P.P.A 6002 Luzern, Post CH AG – Nr. 3, Jahrgang 113
Mittwoch, 24. Januar 2018
Eine Lokalausgabe der Zuger Presse
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UNABHÄNGIGE WOCHENZEITUNG FÜR BAAR UND ALLENWINDEN
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Glücksspiel und Wetten
Gesetzeslücke wird schamlos ausgenutzt Damit illegale Glücksspielund Wettlokale geschlossen werden können, braucht es eine Änderung des Gesetzes. Zwei Baarer SVP-Kantonsräte wollen sich dafür starkmachen. Claudia Schneider Cissé
In Baar gibt es mehrere Lokale, in denen illegale Glücksspiele und Wetten angeboten werden. Razzien der Zuger Polizei finden regelmässig statt. Bloss läuft es scheinbar schon am nächsten Tag weiter wie gehabt. «Wir werden von der Bevölkerung ab und zu auf das Problem angesprochen», erklärt Kantonsrat Michael Riboni. Zusammen mit Ratskollege Beni Riedi hatte er deshalb eine Kleine Anfrage beim Regierungsrat eingereicht. Dessen Antworten machen vor allem eines deutlich: Das Vorgehen gegen die entsprechenden Lokale ist Sisyphusarbeit, weil die entsprechenden Lokale nicht einfach geschlossen werden können. «Grund dafür ist das kantonale Gastgewerbegesetz», weiss Riboni.
Als Schauplatz dienen vor allem private Vereinslokale Die verbotenen Wetten und Glücksspiele werden vorwiegend in privatenVereinslokalen angeboten. Nicht alle im Kanton, aber mindestens zwei, drei davon sind in Baar angesiedelt. In allen kontrollierten Vereinslokalen werde Alkohol angeboten, schreibt die Regierung in ihrer Antwort. Dafür wird eine Bewilligung der Gemeinde benötigt, wenn Servicepersonal beschäftigt wird und nachweislich gastgewerbeübliche Preise verlangt werden. Dies treffe auf all diese einschlägigen VereinsAnzeige
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Baar ist nicht Las Vegas. Dort wird legal gezockt, bei uns sind Glückspiel- und Wettlokale illegal, und trotzdem können die Behörden die Lokale nicht einfach schliessen lassen. Bildbearbeitung: Daniel Frischherz lokalitäten zu. Bei den Kontrollen zeige sich, dass die Lokalbetreiber vielfach über keine Alkoholbewilligung verfügten, was die Zuger Polizei der zuständigen Gemeinde meldet. Die Gemeinden können grundsätzlich eine Bewilligung entziehen oder die Erteilung einer solchen verweigern. Aufgrund des Gastgewerbegesetzes ist der Spielraum jedoch eng.
Das Gastgewerbegesetz setzt enge Grenzen für Eingriffe Voraussetzungen für eine Bewilligung des Alkoholausschanks sind die Mündigkeit und der gute Leumund der antragstellenden Person. Als nicht gut beleumdet gilt eine Person in der Regel allerdings nur dann, wenn ihr Strafregis-
ter mehrere themenspezifische Verurteilungen in den letzten fünf Jahren aufweist oder wenn sie vor weniger als fünf Jahren eine Freiheitsstrafe von mehr als 18 Monaten verbüsst hat. Auch die zwangsweise Schliessung von Lokalitäten ist nur bei Verstössen gegen die Bestimmungen des Gastgewerbegesetzes möglich.
Polizeieinsätze als einzige Möglichkeit, präventiv zu wirken Das Fatale daran ist, «dass das Gastgewerbegesetz keine Schliessungen für Lokalitäten vorsieht, in welchen allgemein strafbare Handlungen begangen werden oder welche solchen Vorschub leisten», schreibt die Regierung.Aus diesem Grund könne die Gemein-
de Lokalitäten auch dann nicht schliessen, wenn dort illegale Glücksspiele und verbotene Sportwetten festgestellt wurden. «Als einzige Möglichkeit werden diese Lokalitäten immer wieder durch die Zuger Polizei kontrolliert», hält die Regierung fest. So bleibe den Strafverfolgungsbehörden nur die Möglichkeit, regelmässig Nachkontrollen in den betroffenen Lokalen durchzuführen und im Widerhandlungsfall Bussen in spürbarer Höhe sowie kurze Freiheitsstrafen zu verhängen. Zusätzlich werden im Rahmen der Aktionen sämtliche vorgefundenen Vermögenswerte konsequent beschlagnahmt und eingezogen. Dies erfolgt in erster Linie zur De-
ckung der Verfahrenskosten und zur Verrechnung mit der verhängten Busse. Die Zuger Polizei pflegt auch enge Kontakte zur Eidgenössischen Spielbankenkommission und zu den betroffenen Gemeindebehörden. Die Zusammenarbeit mit Bundes- und Gemeindebehörden wird von der Zuger Polizei als gut beurteilt. Im Zusammenhang mit den Spiel- und Wettlokalen wurden bisher 17 Personen rechtskräftig verurteilt, 14 davon, also 82,35 Prozent, sind ausländische Staatsbürger. Auch wurden acht Lokalbetreiber wegen Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung verurteilt. Der Ausländeranteil hierbei entspricht 87,5 Prozent. Wegen Ausübung einer nicht bewilligten Erwerbstätigkeit, rechtswidrigen Aufenthalts und Stellenwechsels ohne erforderliche Bewilligung wurden sodann 34 ausländische Staatsbürger rechtskräftig verurteilt.
