Produktübersicht deutsch

Page 1

Plantaclean 450 Premium

DIFCOR

Obst

®

Betoxon® 65 WDG

RAPSAN 500 SC Butisan® Top

DIFLANIL 500 SC

Kirchenstraße 5 · 21244 Buchholz Telefon 0 41 81 / 944 85 85 · Fax 0 41 81 / 358 43 www.plantan.de · info@plantan.de

PRODUKTINFORMATION 2016

Plantaclean® Label XL


24 Stunden Notfall-Dienst bei Vergiftungserscheinungen: Deutschland: Giftinformationszentrum Mainz LangenbeckstraĂ&#x;e 1 55131 Mainz Tel-Nr.: +49 (0)6131-19240

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.


Produktinformation 2016

Plantan GmbH KirchenstraĂ&#x;e 5 21244 Buchholz Tel.: Fax: E-Mail: Homepage:

04181-944 85 85 04181-35843 info@plantan.de www.plantan.de

Geschäftszeiten: Montag-Freitag 08.00-17.00 Uhr

Stand: Dezember 2015 1


2


Inhaltsverzeichnis

Kapitel

Inhalt

Seite

1

Firmendaten ...................................................................................... 1

2

Wir über uns ...................................................................................... 5

3

Ansprechpartner Außendienst ........................................................... 6

4

Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang ................................ 8

5

Gute fachliche Praxis ......................................................................... 9

6

Auflistung Produkte nach Kategorien .............................................. 12

7

Auflistung Produkte nach Kulturen .................................................. 14

8

Gebrauchsanleitungen Produkte AZOXYSTAR .................................................................................. 21 Orefa® Bentazon 480 SL ................................................................. 25 Betoxon® 65 WDG .......................................................................... 31 BOGOTA® Ge.................................................................................. 35 Bolt® XL .......................................................................................... 39 Butisan® Top .................................................................................. 43 Orefa® Captan 80 WG ..................................................................... 49 Cyperkill® Forst .............................................................................. 55 DIFCOR ........................................................................................... 59 DIFCOR 250 EC .............................................................................. 63 DIFLANIL 500 SC ........................................................................... 77 Orefa® Diflufenican 200 + Flufenacet 400 SC ................................. 81 Orefa® Diflufenican + Isoproturon .................................................... 87 Orefa® Dithianon (70) WG ............................................................... 93 FLUVA-Citro-Pack ........................................................................... 99 Gibb 3 ........................................................................................... 103 GIBB PLUS ................................................................................... 107 GLOBARYLL 100 ......................................................................... 111 GROOVE® ..................................................................................... 115 JAGUAR®...................................................................................... 125 MOXA 250 ..................................................................................... 131 MOXA 250-BOGOTA® Ge-Pack ................................................... 135 MOXA 250-Orlicht®-Pack ............................................................. 137 Orlicht® ......................................................................................... 139 Plantaclean® 450 Premium.......................................................... 143 Plantaclean® Label XL ................................................................. 147 Pyrat® ............................................................................................ 151 3 Pyrat® XL ...................................................................................... 157 PYROQUIN ................................................................................... 161


Kapitel 1 2 3 4 5 6

QUAD-GLOB 200 SL ..................................................................... 177 Allgemeine und Haftung Rapsan 500Anwendungshinweise SC............................................................................. 183 Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang ................................ 8 ROXY 800 EC ............................................................................... 193 Shock DOWN® .............................................................................. 203 Gute fachliche Praxis......................................................................... 9 STEMAT ........................................................................................ 209 TEBUCUR 250 .............................................................................. 213 Auflistung Produkte nach Kategorien .............................................. 12 TESON .......................................................................................... 225

7

Auflistung Produkte nach Kulturen .................................................. 14

9 8

Spritzenreinigung, Restmengenverwertung, Gebrauchsanleitungen Produkte Entsorgung PAMIRA ..................................................................... 230 Orefa® Azoxy Strob ......................................................................... 21 Erste Orefa®Hilfe-Maßnahmen Bentazon 480 SL................................................................. .................................................................231 25 Betoxon® 65 WDG.......................................................................... 31 Tabelle .......................................................................... 232 Bolt XL Transport ............................................................................................ 35 ® Butisan Top .................................................................................. Tabelle Lagerung Orefa® Captan 80........................................................................... WG .....................................................................236 4 Orefa® Chlorpropham Basis ............................................................ 51 Orefa® CIPC Stop L300 ................................................................... 55 Cyperkill® Forst.............................................................................. 59 Orefa® 2,4 d SL ............................................................................... 63 DIFCOR 250 EC .............................................................................. 67 DIFLANIL 500 SC ........................................................................... 81 Orefa® Diflufenican 200 + Flufenacet 400 SC ................................. 85 Orefa® Dithianon 70 WG ................................................................. 91 FLUROSTAR 180 ............................................................................ 97 FLUVA-Citro-Pack ......................................................................... 103 Gibb 3 ........................................................................................... 107 GIBB PLUS ................................................................................... 111 GLOBARYLL 100 ......................................................................... 115 GROOVE® ..................................................................................... 119 Orefa® Metri 70 WG....................................................................... 129 Orefa® Metribuzin .......................................................................... 137 MOXA............................................................................................ 143 Orlicht® ......................................................................................... 147 Plantaclean® Label XL ................................................................. 151 Plantaclean® 450 Premium ......................................................... 155 Plantan PMP 160 SC..................................................................... 159 Pyrat® ............................................................................................ 165 PYROQUIN ................................................................................... 171 PYROQUIN + Orefa® Di-Amide-P-Pack ........................................ 177 PYRUS® ........................................................................................ 183 QUAD GLOB 200 SL ..................................................................... 187 Rapsan 500 SC............................................................................. 193

10 11 12

4

JAGUAR®...................................................................................... 125 MOXA 250 ..................................................................................... 131 MOXA 250-BOGOTA® Ge-Pack ................................................... 135 MOXA 250-Orlicht®-Pack ............................................................. 137 Orlicht® ......................................................................................... 139 ® 450 Premium..........................................................Seite 143 Plantaclean Inhalt Plantaclean® Label XL ................................................................. 147 ® Firmendaten ...................................................................................... 1 ............................................................................................ 151 Pyrat Pyrat® XL ...................................................................................... 157 Wir über uns................................................................................... ...................................................................................... 5 PYROQUIN 161 PYROQUIN + Orefa® Di-Amide-P-Pack ........................................ 167 ® Ansprechpartner Außendienst ........................................................... 6 PYRUS ........................................................................................ 173


Wir über uns

„Wachstum braucht Freiraum.“ – Dieses Motto begleitet unser mittelständisches Familienunternehmen seit seiner Gründung im Jahr 1983. Als etabliertes Unternehmen in der Pflanzenschutzbranche bieten wir unseren Kunden moderne

Produkte

nachhaltige,

und

wirtschaftliche

maßgeschneiderte und

sichere

Dienstleistungen, landwirtschaftliche

die

eine

Produktion

garantieren. Ein wachsendes, motiviertes Team arbeitet engagiert daran, ein starkes und bedarfsgerechtes Leistungs- und Produktangebot für unsere Kunden zur Verfügung zu stellen. Plantan eröffnet Ihnen Erfolgschancen durch eine vertrauensvolle und verlässliche Partnerschaft seit über 30 Jahren.

5


Unser Team f端r Sie vor Ort Mecklenburg-Vorpommern Brandenburg-Nord Horst Betzel Tel.: 03 83 77 - 401 57 Handy: 0171 - 521 58 89 h.betzel@plantan.de Baden-W端rttemberg Rheinland-Pfalz Saarland Andreas Drephal Tel.: 0 21 63 - 987 27 86 Handy: 0171 - 298 71 80 a.drephal@plantan.de Schleswig-Holstein Bremen Niedersachsen Nord Merle Hansen Handy: 0151 - 11 12 96 62 m.hansen@plantan.de

6


Unser Team für Sie vor Ort Berlin, Brandenburg Süd Niedersachsen Ost Sachsen-Anhalt Siegmar Leiste Tel.: 03 92 05 - 203 36 Handy: 0175 - 593 73 10 s.leiste@plantan.de Hessen Nordrhein-Westfalen Niedersachsen Holger Ohlmeier Tel.: 0 55 42 - 91 12 86 Handy: 0151 - 17 21 60 18 h.ohlmeier@plantan.de Sachsen Thüringen Camillo Rößer Tel.: 03 4491 - 572 25 Handy: 0171 - 293 29 39 c.roesser@plantan.de Bayern Rudolf Wild Tel.: 0 82 74 - 92 85 37 Handy: 0151 - 51 18 52 96 r.wild@plantan.de 7


Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung Die in dieser Produktinformation enthaltenen Angaben entsprechen dem heutigen Stand unserer Kenntnisse sowie den Festsetzungen der Zulassungsbehörde und sollen über die Präparate und deren Anwendungsmöglichkeiten informieren. Bei Einhaltung der Gebrauchsanleitung sind die Präparate für die empfohlenen Zwecke geeignet. Da Lagerung und Anwendung der Pflanzenschutzmittel außerhalb unseres Einflusses liegen, und wir insbesondere nicht alle Umstände bei der Anwendung voraussehen können, haften wir nur für einwandfreie Qualität des Präparates zum Zeitpunkt der Auslieferung, das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht. In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden. Bei der Anwendung eines Pflanzenschutzmittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet sowie die Prüfung möglicher Schäden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde sind und daher nicht ausreichend getestet und geprüft sind. Mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen sind daher nicht auszuschließen und liegen nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Pflanzenschutzmittels ist daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels unter den betriebsspezifischen Bedingungen ausreichend zu prüfen. Die Wirkung des Produktes kann durch viele, speziell auch örtlich bedingte Einflussfaktoren beeinträchtigt werden. Hierzu gehören Aufwandmenge, Behandlungstermin, Mischung mit anderen Produkten, Fruchtfolge, Sorte, Boden- und Witterungsverhältnisse, das Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z.B. Unkräuter und Ungräser, Pilzstämme, Insekten), Spritztechnik usw. Deswegen kann eine Variabilität in der Wirksamkeit des Produktes oder eine Schädigung der Kulturpflanze nicht ausgeschlossen werden. Für diese Folgen kann der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernehmen.

Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang mit Pflanzenschutzmitteln – Anwenderschutz Der Hersteller macht durch einen gesonderten Absatz in der Gebrauchsanleitung auf die Gefahren für die Anwender beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel aufmerksam. Der Anwender der Pflanzenschutzmittel aber hat die Pflicht, durch sorgfältiges Beachten der Hinweise der Gebrauchsanleitung und des Etiketts sich und seine Umgebung zu schützen. Die Vorsichtsmaßnahmen gelten grundsätzlich für die Anwendung aller Pflanzenschutzmittel einschließlich solcher, die in keine Gefahrenklasse eingestuft sind. Pflanzenschutzmittel stets unter Verschluss aufbewahren und nicht in die Hände von Kindern gelangen lassen. Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren, möglichst weit entfernt von Wohnplätzen und von Lagerräumen für Lebens- und Futtermittel. Arbeiten mit Pflanzenschutzmitteln nur zuverlässigen, körperlich und geistig geeigneten Personen übertragen, sie über die Gefahren beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen unterrichten. Minderjährige, schwangere Frauen, stillende Mütter sowie Kranke dürfen nicht beauftragt werden. Personen, die Arzneimittel nehmen und Hautverletzungen haben, sind besonders gefährdet.

8


Gute Fachliche Praxis 

Alle Pflanzenschutzmaßnahmen standort-, kultur- und situationsbezogen durchführen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß beschränken.

Bewährte kulturtechnische und andere nicht-chemische Maßnahmen zur Schadensminderung vorrangig nutzen, sofern sie praktikabel sind.

Den Befall durch Schadorganismen durch geeignete Maßnahmen so reduzieren, dass kein wirtschaftlicher Schaden entsteht. Dabei ist in der Regel keine vollständige Vernichtung der Schadorganismen anzustreben. In Einzelfällen kann aus anderen Gründen eine regionale oder punktuelle Eliminierung angezeigt sein.

Die vielfältigen Angebote der amtlichen und sonstigen Beratung sowie weitere Entscheidungshilfen nutzen. Durch Weiterbildung sichern, dass die durchgeführten Pflanzenschutzmaßnahmen dem allgemeinen Stand des Wissens entsprechen.

Anbausysteme, Kulturarten und Fruchtfolgen sollten standortgerecht und so ausgewählt und gestaltet werden, dass der Befall durch Schadorganismen nicht gefördert wird, auch um der Bildung von schädlichen Stoffen wie Mykotoxinen vorzubeugen.

Die Bodenbearbeitung sollte standortgerecht und situationsbezogen so gestaltet werden, dass der Befall durch Schadorganismen nicht gefördert wird, auch um der Bildung von schädlichen Stoffen wie Mykotoxinen vorzubeugen.

Es sind vorzugsweise solche Sorten und Herkünfte auszuwählen, die Toleranzoder Resistenzeigenschaften gegenüber wichtigen standortspezifischen Schadorganismen aufweisen. Wichtige Informationen liefern z.B. regionale Anbauempfehlungen.

Durch Maßnahmen der Hygiene sind die Voraussetzungen für gesunde und leistungsfähige Pflanzen, Pflanzenbestände und Pflanzenerzeugnisse zu schaffen.

Die Saat- und Pflanzzeiten sollten so gewählt werden, dass der Befall durch Schadorganismen nicht gefördert wird.

Die Kultur- und Pflegemaßnahmen sind standortgerecht und situationsbezogen durchzuführen.

Die Nährstoffversorgung der Pflanzen ist ausgewogen und bedarfsgerecht zu gestalten. Im Rahmen einer bedarfsgerechten Düngung sollte die Nährstoffversorgung so ausgeführt werden, dass der Befall durch Schadorganismen nicht gefördert wird.

9


10

Die Pflanzen, Pflanzenbestände und Pflanzenerzeugnisse sind hinsichtlich ihrer Entwicklung und ihres Gesundheitszustandes zu beobachten. Der Befall mit Schadorganismen ist nach der Notwendigkeit einer Bekämpfung einzuschätzen und einzustufen in: o

Nichtbekämpfungswürdiger Befall oder

o

Bekämpfungswürdiger Befall.

Bei der Einschätzung über die Notwendigkeit einer Bekämpfungsmaßnahme sind die Erfahrungen und Beobachtungen der Vorjahre einzubeziehen, die Hinweise der amtlichen Pflanzenschutzberatung zu berücksichtigen und, soweit verfügbar und praktikabel, weitere Entscheidungshilfen zu nutzen.

Sofern praktikable und umweltverträgliche nichtchemische Abwehr- und Bekämpfungsverfahren zur Verfügung stehen, sind diese zu bevorzugen.

Stehen keine anderen praktikablen Möglichkeiten der Schadensabwehr zur Verfügung, so ist die Anwendung eines geeigneten, für das jeweilige Anwendungsgebiet zugelassenen oder genehmigten Pflanzenschutzmittels möglich.

Nichtchemische Maßnahmen sind anzuwenden, wenn die gewählten Verfahren praktikabel und umweltverträglich sind.

Nützlinge sind als lebende Organismen im Rahmen der biologischen Bekämpfung sorgfältig und unter Beachtung ihrer biologischen Besonderheiten zu handhaben.

Beim Einsatz von nichtchemischen Verfahren, insbesondere bei der Anwendung von Nutzorganismen, ist auf die Hinweise der Produzenten und der Beratung besonders zu achten.

Zugelassene Pflanzenschutzmittel sowie geprüfte Geräte und sachkundige Anwender sind die Grundvoraussetzungen für die bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.

Bei der Mittelauswahl ist das für die jeweilige Situation am besten geeignete Pflanzenschutzmittel zu bevorzugen.

Die Anwendungen und die Aufwandmengen sind den Gegebenheiten anzupassen.

Durch Teilflächen-, Rand- und Einzelpflanzenbehandlungen lassen sich in vielen Fällen großflächige Bekämpfungsmaßnahmen vermeiden.

Tankmischungen erfordern eine gründliche Abwägung ihrer Vor- und Nachteile.


Durch geeignete Resistenzmanagementstrategien, wie z.B. Wechsel von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen, Reduzierung der Behandlungshäufigkeit, ist der Entwicklung von Resistenzen vorzubeugen.

Die betriebliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist nachvollziehbar aufzuzeichnen.

Es sind nur geeignete und funktionssichere Pflanzenschutzgeräte einzusetzen.

Abtrift ist grundsätzlich zu vermeiden. Dies gilt besonders für Abtrift in gefährdete Objekte, Gewässer und besonders schützenswerte Biotope.

Das Lagern von Pflanzenschutzmitteln ist zeitlich und mengenmäßig auf das notwendige Minimum zu begrenzen und unterliegt einer besonderen Sorgfaltspflicht.

Restbrühen und Reinigungsflüssigkeiten sollen in geeigneter Verdünnung auf der Anwendungsfläche ausgebracht werden. Eine Einleitung in Hofabläufe oder in die Kanalisation verstößt gegen die gute fachliche Praxis.

Beim Transport von Pflanzenschutzmitteln sind Vorkehrungen zu treffen, um Beschädigungen von Transportbehältern und Kontaminationen auszuschließen.

Bei der Herstellung der Behandlungsflüssigkeit sind besondere Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz des Anwenders, Dritter und des Naturhaushaltes zu beachten.

Der Erfolg der Pflanzenschutzmaßnahmen ist durch geeignete Methoden zu überprüfen.

Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz, Grundsätze für die Durchführung

11


Produktübersicht nach Kategorien Seite Fungizide • • • • • • • • •

AZOXYSTAR ............................................................................................ 21 Bolt® XL .................................................................................................... 39 Orefa® Captan 80 WG .............................................................................. 49 DIFCOR..................................................................................................... 59 DIFCOR 250 EC ....................................................................................... 63 Orefa® Dithianon (70) WG ........................................................................ 93 PYRUS® ..................................................................................................173 TEBUCUR 250........................................................................................213 TESON ....................................................................................................225

Herbizide • • • • • • • • • • • • • • • • •

Orefa® Bentazon 480 SL .......................................................................... 25 Betoxon® 65 WDG ................................................................................... 31 Butisan® Top............................................................................................ 43 DIFLANIL 500 SC..................................................................................... 77 Orefa® Diflufenican 200 + Flufenacet 400 SC ......................................... 81 Orefa® Diflufenikan + Isoproturon ............................................................ 87 GROOVE ® ...............................................................................................115 Plantaclean ® 450 Premium ..................................................................143 Plantaclean ® Label XL ..........................................................................147 Pyrat ® ......................................................................................................151 Pyrat ® XL ................................................................................................157 PYROQUIN .............................................................................................161 PYROQUIN + Orefa® Di-Amide-P-Pack ................................................167 QUAD-GLOB 200 SL..............................................................................177 Rapsan 500 SC ......................................................................................183 ROXY 800 EC ........................................................................................193 STEMAT..................................................................................................209

Insektizide • • • •

Cyperkill® Forst ....................................................................................... 55 FLUVA-Citro-Pack .................................................................................... 99 JAGUAR® ...............................................................................................125 Shock DOWN® .......................................................................................203

Wachstumsregulatoren • • • • •

12

BOGOTA® Ge ........................................................................................... 35 MOXA 250 ..............................................................................................131 MOXA 250-BOGOTA® Ge-Pack ............................................................135 MOXA 250-Orlicht ®-Pack .....................................................................137 Orlicht ® ...................................................................................................139


Produktübersicht nach Kategorien Seite Spezialprodukte • • •

Gibb 3 .....................................................................................................103 GIBB PLUS.............................................................................................107 GLOBARYLL 100...................................................................................111

Orefa®, GROOVE®, Plantaclean®, Pyrat®, Shock DOWN® und JAGUAR® sind eingetragene Marken der Plantan GmbH. Butisan® Top ist eingetragene Marke der BASF SE, Ludwigshafen. PYRUS® und Cyperkill® Forst sind eingetragene Marken der Agriphar S.A. Orlicht® und BOGOTA® Ge sind eingetragene Marken der Société Financière de Pontarlier. Betoxon® 65 WDG ist eingetragene Marke der Skynade Chemicals GmbH. Bolt® XL ist eingetragenes Warenzeichen von Barclay Chemicals (R&D) Ltd.

13


Produktübersicht nach Kulturen Produktübersicht nach Kulturen Getreide: Getreide: • • • • •• •• •• •• •• •• •• •• • • • • • • • •• •• •• ••

Seite Seite AZOXYSTAR ............................................................................................... 21 AZOXYSTAR .............................................................................................. 21 35 BOGOTA® Ge............................................................................................... ® Ge .............................................................................................. 39 35 BOGOTA Bolt® XL ....................................................................................................... ® 39 Bolt XL ....................................................................................................... DIFLANIL 500 SC ....................................................................................... 77 ® DIFLANIL 500 SC ....................................................................................... Diflufenican 200 + Flufenacet 400 SC ............................................ 77 81 Orefa ® 200 + Flufenacet 400 SC ............................................ 87 81 Orefa Diflufenikan + Isoproturon ............................................................... Orefa®® Diflufenican ® + Isoproturon ...............................................................125 87 Orefa Diflufenikan .................................................................................................. JAGUAR ® JAGUAR MOXA 250.................................................................................................. ................................................................................................. 125 131 ® MOXA ................................................................................................. 131 Ge-Pack ............................................................... 135 MOXA 250 250-BOGOTA ® Ge-Pack ............................................................... 137 135 MOXA 250-Orlicht 250-BOGOTA ® -Pack ......................................................................... MOXA ® -Pack ......................................................................... 137 MOXA ®250-Orlicht Orlicht ® ...................................................................................................... 139 ...................................................................................................... Orlicht ® 143 Plantaclean ® 450 Premium ..................................................................... 139 Plantaclean ® 450 Premium ..................................................................... 143 Plantaclean ® Label XL ............................................................................. 147 Label XL ............................................................................. 147 Plantaclean ® Pyrat ® ......................................................................................................... 151 Pyrat ......................................................................................................... 151 Pyrat ®® XL ................................................................................................... 157 Pyrat XL ................................................................................................... 157 ROXY 800 EC ............................................................................................ 193 ROXY 800 EC®............................................................................................ 193 Shock Shock DOWN DOWN® .......................................................................................... .......................................................................................... 203 203 TEBUCUR TEBUCUR 250........................................................................................... 250........................................................................................... 213 213 TESON ....................................................................................................... TESON ....................................................................................................... 225 225

Kartoffeln:: Kartoffeln •• •• •

® JAGUAR JAGUAR® .................................................................................................. .................................................................................................. 125 125 QUAD-GLOB QUAD-GLOB 200 200 SL SL ................................................................................. ................................................................................. 177 177 ® ® Shock DOWN .......................................................................................... 203

Raps: • • • • • • •• •• •• •• •• ••

Butisan® Top............................................................................................... 43 DIFCOR 250 EC .......................................................................................... 63 FLUVA-Citro-Pack ....................................................................................... 99 GROOVE ® (WR) ........................................................................................ 115 JAGUAR® .................................................................................................. 125 ® Plantaclean ® 450 Premium ..................................................................... 143 ® Plantaclean Label XL XL ............................................................................. ............................................................................. 147 147 Plantaclean ® Label QUAD-GLOB QUAD-GLOB 200 200 SL SL (WR) (WR) ....................................................................... ....................................................................... 177 177 Rapsan 500 500 SC SC ......................................................................................... ......................................................................................... 183 183 Rapsan ® .......................................................................................... 203 203 Shock DOWN DOWN® .......................................................................................... Shock TEBUCUR 250........................................................................................... 250........................................................................................... 213 213 TEBUCUR TESON TESON ....................................................................................................... ....................................................................................................... 225 225

Rüben Rüben::

14

• • • • • • • • • •• •

Betoxon®® 65 WDG ...................................................................................... 31 Betoxon 65 WDG ...................................................................................... 31 JAGUAR®® .................................................................................................. 125 JAGUAR .................................................................................................. 125 PYROQUIN ................................................................................................ 161 PYROQUIN ................................................................................................ 161 PYROQUIN + Orefa®® Di-Amide-P-Pack ................................................... 167 PYROQUIN + Orefa Di-Amide-P-Pack ................................................... 167 Shock DOWN®® .......................................................................................... 203 .......................................................................................... 203 Shock DOWN STEMAT .................................................................................................... 209 STEMAT .................................................................................................... 209


Produktübersicht nach Kulturen Produktübersicht nach Kulturen Getreide: Obstbau:

• • • • • • •• •• •• •• •• •• • Weinbau : • • • • • • • •• •

Seite Seite AZOXYSTAR ............................................................................................... 21 ® ® Captan 80 WG .............................................................................. 4935 Orefa Ge .............................................................................................. BOGOTA DIFCOR .................................................................................................... 5939 Bolt® XL ....................................................................................................... DIFCOR 250 ....................................................................................... 6377 DIFLANIL 500EC SC ....................................................................................... ® Dithianon (70) WG ........................................................................ 9381 200 + Flufenacet 400 SC ............................................ Orefa® Diflufenican Gibb ..................................................................................................... 10387 + Isoproturon ............................................................... Orefa®3 Diflufenikan ® GIBB PLUS............................................................................................. 107 .................................................................................................. 125 JAGUAR GLOBARYLL 100 .................................................................................. 111 MOXA 250 ................................................................................................. 131 ® ® ............................................................................................... 115 GROOVE Ge-Pack ............................................................... 135 MOXA 250-BOGOTA ® ® Plantaclean 450 Premium .................................................................. 143 -Pack ......................................................................... 137 MOXA 250-Orlicht ® ® Label XL .......................................................................... 147 Plantaclean ...................................................................................................... 139 Orlicht ® TEBUCUR 250........................................................................................ 213 450 Premium ..................................................................... 143 Plantaclean ® Plantaclean Label XL ............................................................................. 147 Pyrat ® ......................................................................................................... 151 Pyrat ®® XL ................................................................................................... 157 Orefa Dithianon (70) WG ........................................................................ 93 ROXY 800 EC ............................................................................................ 193 Gibb 3 ..................................................................................................... 103 ® Shock DOWN .......................................................................................... 203 GROOVE® ............................................................................................... 115 TEBUCUR 250........................................................................................... 213 ® PYRUS .................................................................................................. 173 TESON ....................................................................................................... 225

Gemüsebau: Kartoffeln:

Orefa® Bentazon 480 SL ........................................................................... 25 JAGUAR®®65 .................................................................................................. 125 Betoxon WDG ................................................................................... 31 QUAD-GLOB 200....................................................................................... SL .................................................................................63 177 DIFCOR 250 EC ® ® 203 Shock Dithianon DOWN .......................................................................................... (70) WG (Spargel) ........................................................ 93 Orefa GROOVE ® ............................................................................................... 115 JAGUAR® ............................................................................................... 125 Pyrat ® ...................................................................................................... 151 Butisan Top............................................................................................... Rapsan ®500 SC ...................................................................................... 18343 DIFCOR 250 .......................................................................................... ROXY 800 ECEC ......................................................................................... 19363 FLUVA-Citro-Pack ....................................................................................... .......................................................................... 20399 Shock DOWN® (Erbse) ® TEBUCUR 250........................................................................................ 213 (WR) ........................................................................................ 115 GROOVE JAGUAR® .................................................................................................. 125 Plantaclean ® 450 Premium ..................................................................... 143 ® Label XL ............................................................................. 147 Plantaclean ® Forst Cyperkill QUAD-GLOB 200....................................................................................... SL (WR) .......................................................................55 177 ® 450 Premium .................................................................. 143 Plantaclean Rapsan 500®SC ......................................................................................... 183 ® Plantaclean XL .......................................................................... 147 .......................................................................................... 203 Shock DOWNLabel • TEBUCUR 250........................................................................................... 213 Leguminosen : • TESON ....................................................................................................... 225 • • • • • Raps• : • • • • • • •: Forst • •• •• ••

Rüben • : •• • • •• • • • •

Orefa® Bentazon 480 SL ........................................................................... 25 JAGUAR® (Erbse, Ackerbohne) ............................................................. 125 ® Plantaclean 450 Premium .................................................................. 14331 ® 65 WDG ...................................................................................... Betoxon QUAD-GLOB 200 SL .............................................................................. 177 ® 125 JAGUAR .................................................................................................. Shock DOWN® ....................................................................................... 203 PYROQUIN ................................................................................................ 161 TEBUCUR 250........................................................................................ 213 ® PYROQUIN + Orefa Di-Amide-P-Pack ................................................... 167 Shock DOWN® .......................................................................................... 203 STEMAT .................................................................................................... 209 15


Produktübersicht nach Kulturen Produktübersicht nach Kulturen Hopfen: Hopfen: • •

Grünland: Grünland: • •• •• •

Seite Seite QUAD-GLOB 200 SL .............................................................................. 177 QUAD-GLOB 200 SL .............................................................................. 177 Plantaclean®® 450 Premium .................................................................. 143 Plantaclean Premium .................................................................. 143 Label XL .......................................................................... 147 Plantaclean®® 450 Label XL .......................................................................... 147 Plantaclean TEBUCUR 250........................................................................................ 213 TEBUCUR 250........................................................................................ 213

Zierpflanzen: Zierpflanzen: • •• •• •• • • • • • • •

Bolt®® XL .................................................................................................... 39 XL .................................................................................................... Bolt DIFCOR 250 EC ...................................................................................... 39 63 DIFCOR 250 EC ...................................................................................... ® + Isoproturon ............................................................. 63 87 Orefa® Diflufenikan Diflufenikan + Isoproturon .............................................................115 87 Orefa ® ............................................................................................... GROOVE 115 GROOVE ® ............................................................................................... Plantaclean®® Label XL .......................................................................... 147 Plantaclean Label XL .......................................................................... 147 Rapsan 500 SC ...................................................................................... 183 Rapsan 500 SC ...................................................................................... 183 ROXY 800 EC ......................................................................................... 193 ROXY 800 EC ......................................................................................... 193

Heil- und und Gewürzpflanzen Gewürzpflanzen:: Heil• • •• ••

Orefa® Bentazon 480 SL .......................................................................... 25 Orefa® Bentazon 480 SL .......................................................................... 25 ROXY 800 800 EC EC ......................................................................................... .........................................................................................193 193 ROXY TEBUCUR 250........................................................................................ 250........................................................................................213 213 TEBUCUR

Sonnenblumen:: Sonnenblumen ••

ROXY 800 800 EC EC ......................................................................................... .........................................................................................193 193 ROXY

Orefa®®,, GROOVE GROOVE®®,, Plantaclean Plantaclean®®,, Pyrat Pyrat®®,, Shock Shock DOWN DOWN®® und und JAGUAR JAGUAR®® sind sind Orefa eingetragene Marken Marken der der Plantan Plantan GmbH. GmbH. eingetragene ® Butisan® Top Top ist ist eingetragene eingetragene Marke Marke der der BASF BASF SE, SE, Ludwigshafen. Ludwigshafen. Butisan PYRUS®® und und Cyperkill Cyperkill®® Forst Forst sind sind eingetragene eingetragene Marken Marken der der Agriphar Agriphar S.A. S.A. PYRUS ® ® ® ® und BOGOTA BOGOTA Ge Ge sind sind eingetragene eingetragene Marken Marken der der Société Société Financière Financière de de Pontarlier. Pontarlier. Orlicht und Orlicht Betoxon®® 65 WDG ist eingetragene Marke der Skynade Chemicals GmbH. Bolt®® XL ist eingetragenes Warenzeichen von Barclay Chemicals (R&D) Ltd.

16


Wachstum braucht Freiraum.

17


18


GEBRAUCHSANLEITUNGEN PRODUKTE

19


20


AZOXYSTAR

AZOXYSTAR

Wirkstoff: 250 g/l Azoxystrobin Suspensionskonzentrat (SC)

007180-00

WIRKUNGSWEISE

AZOXYSTAR ist ein sowohl systemisch als auch translaminar transportiertes Fungizid mit protektiver Aktivität. Es muss vor oder zum Infektionsbeginn eingesetzt werden. Der Wirkstoff Azoxystrobin gehört zur chemischen Gruppe der ß-Methoxyacrylate (Strobilurine). Der Wirkstoff hemmt den Elektronentransport in der Mitochondrienatmung. Aufgrund einer sehr guten Dauerwirkung im Getreide kann AZOXYSTAR je nach Blattzuwachs und Krankheit 3-6 Wochen Schutz gegen Neubefall bieten. Getreidebestände werden lange gesund gehalten, was eine verlängerte Assimilateinlagerung ins Korn ermöglicht und zu deutlichen Ertragssteigerungen bei guter Kornqualität führt. Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C3

WIRKUNGSSPEKTRUM Weizen

Gerste Roggen Triticale

Blatt- und Spelzenbräune (Septoria nodorum) Braunrost (Puccinia recondita) Cladosporium-Arten, Alternaria-Arten (Alternaria sp.) Gelbrost (Puccinia striiformis) Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) Braunrost (Puccinia recondita) Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres) Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) Braunrost (Puccinia recondita) Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) Braunrost (Puccinia recondita)

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

Nach bisherigen Erfahrungen ist AZOXYSTAR in allen Getreidearten und -sorten gut verträglich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Weizen, Gerste, Roggen, Triticale, Freiland BBCH 31-69 Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Weizen, Freiland BBCH 31-61 Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Weizen, Freiland BBCH 31-71 Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Braunrost (Puccinia recondita)  1,0 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: mindestens 12 Tage  Spritzen  F Blatt- und Spelzenbräune (Septoria nodorum), Gelbrost (Puccinia striiformis)  1,0 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: mindestens 12 Tage  Spritzen  F Cladosporium-Arten, Alternaria-Arten (Alternaria sp.) (Ährenbefall)  1,0 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: mindestens 12 Tage  Spritzen  F

21


AZOXYSTAR

Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Gerste, Freiland Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres), BBCH 31-61 Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) Ab Frühjahr bei Befallsbeginn  1,0 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In bzw. bei Sichtbarwerden der der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: ersten Symptome mindestens 12 Tage  Spritzen  F Roggen, Triticale, Freiland Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) BBCH 31-61  1,0 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In Ab Frühjahr bei Befallsbeginn der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: bzw. bei Sichtbarwerden der mindestens 12 Tage ersten Symptome  Spritzen  F Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Reduzierte Abstände: 50 % 5 m, 75 % *, 90 % * NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 5 m NW701: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Anwendung nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements. Um dem Auftreten von Resistenzen vorzubeugen, das Produkt nur nach Gebrauchsanleitung anwenden und zwischen Fungiziden mit unterschiedlicher Wirkungsweise wechseln. Es dürfen nicht mehr als zwei Anwendungen mit Strobilurin-Fungiziden in Gerste, Weizen, Roggen und Triticale durchgeführt werden (siehe auch Abschnitt zum Resistenzmanagement).

22


AZOXYSTAR

RESISTENZMANAGEMENT

Die Verwendung von nicht-chemischen Methoden, wie die Auswahl von Sorten mit inhärenter Resistenz gegenüber Krankheiten, ist zu bevorzugen. AZOXYSTAR möglichst in Tankmischungen oder in Spritzfolgen mit Fungiziden mit anderem Wirkungsmechanismus verwenden. AZOXYSTAR gehört zu den Strobilurin-Fungiziden (FRACWirkgruppe 11). Nur die maximale Aufwandmenge anwenden, reduzierte Aufwandmengen fördern die Ausbildung von Resistenzen. Die Ausbildung von Resistenzen bei anderen Krankheitserregern kann nicht ausgeschlossen werden.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE  Als Nebeneffekt der Behandlung bleibt der Grünanteil der Blätter länger erhalten. Dies kann zu signifikanten Ertragssteigerungen führen.  Kulturen, die unter Stress stehen, nicht behandeln. Mögliche Gründe von Stress können schlechte Boden- oder Kulturbedingungen, ungünstige klimatische Verhältnisse, Staunässe oder Trockenheit, Schädlinge oder Krankheitsbefall und Nährstoffmangel sein.  Aufgrund der protektiven Wirkung sollte AZOXYSTAR vor oder zu Infektionsbeginn angewendet werden.

NACHBAU

Nach dem Einsatz von AZOXYSTAR können im Rahmen der üblichen Fruchtfolge alle Kulturen (auch nach vorzeitigem Umbruch) nachgebaut werden.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang Immer nur die erforderliche Spritzflüssigkeitsmenge herstellen. Hälfte der Wassermenge in den Spritzgerätebehälter einfüllen, Rührwerk einschalten, AZOXYSTAR gut schütteln und dem Tankinhalt zugeben. Kanister mehrfach gründlich spülen, Spülwasser in den Tank geben und fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Bei Mischungen bitte die Gebrauchsanleitung der Mischpartner beachten. Mischbarkeit AZOXYSTAR ist physikalisch mit einer Reihe anderer Produkte verträglich. Jedoch wurden die Wirksamkeit und die Pflanzenverträglichkeit der Mischungen nicht in Versuchen bestätigt. Die Anwendung erfolgt daher auf Risiko des Anwenders. Falls keine anderen Anweisungen vorhanden sind, lautet die bevorzugte Reihenfolge der Zugabe der Produkte zum Tank bei Anwendung von Tankmischungen: wasserdispergierbares Granulat, benetzbare Pulver, Suspensionskonzentrate (Flowables), emulgierbare Konzentrate, lösliche Konzentrate. Jedes Produkt muss zu einem halb vollen Spritzgerät zugegeben und vollständig dispergiert werden, bevor das nächste Produkt hinzugefügt wird. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können. Spritztechnik Auf gute Verteilung und gleichmäßige Benetzung der Kultur achten. Schadensverhütung Überdosierung und Abdrift vermeiden. AZOXYSTAR ist für einige Apfelsorten unverträglich, daher insbesondere Abdrift auf Kernobstkulturen vermeiden. AZOXYSTAR niemals in Kernobstgehölzen oder Kernobstbaumschulen anwenden. Spritzgeräte, mit denen AZOXYSTAR ausgebracht wurde, nicht für Apfelkulturen verwenden.

23


AZOXYSTAR

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Gefahrenpiktogramme: GHS 09 Gefahrenhinweise: H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P264: Nach Gebrauch die Hände gründlich waschen. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P403+P233: Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN2001: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. NN1002: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

24


Orefa® Bentazon 480 SL

Orefa® Bentazon 480 SL

Wirkstoff: 480 g/l Bentazon (524 g/l Natrium-Salz) Wasserlösliches Konzentrat

GP 052506-00/036

WIRKUNGSWEISE

Orefa® Bentazon 480 SL ist ein Kontaktherbizid, das überwiegend über die grünen Pflanzenteile aufgenommen wird. Das Produkt unterbindet die Prozesse der Photosynthese der Unkräuter. Eine helle, wüchsige Witterung begünstigt die Aufnahme und Wirkung des Produktes. Bei kühler und trüber Witterung ist mit einem verzögerten Wirkungseintritt und einer Wirkungsminderung zu rechnen. Das Mittel darf nur im Nachauflaufverfahren angewendet werden. Zum Zeitpunkt der Behandlung müssen die Unkräuter aufgelaufen sein und das 4-Blatt-Stadium sollte nicht überschritten sein. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): C3

WIRKUNGSSPEKTRUM

Mit dem Mittel gut bekämpfbar sind: Ackerhellerkraut, Ackersenf, Ausfallraps, Gemeines Hirtentäschel, Hederich, Kamille-Arten, Klettenlabkraut, Rainkohl, Senf und Vogelsternmiere. Weniger gut bekämpfbar sind: Acker-Steinsame, Acker-Vergissmeinnicht, Amarant-Arten, Einjähriges Bingelkraut, Ehrenpreis-Arten, Gemeiner Erdrauch, Flohknöterich, Franzosenkraut, Kleine Brennnessel, Kornblume, Kreuzkraut-Arten, Schwarzer Nachtschatten, Storchschnabel-Arten. Nicht ausreichend bekämpfbar sind: Acker-Stiefmütterchen, Gänsefuß-Arten, Hohlzahn-Arten, Melde-Arten, Mohn-Arten, Taubnessel-Arten, Vogelknöterich, Wicke-Arten, Windenknöterich sowie Wurzelunkräuter. Wichtiger Hinweis: Nach der Anwendung des Mittels darf für mindestens 6 Stunden kein Niederschlag fallen, damit eine ausreichende Wirkstoffaufnahme durch die Unkräuter gewährleistet ist. Ansonsten ist mit einer Wirkungsminderung zu rechnen.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Sojabohne, Freiland Nach dem Auflaufen bis 10 cm Wuchshöhe Ackerbohne, Freiland Nach dem Auflaufen bis 5 cm Wuchshöhe

Futtererbse, Freiland Nach dem Auflaufen bei 5 cm Wuchshöhe Erbse, Freiland Nach dem Auflaufen bei 5 cm Wuchshöhe

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter  2 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter  Zeitpunkt 1: 1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser Zeitpunkt 2: 1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 8-14 Tage  Spritzen, im Splittingverfahren (2 Behandlungen)  F WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter  2 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  40 Tage Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter  2 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  40 Tage

25


Orefa® Bentazon 480 SL

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE GEMÄSS § 18A PflSchG BZW. ART. 51 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 GENEHMIGTE ANWENDUNGSGEBIETE

WICHTIGER HINWEIS: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in weiteren Anwendungsgebieten genehmigt. Bei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde und daher nicht ausreichend ausgetestet und geprüft ist. Mögliche Schäden auf Grund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels sind daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen. Kultur/Einsatzzeitpunkt Wolliger Fingerhut (Blatt- und Blütennutzung), Freiland (Verwendung als Arzneipflanze) BBCH 11-13 Im Ansaatjahr, nach dem Auflaufen Johanniskraut (Blatt- und Blütennutzung), Freiland (Verwendung als Arzneipflanze) BBCH 11-13 Im Pflanzjahr, nach dem Anwachsen Johanniskraut (Blatt- und Blütennutzung), Freiland (Verwendung als Arzneipflanze) BBCH 13-15 Ab 2. Standjahr, nach dem Austrieb, bei 5-10 cm Wuchshöhe Minze-Arten, Melisse (Nutzung als frisches Kraut), Freiland (Verwendung von Blättern und Blüten; Verwendung als teeähnliches Erzeugnis; Verwendung als Arzneipflanze) BBCH 11-13 Im Pflanzjahr, nach dem Anwachsen Minze-Arten, Melisse (Nutzung als frisches Kraut), Freiland (Verwendung von Blättern und Blüten; Verwendung als teeähnliches Erzeugnis; Verwendung als Arzneipflanze) BBCH 13-15 Ab 2. Standjahr, Frühjahr, nach dem Austrieb, bei 5-15 cm Wuchshöhe

26

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, BBCH 11-14  2 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, BBCH 11-14  2 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  42 Tage Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, BBCH 11-14  2 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  42 Tage

Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, BBCH 11-14  2 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  42 Tage

Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, BBCH 11-14  2 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  42 Tage


Orefa® Bentazon 480 SL

Kultur/Einsatzzeitpunkt Minze-Arten, Melisse (Nutzung als frisches Kraut), Freiland (Verwendung von Blättern und Blüten; Verwendung als teeähnliches Erzeugnis; Verwendung als Arzneipflanze) BBCH 13-15 Ab 2. Standjahr, nach dem Schnitt, bei 5-15 cm Wuchshöhe Dicke Bohne, Stangenbohne, Buschbohne, Freiland 1. Anwendung: BBCH 10-12 2. Anwendung: BBCH 11-13 Ab Entfaltung des 1. Blattes UND ab 1. gefiedertem Blatt Baldrian (Wurzelnutzung), Freiland (Verwendung als Arzneipflanze) ab BBCH 13 Im Pflanzjahr, nach dem Anwachsen Oregano, Dost, Salbei (Nutzung als frisches Kraut), Freiland BBCH 41 Nach dem Pflanzen, nach dem Austrieb

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, BBCH 11-14  Zeitpunkt 1: 1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Zeitpunkt 2: 1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 8-14 Tage  Spritzen im Splittingverfahren (2 Behandlungen)  42 Tage Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter  Zeitpunkt 1: 1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Zeitpunkt 2: 1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 8-14 Tage  Spritzen im Splittingverfahren (2 Behandlungen)  35 Tage Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, BBCH 11-14  2 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F

Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter , BBCH 11-14  Zeitpunkt 1: 1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Zeitpunkt 2: 1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 8-14 Tage  Spritzen im Splittingverfahren (2 Behandlungen)  28 Tage Thymian (Nutzung als frisches Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, BBCH 11-14 Kraut), Freiland  Zeitpunkt 1: 1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, BBCH 41 Zeitpunkt 2: 1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Ab 2. Standjahr, nach dem Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Austrieb Jahr: 2, Abstand: 8-14 Tage  Spritzen im Splittingverfahren (2 Behandlungen)  28 Tage Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Für alle Anwendungen gilt: NG315: Keine Anwendung vor dem 15. April eines Kalenderjahres. NG407: Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger Sand. NG413: Keine Anwendung auf Böden mit einem organischen Kohlenstoffgehalt (Corg.) kleiner als 1 %. NW466: Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

27


Orefa® Bentazon 480 SL

NW711: Zwischen behandelten Flächen und Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Für die Anwendung in Sojabohne, Futtererbse, Erbse, Minze-Arten, Melisse, Johanniskraut (Blatt- und Blütennutzung), Wolliger Fingerhut (Blatt- und Blütennutzung), Baldrian (Wurzelnutzung) gilt: NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Für die Anwendung in Sojabohne, Futtererbse und Erbse gilt: NG402: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Für die Anwendung in Minze-Arten, Melisse, Johanniskraut (Blatt- und Blütennutzung), Wolliger Fingerhut (Blatt- und Blütennutzung), Baldrian (Wurzelnutzung) gilt: NG412: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE Folgende Maßnahmen sollten zum Schutz des Grund- und Oberflächenwassers zusätzlich beachtet werden: Bewachsener Randstreifen: Zwischen behandelter Fläche und Oberflächengewässern (einschließlich periodisch wasserführenden) muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dieser darf durch den Gebrauch von Arbeitsgeräten nicht in seiner Schutzfunktion beeinträchtigt werden. Der Randstreifen muss eine Mindestbreite von 3 m, wenn ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, ansonsten 5 m haben. Grundwasserbeeinflusste Böden: Bei zeitweise oder dauernd hohem Grundwasserstand (<=1 m unter Flur) z.B. in Tallagen, Flussauen und Tiefebenen ist von einer Anwendung bentazonhaltiger Produkte abzusehen.

28


Orefa® Bentazon 480 SL

Flachgründige Karst- und Kiesböden: Ebenso ist auf flachgründigen Böden (<30 cm) in Karstgebieten und steinreichen Schlägen (Steinanteil >10 % im Oberboden) von einer Anwendung abzusehen. 

Die Anwendung in Stangenbohne, Buschbohne und Dicker Bohne sollte nur dann erfolgen, wenn die Bohnenpflanze sich in der Ruhephase (sog. Schlafstellung) befindet, also in den Abend- oder frühen Morgenstunden. Keine Anwendung nach stärkeren Regenfällen oder trüben Witterungsphasen, wenn die Wachsschicht der Bohnenpflanzen nicht ausreichend ausgebildet ist. Weiterhin sollte keine Anwendung auf leichten Böden stattfinden. Keine Bewässerung nach der Anwendung von Orefa® Bentazon 480 SL. Für die Anwendung in den o.g. Bohnenarten sowie in Johanniskraut, Minze-Arten, Melisse, Wolliger Fingerhut und Baldrian ist zu beachten: Die Pflanzenverträglichkeit sollte unter den betriebs- und standortspezifischen Bedingungen geprüft werden, da es in Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen zu Schäden an der Kultur kommen kann. Für die Anwendung in Baldrian gilt zusätzlich, dass keine Anwendung auf leichten oder extrem durchlässigen Böden (sehr leichten Sandböden, Karst- oder Kiesböden) sowie auf Flächen mit Beregnung erfolgen darf.

NACHBAU

Für den Fall eines vorzeitigen Umbruchs der mit dem Mittel behandelten Kulturen kann jede Kultur nachgebaut werden.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Empfohlene Wassermenge: 200-400 l/ha Wasser. Ansetzvorgang ½ bis ¾ der erforderlichen Wassermenge in Spritzgerätebehälter füllen, Rührwerk einschalten und erforderliche Produktmenge zugeben. Fehlende Wassermenge auffüllen und Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk ausbringen. Nach Arbeitsunterbrechungen Spritzbrühe erneut aufrühren. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als unbedingt benötigt wird. Mischbarkeit Generell ist Orefa® Bentazon 480 SL mit mancozeb- und dimethomorphhaltigen Fungiziden, pendimethalinhaltigen Herbiziden und Orefa® Di-Amide-P mischbar. Darüber hinaus kann Orefa® Bentazon 480 SL gemeinsam mit Blattdüngern, AHL und Harnstoff (max. 50 kg/ha) ausgebracht werden. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung: Signalwort: Achtung Gefahrenpiktogramme: GHS07 Gefahrenhinweise: H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P280f: Schutzhandschuhe und Augen-/Gesichtsschutz tragen. P261c: Einatmen von Nebel vermeiden. P264: Nach Gebrauch mit viel Wasser und Seife gründlich waschen. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P272: Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P302 + P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.

29


Orefa® Bentazon 480 SL

P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P333 + P313: Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P363: Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P301 + P312: BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P330: Mund ausspülen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN160: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Orefa® ist eingetragene Marke der Plantan GmbH.

30


Betoxon® 65 WDG

Betoxon® 65 WDG Wirkstoff: 650 g/kg Chloridazon Wasserdispergierbares Granulat

024309-60

WIRKUNGSWEISE

Betoxon® 65 WDG ist ein Herbizid mit breitem Wirkungsspektrum. Es wirkt u.a. gegen zweikeimblättrige Unkräuter und Einjährige Rispe. Betoxon® 65 WDG wirkt vorwiegend über die Wurzel, aber auch über das Blatt. Für einen guten Bekämpfungserfolg sind ein gleichmäßiges Saatbett sowie eine ausreichende Bodenfeuchtigkeit erforderlich. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): C1

WIRKUNGSSPEKTRUM

Gut bekämpfbar: Einjähriges Rispengras, Windhalm, Ackersenf, Ackerspörgel, Ehrenpreis, Flohknöterich, Franzosenkraut, Hirtentäschel, Hohlzahn, Kamille-Arten, Mohn, Nachtschatten, Taubnessel, Vogelsternmiere, Windenknöterich, Hederich, Ackerhellerkraut, Ampfer-Knöterich. Weniger gut bekämpfbar: Ackergauchheil, Ackerstiefmütterchen, Amarant, Bingelkraut, Erdrauch, Gänsefuß, Klettenlabkraut, Kreuzkraut, Kornblume, Melde, Vogelknöterich, Wicke, Wolfsmilch. Nicht ausreichend bekämpfbar: Alle Wurzelunkräuter wie Disteln, Quecken und Winden, Ackerfuchsschwanz, Flughafer.

