Masterplan 100% Klimaschutz, Langfassung

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Endbericht Berichtszeitraum: Januar 2013 – Juni 2014 Saarbrücken, Juni 2014



Das Projekt wird im Rahmen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Programm der Nationalen Klimaschutzinitiative „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“ unter dem Förderkennzeichen FKZ 03KS2376 gefördert. Projektträger ist das Forschungszentrum Jülich - Geschäftsbereich Erneuerbare Energien.

Das Projektkonsortium:

IZES gGmbH Institut für ZukunftsEnergieSysteme Prof. Dipl.-Ing. Frank Baur Altenkesseler Str. 17 66115 Saarbrücken Tel.: +49-(0)681 9762-840 Fax: +49-(0)681 9762-850 baur@izes.de

Saar-Lor-Lux Umweltzentrum GmbH

ATP Axel Thös PLANUNG

Dipl.-Ing. (FH) Hans-Ulrich Thalhofer Hohenzollernstraße 47-49 66117 Saarbrücken Tel.: +49-(0)681 5809-178 Fax: +49-(0)681 5809-211 u.thalhofer@hwk-saarland.de

Dipl.-Geograf. Axel Thös Brebacher Straße 3 66132 Saarbrücken Tel.: +49-(0)681 89 11 40 Fax: +49-(0)681 89 11 41 thoes@atp-saar.de

Die Autoren: Sonja Kay, Katja Weiler, Katharina Laub, Florian Noll, Cornelia Vogler, Ina Klein, Nadja Carius, Prof. Frank Baur (IZES gGmbH) Sabine Zägel, Markus Lillig, Hans-Ulrich Thalhofer (Saar-Lor-Lux Umweltzentrum GmbH) Axel Thös, Julia Franke (ATP Axel Thös PLANUNG)

Saarbrücken, Juni 2014



Inhaltsverzeichnis 1

Einleitung ................................................................................................. 12

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Untersuchungsraum ................................................................................. 14 2.1 Administrative Einheit ...................................................................... 14 2.2 Räumliche Beschreibung ................................................................. 15 2.3 UNESCO-Biosphärenreservate ....................................................... 15 2.4 Demographische Situation und Bevölkerungsprognose .................. 16 2.5 Sozial- und Wirtschaftsstruktur ........................................................ 19

3

Bestandsanalyse ...................................................................................... 21 3.1 Grundversorgung ............................................................................. 21 3.2 Stromversorgung ............................................................................. 24 3.3 Wärmeversorgung ........................................................................... 26 3.4 Kommunale Liegenschaften ............................................................ 29 3.5 Mobilität und Verkehr ....................................................................... 30 3.6 Energie- und CO2-Bilanz (Referenz)................................................ 35 3.7 Regionale Wertschöpfung ............................................................... 41 3.8 Akteure ............................................................................................ 45 3.9 Akzeptanz ........................................................................................ 48

4

Handlungsfeld – Energieeinsparung und Energieeffizienz im Biosphärenreservat .................................................................................. 54 4.1 Öffentliche Gebietskörperschaften................................................... 54 4.2 Private Haushalte ............................................................................ 57 4.3 Industrie und Gewerbe .................................................................... 59 4.4 Kataster zur Wärmebedarfsermittlung ............................................. 60 4.5 Maßnahmen..................................................................................... 67

5

Handlungsfeld – Gestaltung der Energieversorgung................................ 70 5.1 Windenergie..................................................................................... 70 5.2 Solarenergie .................................................................................... 75 5.3 Wasserkraft...................................................................................... 82 2


5.4 Geothermie ...................................................................................... 85 5.5 Biomasse ......................................................................................... 86 5.6 Zusammenfassung Potenziale ........................................................ 98 6

Handlungsfeld – Verbindung von Natur- und Klimaschutz ....................... 99 6.1 Zusammenwirken von Natur- und Klimaschutz im ländlichen Raum 99 6.2 Berücksichtigung der C-Sequestrierung ........................................ 103 6.3 Zusammenwirken von Natur- und Klimaschutz im städtischen Raum ........................................................................................... 109 6.4 Umsetzung .................................................................................... 111

7

Handlungsfeld – Stadt- und Raumentwicklung....................................... 113 7.1 Klimaschutz in Planungsprozessen ............................................... 113 7.2 Einflussrahmen des Landes .......................................................... 113 7.3 Einflussrahmen der Kommune....................................................... 114 7.4 Interkommunale Zusammenarbeit ................................................. 116 7.5 Exkurs: Energienutzungsplan ........................................................ 117 7.6 Umsetzung .................................................................................... 118

8

Handlungsfeld – Nachhaltige Mobilität ................................................... 124 8.1 Entwicklungsbereich Alltagsverkehr .............................................. 125 8.2 Entwicklungsbereich Freizeitverkehr ............................................. 131 8.3 Entwicklungsbereich Tourismusverkehr ........................................ 133 8.4 Umsetzung .................................................................................... 136

9

Handlungsfeld – Transformationsmanagement und Governance .......... 142 9.1 Governance ................................................................................... 142 9.2 Kommunikation .............................................................................. 149 9.3 Umsetzung .................................................................................... 150

10

Umsetzung des Masterplans .................................................................. 152 10.1 Maßnahmenübersicht .................................................................... 152 10.2 Bewertung und Ranking der Maßnahmen ..................................... 157 10.3 Finanzierungsmöglichkeiten .......................................................... 160 10.4 Fördermöglichkeiten ...................................................................... 167 3


10.5 Finanzierungs- und Beteiligungsmodelle ....................................... 179 10.6 Controlling-Konzept ....................................................................... 185 10.7 Regionale Wertschöpfung (Klimaschutzszenario) ......................... 189 11

Strategie für eine klimaschonende Zukunft ............................................ 194 11.1 Handlungsfeld 1: Energieeinsparung und Energieeffizienz im Biosphärenreservat ..................................................................... 194 11.2 Handlungsfeld 2: Gestaltung der Energieversorgung .................... 197 11.3 Handlungsfeld 3: Verbindung von Natur- und Klimaschutz............ 199 11.4 Handlungsfeld 4: Stadt- und Raumentwicklung ............................. 200 11.5 Handlungsfeld 5: Gestaltung der Mobilität ..................................... 202 11.6 Handlungsfeld 6: Transformationsmanagement und Governance . 204

12

Zusammenfassung................................................................................. 207

13

Literatur .................................................................................................. 207

4


Abbildungsverzeichnis Abbildung 2-1:

Kommunen und Ortsteile im Biosphärenreservat Bliesgau ... 14

Abbildung 3-1:

Anteile am Strombedarf in 2012 nach Sektoren .................... 24

Abbildung 3-2:

Erneuerbare Stromeinspeisung in 2012 im Biosphärenreservat nach Energieträger ................................................................ 25

Abbildung 3-3:

Anteile am Wärmebedarf in 2012 nach Sektoren .................. 27

Abbildung 3-4:

Wärmeverbrauch in 2012 ...................................................... 28

Abbildung 3-5:

Auszug aus Datenaufnahme & Kennwertbildung Kommunale Gebäude (grün: < 10 % des Vergleichswert; gelb: < 50 % Vergleichswert, rot: > 50 % Vergleichswert) .......................... 29

Abbildung 3-6:

Liniennetzplan des ÖPNV-Angebots im Biosphärenreservat Bliesgau (Bildquelle: DB Bahn / Saar-Pfalz-Bus) .................. 33

Abbildung 3-7:

Entwicklung des Stromverbrauchs im Biosphärenreservat Bliesgau von 1990 bis 2050 im Referenzszenario................. 36

Abbildung 3-8:

Entwicklung des regionalen Strommix von 1990-2050 im Referenzszenario .................................................................. 37

Abbildung 3-9:

Sektorielle Entwicklung des Wärmeverbrauchs im Biosphärenreservat Bliesgau von 1990-2050 im Referenzszenario .................................................................. 38

Abbildung 3-10: Entwicklung des regionalen Wärmemix von 1990-2050 im Referenzszenario .................................................................. 39 Abbildung 3-11: Entwicklung der gesamten CO2-Emissionen des Verkehrs im Biosphärenreservat im Referenzszenario ............................. 40 Abbildung 3-12: Entwicklung der gesamten CO2-Emissionen 1990-2050 im Referenzszenario .................................................................. 40 Abbildung 3-13: Akteure im Biosphärenreservat Bliesgau (Quelle: MUV, 2014) ..................................................................................... 46 Abbildung 3-14: Ablaufplan Rahmenkonzept / regionales Entwicklungskonzept für das Biosphärenreservat Bliesgau (Quelle: MUV, 2014) ... 47 Abbildung 3-15: Arten der Energieerzeugung die in Deutschland (nicht) genutzt werden sollten. ...................................................................... 50 Abbildung 3-16: Arten der Energieerzeugung die im BRB (nicht) genutzt werden sollten. ...................................................................... 51 Abbildung 3-17: Merkmale der Energieträger Sonne, Wind, Biomasse generell. ................................................................................ 52 Abbildung 3-18:

Konditionale Akzeptanz ....................................................... 53

5


Abbildung 4-1:

Kommunale Liegenschaften im Biosphärenreservat Bliesgau ................................................................................ 54

Abbildung 4-2:

Übersicht der potenziellen Standorte zur Abwärme aus Abwasser vor dem Hintergrund des Wärmekatasters ........... 56

Abbildung 4-3:

Anzahl der Gebäude nach Altersklassen im Biosphärenreservat ............................................................... 58

Abbildung 4-4:

Branchenzugehörigkeit nach HWK im Biosphärenreservat, Betriebe mit der größten Anzahl (keine Darstellung der Branche bei weniger als 20 Betrieben).................................. 59

Abbildung 4-5:

Wärmebedarfskataster im Biosphärenreservat Bliesgau in kWh/m² .................................................................................. 63

Abbildung 4-6:

Maßnahmenblatt „Energieeinsparung und Energieeffizienz – Privater Haushalte“................................................................ 67

Abbildung 4-7:

Maßnahmenblatt „Energieeinsparung und Energieeffizienz – Öffentliche Hand“ .................................................................. 68

Abbildung 4-8:

Maßnahmenblatt „Energieeinsparung und Energieeffizienz – Industrie“ ............................................................................... 69

Abbildung 5-1:

Windkraftpotenzialflächen unter Berücksichtigung der Belange der Flugsicherung und des Naturschutzes (unten: 3-MWAnlage; oben: 2-MW-Anlagen) .............................................. 72

Abbildung 5-2:

Maßnahmenblatt „Klimaschonende Energieversorgung Stromversorgung mit Wind“ ................................................... 74

Abbildung 5-3:

Maßnahmenblatt „Klimaschonende Energieversorgung Stromversorgung mit der Sonne“ .......................................... 80

Abbildung 5-4:

Maßnahmenblatt „Klimaschonende Energieversorgung Wärmeversorgung mit der Sonne“ ........................................ 81

Abbildung 5-5:

Übersicht über das Flussnetz der Biosphäre mit den etablierten Wasserkraftanlagen ............................................. 83

Abbildung 5-6:

Maßnahmenblatt „Klimaschonende Energieversorgung Stromversorgung mit Wasser“ ............................................... 84

Abbildung 5-7:

Geothermiekarte, Leitfaden Erdwärmenutzung ..................... 85

Abbildung 5-8:

Übersicht über die Flächenverteilung im Biosphärenreservat Bliesgau ................................................................................ 87

Abbildung 5-9:

Baumartenverteilung im Biosphärenreservat ........................ 88

Abbildung 5-10:

Landwirtschaftliche Flächennutzung im Biosphärenreservat ............................................................. 93

Abbildung 5-11:

Maßnahmenblatt „Klimaschonende Energieversorgung Stromversorgung mit Biogasanlagen“ ................................. 96 6


Abbildung 5-12:

Maßnahmenblatt „Klimaschonende Energieversorgung Umsetzung der Eignungsgebiete für Wärmenutzung auf Basis Biomasse“.................................................................. 97

Abbildung 5-13:

