P.P.A 6002 Luzern, Post CH AG – Nr. 44, Jahrgang 114
Mittwoch, 20. November 2019
Eine Lokalausgabe der Zuger Presse Sa, 22. Juni 2019 10:00 - 16:30 Uhr
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Scheibenhäuser
Was ist an den Gerüchten wirklich dran? Seit ein paar Jahren geht die Angst um unter den Bewohnern der Hochhaussiedlung in Inwil. Es heisst, sie werde abgerissen. Damit würden 216 Mieter ihre gute und preiswerte Wohnung verlieren.
Kontroverse
Claudia Schneider
Am 9. August 1967 thematisierten die «Zuger Nachrichten» in einem Sonderbeitrag die «Satellitenstadt» Inwil / Baar. In der damals gegen 12 500 Einwohner zählenden Gemeinde (heute sind es rund 25 000 Einwohner) machte sich der rasante Bevölkerungszuwachs unter anderem bemerkbar, weil neuartige Siedlungen aus dem Boden gestampft wurden.Was durchaus für Kontroversen sorgte (siehe blaue Spalte).
Die Hochhäuser waren damals ein neuartiges Phänomen Längst gehören die vier Hochhäuser zwischen Dorfplatz Inwil, Zuwebe und Rigistrasse zum Ortsbild des Weilers. Naheliegend, dass die Wohnsiedlung 2015 ins Inventar der schützenswerten Denkmäler aufgenommen wurde. «Dies aufgrund ihrer städtebaulichen wie auch architekturgeschichtlichen Bedeutung», erklärt die kantonale Denkmalpflegerin Franziska Kaiser. «Mit ihrer damals in Baar neuen Hochhausarchitektur inmitten grosser Grünflächen wie auch mit ihrer neuartigen Bauweise im Systembau aus vorfabrizierten Elementen ist diese Peikert-Siedlung zweifellos ein
Ende der 1960er-Jahre erstellt, entsprechen die Scheibenhäuser nicht den heutigen Anforderungen an Statik und Brandschutz. Die Wohnungen werden aber als preiswert und mit ansprechender Qualität geschätzt – auch im Hinblick auf die Aussenbereiche. Bild: Daniel Frischherz Pionierbau für die Architektur der 1960er-Jahre im Kanton Zug.» 2017 hat die Eigentümerschaft eines der vier Gebäude im Hinblick auf eine geplante Sanierung beantragt, dessen Schutzwürdigkeit zu überprüfen. «Bei diesem Verfahren wurde festgestellt, dass eine denkmalgerechte Sanierung des Hochhauses nicht machbar ist», hält die Denkmalpflegerin fest. Um heutigen Anforderungen bezüglich Statik und Brandschutz zu genügen, wären massive Eingriffe notwendig – bis hin zu einem Ersatz der Tragkonstruktion, auch müssten wesentliche für die Erscheinung prägende Elemente ersetzt werden. Dies wurde durch unabhängige Experten, die vom Amt für Denkmalpflege und Archäologie beauftragt wurden, bestätigt. Die Direktion des Innern hat daher auf Antrag der Denkmalkom-
mission die Siedlung Ende 2017 aus dem Inventar der schützenswerten Denkmäler entlassen. Damit steht einem Abriss der Gebäude nichts im Wege.
se der V-Zug sei es ein grosses Anliegen, auch weiterhin für Familien und Werkarbeiter bezahlbare Wohnungen anzubieten. «Insbesondere auch, da viele Mieter dieser Siedlung aktuelle oder ehemalige Mitarbeiter der V-Zug AG sind», so Graf. Dieses Anliegen habe man bereits beim von der V-Zug Immobilien und der Pensionskasse der V-Zug initiierten neuen Wohnhochhaus an der Baarerstrasse 104 bis 108 in Zug aufgenommen, welches vor einigen Wochen der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Dort ist ein grosser Anteil an Wohnungen im preisgünstigen Segment vorgesehen.
Besitzer beteuern, sich der Verantwortung bewusst zu sein Aktuell sind drei der vier Wohnhäuser im Besitz der Pensionskasse der V-Zug und eines gehört der BVK (Vorsorgeeinrichtung der Angestellten des Kantons Zürich). Auf Anfrage unserer Zeitung zu den aktuellen Plänen schreibt Christian Brütsch von der BVK: «Die BVK, die Pensionskasse der V-Zug und die Gemeinde Baar sind miteinander in Kontakt, um eine mittel- bis langfristige Strategie über das gesamte Areal zu erarbeiten.» Diese Aussage bestätigt Christoph Graf von der V-Zug Immobilien AG. Der Pensionskas-
Informationen über das weitere Vorgehen sollen folgen Angesprochen auf das weitere Vorgehen und den Zeithorizont für eine Erneuerung der Siedlung, antwortet Christoph
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Graf: «In einem ersten Schritt soll nächstes Jahr eine Informationsveranstaltung stattfinden. Anschliessend sollen in einem Studienauftrag von verschiedenen Planungsteams unterschiedliche Varianten zur künftigen Arealentwicklung erarbeitet werden, die anschliessend vorgestellt werden.» Der Studienauftrag wird der erste Schritt in einem längeren Planungsverfahren sein, bei dem die Gemeinde und die Bevölkerung einbezogen sein werden, und dessen Erfolg wird von verschiedenen unterschiedlichen Faktoren abhängig sein. Eine genaue Zeitangabe können die Besitzer der Scheibenhäuser aktuell nicht machen. «Auf jeden Fall wird aber eine spätere Umsetzung etappiert und über einen längeren Zeitraum erfolgen», so der Vertreter der V-Zug Immobilien AG.
Die Scheibenhäuser sind ein Beispiel dafür, wie Zuger Unternehmen dafür sorgten, dass ihre Arbeiter ein gutes Dach über dem Kopf hatten. Im Auftrag von der Landis & Gyr und der V-Zug entwickelte die Peikert Bau AG in den 1960er-Jahren einen Wohnhaustyp aus vorfabrizierten Bauelementen. Schon damals war es eine Herausforderung, adäquaten Wohnraum bei gleichzeitig zumutbaren Mieten anbieten zu können. Heute undenkbar, wurden die vier Wohnblöcke zwischen Baar und Zug auf die grüne Wiese gestellt. Dieses Vorgehen war umstritten. Die «Zuger Nachrichten» schrieben 1965: «Abgesehen vom architektonischästhetischen Gesichtspunkt muss man sich fragen, wohin eine solche Baupolitik und Baubewilligungspraxis führt.» csc Anzeige
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«Ja zum neuen Denkmalschutzgesetz, weil Denkmalschutz ein partnerschaftliches Zusammenwirken von Staat und Privaten braucht.»
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