Zugerbieter 20200630

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P.P.A 6002 Luzern, Post CH AG – Nr. 26, Jahrgang 114

Dienstag, 30. Juni 2020

Eine Lokalausgabe der Zuger Presse

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UNABHÄNGIGE WOCHENZEITUNG FÜR BAAR UND ALLENWINDEN

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AMTLICHES PUBLIKATIONSORGAN DER GEMEINDE BAAR

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Verkehrsregime

Es tut sich einiges auf den Baarer Strassen Seit Montag wird der Individualverkehr auf einer Teilstrecke der Tangente geführt. Auch weitere Änderungen sind nun spruchreif.

Parkraumkonzept

Claudia Schneider

Einen Vorgeschmack auf die Tangente Zug/Baar bietet das neue Verkehrsregime zwischen Rigistrasse und Industriestrasse in Inwil. Bis auf Fahrräder ist die Inwilerriedstrasse seit Wochenbeginn für den Individualverkehr weitgehend gesperrt, damit sie umgestaltet werden kann. Sie wird künftig nur noch für Anwohner und den Busverkehr zugänglich sein. Anwohner der Inwilerriedstrasse 53 bis 91 erreichen ihr Zuhause ab Grienbachstrasse im Einbahnregime.

Vorsicht, der Weg zum Bus dauert vorübergehend länger «Ab Montag, 6. Juli, müssen auch die Busse der Linien 4 und 14 auf die Tangente ausweichen», erklärt der zuständige Gemeinderat Jost Arnold. Konkret wird die Bushaltestelle Rigistrasse provisorisch auf die Tangente verschoben. Die Passagiere müssen also etwas mehr Zeit für den Weg zur Bushaltestelle aufwenden. «Der Zugang wird über einen beleuchteten Verbindungsweg ab Kreuzung Rigistrasse/Inwilerriedstrasse sichergestellt», so Arnold. Im Juli und August kann die Bushaltestelle Oberallmend nicht bedient werden, die Bushaltestelle Grienbach bleibt bedient, allerdings in umgekehrter Fahrtrichtung. Im Frühjahr 2021 wird dann die neu gestaltete Bushaltestelle

Die Gemeinderäte Jost Arnold (links) und Zari Dzaferi stehen auf der Fussgängerbücke über die Südstrasse. Rigistrasse neu in Betrieb genommen.

Temporäres Fahrverbot Altgasse–Oberneuhofstrasse Eine von der Gemeinde in Auftrag gegebene Studie zeigte bereits 2011, dass die schmale Brücke zwischen Altgasse und Oberneuhofstrasse in der Morgenspitzenstunde von über 40 Prozent und am Abend von über 60 Prozent der motorisierten Passanten als Schleichweg genutzt wird. «Weil im entsprechenden Strassenabschnitt auch eine kommunale Fussgängerverbindung sowie eine kantonale Radstrecke

verlaufen, kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen den Verkehrsteilnehmenden», hält der zuständige Gemeinderat Zari Dzaferi fest. Um die Sicherheit für den Fuss- und Radverkehr innert nützlicher Frist zu erhöhen, verfügt der Gemeinderat eine temporäre Verkehrsanordnung im Rahmen eines Fahrverbots – gültig ab August und provisorisch für maximal ein Jahr. Die Gewerbegebiete Oberneuhof sowie Altgasse werden durch die temporäre Verkehrsanordnung nicht eingeschränkt. Der Bus wird weiterhin über die Brücke verkeh-

ren – für einmal ohne in der Hauptverkehrszeit im Stau zu stehen.

Im Gebiet Rote Trotte wird Tempo 30 eingeführt Auf Antrag von Bewohnern wurde die Abteilung Sicherheit/Werkdienst beauftragt, im Umkreis der oberen Leihgasse die Einführung einer temporeduzierten Zone zu prüfen. Die entsprechende Verkehrsstudie zeigte dann auf, dass der erforderliche Schutz der Fussgänger in diesem Gebiet nur mit einer Tempo-30-Zone erreicht werden könne. Der entsprechende Signalisationsplan wurde der

Bild: Ernst Bürge

Sicherheitsdirektion 2018 zur Vorprüfung eingereicht und amtlich publiziert. Die notwendigen Arbeiten für die Umsetzung werden während der Sommerferien ausgeführt.

Das Parkverbot an der Schutzengelstrasse erweitert Aufgrund einer Petition 2019, mit der rund 280 Personen für «Mehr Sicherheit an der Schutzengelstrasse» plädierten, wurde nun das Parkverbot auf die ganze Schutzengelstrasse erweitert. Seit Montag wird dieses Parkverbot von Sicherheitsassistenten kontrolliert.

Eine Überarbeitung der Parkplatzbewirtschaftung der Gemeinde Baar steht seit Jahren an, da die unterschiedlichen Bewirtschaftungszeiten, Tarife und maximalen Parkzeiten zu Verwirrung führen und nicht bewirtschaftete gemeindliche Parkplätze gerne als «private» Gratis-Parkplätze missbraucht werden. Unter Einbezug der Katholischen Kirchengemeinde, des Gewerbevereins sowie der Verkehrs- und Tiefbaukommission wurde deshalb ein neues Parkplatzbewirtschaftungskonzept erarbeitet (wir berichteten). Unter anderem soll ein angepasstes Tarifmodell dem gesteigerten Nutzungsbedürfnis im Zentrum Rechnung tragen, in den Aussenzonen aber eine moderate Preispolitik beibehalten werden. Der vom Gesamtgemeinderat verabschiedete Konzeptentwurf wurde per Ende Juni in eine breite Vernehmlassung geschickt und ist auf der Gemeindewebseite auch detailliert für die Bevölkerung aufgeschaltet. Die Parkplätze sollen in die vier Zonen Kurzzeit, Kernzone, Aussenzone und Freizeitanlagen aufgeteilt werden. Auf allen Parkplätze kostet die erste halbe Stunde 50 Rappen. In der Aussenzone und bei Freizeitanlagen ist der Tarif danach 50 Rappen und in der Kernzone 1 Franken pro 30 Minuten. Über Mittag kann (mit Ausnahme der Kurzzeitparkplätze) gebührenfrei parkiert werden. csc

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