Darstellung der Potenziale nach Sektoren für den Strom- und Wärmebereich ..................................................................... 98

Abbildung 6-1:

Maßnahmenblatt „K & N im ländlichen Raum“ ................... 111

Abbildung 6-2:

Maßnahmenblatt „K & N im städtischen Raum“ ................. 112

Abbildung 7-1:

Einflussmöglichkeiten der Kommunen ................................ 116

Abbildung 7-2:

Ideen für eine interkommunale Flächennutzungsplanung ... 119

Abbildung 7-3:

Maßnahmenblatt „Angepasstes Siedlungsmanagement“ ... 120

Abbildung 7-4:

Maßnahmenblatt „Stadt- und Raumentwicklung Klimaschonende Neubaugebiete“ ....................................... 121

Abbildung 7-5:

Maßnahmenblatt „Integrierte Flächennutzung“ ................... 122

Abbildung 7-6:

Maßnahmenblatt „(Gebäude)Pooling“ ................................. 123

Abbildung 8-1:

eMobil-Angebot des saarVV (Bildquelle: http://www.saarvv.de/e-mobil-saar.html) ............................. 129

Abbildung 8-2:

Maßnahmenblatt „Alltagsverkehr“ ....................................... 139

Abbildung 8-3:

Maßnahmenblatt „Freizeitverkehr“ ...................................... 140

Abbildung 8-4:

Maßnahmenblatt „Tourismusverkehr“ ................................ 141

Abbildung 9-1:

Integration des Klimaschutzrates in den Prozess des Masterplans ......................................................................... 145

Abbildung 9-2:

Teilschritte des EMAS-Prozess ........................................... 146

Abbildung 9-3:

Input-Output-Übersicht der Bestandsanalyse ...................... 147

Abbildung 9-4:

Managementzyklus „Plan-Do-Check-Act“ ........................... 148

Abbildung 9-5:

Maßnahmenblatt „Klimafreundliche Verwaltung“ ................. 150

Abbildung 9-6:

Maßnahmenblatt „Öffentlichkeitsarbeit“............................... 151

Abbildung 10-1:

Schema eines Klimasparbriefs .......................................... 182

Abbildung 10-2:

Kombination aus GmbH & Co. KG und eG ...................... 183

Abbildung 10-3:

Funktionsweise eines Bürger-Contractings ...................... 184

Abbildung 10-4:

Überblick über die alternativen Finanzierungs- und Beteiligungsmodelle .......................................................... 185

Abbildung 10-5:

Vergleich des Strombedarfs im Referenz- und Klimaschutzszenario ......................................................... 187

Abbildung 10-6:

Vergleich des Wärmebedarfs im Referenz- und Klimaschutzszenario nach Sektoren ................................. 188

Abbildung 10-7:

Vergleich der CO2-Emissionen des Mobilitätsbedarfs im Referenz- und Klimaschutzszenario .................................. 188 7


Abbildung 10-8:

Vergleich der CO2-Emissionen nach Sektoren im Referenzund Klimaschutzszenario .................................................. 189

Abbildung 10-9:

Einflussgrößen auf die regionale Wertschöpfung .............. 190

Abbildung 10-10:

Investitionsvolumen in erneuerbare Stromerzeugungsanlagen bis 2050 ................................. 190

Abbildung 10-11:

Entwicklung der Beschäftigungseffekte im Referenz- und Klimaschutzszenario ....................................................... 191

Abbildung 10-12:

Import- und Exportströme des Biosphärenreservates in Bezug auf Energie ........................................................... 192

Abbildung 10-13:

Import- und Exportströme des Biosphärenreservates in Bezug auf Energie nach erfolgreicher Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen ................................................. 193

Abbildung 12-1:

Darstellung der Potenziale nach Sektoren für den Strom- und Wärmebereich ................................................................... 213

Abbildung 12-2:

Entwicklung der CO2-Emissionen im Klimaschutzszenario 220

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Tabellenverzeichnis Tabelle 2-1:

Einwohnerzahlen des Biosphärenreservats Bliesgau in den Jahre 1990, 2000 und 2012 Fortschreibung nach Zensus 05/2011; zusätzlich 2010 (Fortschreibung nach VZ1987) ........................ 17

Tabelle 2-2:

Prognose der Wohnbevölkerung des Biosphärenreservats Bliesgau bis ins Jahr 2050 ........................................................ 17

Tabelle 2-3:

Entwicklungssituation der Kommunen im Biosphärenreservat .. 18

Tabelle 2-4:

Entwicklung des Arbeitsplatzangebotes und des Pendlerverkehrs im Biosphärenreservat .............................................................. 20

Tabelle 3-1:

Übersicht über die bisher installierten Anlagen zur Bereitstellung erneuerbarer Energien im Strombereich [angepasst nach DGS 2013] ......................................................................................... 26

Tabelle 3-2:

Derzeitiger Ausbau der erneuerbaren Wärmeerzeugung im Biosphärenreservat ................................................................... 28

Tabelle 3-3:

Entwicklung der Kfz- und Pkw-Dichte im Biosphärenreservat ... 31

Tabelle 3-4:

Entwicklung der Kfz-Belastung auf Abschnitten des klassifizierten Straßennetzes ........................................................................... 32

Tabelle 3-5:

Beschäftigungseffekte pro Jahr durch EE in 2012..................... 43

Tabelle 3-6:

Zusagen im KfW-Förderschwerpunkt „Wohnen“ im Saarland 2009-2012: [KfW, 2013; KfW 2012; KfW, 2009] ........................ 44

Tabelle 3-7:

Merkmale der Stichprobe .......................................................... 49

Tabelle 4-1:

Gebäudeeinteilung im Zensus 2011 nach Gebäudetyp und Baualtersklassen ....................................................................... 57

Tabelle 4-2:

Energieverbrauch je Gebäudeeinheit und Altersklasse in kWh pro m² Wohnfläche pro Jahr [EFH= Einfamilienhaus; RH= Reihenhaus; MFH= Mehrfamilienhaus, HH= Hochhaus] (Quelle verändert nach: Hauser et al, 2010) .......................................... 58

Tabelle 4-3:

Gebäudehöhe und die entsprechenden Geschossanzahlen ..... 60

Tabelle 4-4:

Branchenspezifischer Wärmeverbrauch pro Beschäftigen in kWh/a für den Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, berechnet nach (IREES, 2013).................................................. 62

Tabelle 4-5:

Branchenspezifischer Wärmebedarf pro Beschäftigtem in kWh/a für Industrieunternehmen nach Betriebsgrößenklasse und ausgewählten Sektoren, Ausschnitt aus Destatis.de ................. 62

Tabelle 4-6:

Eignungsgebiete zur Nahwärmenutzung im Biosphärenreservat Bliesgau .................................................................................... 66

Tabelle 5-1:

Abstandsempfehlungen und Prüfbereiche kollisionsgefährdeter Vogelarten [LUA 2013b] ............................................................ 71 9


Tabelle 5-2:

Vergleich der Windpotenzialflächen gemäß Windpotenzialstudie, nach Abzug der Restriktionen und den ausgewiesenen Windvorranggebieten ................................................................ 73

Tabelle 5-3:

Gebäudeübersicht nach Anzahl und Grundfläche im Biosphärenreservat ................................................................... 75

Tabelle 5-4:

Dachflächenpotenzial zur Nutzung von Solaranlagen sowie deren potenzieller Ertrag (Quelle: MUEV 2010, Regionalverband Saarbrücken 2011) .................................................................... 76

Tabelle 5-5:

Potenzielle Flächen für die Installation von PVFreiflächenanlagen .................................................................... 77

Tabelle 5-6:

Ermittlung des „freien“ Flächenpotenzials auf Deponien + Konversionsflächen ................................................................... 78

Tabelle 5-7:

Potenzielle Flächen für die Installation von PVFreiflächenanlagen entlang von Autobahnen und Schienenwegen ......................................................................... 78

Tabelle 5-8:

Ermittlung des „freien“ Flächenpotenzials für PV entlang von Straßen und Schienenwegen .................................................... 79

Tabelle 5-9:

bestehende Wasserkraftanlagen im Biosphärenreservat [LUA 2013A, DGS 2013] .................................................................... 82

Tabelle 5-10: Waldbesitzerverteilung in den Kommunen des Biosphärenreservates Bliesgau ................................................. 87 Tabelle 5-11: Übersicht der bewirtschafteten und nicht bewirtschafteten Waldflächen des Biosphärenreservats ...................................... 88 Tabelle 5-12: Auflistung der Energieholz- und Industrieholzpotenziale nach Kommune .................................................................................. 89 Tabelle 5-13: Ermittlung des „freien“ Energieholzpotenzials ........................... 90 Tabelle 5-14: Zusammenstellung des Biogaspotenzials aus Fest- und Flüssigmist (gerundet) ............................................................... 91 Tabelle 5-15: Berechnung des „freien“ Energiepotenzials von Grünlandflächen ........................................................................ 92 Tabelle 5-16: Belegung der potenziellen 30 % der Ackerflächen durch Energiepflanzen ........................................................................ 93 Tabelle 5-17: Überblick über die Potenziale aus erneuerbaren Energien ....... 98 Tabelle 6-1:

Eigenschaften der Böden im Biosphärenreservat Bliesgau ..... 108

Tabelle 10-1: Übersicht zur Maßnahmenbewertung und dem Ranking. ....... 157 Tabelle 10-2: Amortisationsdauer von Wärmedämmmaßnahmen ................ 180 Tabelle 10-3: Übersicht Modellförderung Stuttgart ........................................ 181

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Tabelle 10-4: Beschäftigungseffekte der Stromerzeugung verschiedener erneuerbaren Energien bis ins Jahr 2050 ............................... 191 Tabelle 10-5: Kostenvergleich der Import- / Exportströme des Biosphärenreservats im Jahr 2013 und 2050 .......................... 193 Tabelle 12-1: Eignungsgebiete zur Nahwärmenutzung im Biosphärenreservat Bliesgau .................................................................................. 210

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1 Einleitung Der Zweckverband des Biosphärenreservates Bliesgau - seine beteiligten Kommunen, der Saarpfalz-Kreis und das Saarland - haben sich unter der Federführung der Stadt St. Ingbert 2012 auf den Weg gemacht, das Thema Klimaschutz in den Fokus regionaler Planungen zu nehmen. Null-Emissions-Region ist das Ziel. Konkret bedeutet dies u.a. bis 2050 eine Reduktion der Treibhausgasemissionen von 95 % gegenüber dem Basisjahr 1990 zu erreichen. Im Rahmen des Förderprogramms „Masterplan 100 % Klimaschutz“ unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit die Kommunen bei diesen ambitionierten Zielen. Kommunen sowie die aus ihnen gebildeten Regionen sind dabei aufgrund ihrer Mittlerfunktion zwischen den unterschiedlichen Interessenlagen (z.B. Bürger, Landnutzer, Unternehmen, etc.) sowie wegen ihrer Planungsverantwortung für sehr heterogene und zu großen Teilen klima-/energierelevante Sachverhalte (z.B. Bauleitplanung, Stadt-/Regionalentwicklung, Ver- und Entsorgung, Verkehrsplanung, etc.) im Rahmen der Daseinsvorsorge ein Schlüsselakteur hinsichtlich der im Rahmen des Klimaschutzes festgelegten Ziele und Handlungsfelder. Strategisch wie operativ kommt ihnen daher eine bedeutsame Rolle zu, insbesondere im Hinblick auf die Transformation des Energiesystems, der Umsetzung von Energie- und Ressourceneffizienz bzw. Energieeinsparmaßnahmen sowie der sonstigen Aktivitäten im Sinne des Klimaschutzes. Hierbei stehen nicht allein die unmittelbaren Handlungsmöglichkeiten der Kommunalverwaltungen im Blickpunkt, sondern auch die vielfältigen Interaktionsmöglichkeiten mit anderen kommunalen Akteuren sowie die kommunale Planungsverantwortung im Hinblick auf die Umsetzung nationaler Ziele. Gerade Kommunen bilden dabei die Kulissen, in denen einerseits auf Grund unterschiedlicher Siedlungsstrukturen (z.B. Wohnen, Verkehr, Freizeit) und vielfältiger Landnutzungsformen (z.B. Gewerbe und Industrie, Land- und Forstwirtschaft) klimaschädliche Emissionen auftreten, andererseits jedoch auf der Grundlage Akteurs-basierter Konzepte gezielte Maßnahmen umgesetzt werden können, um dieselben zu reduzieren. Klimaschutz im Regionalen bedeutet jedoch auch umfangreiche Investitionen z.B. in Erneuerbare Energien und Energieeffizienzmaßnahmen zu tätigen. Im Biosphärenreservat, wie auch in vielen anderen deutschen Kommunen verursacht dies in den Entscheidungsgremien aufgrund der – oftmals vorhandenen – defizitären Haushaltslage sowie der vielfach praktizierten, auf kurzfristige Betrachtungen angelegten Wirtschaftlichkeitsanalysen, momentan große Probleme. Jedoch müssen Klimaschutzaktivitäten deshalb nicht ausfallen. Regionale Wertschöpfungsbetrachtungen sowie innovative Finanzierungsmodelle unter Beteiligung der Privatwirtschaft sowie engagierter Bürgerinnen und Bürger ermöglichen neue Handlungsspielräume hinsichtlich einer erfolgreichen Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen sowohl im Kleinen als auch im Großen. 12


