European Charter on the Rights and Responsibilities of Volunteers [DE]

Page 1

CHARTA VON EHRENAMTLICHEN EUROPÄISCHE CHARTA DER RECHTE UND PFLICHTEN VON EHRENAMTLICHEN


Editorial team Editor in Chief — Giuseppe Porcaro Copy Editor — Thomas Spragg Graphic Design — Laurent Doucet

European Youth Forum 120, rue Joseph II 1000, Bruxelles Belgium – Belgique with the support of   : the European Commission the European Youth Foundation of the Council of Europe

ISSN  : 2032–9938

2012 European Youth Forum


PRÄMBEL Sektion I – Definition 1. Definition einer/s Ehrenamtlichen 2. Definition von Anbietern von Ehrenamt 3. Definition von ehrenamtlichen Tätigkeiten Sektion II 1. Die Rechte von Ehrenamtlichen 2. Verpflichtungen der Ehrenamtlichen Sektion III 1. Rechte der ehrenamtlichen Trägers 2. Pflichten der ehrenamtlichen Trägerschaften Sektion IV – Umsetzung


Europäische charta der rechte und pflichten von ehrenamtlichen

PRÄMBEL

Wir, die Unterstützen dieser Charta, glau-

Ein auf Grundrechten basierender Ansatz

ben an den Zugang zu Ehrenamt und ak-

zum Ehrenamt, fußend auf den Normen,

tiven Beteiligungsformen als Recht und

Prinzipien, Standards und Zielen des Eh-

nicht als Privileg. Wir sind fest überzeugt,

renamts, berücksichtigt den spezifischen

dass jede Person das Recht hat ehrenamt-

Kontext und die vielfältigen Formen eh-

lich tätig zu sein, unabhängig von ihrem

renamtlicher Tätigkeiten als Ausgangs-

Standort. Um die Kultur von Beteiligung,

punkt. Er etabliert Ehrenamtliche als aktive

persönlicher und verantwortungsbewuss-

Rechtsinhaber ein und weist den Verant-

ter Weiterentwicklung und ebenso aktiver

wortlichen entsprechende Pflichten zu.

Bürgerbeteiligung in Europa und der Welt

Des Weiteren soll der Grundrechtsbasierte

zu pflegen, müssen ehrenamtlich Tätige

Ansatz die Rechteinhaber dazu befähigen

Zugang und Unterstützung bekommen

und animieren von ihren Rechten Gebrauch

an ehrenamtlichen Tätigkeiten mitzuwir-

zu machen. Die Grundlage für den rechts-

ken. In jedem Fall müssen Ehrenamtliche

basierten Ansatz zum Ehrenamt wurde in

in erster Linie, durch Rechte, welche ihren

Schlüsseldokumenten und entsprechen-

Bedürfnissen und Aufgaben entsprechen

den Instrumenten der Vereinten Nationen,

ermächtigt werden. Ehrenamt benötigt ein

des Europarates und der Europäischen

bekräftigendes und aktivierendes Umfeld.

Union gelegt.1

Wir sind überzeugt, dass die volle und effektive Umsetzung der Rechte und Pflich-

Auch die Allianz der Organisationen für

ten in dieser Charta die Bedingungen für

das Europäische Jahr der Freiwilligentätig-

Ehrenamtliche und Ehrenamt als solche

keit 2011, bestehend aus ca. 40 Europä-

verbessern wird.

ischen Netzwerken, welche das Ehrenamt unterstützen, stellte fest: „Trotz einer Vielzahl an Hinweisen, Definitionen und Traditionen für Ehrenamt (…) Ehrenamt ist ein

1. (63/153 (2009) and A/RES/57/106 (2002)); ((2007/2149(INI) and 2005/C 292/03); (European Treaty Series - No. 175)

4


integraler Bestandteil aktiver Bürgerbeteili-

Die Charta bekräftigt die Rolle von Organi-

gung und verdient – als Ergänzung zu poli-

sationen, welche sich auf Mitbestimmung

tischer Beteiligung – bessere Anerkennung,

stützen, als Hauptvermittler von Ehrenamt.