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

Betoxon® 65 WDG ist nach unseren Erfahrungen für alle Zucker- und Futterrüben (Beta-Rüben), Rote Beete und Mangold gut verträglich. Rüben können nur dann vorübergehend im Wuchs gehemmt werden, wenn diese durch andere Faktoren geschwächt sind, z.B. zu tiefe Saat, Frost, Verschlämmung und Verkrustung des Bodens. Kohl- und Wasserrüben (Steckrüben, Stoppelrüben) dürfen nicht behandelt werden.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Futterrübe, Zuckerrübe, Freiland Vor der Saat

Futterrübe, Zuckerrübe, Freiland Vor dem Auflaufen

Futterrübe, Zuckerrübe, Freiland Vor dem Auflaufen

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, ausgenommen: Klettenlabkraut  auf mittleren oder schweren Böden 4 kg/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen mit Einarbeitung  F Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, ausgenommen: Klettenlabkraut  auf mittleren oder schweren Böden 4 kg/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Einjähriges Rispengras, Hundskamille-Arten, Vogelsternmiere, Kamille-Arten  auf mittleren oder schweren Böden 3 kg/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F

31


Betoxon® 65 WDG

Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Futterrübe, Zuckerrübe, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Freiland Unkräuter, ausgenommen: Klettenlabkraut Nach dem Auflaufen  Zeitpunkt 1: 1 kg/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser Zeitpunkt 2: 1 kg/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser Zeitpunkt 3: 2 kg/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3, Abstand: 6 bis 14 Tage  Spritzen im Splittingverfahren (3 Behandlungen)  F Schnittmangold, Stielmangold, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Freiland Unkräuter, ausgenommen: Klettenlabkraut Vor dem Auflaufen  auf mittleren oder schweren Böden 4 kg/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  70 Tage Schnittmangold, Stielmangold, Einjähriges Rispengras, Hundskamille-Arten, Freiland Vogelsternmiere, Kamille-Arten bis BBCH 11 Vor dem Auflaufen  auf mittleren oder schweren Böden 3 kg/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  70 Tage Rote Beete, Freiland Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, ausgenommen: Klettenlabkraut Vor der Saat  auf mittleren oder schweren Böden 4 kg/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen mit Einarbeitung  F Rote Beete, Freiland Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, ausgenommen: Klettenlabkraut Vor dem Auflaufen  auf mittleren oder schweren Böden 4 kg/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Rote Beete, Freiland Einjähriges Rispengras, Hundskamille-Arten, Vogelsternmiere, Kamille-Arten bis BBCH 11 Vor dem Auflaufen  auf mittleren oder schweren Böden 3 kg/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Rote Beete, Freiland Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, ausgenommen: Klettenlabkraut Nach dem Pflanzen  4 kg/ha in 150 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

32


Betoxon® 65 WDG

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NG301: Keine Anwendung in Wasserschutzgebieten oder Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen, die vom BVL im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden (Bekanntmachung BVL 15/02/01 vom 12.02.2015, BAnz AT 27.02.2015 B6; auch veröffentlicht unter www.bvl.bund.de/NG301). NG415: Keine Anwendung auf folgenden Bodenarten gemäß Bodenkundlicher Kartieranleitung (5. Aufl.): reiner Sand (Ss), schwach schluffiger Sand (Su2), schwach lehmiger Sand (Sl2), schwach toniger Sand (St2), mittel schluffiger Sand (Su3), mittel lehmiger Sand (Sl3), stark schluffiger Sand (Su4), stark lehmiger Sand (Sl4) und schluffig-lehmiger Sand (Slu). Sofern kein Gutachten nach Bodenkundlicher Kartieranleitung (5. Aufl.) vorliegt, gilt das Anwendungsverbot für alle Böden der Bodenartgruppen 0 bis 3 gem. LUFA-Klassifizierung mit den Bezeichnungen flachgründiger Sand (S), Sand (S), lehmiger Sand (lS), sandiger Schluff (sU), stark sandiger Lehm (ssL) und lehmiger Schluff (lU). NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Für alle Anwendungen mit einer Aufwandmenge von 3 kg/ha gilt: NG402: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Für die übrigen Anwendungen gilt: NG404: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.

NACHBAU

Die Wirkung von Betoxon® 65 WDG hält mehrere Wochen an, je nach Witterung und Boden bis zu mehreren Monaten. Es können alle Kulturen nachgebaut werden, wenn Betoxon® 65 WDG entsprechend der Gebrauchsanleitung angewendet wurde. Bei vorzeitigem Umbruch können nur Rüben, Rote Beete, Mangold, Kartoffeln und Mais nachgebaut werden. VN436: Kein Nachbau von Blattgemüse und frischen Kräutern ein Jahr nach der Anwendung.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang 1. Tank zur Hälfte mit Wasser füllen. 2. Betoxon® 65 WDG bei laufendem Rührwerk einrieseln lassen! 3. Dann Mischungspartner bei laufendem Rührwerk zugeben. Mischbarkeit Betoxon® 65 WDG ist mit ethofumesathaltigen und metamitronhaltigen Mitteln mischbar. Darüber hinaus sind Mischungen mit AHL und Harnstoff möglich. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den

33


Betoxon® 65 WDG

Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Achtung Gefahrenpiktogramme: GHS07, GHS09 Gefahrenhinweise: H302 + H332: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P261: Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P308+P313: BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P304+P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. EUH208: Enthält 5-Amino-4-chlor-2-phenylpyridazin-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN130: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft. NN160: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. NN164: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Bembidion lampros (Laufkäfer) eingestuft. NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Betoxon® 65 WDG ist eingetragene Marke der Skyanide Chemicals GmbH.

34


BOGOTA® Ge

BOGOTA® Ge

Wirkstoff: 236,5 g/l Chlormequat (305 g/l Chlorid) + 155 g/l Ethephon Wasserlösliches Konzentrat

008265-60

WIRKUNGSWEISE

Die Wirkstoffe Chlormequat und Ethephon werden über die grünen Pflanzenteile sowie Chlormequat des Weiteren über die Wurzel aufgenommen und führen zur Verkürzung und Verfestigung des Halmes und Vergrößerung des Halmdurchmessers. Die Standfestigkeit der Getreidepflanze wird so verbessert und physiologisch bedingtes Lager weitestgehend verhindert.

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

Bei sachgerechter Anwendung wird BOGOTA® Ge nach bisheriger Kenntnis von allen Getreidearten gut vertragen; je nach Sorte können die Pflanzen in Abhängigkeit von Witterung, Standort und Anwendungszeitpunkt verschieden reagieren. Zur Schadensverhütung bei Getreide ist zu beachten, dass BOGOTA® Ge nicht unmittelbar nach einer Behandlung mit Herbiziden ausgebracht werden darf. Der Abstand muss mindestens 8-10 Tage betragen.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus/Zweckbestimmung, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Wintergerste, Halmfestigung Winterweichweizen, Freiland  2 l/ha in 225 bis 340 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In BBCH 32-37 der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Hinweis zum Mittelaufwand: Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen. WP740: Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich. Sommergerste, Freiland Halmfestigung BBCH 32-37  1,5 l/ha in 225 bis 340 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Hinweis zum Mittelaufwand: Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen. WP740: Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich. Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

35


BOGOTA® Ge

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE Nur gesunde und gut entwickelte Bestände behandeln; beste Ergebnisse werden bei wüchsiger Witterung erzielt.  Keine Anwendung während kühler Witterungsbedingungen, Frost oder Schnee.  Keine Anwendung in durch Hitze gestressten Beständen oder bei starker Trockenheit (Besonders bei Sommergerste ist auf eine ausreichende Wasserversorgung zu achten).  Nicht bei Temperaturen von mehr als 21 °C anwenden.  Nicht in nassen Beständen oder bei vorausgesagten Niederschlagsereignissen anwenden.  Nicht in Beständen anwenden, die durch z.B. Trockenheit, Staunässe oder Pilzbefall in ihrer Entwicklung geschwächt sind oder unter Nährstoffmangel leiden.  Keine Anwendung innerhalb 10 Tage nach einer Herbizidbehandlung.  Keine Anwendung in im Frühjahr gesätem Wintergetreide oder spät gesäten Kulturen.  Witterungsbedingtes Lager kann durch den Einsatz von BOGOTA® Ge nicht verhindert werden.  Stroh von behandelten Pflanzen nicht für den Anbau von gartenbaulichen Kulturen nutzen.

NACHBAU

Nach bisherigen Kenntnissen hat die Anwendung von BOGOTA® Ge keinen Einfluss auf die nachfolgende Kultur.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang Pflanzenschutzmittel vor Gebrauch gut schütteln. ¾ der Wassermenge in Spritzgerätebehälter einfüllen, Rührwerk einschalten, BOGOTA® Ge zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt benötigt wird. Bei Tankmischungen jedes Produkt einzeln in den Tank geben und Mischungen umgehend ausbringen. Mischbarkeit BOGOTA® Ge ist nach bisherigen Kenntnissen mit gängigen Insektiziden und Fungiziden mischbar. BOGOTA® Ge bei Tankmischungen zuletzt zugeben. Keine Mischung mit anderen Ethephon-haltigen Mitteln oder mit Herbiziden auf Wuchsstoffbasis! Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können. Spritztechnik Die Pflanzenteile müssen gut benetzt werden. Schadensverhütung Abdrift auf benachbarte Kulturen vermeiden. Überlappungen vermeiden. Nach dem Einsatz von BOGOTA® Ge sollten keine Herbizide mehr eingesetzt werden.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Achtung Gefahrenpiktogramme: GHS07, GHS09 Gefahrenhinweise: H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H335: Kann die Atemwege reizen. H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise:

36


BOGOTA® Ge

P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261: Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308+P313: BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P405: Unter Verschluss aufbewahren. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS120: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN1001: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. NN2002: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. BOGOTA® Ge ist eingetragene Marke der Société Financière de Pontarlier.

37


Produkt

38


Bolt® XL

Bolt® XL

Wirkstoff: 250 g/l Propiconazol Emulsionskonzentrat

033315-63

WIRKUNGSWEISE

Das Fungizid Bolt® XL dringt aufgrund seiner systemischen Eigenschaften schnell über Blätter und Stängel in die grünen Teile der Pflanze ein und wird über den Saftstrom verteilt. Das Mittel hat sowohl protektive als auch kurative Wirkung. Es stoppt vorhandene Infektionen und verhindert die weitere Ausbreitung. Bereits eingetretener Schaden kann jedoch durch Bolt® XL nicht rückgängig gemacht werden. Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1

WIRKUNGSSPEKTRUM

Weizen: Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Blatt- und Spelzenbräune (Septoria nodorum) DTR-Blattdürre (Drechslera tritici-repentis) Gelbrost (Puccinia striiformis) Braunrost (Puccinia recondita) Gerste: Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Zwergrost (Puccinia hordei) Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres) Roggen: Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Braunrost (Puccinia recondita)

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

Bolt® XL ist nach bisherigen Erkenntnissen in allen Getreidearten und -sorten gut verträglich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Weizen, Gerste, Roggen, Freiland Bis BBCH 61 Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Weizen, Freiland Bis BBCH 61 Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Roggen, Freiland Bis BBCH 61 Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Echter Mehltau (Erysiphe graminis)  0,5 l/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  35 Tage WW708 Blatt- und Spelzenbräune (Septoria nodorum), DTRBlattdürre (Drechslera tritici-repentis), Gelbrost (Puccinia striiformis), Braunrost (Puccinia recondita)  0,5 l/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  35 Tage WW708 Braunrost (Puccinia recondita)  0,5 l/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  35 Tage WW708

39


Bolt® XL

Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Gerste, Freiland Zwergrost (Puccinia hordei), Blattfleckenkrankheit Bis BBCH 61 (Rhynchosporium secalis), Netzfleckenkrankheit Ab Frühjahr bei Befallsbeginn (Pyrenophora teres) bzw. bei Sichtbarwerden der  0,5 l/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der ersten Symptome Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  35 Tage WW708 WW708: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE GEMÄSS § 18A PflSchG BZW. ART. 51 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 GENEHMIGTE ANWENDUNGSGEBIETE

WICHTIGER HINWEIS: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in weiteren Anwendungsgebieten genehmigt. Bei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde und daher nicht ausreichend ausgetestet und geprüft ist. Mögliche Schäden auf Grund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels sind daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen. Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Zierpflanzen, ausgenommen: Pilzliche Blattfleckenerreger Rasen, Freiland und  Pflanzengröße bis 50 cm 0,12 l/ha, Anzahl Behandlungen: In Gewächshaus der Anwendung: 5, in der Kultur bzw. je Jahr: 5, Abstand: 5 Bei Befallsbeginn bzw. bei bis 10 Tage Sichtbarwerden der ersten  Spritzen Symptome  N Wartezeit N: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

40


Bolt® XL

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE  Nicht in der Mittagshitze ausbringen. Nur abgetrocknete Bestände behandeln. Es sollte möglichst innerhalb von 2 Stunden nach der Ausbringung kein Niederschlag erwartet werden.  Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein.

NACHBAU

Auch bei vorzeitigem Umbruch können nach dem Einsatz von Bolt® XL alle Kulturen im Rahmen der üblichen Fruchtfolge nachgebaut werden.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Gerät auslitern und den Düsenausstoß kontrollieren. Wir empfehlen, eine genaue Behälterskala am Spritztank zu installieren. Ansetzvorgang Bewährte Wassermenge: 200-300 l/ha. Genaue Spritzflüssigkeitsmenge berechnen. Spritzflüssigkeitsreste vermeiden. Besonders bei größeren Spritzbehältern empfiehlt sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Befüllung des Tanks. Übliche Schutzkleidung verwenden. Hälfte der Wassermenge in den Spritzgerätebehälter einfüllen, Rührwerk einschalten, Produkt vor dem Gebrauch kräftig schütteln. Bolt® XL zugeben, Produktbehälter sorgfältig ausspülen, Spülwasser der Spritzbrühe zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Bei Mischungen bitte die Gebrauchsanleitung der Mischpartner beachten. Mischbarkeit Bolt® XL ist mit gängigen Getreidefungiziden, Herbiziden, Wachstumsreglern (z.B. MOXA 250, Orlicht®und BOGOTA® Ge) sowie Insektiziden und Blattdüngern mischbar. Feste Mischpartner zuerst im Tank auflösen und dann Bolt® XL zufügen. Das Produkt ist auch mit Ammonnitrat-Harnstofflösung (AHL) bis 20 kg N/ha mischbar. Dabei sollte das Verhältnis von AHL zu Wasser mindestens 1:3 bis 1:5 betragen. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können. Spritztechnik Auf gute, gleichmäßige Verteilung der Spritzbrühe achten. Überdosierung und Abdrift vermeiden. Ausbringung der Spritzflüssigkeit Angesetzte Spritzbrühe unverzüglich ausbringen. Spritzflüssigkeitsverbrauch in Bezug zur behandelten Fläche stetig kontrollieren. Es empfiehlt sich die Verwendung eines Durchfluss- und Dosiermessgerätes. Rührwerk während Fahrt und Ausbringung laufen lassen.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Gefahr Gefahrenpiktogramme: GHS02, GHS07, GHS08, GHS09 Gefahrenhinweise: H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege lebensgefährlich sein. H315: Verursacht Hautreizungen. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

41


Bolt® XL

P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P261: Einatmen von Aerosol vermeiden. P280: Schutzkleidung, Schutzhandschuhe, Augen- und Gesichtsschutz tragen. P301+P310: BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P331: KEIN Erbrechen herbeiführen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS210: Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Für die Anwendung in Zierpflanzen (Freiland und Gewächshaus) gilt zusätzlich: SF189: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. Für die Anwendung in Zierpflanzen (Gewächshaus) gilt zusätzlich neben SF189: SF149: Gewächshäuser/geschlossene Räume sind vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. NN170: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Bolt® XL ist ein eingetragenes Warenzeichen von Barclay Chemicals (R&D) Ltd.

42


Butisan® Top

Butisan® Top

Wirkstoff: 375 g/l Metazachlor + 125 g/l Quinmerac Suspensionskonzentrat

024365-00

WIRKUNGSWEISE

Butisan® Top ist ein Herbizid zur Bekämpfung von Unkräutern und Ungräsern in Raps. Die Aufnahme erfolgt über Blätter und Wurzeln. Bei der Vorauflaufanwendung der Unkräuter und Ungräser wird Butisan® Top von den keimenden Pflanzen aufgenommen und sorgt vor oder kurz nach dem Auflaufen für das Absterben. Bei der Anwendung im Nachauflauf erzielt man besonders im Keimblatt- bis max. 1. Laubblatt-Stadium die beste Wirkung. Eine ausreichende Bodenfeuchtigkeit begünstigt das Lösen und Verteilen im Boden, so dass eine zusätzliche Wirkstoffaufnahme über die Wurzeln der Unkräuter und Ungräser die Wirkung verstärkt. Minderwirkungen in tief wurzelnden Unkräutern wie z.B. Ackerfuchsschwanz sind bei mangelnder Durchfeuchtung des Bodens möglich. Ein gut abgesetztes, feinkrümeliges Saatbett ist die Voraussetzung für eine gute Entwicklung des Rapses bei gleichzeitig guter herbizider Wirkung. Metazachlor: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): K3 Quinmerac: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): O

WIRKUNGSSPEKTRUM

Mit Butisan® Top im Nachauflauf gut bekämpfbar: Ackerfuchsschwanz, Ackerhundskamille, Ackervergissmeinnicht, Ausfall-Phacelia, Ehrenpreis-Arten, Einjähriges Rispengras, Franzosenkraut-Arten, Frauenmantel-Arten, Gänsedistel-Arten (aus Samen), Gefleckter Schierling, Gemeiner Windhalm, Hirtentäschel, Hundspetersilie, Kamille-Arten, Klatschmohn, Kleine Brennnessel, Kleiner Ampfer (aus Samen), Klettenlabkraut, Krauser Ampfer (aus Samen), Kreuzkraut-Arten, Melde-Arten, Rauhaariger Amarant, Schwarzer Nachtschatten, TaubnesselArten, Vogelsternmiere, Weidelgras-Arten. Weniger gut bekämpfbar: Ackerhellerkraut, Gänsefuß-Arten, Gemeine Besenrauke, Gemeiner Rainkohl, Kornblume, KnöterichArten, Wolfsmilch-Arten. Nicht ausreichend bekämpfbar: Ausfallgetreide, Einjähriges Bingelkraut, Gemeiner Erdrauch, Hahnenfuß-Arten, Senf-Arten, Stiefmütterchen-Arten, Storchschnabel-Arten, Wegrauke. Gegen Wurzelunkräuter ist Butisan® Top unwirksam.

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

Nach bisherigen Erfahrungen ist Butisan® Top in allen Winter- und Sommerraps-Sorten gut verträglich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Winterraps, Freiland BBCH 10-18 Nach dem Auflaufen, Herbst

Sommerraps, Freiland BBCH 10-18 Nach dem Auflaufen

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Ackerfuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras  2 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F  WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich. Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Ackerfuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras  2 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F  WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich.

43


Butisan® Top

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE GEMÄSS § 18A PflSchG BZW. ART. 51 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 GENEHMIGTE ANWENDUNGSGEBIETE

WICHTIGER HINWEIS: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in weiteren Anwendungsgebieten genehmigt. Bei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde und daher nicht ausreichend ausgetestet und geprüft ist. Mögliche Schäden auf Grund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels sind daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen. Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Winterrübsen (in Beständen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Ackerfuchsschwanz, zur Samengewinnung), Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras Freiland  2 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In BBCH 10-18 der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Nach dem Auflaufen, Herbst  Spritzen  F NG405: Keine Anwendung auf drainierten Flächen. Senf-Arten (in Beständen zur Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Ackerfuchsschwanz, Samengewinnung), Freiland Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras BBCH 10-18  2 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In Nach dem Auflaufen der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F NG405: Keine Anwendung auf drainierten Flächen. Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Für alle Anwendungen gilt: NG346: Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 1000 g Metazachlor pro Hektar auf derselben Fläche – auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln – nicht überschritten werden. NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit “*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 15 m

44


Butisan® Top

NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE  Zum Anwendungszeitpunkt sollte sich der Kulturbestand im besten Fall im Keimblatt- bis max. 2. Laubblatt-Stadium befinden. Jedoch sind auch in fortgeschrittenen Entwicklungsstadien Anwendungen möglich.  Um eine gute Aufnahme über die Blätter der Unkräuter zu gewährleisten, sollte der Spritzbelag vor Niederschlägen gut angetrocknet sein.  Die Unkräuter sollten sich zum Anwendungszeitpunkt im Keimblatt- bis max. 1. LaubblattStadium – unabhängig vom Entwicklungsstadium der Kultur – befinden. Jedoch sollten nur die nachfolgend aufgeführten Unkräuter das 1. Laubblattstadium erreichen, da diese besonders empfindlich auf Butisan® Top reagieren: Klettenlabkraut, Kamille-Arten, Vogelsternmiere, Taubnessel- und Ehrenpreis-Arten. Möglichst in der Auflaufphase bis zum Erreichen des Keimblattstadiums (ca. 4-7 Tage nach der Saat) sollten unter anderem die folgenden Unkräuter behandelt werden: Gemeines Hirtentäschelkraut, Gemeines Hellerkraut und Phacelia. Bei der Anwendung auf gute Durchfeuchtung des Bodens achten.  Grobe Kluten, Altunkräuter, Ernterückstände oder große Rapspflanzen können einen Spritzschatten verursachen, in dessen Bereich keine Wirksamkeit zu erwarten ist.  Schäden an der Kulturpflanze sind möglich.  Es können Wuchshemmungen bzw. Ausdünnungen auftreten, wenn nach der Anwendung von Butisan® Top extrem hohe Niederschlagsmengen fallen und/oder die Kultur zuvor durch andere Faktoren wie Schädlings- oder Krankheitsbefall (z.B. Phomabefall), ungünstige Wachstumsbedingungen (z.B. Staunässe) oder Frost geschwächt ist. Minimalbodenbearbeitung erhöht das Anwendungsrisiko hinsichtlich der Verträglichkeit. Ein Wirkungsabfall wurde auch bei Altunkräutern und bei Bodenabdeckung mit organischer Masse beobachtet.

NACHBAU

Sollte ein vorzeitiger Umbruch des mit Butisan® Top im Herbst behandelten Winterrapses – durch Auswinterung oder andere Umstände verursacht – nötig sein, so können nach bisherigen Erfahrungen im Frühjahr Sommerweizen, Sommergerste, Hafer, Kartoffeln, Zuckerrüben, Sommerraps, Mais, Erbsen, Ackerbohnen, Sonnenblumen und Lein nachgebaut werden. Vor der Neueinsaat empfehlen wir, den Boden ca. 15 cm tief zu durchmischen. Bei Umbruch im Herbst kann nach flacher Bodenbearbeitung entweder sofort wieder Winterraps oder nach 20 cm tiefem Pflügen ab September Wintergetreide nachgebaut werden. Bei vorzeitigem Umbruch nach Frühjahrsanwendung von Butisan® Top können nach 15 cm tiefer Bodendurchmischung Sommerraps, Mais und Erbsen nachgebaut werden. Nach der regulären Ernte können alle Kulturen nachgebaut werden.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang Bei der Entnahme aus dem Ecomatic-Gebinde gilt der Kalibrierwert 13. Empfohlene Wassermenge: 200-400 l. Tank zu ½ bis ¾ mit Wasser füllen. Butisan® Top dazugeben, Tank mit Wasser auffüllen und Rührwerk einschalten, um das Produkt gleichmäßig in der Spritzbrühe zu verteilen. Spritzbrühe unmittelbar danach ausbringen.

45


Butisan® Top

Mischbarkeit Butisan® Top ist mischbar mit Rapsan 500 SC, TEBUCUR 250, Shock DOWN® sowie einigen anderen Herbiziden, Insektiziden und Mitteln gegen Gräser. Im Nachauflauf kann Butisan® Top gemeinsam mit AHL bis max. 30 l/ha angewendet werden. Mischungen umgehend ausbringen. Die Anwendungsbestimmungen der Mischpartner sind zu beachten. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können. Ausbringung der Spritzflüssigkeit Vor der Behandlung Gerät auslitern und Düsenausstoß kontrollieren. Während der Fahrt und während des Spritzens Spritzbrühe durch Rührwerk oder Rücklauf in Bewegung halten.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Achtung Gefahrenpiktogramme: GHS07, GHS08, GHS09 Gefahrenhinweise: H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen. H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P202: Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P261: Einatmen von Nebel vermeiden. P272: Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P280: Schutzhandschuhe/-kleidung tragen. P303 + P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Mit viel Wasser und Seife waschen. P308 + P311: BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P333 + P311: Bei Hautreizung oder -ausschlag: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P362 + P364: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P405: Unter Verschluss lagern. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS210: Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

46


Butisan® Top

NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN130: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft. NN160: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Aleochara bilineata (KurzflügelKäfer) eingestuft. NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Butisan® Top ist eingetragene Marke der BASF SE, Ludwigshafen.

47


Produkt

48


Orefa® Captan 80 WG

Orefa® Captan 80 WG Wirkstoff: 800 g/kg Captan Wasserdispergierbares Granulat

GP 005177-00/001

WIRKUNGSWEISE

Orefa® Captan 80 WG wird vorbeugend gegen Schorf in Birnen und Äpfeln, gegen Obstbaumkrebs, gegen Bitterfäule an Süß- und Sauerkirschen und gegen pilzliche Erkrankungen an Beerenobst eingesetzt. Im Rahmen der Schorfbekämpfung werden miterfasst: Botrytis, Monilia, Nectria und Gloeosporium Erreger. Die Pilzkrankheiten werden zum Zeitpunkt der Sporenkeimung bekämpft.

WIRKUNGSSPEKTRUM

Birne, Apfel Apfel Himbeere Brombeere Heidelbeere Süßkirsche, Sauerkirsche

Schorf (Venturia spp.) Obstbaumkrebs Rutensterben Rankenkrankheit Triebsterben Bitterfäule

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

WP732: Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten. WP747: In Abhängigkeit von Kultur, Sorte und dem Anbauverfahren können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Vor einem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Apfel, Birne, Freiland Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Schorf (Venturia spp.) 0,6 kg/ha je m Kronenhöhe in maximal 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 13, in der Kultur bzw. je Jahr: 13 Spritzen oder sprühen 21 Tage WP732, WP747

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE GEMÄSS § 18A PflSchG BZW. ART. 51 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 GENEHMIGTE ANWENDUNGSGEBIETE

WICHTIGER HINWEIS: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in weiteren Anwendungsgebieten genehmigt. Bei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde und daher nicht ausreichend ausgetestet und geprüft ist. Mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels sind daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen.

49


Orefa® Captan 80 WG

Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Apfel, Freiland Obstbaumkrebs (Nectria galligena) Nach der Ernte, bei Blattfall 0,6 kg/ha je m Kronenhöhe in maximal 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3, Abstand: 7-14 Tage Spritzen oder sprühen F Himbeeren, Freiland Rutensterben (Didymella applanata) Nach der Beerenernte 1,8 kg/ha in 1000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 7-14 Tage Spritzen oder sprühen F Brombeere, Freiland Rankenkrankheit (Rhabdospora ruborum) Nach der Beerenernte 1,8 kg/ha in 1000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 7-14 Tage Spritzen oder sprühen F Heidelbeere, Freiland Triebsterben (Godronia cassandrae) Nach der Ernte 1,8 kg/ha in 1000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 7-14 Tage Spritzen oder sprühen F Süßkirsche, Freiland Bitterfäule (Glomerella cingulata) Bei Befallsbeginn bzw. bei 0,6 kg/ha je m Kronenhöhe in maximal 500 l/ha und je m Sichtbarwerden der ersten Kronenhöhe Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Symptome Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3, Abstand: 7-14 Tage Spritzen oder sprühen 21 Tage Sauerkirsche, Freiland Bitterfäule (Glomerella cingulata) BBCH 71-81 0,6 kg/ha je m Kronenhöhe in maximal 500 l/ha und je m Bei Befallsbeginn bzw. bei Kronenhöhe Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Sichtbarwerden der ersten Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3, Abstand: Symptome 7-14 Tage Spritzen oder sprühen 21 Tage ST1102, ST1203 Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW604: Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat. Für Schorf in Apfel und Birne, Obstbaumkrebs in Apfel und Bitterfäule in Süßkirsche und Sauerkirsche gilt: NW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender

50


Orefa® Captan 80 WG

Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit “*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Reduzierte Abstände: Schorf: 75 % 20 m, 90 % 15 m Obstbaumkrebs Apfel, Bitterfäule Süß- und Sauerkirsche: 50 % 15 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m Für Himbeeren, Brombeeren und Heidelbeeren gilt: NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässern – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit “*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen, ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % * NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 15 m

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE Nach der Blüte bis zum Stadium Walnussgröße kann der Einsatz von Orefa® Captan 80 WG bei bestimmten Sorten zu leichter Berostung führen. Plantagenbegrünung von mit Orefa® Captan 80 WG behandelten Anlagen darf nicht an Tiere verfüttert werden.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang Spritztank zur Hälfte mit Wasser füllen, Produkt ohne Siebeinsatz in den Spritztank geben und mit der restlichen Wassermenge auffüllen. Keine Feinstfilter >80 mesh verwenden. Eventuelle Mischpartner erst nach vollständiger Auflösung von Orefa® Captan 80 WG zugeben. Hinweis zur Volumendosierung: 1 kg Orefa® Captan 80 WG entsprechen etwa 1,25 l Volumen. Empfohlene Wasseraufwandmenge: 500-1000 l/ha. Mischbarkeit Orefa® Captan 80 WG ist nach unserem jetzigen Kenntnisstand mit anderen Insektiziden, Akariziden, Fungiziden oder Blattdüngern mischbar. Nicht mit selbst hergestellten Kupfer- oder Calciumsulfatmischungen sowie anderen alkalischen Produkten oder stark ölhaltigen Mischungen ausbringen. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Gefahr

51


Orefa® Captan 80 WG

Gefahrenpiktogramme: GHS05, GHS07, GHS08, GHS09 Gefahrenhinweise: H318: Verursacht schwere Augenschäden. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P261: Einatmen von Staub vermeiden. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338+P310: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P405: Unter Verschluss aufbewahren. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH208: Enthält Captan (ISO). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SF1891: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS422: Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen. ST1102: Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. ST1203: Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN1842: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. NN234: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.

52


Orefa® Captan 80 WG

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Orefa® ist eingetragene Marke der Plantan GmbH.

53


Produkt

54


Cyperkill® Forst Wirkstoff: 100 g/l Cypermethrin Emulsion, Öl in Wasser

006439-60

WIRKUNGSWEISE

Cyperkill® Forst ist ein pyrethroides Insektizid mit einer Kontakt- und Fraßwirkung. Typisch für Cyperkill® Forst ist eine intensive Anfangsreaktion sowie eine zuverlässige Dauerwirkung. Die Wirkung von Cyperkill® Forst ist weitgehend temperaturunabhängig. Der Spritzbelag wird nach kurzer Antrocknungsphase nicht abgewaschen und bleibt so langwirkend erhalten. Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 3A

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Nadelholz, Freiland Pflanzengröße bis zu 60 cm Bei Befallsbeginn

Nadelholz, Laubholz (liegendes Holz), Freiland Bei festgestellter Gefährdung

Nadelholz, Laubholz (liegendes Holz), Freiland Nach Befallsbeginn

Nadelholz, Laubholz (liegendes Holz) Freiland Vor dem Ausfliegen der Käfer

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Großer Brauner Rüsselkäfer  2 % in 10 bis 20 l Wasser pro 1000 Pflanzen, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: mindestens 3 Monate  Spritzen, Einzelpflanzenbehandlung mit Zangen- oder Gabeldüse  N VA215, VA452 Holzbrütende Borkenkäfer, rindenbrütende Borkenkäfer, ausgenommen: Xylosandrus  1 %, Hinweis zum Wasseraufwand: bei einzelnen Stämmen bis zu 5 l Behandlungsflüssigkeit/m³, bei lagerweiser Behandlung bis zu 3 l Behandlungsflüssigkeit/m³, bei Schichtholz bis zu 4 l Behandlungsflüssigkeit/m³, je nach Größe des Lagers, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: mindestens 3 Monate  Spritzen, behandeln bis zur sichtbaren Benetzung  N VA215, VA452 Holzbrütende Borkenkäfer, ausgenommen: Xylosandrus  1 %, Hinweis zum Wasseraufwand: bei einzelnen Stämmen bis zu 5 l Behandlungsflüssigkeit/m³, bei lagerweiser Behandlung bis zu 3 l Behandlungsflüssigkeit/m³, bei Schichtholz bis zu 4 l Behandlungsflüssigkeit/m³, je nach Größe des Lagers, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: mindestens 3 Monate  Spritzen, behandeln bis zur sichtbaren Benetzung  N VA215, VA452 Rindenbrütende Borkenkäfer  1 %, Hinweis zum Wasseraufwand: bei einzelnen Stämmen bis zu 5 l Behandlungsflüssigkeit/m³, bei lagerweiser Behandlung bis zu 3 l Behandlungsflüssigkeit/m³, bei Schichtholz bis zu 4 l Behandlungsflüssigkeit/m³, je nach Größe des Lagers, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: mindestens 3 Monate  Spritzen, behandeln bis zur sichtbaren Benetzung  N VA215, VA452

55


Wartezeit N: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. VA215: Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z.B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen. VA452: Nicht anwenden bei Vorhandensein von Pilzen; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Pilze nicht zum Verzehr gelangen.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Nadelholz: NW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 20 m Liegendes Laub- und Nadelholz: NW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 40 m NW647: Zwischen behandelten Poltern bzw. Schichtholz und Oberflächengewässern muss sich auf einer Strecke von mindestens 40 m ein gewachsener Waldboden mit Streuauflage befinden. Wo dies nicht sichergestellt werden kann, ist ein Eintrag von ablaufendem Wasser in das Gewässer durch wirksame Barrieren zu verhindern.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE  Witterungsbedingungen: Die vollständige Wirksamkeit entfaltet sich nach jetzigem Kenntnisstand bei Temperaturen zwischen 17-20 °C. Bei Temperaturen oberhalb von 25 °C treten Wirkungsverzögerungen auf.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang Pflanzenschutzmittel vor Gebrauch gut schütteln. Halbe Wassermenge in Spritzgerätebehälter einfüllen, Rührwerk einschalten, Cyperkill ® Forst zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt benötigt wird. Ausbringung der Spritzflüssigkeit Da das Produkt keine systemische Wirkung hat, ist unbedingt auf eine vollständige Benetzung der befallenen Pflanzenteile zu achten. Schadensverhütung: Überdosierung und Abdrift vermeiden.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Achtung Gefahrenpiktogramme: GHS07, GHS09

56


Gefahrenhinweise: H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P261: Einatmen von Nebel vermeiden. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280: Augenschutz, Schutzhandschuhe tragen. P302+P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P333+P313: Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SB193: Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden. Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab oder treten weitere auf, muss ein Arzt aufgesucht werden. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF177: Beim Umgang mit frisch behandelten Pflanzen Schutzhandschuhe tragen. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SF604: Bei maschinellem Entrinden von insektizidbehandelten Stämmen vor Ablauf der insektiziden Wirkung unter Bedingungen, die zur Staubentwicklung führen, geeignete Schutzvorkehrungen treffen (z.B. Arbeit in geschlossener Kabine oder Körperschutzmaßnahmen analog zur Ausbringung des Mittels). SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS120: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS422: Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen. SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. ST2202: Halbmaske mit Kombinationsfilter A1-P2 (Kennfarbe: braun/weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Wirkung auf Bienen NB6611: Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. Schutz von Nutzorganismen NN400: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft.

57


WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN: 4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Cyperkill® Forst ist eingetragene Marke der Agriphar S.A.

58


DIFCOR

DIFCOR

Wirkstoff: 250 g/l Difenoconazol Emulsionskonzentrat (EC)

007421-00

WIRKUNGSWEISE

DIFCOR ist ein systemisches Fungizid. Der Wirkstoff wird über die grünen Pflanzenteile wie Blätter und Stängel aufgenommen und von dort aus im Pflanzengewebe verteilt. DIFCOR wirkt protektiv (vorbeugend) und kurativ (befallshemmend), so dass eine Ausbreitung des pilzlichen Schaderregers verhindert werden kann. Bereits eingetretener Schaden an den Pflanzen kann jedoch durch das Produkt nicht geheilt werden. Wirkungsmechnismus (FRAC-Gruppe): G1

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

Nach bisherigen Erfahrungen wird DIFCOR von allen Apfelsorten gut vertragen.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/ Einsatzzeitpunkt

Kernobst Ab BBCH 61 Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Schorf (Venturia spp.)  0,075 l/ha und je m Kronenhöhe in 100 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 4, in der Kultur bzw. je Jahr: 4, Abstand: 5 bis 10 Tage  Spritzen oder sprühen  14 Tage

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NT105: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in

59


DIFCOR

oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Reduzierte Abstände: 50 % 20 m, 75 % 15 m, 90 % 5 m Resistenzmanagement: WW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. Ergänzende Hinweise: Es kann trotz empfehlungsgerechter Anwendung von DIFCOR zu einem vorzeitigen Wirkungsabfall kommen. In diesem Fall sollte sofort mit einem Fungizid einer anderen Wirkstoffgruppe weiterbehandelt werden. Im Falle eines Wirkungsrückganges, der im Einzelfall nicht vorhersehbar ist, kann keine Haftung übernommen werden. Empfehlungen zum Einsatz: Das Produkt sollte protektiv (vorbeugend) und immer mit der vollen zugelassenen Aufwandmenge eingesetzt werden. Pro Jahr maximal vier Behandlungen mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe der Triazole und weiteren kreuzresistenten Wirkstoffen behandeln. Unbedingt müssen hierfür auch die Anwendungen im Jungpflanzenbereich berücksichtigt werden (ggf. Rücksprache mit den Jungpflanzenlieferanten).

ANWENDUNGSTECHNIK

Spritzgerät: Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Herstellung und Ausbringung der Spritzbrühe: Pflanzenschutzmittel vor Gebrauch gut schütteln. Spritzgerätebehälter zu 1/2 mit Wasser füllen, Rührwerk einschalten, Pflanzenschutzmittel zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Nach Arbeitspausen die Spritzbrühe immer wieder gut aufrühren. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt benötigt wird. Mischbarkeit: Mischungen umgehend ausbringen. Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf Bienen in Mischung mit lambdacyhalothrinhaltigen Mitteln. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen getestet werden können. Spritztechnik: Die zu behandelnden Pflanzenteile müssen gut und gleichmäßig benetzt werden.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Gefahr Gefahrenpiktogramme: GHS07, GHS08, GHS09 Gefahrenhinweise: H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280: Augenschutz tragen. P301+P310: BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P331: KEIN Erbrechen herbeiführen. P337+P313: Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen.

60


DIFCOR

EUH066: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Wichtiger Hinweis: Der in DIFCOR enthaltene Wirkstoff Difenoconazol gehört zu der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer. Bei Mischungen mit Insektiziden aus der Wirkstoffklasse der Pyrethroide ändert sich die Einstufung der Bienengefährlichkeit (Auflage NB 6622 der Mischpartner beachten). Danach darf eine solche Mischung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur noch abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23.00 Uhr angewendet werden. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBI. I S. 1410 beachten. Schutz von Nutzorganismen NN261: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. NN380: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae (Erzwespe) eingestuft. NN130: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft. NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. NN1513: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze) eingestuft. NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. NN170: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

61


Produkt

62


DIFCOR 250 EC

DIFCOR 250 EC

Wirkstoff: 250 g/l Difenoconazol Emulsionskonzentrat

GP 024353-00/55

WIRKUNGWEISE

DIFCOR 250 EC ist ein systemisches Fungizid. Der Wirkstoff wird über die grünen Pflanzenteile wie Blätter und Stängel aufgenommen und von dort aus im Pflanzengewebe verteilt. DIFCOR 250 EC wirkt protektiv (vorbeugend) und kurativ (befallshemmend), so dass eine Ausbreitung des pilzlichen Schaderregers verhindert werden kann. Bereits eingetretener Schaden an den Pflanzen kann jedoch durch das Produkt nicht geheilt werden. Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1

WIRKUNGSPEKTRUM

Winterraps (Herbstanwendung): Wurzelhals - und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans) Winterraps (Frühjahrsanwendung): Wurzelhals - und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans) Zuckerrübe, Futterrübe: Cercospora beticola Ramularia-Blattflecken (Ramularia beticola) Kernobst: Schorf (Venturia spp.) Möhre (Freiland): Möhrenschwärze (Alternaria dauci) Schwarzfäule (Alternaria radicina) Echter Mehltau (Erysiphe heraclei) Blattfleckenkrankheit (Cercospora carotae) Blumenkohl (Freiland): Kohlschwärze (Alternaria brassicae) Kohlschwärze (Alternaria brassicicola) Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans) Ringfleckenkrankheit (Mycosphaerella brassicicola) Spargel (Freiland): Laubkrankheit (Stemphylium botryosum) Spargelrost (Puccinia asparagi)

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

Nach bisherigen Erfahrungen wird DIFCOR 250 EC von allen Raps-, Rüben-, Spargel-, Möhren-, Blumenkohl- und Kernobstsorten gut vertragen.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Winterraps, Freiland Ab BBCH 14 Im Herbst bei Befallsbeginn bis Mitte Oktober BBCH 35-55 Ab Frühjahr bei Befallsbeginn

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans) 0,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 2 Spritzen F

63


DIFCOR 250 EC

Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Zuckerrübe, Futterrübe, Cercospora beticola, Freiland Ramularia-Blattflecken (Ramularia beticola) BBCH 39-49 0,4 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In Bei Befallsbeginn bzw. bei der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: Sichtbarwerden der ersten 10-28 Tage Symptome Spritzen 28 Tage Möhre, Freiland Möhrenschwärze (Alternaria dauci), Schwarzfäule (Alternaria BBCH 41-79 radicina), Echter Mehltau (Erysiphe heraclei), Blattfleckenkrankheit (Cercospora carotae) Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten 0,4 /ha in 400 bis 800 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In Symptome der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3, Abstand: 7-14 Tage Spritzen 21 Tage WW7091, WW750 Blumenkohl, Freiland Kohlschwärze (Alternaria brassicae), BBCH 41-49 Kohlschwärze (Alternaria brassicicola), Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans), Bei Befallsbeginn bzw. bei Ringfleckenkrankheit (Mycosphaerella brassicicola) Sichtbarwerden der ersten Symptome 0,4 l/ha in 400 bis 800 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3, Abstand: 7-14 Tage Spritzen 21 Tage WW7091, WW750 Kernobst, Freiland Schorf (Venturia spp.) Ab BBCH 61 0,075 l/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l/ha und je m Bei Infektionsgefahr bzw. ab Kronenhöhe Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Warndiensthinweis Anwendung: 4, in der Kultur bzw. je Jahr: 4, Abstand: 5-10 Tage Spritzen oder sprühen 28 Tage WW7091, WW750 Spargel, Freiland Laubkrankheit (Stemphylium botryosum), Spargelrost (Puccinia asparagi) Nach der Ernte 0,4 l/ha in 400 bis 800 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In Bei Infektionsgefahr bzw. ab der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Warndiensthinweis Spritzen F WW7091, WW750 Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE GEMÄSS § 18A PflSchG BZW. ART. 51 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 GENEHMIGTE ANWENDUNGSGEBIETE

WICHTIGER HINWEIS: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in weiteren Anwendungsgebieten genehmigt. Bei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde und daher nicht ausreichend ausgetestet und geprüft ist. Mögliche Schäden auf Grund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels sind daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen.

64


DIFCOR 250 EC

Kultur/Einsatzzeitpunkt Beten (Rote, Gelbe und Weiße Bete), Freiland Ab BBCH 12 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Brombeere, Freiland Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome vor der Blüte UND nach der Ernte

Chicorée (Feldanbau für die Treiberei), Freiland Ab BBCH 13 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Erdbeere, Freiland Ab BBCH 91 Nach der Ernte Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome nach der Ernte Erdbeere (Im Pflanzjahr), Freiland Ab BBCH 91 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Erdbeere in Beständen zur Pflanzguterzeugung, Freiland Ab BBCH 91 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Erdbeere, Freiland BBCH 56 Bei Befallsbeginn

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Cercospora beticola, Ramularia-Blattflecken 0,4 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung:1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen 28 Tage WW750 Brombeerrost (Phragmidium violaceum), Rankenkrankheit (Rhabdospora ruborum) 0,4 l/ha in 1000 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3, Abstand: 7-10 Tage Spritzen oder sprühen 14 Tage VZ525: Nach der Blüte bis zur Ernte nur einmal anwenden. WW7091, WW750 Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum), Rost (Puccinia cichorii) 0,4 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen F WW750 Rotfleckenkrankheit (Diplocarpon earliana), Weißfleckenkrankheit (Mycosphaerella fragariae) 0,4 l/ha in 2000 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 7-10 Tage Reihenbehandlung/Spritzen mit Dreidüsengabel F VV600: Erntegut nicht verzehren. Rotfleckenkrankheit (Diplocarpon earliana), Weißfleckenkrankheit (Mycosphaerella fragariae) 0,4 l/ha in maximal 2000 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 7-10 Tage Reihenbehandlung/Spritzen mit Dreidüsengabel F Beerntung bzw. Nutzung frühestens im Folgejahr. VV600: Erntegut nicht verzehren. WW7091, WW750 Rotfleckenkrankheit (Diplocarpon earliana), Weißfleckenkrankheit (Mycosphaerella fragariae) 0,4 l/ha in maximal 2000 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 7-10 Tage Reihenbehandlung/Spritzen mit Dreidüsengabel F VV600: Erntegut nicht verzehren. WW7091, WW750 Gnomonia fructicola 0,4 l/ha in maximal 2000 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 2 Reihenbehandlung/Spritzen mit Dreidüsengabel F WW7091, WW750

65


DIFCOR 250 EC

Kultur/Einsatzzeitpunkt Frische Kräuter, Freiland Ab BBCH 13 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Gemüsefenchel, Freiland Ab BBCH 41 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Gurke, Gewächshaus Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Gurke, Freiland Ab BBCH 51 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Himbeere, Freiland Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome vor der Blüte und nach der Ernte

66

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Echte Mehltaupilze, Pilzliche Blattfleckenerreger, Rostpilze 0,4 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen 14 Tage VV222: Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels in dieser Kultur kann zu Rückständen an Biphenyl im Erntegut führen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland möglicherweise beanstandet werden. WW750 Pilzliche Blattfleckenerreger, Echte Mehltaupilze 0,4 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen 14 Tage WW750 Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea), Pilzliche Blattfleckenerreger Pflanzengröße bis 50 cm: 0,4 l/ha in 600 l Wasser/ha Pflanzengröße 50-125 cm: 0,6 l/ha in 900 l Wasser/ha Pflanzengröße über 125 cm: 0,8 l/ha in 1200 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3, Abstand: 14-21 Tage Spritzen 3 Tage NZ113: Anwendung nur in Gewächshäusern auf vollständig versiegelten Flächen, die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen. WW7091, WW750 Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea), Pilzliche Blattfleckenerreger 0,4 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 14-21 Tage Spritzen 3 Tage WW750 Rutensterben (Didymella applanata), Himbeerrost (Phragmidium rubi-idaei) 0,4 l/ha in 1000 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3, Abstand: 7-10 Tage Spritzen oder sprühen 14 Tage VZ525: Nach der Blüte bis zur Ernte nur einmal anwenden. WW7091, WW750


DIFCOR 250 EC

Kultur/Einsatzzeitpunkt Johanniskraut, Freiland (Blatt- und Blütennutzung; Verwendung als Arzneipflanze) Ab BBCH 11 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Kohlrabi, Freiland Ab BBCH 41 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Kürbis-Hybriden (mit genießbarer Schale), Gewächshaus Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Meerrettich, Freiland Ab BBCH 13 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Melisse (Blatt- und Blütennutzung; Verwendung als Arzneipflanze/ Verwendung als teeähnliches Erzeugnis), Freiland Ab BBCH 15 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Johanniskrautwelke (Colletotrichum gloeosporioides) 0,4 l/ha in 200 bis 600 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen 50 Tage VV222: Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels in dieser Kultur kann zu Rückständen an Biphenyl im Erntegut führen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland möglicherweise beanstandet werden. WW750 Pilzliche Blattfleckenerreger 0,4 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 10-14 Tage Spritzen 14 Tage WW750 Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea), Pilzliche Blattfleckenerreger Pflanzengröße bis 50 cm: 0,2 l/ha in 600 l Wasser/ha Pflanzengröße 50-125 cm: 0,3 l/ha in 900 l Wasser/ha Pflanzengröße über 125 cm: 0,4 l/ha in 1200 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3, Abstand: 14-21 Tage Spritzen 3 Tage Die Höhenstaffelung gilt nur für aufgeleitete Kulturen. Für nicht aufgeleitete Kulturen kann die in der Anwendung höchst angegebene Aufwandmenge zur Erzielung der hinreichenden Wirksamkeit erforderlich werden. NZ113: Anwendung nur in Gewächshäusern auf vollständig versiegelten Flächen, die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen. WW7091, WW750 Pilzliche Blattfleckenerreger, Echter Mehltau (Erysiphe cruciferarum) 0,4 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen 21 Tage WW750 Pfefferminzen-Rost (Puccinia menthae) 0,4 l/ha in 200 bis 600 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen 7 Tage VV222: Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels in dieser Kultur kann zu Rückständen an Biphenyl im Erntegut führen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland möglicherweise beanstandet werden. WW750

67


DIFCOR 250 EC

Kultur/Einsatzzeitpunkt Minze-Arten (Blatt- und Blütennutzung; Verwendung als Arzneipflanze/ Verwendung als teeähnliches Erzeugnis), Freiland Ab BBCH 15 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Pastinak, Freiland Ab BBCH 13 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Pflaume, Freiland Ab BBCH 60 Bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis

Rhabarber, Freiland (Beerntung bzw. Nutzung frühestens im Folgejahr) Ab BBCH 41 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Sauerkirsche, Süßkirsche, Freiland Ab BBCH 60 Bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis

Schwarzwurzel, Freiland Ab BBCH 13 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

68

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Pfefferminzen-Rost (Puccinia menthae) 0,4 l/ha in 200 bis 600 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen 7 Tage VV222: Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels in dieser Kultur kann zu Rückständen an Biphenyl im Erntegut führen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland möglicherweise beanstandet werden. WW750 Pilzliche Blattfleckenerreger, Echte Mehltaupilze 0,4 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen 21 Tage WW750 Zweigdürre Monilinia laxa, Schrotschusskrankheit (Stigmina carpophila) 0,075 l/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3, Abstand: 10-14 Tage Spritzen oder sprühen 14 Tage WW7091, WW750 Pilzliche Blattfleckenerreger 0,4 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 14-21 Tage Spritzen F WW750 Blattbräune (Gnomonia erythrostoma), Zweigdürre (Monilinia laxa), Kirschenschorf (Venturia cerasi) 0,075 l/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3, Abstand: 7-10 Tage Spritzen oder sprühen 14 Tage WW7091, WW750 Pilzliche Blattfleckenerreger, Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum) 0,4 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen 21 Tage VV222: Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels in dieser Kultur kann zu Rückständen an Biphenyl im Erntegut führen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland möglicherweise beanstandet werden. WW750


DIFCOR 250 EC

Kultur/Einsatzzeitpunkt Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Kohlrübe, Freiland Ab BBCH 41 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Topinambur, Freiland Ab BBCH 13 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Wolliger Fingerhut (Blatt- und Blütennutzung; Verwendung als Arzneipflanze), Freiland Ab BBCH 33 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Wurzelpetersilie, Freiland Ab BBCH 13 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Wurzelzichorie, Freiland Ab BBCH 13 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Zierpflanzen, Freiland Ab BBCH 13 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Zierpflanzen, Gewächshaus Ab BBCH 13 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Echter Mehltau (Erysiphe cruciferarum), Pilzliche Blattfleckenerreger 0,4 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 10-14 Tage Spritzen 28 Tage WW750 Rost (Puccinia helianthi) 0,4 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen 21 Tage WW750 Echte Mehltaupilze 0,4 l/ha in 200 bis 600 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen 7 Tage VV222: Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels in dieser Kultur kann zu Rückständen an Biphenyl im Erntegut führen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland möglicherweise beanstandet werden. WW750 Pilzliche Blattfleckenerreger, Echter Mehltau (Erysiphe heraclei), Rostpilze 0,4 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen 21 Tage WW750 Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum), Rost (Puccinia cichorii) 0,4 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen 21 Tage WW750 Pilzliche Blattfleckenerreger, Rostpilze Pflanzengröße bis 50 cm: 0,4 l/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen N WW750 Pilzliche Blattfleckenerreger, Rostpilze Pflanzengröße bis 50 cm: 0,4 l/ha Pflanzengröße 50-125 cm: 0,6 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: 0,8 l/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3, Abstand: 8-14 Tage Spritzen N NZ113: Anwendung nur in Gewächshäusern auf vollständig versiegelten Flächen, die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen.

