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TEURE FAULHEIT UND UNWISSENHEIT
Der Winter hat auch so seine Vorteile, weil man sich in der warmen Jägerstube den A… nicht abfriert und das Risiko eines rostigen Nagels, der durch die Hose geht, ausgeschlossen ist.
Fritzi: Rudi, kannst Du Dich erinnern, wie uns der Jagdleiter genau vor einem Jahr beauftragte, sämtliche jagdlichen Einrichtungen auf Haltbarkeit und Festigkeit zu kontrollieren? Zu diesem Auftrag ist es ja gekommen, weil in einer Nachbarjagd ein Kind von einer Leiter gefallen ist und Schadenersatzansprüche gegen die Jagdgesellschaft gestellt wurden. Damit der Jagdausübungsberechtigte oder Besitzer der Jagdansitzeinrichtungen von Schadenersatzverpflichtungen frei ist, sind diese jährlich durch eine Rüttel- und Sichtprobe zu kontrollieren, gegebenenfalls Ausbesserungen durchzuführen und das Ergebnis zu protokollieren. Am besten ist auch ein Foto zum Protokoll dazuzugeben, hat der damals gesagt.
Rudi: Fritzi, ich kann mich an diese Besprechung sehr gut erinnern, weil es einigermaßen laut wurde, da etliche Unklarheiten zum Vorschein kamen. Z.B. hat der Kurti vom Vorpächter zwei alte Kanzeln übernommen, die noch so halbwegs o.k. waren und hat dann noch selber drei robuste
Holzleitern gemacht. Wenn der Vorpächter die zwei alten Kanzeln nicht schriftlich dem Kurti kostenfrei überlassen hätte, würde er heute noch für Schäden, die der Bauwerksbestand verursacht, haften. Ich bin mir sicher, dass dieser Umstand den meisten unserer Kollegen nicht bekannt war und auch nicht mehr bewusst ist.
Fritzi: Du Rudi, hier im Büchlein „Jagd- und Waffenrecht zum Nachlesen – Handbuch für Jagdleiter und Jagdschutzorgane“ ab Seite 63, findest Du sehr verständlich geschrieben, wie die Haftung bei jagdlichen Einrichtungen geregelt ist. Wenn Du einmal die Verantwortung als Jagdpächter einem jüngeren übergibst, musst Du auch die Haftungsverpflichtung für den Bestand an jagdlichen Einrichtungen regeln. Wenn Du als Ausgeher weitermachst, kannst Du es dir überlegen, ob die Haftung bei Dir bleiben soll und wenn nicht, musst Du sicherheitshalber in Schriftform die Übergabe regeln oder die Einrichtungen auf Deine Kosten wegräumen.
Rudi: Ist mir schon klar Fritzi! Weißt Du wie es aussieht, wenn ein Jagdgast von einer meiner Leitern herunterfällt, weil eine Sprosse abgefault ist?
Fritzi: Hier im Buch steht, dass der Besitzer des Bauwerkes für den Bestand haftet, egal ob der Geschädigte ein Jäger ist, oder eben nicht. Sollte nämlich der Geschädigte z.B. ein Freund keinen Ersatz fordern, wird zumindest durch die Sozialversicherung, die medizinisch eine Leistung erbrachte, ein Regress eingefordert, was z.B. bei einem Beinbruch viel Geld ausmacht. Ab nächster Woche helfen wir zusammen und kontrollieren gemeinsam sowohl Deine, als auch meine Ansitze! Ich könnte nicht gut schlafen, wenn sich durch mein Verschulden jemand weh tut. So, und wenn wir jetzt nicht aufhören, die köstliche Wildpastete von der Hilda zu vernichten, werden wir das höchstzulässige Gesamtgewicht Deiner Superkanzeln überschrei- ten und unsere gemeinsamen Ansitze in Zukunft streichen müssen …
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