Bewerbung und Förderung“.

Dies bedeutet, dass Ehrenamtliche Zugang

2

zu den Entscheidungsprozessen der Organisationen haben müssen und daher aktiv

pa sind ehrenamtlich tätig3, 3 von 10 Euro-

am Leben in der Organisation teilnehmen

päern geben an aktiv ehrenamtlich tätig zu

können. Gleichzeitig berücksichtigt die

sein und fast 80% der Europäischen Bür-

Charta die Vielfalt von ehrenamtlichen Ak-

ger meinen das ehrenamtliche Aktivitäten

tivitäten, Anbietern von Ehrenamt und Frei-

ein wichtiger Bestandteil demokratischer

willigentätigkeit unabhängig von diesen An-

Kultur in Europa sind. Daher ist eine In-

bietern. Die Charta stellt die Bedürfnisse

vestition in das Ehrenamt ein Investment in

aller Ehrenamtlichen dar, womit auch die

gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Rechte aktiver Bürger, welche außerhalb

4

von ehrenamtlichen Organisationen aktiv Darum bedarf Ehrenamt, als Wert, vol-

sind, eingebunden sind.

le Anerkennung in Bezug auf die Schaffung einer Europäischen Identität, aktiver

Die Europäische Charta der Rechte und

Bürgerbeteiligung, seiner Unterstützung

Pflichten von Ehrenamtlichen schafft eine

des gesellschaftlichen Gesamtwohls und

einheitliche Definition für Ehrenamt, Eh-

menschlicher, sowie sozialer Entwicklung.

renamtlicher Aktivitäten, Anbietern von

Sie ist ebenfalls eine Quelle wirtschaftli-

Ehrenamt von der lokalen bis zur Europä-

chen Wachstums, führt zu Integration und

ischen Ebene und zeigt einen umfassenden

Beschäftigung und stellt in sich selbst eine

Satz von Grundrechten für Ehrenamtliche

positive Entwicklung dar und einen Mecha-

und Anbietern von Ehrenamt auf. Des Wei-

nismus zum besseren Zusammenhalt. Eh-

teren bietet die Charta einen Anreiz zur

renamt baut wirtschaftliche, soziale und

Gestaltung und Erneuerung von Policies

umgebungsbedingte Ungleichheiten ab.

verbunden mit Ehrenamt auf allen Ebenen, ohne konkrete Implementationsmechanismen festzulegen oder Rechteinhaber vorauszusetzen; Vielmehr liegt der Fokus auf der Definition und Erklärung der Rechte und Pflichten von Ehrenamtlichen.

2. www.eyv2011.eu 3. Special Eurobarometer 273 4. Eurobaromètre, 2007

5

Europäische charta der rechte und pflichten von ehrenamtlichen

Mehr als 100 Millionen Menschen in Euro-


Europäische charta der rechte und pflichten von ehrenamtlichen

SEKTION I DEFINITION

1. Definition einer/s Ehrenamtlichen

3. Definition von ehrenamtlichen Tätigkeiten

Ehrenamtliche sind Personen, welche in

Ehrenamtliche Tätigkeiten sind Aktivitäten

freiem Willen Aktivitäten zum Wohl der

welche von Ehrenamtlichen umgesetzt wer-

Gesellschaft austragen. Diese Aktivitäten

den. Die Aktivitäten unterstehen keinem

solle

Gewinnstreben und ersetzen keine bezahl-

keinen

sondern

Gewinn

unterstützen

erwirtschaften, die

persönliche

ten Angestellten. Die Aktivität kann durch

Entwicklung der Ehrenamtlichen, welche

einen Anbieter von Ehrenamt oder auf eige-

ihre Zeit und Energie für das Gemeinwohl,

ne Initiative der Ehrenamtlichen begonnen

ohne finanzielles Streben unternehmen.

werden.