Neben den finanziellen Aspekten spielt im Biosphärenreservat Bliesgau insbesondere der Naturschutz eine bedeutende Rolle. Das Reservat dient dabei – konform zu den UNESCO-Statuten - als eine Modell- und Bildungsregion für nachhaltige Entwicklung. Die Maßnahmen des Klimaschutzes sind daher mit den naturräumlichen Ansprüchen eines UNESCO-Biosphärenreservates in Einklang zu bringen. Das breite Spektrum an Kulturlandschaften in der Region wie z.B. städtische Verdichtungsräume und ländliche Gebiete mit Wald- oder Offenlandnutzung erhöhen zudem die Varianz sowohl der Möglichkeiten, als auch der damit verbundenen Restriktionen. Welche Einschränkungen sich daraus für den Klimaschutz ergeben, aber auch welche Chancen sich erschließen lassen, ist somit ein wichtiger Gegenstand dieser Untersuchung. Der nachfolgend dargestellte Bericht basiert auf umfangreichen Recherchen sowie zahlreichen Gesprächen in unterschiedlichen Akteurs-Foren. Er untergliedert sich in die Teilbereiche Analyse, Umsetzung und Strategie. Dabei wird zunächst ein Überblick zur aktuellen Entwicklung in der Region gegeben. Darauf aufbauend werden im Analyseteil die wesentlichen Handlungsfelder des Masterplans dargestellt und die sich in den jeweiligen Teilbereichen ergebenden Potenziale vor dem Hintergrund der naturräumlichen und strukturellen Ausgangsbedingungen analysiert. Der Bereich Analyse schließt mit der Ausgestaltung von Klimaschutz-Maßnahmen für die jeweiligen Handlungsfelder. Mit der Umsetzung der Maßnahmen setzt sich Kapitel 10 auseinander. Dabei wird zunächst ein Überblick über alle Maßnahmen und deren zeitliche Einordnung gegeben. In einem nächsten Schritt werden die Maßnahmen bewertet und hinsichtlich ihrer Umsetzung eingeordnet. Dazu bedarf es meist umfangreicher Finanzmittel, daher befassen sich die Kapitel 10.3 – 10.5 mit Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten und alternativen Finanzierungs- und Beteiligungsmodellen. Das Kapitel schließt mit der Darstellung des Controlling-Konzepts sowie den Auswirkungen auf die regionale Wertschöpfung. Als Quintessenz befasst sich der letzte Teil des Berichtes mit der Strategie für die Zukunft. Hierin werden die Leitlinien für eine nachhaltige Entwicklung bis ins Jahr 2050 im Kontext mit ihren jeweiligen Klimaschutzwirkungen verankert. Für eine klimafreundliche Zukunft müssen heute alternative Ideen diskutiert, neue Vorstellungen kultiviert und innovative Wege etabliert werden. Hierfür gibt das Projekt „Masterplan 100% Klimaschutz“ den orientierenden Fahrplan vor.

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2 Untersuchungsraum 2.1 Administrative Einheit Das Biosphärenreservat Bliesgau befindet sich im südlichen Saarland, auf Teilflächen des Regionalverbandes Saarbrücken sowie des Saarpfalz-Kreises. Es grenzt im Süden an Frankreich und im Osten an Rheinland-Pfalz und umschließt eine Fläche von 36.152 ha. Das Biosphärenreservat wurde mit der „Verordnung über das Biosphärenreservat Bliesgau“, veröffentlicht am 19.04.2007, begründet. Die Anerkennung durch die UNESCO erfolgte am 26. Mai 2009. Seither ist der Bliesgau das 14. deutsche UNESCO-Biosphärenreservat. Die Verwaltung erfolgt durch den Biosphärenzweckverband Bliesgau, welcher sich aus den 7 Kommunen Blieskastel, Mandelbachtal, Gersheim, Kleinblittersdorf, Kirkel, Homburg und St. Ingbert zusammensetzt. Dem Zweckverband gehören zudem der Saarpfalz-Kreis (SP) sowie das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes (MUV) an. Von der Stadt Homburg gehören nur die südlichen Stadtteile zum Biosphärenreservat. Kleinblittersdorf gehört seinerseits administrativ dem Regionalverband Saarbrücken an.

Abbildung 2-1:

Kommunen und Ortsteile im Biosphärenreservat Bliesgau

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2.2 Räumliche Beschreibung Prägende Elemente der Region sind insbesondere naturschutzfachlich besonders wertvolle Biotop- und Lebensraumtypen sowie – als besonderes Charakteristikum – die Vielfalt der Landschaft und der Siedlungsstrukturen mit einem Nebeneinander und Ineinandergreifen verschiedenster Groß- und Kleinstlebensräume. Das Biosphärenreservat enthält dabei das gesamte Spektrum einer Kulturlandschaft. Der städtische Verdichtungsraum sowie große Waldanteile befinden sich im Norden (z.B. die ehemals industriell geprägte Stadt St. Ingbert). Der Süden ist von ländlichen Strukturen und Offenland geprägt. Diese innige Verflechtung von Stadt und Land prägt die Region. Das Biosphärenreservat baut sich geologisch aus Buntsandsteinlagen im Norden und Muschelkalkdominierten Gebieten im Süden auf. Im Norden auf den kargen Buntsandsteinböden dominiert der Wald, im Süden ist Landwirtschaft möglich. Insgesamt verfügt das Biosphärenreservat über eine reiche Flora und Fauna mit charakteristischen Pflanzen- und Tiergesellschaften. Bedeutend sind insbesondere die Kalk-Halbtrockenrasen, die mageren Pfeifengraswiesen und die Auelandschaften entlang der Blies. 2.3 UNESCO-Biosphärenreservate Das Biosphärenreservat Bliesgau wurde 2009 durch die UNESCO als solches anerkannt. Es umfasst eine Fläche von rund 36.150 ha. Davon sind ca. 1.100 ha Kernzone und weitere etwa 7.000 ha Pflegezone. Biosphärenreservate werden von der UNESCO im Rahmen des Programms „Der Mensch und die Biosphäre“ (MAB) ausgewiesen. Die Ausweisung erfolgt anhand der international gültigen Richtlinien für UNESCO-Biosphärenreservate aus dem Jahr 1996 sowie nationaler Kriterien. Derzeit sind ca. 620 Gebiete weltweit anerkannt. In Deutschland wird das Programm durch das MAB-Komitee unter Leitung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU) betreut. Ziel ist es, Modellregionen für eine nachhaltige Entwicklung zu schaffen, in denen Natur für und mit dem Menschen gedacht wird. Dabei soll ein Schulterschluss zwischen Erhaltung des natürlichen Lebensraums auf der einen Seite und nachhaltiges Wirtschaften auf der anderen Seite begründet werden. Die UNESCO sieht in den Gebieten Modellregionen, in denen innovative Methoden entwickelt und getestet werden können. Thematisch wird seit dem „Madrider Aktionsplan“ vom April 2008 neben den Aspekten der Ökosystemdienstleistungen der Bereich Klimaschutz als wesentliche Herausforderung der Biosphärenreservate definiert. Zentrale Aufgaben der Gebiete sind daher u.a. die Sicherung ökologisch wertvoller Flächen und die Bewahrung der Biodiversität, bei gleichzeitiger Förderung des gesellschaftlichen Zusammenlebens sowie einer wirtschaftlich erfolgreichen Ressourcen-

15


nutzung. Alle Aufgaben sollen im Sinne des Modellcharakters durch Forschung, Monitoring und Bildung unterstützt werden. Als regionalen Schwerpunkt hat das Biosphärenreservat Bliesgau zusätzlich den Klimaschutz definiert. Die Reservate sind in Zonen aufgeteilt. Danach müssen mindestens 3 % der Gesamtfläche als Kernzone ausgewiesen werden. In der Kernzone sind keine (menschlichen) Eingriffe gestattet, natürliche Prozesse sollen sich dort möglichst frei entwickeln können. Um die Kernzonen herum sind möglichst Pflegezonen als Puffer anzulegen. In der Pflegezone wird die Erhaltung der Kulturlandschaft durch menschliche Nutzung angestrebt. Es können Formen der bisherigen Landnutzung ausgeübt und entwickelt werden, welche wertgebende und charakteristische Merkmale der Landschaft erhalten und entwickeln1. Nach den Kriterien des deutschen MAB-Komitees muss die Gesamtfläche der Kern- und Pflegezone mindestens 20 % des gesamten Biosphärenreservates umfassen. Die übrige Fläche (80%) wird als Entwicklungszone bezeichnet. In ihr sind grundsätzlich alle Wirtschafts- und Nutzungsformen gestattet. Die zentralen Ideen des Biosphärenreservates wie nachhaltiges Wirtschaften sowie ein tragfähiges gesellschaftliches Zusammenleben sind zu fördern. 2.4 Demographische Situation und Bevölkerungsprognose Aktuell (Stand 2013) sind im Biosphärenreservat Bliesgau 102.439 Einwohner (EW; Fortschreibung auf Basis des Zensus 2011) gemeldet. Das Gebiet weist damit eine Einwohnerdichte von 283 EW pro km² auf. Wie Tabelle 2-1 zeigt, hat die Bevölkerung in den letzten rd. 20 Jahren abgenommen, insgesamt um 8 %. Dabei sind die Entwicklungsraten je nach Kommune sehr unterschiedlich. Den stärksten Rückgang weisen die Homburger Stadtteile Einöd, Kirrberg und Wörschweiler mit fast 9 % sowie die Stadt St. Ingbert und Kleinblittersdorf mit über 11 % auf.

