Bei einer Frau, die ihre Finanzen nicht transparent machte, wurde die Sozialhilfe zu Recht eingestellt. Das hat das Berner Verwaltungsgericht entschieden.
Ein Sozialdienst aus dem Seeland hatte die Frau ermahnt und auf die Konsequenzen hingewiesen. Mehrfach, mündlich und schriftlich. Wenn die 30-Jährige die verlangten Unterlagen nicht einreiche, könne die Sozialhilfe eingestellt werden. Bei den Papieren ging es um einen Fragebogen und Kontoauszüge im Original.
Als die Frau die Dokumente nicht einreichte, reagierte der Sozialdienst. Er strich der Frau im Juli 2018 die finanzielle Unterstützung, einige Beiträge sogar für vier Monate rückwirkend. Wegen grober Missachtung der Mitwirkungspflicht sei die Bedürftigkeit nicht nachgewiesen, begründete der Sozialdienst.
Gegen diese Verfügung legte die Betroffene Einsprache ein (..)
Quelle: via @Bernerzeitung, 30.09.2019, bit.ly/2odV800