1 minute read
SVA Aargau: Leitfaden 5A
SO SPRECHEN SIE PSYCHISCH AUFFÄLLIGE MITARBEITENDE AM BESTEN AN SVA AARGAU: LEITFADEN 5A
Die Pandemie belastet uns nicht nur körperlich, sondern auch emotional. Nicht alle Mitarbeitenden können mit den aktuellen Herausforderungen gleich gut umgehen. Es lohnt sich für Sie als Arbeitgeber, psychisch auffällige Mitarbeitende aktiv anzusprechen. Nur wie?
Irgendwie spürt man als vorgesetzte Person, dass etwas nicht stimmt. Zu oft wird das Bauchgefühl aber ignoriert und wir machen weiter wie gewohnt. Trotzdem gehen uns Gedanken durch den Kopf wie: «Ihn kenne ich so gar nicht» oder «Sie ist ein ganz anderer Mensch». Mitarbeitende, vielleicht über lange Zeit sogar Leistungsträger im Team, verändern sich. Psychisch belastete Mitarbeitende fordern Vorgesetzte besonders stark und können auch überfordern. Psychische Krankheiten überdecken das wahre Gesicht – als Arbeitgeber können Sie Verantwortung übernehmen und auffällige Mitarbeitende aktiv ansprechen.
Mit den 5A aus der Krise
Der praxiserprobte 5A-Leitfaden der SVA Aargau, den Sie in der Beilage dieser Ausgabe der Aargauer Wirtschaft finden, unterstützt Sie dabei, psychische Probleme bei Ihren Mitarbeitenden früh zu erkennen und lösungsorientiert anzusprechen. Die handliche Broschüre leitet Sie Schritt für Schritt an. Es ist wichtig, dass psychische Erkrankungen früh erkannt und thematisiert werden. Dadurch verbessern Sie die Chancen der betroffenen Person, minimieren die Auswirkungen auf den Betrieb, erhalten die Produktivität des Teams, reduzieren Kosten und schaffen ein vertrauensvolles Arbeitsklima.
Auf dem Laufenden bleiben
Möchten Sie regelmässig über die Angebote der IV rund um die Gesundheit am Arbeitsplatz informiert werden?
Abonnieren Sie den SVA-Newsletter:
www.sva-ag.ch/newsletter Kompetente Beratung auch ohne IV-Anmeldung
Die Fachpersonen der Invalidenversicherung der SVA Aargau beraten Sie unkompliziert und kostenlos, wenn sich Probleme am Arbeitsplatz abzeichnen oder Mitarbeitende erkrankt oder verunfallt sind. Eine IV-Anmeldung ist dazu nicht notwendig. Wichtig ist die frühzeitige Kontaktaufnahme mit den IV-Profis. Dann sind die Chancen am grössten, dass die Mitarbeiterin dank der richtigen Unterstützung bald an den Arbeitsplatz zurückkehren kann und Sie die Fachkraft wieder für Ihr Unternehmen einsetzen können.
Lisa Bernasconi Leiterin Invalidenversicherung SVA Aargau