69


DIFCOR 250 EC

Kultur/Einsatzzeitpunkt Zierpflanzen (ausgenommen: Rosen), Freiland Ab BBCH 13 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Zierpflanzen (ausgenommen: Rosen), Gewächshaus Ab BBCH 13 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Zucchini (mit genießbarer Schale), Gewächshaus Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Zucchini, Kürbis-Hybriden (mit genießbarer Schale), Freiland Ab BBCH 51 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Zwiebelgemüse (Nutzung als Trockenzwiebel), Freiland Ab BBCH 41 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Gemeine Ringelblume, Echte Kamille (Blatt- und Blütennutzung; Verwendung als teeähnliches Erzeugnis; Verwendung als Arzneipflanze), Freiland Ab BBCH 41 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

70

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Echte Mehltaupilze Pflanzengröße bis 50 cm: 0,4 l/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen N WW750 Echte Mehltaupilze Pflanzengröße bis 50 cm: 0,4 l/ha Pflanzengröße 50-125 cm: 0,6 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: 0,8 l/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3, Abstand: 8-14 Tage Spritzen N NZ113: Anwendung nur in Gewächshäusern auf vollständig versiegelten Flächen, die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen. Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea), Pilzliche Blattfleckenerreger 0,4 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3, Abstand: 14-21 Tage Spritzen 3 Tage NZ113: Anwendung nur in Gewächshäusern auf vollständig versiegelten Flächen, die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen. WW7091, WW750 Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea), Pilzliche Blattfleckenerreger 0,4 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 14-21 Tage Spritzen 3 Tage WW750 Blattfleckenkrankheit an Porree (Cladosporium allii), Purpurfleckenkrankheit (Alternaria porri) 0,4 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen 21 Tage WW750 Echte Mehltaupilze 0,4 l/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen 7 Tage WW750


DIFCOR 250 EC

Kultur/Einsatzzeitpunkt Anis, Dill, Gewürzfenchel, Koriander, Kümmel (Samen- und Fruchtnutzung; Nutzung als Gewürz und teeähnliches Erzeugnis), Freiland BBCH 41-49 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome bis kurz vor der Blüte der Hauptdolde Weidenröschen-Arten (Blattund Blütennutzung; Verwendung als Arzneipflanze), Freiland Ab BBCH 51-59 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Spitzwegerich (Blatt- und Blütennutzung; Verwendung als Arzneipflanze), Freiland BBCH 41-49 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Knollensellerie, Freiland Ab BBCH 13 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Pilzliche Doldenerkrankungen 0,4 l/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen F WW7091, WW750

Echte Mehltaupilze, Rostpilze 0,4 l/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen 7 Tage WW750 Echte Mehltaupilze 0,4 l/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen 7 Tage WW750

Sellerierost (Puccinia apii), Blattfleckenkrankheit (Septoria apiicola) 0,4 l/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen 21 Tage WW750 Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Wartezeit N: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. WW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW604: Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat. NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde

71


DIFCOR 250 EC

Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Beten (Rote, Gelbe und Weiße Bete), Blumenkohl, Chicorée, frische Kräuter, Futterrübe, Gemüsefenchel, Gurke (Anwendung im Freiland), Johanniskraut, Kohlrabi, Kohlrübe, KürbisHybriden (mit genießbarer Schale, Anwendung im Freiland), Meerrettich, Melisse, Minze-Arten, Möhre, Pastinak, Rhabarber, Schwarzwurzel, Speiserübe (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Topinambur, Winterraps, Wolliger Fingerhut, Wurzelpetersilie, Wurzelzichorie, Zierpflanzen (Anwendung im Freiland), Zucchini, Zuckerrübe, Zwiebelgemüse, Gemeine Ringelblume, Echte Kamille, Anis, Dill, Gewürzfenchel, Koriander, Kümmel, Weidenröschen-Arten, Spitzwegerich, Knollensellerie: Reduzierte Abstände: 50 % 5 m, 75 % 5 m, 90 % * Spargel: Reduzierte Abstände: 50 % 5 m, 75 % *, 90 % * Brombeere und Himbeere: Reduzierte Abstände: 50 % 15 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Spargel: Abstand: 5 m Beten (Rote, Gelbe und Weiße Bete), Blumenkohl, Chicorée, frische Kräuter, Futterrübe, Gemüsefenchel, Gurke (Anwendung im Freiland), Johanniskraut, Kohlrabi, Kohlrübe, KürbisHybriden (mit genießbarer Schale, Anwendung im Freiland), Meerrettich, Melisse, Minze-Arten, Möhre, Pastinak, Rhabarber, Schwarzwurzel, Speiserübe (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Topinambur, Winterraps, Wolliger Fingerhut, Wurzelpetersilie, Wurzelzichorie, Zierpflanzen (Anwendung im Freiland), Zucchini, Zuckerrübe, Zwiebelgemüse, Gemeine Ringelblume, Echte Kamille, Anis, Dill, Gewürzfenchel, Koriander, Kümmel, Weidenröschen-Arten, Spitzwegerich, Knollensellerie: Abstand: 10 m Brombeere und Himbeere: Abstand: 20 m NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Kernobst, Pflaume, Sauerkirsche und Süßkirsche: Reduzierte Abstände: 75 % 20 m, 90 % 15 m NW608-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Erdbeere: Abstand: 5 m Für die Anwendung in Beten (Rote, Gelbe und Weiße Bete), Brombeere, Chicorée, frische Kräuter, Gemüsefenchel, Gurke (Anwendung im Freiland), Himbeere, Johanniskraut, Kohlrabi, Kohlrübe, Kürbis-Hybriden (mit genießbarer Schale, Anwendung im Freiland), Meerrettich, Melisse, Minze-Arten, Pastinak, Rhabarber, Schwarzwurzel, Speiserübe (Stoppelrübe, Mairübe etc .), Topinambur, Winterraps (Herbstanwendung), Wolliger Fingerhut, Wurzelpetersilie, Wurzelzichorie, Zierpflanzen (Anwendung im Freiland), Zucchini, Zwiebelgemüse, Gemeine Ringelblume, Echte Kamille, Anis, Dill, Gewürzfenchel, Koriander, Kümmel, WeidenröschenArten, Spitzwegerich, Knollensellerie gilt:

72


DIFCOR 250 EC

NW705: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Hinweise zum Wasserschutz: Die grobe Spritzenreinigung auf dem Feld vornehmen. Die festgesetzten Anwendungsbestimmungen in jedem Fall einhalten. In den unterschiedlichen Bundesländern können generell strengere Abstandsauflagen (als in den Anwendungsbestimmungen festgelegt) gelten. Diese sind unbedingt zu beachten.

RESISTENZMANAGEMENT

Für Möhre, Blumenkohl, Kernobst, Spargel, Erdbeere (im Pflanzjahr, in Beständen zur Pflanzguterzeugung und gegen Gnomonia fructicola), Gurke (Gewächshaus), Brombeere, Himbeere, Kürbis-Hybriden (mit genießbarer Schale), Pflaume, Sauerkirsche und Süßkirsche, Zucchini (mit genießbarer Schale), Anis, Dill, Gewürzfenchel, Koriander, Kümmel gilt: WW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. Es kann trotz empfehlungsgerechter Anwendung von DIFCOR 250 EC zu einem vorzeitigen Wirkungsabfall kommen. In diesem Fall sollte sofort mit einem Fungizid einer anderen Wirkstoffgruppe weiterbehandelt werden. Im Falle eines Wirkungsrückganges, der im Einzelfall nicht vorhersehbar ist, kann keine Haftung übernommen werden. Empfehlungen für den Einsatz: Das Produkt sollte protektiv (vorbeugend) und ausschließlich mit der vollen zugelassenen Aufwandmenge eingesetzt werden. Im Kernobst empfehlen wir die Kombination mit einem Kontaktmittel. Pro Jahr maximal drei (im Kernobst vier) Behandlungen mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe der Triazole und weiteren kreuzresistenten Wirkstoffen. Unbedingt müssen hierfür auch die Anwendungen im Jungpflanzenbereich berücksichtigt werden (ggf. Rücksprache mit den Jungpflanzenlieferanten). Für alle Anwendungen außer Winterraps, Zuckerrübe, Futterrübe, Erdbeere nach der Ernte und Zierpflanzen (Gewächshaus) gilt: WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Herstellung und Ausbringung der Spritzbrühe Pflanzenschutzmittel vor Gebrauch gut schütteln. Spritzgerätebehälter zur Hälfte mit Wasser füllen, Rührwerk einschalten, Pflanzenschutzmittel zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Nach Arbeitspausen die Spritzbrühe immer wieder gut aufrühren. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt benötigt wird. Mischbarkeit Mischungen umgehend ausbringen. Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf Bienen in Mischung mit lambda-cyhalothrinhaltigen Mitteln. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können.

73


DIFCOR 250 EC

Spritztechnik Die zu behandelnden Pflanzenteile müssen gut und gleichmäßig benetzt werden. Abdrift und Überdosierung ist zu vermeiden.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Gefahr Gefahrenpiktogramme: GHS07, GHS08, GHS09 Gefahrenhinweise: H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280: Augenschutz tragen. P301+P310: BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P331: KEIN Erbrechen herbeiführen. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH066: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). WICHTIGER HINWEIS: Der in DIFCOR 250 EC enthaltene Wirkstoff Difenoconazol gehört zu der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer. Bei Mischungen mit Insektiziden aus der Wirkstoffklasse der Pyrethroide ändert sich die Einstufung der Bienengefährlichkeit (Auflage NB 6622 der Mischpartner beachten). Danach darf eine solche Mischung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur noch abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23.00 Uhr angewendet werden. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBI. I S. 1410 beachten. Schutz von Nutzorganismen NN261: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. NN380: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae (Erzwespe) eingestuft. NN130: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft. NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. NN1513: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze) eingestuft. NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

74


DIFCOR 250 EC

NN170: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. NN1842: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

75


Produkt

76


DIFLANIL 500 SC

DIFLANIL 500 SC

Wirkstoff: 500 g/l Diflufenican Suspensionskonzentrat

005985-00

WIRKUNGSWEISE

Der Wirkstoff Diflufenican gehört zu der chemischen Gruppe der Phenoxynicotinanilide. Die Wirkung erfolgt hauptsächlich über den Boden, aus dem der Wirkstoff zum größten Teil vom keimenden Spross und den Keimwurzeln aufgenommen wird. Diflufenican hemmt die Biosynthese der Karotinoide und führt zum Chlorophyllabbau. Diflufenican bleibt über mehrere Wochen wirksam, so dass auch später keimende Unkräuter erfasst werden. Eine ausreichende Bodenfeuchte ist wichtig für eine gute Wirkung. Für einen guten Bekämpfungserfolg im Nachauflauf sollten die Unkräuter zum Zeitpunkt der Behandlung das 4-Blatt-Stadium noch nicht überschritten haben. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): F1

WIRKUNGSSPEKTRUM

Sehr gut bis gut bekämpfbar: Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter sowie Ehrenpreis-Arten, Stiefmütterchen-Arten, TaubnesselArten, Vogelsternmiere, Hirtentäschelkraut, Klettenlabkraut: bis Stadium des ersten Quirls. Nicht ausreichend bekämpfbar: Gräser (Acker-Fuchsschwanz, Quecke, Trespe-Arten, Windhalm etc.). Auf Böden mit hohen Humusgehalten und auf schweren Tonböden kann die Wirkung von DIFLANIL 500 SC herabgesetzt sein.

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

DIFLANIL 500 SC ist nach bisherigen Erkenntnissen sehr gut verträglich in Winterweizen und Wintergerste. Es ist ohne Sorteneinschränkung einsetzbar. Ein abgesetztes Saatbett, eine ausreichende Erdbedeckung des Saatgutes und eine gleichmäßige Saattiefe von 2-3 cm sind Vorrausetzung für eine gute Kulturverträglichkeit. Durch ungünstige Witterungs- und Bodenverhältnisse (z.B. Trockenheit, Staunässe, Spätfrost), reduzierte Aufwandmengen, einen zu späten Behandlungstermin o.ä. kann die Wirkung und Verträglichkeit des Produktes herabgesetzt werden. Da diese Faktoren außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, haften wir nicht für deren Auswirkungen. Starke Niederschläge kurz nach der Herbizidbehandlung und ein verzögertes Auflaufen der Kultur können zu einer geringfügigen Wirkstoffaufnahme der Getreidepflanzen führen. Die daraus möglicherweise resultierenden Ausbleichungen der ersten beiden Blätter verwachsen sich wieder und haben keinen negativen ertragsrelevanten Einfluss.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Winterweichweizen, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter bis BBCH 14 Wintergerste, Freiland  0,375 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: BBCH 10-29 In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Nach dem Auflaufen, Herbst  Spritzen  F VV603: Keine Verwendung behandelter Pflanzen als Grünfutter. WP720: Kein Nachbau von zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten sowie Winterraps. WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich. Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

77


DIFLANIL 500 SC

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW800: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März. NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit “*” gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Reduzierte Abstände: 75 % 20 m, 90 % 10 m NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. NT108: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Hinweise zum Wasserschutz Zur Verhinderung des Eintrags von Präparatresten in Oberflächen-/Grundwasser müssen folgende Hinweise streng beachtet werden: Die Spritzenreinigung auf dem Feld vornehmen. Die festgesetzten Anwendungsbestimmungen sind unbedingt einzuhalten. In einzelnen Bundesländern können generell strengere Abstandsauflagen (als in den Anwendungsbestimmungen festgesetzt) gelten. Diese sind in jedem Falle zu beachten.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE  Wie bei allen bodenaktiven Herbiziden ist für eine gute Wirkung und Verträglichkeit von DIFLANIL 500 SC ein feinkrümeliges, abgesetztes, gleichmäßig vorbereitetes Saatbett mit Bodenschluss und eine hinreichende Bodenbedeckung des Saatgutes entsprechend den für die einzelnen Getreidearten vorgegebenen Saattiefen Voraussetzung.  Bestände, die unter Staunässe, Frost, Krankheiten, Nährstoffmangel, Stress leiden, sollten nicht behandelt werden. Außerdem sollten Getreideflächen auf sehr sandigen, sehr leichten oder steinigen Böden von der Behandlung ausgenommen werden.

78


DIFLANIL 500 SC

 

Behandelte Bestände sollten nicht vor dem Frühjahr gewalzt werden, kein Eggen der Kultur nach der Behandlung, Getreide mit Untersaaten nicht behandeln, keine Behandlung von Getreide, das in Breitsaat gesät wurde, ungeschützte Saat kann geschädigt werden. Getreide nur einmal pro Vegetationsperiode mit DIFLANIL 500 SC behandeln. Abdrift auf empfindliche Nachbarkulturen vermeiden.

NACHBAU

WP720: Kein Nachbau von zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten sowie Winterraps. Nach eigenen Erfahrungen kann Winterraps (im Folgejahr) nach einem Einsatz von bis zu 0,25 l/ha DIFLANIL 500 SC und einer Pflugfurche (min. 20 cm) nachgebaut werden. Bei Ausfall der Kultur im Herbst können behandelte Flächen mit Winterweizen direkt neu bestellt werden. Vorzeitiger Umbruch im Frühjahr: Nach Herbstanwendung und vorzeitigem Umbruch sollten mind. 12 Wochen vergehen. Nach nichtwendender Bodenbearbeitung können dann folgende Kulturen nachgebaut werden: Sommergerste, Sommerweizen, Mais, Futtererbsen, Kartoffeln, Sonnenblumen, Bohnen, Ackerbohnen, Luzerne, Soja. Nach einer Pflugfurche können alle üblichen Kulturen außer Sommerraps angebaut werden.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang Pflanzenschutzmittelbehälter vor Gebrauch kräftig schütteln. DIFLANIL 500 SC unter gründlichem Umrühren in den mit ⅔ der erforderlichen Wassermenge gefüllten Spritzbrühebehälter geben und mit der fehlenden Wassermenge auffüllen. Nach Arbeitspausen muss die Spritzbrühe erneut sorgfältig umgerührt werden. Entleerte Produktbehälter gründlich mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Ausbringung der Spritzflüssigkeit Abdrift und Überdosierungen sind zu vermeiden.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Achtung Gefahrenpiktogramme: GHS09 Gefahrenhinweise: H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280: Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz, Gesichtsschutz tragen. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Gewässerschutz Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen. Die im Zusammenhang mit den “Festgesetzten Anwendungsgebieten” aufgeführten “Festgesetzten Anwendungsbestimmungen” zum Gewässerschutz sind unbedingt einzuhalten.

79


DIFLANIL 500 SC

Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN2001: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. NN1002: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

80


Orefa® Diflufenican 200 + Flufenacet 400 SC

Orefa® Diflufenican 200 + Flufenacet 400 SC Wirkstoff: 200 g/l Diflufenican + 400 g/l Flufenacet Suspensionskonzentrat

GP 005878-00/002

WIRKUNGSWEISE

Orefa® Diflufenican 200 + Flufenacet 400 SC ist ein bodenwirksames Herbizid. Beim Einsatz im Nachauflauf wird das Produkt im geringen Maße auch über das Blatt aufgenommen. Beide Wirkstoffe besitzen eine mehrwöchige Wirkung und erfassen so auch später keimende Unkräuter und Ungräser gut. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): Diflufenican: F1, Flufenacet: K3

WIRKUNGSSPEKTRUM

Sehr gut bis gut bekämpfbar: Unkräuter: Ackerhellerkraut, Ackerhohlzahn, Ackersenf, Ackerspörgel, Ackerstiefmütterchen, Ackervergissmeinnicht, Ausfallraps (bis Keimblatt), Ehrenpreis-Arten, Frauenmantel, Gemeiner Erdrauch, Hederich, Hirtentäschelkraut, Kamille-Arten (bis Keimblatt), Klatschmohn, Klettenlabkraut, Knöterich-Arten, Kreuzkraut, Melde-Arten, Rainkohl, Saatwucherblume, Storchschnabel-Arten, Taubnessel-Arten, Vogelmiere. Ungräser: Ackerfuchsschwanz, Windhalm, Einjährige Rispe. Nicht ausreichend bekämpfbar: Kornblume, Flughafer, Quecke, Distel-Arten. Sowohl keimende als auch bereits aufgelaufene Ungräser und Unkräuter in Wintergetreide werden effektiv im Nachauflauf erfasst. Der günstigste Zeitpunkt ist erreicht, wenn sich die Hauptungräser und -unkräuter im Keimblattstadium (max. 2 Laubblätter) befinden. Falls Ackerfuchsschwanz das Hauptproblem ist, empfiehlt sich die Anwendung im Auflaufstadium des Ackerfuchsschwanzes unabhängig vom Entwicklungsstadium des Getreides. Unter ungünstigen Bedingungen werden die Pflanzen bei früher NA-Behandlung zwar auf dem Acker überwintern, sterben aber bei ansteigenden Temperaturen schnell ab. Klettenlabkraut wird am besten im Keimblattstadium (bis Stadium des ersten Quirls) erfasst. Auf schweren Böden und Böden mit hohem Humusgehalt besteht die Möglichkeit der Wirkminderung von Orefa® Diflufenican 200 + Flufenacet 400 SC.

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

Nach jetzigem Kenntnisstand ist das Produkt in Wintergerste, Winterroggen, Winterweizen und Triticale gut verträglich. Im Winterhafer ist das Produkt nicht zugelassen. Vom Einsatz in der Hybrid-SaatgutProduktion raten wir ab, ebenso vom Einsatz in Hybrid-Roggen, der nicht der Saatguterzeugung dient. Voraussetzung für eine gute Kulturverträglichkeit ist ein gut abgesetztes Saatbett, eine gleichmäßige Saattiefe von 2-3 cm und eine ausreichende Erdbedeckung des Saatguts. Von einer späten Anwendung um das Vegetationsende herum raten wir ab. Ungünstige Witterungsbedingungen (z.B. verzögerter Auflauf der Kultur oder starke Niederschläge nach der Anwendung) können zu Kulturreaktionen in Form von Ausbleichung der ersten beiden Blätter führen, die jedoch nicht ertragsrelevant sind.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Freiland BBCH 00-09 Herbst, vor dem Auflaufen, vor dem Auflaufen der Unkräuter

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (BBCH 00-09)  0,6 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser (mittlere oder schwere Böden), Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F WP710: Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich. WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich.

81


Orefa® Diflufenican 200 + Flufenacet 400 SC

Kultur/Einsatzzeitpunkt Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Triticale, Freiland BBCH 10-13 Herbst, nach dem Auflaufen

Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Freiland BBCH 10-13 Herbst, nach dem Auflaufen

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (BBCH 10-13)  0,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser (leichte oder mittlere Böden), Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F WP710: Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich. WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich. Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (BBCH 10-13)  0,6 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser (mittlere oder schwere Böden), Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F WP710: Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich. WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE GEMÄSS § 18A PflSchG BZW. ART. 51 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 GENEHMIGTE ANWENDUNGSGEBIETE

WICHTIGER HINWEIS: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in weiteren Anwendungsgebieten genehmigt. Bei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde und daher nicht ausreichend ausgetestet und geprüft ist. Mögliche Schäden auf Grund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels sind daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen. Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Dinkel, Freiland Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges BBCH 10-13 Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (BBCH 10-13) Herbst, nach dem  0,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser (leichte oder mittlere Böden), Auflaufen 0,6 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser (mittlere oder schwere Böden), Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und

82


Orefa® Diflufenican 200 + Flufenacet 400 SC

Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Reduzierte Abstände: 50 % 15 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE Von der Behandlung auszuschließen sind Flächen, die zu Staunässe neigen. Darüber hinaus sollten Getreidebestände auf sehr leichten, sehr sandigen oder sehr steinigen Böden nicht behandelt werden. Außerdem sollten gestresste Bestände (z.B. durch Trockenheit, Frost, Nährstoffmangel oder Krankheiten) von der Behandlung im Nachauflauf ausgeschlossen werden.

NACHBAU

Grundsätzlich sind Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich (VA, NA). Nach einer wendenden Bodenbearbeitung kann Winterraps angebaut werden. Bei Ausfall der Kultur im Herbst können behandelte Flächen direkt mit Winterweizen neu bestellt werden. Bei vorzeitigem Umbruch des Getreides im Frühjahr sollten 12 Wochen vor der Neuansaat von Sommerkulturen vergehen. Nach praxisüblicher Bodenbearbeitung können dann folgende Kulturen nachgebaut werden: Kartoffeln, Erbsen, Bohnen, Sommerweizen und Sommergerste. Nach einer Pflugfurche sind darüber hinaus folgende Ersatzkulturen möglich: Hafer, Mais, Rüben, Sommerraps, Sonnenblumen und Öl-/Faserlein.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang Bewährte Wassermengen: 200-400 Liter. Pflanzenschutzmittel vor Gebrauch gut schütteln. ⅔ bis ¾ der Wassermenge in Spritzgerätebehälter einfüllen, Rührwerk einschalten, Orefa® Diflufenican 200 + Flufenacet 400 SC zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als unbedingt benötigt wird.

83


Orefa® Diflufenican 200 + Flufenacet 400 SC

Mischbarkeit Orefa® Diflufenican 200 + Flufenacet 400 SC ist mit Getreideherbiziden und AHL (Verhältnis Wasser zu AHL 3:1) mischbar. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können. Schadensverhütung: Überdosierung und Abdrift vermeiden.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Achtung Gefahrenpiktogramme: GHS07, GHS08, GHS09 Gefahrenhinweise: H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H373: Kann die Organe (Nervensystem) schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition durch Verschlucken. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P309 + P311: BEI Exposition oder Unwohlsein: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS120: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN160: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

84


Orefa® Diflufenican 200 + Flufenacet 400 SC

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Orefa® ist eingetragene Marke der Plantan GmbH.

85


86


Orefa® Diflufenican + Isoproturon

Orefa® Diflufenikan + Isoproturon Wirkstoff: 500 g/l Isoproturon 62,5 g/l Diflufenican Suspensionskonzentrat (SC)

GP 043779-00/026

WIRKUNGSWEISE

Orefa® Diflufenikan + Isoproturon bekämpft sowohl keimende als auch aufgelaufene Ungräser und Unkräuter, wobei die Wirkung hauptsächlich über den Boden erfolgt. Der Wirkstoff Isoproturon wirkt hauptsächlich über Wurzel und Blatt der Schadpflanzen, während Diflufenican zum größten Teil vom keimenden Spross aufgenommen wird. Im Nachauflauf findet auch eine gewisse Aufnahme über das Blatt der Unkräuter statt. Die Wirkung von Diflufenican wirkt über die Hemmung der Photosynthese und einen verstärkten Chlorophyllabbau in den Unkräutern. Beide Wirkstoffe bleiben über mehrere Wochen wirksam, sodass noch später keimende Schadpflanzen erfasst werden können. Für eine gute Ungraswirkung ist eine ausreichende Bodenfeuchtigkeit wichtig. Der beste Bekämpfungserfolg wird im Nachauflauf erzielt, wenn die Ungräser zum Behandlungszeitpunkt gerade aufgelaufen sind bzw. die Unkräuter das 4-Blattstadium noch nicht überschritten haben. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): Isoproturon: C2, Diflufenican: F1

WIRKUNGSSPEKTRUM

Das Mittel ist gut wirksam gegen: Ackerfuchsschwanz, Windhalm, Einjähriges Rispengras, Ackerhellerkraut, Ackerhohlzahn, Ackerhundskamille, Ackersenf, Ackerspörgel, Ackerstiefmütterchen, Ackervergissmeinnicht, Ausfallraps, Ehrenpreisarten, Frauenmantel, Gemeiner Erdrauch, Hederich, Hirtentäschel, Kamille-Arten, Klatschmohn, Klettenlabkraut (bis 4. Quirl), Knöterich-Arten, Kornblume (bis 4. Blatt), Kreuzkraut, Melde-Arten, Rainkohl, Saatwucherblume, Taubnessel-Arten, Vogelmiere, Storchschnabel (Keimblattstadium), Rauke-Arten. Das Mittel wirkt weniger gut gegen: Weidelgras-Arten, Ackerziest, Klettenlabkraut (ab 4. Quirl), Kornblume (ab 4. Blatt). Das Mittel ist nicht ausreichend wirksam gegen: Flughafer, Quecke, Trespen-Arten, Distel, Hundspetersilie. Die Wirkung kann auf Böden mit hohen Humusgehalten sowie auf schweren Tonböden herabgesetzt sein.

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

Orefa® Diflufenikan + Isoproturon ist in Wintergetreide sehr gut kulturverträglich; der Einsatz in Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen und Triticale ist ohne Sorteneinschränkung möglich. Voraussetzung hierfür ist ein abgesetztes Saatbett sowie eine gleichmäßige Saattiefe von 2-3 cm. Unter ungünstigen Anwendungsbedingungen oder bei Nichtbeachtung der Hinweise zur Schadensverhütung sind Schäden an der Kulturpflanze möglich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Triticale, Freiland BBCH 10-29 Nach dem Auflaufen, Herbst

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; BBCH 10-29  2,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F WP710: Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich.

87


Orefa® Diflufenican + Isoproturon

Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Winterweichweizen, Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Wintergerste, Winterroggen, Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; BBCH Triticale, Freiland 10-29 BBCH 10-29  3,0 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In Nach dem Auflaufen, Herbst der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F WP710: Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich. Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit ist nicht erforderlich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE GEMÄSS § 18A PflSchG BZW. ART. 51 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 GENEHMIGTE ANWENDUNGSGEBIETE

WICHTIGER HINWEIS: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in weiteren Anwendungsgebieten genehmigt. Bei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde und daher nicht ausreichend ausgetestet und geprüft ist. Mögliche Schäden auf Grund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels sind daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen. Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Ziergehölze (ausgenommen Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Blaufichte), Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; BBCH 09-13 Freiland  3,0 l/ha in 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Vor dem Austrieb Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  N Ziergehölze (ausgenommen Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Blaufichte), Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; BBCH 09-13 Freiland  Zeitpunkt 1: 1,5 l/ha in 600 l/ha Wasser Vor dem Austrieb Zeitpunkt 2: 1,5 l/ha in 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung:2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 7-14 Tage  Spritzen im Splittverfahren (2 Behandlungen)  N Wartezeit N: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Für alle Anwendungen gilt: NG404: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt. NG405: Keine Anwendung auf drainierten Flächen.

88


Orefa® Diflufenican + Isoproturon

NG410: Keine Anwendung auf Böden mit einem mittleren Tongehalt größer/gleich 30 %. NG411: Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger Sand mit einem Corg.-Gehalt kleiner als 1%. NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NT109: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Bei einer Aufwandmenge von 3,0 l/ha: Reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m Bei einer Aufwandmenge von 2,5 l/ha: Reduzierte Abstände: 50 % 5 m, 75 % 5 m, 90 % * NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Bei einer Aufwandmenge von 3,0 l/ha: 15 m Bei einer Aufwandmenge von 2,5 l/ha: 10 m

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE  Voraussetzung für eine gute Wirkung und Verträglichkeit ist ein möglichst feinkrümeliges, abgesetztes und gleichmäßiges Saatbett mit ausreichender Bodenfeuchtigkeit und Bodenbedeckung des Saatgutes.  Beim Einsatz des Mittels können unter ungünstigen Witterungsbedingungen, oder wenn die zuvor genannten Bedingungen nicht eingehalten werden, anwendungsbedingte Kulturreaktionen auftreten.  Eine Verringerung der Aufwandmenge kann insbesondere bei Kletten-Labkraut zu einer größeren Streuung der Wirkungsgrade führen. Unter ungünstigen Bedingungen können Nachbehandlungen im Frühjahr erforderlich sein.  Sowohl die Wirkung als auch die Verträglichkeit des Produktes können durch ungünstige Witterungs- und Bodenverhältnisse, bei einer späten Behandlung, reduzierten Aufwandmengen oder durch den Einfluss der Spritztechnik negativ beeinflusst werden. Bei Eintreten eines solchen Falles können wir keine Haftung übernehmen, da diese Faktoren nicht von uns beeinflusst werden können.

89


Orefa® Diflufenican + Isoproturon

Eine geringe Wirkstoffaufnahme der Getreidepflanzen durch verzögerten Auflauf der Kultur oder heftige Niederschläge kurz nach der Unkrautbehandlung können Ursachen für mögliche anwendungsbedingte Kulturreaktionen sein. Diese können zu einer Ausbleichung der ersten Blätter führen, während das Wurzelsystem hingegen nicht beeinträchtigt wird und auch die nachfolgenden Blätter keine Symptome aufweisen. Die sichtbaren Kulturreaktionen wirken sich nicht negativ auf den Ertrag aus.  Zur Schadensverhütung sind Flächen, die zu Staunässe neigen, von der Behandlung auszuschließen. Getreideflächen auf sehr sandigen/leichten/steinigen Böden sollten aufgrund des Risikos von Kulturschäden nicht behandelt werden. Bestände, die unter Stress, Frost, Krankheiten oder Nährstoffmangel leiden, sollten im Nachauflauf nicht behandelt werden. Des Weiteren sind folgende Hinweise zu beachten: - Kein Walzen der im Herbst behandelten Kulturen vor dem Frühjahr. - Kein Eggen der Kultur nach der Behandlung. - Keine Behandlung von Getreidebeständen mit Untersaaten. - Keine Behandlung von Getreidebeständen, die in Breitsaat gesät wurden. - Ungeschützte Saat kann geschädigt werden. Zusätzliche Anwendungshinweise für genehmigte Anwendungen:  Starke Niederschläge nach der Behandlung können den Wirkstoff in die Wurzelzone tragen und so zu Schäden an der Kultur führen, weshalb von einer Anwendung auf sehr leichten/humusarmen Böden abgeraten wird. Schäden an der Kulturpflanze wurden nach der Anwendung in Abies-Jungpflanzen (Tannen-Arten) beobachtet, weshalb in dieser Kultur keine Anwendung erfolgen sollte. Zur Mischbarkeit des Mittels mit anderen Pflanzenschutzmitteln liegen keine ausreichenden Erfahrungen vor, weshalb wir keine Tankmischungen empfehlen. Grundsätzlich sollte der Einsatz vor der Anwendung unter den betriebsspezifischen Anbaubedingungen sowie angebauten Arten und Sorten auf einer kleinen Teilfläche getestet werden. Das für die Anwendung beschriebene Risiko möglicher Kulturschäden liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Im Zweifelsfall Fachberatung kontaktieren.  Die Anwendung des Mittels sollte zum Zeitpunkt des Auflaufens oder des frühen Nachauflaufs der Unkräuter auf einem feuchten, feinkrümeligen, abgesetzten Boden mit nicht zu hohen Humus- oder Tongehalten erfolgen. Abdrift auf benachbarte Kulturen vermeiden und Folgekulturen frühestens 12 Wochen nach der Behandlung ausbringen. 

NACHBAU

WP710: Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich. Nach der Ernte einer behandelten Getreidefläche und nachfolgender praxisüblicher Bodenbearbeitung auf 10-15 cm können in einer normalen Fruchtfolge alle Kulturen problemlos nachgebaut werden. Bei Ausfall der Kultur im Herbst können mit dem Mittel behandelte Flächen mit Winterweizen direkt neu gesät werden, während bei einem vorzeitigen Umbruch des Wintergetreides im Frühjahr zwischen der Behandlung und der Neuansaat von Sommerkulturen ein Zeitraum von 12 Wochen liegen sollte. Nach der üblichen Bodenbearbeitung können dann folgende Kulturen angebaut werden: Sommerweizen, Sommergerste, Kartoffeln, Erbsen, Bohnen. Nach einer tiefer mischenden Bodenbearbeitung z.B. mit dem Grubber auf mindestens 20 cm bzw. Pflugarbeit sind des Weiteren folgende Ersatzkulturen für den Anbau geeignet: Lupinen, Mais, Hafer, Rüben, Sommerraps, Sonnenblumen, Öllein.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang Mittel vor Gebrauch gut schütteln. Spritzgerätebehälter zu 2/3 mit Wasser füllen, Rührwerk einschalten, Produkt zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Nach Arbeitspausen die Spritzbrühe erneut gut aufrühren. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt benötigt wird. Mischbarkeit Das Mittel kann mit Insektiziden und Herbiziden gemischt werden. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und

90


Orefa® Diflufenican + Isoproturon

Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können. Ausbringung der Spritzflüssigkeit Mittel nur mit exakt arbeitenden Spritzgeräten und geeigneten Düsen bei einem Druck von 2-4 bar in 200-400 l Wasser ausbringen. Überlappung und Abdrift auf empfindliche Nachbarkulturen vermeiden.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Achtung Gefahrenpiktogramme: GHS08, GHS09 Gefahrenhinweise: H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P201: Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P280: Schutzhandschuhe/-kleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. P308+P313: BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH208: Enthält 1,2-Benzisothiazolin-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS210: Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS220: Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN160: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Orefa® ist eingetragene Marke der Plantan GmbH.

91


Produkt

92


Orefa® Dithianon 70 WG/Orefa® Dithianon WG

Orefa® Dithianon 70 WG Orefa® Dithianon WG Wirkstoff: 700 g/kg Dithianon Wasserdispergierbares Granulat

GP 004424-00/015 GP 004424-00/050

WIRKUNGSWEISE

Kontaktfungizid zum vorbeugenden Einsatz, welches ohne Resistenzrisiko die Sporenkeimung unterbindet. Die lang andauernde Haftung und hohe Regenfestigkeit sorgen für eine sichere und langanhaltende Wirkung. Durch Niederschläge und Tau wird die Wirkstoffabgabe immer wieder neu aktiviert. Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): M9

WIRKUNGSSPEKTRUM

Hopfen: Kernobst (ausgenommen Birne): Sauerkirsche, Süßkirsche: Birne: Weinrebe:

Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli) Schorf (Venturia spp.) Sprühfleckenkrankheit (Blumeriella jaapii) Schorf (Venturia spp.) Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila) Phomopsis viticola Falscher Mehltau (Plasmopara viticola)

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Hopfen, Freiland Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis

Kernobst (ausgenommen: Birne), Freiland Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis Sauerkirsche, Süßkirsche, Freiland Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Birne, Freiland Bis BBCH 65 Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli) (Sekundärinfektion)  bis BBCH 37: 0,9 kg/ha, bis BBCH 55: 1,4 kg/ha, über BBCH 55: 2 kg/ha, pro Vegetationsperiode maximal 14,9 kg/ha Mittel, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 10, in der Kultur bzw. je Jahr: 10  Spritzen oder sprühen  14 Tage Schorf (Venturia spp.)  0,25 kg/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 12, in der Kultur bzw. je Jahr: 12  Spritzen oder sprühen  21 Tage Sprühfleckenkrankheit (Blumeriella jaapii)  0,25 kg/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3  Spritzen oder sprühen  21 Tage Schorf (Venturia spp.)  0,25 kg/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 4, in der Kultur bzw. je Jahr: 4  Spritzen oder sprühen  F

93


Orefa® Dithianon 70 WG/Orefa® Dithianon WG

Kultur/Einsatzzeitpunkt Weinrebe (Nutzung als Keltertraube), Freiland Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis, bis vor der Blüte

Weinrebe (Nutzung als Keltertraube), Freiland Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila), Phomopsis viticola  Basisaufwand: 0,3 kg/ha in maximal 400 l/ha Wasser, ES 61: 0,6 kg/ha in maximal 800 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 8  Spritzen oder sprühen  49 Tage Falscher Mehltau (Plasmopara viticola)  Basisaufwand: 0,2 kg/ha in maximal 400 l/ha Wasser, ES 61: 0,4 kg/ha in maximal 800 l/ha Wasser, ES 71: 0,6 kg/ha in maximal 1.200 l/ha Wasser, ES 75: 0,8 kg/ha in maximal 1.600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 8, in der Kultur bzw. je Jahr: 8  Spritzen oder sprühen  49 Tage

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE GEMÄSS § 18A PflSchG BZW. ART. 51 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 GENEHMIGTE ANWENDUNGSGEBIETE

WICHTIGER HINWEIS: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in weiteren Anwendungsgebieten genehmigt. Bei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde und daher nicht ausreichend ausgetestet und geprüft ist. Mögliche Schäden auf Grund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels sind daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen. Kultur/Einsatzzeitpunkt Spargel (Ertrags- und Junganlagen), Freiland Ab BBCH 51 Bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis Aprikose, Pfirsich, Freiland Ab BBCH 51

Sauerkirsche, Süßkirsche, Freiland Ab BBCH 10 (gilt nicht für Kirschenschorf) Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

94

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Laubkrankheit (Stemphylium botryosum)  0,8 kg/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3, Abstand: 7-10 Tage  Spritzen  F Kräuselkrankheit (Taphrina deformans)  0,25 kg/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3, Abstand: 10-14 Tage  Spritzen oder sprühen  F Blattbräune (Gnomonia erythrostoma) (nur zur Befallsminderung), Schrotschusskrankheit (Stigmina carpophila), Kirschenschorf (Venturia cerasi)  0,25 kg/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3, Abstand: 10-14 Tage  Spritzen oder sprühen  21 Tage


Orefa® Dithianon 70 WG/Orefa® Dithianon WG

Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Birne, Freiland Schorf (Venturia spp.) Ab BBCH 65  0,25 kg/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l/ha und je Bei Infektionsgefahr bzw. ab m Kronenhöhe Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Warndiensthinweis Anwendung: 8, in der Kultur bzw. je Jahr: 12  Spritzen oder sprühen  21 Tage Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW604: Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat. Für Hopfen, Birne, Süß- und Sauerkirsche, Aprikose und Pfirsich, Kernobst (ausgenommen Birne) gilt: NW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Reduzierter Abstand: 90 % 20 m Für Weinrebe und Spargel gilt: NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Weinrebe: Reduzierte Abstände: 50 % 15 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m Spargel: Reduzierte Abstände: 50 % 5 m, 75 % 5 m, 90 % * NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Weinrebe: Abstand: 20 m Spargel: Abstand: 10 m

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren.

95


Orefa® Dithianon 70 WG/Orefa® Dithianon WG

Ansetzvorgang Tank zu ½ bis ¾ mit Wasser füllen. Orefa® Dithianon 70 WG zugeben. Gegebenenfalls Mischpartner zugeben. Mit der Restmenge Wasser auffüllen und Rührwerk einschalten, um das Mittel gleichmäßig in der Spritzbrühe zu verteilen. Nie mehr Spritzflüssigkeit ansetzen als benötigt. Spritzflüssigkeit direkt nach dem Ansetzen ausbringen. Mischbarkeit Generell ist Orefa® Dithianon 70 WG mit anderen Produkten z.B. PYRUS® mischbar. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können. Um Pflanzenschäden in Kernobst zu vermeiden, raten wir von einer Mischung mit Sommeröl nach dem Austrieb ab. Der Abstand zwischen einer Behandlung mit Orefa® Dithianon 70 WG und einer Ölanwendung sollte mindestens 5 Tage betragen. In Reben der Sorte Trollinger nach der Blüte Orefa® Dithianon 70 WG nicht gemeinsam mit ECformulierten Produkten ausbringen. Spritztechnik Die empfohlene Konzentration ist für das Spritzverfahren (1-fach) bei 400-1600 l/ha Spritzbrühe gültig (regionale Empfehlungen beachten). Sollte das Produkt im Sprühverfahren angewendet werden, ist die Konzentration entsprechend der verringerten Wassermenge zu erhöhen. Besondere Hinweise im Weinbau: Direktzuglagen: Die empfohlene Wassermenge im Weinbau liegt abhängig vom Entwicklungsstadium der Reben und von der Applikationstechnik zwischen 100 und 800 l/ha. Es ist auf eine gleichmäßige und flächendeckende Benetzung der Reben zu achten. Zur Vermeidung von Abtropfverlusten, sollten zur Behandlung der gesamten Laubwand maximal 800 l/ha und zur Behandlung der Traubenzone maximal 400 l/ha Wasser ausgebracht werden. Steillagen: Bitte beachten Sie die Empfehlungen der örtlichen Beratung zu Aufwandmengen und Wassermenge.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Gefahr Gefahrenpiktogramme: GHS05, GHS06, GHS08, GHS09 Gefahrenhinweise: H301: Giftig bei Verschlucken. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318: Verursacht schwere Augenschäden. H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen. H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P202: Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P261: Einatmen von Staub vermeiden. P264: Nach Gebrauch verschmutzte Körperteile gründlich waschen. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P272: Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P280: Schutzhandschuhe/-kleidung und Augenschutz tragen. P301: + P330 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. P303: + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Mit viel Wasser und Seife waschen. P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P362 + P364: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.

96


Orefa® Dithianon 70 WG/Orefa® Dithianon WG

P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P405: Unter Verschluss lagern. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz “Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SF1891: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS120: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN3842: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. NN180: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae (Erzwespe) eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Orefa® ist eingetragene Marke der Plantan GmbH.

97


Produkt

98


FLUVA-Citro-Pack

Wirkstoff: 240 g/l tau-Fluvalinat 1.000 g/kg Wasserfreie Citronensäure Emulsion, Öl in Wasser

WIRKUNGSWEISE

FLUVA-Citro-Pack besteht aus FLUVA (GP 024218-00/006) und Plantan Citro-Acid (LZ 007571-00/00) und ist speziell für den Einsatz im Raps vorgesehen. FLUVA besitzt eine sichere Kontakt- und Fraßwirkung gegen beißende und saugende Insekten und gehört zur Gruppe der Pyrethroide der Klasse I. Dies ermöglicht eine gute Bekämpfung auch der Rapsglanzkäfer, die gegen Pyrethroide der Klasse II resistent sind. Der Vorteil von FLUVA ist seine gute Sofort- und anhaltende Dauerwirkung sowie die gute Regenbeständigkeit des angetrockneten Spritzbelages. Bereits bei niedrigen Temperaturen entwickelt der Wirkstoff in FLUVA seine volle Wirkung, außerdem kann FLUVA auch noch während der Rapsblüte eingesetzt werden, da es nicht schädigend für Bienen ist. Empfehlenswert ist jedoch die frühzeitige Anwendung bereits bei Beginn eines Schädlingsbefalls, denn die gute Dauerwirkung von FLUVA ermöglicht eine wirkungsvolle und langanhaltende Bekämpfung. Plantan Citro-Acid verbessert die Löslichkeit verschiedener Tankmischungskomponenten insbesondere beim Einsatz von FLUVA gemeinsam mit borhaltigen Blattdüngern in besonders kaltem oder hartem Wasser durch die Herabsetzung des pH-Wertes der Spritzbrühe. Durch die Zugabe von Bordüngern kann es zu einem starken Anstieg des pH-Wertes in der Spritzbrühe kommen, jedoch werden bei einem hohen pH-Wert viele Wirkstoffe schneller hydrolisiert (abgebaut). Die Schaffung eines sauren Milieus sorgt dafür, dass FLUVA optimal wirken kann, da sich lösliche Komplexe bilden bzw. die Wirkungsdauer des tau-Fluvalinats optimiert wird. Plantan Citro-Acid selbst hat keine insektizide Wirkung. Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe) tau-Fluvalinat: 3A.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur / Einsatzzeitpunkt

Raps, Freiland Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Beißende Insekten* (ausgenommen: Großer Rapsstängelrüssler, Kohltriebrüssler), Kohlschotenmücke  0,2 l/ha FLUVA und 150 g/100 l Spritzbrühe Plantan CitroAcid Bei 200 l/ha Wasser: 0,2 l/ha FLUVA + 300 g/ha Plantan Citro-Acid, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha  Spritzen  56 Tage *WW7091

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu

99


beachten. Reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 15 m NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

RESISTENZMANAGEMENT

WW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE Tankmischungen aus FLUVA und Blattdüngern (insbesondere borhaltige Blattdünger): Zugabe von 150 g Plantan Citro-Acid pro 100 l Spritzbrühe, d.h.: 200 ml FLUVA + 300 g Plantan Citro-Acid bei 200 l Wasser/ha.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang Tank mindestens zur Hälfte mit Wasser füllen, dann immer zuerst die Citronensäure hinzugeben und das Rührwerk einschalten, bevor bei laufendem Rührwerk und weiter einlaufendem Wasser das FLUVA dazu gegeben wird. Die Nutzung einer Frischwasserschleuse ist von Vorteil. Danach bei weiter einlaufendem Wasser maximal ein Fungizid zugeben und zuletzt maximal einen Blattdünger und das restliche Wasser ergänzen. Das Rührwerk unbedingt durchgehend laufen lassen und die Mischung umgehend unter laufendem Rührwerk ausbringen. Bei Tankmischungen mit Blattdüngern ist darauf zu achten, dass Spritzen möglichst bis zur technisch bedingten Restmenge geleert werden, bevor eine neue Mischung angesetzt wird. In diesem Fall sollte nicht mehr als maximal 10 % Restmenge im Tank bleiben, der dann wieder bis mindestens zur Hälfte mit Wasser gefüllt werden sollte, bevor die übrigen Komponenten in der genannten Reihenfolge zugegeben werden. Die für FLUVA angegebenen Aufwandmengen auch bei dem Zusatz von Plantan Citro-Acid nicht unteroder überschreiten. Die Gebrauchsanweisungen der Mischpartner sind unbedingt zu beachten. Mischbarkeit Plantan Citro-Acid ist mischbar mit FLUVA. FLUVA und Plantan Citro-Acid sind ebenso mischbar mit den im Raps gängigen Fungiziden sowie mit üblichen Blattdüngern – auch borhaltigen. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können.

100


Die Gebrauchsanleitungen der Einzelkomponenten FLUVA und Plantan Citro-Acid sind unbedingt ebenfalls zu beachten und können den Etiketten der Einzelgebinde entnommen werden. Insbesondere gilt dies für die folgenden Punkte:

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung FLUVA: Signalwort: Achtung Gefahrenpiktogramme: GHS09 Gefahrenhinweise: H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Plantan Citro-Acid: Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Achtung Gefahrenpiktogramme: GHS07 Gefahrenhinweise: H315: Verursacht Hautreizungen. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H335: Kann die Atemwege reizen. Sicherheitshinweise: P261: Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302+P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P304+P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P312: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P332+P313: Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P337+P313: Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362+P364: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P405: Unter Verschluss aufbewahren. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SB193: Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden. Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab oder treten weitere auf, muss ein Arzt aufgesucht werden. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF1891: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.

