Zwischstand lfa2 freihandel ttip

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Internationaler Handel und Investitionsschutz (u. a. TTIP) Christian Erdmenger, Sprecher des LFA 2 „Wirtschaft, Energie, Technologie und Infrastruktur“ Adam Schmidt, Stellv. Sprecher des LFA 2, stellv. Leiter „Wirtschaft“ des BFA 2 „Wohlstand für Alle“ Stephan Schmidt, Programmkoordinator des Landesverbandes Bayern (Stand: 07.05.2015)

Kurzdarstellung der Zwischenergebnisse aus LFA 2/ BFA 2 Die EU verhandelt momentan mehrere Abkommen mit so unterschiedlichen Ländern wie USA, Kanada, China und Japan einerseits und Vietnam oder Kenia andererseits. Die AfD sollte jedes Handelsabkommen eingehend anhand eines in Entwicklung befindlichen und im folgenden skizzierten Kriterienkatalogs prüfen und jedem Freihandelsabkommen zustimmen, das diesen Anforderungen genügt und jedes ablehnen, das diese Prüfung nicht besteht.

Für TTIP sollte daher gelten: Wir sind als AfD angetreten, um rationale Argumente gegeneinander abzuwägen und optimale Lösungen anzubieten. Eine strikte Ablehnung von TTIP kann daher nur das Resultat der Prüfung eines fertig verhandelten TTIP-Abkommens sein. Während der Verhandlungen sollten wir unsere im Folgenden beschriebenen Forderungen zur Ausgestaltung des Abkommens offensiv vertreten und einbringen. Eine platte Parole „Wir lehnen TTIP ab“ sollte es mit der AfD daher derzeit nicht geben. Eigentlich müsste es ähnlich dem Europawahlprogramm lauten „TTIP in seiner gegenwärtigen Form und Verhandlungsgestaltung lehnen wir ab.“ Oder auch verkürzt „Kein TTIP um jeden Preis“

Innerhalb der AfD wird in einem umfangreichen, lebendigen und demokratischen Programmerstellungsprozess das Parteiprogramm der AfD entwickelt. Über 1.000 Mitglieder sind aktiv dabei und bringen sich in die Programmarbeit mit ein. Das ist einzigartig in der Geschichte Deutschlands. Wir sollten unsere Kraft auf die Arbeit in diesen Gremien konzentrieren und vermeiden, die positive Außenwirkung dieser basisdemokratischen Arbeit durch vielstimmige und widersprüchliche „Begleitmusik“ zu entwerten.

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Internationaler Handel und Investitionsschutz (u. a. TTIP) Christian Erdmenger, Sprecher des LFA 2 „Wirtschaft, Energie, Technologie und Infrastruktur“ Adam Schmidt, Stellv. Sprecher des LFA 2, stellv. Leiter „Wirtschaft“ des BFA 2 „Wohlstand für Alle“ Stephan Schmidt, Programmkoordinator des Landesverbandes Bayern (Stand: 07.05.2015)

