Kenia: Auf engstem Raum - Slums in Nairobi

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Auf Engstem raum kenia: slums in nairobi


Impressum © Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V. August 2009 V.i.S.d.P. Markus N. Beeko Redaktion: Franziska Ulm, Annette Hartmetz, Birgit Stegmayer Gestaltung: Rüdiger Fandler, Berlin Druck: Humburg, Berlin Art.Nr. 22009 Titelfoto: Junge in Kibera / Nairobi, März 2009 © Amnesty International


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Frauen an einer Wasserausgabestelle in Kibera / Nairobi, Februar 2009 © Amnesty International

Rund zwei Millionen Menschen leben in Nairobis Slums auf nur 5% des gesamten städtischen Wohnraums – das ist mehr als die Hälfte aller Einwohner der Hauptstadt. Nairobis informelle Siedlungen wurden von der Politik lange Zeit ignoriert und blieben daher von der Stadtentwicklungsund Haushaltsplanung ausgeschlossen: Es wurden keine Straßen gebaut, keine Wasser- oder Stromleitungen gelegt.


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auf den offiziellen stadtplänen gibt es kibera nicht In Kibera, dem größten Slum von Nairobi, leben etwa eine Million Menschen zusammen­ gedrängt auf 250 Hektar durchweichtem Boden. Mitten hindurch verläuft die wichtigste Eisenbahnlinie Nairobis. Die meisten Men­ schen leben in wellblechgedeckten Hütten auf Lehmboden, ohne Toilette oder fließendes Wasser. Im Durchschnitt wohnen sechs Perso­ nen in einer 10m² großen Hütte. In Kibera muss die Mehrzahl der Bewohner mit weniger als einem Dollar am Tag auskommen. Auf den schlammigen, engen Wegen liegen Müll und Plastiktüten mit menschlichen Exkrementen. Zähflüssig läuft bräunliches, verschmutztes Wasser in Rinnsalen über ausgetretene Pfade. Sie verlaufen meist direkt vor den Hütten und kreuzen häufig Trink­ wasserleitungen. Auf den offiziellen Stadtplänen gibt es Kibera nicht. Es ist ein unsichtbarer Stadtteil, in dem die Regierung kaum etwas tut. Die Be­ wohner haben nur sehr eingeschränkt Zugang zu grundlegender Infrastruktur wie Müll­ abfuhr, Gesundheitsversorgung und Schulen. Sie sind Gewaltverbrechen oft schutzlos ausgesetzt, und bei Bränden kommt ihnen niemand zu Hilfe.

Dicke Rohre verlaufen kreuz und quer durch Kibera. Durch sie fließt sauberes Wasser in die wohlhabenderen Viertel der Hauptstadt. Die Slumbewohner hingegen müssen mehrere Kilometer zurücklegen, um Wasser an pri­vaten Wasserstationen zu kaufen – und dies zu einem Preis, der durchschnittlich das Siebenfache vom Wasserpreis in reicheren Vierteln beträgt. Viele können es sich nicht leisten, den Tagesbedarf an Wasser zu kaufen.

NAIROBIS SLUMS Kibera ist Nairobis größter Slum und einer der größten in Afrika. Er liegt im Südwesten der Hauptstadt. Eine Million Menschen leben auf 250 Hektar, unterteilt in neun Dörfer. Mathare wurde 1963 auf staatlichem Land errichtet. Er ist in zwei Dörfer unterteilt. Heute ist der Großteil des Landes in privatem Besitz. Korogocho befindet sich zur Hälfte auf staatlichem und zur anderen Hälfte auf privatem Land, auf dem rund 120.000 Menschen in sieben Dörfern leben. Mukuru Kwa Njenga liegt im Südosten von Nairobi. Auf 32 Hektar leben rund 75.000 Menschen. Deep Sea befindet sich in Nairobis Nordwesten. Auf 13 Hektar leben 7000 Menschen.