101


SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS120: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Unbedingt beachten: NB6623: Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-BiosyntheseHemmer an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00 Uhr angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ist ausweislich der Gebrauchsanleitung des Fungizids auch während des Bienenfluges ausdrücklich erlaubt. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S 1410, beachten. Schutz von Nutzorganismen NN335: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Erigone atra (Zwergnetzspinne) eingestuft. NN361: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. NN3842: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. NN410: Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen. NN160: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. FLUVA ist auch solo erhältlich.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

102


Gibb 3

Gibb 3

Wirkstoff: 10 % Gibberellinsäure (GA3) Wasserlösliche Tablette

005879-00

WIRKUNGSWEISE

Wachstumsregler mit natürlichem Ursprunng.

WIRKUNGSSPEKTRUM

Weinreben: Zur Lockerung des Traubenstielgerüstes zur vorbeugenden Behandlung gegen Essigfäule und Botrytis cinerea. Birne: Förderung des Fruchtansatzes auch nach Spätfrost.

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

Sortenempfehlung Wein: Nach bisherigen Erkenntnissen hat sich Gibb 3 in den Sorten Spätburgunder, Grauburgunder, Weißburgunder, Schwarzriesling und Portugieser bewährt.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Weinreben (Nutzung als Keltertraube), Freiland BBCH 62-68

Schadorganismus/Zweckbestimmung, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Lockerung des Traubenstielgerüstes zur vorbeugenden Behandlung gegen Essigfäule und Botrytis cinerea 160 g/ha (entspricht 16 Tabletten/ha) in 800 l/ha Wasser, Anzahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen F

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE GEMÄSS § 18A PflSchG BZW. ART. 51 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 GENEHMIGTE ANWENDUNGSGEBIETE

WICHTIGER HINWEIS: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in weiteren Anwendungsgebieten genehmigt. Bei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde und daher nicht ausreichend ausgetestet und geprüft ist. Mögliche Schäden auf Grund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels sind daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen. Kultur/Einsatzzeitpunkt Birne (Obstbau), Freiland BBCH 61-67 Bei Blüte

Schadorganismus/Zweckbestimmung, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Förderung des Fruchtansatzes 5 Tabletten/ha und je m Kronenhöhe in 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe, Anzahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen F

103


Gibb 3

Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus/Zweckbestimmung, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Birne (Obstbau), Freiland Förderung des Fruchtansatzes BBCH 61-67 Zeitpunkt 1: 2,5 Tabletten/ha und je m Kronenhöhe in 500 l Bei Blüte Wasser/ha und je m Kronenhöhe, Zeitpunkt 2: 2,5 Tabletten/ha und je m Kronenhöhe in 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe, Anzahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand 7-14 Tage Spritzen im Splittingverfahren (2 Behandlungen) F Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

Anwendung in der Weinrebe: Bei regnerischer Witterung Aufwandmenge auf 10 Tabletten pro Hektar reduzieren. Zusatz eines Netzmittels (Adhäsit – reg. Marke Spiess-Urania – 100 ml/100 l Spritzbrühe) ist empfehlenswert. Die Behandlung der Traubenzone ist ausreichend. Anwendung in der Birne: Bei den angegebenen Aufwandmengen handelt es sich um Höchstmengen. Je nach Birnensorte sollte weniger Wirkstoff angewendet werden, da zu hohe Aufwandmengen von Gibb 3 zu einer Veränderung der Fruchtform (kleine und lange Birnen) führen kann. Um diesen Effekt zu minimieren, empfehlen wir eine Kombination mit GIBB PLUS. Sortenspezifische Anwendungsempfehlungen bei Birnen (Beispiele): Sorte Conference Concorde Williams Gellerts

Anwendungsempfehlung In einer Mischung von GIBB PLUS und Gibb 3 Minimum: Gibb 3 3-4 Tabletten + GIBB PLUS 600 ml/ha = Gibb 3 1,5-2 Tabl. + GIBB PLUS 300 ml/ha/m Kronenhöhe Maximum: Gibb 3 5-6 Tabletten + GIBB PLUS 750 ml pro ha = Gibb 3 2,5-3 Tabl. + GIBB PLUS 375 ml/ha/m Kronenhöhe Bei schweren Frostschäden Maximalaufwandmenge nehmen in einer oder zwei Behandlungen.

Alexander Lucas

In einer Mischung von GIBB PLUS und Gibb 3 Minimum: Gibb 3 3-4 Tabletten + GIBB PLUS 600 ml/ha = Gibb 3 1,5-2 Tabl. + GIBB PLUS 300 ml/ha/m Kronenhöhe Maximum: Gibb 3 5 - 6 Tabletten + GIBB PLUS 750 ml/ha = Gibb 3 2,5-3 Tabl. + GIBB PLUS 375 ml/ha/m Kronenhöhe

Vereinsdechants

GIBB PLUS Minimum: 75 ml je 100 l Wasser = 750 ml/ha = 375 ml/ha/m Kronenhöhe Maximum: 100 ml je 100 l Wasser = 1,0 l/ha = 500 ml/ha/m Kronenhöhe

104


Gibb 3

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Mischbarkeit Von Mischungen mit anderen Pflanzenschutzmitteln oder Blattdüngern raten wir ab. Ausbringung der Spritzflüssigkeit Für die Aufnahme des Wirkstoffs ist eine lange Benetzungsdauer von Vorteil. Daher bei trockener Witterung möglichst in den Morgen- oder Abendstunden ausbringen. Spezielle Hinweise Anwendung in der Weinrebe: Gibb 3 fördert die Verrieselung und kann in Abhängigkeit von den äußeren Bedingungen zu einer Ernteverringerung von mehr als 50 % führen. Aufwandmengen strikt einhalten. Nur bei guten Blütebedingungen einsetzen. Unter bestimmten Bedingungen können im Folgejahr Schäden beim Austrieb auftreten und im verringerten Umfang Gescheine angesetzt werden. Die Spritzbrühe innerhalb von 4 Stunden ausbringen.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Gefahrenpiktogramme: Gefahrenhinweise: Keine Sicherheitshinweise: P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

SP1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN100: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzarthropoden eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

105


Produkt

106


GIBB PLUS

GIBB PLUS

Wirkstoff: 10 g/l Gibberelline (GA4/GA7) Wasserlösliches Konzentrat

006898-00

WIRKUNGSWEISE

Wachstumsregler mit natürlichem Ursprung.

WIRKUNGSSPEKTRUM

Anwendung im Apfel: Minderung der Fruchtberostung, Erhaltung der Qualität. Anwendung in der Birne: Förderung des Fruchtansatzes auch nach Spätfrost.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt Apfel, Freiland Ab BBCH 67 Ab Ende der Blüte

Schadorganismus/Zweckbestimmung, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Minderung der Fruchtberostung, Erhaltung der Qualität 0,5 l/ha und je m Kronenhöhe in 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 4, in der Kultur bzw. je Jahr: 4, Abstand: mindestens 10 Tage Spritzen F

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE GEMÄSS § 18A PflSchG BZW. ART. 51 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 GENEHMIGTE ANWENDUNGSGEBIETE

WICHTIGER HINWEIS: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in weiteren Anwendungsgebieten genehmigt. Bei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde und daher nicht ausreichend ausgetestet und geprüft ist. Mögliche Schäden auf Grund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels sind daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen. Kultur/Einsatzzeitpunkt Birne, Freiland BBCH 61-67 Bei Blüte

Birne, Freiland BBCH 61-67 Bei Blüte

Schadorganismus/Zweckbestimmung, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Förderung des Fruchtansatzes 0,5 l/ha und je m Kronenhöhe in 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe, Anzahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen F Förderung des Fruchtansatzes Zeitpunkt 1: 0,25 l/ha und je m Kronenhöhe in 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe, Zeitpunkt 2: 0,25 l/ha und je m Kronenhöhe in 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe, Anzahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2 Spritzen im Splittingverfahren (2 Behandlungen), Abstand 714 Tage F

107


GIBB PLUS

Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE Anwendung im Apfel: Wir empfehlen zur Verminderung der Fruchtberostung bei Äpfeln (Freiland) und Erhaltung der Qualität, 250-500 ml/m Kronenhöhe in 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe ab Ende der Blüte (BBCH 67) zu spritzen. Diese Behandlung sollte dreimal in einem Abstand von 10 Tagen wiederholt werden. Für rostempfindliche Apfelsorten, wie z.B. Golden Delicious, empfehlen wir die höchst zugelassene Aufwandmenge von 500 ml aufzuwenden. Anwendung in der Birne: Sortenspezifische Anwendungsempfehlungen bei Birnen (Beispiele): Sorte Conference Concorde Williams Gellerts

Anwendungsempfehlung In einer Mischung von GIBB PLUS und Gibb 3 Minimum: Gibb 3 3-4 Tabletten + GIBB PLUS 600 ml/ha = Gibb 3 1,5-2 Tabl. + GIBB PLUS 300 ml/ha/m Kronenhöhe Maximum: Gibb 3 5-6 Tabletten + GIBB PLUS 750 ml pro ha = Gibb 3 2,5-3 Tabl. + GIBB PLUS 375 ml/ha/m Kronenhöhe Bei schweren Frostschäden Maximalaufwandmenge nehmen in einer oder zwei Behandlungen.

Alexander Lucas

In einer Mischung von GIBB PLUS und Gibb 3 Minimum: Gibb 3 3-4 Tabletten + GIBB PLUS 600 ml/ha = Gibb 3 1,5-2 Tabl. + GIBB PLUS 300 ml/ha/m Kronenhöhe Maximum: Gibb 3 5-6 Tabletten + GIBB PLUS 750 ml/ha = Gibb 3 2,5-3 Tabl. + GIBB PLUS 375 ml/ha/m Kronenhöhe

Vereinsdechants

GIBB PLUS Minimum: 75 ml je 100 l Wasser = 750 ml/ha = 375 ml/ha/m Kronenhöhe Maximum: 100 ml je 100 l Wasser = 1,0 l/ha = 500 ml/ha/m Kronenhöhe

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Mischbarkeit Anwendung im Apfel: GIBB PLUS kann mit der Mehrzahl der Fungizide, die im Obstbau zugelassen sind, gemischt werden. GIBB PLUS nicht mit Wachstumsreglern mischen. Anwendung in der Birne: Nur mit Gibb 3 mischbar. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit,

108


GIBB PLUS

Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Gefahrenpiktogramme: Gefahrenhinweise: Keine Sicherheitshinweise: P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

SP1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN100: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzarthropoden eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

109


Produkt

110


GLOBARYLL 100

GLOBARYLL 100 Wirkstoff: 100 g/l 6-Benzyladenin Wasserlösliches Konzentrat

006166-00

WIRKUNGSWEISE

GLOBARYLL 100 ist ein Wachstumsregler zur Fruchtausdünnung bei Äpfeln.

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

GLOBARYLL 100 wird nach derzeitigen Erkenntnissen von allen Apfelsorten gut vertragen.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Apfel, Freiland Von Fruchtdurchmesser 10 mm (Nachblütefruchtfall) bis 20 mm (Haselnussgröße)

Zweckbestimmung/Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Fruchtausdünnung  0,75 l/ha und je m Kronenhöhe in 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE GEMÄSS § 18A PflSchG BZW. ART. 51 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 GENEHMIGTE ANWENDUNGSGEBIETE

WICHTIGER HINWEIS: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in weiteren Anwendungsgebieten genehmigt. Bei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde und daher nicht ausreichend ausgetestet und geprüft ist. Mögliche Schäden auf Grund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels sind daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen. Kultur/Einsatzzeitpunkt Zweckbestimmung/Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Apfel, Freiland Förderung der Triebverzweigung Baumschule  5 ml/ha in 450 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Juni bis Juli Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen oder sprühen  F Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH963: Die Anwendung von Wachstumsregulatoren kann in Abhängigkeit von Art und Sorte der Kulturpflanzen sowie von äußeren Rahmenbedingungen unerwünschte Nebenwirkungen mit sich

111


GLOBARYLL 100

bringen. Es wird empfohlen, die Anwendung gemäß der Beratung durch den Pflanzenschutzdienst und unter Beachtung der dabei gegebenen Anweisungen vorzunehmen.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE Zur Fruchtausdünnung bei Äpfeln: Empfohlene Aufwandmenge: witterungsabhängig und in Abhängigkeit vom erwünschten Ausdünnungsgrad 0,5-0,75 l/ha und je m Kronenhöhe. Zerstäubung mit einem hohen Wasservolumen (500 l/ha und je m Kronenhöhe). Anwendungszeitpunkt: Der optimale Anwendungszeitpunkt für dieses Produkt ist bei einem durchschnittlichen Fruchtdurchmesser (mehrjähriges Holz) von 10-12 mm (spätestens: 14 mm), gemessen an der Mittelfrucht. Zur Förderung der Triebverzweigung von Äpfeln: Wir empfehlen die Behandlung der obersten 30-40 cm der Krone bis zum „runoff“.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang Pflanzenschutzmittel vor Gebrauch gut schütteln. ¾ der Wassermenge in Spritzgerätebehälter einfüllen, Rührwerk einschalten, GLOBARYLL 100 zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt benötigt wird. Mischbarkeit GLOBARYLL 100 kann mit der Mehrzahl der Kontaktfungizide, die im Obstbau zugelassen sind, gemischt werden. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können. Ausbringung der Spritzflüssigkeit Für ein gutes Resultat ist warmes Wetter und eine hohe Luftfeuchtigkeit (>70 %) Voraussetzung. Nur auf trockene Bäume sprühen. Unmittelbar nach der Anwendung sollte eine Wärmeperiode von 2-3 Tagen mit Temperaturen von min. 18 °C, besser 20 °C folgen.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Gefahr Gefahrenpiktogramme: GHS05, GHS08 Gefahrenhinweise: H318: Verursacht schwere Augenschäden. H361d: Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Sicherheitshinweise: P280: Augenschutz tragen. P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P308+P313: BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.

112


GLOBARYLL 100

SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW261: Das Mittel ist fischgiftig. NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. NN1513: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze) eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

113


Produkt

114


GROOVE®

GROOVE®

Wirkstoff: 400 g/l Propyzamid Suspensionskonzentrat

006220-60

WIRKUNGSWEISE

GROOVE® wird hauptsächlich über die Wurzel, kaum über die grünen Pflanzenteile aufgenommen. Der Wirkstoff Propyzamid greift in den Eiweißstoffwechsel ein. Die Wirkung wird erst mit Beginn der Vegetation sichtbar, indem die Unkräuter nicht mehr weiterwachsen und absterben. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): K 1

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Winterraps, Freiland Ab BBCH 14 Nach dem Auflaufen, Spätherbst bis Winter, während der Vegetationsruhe

Wurzelzichorie, Chicoree, Freiland Vor dem Auflaufen Endivien, Salate, Freiland Vor dem Auflaufen ODER Nach dem Pflanzen

Rhabarber, Freiland Oktober bis Dezember, nicht im Pflanzjahr Stachelbeere*, Weiße Johannisbeere*, Schwarze Johannisbeere*, Rote Johannisbeere*, Pflaume*, Kernobst*, Sauerkirsche*, Süßkirsche*, Weinrebe (Tafel- und Keltertraube ab 2. Standjahr), Freiland Winter (in der Vegetationsruhe) *ab 1. Standjahr Erdbeere, Freiland, Winter (in der Vegetationsruhe)

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Ausfallgetreide, Acker-Fuchsschwanz (schwer bekämpfbare Unkräuter), Trespe-Arten, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Vogel-Sternmiere  1,25 l/ha (Acker-Fuchsschwanz (schwer bekämpfbare Unkräuter): 1,875 l/ha) in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter  3,75 l/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 (Anwendungstechnik für Endivien, Salate, Chicoree: mit Einregnen)  Spritzen  F WP7261: Kein Nachbau von Wintergerste. WP727: Kein Nachbau von Zuckerrüben und Sonnenblumen. WP775: Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide, möglich. Einkeimblättrige Unkräuter  3,75 l/ha in 400 bis 1000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere  6,25 l/ha in 400 bis 1000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F

Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere  1,25 l/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F WP775: Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide, möglich.

115


GROOVE®

Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Ziergehölze, ab 1. Standjahr, Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere Freiland  6,25 l/ha in 1500 bis 2000 l/ha Wasser, Anzahl Winter (in der Vegetationsruhe) Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  N Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Wartezeit N: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE GEMÄSS § 18A PflSchG BZW. ART. 51 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 GENEHMIGTE ANWENDUNGSGEBIETE

WICHTIGER HINWEIS: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in weiteren Anwendungsgebieten genehmigt. Bei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde und daher nicht ausreichend ausgetestet und geprüft ist. Mögliche Schäden auf Grund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels sind daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen. Kultur/Einsatzzeitpunkt Weiden-Arten (Nutzung der Rinde, Verwendung als Arzneipflanze), Freiland Im Pflanzjahr und ab 2. Standjahr, während der Vegetationsruhe, Spätherbst bis Winter Schalenobst, Aprikose, Pfirsich, ab 1. Standjahr, Freiland Winter (in der Vegetationsruhe) Himbeerartiges Beerenobst, Schwarzer Holunder, Heidelbeere, ab 1. Standjahr, Freiland Winter (in der Vegetationsruhe) Melisse, Minze-Arten (Blattund Blütennutzung, Verwendung als teeähnliches Erzeugnis), Freiland Ab Ende des Blattfalls. Pflanze bzw. oberirdische Teile abgestorben oder Pflanze in Winter- bzw. Vegetationsruhe Im Pflanzjahr und ab 2. Standjahr, während der Vegetationsruhe, Spätherbst bis Winter

116

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere  3,75 l/ha in 400 bis 1000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere  6,25 l/ha in 400 bis 1000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere  3,75 l/ha in 400 bis 1000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere  1,25 l/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F


GROOVE®

Kultur/Einsatzzeitpunkt Kamille-Arten (Blatt- und Blütennutzung), Spitzwegerich (Blattnutzung), Verwendung als teeähnliches Erzeugnis, Freiland Vor dem Auflaufen Traubensilberkerze (Wurzelnutzung, Verwendung als teeähnliches Erzeugnis), Freiland Vor dem Austrieb Salat-Arten (Nutzung als BabyLeaf-Salat), Freiland Nach der Saat

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere  1,25 l/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F

Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter  2,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen mit Einregnen  F Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Für die Anwendung in Winterraps gegen Ackerfuchsschwanz (schwer bekämpfbare Unkräuter) sowie Salat-Arten (Nutzung als Baby-Leaf-Salat) gilt: NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Für Wurzelzichorie, Endivien, Salate, Rhabarber, Chicoree, Weiden-Arten, Himbeerartiges Beerenobst, Schwarzer Holunder, Heidelbeere gilt: NT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

117


GROOVE®

Für Stachelbeere, Weiße Johannisbeere, Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Pflaume, Kernobst, Sauerkirsche, Süßkirsche, Weinrebe, Ziergehölze, Schalenobst, Aprikose, Pfirsich gilt: NT103: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW705: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE Kühle Witterung und Feuchtigkeit erhöhen die Wirkung. Feuchtigkeit ist zur Erzielung einer optimalen Wirkung entscheidend. Nur bei genügend Niederschlägen gelangt das Mittel in die Wurzelzone der Unkräuter und kann wirksam werden. Wird GROOVE® bei anhaltender Trockenheit gespritzt, ist die Wirkung nicht gesichert. Unter diesen Bedingungen erweist sich eine Beregnung als vorteilhaft. Die Spritzung in den Monaten November bis Dezember schaltet dieses Risiko nach unseren Erfahrungen aus. Außerdem befinden sich die Quecke u.a. ausdauernde Ungräser zu diesem Zeitpunkt in Vegetationsruhe und sind dadurch optimal bekämpfbar. In extrem trockenen Wintern ist eine zusätzliche Beregnung vorteilhaft. Kühles Wetter – mittlere Temperatur unter ca. 10 °C – sichert die Wirkung. Bei Flächen, die mit organischen Bodenabdeckungen, z.B. Rindenmulch, abgedeckt sind, ist eine Minderwirkung möglich, da diese Substrate einen Teil des Wirkstoffes absorbieren können. Eine Abdrift oder ein Abschwemmen auf benachbarte Kulturen, insbesondere Zierrasen, muss unbedingt vermieden werden. Pflanzen-/Sortenverträglichkeit GROOVE® ist von hoher Verträglichkeit für Ziergehölze, Kern- und Steinobst, Johannisbeeren, Stachelbeeren, Erdbeeren, Winterraps, Salat, Chicoree, Wurzelzichorie, Rhabarber und Weinreben. Für alle genehmigten Anwendungsgebiete gilt: In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden. KULTURSPEZIFISCHE ANWENDUNGSHINWEISE Zierpflanzenbau Ziergehölze In Ziergehölzen ab 1. Standjahr (frühestens jedoch nach Beendigung der 1. Vegetationsperiode) im Winter (in der Vegetationsruhe) einsetzen (November-März). Ziergehölzanlagen ab 1. Standjahr sind Pflanzungen, die (nach erfolgter Pflanzung) während einer ganzen Vegetationsperiode am Endstandort tief und voll durchwurzeln konnten. Bei bodendeckenden Ziergehölzen kann GROOVE ® unbedenklich über die Pflanzen gespritzt werden. Der Boden sollte zum Zeitpunkt der Anwendung schnee- und eisfrei sein. Wirkungsspektrum: Gut bekämpfbar: Gemeine Quecke, Ackerfuchsschwanz, Trespen-Arten, Windhalm, Weidelgras-Arten, Rispen-Arten, Gemeines Knaulgras, Schwingel-Arten, Vogelmiere, Ehrenpreis-Arten, Wildes Stiefmütterchen, Taubnessel-Arten und Schlitzblättriger Storchschnabel.

118


GROOVE®

Nicht ausreichend bekämpfbar: Segge-Arten, Hirtentäschelkraut, Echte Kamille, Knöterich-Arten, Kriechender Hahnenfuß, Hederich, Sauerampfer, Kreuzkraut-Arten, Löwenzahn, Weißklee, Große Brennnessel, Wicken-Arten, Giersch, Distel-Arten, Gundermann, Gänsefingerkraut und Ampfer-Arten. Pflanzen-/Sortenverträglichkeit: Folgende Gehölzarten wurden getestet und sind verträglich: Abies ssp., Abies nordmanniana, Acer campestre, Acer platanoides, Acer pseudo-platanus, Ailiscus spp., Alnus glutinosa, Amelanchier canadensis, Aralia elata, Azalea mollis, Berberis buxifolia ‘Nana’, Berberis candidula, Berberis julianae, Berberis thunbergii, Buddleia spp., Buxus, Callicarpa bodinjeri var. Giraldii, Calluna vulgaris, Campsis radicans, Carpinus betulus, Catalpa bignonoiodes, Cedrus atlantica glauca, Cephalotaxus fortunei, Cercis canadensis, Chaenomeles japonica, Chamaecyparis columnaris, Chamaecyparis lawsoniana ‘Ellwoodii’, Chamaecyparis nootkatensis, Chamaecyparis obtusa, Chamaecyparis pisifera, Cornus alba ‘Sibirica’, Cornus mas, Corylus avellana, Cotinus coggygria, Cotoneaster dammeri, Cotoneaster dammeri ‘Skogholmen’, Cotoneaster divaricatus, Cotoneaster horizontalis, Cotoneaster praecox, Cotoneaster salicifolius, Crataegus monogyna, Cytisus praecox "Hollandia", Deutzia gracilis, Eleagnus angustifolia, Erica ssp., Erica carnea, Euonymus europaeus, Euonymus fortunei var. Radicans, Fagus sylvatica, Forsythia spp., Fraxinus excelsior, Ginkgo biloba, Hamamelis mollis, Hedera helix, Hydrangea macrophylla, Hypericum calycinum, Ilex aquifolium, Juniperus chinensis ‘Pfitzeriana’, Juniperus communis, Juniperus horizontalis, Juniperus sabina, Juniperus squamata, Juniperus virginiana, Kerria japonica, Kolkwitzia amabilis, Laburnum anagyrioides, Larix decidua, Ligustrum vulgare, Ligustrum ovalifolium, Lonicera nitida, Lonicera pileata, Lonicera xylosteum, Mahonia aquifolium, Malus bacc. Purpurea, Metasequoia glyptostroboides, Philadelphus spp., Picea abies (P. excelsa), Picea glauca, Picea omorica, Picea pungens glauca, Picea pungens glauca, Pinus leucodermis, Pinus mugo (P. Montana mughus), Pinus nigra, Pinus strobus, Pinus sylvestris, Pinus wallichiana (P. griffithii), Podocarpus koreana, Potentilla fruticosa, Prunus avium, Pseudotsuga menziesii (Douglasie), Pyracantha coccinea, Quercus robur, Quercus rubra, Rhododendron ssp., Rhododendron japonicum (Azalea mollis), Rhus typhina, Robinia hispida, Rosa canina, Rosa multiflora, Rosa rugosa, Salix caprea, Sambucus racemosa, Sorbus aucuparia, Spiraea X arguta, Spiraea spp., Symphoricarpos X chenaultii, Syringa, Tamarix pentandra, Taxus baccata, Taxus cuspidata, Taxus X media, Thuja occidentalis, Thuja orientalis, Thuja standishii, Thujopsis dolobrata, Torreya nucifera, Tsuga candensis, Viburnum spp., Weigela florida (W. rosea), Weigela "Bristol Ruby), Weigela "Styriaca". Ziergehölzarten, die GROOVE® nicht vertragen, sind bisher noch nicht bekannt geworden. Nachbau: Nach einer Anwendung im Winterhalbjahr sollte ein Neu- bzw. Unterpflanzen von Gehölzen erst im folgenden Herbst erfolgen. Für die Neuansaat von Gräsern ist eine Wartefrist von mindestens 1½ Jahren notwendig. Heilpflanzenbau Weiden-Arten (Nutzung der Rinde, Verwendung als Arzneipflanze) Pflanzen-/Sortenverträglichkeit: Sorten bzw. Unterlagen, die GROOVE® nicht vertragen, sind uns bisher nicht bekannt. In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden. Obstbau Kernobst, Pflaume, Süß- und Sauerkirsche, Johannis- und Stachelbeeren Wirkungsspektrum: Gut bekämpfbar: Gemeine Quecke, Ackerfuchsschwanz, Windhalm, Trespen-Arten, Gemeines Knaulgras, Schwingel-Arten, Weidelgras-Arten, Rispen-Arten, Vogelmiere, Taubnessel-Arten und Ehrenpreis-Arten. Nicht ausreichend bekämpfbar: Giersch, Distel-Arten, Gundermann, Gänsefingerkraut, Kriechender Hahnenfuß, Ampfer-Arten, Gemeines Kreuzkraut, Löwenzahn und Weißklee. Schachtelhalm-Arten werden durch mehrjährige Anwendung verdrängt. Pflanzen-/Sortenverträglichkeit: Sorten von Apfel, Birne, Kirsche, Pflaume, Zwetsche, Johannisbeere sowie Stachelbeere, die GROOVE® nicht vertragen, sind uns bisher nicht bekannt geworden. Das gleiche gilt für alle Unterlagen der einzelnen Arten. Die Spritzung von Strauchbeerenobst sollte im Dezember abgeschlossen sein.

119


GROOVE®

Nachbau: Nach einer Anwendung im Winterhalbjahr sollte ein Neu- bzw. Unterpflanzen von Gehölzen erst im folgenden Herbst erfolgen. Für die Neuansaat von Gräsern ist eine Wartefrist von mindestens 1½ Jahren notwendig. Erdbeeren Wirkungsspektrum: Gut bekämpfbar: Ausfallgetreide, Rispen-Arten, Ackerfuchsschwanz, Trespen-Arten, Windhalm, Grassamenausfall, Vogelmiere, Ehrenpreis und Wildes Stiefmütterchen. Nicht ausreichend bekämpfbar: Gemeine Quecke, rote Taubnessel, Kamille-Arten, Wegerich-Arten, Stumpfblättriger Ampfer, Gemeines Kreuzkraut und Löwenzahn. Pflanzen-/Sortenverträglichkeit: GROOVE® zeigt eine gute Verträglichkeit in Erdbeeren, z.B. in den Sorten Honeoye, Korona, Elsanta, Senga Sengana, Pandora, Darselect, Florence, Rosie, Symphony oder Eros. Unverträgliche Erdbeersorten sind bisher nicht bekannt. Nachbau: Nachbau aller Kulturen ist im Herbst des Folgejahres nach normaler Pflugfurche möglich. Bei vorzeitigem Umbruch der Erdbeeren im Frühjahr können nach tiefem Umpflügen Kartoffeln, Mais, Erbsen, Bohnen, Leguminosen aller Art, alle Kohlarten und Sommerraps nachgebaut werden. Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide, möglich. Aprikose, Pfirsich, Himbeerartiges Beerenobst, Schwarzer Holunder, Heidelbeere Pflanzen-/Sortenverträglichkeit: Sorten bzw. Unterlagen, die GROOVE® nicht vertragen, sind uns bisher nicht bekannt. In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden. Schalenobst Die Anwendung erfolgt praxisüblich im Spritzverfahren. GROOVE® wird hauptsächlich über die Wurzel, kaum über grüne Pflanzenteile, aufgenommen. Kühle Witterung und Feuchtigkeit erhöhen die Wirkung. Pflanzen-/Sortenverträglichkeit: Sorten bzw. Unterlagen, die GROOVE® nicht vertragen, sind uns bisher nicht bekannt. In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden. Ackerbau Winterraps GROOVE® wird gespritzt ab 4-Blatt-Stadium (BBCH 14) des Rapses, wenn der Boden feucht ist bzw. nachfolgend Niederschläge fallen. Kühles Wetter sichert die Wirkung. Die Spritzungen können im Spätherbst und Winter bis Februar erfolgen. Die volle Wirkung von GROOVE ® tritt im folgenden Frühjahr ab Februar ein. GROOVE® kann auf gefrorenen, aber schneefreien Boden gespritzt werden. Ein feinkrümeliges, gut abgesetztes Saatbett ist wichtig, um eine sichere Wirkung zu erzielen. Ist der Boden, z.B. nach pflugloser Bodenbearbeitung, nicht ausreichend rückverdichtet und grobklutig sowie mit Strohresten bedeckt, sind Minderwirkungen möglich. Zu Minderwirkungen kann es auch kommen, falls unmittelbar nach der Anwendung eine längere Trockenperiode folgt und/oder die Ungräser bzw. das Ausfallgetreide das Bestockungsstadium überschritten haben. Wirkungsspektrum: Gut bekämpfbar: Ackerfuchsschwanz, Ausfallgetreide (alle aufgelaufenen und keimenden Getreidearten), Windhalm, Einjährige Rispe, Grassamen-Ausfall, Trespen, Ehrenpreis-Arten und Vogelmiere. Nicht ausreichend bekämpfbar: Gemeine Quecke, Hederich, Ackerhellerkraut, Hirtentäschelkraut, Kamille-Arten, Klettenlabkraut, Ackerstiefmütterchen, Windenknöterich, Ackervergissmeinnicht und Taubnessel-Arten. Pflanzen-/Sortenverträglichkeit: Unverträgliche Rapssorten sind bisher nicht bekannt. Bei Anwendung ab 4-Blatt-Stadium des Rapses in gesunden Beständen, auf einem feinkrümeligen und gut abgesetzten Saatbett ist GROOVE ® gut verträglich. Wuchshemmungen bzw. Ausfall von einzelnen Pflanzen sind möglich unter ungünstigen Bedingungen, nach Anwendung von GROOVE® auf gestressten Winterraps-Beständen. Zu solch ungünstigen Bedingungen zählen unter anderem ein grobklutiges Saatbett, durch Pilze bzw. Insekten,

120


GROOVE®

Staunässe, Trockenheit oder Nährstoffmangel geschwächte Bestände und Flächen mit unzureichender Vorwinterentwicklung insbesondere bei Spätsaaten. Nachbau: Nachbau aller Kulturen ist im Herbst des Folgejahres nach gründlicher Durchmischung des Bodens möglich. Bei vorzeitigem Umbruch des Winterrapses im Frühjahr können nach tiefem Umpflügen Kartoffeln sowie Mais und nach starker Durchmischung Erbsen, Bohnen, Leguminosen aller Art, Sonnenblumen, alle Kohlarten und Sommerraps nachgebaut werden. Kein Nachbau im Frühjahr möglich von Sommergetreide, Gräsern und Kleegras-Mischungen sowie Rüben. Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide möglich. Gemüsebau Rhabarber Bei ausreichender Bodenfeuchte und kühlem Wetter, d.h. bei absolutem Ruhezustand der Pflanzen anwenden. Wirkungsspektrum: Gut bekämpfbar: Gemeine Quecke, Ackerfuchsschwanz, Einjährige Rispe, Vogelmiere, Ackergänsedistel, Windhalm, Trespen-Arten, Gemeines Rispengras, Grassamenausfall und Ehrenpreis-Arten. Nicht ausreichend bekämpfbar: Hirtentäschel, Klettenlabkraut, Knöterich-Arten, Taubnessel-Arten und Kleine Brennnessel. Salate, Endivien, Chicoree und Wurzelzichorie Optimale Ergebnisse in Salaten und Endivien werden nur durch Einregnen erzielt! Gegen aus Samen auflaufende ein- und zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Korbblütler und Winden-Arten) in Salaten und Endivien im Freiland: 1. Vorauflaufanwendung mit Einregnen (mindestens 15 mm = 15 l Wasser/m²), nur zur Minderung der Unkrautkonkurrenz. 2. Nach dem Pflanzen (innerhalb von 3 Tagen) mit Einregnen (mindestens 15 mm = 15 l Wasser/m²). Gegen aus Samen auflaufende ein- und zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Korbblütler und Winden-Arten) in Chicoree im Freiland vor dem Auflaufen spritzen mit Einregnen. Gegen aus Samen auflaufende ein- und zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Korbblütler und Winden-Arten) in Wurzelzichorie im Freiland vor dem Auflaufen spritzen. Wirkungsspektrum: Gut bekämpfbar: Acker-Fuchsschwanz, Deutsches Weidelgras, Ausfallgetreide, Einjährige Rispe, Gemeine Rispe, Hirse-Arten, Knöterich-Arten, Ehrenpreis-Arten, Gänsefuß-Arten, Hirtentäschelkraut, Vogelmiere, Taubnessel-Arten, Kleine Brennnessel. Nicht ausreichend bekämpfbar: Behaartes Franzosenkraut, Sumpflabkraut, Echte Kamille, Bingelkraut, Kreuzkraut-Arten, Schwarzer Nachtschatten, Kohlgänsedistel und Wicken-Arten. Pflanzen-/Sortenverträglichkeit: Eine Behandlung mit GROOVE® sollte nicht erfolgen, wenn die Pflanzen unter außergewöhnlichen Stressbedingungen stehen (z.B. große Hitze, Trockenheit), da es unter diesen Umständen zu Schäden kommen kann. Eine Anwendung unter Glas oder Folie kann ebenfalls nicht empfohlen werden. Folgende Salatsorten sind nach bisherigen Erfahrungen verträglich: Kopfsalat: Attraktion, Benita, Blondine, Brezan, Britt, Capo, Cindy, Dolly, Dua, Grosso, Kagraner Sommer, Libusa, Luna, Marian, Mariska, Meridian, Milan, Mondian, Newton, Primeur, Reskia, Savio, Sindy, Skipper, Soraya, Sprinter, Viruzan, Wodan. Eissalat: Saladin. Endivien: Aveno, Escariol grün. Bubikopf zeigt leichte Ausdünnung ohne wirtschaftliche Bedeutung. GROOVE® zeigt eine gute Verträglichkeit in Chicoree. Unverträgliche Sorten sind bisher nicht bekannt. GROOVE® zeigt eine gute Verträglichkeit in Wurzelzichorie (Sorte Fredonia). Nachbau: Wärme in Verbindung mit Feuchtigkeit beschleunigt den Wirkstoffabbau, während Trockenheit in jedem Falle den Abbau verlangsamt. In schweren und humosen Böden wird der Wirkstoff schneller abgebaut als in leichten und humusarmen. Pflügen oder tiefes Fräsen vor dem Neuanbau verkürzt die Nachbaufrist gegenüber nur oberflächlicher Bearbeitung. Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide möglich. Kein Nachbau von Wintergerste, Zuckerrüben und Sonnenblumen. Nach der Kultur von Salat, Endivien, Chicoree und Wurzelzichorie können sofort angebaut werden: Bohnen, Erbsen, Leguminosen aller Art, Salat, Endivien, Korbblütler aller Art. Nach 2 bis 4 Monaten:

121


GROOVE®

Mais, alle Blattkohl-Arten, Staudensellerie, Erdbeeren. Nach 4 bis 5 Monaten: Futterrüben, Flachs, Kartoffeln, Tomaten, Gurken, Zwiebeln, Knoblauch, Blatt-Petersilie, Paprika, Spinat, Kürbis, Zucchini. Nach 9 bis 12 Monaten: Getreide. Die kürzeren Zeitangaben gelten für die günstigsten Abbaubedingungen. Wurzelgemüse darf frühestens 12 Monate nach der Anwendung angebaut werden. Traubensilberkerze (Wurzelnutzung), Melisse (Blatt- und Blütennutzung), Minze-Arten (Blatt- und Blütennutzung), Kamille-Arten (Blatt- und Blütennutzung), Spitzwegerich (Blattnutzung) Verwendung als teeähnliches Erzeugnis Pflanzen-/ Sortenverträglichkeit: Sorten bzw. Unterlagen, die GROOVE® nicht vertragen, sind uns bisher nicht bekannt. In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden. Weinbau Weinrebe (Tafel- und Keltertrauben) Anwendung nur im Unterstockbereich und bei Temperaturen unter 10 °C. Der günstigste Zeitpunkt für die Anwendung von GROOVE® im Weinbau ist der Spätherbst, weil dann Herbst- und Winterfeuchtigkeit ausgenutzt werden können. Eine eventuelle Winterbodenbearbeitung sollte vor Anwendung von GROOVE® erfolgen. Wirkungsspektrum: Gut bekämpfbar: Gemeine Quecke, Trespen-Arten, Ackerfuchsschwanz, Weidelgras-Arten (LOLSS), Rispen-Arten (POASS), Knaulgras (DACGL), Schwingel-Arten (FESSS), Windhalm (APESV), Weinberglauch, Vogelmiere, Taubnessel-Arten, Ehrenpreis-Arten, Wildes Stiefmütterchen und Schlitzblättriger Storchschnabel. Weniger gut bekämpfbar: Segge-Arten, Klettenlabkraut; Schachtelhalm-Arten werden durch mehrjährige Anwendung verdrängt. Nicht ausreichend bekämpfbar: Distel-Arten, Ackerwinde, Klettenlabkraut, Hirtentäschelkraut, Echte Kamille, Knöterich-Arten, Hederich, Ampfer-Arten, Kreuzkraut-Arten, Löwenzahn, Weißklee, Große Brennnessel, Wicken-Arten, Giersch, Gundermann, Gänsefingerkraut.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang Vor dem Einsatz Kanister schütteln. GROOVE® bei eingeschaltetem Rührwerk direkt in den zu ⅔ mit Wasser gefüllten Spritzflüssigkeitsbehälter geben. Behälter anschließend mit Wasser auffüllen. Nur Geräte verwenden, die eine genaue und gleichmäßige Dosierung ermöglichen. Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt gebraucht wird. Mischbarkeit Physikalisch-chemische oder biologische Unverträglichkeiten bei Tankmischungen mit Flüssigdüngern oder Pflanzenschutzmitteln sind bislang nicht bekannt geworden. Aktuelle Informationen können über die Beratung eingeholt werden. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können. Ausbringung der Spritzflüssigkeit Nachbarkulturen: Eine Abdrift oder ein Abschwemmen auf benachbarte Kulturen, insbesondere Zierrasen muss unbedingt vermieden werden.

122


GROOVE®

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Achtung Gefahrenpiktogramme: GHS08 Gefahrenhinweise: H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen. H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P202: Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Enthält 3,5-Dichlor-N-(1,1-dimethylprop-2-inyl)benzamid. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS120: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS210: Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS220: Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN130: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft. NN160: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. NN161: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. GROOVE® ist eingetragene Marke der Plantan GmbH.

123


Produkt

124


JAGUAR®

Wirkstoff: 100 g/l lambda-Cyhalothrin Kapselsuspension

007213-60

WIRKUNGSWEISE

Lambda-Cyhalothrin ist ein synthetisches Pyrethroid und bereits in geringen Aufwandmengen wirksam gegen beißende und saugende Insekten. Die starke Kontakt- und Fraßwirkung setzt schnell nach der Anwendung ein. Da der Wirkstoff nicht systemisch in der Pflanze verteilt wird, ist unbedingt auf die gründliche Benetzung befallener Pflanzenteile zu achten. Die hohe Sonnenlichtstabilität garantiert eine zuverlässige Dauerwirkung. Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 3A

WIRKUNGSSPEKTRUM

Hartweizen, Winterhafer, Winterweichweizen, Wintergerste Winterweichweizen, Hartweizen, Hafer, Gerste, Sommerweichweizen Raps Zuckerrübe Futterrübe Ackerbohne Kartoffel Blumenkohle, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl) Erbse Möhre, Pastinak, Salate

Blattläuse als Virusvektoren Große Getreideblattlaus, Bleiche Getreideblattlaus Rapserdfloh, Rapsglanzkäfer, Kohlschotenmücke, Kohlschotenrüssler Blattläuse, Erdflöhe (Halticinae), Erdraupen, Rübenfliege Blattläuse Blattrandkäfer Blattläuse Blattläuse Erbsenwickler, Blattrandkäfer, Grüne Erbsenblattlaus Erdraupen

KULTURVERTRÄGLICHKEIT Nach bisherigen Erkenntnissen ist JAGUAR ® in allen zugelassenen Kulturen gut verträglich. VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE

Kultur/Einsatzzeitpunkt

Hartweizen, Winterhafer, Winterweichweizen, Wintergerste, Freiland BBCH 12-32 Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf Winterweichweizen, Hartweizen, Hafer, Gerste, Sommerweichweizen, Freiland Bis BBCH 71 Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Blattläuse als Virusvektoren  75 ml/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  35 Tage Große Getreideblattlaus, Bleiche Getreideblattlaus  75 ml/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  35 Tage

125


Kultur/Einsatzzeitpunkt Raps, Freiland Herbst, nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf Raps, Freiland Ab BBCH 55 Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf Kartoffel, Freiland Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf Zuckerrübe, Freiland Bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis

Zuckerrübe, Futterrübe, Freiland Bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis Ackerbohne, Freiland Bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis Erbse, Freiland Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf Pastinak, Freiland Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen Möhre, Freiland Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen

126

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Rapserdfloh  75 ml/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F  WW7091 Rapsglanzkäfer, Kohlschotenmücke, Kohlschotenrüssler  75 ml/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F  WW7091 Blattläuse  75 ml/ha in 300 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  14 Tage  WW7091 Erdflöhe (Halticinae), Erdraupen, Rübenfliege  75 ml/ha in 400 bis 1000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: mindestens 7 Tage  Spritzen  56 Tage Blattläuse  75 ml/ha in 400 bis 1000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  28 Tage  WW7091 Blattrandkäfer  75 ml/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  7 Tage Erbsenwickler, Blattrandkäfer, Grüne Erbsenblattlaus  75 ml/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: mindestens 7 Tage  Spritzen  28 Tage Erdraupen  75 ml/ha in max. 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  14 Tage Erdraupen  75 ml/ha in 400 bis 1000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  14 Tage


Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Blumenkohle, Kopfkohle Blattläuse (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen 75 ml/ha in 300 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: und Wirsingkohl), Freiland In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Bei Befallsbeginn bzw. bei  Spritzen Sichtbarwerden der ersten  7 Tage Symptome/Schadorganismen WW7091 Salate, Freiland Erdraupen Bei Befallsbeginn bzw. bei  75 ml/ha in 400 bis 1000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: Sichtbarwerden der ersten In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Symptome/Schadorganismen  Spritzen  7 Tage Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. WW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NT108: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Für die Anwendung in Getreide, Raps, Kartoffeln, Zuckerrüben (gegen Blattläuse), Futterrüben, Ackerbohne, Pastinak, Möhre, Blumenkohle, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl), Salate gilt: Reduzierte Abstände: 50 % 20 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m

127


Für die Anwendung in Zuckerrüben (gegen Erdflöhe (Halticinae), Erdraupen, Rübenfliege), Erbsen (Erbsenwickler, Grüne Erbsenblattlaus, Blattrandkäfer) gilt: Reduzierte Abstände: 90 % 10 m

RESISTENZMANAGEMENT

Einige Stämme von Blattlausarten haben eine Resistenz gegen viele Aphizide entwickelt. Bei Blattläusen, die gegen lambda-Cyhalothrin resistent sind, werden mit JAGUAR® keine zufriedenstellenden Bekämpfungsergebnisse erzielt, und wiederholte Anwendungen verbessern die Wirksamkeit nicht. Ebenso wurde in der Vergangenheit eine Tendenz zur Resistenz beim Rapsglanzkäfer gegen Pyrethroide beobachtet. Kommt es trotz sachgerechter Anwendung von JAGUAR® zu einem Wirkungsabfall, so ist die Behandlung sofort mit einem Mittel aus einer anderen Wirkstoffgruppe fortzusetzen. Für einen Wirkungsrückgang, der im Einzelfall nicht voraussehbar ist, können wir keine Haftung übernehmen. Zur Senkung des Risikos der Entwicklung einer Resistenz gegen lambda-Cyhalothrin ist es wichtig, das Produkt im Rahmen eines Anti-Resistenzmanagements im Wechsel mit Wirkstoffen anderer Wirkstoffgruppen einzusetzen.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE Temperaturen über 25 °C können die Wirksamkeit beeinträchtigen. Spinnmilben können durch die Anwendung von Pyrethroiden direkt oder indirekt beeinflusst werden, daher ist der Befall durch Spinnmilben zu kontrollieren, und gegebenenfalls sind geeignete Akarizide einzusetzen.

NACHBAU

Im Rahmen der üblichen Fruchtfolge können nach dem Einsatz von JAGUAR® alle Kulturen nachgebaut werden.

ANWENDUNGSTECHNIK

Bewährte Wassermengen: Getreide, Raps: 200-300 l/ha. Kartoffeln: 300-400 l/ha. Zuckerrübe: 400-1000 l/ha. Übrige Kulturen: 200-1000 l/ha (siehe Tabelle). Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang Immer nur die erforderliche Sprühflüssigkeitsmenge herstellen. Übliche Schutzausrüstung verwenden. Hälfte der Wassermenge in den Spritzgerätebehälter einfüllen, Rührwerk einschalten, JAGUAR® gut schütteln und dem Tankinhalt zugeben. Kanister mehrfach gründlich spülen, Spülwasser in den Tank geben und fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Bei Mischungen bitte die Gebrauchsanleitung der Mischpartner beachten. Mischbarkeit JAGUAR® ist physikalisch mit einer Reihe anderer Produkte verträglich. Jedoch wurden die Wirksamkeit und die Pflanzenverträglichkeit der Mischungen nicht in Versuchen bestätigt. Die Anwendung erfolgt daher auf Risiko des Anwenders. Falls keine anderen Anweisungen vorhanden sind, lautet die bevorzugte Reihenfolge der Zugabe der Produkte zum Tank bei Anwendung von Tankmischungen: wasserdispergierbares Granulat, benetzbare Pulver, Suspensionskonzentrate (Flowables), emulgierbare Konzentrate, lösliche Konzentrate. Jedes Produkt muss zu einem halb vollen Spritzgerät zugegeben und vollständig dispergiert werden, bevor das nächste Produkt hinzugefügt wird. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können.

128


Spritztechnik Auf gute und gleichmäßige Benetzung der betroffenen Pflanzenteile achten, speziell bei versteckt siedelnden Schädlingen oder dichtem Blattwerk. Ausbringung der Spritzflüssigkeit Überdosierung und Abdrift vermeiden.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Gefahr Gefahrenpiktogramme: GHS06, GHS08, GHS09 Gefahrenhinweise: H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H330: Lebensgefahr bei Einatmen. H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261: Einatmen von Aerosol vermeiden. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P304 + 340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P342 + 311: Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SB193: Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden. Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab oder treten weitere auf, muss ein Arzt aufgesucht werden. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SPo2: Die gesamte Schutzkleidung muss nach Gebrauch gewaschen werden.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).

129


NB6623: Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-BiosyntheseHemmer an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00 Uhr angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ist ausweislich der Gebrauchsanleitung des Fungizids auch während des Bienenfluges ausdrücklich erlaubt. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S 1410, beachten. Schutz von Nutzorganismen NN400: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft. NN410: Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. JAGUAR® ist eingetragene Marke der Plantan GmbH.

130


MOXA 250

MOXA 250

Wirkstoff: 222,5 g/l Trinexapac (250 g/l Ethylester) Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

007797-60

WIRKUNGSWEISE

Aufgrund seiner Formulierung wird MOXA 250 rasch über die grünen Pflanzenteile aufgenommen und in das meristematische Gewebe weitergeleitet. Das internodiale Längenwachstum wird gehemmt, die Pflanzenhöhe vermindert und durch die Vergrößerung des Halmdurchmessers sowie die Verstärkung der Halmwand die Standfestigkeit der Getreidepflanze erhöht. Der Einsatz von MOXA 250 verhindert somit weitgehend das Auftreten von Lager. Der standortspezifische Ertrag wird gesichert, indem das Eintreten von Lager so weit wie möglich hinausgezögert wird und die Stärke des Lagers reduziert wird.

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

MOXA 250 wird nach bisheriger Kenntnis von allen Wintergetreidearten, Sommergersten-, Roggenund Hafersorten ohne Sorteneinschränkung gut vertragen. Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus/Zweckbestimmung, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Hafer, Sommergerste, Freiland Halmverkürzung, Halmfestigung BBCH 30-37  0,4 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In Frühjahr der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F  WH963-1 Wintergerste, Freiland Halmverkürzung, Halmfestigung BBCH 30-39  0,6 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In Frühjahr der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F  WH963-1 Roggen, Freiland Halmverkürzung, Halmfestigung BBCH 30-39  0,4 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In Frühjahr der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F  WH963-1 Winterweichweizen, Freiland Halmverkürzung, Halmfestigung BBCH 29-39  0,4 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In Frühjahr der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F  WH963-1 Wintertriticale, Freiland Halmverkürzung, Halmfestigung BBCH 29-39  0,6 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In Frühjahr der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F  WH963-1 Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

131


MOXA 250

WH963-1: Die Anwendung von Wachstumsregulatoren kann in Abhängigkeit von Art und Sorte der Kulturpflanzen sowie von äußeren Rahmenbedingungen unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringen. Regionale Empfehlungen der Fachberatung und Sortenempfindlichkeiten beachten.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE  Die Gefahr des Eintretens von Lager wird durch verschiedene Parameter beeinflusst. Hierzu gehören u.a. Bestandsdichte, Standfestigkeit der Sorte sowie Stickstoffdüngung und -nachlieferung. Diese Faktoren bestimmen natürlich auch den Bedarf der Halmverkürzung und -stabilisierung durch den Wachstumsregler. Ist das Lagerrisiko beispielsweise durch geringes Längenwachstum vermindert, kann die Aufwandmenge von MOXA 250 verringert werden. Bei intensiver Produktionstechnik, langwüchsigen und damit lageranfälligen Sorten kann der Einsatz von MOXA 250 in einer Spritzfolge mit anderen Wachstumsreglern erfolgen.  MOXA 250 kann früh und über einen langen Anwendungszeitraum während der Schossphase von Getreide eingesetzt werden.

