Zuger presse 20160316

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PPA 6002 Luzern – Nr. 11, Jahrgang 21

Mittwoch, 16. März 2016

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Kanton

Kommentar

Lotteriefonds wird weiter reduziert Gemeinnützige Projekte erhalten Gelder aus dem Lotteriefonds. Wegen des Sparprogramms soll mehr daraus entnommen werden. Alina Rütti

Der Reingewinn von Swisslos fliesst in die kantonalen Lotteriefonds. Foto Daniel Frischherz

Auf dem Konto des Zuger Lotteriefonds liegen elf Millionen Franken. «Der Bestand des Fonds ist seit 2009 von 13,8 Millionen Franken auf 11,5 Millionen Franken gesunken», so Finanzdirektor Heinz Tännler.

Das derzeit laufende Entlastungsprogramm werde zu einer weiteren Reduktion des Fondsbestands führen.

Über 450 Projekte wurden aus dem Lotteriefonds unterstützt Künftig soll auch der interkantonale Kulturlastenausgleich über den Lotteriefonds finanziert werden. Damit spart der Kanton Zug 2,6 Millionen Franken in der laufenden Rechnung. Die Vereinbarung über den Kulturlastenausgleich trat 2009 in Kraft. Seither bezahlt

Alina Rütti, Redaktion «Zuger Presse»

der Kanton Beiträge an Kulturhäuser wie das KKL in Luzern oder das Zürcher Opernhaus. Mit den Zahlungen an die grossen Kulturhäuser aus dem Fonds würden die Gelder jedoch zweckentfremdet. Denn das Geld aus dem Lotteriefonds soll vollumfänglich kleineren und grösseren Projekten zugute kommen. Im Jahr 2015 wurden über 450 gemeinnützige Projekte aus den Bereichen Kultur, Jugend, Gesundheit oder Bildung und Forschung unterstützt. Kommentar, Seite 3

Die Gelder würden zweckentfremdet

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Kanton

Ein Leitfaden statt neue Vorschriften Wie ein gelungener Umbau eines alten Bauernhauses aussieht, zeigt ein Leit­ faden der Baudirektion. Funktionalität und Optik können sich zuweilen in die Quere kommen. Vor allem dann, wenn die alten Häuser ausserhalb der Bauzone stehen. Deshalb hat die Baudirek-

Die Gelder aus diesem Fonds sollen ausschliesslich der Gemeinnützigkeit zugute kommen, die einen klaren Zuger Bezug haben. Der Regierungsrat beschneidet aber mit seinen Plänen diese Regel. Denn künftig soll der interkantonale Kulturlastenausgleich aus dem Lotteriefonds bezahlt werden. So kann der Kanton 2,6 Millionen Franken umlagern.

tion vergangene Woche den Leitfaden für die Gestaltung von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone präsentiert. Viele Beispiele, wie denn ein gelungenes Bauvorhaben aussieht, sind in der Broschüre zu finden. «Wir haben bewusst keine Kriterien aufgelistet», sagt Martina Brennecke, Projektleiterin des Amts für Seite 7 Raumplanung. ar

Zug

Ein Festival, das Film und Kulinarik verbindet Bei diesem Filmfestival werden die Kinobesucher von Spitzenköchen ver­ köstigt. Das ist aber nur ein Teil des Programms. Acht Filme flimmern während des Genuss-Film-Festivals vom Samstag, 30. April, bis

Samstag, 7. Mai, im Kino Seehof in Zug über die Leinwand. Das Festival findet zum zweiten Mal statt und verbindet Filme im Foodbereich, Köche und das Publikum miteinander. Nach den Filmen zeigen Schweizer Spitzenköche ihr Können und verköstigen die Gäste im «Genuss-Zelt» bei der Rössliwiese Seite 5 in Zug. aeh

as Open Air Rock the Docks in Zug, die Jungwacht-Blauring-Gruppen im Kanton, eine Depressionstagung, der Zuger Klimaweg, unzählige Konzertprojekte von Vereinen – alle wurden über Gelder aus dem kantonalen Lotteriefonds finanziert. Allein im vergangenen Jahr waren es rund 450 Projekte.

Foto Daniel Frischherz

Der steinige Weg zur Arbeit Nach der Flucht aus ihrer Heimat steht die Suche nach einer Lehrstelle an. Dies ist für Assad Husseini (links) schwierig. Bernadette Ammann (zweite von links), Leiterin des Integrations-Brücken-Angebot 20+ unterstützt ihn dabei. Auch Semere Tekle (dritter von links) und Tsekyi Adhentsang (rechts) stehen vor Herausforderungen. ls Seite 13

Dass der Kanton Zug seine Zahlungen im Rahmen der Vereinbarung leisten muss, ist unbestritten und der Volkswille. Unbestritten ist auch, dass der Kanton sparen muss. Geld, das aber Zuger Projekten vorbehalten ist, sollte nicht zweckentfremdet werden. alina.ruetti@zugerpresse.ch

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