Meinung, Tipps & mehr für volle 14 Tage Samstag, 7. März 2020
Samstag, 7. März 2020
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Ausgabe 286 am 7. März 2020 Samstag, 7. März 2020
Seid Feministen!
Samstag, 7. März 2020
Johannespassion
Große Verunsicherung
Essay
Leben
Corona-Virus
Unsere Welt besteht aus Stereotypen, Gleichberechtigung ist immer noch nicht erreicht und viel zu oft wird Feminismus schlecht geredet. Seite 2
Die selten aufgeführte zweite Fassung von Bachs Johannespassion singt der Oratorienchor in der Martinskirche. Seite 7
Die Bekämpfung des CoronaVirus führt zu Verunsicherung, weil die Maßnahmen so drastisch sind und die Gefahr gigantisch erscheinen lassen. Seite 8
Die Freiheit zum Suizid Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts geht viel weiter als nur „Sterbehilfe“ zu erlauben. Atemberaubend ist etwa, dass jeder Bürger grundsätzlich das Recht hat, sein Leben zu beenden, auch wenn er nicht krank ist. Von Michael Zäh
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as Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eines um Leben und Tod. Es ist ein Urteil um die Verbindung zwischen beidem. Es geht um die Autonomie jedes Menschen (in Deutschland) im Leben wie im Sterben. Über diesen Begriff der Autonomie verknüpft das höchste deutsche Gericht das Leben und den Tod (als Teil des Lebens). Autonomie heißt nicht nur das Recht des Einzelnen auf ein selbstbestimmtes Leben, sondern auch auf ein selbstbestimmtes Sterben. kolping-kolleg freiburg
Info-Abend: Donnerstag, Info-Tag 19.03.2020, 17 Uhr
Samstag, 26.01.2019 Abitur (3 Jahre) Fachhochschulreife (1 Jahr) Abitur Realschulabschluss (2 Jahre) Fachhochschulreife auf dem 2. Bildungsweg rmieren Realschulabschluss Jetzt infoelde n! und anm auf dem 2. Bildungsweg Hildastr. 39, Tel. 0761-706735 www.kolping-kolleg.de ● 10:00 Uhr Fachhochschulreife www.zweiter-bweg.de in 1 Jahr ● 11:30
Uhr Abitur in 3 Jahren
Denn nur sehr vordergründig geht es dabei um die „Sterbehilfe“. Nein, es geht um mehr. Es geht um „die Freiheit, sich das Leben zu nehHildastr. 39, Tel. 0761-706735 men“, sowww.kolping-kolleg.de das Gericht, als „Ausdruck persönlicher Autonomie“. Staat und www.zweiter-bweg.de Gesellschaft müssten diesen „Akt autonomer Selbstbestimmung“ akzeptieren. Im Klartext: Jeder hat die „Freiheit zum Suizid“ und der Staat kolping-kolleg darf ihm dabeifreiburg keine Steine in den Weg legen, die- Abitur es dem Einzelnen - Fachhochschulreife unmöglich machen, seine Freiheit - Realschulabschluss auch wahrzunehmen. Deshalb hat Info-Tag das Bundesverfassungsgericht denn Samstag, 26.01.2019 auch das Verbot der „Sterbehilfe“, auf dem217 2. Bildungsweg den Paragrafen des Strafgesetzbuchs, für null und nichtig erklärt. ● 10:00
Uhr Fachhochschulreife in 1 Jahr ● 11:30 Uhr Abitur in 3 Jahren
Die Dimension dieses Urteils reicht weit. Das Beste daran ist, dass sich beispielsweise Ärzte, die einem schwerkranken Patienten auf dessen Wunsch hin mit einem Medikament beim Sterben helfen, nun nicht mehr strafbar machen. Ob ein Arzt dies dann will oder nicht, darf er natürlich ebenfalls selbst entscheiden, da auch für ihn das Recht zur Autonomie gilt. Die direkte zweite Folge des Urteils ist, dass Sterbehilfe-Vereine (wie „Dignitas“ oder „Sterbehilfe Deutschland“) in Deutschland aktiv werden können, nachdem sie zuvor unter Strafe