Zugerbieter 20140611

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PPA 6002 Luzern – Nr. 23, Jahrgang 109

Mittwoch, 11. Juni 2014

Eine Lokalausgabe der Zuger Presse

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Motion

Stehen hier bald noch mehr Hochhäuser? Die FDP.Die Liberalen, die CVP und die SVP Baar reichten im Dezember 2011 die Motion zur Erhöhung der Ausnützungsziffer in zwei Wohnzonen ein. Nach mehreren Gutachten und Gesprächen hat sich der Gemeinderat festgelegt.

unbebaute Flächen in der W3­ Zone mit Potenzial zur Nach­ verdichtung.

Laura Sibold

Die Wohnzone 2b (W2b) umfasst Gebiete an der Grenze zu den offenen Feldern nach Inwil sowie Gebiete in Inwil oberhalb der Rainstrasse, die Wohnzone 3 (W3) beinhaltet Gebiete von der Schutzengel­ strasse bis zur Autobahn. Ge­ mäss den Baarer Parteien SVP, CVP und FDP.Die Liberalen sollten die Ausnützungsziffern in W2b und W3 jeweils um 0,1 erhöht werden. Konkret heisst das, dass in den betroffenen Wohnzonen unter Umständen Geschossanzahl, Fassaden­ und Firsthöhe sowie der Grenzabstand angepasst wer­ den können. Im Fall von W2b – Erhöhung von 0,5 auf 0,6 – könnten in der Einzelbauweise statt zwei dann maximal drei Geschosse gebaut und die Fas­ sadenhöhe von 6,5 auf 9,5 Me­ ter erhöht werden.

Durch Aufzonung gehe Siedlungsqualität verloren An der Gemeindeversamm­ lung vom Juni 2012 wurde die Motion erheblich erklärt. Im August und November 2012 analysierte die Abteilung Pla­ nung / Bau die raumplaneri­ schen Auswirkungen der Mo­ tion. So entspreche diese zwar den Stossrichtungen der inne­ ren Verdichtung, der kantona­ le Richtplan würde allerdings eine andere Strategie verfol­ gen. Sie sieht keine flächende­ ckenden, sondern lokale Ver­ dichtungen im Bereich gut erschlossener Gebiete vor. Durch die generelle Aufzo­ nung bestehe die Gefahr, dass

Inseratvorlage ZB Freitag, 10. Januar 2014 14:15:20

An der Zugerstrasse stehen bereits hohe Häuser. Gemäss der Motion von SVP, CVP und FDP. Die Liberalen soll vermehrt Foto Daniel Frischherz in die Höhe gebaut werden. die Siedlungsqualität der je­ weiligen Zonen verloren gehe. Um die Motion breit gestützt beurteilen zu können, wurden zwei externe Gutachten er­ stellt. Sowohl das kantonale Amt für Raumplanung (ARP) wie auch das Planungsbüro Suter von Känel Wild AG (SKW) kamen in ihren Stel­ lungnahmen zum Schluss, dass die Voraussetzungen für eine Bauordnungsänderung nicht gegeben seien. Anfang Januar 2013 wurde das weitere Vorgehen mit den Motionären besprochen. Nach eingehen­ der Diskussion wurde das Begehren für die Wohnzone 2b fallen gelassen. Die Erhöhung der Ausnützungsziffer in der Zone W3 von 0,6 auf 0,7 blieb jedoch bestehen. Nun erhielt

tungsgebiete ausscheiden und fordere von den Gemeinden eine sinnvolle Abstufung der Dichten zwischen benachbar­ ten Zonen. Das Amt für Raum­ planung kam zum Schluss, dass eine erhöhte Ausnüt­ zungsziffer in W3 weiterhin weder zweckmässig noch ge­ nehmungsfähig sei. Doch die Motionäre gaben nicht auf, stellten stattdessen punktuelle Aufzonungen zur Diskussion. Im Verlauf der Motionsbearbeitung wurde vom Kantonsrat eine Richt­ planänderung beschlossen, wonach die Gemeinden im Gebiet Altgasse bis Zug Herti entlang der Bahnlinie eine Verdichtung mit Ausnützung von bis zu 3,5 prüfen sollten. In Baar gibt es nur wenige

die Abteilung Planung / Bau den Auftrag, die Vorprüfungs­ unterlagen auszuarbeiten.