2. Definition von Anbietern von Ehrenamt Anbieter von Ehrenamt sind gemeinnützige Organisationen, unabhängige, selbstbestimmte Gruppen und andere gemeinnützige Strukturen, zum Beispiel Behörden. Sie sind aktiv im öffentlichen Raum und ihre Aktivitäten zielen, zumindest teilweise, darauf ab das öffentliche Wohl zu fördern5.

5. COM(1997) 241 : COMMUNICATION FROM THE COMMISSION on PROMOTING THE ROLE OF VOLUNTARY ORGANISATIONS AND FOUNDATIONS IN EUROPE;

6


SEKTION II

1. Die Rechte von Ehrenamtlichen

sozialer Herkunft, Zugehörigkeit zu einer ort oder anderem Status und sollen nicht diskriminiert werden aufgrund von Hinter-

Grundrechte

grund oder Überzeugungen.

Artikel 1

Artikel 4

Jeder der eine ehrenamtliche Tätigkeit

Niemand soll durch das Recht von der Teil-

ausübt, ist berechtigt zu dem Status

nahme an ehrenamtlichen Aktivitäten sei-

„Ehrenamtliche/r“ und hat Anspruch auf

ner Wahl ausgeschlossen werden, solang

diese Grundrechte.

die Aktivität zum Gemeinwohl stattfindet und die Menschenrechte achtet.

Artikel 2 Die Ehrenamtlichen genießen den vollen

Artikel 5

Schutz der Menschenrechte6, während sie

Alle Ehrenamtlichen sollen über ihre Rech-

die ehrenamtliche Tätigkeit ausüben.

te und Pflichten informiert werden.

Artikel 3

Artikel 6

Jede Person hat Anspruch auf gleichen

Alle Ehrenamtlichen genießen das Recht

Zugang zu ehrenamtlichen Gelegenheiten7

auf soziale Absicherung während seiner

und Schutz vor jeglicher Form von Dis-

ehrenamtlichen Aktivitäten, in Form von

krimination, u. A. auf Grund von Alter,

Kranken- und Haftpflichtversicherung.

Gender, sexueller Identität, Rasse, ethnischem Hintergrund, Hautfarbe, Sprache, Behinderung, Religion, politischer oder anderer Meinungen, nationaler oder

6. Universal Declaration of Human Rights 7. Please see Article 28

7

Europäische charta der rechte und pflichten von ehrenamtlichen

nationalen Minderheit, Eigentum, Geburts-


Artikel 7

Artikel 10

Alle Ehrenamtlichen haben das Recht seine

Alle Ehrenamtlichen haben Anspruch da-

Privat- und Arbeitsleben mit dem Ehrenamt

rauf

vereinen zu dürfen, und können dadurch

zipien, Standards und Zielen von Gesetzen,

ein gewisses Maß an Flexibilität für sein Eh-

welche sich auf Ehrenamt beziehen, be-

renamt bereitstellen. Alle Ehrenamtlichen

handelt zu werden.

nach bestehenden Normen, Prin-

haben das Recht eine Aufgabe abzulehnen, welche gegen ihren Glauben oder ihre Über-

Artikel 11

zeugungen verstoßen.