1

Vgl. Gesetz zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland - Saarländisches Naturschutzgesetz - (SNG)

16


Tabelle 2-1: Einwohnerzahlen des Biosphärenreservats Bliesgau in den Jahre 1990, 2000 und 2012 Fortschreibung nach Zensus 05/2011; zusätzlich 2010 (Fortschreibung nach VZ1987)

Blieskastel Gersheim Homburg2 Kirkel Kleinblittersdorf Mandelbachtal St. Ingbert

Gesamt

1990

2000

22.612 7.066 6.730 9.582 12.778 11.671 40.931

23.149 7.241 6.918 10.203 13.055 11.812 39.971

2010 21885 6836 6547 10034 12278 11394 37195

2012 nach 2012 nach Entwicklung VZ87 Zensus 2011 1990-2012 21.630 21022 -7,1 % 6.745 6683 -5,4 % 6.337 6144 -8,7 % 9.992 9949 3,8 % 12.213 11269 -11,8 % 11.229 10978 -5,9 % 36.926 36394 -11,1 %

111.370 112.349 106.171

105.072

102.439

-8,0 %

Die mögliche weitere Entwicklung der Wohnbevölkerung in den Ortschaften der Region innerhalb des Betrachtungszeitraums bis 2050 kann mit Berücksichtigung der 3. regionalen Bevölkerungsvorausberechnung auf Basis der 12. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung (Prognosezeitraum 2000 – 2060) und der Einflüsse des Zensus vom 9. Mai 2011 auf die Fortschreibung der Bevölkerungsdaten beschrieben werden. Danach ist zu prognostizieren, dass die Bevölkerung innerhalb des Biosphärenreservats Bliesgau auch zukünftig kontinuierlich abnimmt. Für die weitere Untersuchung wird der in der Tabelle 2-2 dargestellter Prognoseverlauf zugrunde gelegt. Tabelle 2-2: Prognose der Wohnbevölkerung des Biosphärenreservats Bliesgau bis ins Jahr 2050

2012 Gesamt

102.439

2020

2030

2040

2050

96.800

90.200

83.100

75.400

Prognose 2012-2050 -26,4 %

Nach den Studienergebnissen der Bertelsmann Stiftung3 zeichnet sich für alle Kommunen in der Region zwischen 2006 und 2025 ein sehr starker Bevölkerungsrückgang ab. Die kennzeichnenden Merkmale sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst.

2

Jeweils nur Teile der Stadt Homburg, die sich im Biosphärenreservat befinden - Einöd, Kirrberg und Wörschweiler

3

www.wegweiser-kommune.de

17


Tabelle 2-3: Entwicklungssituation der Kommunen im Biosphärenreservat

Einordnung

Kennzeichnung

Blieskastel

Typ 5: Städte und Gemeinden in strukturschwachen ländlichen Räumen

starke Veränderung der Altersstruktur mit deutlicher Zunahme der über 65Jährigen bei gleichzeitiger Abnahme der unter 18-Jährigen

Gersheim

Typ 5: Städte und Gemeinden in strukturschwachen ländlichen Räumen

überdurchschnittlicher Anstieg der über 65-Jährigen und unterdurchschnittliche Kaufkraft der Wohnbevölkerung

Homburg4

Typ 6: Mittelgroße Kommunen geringer Dynamik im Umland von Zentren und im ländlichen Raum

überdurchschnittlich hoher Anteil an Hochqualifizierten sowohl am Wohnort als auch Arbeitsort bei jedoch sehr geringem Anteil der unter 18-Jährigen und reduzierter Kaufkraft

Kirkel

Typ 6: Mittelgroße Kommunen geringer Dynamik im Umland von Zentrum und im ländlichen Raum

erhöhter Anteil der Hochqualifizierten am Wohnort (Umfeld von Homburg und Saarbrücken) sowie leicht erhöhter Anteil der über 65-Jährigen und unterdurchschnittlicher Anteil der unter 18Jährigen

Kleinblittersdorf Typ 8: Alternde kleine leicht überdurchschnittliche Kaufkraft Kommunen mit Anpas- bei gleichzeitig erhöhtem Anteil Hochsungsdruck qualifizierter am Wohnort im Umland von Saarbrücken Mandelbachtal

Typ 5: Städte und Gemeinden in strukturschwachen ländlichen Räumen

sehr hohe Überalterung mit über 65Jährigen, aber auch überdurchschnittlicher Anteil der Hochqualifizierten am Wohnort

St. Ingbert

Typ 6: Mittelgroße Kommunen geringer Dynamik im Umland von Zentrum und im ländlichen Raum

überdurchschnittlich hohe Einwohnerdichte bei gleichzeitig erhöhtem Anteil der über 65-Jährigen und reduziertem Anteil der unter 18-Jährigen

Aus dem Blickwinkel des demografischen Wandels, der auch die Biosphärenkommunen erfasst hat, werden neben dem anzunehmenden natürlichen Bevölkerungsrück18


gang und der fehlenden Kompensation durch Zuzüge auch die Verschiebung der Altersgruppenanteile und die verstärkte Alterung der Wohnbevölkerung entscheidenden Einfluss auf die betrachtete Entwicklung der Klimaschutzfaktoren haben. 2.5

Sozial- und Wirtschaftsstruktur

Aus der Beschäftigtenstatistik der Bundesanstalt für Arbeit und den Veröffentlichungen des statistischen Landesamtes können die Angaben zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigen für den zurückliegenden Entwicklungszeitraum von 2000 bis 2012 übernommen werden. Diese machen den Großteil der erwerbstätigen Personen aus. Gemeinsam mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bilden Beamte die Gruppe der abhängig Beschäftigten. Informationen zu Beamten im kommunalen und Landesdienst liegen für das Jahr 2010 aus der Personalstandstatistik vor. Im Biosphärenreservat haben Beamte einen Anteil von 5,8 % an allen abhängig Beschäftigten am Wohnort und von 6,7 % bezogen auf den Arbeitsort. Der Anteil der Freiberufler und Selbstständigen kann aus der Statistik nicht exakt bestimmt werden. Zwischen 2000 und 2012 ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort in der Region um rd. 2 % gestiegen. Hierbei ist eine unterschiedliche Entwicklung im Kommunenvergleich festzustellen. Während sich in Kirkel und St. Ingbert sowie Mandelbachtal die Zahl der Beschäftigten am Wohnort um mindestens 6 % erhöht hat, ist die Beschäftigtenzahl am Wohnort in Blieskastel und Kleinblittersdorf um mindestens 8 % zurückgegangen. Im gleichen Zeitraum ist das Arbeitsplatzangebot um 7 % auf 34.710 Arbeitsplätze (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort) gestiegen. Die stärksten Zunahmen verzeichnen Kirkel und Mandelbachtal mit über 10 % und Blieskastel und St. Ingbert mit mehr als 5 % Wachstum des Arbeitsplatzangebots. Einen hohen Einpendlerüberschuss weisen die für den Berufspendlerverkehr des Biosphärenreservats Bliesgau aufgrund des vielseitigen Arbeitsplatzangebotes attraktiven Zielorte St. Ingbert und Homburg auf. In Homburg ist die Zahl der Arbeitsplätze mehr als doppelt so hoch wie die Zahl der in Homburg wohnenden Beschäftigten. Die übrigen Kommunen weisen einen negativen Arbeitsplatzsaldo auf. Damit verbunden sind starke Auspendlerströme, die überwiegend mit dem Pkw ausgeführt werden.

4

Jeweils nur Teile der Stadt Homburg, die sich im Biosphärenreservat befinden - Einöd, Kirrberg und Wörschweiler

19


Tabelle 2-4: Entwicklung des Arbeitsplatzangebotes und des Pendlerverkehrs im Biosphärenreservat

Blieskastel Gersheim Homburg5 Kirkel Kleinblittersdorf Mandelbachtal St. Ingbert Gesamt

svpB 2000 4329 903 4479 3211 3121 982 15395 32420

svpB 2010 4413 905 4444 3768 3145 1209 15636

abhB 2010 4678 962 4563 3829 3223 1258 16167

33520

34680

svpB Entwicklung 2012 2000-2012 4872 12,5 % 931 3,1 % -1,1 % 4429 3803 18,4 % 3154 1,1 % 1215 23,7 % 16306 5,9 % 34710

7,1 %

svpB = sozialversicherungspflichtig Beschäftige; abhB = svpB und Beamte insgesamt

5

Jeweils nur Teile der Stadt Homburg, die sich im Biosphärenreservat befinden - Einöd, Kirrberg und Wörschweiler

20


3 Bestandsanalyse 3.1 Grundversorgung Die räumliche Verteilung und wirtschaftsstrukturelle Entwicklung der Kommunen und ihrer Ortsteile innerhalb des Biosphärenreservats, die geringe Wohnbevölkerungsund Arbeitsplatzdichte außerhalb der mittelzentralen Versorgungsorte Blieskastel, Homburg und St. Ingbert, der kontinuierliche Bevölkerungsrückgang in den Kommunen und Ortsteilen am südlichen Rand des Biosphärenreservats und die Bedürfnisse der verkehrstechnischen Erschließung haben dazu geführt, dass eine optimierte Umsetzung aller Mobilitätswünsche schwierig war und ist. Als wichtiger Auslöser für eine regionale Mobilitätsnachfrage wird daher nachfolgend ein Blick auf die Versorgungsstruktur für Güter und Dienstleistungen des täglichen Bedarfes gerichtet. Nahversorgung der Kommunen und ihrer Ortsteile Durch die funktionalen Zusammenhänge zwischen räumlich getrennten Wohn-, Arbeitsplatz-, Schul-, Einkaufs- und Freizeitstandorten kam es in der Vergangenheit zu einer massiven Ausrichtung auf das Auto, mit dem die alltäglichen Wege in einem vertretbaren Zeitaufwand zurückgelegt werden konnten. Begünstigt wurde diese Entwicklung durch das vergleichsweise dichte Straßennetz in der Region. Im Kontext dazu kam es zum Rückzug der Grundversorgungseinrichtungen aus der Fläche und deren Konzentration auf wenige (zentrale) und mit dem Auto gut erreichbare Standorte. Die Möglichkeit zur Nahversorgung ist bei einer Vielzahl der Ortsteile heute nicht mehr gesichert oder fehlt gänzlich. Die skizzierte Entwicklung ist aus dem Blickwinkel des Klimaschutzes zumindest als bedenklich anzusehen. Nach dem Landesentwicklungsplan (LEP) Siedlung aus dem Jahr 2006 besitzen alle Gemeindehauptorte im Saarland mindestens die zentralörtliche Funktion eines Grundzentrums für die Ortsteile in ihrem Nahbereich (MUV, 2006). Im Biosphärenreservat sind dies neben den Mittelzentren noch die Hauptorte der Gemeinden Gersheim, Kirkel, Kleinblittersdorf und Mandelbachtal. Die Grund- und Mittelzentren sollen nach Möglichkeit durch (leistungsfähige) ÖPNV-Verbindungen angebunden sein. Im ländlichen Raum besteht jedoch das Problem, einen Mindeststandard der Versorgung zu sichern und gleichzeitig eine ausreichende Nutzung der geschaffenen Angebote z.B. im ÖPNV zu erreichen. Dieser Anspruch setzt eine Bündelung von Infrastruktureinrichtungen und eine räumliche Konzentration von Versorgungsangeboten voraus. Eine wohnortnahe Grundversorgung ohne Auto (Nahversorgung und klimaschonende Mobilität) erhält vor diesem Hintergrund eine besondere Bedeutung. Der noch gültige LEP

21


Siedlung nimmt diese Entwicklung zur Kenntnis, ohne jedoch Handlungshinweise im Sinne einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung zu geben.6 Die ausgewiesenen Mittelzentren Blieskastel, Homburg und St. Ingbert übernehmen die Versorgung der zugehörigen Grundzentren und deren Nahbereiche mit höherwertigen Gütern und Dienstleistungen. Sie sind im motorisierten Individualverkehr gut erreichbar und bieten ein ausreichendes Parkraumangebot für das Abstellen der Pkw. Im ÖPNV-Linienverkehr sind Homburg und St. Ingbert gut erschlossen und besitzen ein zusätzliches Stadtbusangebot. Blieskastel liegt an einem Verknüpfungspunkt von regionalen und Kreisbuslinien. Eine Nahversorgung „ohne Autofahrt“ auf Ortsteilebene ist nach der aktuellen Analyse für 29 % der Gesamtbevölkerung des Biosphärenreservats nicht oder nur eingeschränkt möglich. Betroffen davon sind 29 von 43 Ortsteilen (67 % der Ortsteile; ohne Mandelbachtal). Die Bewohner dieser Ortsbereiche ohne ausreichende Grundversorgung können ihren täglichen Bedarf an Gütern und Dienstleistungen nur in den benachbarten Grund- und Mittelzentren decken. In 8 Ortsbereichen (19 %) besteht eine gut bis sehr gute Versorgungsdichte für 55 % der Wohnbevölkerung im Biosphärenreservat. Medizinische Versorgung In den Kommunen des Biosphärenreservats besteht eine Vielzahl leistungsfähiger Einrichtungen zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Diese reichen von der Grundversorgung der Bevölkerung durch Allgemeinmediziner und Hausärzte über Fachärzte bis hin zu Kliniken und Krankenhäusern in St. Ingbert, Homburg und Blieskastel. Die Arztpraxen konzentrieren sich hierbei auf die Hauptorte der Kommunen Blieskastel, Gersheim und Kleinblittersdorf. Ohne medizinische Versorgung im Nahbereich (ohne Auto) ist die überwiegende Zahl der Ortsteile in Gersheim und Blieskastel. In Kirkel finden sich Arztpraxen in allen Ortsteilen. Aus der eingeschränkten bzw. fehlenden Versorgung mit medizinischen Dienstleistungen resultiert eine wachsende Verkehrserzeugung für die Befriedigung der Versorgungsbedürfnisse. Die Mehrzahl der Fahrten wird hierbei im motorisierten Individualverkehr zurückgelegt. Von überregionaler Bedeutung sind die Universitätsklinik in Homburg und die Kurkliniken in Blieskastel-Lautzkirchen. Apotheken sowie Sozial- und Krankenpflegedienste sind flächenhaft verteilt.

