Anzeigenpreise "MOTORRADREGION INN-SALZACH"

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MOTORRADREGION INN-SALZACH Magazin 2016 /1

Anzeigenpreise

Preisliste 1 • gültig seit 01.11.2016 www.MOTORRADREGION-INN-SALZACH.de


Das Magazin für die “MOTORRADREGION INN-

Website!

SALZACH” versteht sich als „Nischen“-Magazin, das

Eine Verlinkung ist beim Bewegen der Maus über die

sich in seinen Themen auf eine klar definierte Region

Anzeige/den Inhalt ganz leicht daran zu erkennen,

und

Belange

dass sich der Cursor in den bekannten “Zeigefinger”

konzentriert. Belange, die in den „GROßEN“, weil

verändert; durch einen Klick öffnet sich sofort die

überregionalen Motorradmagazinen, kaum bzw. nicht

Inserenten-Website in einem separaten Fenster.

speziell

deren

motorradspezifische

stattfinden, aber mindestens von genau so großer, weil Desweiteren hat jeder Leser natürlich die Möglichkeit,

eben regionaler Bedeutung sind.

sich das Magazin auch als pdf-Datei auf seinen Rechner Und

genau

diese

Themenauswahl

macht

das

Einzigartige dieses Magazins aus. Die „Helden“ der

zu laden; sämtliche Links sind dabei selbstverständlich genauso funktionsfähig wie bei der Onlineversion!

Geschichten, der Reportagen, der Portraits sind nicht (nur) die prominenten, persönlich meist nicht bekannten

Und

„Lichtgestalten“

Leser

Problem! Sämtliche Ausgaben sind auf http://www.

erkennt und findet sich selbst und seinesgleichen, den

motorradregion-inn-salzach.de unter dem Menüpunkt

Motorradfahrer „von nebenan“ im Magazin, wodurch

“Medien” erreichbar!

der

Motorradszene.

Der

hat

er

mal

eine

Ausgabe

verpasst,

kein

es ihm ein Leichtes und eine Freude ist, sich nicht nur mit dem Magazin und seinen Inhalten zu identifizieren - das

Auf dieser Internetpräsenz gibt es zudem weitere

Magazin zu „seinem“ zu machen, sondern auch die

aktuelle Informationen zum Geschehen der heimischen

MOTORRADREGION INN-SALZACH tatsächlich als

Motorradszene, sodass sich Magazin und Website in

solche zu realisieren.

idealem Maß ergänzen.

Darüberhinaus hat sich das Magazin zum Ziel gesetzt,

Und wenn Sie die Printversion bevorzugen, auch kein

durch seine Verbreitung - online wie in Printform -

Problem: Entweder Sie haben sich diese an einer der

die Region auch über die lokalen Grenzen hinweg

Verteilstellen schon besorgt, oder Sie gehen durch ein

bekannt zu machen, um die MOTORRADREGION

Abo sicher, dass Sie kein Exemplar versäumen; falls

INN-SALZACH

doch, auch in diesem Fall haben wir ein Archiv, aus

auch

als

ideales

Terrain

für

Motorradtourismus zu positionieren.

dem wir Sie gerne bedienen.

Dies alles prädestiniert das Magazin als ideales

Und nicht zu vernachlässigen ist, dass alles,

Werbemedium, durch das nahezu die komplette, so

was in der Online-Version mit einem “Link”

facettenreiche

Motorradinteressierten

angelegt ist, in der Printversion dank des QR-

erreicht wird, wie durch kaum ein anderes Medium.

Codes ebenso zur Online-Verlinkung eingesetzt

Dies geschieht vor allem durch die Form der Verteilung:

werden kann!

Palette

der

Neben der Printversion, die in einer Auflage von 5.000 Exemplaren an motorradrelevanten Stellen

Auf den folgenden Seiten können sich alle Interessierten

kostenlos aufgelegt wird, kommt das Magazin bequem

zum einen über die aktuell gültigen Anzeigenpreise

per Internet zu allen Interessierten nachhause und ist

informieren, zum anderen gleich ausprobieren, wie die

mindestens ebenso bequem online am Computer zu

Verlinkungen funktionieren ...

lesen - wie gerade auch diese Anzeigenpreise! Auch der schnelle Kontakt zu uns (für Fragen, Anzeigenpartner haben eine absolut perfekte Plattform,

Anregungen etc.) funktioniert ganz simpel. Klicken Sie

ihre Informationen zu publizieren. Durch die Verlinkung

einfach hier - alles andere geht ganz automatisch!