Alle Ehrenamtlichen haben Anspruch auf

Europäische charta der rechte und pflichten von ehrenamtlichen

eine umfassende Aufgabenbeschreibung,

Artikel 8

welche ihnen erlaubt ihre Tätigkeiten klar

Alle Ehrenamtlichen haben das Recht au-

zu verstehen und die Ziele und Aufgaben

ßerhalb seines Herkunftslandes oder stän-

gut umzusetzen. Die Aufgabenbeschrei-

digen Wohnsitzes ehrenamtlich tätig zu

bung sollte, soweit wie möglich, gemein-

sein. Daher müssen Visa, bei Bedarf, ko-

sam von Ehrenamtlichen und den Anbie-

stenfrei und mit einem transparenten, of-

tern von Ehrenamt entwickelt werden und

fenen und frei zugänglichen Verfahren,

sollte, falls notwendig, auch während der

welches Freiwilligenmobilität bevorzugt, er-

Durchführung der Aktivität aktualisiert

hältlich sein.

werden. Des Weiteren sollten die komplementären Rollen zwischen Ehrenamtlichen und Angestellten festgelegt werden und ga-

Recht auf Unterstützung von den Anbietern von Ehrenamt

rantiert werden, dass zwischen ihnen eine

Artikel 9

Artikel 12

Alle Ehrenamtlichen haben Anspruch auf

Alle Ehrenamtlichen haben Anspruch auf

die Rückerstattung der Kosten, welche

Unterstützung und Feedback während der

durch ihre Ehrenamtliche Aktivität entstan-

ehrenamtlichen Tätigkeit. Dies umfasst

den sind, unter Berücksichtigung der ver-

Vorbereitung der Aktivität, persönliche Hil-

schiedenen Ebenen, die mit der Vielfalt des

feleistung, Unterstützung während der Um-

Ehrenamtes einhergehen. Diese Rücker-

setzung und angemessener Evaluation und

stattungen sollen keiner Steuer unterliegen.

Nachbesprechung im Anschluss an die Ak-

gute Kooperation existiert.

tivität und volle Unterstützung in der Umsetzung von notwendigen Folgeaktivitäten.

8


Artikel 13

Artikel 16

Alle Ehrenamtlichen haben das Recht am

Alle Ehrenamtlichen haben Anspruch, falls

Entscheidungsprozess über ihre ehrenamt-

ihre Tätigkeit dies voraussetzt, auf Flexi-

liche Aktivität auf einer adäquaten Ebene

bilität der Arbeitszeit und Bildungsmaß-

teilzunehmen. Zusätzlich sollten alle Eh-

nahmen um ehrenamtliche Tätigkeiten

renamtlichen Zugang zu den demokrati-

durchzuführen. Sollte die Durchführung

schen Entscheidungsprozessen der Organi-

von Ehrenamtlichen Aufgaben Flexibilität

sation haben. Alle Ehrenamtlichen sollten

seitens vertraglicher oder Bildungsver-

Ownership über ihre Projekte haben, durch

pflichtungen bedürfen, muss der/die Eh-

gemeinsame

renamtliche die Zustimmung von Arbeitge-

Entscheidungen

während

der Implementation des Prozesses und

ber oder Bildungsinstitut einholen.

Entscheidungen in Bezug auf das Projekt

2. Verpflichtungen der Ehrenamtlichen

teilzuhaben.

Recht auf persönliche Weiterentwicklung Artikel 17 Artikel 14

Alle Ehrenamtlichen beachten die Rechts-

Alle Ehrenamtlichen haben Anspruch auf

grundsätze und achten das Gleichbehand-

notwendige Weiterbildung und Training um

lungsgebot während ihren ehrenamtlichen

ihre ehrenamtliche Leistung mit bestem

Handlungen.

Wissen und voller Kompetenz umzusetzen.

Artikel 18 Artikel 15

Alle Ehrenamtlichen haben die Verantwor-

Alle Ehrenamtlichen haben das Recht ihre

tung die Integrität, Vorsätze, Aufgaben

Leistungen, Fähigkeiten und Kompetenzen,

und Werte der Anbieter von Ehrenamt zu

erworben durch das Ehrenamt, durch for-

respektieren.

male Bildung und professionelle Strukturen und Institutionen anerkannt zu be-

Artikel 19

kommen. Ehrenamtliche sollten das Recht

Alle Ehrenamtlichen halten ihre Zusagen

haben neue Fähigkeiten und Kompetenzen

an die Anbieter von Ehrenamt in Bezug auf

zu entwickeln und den Raum haben sie zu

aufgewandte Zeit und Einsatz, auf welche

erproben und weiterzubilden entlang ihres

sich geeinigt wurde um die ehrenamtliche

eigenen Lernpfades.

