Zuger presse 20131009

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PPA 6002 Luzern – Nr. 38, Jahrgang 18

Mittwoch, 9. Oktober 2013

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Buonas

Stadtschreiber baute ohne Bewilligung Ein Baugesuch für einen Windfang beschert einem Juristen wohl Ärger. Denn der Anbau steht schon – aber ohne Bewilligung.

ner Baueingabe im Jahre 2007 geplant hatte. Eine Baubewilli­ gung hatte er damals aber nicht bekommen. Vielmehr beschied ihm das Amt für Raumplanung, das Mass der möglichen Erwei­ terungen sei erschöpft.

Charly Keiser

«Das ist einfach nur unglaublich» Wenn jemand in einer Bau­ zone so etwas mache, sei das eins, sagt ein Zuger Jurist, der täglich mit dem Baurecht zu tun hat. «Doch wenn das je­ mand ausserhalb der Bau­ und in einer Seeuferschutz­ und Landschaftsschutzzone macht, ist das einfach nur unglaub­ lich. Das lässt mich an unse­ rem Rechtsstaat zweifeln.» Es handle sich um einen Er­ satzbau, beteuert von Rohr. «Und da ist im Moment eine rechtliche Diskussion bezie­ hungsweise ein Rechtsstreit Seite 9 im Gang.»

Alexandre von Rohr ist Ju­ rist. Und zwar kein gewöhnli­ cher. Viel mehr berät er als Stadtschreiber seit dem 1. Sep­ tember und als Nachfolger von Arthur Cantieni die Stadtre­ gierung und den grossen Ge­ meinderat in rechtlicher Hin­ sicht. So unter anderem auch in Bauangelegenheiten, wo ge­ fragt ist, was Recht und Un­ recht ist. Doch genau damit scheint von Rohr – wenn es um ihn selber geht – Mühe zu bekun­ den. Zur Vorgeschichte: Im Mai dieses Jahres wurde das Kupferdach des Windfangs an

Hat Ärger wegen eines Anbaus: Zugs Stadtschreiber Alexandre von Rohr. pd seinem Einfamilienhaus in Buonas wegen Hagels in Mit­ leidenschaft gezogen. Statt den Schaden zu reparieren, ent­ schloss er sich, einen Neubau zu realisieren. Doch von Rohr baute nicht einen Ersatz, son­ dern er baute grösser. Und zwar so gross, wie er es in sei­

Zug

Freizeit

Jetzt wird sofort gebüsst Foto Daniel Frischherz

Isabelle aus Zug ist die Charmanteste Die 26-jährige Isabelle Rogenmoser mit Unterägerer Wurzeln ist beim Wettbewerb unserer Zeitung zur «Charmanten Zugerin 2013» gewählt worden. fh Seite 11

Doch damit nicht genug: Wenn es früher bei ähnlichen Fällen zu langwierigen Anzeigen und Bussgeldverfahren kam, kann die Polizei jetzt an Ort und Stelle direkt abkassieren. Vor­ ausgesetzt, der Bettler hat die 100 Franken schon im Hut. Das neue Gesetz hat laut Si­ cherheitsdirektor Beat Villiger nur Vorteile: «Die Angelegen­ heit kann rasch, anonym und kostengünstig erledigt wer­ den.» Damit die Bürger, die nicht alle Gesetze im Wortlaut ken­ nen, auch wissen, was auf sie zukommt, läuft jetzt eine öf­ fentliche Präventionskampag­ ne. Der Slogan: «Zug blibt suu­ Kommentar Seite 3 ber.» fh

Betteln auf offener Strasse, Zigistummel auf dem Boden: Wer so erwischt wird, kommt sofort an die Kasse. 100 Franken für einen Kau­ gummi auf dem Boden. Das ist der Tarif, den das neue kanto­ nale Übertretungsstrafgesetz jetzt vorgibt. Das Gesetz mit dem sperrigen Namen listet fein säuberlich eine lange Rei­ he von Dingen auf, die man besser nicht tut. So zum Bei­ spiel Verrichten der Notdurft ausserhalb einer Toilette, Ba­ den an verbotenen Stellen oder Stören der Nachtruhe.

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Die Stadt hat einen neuen Garten Zwischen Zeughaus, Pulver­ turm und dem Casino­Park­ haus ist die neue grüne Lunge der Kolinstadt eröffnet wor­ den. Damit hat Zug jetzt einen eigenen Stadtgarten.

Holzpavillon mit kleinem Weiher Prunkstück des Areals, das in 15 Monaten Bauzeit erho­ lungstauglich gemacht wurde, ist ein Holzpavillon, der an einer erhöhten Stelle gebaut wurde. Von dort hat man einen guten Ausblick auf die Altstadt. Ansprechend sieht auch der kleine Weiher aus, der mit Grundwasser gespiesen wird, das sich beim Parkhaus sam­ Seite 15 melt. fh

Kommentar Florian Hofer Chefredaktor «Zuger Presse»

Mit Augenmass und Sinn für das Machbare

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igentlich ist es ja schade, dass solche Dinge wie Dreck auf den Boden werfen oder das Verunreinigen öf­ fentlicher Gebäude erst durch ein eigenes Gesetz verboten werden müs­ sen. An sich sollte ja klar sein, dass das nicht geht. Ob mit oder ohne Über­ tretungsstrafgesetz. Nun haben wir also ein neues Gesetz. Ob es auch hilft, wird sich zeigen. Denn auch wenn die Polizei jetzt freie Hand hat, fehlbare Bürger schnell und unkompli­ ziert zur Kasse zu bitten: Sie wird vor einer undankbaren Aufgabe stehen. Wann hat jemand wirklich gebettelt – oder einfach nur mal nach einer Münze gefragt? Wo endet die Party und wo beginnt die Ruhestö­ rung? Solche und ähnliche Fragen kann das Gesetz nicht beantworten. Bleibt zu hoffen, dass die Ordnungshüter das Gesetz, so trocken die Paragrafen nun daher­ kommen, auch sinnvoll anwenden: mit Augen­ mass und Sinn für das Machbare. florian.hofer@zugerpresse.ch

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Redaktion: «Zuger Presse», Baarerstrasse 27, 6304 Zug, Telefon 041 725 44 11, Fax 041 725 44 20, redaktion@zugerpresse.ch, www.zugerpresse.ch; Inserate: Publicitas Zug, 041 725 44 44; Abodienst «Zuger Presse»: Telefon 041 429 53 77


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