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Kibera – einer der größten Slums in Afrika, Februar 2009 © Amnesty International

Bei Wasserknappheit verschlimmert sich das Problem noch: dann leiten die Versorgungs­ betriebe zusätzlich Wasser aus den Slums in die einkommensstarken Viertel Nairobis um. In Kibera und den übrigen vernachlässigten Siedlungen Nairobis leben die Menschen in ständiger Angst: Angst vor Zwangsräumung und weiterer Verelendung. Angst vor Gewalt. Angst vor Krankheiten durch verschmutztes Wasser. Angst, dass ihnen der Weg aus der Armut für immer versperrt bleibt. Die Verwehrung des Rechts auf Wohnen ist eine

direkte Folge der gleichgültigen Haltung der Behörden gegenüber den armen Menschen in den Städten. Die sich ausbreitenden informellen Siedlungen werden nicht in die Planungs- und Haushaltsentscheidungen der Stadtverwaltung Nairobis einbezogen. In Erwartung größerer Profite hat die Stadt in Wohnprojekte des höheren Standards inves­ tiert, anstatt bezahlbaren Wohnraum für alle zur Verfügung zu stellen. Der daraus resul­ tierende extreme Mangel an erschwinglichem Wohnraum lässt Millionen von Menschen keine Alternative zum Leben in den Slums.


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Marktstände entlang der Eisenbahnlinie durch Kibera, Februar 2009 Š Amnesty International


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Emma Wanjiru mit dem jüngsten ihrer sieben Kinder, Deep Sea / Nairobi, März 2009 © Amnesty International

Zwangsräumungen Die schnell wachsenden Slums und die un­ würdigen Lebensbedingungen ihrer Bewohner machen deutlich, dass die Regierung bei der Wahrung des Rechts auf angemessenes Woh­ nen für alle versagt hat. Das größte Hindernis ist das Fehlen eines gesicherten Wohnrechts für die meisten Slumbewohner. Dadurch haben sie keinen Schutz vor will­kürlichen Mieterhöhungen, Enteignungen und Zwangs­ räumungen. Slumbewohner sind in besonderem Maße von rechtswidrigen Zwangsräumungen bedroht. Diese Zwangsräumungen sind nach internationalen Menschenrechtsabkommen

illegal, werden aber dennoch häufig in großem Umfang und mit katastrophalen Folgen für die betroffenen Menschen durch­ geführt. Zwangsräumungen haben die Zerstörung von Häusern, Besitz, Kleinstunternehmen und Lebensgrundlagen zur Folge, sie trennen Familien und traumatisieren die Betroffenen. Die Bewohner der Siedlung Deep Sea haben beispielsweise mehrere Wellen von Zwangs­ räumungen durch Regierungsbehörden und Privatunternehmen erdulden müssen. Am 25. September 2005 wurden an einem einzigen Tag die Häuser von etwa 850 Familien dem Erdboden gleichgemacht. Dies geschah ohne Vorwarnung, ohne Konsultation der


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„Alle in dieser Gemeinde haben es schwer, auch die Frauen, deren Männer noch leben.“ Emma Wanjiru, alleinerziehende Mutter von sieben Kindern, links mit ihrem jüngsten Sohn, der erst drei Tage alt war, als die Familie aus ihrem Zuhause in Deep Sea vertrieben wurde. Daraufhin musste die Familie einen Monat lang im Freien verbringen, bis sie wieder eine Unterkunft hatte.

Betroffenen, ohne die Bereitstellung alter­ nativer Unterkünfte oder Entschädigungen – das heißt, ohne auch nur einen der Standards einzuhalten, die in internationalen Menschen­ rechtsabkommen vorgesehen sind. Die dadurch ausgelösten Massenproteste verhin­ derten weitere Abrisse. Und das zuständige Gericht erklärte die Zwangsräumungen später für rechtswidrig. Trotz dieses Urteils leben die Bewohner von Deep Sea in ständiger Angst vor den Bulldozern. Andere Zwangsräumungen wurden durch­ geführt, um den Weg für Infrastrukturprojekte der Regierung zu ebnen, wie zum Beispiel den Bau von Straßen und Bahnstrecken. Im ­Februar 2004 mussten ungefähr 2000 Menschen dabei zusehen, wie ihre Häuser in Raila Village in Kibera abgerissen wurden, um einer Umgehungsstraße Platz zu machen. Dabei wurden auch Schulen, Kioske, Kran­ kenstationen und Kleinunternehmen zerstört. Wie üblich, wurden auch hier die Bewohner nicht angemessen vorgewarnt, man bot ihnen weder eine neue Unterkunft noch eine Entschädigung an. Die Bauarbeiten für die Umgehungsstraße haben aber bis heute nicht begonnen.