standen. Doch hier hat der Gesetzgeber die ja auch vom Bundesverfassungsgericht nahe gelegte Möglichkeit, durch diverse Regulierungen jede Art von Missbrauch zu verhindern. Das Weiteste und vielleicht Atemberaubende an dem Urteil ist, dass jeder Bürger die Freiheit hat, sein Leben zu beenden, auch wenn er nicht schwer krank ist oder unerträglich leidet. Dies ist im ersten Moment ein Schock, weil es etwa auch den/die Pubertierenden einschließt, die den „Blues“ bekommen (enttäuschte Liebe, kein Job, keine Anerkennung) und die sich dann ebenfalls Hilfe zum Suizid holen dürften. Ebenso gilt dies für Menschen, die an einer Depression leiden und sich deshalb umbringen wollen. Dennoch hat das Gericht grundsätzlich richtig entschieden. Denn es geht bei diesem Urteil um das Verhältnis des Staates (als Gesetzgeber) zum Bürger und dessen Rechte. Es geht darum, was der Staat dem Einzelnen verbieten darf (direkt oder indirekt) und was eben nicht. Empathie und eine gegenseitige
HALLO ZUSAMMEN
Gegen den Hohn der AfD
Hilfestellung hat das Gericht nicht verboten. Wenn junge Menschen gerade am Leben verzweifeln, darf und muss es Hilfe geben, die eben nicht darin besteht, den Suizid zu ermöglichen. Sondern in zwischenmenschlicher Aufmerksamkeit, in medizinischer Fürsorge und in Zuneigung. Dies gilt bei Menschen, die an einer Depression erkrankt sind in selbiger und vielleicht erweiterter Form. Staat und Gesellschaft sind nicht dazu verdammt, nun Tür und Tor für alle Suizidwilligen zu öffnen. Man kann auch anderweitig helfen. Es ist vielleicht sogar umgekehrt so, dass es hilfreich ist, wenn juristisch das Recht zur Selbsttötung besteht, weil dann klar ist, dass dieser Aus-
weg immer besteht. Denn umso aufmerksamer sollten die Leute miteinander umgehen. Was die Bundesregierung nun aus dem Grundsatzurteil macht, ist noch offen. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat ja bisher schon ein Urteil ignoriert: Bereits 2017 hatten die Richter des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig entschieden, dass schwerkranke Menschen im Einzelfall vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte, dem Spahn vorsteht, ein tödliches Medikament ausgehändigt bekommen müssen. Alle Anträge dafür ließ Spahn ablehnen. Er dachte wohl an seine Autonomie.
Sie haben nochmal ein Lichtlein entzündet, mehrere Hundert AfD- Anhänger mit Teelichtern und Deutschlandfähnchen vor dem Landtag in Thüringen. Und sie nannten es, typischer AfD-Sprech: „Ein Licht für die Demokratie.“ Solche Manöver sind aber inzwischen als das entlarvt, was sie sind: Hohn auf die Demokratie. Mit nahezu unendlichem Geduldsfaden hat sich daher Bodo Ramelow nun erneut zum Ministerpräsidenten in Thüringen wählen lassen, im dritten Wahlgang, nachdem sich CDU und FDP dieses Mal konsequent ihrer Stimmen enthalten haben (was ja auch nicht gerade ein Zeugnis politischer Stärke ist). So wurde also Björn Höcke, der Faschist von rechten „Flügel“ der AfD geschlagen, der wohl ein bisschen darauf spekuliert hatte, dass erneut der eine oder andere CDU-Abgeordnete zu Gunsten der AfD stimmen könnte. Ramelow hat dann nach der Wahl Höcke den Handschlag verweigert, damit nicht schon wieder und noch mehr Bilder entstehen, die Gift in die politische Landschaft tragen. Aber nur baldige Neuwahlen in Thüringen können Klarheit schaffen. Michael Zäh