NACHBAU

Nach dem Einsatz von MOXA 250 können alle Kulturen in der Fruchtfolge (auch bei vorzeitigem Umbruch) nachgebaut werden.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Gerät auslitern und den Düsenausstoß kontrollieren. Ansetzvorgang Übliche Schutzausrüstung anlegen. Bewährte Wassermenge: 200-400 l/ha. Halbe Wassermenge in Spritzgerätebehälter einfüllen, Rührwerk einschalten, Produkt kräftig schütteln und dann in den Tank füllen. Entleerten Behälter gut spülen und Spülwasser der Tankmischung zufügen, fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Nach Arbeitspausen die Spritzbrühe immer wieder gut aufrühren. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt benötigt wird. Mischbarkeit MOXA 250 ist mit vielen Pflanzenschutzmitteln breit mischbar. Grundsätzlich sollen Mischungen mit anderen Pflanzenschutzmitteln in der folgenden Reihenfolge nach Formulierungen angesetzt werden; dabei ist immer die vollständige Vermischung im Spritzfass abzuwarten: 1. WG, SG (Granulate), SP, WP (Pulver). 2. SC, SE, SL, CS. 3. EC, ME. 4. Gegebenenfalls Formulierungshilfstoffe und Öle. Bei Mischungen mit Triazol-Kombinationen kann die Aufwandmenge von MOXA 250 reduziert werden, in Wintergetreide jedoch nicht unter 0,3 l/ha. Nach Erscheinen des Fahnenblattes MOXA 250 nicht mehr in Tankmischungen mit stickstoffhaltigen Düngern ausbringen. Bei Mischungen mit stickstoffhaltigen Düngemitteln (Harnstoff, ASS) dürfen keine weiteren Mischpartner, z.B. Fungizide, beigegeben werden. Zusätzlich müssen die zur „Guten Landwirtschaftlichen Praxis“ gehörenden Hinweise für eine verträgliche Anwendung von AHL beachtet

132


MOXA 250

werden. MOXA 250 darf nicht zusammen mit AHL in Roggen, Triticale und Sommergerste ausgebracht werden. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können. Spritztechnik Auf gleichmäßige Benetzung der zu behandelnden Pflanzenteile achten. Abdrift und Überdosierung vermeiden.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung: Signalwort: Gefahr Gefahrenpiktogramme: GHS05, GHS07, GHS09 Gefahrenhinweise: H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318: Verursacht schwere Augenschäden. H335: Kann die Atemwege reizen. H411: Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P261: Einatmen von Dampf/Aerosol vermeiden. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen. P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P333+P313: Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH 401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW261: Das Mittel ist fischgiftig. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN3002: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. NN1001: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.

133


MOXA 250

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

134


MOXA 250-BOGOTA® Ge-Pack

MOXA 250-BOGOTA® Ge-Pack

Wirkstoff: 222,5 g/l Trinexapac (250 g/l Ethylester) + 236,5 g/l Chlormequat (305 g/l Chlorid) + 155 g/l Ethephon Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) + Wasserlösliches Konzentrat

EINSATZGEBIET

Die Kombination aus MOXA 250 (007797-60) und BOGOTA® Ge (008265-60) bietet sich perfekt zur Wachstumsregulierung in Wintergerste, Winterweizen sowie Sommergerste an. Bei der gemeinsamen Anwendung sind die Anweisungen auf den Etiketten der Einzelprodukte zu befolgen. Zusätzlich gelten die nachfolgend aufgeführten Hinweise.

WIRKUNGSWEISE

Die beiden Wachstumsregler MOXA 250 und BOGOTA® Ge ergänzen sich sehr gut in ihrer Anwendung. Aufgrund der Formulierung wird MOXA 250 rasch über die grünen Pflanzenteile aufgenommen und in das meristematische Gewebe weitergeleitet, wodurch der Halm überwiegend an den unteren Internodien verstärkt und verkürzt wird. Die Wirkstoffe in BOGOTA® Ge führen neben der Verkürzung und Verfestigung des Halmes des Weiteren zur Vergrößerung des Halmdurchmessers. Das MOXA 250-BOGOTA® Ge-Pack ist somit die perfekte Kombination für bruchsicheres und standfestes Getreide. Durch den gemeinsamen Einsatz wird die Standfestigkeit der Getreidepflanze verbessert und das Auftreten von Lager weitestgehend verhindert.

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

MOXA 250 und BOGOTA® Ge werden nach bisheriger Kenntnis bei sachgerechter Anwendung von allen Getreidesorten gut vertragen. Nur gesunde und gut entwickelte Bestände behandeln.

ANWENDUNGSZEITPUNKT

Das MOXA 250-BOGOTA® Ge-Pack wird im Frühjahr zur Halmfestigung von Winterweizen, Wintergerste oder Sommergerste zum Zeitpunkt des Schossens in BBCH 32-37 angewendet. MOXA 250 solo kann in Winterweizen bereits ab BBCH 29, in Gerste ab BBCH 30 sowie in Winterweizen und -gerste bis BBCH 39 eingesetzt werden. Die Anwendung erfolgt im günstigsten Fall am Abend oder bei bewölktem Himmel und wüchsigen Bedingungen. Nach der Behandlung auf die trockenen Pflanzen sollten möglichst für mindestens 2 Stunden keine Niederschläge fallen.

AUFWANDMENGE

Zugelassene Aufwandmenge: BOGOTA® Ge 2,0 l/ha in Winterweizen und -gerste, 1,5 l/ha in Sommergerste; MOXA 250 0,6 l/ha in Wintergerste, 0,4 l/ha in Winterweizen und Sommergerste. Empfohlene Aufwandmenge in Wintergerste und -weizen: BOGOTA® Ge 2,0 l/ha + MOXA 250 0,2-0,3 l/ha. Empfohlene Aufwandmenge in Sommergerste: BOGOTA® Ge 0,6-0,8 l/ha + MOXA 250 0,2-0,3 l/ha. Maximal eine Behandlung in der Anwendung. Wichtiger Hinweis zum Mittelaufwand: Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen.

WICHTIGE HINWEISE

Die Gefahr des Eintretens von Lager wird durch verschiedene Parameter beeinflusst. Hierzu gehören u.a. Bestandsdichte, Standfestigkeit der Sorte sowie Stickstoffdüngung und -nachlieferung. Diese Faktoren bestimmen natürlich auch den Bedarf der Halmverkürzung und -stabilisierung durch den Wachstumsregler. Ist das Lagerrisiko beispielsweise durch geringes Längenwachstum vermindert, kann die Aufwandmenge verringert werden. Besonders bei intensiver Produktionstechnik, langwüchsigen und damit lageranfälligen Sorten bietet sich der gemeinsame Einsatz von MOXA 250 und BOGOTA® Ge an. Der Wirkungsgrad der Wachstumsregler ist vom Anwendungszeitpunkt abhängig. Bei der Anpassung der Aufwandmenge ist auf die Sorteneigenschaften, Standort- und Witterungsverhältnisse, die Nährstoffversorgung, den Entwicklungsstand und die Bestandsdichte zu achten. Anbaufehler können nicht korrigiert werden. Auch das Lagern aufgrund von Unwettern kann durch die Anwendung nicht verhindert werden.

135


MOXA 250-BOGOTA® Ge-Pack

Für MOXA 250 gilt WH963-1: Die Anwendung von Wachstumsregulatoren kann in Abhängigkeit von Art und Sorte der Kulturpflanzen sowie von äußeren Rahmenbedingungen unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringen. Regionale Empfehlungen der Fachberatung und Sortenempfindlichkeiten beachten. Für BOGOTA® Ge gilt WP740: Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich.

NACHBAU

Nach dem Einsatz von MOXA 250 und BOGOTA® Ge können nach bisherigen Kenntnissen alle Kulturen in der Fruchtfolge nachgebaut werden.

ANWENDUNGSTECHNIK

Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt benötigt wird. Auf gute und gleichmäßige Benetzung der zu behandelnden Pflanzenteile achten. Abdrift und Überdosierung vermeiden. Die Gebrauchsanleitungen der Einzelkomponenten für MOXA 250 und BOGOTA® Ge sind unbedingt ebenfalls zu beachten und können den Etiketten der Einzelgebinde entnommen werden.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. BOGOTA® Ge ist eingetragene Marke der Société Financière de Pontarlier.

136


MOXA 250-Orlicht®-Pack

MOXA 250-Orlicht®-Pack

Wirkstoff: 222,5 g/l Trinexapac (250 g/l Ethylester) + 480 g/l Ethephon Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) + Wasserlösliches Konzentrat

EINSATZGEBIET

Die Kombination aus MOXA 250 (007797-60) und Orlicht® (006967-00) hat sich zur Wachstumsregulierung in Gerste bewährt. Bei der gemeinsamen Anwendung sind die Anweisungen auf den Etiketten der Einzelprodukte zu befolgen. Zusätzlich gelten die nachfolgend aufgeführten Hinweise. MOXA 250 kann des Weiteren solo in Winterweizen, Roggen, Wintertriticale, Hafer und Sommergerste eingesetzt werden (siehe Gebrauchsanleitung MOXA 250).

WIRKUNGSWEISE

Die beiden Wachstumsregler MOXA 250 und Orlicht® ergänzen sich sehr gut in ihrer Anwendung in Wintergerste. Aufgrund der Formulierung wird MOXA 250 rasch über die grünen Pflanzenteile aufgenommen und in das meristematische Gewebe weitergeleitet. MOXA 250 verstärkt und verkürzt den Halm überwiegend an den unteren Internodien. Orlicht® hingegen verkürzt die oberen Internodien und die Zellwände des Ährenhalses werden verstärkt. Das MOXA 250-Orlicht®-Pack ist somit die perfekte Kombination für eine bruchsichere und standfeste Gerste. Durch den gemeinsamen Einsatz von MOXA 250 und Orlicht® wird eine Ernteerleichterung erzielt, der standortspezifische Ertrag gesichert und Qualitätseinbußen vorgebeugt, indem das Eintreten von Lager so weit wie möglich hinausgezögert und die Stärke des Lagers reduziert wird.

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

MOXA 250 und Orlicht® werden nach bisheriger Kenntnis bei sachgerechter Anwendung von allen Gerstensorten ohne Einschränkung gut vertragen. Nur gesunde und gut entwickelte Bestände behandeln. Wichtiger Hinweis: Es ist zu beachten, dass es durch den Zusatz von Netzmitteln aufgrund der stark erhöhten Aufnahme der Wachstumsregler zu einer indirekten Überdosierung kommen kann.

ANWENDUNGSZEITPUNKT

Das MOXA 250-Orlicht®-Pack wird im Frühjahr zur Halmverkürzung und -festigung der Gerstenpflanzen zum Zeitpunkt des Schossens in BBCH 32-39 angewendet. MOXA 250 solo kann in Gerste bereits ab BBCH 30 über einen langen Anwendungszeitraum während der Schossphase eingesetzt werden. Die Anwendung erfolgt im günstigsten Fall am Abend oder bei bewölktem Himmel und wüchsigen Bedingungen. Nach der Behandlung auf die trockenen Pflanzen sollten möglichst für mindestens 2 Stunden keine Niederschläge fallen.

AUFWANDMENGE

Zugelassene Aufwandmenge: Orlicht® 1,0 l/ha, MOXA 250 0,6 l/ha. Empfohlene Aufwandmenge in Gerste: MOXA 250 0,4 l/ha + Orlicht® 0,35 l/ha. Maximal eine Behandlung in der Anwendung. Wichtiger Hinweis: Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen.

WICHTIGE HINWEISE

Die Gefahr des Eintretens von Lager wird durch verschiedene Parameter beeinflusst. Hierzu gehören u.a. Bestandsdichte, Standfestigkeit der Sorte sowie Stickstoffdüngung und -nachlieferung. Diese Faktoren bestimmen natürlich auch den Bedarf der Halmverkürzung und -stabilisierung durch den Wachstumsregler. Ist das Lagerrisiko beispielsweise durch geringes Längenwachstum vermindert, kann die Aufwandmenge verringert werden. Besonders bei intensiver Produktionstechnik, langwüchsigen und damit lageranfälligen Sorten bietet sich der gemeinsame Einsatz von MOXA 250 und Orlicht® an. Der Wirkungsgrad der Wachstumsregler ist vom Anwendungszeitpunkt abhängig. Bei der Anpassung der Aufwandmenge ist auf die Sorteneigenschaften, Standort- und Witterungsverhältnisse, die Nährstoffversorgung, den Entwicklungsstand und die Bestandsdichte zu achten. Anbaufehler können

137


MOXA 250-Orlicht®-Pack

nicht korrigiert werden. Auch das Lagern aufgrund von Unwettern kann durch die Anwendung nicht verhindert werden. Für MOXA 250 gilt WH963-1: Die Anwendung von Wachstumsregulatoren kann in Abhängigkeit von Art und Sorte der Kulturpflanzen sowie von äußeren Rahmenbedingungen unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringen. Regionale Empfehlungen der Fachberatung und Sortenempfindlichkeiten beachten.

NACHBAU

Nach dem Einsatz von MOXA 250 und Orlicht® können alle Kulturen in der Fruchtfolge (auch bei vorzeitigem Umbruch) nachgebaut werden.

ANWENDUNGSTECHNIK

Bewährte Wassermenge: 200-400 l/ha. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt benötigt wird. Auf gute und gleichmäßige Benetzung der zu behandelnden Pflanzenteile achten. Abdrift und Überdosierung vermeiden. Die Gebrauchsanleitungen der Einzelkomponenten für MOXA 250 und Orlicht ® sind unbedingt ebenfalls zu beachten und können den Etiketten der Einzelgebinde entnommen werden.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Orlicht® ist eingetragene Marke der Société Financière de Pontarlier.

138


Orlicht®

Orlicht®

Wirkstoff: 480 g/l Ethephon Wasserlösliches Konzentrat

006967-00

WIRKUNGSWEISE

Der Wachstumsregler Orlicht® bewirkt eine Verfestigung des Halmes der Wintergerstenpflanze. Der Wirkstoff Ethephon wird im Pflanzenorganismus zu Ethylen metabolisiert. Ethylen ist ein Pflanzenhormon, welches eine Verkürzung des Halmes bewirkt. Zusätzlich werden während des Längenwachstums der Getreidepflanze die Zellwände im Stängelgewebe verdichtet. Das Lagern des Getreides wird weitgehend verhindert oder hinausgezögert, dies führt zu einer Ernteerleichterung und Qualitätseinbußen wird vorgebeugt.

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

Bei sachgerechter Anwendung wird Orlicht® nach bisheriger Kenntnis von allen Wintergerstensorten gut vertragen. Zur Schadensverhütung bei Getreide ist zu beachten, dass Orlicht ® nicht unmittelbar nach einer Behandlung mit Herbiziden ausgebracht werden darf. Der Abstand muss mindestens 8-10 Tage betragen. Nur gesunde und gut entwickelte Bestände behandeln. Wichtiger Hinweis: Es ist zu beachten, dass es durch den Zusatz von Netzmitteln aufgrund der stark erhöhten Aufnahme des Wachstumsreglers zu einer indirekten Überdosierung kommen kann.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus/Zweckbestimmung, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Wintergerste, Freiland Halmfestigung BBCH 32-39  1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Hinweis zum Mittelaufwand: Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen. Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE Der Wirkungsgrad von Orlicht® ist vom Anwendungszeitpunkt abhängig. Bei der Anpassung der Aufwandmenge ist auf die Sorteneigenschaften, Standort- und Witterungsverhältnisse, die Nährstoffversorgung, den Entwicklungsstand und die Bestandsdichte zu achten. Anbaufehler können nicht korrigiert werden. Auch das Lagern aufgrund von Unwettern kann durch die Anwendung nicht verhindert werden.

NACHBAU

Die Anwendung von Orlicht® hat keinen Einfluss auf die nachfolgende Kultur.

139


Orlicht®

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang Bewährte Wassermengen: 200-400 l/ha. Pflanzenschutzmittel vor Gebrauch gut schütteln. ¾ der Wassermenge in Spritzgerätebehälter einfüllen, Rührwerk einschalten, Orlicht® zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt benötigt wird. Mischbarkeit Nach heutigem Kenntnisstand ist Orlicht® mit den meisten Fungiziden zur Bekämpfung von Blatt-, Ähren- und Fußkrankheiten in Getreide mischbar. Darüber hinaus kann das Produkt mit CCCPräparaten gemischt werden. Reihenfolge bei der Mischung mit Fungiziden: 1. Tank zu ⅓ mit Wasser füllen. 2. Mischungspartner bei laufendem Rührwerk beigeben. 3. Tank bis zu ¾ bei laufendem Rührwerk auffüllen. 4. Orlicht® vor Gebrauch gut schütteln und immer zuletzt in die Tankmischung geben. 5. Tank mit Wasser auffüllen. 6. Mischungen möglichst umgehend bei laufendem Rührwerk ausbringen. Gebrauchsanleitungen der Mischpartner beachten. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können. Spritztechnik Die Pflanzenteile müssen gut benetzt werden.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Gefahr Gefahrenpiktogramme: GHS05, GHS07 Gefahrenhinweise: H315: Verursacht Hautreizungen. H318: Verursacht schwere Augenschäden. H335: Kann die Atemwege reizen. H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P260: Nebel, Aerosol, Dampf nicht einatmen. P280: Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz tragen. P302+P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P304+P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.

140


Orlicht®

SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW263: Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN2002: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. NN1001: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Orlicht® ist eingetragene Marke der Société Financière de Pontarlier.

141


Produkt

142


Plantaclean® 450 Premium

Plantaclean® 450 Premium

Wirkstoff: 450 g/l Glyphosat Wasserlösliches Konzentrat – tallowaminfrei

006321-60

WIRKUNGSWEISE

Plantaclean® 450 Premium ist ein nicht selektives Herbizid mit systemischer Wirkung. Es wird über die nicht verholzten, lebenden Pflanzenteile aufgenommen und mit Hilfe des Saftstromes in der gesamten Pflanze einschließlich der unterirdischen Pflanzenteile (Wurzeln, Ausläufer, Speicherorgane) verteilt. Auch mehrjährige Unkräuter, Holzgewächse und Ungräser werden auf diese Weise sicher bekämpft. Das Produkt hat keine Bodenwirkung. Bei Trockenheit und hohen Temperaturen verbunden mit sehr niedriger Luftfeuchtigkeit, bei Frost oder Überschwemmungen ist die Wirksamkeit beeinträchtigt. Eine Anwendung bei Regen oder Tau auf feuchten Bestand ist möglich, die Blattmasse darf aber nicht tropfnass sein. Nach der Anwendung sollte eine niederschlagsfreie Periode von mindestens 6 Stunden oder besser noch 24 Stunden folgen. Nicht bei windigem Wetter anwenden, da Abdrift starke phytotoxische Schäden an Nichtzielkulturen hervorrufen kann. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): G

WIRKUNGSSPEKTRUM

Sehr gut bis gut bekämpfbar: Ackersenf, Ausfallweizen, Efeublättriger Ehrenpreis, Großes Bitterkraut, Hirtentäschelkraut, Einjähriges Rispengras, Flughafer, Gemeines Greiskraut, Gemeine Quecke. Auf Stilllegungsflächen auch: Behaartes Schaumkraut, Gemeiner Erdrauch, Einjähriges Bingelkraut, Feldehrenpreis, Flohknöterich, Klettenlabkraut, Kratzdistel, Schwarzer Nachtschatten, WiesenLöwenzahn, Weidelgras, Zwerggauchheil. Weniger gut bekämpfbar: Ackerfuchsschwanz, Ausfallraps, Krummer Amarant, Persischer Ehrenpreis, Weißer Gänsefuß. Nicht ausreichend bekämpfbar: Bluthirse, Gemeiner Ackerfrauenmantel, Gemeine Hühnerhirse, Ackerschachtelhalm.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Winterweichweizen, Sommerweichweizen, Wintergerste, Sommergerste, Winterhafer, Sommerhafer, Winterhartweizen, Sommerhartweizen (ausgenommen zur Saatguterzeugung und zu Brauzwecken), Freiland Spätanwendung ab Vollreife, bis 7 Tage vor der Ernte Raps (ausgenommen zur Saatguterzeugung), Freiland Ab BBCH 85 Spätanwendung bis 7 Tage vor der Ernte

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Einkeimblättrige Unkräuter, zweikeimblättrige Unkräuter, Sikkation  4 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  7 Tage VV835: Stroh von behandeltem Getreide nicht für Kultursubstrate verwenden. WA700: Eine Anwendung ist nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen oder von Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen eine Beerntung nicht möglich ist. Einkeimblättrige Unkräuter, zweikeimblättrige Unkräuter, Sikkation  3,2 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  7 Tage

143


Plantaclean® 450 Premium

Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Lein (Öllein), Freiland Einkeimblättrige Unkräuter, zweikeimblättrige Unkräuter, Ab BBCH 85 Sikkation Spätanwendung bis 14 Tage vor  3,2 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Ernte der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  14 Tage Ackerbaukulturen Einkeimblättrige Unkräuter, zweikeimblättrige Unkräuter, (Stoppelbehandlung), Freiland Ausfallkulturen, Kartoffeldurchwuchs Nach der Ernte ODER nach dem  4 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In Wiederergrünen der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Stilllegungsflächen Einkeimblättrige Unkräuter, zweikeimblättrige Unkräuter, (Rekultivierung), Freiland Ausfallkulturen, Kartoffeldurchwuchs Vor der Saat von Folgekulturen,  4 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In vor der Bodenbearbeitung der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F VV549: Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung verwenden, er kann der direkten Verfütterung oder der Silierung dienen. Laubholz, Nadelholz (auf Einkeimblättrige Unkräuter, zweikeimblättrige Unkräuter, Kahlflächen oder unter Altholz Holzgewächse ohne Jungwuchs), Forst  4 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In Während der Vegetationsperiode der Anwendung: 1, In der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen, nur mit Bodengeräten  F VA215: Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z.B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen. VA216: Bei Vorhandensein von Wildkräutern dafür Sorge tragen, dass diese nach der Behandlung nicht geerntet werden. Wiesen, Weiden, Freiland Einkeimblättrige Unkräuter, zweikeimblättrige Unkräuter Während der Vegetations 3,2 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In periode, vor der Saat der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F VV549: Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung verwenden, er kann der direkten Verfütterung oder der Silierung dienen. Kernobst (Ertragsanlagen, ab Einkeimblättrige Unkräuter, zweikeimblättrige Unkräuter 2. Standjahr), Freiland  4 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In Bis BBCH 56 der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Frühjahr  Spritzen  42 Tage Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NG351: Mit diesem und anderen glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln dürfen innerhalb eines Kalenderjahres auf derselben Fläche maximal 2 Behandlungen mit einem Mindestabstand von 90 Tagen durchgeführt werden. Die maximale Wirkstoff-Aufwandmenge von 3,6 kg pro ha und Jahr darf dabei nicht überschritten werden.

144


Plantaclean® 450 Premium

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Für Ackerbaukulturen, Stilllegungsflächen, Laubholz, Nadelholz, Kernobst gilt: NG402: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE  Anwendungen nur im Freiland von Frühjahr bis Herbst. Bodenbearbeitungen erst 7 Tage nach einer Anwendung durchführen. Nicht bei windigem Wetter spritzen.  Bei normaler Witterung tritt eine sichtbare Wirkung innerhalb von 10 Tagen ein. Die Pflanzen verwelken, werden gelb und vertrocknen.  Eine gute Bekämpfbarkeit setzt die Ausbildung von ausreichend aufnahmefähiger Blattmasse voraus, d.h. die Pflanzen sollten sich in einer aktiven Wachstumsphase befinden. Ungräser sollten 5 cm lange Blätter und Unkräuter mindestens 2 entfaltete Laubblätter aufweisen. Bei hartnäckigen Unkräutern kann die Anwendung im Blühstadium angezeigt sein. Gemeine Quecke ist während der Bestockung und der Ausbildung neuer Rhizome gegenüber Plantaclean® 450 Premium am empfindlichsten. Das ist normalerweise der Fall, wenn die Pflanzen 5-6 Blätter ausgebildet haben, die ca. 12-15 cm Zuwachs aufweisen.  Gelegentliches Auftreten einer leichten Wachstumshemmung der Kulturpflanzen ist möglich, insbesondere bei Direkteinsaat, wenn das Saatgut inmitten von sich zersetzendem Pflanzenmaterial keimt. Sorgfältige Kultivierungsmaßnahmen sind daher notwendig.  Keine Anwendung von Kalk, Kunstdünger, Stalldünger, Pflanzenschutzmitteln oder ähnlichen Substanzen bis zu 5 Tage nach Anwendung von Plantaclean® 450 Premium.  Plantaclean® 450 Premium kann zur Unkrautbekämpfung auf mineralischen und organischen Böden oder Oberflächen, einschließlich Asche und Kies angewendet werden. Das Produkt hat keine Bodenwirkung.  Blätter und unverholzte Triebe an Bäumen und Sträuchern sowie Nachbarkulturen dürfen von der Spritzbrühe nicht getroffen werden.

NACHBAU

Plantaclean® 450 Premium zeigt nach Anwendung keine langfristige herbizide Aktivität im Boden. Bei normalen Witterungsbedingungen kann die Bodenbearbeitung 7 Tage nach Behandlung vorgenommen werden. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen sollte die charakteristische Rot-/Gelbfärbung der Blätter vor einer Bodenbearbeitung abgewartet werden.

145


Plantaclean® 450 Premium

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang Brühebehälter mit der Hälfte der erforderlichen Wassermenge füllen. Produkt unter gründlichem Umrühren zugeben, leeren Behälter gründlich spülen, das Spülwasser zur Spritzbrühe gießen und fehlende Wassermenge auffüllen. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Unvermeidlich anfallende Restbrühe im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen. Spritzbrühe am selben Tag ausbringen. Plantaclean® 450 Premium darf nicht in galvanisierten oder unlegierten Stahlbehältern angerührt oder gelagert werden. Behälter müssen belüftet und frei von entflammbaren Stoffen sein. Mischbarkeit Nicht mit anderen Pflanzenschutzmitteln oder Nährstoffpräparaten mischen.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Gefahrenpiktogramme: Gefahrenhinweise: Keine Sicherheitshinweise: P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P260: Dampf/Aerosol nicht einatmen. P280: Schutzkleidung tragen. P302+P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN400: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Plantaclean® ist eingetragene Marke der Plantan GmbH.

146


Plantaclean® Label XL

Plantaclean® Label XL

Wirkstoff: 360 g/l Glyphosat (486 g/l Isopropylamin-Salz) Wasserlösliches Konzentrat – tallowaminfrei

006173-61

WIRKUNGSWEISE

Plantaclean® Label XL ist ein nicht selektives Herbizid mit systemischer Wirkung. Es wird über die nicht verholzten, lebenden Pflanzenteile aufgenommen und mit Hilfe des Saftstromes in der gesamten Pflanze einschließlich der unterirdischen Pflanzenteile (Wurzeln, Ausläufer, Speicherorgane) verteilt. Auch mehrjährige Unkräuter und Ungräser werden auf diese Weise sicher bekämpft. Plantaclean® Label XL hat keine ausreichende Wirkung auf Ackerschachtelhalm (Equisetum arvense). Das Produkt hat keine Bodenwirkung. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): G

WIRKUNGSSPEKTRUM

Sehr gut bis gut bekämpfbar: Ackersenf, Ausfallweizen, Efeublättriger Ehrenpreis, Großes Bitterkraut, Hirtentäschelkraut, Einjähriges Rispengras, Flughafer, Gemeines Greiskraut, Gemeine Quecke. Auf Stilllegungsflächen auch: Behaartes Schaumkraut, Gemeiner Erdrauch, Einjähriges Bingelkraut, Feldehrenpreis, Flohknöterich, Klettenlabkraut, Kratzdistel, Schwarzer Nachtschatten, WiesenLöwenzahn, Weidelgras, Zwerggauchheil. Weniger gut bekämpfbar: Ackerfuchsschwanz, Ausfallraps, Krummer Amaranth, Persischer Ehrenpreis, Weißer Gänsefuß. Nicht ausreichend bekämpfbar: Bluthirse, Gemeiner Ackerfrauenmantel, Gemeine Hühnerhirse, Ackerschachtelhalm.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Winterweichweizen, Sommerweichweizen, Wintergerste, Sommergerste, Winterhafer, Sommerhafer, Hartweizen (ausgenommen zur Saatguterzeugung und zu Brauzwecken), Freiland Spätbehandlung ab Vollreife, bis 7 Tage vor der Ernte

Raps (ausgenommen zur Saatguterzeugung), Freiland Ab BBCH 85 Bis 7 Tage vor der Ernte, zur Spätbehandlung Ackerbaukulturen (Stoppelbehandlung), Freiland Herbst, nach der Ernte

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Einkeimblättrige Unkräuter, zweikeimblättrige Unkräuter, Sikkation  5 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  7 Tage VV835: Stroh von behandeltem Getreide nicht für Kultursubstrate verwenden. WA700: Eine Anwendung ist nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen oder von Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen eine Beerntung nicht möglich ist. Einkeimblättrige Unkräuter, zweikeimblättrige Unkräuter, Sikkation  4 l/ha in 200 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  7 Tage Einkeimblättrige Unkräuter, zweikeimblättrige Unkräuter, Ausfallkulturen, Ausfallgetreide, Kartoffeldurchwuchs  5 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F

147


Plantaclean® Label XL

Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Stilllegungsflächen Einkeimblättrige Unkräuter, zweikeimblättrige Unkräuter (Rekultivierung), Freiland  5 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In Vor der Saat von Folgekulturen, der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 vor der Bodenbearbeitung,  Spritzen während der Vegetationsperiode,  F zur Kulturvorbereitung VV549: Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung verwenden, er kann der direkten Verfütterung oder der Silierung dienen. Lein (Öllein), Freiland Einkeimblättrige Unkräuter, zweikeimblättrige Unkräuter, Ab BBCH 85 Sikkation Bis 14 Tage vor der Ernte  4 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  14 Tage Laubholz, Nadelholz (auf Einkeimblättrige Unkräuter, zweikeimblättrige Unkräuter Kahlflächen oder unter Altholz  5 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In ohne Jungwuchs), Forst der Anwendung: 1, In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Während der Vegetationsperiode  Spritzen, nur mit Bodengeräten  F VA215: Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z.B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen. VA216: Bei Vorhandensein von Wildkräutern dafür Sorge tragen, dass diese nach der Behandlung nicht geerntet werden. Wiesen, Weiden (GrünlandEinkeimblättrige Unkräuter, zweikeimblättrige Unkräuter erneuerung), Freiland  4 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In Während der Vegetationsder Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 periode, vor der Saat  Spritzen, mit nachfolgendem Umbruch  F VV549: Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung verwenden, er kann der direkten Verfütterung oder der Silierung dienen. Kernobst (ab Pflanzjahr), Einkeimblättrige Unkräuter, zweikeimblättrige Unkräuter Freiland  5 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In Frühjahr ODER Sommer der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  42 Tage Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NG351: Mit diesem und anderen glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln dürfen innerhalb eines Kalenderjahres auf derselben Fläche maximal 2 Behandlungen mit einem Mindestabstand von 90 Tagen durchgeführt werden. Die maximale Wirkstoff-Aufwandmenge von 3,6 kg pro ha und Jahr darf dabei nicht überschritten werden. NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

148


Plantaclean® Label XL

NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE  Anwendungen nur im Freiland von Frühjahr bis Herbst. Bodenbearbeitungen erst 7 Tage nach einer Anwendung durchführen.  Bei Trockenheit und hohen Temperaturen verbunden mit sehr niedriger Luftfeuchtigkeit, bei Frost oder Überschwemmungen ist die Wirksamkeit beeinträchtigt. Eine Anwendung bei Regen oder Tau auf feuchtem Bestand ist möglich, die Blattmasse darf aber nicht tropfnass sein. Nach der Anwendung sollte eine niederschlagsfreie Periode von mindestens 6 Stunden oder besser noch 24 Stunden folgen.  Bei normaler Witterung tritt eine sichtbare Wirkung innerhalb von 10 Tagen ein. Die Pflanzen verwelken, werden gelb und vertrocknen.  Eine gute Bekämpfbarkeit setzt die Ausbildung von ausreichend aufnahmefähiger Blattmasse voraus, d.h. die Pflanzen sollten sich in einer aktiven Wachstumsphase befinden. Ungräser sollten 5 cm lange Blätter und Unkräuter mindestens 2 entfaltete Laubblätter aufweisen. Bei hartnäckigen Unkräutern kann die Anwendung im Blühstadium angezeigt sein. Gemeine Quecke ist während der Bestockung und der Ausbildung neuer Rhizome gegenüber Plantaclean® Label XL am empfindlichsten. Das ist normalerweise der Fall, wenn die Pflanzen 5-6 Blätter ausgebildet haben, die ca. 12-15 cm Zuwachs aufweisen.  Gelegentliches Auftreten einer leichten Wachstumshemmung der Kulturpflanzen ist möglich, insbesondere bei Direkteinsaat, wenn das Saatgut inmitten von sich zersetzendem Pflanzenmaterial keimt. Sorgfältige Kultivierungsmaßnahmen sind daher notwendig.  Keine Anwendung von Kalk, Kunstdünger, Stalldünger, Pflanzenschutzmitteln oder ähnlichen Substanzen bis zu 5 Tagen nach Anwendung von Plantaclean® Label XL.  Plantaclean® Label XL kann zur Unkrautbekämpfung auf mineralischen und organischen Böden oder Oberflächen, einschließlich Asche und Kies angewendet werden. Das Produkt hat keine Bodenwirkung.  Blätter und unverholzte Triebe an Bäumen und Sträuchern sowie Nachbarkulturen dürfen von der Spritzbrühe nicht getroffen werden.  Nicht bei windigem Wetter spritzen, da Abdrift starke phytotoxische Schäden hervorrufen kann!

NACHBAU

Plantaclean® Label XL zeigt nach der Anwendung keine langfristige herbizide Aktivität im Boden. Bei normalen Witterungsbedingungen kann die Bodenbearbeitung 7 Tage nach der Behandlung vorgenommen werden. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen sollte die charakteristische Rot/Gelbfärbung der Blätter vor einer Bodenbearbeitung abgewartet werden.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang Brühebehälter mit der Hälfte der erforderlichen Wassermenge füllen. Produkt unter gründlichem Umrühren zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Unvermeidlich anfallende Restbrühe im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der zuvor

149


Plantaclean® Label XL

behandelten Fläche ausbringen. Spritzbrühe am selben Tag ausbringen. Plantaclean ® Label XL darf nicht in galvanisierten oder unlegierten Stahlbehältern angerührt oder gelagert werden. Behälter müssen belüftet und frei von entflammbaren Stoffen sein. Mischbarkeit Nicht mit anderen Pflanzenschutzmitteln oder Nährstoffpräparaten mischen.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Einstufung nach CLP-Verordnung Signalwort: Gefahrenpiktogramme: Gefahrenhinweise: Keine Sicherheitshinweise: P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261: Einatmen von Dampf/Aerosol vermeiden. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P310: BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P302+P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN400: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Plantaclean® ist eingetragene Marke der Plantan GmbH.

150


Pyrat®

Pyrat®

Wirkstoff: 180 g/l Fluroxypyr Emulsionskonzentrat

043721-64

WIRKUNGSWEISE

Pyrat® ist ein systemisches und wuchsstofffreies Herbizid. Es wird von den Unkräutern sehr schnell aufgenommen. Der Wirkstoff Fluroxypyr wird überwiegend über die Blätter aufgenommen und schnell in der Pflanze verteilt. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): O

WIRKUNGSSPEKTRUM

Winter- und Sommergetreide: Sehr gut bis gut bekämpfbar: Klettenlabkraut, Ackerhohlzahn (bis 6-Blatt-Stadium), Vogelmiere, Taubnessel-Arten (bis 4-Blatt-Stadium), Ackervergissmeinnicht, Windenknöterich, Ackerhellerkraut, Wicke, Winden-Arten, Ampfer-Arten, Knollen-Platterbse, Schwarzer Nachtschatten. Weniger gut bekämpfbar: Hirtentäschelkraut, Echter Erdrauch, Vogel-Knöterich, Floh-Knöterich, Franzosenkraut, Durchwuchskartoffel, Brennnessel, Ausfallsonnenblume und -luzerne. Nicht ausreichend bekämpfbar: Kamille-Arten, Klatschmohn, Ampferblättriger Knöterich, EhrenpreisArten, Gemeiner Rainkohl, Acker-Stiefmütterchen, Kornblume, Phacelia. Nicht bekämpfbar: Acker-Distel, Acker-Senf, Gänsefuß- und Meldearten, Hederich, Ausfallraps, Saatwucherblume.

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

Getreidebestände, die durch Staunässe oder Trockenheit geschwächt sind, sollten nicht behandelt werden. Nicht unter -5 ˚C spritzen. Überdosierung und Abdrift vermeiden. Bei suboptimalen Witterungsbedingungen (Nachtfröste, starke Temperaturschwankungen) kann es bei einer Mischung mit Wachstumsreglern (Halmverkürzern) oder Stickstoff-Düngern zu einer Unverträglichkeit (speziell bei Roggen) kommen. Bei Roggen Ertragsminderung möglich. In Sommergetreide Schäden an der Kulturpflanze möglich. Untersaaten: Luzerne- und Kleeuntersaaten nicht behandeln. 14 Tage nach der Anwendung von Pyrat® können Klee oder Luzerne eingesät werden.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale, Freiland BBCH 13-29 Nach dem Auflaufen UND nach dem Auflaufen der Unkräuter im Frühjahr Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale, Freiland BBCH 30-39 Nach dem Auflaufen, Frühjahr, zur Spätbehandlung

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter  1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Klettenlabkraut  1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F WP778: Bei Roggen Ertragsminderung möglich.

151


Pyrat®

Kultur/Einsatzzeitpunkt Sommerweichweizen, Sommergerste, Sommerhafer, Freiland BBCH 13-29 Nach dem Auflaufen UND nach dem Auflaufen der Unkräuter

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter  1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE GEMÄSS § 18A PflSchG BZW. ART. 51 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 GENEHMIGTE ANWENDUNGSGEBIETE

WICHTIGER HINWEIS: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in weiteren Anwendungsgebieten genehmigt. Bei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde und daher nicht ausreichend ausgetestet und geprüft ist. Mögliche Schäden auf Grund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels sind daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen. Kultur/Einsatzzeitpunkt Thymian (Nutzung als frisches Kraut), Freiland Ab BBCH 12 Im Ansaatjahr, nach dem Auflaufen Echte Kamille (Blatt- und Blütennutzung; Verwendung als Arzneipflanze/ Verwendung als teeähnliches Erzeugnis), Freiland BBCH 33-35 Nach dem Auflaufen, bis zur Rosettenbildung Schalotte, Speisezwiebel, Knoblauch (Nutzung als Trockenzwiebel), Freiland BBCH 12-14 Nach dem Auflaufen

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Klettenlabkraut BBCH 12-14  0,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  77 Tage Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Klettenlabkraut BBCH 12-14  0,8 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  35 Tage

Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Klettenlabkraut BBCH 12-14  1. Behandlung: 0,5 l/ha 2. Behandlung: 0,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 4-7 Tage  Spritzen im Splittingverfahren (2 Behandlungen)  F Miscanthus (Nutzung als Klettenlabkraut, Winden-Knöterich nachwachsender Rohstoff für  1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, technische Zwecke), Freiland Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur BBCH 12-14 bzw. je Jahr: 1 Frühjahr, nach dem Auflaufen  Spritzen  N Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit ist nicht erforderlich. Wartezeit N: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

152


Pyrat®

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Wintergetreide, Sommergetreide, Echte Kamille, Miscanthus: Reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m Thymian, Schalotte, Speisezwiebel, Knoblauch: Reduzierte Abstände: 50 % 5 m, 75 % 5 m, 90 % * NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Wintergetreide, Sommergetreide, Echte Kamille, Miscanthus: Abstand: 15 m Thymian, Schalotte, Speisezwiebel, Knoblauch: Abstand: 10 m

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE Der Einsatz erfolgt im Nachauflauf bis Frühjahr. Zur Zeit der Behandlung müssen die Unkräuter aufgelaufen sein und genügend Blattmasse zur Aufnahme des Wirkstoffs gebildet haben. Die schnellste Wirkung wird bei wüchsigem Wetter erzielt. Pyrat wird mit den in der Praxis üblichen Wasseraufwandmengen ausgebracht, jedoch sollten 200 l/ha nicht unterschritten werden. Dichte Bestände sind mit 400 l/ha zu behandeln, um eine bessere Benetzung der Unkräuter zu erreichen. Aufgrund der sehr guten Verträglichkeit kann Pyrat in Winterund Sommergetreide ohne Sorteneinschränkung zur Nachauflaufanwendung im Frühjahr über einen sehr langen Zeitraum eingesetzt werden.

NACHBAU

Es kann jede Kultur im Rahmen der üblichen Fruchtfolge nachgebaut werden.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang ⅔ der Wassermenge in Spritzgerät füllen, Rührwerk einstellen, Präparat zufügen und restliche Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt benötigt wird. Bei Mischungen ist die Gebrauchsanleitung der Mischpartner zu beachten. Nur mit ausgeliterten Spritzgeräten arbeiten, deren Ausstoß pro Hektar bekannt ist. Spritzgeräte regelmäßig auf dem Prüfstand kontrollieren und einstellen lassen. Die verwendeten Spritzgeräte müssen frei von Resten anderer Spritzmittel sein. Es wird empfohlen, die Spritze entsprechend den Gebrauchsanleitungen vorher verwendeter Präparate zu reinigen. Mischbarkeit Pyrat® kann zusammen mit gängigen Getreidefungiziden und -insektiziden ausgebracht werden. Darüber hinaus kann es mit wuchsstoffhaltigen, IPU-haltigen und sulfonylharnstoffhaltigen Produkten, Halmverkürzern (bei ethephonhaltigen Produkten Gebrauchsanleitung des Mischungspartners beachten), Blattdüngern sowie AHL gemischt werden. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden

153


Pyrat®

Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Gefahr Gefahrenpiktogramme: GHS07, GHS08, GHS09 Gefahrenhinweise: H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+310: BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P302+352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P305+351+338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P331: KEIN Erbrechen herbeiführen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH066: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz “Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln” des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SE1201: Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. SS1201: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. SS2203: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Sollten durch unsachgemäße Handhabung oder Missbrauch Vergiftungserscheinungen auftreten, sofort den Arzt rufen!

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN130: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft. NN160: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

154


Pyrat®

NN170: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. NN1842: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Pyrat® ist eingetragene Marke der Plantan GmbH.

155


156


Pyrat® XL

Pyrat® XL

Wirkstoff: 100 g/l Fluroxypyr + 2,5 g/l Florasulam Suspoemulsion (SE)

025151-60

WIRKUNGSWEISE

Pyrat® XL ist ein systemisches Herbizid gegen zweikeimblättrige Unkräuter in Winter- und Sommergetreide zur Nachauflaufanwendung im Frühjahr und zur Spätbehandlung in Wintergetreide sowie auf Raps- und Getreidestoppel gegen Zaunwinde. Der Wirkstoff wird aufgrund der Formulierung sehr schnell von den Unkräutern aufgenommen und verteilt und führt durch einen Eingriff in die Eiweißbildung zum Absterben der Schadpflanzen. Pyrat® XL ist über einen sehr langen Zeitraum anwendbar und weist auch bei Spätbehandlungen eine unübertroffene Wirkung gegen Klettenlabkraut auf. Fluroxypyr: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): O Florasulam: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): B

WIRKUNGSSPEKTRUM

Sehr gut bis gut bekämpfbar: Ackerhellerkraut, Ackersenf, Ackervergissmeinnicht, Ausfallraps, Gänsedistel, Gemeiner Hohlzahn, Hederich, Hirtentäschel, Kamille-Arten, Windenknöterich. Klettenlabkraut wird in allen Entwicklungsstadien sicher und schnell erfasst. Ausreichend bekämpfbar: Ampferflohknöterich, Taubnessel (bis 4-Blatt-Stadium). Nicht ausreichend bekämpfbar: Ehrenpreis-Arten, Gänsefuß- und Melde-Arten, Stiefmütterchen-Arten. Nicht bekämpfbar: Gräser.

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

Pyrat® XL ist nach bisherigen Erfahrungen in allen geprüften Getreidesorten gut verträglich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Winterweichweizen, Winterroggen, Wintergerste, Wintertriticale, Freiland BBCH 13-29 Nach dem Auflaufen, Frühjahr Winterweichweizen, Winterroggen, Wintergerste, Wintertriticale, Freiland BBCH 30-45 Nach dem Auflaufen, FrühjahrsSpätbehandlung Sommerweichweizen, Sommerhartweizen, Sommergerste, Sommerhafer, Freiland BBCH 13-29 Nach dem Auflaufen, Frühjahr Getreidestoppel, Rapsstoppel (Stoppelbehandlung), Freiland Nach der Ernte, nach dem Auflaufen der Unkräuter

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter  1,8 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Klettenlabkraut  1,8 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter  1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Gemeine Zaunwinde  1,8 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F WP713: Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Kulturen möglich.

157


Pyrat® XL

Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Reduzierte Abstände: 50 % 5 m, 75 % 5 m, 90 % * NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 10 m

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE  Zur Zeit der Behandlung müssen die Unkräuter aufgelaufen sein und genügend Blattmasse zur Aufnahme des Wirkstoffes gebildet haben. Nach dem Antrocknen des Spritzbelages ist Pyrat® XL bereits nach einer Stunde regenfest. Die schnellste Wirkung wird bei wüchsigem Wetter erzielt. Kühle Witterungsbedingungen mit längeren Perioden ohne Wachstum (bis ca. 3 Wochen nach der Anwendung) verzögern die Wirkungsgeschwindigkeit ohne Einfluss auf die Wirkungssicherheit.  Die Anwendung zur Stoppelbehandlung erfolgt nach der Ernte des Getreides oder des Raps. Die Zaunwinde muss aufgelaufen sein und sollte mindestens 20 cm lang sein, um einen optimalen Bekämpfungserfolg zu gewährleisten. Nach der Behandlung von Zaunwinde wird zur Wirkungsabsicherung eine Wartezeit von 6 Wochen empfohlen.  Die langjährige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, deren Wirkstoffe den gleichen Wirkungsmechanismus besitzen, kann zur Entstehung von resistenten Biotypen führen. Dies gilt insbesondere auch für Sulfonylharnstoffe bzw. Sulfonylharnstoff-ähnliche Wirkstoffe, und hier könnte insbesondere die Vogelmiere betroffen sein. Die Kombination mit einem Nicht-Sulfonylharnstoff in dem Produkt Pyrat® XL beugt der Entstehung von resistenten Vogelmiere-Biotypen vor. Trotzdem muss hier auf die Notwendigkeit eines aktiven Resistenzmanagements basierend auf einem Wirkstoffwechsel hingewiesen werden.

158


Pyrat® XL

Klee- bzw. Luzerneuntersaaten nicht behandeln.

NACHBAU

Im Rahmen der Fruchtfolge kann jede Kultur nachgebaut werden. Bei vorzeitigem Umbruch können Getreide, Mais und Grassaaten nachgebaut werden. Unmittelbar nach der Stoppelbehandlung können Getreide und Grassaaten nachgebaut werden.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Nur mit ausgeliterten Spritzgeräten arbeiten, deren Ausstoß pro Hektar bekannt ist. Ansetzvorgang Pyrat® XL bei eingeschaltetem Rührwerk direkt in den 2/3 mit Wasser gefüllten Spritzflüssigkeitsbehälter geben. Behälter anschließend mit Wasser auffüllen. Bei gemeinsamer Ausbringung mit AHL (pur) wird Pyrat® XL vor dem Einfüllen in das Spritzfass in Wasser im Verhältnis 1:1 vorgemischt und dann dem AHL beigegeben. Nicht mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Mischbarkeit Pyrat® XL ist mit Herbiziden, Fungiziden, Insektiziden, AHL, Harnstoff, Spurenelemente-Blattdüngern oder Wachstumsregulatoren (Hinweise der Hersteller beachten) mischbar. Der Einsatz von Pyrat® XL über 1,0 l/ha in Tankmischung mit azolhaltigen Fungiziden kann in Wintergerste unter ungünstigen Bedingungen (gestresste Bestände, empfindliche Sorten) zu Schäden an der Kulturpflanze führen und wird nicht empfohlen. Mischungen mit AHL ausschließlich mit AHL Markenware (pH 6,5; keine mit Wasser verschnittene Ware). Eventuell auftretende Ätzschäden sind auf den Dünger zurückzuführen. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können. Schadensverhütung Bei ungünstigen Witterungsbedingungen, wie zu erwartenden Nachtfrösten und/oder gestressten Beständen, ist in Tankmischungen mit z.B. Gräser- bzw. Halmverkürzungsmitteln, Fungiziden oder NDüngern die Gefahr der Unverträglichkeit gegeben. Der Einsatz in Tankmischungen sollte dann unterbleiben. Ebenso empfehlen wir keine Behandlungen bei Nachttemperaturen unter -5 °C und von z.B. durch Staunässe, Trockenheit oder Nährstoffmangel geschwächten Getreidebeständen durchzuführen. In Einzelfällen nach der Behandlung unter diesen Witterungsbedingungen und/oder anderweitig gestressten Beständen beobachtete temporäre Aufhellungen und Wuchsverzögerungen haben nach bisherigen Erfahrungen keinen Einfluss auf den Ertrag. Abdrift vermeiden! Entleerte Behälter gründlich mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Spritzgeräte gründlich mit Wasser und vor Einsatz in empfindlichen Kulturen (z.B. Raps oder Rüben) auch mit Spezialreinigungsmittel reinigen. Die verdünnte Reinigungsflüssigkeit auf die zuvor behandelte Fläche ausbringen.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Achtung Gefahrenpiktogramme: GHS07, GHS09 Gefahrenhinweise: H315: Verursacht Hautreizungen. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H335: Kann die Atemwege reizen. H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

159


Pyrat® XL

P302+P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P304+P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P331: KEIN Erbrechen herbeiführen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN1001: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. NN2002: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Pyrat® ist eingetragene Marke der Plantan GmbH.