6

Aufgrund der ständig wachsenden Mobilität der Bevölkerung und eines damit verbundenen vergrößerten Aktionsradius lockert sich im Bereich des Konsums die Standortbindung zugunsten einer Mehrfachorientierung, d.h. die Frage der Erreichbarkeit verliert, zumindest für die mobile Bevölkerung, an Bedeutung. Die Versorgungsaufgabe tritt dadurch in den Hintergrund.“ LEP Siedlung, Amtsblatt des Saarlandes vom 14. Juli 2006, S. 970

22


Kinderbetreuung und Schulangebot Für die Kinderbetreuung stehen in der Region 35 Kindertagesstätten zur Verfügung. Neben kommunalen Einrichtungen bieten auch kirchliche Kindergärten und Kitas Betreuungs- und Krippenplätze anbieten. Das Schulangebot ist in den Primärbereich (Grundschule) und den Sekundärbereich (Erweiterte Realschule, Gymnasium, Gesamt- bzw. Gemeinschaftsschule, Sonderschule, berufsbildende Schule) sowie den sonstigen Bildungseinrichtungen (Volkshochschule, Musikschule, Schule für Lernbehinderte u.a.) zu unterscheiden. Die schulischen Bildungseinrichtungen werden von den Kommunen (überwiegend Grundschulen) und dem Saarpfalz-Kreis (überwiegend Erweiterte Realschulen, Gymnasien) sowie privaten Trägern getragen. Die Gymnasien und erweiterten Realschulen konzentrieren sich auf die Hauptorte der Mittelzentren Blieskastel, Homburg und St. Ingbert. Grundschulen befinden sich in den Gersheimer Ortsteilen Reinheim und Medelsheim, in Blieskastel in den Ortsteilen Altheim, Blickweiler, Breitfurt, Lautzkirchen, Niederwürzbach und Blieskastel-Mitte, in Kirkel-Neuhäusel und Limbach sowie in St. Ingbert im Hauptort und den Stadtteilen Hassel, Oberwürzbach und Rentrisch. Nach diesem Informationsstand müssen die Grundschüler aus 7 von 15 Ortsteilen der Stadt Blieskastel und aus 9 von 11 Ortsteilen der Gemeinde Gersheim eine Schuleinrichtung außerhalb ihres Wohnortes besuchen. Für den Schulweg bestehen Busangebote. Der Besuch einer weiterführenden Schule erfordert zwangsläufig die Fahrt zum Schulort. Für diese können unterschiedliche Verkehrsmittel genutzt werden: Bus, Fahrrad, Auto oder Elternbringdienst, je nach Verfügbarkeit eines Fahrzeuges und Führerscheinalter der Schüler. Freizeitangebot und Tourismus Die Freizeitmöglichkeiten sind im Biosphärenreservat im Bereich naturnaher und gesundheitsorientierter Freizeiteinrichtungen und Kulturangebote relativ differenziert. Diese reichen von Wanderrouten und Premium-Wanderwegen über Radtouren und eVelo-Touren bis zu den Sehenswürdigkeiten entlang der Barockstraße SaarPfalz und der Saarland-Therme in Rilchingen-Hanweiler. Die Ausflugs- und Freizeitziele verteilen sich über das gesamte Biosphärenreservat. Ein Großteil der Ziele ist auch mit dem ÖPNV zu erreichen. Im Rahmen der Projekte „Biosphäre erfahren“7 und „Fahrtziel Natur“8 erfolgte in der jüngeren Vergangenheit in enger Orientierung auf die Belange des Biosphärenreservates eine verstärkte Ausrichtung des ÖPNV-Linien- und Fahrtenangebotes auf die Mobilitätswünsche im Freizeit- und Tourismusverkehr. Teilweise werden dabei auch grenzüberschreitende ÖPNV-Verbindungen entwickelt. Damit wird bereits ein wichtiger Beitrag zu einem „sanften Tourismus“ geleistet. Mehrheitlich werden 7

Nähere Informationen unter: http://www.blieskastel.de/documents/blk_radtouren_2012_neu.pdf

8

Aktion der Deutschen Bahn, nähere Informationen unter: http://www.bahn.de/regional/view/fzn/bliesgau/ueb_bliesgau.shtml

23


die Fahrten im Tourismus und im Freizeitbereich jedoch noch mit dem Auto durchgeführt. 3.2 Stromversorgung Das Stromnetz im Biosphärenreservat wird von sechs Netzbetreibern betreut. Dabei handelt es sich um die Stadtwerke Bliestal GmbH, die Stadtwerke Homburg GmbH, die Stadtwerke St. Ingbert GmbH, die Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH, die Gemeindewerke Kirkel GmbH und die energis-Netzgesellschaft mbH. Diese Netzbetreiber haben häufig einen räumlichen Zuschnitt auf die Kommunalgrenzen. Kleinblittersdorf und Mandelbachtal werden von unterschiedlichen Netzbetreibern versorgt. Nach Angaben der Netzbetreiber lag der Stromverbrauch im Biosphärenreservat im Jahr 2012 bei circa 497 GWh. Der größte Verbraucher mit 59 % ist dabei die Industrie9, die ihren räumlichen Schwerpunkt in Sankt Ingbert hat. Die privaten Haushalte verbrauchen 38 % des Stroms und die Öffentliche Hand ist für 3 % des Stromkonsums verantwortlich. Abbildung 3-1 zeigt die Aufteilung des Stromverbrauchs im Jahr 2012 nach Sektoren.

Private Haushalte 38%

Industrie und Gewerbe 59%

Öffentliche Hand 3%

Abbildung 3-1:

9

Anteile am Strombedarf in 2012 nach Sektoren

Keine Angaben zum Gewerbe- und Industrieverbrauch der drei Ortsteile Homburg

24


Dieser Strombedarf wird derzeit mit einem vergleichsweise geringen bilanziellen Anteil von 9,5 % aus regionalen erneuerbaren Energien der Biosphäre bereitgestellt. In 2012 wurde dabei insgesamt 47.600 MWh erneuerbarer Strom ins Netz eingespeist, der größte Anteil davon durch Sonnenenergie mittels Photovoltaik (vgl. Abbildung 3-2).

Windkraft Wasserkraft Solar Biomasse 0

5.000

10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.000 40.000 45.000 MWh /a EEG-Strom

Abbildung 3-2:

Erneuerbare Stromeinspeisung in 2012 im Biosphärenreservat nach Energieträger

Insgesamt sind erneuerbare Energieanlagen mit einer Leistung von 41.500 kW installiert. In den einzelnen Kommunen des Biosphärenreservats stellt sich die Situation je nach räumlicher Ausstattung und geografischer Lage sehr unterschiedlich dar. So wird beispielsweise in Kirkel und Kleinblittersdorf ausschließlich Solarstrom produziert. Hingegen speist Gersheim auch signifikante Mengen an Wasserstrom ins Netz. Einen Überblick zur erneuerbaren Energieerzeugung gibt Tabelle 3-1.

25


Tabelle 3-1: Übersicht über die bisher installierten Anlagen zur Bereitstellung erneuerbarer Energien im Strombereich [angepasst nach DGS 2013]

Blieskastel

Nennleistung [kWp_el]

Einspeisung [MWh/a]

10.215,0

12.379

Solar

9.400,0

9.373

Wasserkraft

565,0

2.600

Windkraft

250,0

406

330,0

2.929

Solar

140,0

1.435

Biomasse

190,0

1.494

4.896,4

7.129,0

Solar

4.356,4

4.729

Wasserkraft

540,0 4.735,7

2.400 4.621

Solar

4.735,7

4.621

3.320,5

2.801

3.320,5

2.801

10

Homburg

Gersheim

Kirkel Kleinblittersdorf Solar Mandelbachtal

8.349,3

8.173

Solar

8.341,8

8.172

Wasserkraft

7,5

1

9.691,5

9.638

St. Ingbert Biomasse

50,0

Solar Gesamt

9.641,5

9.638

41.538,4

47.670

Im Vergleich dazu werden im Saarland bezogen auf den Stromverbrauch 14 % aus erneuerbaren Energien ins Netz eingespeist. In Deutschland sind es sogar bereits 23 %. Nach den Zielvorgaben der Bundesregierung Deutschland im EEG (2012) sollen 35 % des Stromes bis 2020 aus erneuerbaren Energien bereitgestellt werden. 3.3 Wärmeversorgung Der klimabereinigte Wärmeverbrauch des Biosphärenreservates Bliesgau belief sich im Jahr 2012 auf überschlägig 2.200 GWh11. Er verteilt sich zu großen Teilen auf die Privaten Haushalte und die Industrie. Die kommunalen Verbräuche (öffentliche Liegenschaften) sind dagegen in der Gesamtbilanz von untergeordneter Bedeutung.

10

Jeweils nur Teile der Stadt Homburg, die sich im Biosphärenreservat befinden - Einöd, Kirrberg und Wörschweiler

11

Summe aus Bedarf an privater Hauswärme (Grundlage Wohnfläche, Wärmebedarf) Industriewärme sowie kommunale Liegenschaften

26


Wirtschaft 38% Private Haushalte 58%

Kommune 4%

Abbildung 3-3:

Anteile am Wärmebedarf in 2012 nach Sektoren

Die Wärmeversorgung wird größtenteils aus fossilen Energieträgern bereitgestellt. So befinden sich neben Gas und Öl, teilweise auch Nah- und Fernwärme und Elektroheizungen (Nachtspeicheröfen) im Einsatz. Fernwärme wird vornehmlich in Kleinblittersdorf und St. Ingbert genutzt. Bis auf einige Teilbereiche am Rande des Biosphärenreservats ist das Gebiet mit Gasleitungen erschlossen. Die Wärmebereitstellung auf Basis Erneuerbarer Energien kann über die Informationen zu geförderten Anlagen im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP) des Bundes näherungsweise abgeschätzt werden. Das MAP besteht seit dem Jahr 2001 und fördert seither Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse, Solarthermieanlagen sowie effiziente Wärmepumpen. Die Daten für Feuerungsanlagen sind dabei dem Onlineportal „biomasseatlas.de“, die Daten für Solarkollektoren dem Portal „solaratlas.de“ entnommen. Im Bereich der geothermischen Anlagen (oberflächennahe Geothermie mit Wärmepumpe) werden die Daten des Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) für das Saarland zugrunde gelegt (Tabelle 3-2). Im Hinblick auf Altbestände und nicht geförderte Anlagen wird im Biomasse-Bereich der Anlagenbestand insbesondere für Kleinanlagen unter zusätzlicher Berücksichtigung empirischer Erfahrungen12 des Internationalen Instituts für Wald und Holz NRW hergeleitet.

12

Hier insbesondere Untersuchungen für NRW; für das Saarland liegen mangels belastbarer Angaben der Schornsteinfeger keine entsprechenden Daten vor.