Punktuelle Aufzonung als weiterer Vorstoss Ende Januar 2013 zog der Gemeinderat das Geschäft vorläufig zurück, das Amt für Raumplanung stellte Ende Februar 2013 ein weiteres Gut­ achten aus. Demnach beinhal­ te die Zone W3 in Baar rund 43 Prozent aller Wohnzonen. Es sei zwingend eine Gesamt­ ansicht im Rahmen einer Ge­ samtrevision der Ortsplanung notwendig. Der Zuger Regie­ rungsrat gehe zur Begrenzung des Wachstums in die Fläche jedoch einen anderen Weg: Er wolle mit dem Verkehr beson­ ders gut erschlossene Verdich­

Der Gemeinderat riet den Motionären zum Rückzug Diese liegen alle ausserhalb des im kantonalen Richtplan vorgesehenen Verdichtungs­ gebiets. Es handelt sich um Früebergstrasse, Obermühle, Lüssi / Göbli und Baarermatt Ost. Bei den zwei letztgenann­ ten Gebieten ist eine Planung aktuell in Gang. Noch unbe­ plant und unverbaut verblei­ ben zwei Gebiete entlang der Früebergstrasse. Alle er­ wähnten Gebiete können mit Bebauungsplänen oder Areal­ bebauungen dem Ort ange­ messen und unabhängig von einer Zonenplan­ und Bau­ ordnungsanpassung verdich­ tet werden. Somit sei gemäss dem Amt für Raumplanung auch eine auf einzelne Gebiete reduzierte Aufzonung nicht zielführend. Der Gemeinderat stimmte dieser Beurteilung zu und empfahl den Motionären, die Motion vollständig zurück­ zuziehen. Weitere Abklärungen gemäss Ortsplanungsrevision 2017/18 Anfang April 2013 zog sich die SVP Baar denn auch von der Motion zurück. Die FDP. Die Liberalen und die CVP teilten mit, dass die Motion vorläufig auf Eis gelegt werde und weitere Abklärungen von Seiten der Parteien getätigt würden. Anlässlich eines Ge­ sprächs Mitte Oktober 2013 wurde den Parteivertretern mitgeteilt, dass der Gemeinde­ rat dem Souverän an der Gemeindeversammlung vom Dienstag, 24. Juni, beantragen werde, die Motion als erledigt abzuschreiben. Gemäss der nächsten Ortsplanungsrevi­ sion 2017/18 solle geprüft wer­ den, ob in einzelnen Gebieten die Ausnützungsziffer ange­ passt werden kann, um eine optimale Verdichtung zu er­ möglichen.

Weitere Motionen SVP: «Revision Kommissionswesen»

Die SVP hat am 9. Oktober 2013 die Motion «Revision Kommissionswesen der Gemeinde Baar» eingereicht. Demnach sollen politische Parteien einzige Vertreter in den politischen Kommissionen werden. Der Gemeinderat hält fest, dass die Kommissionen nach dem Parteiproporz bestellt sind. Das heisst, dass bei der Zusammensetzung der Kommissionen die Parteistärke im Gemeinderat berücksichtigt wird. Nicht-stimmberechtigte Mitglieder würden für transparente Geschäftsabwicklung sorgen. Weiter sieht die Motion vor, dass die Kommissionssitze nach dem Wähleranteil der Parteien bei den Kantonsratswahlen verteilt werden. Der Gemeinderat spricht sich für ein verbindlicheres Abbild der abzugebenden Meinung aus und hält am bisherigen System fest.

Alternative-die Grünen: «Ergänzung der Gemeindeordnung» Die Alternative-die Grünen reichte am 14. März die Motion «Ergänzung der Gemeindeordnung bei Urnenabstimmungen» ein. Demnach sollen Urnenabstimmungen sechs Monate vor Abstimmungstermin angekündigt werden. Die Stellungnahme wesentlicher Minderheiten sei in der gemeindlichen Abstimmungsbroschüre zu veröffentlichen und eine Orientierungsveranstaltung vor Urnenabstimmung innerhalb von zwei Wochen nach Ankündigung durchzuführen. Der Gemeinderat erachtet die Anträge als unverhältnismässig. pd/ls

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