Aktivität und ihre Qualität einzuhalten.

9

Europäische charta der rechte und pflichten von ehrenamtlichen

das Recht haben an den demokratischen


Artikel 20 Jeder Ehrenamtliche hat die Pflicht (Verantwortung) sich an angeboten Weiterbildungsmaßnamen zu beteiligen. Vor allem wenn solche Trainingseinheiten wichtig und notwenige Kenntnisse für die vereinbarten, ehrenamtliche Aufgabe vermitteln. Das Trainingsangebot sollte ohne weitere Kosten für den Ehrenamtlichen angeboten

Europäische charta der rechte und pflichten von ehrenamtlichen

werden.

Artikel 21 Jeder Ehrenamtliche ist verpflichtet die Diskretion der Organisation zu wahren. Dies gilt insbesondere für interne Informationen, rechtliche Vorgänge, persönliche Daten der Mitglieder, der Mitarbeiter und der Zielpersonen der ehrenamtlichen Tätigkeit.

Artikel 22 Alle Ehrenamtlichen verstehen, dass ihre ehrenamtliche Tätigkeit das Ziel hat dem Gemeinwohl und der Gesellschaft förderlich zu sein.

Artikel 23 Alle Ehrenamtlichen kooperiert mit anderen Ehrenamtlichen in der Organisation, überall drt wo es notwendig ist. Damit trägt er zur Nachhaltigkeit der Kommunikation mit anderen und beim Übertragen von Aufgaben beim Auslaufen der Tätigkeit bei.

10


SEKTION III

1. Rechte der ehrenamtlichen Trägers

Ehrenamtlichen entsteht, sollten sie im poden wenn es in Gesetz und Politik um Ehrenamtlichtkeit geht.

Artikel 24 Gemeinnützige Organisationen und Grup-

Artikel 27

pen welche unabhängig, sich selbst steu-

Ehrenamtliche Trägerschaften sollten ihre

ernde und gemeinnützige Stellen sind,

Einnahmen nicht versteuern müssen.

ebenso öffentliche Träger, die ehrenamtliche Aufgaben anbieten haben den Staus

Artikel 28

einer ehrenamtlichen Trägerschaft.

Ehrenamtliche Trägerschaften sollten ihre Ehrenamtliche auf Grund ihrer Ziele und

Artikel 25

ihrer Vision, sowie anhand notwendiger

Ehrenamtliche Träger haben das Recht

Kenntnisse und Erfahrungen welche für die

auf eine stabiles und nachhaltiges Rah-

Tätigkeiten erfordern.

menwerk und ein förderndes Umfeld, einschließlich angemessener finanzieller Unterstützung welche offen, lang anhaltend

2. Pflichten der ehrenamtlichen Trägerschaften

und flexible Finanzierung bietet.

Artikel 26 Ehrenamtliche Trägerschaften haben einen Anspruch darauf in politische Prozessen

Kernpflichten

bezüglich der Ehrenamtlichen Tätigkeit, die Interessen und Bedürfnisse ihrer ehrenamtlichen Mitglieder zu vertreten. Die be-

Artikel 29

trächtliche Expertise der ehrenamtlichen

Ehrenamtliche

Trägerschaften, welche durch ihre Nähe zu

der

11

Trägerschaften

Verantwortung

sind

in

Gesetzvorschläge

Europäische charta der rechte und pflichten von ehrenamtlichen

litischen Willenbildungsprozess Gehör fin-


entwickeln welche die Rechte der Ehren-

Artikel 34

amtlichen respektieren.