27


Tabelle 3-2: Derzeitiger Ausbau der erneuerbaren Wärmeerzeugung im Biosphärenreservat Wärmeerzeuger Solarkollektoren Wärmepumpen Biomasse-Zentralheizungen Biomasse-Einzelfeuerstätten Gesamt

Fläche, Leistung, Anzahl

Jahreswärmeertrag

14.670 m² 1.100 kW 9.900 kW16 10.690 Stk18

6,01 GWh13 2,75 GWh14,15 21,45 GWh17 32,07 GWh19 62,28 GWh

Insgesamt werden danach 3 % des hochgerechneten Wärmeverbrauchs aus Erneuerbaren Energien bereitgestellt (vgl. Abbildung 3-4). In Deutschland werden - als Vergleichswert - aktuell ca. 10% der Wärme aus erneuerbaren Quellen gewonnen. Der bundesdeutsche Zielwert gemäß EEWärmeG liegt für 2020 bei 14%.

Abbildung 3-4:

Wärmeverbrauch in 2012

13

Daten gemäß BAfA - bei einem spezifischen Jahreswärmeertrag von 410 kWh/m²/a

14

Daten gemäß LUA - bei einer Volllaststundenzahl von 2.500 h

15

dies entspricht einem Jahresstromverbrauch von 8.390.000 kWh bei einer Jahresarbeitszahl von 3,05 gemäß den Angaben der Leitstudie 2010 des BMU

16

Daten gemäß BAfA zzgl. des 880 kW-Biomasseheizwerkes der Stadtwerke IGB; da Scheitholz-Zentralheizungen in den vergangen Jahren jedoch nicht durchgängig gefördert wurden, wird gemäß den Angaben des Internationalen Instituts für Wald und Holz NRW von einem Verhältnis von +10 % Scheitholz-Zentralheizung (SH-ZH) pro MAP geförderter SH-ZH ausgegangen. 17

bei einer Volllaststundenzahl von 2.000

18

Hochrechnung ausgehend von einem Verhältnis von 0,1 Einzelfeuerstätten pro Einwohner gemäß den Untersuchungen des Internationalen Instituts für Wald und Holz NRW 19

bei einer Nutzung von 1,5 rm Buche pro Jahr und EFS und einem spezifischen Wärmeertrag von 2.000 kWh/rm

28


3.4 Kommunale Liegenschaften Die Kommune ist mit 3% am Stromverbrauch und 4 % am Wärmeverbrauch beteiligt. Diese geringen Anteile sind dennoch nicht vernachlässigbar, da gerade von den Kommunen eine Vorbildfunktion und durch die Nutzer dieser Gebäude eine Multiplikatorenwirkung ausgeht. Daher wurden die Energieverbräuche der kommunalen Gebäude näher betrachtet. Um die Energieverbräuche und Emissionen in den kommunalen Liegenschaften vergleichbar zu gestalten, wurden Informationen zu den Verbrauchsdaten, der Beheizungsstruktur und der Nutzung der kommunalen Gebäude erhoben. In fünf von sechs Kommunen liegen die Daten weitestgehend vor, davon bei zwei Kommunen überwiegend durch bereits vorhandene Klimaschutzteilkonzepte (FKZ 03KS0547 Teilkonzept Kleinblittersdorf mit Schwerpunkt Anlagentechnik, FKZ 03KS0312 Teilkonzept Gebäude des Saarpfalz Kreis). Die Daten wurden für jede Kommune in Tabellen aufbereitet und mittels übertrag- sowie vergleichbaren Kennwerten dargestellt. Die Vergleichskennwerte wurden dabei der „Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchskennwerte und Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand“ des ehemaligen Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 30.07.2009 entnommen. Die Vergleichswerte beziehen sich alle auf die Energieeinsparverordnung 2009. Die im Untersuchungsraum ermittelten Kennwerte wurden in der Folge mit Ampelfarben und Zeichen bewertet. Dabei wurden alle Kennwerte mit einer Abweichung von bis zu 10% über dem Vergleichswert mit grün, bis 50% über dem Vergleichswert mit gelb und alle darüber liegende Werte mit rot unterlegt.

Kommunale Gebäude

Kennwert Strom (Mittelwert ENEV / realen Verbrauch)

Mittelwert in Kennwert Wärme Mittelwert in kWh/qm*a kWh/qm*a (Mittelwert ENEV / (Vergleichswert BMVBS (Vergleichswert realen Verbrauch nach EnEV 2009 Bereich BMVBS nach EnEV witterungsbereinigt) Wärme) 2009 Bereich Strom)

Rathaus

1,41

20

0,81

80

Feuerwehrgerätehaus Feuerwehrgerätehaus Feuerwehrgerätehaus

0,68 0,97 2,75

20 20 20

1,90 1,61 1,87

100 100 100

Schule Schule Schule Schule Schule

1,26 0,98 3,11 1,36 3,05

10 10 10 10 10

0,57 1,58 0,85 1,27 1,85

105 105 105 105 105

Museum Museum

0,73 1,37

30 40

0,83 -

135 75

Abbildung 3-5:

Auszug aus Datenaufnahme & Kennwertbildung Kommunale Gebäude (grün: < 10 % des Vergleichswert; gelb: < 50 % Vergleichswert, rot: > 50 % Vergleichswert)

29


Die damit vorliegende Bewertungsmatrix soll den Kommunen als fortschreibbare Grundlage für ein, im Idealfall interkommunales, Energiecontrolling dienen. Als Grundlage für ein zukünftiges Energiecontrolling im Biosphärenreservat Bliesgau wurde das fortschreibbare „Begleitpapier zum Aufbau eines Interkommunalen Energiecontrolling der Kommunen des Biosphärenreservates Bliesgau + evtl. angrenzender Kommunen (EncoBB)“ erstellt. Weiterhin wurde pro Kommune ein Gebäude, welches von den Kommunen ausgewählt werden sollte, in einer detaillierten Form energetisch bewertet. Die in diesem Zusammenhang letztendlich ausgewählten Gebäude der Kommunen sind: •

Rathaus Gersheim,

Turnhalle Bliesransbach (Kleinblittersdorf),

Rischbachschule (mit Sporthalle und Schwimmbad) St. Ingbert,

Burghalle Kirkel und

Kindergarten Niederwürzbach (Blieskastel)

Schule Einöd (Homburg)

3.5 Mobilität und Verkehr Unter den Flächenländern der Bundesrepublik Deutschland weist das Saarland den höchsten Motorisierungsgrad mit Pkw auf. Je 1.000 Einwohner sind im Jahr 2011 im Saarland 587 Pkw20 zugelassen. Die Kfz-Dichte21 zeigt mit 693 Kfz/1.000 EW den zweithöchsten Wert nach Bayern (711 Kfz/1.000 EW). Bundesweit wird eine KfzDichte von 632 Kfz/1.000 EW und eine Pkw-Dichte von 525 Pkw/1.000 EW erreicht. Die Tendenz ist sowohl im Saarland als auch in Deutschland insgesamt weiterhin steigend. Aufgrund der veränderten Erhebungsmethodik sind ab 2008 die Kfz-Bestandszahlen und die Dichtewerte nicht direkt mit den Werten bis 2008 zu vergleichen. Bei den Lkw-Zulassungen scheint in den letzten Jahren eine Beruhigung eingetreten zu sein. Nach dem Höchststand von 34.410 Lkw im Jahr 2002 ist der Bestand auf rund 32.000 Lkw im Jahr 2008 im Saarland gesunken.

20

Pkw: Personenkraftwagen

21

Kfz: Kraftfahrzeug; im Vergleich zu Pkw zählen hierzu auch Lkw, Bus, Zugmaschinen, etc.

30


Tabelle 3-3: Entwicklung der Kfz- und Pkw-Dichte im Biosphärenreservat22

Kfz-Dichte 2010

2012

Pkw-Dichte 2010

2012

Blieskastel Gersheim Homburg23 Kirkel Kleinblittersdorf Mandelbachtal St. Ingbert

760 774 624 802 652 791 703

781 788 633 818 660 812 711

633 623 539 679 544 646 614

651 634 544 693 550 658 619

Gesamt

725

754

613

636

Die einzelnen Kommunen des Biosphärenreservates Bliesgau weisen unterschiedliche Kennziffern zur Motorisierung auf. Während Homburg und Kleinblittersdorf im Zusammenhang mit einer vergleichsweise guten ÖPNV-Erschließung eine unterdurchschnittliche Pkw-Motorisierung aufweisen, liegt in den Kommunen ohne ein qualitativ vergleichbares ÖPNV-Angebot die Pkw-Dichte noch deutlich über dem bereits sehr hohen Landesdurchschnitt. Überraschend hoch ist der Wert der Pkw-Motorisierung in der Stadt St. Ingbert, obwohl dort ein funktionierendes Stadtbussystem installiert ist. Die kontinuierliche Erhöhung der Kfz- und Pkw-Dichte ist auch in direkter Abhängigkeit von den sinkenden Einwohnerzahlen zu betrachten. Hier hat die Pkw-Motorisierung von 2005 bis 2012 (nach eigenen Berechnungen zur Berücksichtigung der Umstellung in der Kfz-Bestandsstatistik) um rd. 12 % zugenommen. Für die Zukunft ist anzunehmen, dass das Wachstum des Kfz-Bestands (durch den sich abzeichnenden Trend niedriger Zulassungsraten) sich abschwächt und im Zusammenhang mit einer weiteren Bevölkerungsabnahme daraus sinkende Energieverbräuche und CO2-Emissionen resultieren können. Seit 1990 haben sich neben der Motorisierung (Kfz-Bestand und Kfz-Dichte) bei weitgehend konstanten mittleren Wegelängen auch das Straßenverkehrsaufkommen und die Verkehrs- bzw. Transportleistung (insbesondere von schweren Fahrzeugen) kontinuierlich erhöht. Für ausgewählte Abschnitte des klassifizierten Straßennetzes innerhalb des Biosphärenreservats sind die Verkehrsbelastungen über den Entwicklungszeitraum von 1990 bis 2010 in der folgenden Tabelle zusammengestellt. Die Belastungsdaten wurden aus den veröffentlichten Verkehrsmengenkarten des Saarlandes übernommen.

22

In der Kfz-Bestandsstatistik werden ab 2008 nur noch angemeldete Fahrzeuge ohne vorübergehend stillgelegte Fahrzeuge ausgewiesen 23

Jeweils nur Teile der Stadt Homburg, die sich im Biosphärenreservat befinden - Einöd, Kirrberg und Wörschweiler

31


Tabelle 3-4: Entwicklung der Kfz-Belastung auf Abschnitten des klassifizierten Straßennetzes

Abschnitt 1990

2000

2010

564

795

876

Assweiler

5.511

7.073

Bierbach

6.088

Bliesk. Mitte Breitfurt

Verände- Veränderung rung 1990-2010 2000-2010

Blieskastel

-

Altheim

-

Gersheim Mitte

-

Einöd

6.308

55,3% 14,5%

-10,82%

7.462

5.760

-5,4%

-22,81%

9.268

9.108

11.558

25,7%

26,90%

5.404

6.285

4.831

-10,6%

-23,13%

970

562

494

-49,0%

-12,10%

7.449

8.788

7.022

-5,73%

-20,10%

13.475

13.734

15.160

12,5%

10,38%

2.704

3.886

2.798

3,5%

-28,00%

Medelsheim

812

1.143

1.004

23,6%

-12,16%

Rubenheim

2.528

2.778

2.196

13,1%

-20,95%

627

1.069

845

34,7%

-20,95%

10.489

12.109

12.024

14,6%

-0,70%

Kirrberg

2.571

3.176

3.304

28,5%

4,03%

-

Kirkel-Neuhäusel

7.702

9.622

9.693

25,9%

0,74%

6.807

7.559

6.642

-2,4%

-12,13%

-

Bliesransbach

6.490

5.733

5.877

-9,4%

2,51%

Kleinblitterdorf

k. A.

