Flüchtlinge an den EU-AuSSengrenzen Mazedonien errichtete im November 2015 einen Zaun an der Grenze zu Griechenland, um Flüchtlinge an der Weiterreise zu hindern.
Festung Europa Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten haben durch die Abschottung an ihren Außengrenzen eine „Festung Europa“ geschaffen. Statt Menschen aufzunehmen, die aufgrund von politischer Verfolgung oder bewaffneten Konflikten in ihrem Heimatland um ihr Leben fürchten müssen, steht die Bekämpfung „illegaler Einwanderung“ oft im Vordergrund der europä ischen Politik. Die „Festung Europa“ ist mittlerweile von 235 Kilometer Zaun umgeben, was es praktisch unmöglich macht, als Flüchtling über den Landweg in die EU einzureisen. Allein für den Bau dieser Zäune haben die EU und ihre Mitgliedstaaten 175 Millionen Euro ausgegeben. Darüber hinaus wurden Milliarden Euro für hochentwickelte Überwachungssysteme, Grenz kontrollen und die Grenzschutzagentur Frontex aufgewendet.
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Ohne Chance auf Asyl
Massengrab Mittelmeer Die Abschottung macht die Flucht nach Europa lebensgefährlich. Da der Landweg durch Zäune und Grenzkontrollen versperrt ist, müssen die Schutzsuchenden zwangsläufig auf Boote ausweichen, um damit über das Mittelmeer oder die Ägäis zu fahren. Nach mehreren tragischen Bootsunglücken im Frühjahr 2015, bei denen mehr als 1.700 Menschen ertranken, wurde das europäische Seenotrettungsprogramm im April 2015 ausgeweitet. Trotzdem sind im Jahr 2015 mehr als 3.600 Menschen ertrunken. Amnesty International fordert eine von allen EU-Ländern finanzierte und koordinierte Seenotrettung. Darüber hinaus müssen mehr sichere und legale Zugangswege für Flüchtlinge nach Europa geschaffen werden, zum Beispiel durch das Resettlement-Programm der Vereinten Nationen. Flüchtlinge in der Nähe der serbischen Stadt Subotica auf dem Weg nach Ungarn.
Transitländer als Pufferzonen Die EU-Mitgliedstaaten kooperieren mit Nachbarstaaten wie der Türkei, Marokko und Libyen, um Flüchtlinge daran zu hindern, nach Europa zu gelangen. Hierdurch schaffen sie Pufferzonen vor den Toren Europas. Im Gegenzug finanzieren die Mitgliedstaaten in den Transitländern Überwachungstechnologien, die Ausbildung von Grenzschutzpersonal sowie den Bau von Haftzentren. Viele Flüchtlinge sitzen deshalb in den Transit ländern regelrecht fest. Dort haben sie keinen Zugang zu einem ordentlichen Asylverfahren und sind oft rechtlos. Es drohen ihnen Obdachlosigkeit, Haft, Misshandlung und sexueller Missbrauch – in Libyen sogar Folter. © Corbis.
Die Dublin-III-Verordnung Auch die sogenannte Dublin-III-Verordnung verschärft die Abschottung an den EU-Außengrenzen: Laut Verordnung ist grundsätzlich der EU-Mitgliedstaat für ein Asylverfahren zuständig, über dessen Grenze ein Flüchtling erstmals die EU betreten hat. Zwar enthält die Verordnung im Vergleich zur vorherigen einige Verbesserungen, wie etwa Informations rechte, Rechtsschutz und mehr Rechte für unbegleitete Minderjährige. Doch diese gehen nicht weit genug. Amnesty International fordert: Anerkannte Flüchtlinge sollten in der EU Freizügigkeit genießen – wie alle EU-Bürgerinnen und -Bürger auch – und sich nach dem erfolgreichen Asylverfahren in jedem Mitgliedstaat dauerhaft aufhalten können.
Auf Kosten der Menschen Die europäische Festung geht auf Kosten der Menschen, die in Europa Schutz suchen. Sie werden vor allem an Europas südöstlichen Grenzen teils gewaltsam zurückgeschickt. Diese „Pushbacks“ verstoßen gegen internationales Recht. Die Flüchtlinge werden so daran gehindert, Asylanträge in Europa zu stellen, da sie sich hierfür auf europäischem Boden befinden müssen. Selbst in einigen europäischen Ländern werden Schutz suchenden weder ein faires Asylverfahren noch eine menschenwürdige Aufnahme geboten. Viele machen sich deshalb auf den entbehrungsreichen Weg Richtung Nordeuropa, über die sogenannte Balkanroute. Durch neue Grenzzäune innerhalb von Europa wird die Situation von Asylsuchenden zusätzlich verschärft. Wegen schwerer Mängel im Asylverfahren und bei der Aufnahme von Schutzsuchenden, fordert Amnesty dazu auf, keine Asylsuchenden im Rahmen von Dublin-III nach Griechenland, Bulgarien und Ungarn zurückzuführen.
Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genieSSen. Syrische Flüchtlingskinder im Lager Suruc in der Türkei.
Artikel 14, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
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Mohammed, syrischer Flüchtling, der die Bootskatastrophe am 11. Oktober 2013 vor Lampedusa überlebte.
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„Als das Boot sank, konnte ich meine Freunde nicht finden. (…) Dann fand ich Omar, aber ein anderer Freund war nirgendwo zu sehen. Ich versuchte, anderen zu helfen, aber schaffte es nicht. Omar und ich halfen einander, aber es war schwierig, stundenlang zu schwimmen. Im Wasser suchte jeder nach seinen Freunden und seiner Familie.“