160


PYROQUIN

PYROQUIN

Wirkstoff: 400 g/l Chloridazon + 50 g/l Quinmerac Suspensionskonzentrat

GP 024105-00/004

WIRKUNGSWEISE

PYROQUIN ist ein Herbizid gegen zweikeimblättrige Unkräuter einschließlich Klettenlabkraut und Hundspetersilie. Das Produkt wirkt überwiegend über die Wurzel, beim Einsatz im Nachauflauf auch über das Blatt. Aufgrund dessen kann PYROQUIN sowohl im Vorauflauf als auch im Nachauflauf eingesetzt werden. Voraussetzung für eine ausreichende Wirkung im Vorauflauf ist eine ausreichende Bodenfeuchte. Sollte der Boden oberflächlich ausgetrocknet sein, tritt die Wirkung erst nach erfolgten Niederschlägen ein. Bis zu diesem Zeitpunkt aus tieferen Bodenschichten keimende Unkräuter können nur kontrolliert werden, wenn diese bis dahin nicht zu groß geworden sind. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): Chloridazon: C3, Quinmerac: O

WIRKUNGSSPEKTRUM

Mit PYROQUIN sind im Vorauflauf Gut bekämpfbar: Gemeine Hundspetersilie, Ehrenpreis-Arten, Kamille-Arten, Acker-Vergissmeinnicht, Klettenlabkraut, Acker-Gänsedistel, Taubnessel-Arten. Weniger gut bekämpfbar: Acker-Gauchheil, Gemeines Hirtentäschel, Acker-Hellerkraut, Hohlzahn-Arten, Acker-Senf/Hederich, Gemeines Kreuzkraut, Amarant-Arten, Klatsch-Mohn, Einjähriges Bingelkraut, Schwarzer Nachtschatten, Knöterich-Arten, Vogel-Sternmiere, Franzosenkraut-Arten, Ausfall-Raps. Nicht ausreichend bekämpfbar: Stiefmütterchen-Arten, Gänsefuß-Arten, Kleine Brennnessel, Gänsefuß-Arten, Gemeine Melde, Gemeiner Erdrauch, Wicke-Arten, Kornblume, Wolfsmilch-Arten. Darüber hinaus alle Wurzelunkräuter wie Distel-Arten, Quecken, Winden und Unkräuter, die dem empfindlichen Stadium entwachsen sind (Altverunkrautung). Mit PYROQUIN + Dimethenamid-P 720 g/L EC sind im Nachauflauf Gut bekämpfbar: Acker-Gänsedistel, Kleine Brennnessel, Kamille-Arten, Acker-Hellerkraut, Kletten-Labkraut, AckerSenf, Taubnessel-Arten, Ehrenpreis-Arten, Vogel-Sternmiere, Gemeines Hirtentäschel. Weniger gut bekämpfbar: Acker-Stiefmütterchen, Floh-Knöterich, Amarant-Arten, Winden-Knöterich, Einjähriges Bingelkraut, Ampfer-Knöterich, Gemeine Hundspetersilie, Schwarzer Nachtschatten, Gemeiner Erdrauch. Nicht ausreichend bekämpfbar: Ausfall-Raps, Gänsefuß-Arten, Vogel-Knöterich. Darüber hinaus alle Wurzelunkräuter wie Distel-Arten, Quecken, Winden und Unkräuter, die dem empfindlichen Stadium entwachsen sind (Altverunkrautung).

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

Nach bisherigen Erfahrungen ist PYROQUIN in allen Zucker- und Futterrübensorten verträglich. In gestressten Beständen, die z.B. durch Überdosierung von Beizmitteln, nicht ausreichende Triebkraft des Saatgutes, zu tiefe Saat, schlechte Wachstumsbedingungen, Verschlämmung oder Verkrustung des Bodens, überhöhte Salzkonzentration im Boden, Frost, Krankheits- und Schädlingsbefall, Verletzungen (z.B. durch Striegeln, Walzen, Hagelschlag) geschwächt sind, kann die Behandlung mit PYROQUIN zu einer vorübergehenden Wuchsdepression führen. Sollte der Auflauf der Rüben durch Bodenverkrustungen verhindert werden, kann die Kruste durch vorsichtigen und flachen Einsatz von Walze oder Striegel gebrochen werden. Außerdem kann die Tankmischung mit Dimethenamid-P 720 g/L EC in allen Zucker- und Futterrübensorten eingesetzt werden.

161


PYROQUIN

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Futterrübe, Zuckerrübe, Klettenlabkraut, Acker-Hundskamille, Kamille-Arten, Freiland Hundspeterselie Vor dem Auflaufen 5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen F WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich. Futterrübe, Zuckerrübe, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland Zeitpunkt 1: 0,83 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser Zeitpunkt 2: 1,67 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser Nach dem Auflaufen Zeitpunkt 3: 2,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser in Mischung mit Dimethenamid-P 720 g/L EC: Zeitpunkt 1: 0,15 l/ha Zeitpunkt 2: 0,3 l/ha Zeitpunkt 3: 0,45 l/ha Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3 Spritzen im Splittingverfahren (3 Behandlungen) F WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich. Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Futter- und Zuckerrüben: Vorauflaufverfahren: Nur anwenden bei ausreichender Bodenfeuchte und regelmäßigen Niederschlägen im Frühjahr. Günstigster Anwendungszeitpunkt: direkt nach der Saat auf den noch feuchten Boden. Behandlungen bis ca. 3 Tage vor Beginn des Auflaufens der Rüben sind möglich. Zu vermeiden sind Spritzungen in den Auflauf der Rüben. Nachauflaufverfahren: Zum Zeitpunkt der Spritzung sollte das 1. Laubblattpaar der Rüben Erbsengröße erreicht haben. Die Unkräuter dürfen das 3-Blattstadium nicht überschritten haben.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NG301: Keine Anwendung in Wasserschutzgebieten oder Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen, die vom BVL im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden (Bekanntmachung BVL 15/02/01 vom 12.02.2015, BAnz AT 27.02.2015 B6; auch veröffentlicht unter www.bvl.bund.de/NG301). NG402: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. NG415: Keine Anwendung auf folgenden Bodenarten gemäß Bodenkundlicher Kartieranleitung (5. Aufl.): reiner Sand (Ss), schwach schluffiger Sand (Su2), schwach lehmiger Sand (Sl2), schwach toniger Sand (St2), mittel schluffiger Sand (Su3), mittel lehmiger Sand (Sl3), stark schluffiger Sand

162


PYROQUIN

(Su4), stark lehmiger Sand (Sl4) und schluffig-lehmiger Sand (Slu). Sofern kein Gutachten nach Bodenkundlicher Kartieranleitung (5. Aufl.) vorliegt, gilt das Anwendungsverbot für alle Böden der Bodenartgruppen 0 bis 3 gem. LUFA-Klassifizierung mit den Bezeichnungen flachgründiger Sand (S), Sand (S), lehmiger Sand (lS), sandiger Schluff (sU), stark sandiger Lehm (ssL) und lehmiger Schluff (lU). NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Gilt nur für Vorauflaufanwendung: NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Gilt nur für Nachauflaufanwendung: NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit “*” gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen, ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Reduzierte Abstände: 50 % 5 m, 75 % 5 m, 90 % * NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 10 m

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE  PYROQUIN bzw. PYROQUIN + Dimethenamid-P 720 g/L EC darf nur in Zucker- und Futterrüben gemäß dieser Gebrauchsanleitung angewendet werden. Kohl- und Wasserrüben (Steckrüben, Stoppelrüben, Wruken) dürfen nicht mit PYROQUIN behandelt werden.  PYROQUIN sollte vorzugsweise im Nachauflauf verwendet werden.  Die Gesamtmenge des Mittels beträgt max. 4,0 l/ha, davon nur 2,0-3,0 l/ha im Vorauflauf.  Abdrift und Überdosierung vermeiden.  Unmittelbar vor der Saat – vor allem auf leichten Böden – keine überhöhte Düngung.  Die verwendeten Spritzen müssen frei von Resten anderer Spritzmittel, insbesondere von Wuchsstoffen und bestimmten Sulfonylharnstoffen sein.  Verwendete Spritzen sofort nach dem Gebrauch gründlich mit viel Wasser reinigen.  Freiwillige Einschränkung: Chloridazonhaltige Produkte nicht in Wasserschutzgebieten und auf grundwassersensiblen Standorten mit Trinkwassergewinnung anwenden (auf allen übrigen Flächen kann PYROQUIN weiterhin eingesetzt werden).

NACHBAU

Nach dem Einsatz von PYROQUIN bzw. PYROQUIN + Dimethenamid-P 720 g/L EC hält die Wirkung mehrere Wochen an (je nach Witterung und Boden bis zu mehreren Monaten). Nach einer flachen

163


PYROQUIN

Bodenbearbeitung (6 cm Tiefe) können nach einem Umbruch folgende Kulturen nachgebaut werden: Rüben, Mais, Erbsen, Gerste, Rote Beete und Mangold. Wenn PYROQUIN solo entsprechend der Gebrauchsanleitung eingesetzt wird, sind keine negativen Auswirkungen auf Kulturen, die entsprechend der üblichen Fruchtfolge nachgebaut werden, zu erwarten. Unmittelbar nach der Anwendung von PYROQUIN + Dimethenamid-P 720 g/L EC kann Mais nachgebaut werden, 1 Woche nach der Anwendung sind auch Rüben und Gerste als Nachbaukulturen möglich. VN436: Kein Nachbau von Blattgemüse und frischen Kräutern ein Jahr nach der Anwendung.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang Vorauflaufverfahren: PYROQUIN vor Gebrauch kräftig schütteln! PYROQUIN unter ständigem Rühren in das zu ¾ gefüllte Spritzfass geben. Spritzflüssigkeit unter stetigem Rühren ausbringen. Nach Arbeitspausen Spritzflüssigkeit erneut sorgfältig aufrühren. Vor der Ausbringung Gerät auslitern und Düsenausstoß kontrollieren. Gebräuchliche Wassermenge im Vorauflauf: 200-400 l/ha. Bei Bandspritzung: 100-200 l/ha. Bandspritzung: Bandspritzung in Kombination mit der Saat ist möglich. PYROQUIN-Bedarf je ha bei einer Aufwandmenge für Ganzflächenspritzung von 5,0 l/ha: Bandbreite Reihenabstand 18 cm 20 cm 22 cm

42 cm 2,2 l 2,4 l 2,6 l

45 cm 2,0 l 2,2 l 2,5 l

50 cm 1,8 l 2,0 l 2,3 l

Nachauflaufverfahren: Tankmischung mit Dimethenamid-P 720 g/L EC unmittelbar nach dem Ansetzen ausbringen. Zuerst 2/3 des Tankes mit Wasser füllen, Rührwerk einschalten und unter Umrühren erst PYROQUIN, dann weitere Mischpartner und als letztes Dimethenamid-P 720 g/L EC zugeben. Anschließend mit Wasser auffüllen. Mischbarkeit Generell ist PYROQUIN mit verschiedenen anderen Rübenherbiziden und Düngern sowie AHL und Harnstoff mischbar, jedoch sind die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner zu beachten. Wir raten von einer Mischung von PYROQUIN + Dimethenamid-P 720 g/L EC + Insektizid ab. Mischungen möglichst umgehend ausbringen. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Achtung Gefahrenpiktogramme: GHS07, GHS09 Gefahrenhinweise: H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P261: Einatmen von Aerosol vermeiden. P280: Schutzhandschuhe tragen. P333+P313: Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P363: Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen.

164


PYROQUIN

P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS210: Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS220: Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN130: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft. NN160: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. NN164: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Bembidion lampros (Laufkäfer) eingestuft. NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

165


Produkt

166


PYROQUIN + Orefa® Di-Amide-P-Pack

PYROQUIN + Orefa® Di-Amide-P-Pack

Wirkstoff: PYROQUIN: 400 g/l Chloridazon + 50 g/l Quinmerac (Suspensionskonzentrat) Orefa® Di-Amide-P: 720 g/l Dimethenamid-P (Emulsionskonzentrat)

EINSATZGEBIET

Herbizid-Kombination zur Bekämpfung von zweikeimblättrigen Unkräutern in Futter- und Zuckerrüben.

WIRKUNGSWEISE

Durch die Kombination der beiden Wirkstoffe Dimethenamid-P (aus Orefa® Di-Amide-P, GP 024803-00/010 oder GP 024803-00/016) und Chloridazon + Quinmerac (aus PYROQUIN, GP 024105-00/004) erreicht man ein breites Wirkungsspektrum zur Bekämpfung von zweikeimblättrigen Samenunkräutern und Hirsen in Futter- und Zuckerrüben. Orefa® Di-Amide-P ist ein Herbizid mit langanhaltender Bodenwirkung, das von Ungräsern und Unkräutern über Wurzeln, Hypokotyl und Keimblätter aufgenommen wird. Daher erreicht man die beste Wirkung beim Einsatz in gerade auflaufenden, kleinen Schadpflanzen. Eine gleichmäßige Feuchte des Bodens vor bzw. kurz nach der Anwendung fördert die Wirkung. Sollten die Unkräuter und Ungräser bereits das Laubblattstadium erreicht haben, kombiniert man das Mittel mit einem blattaktiven Herbizid. PYROQUIN ist ein Herbizid gegen zweikeimblättrige Unkräuter einschließlich Klettenlabkraut und Hundspetersilie. Das Produkt wirkt überwiegend über die Wurzel. Beim Einsatz im Nachauflauf auch über das Blatt. Aufgrund dessen kann PYROQUIN sowohl im Vorauflauf, als auch im Nachauflauf eingesetzt werden. Voraussetzung für eine ausreichende Wirkung im Vorauflauf ist eine ausreichende Bodenfeuchte. Sollte der Boden oberflächlich ausgetrocknet sein, tritt die Wirkung erst nach Niederschlägen ein. Bis zu diesem Zeitpunkt aus tieferen Bodenschichten keimende Unkräuter können nur kontrolliert werden, wenn diese bis dahin nicht zu groß geworden sind. Alle im Wirkungsspektrum aufgeführten Unkrautarten können durch Tankmischungen und Spritzfolgen in Kombination der Wirkstoffe aus den beiden Produkten PYROQUIN und Orefa® Di-Amide-P wirkungsvoll bekämpft werden. Früh auflaufenden Unkräutern begegnet man am besten mit frühem Einsatz von PYROQUIN und ggf. weiteren Rübenherbiziden im Vorauflauf bzw. Keimblattstadium der Unkräuter. Die gute Bodenwirkung von Orefa® Di-Amide-P verhindert das Auflaufen weiterer Unkräuter.

WIRKUNGSSPEKTRUM

I. Vorauflaufanwendung Mit PYROQUIN gut bekämpfbar: Gemeine Hundspetersilie, Ehrenpreis-Arten, Kamille-Arten, Acker-Vergissmeinnicht, Klettenlabkraut, Acker-Gänsedistel, Taubnessel-Arten. Weniger gut bekämpfbar: Ackergauchheil, Gemeines Hirtentäschel, Ackerhellerkraut, Hohlzahn-Arten, Ackersenf/Hederich, Gemeines Kreuzkraut, Amarant-Arten, Klatschmohn, Einjähriges Bingelkraut, Schwarzer Nachtschatten, Knöterich-Arten, Vogelsternmiere, Franzosenkraut-Arten, Ausfall-Raps. Nicht ausreichend bekämpfbar: Stiefmütterchen-Arten, Gänsefuß-Arten, Kleine Brennnessel, Gemeine Melde, Gemeiner Erdrauch, Wicke-Arten, Kornblume, Wolfsmilch-Arten. Darüber hinaus alle Wurzelunkräuter wie Distel-Arten, Quecken, Winden und Unkräuter, die dem empfindlichen Stadium entwachsen sind (Altverunkrautung). II. Nachauflaufanwendung Mit PYROQUIN und Orefa® Di-Amide-P gut bekämpfbar: Acker-Gänsedistel, Ackerhellerkraut, Ackersenf, Ehrenpreis-Arten, Gemeines Hirtentäschel, KamilleArten, Kleine Brennnessel, Kletten-Labkraut, Taubnessel-Arten, Vogelsternmiere. Weniger gut bekämpfbar: Acker-Stiefmütterchen, Amarant-Arten, Einjähriges Bingelkraut, Gemeine Hundspetersilie, Gemeiner Erdrauch, Flohknöterich, Windenknöterich, Ampferknöterich, Schwarzer Nachtschatten, Gemeiner Erdrauch. Nicht ausreichend bekämpfbar: Ausfallraps, Gänsefuß-Arten, Vogelknöterich, sowie alle Wurzelunkräuter wie Distel-Arten, Quecken, Winden, Unkräuter, die dem empfindlichen Stadium entwachsen sind.

167


PYROQUIN + Orefa® Di-Amide-P-Pack

III. Verhinderung der Spätverunkrautung Mit Orefa® Di-Amide-P gut bekämpfbar: Gemeine Hundspetersilie, Rauhaariger Amarant, Gemeiner Erdrauch, Kamille-Arten, Ackerlichtnelke, Ackervergissmeinnicht, Schwarzer Nachtschatten. Weniger gut bekämpfbar: Ackerstiefmütterchen, Ausfallraps, Einjähriges Bingelkraut, Flohknöterich, Gänsefuß-Arten, Klettenlabkraut, Vogelknöterich, Vogelsternmiere. Nicht ausreichend bekämpfbar: Windenknöterich.

ANWENDUNGSZEITPUNKT

I. Vorauflaufanwendung von PYROQUIN: Voraussetzung: ausreichende Bodenfeuchte und regelmäßige Niederschläge im Frühjahr PYROQUIN wird unmittelbar nach der Saat auf den feuchten Boden ausgebracht. Bis etwa 3 Tage vor Beginn des Auflaufens der Rüben ist auch eine spätere Anwendung möglich. Mit den u.a. Aufwandmengen ist eine Spritzung in den auflaufenden Rüben zu vermeiden. Zum vorbeugenden Grundwasserschutz empfehlen wir, folgende Hinweise zu beachten:  Kein Einsatz von Solo-Chloridazon-Produkten  Kein Einsatz von Chloridazon-haltigen Produkten auf Rübenanbauflächen in Wasserschutzgebieten und auf grundwassersensiblen Standorten mit Trinkwassergewinnung. (Auf allen anderen Zuckerrübenflächen kann PYROQUIN weiterhin eingesetzt werden.)  PYROQUIN sollte vorzugsweise im Nachauflauf angewendet werden.  Gesamtmenge PYROQUIN max. 4,0 l/ha und davon nur 2,0-3,0 l/ha im Vorauflauf. II. Nachauflaufanwendung von PYROQUIN und Orefa® Di-Amide-P: Sobald das erste Laubblattpaar der Rüben Erbsengröße erreicht hat, kann die Spritzung durchgeführt werden. Die Unkräuter sollen das 3-Blatt-Stadium nicht überschritten haben. III. Orefa® Di-Amide-P gegen Spätverunkrautung: Vorausgesetzt, die bis zum Einsatz von Orefa® Di-Amide-P aufgelaufenen Unkräuter wurden im Vorund/oder Nachauflauf erfolgreich mit PYROQUIN oder anderen Rübenherbiziden behandelt, kann die Spritzung mit Orefa® Di-Amide-P im 6- bis 8-Blatt-Stadium der Rüben erfolgen. Eine dreimalige Anwendung ist für einen mehrwöchigen Bekämpfungserfolg notwendig.

AUFWANDMENGEN

I. Vorauflaufanwendung von PYROQUIN 5,0 l/ha Max. 1 Anwendung je Kultur bzw. pro Jahr. II. Nachauflaufanwendung von PYROQUIN Spritzen im Splittingverfahren: 3 Behandlungen. Aufwandmenge: 1. Anwendung (NAK1): 0,83 l/ha PYROQUIN + 0,15 l/ha Orefa® Di-Amide-P 2. Anwendung (NAK2): 1,67 l/ha PYROQUIN + 0,30 l/ha Orefa® Di-Amide-P 3. Anwendung (NAK3): 2,50 l/ha PYROQUIN + 0,45 l/ha Orefa® Di-Amide-P Max. 3 Anwendungen je Kultur und Jahr. III. Orefa® Di-Amide-P gegen Spätverunkrautung 0,9 l/ha in 200-400 l/ha Wasser spritzen. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. pro Jahr. Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

168


PYROQUIN + Orefa® Di-Amide-P-Pack

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Für Orefa® Di-Amide-P zur Anwendung in Zucker- und Futterrüben: (Die Anwendungsbestimmungen für PYROQUIN sind unbedingt ebenfalls zu beachten und können der Gebrauchsanleitung für PYROQUIN entnommen werden.) NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 15 m

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE Bei Kontakt von Orefa® Di-Amide-P mit feuchten Oberflächen (Einfüllsiebe, Messbehälter, etc.) kann es zur Schlierenbildung kommen. Diese müssen sofort mit viel Wasser aufgelöst werden. Zur Bildung einer stabilen Emulsion benötigt Orefa® Di-Amide-P ausreichend Wasser. Deshalb sind die Anweisungen unbedingt zu befolgen.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Es dürfen keine Reste anderer Pflanzenschutzmittel im Tank oder Spritzgerät vorhanden sein. Ansetzvorgang Vorauflaufverfahren: PYROQUIN vor Gebrauch gut schütteln! Tank mit ¾ der Wassermenge füllen, Rührwerk einschalten und PYROQUIN hinzugeben. Restliche Wassermenge auffüllen. Rührwerk ständig eingeschaltet lassen. Nach Arbeitspausen erneut sorgfältig aufrühren. Wassermenge im Vor- und Nachauflauf: 200-400 l/ha. Bei Bandspritzung: 100-200 l/ha.

169


PYROQUIN + Orefa® Di-Amide-P-Pack

Nachauflaufverfahren: Tankmischung mit Orefa® Di-Amide-P: Tank mit ⅔ der Wassermenge füllen, Rührwerk einschalten und unter ständigem Rühren erst PYROQUIN; dann evtl. weitere Mischpartner und als letztes Orefa® DiAmide-P hinzugeben. Restliche Wassermenge auffüllen. Spätanwendung: Tank mit ¾ der Wassermenge füllen, Rührwerk einschalten, evtl. Mischpartner hinzugeben und warten, bis sich diese gut verteilt haben. Orefa® Di-Amide-P als letztes in den Tank füllen und restliche Wassermenge auffüllen. Mischbarkeit Generell sind PYROQUIN und Orefa® Di-Amide-P mit den üblichen Rübenherbiziden und Düngern mischbar. Gebrauchsanleitungen der Mischpartner beachten. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können. Spritzenreinigung Spritzgerät nach Gebrauch tropfenfrei und vollständig auf der zuvor behandelten Fläche entleeren. Danach den Tank mit Wasser und geeignetem Reinigungsmittel füllen, Rührwerk für mindestens 10 Minuten einschalten und Reinigungsflüssigkeit ebenfalls auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen. Schläuche, Düsen und Gestänge spülen und das Gerät anschließend mit klarem Wasser nachspülen.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG mit Orefa® Di-Amide-P:

(Die Hinweise für PYROQUIN sind unbedingt ebenfalls zu beachten und können der Gebrauchsanleitung für PYROQUIN entnommen werden.) Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Achtung Gefahrenpiktogramme: GHS07, GHS09 Gefahrenhinweise: H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H315: Verursacht Hautreizungen. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280: Schutzhandschuhe und Augen-/Gesichtsschutz tragen. P261: Einatmen von Dampf vermeiden. P264: Nach Gebrauch mit viel Wasser und Seife gründlich waschen. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P272: Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P301 + P330: BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. P303 + P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P333 + P311: Bei Hautreizung oder -ausschlag: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P332 + P313: Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362 + P364: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P337 + P311: Bei anhaltender Augenreizung: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

170


PYROQUIN + Orefa® Di-Amide-P-Pack

Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT FÜR Orefa® Di-Amide-P:

(Die Hinweise für PYROQUIN sind unbedingt ebenfalls zu beachten und können der Gebrauchsanleitung für PYROQUIN entnommen werden.) Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN130:Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft. NN160: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. NN170: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. Unbedingt auch die Gebrauchsanleitung von PYROQUIN beachten!

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Orefa® ist eingetragene Marke der Plantan GmbH.

171


Produkt

172


PYRUS®

PYRUS®

Wirkstoff: 400 g/l Pyrimethanil Suspensionskonzentrat

006922-00

WIRKUNGSWEISE

PYRUS® ist ein Kontaktfungizid mit translaminarer Wirkung gegen Grauschimmel (Botrytis cinerea). Das Produkt wirkt überwiegend protektiv (vorbeugend), aber auch zum Teil kurativ (heilend). PYRUS® zeigt auch bei niedrigen Temperaturen eine sehr gute Wirkung. Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): D1

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

PYRUS® ist nach bisherigen Erkenntnissen in allen wichtigen Reb- und Erdbeersorten gut verträglich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Weinrebe (Nutzung als Botrytis cinerea Keltertraube), Freiland  Basisaufwand: 0,625 l/ha in maximal 400 l/ha Wasser Bei Infektionsgefahr bzw. ab ES 61: 1,25 l/ha in maximal 800 l/ha Wasser Warndiensthinweis ES 71: 1,875 l/ha in maximal 1.200 l/ha Wasser ES 75: 2,5 l/ha in maximal 1.600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: mindestens 21 Tage  Spritzen oder Sprühen  21 Tage WW7091, WW750 Erdbeere, Freiland Botrytis cinerea Ab BBCH 60  2,5 l/ha in 500 bis 2.000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: Bei Infektionsgefahr bzw. ab In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1, Warndiensthinweis  Spritzen als Reihenbehandlung mit Dreidüsengabel  3 Tage WW7091, WW750 Erdbeere, Gewächshaus Botrytis cinerea Ab BBCH 60  2,5 l/ha in 500 bis 2.000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: Bei Infektionsgefahr bzw. ab In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1, Warndiensthinweis  Spritzen als Reihenbehandlung  3 Tage WW7091, WW750 WW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Für die Anwendung im Wein gilt: NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde

173


PYRUS®

Geräte“ vom 14.Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit “*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen, ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % * NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 10 m Für die Anwendung in Erdbeeren im Freiland gilt: NW608-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 5 m

RESISTENZMANAGEMENT

Wir empfehlen, um Resistenzen vorzubeugen, PYRUS® gegen Botrytis cinerea nur einmal pro Saison zu spritzen. Der Einsatz des Produktes sollte in Spritzfolgen immer im Wechsel mit nicht kreuzresistenten Wirkstoffen erfolgen.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang Pflanzenschutzmittel vor Gebrauch gut schütteln. ¾ der Wassermenge in Spritzgerätebehälter einfüllen, Rührwerk einschalten, PYRUS® zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt benötigt wird. Mischbarkeit PYRUS® zeigt nach bisherigen Erkenntnissen und Praxiserfahrungen in Zweiermischungen keine spezifischen Unverträglichkeiten mit handelsüblichen Fungiziden, Insektiziden oder Akariziden. Vor der Mischung mit Blattdüngern empfehlen wir einen Vorversuch. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können. Spritztechnik Wein: Bewährte Wassermengen: 100-800 l/ha Wasser. Direktzuglagen: Die Wassermenge ist so zu wählen, dass eine flächendeckende und gleichmäßige Benetzung der Reben gegeben ist. Steillagen: Bitte kontaktieren Sie Ihren regionalen Beratungsdienst für Empfehlungen zu Aufwand- und Wassermengen. Um Abtropfverluste zu vermeiden, bei Behandlungen der gesamten Laubwand maximal 800 l/ha und bei der Behandlung der Traubenzone maximal 400 l/ha ausbringen. Spritztechnik Erdbeeren: Bewährte Wassermenge: 500-2.000 l/ha Wasser. Freiland: Spritzen als Reihenbehandlung mit Dreidüsengabel. Gewächshaus: Spritzen als Reihenbehandlung.

174


PYRUS®

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Gefahrenpiktogramme: GHS09 Gefahrenhinweise: H411: Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SF1891: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS120: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS520: Kopfhaube mit Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN2513: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze) eingestuft. NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. PYRUS® ist eingetragene Marke der Agriphar S.A.

175


Produkt

176


QUAD-GLOB 200 SL

QUAD-GLOB 200 SL Wirkstoff: 200 g/l Deiquat Wasserlösliches Konzentrat

GP 050287-00/043

WIRKUNGSWEISE

QUAD-GLOB 200 SL mit dem Wirkstoff Deiquat ist ein Kontaktherbizid mit schnell eintretender Wirkung, das zur Abreifebeschleunigung, Krautabtötung und zum Hopfenputzen eingesetzt wird. Der Wirkstoff wird innerhalb weniger Minuten nach der Anwendung über das grüne Pflanzengewebe aufgenommen und innerhalb von Stunden nach der Behandlung zeigen alle benetzten grünen Pflanzenteile Welkeerscheinungen und Nekrosen. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): D

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Kartoffel, Freiland (ausgenommen Pflanzgut) Vor der Ernte Kartoffel, Freiland (Pflanzgut) Vor der Ernte Kartoffel, Freiland (Pflanzgut) Vor der Ernte

Winterraps, Sommerraps, Freiland Ab BBCH 89 Zur Spätbehandlung vor der Ernte Ackerbohne, Futtererbse, Freiland (In Beständen zur Futter- und Saatguterzeugung) Ab BBCH 89 Zur Spätbehandlung vor der Ernte Ölrettich, Phacelia, Futterleguminosen, Lein, Freiland (In Beständen zur Saatguterzeugung) Ab BBCH 89 Zur Spätbehandlung vor der Ernte

Schadorganismus/Zweck, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Krautabtötung  2,5 l/ha in 400 bis 800 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  10 Tage Krautabtötung  5 l/ha in 400 bis 800 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  10 Tage Krautabtötung  Zeitpunkt 1: 2,5 l/ha in 400 bis 800 l/ha Wasser Zeitpunkt 2: 2,5 l/ha in 400 bis 800 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: mindestens 3 Tage  Bei sehr dichtem Bestand im Splittingverfahren spritzen (2 Behandlungen)  10 Tage Sikkation  Winterraps: 2 l/ha in 400 bis 800 l/ha Wasser, Sommerraps: 3 l/ha in 400 bis 800 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  5 Tage Sikkation  3 l/ha in 400 bis 800 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  5 Tage Sikkation  3 l/ha in 400 bis 800 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F VV207: Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern.

177


QUAD-GLOB 200 SL

Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus/Zweck, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Hopfen, Freiland Hopfenputzen (einschließlich Unkrautbekämpfung) Ab Erreichen der Gerüsthöhe  5 l/ha in 1200 bis 1800 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen als Reihenbehandlung  14 Tage WA854: Anwendung nur in der Zeit vom 01. Juli bis 31. August. WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung. Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Für die Anwendungen bis 3 l/ha gelten: NT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit “*” gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen, ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 15 m (in Winterraps) Abstand: 20 m (bei allen anderen Anwendungen bis 3 l/ha) Für die Anwendungen von 5 l/ha (Pflanzkartoffeln, Hopfen) gilt: NT103: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002

178


QUAD-GLOB 200 SL

(Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Für die Anwendungen in Pflanzkartoffeln (Splittingverfahren) gilt: NW605: (s.o.) Reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m NW606: (s.o) Abstand: 15 m Für die Anwendungen in Pflanzkartoffeln (kein Splittingverfahren) und Hopfen gilt: NW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit “*” gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Reduzierte Abstände: 50 % 20 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m Hinweise zum Wasserschutz Zum Schutz von Oberflächen-/Grundwasser muss folgendes beachtet werden: Die grobe Reinigung der Spritze ist auf dem Feld vorzunehmen. Die festgesetzten Anwendungsbestimmungen sind unbedingt einzuhalten. In einzelnen Bundesländern können generell strengere Abstandsauflagen (als in den Anwendungsbestimmungen festgesetzt) gelten. Diese sind in jedem Falle zu beachten.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE  In Naturschutzgebieten, Nationalparks, Naturdenkmälern und auf den nach § 20c Bundesnaturschutzgesetz geschützten Flächen darf das Mittel nicht angewandt werden. Die jeweils gültige Anwendungsverordnung ist zu beachten. Das Produkt enthält Deiquat, aufgeführt in der Anlage 2 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung.  Zum Schutz von Wasserorganismen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten.  Die Anwendung in anderen als in dieser Gebrauchsanleitung genannten Anwendungsgebieten sowie bei den genannten Anwendungsgebieten unter anderen als den genannten Anwendungsbedingungen ist verboten.  Nur im Originalbehälter aufbewahren. Nicht in Trinkgefäße oder Flaschen umfüllen. Zusätzliche Anwendungshinweise: Kartoffel (ausgenommen Pflanzgut) – Krautabtötung Nicht vor Erreichen der physiologischen Reife der Knollen spritzen, da sonst Stoffwechselstörungen auftreten können. Wenn die Blätter zum Behandlungszeitpunkt aufgrund eines Feuchtigkeitsmangels welk sind, kann es zu Verfärbungen des Gefäßbündelringes kommen. Deswegen sollte das Produkt nie bei Trockenheit auf welkes Laub gespritzt werden. Auch bei hoher Luftfeuchtigkeit Bestände auf sehr trockenen Böden bis zur Beseitigung des Bodenwasserdefizits durch Regen oder Bewässerung nicht behandeln. Die beste Wirkung erzielt man in der Regel, wenn die Spritzung spätnachmittags oder abends durchgeführt wird. Jedoch ist bei großer Trockenheit die Anwendung in die frühen Morgenstunden zu legen, sodass den Pflanzen die Möglichkeit gegeben wird, das Wasserdefizit über Nacht abzubauen. Nicht auf taunasse Bestände spritzen, da die Spritzbrühe sonst von den Blättern ablaufen könnte. Bei völlig abgestorbenem Kraut kann etwa ab 10-20 Tage (je nach Sorte, Witterung etc. bis zu 5 Wochen) nach der Behandlung gerodet werden. Vor der Ernte sollte in jedem Fall die Schalenfestigkeit geprüft werden. Gelegentliche Schäden an Knollen nach Frührodung sind physiologisch bedingt und nicht auf das sachgerecht angewendete Mittel zurückzuführen. Kartoffel (Pflanzgut) – Krautabtötung Pflanzkartoffeln erst nach Eintritt der physiologischen Reife der Knollen behandeln, anderenfalls sind Stoffwechselstörungen möglich. Bei sehr dichten Beständen Aufwandmenge von 5 l/ha splitten und stattdessen im Abstand von 3 Tagen zweimal 2,5 l/ha spritzen. Winterraps Sommerraps – Sikkation Raps spritzen, wenn die Schoten gelblich und die Körner dunkel, aber noch plastisch sind. Die Ernte erfolgt etwa 5-10 Tage nach der Behandlung. Da keine Nachreife stattfindet, muss bei Beständen zur

179


QUAD-GLOB 200 SL

Saatguterzeugung die Embryonalentwicklung bis zur Keimfähigkeit abgeschlossen sein (Vollreife). Keimproben nur in Erde oder nach Waschung in Ton- oder Kohleaufschwemmung durchführen, da sonst Verfälschungen der Ergebnisse durch anhaftende Rückstände möglich sind. Ackerbohne, Futtererbse – Sikkation in Beständen zur Futter- und Saatguterzeugung Ackerbohne: Die Behandlung erfolgt, wenn die Hülsen schwarz, die Samen hart, die Stängel aber noch grün sind. Futtererbsen: Die Behandlung erfolgt, wenn Hülsen gelblich, die Samen aber noch plastisch sind. Die Ernte erfolgt 5-10 Tage nach der Behandlung. Da keine Nachreife stattfindet, muss bei Beständen zur Saatguterzeugung die Embryonalentwicklung bis zur Keimfähigkeit abgeschlossen sein (Vollreife). Keimproben nur in Erde oder nach Waschung in Ton- oder Kohleaufschwemmung durchführen, da sonst Verfälschungen der Ergebnisse durch anhaftende Rückstände möglich sind. Lein, Phacelia, Ölrettich, Futterleguminosen (Wicken, Lupine-, Klee- und Luzerne-Arten) – Sikkation in Beständen zur Saatguterzeugung Anwendung nur in Beständen, die der Saatguterzeugung dienen. Klee und Luzerne behandeln, wenn die Hülsen bräunlich und die Körner gefärbt sind. Die Ernte ist etwa 5-10 Tage, bei Klee und Luzerne 7-10 Tage nach der Behandlung möglich. Da keine Nachreife stattfindet, muss bei Beständen zur Saatguterzeugung die Embryonalentwicklung bis zur Keimfähigkeit abgeschlossen sein (Vollreife). Keimproben nur in Erde oder nach Waschung in Ton- oder Kohleaufschwemmung durchführen, da sonst Verfälschungen der Ergebnisse durch anhaftende Rückstände möglich sind. Hopfen – Hopfenputzen einschließlich Unkrautbekämpfung Auf den Bifängen (ca. 1/3 der Fläche) liegt die Aufwandmenge bei 5 l/ha. Berechnungsbeispiel: In einem Hopfengarten (1 ha) soll 1/3 der Fläche behandelt werden. Hierzu werden 1,67 l QUAD-GLOB 200 SL in 500 l Wasser angesetzt, um auf den Bifängen eine Aufwandmenge von 5 l QUAD-GLOB in 1500 l Wasser zu erreichen.

NACHBAU

Bei bestimmungs- und sachgemäßer Anwendung von QUAD-GLOB 200 SL können nach derzeitigem Kenntnisstand alle Kulturen (auch bei vorzeitigem Umbruch) nachgebaut werden.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang Pflanzenschutzmittel vor Gebrauch gut schütteln. Halbe Wassermenge in Spritzgerätebehälter einfüllen, Rührwerk einschalten, QUAD-GLOB 200 SL zugeben, entleerten Behälter gut spülen und Spülflüssigkeit der Spritzbrühe zugeben, fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt benötigt wird. Mischbarkeit QUAD-GLOB 200 SL ist in Kartoffeln mit Fungiziden (z.B. Fluazinam) mischbar. Bei Tankmischungen zuerst Fluazinam, dann erst QUAD-GLOB 200 SL in den Tank geben. In Kartoffeln sind keine Mischungen mit Ölen oder Netzmitteln möglich. In der Anwendung zur Abreifebeschleunigung von Raps und Leguminosen ist das Produkt mit Ölen und Netzmitteln mischbar. Mischungen umgehend ausbringen und Standzeiten vermeiden. Während Arbeitspausen Rührwerk laufen lassen. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können. Spritztechnik Bewährte Wassermengen: 400-800 l/ha. Bei hohen Bestandsdichten mindestens 600 l/ha. Für Hopfen 1200-1800 l/ha tatsächlich behandelter Fläche (d.h. 400-600 l/ha Hopfen einschl. unbehandelter Flächen zwischen den Bifängen). Voraussetzung für eine gute Wirkung ist die vollständige Benetzung der abzutötenden Pflanzenteile. Schadensverhütung: Überdosierung und Abdrift vermeiden.

180


QUAD-GLOB 200 SL

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Gefahr Gefahrenpiktogramme: GHS05, GHS06, GHS08, GHS09 Gefahrenhinweise: H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H315: Verursacht Hautreizungen. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H330: Lebensgefahr bei Einatmen. H335: Kann die Atemwege reizen. H372: Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P234: Nur im Originalbehälter aufbewahren. P260: Aerosol nicht einatmen. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P302+P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P304+P340: BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P403+P233: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS120: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS210: Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS220: Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen. Das Produkt sollte ausschließlich gespritzt werden (nicht vernebelt oder versprüht). Unter Beachtung der vorgeschriebenen Anwendungshinweise ist eine Gesundheitsgefährdung auszuschließen. Bei Einatmung von hohen Konzentrationen des Spritznebels kann es zu Reizungen des oberen Atmungstraktes kommen, welche sich durch Nasenbluten und Halsschmerzen äußern. In diesem Fall sollte die Ausbringungstechnik und die Einhaltung der Hinweise zum Anwenderschutz überprüft werden. Die gesamte Schutzkleidung muss nach Gebrauch gewaschen werden.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN130: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft.

181


QUAD-GLOB 200 SL

NN160: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. NN166: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Pterostichus melanarius (Laufkäfer) eingestuft. NN361: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. NN3842: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

182


Rapsan 500 SC

Rapsan 500 SC Wirkstoff: 500 g/l Metazachlor Suspensionskonzentrat

033401-60

WIRKUNGSWEISE

Rapsan 500 SC ist ein Herbizid zur Bekämpfung von Unkräutern und Ungräsern in Winterraps, Sommerraps, Kohl-Arten, Rettich, Meerrettich, Radieschen, Krambe, Stoppelrüben, Leindotter, RucolaArten, Johanniskraut und Zierpflanzen. Es wird über die Wurzeln, bei Nachauflaufanwendung auch über das Blatt aufgenommen. Bei Vorauflaufanwendung wird Rapsan 500 SC von den keimenden Unkräutern aufgenommen und bringt sie vor oder meistens kurz nach dem Auflaufen zum Absterben. Im Nachauflaufverfahren werden die Unkräuter besonders gut im Keimblatt- bis max. 1. LaubblattStadium erfasst. Ein guter Bekämpfungserfolg wird dann erzielt, wenn sich der Wirkstoff bei ausreichender Feuchtigkeit im Boden lösen und verteilen kann und somit eine Wirkstoffaufnahme zusätzlich über das Wurzelsystem der Unkräuter und Ungräser möglich ist. Wird auf oberflächig ausgetrockneten Boden gespritzt, tritt die Hauptwirkung erst nach später einsetzenden Niederschlägen ein. Laufen Unkräuter wie z.B. Ackerfuchsschwanz aus tieferen Bodenschichten auf und erfährt der Boden über längere Zeit keine Durchfeuchtung, sind Minderwirkungen möglich. Voraussetzung für eine gute Rapsentwicklung und einen gleichmäßigen Unkrautauflauf ist ein gut abgesetztes, feinkrümeliges Saatbett. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): K3

WIRKUNGSSPEKTRUM

Gegen Wurzelunkräuter ist Rapsan 500 SC unwirksam. Gut bekämpfbar: Acker-Fuchsschwanz*, Acker-Gänsedistel, Acker-Hohlzahn, Acker-Spörgel, Acker-Vergissmeinnicht, Amarant-Arten, Ehrenpreis-Arten, Einjährige Rispe, Fingerhirse-Arten, Floh-Knöterich, FranzosenkrautArten, Gemeine Borstenhirse, Gemeine Hühnerhirse, Gemeiner Windhalm, Gemeines Hirtentäschel*, Hahnenfuß-Arten, Kamille-Arten, Kreuzkraut-Arten, Mohn-Arten, Rainkohl, Schwarzer Nachtschatten, Taubnessel-Arten, Vogel-Sternmiere. Weniger gut bekämpfbar: Einjähriges Bingelkraut, Gänsefuß-Arten, Hederich/Acker-Senf*, Kleine Brennnessel, Klettenlabkraut, Melde-Arten, Vogel-Knöterich*, Winden-Knöterich*. Nicht ausreichend bekämpfbar: Acker-Hellerkraut, Acker-Stiefmütterchen, Ausfall-Getreide, Flughafer, Kornblume, StorchschnabelArten. *max. Keimblatt/ca. 4-7 Tage nach der Saat

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

Rapsan 500 SC ist nach bisherigen Erfahrungen in allen Sorten der aufgeführten Kulturen verträglich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt Winterraps, Freiland Nach dem Auflaufen

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter  1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F

183


Rapsan 500 SC

Kultur/Einsatzzeitpunkt Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.) zum Zwecke der Verfütterung, Freiland Vor dem Auflaufen

Sommerraps, Freiland Vor dem Auflaufen, nach dem Auflaufen

Radieschen, Rettich, Freiland Vor dem Auflaufen

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter  2 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  70 Tage WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich. NG405 Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter  1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich. NG403 Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter  1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F NG403

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE GEMÄSS § 18A PflSchG BZW. ART. 51 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 GENEHMIGTE ANWENDUNGSGEBIETE

WICHTIGER HINWEIS: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in weiteren Anwendungsgebieten genehmigt. Bei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde und daher nicht ausreichend ausgetestet und geprüft ist. Mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels sind daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen. Kultur/Einsatzzeitpunkt Leindotter, Freiland Nach dem Auflaufen

Krambe, Freiland Vor dem Auflaufen

184

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter  2 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F VV211: Behandelte Kulturen nicht als Lebens- oder Futtermittel verwenden, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Erntegut. NG403 Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter  2 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F NG405


Rapsan 500 SC

Kultur/Einsatzzeitpunkt Markstammkohl (Saatkultur), Freiland Vor dem Auflaufen Markstammkohl (Pflanzkultur), Freiland 6-8 Tage nach dem Pflanzen Johanniskraut (Nutzung als Arzneipflanze, Verwendung von Blättern und Blüten), Freiland BBCH 11-13 Im Pflanzjahr, nach dem Anwachsen Johanniskraut (Nutzung als Arzneipflanze, Verwendung von Blättern und Blüten), Freiland BBCH 13-15 Ab 2. Standjahr, nach dem Austrieb, bei 5-10 cm Wuchshöhe Grünkohl (Saatkultur), Freiland Vor dem Auflaufen

Pak Choi, Chinakohl (Pflanzkultur), Freiland 6-8 Tage nach dem Pflanzen

Meerrettich, Freiland Nach dem Pflanzen

Pak Choi, Chinakohl, Kohlrabi, Blumenkohle, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) (Saatkultur), Speiserübe, Kohlrübe (Saatkultur), Freiland Vor dem Auflaufen

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter  2 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F NG405 (Saatkultur), NG403 (Pflanzkultur) Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter  1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  70 Tage NG403 Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter  1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  70 Tage NG403 Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter  1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter  1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F NG403 Einjähriges Rispengras, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Klettenlabkraut  2 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F NG403 Einjähriges Rispengras, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Klettenlabkraut  Auf leichten Böden 1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F NG403

185


Rapsan 500 SC

Kultur/Einsatzzeitpunkt Pak Choi, Chinakohl, Kohlrabi, Blumenkohle, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) (Saatkultur), Speiserübe, Kohlrübe (Saatkultur), Freiland Vor dem Auflaufen Speiserübe, Kohlrübe (Pflanzkultur), Freiland Bis 7 Tage nach dem Pflanzen

Radieschen, Rettich, Gewächshaus Vor dem Auflaufen

Rucola-Arten, Freiland Ab BBCH 13 Nach dem Auflaufen

Kopfkohl* (Rot-, Weiß-, Spitzund Wirsingkohl), Rosenkohl*, Blumenkohle*, Kohlrabi*, Grünkohl*, Freiland Bis BBCH 16 6-8 Tage nach dem Pflanzen *Pflanzkultur Zierpflanzen, Freiland Nach dem Pflanzen

Zierpflanzen (Topfkultur), Freiland Frühjahr, vor der ersten Nutzung, vor dem Auflaufen der Unkräuter

186

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Einjähriges Rispengras, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Klettenlabkraut  Auf mittleren oder schweren Böden 2 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F NG405 Einjähriges Rispengras, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Klettenlabkraut  1,5 l/ha auf leichten Böden bzw. 2 l/ha auf mittleren und schweren Böden in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F NG403 Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, einjähriges Rispengras, Ehrenpreis-Arten, Feld-Stiefmütterchen bis BBCH 11  0,8 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter BBCH 10-12  0,5 l/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  14 Tage WW710: Nur zur Minderung der Unkrautkonkurrenz. Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, einjähriges Rispengras bis BBCH 11  1,5 l/ha in 300 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F, Blumenkohle 56 Tage NG403 (gilt nicht für Grünkohl) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, einjähriges Rispengras bis BBCH 11  1,5 l/ha in maximal 1000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  N SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. NG403 Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, einjähriges Rispengras  1,5 l/ha in maximal 1000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  N SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. NG403


Rapsan 500 SC

Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Wartezeit N: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NG346: Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 1000 g Metazachlor pro Hektar auf derselben Fläche – auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln – nicht überschritten werden. NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW604: Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat. Für bestimmte Anwendungen (siehe Tabelle) gilt: NG403: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 1. November und dem 15. März. NG405: Keine Anwendung auf drainierten Flächen. Für Speiserüben (Zum Zwecke der Verfütterung), Leindotter, Krambe, Markstammkohl, Meerrettich, Pflanz-/Saatkulturen auf mittleren bis schweren Böden von Speiserübe und Kohlrübe im Gemüsebau, Saatkulturen auf mittleren bis schweren Böden von Pak Choi, Chinakohl, Blumenkohle, Kohlrabi und Kopfkohl gilt: NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Für Winter-/Sommerraps, Speiserüben (Zum Zwecke der Verfütterung), Radieschen und Rettich (Freiland), Leindotter, Johanniskraut, Pak Choi und Chinakohl (Pflanzkultur), Krambe, Markstammkohl, Meerrettich, Pflanz-/Saatkultur von Speise-und Kohlrübe im Gemüsebau, Grünkohl, Saatkulturen von Pak Choi, Chinakohl, Blumenkohle, Kohlrabi und Kopfkohl sowie Pflanzkulturen von Kopfkohl, Rosenkohl, Blumenkohlen, Kohlrabi und Grünkohl, Zierpflanzen gilt: NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Speiserüben (Zum Zwecke der Verfütterung), Leindotter, Krambe, Markstammkohl, Meerrettich, Saatkulturen auf mittleren oder schweren Böden von Pak Choi, Chinakohl, Kohlrabi, Blumenkohle und Kopfkohl, Saat-und Pflanzkultur von Speise- und Kohlrübe auf mittleren und schweren Böden: Reduzierte Abstände: 50 % 5 m, 75 % 5 m, 90 % * Winterraps, Sommerraps, Rettich und Radieschen (Freiland), Johanniskraut, Grünkohl, Pak Choi und Chinakohl (Pflanzkultur), Saatkulturen auf leichten Böden von Pak Choi, Chinakohl, Kohlrabi, Blumenkohle, Kopfkohl, Saat-und Pflanzkultur auf leichten Böden von Speise- und

187


Rapsan 500 SC

Kohlrübe im Gemüsebau, Pflanzkultur von Kopfkohl, Rosenkohl, Blumenkohle, Kohlrabi und Grünkohl, Zierpflanzen: Reduzierte Abstände: 50 % 5 m, 75 % *, 90 % * Für Winter-/Sommerraps, Speiserüben (Zum Zwecke der Verfütterung), Radieschen und Rettich (Freiland), Leindotter, Johanniskraut, Pak Choi und Chinakohl (Pflanzkultur), Krambe, Markstammkohl, Meerrettich, Pflanz-/Saatkultur von Speise- und Kohlrübe im Gemüsebau, Grünkohl, Saatkulturen von Pak Choi, Chinakohl, Blumenkohle, Kohlrabi und Kopfkohl sowie Pflanzkulturen von Kopfkohl, Rosenkohl, Kohlrabi, Blumenkohle und Grünkohl, Zierpflanzen gilt: NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 5 m Für Rucola-Arten gilt: NW609: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 5 m NW701: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Für Winterraps, Speiserüben (Zum Zwecke der Verfütterung), Leindotter, Krambe, Markstammkohl, Sommerraps, Radieschen und Rettich (Freiland), Johanniskraut, Grünkohl, Pak Choi und Chinakohl, Meerrettich, Speiserübe, Kohlrübe, Kopfkohl, Rosenkohl, Blumenkohle, Kohlrabi, Zierpflanzen gilt: NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE Schadenverhütung: Schäden an der Kulturpflanze sind möglich. Wuchshemmungen bzw. Ausdünnungen können auftreten, wenn nach der Behandlung extrem hohe Niederschläge fallen, die Kulturen primär durch andere Faktoren wie ungünstige Wachstumsbedingungen (z.B. Staunässe), Schädlings- oder Krankheitsbefall (z.B. Phomabefall) oder Frost geschwächt sind. Auf Flächen mit Minimalbodenbearbeitung besteht ein verstärktes Anwendungsrisiko hinsichtlich Verträglichkeit. Darüber hinaus ist bei Altunkräutern bzw. Bodenabdeckung mit organischer Masse ein Wirkungsabfall möglich. Anwendungsempfehlungen und Indikationen: Winterraps und Sommerraps: Nachauflaufverfahren: Rapsan 500 SC wird im Keimblatt- bis max. 1. Laubblatt-Stadium der Unkräuter – unabhängig vom Entwicklungsstadium der Kultur – empfohlen. Das 1. Laubblatt-Stadium dürfen jedoch nur solche

188


Rapsan 500 SC

Unkräuter erreichen, die besonders empfindlich auf Rapsan 500 SC reagieren, wie z.B. Kamille-Arten, Vogel-Sternmiere, Taubnessel-Arten und Ehrenpreis-Arten. Alle anderen Arten, insbesondere Gemeines Hirtentäschel, Acker-Hellerkraut und Phacelia-Arten, sollten möglichst in der Auflaufphase bis zum Erreichen des Keimblattstadiums (ca. 4-7 Tage nach der Saat) bekämpft werden. Spritzungen möglichst auf feuchten Boden vornehmen. Zusätzlich gilt für Sommerraps im Vorauflaufverfahren: Die Anwendung kann von unmittelbar nach der Saat bis nach dem Auflaufen der Kultur durchgeführt werden. Spritzungen möglichst auf feuchten Boden vornehmen. Winter- und Sommerraps: Zur Zeit der Behandlung dürfen die Unkräuter das angegebene Entwicklungsstadium nicht überschritten haben. Damit der Wirkstoff von den Blättern der Unkräuter aufgenommen werden kann, sollte der Spritzbelag angetrocknet sein, bevor Regen fällt. Bei frühzeitigem Ausfall-Getreide-Auflauf ist eine gemeinsame Anwendung mit z.B. Cycloxidim möglich. Kohlarten (Pflanzkultur): In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden. Gepflanzter Markstammkohl und Chinakohl: Vor der Pflanzung sollte eine Bodenbearbeitung durchgeführt werden, um die bereits aufgelaufenen Unkräuter zu vernichten. Unter ungünstigen Bedingungen, z.B. starke Niederschläge nach der Anwendung, sind bei Blumenkohl und Kohlrabi Schäden (Wachstumshemmungen) möglich. Auf Flächen, auf denen Rapsan 500 SC eingesetzt werden soll, Kalkstickstoff so frühzeitig einsetzen, dass die Cyanid-Phase abgeklungen ist. Kulturschäden können somit vermieden werden. Die Anwendung unter Folie erfolgt sofort nach dem Pflanzen, vor Auflegen der Folie. Hier herrschen allgemein feuchtere Bedingungen vor, sodass mit reduzierten Herbizidmengen eine sichere Wirkung erzielt werden kann. Leindotter: Nachauflaufverfahren: Die Anwendung erfolgt im Keimblatt- bis max. 1. Laubblatt-Stadium der Unkräuter – unabhängig vom Entwicklungsstadium der Kultur. Mit 2,0 l/ha Rapsan 500 SC werden Klettenlabkraut und Knöterich nicht ausreichend erfasst. Stoppelrüben, Leindotter, gesäter Grünkohl, Krambe, gesäter Markstammkohl, Rettich und Radieschen (Freiland): Ein feinkrümeliges und gleichmäßiges Saatbett mit gutem Bodenschluss ist Voraussetzung für eine befriedigende Wirkung. Auf sehr lockeren und klumpigen Böden ist der Bodenschluss durch einen Walzenstrich (Cambridge-Walze) vor der Spritzung wieder herzustellen. Spritzungen auf klumpigen und steinigen Böden können nur einen Teilerfolg bringen, weil die Unkräuter unter den Klumpen und Steinen oder aus später zerfallenden Klumpen keimen und somit kein Wirkstoff in der Nähe der Unkrautsamen vorhanden ist. Um die Selektivität von Rapsan 500 SC nicht einzuschränken, ist eine Saattiefe von 1,5-2,5 cm einzuhalten und eine gute Abdeckung der Saatkörner mit feinkrümeligem Bodenmaterial erforderlich. Rettich und Radieschen (Gewächshaus): In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen. Meerrettich: Die Anwendung erfolgt ca. 6-8 Tage nach dem Pflanzen der Kultur, wenn der Meerrettich angewachsen ist. Die beste Wirkung wird erreicht, wenn die Unkräuter zum Behandlungstermin dem Keimblattstadium noch nicht entwachsen sind. Johanniskraut: Rapsan 500 SC kann in Johanniskraut-Arzneipflanzenbeständen angewendet werden, deren Blätter und Blüten genutzt werden. Die Anwendung erfolgt bei Neupflanzung von Johanniskraut 6-8 Tage nach dem Pflanzen, wenn die Pflanzen angewachsen sind (BBCH 11-13) und bei überwinterten Johanniskrautkulturen nach dem Austrieb bei 5-10 cm Wuchshöhe (BBCH 13-15). Rucola-Arten: Siehe zusätzliche Hinweise Kohlarten (Pflanzkultur). Zierpflanzen (Freiland sowie Stellflächen (Topfkultur) im Freiland): Siehe zusätzliche Hinweise gepflanzte Kohlarten.