Internationaler Handel In der programmatischen Arbeit des LFA und des BFA 2 kristallisieren sich folgende Kernpunkte der Positionierung der AfD heraus: 1. Die AfD ist für freien Handel. Freier Handel erhöht in der Regel den Wohlstand der Menschen und erhält den Frieden. 2. Die AfD befürwortet konsequenterweise Abkommen, die die Bedingungen des Austausches von Waren und Dienstleistungen zwischen souveränen Staaten regeln. 3. Für die AfD haben globale Handelsabkommen klare Präferenz. Leider stockt der Verhandlungsprozess seit Jahren. Deshalb akzeptiert die AfD als Ersatzlösung Handelsabkommen zwischen Ländern und Wirtschaftsblöcken. Für solche Abkommen fordern wir strenge Regeln. Der aktuelle Vorschlag des Bundesfachausschusses berücksichtigt aus Sicht des LFA 2 alle wesentlichen Bedenken, die in der AfD diskutiert werden. Wichtige Festlegungen im aktuellen Entwurf des BFA 2 sind beispielsweise: 4. Freihandelsabkommen dürfen auf keinen Fall zur Bildung abgeschotteter Blöcke von Staaten führen oder sich gegen andere Staaten richten. Es muss auf eine offene Ausgestaltung geachtet werden, so dass weitere Parteien den Abkommen beitreten können. 5. Der Schutz der Menschen und ihrer Gesundheit steht für die AfD im Mittelpunkt. Wettbewerb darf nicht auf Kosten der Arbeitnehmer („Lohnspirale nach unten“) oder Verbraucher stattfinden. Die Vertragspartner müssen deshalb Normen im Bereich des Arbeitsschutzes, des Umweltschutzes und der Sozialstandards verbindlich vereinbaren. Unternehmen und Interessengruppen dürfen keinen bestimmenden Einfluss haben. Es muss andererseits aber auch ausgeschlossen werden, dass die Normen zum Mittel protektionistischer Politik werden. 6. Vereinbarungen in Handelsabkommen stehen nicht über den lokalen Gesetzen und Verordnungen. Sie dürfen diese nicht außer Kraft setzen oder umgehen. 7. Die Förderung von Kunst und Kultur soll nach Maßstäben der einzelnen Staaten geschehen und nicht pauschal den Marktkräften übertragen werden. 8. Wir unterstützen ausdrücklich die Entwicklung neuer, gemeinsamer Spezifikationen in innovativen, bislang noch nicht harmonisierten Feldern. Dies soll durch Konsultation fachspezifischer Experten und den Aufbau der Normen anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse im Rahmen von Standardisierungsgremien erfolgen.

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Internationaler Handel und Investitionsschutz (u. a. TTIP) Christian Erdmenger, Sprecher des LFA 2 „Wirtschaft, Energie, Technologie und Infrastruktur“ Adam Schmidt, Stellv. Sprecher des LFA 2, stellv. Leiter „Wirtschaft“ des BFA 2 „Wohlstand für Alle“ Stephan Schmidt, Programmkoordinator des Landesverbandes Bayern (Stand: 07.05.2015)

9. Wir plädieren für die Angleichung bzw. Vereinheitlichung von Standards zwecks Einsparung der Produktions- und Prüfungskosten. Da aber viele Festlegungen aufgrund der Wünsche der betroffenen Bürger entstanden, darf sich die Angleichung von Normen nicht nur nach den Anforderungen der Industrie richten. Auf keinen Fall darf die Angleichung zu einem Wettbewerb nach unten um immer laschere Normen führen. 10. Ziel von Handelsabkommen muss das Prinzip der Gleichbehandlung aller Wirtschaftssubjekte sein: Es darf keine Diskriminierung, weder gegenüber ausländischen noch gegenüber inländischen Unternehmen, möglich sein.

Investitionsschutz und Schiedsgerichte Generell sollen ausländische Investitionen inländischen Investitionen gleichgestellt werden. 1. Investitionen führen zu Arbeitsplätzen und Wohlstand. Alle Investoren haben Anspruch auf Schutz vor Enteignung und Diskriminierung sowie freien Kapitalverkehr. Investitionsschutz ist aus ordnungspolitischer Sicht sinnvoll und selbstverständlich. Er wird im Normalfall durch bestehende Gesetze jedes demokratischen Staates gewährleistet, so auch in Deutschland. 2. Das Recht der lokalen Gesetzgeber auf nicht-diskriminierende politische Gestaltung zugunsten von Umweltschutz, Arbeitsschutz, Gesundheit und finanzpolitischer Stabilität darf durch den Investitionsschutz nicht beeinträchtigt werden. 3. Das Ziel der AfD ist die Schaffung eines unabhängigen, öffentlich tagenden internationalen Handelsgerichtshofs mit kompetenten und anerkannt unabhängigen Richtern. Dieser prüft ausschließlich, ob es eine Ungleichbehandlung von ausländischen gegenüber inländischen Investoren gegeben hat. Die Beweislast liegt beim Kläger. Wir fordern, dass jeder fertig verhandelte Entwurf eines Handelsabkommens mindestens 6 Monate vor der finalen Entscheidung vorliegt, so dass es von den beteiligten Akteuren und der interessierten Öffentlichkeit umfangreich geprüft werden kann. Nachverhandlungen müssen möglich sein. Auch muss das Abkommen in deutscher Sprache vorliegen, um die breite öffentliche Diskussion zu ermöglichen.

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