Zugerbieter 20190904

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P.P.A 6002 Luzern, Post CH AG – Nr. 33, Jahrgang 114

Mittwoch, 4. September 2019

Eine Lokalausgabe der Zuger Presse

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Wahlen

Plakate stehen nun länger am Strassenrand Die Gemeinde Baar hat ein neues Reglement für Wahlreklamen – ein hilfreiches Instrument oder nur ein Papiertiger?

Kandidierende Elf aus Baar wollen nach Bern

Alina Rütti

Vor Wahlen säumen jeweils unzählige Plakate mit den lächelnden Kandidierenden die Strassen. Zuweilen stehen die Plakate auch etwas «wild» in der Gegend. Daher wandte sich die FDP im November 2017 an den Baarer Gemeinderat mit der Bitte, die Plakatierung zu regeln. Bereits 2015 reichte die FDP eine Motion dazu ein. Der Souverän erklärte diese aber nicht erheblich. Schlussendlich wurden dann doch Richtlinien für Reklamen anlässlich von Wahlen und Abstimmungen verfasst. Diese sind am 9. Juli 2019 in Kraft getreten. So sind nun sämtliche politische Plakatierungen für Wahlen und Abstimmungen auf öffentlichem und privatem Grund bei der Gemeinde nur noch melde-, nicht mehr bewilligungspflichtig. Das Meldeverfahren ist kostenlos. Für die Plakate gibt es keine Formatvorgaben, jedoch dürfen sie nicht grösser als 4 Quadratmeter sein, und sie müssen mindestens 2,5 Meter weg vom Strassenrand stehen. Ausserdem dürfen die Plakate frühestens sechs Wochen und einen Tag (Samstag) vor dem Wahltag aufgestellt werden. Innert einer Woche nach der Wahl müssen sie wieder weggeräumt werden.

Plakataufstellen ist nicht mehr bewilligungspflichtig Die neuen Richtlinien kommen bei den Alternativen–die Grünen (ALG) Baar gut an. «Es braucht nun keine Bewilligung mehr mit einem aufwenigen Formular», so ALG-ParteipräsiAnzeige

GEMEINSAM WEITERKOMMEN

Liste 11

Patrick Mollet

in den Nationalrat

Schon bei den Gemeinderatswahlen 2018 säumten unzählige Wahlplakate die Baarer Strassen. Seit Juli gelten nun neue Richtlinien für Reklamen anlässlich von Wahlen und Abstimmungen. Sie dürfen frühestens sechs Wochen und einen Tag vor dem Wahlsonntag aufgestellt werden. Archivbilder: Werner Schelbert dentin Anna Lustenberger.Auch die Zusammenarbeit mit der Gemeinde bezüglich des Plakataufstellens laufe gut. Zudem bekomme man direkt Meldung, wenn ein Plakat nicht korrekt aufgestellt ist. «Es ist uns ein Anliegen, die Bestimmungen einzuhalten», betont die ALGChefin. Dass es vor Wahlen einen Plakatwildwuchs gebe, habe sie nie so empfunden.

Für Parteien entstehen künftig keine Kosten mehr Auch die CVP Baar lobt die Arbeit der Gemeinde. «Mit den neuen Richtlinien sind wir zufrieden, und es ist schön, dass das Aufstellen der Plakate nur noch meldepflichtig ist», sagt Parteipräsident Heini Schmid. Die SP Baar ist gleicher Meinung. «Auch finden wir es sinnvoll, dass künftig keine Kosten für Parteien entstehen, zumal Wahlen zu unserer Demokratie gehören und sich möglichst alle Interessengruppen beteiligen

Inhalt Aus dem Rathaus

2

Baar

3, 7

Jodlerklub Heimelig

4, 5

Zum Gedenken

6

Schauplatz

8

Kultur

9

Region

11

Schauplatz

13

Das läuft in der Region

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Das läuft in Baar

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Impressum

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sollten», sagt Alois Gössi Vorstand der SP Baar.

Plakate bleiben länger stehen als bisher Kritischer sieht die Sache die FDP Baar: «Grundsätzlich wurden einige Anpassungen vorgenommen und Unklarheiten beseitig, was durchwegs positiv ist. Jedoch wurden weiterhin verschiedene Masszahlen bezüglich Grösse, Aufstellungszeitpunkt und Aufstellungsdauer im Reglement gelassen, welches die Verwaltung wohl wieder beschäftigen wird», sagt FDP-Präsident Michael Arnold. Die FDP Baar hätte sich hier eine etwas freiere Ausgestaltung gewünscht. Mit dem neuen Reglement werde zudem der Plakatwildwuchs nicht eingedämmt. «Wichtig ist, dass sich der Gemeinderat und insbesondere die Abteilung Sicherheit/Werkdienst nun umgehend daran macht, das Reglement anzupassen und in