189


Rapsan 500 SC

NACHBAU

Sollte durch Auswinterung oder andere Umstände ein vorzeitiger Umbruch des mit Rapsan 500 SC behandelten Winterrapses erforderlich sein, so können nach bisherigen Erfahrungen im Frühjahr Sommerweizen, Sommergerste, Hafer, Kartoffeln, Zuckerrüben, Sommerraps, Mais, Erbsen, Ackerbohnen, Sonnenblumen und Lein nachgebaut werden. Vor der Neueinsaat genügt es, im Frühjahr normalerweise den Boden ca. 15 cm durchzumischen. Erfolgt der Umbruch bereits im Herbst, kann nach unserer Erfahrung nach flacher Bodenbearbeitung entweder sofort wieder Winterraps oder nach vorherigem Pflügen (20 cm tief) ab Ende September Wintergetreide nachgebaut werden. Ein vorzeitiger Umbruch nach Anwendung im Frühjahr erlaubt den Nachbau von Sommerraps, Kartoffeln und Kohlarten. Nach der normalen Ernte können alle Kulturen nachgebaut werden. Bei Anwendung im Gemüsebau bestehen nach regulärem Anbau keine Nachbauprobleme.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang 1. Tank zu ½ bis ¾ mit Wasser füllen. 2. Rapsan 500 SC in den Tank schütten. 3. Tank mit Wasser auffüllen und Rührwerk betätigen, um das Produkt in der Spritzflüssigkeit gleichmäßig zu verteilen. 4. Spritzflüssigkeit unmittelbar ausbringen. Vor der Behandlung Gerät auslitern und Düsenausstoß kontrollieren. Während der Fahrt und während des Spritzens Spritzflüssigkeit durch Rührwerk oder Rücklauf in Bewegung halten. Wassermenge: 200-400 l/ha, in Zierpflanzen und -gehölzen ca.1000 l/ha. Mischbarkeit Rapsan 500 SC ist mischbar mit anderen Produkten. Im Nachauflaufverfahren in Winterraps kann eine gemeinsame Ausbringung mit z.B. Cycloxidim erfolgen, wenn zum Zeitpunkt der Rapsan 500 SCSpritzung bereits das gesamte Ausfallgetreide aufgelaufen ist. Mischungen möglichst umgehend ausbringen. Rapsan 500 SC kann auch gemeinsam mit AHL bis max. 30 l/ha ausgebracht werden. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können. Spritztechnik Vermeidung von Restmengen. Nie mehr Spritzflüssigkeit ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben! Unvermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der behandelten Fläche ausbringen.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Achtung Gefahrenpiktogramme: GHS07, GHS08, GHS09 Gefahrenhinweise: H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen. H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P202: Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P264: Nach Gebrauch verschmutzte Körperteile gründlich waschen. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280: Schutzhandschuhe/-kleidung und Augenschutz tragen.

190


Rapsan 500 SC

P301+P312: BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P308+P313: BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P330: Mund ausspülen. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P405: Unter Verschluss lagern. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH208: Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält: METAZACHLOR, 1,2BENZISOTHIAZOL-3(2H)-ON. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS120: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW261: Das Mittel ist fischgiftig. NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN130: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft. NN160: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. NN170: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. NN1842: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

191


192


ROXY 800 EC

ROXY 800 EC

Wirkstoff: 800 g/l Prosulfocarb Emulsionskonzentrat

GP 033838-00/023

WIRKUNGSWEISE

Prosulfocarb wirkt durch die Aufnahme über das meristematische Gewebe von Spross und Wurzel der Unkräuter. Hierbei erfolgt die Aufnahme hauptsächlich über das Hypokotyl und weniger über die Wurzel. Es werden sowohl keimende als auch bereits aufgelaufene Unkräuter und Ungräser im Keimblattstadium erfasst. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): N

WIRKUNGSSPEKTRUM

I. Folgende Unkräuter und Ungräser sind von ROXY 800 EC in Wintergetreide Sehr gut bis gut bekämpfbar: Ackerfuchsschwanz, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Ehrenpreis-Arten, Franzosenkraut-Arten, Gänsefuß-Arten, Ackerhellerkraut, Hirtentäschelkraut, Echte Kamille*, Klettenlabkraut, Schwarzer Nachtschatten, Ausfallraps (keimender), Taubnessel-Arten, Acker-Vergissmeinnicht, Vogelsternmiere. Weniger gut bekämpfbar: Ackerstiefmütterchen. Nicht ausreichend bekämpfbar: Acker-Hundskamille, Geruchlose Kamille, Knöterich-Arten, Klatschmohn, Mehrjährige Unkräuter. * Im Herbst keimende Kamille wird gut erfasst. Ein gut entwickelter Kulturbestand unterstützt zusätzlich die Wirkung. II. Folgende Unkräuter sind von ROXY 800 EC in Sommergerste Sehr gut bis gut bekämpfbar: Klettenlabkraut, Purpurrote Taubnessel, Stängelumfassende Taubnessel, Vogelsternmiere. III. Folgende Unkräuter und Ungräser werden von ROXY 800 EC in Kartoffeln, Ackerbohnen und Futtererbsen Sehr gut bis gut bekämpfbar: Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Ehrenpreis-Arten, Franzosenkraut-Arten, Hederich, Ackerhellerkraut, Hirtentäschelkraut, Hohlzahn-Arten, Klettenlabkraut, Taubnessel-Arten, Schwarzer Nachtschatten, Ackersenf, Ausfallraps (keimender), AckerVergissmeinnicht, Vogelsternmiere. Weniger gut bekämpfbar: Ackerfuchsschwanz, Einjähriges Bingelkraut, Gänsefuß-Arten, KnöterichArten, Melde-Arten. Nicht ausreichend bekämpfbar: Flughafer, Acker-Hundskamille, Echte Kamille, Geruchlose Kamille, Klatschmohn, Ackerstiefmütterchen, Mehrjährige Unkräuter und Ungräser. IV. Folgende Unkräuter und Ungräser werden von ROXY 800 EC in Sonnenblumen Sehr gut bis gut bekämpfbar: Weißer Gänsefuß, Klettenlabkraut, Vogelsternmiere.

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

ROXY 800 EC wird von Wintergerste, Winterweichweizen, Winterroggen und Sommergerste gut vertragen. Weiterhin ist ROXY 800 EC in allen Kartoffelsorten und Sonnenblumensorten nach bisherigen Erkenntnissen gut verträglich. Sortenunterschiede sind bisher noch nicht bekannt. Siehe auch ‘Wichtige Hinweise’.

193


ROXY 800 EC

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt Winterweichweizen, Winterroggen, Wintergerste, Freiland Vor dem Auflaufen

Wintergerste, Freiland BBCH 10-12 Nach dem Auflaufen, Herbst

Winterweichweizen, Winterroggen, Freiland BBCH 10-12 Nach dem Auflaufen, Herbst

Sommergerste, Freiland BBCH 10-13 Nach dem Auflaufen

194

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Ackerfuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras  5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Anwendungen: in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F  Saattiefe mindestens 2-3 cm  Optimaler Termin: Unkräuter und Ungräser im Auflauf, in diesem Stadium wird auch das Ackerstiefmütterchen ausreichend erfasst. Eine Folgespritzung kann bei starkem Befall von Ackerstiefmütterchen oder Ackerfuchsschwanz erforderlich sein.  Im Fall zu erwartender Nachtfröste nach der Anwendung von ROXY 800 EC in Wintergerste ist die Anwendung bis zum Eintreten günstigerer Temperaturen zu verschieben, um eine gute Verträglichkeit sicherzustellen. WA706: Nur in bis Ende Oktober gedrilltem Winterweizen anwenden. Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Ackerfuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras  5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Anwendungen: in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F  Saattiefe mindestens 2-3 cm  Optimaler Termin: Unkräuter und Ungräser im Auflauf, so wird auch das Ackerstiefmütterchen ausreichend erfasst. Eine Folgespritzung kann bei starkem Befall von Ackerstiefmütterchen oder Ackerfuchsschwanz erforderlich sein.  Im Fall zu erwartender Nachtfröste nach der Anwendung von ROXY 800 EC in Wintergerste ist die Anwendung bis zum Eintreten günstigerer Temperaturen zu verschieben, um eine gute Verträglichkeit sicherzustellen. Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras  5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Anwendungen: in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F  Saattiefe mindestens 2-3 cm  Optimaler Termin: Unkräuter und Ungräser im Auflauf, in diesem Stadium wird auch das Ackerstiefmütterchen ausreichend erfasst. Eine Folgespritzung kann bei starkem Befall von Ackerstiefmütterchen erforderlich sein. WA706: Nur in bis Ende Oktober gedrilltem Winterweizen anwenden. Purpurrote Taubnessel, Stängelumfassende Taubnessel, Klettenlabkraut, Vogelsternmiere  5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Anwendungen: in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich.


ROXY 800 EC

Kultur/Einsatzzeitpunkt Ackerbohne, Freiland Vor dem Auflaufen

Futtererbse, Freiland Vor dem Auflaufen

Kartoffel, Freiland Vor dem Auflaufen, nach dem Aufrichten der Dämme

Sonnenblumen, Freiland Vor dem Auflaufen

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Ackerfuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras  5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Anwendungen: in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F  Im Vorauflauf gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter auf gleichmäßig hergerichtetem, abgesetztem Saatbett mit gutem Bodenschluss anwenden.  Saattiefe mindestens 8 cm  Einsatz auf möglichst abgesetztem Boden bis 7 Tage nach der Saat. WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Ackerfuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras  5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Anwendungen: in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F  Im Vorauflauf gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter auf gleichmäßig hergerichtetem, abgesetztem Saatbett mit gutem Bodenschluss anwenden.  Saattiefe mindestens 5 cm  Einsatz auf möglichst abgesetztem Boden bis 7 Tage nach der Saat.  Kein Einsatz in Speiseerbsen! WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Ackerfuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras  5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Anwendungen: in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F  ROXY 800 EC nach der Pflanzung bis kurz vor dem Durchstoßen der Kartoffeln auf gut abgesetzten Dämmen einsetzen. Nach der Anwendung keine Bodenbearbeitung, um den Herbizidfilm nicht zu zerstören. Ein hoher Humusgehalt des Bodens kann die Wirkung von ROXY 800 EC beeinträchtigen. Klettenlabkraut, Vogelsternmiere, Weißer Gänsefuß  5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Anwendungen: in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F  Auf gleichmäßig hergerichtetem, abgesetztem Saatbett mit gutem Bodenschluss bis kurz vor dem Durchstoßen anwenden.  Saattiefe mindestens 3-5 cm

195


ROXY 800 EC

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE GEMÄSS § 18A PflSchG BZW. ART. 51 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 GENEHMIGTE ANWENDUNGSGEBIETE

WICHTIGER HINWEIS: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in weiteren Anwendungsgebieten genehmigt. Bei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde und daher nicht ausreichend ausgetestet und geprüft ist. Mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels sind daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen. Kultur/Einsatzzeitpunkt Lupine-Arten, Freiland Vor dem Auflaufen, bis 5 Tage nach der Saat

Dinkel, Freiland Vor dem Auflaufen, bis 5 Tage nach der Saat

Schnittlauch (Bulbenanzucht), Freiland Ab BBCH 19 bzw. 10-14 Tage nach dem Pflanzen

Echte Kamille, Kümmel, Freiland Nach dem Auflaufen ODER nach dem Austrieb

Johanniskraut (zur Blatt- und Blütennutzung), Freiland Nach dem Austrieb bis BBCH 12-13 Im Pflanzjahr UND ab 2. Standjahr, Frühjahr

196

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Ackerfuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, BBCH 00-09  5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Anwendungen: in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Ackerfuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter  5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Anwendungen: in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Einkeimblättrige und Zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras bis BBCH 09  5 l/ha in 400 l/ha Wasser, Anzahl Anwendungen: in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F VV211: Behandelte Kulturen nicht als Lebens- oder Futtermittel verwenden, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Erntegut. Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Ackerfuchsschwanz, Einjähriges Rispengras  4 l/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Anwendungen: in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  Echte Kamille: 42 Tage Kümmel: 90 Tage Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Ackerfuchsschwanz, Gemeiner Windhalm BBCH 12-14  5 l/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Anwendungen: in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  70 Tage  Die angegebenen Anwendungszeitpunkte bzw. Entwicklungsstadien der Kultur sind unbedingt einzuhalten.  Die Anwendung erfolgt, wenn die Masse der Unkräuter aufgelaufen ist, nach dem Austrieb im Frühjahr (Verwendung als teeähnliches Erzeugnis bzw. Arzneipflanzen).


ROXY 800 EC

Kultur/Einsatzzeitpunkt Melisse (Nutzung als teeähnliches Erzeugnis), Freiland Ab 2. Standjahr, vor dem Austrieb

Zwiebelgemüse (Nutzung als Bund- und Trockenzwiebel), Freiland BBCH 11-13 Nach dem Auflaufen Spitzwegerich (zur Blatt- und Blütennutzung), Freiland Nach der Saat UND vor dem Auflaufen

Knollensellerie, Bleichsellerie, Freiland Nach dem Pflanzen

Porree, Freiland BBCH 11-13 Bis 7 Tage nach dem Pflanzen oder nach dem Auflaufen Ziergehölze, Freiland Frühjahr, vor dem Austrieb

Sommerblumen, Stauden, ausgenommen: GartenStiefmütterchen, Freiland Nach dem Pflanzen

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Ackerfuchsschwanz, Gemeiner Windhalm BBCH 12-14  5 l/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Anwendungen: in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  60 Tage  Die angegebenen Anwendungszeitpunkte bzw. Entwicklungsstadien der Kultur sind unbedingt einzuhalten.  Die Anwendung erfolgt, wenn die Masse der Unkräuter aufgelaufen ist, vor dem Austrieb in etablierten Beständen (Verwendung als teeähnliches Erzeugnis bzw. Arzneipflanzen). Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Ackerfuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras  4 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Anwendungen: in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  Bundzwiebel: 60 Tage übriges Zwiebelgemüse: F Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Ackerfuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, BBCH 00-09  4 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Anwendungen: in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  42 Tage  Blatt- und Blütennutzung als Arzneipflanze Ackerfuchsschwanz, Klettenlabkraut, Einjähriges Rispengras, Vogelsternmiere  4 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Anwendungen: in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  Bleichsellerie: 70 Tage Knollensellerie: F Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Ackerfuchsschwanz, Einjähriges Rispengras, Klettenlabkraut  4 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Anwendungen: in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  80 Tage Ackerfuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, BBCH 00-09  5 l/ha in 500 l/ha Wasser, Anzahl Anwendungen: in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  N Ackerfuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, BBCH 00-09  5 l/ha in 600 l/ha Wasser, Anzahl Anwendungen: in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  N

197


ROXY 800 EC

Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Garten-Stiefmütterchen, Ackerfuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Freiland Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, bis BBCH 09 Nach dem Pflanzen  5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Anwendungen: in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  N Zierpflanzen, Stellflächen, Ackerfuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Freiland Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, BBCH 00-09 Vor dem Aufstellen  5 l/ha in 1000 l/ha Wasser, Anzahl Anwendungen: in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  N Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Wartezeit N: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Für alle zugelassenen Anwendungsgebiete außer Wintergetreide Vorauflauf und Kartoffel gilt: NW603: Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss der im Folgenden genannte Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden. Bei Vorliegen der im Verzeichnis risikominimierender Anwendungsbedingungen vom 27. April 2000 (Bundesanzeiger S. 9878) in der jeweils geltenden Fassung genannten Voraussetzungen ist die Einhaltung des angegebenen reduzierten Abstandes ausreichend. Für die mit “*” gekennzeichneten Risikokategorien ist § 6 Abs. 2 Satz 2 PflSchG zu beachten: Ohne risikomindernde Anwendungsbedingungen: Abstand: 10 m, Reduzierte Abstände: A *, B *, C 5 m, D 5 m Für die gemäß Artikel 51 genehmigten Anwendungsgebiete sowie die Anwendung in Wintergetreide Vorauflauf und Kartoffel gelten NW605 und NW606: NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit “*” gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht

198


ROXY 800 EC

verbindlichen vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jeden Fall zu beachten. Reduzierte Abstände: 50 % 5 m, 75 % 5 m, 90 % * NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Ohne verlustmindernde Technik: Wintergetreide Vorauflauf, Kartoffel, Lupine-Arten, Dinkel, Schnittlauch (Bulbenanzucht), Echte Kamille, Kümmel, Johanniskraut, Melisse, Ziergehölze, Sommerblumen, Stauden, GartenStiefmütterchen, Zierpflanzen: Abstand: 10 m Zwiebelgemüse, Spitzwegerich, Knollensellerie, Porree, Bleichsellerie: Abstand: 5 m Hinweise zum Wasserschutz Zur Verhinderung des Eintrags von Präparatresten in Oberflächen-/Grundwasser müssen folgende Hinweise streng beachtet werden: Die Spritzenreinigung auf dem Feld vornehmen. Die festgesetzten Anwendungsbestimmungen sind unbedingt einzuhalten. In einzelnen Bundesländern können generell strengere Abstandsauflagen (als in den Anwendungsbestimmungen festgesetzt) gelten. Diese sind in jedem Falle zu beachten.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE Nur nach optimaler Saatbettbereitung und nicht auf klutigem, grobscholligem Boden anwenden. Bei Anwendung auf trockener Erdkruste tritt die Hauptwirkung erst nach erfolgten Niederschlägen ein. Die beste Wirkung wird auf gleichmäßig hergerichtetem und abgesetztem, ausreichend feuchtem Saatbett erzielt. Um Schäden an der Kulturpflanze u.a. nach starken Niederschlägen zu vermeiden, muss das Saatgut mit einer ausreichenden Bodenschicht abgedeckt werden (kulturartenabhängig, bitte Tabelle beachten). Dies gilt auch bei Einsatz auf staunassen Böden.

NACHBAU

Auf mit ROXY 800 EC behandelten Flächen können nach der Ernte alle Zwischenfrüchte und im Rahmen der üblichen Fruchtfolge alle Kulturen, ohne Einschränkungen nachgebaut werden. Für die Anwendung in Wintergetreide gilt: Eine Neuansaat mit Wintergetreide ohne Pflugfurche im Herbst ist im Falle eines vorzeitigen Umbruchs möglich. Der Nachbau von Sommergetreide, Mais, Rüben, Kartoffeln, Ackerbohnen, Futtererbsen und Sonnenblumen kann im Frühjahr ohne Einschränkung erfolgen.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang Es ist darauf zu achten, dass sich keine Reste von Produkten anderer Wirkstoffgruppen im Tank oder Spritzgerät befinden, da es ansonsten zu unerwünschten Auswirkungen im Getreide kommen kann. Pflanzenschutzmittel vor Gebrauch gut schütteln. Halbe Wassermenge in Spritzgerätebehälter einfüllen, Rührwerk einschalten, ROXY 800 EC zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt benötigt wird. Mischbarkeit I. Wintergetreide ROXY 800 EC ist mischbar mit IPU oder AHL (nur im Vorauflauf), DIFLANIL 500 SC und anderen Herbiziden. II. Kartoffeln (bis zum Durchstoßen der Kultur) ROXY 800 EC ist mit Metribuzin und Aclonifen mischbar. Mischungen umgehend ausbringen. Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit,

199


ROXY 800 EC

Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können. Spritztechnik Bewährte Wasseraufwandmenge: bitte Tabelle beachten Bei der Vorauflaufanwendung sollten Düsen der Abdriftminderungsstufe 90 % verwendet werden. Bei der Applikation von ROXY 800 EC im Nachauflauf ist auf eine mittel- bis grosstropfige Ausbringung der Spritzflüssigkeit zu achten. Überdosierung und Abdrift sind zu vermeiden. Ausbringung der Spritzflüssigkeit Während der Arbeit ständige Kontrolle des Spritzflüssigkeitsverbrauches in Bezug zur behandelten Fläche. Wir empfehlen ein Durchfluss- und Dosiermessgerät. Während der Fahrt und während der Ausbringung Rührwerk laufen lassen. Nach Arbeitspausen Spritzbrühe erneut sorgfältig aufrühren.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Gefahr Gefahrenpiktogramme: GHS07, GHS08, GHS09 Gefahrenhinweise: H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315: Verursacht Hautreizungen. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280: Schutzhandschuhe, Augenschutz, Gesichtsschutz tragen. P301+P310: BEI VERSCHLUCKEN: Sofort Arzt, GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. P302+P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser, Seife waschen. P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P331: KEIN Erbrechen herbeiführen. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH208: Enthält Prosulfocarb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SE120: Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SF1891: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS120: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS210: Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

200


ROXY 800 EC

SS220: Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. ST1203: Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN130: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft. NN166: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Pterostichus melanarius (Laufkäfer) eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

201


Produkt

202


Shock DOWN®

Wirkstoff: 50 g/l lambda-Cyhalothrin Emulsionskonzentrat

006401-61

WIRKUNGSWEISE

Shock DOWN® ist ein Fraß- und Kontaktinsektizid gegen beißende und saugende Insekten. Der Wirkstoff lambda-Cyhalothrin gehört zu den synthetischen Pyrethroiden und besitzt eine sehr gute und schnelle Sofortwirkung, sowie aufgrund seiner Sonnenlichtstabilität eine hohe Dauerwirkung. Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 3A

WIRKUNGSSPEKTRUM Weizen: Gerste: Raps:

Kartoffel: Zuckerrübe: Ackerbohne, Futtererbse: Erbse:

Blattläuse als Virusvektoren, Blattläuse Blattläuse Rapserdfloh, Rapsglanzkäfer, Kohlschotenmücke, Kohlschotenrüssler Blattläuse Erdflöhe (Halticinae), Rübenfliege, Erdraupen Blattrandkäfer, Grüne Erbsenblattlaus, Erbsenwickler Blattrandkäfer, Grüne Erbsenblattlaus, Erbsenwickler

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

Bei fachgerechter Anwendung des Produktes wurden bisher keine Schäden an den zugelassenen Kulturen beobachtet. Nicht anwenden bei Pflanzen, die durch Trockenheit, abiotische Faktoren, Herbizide oder andere Stressfaktoren geschwächt sind. Ausschließlich auf trockenem Laub und nicht bei Frost anwenden.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Weizen, Freiland BBCH 61-73 Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf Weizen, Freiland BBCH 12-25 Herbst, nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf Gerste, Freiland BBCH 61-73 Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf Raps, Freiland Herbst, nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Blattläuse (ausschließlich Ährenbefall)  100 ml/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  35 Tage Blattläuse als Virusvektoren  100 ml/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: mindestens 14 Tage  Spritzen  35 Tage Blattläuse (ausschließlich Ährenbefall)  100 ml/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  35 Tage Rapserdfloh  150 ml/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  F

203


Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Raps, Freiland Rapsglanzkäfer Ab BBCH 55  150 ml/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: Nach Erreichen von In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 2 Schwellenwerten oder nach  Spritzen Warndienstaufruf  F WW7091 Raps, Freiland Kohlschotenmücke, Kohlschotenrüssler Ab BBCH 55  150 ml/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: Nach Erreichen von In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 2 Schwellenwerten oder nach  Spritzen Warndienstaufruf  F Kartoffel, Freiland Blattläuse Nach Erreichen von  150 ml/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: Schwellenwerten oder nach In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: Warndienstaufruf mindestens 14 Tage  Spritzen  F WW7091 Zuckerrübe, Freiland Erdflöhe (Halticinae), Rübenfliege, Erdraupen Bei Befallsgefahr bzw. nach  150 ml/ha in 400 bis 1000 l/ha Wasser, Anzahl Warndiensthinweis Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: mindestens 7-14 Tage  Spritzen  56 Tage Ackerbohne, Futtererbse, Blattrandkäfer, Grüne Erbsenblattlaus, Erbsenwickler Freiland  150 ml/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: Nach Erreichen von In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: Schwellenwerten oder nach mindestens 7-14 Tage Warndienstaufruf  Spritzen  25 Tage Erbse, Freiland Blattrandkäfer, Grüne Erbsenblattlaus, Erbsenwickler Nach Erreichen von  150 ml/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: Schwellenwerten oder nach In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: Warndienstaufruf mindestens 7-14 Tage  Spritzen  25 Tage Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. WW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Für die Anwendungen im Weizen gilt: NT108: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr.205, S.9780) in der jeweils

204


geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 15 m Für die Anwendungen in Raps, Ackerbohne, Futtererbse, Kartoffel, Zuckerrübe, Erbse gilt: NT108: siehe oben NW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m Für die Anwendung in Gerste gilt: NT103: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Adriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW605: siehe oben Reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m NW606: siehe oben Abstand: 15 m

205


RESISTENZMANAGEMENT

Das Auftreten resistenter Schädlinge ist bei einer Verwendung von lambda-Cyhalothrin nicht auszuschließen. ln Deutschland ist es regional zum Auftreten von resistenten Schädlingen gekommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an lhren regionalen Pflanzenschutzdienst. Sollte trotz fachgerechter Anwendung von lambda-Cyhalothrin eine Minderwirkung beobachtet werden, muss mit einem lnsektizid aus einer anderen Wirkstoffgruppe weiterbehandelt werden. ln diesem Fall kann keine Haftung übernommen werden. Um eine langfristige Nutzung des Produktes zu ermöglichen, sollte dieses Produkt ausschließlich im Rahmen eines Anti-Resistenzmanagements im Wechsel mit Wirkstoffen einer anderen Wirkstoffgruppe verwendet werden.

NACHBAU

Shock DOWN® ist in den angegebenen Aufwandmengen gut verträglich. Nach Anwendung von Shock DOWN® können im Rahmen der üblichen Fruchtfolge alle Kulturen nachgebaut werden.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang Pflanzenschutzmittel vor Gebrauch gut schütteln. Halbe Wassermenge in Spritzgerätebehälter einfüllen, Rührwerk einschalten, Shock DOW N® zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt benötigt wird. Mischbarkeit Shock DOWN® ist mit allen gängigen Pflanzenschutzmitteln mischbar. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können. Spritztechnik Alle Pflanzenteile müssen gut benetzt werden. Schadensverhütung: Überdosierung und Abdrift vermeiden.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Gefahr Gefahrenpiktogramme: GHS02, GHS08, GHS09 Gefahrenhinweise: H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261: Einatmen von Dampf/Aerosol vermeiden. P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P310: BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen P331: KEIN Erbrechen herbeiführen. P304+P340+P312: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

206


P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P405: Unter Verschluss aufbewahren. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SB193: Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden. Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab oder treten weitere auf, muss ein Arzt aufgesucht werden. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Wirkung auf Bienen NB6621: Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei der Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. l S. 1410, beachten. Schutz von Nutzorganismen NN400: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Shock DOWN® ist eingetragene Marke der Plantan GmbH.

207


Produkt

208


STEMAT

STEMAT

Wirkstoff: 500 g/l Ethofumesat Suspensionskonzentrat

006766-60

WIRKUNGSWEISE

STEMAT ist im Nachauflaufverfahren zugelassen. Der Wirkstoff Ethofumesat wirkt dabei sowohl über den Boden als auch über das Blatt. Die Bodenwirkung beruht auf der Aufnahme des Wirkstoffes durch den Keimling. Dadurch wird das Wachstum der empfindlichen Unkrautarten gehemmt und führt zum Absterben derselben. Ausreichende Bodenfeuchte ist für eine gute Wirkung erforderlich. Erfolgt die Spritzung auf oberflächlich ausgetrocknetem Boden, tritt die Hauptwirkung erst nach späteren Niederschlägen ein. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): N

WIRKUNGSSPEKTRUM

Gut bekämpfbar: Klettenlabkraut, Vogelsternmiere, Einjähriges Bingelkraut, Knöterich-Arten, Gauchheil, Spörgel. Weniger gut bekämpfbar: Amarant, Kornblume, Hühnerhirse. Nicht ausreichend bekämpfbar: Ehrenpreis, Erdrauch, Gänsefuß/Melde, Hirtentäschelkraut, Mohn, Taubnessel.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Futterrübe, Zuckerrübe, Klettenlabkraut, Vogelsternmiere Freiland BBCH 10-12 BBCH 10-18  Zeitpunkt 1: 0,66 l/ha in 150 bis 200 l/ha Wasser, Nach dem Auflaufen, Frühjahr Zeitpunkt 2: 0,66 l/ha in 150 bis 200 l/ha Wasser, Zeitpunkt 3: 0,66 l/ha in 150 bis 200 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3, Abstand: 7-10 Tage Maximaler Mittelaufwand 2 l/ha pro Jahr  Spritzen im Splittingverfahren (3 Behandlungen)  F WP738: Blattdeformationen möglich. WP775: Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide möglich. Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NG402: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. NG403: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 1. November und dem 15. März.

209


STEMAT

NT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

NACHBAU

Nach einer mindestens 20 cm tiefen Bodenbearbeitung (Pflugfurche) können nach der Ernte alle Kulturen nachgebaut werden. Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide können unter ungünstigen Witterungsbedingungen auftreten. Nach notwendigem vorzeitigen Umbruch von Zuckerrüben können nach einer mindestens 20 cm tiefen Bodenbearbeitung (Pflugfurche) nachgebaut werden: Zucker- und Futterrüben, Erbsen, Bohnen, Lein, Mais, Spinat und Luzerne. Nach Minimalbodenbearbeitung kann auch Raps nachgebaut werden. Allerdings ist bei Minimalbodenbearbeitung eine Wartezeit von mindestens 6 Wochen einzuhalten. Frühestens einen Monat nach erfolgter Pflugfurche kann Weidelgras eingesät werden.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Mischbarkeit Das Produkt ist mit den gebräuchlichen Rübenherbiziden, Insektiziden und geeigneten Zusatzstoffen mischbar. Von Tankmischungen mit aminosäure- bzw. lecithinhaltigen Formulierungen wird im Allgemeinen eher abgeraten. Wir selbst haben hier aber keine negativen Rückmeldungen. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Einstufung nach Gefahrstoffverordnung Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Achtung Gefahrenpiktogramme: GHS09 Gefahrenhinweise: H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103: Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

210


STEMAT

Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN100: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzarthropoden eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

211


Produkt

212


TEBUCUR 250

TEBUCUR 250

Wirkstoff: 250 g/l Tebuconazol Emulsion, Öl in Wasser

GP 034028-00/130

WIRKUNGSWEISE

TEBUCUR 250 ist ein Fungizid (Ergosterol-Biosynthese-Hemmer) mit breitem Wirkungsspektrum und systemischen Eigenschaften gegen pilzliche Krankheiten in Raps, Getreide und anderen Ackerbaukulturen. Es wirkt sowohl vorbeugend (protektiv) als auch befallsstoppend (kurativ bzw. eradikativ). Die Wirkung hält über mehrere Wochen an. Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1

WIRKUNGSSPEKTRUM

Weizen: Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Braunrost (Puccinia recondita) Fusarium-Arten (ausgenommen Hartweizen) Gerste: Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres) Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) Zwergrost (Puccinia hordei) Roggen: Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) Braunrost (Puccinia recondita) Winterraps: Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans) Kohlschwärze (Alternaria brassicae) Weißstängeligkeit (Sclerotinia sclerotiorum) Standfestigkeit Winterfestigkeit Sommerraps: Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans) Kohlschwärze (Alternaria brassicae) Weißstängeligkeit (Sclerotinia sclerotiorum) Standfestigkeit Ackerbohne: Botrytis fabae Ackerbohnenrost (Uromyces viciae-fabae)

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

Unserer Erfahrung nach wird TEBUCUR 250 bei Einhaltung der empfohlenen Aufwandmengen von allen Gersten-, Weizen- (ausgenommen Hartweizen), Roggen- und Raps-Sorten gut vertragen. Extreme Witterungsbedingungen wie zu geringe Luftfeuchtigkeit bei trockener Hitze können je nach Sorte bei Weizen zu vorübergehenden Blattaufhellungen führen, die jedoch keinen Einfluss auf den Ertrag haben. TEBUCUR 250 kann ebenso wie andere Fungizide das Auftreten typischer Aufhellungen und Verbräunungen der Blattspitzen verstärken. Weiterhin verstärkt wird dieser Effekt durch die Beimischung von Harnstoff oder Ammonnitrat-Harnstoff-Lösung zur Spritzbrühe.

213


TEBUCUR 250

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Weizen, Freiland BBCH 25-61 Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Weizen, Freiland BBCH 25-69 Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Weizen (ausgenommen Hartweizen), Freiland BBCH 61-69 Bei Befallsgefahr

Gerste, Freiland BBCH 25-61 Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Roggen, Freiland BBCH 25-61 Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Roggen, Freiland BBCH 25-69 Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Winterraps, Freiland BBCH 16-55 Bei Befallsbeginn bis Mitte Oktober UND kurz vor der Blüte

214

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Echter Mehltau (Erysiphe graminis)  1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  F Braunrost (Puccinia recondita)  1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  F Fusarium-Arten (Ährenbefall, Verminderung der Mykotoxinbildung)  1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser  Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  F WA721: Anwendung insbesondere zur Reduktion der Mykotoxinbelastung durch Bekämpfung der Ährenfusariosen an Getreide in befallsgefährdeten Beständen aufgrund ungünstiger Vorfrucht, Bodenbearbeitung, Sortenwahl und Witterung. Echter Mehltau (Erysiphe graminis), Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres), Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis), Zwergrost (Puccinia hordei)  1,25 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  F Echter Mehltau (Erysiphe graminis), Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis)  1,25 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  F Braunrost (Puccinia recondita)  1,25 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  F Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans)  1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  F


TEBUCUR 250

Kultur/Einsatzzeitpunkt Winterraps, Freiland BBCH 63-65 Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis

Winterraps, Freiland Herbst UND Frühjahr

Winterraps, Freiland BBCH 14-18 Herbst Sommerraps, Freiland BBCH 30-59 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen bis kurz vor der Blüte Sommerraps, Freiland Bei Vollblüte, nach Öffnung von 5060 % der Blüten ODER nach Warndienstaufruf

Sommerraps, Freiland BBCH 39-55 Bis kurz vor der Blüte bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Ackerbohne, Freiland Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Kohlschwärze (Alternaria brassicae), Weißstängeligkeit (Sclerotinia sclerotiorum)  1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  F Standfestigkeit  Zeitpunkt 1 (BBCH 14-18) 1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Zeitpunkt 2 (BBCH 39-55) 1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  F Winterfestigkeit  1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  F Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans)  1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  F Kohlschwärze (Alternaria brassicae), Weißstängeligkeit (Sclerotinia sclerotiorum)  1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  F Standfestigkeit  1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  F Botrytis fabae, Ackerbohnenrost (Uromyces viciae-fabae)  1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: mindestens 21 Tage  Spritzen  F

Zusätzliche Wirkungen im Raps: Bei der Anwendung von TEBUCUR 250 in festgesetzten Anwendungsgebieten wird vorhandener Befall von Cylindrosporiose (Cylindrosporium concentricum), Echter Mehltau (Erysiphe cruciferarum), Ringfleckenkrankheit (Mycosphaerella brassicicola) sowie Blattfleckenkrankheit (Pseudocercosporella capsellae) mit erfasst.

215


TEBUCUR 250

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE GEMÄSS § 18A PflSchG BZW. ART. 51 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 GENEHMIGTE ANWENDUNGSGEBIETE

WICHTIGER HINWEIS: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in weiteren Anwendungsgebieten genehmigt. Bei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde und daher nicht ausreichend ausgetestet und geprüft ist. Mögliche Schäden auf Grund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels sind daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen. Kultur/Einsatzzeitpunkt Senf-Arten, Sareptasenf, Freiland Nach Öffnung von 50-60 % der Blüten bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis

Senf-Arten, Sareptasenf, Freiland Kurz vor der Blüte bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Senf-Arten, Sareptasenf, Freiland Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis bei Vollblüte bis zum Ende der Blüte

Lupine-Arten, Freiland Bis BBCH 61 Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis Futtererbse (in Beständen zur Futter- und Saatguterzeugung), Freiland Von BBCH 30-59 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

216

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Kohlschwärze (Alternaria brassicae), Kohlschwärze (Alternaria brassicicola), Weißstängeligkeit (Sclerotinia sclerotiorum)  1,5 l/ha in mindestens 300 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 14 Tage  Spritzen  F VV207: Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern. Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans)  1,5 l/ha in mindestens 300 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 14 Tage  Spritzen  F VV207: Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern. Botrytis cinerea  1,5 l/ha in mindestens 300 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 14 Tage  Spritzen  F VV207: Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern. Colletrotrichum  1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 14-21 Tage  Spritzen  F Erbsenrost (Uromyces pisi)  1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 21 Tage  Spritzen  F


TEBUCUR 250

Kultur/Einsatzzeitpunkt Ackerbohne (in Beständen zur Futter- und Saatguterzeugung), Freiland Von BBCH 39-59 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Gräser (in Beständen zur Saatguterzeugung), Freiland Von BBCH 29-61 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Blumenkohle, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) Jungpflanzenanzucht, Gewächshaus Bei Befallsgefahr (Zusätzliche und allgemeine Anwendungshinweise s.u.) Zwiebelgemüse (Nutzung als Trockenzwiebel), Freiland Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl), Freiland Ab BBCH 13 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Schnittlauch (Bulbenanzucht), Freiland Ab 3. Laubblatt (>3 cm) deutlich sichtbar Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Blumenkohle, Freiland Ab BBCH 13 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Echte Mehltaupilze  1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 21 Tage  Spritzen  F Pilzliche Blattfleckenerreger, Rostpilze  1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Pilzliche Blattfleckenerreger  1 l/ha in 600 bis 1.000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 14-21 Tage  Spritzen  F Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Blattfleckenkrankheit an Porree (Cladosporium allii), Mehlkrankheit (Sclerotium cepivorum)  1 l/ha in 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: max. 21 Tage  Spritzen  21 Tage Kohlschwärze (Alternaria brassicae)  1 l/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3, Abstand: 21-28 Tage  Spritzen  21 Tage Rost (Puccinia allii)  1 l/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 14-21 Tage  Spritzen  F VV433: Behandelten Schnittlauch erst nach dem Treiben in den Verkehr bringen. Alternaria-Arten (Alternaria sp.)  1 l/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 14-21 Tage  Spritzen  21 Tage

217


TEBUCUR 250

Kultur/Einsatzzeitpunkt Porree, Freiland Ab 3. Laubblatt (>3 cm) deutlich sichtbar Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Möhre, Freiland Ab BBCH 13 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Koriander, Dill, Gewürzfenchel, Kümmel, Freiland Bis BBCH 65 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Kultur/Objekt: Verwendung von Früchten und Samen, Nutzung als Gewürz Verwendung von Früchten und Samen als teeähnliches Erzeugnis, Verwendung von Früchten und Samen als Arzneipflanze (Zusätzliche und allgemeine Anwendungshinweise s.u.) Schnittpetersilie (Nutzung als frisches Kraut), Freiland Ab Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben 30 % der endgültigen Größe erreicht; Blattscheide des Fahnenblattes beginnt anzuschwellen Bei Befallsbeginn bzw. ab Sichtbarwerden der ersten Symptome Blattkohle, Kohlrabi (Jungpflanzen) Jungpflanzenanzucht (Gewächshaus) Ab BBCH 12 Bei Befallsgefahr Weiße Johannisbeere, Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Stachelbeere, Freiland Ab BBCH 71 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome (Zusätzliche Anwendungshinweise s.u.)

218

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Rost (Puccinia allii)  1 l/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3, Abstand: 14-21 Tage  Spritzen  14 Tage Möhrenschwärze (Alternaria dauci)  1 l/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3, Abstand: 14-21 Tage  Spritzen  21 Tage Pilzliche Doldenerkrankungen  1 l/ha in max. 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 14-21 Tage  Spritzen  F

Echter Mehltau (Erysiphe heraclei)  1 l/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  14 Tage WW7091, WW750

Pilzliche Blattfleckenerreger  1 l/ha in 600 bis 1.000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 14-21 Tage  Spritzen  Wartezeit: F Säulenrost (Cronartium ribicola)  0,8 l/ha in 1.000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 10-14 Tage  Spritzen oder sprühen  14 Tage WW7091, WW750


TEBUCUR 250

Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Colletotrichum  0,8 l/ha in 1.000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 10-14 Tage  Spritzen oder sprühen  14 Tage WW7091, WW750

Johannisbeerartiges Beerenobst, Freiland Ab BBCH 59 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome (Zusätzliche Anwendungshinweise s.u.) Himbeere, Freiland Himbeerrost (Phragmidium rubi-idaei) Ab BBCH 31  0,8 l/ha in 1.000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In Bei Befallsbeginn bzw. bei der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: Sichtbarwerden der ersten 10-14 Tage Symptome  Spritzen oder sprühen (Zusätzliche Anwendungshinweise  Wartezeit: 14 Tage s.u.) WW7091 Brombeere, Freiland Brombeerrost (Phragmidium bulbosum) Ab BBCH 31  0,8 l/ha in 1.000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In Bei Befallsbeginn bzw. bei der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: Sichtbarwerden der ersten 10-14 Tage Symptome  Spritzen oder sprühen (Zusätzliche Anwendungshinweise  14 Tage s.u.) WW7091 Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. WW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: Für alle Anwendungen im Freiland außer für Gräser (in Beständen zur Saatguterzeugung), Schnittpetersilie, Weiße Johannisbeere, Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Stachelbeere, Johannisbeerartiges Beerenobst, Himbeere, Brombeere gilt: NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

219


TEBUCUR 250

Für Weiße Johannisbeere, Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Stachelbeere, Johannisbeerartiges Beerenobst, Himbeere, Brombeere gilt: NT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Für alle Anwendungen im Freiland außer für Gräser (in Beständen zur Saatguterzeugung), Futtererbse (in Beständen zur Futter- und Saatguterzeugung) und Schnittpetersilie (Nutzung als frisches Kraut) gilt: NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit “*” gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Im Freiland: Weizen, Gerste, Roggen (alle Anwendungsgebiete), Winterraps (Winterfestigkeit), Ackerbohne, Futtererbse, Zwiebelgemüse, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, und Wirsingkohl), Schnittlauch (Bulbenanzucht), Blumenkohle, Porree, Möhre, Koriander, Dill, Gewürzfenchel, Kümmel, Lupine-Arten: Reduzierte Abstände: 50 % 5 m, 75 % 5 m, 90 % * Im Freiland: Winter- und Sommerraps (Wurzelhals- und Stängelfäule, Kohlschwärze, Weißstängeligkeit, Standfestigkeit), Senf-Arten, Sareptasenf: Reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m Im Freiland: Weiße Johannisbeere, Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Johannisbeerartiges Beerenobst, Stachelbeere, Himbeere, Brombeere: Reduzierte Abstände: 50 % 15 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Im Freiland: Weizen, Gerste, Roggen (alle Anwendungsgebiete), Winterraps (Winterfestigkeit), Ackerbohne, Futtererbse, Zwiebelgemüse, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, und Wirsingkohl), Schnittlauch (Bulbenanzucht), Blumenkohle, Porree, Möhre, Koriander, Dill, Gewürzfenchel, Kümmel, Lupine-Arten: Abstand: 10 m Im Freiland: Winter- und Sommerraps (Wurzelhals- und Stängelfäule, Kohlschwärze, Weißstängeligkeit, Standfestigkeit), Senf-Arten, Sareptasenf: Abstand: 15 m Im Freiland: Weiße Johannisbeere, Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Johannisbeerartiges Beerenobst, Stachelbeere, Himbeere, Brombeere: Abstand: 20 m Im Freiland: Gräser (In Beständen zur Saatguterzeugung) und Schnittpetersilie (Nutzung als frisches Kraut): NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der

220


TEBUCUR 250

verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit “*” gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75 % *, 90 % * NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 5 m Für alle Anwendungen im Freiland gilt: NW701: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Hinweise zum Wasserschutz Zur Verhinderung des Eintrags von Präparatresten in Oberflächen-/Grundwasser müssen folgende Hinweise streng beachtet werden: Die Spritzenreinigung auf dem Feld vornehmen. Die festgesetzten Anwendungsbestimmungen sind unbedingt einzuhalten. In einzelnen Bundesländern können generell strengere Abstandsauflagen (als in den Anwendungsbestimmungen festgesetzt) gelten. Diese sind in jedem Falle zu beachten.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE Zusätzliche Anwendungshinweise für Blattkohle, Kohlrabi, Blumenkohle und Kopfkohl (Weiß-, Rot-, Spitz- und Wirsingkohl) in der Jungpflanzenanzucht im Gewächshaus: Es kann nach der Anwendung von TEBUCUR 250 in der Jungpflanzenanzucht zu Schäden an der Kulturpflanze kommen. Möglich sind z.B. Stauchungen oder Wachstumsdepressionen an den jungen Pflanzen. Bei jungem Chinakohl führte die Anwendung von TEBUCUR 250 zu gestauchtem Wuchs und deutlich grünerer Blattfarbe. Daher raten wir von einer Anwendung in Chinakohl ab. Die wachstumsregelnde Wirkung von TEBUCUR 250 kann im Gewächshaus deutlich stärker ausfallen, als im Freiland. Als Folge dessen kann es besonders an empfindlichen Kohl-Jungpflanzen zu Veränderungen an z.B. Farbe oder Form kommen, die Ertrags- und Vermarktungsfähigkeit negativ beeinflussen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass uns zur Verträglichkeit von TEBUCUR 250 in der Jungpflanzenaufzucht bei keiner der aufgeführten Kohlarten Versuchserfahrungen vorliegen. Zusätzliche Anwendungshinweise für Koriander, Dill, Gewürzfenchel, Kümmel und Schnittpetersilie: Die Anwendung von TEBUCUR 250 in Koriander, Dill, Gewürzfenchel und Kümmel verursacht möglicherweise Schäden an der Kulturpflanze wie z.B. Stauchungen. Zusätzliche Anwendungshinweise für Weiße, Schwarze Johannisbeere, Stachelbeere, Johannisbeerartiges Beerenobst, Himbeere und Brombeere: Nach der Anwendung von TEBUCUR 250 in Schwarzen Johannisbeeren kam es zu Blattrollungen und verkleinerten Blättern. Nach der Anwendung von TEBUCUR 250 in Heidelbeeren wurden Triebstauchungen und kleinere Früchte beobachtet, die negative Auswirkungen auf Vermarktungsfähigkeit und Ertrag hatten. Daher ist die Bildung einer ausgeprägten Wachsschicht abzuwarten und keine Anwendung nach längeren Regenperioden durchzuführen. Außerdem wird ein Wechsel mit Fungiziden anderer Wirkstoffklassen empfohlen. Blockanwendungen und Anwendung in gestressten Beständen sind zu vermeiden. Da uns keine Erfahrungen zur Mischbarkeit von TEBUCUR 250 mit anderen Fungiziden, Insektiziden, Ölen, Netzmitteln oder anderen Komponenten vorliegen, raten wir von Tankmischungen in Strauchbeeren ab.