Ehrenamtliche Trägerschaften sollten sicherstellen, dass ein Versicherungsan-

Artikel 30

gebot zur Verfühgung steht, welches die

Ehrenamtliche Trägerschaften sollten infor-

soziale Absicherung für Gesundheit und

miert sein über das rechtliche Rahmenwerk

Haftbarkeit während der ehrenamtlichen

des Ehrenamts und überprüfen/nachwei-

Tätigkeit einschließt.

sen die rechtliche Umsetzung ihrer ehren-

Artikel 35

amtlichen Tätigkeiten.

Europäische charta der rechte und pflichten von ehrenamtlichen

Ehrenamtliche Trägerschaften sollten Eh-

Artikel 31

renamtlichkeit fördern für das Wohl der Ge-

Ehrenamtliche Trägerschaften müssen Risi-

sellschaft und des Einzelnen.

ken minimieren und klare Anleitungen für

Pflichten zur Unterstützung des Ehrenamtlichen

ihre Ehrenamtliche zur Verfügung stellen. Diesem Ansatz folgend verpflichtet sich die Trägerschaft das sicherste, mögliche Umfeld für ihre Ehemaligen und alle notwen-

Artikel 36

digen Informationen, bezüglich Risiken der

Ehrenamtliche Trägerschaften sollten fi-

Tätigkeit zur Verfügung zu stellen.

nanzielle Auslagen die im Bezug durch die ehrenamtliche Tätigkeit entstanden sind

Artikel 32 Ehrenamtliche

zurückerstatten. Trägerschaften

sollten

gleichberechtigen und transparenten Zu-

Artikel 37

gang zu Informationen rund um ehren-

Ehrenamtliche Trägerschaften sollten eine

amtliche Mitarbeit sowie die Rechten und

klare Aufgabenbeschreibung für die ehren-

Pflichten eines Ehrenamtlichen zur Verfü-

amtliche Tätigkeit zur Verfügung stellen.

gung stellen.

Dieser Aufgabenrahmen sollte soweit es möglich ist und zu dem höchst möglichen

Artikel 33

Grad zusammen mit den Ehrenamtlichen

Ehrenamtliche Trägerschaften sollten ei-

entwickelt und vereinbart werden. Der Auf-

nen integrierenden und gleichberechtig-

gabenrahmen sollte, wenn nötig, während

tes Auswahlverfahren für Tätigkeiten ihrer

der Tätigkeit angepasst werden.

Ehemaligen umsetzten. Sie sollten Einschränkungen aufzeigen und Möglichkeiten entwickeln diese zu abzubauen um eine größere Gruppe an Ehemaligen involvieren zu können.

12


Artikel 38

demokratischen

Ehrenamtliche Trägerschaften sollten sich

ermöglichen. Die ehrenamtlichen Träger

für die Entwicklung und Umsetzung von

sollen den Beteiligung ihrer Ehrenamtli-

Qualitätstandarts

verantwortlich

Entscheidungsprozess

fühlen,

chen am Leben ihrer Organisation und des

um Vorbereitung und Nachbereitung, des

Entscheidungsprozesses sicherstellen. Des

Weitern das Angebot von persönlicher An-

Weiteren, müssen die Träger ihren Ehren-

leitung, Hilfe und Beobachtung im Verlaufe

amtliche die Freiheit zugestehen eigene In-

des Prozesses, sowie eine klare Auswertung

itiativen zu entwickeln so lange diese des

und umfassende Hilfe in der Verwirklichung

Ziels der Organisation förderlich sind.

von notwendigen Nachbereitungsaktivitä-

Artikel 42

ehrenamtlichen Trägerschaften ein System

Ehrenamtliche Trägerschaften sollen si-

zur Qualitätskontrolle entwickeln.

cherstellen, dass die notwendige Unterstützung für spezielle Gruppen von poten-

Artikel 39

tiellen Ehrenamtlichen, wie Menschen mit

Ehrenamtliche Trägerschaften sollten die

Behinderung oder gesundheitlichen Prob-

notwendigen Werkzeuge und Zugang zu

lemen, so wie Minderjährigen oder älteren

den existierenden und zukünftigen Mittel

Mitbürgern gegeben sind um ihnen ein Eh-

zur Verfügung stellen um es den Ehrenamt-

renamt zu ermöglichen.

lichen die Umsetzungen der vereinbarten

Pflichten zur Entwicklung des Ehrenamtlichen

Tätigkeiten zu ermöglichen.

