P.P.A 6002 Luzern, Post CH AG – Nr. 40, Jahrgang 113
Mittwoch, 24. Oktober 2018
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Kanton
Basis festsetzen für Projekte von morgen Die Baudirektion des Kantons Zug passt Kapitel des Richtplans an. Dies hat auch Auswirkungen für Baar. Umgesetzt werden die Projekte allenfalls in weiter Ferne. Alina Rütti
Die Grundlage für alles, was im Kanton je irgendwo geplant und gebaut werden kann – oder eben, wo nicht –, ist im kantonalen Richtplan festgesetzt. Wenn sich Gegebenheiten ändern, so können Projekte aus dem Richtplan auch wieder gestrichen werden. Im Frühjahr 2019 wird der Kantonsrat in einer einzigen Lesung die neusten Anpassungen beschliessen. Betroffen ist unter anderem das Projekt Golfpark Zugersee unterhalb des Milchsuppensteins. 2004 wurde dieser im Richtplan festgesetzt. Die Säuliamt-Gemeinden schickten das Projekt aber allesamt im Jahr 2012 an der Urne bachab. Einen Golfplatz nur auf Baarer Boden zu realisieren, war für die Investoren keine Option. Das Gelände sei für eine 18-Loch-Anlage zu klein. Das Golfpark-Projekt ist also mit der Streichung aus dem Richtplan vom Tisch. Auf den Tisch kommen kann in Zukunft eine Erdverlegung der 380-/220-Kilovolt-Hochspannungsleitung. Heute führt sie von Benken SG bis Mettlen LU und verläuft quer durch den Kanton Zug. Die Hochspannungsleitung tangiert das Siedlungsgebiet und das Landschaftsbild erheblich. 2014 hatte der Kantonsrat 1 Million
Der Strommasten soll aus dem Landschaftsbild verschwinden. Die Hochspannungsleitung soll in die Erde verlegt werden – wann ist aber noch völlig offen. Bild: Daniel Frischherz Franken für eine Machbarkeitsstudie gesprochen. Die Bestvariante für den Verlauf einer Erdleitung soll nun in den Richtplan geschrieben werden, damit der benötigte Korridor freigehalten werden kann. Die Bestvariante verläuft auf direktestem Weg durch den verhältnismässig dünn besiedelten Kantonsteil. Dabei wird der Zugersee zwischen Oberwil Zug und Buonas mit einem Seekabel durchquert. Die Verlegung wird aber wohl erst die nächste Generation erleben. «Ob und wann eine Verlegung kommt, kann der Kanton Zug nicht beeinflussen. Das liegt in
der Hand der Betreiberin Swissgrid und des Bundes. Wir sichern nur den Raum für ein Trassee im Kanton Zug», sagt der Zuger Baudirektor Urs Hürlimann. Denn die Hochspannungsleitung hat ihre Lebenserwartung noch nicht erreicht und hält alle gesetzlich vorgeschriebenen Werte ein.
Veloweg nach Kappel soll von Deinikon übers Deibühl führen Von der Bautätigkeit im Kanton hängt indes eine andere Anpassung ab. Die Verdichtungsgebiete zwischen Baar und Zug erstrecken sich über das Gebiet zwischen der Nord-
strasse und des Bahntrassees. Die bahnseitige Erschliessung dieses Gebiets erfolgt an den beiden Stadtbahnhaltestellen Lindenpark und Neufeld. Die Buslinie 3 zwischen Zug und Baar verkehrt auf der Baarer-/ Zugerstrasse und erschliesst das Verdichtungsgebiet nur ungenügend. Das soll sich ändern. Denn der öffentliche Verkehr (ÖV) soll möglichst ungehindert fahren können. Daher soll die Nordstrasse um ein Bus-Trassee ergänzt werden können. Diese Massnahme kommt zum Zug, wenn neue Wohngebiete durch den ÖV erschlossen werden müssen.
Auch Velowege werden im Richtplan festgesetzt. «Die beiden kantonalen Radstrecken Baar–Kappel sowie Steinhausen–Blickensdorf können aus verschiedenen Gründen nicht auf den notwendigen Standard ausgebaut werden», erklärt Kantonsplaner René Hutter. Vielfach seien die Grundbesitzer nicht bereit gewesen, ihr Land für den Ausbau der Strasse herzugeben. So wie beim Abschnitt Baar–Kappel. Der Weg, welcher im Richtplan neu festgesetzt werden soll, verläuft deshalb von Deinikon über Deibühl zur Kantonsgrenze bei Baar/Kappel. Die Route verläuft teilweise auf bestehenden Velowegen und muss nur entlang der Kantonstrasse nach dem Schönbühlwald ausgebaut werden. Der Kanton Zürich hingegen plant einen Ausbau eines Velostreifens auf der Kantonsstrasse von Kappel bis zur Kantonsgrenze Richtung Baar. Für den Abschnitt zwischen Steinhausen und Blickensdorf besteht bereits eine alternative Linienführung, die nur auf einem Teilabschnitt ausgebaut werden müsste. «Darum soll der direkte, aber sicherheitstechnisch und topografisch anspruchsvolle Streckenabschnitt auf der Steinhauserund Blickensdorferstrasse aus dem kantonalen Richtplan gestrichen werden», sagt Hutter. Die Bevölkerung ist eingeladen, sich zum Entwurf der Baudirektion zu äussern. Die Unterlagen liegen bis 18. Dezember öffentlich auf. Sie können während der Bürozeiten beim Amt für Raumplanung, Aabachstrasse 5 in Zug, 3. Stock, sowie bei allen Einwohnergemeinden eingesehen werden. Mehr Informationen unter www.zg.ch/richtplan.
Richtplan Der kantonale Richtplan legt in den Grundzügen fest, wie sich der Kanton und die Gemeinden langfristig räumlich entwickeln sollen. Dabei geht es um die Zukunft des Natur-, Landwirtschafts-, Siedlungs-, Wirtschafts- und Erholungsraums. Da sich die unterschiedlichen Ansprüche an die begrenzte Ressource Boden teilweise widersprechen, ist oftmals eine Interessenabwägung erforderlich. Der kantonale Richtplan ist behördenverbindlich: Der Kanton wie auch die Gemeinden sind verpflichtet, den Richtplan bei ihren raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen (zum Beispiel kommunale Richtund Nutzungsplanung). Für Grundeigentümer ist der Richtplan aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht verbindlich. Im Jahr 2004 wurde der Zuger Richtplan total revidiert. Jährlich werden aber verschiedene Kapitel angepasst, da sich Gegebenheiten geändert haben. Der Richtplan ist auch die Grundlage für die anstehende Ortsplanungsrevision der Gemeinde Baar. An der Gemeindeversammlung im Dezember ist vorgesehen, die Baarer Stimmbevölkerung über einen Planungskredit für die Ortsplanungsrevision abstimmen zu lassen. Mit dem Start in die neue Legislatur soll dann die eigentliche Überarbeitung der Ortsplanung gestartet werden. ar
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