R AT H A U S POST Sonderse
Eine Lokalausgabe der Zuger Presse
ite im «Z ugerbi
P.P.A 6002 Luzern, Post CH AG – Nr. 40, Jahrgang 112
Mittwoch, 25. Oktober 2017
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Budget 2018
Lohnerhöhung für Gemeindeangestellte Die Finanzen der Einwohnergemeinde sind auf gutem Kurs. Für das kommende Jahr rechnet Finanzchef Hans Steinmann mit einer schwarzen Null. Mit einigen Folgen. Florian Hofer
Nachdem die Gemeinde Baar in diesem Frühling ein Rekordergebnis mit 22 Millio nen Franken Mehreinnahmen präsentieren konnte, hat Fi nanzchef Hans Steinmann nun ein Budget für 2018 vorgelegt, das mit einem Ertragsüber schuss von 73 000 Franken rechnet.
Steuersenkung: Baar wird zur günstigsten Gemeinde Zwar sieht das operative Er gebnis einen Ertragsüber schuss von 3,7 Millionen Fran ken vor. Doch aufgrund des neuen Finanzhaushaltsgeset zes (siehe blaue Spalte) muss die Gemeinde für ein ausgegli chenes Ergebnis sorgen. «Da für haben wir eine Strategie mit drei Eckpfeilern angewen det», berichtet Finanzvorstand Hans Steinmann (SVP). Sie umfassen: • Eine Senkung der Steuern von derzeit 56 Prozentpunkten auf nur noch 53. Damit wäre Baar die günstigste Gemeinde im ganzen Kanton. Bis jetzt ist es noch Walchwil mit 55 Pro zentpunkten. • Eine Lohnzulage für alle rund 385 Mitarbeiter – auch die Lehrerschaft – der Gemeinde Baar. Geplant ist eine Erhö hung um 1,5 Prozent. Die Stei gerung ist insofern ungewöhn lich, als der Kanton für seine Angestellten zum wiederhol
ten Mal eine Nullrunde be schlossen hat. «Die Erhöhung wird etwa 900 000 Franken kosten», weiss Steinmann. Und er hat noch eine Information dazu parat: Baar ist die Ge meinde mit den tiefsten Perso nalkosten im Verhältnis zur Zahl der Einwohner im ganzen Kanton. Das werde auch nach dem Lohnzuschlag noch so sein. • Die Vorfinanzierung von Investitionsvorhaben. Damit das Budget ausgeglichen prä sentiert werden kann, werden zweckgebundene Mittel für noch nicht beschlossene In vestitionsvorhaben im Budget dargestellt. Beispiel: die Er weiterung des Schulhauses Sternmatt I. Die finanzielle Be lastung von grossen Investi tionsvorhaben wird so auf mehrere Jahre verteilt. Die künftige Generation wird durch diese Massnahme ent lastet.
Hohe Gewinnsteuern von juristischen Personen Möglich wird das erfreuliche Budget, weil die Gemeinde von nachhaltigen hohen Steuer erträgen von Baarer Firmen ausgeht. Die Gewinnsteuern juristischer Personen sind nach 2016 im laufenden Jahr weiter angestiegen. «Nach Rücksprache mit der kantona len Steuerverwaltung ist der Grossteil dieser Mehrerträge nachhaltig», berichtet Stein mann. Die Gemeinde rechnet auch in den kommenden Jah ren mit den aktuellen Steuer erträgen. Nicht ganz so gut sieht es bei den natürlichen Personen aus. Statt mit 44 Millionen Franken Steuereinnahmen, die in die sem Jahr prognostiziert sind, rechnet Steinmann mit 42 Mil
Geändertes Gesetz
Den Baarer Finanzen geht es weiter gut. Im Dezember kann das Volk über eine Steuersenkung befinden. Im Bild Manuel Frei (links), Abteilungsleiter Finanzen und Wirtschaft, sowie Finanzvorstand Hans Steinmann. Bild: Daniel Frischherz lionen Franken im nächsten Jahr. Im kommenden Jahr wird in Baar eher wenig investiert. 7,3 Millionen Franken sind vorgesehen. 620 000 Franken entfallen auf den Bereich Schule und Bildung, im Be reich Bau sind 2,6 Millionen Franken veranschlagt. Für die Sanierungen der Schulanlagen sowie Erweiterungen sind rund 5,7 Millionen Franken vorgesehen. Die grösseren
Brocken für die Erweiterung Sternmatt I und die Dreifach turnhalle Sternmatt II fallen erst in den späteren Jahren an. Mehr zahlen muss die Ein wonergemeinde Baar an die anderen Zuger Gemeinden, nämlich 7,3 Millionen Franken (Vorjahr: 3,8 Millionen Fran ken), und in den NFA 7,6 Mil lionen Franken statt 6,6 Millio nen Franken im Vorjahr. Wenn die Steuersenkung an der Ge
meindeversammlung im De zember gutgeheissen wird, dürfte auch eine SVPMotion, die in diesem Sommer einge reicht wurde, erledigt sein. Diese hatte für das Steuer jahr 2018 einen Rabatt von 5 Prozent gefordert. Auch wenn es nun «nur» 3 Prozent werden, würde die Motion doch zumindest teilweise er füllt werden und könnte abge schrieben werden.
Das revidierte Finanzhaushaltsgesetz des Kantons Zug tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Wichtigste Änderung: Die Schuldenbremse ist neu im Gesetz verankert. Sie sieht vor, dass das kumulierte Ergebnis der Erfolgsrechnung über acht Jahre ausgeglichen werden muss. Obwohl die Gemeinde Baar weit von Schulden entfernt ist, muss sie das Gesetz in diesem Punkt ebenfalls erfüllen. Sie bildet Reserven für künftige Investitionsvorhaben. Diese Vorfinanzierungen werden als ausserordentlicher Aufwand budgetiert. Es handelt sich um zweckgebundene Mittel für noch nicht beschlossene Investitionsvorhaben. Zweite Änderung: ein Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibungsmethodik. Mit ihr würde die heutige Generation von Abschreibungen entlastet und die kommende Generation bedeutend stärker zur Kasse gebeten. Die Gemeinde budgetiert auch Vorfinanzierungen, um die kommende Generation von hohen Abschreibungen zu entlasten. Durch die spätere, tranchenweise Auflösung dieser Vorfinanzierungsreserven reduziert sich der «Netto-Abschreibungsaufwand». Das führt in der Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2022 zu einer glatten Null im Ergebnis. Im neuen Gesetz sind zudem die Vorschriften für Kreditabrechnungen präzisiert worden. fh
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