Erbe der Kolonialzeit Erste informelle Siedlungen entstanden in Nairobi während der britischen Kolonial­ herrschaft, als die afrikanische Bevölkerung nicht in den Wohnvierteln der Städte leben durfte. Die Kolonialregierung ignorierte die Slums und tat, als gäbe es sie nicht. Deshalb brauchten die kommunalen Behörden dort keine Grundversorgung bereitzustellen oder Zufahrtsstraßen zu bauen. In der Folge entwickelte Nairobi sich immer mehr zu einer zweigeteilten Stadt. Die Unabhängigkeit im Jahr 1963 brachte keine Verbesserungen für die Slumbewohner. Die neue Regierung versuchte zwar anfangs, die Ausbreitung der Slums durch die Ein­ dämmung der Landflucht zu stoppen, ging dann aber zum Abriss der Slums über. Keine der beiden Maßnahmen verhinderte jedoch die unaufhörliche Vergrößerung der infor­ mellen Siedlungen. In den 1970er und 1980er Jahren änderte die Regierung ihre Politik: Sie riss die Siedlungen nicht mehr ab, sondern be­mühte sich nun, die Lebensbedingungen in den Slums zu verbessern. Sowohl internationale


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„Ich mache mir keine Hoffnungen bei dem Projekt zur Verbesserung der Wohnbedingungen. Mein Mann hat 2005 den Antrag gestellt, und er ist dann mit allen Unterlagen abgehauen.“ Jocely Kenmuto Nkykooyo lebt mit ihren drei Kindern in einer Hütte, bestehend aus einem Raum. Sie ist HIV-positiv und inzwischen zu krank, um die notwendigen Medikamente im Krankenhaus abzuholen.

Entwicklungshilfeorganisationen als auch Nichtregierungsorganisationen und Initia­ tiven der Slumbewohner selbst leiteten erste Projekte ein. In den 1990er Jahren nahm die Beteiligung von NGOs und internationalen Organisationen an Initiativen zur Verbesserung der Lebensumstände in informellen Siedlungen zu. Doch selbst die kenianische Regierung gibt zu, dass diese Projekte „dazu tendierten, die Zielgruppen aus dem Planungsprozess auszu­ schließen“. 2004 erklärte die Regierung die Verbesserung der Lebensbedingungen durch die „Aufwertung von Slums“ zur Priorität. Die Regierung kündigte in dem Zusammenhang auch an, dass sie vorhabe, die Siedlungen in den inner­ städtischen Bereich zu integrieren. Bis jetzt ist das allerdings nicht geschehen. Das ehrgeizige Aufwertungsprogramm „Kenya Slum Upgrading Programme“ (KENSUP) begann im Jahr 2000. Das Pilotprojekt wird zurzeit in Soweto East in Kibera umgesetzt und sieht vor, die Lebensumstände von 5,3 Millionen Slumbewohnern bis 2020 zu

verbessern. Trotz einiger positiver Entwick­ lungen hat die Regierung in vielen Bereichen nicht dafür gesorgt, dass das Projekt inter­ nationale ­Menschenrechtstandards hinsicht­ lich des Rechts auf Wohnen erfüllt. Im März 2009 befragte Amnesty International 50 Be­wohner, von denen 45 angaben, dass sie über das Projekt KENSUP im Unklaren gelassen worden seien, obwohl es tiefgreifende Auswirkungen auf ihr Leben haben wird. Sie waren weder hinsichtlich der Gestal­tung noch der Lage der neuen Wohnungen konsultiert worden, und man hatte sie auch bezüglich der geplanten Übergangsunter­ künfte nicht zu Rate gezogen. Viele befürchten, dass die zeitweilige Umsiedlung sie ihrer einzigen Einkommensquelle berauben wird, die häufig ein kleines Geschäft in Kibera ist. Diejenigen, die es am schwersten haben, zum Beispiel alleinerziehende Mütter und Menschen mit Behinderungen oder Krank­ heiten, befürchten, dass sie nicht in das Projekt aufgenommen werden oder die neuen Unterkünfte für sie ungeeignet oder unbe­ zahlbar sein könnten. Alle, mit denen ­Amnesty International gesprochen hat, haben


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Kibera, Februar 2009 Š Amnesty International

