Aargauer Wirtschaft März 2021

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AGV NR. 3 | 17. MÄRZ 2021

SO SPRECHEN SIE PSYCHISCH ­AUFFÄLLIGE MITARBEITENDE AM BESTEN AN

SVA AARGAU: LEITFADEN 5A Die Pandemie belastet uns nicht nur körperlich, sondern auch emotional. Nicht alle Mitarbeitenden können mit den aktuellen Herausforderungen gleich gut umgehen. Es lohnt sich für Sie als Arbeitgeber, psychisch auffällige Mitarbeitende aktiv anzusprechen. Nur wie?

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rgendwie spürt man als vorgesetzte Person, dass etwas nicht stimmt. Zu oft wird das Bauchgefühl aber ignoriert und wir machen weiter wie gewohnt. Trotzdem gehen uns Gedanken durch den Kopf wie: «Ihn kenne ich so gar nicht» oder «Sie ist ein ganz anderer Mensch». Mitarbeitende, vielleicht über lange Zeit sogar Leistungsträger im Team, verändern sich. Psychisch belastete Mitarbeitende fordern Vorgesetzte besonders stark und können auch überfordern.

Psychische Krankheiten überdecken das wahre Gesicht – als Arbeitgeber können Sie Verantwortung übernehmen und auffällige Mitarbeitende aktiv ansprechen.

schaft finden, unterstützt Sie dabei, psychische Probleme bei Ihren Mitarbeitenden früh zu erkennen und ­lösungsorientiert anzusprechen. Die handliche Broschüre leitet Sie Schritt für Schritt an. Es ist wichtig, dass psychische Erkrankungen früh erkannt und thematisiert werden. ­Dadurch verbessern Sie die Chancen Mit den 5A aus der Krise Der praxiserprobte 5A-Leitfaden der der betroffenen Person, minimieren SVA Aargau, den Sie in der Beilage die Auswirkungen auf den Betrieb, dieser Ausgabe der Aargauer Wirt- erhalten die Produktivität des Teams, Auf dem Laufenden bleiben Möchten Sie regelmässig über die Angebote der IV rund um die Gesundheit am Arbeitsplatz informiert werden? Abonnieren Sie den SVA-Newsletter: www.sva-ag.ch/newsletter

reduzieren Kosten und schaffen ein vertrauensvolles Arbeitsklima. Kompetente Beratung auch ohne IV-Anmeldung Die Fachpersonen der Invalidenver­ sicherung der SVA Aargau beraten Sie unkompliziert und kostenlos, wenn sich Probleme am Arbeitsplatz abzeichnen oder Mitarbeitende erkrankt oder verunfallt sind. Eine ­IV-Anmeldung ist dazu nicht notwendig. Wichtig ist die frühzeitige Kontaktaufnahme mit den IV-Profis. Dann sind die Chancen am grössten, dass die Mitarbeiterin dank der richtigen Unterstützung bald an den Arbeitsplatz zurückkehren kann und Sie die Fachkraft wieder für Ihr Unternehmen einsetzen können.

Lisa Bernasconi Leiterin Invalidenversicherung SVA Aargau


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