Zugerbieter 20170719

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P.P.A 6002 Luzern, Post CH AG – Nr. 28, Jahrgang 112

Mittwoch, 19. Juli 2017

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Ortsplanungsrevision

Wo soll künftig wie viel gebaut werden? Der Zonenplan und die Bauordnung der Gemeinde müssen überarbeitet werden. Dies setzt einen mehrjährigen Arbeitsprozess in Gang.

Die Vorgaben Vielzahl an Punkten gilt es zu beachten

Claudia Schneider Cissé

Der Gemeinderat schreibt in seiner Pressemitteilung vom 10. Juli: «Das übergeordnete Ziel der Ortsplanungsrevision ist es, die Nutzungsplanung der Einwohnergemeinde Baar auf die künftigen Gegeben­ heiten abzustimmen, um eine optimale planerische Aus­ gangslage für den nächsten Planungshorizont zu erlan­ gen.» Was schrecklich kompli­ ziert tönt, ist in der Tat sehr komplex. «Es geht darum, die Weichen für die weitere Ent­ wicklung unserer Gemeinde zu stellen», fasst der Baarer Bau­ chef Paul Langenegger kurz zusammen.

Manches kommt dann doch anders als ursprünglich geplant Letztmals hat der Baarer Souverän im Juni 2005 über eine Ortsplanungsrevision ab­ gestimmt. Schaut man zurück, offenbaren sich Konflikte, wie sie auch im Arbeitsprozess, der nun in die Wege geleitet wird, wieder zum Vorschein kommen mögen. So sah damals die Ge­ meinde beispielsweise vor, dass bis 2020 gegen 26 100 Personen in Baar leben werden. Der kan­ tonale Richtplan gab jedoch ein Wachstum auf 23 300 Personen vor. An der Urne befürwortet wurden dann 23 350 Einwoh­ ner bis im Jahr 2020. Bloss: Per Ende 2016 waren effektiv be­ reits 24 191 Personen in Baar ansässig. Auch forderte der

Baar entwickelt sich rasant – schneller, als es die Ortsplanung von 2005 vorsah. Nun soll die Ortsplanung den aktuellen Gegebenheiten angepasst und dabei die künftige Entwicklung der Gemeinde berücksichtigt werden. Dies gibt Anlass zu Diskussionen. Bild: Andreas Busslinger Kanton damals eine reine Arbeitszone für das Unterfeld. Die Gemeinde Baar hat sich mit ihrer Forderung nach einer Mischzone schliesslich vor dem Verwaltungsgericht gegen den Kanton durchgesetzt.

Einige Schwerpunktthemen zeichnen sich bereits heute ab Solche Beispiele machen eines deutlich: Auf die Ortspla­ nung ist keinVerlass. «Dennoch ist sie ein hilfreiches Instru­ ment und ein vom Bund vorge­ schriebenes Muss», argumen­ tiert Langenegger (siehe auch blaue Spalte). So vage die Orts­ planung in der Umsetzung ist,

so sicher steht fest, dass ihre Revision einiges zu diskutieren geben wird. Relativ klar ist bereits – den kantonalen Vorgaben folgend –, dass es kaum neue Einzo­ nungen geben wird. «Wir ha­ ben noch einige bebaubare Landreserven, etwa bei der Obermühle, in Inwil und den Früeberg hoch», weiss Paul Langenegger. Auch Verdichten wird sicher ein Thema sein. «Das wollen alle, aber niemand vor der eigenen Haustür», tönt der Bauchef dabei ein Grund­ problem an. Mit dem Kanton zu diskutieren geben wird er­ neut auch der Anteil an Wohn­

und Arbeitszonen. «Es hat si­ cher genug Gewerbeflächen und zu wenig Wohnungen», hält dazu der Bauchef fest.

Mitwirkung verschiedener Interessengruppen erwünscht «Mit Einbezug der unter­ schiedlichsten Interessen­ gruppen werden unzählige Gespräche, Sitzungen und Denkminuten notwendig sein, bis rechtsverbindlich der neue Zonenplan und die Bauord­ nung festgesetzt sind», schaut der Bauchef den anstehenden Arbeiten entgegen. In einem ersten Schritt hat dieser inter­ disziplinäre Prozess zum Ziel,

den Souverän Ende 2018 über einen Planungskredit abstim­ men zu lassen. «Ende August gibt es deshalb eine erste Sit­ zung mit einer Arbeitsgruppe», so Paul Langenegger. Dieser gehören zwei Gemeinderäte, Vertreter von Gewerbeverein, Planungs­ und Verkehrskom­ mission, der Leiter Siedlungs­ und Verkehrsplanung sowie eine externe Fachperson an. Aufgabe der Gruppe sei es, das Vorgehen, das Konzept und eine Kostenschätzung für das Kreditbegehren auszuarbei­ ten. Bis 2020 soll die Revision schliesslich bereit zur Urnen­ abstimmung sein.

Gemäss dem eidgenössischen Raumplanungsgesetz haben die Gemeinden spätestens alle zwei Jahrzehnte ihre Ortsplanung zu überprüfen. In Baar wurde 2005 die letzte Revision durchgeführt. Bei der Erarbeitung einer neuen Ortsplanungsrevision gilt es diverse Vorgaben zu beachten, insbesondere die Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes mit der daraus resultierenden Innenentwicklung sowie die baldige Einführung des revidierten kantonalen Planungsund Baugesetzes (PBG). Wichtig werden auch die beabsichtigte Harmonisierung der Baubegriffe mit der kantonalen Vollziehungsverordnung zum PBG sein sowie die kommende Anpassung des kantonalen Richtplans. Darüber hinaus kommen weitere Aspekte, welche die neuen Rahmenbedingungen vorgeben und im Erarbeitungsprozess ebenfalls eine wichtige Rolle spielen. Dazu gehören die gemeindliche Schulraumplanung, das sich in Erarbeitung befindende Landschaftsentwicklungskonzept, die Verdichtung gemäss kantonalem Richtplan, die Gebietsplanung Unterfeld. Ebenfalls einzubeziehen ist die Motion Zentrumsentwicklung der CVP. All diese Aspekte und noch einige mehr skizzieren die Ausgangslage für die kommende Ortsplanungsrevision 2020. pd

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