der Anzeige - oder Teilen davon - in der Online-Version ist natürlich die Gelegenheit gegeben, den Leser sofort “zu sich zu holen”; dahin, wo ihn der Inseret (zumindest für den Anfang) haben möchte, nämlich auf der eigenen


Anzeigenformate und - preise 1/1 Seite 190 x 270 mm

1/2 Seite hoch 92 x 270 mm

495,00 Euro

255,00 Euro

1/2 Seite quer 190 x 134 mm

1/3 Seite 190 x 86 mm

255,00 Euro

175,00 Euro

1/4 Seite hoch 92 x 134 mm

1/8Seitehoch 43 x 134 mm

130,00 Euro

65,00 Euro

1/4 Seite quer 190 x 65 mm 130,00 Euro

1/6 Seite quer 92 x 88 mm 90,00 Euro

Für die Umschlagseiten U2 und U3 wird e i n A u f s c h l a g v o n 10 % berechnet. Für die Umschlagseite U4 beträgt der A u f s c h l a g 15 % Mindestgröße der Anzeige ist 1/3 Seite.

1/6 Seite quer 190 x 43 mm 90,00 Euro 1/8 Seite quer 92 x 65 mm 65,00 Euro

Natürlich können Sie auch Anzeigenformate abweichend der vorstehenden Normen und nach Ihren eigenen Größenvorstellungen schalten. Dafür berechnen wir einen Millimeterpreis von 0,50 Euro! Für nähere Informationen oder Anzeigenberatung einfach anrufen unter +49 86 35 - 69 39 173 - oder schicken Sie Ihr Anliegen einfach per Klick direkt an uns!


Zahlungsbedingungen

Anschrift, Daten

Die angegebenen Preise sind Nettopreise (Rechnungsstellung zzgl. der gesetzl MwSt)! Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto und ohne Abzüge zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen gewähren wir 2%, bei Bankeinzug 3% Skonto.

MOTORRADREGION INN-SALZACH

Werden Zahlungsziele überschritten, sind alle offenstehenden Rechnungen sofort fällig, unabhängig von bereits gewährten Zahlungszielen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen bei Auftragserteilung zu fordern. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen grundsätzlich unserer schriftlichen Zustimmung.

Herausgeber: Medien-Arbeit Andreas Wiesenzarter Hochstraß 10 D - 84568 Pleiskirchen Tel.: +49 86 35 - 69 39 173 E-Mail: kontakt@medien-arbeit.de Internet: http://www.motorradregion-inn-salzach.de Verantwortlich im Sinne des Pressegesetztes Andreas Wiesenzarter

Bankverbindung:

Andreas Wiesenzarter VR meine Raiffeisenban eG Altötting-Mühldorf IBAN: DE62 7106 1009 0000 9710 49 BIC: GENODEF1AOE

Rabattstaffel:

2 Anzeigen 5 % 3 Anzeigen 10 % 4 Anzeigen 15 %

Erscheinungs- und Abgabetermine

Monat / Jahr

Erscheinungstermin

Anzeigen-, Unterlagenschluss

Dezember / 2016

KW 50 / 2016

30.11.2016

März / 2017

KW 11 / 2017

28.02.2017

Juni / 2017

KW 24 / 2017

31.05.2017

September / 2017

KW 37 / 2017

31.08.2017

Dezember / 2017

KW 50 / 2017

30.11.2017

März / 2018

KW 11 / 2018

28.02.2018

Juni / 2018

KW 24 / 2018

31.05.2018

September / 2018

KW 37 / 2018

31.08.2018

Dezember / 2018

KW 50 / 2018

30.11.2018

März / 2019

KW 11 / 2019

28.02.2019

Juni / 2019

KW 24 / 2019

31.05.2019


Allgemeine Auftrags- und Geschäftsbedingungen l. Der Herausgeber behält sich nach freiem Ermessen vor, Anzeigen oder Beilagenaufträge anzunehmen oder abzulehnen. Agenturen müssen mit Ihrem Anzeigenauftrag einen farbverbindlichen Proof 14 Tage vor Anzeigenschluss mitliefern. Ist das nicht der Fall, sind Reklamationen jeglicher Art ausgeschlossen! Bei Anzeigenabschlüssen behält sich der Herausgeber die Annahme oder Ablehnung einzelner Anzeigentexte vor. Er kann die Annahme oder Ablehnung auf die Anwendung einheitlicher Grundsätze wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form der Anzeige stützen. Auch bei Anzeigenaufträgen, die von Vertretern des Herausgebers oder von sonstigen Annahmestellen vorgenommen werden, steht dem Herausgeber das Recht der Ablehnung zu. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers ist hierdurch nicht begründet. Fest erteilte Aufträge können nicht abbestellt werden, auch nicht, wenn die innere Einteilung, die Ausstattung, der Umfang, der Titel oder die Besitzverhältnisse der Zeitschrift geändert werden oder wenn einzelne Anzeigenvorlogen vom Herausgeber abgelehnt worden sind. 2. Der Anzeigenvertrag kommt zu Stande, wenn der Anzeigenauftrag schriftlich durch den Herausgeber bestätigt wird. Die Schriftform wird auch durch Zusendung eines Faxes oder einer E-Mail gewahrt. Ein von uns bestätigter Auftrag ist rechtsverbindlich. 3. Bei Änderungen der Anzeigenpreise gelten die neuen Bedingungen auch für die laufenden Aufträge, und zwar bei Preissenkungen sofort, bei Preiserhöhungen einen Monat später. Auf den jeweils gültigen Tarif wird im Impressum des Magazins hingewiesen. 4. Für rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes bis zum jeweiligen Anzeigen-, Unterlagenschluss hat der Auftraggeber Sorge zu tragen. Die Kosen für Entwürfe, Reinzeichnungen usw. sind in den Anzeigenpreisen nicht enthalten. Soweit der Auftraggeber also die Druckunterlagen nicht zur Verfügung stellt, übernimmt er die Kosten für die Beschaffung. Änderungen, welche mit geringem Aufwand für den Herausgeber vorzunehmen sind, werden kostenlos durchgeführt. Jedoch übernimmt der Herausgeber für Änderungen keine Haftung. Alle Druckunterlagen werden längstens bis zu drei Monate nach Auftragserfüllung aufbewahrt. 5. Für Fehler aus telefonischen oder fernschriftlichen Übermittlungen jeder Art sowie die Richtigkeit von Übersetzungen von Anzeigentexten übernimmt der Herausgeber keinerlei Haftung. Für bereits gesetzte Anzeigen werden Satzkosten berechnet. 6. Beilagen müssen bis zum Anzeigenschluss der Ausgabe an den Herausgeber geliefert werden. Der Herausgeber

erhält vom Auftraggeber ein Muster der Beilage bis zum Anzeigenschluss übersandt. Der Auftraggeber haftet für etwaige Gewichtsüberschreitungen der Zeitschrift, sollte die von ihm gelieferte Beilage nicht den vereinbarten Angaben entsprechen. Anfallende zusätzliche Kosten trägt der Auftraggeber. 7. Die Anzeigen erscheinen fortlaufend zur aktuellen Ausgabe, falls nichts anderes vereinbart ist. Verschiebungen der Erscheinungsdaten aus technischen oder anderen Ursachen behält sich der Herausgeber vor. Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen oder in bestimmten Ausgaben wird keine Gewähr übernommen. Enthalten Anzeigenaufträge trotzdem Platzvorschriften, so gilt der Anzeigenauftrag an sich unter allen Umständen als verbindlich erteilt, auch wenn den Vorschriften nicht entsprochen werden kann. Für angenommene Platzvorschriften werden die tariflichen Sätze berechnet. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich. 8. Der Herausgeber gewährleistet die drucktechnisch und zeitbedingt bestmögliche Wiedergabe der Anzeige. Reklamationen aller Art sind bis spätestens zehn Tage noch Anzeigenabdruck oder Rechnungsdatum zu erheben. Können Mängel an den Druckunterlagen nicht sofort erkannt werden, sondern stellen sich erst beim Druck heraus, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Im Übrigen hat der Auftraggeber bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf angemessenen Ersatz in Form von unberechnetem, zusätzlichem Anzeigenraum in dem Ausmaße, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Herausgeber sind ausgeschlossen. Fehlende oder fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber. Bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen wird kein Nachlass oder Rabatt gewährt. Der Auftraggeber hat Sorge zu tragen, dass die gebuchten Wiederholungsanzeigen keine Fehler enthalten. 9. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Diese sind kostenpflichtig. Je Abzug werden 30,Euro verrechnet. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Abdruck als erteilt. 10. Die Kontrolle über fristgemäßen Abruf des Auftrags ist Sache des Bestellers. Der Herausgeber haftet nicht für Auftragsüberschreitungen, die durch den Besteller veranlasst werden. 11. Anzeigenaufträge sind immer innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss durchzuführen. Die Veröffentlichung der Anzeige erfolgt im Zweifel gleichmäßig auf die Abnahmezeit verteilt. Die in der Anzeigenpreisliste


bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen eines Werbetreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige, wenn nicht bei Vertragsabschluss schriftlich ein anderer Beginn vereinbart worden ist. Bei einem Malabschluss ergibt sich die Nachlasshöhe aus der Malmenge. Werden größere Formate abgenommen, so darf nur eine Anzeige vom Abschluss abgebucht werden, es sei denn, dass die abgenommene Gesamtmillimetermenge den höheren Rabatt rechtfertigt. Werden innerhalb eines Jahres weniger Anzeigen als vereinbart abgenommen, so ist der Herausgeber berechtigt, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme aufgrund der Preisliste entsprechenden Nachlass noch zu berechnen. Auf Sonderpreise gewährt der Herausgeber keine weiteren Nachlässe und keinen Skonto. Nur bei Bankeinzug ist Skontoabzug möglich. Der Herausgeber behält sich vor, widerrechtlich abgezogenen Skonto nachzufordern. 12. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Preislisten des Herausgebers zu halten. Die vom Herausgeber gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. 13. Der Werbetreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb der Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist gleich einen rabattfähigen Auftrag abgeschlossen hat. Der Anspruch auf erweiterten Nachlass erlischt, wenn er nicht spätestens einen Monat nach Ablauf des Anzeigenjahres geltend gemacht wird. Der rückwirkende Nachlass wird in Anzeigen auf Antrag gewährt. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass ist vom Werbetreibenden zu belegen. 14. Eine durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder Betriebsstörungen begründete zeitweilige Unterbrechung der Anzeigenveröffentlichung entbindet nicht vom Vertrag. In solchen Fällen verlängert sich die vereinbarte Abnahmezeit entsprechend. Die Forderung von Schadensersatz bleibt ausgeschlossen. 15. Wird ein Auftrag ganz oder teilweise aus Gründen nicht erfüllt, die der Herausgeber nicht zu vertreten hat, so ist der Auftraggeber gleichwohl verpflichtet, den vollen Anzeigenpreis zu bezahlen. Die entsprechende Restrechnung, die ggf. zunächst auch nur für einen Teilbetrag erstellt werden kann, ist unabhängig davon, ob die gesamte Abnahmezeit bereits abgelaufen ist, zur Zahlung gemäß Ziffer 20 fällig. 16. Die Abtretung der Ansprüche aus dem Anzeigenvertrag durch den Besteller ist nicht zulässig. 17. Bei Ziffernanzeigen übernimmt der Herausgeber keine

Haftung für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen können nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet werden. Der Herausgeber behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Mißbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Herausgeber nicht verpflichtet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht zugestellt werden können, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Herausgeber zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. 18. Der Herausgeber liefert auf Wunsch nach Erscheinen der Anzeige kostenlos einen Beleg. Eine vollständige Belegnummer wird geliefert, sofern Art und Umfang des Anzeigenauftrages dieses rechtfertigen. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine Aufnahmebescheinigung des Herausgebers. 19. Die Berechnung erfolgt noch Seitenteilen, bei Gelegenheitsanzeigen nach der tatsächlichen Abdruckhöhe. 20. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, ist die Rechnung innerhalb der vom Datum der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall andere Zahlungsfristen oder Vorauszahlung vereinbart sind. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 21. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Herausgeber kann die vertragliche Verpflichtung zur weiteren Ausführung des Auftrages oder zur Annahme von weiteren Aufträgen bis zur Bezahlung der fälligen Rechnungsbeträge einstellen oder auch Vorauskasse verlangen. Bei Konkurs wird der Gesamtbetrag für noch abzunehmende Anzeigen auch im Falle des § 17 Abs. 1 KO sofort fällig. Der bewilligte Nachlass fällt bei Konkurs, Zwangsvergleich oder im Falle einer Klage weg. 22. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag und die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen im Übrigen wirksam. 23. Der Herausgeber speichert die im Verkehr mit den Geschäftspartnern relevanten Daten zwecks Verarbeitung in automatisierten Verfahren. 24. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Aufträge ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Betrages das Amtsgericht Altötting.




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