Zugerbieter 20210323

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P.P.A 6002 Luzern, Post CH AG – Nr. 12, Jahrgang 116

Dienstag, 23. März 2021

Eine Lokalausgabe der Zuger Presse

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Wenn es zu bunt wird, muss man Farbe bekennen. Josef Imbach

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Interview

«Kunst lebt vom Prozess und Austausch» Bund und Kantone haben einen neuen Fonds für Kulturschaffende lanciert. Ja, er will Transformationsprojekte unterstützen und stösst bei Kulturunternehmen bereits auf ein positives Feedback. Ziel ist die Förderung von neuen Strukturen, neuem Publikum, neuem Zusammenarbeiten oder auch neuen Vermittlungsformen. Ein Beispiel dafür ist die Curlinghalle Zug. Der Verein IG Kulturprovisorium wird sie von Mitte April bis Mitte Juli als Konzertund Theaterlokal betreiben. Gesuche für Transformationsprojekte können von juristischen Personen bis im November eingereicht werden. Details findet man auf unserer Website.

Das Amt für Kultur bearbeitet Anträge von Kulturschaffenden. Normalerweise geht es um die Realisierung von Projekten – aktuell aber vor allem ums Überleben. Claudia Schneider

Als Leiter des Amts für Kultur Kanton Zug gleicht Aldo Cavieziels Tätigkeit derzeit jener eines Geschäftsprüfers mehr als der eines Kulturförderers.

Aldo Caviezel, Kulturvermittlung findet kaum noch statt. Wie verändert sich Ihre Arbeit? Das System hat in mehr als 50 Jahren grosses Know-how und Management in der Kulturförderung geschaffen. In der aktuellen Situation mussten wir jedoch enorme Arbeit leisten, um uns neu zu organisieren. Dabei sind wir im Dilemma, wollen möglichst einfach und schnell helfen. Doch im Umgang mit öffentlichen Geldern braucht es auch eine sorgfältige Prüfung. Das Amt für Kultur setzt um, was die Politik beschliesst. Erarbeitet wurden die Kriterien in Absprache zwischen dem Bundesamt für Kultur und

Zur Person Aldo Caviezel, 51, leitet seit 2013 das Amt für Kultur Kanton Zug. Zuvor hat er die Fachstelle Kultur Thalwil aufgebaut und einen Master in Kulturmanagement gemacht. Caviezel ist auch Musiker und ehemaliger Veranstalter. Er wohnt in Unterägeri und hat einen Sohn. csc

Wünschte sich, wieder Kultur zu fördern: Aldo Caviezel, Leiter Amt für Kultur Kanton Zug, und sein Team sind derzeit vor allem mit der Bearbeitung von Gesuchen in Folge der Pandemie beschäftigt. Bild: Claudia Schneider der Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten (KBK). Innerhalb der KBK entwickelte eine Delegation in erster Linie in Rücksprache mit den Mitgliedern und dem BAK den Vollzug der festgelegten CovidMassnahmen. Wir legen Wert darauf, alle möglichst einheitlich zu behandeln. Die Bewältigung der Massnahmen zur Abfederung des Schadens erzeugt viel administrativen Aufwand. Wir freuen uns sehr auf die Zeit, wenn wir wieder befruchtendere Projekte voranbringen können.

Sicherheit steht. Das Problem ist nicht neu, hat sich nun aber akzentuiert. Viele sind freischaffende Angestellte; sie haben wechselnde kurzfristige Arbeitsverträge, zum Beispiel als Tontechnikerin oder Schauspieler an diversen Häusern oder als Mitarbeitende bei Projekten. Sie werden von Suisseculture Sociale, einem Fonds, unterstützt. Doch es stehen viele Existenzen auf dem Prüfstand. Wir vom Amt für Kultur können Gelder für Selbstständigerwerbende und Angestellte sprechen.

Was beunruhigt Sie in der aktuellen Situation am meisten? Die Krise zeigt, wie schlecht es bei professionellen Kulturschaffenden um die soziale

Gibt es Missverständnisse zwischen Gesuchstellenden und dem Amt für Kultur? Wie in allen Branchen geht es um das reine Überleben. Des-

halb unterscheidet sich der ausbezahlte Betrag an Kulturschaffende meistens massgeblich vom angegebenen Schaden, da keine Gewinne entschädigt werden dürfen. Gelder werden für einzelne Phasen, also den Zeitraum von zwei bis drei Monaten ausbezahlt. Jetzt ist Phase 2 in Bearbeitung.

Zürich und Basel-Stadt wollen befristete Grundeinkommen für Kulturschaffende einführen. Das ist ein politischer Entscheid. Das Vorgehen der beiden Städte soll eine Vereinfachung bringen. Ob dies zutrifft, werden erste Erfahrungen zeigen. Persönlich denke ich, dass in der Sache die Gleichbehandlung mit anderen Branchen ein heikles Thema ist.

Was können Sie der aktuellen Situation abgewinnen? Die Strukturen sind durchlässiger, die einzelnen Sparten näher zusammengerückt. Das hat Potenzial. Man wird auch animiert, ganz diszipliniert zu denken und sich zu verbünden, beispielsweise in einem Verein. Die Krise birgt die Hoffnung, dass sich die Kulturbetriebe positiv und nachhaltig erfrischen können. Die eine und andere kulturelle Darbietung kommt nun als Livestream in die Stuben. Wie schätzen Sie diese ein? Das ist eine Reflexhandlung im Lockdown; daraus entwickeln sich neue Formate, die weitergehen, als den Laptop aufzuklappen – der Qualitätsanspruch wird schnell steigen, bis hin zu interaktiven Formaten. Dies kann und wird ein gewisses Bedürfnis an Vermittlung abdecken, beispielsweise für Menschen, die nicht mobil sind. Doch es wird die reale Situation nicht ersetzen können.

Ausbezahlte Beiträge Das Amt für Kultur Kanton Zug hat im vergangenen Jahr, basierend auf der Covid-19-Verordnung, 95 Gesuche für Ausfallentschädigungen behandelt. 58 davon wurden bewilligt. Die gesprochene Schadenssumme beträgt insgesamt 2,04 Millionen Franken. Die Beiträge wurden je zur Hälfte vom Kanton und vom Bund getragen. Der Kanton Zug stellte dazu ein Notpaket von 5 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds zur Verfügung. Für die Schadensperiode vom 28. Februar bis 31. Oktober 2020 wurden 52 Anträge für Kulturunternehmen eingereicht. 33 Ausfallentschädigungen konnten gewährt werden (total rund 1,92 Millionen Franken). Die tiefste Ausfallentschädigung betrug 2622 Franken, die höchste 531 398 Franken. Von Kulturschaffenden trafen 43 Anträge für dieselbe Schadensperiode ein. Gewährt wurden 25 Ausfallentschädigungen in der Höhe von insgesamt gut 1,16 Millionen Franken. Die Einzelbeträge bewegten sich zwischen 828 und knapp 14 100 Franken. In der 2. Phase, seit November 2020 bis Ende Februar gingen 12 Anträge von Kulturschaffenden (Schadensumme total 1 Millionen Franken) und 24 von Kulturunternehmen (total 3,62 Millionen Franken) ein. Der gemeldete Schaden entspricht jedoch nicht den Beiträgen, die schlussendlich ausbezahlt werden. csc Details zu Anträgen auf: www.zg.ch/ kultur

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