Politischer Vorstoss folgt, um Gastgewerbegesetz anzupassen Michael Riboni äussert sich zufrieden über die Antworten des Regierungsrats. Inakzeptabel sei für ihn und Parteikollege Beni Riedi jedoch das geltende Gastgewerbegesetz. «Erstaunlich ist, dass man die Lage seit langem kennt und nichts macht, um das Gesetz zu ändern.» Diesen Umstand möchten die beiden SVPKantonsräte nicht länger dulden. «Wir machen deshalb in den nächsten Wochen zusammen mit anderen Parteivertretern einen überparteilichen Vorstoss im Kantonsrat», erklärt Riboni. Läuft es nach Plan, so hoffen die SVP-Politiker, könnte in einigen Monaten eine Gesetzesanpassung in Kraft treten.
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Baar ist nun die günstigste Gemeinde
Mit Schwingbesen in die fünfte Jahreszeit
Medaillensegen vor heimischem Publikum
Die Sinne des Publikums belebt
Wer in Baar lebt, muss aktuell schweizweit am wenigsten Steuern zahlen. Zu diesem Schluss kommt der Gemeinderat Baar. Ganz so sicher ist sich da der Gemeindepräsident von Wollerau allerdings nicht. «Ob wir den Spitzenplatz in Sachen Steuern an die Gemeinde Baar weitergegeben haben, wissen wir nicht.»
Selbst in seinen kühnsten Träumen hätte sich der frisch inthronisierte Räbevater Werni I. Metzger nie ausmalen können, was es bedeutet, ins wichtigste aller Baarer Ämter eingesetzt zu werden und als irdischer Vertreter des Räbechüng die Herrschaft über das vergnügte Räbevolk zu übernehmen.
Die Mädels vom ATB Baar würden nicht prahlen, wenn sie sich als beste Kunstradfahrergruppe der Schweiz bezeichnen würden. Am Regio-Cup vom Wochenende haben sie mit elf Podestplätzen nämlich einmal mehr Top-Leistungen erbracht und die Basis für die Teilnahme an internationalen Wettkämpfen gelegt.
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Statistik Die Zuger Strafverfolgungsbehörden führten vom 1. Januar 2015 bis Ende November 2017 total 26 Aktionen gegen illegale Glücksspiele und verbotene Sportwetten durch. Bei der Zuger Polizei fielen im Zusammenhang mit diesen Aktionen etwa 2000 Einsatzstunden an. Der Personal- und Sachaufwand beläuft sich auf rund 250 000 Franken. Die Staatsanwaltschaft leistete für die Aktionen 20 Arbeitsstunden. Hinzu kommt der Aufwand für die Nachbearbeitung, welcher sich auf rund 75 Arbeitsstunden beläuft. Dies verursachte Kosten von rund 10 000 Franken. Die Staatsanwaltschaft eröffnete im Zusammenhang mit den fraglichen Aktionen 30 Strafverfahren wegen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten sowie 55 Strafverfahren wegen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer. Letztere betrafen in 20 Fällen die Lokalbetreiber wegen Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung und in 35 Fällen in den Lokalen angetroffene ausländische Erwerbstätige wegen Ausübung einer nicht bewilligten Erwerbstätigkeit, rechtswidrigen Aufenthalts und Stellenwechsels ohne Bewilligung. Sichergestellt wurden 50 Glücksspielautomaten, 62 Wettcomputer, 2 Elektroschockgeräte, 1 Faustfeuerwaffe, wenig Cannabisprodukte und 109 843.95 Franken Bargeld. csc
Inhalt
Unsere Reporterin konnte nicht genau herausfinden, wer nun mehr strahlte: die Kinder vom Jugendchor oder das Publikum. Sicher ist, dass die jungen Sängerinnen und Sänger an ihrem Konzert nicht mit Einsatz geizten und die vielen Gäste am Samstagabend dieses Engagement mit viel Applaus belohnten. Seite 9
Impressum
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Forum
2
Baar
3, 4
Zum Gedenken
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Aus dem Rathaus
5
Sport
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Kultur
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Marktplatz
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Schauplatz
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Das läuft in der Region
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Das läuft in Baar
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Redaktion: «Zugerbieter», Baarerstrasse 27, 6300 Zug, Telefon 041 725 44 11, redaktion@zugerbieter.ch, www.zugerbieter.ch. Inserate: Telefon 041725 44 56, inserate@zugerbieter.ch. Abodienst/Vertrieb: 071 272 72 56, Abo_zugerpresse@nzz.ch