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Neues Kommando bei der FF-Achental
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Am 14. Jänner 2023 fand im Gasthaus Marie in Achenwald die Jahreshauptversammlung (mit Neuwahlen) der Freiwilligen Feuerwehr Achental statt. Kommandant Hermann Diemer begrüßte dabei neben der anwesenden Mannschaft auch einige Ehrengäste. Nach den Berichten der Funktionäre erfolgte die Angelobung neuer Mitglieder sowie die Beförderung verdienter Kameraden. Den Höhepunkt der Veranstaltung bildete die Wahl des neuen Kommandos. Der bisherige Kommandant Hermann Diemer und Kassier Patrick Stubenböck stellten sich nach jahrzehntelanger Tätigkeit im Kommando nicht mehr der Wahl. Das Kommando wurde wie folgt gewählt:
Kommandant: Michael Lagger
Kommandant-Stv.: Walter Weineis
Kassier: Dominik Pockstaller
Schriftführer: Fabian Woloschyn
Der neue Kommandant Michael Lagger dankte für die Wahl und überreichte den ausgeschiedenen Kommandomitgliedern ein Geschenk. Er hofft auf weitere gute Zusammenarbeit und rege Teilnahme der Mannschaft an Übungen und Schulungen sowie wenige Einsätze im Jahr 2023.
Winterdienst nicht blockieren!
Aus gegebenem Anlass ergeht die folgende Mitteilung: Leider müssen wir (Bauhof) immer wieder feststellen, dass durch parkende Fahrzeuge auf Gemeindestraßen und Gehsteigen die Winterdienstarbeiten (Räumung und Streuung) behindert werden. Die Fahrzeuge werden dort teilweise während eines längeren Zeitraumes (z.B. die ganze Nacht lang) abgestellt und bereiten für die Durchführung des Winterdienstes erhebliche Probleme. Wir bitten daher, Straßen sowie Gehsteige zu jeder Zeit frei zu halten. Bei Verstößen gegen die STVO kann das Abschleppen von Fahrzeugen veranlasst werden.
Auszug aus der STVO (Straßenverkehrsordnung)
§23 (1) Der Lenker hat das Fahrzeug zum Halten oder Parken unter Bedachtnahme auf die beste Ausnützung des vorhandenen Platzes so aufzustellen, dass kein Straßenbenützer gefährdet und kein Lenker eines anderen Fahrzeuges am Vorbeifahren oder am Wegfahren gehindert wird. Das Hineinragen von Teilen des aufgestellten Fahrzeuges auf Verkehrsflächen, die dem Fußgängerverkehr oder dem Fahrradverkehr vorbehalten sind, ist verboten.