221


TEBUCUR 250

Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten speziell im Hinblick auf Sorten und betriebsspezifische Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Wirksamkeit und Verträglichkeit des Produktes im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Das Risiko möglicher Kulturschäden liegt ausschließlich beim Anwender. Bitte im Zweifel eine Fachberatung kontaktieren. Allgemeine Anwendungshinweise für Blattkohle, Kohlrabi, Blumenkohle und Kopfkohl (Weiß-, Rot-, Spitz- und Wirsingkohl) in der Jungpflanzenanzucht im Gewächshaus sowie für Koriander, Dill, Gewürzfenchel und Kümmel und Schnittpetersilie: Uns liegen bei den genannten Kulturen keine Erfahrungen zur Mischbarkeit von TEBUCUR 250 mit anderen Pflanzenschutzmitteln bzw. anderen Produkten wie z.B. Blattdünger vor. Aus diesem Grund können wir Tankmischungen nicht empfehlen. Vor der Anwendung in der Jungpflanzenanzucht empfehlen wir ausgedehnte Verträglichkeitsprüfungen in verschiedenen Wuchsstadien. Ebenso raten wir vor der Anwendung in Koriander, Dill, Gewürzfenchel, Kümmel und Schnittpetersilie im Freiland zu Verträglichkeitsprüfungen auf kleiner Fläche im jeweiligen Wuchsstadium vor Behandlung der gesamten Kultur. Am Ende eines Vermehrungszyklus sollte die Verträglichkeit der Anwendung besonders in der Jungpflanzenanzucht noch einmal überprüft werden und im Zweifel die Fachberatung kontaktiert werden. Das Risiko möglicher Kulturschäden ohne vorangegangene Verträglichkeitsprüfung liegt beim Anwender.

ANWENDUNGSTECHNIK

Bewährte Wassermengen entnehmen Sie bitte den Tabellen. Die Ähren und die oberen Pflanzenteile müssen gut benetzt werden. Schadensverhütung Überdosierung und Abdrift vermeiden. Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang Nach vorangegangener Herbizid-Anwendung unbedingt Spritzgerät und Leitungen gründlich mit einem vom jeweiligen Herbizid-Hersteller empfohlenen Reinigungsmittel reinigen. TEBUCUR 250 vor Gebrauch gut schütteln. Halbe Wassermenge in Spritzgerätebehälter einfüllen, Rührwerk einschalten, TEBUCUR 250 zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. TEBUCUR 250 bei Tankmischungen immer als letzte Komponente zugeben. Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Nach Arbeitspausen die Spritzbrühe immer wieder gut aufrühren. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt benötigt wird. Mischbarkeit Zusätzlich zu den o.g. Hinweisen zur Mischbarkeit gilt: TEBUCUR 250 kann mit den meisten gängigen Insektiziden, Fungiziden, Wachstumsreglern und Herbiziden als Tankmischung verwendet werden. Als Blattdünger können AHL, Harnstoff, Mangansulfat, Magnesiumsulfat (Bittersalz) zugemischt werden. AHL (nur Markenprodukte) und Harnstoff können bis zu einer Menge von 15 kg/ha beigemischt werden. Diese Mischungen nicht in der Mittagshitze ausbringen. Auf die Zugabe weiterer Komponenten sollte aufgrund der schwankenden Qualität dieser Stickstoffdünger unbedingt verzichtet werden. Bei Mischbrühen empfehlen wir mindestens 200-400 l/ha Wasser und das sofortige Ausbringen bei laufendem Rührwerk. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Achtung Gefahrenpiktogramme: GHS05, GHS07, GHS08, GHS09 Gefahrenhinweise:

222


TEBUCUR 250

H318: Verursacht schwere Augenschäden. H302+H332: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. H361: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (bei Verschlucken). H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308+P313: BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz “Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln” des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen. SPo5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN160: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. NN161: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. NN1842: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. NN290: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Syrphus corollae (Schwebfliege) eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

223


224


TESON

TESON

Wirkstoff: 250 g/l Tebuconazol Emulsion, Öl in Wasser

007519-60

WIRKUNGSWEISE

TESON ist ein breit wirksames Fungizid aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthesehemmer mit systemischen Eigenschaften gegen pilzliche Krankheitserreger in Getreide- und Rapskulturen. Es erreicht eine Wirkungsdauer von mehreren Wochen und wirkt sowohl vorbeugend (protektiv) als auch befallsstoppend (kurativ bzw. eradikativ). Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1

WIRKUNGSSPEKTRUM Weizen:

Gerste: Triticale: Winterraps:

Braunrost (Puccinia recondita), Echter Mehltau (Erysiphe graminis), Fusarium-Arten, Gelbrost (Puccinia striiformis) Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Echter Mehltau (Erysiphe graminis), Fusarium-Arten Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans)

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

Nach eigenen Erfahrungen ist TESON bei Behandlungen mit den jeweils empfohlenen Aufwandmengen in allen Weizen- (ausgenommen Durum-Weizen), Gersten-, Roggen-, Triticale- sowie Raps-Sorten sehr gut verträglich. Wie auch von anderen Fungiziden bekannt, kann die Anwendung des Produktes unter extremen Witterungsbedingungen wie z.B. trockene Hitze (geringe rel. Luftfeuchte) an Weizen und Triticale je nach Sorte zu vorübergehenden leichten Blattaufhellungen führen. Ebenso können sortentypische Aufhellungen oder Verbräunungen der Blattspitzen durch die Anwendung von TESON verstärkt werden. Anwendungen von TESON in Tankmischung mit Ammonnitrat-HarnstoffLösung oder Harnstoff können den Effekt der Blattaufhellung weiter verstärken. In allen Fällen ist jedoch ein Einfluss auf die Ertragsleistung nicht zu erwarten.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt Weizen, Freiland BBCH 61-69 Bei Befallsgefahr Weizen, Freiland BBCH 30-61 Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. Weizen, Freiland BBCH 30-69 Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. Weizen, Freiland BBCH 30-61 Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome.

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Fusarium-Arten (Ährenbefall)  1,0 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  F Echter Mehltau (Erysiphe graminis)  1,0 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: mind. 21 Tage  Spritzen  F Braunrost (Puccinia recondita)  1,0 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  F Gelbrost (Puccinia striiformis)  1,0 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  F

225


TESON

Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Gerste, Freiland Echter Mehltau (Erysiphe graminis) BBCH 30-61  1,25 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: Ab Frühjahr bei Befallsbeginn In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: bzw. bei Sichtbarwerden der 21 Tage ersten Symptome. Bei erneutem  Spritzen Befall Anwendung wiederholen.  F Triticale, Freiland Echter Mehltau (Erysiphe graminis) BBCH 30-61  1,25 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: Ab Frühjahr bei Befallsbeginn In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: bzw. bei Sichtbarwerden der 21 Tage ersten Symptome. Bei erneutem  Spritzen Befall Anwendung wiederholen.  F Triticale, Freiland Fusarium-Arten (Ährenbefall) BBCH 61-69  1,25 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: Bei Befallsgefahr In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  F WA721: Anwendung insbesondere zur Reduktion der Mykotoxinbelastung durch Bekämpfung der Ährenfusariosen an Getreide in befallsgefährdeten Beständen aufgrund ungünstiger Vorfrucht, Bodenbearbeitung, Sortenwahl und Witterung. Winterraps, Freiland Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans) BBCH 16-59  1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In Herbst ODER Frühjahr der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  F Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit “*” gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Reduzierte Abstände: 50 % 5 m, 75 % 5 m, 90 % * NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 10 m NW701: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen

226


TESON

vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch oder Direktsaatverfahren erfolgt.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang Brühebehälter mindestens mit der Hälfte der erforderlichen Wassermenge füllen, Produkt bei eingeschaltetem Rührwerk gleichmäßig zugeben und restliche Wassermenge auffüllen. Bei Tankmischungen TESON stets als letzten Partner in den Tank geben. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als für die zu behandelnde Fläche erforderlich. Mischbarkeit Nach eigenen Erfahrungen kann TESON mit den meisten handelsüblichen Fungiziden, Insektiziden, Herbiziden und Wachstumsreglern in Tankmischung ausgebracht werden. Ebenso kann TESON in Tankmischung mit Blattdüngern wie Ammonnitrat-Harnstoff-Lösung (AHL), Harnstoff, Mangansulfat oder Magnesiumsulfat angewandt werden. Düngerlösungen wie AHL oder Harnstoff können bis zu einer maximalen Menge entsprechend 15 kg N/ha der Spritzbrühe beigemischt werden. Allerdings sind solche Mischungen nicht bei hohen Temperaturen auszubringen aufgrund der Gefahr von Blattverätzungen. Grundsätzlich wird empfohlen, bei Tankmischungen von TESON mit Blattdüngern auf weitere Mischpartner zu verzichten. Der Wasseraufwand bei Mischbrühen sollte mindestens 200-400 l/ha betragen. Tankmischungen grundsätzlich sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Gefahr Gefahrenpiktogramme: GHS05, GHS07, GHS08, GHS09 Gefahrenhinweise: H318: Verursacht schwere Augenschäden. H335: Kann die Atemwege reizen. H361d: Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P201: Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P261: Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308+P313: BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P403+P233: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH066: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.

227


TESON

SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN3002: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. NN1001: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

228


Produkt

229


SPRITZENREINIGUNG Gerätereinigung Innenreinigung: Nach Beendigung der Spritzarbeit technisch bedingte Restmengen von der Spritzbrühe im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und auf behandelter Teilfläche der Fläche ausbringen. Anschließend mittelführende Leitungen, Behälterinnenwände, Düsen und Filter gründlich mit Wasser spülen/reinigen. Pflanzenschutzmittelrestmengen aus der Gerätereinigung ebenfalls auf behandelter Teilfläche der Fläche ausbringen. Außenreinigung: Wir empfehlen, die Geräteaußenreinigung mit Hilfe einer geeigneten Zusatzausrüstung am Spritzgerät auch auf einer behandelten Teilfläche der Fläche durchzuführen.

RESTMENGENVERWERTUNG Eventuell auftretende Reste von der Spritzbrühe und aus der Gerätereinigung nie in die Kanalisation, sonstige Abflüsse oder im Freiland ablassen, sondern verdünnt auf einer behandelten Teilfläche der Fläche ausbringen.

ABFALLBESEITIGUNG Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in ® = eingetragene Marke des Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Industrieverbandes Agrar e.V. (IVA) Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

230


Erste Hilfe bei Vergiftungen 

Ruhe bewahren, keine übereilten Maßnahmen ergreifen.   

Kein Erbrechen auslösen. Kein Salzwasser geben. Keine Milch geben.

Bei Bewusstlosigkeit und Atemnot ABC-Maßnahmen durchführen (Sofortmaßnahmen zur Wiederbelebung in der Reihenfolge: Atemwege frei machen (airway), Beatmen (breathing), Herzmassage (circulation), Notarzt verständigen (Tel.: 112, 110 oder 19222).

Anruf bei einem Giftinformationszentrum, z.B.: Universitätsklinik Mainz 06131-19240, Etikett oder Sicherheitsdatenblatt bereithalten. Für die Vergiftungsberatung sind folgende Angaben wichtig:  Wer (Alter, Gewicht)  Was (genauer Name des Produktes, Informationen vom Etikett)  Wann (möglichst genauer Zeitpunkt der Einnahme)  Welche Menge (möglichst genaue Mengenangabe)  Was wurde bisher veranlasst?  Wie geht es dem Patienten?  Wie ist der Anrufer erreichbar? (Rückrufnummer)

    

Nach Einatmen: An die frische Luft bringen. Arzt konsultieren. Nach Hautkontakt: Kontaminierte Kleidung sofort entfernen, Patient gründlich mit Wasser und Seife waschen. Bei anhaltenden Symptomen Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt: Min. 15 Minuten gründlich mit Wasser spülen. Nach 5 Minuten Kontaktlinsen entfernen, weiterspülen. Augenarzt aufsuchen. Nach Verschlucken: Kein Erbrechen auslösen. Arzt aufsuchen. Hinweise für den Arzt: Symptomatische Therapie.

231


BOGOTA® Ge

008265-60

MOXA 250 MOXA 250

007797-60 007797-60

Bolt XL MOXA 250-BOGOTA® GeMOXA 250-BOGOTA® GePack Pack

033315-63 / 007797-60 007797-60 /

®

Butisan ® Top

Orefa® Captan 80 W G

MOXA 250-Orlicht ®-Pack ® MOXA 250-Orlicht -Pack ® Cyperkill Forst DIFCOR

DIFLANIL 500 SC

Plantaclean ® Label XL ® Plantaclean Label XL ®

Orefa Diflufenican 200 + Flufenacet 400 SC Orefa® Diflufenikan + Isoproturon

005985-00 005878-00/002 043779-00/026

®

Plantaclean 450 Premium ® ® Plantaclean 45070 Premium Orefa Dithianon WG Transport ®

Orefa Dithianon W G Produkt FLUVA-Citro-Pack

006321-60 006321-60 004424-00/015 004424-00/050 024218-00/006

Pyrat ® Pyrat ®

Klasse Klasse Klasse

UN-Nr. UN-Nr. UN-Nr.

VerpackungsVerpackungsVerpackungsgruppe gruppe gruppe III III

8

III

III III

43x x55Liter Liter +

1993 3082 3082 3265 3082 3265

3 9 9 8 9 8

III III III III III III

9

III

9

III

3077

2 2 10 2 4 2

x x x x x x

5 5 1 5 5 5

Liter + Liter + Liter Liter Liter Liter

3082 3082 3082 3265 3265

9 9 9 8 8

4 12 4 4

x x x x

5 1 5 5

Liter Liter Liter Liter

3265 3082 3265

8 9 8

III III III

1 Liter

3082

9

III

3082

9

III

3082

9

III

4 x 5 Liter

12 x x x x x x

12 4 12 4 4 4

1 5 Liter Liter 1 5 Liter Liter 5 Liter x 5 20 Liter Liter 20 Liter Liter 640 4640 x 5 Liter Liter 1.000 Liter 1.000 Liter 4 x 5 Liter 4 5 4x x20 5 Liter kg Liter 20 Liter Liter 640 640 Liter Liter 1.000 5 Liter + 1.000 Liter 4x x 1,6 5 Liter 5 kg 4 x 5 Liter

3082

-

-

2588 3082

-

-

III III III III III

-

-

6.1

III

9

III

3082 3082

9 9

3082 3082

12 4x x1 5 Liter Liter

4 x 5 Liter

3082 3082

9 9-

III III

99

PYROQUIN GLOBARYLL 100 PYROQUIN

024105-00/004 006166-00 024105-00/004

UN-Nr.

GP-Nr./Zulassungsnr.

043721-64 LZ 007571043721-64 00/00

III

9 9

2 x 10 kg

006173-61 006173-61

III III

3265

005177-00/001

006967-00 024353-00/055 006967-00

9 9 9

III -

3082 3082

008265-60 024365-00 008265-60 007797-60 / 007797-60 / 006439-60 006967-00 006967-00

3077 3082 3082

9 99

4 x 5 Liter 4 x 5 Liter

2 x 10 Liter

3 x 5 Liter + 1 x 5 Liter 4 x 5 Liter 1 x 5 Liter

007421-00

® Orlicht DIFCOR 250 EC Orlicht ®

4 x 5 kg 12 x 1 Liter 12 4x x1 3 Liter Liter Liter 44x x53Liter

3082 3082 3082

Verpackungsgruppe

024309-60 007213-60 007213-60

4 x x51Liter 12 Liter 12 x 1 Liter 4 x 5 Liter 4 x 5 Liter 4 x 5 Liter

Klasse

Betoxon ®® 65 WDG JAGUAR JAGUAR®

007180-00 006166-00 006166-00 006220-60 052506-00/036 006220-60

Gebinde Gebinde Gebinde

AZOXYSTAR 100 GLOBARYLL GLOBARYLL 100 ® GROOVE Orefa® Bentazon 480 SL GROOVE ®

Gebinde

Produkt Produkt Produkt

GP-Nr./ZuGP-Nr./ZuGP-Nr./Zulassungsnr. lassungsnr. lassungsnr.

Transport Transport

GROOVE ®

006220-60

4 x 5 Liter

3082

9

III

007213-60

12 x 1 Liter 4 x 3 Liter

3082

9

III

007797-60

4 x 5 Liter

3082

9

III

007797-60 /

3 x 5 Liter +

3082

9

III

008265-60

1 x 5 Liter

3265

8

III

007797-60 /

2 x 5 Liter +

3082

9

III

006967-00

2 x 5 Liter

3265

8

III

®

Pyrat Gibb 3 XL Pyrat ® XL

025151-60 005879-00 025151-60

GIBB PLUS

JAGUAR

006898-00

®

MOXA 250 ®

MOXA 250-BOGOTA GePack

MOXA 250-Orlicht ®-Pack

232

4x x 10 5 Liter 50 Stück 4 x 5 Liter

12 x 1 Liter

-

-

III III -

III III

Bezeichnung im Bezeichnung im im Bezeichnung Beförderungspa Beförderungspa Beförderungspa

UN 3082, UMW im E Kein Gefahrgut FLÜSSIG, N.A.G Kein Gefahrgut im UN 3082, UMWE Kein Gefahrgut im UN 3082, UMWE FLÜSSIG, N.A.G UN 3077, UMW E FLÜSSIG, N.A.G UN 3082, UMWE N.A.G., (5-AMINO UN 3082, UMWE FLÜSSIG, N.A.G 3-ON), 9, III, (E) FLÜSSIG, N.A.GB SUBSTITUTED UN 3265, ÄTZEN SUBSTITUTED B III, (E) FLÜSSIGER STO III, (E) UN 3082, UMWE (CHLORMEQUA (E) 3082, UMWE UN FLÜSSIG, N.A.G FLÜSSIG, N.A.G UN 3082, 1993, UMWE ENTZÜ UN N.A.G., (SOLVEN UN 3082, UMWE FLÜSSIG, N.A.G UMW ELTGEFÄH FLÜSSIG, N.A.G UN 3265, ÄTZEN UN 3082, UMW E UN 3265, ÄTZEN FLÜSSIGER STO FLÜSSIG, N.A.G FLÜSSIGER STO (CHLORMEQUA (E) (CHLORMEQUA (E) UN 3077, UMW E (E) 3082, UMWE UN N.A.G., (CAPTAN UN 3082, UMWE FLÜSSIG, N.A.G UN 3082, UMW E FLÜSSIG, N.A.G UN 3265, ÄTZEN FLÜSSIG, N.A.G UN 3265, ÄTZEN FLÜSSIGER STO UN 3082, UMW E FLÜSSIGER STO UMWELTGEFÄH FLÜSSIG, N.A.G UMWELTGEFÄH UN UN 3265, 3082, ÄTZEN UMW E UN 3265,N.A.G., ÄTZEN STOFF, FLÜSSIG, N.A.G STOFF, N.A.G., UMWELTGEFÄH UN 3082, UMW E UMWELTGEFÄH

FLÜSSIG, N.A.G

UN 3082, UMW E

FLÜSSIG, N.A.G Kein Gefahrgut im LÖSUNG), 9, III,im Kein Gefahrgut

UN 3082, UMW E FLÜSSIG, N.A.G III, (E) UN 2588, PESTI Kein Gefahrgut im (DITHIANON 70% Kein (E) Gefahrgut im Bezeichnung im UN 3082, UMW E Beförderungspa UN 3082, UMWE FLÜSSIG, N.A.G UN 3082, UMWE FLÜSSIG, N.A.G NAPHTHA), 9, II

FLÜSSIG, N.A.G UN UMWE Kein3082, Gefahrgut im UN 3082, UMWE FLÜSSIG, N.A.G Kein Gefahrgut im FLÜSSIG, N.A.G UN 3082, UMWE Kein3082, Gefahrgut im UN UMWE FLÜSSIG, N.A.G FLÜSSIG, N.A.G III, UN(E) 3082, UMW E III, (E) FLÜSSIG, N.A.G

UN 3082, UMW E FLÜSSIG, N.A.G SUBSTITUTED B III, (E) UN 3082, UMW E FLÜSSIG, N.A.G UN 3082, UMW E FLÜSSIG, N.A.G UN 3265, ÄTZEN FLÜSSIGER STO (CHLORMEQUA (E) UN 3082, UMW E FLÜSSIG, N.A.G UN 3265, ÄTZEN FLÜSSIGER STO UMW ELTGEFÄH


VerpackungsVerpackungsgruppe gruppe

Klasse Klasse

9-

III -

9-

III-

9

III

8

III

9

III

3 9

III III

9

III

8

III

9

III

9

III

9

III

89

III III

9

9 8

III

III III

9

III

9

III

9

III

-

-

6.1

III

9

III

Klasse

9 9-

9 -

-

Verpackungsgruppe

-

III III-

III -

9

III

9

III

9

III

9

III

8

III

9

III

8

III

Bezeichnung im Bezeichnung im Beförderungspapier Beförderungspapier

UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften. FLÜSSIG, N.A.G., (AZOXYSTROBIN), 9, III, (E) UN UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, Kein3082, Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.

FLÜSSIG, N.A.G., (PROPYZAMID), 9, III, (E) UN 3077, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, N.A.G., (5-AMINO-4-CHLOR-2-PHENYLPYRIDAZINFLÜSSIG, N.A.G., 3-ON), 9, III, (E) (LAMBDA-CYHALOTHRIN AND SUBSTITUTED BENZENOID HYDROCARBONS), 9, UN 3265, ÄTZENDER SAURER ORGANISCHER III, (E) FLÜSSIGER STOFF, N.A.G., (CHLORMEQUATCHLORID (ISO) (999-81-5)), UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, 8, III, (E) FLÜSSIG, N.A.G., (TRINEXAPAC-ETHYL), 9, III, (E) UN 1993, ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, N.A.G., (SOLVENT NAPHTHA), FLÜSSIG, N.A.G., (TRINEXAPAC-ETHYL), 9, III, (E) UMWELTGEFÄHRDEND, 3, III, (E) UN 3265, ÄTZENDER SAURER ORGANISCHER UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIGER STOFF, N.A.G., METAZACHLOR), 9, III, FLÜSSIG, N.A.G., (ENTHÄLT (CHLORMEQUATCHLORID (ISO) (999-81-5)), 8, III, (E) (E) UN 3077, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, N.A.G., (CAPTAN), 9, III, (E) FLÜSSIG, N.A.G., (TRINEXAPAC-ETHYL), 9, III, (E) UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, UN 3265, ÄTZENDER SAURER ORGANISCHER FLÜSSIG, N.A.G., (CYPERMETHRIN), 9, III, (E) FLÜSSIGER STOFF, N.A.G., (ETHEPHON), UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, UMWELTGEFÄHRDEND, 8, III, (E) FLÜSSIG, N.A.G. (DIFENOCONAZOLE), 9, III, (E) UN 3082, 3265, UMWELTGEFÄHRDENDER ÄTZENDER SAURER ORGANISCHER UN STOFF, STOFF, N.A.G., (ETHEPHON), FLÜSSIG, N.A.G., (DIFENOCONAZOL), 9, III, (E) UMWELTGEFÄHRDEND, 8, III, (E) UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G., (DIFLUFENICAN), 9, III, (E)

UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G., (FLUFENACET, DIFLUFENICAN Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften. LÖSUNG), 9, III, (E) UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G., (ISOPROTURON LOESUNG), 9, III, (E) UN 2588, PESTIZID, FEST, GIFTIG, N.A.G., Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften. (DITHIANON 70%), UMWELTGEFÄHRDEND, 6.1, III, (E) Bezeichnung im UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, Beförderungspapier UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER FLÜSSIG, N.A.G., (TAU FLUVALINAT, STOFF, SOLVENT NAPHTHA), 9, III, (E) FLÜSSIG, N.A.G., (FLUROXYPYR), 9, III, (E)

UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften. FLÜSSIG, N.A.G., (FLUROXYPYR), 9, III, (E) Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften. UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften. 9, FLÜSSIG, N.A.G., (CHLORIDAZON-QUINMERAC), III, UN(E) 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G., (PROPYZAMID), 9, III, (E) UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G., (LAMBDA-CYHALOTHRIN AND SUBSTITUTED BENZENOID HYDROCARBONS), 9, III, (E) UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G., (TRINEXAPAC-ETHYL), 9, III, (E) UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G., (TRINEXAPAC-ETHYL), 9, III, (E) UN 3265, ÄTZENDER SAURER ORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G., (CHLORMEQUATCHLORID (ISO) (999-81-5)), 8, III, (E) UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G., (TRINEXAPAC-ETHYL), 9, III, (E) UN 3265, ÄTZENDER SAURER ORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G., (ETHEPHON), UMWELTGEFÄHRDEND, 8, III, (E)

Begrenzte/ Begrenzte/ FreigeFreigestellte stellte Menge Menge möglich möglich

MultipliMultiplikator

HöchstzugeHöchstzugelassene Gesamtlassene Gesamtmenge je menge je BeförderungsBeförderungseinheit ADR ADR Teil Teil einheit 1.1.3.6 1.1.3.6

TunnelTunnelcode

Ja -

1-

1000 -

(E) -

Ja -

1-

1000 -

(E) -

Ja

1

1000

(E)

Ja Nein

1

1000

(E)

Ja

1

1000

(E)

Ja

1

1000

(E)

Ja

1

1000

(E)

Ja

1

1000

(E)

Nein

1

1000

(E)

Ja Ja Ja Ja

1 1 1 1

1000 1000 1000 1000

(E)

Ja Ja

11

1000 1000

(E) (E)

Ja Ja Ja Ja

1 1 11-

1000 1000 1000 1000

(E) (E) (E) (E)

Ja

1

1000

(E)

Ja -

3-

333 -

(E) -

Begrenzte/ Ja FreigeJa Ja stellte Menge Ja möglich -

Multipli1 kator 11

-

Höchstzuge1000 lassene Gesamt1000 1000 je menge Beförderungseinheit1000 ADR Teil 1.1.3.6 -

-

-

-

Ja

-

kator

1

-

1-

Ja

1

Ja

1000

-

code

(E)

(E) (E)

-

Tunnel(E) code (E) (E)

(E) -

1000

(E)

1

1000

(E)

Ja

1

1000

(E)

Ja

1

1000

(E)

Ja

1

1000

(E)

Ja

1

1000

(E)

-

233


-

-

Kein Gefahrgut im

3082

9

III

JAGUAR®

007213-60

12 x 1 Liter 4 x 3 Liter

3082

9

III

007797-60

4 x 5 Liter

3082

9

III

007797-60 /

3 x 5 Liter +

3082

9

008265-60

1 x 5 Liter

3265

8

3082 3082 3265 3082

9 9 8 9

UN 3082, UMW E FLÜSSIG, N.A.G UN 3082, UMW E FLÜSSIG, N.A.G SUBSTITUTED B III, (E) UN 3082, UMW E Bezeichnung im FLÜSSIG, N.A.G Bezeichnung im Beförderungspa UN 3082, UMW E Beförderungspa FLÜSSIG, N.A.G UN 3265, ÄTZEN FLÜSSIGER STO (CHLORMEQUA (E) UN 3082, UMW im E Kein Gefahrgut FLÜSSIG, N.A.G Kein Gefahrgut im UN 3082, UMWE UN 3265, ÄTZEN UN 3082, UMWE FLÜSSIG, N.A.G FLÜSSIGER STO FLÜSSIG, N.A.G UMW ELTGEFÄH UN 3082, UMWE UN 3082, 3265, UMWE ÄTZEN FLÜSSIG, N.A.G STOFF, N.A.G., FLÜSSIG, N.A.GB SUBSTITUTED UMW ELTGEFÄH SUBSTITUTED B III, (E)

Pack

2 12 12 4 2 4

JAGUAR® JAGUAR Orlicht ® ®

007213-60 007213-60 006967-00

12 x 1 Liter 12 4x 5 Liter 4 x1 3 Liter 4 x 3 Liter

3082 3082 3265

9 9 8

® Plantaclean MOXA 250 Label XL MOXA 250

006173-61 007797-60 007797-60

12 4 4 4

3082 3082

99

MOXA 250-BOGOTA® GeMOXA 250-BOGOTA® GePack Pack

007797-60 / 007797-60 /

3082 3082 3265 3265

9 9 8 8-

3082 3082 3265 3082 3265

9 9 8 9 8

PYROQUIN + PYROQUIN + ® Label XL Plantaclean

Plantaclean ® Label XL

2 x 5 Liter 4 2x x5 5 Liter Liter 4 x 5 Liter

4 x 5 Liter 4 x 5 Liter

Pyrat ® XL ® DOWN® Shock Pyrat XL ®

Shock DOWN

PYROQUIN PYROQUIN STEMAT

3265 3265

9

8 8

024105-00/004 2 x 5 Liter + 3082 024105-00/004 2x5 006173-61 12Liter x 1 +Liter 3082 - 9

9 -III

3082

3082 9

9 III

3082

3082 9

9 III

006173-61

12 4x x1 5 Liter Liter Orefa® Di-Amide-P-Pack 024803-00/010 2x 5 Liter x Orefa® Di-Amide-P-Pack 024803-00/010 2 x 5 4Liter 205 Liter Liter 20 Liter Liter 640 ® 640 Liter PYRUS 006922-00 12 x 1 Liter 1.000 Liter PYRUS® 006922-00 12 x 1 Liter 4 x 5 Liter Liter Plantaclean ® 450 Premium 006321-60 4Liter x 5 Liter 4 x 51.000 QUAD-GLOB® 200 050287-00/043 15 Plantaclean 450 SL Premium 050287-00/043 006321-60 4 x20 5 Liter Liter QUAD-GLOB 200 SL 15 Liter 20 Liter Liter 640 Liter 1.000 Liter Rapsan 500 SC 033401-60 4640 x 5 Liter Rapsan®500 SC 033401-60 4 x 51.000 Liter Liter 2 x x10 Pyrat 043721-64 5 Liter Liter 2 x 10 4Liter ROXY® 800 EC 033838-00/023 4 x 5 Liter Pyrat 043721-64 ROXY 800 EC

3082

Klasse

x x1 5 Liter Liter x x5 5 Liter Liter 20 Liter 3 x 5 Liter + 640 Liter + 3 x 5 Liter 1.000 Liter 1 x 5 Liter 4x x5 5 Liter Liter 1 20 Liter 640 Liter 1.000 Liter + 2 x 5 Liter 4 x 5 Liter + 2

UN-Nr.

024105-00/004

006967-00 006967-00

Liter + Liter Liter Liter Liter

Gebinde

PYROQUIN

Orlicht ® Orlicht ®

007797-60 / 043721-64 / 007797-60 006967-00 025151-60 006967-00

5 1 1 5 5 5

Gebinde

Produkt Pyrat ® XL

GP-Nr./Zulassungsnr.

Transport Transport MOXA 250-Orlicht ®-Pack Pyrat ® 250-Orlicht ®-Pack MOXA Produkt

008265-60 006321-60 008265-60

GP-Nr./Zulassungsnr.

Plantaclean ® 450 Premium

x x x x x

VerpackungsKlasse gruppe

007797-60 / 006166-00 006166-00 006220-60 006967-00 006220-60

UN-Nr.

MOXA 250-Orlicht GLOBARYLL 100 ®-Pack GLOBARYLL 100 ® GROOVE GROOVE ®

033838-00/023

4 x 5 Liter x20 5 20 4Liter 10 4x1 5 006401-61 10 x 1 4Liter x5 024105-00/004 4 x 5 4Liter x5

025151-60 006401-61 025151-60

024105-00/004

-

1760 - 8 1760 3082

3082 9

3082 3082

3082 9 Liter Liter 3082 Liter 1993 3082 3 Liter 1993

Liter 4 x 5 Liter 4 x 5 Liter

3082 3082 3082

-

-

8 -III 9 III

9 9

III

9 3 9

III

9 9 9

STEMAT

006766-60 006766-60

TEBUCUR 250 TEBUCUR 250

034028-00/130 4 x 5 Liter 3082 034028-00/130 4 x 5 Liter 3082 9

9 III

TESON TESON

007519-60 007519-60

9 III

4 x 5 Liter

3082

9

4 x 5 Liter 3082 4 x 5 Liter 3082 9

III

III III

III -

III III III III III

III, UN(E) 3082, UMWE UN 3082, UMWE FLÜSSIG, N.A.G Kein Gefahrgut im FLÜSSIG, N.A.G III UN 3082, UMWE III UN 3082, UMWE FLÜSSIG, N.A.G FLÜSSIG, N.A.G III UN 3265, ÄTZEN III UN 3265, ÄTZEN FLÜSSIGER STO FLÜSSIGER STO (CHLORMEQUA Kein Gefahrgut im (CHLORMEQUA (E) (E) III UN 3082, UMWE UMW E III UN 3082, UMWE FLÜSSIG, N.A.G Bezeichnung im FLÜSSIG, N.A.G Bezeichnung im N.A.G FLÜSSIG, III UN 3265, ÄTZEN Beförderungspa III UN 3082, UMW E Beförderungspapier III UN 3265, ÄTZEN FLÜSSIGER STO FLÜSSIG, N.A.G FLÜSSIGER STO UMWELTGEFÄH III UN 3082, UMW E UMWELTGEFÄH III UN 3265, ÄTZEN FLÜSSIG, N.A.G III UN 3265,N.A.G., ÄTZEN STOFF, III, (E) STOFF, N.A.G., UMWELTGEFÄH III UN 3082, UMW E UN UMWELTGEFÄ UMWELTGEFÄH - 3082, FLÜSSIG, N.A.G FLÜSSIG, (CHLO III, N.A.G., (E) III III

Verpackungsgruppe

MOXA 250

Produkt Produkt MOXA 250-BOGOTA® Ge-

UN-Nr. UN-Nr.

Transport Transport

VerpackungsVerpackungsgruppe gruppe

-

4 x 5 Liter

Klasse Klasse

12 x 1 Liter

006220-60

Gebinde Gebinde

006166-00

GROOVE ®

GP-Nr./ZuGP-Nr./Zulassungsnr. lassungsnr.

GLOBARYLL 100

III, III (E) UN 3082, UMW E UN 3082, UMWELTGEFÄ Kein Gefahrgut im FLÜSSIG, N.A.G FLÜSSIG, N.A.G., (enthäl Kein Gefahrgut im DIMETHENAMID DIMETHENAMID-P), 9, II III UN 3082, UMW E UN 3082, UMWELTGEFÄ FLÜSSIG, N.A.G FLÜSSIG, N.A.G., (PYRIM III UN 1760, ÄTZEN UN 1760, ÄTZENDER FL (DIQUATDIBROM Kein Gefahrgut im (DIQUATDIBROMIDE), U III, (E) III, (E) Kein Gefahrgut im III UN 3082, UMW E UN 3082, UMWELTGEFÄ FLÜSSIG, N.A.G III UN 3082, UMWE FLÜSSIG, N.A.G., (enthäl UMW E III UN 3082, UMWE FLÜSSIG, N.A.G UN 3082, UMWELTGEFÄ FLÜSSIG, N.A.G N.A.G FLÜSSIG, III UNN.A.G., 3082, UMWE FLÜSSIG, (PROS UN 3082, 1993, UMWE ENTZÜ III 1993, UN FLÜSSIG, N.A.G UN ENTZÜNDBAR N.A.G., (SOLVEN FLÜSSIG, N.A.G N.A.G., (SOLVENT NAPH III UN 3082, UMWE UMW ELTGEFÄH UMWELTGEFÄHRDEND III UN 3082, UMWE FLÜSSIG, N.A.G III UN 3082, UMW E UN 3082, UMWELTGEFÄ FLÜSSIG, N.A.G III, (E) FLÜSSIG, N.A.G FLÜSSIG, N.A.G., (ETHO III, (E) III UN 3082, UMW E UN 3082, UMWELTGEFÄ FLÜSSIG, N.A.G FLÜSSIG, N.A.G. (TEBUC III UN 3082, UMW E UN 3082, UMWELTGEFÄ FLÜSSIG, N.A.G FLÜSSIG, N.A.G. (TEBUC

®, GROOVE®, Plantaclean®, Pyrat®, Shock DOW N® und JAGUAR® sind eingetragene Marken der Plantan GmbH. Orefa ®, GROOVE®, Plantaclean®, Pyrat®, Shock DOWN® und JAGUAR® sind eingetragene Marken der Plantan GmbH. Orefa ® Top ist eingetragene Marke der BASF SE, Ludwigshafen. Butisan ® Top ist eingetragene Marke der BASF SE, Ludwigshafen. Butisan ® und Cyperkill ® Forst sind eingetragene Marken der Agriphar S.A. PYRUS ® und Cyperkill ® Forst sind eingetragene Marken der Agriphar S.A. PYRUS ® Orlicht und BOGOTA® Ge sind eingetragene Marken der Société Financière de Pontarlier. ® und BOGOTA® Ge sind eingetragene Marken der Société Financière de Pontarlier. Orlicht ® 65 W DG ist eingetragene Marke der Skynade Chemicals GmbH. Betoxon ® 65 WDG ist eingetragene Marke der Skynade Chemicals GmbH. Betoxon ® XL Bolt ist eingetragenes W arenzeichen von Barclay Chemicals (R&D) Ltd. Bolt® XL ist eingetragenes Warenzeichen von Barclay Chemicals (R&D) Ltd.

234


-

Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.

III

9

III

9

III

UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G., (PROPYZAMID), 9, III, (E) UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G., (LAMBDA-CYHALOTHRIN AND SUBSTITUTED BENZENOID HYDROCARBONS), 9, III, (E) UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, Bezeichnung im (TRINEXAPAC-ETHYL), 9, III, (E) FLÜSSIG, N.A.G., Beförderungspapier UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G., (TRINEXAPAC-ETHYL), 9, III, (E) UN 3265, ÄTZENDER SAURER ORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G., (CHLORMEQUATCHLORID (ISO) (999-81-5)), 8, III, (E) UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften. FLÜSSIG, N.A.G., (TRINEXAPAC-ETHYL), 9, III, (E) UN STOFF, UN 3082, 3265, UMWELTGEFÄHRDENDER ÄTZENDER SAURER ORGANISCHER FLÜSSIG, N.A.G., (PROPYZAMID), 9, III, (E) FLÜSSIGER STOFF, N.A.G., (ETHEPHON), UMWELTGEFÄHRDEND, 8, III, (E) UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, UN 3265, ÄTZENDER SAURER ORGANISCHER FLÜSSIG, N.A.G., (LAMBDA-CYHALOTHRIN AND STOFF, N.A.G., (ETHEPHON), SUBSTITUTED BENZENOID HYDROCARBONS), 9, UMWELTGEFÄHRDEND, 8, III, (E) III, (E)

9 Klasse

8

Verpackungsgruppe

9

III III

9-

III -

98

III III

9

III

9-

III-

9

III

8

III

9

III

-

9

8 Klasse

9 9

8

III

-

III Verpackungsgruppe

8

III III III

III

9

III

9

III

9

III

-

-

-

-

8

III

9

III

9

III

9

9

3

III

III

III

9

III

9

III

9

III

9

III

UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G., (TRINEXAPAC-ETHYL), 9, III, (E) Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften. UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G., (TRINEXAPAC-ETHYL), 9, III, (E) UN 3265, ÄTZENDER SAURER ORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G., (CHLORMEQUATCHLORID (ISO) (999-81-5)), 8, III, Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften. (E) UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G., Bezeichnung im (TRINEXAPAC-ETHYL), 9, III, (E) FLÜSSIG, N.A.G., (FLUROXYPYR), 9, III, (E) UN 3265, ÄTZENDER SAURER ORGANISCHER Beförderungspapier UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIGER STOFF, N.A.G., (ETHEPHON), FLÜSSIG, N.A.G., (FLUROXYPYR), 9, III, (E) UMWELTGEFÄHRDEND, 8, III, (E) UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, UN 3265, ÄTZENDER SAURER ORGANISCHER 9, FLÜSSIG, N.A.G., (CHLORIDAZON-QUINMERAC), STOFF, III, (E) N.A.G., (ETHEPHON), UMWELTGEFÄHRDEND, 8, III, (E) UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G., (CHLORIDAZON-QUINMERAC), 9, III, (E) UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften. FLÜSSIG, N.A.G., (enthält SOLVENT NAPHTHA, DIMETHENAMID-P), 9, III, (E) UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G., (PYRIMETHANIL), 9, III, (E)

UN 1760, ÄTZENDER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G., (DIQUATDIBROMIDE), Kein Gefahrgut im SinneUMWELTGEFÄHRDEND, der Transportvorschriften.8, III, (E) UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G., (enthält METAZACHLOR), 9, III, (E) UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER FLÜSSIG, N.A.G., (FLUROXYPYR), 9, STOFF, III, (E) FLÜSSIG, N.A.G., (PROSULFOCARB), 9, III, (E) UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, UN 1993, ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G., (FLUROXYPYR), 9, III, (E) N.A.G., (SOLVENT NAPHTHA), UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, UMWELTGEFÄHRDEND, 3, III, (E) FLÜSSIG, N.A.G., (CHLORIDAZON-QUINMERAC), 9, UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, III, (E) FLÜSSIG, N.A.G., (ETHOFUMESAT), 9, III, (E) UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. (TEBUCONAZOL), 9, III, (E) UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. (TEBUCONAZOL), 9, III, (E)

-

-

-

-

Ja

1

1000

(E)

Ja

1

1000

(E)

Ja

Begrenzte/ Freigestellte Ja Menge möglich

1

Multiplikator 1

1000

Höchstzugelassene Gesamtmenge je 1000 Beförderungseinheit ADR Teil 1.1.3.6

(E)

Tunnelcode (E)

-

-

-

-

Ja Ja

11

1000 1000

(E) (E)

Ja

1

1000

(E)

Ja

1-

1000

(E)

Ja

1

1000

(E)

-

-

-

-

Ja Begrenzte/ Ja FreigeJa stellte Menge Ja Ja möglich

1 Multipli1 kator 1

(E) Tunnel(E) code (E)

1

1000 Höchstzuge1000 lassene Gesamt1000 je menge Beförderungseinheit1000 ADR Teil 1000 1.1.3.6

Ja

1

1000

(E)

Ja

-

Ja -

1

-

1

1 -

1000

-

1000 -

(E)

-

(E)

(E) -

(E)

Ja Ja Nein

1 11

1000 1000 1000

(E) (E) (E)

Ja Nein Ja Nein

1 1 1 1

1000 1000 1000 1000

(E) (E) (E) (E)

-

Ja

Ja

-

1

1

-

1000

1000

-

(E)

(E)

Ja

1

1000

(E)

Ja

1

1000

(E)

Ja

1

1000

(E)

Ja

1

1000

(E)

Marken der Plantan GmbH.

235


236 Fungizid Herbizid Herbizid Wachstumsregler Fungizid Herbizid Fungizid Insektizid Fungizid Fungizid Herbizid

Orefa® Bentazon 480 SL

Betoxon® 65 WDG

BOGOTA® Ge

Bolt® XL

Butisan® Top

Orefa® Captan 80 WG

Cyperkill® Forst

DIFCOR

DIFCOR 250 EC

DIFLANIL 500 SC

Verwendung

AZOXYSTAR

Produkt

Lagerung

12

10

10

12

11

12

3

10

13

12

10

Lagerklasse nach TRGS 510

0-40 °C

-5-35 °C

0-30 °C

0-30 °C

0-35 °C

0-30 °C

0-35 °C

0-30 °C

0-30 °C

0-40 °C

0-30 °C

Lagertemperatur

Achtung GHS09

Gefahr GHS07, GHS08, GHS09

Gefahr GHS07, GHS08, GHS09

Achtung GHS07, GHS09

Gefahr GHS05, GHS07, GHS08, GHS09

Achtung GHS07, GHS08, GHS09

Gefahr GHS02, GHS07, GHS08, GHS09

Achtung GHS07, GHS09

Achtung GHS07, GHS09

Achtung GHS07

GHS09

Signalwort GHS Gefahrenpiktogramme


237

Herbizid Herbizid Fungizid Insektizid Spezialprodukt Wein, Obst Spezialprodukt Obst Spezialprodukt Obst Herbizid Insektizid Wachstumsregler Wachstumsregler

Orefa® Diflufenikan + Isoproturon

Orefa® Dithianon 70 WG Orefa® Dithianon WG

FLUVA-Citro-Pack

Gibb 3

GIBB PLUS

GLOBARYLL 100

GROOVE ®

JAGUAR®

MOXA 250

MOXA 250-BOGOTA® Ge-Pack

Verwendung

Orefa® Diflufenican 200 + Flufenacet 400 SC

Produkt

Lagerung

10-13/10

10-13

10

12

12

12

13

12

6.1 D

12

12

Lagerklasse nach TRGS 510

5-30 °C

0-30 °C

0-35 °C

0-30 °C

0-30 °C

0-35 °C

0-30 °C

0-35 °C

0-40 °C

0-30 °C

0-40 °C

Lagertemperatur

-

-

Gefahr GHS05, GHS07, GHS09

Gefahr GHS05, GHS07, GHS09

Gefahr GHS06, GHS08, GHS09

Achtung GHS08

Gefahr GHS05, GHS08

Achtung GHS09

Gefahr GHS05, GHS06, GHS08, GHS09

Achtung GHS08, GHS09

Achtung GHS07, GHS08, GHS09

Signalwort GHS Gefahrenpiktogramme


238 Wachstumsregler Herbizid

Orlicht ®

Plantaclean ® Label XL

12 12 12/10

Herbizid Herbizid Herbizid Herbizid Fungizid Herbizid Herbizid

Pyrat ®

Pyrat ® XL

PYROQUIN

PYROQUIN + Orefa® Di-Amide-PPack

PYRUS®

QUAD-GLOB 200 SL

Rapsan 500 SC

12

6.1B

12

10

Herbizid 12

12

10

10-13/10

Lagerklasse nach TRGS 510

Plantaclean 450 Premium

®

Wachstumsregler

Verwendung

MOXA 250-Orlicht ®-Pack

Produkt

Lagerung

0-40 °C

0-30 °C

0-30 °C

0-40 °C

0-40 °C

0-30 °C

0-30 °C

0-30 °C

0-30 °C

0-30 °C

5-30 °C

Lagertemperatur

-

-

Achtung GHS07, GHS08, GHS09

Gefahr GHS05, GHS06, GHS08, GHS09

GHS09

Achtung GHS07, GHS09

Achtung GHS07, GHS09

Achtung GHS07, GHS09

Gefahr GHS07, GHS08, GHS09

Gefahr GHS05, GHS07

Gefahr GHS05, GHS07, GHS09

Signalwort GHS Gefahrenpiktogramme


239

Insektizid Herbizid Fungizid Fungizid

Shock DOWN®

STEMAT

TEBUCUR 250

TESON 10-13

12

12

3

10

Lagerklasse nach TRGS 510

0-30 °C

0-40 °C

-5-30 °C

0-30 °C

0-35 °C

Lagertemperatur

Orefa®, GROOVE®, Plantaclean®, Pyrat®, Shock DOWN® und JAGUAR® sind eingetragene Marken der Plantan GmbH. Butisan® Top ist eingetragene Marke der BASF SE, Ludwigshafen. PYRUS® und Cyperkill® Forst sind eingetragene Marken der Agriphar S.A. Orlicht® und BOGOTA® Ge sind eingetragene Marken der Société Financière de Pontarlier. Betoxon® 65 WDG ist eingetragene Marke der Skynade Chemicals GmbH. Bolt® XL ist eingetragenes Warenzeichen von Barclay Chemicals (R&D) Ltd.

Herbizid

Verwendung

ROXY 800 EC

Produkt

Lagerung

Gefahr GHS05, GHS07, GHS08, GHS09

Achtung GHS05, GHS07, GHS08, GHS09

Achtung GHS09

Gefahr GHS02, GHS08, GHS09

Gefahr GHS07, GHS08, GHS09

Signalwort GHS Gefahrenpiktogramme


NOTIZEN

240


24 Stunden Notfall-Dienst bei Vergiftungserscheinungen: Deutschland: Giftinformationszentrum Mainz LangenbeckstraĂ&#x;e 1 55131 Mainz Tel-Nr.: +49 (0)6131-19240

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.


Plantaclean 450 Premium

DIFCOR

Obst

®

Betoxon® 65 WDG

RAPSAN 500 SC Butisan® Top

DIFLANIL 500 SC

Kirchenstraße 5 · 21244 Buchholz Telefon 0 41 81 / 944 85 85 · Fax 0 41 81 / 358 43 www.plantan.de · info@plantan.de

PRODUKTINFORMATION 2016

Plantaclean® Label XL


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.