11.251

12.776

13,5%

13,55%

Rilchingen-Hanweiler St. Ingbert

7.742

11.673

9.391

21,3%

-19,55%

-

Hassel

6.005

7.430

6.497

8,2%

-12,56%

Oberwürzbach

6.077

4.764

4.665

-23,2%

-2,08%

Rohrbach

10.879

9.191

9.753

-10,4%

6,11%

St. Ingbert Mitte

13.483

8.490

7.268

-46,1%

-14,39%

Brenschelbach Niederwürzbach

Webenheim Gersheim

Walsheim Homburg

10,19%

Kirkel Limbach Kleinblittersdorf

Seit 1990 haben sich die DTV-Belastungen (durchschnittliche Tagesverkehrsstärken in Kfz/24h) auf den betrachteten Abschnitten des klassifizierten Straßennetzes innerhalb des Biosphärenreservates nicht einheitlich entwickelt. Während im Bereich der Stadt St. Ingbert auf den Streckenabschnitten eine deutliche Belastungsabnahme beobachtet wurde und in Gersheim die DTV-Werte im Durchschnitt nur schwach zunahmen, sind im Bereich Kleinblittersdorf, Homburg und Kirkel Belastungsanstiege von 32


bis zu 20 % auf den betrachteten Abschnitten festzustellen. Im Durchschnitt nahm das Verkehrsaufkommen im klassifizierten Straßennetz außerhalb der Autobahnen jedoch nur um 3 % zu. Währenddessen stagniert aktuell in der Regel das Bedienungsangebot im öffentlichen Personenverkehr oder wird aus wirtschaftlichen Gründen – z.B. im Sinne einer Fahrplan-Ausdünnung - sogar zurückgenommen. Veränderungen des aktuellen Angebotes werden derzeit auch im Saarpfalz-Kreis geplant. Neue nachfragewirksame ÖPNV-Angebote sind vor dem Hintergrund der kommunalen Haushalts- und Finanzsituation eher die Ausnahme. Entlang der oberen Saar ist mit der Betriebsaufnahme der Saarbahn auf der Bahnstrecke Saargemünd – Brebach ein getaktetes schienengebundenes Nahverkehrsangebot entwickelt worden, das einen hohen Attraktivitätswert besitzt und Kleinblittersdorf nach Saarbrücken (als Oberzentrum und als Verknüpfungspunkt mit dem Schienenfernverkehr) anbindet. Die auf die Saarbahn abgestimmten Buslinien als Zu- und Abbringer verbinden die Ortsteile von Kleinblittersdorf mit dem Hauptort und den Verknüpfungspunkten zur Saarbahn in Kleinblittersdorf und Rilchingen-Hanweiler.

Abbildung 3-6:

Liniennetzplan des ÖPNV-Angebots im Biosphärenreservat Bliesgau (Bildquelle: DB Bahn / Saar-Pfalz-Bus)

33


Die räumliche Erschließungsleistung des ÖPNV im Biosphärenreservat ist aufgrund der Verteilung der Haltestellen und Bahnstationen als komfortabel einzustufen. Nahezu alle Siedlungsbereiche werden in einem 500 m Radius um die Haltestellenstandorte der Buslinien erschlossen. Entlang der Schienenstrecken Saarbrücken – Homburg und St. Ingbert – Einöd sowie Saargemünd – Saarbrücken wird die Erschließungswirkung durch das Bahn- bzw. Stadtbahnangebot komplettiert. Die Möglichkeiten zur Bildung intermodaler Fahrtketten auf der Basis einer Fahrradmitnahme im Bus sind derzeit noch limitiert. Dies resultiert auch aus einer eher monomodalen Betrachtung der beiden Verkehrsmittel Rad und Bus im Freizeit- und Tourismusverkehr. Attraktive Lösungen für die Kombination von Fahrrad und Bus in Form von Bike+Ride oder Fahrradmitnahme sind noch zu entwickeln und könnten Impulsverstärker für den autoarmen Tourismus werden. Ein Großteil der klimarelevanten CO2-Belastungen entsteht jedoch in der Region im Alltags- und Berufspendlerverkehr. Hier fehlt z.B. eine bessere Ausrichtung des Fahrtenangebotes auf die zeitlichen Vorgaben der großen Produktionsbetriebe im Norden von Homburg und eine günstigere Anpassung des Fahrplans an die Schichtzeiten. Für die Erschließung der Gewerbegebiete im Raum St. Ingbert ist das derzeitige ÖPNVAngebot hingegen nahezu ungeeignet. Hier bedarf es einer über Fahrplananpassungen hinausreichenden Liniennetzoptimierung. Zusätzlich wird die Attraktivität des ÖPNV im Alltagsverkehr und insbesondere im Berufspendlerverkehr sehr stark von dem Tarifangebot beeinflusst. Hier bieten sich bei dem heutigen Wabentarif- und Preisstufensystem noch erhebliche Verbesserungsmöglichkeiten als Anreiz für die verstärkte Benutzung des ÖPNV. Für den touristischen Radverkehr wurde im letzten Jahrzehnt ein dichtes Radroutenangebot beworben, ausgewiesen und beschildert. Für die Erleichterung des Radfahrens im Alltag fehlen meist noch vergleichbare Fördermaßnahmen und Aktivierungsprojekte. Das Fahrrad stellt über kürzere Distanzen zumindest bis 5 km für alltägliche Erledigungen eine realistische Mobilitätsalternative zur Fahrt mit dem Pkw oder auch dem Linienbus dar. Durch die Gestaltung einer möglichst lückenfreien Verkehrsinfrastruktur und durch einen Ausbau des Bike+Ride-Angebotes könnte die funktionale Bedeutung des Radverkehrs im Alltag noch gesteigert werden. In den zurückliegenden Jahrzehnten prägte eine autobezogene Gestaltung der Verkehrsinfrastruktur die Planungslandschaft auch im Biosphärenreservat. Belastbare Angaben zum Modal Split in der Region liegen jedoch nicht vor. Generell ist anzunehmen, dass die Werte vergleichbaren Regionen (z.B. ländliche Kreise oder ländliche Räume geringerer Dichte lt. MiD 2008) entsprechen und aufgrund der hohen Pkw-Dichte diese ggf. noch übersteigen. Obwohl die zurückgelegte Entfernung bei 50 % der Wege aller Bewohner außerhalb des städtischen Raumes nur bis zu 3 km beträgt werden bis zu 70 % der täglichen Wege mit dem Auto (als Fahrer oder Mitfahrer) durchgeführt. 34


Das Pkw-affine Mobilitätsverhalten der Bevölkerung wird durch die nachfrageorientierten Verkehrsstrukturen, das wenig attraktive Tarifwabensystem im ÖPNV, die Qualitätsmängel im Alltagsradverkehr, das kontinuierliche Zurückdrängen des Fußverkehrs, die Konzentration der Versorgungseinrichtungen sowie der Arbeitsplätze auf wenige zentrale Bereiche innerhalb des Biosphärenreservates und durch ein ausreichendes Stellplatzangebot an den Zielorten der Pkw-Fahrten geprägt. Diese unbefriedigende Mobilitätssituation spiegelt sich in den Verkehrsanteilen des Umweltverbundes im Modal Split24 und der Entwicklung des Energieverbrauchs im Straßenverkehr und den damit verbundenen CO2-Emissionen wider. 3.6 Energie- und CO2-Bilanz (Referenz) Auf der Grundlage der erhobenen Stromverbräuche, der klimabereinigten Wärmeverbräuche, des Mobilitätsaufkommens sowie empirischer Ansätze wurde für das Biosphärenreservat hinsichtlich der Energie- und CO2-Bilanz ein Referenzszenario für die Jahre 1990 bis 2050 erstellt. Das Referenzszenario bildet dabei das Energiesystem der Region im Kontext bundes- bzw. landesweit unterstellter Entwicklungen, unabhängig von real ermittelten Möglichkeiten ab. Gemäß des endenergiebasierten Territorialprinzips BUND25 werden dabei nur die Verbräuche und Emissionen der Region bilanziert. Das Referenzszenario für Strom und Wärme orientiert sich hinsichtlich empirischer Zukunftsperspektiven in erster Linie an dem Energiekonzept der deutschen Bundesregierung26, berücksichtigt aber auch die tatsächlich in der Region sowie im Saarland bzw. bundesweit stattgefundenen Entwicklungen in den vergangenen 20 Jahren27. 3.6.1 Strom Wurden im Jahr 2010 noch ca. 500 Mio. kWh benötigt, sinkt dieser Wert aufgrund der entsprechenden Ansätze im Referenzszenario bis 2050 auf 265 Mio. kWh. Insgesamt können somit langfristig in etwa 47 % des Gesamtstromverbrauchs eingespart werden.

24

Verteilung des Transportaufkommens auf verschiedene Verkehrsmittel z.B. mit dem Rad zum Zug

25

Vgl. Difu (2011): Klimaschutzleitfaden in Kommunen, Praxisleitfaden, Deutsches Institut für Urbanistik (HRSG.), Kapitel B4 1.3: Kommunale Bilanzierungsmethoden

26

Vgl. DLR (2011: Langfristszenarien und Strategien für den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland bei Berücksichtigung der Entwicklung in Europa und global, Schlussbericht, BMU – FKZ 03MAP146, beauftrag durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, DLR / IWES / IFNE, Stuttgart, Kassel / Teltow, März 2012 27

Vgl. Statistische Berichte EI IV 4 – j 2010: Energie- und CO2-Bilanz des Saarlandes; DIW 2013: Auswertungstabellen zur Energiebilanz für die Bundesrepublik Deutschland 1990 bis 2012, im Auftraf der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e.V., DIW Berlin / EE FA, Berlin / Köln, Juli 2013

35


Ein Großteil dieser Einsparungen wird in den privaten Haushalten realisiert: Dies ist einerseits durch den demografischen Wandel, aber insbesondere auch durch den effizienten Umgang mit Energie begründet, was fast zu einer Halbierung des Stromverbrauchs innerhalb der nächsten 40 Jahre führt. Deutliche Einsparpotenziale sind zudem im Bereich der Industrie vorhanden. Diese stellen sich u.a. in einer zunehmenden Energieproduktivität dar, die sich allerdings aufgrund der steigenden Bruttowertschöpfung in den nächsten Jahren erst ab 2020 in Form eines sinkenden Stromverbrauchs bemerkbar macht. Bis dahin ist aufgrund der auf Bundesebene hinterlegten Szenarienannahmen26 vorerst mit einem Anstieg des Stromverbrauchs in der Wirtschaft zu rechnen, sodass der Stromverbrauch insgesamt bis zum Jahr 2020 nur geringfügig verringert werden kann. 600 Mio. kWh 500 Mio. kWh 400 Mio. kWh Wirtschaft 300 Mio. kWh

Kommune Private Haushalte

200 Mio. kWh 100 Mio. kWh 0 Mio. kWh 1990

Abbildung 3-7:

2010

2020

2030

2050

Entwicklung des Stromverbrauchs im Biosphärenreservat Bliesgau von 1990 bis 2050 im Referenzszenario

Aufgrund der starken Anlehnung an die Szenarien der Bundesregierung26 ist an dieser Stelle zu bemerken, dass die hier dargestellten Entwicklungen bereits als sehr ambitioniert angesehen werden können. Die Szenarien der Bundesregierung gehen beispielsweise im Bereich der Wirtschaft von einem jährlichen Rückgang der Stromintensität von durchschnittlich 1,5 % aus. In den letzten zehn Jahren nahm die Stromintensität im Vergleich dazu aber lediglich um 0,5 % pro Jahr ab. Neben den Einsparungen in den einzelnen Sektoren wird sich auch der Strommix im Biosphärenreservat künftig verändern. Demnach findet laut den Szenarien der Bundesregierung ein jährlicher Zubau an Photovoltaik in der Größenordnung von 10 % statt. Dieser Ausbau zeigt seine Früchte darin, dass im Jahr 2050 der noch benötigte

36


Strom zu großen Teilen aus Solarstrom bereitgestellt wird. Lediglich ein geringer Stromanteil wird aus dem bundesweiten Netz bezogen (vgl. Abbildung 3-8). 500.000.000 kWh 400.000.000 kWh Biomasse 300.000.000 kWh

Wasserkraft Windkraft

200.000.000 kWh

Solarstrom Strommix

100.000.000 kWh 0 kWh 1990 Abbildung 3-8:

2010

2020

2030

2050

Entwicklung des regionalen Strommix von 1990-2050 im Referenzszenario

Die Vorgaben der Bundesregierung, die bis 2020 einen Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung von 35 %, bis 2030 von 50 % und bis 2050 von 80 % anstrebt, können damit in dem hier vorgestellten Referenzszenario nicht erreicht werden. Es besteht demnach weiterhin deutlicher Handlungsbedarf im Biosphärenreservat Bliesgau. 3.6.2 Wärme Im Wärmebereich können bis 2050 nach dem Referenzszenario in etwa 46 % der Wärme eingespart werden. Dabei sinkt der Wärmeverbrauch von derzeit 2.200 GWh auf 1.200 GWh im Jahr 2050. Die größten Einspareffekte liegen mit rund 50 % im Bereich der Privathaushalte, wobei hierbei u.a. eine Erhöhung der Sanierungsrate im Wohngebäudebestand von aktuell 1 % auf 2 % pro Jahr vorausgesetzt wird. In der Wirtschaft kann der Wärmeverbrauch gemäß der in den Szenarien der Bundesregierung28 getroffenen Annahmen bis 2050 um etwa 40 % reduziert werden. Auch dies gilt als ambitioniert.

