Eine (weitere) manipulative Berichterstattung des Beobachters.
Dieser Beitrag mit Titel; „Nothilfe ist unantastbar“ erschien kurz vor der BGE Abstimmung vom 05.06.2016 im Beobachter.
Welche Wirkung hinterlässt eine solche Aussage beim Leser?
Ist schnell erklärt – wer von der Sozialhilfe ausgeschlossen wird, weil er oder sie „renitent“ sein soll, bekommt ja noch Nothilfe! Das läuft im Kopf des Lesers ab – oder? Niemand in der Schweiz muss demnach auf der Strasse leben und/oder an Hunger leiden. Also weshalb sollte ich bei der BGE Abstimmung mit „Ja“ stimmen. Jeder ist ja irgendwie noch abgesichert!?
Welch Trugschluss, den uns hier der Beobachter systematisch(!) zu vermitteln versucht.
Beim genauerem Hinschauen handelt es sich bei diesem Gerichtsurteil um einen extrem seltenen Sonderfall, bei dem die Gemeinde schlichtweg stümperhaft agierte, dem Kläger daher Recht gegeben werden musste – und ihm die Gemeinde die Nothilfe schuldet.