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Was ist eine rechtswidrige Zwangsräumung? Internationale Normen beschreiben eine rechtswidrige Zwangsräumung als eine gegen den Willen der Betroffenen stattfindende Vertreibung aus ihren Wohnungen oder von ihrem Land, ohne dass ein ge­eigneter rechtlicher oder anderer Schutz vorhanden ist. Das bedeutet: Kein Mensch darf ohne weiteres aus seinem Haus, seiner Wohnung oder von seinem Land vertrieben werden. Eine Zwangsräumung ist nur unter strengen rechtlichen Auflagen zulässig, und niemand darf dadurch der Obdachlosigkeit preisgegeben werden. Als Ersatz muss ein angemessener Wohnraum gestellt werden, in dem menschenwürdiges Wohnen und Leben möglich ist. Trotzdem werden immer mehr Menschen aus

Angst, dass die Phase der „Aufwertung“ mit rechtswidrigen Zwangsräumungen ein­ hergehen wird. Doch vor allem ist im „Aufwertungsprogramm“ KENSUP wenig vorgesehen, um die unmittel­ baren und dringendsten Missstände in den Slums von Nairobi zu beheben. Trotz der Versprechungen der Regierung, außerhalb der Slums bezahlbare Unterkünfte bereitzu­stellen, sind die politischen Maßnahmen, auch die Programme des sozialen Wohnungsbaus, zu wenig auf Menschen ausgerichtet, die in Slums leben. Dadurch sind Millionen von Menschen mit geringem oder nur unregelmäßigem Ein-­­ ­­kom­men zum weiteren Leben in Slums verdammt – ohne ge­sichertes Wohnrecht, ohne fließendes Wasser oder andere Grund­ versorgung und ohne große Hoffnung, jemals der Armutsfalle entkommen zu können.

ihren Häusern und von ihrem Land vertrieben, oft mit brutaler Gewalt. Die Betroffenen werden vorher vielfach nicht darüber informiert und von der unangekündigten Zerstörung ihres Wohnraums überrascht. Somit haben sie im Vorfeld keine Möglichkeit, sich mit rechtlichen Mitteln dagegen zu wehren. Der Schutz vor einer rechtswidrigen Zwangsräumung gilt auch für Slumbewohner, obwohl sie oft keine Mietverträge oder formellen Rechte an dem Land haben, auf dem sie wohnen. Auch ihre Wohnungen und Hütten sind Unterkünfte, die geschützt werden müssen und die der Staat nicht einfach zerstören darf. Eine rechtswidrige Zwangsräumung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, oft werden dabei auch andere Menschenrechte verletzt wie das Recht auf Eigentum oder das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

für eine bessere Zukunft Gemeinsam mit der „Kenyan Housing and Land Coalition“, die sich für Wohn- und Landrechte einsetzt, fordert Amnesty Inter-­­ national ein Ende aller rechtswidrigen Zwangsräumungen und entscheidende Verbesserungen für Slumbewohner. Dabei müssen ihre Stimmen gehört werden. Im Juni 2009 wurde der Amnesty-Bericht „Kenya – the unseen majority: Nairobi’s two million slum-dwellers“ in Nairobi veröffent­ licht. Zeitgleich gab Amnesty eine kostenlose SMS-Nummer heraus, damit die Menschen in den Slums in kurzen Mitteilungen ihre aktuellen Bedürfnisse und ihre Vorstellun­ gen von einem Leben und Wohnen in Würde schreiben können. Amnesty sammelt die Nachrichten und wird sie der kenianischen Regierung übermitteln – ein


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Irene Khan, internationale Generalsekretärin von Amnesty, in Nairobi, Juni 2009 © Amnesty International

konkretes Beispiel dafür, dass die Organisa­ tion Menschen in Armut eine Stimme gibt. Mitglieder und Unterstützer von Amnesty International werden weltweit weiter Druck auf die kenianische Regierung ausüben, damit eine Grundversorgung in den Siedlun­ gen bereitgestellt und rechtswidrige Zwangs­ räumungen gestoppt werden. Wir werden uns zudem mit Gemeinden solidarisch zeigen, die Einschüchterungen und Gewalt erfahren, sobald sie versuchen, ihr Recht auf ange­messenes Wohnen zu verteidigen. Wir werden gemeinsam mit ihnen das Recht eines jeden Menschen einfordern, menschenwürdig zu leben.

