P.P.A 6002 Luzern, Post CH AG – Nr. 47, Jahrgang 112
Mittwoch, 13. Dezember 2017
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Jubiläum
20 Jahre Beratungsstelle für Kindesschutz Was tun, wenn ein Kind in Not ist? Ein erster Schritt mag ein Kontakt mit der Gemeinde sein. Ihre Mitarbeitenden bieten praktische, direkte Unterstützung. Claudia Schneider Cissé
Vor 20 Jahren gab es keine Kesb und keine kantonalen Beratungsstellen wie punkto Jugend und Kind. Gelegentlich gab es aber Situationen, bei denen eine Lehrperson nicht wegschauen konnte – weil ein Kind zu offensichtlich in Not war. In der Gemeinde Baar erwies sich ein solcher Fall als besonders herausfordernd, sodass der Sozialdienst und die damals gemeindliche Vormundschaftsbehörde externe Unterstützung in Anspruch nahmen. «Wir wandten uns ans Kinderspital Zürich», erzählt Hubert Schuler, Leiter Sozialdienst. Aufgrund dieses aufwendigen Falls setzte der Gemeinderat Baar im Dezember 1997 eine gemeindliche Kindesschutzgruppe mit Vertretern der Abteilungen Soziales/ Familie und Schulen/Bildung ein. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Nur der Name wurde nach der Neuorganisation des Vormundschaftswesens 2013 in Beratungsstelle für Kindesschutz (BfK-B) gewechselt.
Enge Zusammenarbeit zwischen den Schulen und der BfK-B Stellt sich die Frage, wozu es eine gemeindliche Beratungsstelle noch braucht, wo doch mittlerweile zahlreiche Hilfsangebote zur Unterstützung
von Kindern, Jugendlichen und deren Familien in schwierigen Situationen zur Verfügung stehen. Vera Suter, schulische Heilpädagogin und Kommissionsmitglied der BfK-B, legt die Vorzüge dar: «Die Wege sind kurz, man kennt sich, vertraut sich, interveniert bei Bedarf sofort und tut dies auch hartnäckig.» Die Interventionsfelder sind wohl vergleichbar mit derjenigen einer Kesb. Doch das Vorgehen der gemeindlichen Beratungsstelle ist unbürokratisch, schnell und die Betreuung bei Bedarf auch intensiv. Aktuell wird in Bundesbern eine Meldepflicht bei der Feststellung einer Gefährdung des Kindeswohls diskutiert. Im Kanton Zug gilt diese Pflicht bereits, insbesondere für Personen, die beruflich mit der Ausbildung, Betreuung oder der medizinischen oder psychologischen Behandlung von Kindern zu tun haben. Nicht alle Lehrpersonen seien gleich aufmerksam, gibt Vera Suter zu: «Doch die Mehrheit ist sich der Verantwortung bewusst.»
Im Gespräch lassen sich bereits Probleme lösen Eine Kindswohlgefährdung kann viele Gesichter haben. «Wir müssen beispielsweise feststellen, dass Kinder als Antwort auf schlechte Noten geschlagen werden», sagt Vera Suter. Manchmal vertrauen Kinder der Lehrperson an, dass ein Elternteil öfters ausrastet. Stark zugenommen hätten Hierarchieumkehrungen. «Ein Kind verweigert Kindergarten oder Schule und setzt sich gegenüber den Eltern durch», so ein Beispiel. Geht bei der BfK-B eine Meldung ein, werden das betroffene Kind, die
Aus der Statistik
Prorektor Raphael Arnet (von links), Sozialarbeiterin Christina Andermatt, Vera Suter (Schulische Heilpädagogin), Hubert Schuler (Leiter Sozialdienst) und Sekundarlehrer Claudio Giglio engagieren sich im Beratungsteam für Kindesschutz. Bild: Daniel Frischherz meldende Person und die Eltern zum Gespräch eingeladen. «Wir legen Wert darauf, keine Vorwürfe zu machen, sondern danach zu fragen, was es zur Entschärfung der Situation braucht», sagt Hubert Schuler. «Oft reichen regelmässige Beratungsgespräche», erklärt Christina Andermatt. Die gemeindliche Sozialarbeiterin ist zu 70 Prozent in Sachen Kindeswohl angestellt. Hubert Schuler nimmt dafür ein Teilpensum in Anspruch, und beide betonen: «Die Tatsache, dass durch die BfK-B ein niederschwelliges und zeitnahes Angebot vorhanden ist, motiviert
Betroffene zur Zusammenarbeit.» Manchmal braucht es vorübergehend eine enge Betreuung, etwa durch eine Familienbegleitung. Höchst selten wird gemeinsam eine Fremdplatzierung beschlossen oder ein Fall an die Kesb weitergeleitet. «In rund 80 Prozent der Fälle lässt sich ohne einschneidende Massnahmen eine nachhaltige Lösung finden», erklärt Andermatt.
Offen für alle, die einen guten Rat suchen Neben der institutionalisierten Zusammenarbeit zwischen
den Schulen Baar und der BfK-B wendet sich das Angebot an alle, die davon profitieren mögen. «Wir haben Kinderkrippenleiterinnen, Kinderärzte und weitere Institutionen sensibilisiert.Wir sind auch zuständig für Meldungen aus der Bevölkerung», erklärt Hubert Schuler. «Durch das niederschwellige Beratungsangebot wollen und können wir helfen, heikle Situationen zu entschärfen, bevor sie eskalieren», hält Christina Andermatt fest. Informationen und Beratung: 041 769 07 20 oder beratungkindesschutz@baar.ch
Die Beratungsstelle für Kindesschutz begleitet pro Jahr 40 bis 50 Mal Eltern, Jugendliche und Kinder in schwierigen Situationen. Die Betroffenen kommen am häufigsten aus Schweizer Familien mit Mutter, Vater und Geschwistern, die im gleichen Haushalt leben. Bei der Anmeldung sind die Betroffenen vorwiegend zwischen 7 und 15 Jahre alt, tendenziell in den letzten Jahren eher jünger als älter und meist männlichen Geschlechts. Zu einer sofortigen Meldung verpflichtet sind Lehrpersonen der Schulen Baar bei Verdacht auf physische und psychische Misshandlung oder sexuelle Ausbeutung. Grund für eine Meldung sind seit 2009 – also zeitgleich mit der Einführung des integrativen Schulsystems – stark zunehmend soziale und schulische Probleme oder Vernachlässigungserscheinungen, die sich auch schulisch auswirken können. Weitere Gründe für eine Meldung sind Phänomene von Gewalt, psychische Auffälligkeiten oder Motivationsprobleme. Die meisten Meldungen an die BfK-B erfolgen durch eine Lehrperson. An zweiter Stelle stehen Eltern, die sich mit Erziehungsproblemen direkt an die Beratungsstelle wenden. Ungefähr drei Viertel der Begleitungen können aufgrund einer positiven Veränderung abgeschlossen werden. csc
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