Zuger Presse 20210126

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P.P.A 6002 Luzern, Post CH AG – Nr. 4, Jahrgang 26

Dienstag, 26. Januar 2021

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Fabienne Mathis Was die Baarer Kulturbeauftragte mit einer Telefonzelle plant.

01.02.21, 12 Uhr www.zg.ch/sport

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Umfahrung Cham-Hünenberg

In zwei Jahren erfolgt endlich der Baustart Die Umfahrung ChamHünenberg kann gebaut werden. Das hat das Bundesgericht entschieden. Alina Rütti

Mit der Umfahrung soll die Blechlawine, welche üblicherweise durch das Chamer Zentrum rollt, ein Ende finden. Archivbild: Daniel Frischherz

Nach dem vorliegenden Urteil des Bundesgerichts in Lausanne, das die Rechtmässigkeit der Baubewilligung der Umfahrung Cham-Hünenberg (UCH) bestätigt, sind die baurechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der UCH erfüllt. «Nach der bereits erstellten Nordzufahrt in die

Stadt Zug und der Tangente Zug/Baar, die in diesem Jahr in Betrieb genommen wird, kann nun das dritte zentrale Element des Gesamtverkehrskonzepts des Kantons Zug realisiert werden», erklärt Baudirektor Florian Weber. «Die Umfahrung Cham-Hünenberg ist aber nicht nur in einem grösseren Zusammenhang zu betrachten», betont er. «Sie bringt für das Ortszentrum von Cham markante Verbesserungen. Die damit verbundene Entlastung vom individuellen motorisierten Verkehr wird die Lebens- und Aufenthalts-

qualität deutlich erhöhen und auch der öffentliche Verkehr wird wieder pünktlicher sein.»

Baustart ist im 2023 geplant, die Eröffnung für 2027 Mit dem Bundesgerichtsurteil endet also der Zwist um die UCH. Bereits im Juni 2006 beschloss der Kantonsrat einen Rahmenkredit von 230 Millionen Franken für die Planung, den Landerwerb und den Bau der Umfahrung. Weil das Referendum ergriffen wurde, kam die UCH an die Urne. Im März 2007 sagten die Stimmberechtigten des Kantons Ja zum

Strassenbauprojekt. 2015 wurde das Baugesuch öffentlich aufgelegt, diverse Einsprachen gingen ein. Ein Beschwerdeführer zog die Sache durch die Instanzen und bis vor Bundesgericht. 20 Jahre nach dem Ja des Stimmvolks soll die Umfahrung also eröffnet werden. Im nächsten Jahr wird voraussichtlich mit den Vorarbeiten begonnen, bevor 2023 mit den eigentlichen Bau- und Umsetzungsarbeiten gestartet wird. Zusammen mit den beteiligten Planern erarbeitet die Baudirektion in den nächsten Wochen das detaillierte Terminprogramm.

Sport

Covid-19

Wer Zuger Sportlerin oder Sportler des Jahres 2020 wird, entscheidet sich am Freitag, 5. Februar. Normalerweise im Rahmen der Zuger Sportnacht im Beisein von rund 200 geladenen Gästen. Dieses Jahr findet die Feier im virtuellen Raum statt. Für den mit 3000 Franken dotierten Zuger Sportpreis sind acht Athletinnen und Athleten nominiert. Drei von ihnen stellen wir in dieser Ausgabe genauer vor. Es sind der Skiakrobat Noé Roth, die Langsprinterin Silke Lemmens und der Bobfahrer Timo Rohner. Die anderen fünf Sportler folgen in der kommenden Ausgabe. fh Seite 9

Die Pandemie hat Folgen für fast alle. Dazu zählen neben der Krankheit selbst mit leichten, schweren oder gar tödlichen Wirkungen auch seelische Probleme aufgrund von Vereinsamung oder finanziellen Sorgen und Nöten. Auf Seite 3 gehen wir in dieser Ausgabe einigen dieser Fragen nach und zeigen in mehreren Beiträgen, wie beispielsweise die Reformierte Kirche oder auch die Katholische Kirche einen Weg suchen, mit den Herausforderungen umzugehen. Die Reformierte Kirche beispielsweise hat einen Corona-Nothilfefonds eingerichtet. Auch der Kanton hat erste Auszahlungen im Rahmen des Härtefallprogramms vorgenommen. Doch wer weiss, ob das alles hilft? Unsere Leserinnen und Leser sind aufgerufen, uns zu melden, wo der Schuh besonders drückt. fh

Der beste Athlet wird gewählt

Wie umgehen mit der Herausforderung?

E-Government

Betreibungsauszug per App bestellen Die Stadt Zug setzt immer mehr auf digitale Vernetzung. Mit der eZug-App können sich die Nutzer neu rund um die Uhr online gegenüber den städtischen Behörden identifizieren, offizielle Dokumente anfordern und diese in der eZug-App auf ihrem Mobiltelefon empfangen, verwahren oder direkt weiterleiten. Bestellt werden können zurzeit der Betreibungsauszug, das Handlungsfähigkeitszeugnis, der Heimatausweis, das Leumundszeugnis oder die Wohnsitzbescheinigung. Die eZugApp selbst ist kostenlos, die städtischen Dienstleistungen kosten die üblichen Gebühren. fh Seite 7

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Die zauberhaften Momente des Winters

Der Winter kann auch farbenfroh sein. Dies beweist das Foto von Michael Feld, welches er vergangene Woche frühmorgens von einem Boot in Walchwil aus aufgenommen hat. Ansonsten zeigt sich das Zugerland im weissen Kleid. «Zuger Presse»-Leserinnen und -Leser zeigen wie und wo. ar Seite 5

Redaktion: «Zuger Presse», Baarerstrasse 27, 6300 Zug, Telefon 041 725 44 11, redaktion-zugerpresse@chmedia.ch, www.zugerpresse.ch; Inserate: Telefon 041 725 44 56, inserate-zugerpresse@chmedia.ch; Abodienst/Vertrieb: 058 200 55 86, kkczeitschriften@chmedia.ch


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