalten Sie mit den Vertragsunterlagen.
4. Pass- und Visumvorschriften
Xplore informiert Sie über die Bestimmungen des Gastlandes sowie über die Fristen zur Erlangung der Dokumente. Der Kunde ist für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente, Impfungen sowie das Einhalten von Zollvorschriften verantwortlich. Xplore haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Xplore mit der Besorgung beauftragt wurde, es sei denn, dass Xplore eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
5. Rücktritt
a) Sie können vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären b) Bei Rücktritt vor Reisebeginn verliert Xplore den Anspruch auf den Reisepreis. In diesem Fall berechnet Xplore eine angemessene Entschädigung in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Rücktritts und dem Reisepreis. Bei der Berechnung der Pauschalen sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen bereits berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung berechnet. c) Es gelten folgende Pauschalen: ● 10% des Reisepreises nach Vertragsabschluss ● 25% des Reisepreises nach Erhalt der Gastfamilienadresse und mehr als 2 Monate vor Programmbeginn ● 40% des Reisepreises weniger als 2 Monate vor Programmbeginn d) Sollten Sie eine Stornokosten-Versicherung gebucht haben, kann diese nicht erstattet werden und ist daher in den o.a. Pauschalen nicht enthalten. e) Dem Teilnehmer bleibt überlassen nachzuweisen, dass im Rücktrittsfall keine oder geringere Kosten als die o. a. Pauschalen entstanden sind.
f) Bei Rücktritt nach Reisebeginn bzw. Nichtantritt der Reise steht Xplore der volle Reisepreis zu, es sei denn, der Rücktritt ist Xplore zuzurechnen oder auf höhere Gewalt zurückzuführen. Nimmt der Teilnehmer einzelne Leistungen nicht in Anspruch (z. B. wegen frühzeitiger Abreise), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung. Wir werden das zurückerstatten, was wir an Aufwendungen erspart haben. g) Xplore verpflichtet sich, spätestens 14 Tage vor Abreise sowohl Namen und Anschrift der Gastfamilie als auch des Ansprechpartners im Gastland, bei dem auch Abhilfe verlangt werden kann, mitzuteilen. Wir verpflichten uns, dass die Gastfamilien unsere Teilnehmer angemessen betreuen, vorausgesetzt der Schüler ist bereit, sich einzugliedern. Bei Rücktritt aufgrund eines Verstoßes gegen diese Informationspflicht oder weil wir nicht angemessen auf den Aufenthalt vorbereitet haben, entfällt unser Anspruch auf Rücktrittskosten. h) Xplore kann den Vertrag vor Reisebeginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer/gesetzliche Vertreter schuldhaft falsche oder unvollständige Angaben macht, die für die Durchführung des Programms wesentlich sind. Angaben im Sinne von Satz 1 können sein: ● Falsche, unvollständige oder wesentlich verschlechterte Schulnoten, wenn wir vor Vertragsschluss darauf hingewiesen haben, dass ein gewisser Notendurchschnitt erforderlich ist, der nicht erreicht wird, oder gewisse Noten in bestimmten Schulfächern erreicht werden müssen und dies nicht der Fall ist. ● Gesundheitsverhältnisse des Teilnehmers, wenn verschwiegene Krankheiten oder schuldhaft falsche Angaben zu einer Krankheit die erfolgreiche Durchführung des Programms offensichtlich behindern. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn uns schon zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt ist, dass die Angaben falsch und unvollständig sind. Die Sätze 1 und 2 gelten ferner nicht, wenn uns an den Rücktrittsgründen ein ursächliches Verschulden oder Mitverschulden trifft oder wir unseren Informationspflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind. Für den Fall einer wirksamen Kündigung nach Satz 1 bleibt unser Anspruch auf den Gesamtpreis bestehen, wobei wir ersparte Aufwendungen zurückerstatten. Hierüber erstellen wir Ihnen eine Abrechnung, die Sie überprüfen können. Selbstverständlich bleibt Ihnen der Nachweis vorbehalten, dass wir höhere Aufwendungen erspart haben. i) Xplore kann den Reisevertrag kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Programms nachhaltig stört oder sich so sehr vertragswidrig (z. B. bei Gesetzesverstößen) verhält, dass die Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Eine Abmahnung wird vorausgesetzt, es sei denn, das Fehlverhalten ist so schwerwiegend, dass eine sofortige Kündigung objektiv berechtigt ist. In allen Fällen muss der Schüler die Schule und die Gastfamilie verlassen. Eventuelle Mehrkosten der Heimreise sind von Ihnen zu übernehmen. Dem Teilnehmer bleibt überlassen nachzuweisen, dass im Rücktrittsfall keine oder geringere Kosten entstanden sind. j) Die örtlichen Partner von Xplore sind bevollmächtigt, Abmahnung vorzunehmen oder Kündigungen auszusprechen. k) Xplore oder auch der Teilnehmer/gesetzliche Vertreter kann den Vertrag kündigen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. In diesem Fall fallen keine Rücktrittskosten an.
6. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von Xplore für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Dies gilt auch, wenn Xplore für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Beschränkung gilt nicht, wenn Xplore den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
7. Gewährleistung
Xplore verpflichtet sich, die Reise so zu erbringen, wie sie im Katalog und den Reiseunterlagen beschrieben ist. Der Teilnehmer bzw. die gesetzlichen Vertreter sind verpflichtet, Mängel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Richten Sie Beanstandungen und Abhilfebitten bei nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen bitte sofort an
Xplore. Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn das Abhilfeverlangen unverschuldet unterbleibt. Sie haben das Recht zur Kündigung, wenn wir nicht innerhalb einer angemessenen Frist für Abhilfe sorgen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn Xplore die Abhilfe verweigert oder die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers geboten wird.
8. Verjährung
a) Ihre Ansprüche wegen Mängeln der Reise (Abhilfe seitens des Veranstalters/ Selbsteinschreiten des Reisenden zur Mangelabhilfe, Minderung des Reisepreises, Schadensersatz und Kündigung) verjähren gemäß §651j BGB in zwei Jahren, gerechnet von dem auf den Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes folgenden Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort anerkannten Feiertag oder einen Sonnabend, so gilt der nächste Werktag als Fristende. b) Buchstabe a) gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie für die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. c) Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über einen Anspruch oder die einen Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
9. Information über die Identität des ausführenden Luftfahrunternehmens Bei Programmen, die die eine Beförderung im Luftverkehr beinhaltet, ist Xplore verpflichtet, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) zu unterrichten. Steht bei der Buchung die Fluggesellschaft noch nicht fest, nennt Xplore dem Teilnehmer die Fluggesellschaft, die den Flug wahrscheinlich durchführen wird. Sobald Xplore weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, informiert Xplore den Reisenden entsprechend. Sollte die Fluggesellschaft wechseln, informiert Xplore den Reisenden so schnell wie möglich. Die Liste der Fluggesellschaften, denen der Betrieb in der EU untersagt ist (sog. Black List), kann jederzeit auf der folgenden Internetseite abgerufen werden: https://ec.europa.eu/ transport/modes/air/safety/air-ban_de
10. Datenschutz
Ihre Privatsphäre als Kunde ist uns wichtig. Wir speichern und verwenden Ihre persönlichen Informationen unter Beachtung der Vorschriften der Europäischen Daten schutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), um Ihnen die gewünschten Dienstleistungen anbieten zu können. Die Weitergabe Ihrer Daten an nicht am Programm beteiligte Dritte ist ausgeschlossen. Zusammen mit den Vertragsunterlagen erhalten Sie ausführliche Informationen zum Datenschutz bei Xplore. Der Kunde stimmt mit der Angabe der persönlichen Daten und der Akzeptanz dieser Geschäftsbedingungen der Verwendung seiner Daten in diesem Sinne zu. Personenbezogene Daten werden nur mit Ihrem Wissen und Ihrer Einwilligung erhoben. Sie haben die Möglichkeit, die Einwilligung jederzeit schriftlich zu widerrufen. Sie haben ferner das Recht, unentgeltlich Auskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an uns.
11. Gerichtsstand und Veranstalter
Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Der Gerichtsstand regelt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Vertragspartner keine Vollkaufleute sind. Dann ist Hamburg Gerichtsstand.
Reiseveranstalter Xplore GmbH, Theodorstr. 48, 22761 Hamburg Tel. 040/429 336 00 Fax 040/429 336 11 Eintragung im Handelsregister Hamburg, HRB 111914 Geschäftsführer: Andreas Heinrich, lan Lewis
Stand: Juli 2019