Kraft zu setzen, damit die Rechtsunsicherheit beseitigt werden kann, und dies nicht wieder auf die lange Bank schiebt», so Arnold. Die GLP Baar hingegen begrüsst das Reglement und ist mehrheitlich einverstanden. «Als Kritikpunkt sehen wir die Menge der aufzustellenden Plakate pro freien Standort. Da pro Standort pro zur Wahl stehende Person ein Plakat aufgestellt werden kann, kann dies eine sehr grosse Anzahl umfassen – gerade wenn man die grossen Listen für diese Wahlen sieht», sagt der Baarer GLP-Präsident Martin Zimmermann. Beispielsweise stehen von der GLP sechs Personen zur Wahl. «Wir würden es aber als übertrieben erachten, an jedem Standort sechs Plakate aufzustellen. Sollte gemeint sein, dass jede zur Wahl stehende Person nur einmal auf einem Plakat ersichtlich sein sollte, so erachten wir die Ausführungen als miss-

verständlich. Doch wir denken, dass mit gesundem Menschenverstand diese Regeln nicht überstrapaziert werden», so Zimmermann. Die SVP Baar ist mit den neuen Richtlinien zufrieden und begrüsst, dass die Bewilligungspflicht in eine Meldepflicht umgewandelt wurde. «Auch begrüssen wir, dass die Aufstellungsdauer um zwei Wochen und einen Tag verlängert wurde», erklärt Adrian Rogger, Präsident der SVP Baar, und stellt aber Forderungen an die Gemeinde: «Die SVP Baar erwartet von der Gemeinde ein Durchgreifen bei unzulässigen Kampagnen. Wie wir erfahren haben, hängte ein Ständeratskandidat vor dem Esaf sein Plakat in Baar auf, ohne eine Bewilligung eingeholt zu haben. Anscheinend war sein Plakat gar nicht bewilligungsfähig, weshalb die SVP Baar bedauert, dass die Gemeinde erst nach dem Esaf einschritt.»

Notfall

Idealfall

Glücksfall

Gemeindlicher Führungsstab

Nach Renovation sind Lauben zurück

Ein Projekt mit Pioniercharakter

Was, wenn in Baar eine Katastrophe geschieht? Oder in einem anderen Ort – und Baar muss Hilfestellung bieten? Einmal im Jahr trifft sich der Gemeindliche Führungsstab, um allfällige Notfälle genau zu organisieren und durchzusprechen. So geschehen auch wieder am vergangenen Samstag.

Der Sterenhof befindet sich im Allenwindner Aussergrüt. Das Haupthaus stammt wohl aus dem 17. Jahrhundert, es hat im Lauf der Zeit aber einiges seiner Originalbausubstanz verloren. Im Idealfall, so geschehen bei diesem Bauernhaus, werden bei einer Renovation solche Aspekte berücksichtigt.

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Im Nationalrat, auch grosse Kammer genannt, sitzen 200 Abgeordnete des Volkes. Die Sitze werden auf die Kantone gemäss ihrer Einwohnerzahl verteilt. Der Kanton Zug hat im Nationalrat (NR) drei Sitze. Aktuell haben diese Thomas Aeschi (SVP), Bruno Pezzatti (FDP) und Gerhard Pfister (CVP) inne. Da der NR im Proporz gewählt wird, verteilen sich die Sitze auf die wählerstärksten Parteien. Aus Baar möchten elf Personen neu oder wieder in den Nationalrat nach Bern: ALG: Andreas Lustenberger. CVP: Fabienne Roschi, Mirjam Arnold-Hermann, Olivia Bühlmann und Pirmin Andermatt. GLP: Alena Mächler. SP: Isabel Liniger, Alois Gössi und Ronahi Yener. SVP: Thomas Aeschi und Jennifer Germann. In den Ausgaben von 11. und 18. September stellen wir die Kandidierenden genauer vor. Im Ständerat (SR), auch kleine Kammer genannt, sitzen 46 Abgeordnete der Kantone. Der Kanton Zug hat zwei Sitze im «Stöckli»: Ständerat Joachim Eder (FDP) kandidiert nicht mehr. Ständerat Peter Hegglin (CVP) stellt sich nochmals zur Verfügung. Der Ständerat wird im Majorz gewählt. Für den SR wurde von den Kantonalparteien niemand aus Baar nominiert. Die eidgenössischen Wahlen finden alle vier Jahre statt, das nächste Mal am Sonntag, 20. Oktober. ar

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Die in Baar ansässige Firma Satisloh und die Institution Sonnenberg haben zusammengearbeitet. Es ging um die Umsetzung eines Kunstprojekts. Das Resultat erweist sich in jeder Hinsicht als Glücksfall. Und dürfte durchaus Schule machen, da alle Beteiligten viel davon haben. Seite 9

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Redaktion: «Zugerbieter», Baarerstrasse 27, 6300 Zug, Telefon 041 725 44 11, redaktion@zugerbieter.ch, www.zugerbieter.ch. Inserate: Telefon 041 725 44 56, inserate@zugerbieter.ch. Abodienst/Vertrieb: 058 200 55 97, abo_zugerpresse@chmedia.ch


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