Artikel 40 Ehrenamtliche Träger sollten Strukturen für

Artikel 43

die Übergabe und Berichte für die Ehren-

Ehrenamtliche Trägerschaften sollten si-

amtlichen entwickeln um die verantwortli-

cherstellen, dass der Ehrenamtliche die

che Entwicklung von ehrenamtlichen Tätig-

notwendige Weiterleitung während des Ver-

keiten sicherzustellen.

laufs seiner Tätigkeit erfährt. Des Weiteren, sollte der Träger sicherstellen, dass der

Artikel 41

Ehemalige eine Möglichkeit hat seine Fä-

Ehrenamtliche Träger sollen sicherstellen,

higkeiten und Kompetenz zu erweitern und

dass ihre Ehrenamtlichen auf einer ange-

ihn mit den richten Werkzeugen ausstatten

messenen Ebene an den Entscheidungs-

diese den Lernprozess zu reflektieren.

prozessen beteiligt sind. Des Weiteren, sollten ehrenamtliche Träger eine Teilhabe ihrer Ehrenamtlichen an Projekten durch Entscheidungskompetenz und Umsetzung, sowie Mitbestimmung in einem

13

Europäische charta der rechte und pflichten von ehrenamtlichen

ten sicherzustellen. Idealerweise sollten die


Artikel 44 Ehrenamtliche Trägerschaften sollen sicherstellen, dass eine Infrastruktur entsteht welche die Kompenz und Erfahrung die sich durch ehrenamtliche Tätigkeit entwickelt, anerkennt Dies gilt auch in Kooperation mit Bildungs- und Arbeitsstrukturen sowie in deren Institutionen.

Europäische charta der rechte und pflichten von ehrenamtlichen

Artikel 45 Ehrenamtliche Trägerschaften müssen die persönliche und berufliche Privatspäre ihrer Ehrenamtlichen schützen, ebenso die Integrität ihrer Daten.

14


SEKTION IV UMSETZUNG

Um diese Charta umzusetzen und ein

europäischen, national und lokalen Behör-

rechtlichen Rahmen für ganz Europa zu

den und alle anderen Körperschaften einen

erreichen, müssen öffentlichen Instituti-

rechtlichen Rahmen für Ehrenamtlichkeit

onen angemessene Gesetze, Programme

zu entwerfen und existierende Gesetzte zu

und Maßnahmen in Kooperation mit allen

aktualisieren. Um das Ziel des Respekts,

Beteiligten verwirklichen. Das konstante

der Schutzes und die Umsetzungen der

Beteiligung und Konsultation der Kernak-

Rechte eines Ehrenamtlichen zu erreichen

teure in der Planungs-, Umsetzung-, Beob-

braucht man einen rechtlichen Rahmen

achtungs- und Auswertungsphase müssen

für Ehrenamtlichkeit, welcher Rechte und

dabei sichergestellt werden, mit dem Ziel

Pflichte eines Ehrenamtlichen, der ehren-

Teilhabe und aktive Bürgerbeteiligung zu

amtlichen Trägerschaften und die Rolle der

fördern. Die Entstehung diese Foren auf

Behörden auf allen Ebenen regelt.

den nationalen sowie auf der europäischen Ebene benötigt ausreichende und nachhaltige finanzielle Förderung.

15

Europäische charta der rechte und pflichten von ehrenamtlichen

Diese Charta dient als ein Appell für die



Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.