„Ich trage seit meiner Ankunft dieselbe Kleidung ... Ich habe seit fünf Tagen nicht geduscht und auf die Toilette muss ich in der Öffentlichkeit vor Tausenden von Leuten gehen.“ Tunesischer Flüchtling auf Lampedusa (Italien)
OHNE CHANCE AUF ASYL: Flüchtlinge IN DER EU © Amnesty International
Mit über 82.000 syrischen Flüchtlingen ist das Zaatari-Camp in Jordanien eines der größten Flüchtlingscamps der Welt.
MILLIONEN MENSCHEN WELTWEIT AUF DER FLUCHT Sie fliehen vor Krieg, bewaffneten Konflikten und Verfolgung: Rund 59,5 Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht, weil ihnen in ihrer Heimat Tod, Folter, willkürliche Inhaftierung und andere Gefahren drohen. Die große Mehrheit flieht zwar aus ihrer Heimatregion, bleibt aber trotz der Gefahren im Land. Etwa 21,3 Millionen Menschen befinden sich als Flüchtlinge oder Asylsuchende außerhalb ihres Landes. Nach Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat jeder Mensch das Recht, in einem anderen Land Asyl zu suchen. Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) verbietet die Zurückweisung von Asylsuchenden und Flüchtlingen und verpflichtet die Staaten, Flüchtlingen Schutz zu gewähren.
Insbesondere in der Europäischen Union (EU) werden Flüchtlinge oft als „illegale Einwanderer“ angesehen, vor denen es sich zu schützen gilt. Während Flüchtlinge immer gefährlichere Wege auf sich nehmen müssen, um in Europa Schutz zu suchen, gibt die EU Unsummen für immer schärfere Grenzkontrollen aus. Angesichts der Gefahren, denen Flüchtlinge in ihrer Heimat und in den Transitländern ausgesetzt sind, ist es notwendig, dass die europäischen Regierungen sichere und reguläre Routen nach Europa schaffen. Doch auch wer sich nach Europa retten kann, ist nicht unbedingt in Sicherheit: Viele EU-Staaten bekennen sich zwar auf dem Papier zum Flüchtlingsschutz, vernachlässigen diesen aber in der Praxis. So schieben einige Mitgliedstaaten Flüchtlinge ohne Prüfung ihres Schutzbegehrens in Länder ab, in denen ihnen Folter, Misshandlung und andere Menschenrechtsverletzungen drohen. In Zypern, Ungarn und Bulgarien werden immer mehr Flüchtlinge pauschal inhaftiert. In Griechenland ist es kaum möglich, einen Asylantrag zu stellen. In anderen EU-Staaten droht A sylsuchenden die Obdachlosigkeit. Wenn EU-Mitgliedsstaaten Menschenrechte von Asylsuchenden und Flüchtlingen verletzen, müssen sie unverzüglich zur Verantwortung gezogen werden.
JEDER MENSCH HAT DAS RECHT AUF EIN FAIRES ASYLVERFAHREN
© Giorgos Moutafis
Jeder Mensch hat das Recht, in einem anderen Land Schutz zu suchen, und hat Anspruch auf ein faires Asylverfahren. Asyl suchende dürfen während des Verfahrens nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden. In einem Asylverfahren werden die Fluchtgründe geprüft. Dann wird entschieden, ob jemand inter nationalen Schutz erhält. Als Flüchtling gilt, wer in seiner Heimat verfolgt wird – etwa wegen seiner politischen Überzeugung, seiner Religion, Hautfarbe, seines Geschlechts oder seiner sexuellen Orientierung – und dort keinen effektiven Schutz erhält.
Amnesty-Protest gegen die Flüchtlingspolitik an den EU-Außengrenzen, Lesbos 2013.
© Nadia Shira Cohen / The New York Times / Redux / laif
FLÜCHTLINGE BRAUCHEN SCHUTZ!
In diesem Zusammenhang wird Amnesty regelmäßig von Gerichten und Behörden um Gutachten zur Menschenrechtslage im Herkunftsland einzelner Asylsuchender gebeten.
Tunesische Flüchtlinge in einem Flüchtlingscamp in Italien.
DIE EU MUSS MEHR FLÜCHTLINGE AUFNEHMEN Flüchtlinge, die es überhaupt schaffen, ihr Heimatland zu verlassen, fliehen zunächst in eines der Nachbarländer und stranden dort in überfüllten Lagern. Die Hauptverantwortung für den Flüchtlingsschutz tragen diejenigen Staaten, die ohnehin schon wenig haben: 86 Prozent der Flüchtlinge werden von Entwicklungsländern aufgenommen. Die meisten dieser Menschen können nicht mehr nach Hause zurück und haben in ihrem Erstaufnahmeland häufig keine Aussicht auf einen Neuanfang. Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) hat deshalb das sogenannte Resettlement-Programm geschaffen. Im Rahmen dieses Neuansiedlungsprogramms werden die Flüchtlinge an Drittstaaten vermittelt, in denen sie dauerhaft bleiben und sich ein Leben in Sicherheit aufbauen können. Deutschland beteiligt sich seit 2012 an dem Programm, seit 2015 mit 500 Plätzen pro Jahr. Der Europäische Rat hat im Juni 2015 für die gesamte EU die Bereitstellung von 20.000 Resettlement-Plätzen beschlossen. Doch dies ist weiterhin zu wenig, da laut UNHCR weltweit eine Million Menschen einen Resettlement-Platz brauchen. Um den großen Bedarf zu decken, müssen die europäischen Staaten endlich deutlich mehr Plätze bereitstellen als bisher.
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© Amnesty International, Juli 2015, V.i.S.d.P. Daniel Kreuz, Art.Nr. 12113 Titelbild: Syrische Flüchtlinge, Jordanien, 2012 © Tara Todras-Whitehill / Redux / laif
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antwort
Mawaheb Elnour (22) studierte Medizin in der libyschen Hauptstadt Tripolis, als 2011 die Kämpfe zwischen den Truppen Gaddafis und den Aufständischen ausbrachen. Sie floh mit ihrer Familie nach Tunesien und kam im Mai 2011 in das Auffanglager Choucha. Zwei Monate später hörte sie zum ersten Mal vom Resettlement-Programm des UNHCR. „Ich war so froh, dass es einen Ausweg gab. (...) Wohin wir gehen würden, war mir ehrlich gesagt egal – Hauptsache, es gab ein richtiges Dach, ein richtiges Bett und ein richtiges Badezimmer. Hauptsache, ich konnte mich sicher fühlen, denn in Choucha hatte ich ständig Angst, vor Skorpionen, vor Schlangen, vor Fremden.“ Sieben Monate später kamen Mawaheb und ihre Familie nach Irland. „Wir sind glücklich. Ich will zurück an die Uni und Neurologin werden. (...) Das ‚Resettlement‘ ist wie eine Wiedergeburt. Es schenkt jemandem, der alles verloren hat, ein neues Leben.“
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Mawaheb Elnour aus Libyen erhielt in Irland die Chance auf einen Neubeginn.
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