bfg München Tätigkeitsbericht 2020

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Analyse

Kirchen sollen „Judensau“-Plastiken in ganz Deutschland entfernen „Diese Schmähskulpturen heißen ‚Judensau‘, was anders als eine Beleidigung soll das denn sein? Die Skulpturen sind nach wie vor an den Außenmauern der Kirchen erkennbar und entfalten dort ihre beleidigende, erniedrigende, antijüdische und antisemitische Wirkung.“ Nürnberger Sebalduskirche Foto: Wofram Kastner

gegen Antisemitismus zu setzen und die „Judensau“-Plastiken zu entfernen und ins Innere der Gebäude zu nehmen. „Wo diese Schmähskulpturen waren, könnten dann Tafeln angebracht werden, auf denen erklärt wird, warum sie entfernt wurden: weil die Kirchen diese beleidigende Wirkung nicht mehr erzielen und sich davon distanzieren wollen. Im Inneren der Kirchen könnten Christen die Plastik in den richtigen Kontext setzen und sich mit ihrer Geschichte wie z.B. dem christlichen Antijudaismus, den Pogromen gegen Juden, den Ermordungen und Vertreibungen auseinandersetzen,“ sagt Kastner. „Erschreckend ist, dass es diese Skulpturen fast ausschließlich in Deutschland und dem deutschsprachigen Raum gibt. Eine wissenschaftliche Untersuchung zu den Hintergründen steht bis heute aus. Es stünde den Kirchen gut zu Gesicht, auch das endlich in Angriff zu nehmen,“ so der Aktionskünstler. Am 4. Februar 2020 hat das Oberlandesgericht Naumburg die Klage auf Entfernung der ca. 700 Jahre alten sogenannten „Judensau“ an der Lutherkirche in Wittenberg abgewiesen, aber eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zugelassen. Michael Düllmann, Mitglied einer jüdischen Gemeinde, hatte auf Abnahme des Reliefs geklagt, durch das er sich beleidigt, verhöhnt und erniedrigt sieht. Es zeigt ein Schwein, an dessen Zitzen Menschen saugen, die durch ihre Kleidung als Juden erkennbar sind. Ein Rabbiner schaut dem Schwein in den After. In Deutschland gibt es ca. 25 solcher Skulpturen, Reliefs oder auch Wasserspeier, die Juden und ihre Religion verächtlich machen. Sie stammen aus dem 13., 14. und 15. Jahrhundert und befinden sich zumeist an Kirchen, so z.B. am Kölner Dom, am Regensburger Dom oder an der Nürnberger Sebalduskirche. Für den Aktionskünstler Wolfram Kastner, Vorstandsmitglied im Bund für Geistesfreiheit München (bfg München), war die Klage überfällig: „Diese Schmähskulpturen heißen ‚Judensau‘, was anders als eine Beleidigung soll das denn sein? Und sie sind nach wie vor an den Außenmauern der Kirchen erkennbar und entfalten dort ihre beleidigende, erniedrigende, antijüdische und antisemitische Wirkung.“ Der bfg München fordert daher die beiden großen Kirchen auf, endlich ein Zeichen

Landgericht Dessau-Roßlau sieht keine Beleidigung bei „Judensau“-Relief an Lutherkirche Düllmann, der auf Abnahme der Schmähskulptur an der Lutherkirche in Wittenberg klagt, hat angekündigt, dass er notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof gehen will. Unterstützung hat er vom Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung Felix Klein bekommen, der am 30. Oktober 2019 die Entfernung des Reliefs in Wittenberg und die Unterbringung in ein Museum forderte. Ganz anders hatte dies am 24. Mai 2019 das Landgericht Dessau-Roßlau gesehen, als es sein Urteil im Prozess um das Schmährelief verkündete. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es, „dass der Kläger unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt die Beseitigung des Sandsteinreliefs verlangen könne. Aus dem Umstand, dass das Relief weiterhin an der Mauer der Stadtkirche vorhanden ist und die Stadtkirchengemeinde dies nicht hat beseitigen lassen, liege keine Beleidigung (...) vor.“ In der von dem Relief ausgehenden Wirkung sieht das Gericht, auch weil am Boden unter der Schmähplastik ein Mahnmal angebracht ist, „keine Kundgabe der eigenen Missachtung durch die Beklagte in der Form eines negativen Werturteils in Bezug auf Juden.“ Die Gedenkplatte am Boden unter dem Relief inklusive dem beigefügten Text „Gottes eigentlicher Name, der geschmähte Schem-Ha-Mphoras,

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