P.P.A 6002 Luzern, Post CH AG – Nr. 16, Jahrgang 112
R AT H A U S POST Sonderse
Eine Lokalausgabe der Zuger Presse
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Mittwoch, 26. April 2017
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Schwesternhaus
«Es soll möglichst ein Miteinander geben» Eckpunkte wie ein Übernachtungs- und Rauchverbot, die für alle gelten», so Chanson.
Das Schwesternhaus wird zu einem multifunktional genutzten Haus: Es entstehen unter anderem Atelier- und Cliquenräume. Nach den Sommerferien soll es losgehen. Simon Bertschi
Die Bauarbeiten sind in vollem Gange an der Leihgasse 9a. Gerade werden die Türen gestrichen, und die Handwerker gehen ein und aus an diesem Dienstagmorgen vergangene Woche. Trotzdem kann bereits ein guter Eindruck gewonnen werden, wie die Atelier- und Cliquenräume aussehen werden, wenn sie ab dem 15. August vermietet werden. Die frisch gestrichenen Wände und das helle Licht von aussen lassen die Räume sehr freundlich erscheinen. «Sie sind sehr schön geworden und mitten im Baarer Zentrum gelegen», sagt Claudia Emmenegger, die Kulturbeauftragte der Gemeinde. Zahlbarer Raum für Ausstellungen und Ateliers war bislang sehr schwer zu finden in Baar. «Das Kunstambulatorium war ja nur eine Zwischenlösung. Mit dem Schwesternhaus haben wir nun eine fixe Lösung für dieses Bedürfnis», freut sich Emmenegger.
Cliquen sollen einen Raum für sich bekommen Am Samstag, 24. Juni, erfolgt die offizielle Eröffnung des Schwesternhauses inklusive Tag der offenen Tür, Besichtigung und Einweihung. Bis dato gibt es noch einiges zu tun für Claudia Emmenegger. «Am
Selina Chanson, Fachstellenleiterin Kind und Jugend (links), und Claudia Emmenegger, Kulturbeauftragte, freuen sich bereits auf die Wiedereröffnung des Schwesternhauses am Samstag, 24. Juni. Bild: Simon Bertschi Dienstag, 2. Mai, erfolgt der Besichtigungstermin für Interessenten einer Ateliermietung. Anschliessend werden die Bewerbungsunterlagen studiert und mit der Kulturkommission entschieden, an wen die Ateliers gehen», führt Emmenegger aus. Auf Seiten von Selina Chanson, Fachstellenleiterin Kind und Jugend in Baar und zuständig für die Cliquenräu-
me, sieht es ähnlich aus: «Wir haben mit der Ausschreibung der Cliquenräume noch nicht begonnen. Dies wird jedoch vor allem über die sozialen Medien wie Instagram und Facebook geschehen. Die Cliquen sollen die Möglichkeit erhalten, einen Raum für sich zu haben, wobei ein Raum auch von mehreren Gruppen genutzt werden kann», sagt Seli-
na Chanson. Altersmässig sollen vor allem Jugendliche angesprochen werden, die Zielgruppe ist mit 8- bis 20-Jährigen jedoch breit gehalten. «Die Jugendlichen müssen aus Baar sein. Die Räume werden an Gruppen, die aus drei bis zehn Jugendlichen bestehen, vermietet. Je nach Alter gelten verschiedene Nutzungszeiten. Es gibt aber natürlich
Statt einer Miete soll eine Gegenleistung erbracht werden Im Gegensatz zu den Atelierräumen (siehe Kasten rechts) soll bei den Jugendlichen die Gegenleistung nicht in monetärer Form ausfallen. Vielmehr können sie selbst Vorschläge machen, in welcher Form diese ausfallen soll. «Bei den Bandräumen sind es häufig Konzerte, die als Gegenleistung gewählt werden. Es kann aber auch bei einem von uns organisierten Anlass mitgeholfen werden. Es ist festgelegt, wie viele Stunden geleistet werden müssen», erklärt die Kinderund Jugendbeauftragte. Emmenegger und Chanson sind sich einig bei der Frage, was sie sich von der Umnutzung des Schwesternhauses erhoffen. «Es soll möglichst ein Miteinander geben zwischen Kulturschaffenden und Jugendlichen. Vielleicht wird auch gegenseitiges Interesse aufkommen», sagt Claudia Emmenegger. Selina Chanson ergänzt, dass «es in diesem Haus bestimmt nicht komplett ruhig sein wird. Es ist also ein festes Miteinander, gegenseitige Offenheit sowie Absprache untereinander notwendig. Ich bin jedenfalls sehr optimistisch eingestellt.» Bis es jedoch so weit ist, weibeln vorerst weiterhin die Handwerker im Schwesternhaus. Informationen zur Vermietung der Atelierräume: www.baar.ch →Kultur & Freizeit → Kultur → Kulturprojekte. Für Informationen zur Vermietung der Cliquenräume: jugend@baar.ch sowie 041 769 01 65 und 079 762 48 67.
Mietbedingungen Für Ateliers gelten folgende Voraussetzungen: Die Ateliers werden zeitlich befristet an Mieterinnen und Mieter mit einem Bezug zu Baar vermietet, die den Raum nicht gewerblich nutzen. Das bedeutet, Kunstschaffende können in den Bereichen bildende oder angewandte Kunst arbeiten. Kunstschaffende müssen aktuell in Baar wohnhaft sein oder den Nachweis erbringen, dass sie während mindestens zehn Jahren in Baar wohnhaft gewesen sind. Kunstschaffende können ein Atelier für zwei Jahre mieten. Kunstschaffende und die Kulturbeauftragte verhandeln frühzeitig und im gegenseitigen Einvernehmen über eine allfällige Verlängerung des Mietverhältnisses. Der Raum muss von den Kunstschaffenden regelmässig belebt und genutzt werden. Die Kulturkommission und die Kulturbeauftragte entscheiden über die Kriterien der Ateliervergabe sowie die Zuteilung zur Nutzung der Ateliers. Kunstschaffende können sich bei der Kulturbeauftragten um einen Raum bewerben. Es wird eine Warteliste geführt. Für die zwei kleineren Ateliers wird ein Mietpreis von 275 Franken pro Monat, für die grösseren Ateliers einen von 325 Franken erhoben. Die Vergabe der Cliquenräume erfolgt via Fachstelle Kind und Jugend. sb
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