Gibt es Schweizer, die Nothilfe beziehen/beantragen, bzw. auf Antrag hin keine Nothilfe erhalten? „Nein!“ Suggeriert der Schweizerische Beobachter in der Ausgabe Nr. 19. Das Propaganda Blatt gezielt Informationen weglässt.
Ist nicht das erste – und bestimmt nicht das letzte Mal. Siehe u.a. den Bericht des Beobachters „Nothilfe ist (un)antastbar“ » bit.ly/1UJP2ui.
Nicht grundlos wurde der Beobachter Chefredaktor, Andres Büchi, abgemahnt (..) wegen dem Verschweigen von Tatsachen (..) er sich dadurch der Mitwisserschaft Art. 138 StGB oder sogar Mittäterschaft Art. 129 StGB der indirekten Tötung Art. 111-117, 122-136 u. 260bis StGB von Sozialhilfe-Bezügern schuldig macht » bit.ly/22eIEON