Amnesty International fordert die kenianische Regierung auf, sofort alle rechtswidrigen Zwangsräumungen zu stoppen. Slumbewohner an allen Entscheidungen zu beteiligen, die ihre Lebens- und Wohn situation betreffen, und in Programmen zur Aufwertung von Slums ihre Grundver­­sorgung mit sauberem Trinkwasser und sanitären Anlagen zu garantieren. Auch die Bezahlbarkeit und Erreichbarkeit von neuen Wohnungen muss gewährleistet werden. sicherzustellen, dass die Opfer von rechtswidrigen Zwangsräumungen effektiven Zugang zu Rechtsmitteln und eine ange messene Entschädigung in Form von Geld­ zahlungen oder Ersatzwohnraum erhalten.


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Schule in Kibera, 2003 © Crispin Hughes / Panos Pictures


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Mit Menschenrechten gegen Armut Menschen in Armut sind besonders oft von Menschenrechtsverletzungen betroffen. Wer nicht lesen und schreiben kann, kennt seine Rechte nicht gut genug und ist staat­ licher Willkür ausgesetzt. Wer ständig schikaniert wird, fühlt sich ohnmächtig. Wer nie gefragt wird, verliert seine Stimme. Gerade Menschen in Armut sind darauf angewiesen, dass der Staat ihre Rechte respektiert. Menschenwürdige Lebensbedingungen, medizinische Versorgung, Zugang zu Bildung – Rechte, die viele Staaten ihren Bürgerinnen und Bürgern verweigern. Wo Regierungen sich der Verantwortung ent­ ziehen, herrscht ein Kreislauf aus Armut und Menschenrechtsverletzungen, der schwer zu durchbrechen ist: Armut ist in vielen Fällen eine Folge von Menschenrechtsverletzungen und wird durch Menschenrechtsverletzungen verfestigt. In der Kampagne „Mit Menschenrechten gegen Armut“ dokumentiert Amnesty Inter­ national schwere Menschenrechtsverletzun­ gen an Menschen in Armut. Dazu gehören menschenunwürdige Wohnbedingungen und rechtswidrige Zwangsräumungen, Mütter­ sterblichkeit nach vermeidbaren Komplikati­ onen bei Schwangerschaft und Geburt, aber auch die gesundheitsgefährdende Verseu­ chung der Umwelt durch Unternehmen.

Amnesty International wendet sich an die verantwortlichen Regierungen und Unterneh­ men, protestiert gegen das Unrecht, fordert konkrete Verbesserungen und gibt Menschen in Armut eine Stimme: Mit Menschenrechten gegen Armut. Und mit Ihrem Einsatz. www.amnesty.de / armut

Wohnen. In Würde. Rechtswidrige Zwangsräumungen sind ein schwerer Verstoß gegen die Menschen­rechte: Menschen verlieren binnen Stunden ihr Zuhause, Hütten und Häuser werden dem Erdboden gleichgemacht – ohne Begründung, ohne Alternativen, ohne Rechtsgrundlage. Die spärliche Lebensgrundlage von Men­ schen in Armut wird mit einem Handstreich vernichtet. Sie wollen nicht tatenlos zusehen? Dann beteiligen Sie sich an unserem Aktionsnetz STOPPT ZWANGSRÄUMUNGEN. Sie erhalten aktuelle Eilaktionen und weitere Aktions­ aufrufe und können sich konkret und schnell für Menschen, die von einer Zwangsräumung bedroht sind, einsetzen. www.amnesty.de / wohnen


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Insbesondere arbeitet Amnesty für die Aufklärung von Menschenrechts verletzungen und die Bestrafung der Täter/innen gegen Folter, Todesstrafe, politischen Mord und das »Verschwindenlassen« von Menschen für die Freilassung aller gewaltlosen politischen Gefangenen, die aufgrund ihrer Herkunft, Hautfarbe, Sprache, Religion oder Überzeugung inhaftiert sind für den Schutz und die Unterstützung von Menschenrechtsverteidiger/innen für den Schutz der Rechte von Flüchtlingen für den Schutz der Menschenrechte in bewaffneten Konflikten und für wirksame Kontrollen des Waffenhandels gegen Rassismus und Diskriminierung für den besonderen Schutz der Rechte von Frauen und Mädchen für die Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte


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