R AT H A U S POST Sonderse
Eine Lokalausgabe der Zuger Presse
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PPA 6002 Luzern – Nr. 41, Jahrgang 108
Mittwoch, 30. Oktober 2013
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Allerheiligen
Wertvolle Hilfe für die Hinterbliebenen In zwei Tagen gedenkt man wieder der Verstorbenen. Wie man mit einem plötzlichen Todesfall umgehen soll, ist vielen unklar.
Baarer Friedhöfe Die Bestattung erfolgt auf Kosten der Gemeinde
Simon Carrel
Obschon es für alle klar ist, dass zum Leben auch der Tod gehört, ist es für die Hinterbliebenen dennoch ein grosser Schock, wenn ein nahestehender Mensch stirbt. Die eigene Welt gerät ins Wanken, es stellen sich heftige Gefühle ein wie Trauer, Angst, Einsamkeit. Plötzlich wird einem auch die eigene Endlichkeit vor Augen geführt, und es wird klar: Auch ich werde nicht ewig leben. In dieser hochemotionalen Phase ist gleichzeitig viel zu organisieren und zu planen. Gut zu wissen, dass man in dieser schwierigen Zeit nicht allein ist: Das Zivilstandsamt hilft dabei, dass Verstorbene einen würdigen Abschied erhalten.
Ganz am Anfang steht für die Betroffenen das Gespräch Der Hinschied eines Angehörigen muss innerhalb von zwei Tagen dem Zivilstandsamt gemeldet werden, so will es die gesetzliche Regelung. Dabei sind Dokumente wie die Todesbescheinigung des Arztes und das Familienbüchlein mitzubringen. «Das Wichtigste dabei ist jedoch das Gespräch mit den Hinterbliebenen», betont die Leiterin des Zivilstandsamts Kreis Baar, Sonja Wyss. Damit es für die Betroffenen keine unangenehmen Wartezeiten gibt, ist eine vorgängige Terminvereinbarung unabdingbar, wenn nötig auch
Das Zivilstandsamt leistet hilfreiche Unterstützung im Todesfall. Sonja Wyss, Leiterin des Zivilstandsamts Kreis Baar, ist für die Betroffenen da. am Wochenende. «Im Gespräch werden Fragen rund um die Organisation der Bestattung geklärt», sagt Sonja Wyss. «Für die Menschen, die zum Bestattungsgespräch kommen, schliesst sich der Kreis von Geburt, Lebensweg und Tod», erklärt die Leiterin des Zivilstandsamts weiter. «Sie erleben nicht selten ein Wechselbad der Gefühle, und das leben wir ein Stück weit mit.» Gutes Einfühlungsvermögen, aktives Zuhören und gut gewählte Worte sind in diesem Moment wichtig. «In dieser Arbeit gibt
übernimmt die gesamte Koordination mit Friedhof, Pfarramt und der amtlichen Meldung in der Zeitung. «Im Vordergrund steht der Dienst am Mitmenschen, deshalb versuchen wir, den Trauernden so viel Organisatorisches wie möglich abzunehmen», erklärt Sonja Wyss. Für die Hinterbliebenen sind die Hilfestellungen der Gemeinde kostenlos. Ausgeschlossen davon ist zum Beispiel das Erstellen von Leidzirkularen, die Benachrichtigung von Angehörigen und Ämtern, die Wahl von Grabstein, Sarg und Blumen-
es keine Routine, man muss die Menschen dort abholen, wo sie sind, und darf sie ein Stück auf ihrem Weg begleiten», sagt Sonja Wyss. Das ist nicht immer einfach: «Manchmal bin ich am Ende eines Tages emotional erschöpft.» Gleichzeitig gilt es, rational zu agieren und die Möglichkeiten und Grenzen der Bestattung klar zu kommunizieren.
Wenn jemand stirbt, gibt es stets viele Fragen zu klären Im Gespräch wird neben Ort und Zeit auch die Art der Beisetzung besprochen. Das Amt
Foto sim
schmuck. Sonja Wyss betont: «Es ist mir ein Anliegen, dass eine Bestattung für die Angehörigen stimmt.» Wenn dies gelingt, ist für die Hinterbliebenen ein wichtiger Schritt in Richtung Bewältigung der Trauer gemacht – und nicht zuletzt der Weg offen zur Auseinandersetzung mit dem eigenen Leben und der eigenen Endlichkeit. Die Wegleitung «Todesfall – was nun?» ist downloadbar unter www.baar.ch Telefon Zivilstandsamt: 041 769 01 30 oder ausserhalb der Bürozeiten: 079 666 52 57.
Die Gemeinde betreibt einen Friedhof in Baar und einen in Allenwinden. Bestattungszeiten werden durch die Friedhofverwaltung in Absprache mit dem Zivilstandsamt und dem katholischen oder reformierten Pfarramt festgelegt. Für Angehörige anderer Konfessionen und für Konfessionslose gelten die gleichen Bestimmungen. Verstorbene Einwohner werden auf Kosten der Gemeinde beerdigt. In der Leistung eingeschlossen sind unter anderem die amtliche Publikation, der Transport der Verstorbenen innerhalb des Kantons, die Aufbahrung im Friedhofgebäude Baar oder Allenwinden und der Grabplatz. Bei einer Kremation gehören die Kremation selbst und eine Holzurne dazu. Die Asche der Verstorbenen darf überall in der Schweiz aufbewahrt, vergraben oder verstreut werden. Die Grabesruhe auf den Friedhöfen der Gemeinde Baar beträgt 20, für Kindergräber 15 Jahre. Das Grabmal soll sich in das Gesamtbild des Friedhofs einfügen. Es muss in Form, Bearbeitung, Schrift und Symbol ruhig erscheinen sowie handwerklich und künstlerisch gestaltet sein. Das Grabmal ist bewilligungspflichtig. Unterhalt und Pflege der Gräber und der Grabmale ist Sache der Angehörigen. sim Quelle: Bestattungs- und Friedhofsreglement Einwohnergemeinde Baar.
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