28

Vgl. DLR (2011)

37


3.000 Mio. kWh 2.500 Mio. kWh 2.000 Mio. kWh Wirtschaft 1.500 Mio. kWh

Kommune Private Haushalte

1.000 Mio. kWh 500 Mio. kWh 0 Mio. kWh 1990 Abbildung 3-9:

2010

2020

2030

2050

Sektorielle Entwicklung des Wärmeverbrauchs im Biosphärenreservat Bliesgau von 1990-2050 im Referenzszenario

Neben den Verbrauchsmengen ändert sich in den Szenarienjahren auch die Wärmeversorgungsstruktur, d.h. der Anteil der Energieträger am Wärmeverbrauch. Der Anteil der fossilen Energieträger (z.B. Erdgas und Heizöl) im Wärmebereich nimmt nach den Energieszenarien der Bundesregierung29 bis 2050 am deutlichsten ab – dagegen nimmt v.a. der Anteil der Wärmepumpen (Power-to-Heat) im Bereich der Privathaushalte deutlich zu. Der Anteil der fossilen Energieträger verringert sich demnach in den nächsten 40 Jahren von insgesamt 95 % auf 80 %. Der Anteil der erneuerbaren Energien steigt gleichzeitig von 3 % auf 12 %. Trotz der ambitionierten Annahmen im Referenzszenario werden die Zielvorgaben der Bundesregierung, 80 % des Wärmeverbrauchs bis 2050 einzusparen und (bereits bis 2020) 14 % der Wärme aus erneuerbaren Energien zu gewinnen, nicht erreicht. Daraus ergibt sich im Wärmebereich ebenfalls ein deutlicher Handlungsbedarf, um die vorhandenen Potenziale zu heben.

29

Vgl. DLR (2011)

38


2.500.000.000 kWh

2.000.000.000 kWh Biomasse 1.500.000.000 kWh

Solarthermie Wärmepumpe

1.000.000.000 kWh

Fernwärme Fossile Energieträger

500.000.000 kWh

0 kWh 1990

Abbildung 3-10:

2010

2020

2030

2050

Entwicklung des regionalen Wärmemix von 1990-2050 im Referenzszenario

3.6.3 Verkehr Im Verkehrsbereich belaufen sich die CO2-Emissionen derzeit auf etwa 113.450 t CO2/a. Dieser Wert lag in 1990 noch bei ca. 160.000 t CO2/a. Dies entspricht einer Reduktion von 30 % in den vergangen 20 Jahren. Dieser Trend schreibt sich abgeschwächt auch für die kommenden Jahre fort. So werden in 2020 noch 100.000 t CO2Emissionen aus dem Verkehr resultieren. Die größten Emissionen ergeben sich aus dem Personenverkehr der Straßen. Der Schienenverkehr ist dagegen nahezu vernachlässigbar. Die Emissionen sinken auf etwa 70.000 t CO2/a im Jahr 2050. Dies entspricht einer Reduktion von 56 % im Vergleich zu 1990. Abbildung 3-11 gibt einen Überblick zu den potenziellen Emissionen des Verkehrsbereiches.

39


160.000 t CO2 140.000 t CO2 120.000 t CO2 100.000 t CO2 80.000 t CO2 60.000 t CO2 40.000 t CO2 20.000 t CO2 0 t CO2 1990

2010

2020

2030

2050

CO2-Emissionen (t CO2)

Abbildung 3-11:

Entwicklung der gesamten CO2-Emissionen des Verkehrs im Biosphärenreservat im Referenzszenario

3.6.4 Entwicklung der CO2-Emissionen Für das Biosphärenreservat ergeben sich insgesamt, bezogen auf den Strom-, den Wärme- und den Verkehrsbereich auf der Grundlage der obigen Herleitungen für das Jahr 2010 CO2-Emissionen in einer Größenordnung von 848.000 t/a. Dabei ist der Wärmebereich derzeit für den größten Anteil an den Emissionen verantwortlich. 1.200.000 t 1.000.000 t 800.000 t Verkehr 600.000 t

Wärme Strom

400.000 t 200.000 t 0t 1990 Abbildung 3-12:

2010

2020

2030

2050

Entwicklung der gesamten CO2-Emissionen 1990-2050 im Referenzszenario

40


Die Gesamtemissionen reduzieren sich im Untersuchungszeitraum nach dem Referenzszenario um 32 % bis zum Jahr 2020 und um 70 % bis zum Jahr 2050. Die CO2Reduktionsziele der Bundesregierung (-40 % bis 2020 und -80 % bis 2050) sowie die ambitionierteren Vorgaben im Rahmen des Förderprogrammes „Master-Plan 100% Klimaschutz“ werden demnach im Referenzszenario nicht erreicht. 3.7 Regionale Wertschöpfung Der Ausbau der erneuerbaren Energien, Maßnahmen im Bereich der Energieeinsparung/-effizienz und die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen werden durch Regionen und Kommunen maßgeblich vorangetrieben, was sich nicht nur in der Energieversorgung und dem Energiebedarf vor Ort niederschlägt, sondern sich auch positiv auf die kommunale Wirtschaft auswirken kann. Investitionen in Neuanlagen, Sanierungen und Aufwendungen für Betrieb, Wartung und Service der (Bestands-)Anlagen sowie Aktivitäten im Bereich der Gebäudesanierung schaffen bzw. erhalten regionale Arbeitsplätze. Für die Kommune kann dies zusätzliche Einnahmen bei gleichzeitiger Reduktion der Energiekosten bedeuten. Zudem bietet es die Möglichkeit, langfristig den Finanzhaushalt auch im Hinblick auf die Refinanzierung von Klimaschutzaktivitäten mit konstanten Einnahmen zu unterstützen. Für die einzelnen Kommunen im Biosphärenreservat können sich folglich im Kontext einer Umsetzung von Maßnahmen des Masterplans zwei grundlegende Resultate ergeben: 1. Einsparung von Importen: Es werden weniger Güter (z.B. Heizöl) in eine Kommune eingeführt. Zum einen werden durch Einsparmaßnahmen weniger Energieträger benötigt, zum anderen können Energieträger in der Kommune hergestellt werden und bisher von außen bezogene Güter ersetzen. Dadurch verringern sich die von außen bezogenen Güter insgesamt und die Finanzflüsse verbleiben in der Region. 2. Eigenproduktion: Es werden Leistungen in der Kommune selbst generiert, wie z.B. Strom aus Windkraft oder Biogas, Handwerksleistungen im Bereich der Gebäudesanierung, etc. welche die regionale Produktivität erhöhen. Diese regionalwirtschaftlichen Effekte stellen eine wichtige ökonomische Größe für die Bewertung von Technologien, Anlagen und Strategien dar. Durch den Deutschen Landkreistag wurde in diesem Zusammenhang deutlich signalisiert, dass genau diese verwertbaren Ergebnisse einer umfassenden regionalen Wertschöpfungsanalyse zu einem wesentlichen Durchbruch in der Akzeptanz der erneuerbaren Energien geführt haben (Baur et al., 2007). Die Messung der Effekte für die regionale Wertschöpfung ist schwierig, daher haben sich Offermann et al. (2010) auf folgende Faktoren zur Bilanzierung verständigt: 41


Ökonomische Faktoren im Sinne der klassischen monetären Wertschöpfungsermittlung (Investition, Betrieb, Rohstoff-Zulieferung, Produktabnahme, Logistik, regionale Synergien, Kaufkraftentwicklung/-bindung, ….)

Soziale Faktoren (Arbeitsplatzeffekte, Qualifikation, regionale Identität, Netzwerkbildung, allgemeine Sensibilisierung, ….)

Ökologische Faktoren (Klimaschutz, Landnutzung / Flächenverbrauch, Gewässerschutz, Naturschutz, ….)

Sonstige Faktoren (Stärkung der regionalen Leistungsverflechtung, Erhöhung des regionalen Bekanntheitsgrades, Infrastruktur, …..)

Generell wird kommunale Wertschöpfung sehr unterschiedlich definiert. Laut IÖW (2010) ist es die Schöpfung ökonomischer Werte auf kommunaler Ebene. Darunter werden folgende Punkte zusammengefasst: •

die erzielten Gewinne (nach Steuern) der beteiligten Unternehmen,

das Nettoeinkommen der beteiligten Beschäftigten und

die auf Basis der betrachteten Wertschöpfungsschritte entrichteten Steuern (anteilig: Gewerbesteuer, Einkommenssteuer, Umsatzsteuer).

IÖW (2010) versucht, die tatsächliche Wertschöpfung mittels Bewertung einzelner erneuerbarer Technologien auszudrücken. Diese Methode kann im Internet auf der Homepage „Gute Nachbarn – Starke Kommunen mit Erneuerbaren Energien“30 mittels eines Wertschöpfungsrechners für die Kommune bzw. Wertschöpfungskette ermittelt werden. Im Biosphärenreservat werden im Rahmen dieses Projektes für den Anlagenbau folgende zwei Punkte als Indikatoren einer gesteigerten Wertschöpfung herangezogen: 1. Die Investitionssumme von Anlagen auf Basis regenerativer Energien 2. Die induzierten Beschäftigungseffekte in € nach der Methodik von IÖW (2010) Investitionen in dezentrale Energieerzeugungen (PV, Wind und Biomasse) sowie deren Beschäftigungseffekte sind methodisch relativ einfach zu erfassen und ein bedeutender Weiser für die Entwicklung in einem Wirtschaftsbereich. Die Beschäftigungseffekte drücken die geldwerten Effekte in Form von Nettoeinkommen von bestimmten Technologien pro kW Nennleistung aus.

30

http://www.kommunal-erneuerbar.de/de/kommunale-wertschoepfung/kommunale-wertschoepfung.html

42


Zudem gibt es eine Vielzahl von Effekten, die zwar positiv aber nur schwer messbar sind. Diese können nicht mit hinreichender Belastbarkeit quantifiziert werden. Jede Form der Energieeinsparung (Gebäudedämmung, energiesparende Fahrzeuge, Effizienzsteigerungen von Maschinen) bedeutet, dass weniger an Energie verbraucht wird und somit entweder diese Energie nicht mehr importiert werden muss, oder aber bei einem „Energieüberschuss“ diese Energie gegen Zahlung exportiert werden kann. Jede Form der Investition, z.B. in die Photovoltaik, bedeutet auch Einnahmen über die Gewerbesteuer, die Einkommenssteuer oder Pachterlöse. Auch private Investitionen sind nur schwer quantifizierbar. Die exakten Investitionshöhen für Solaranlagen oder Biomasseanlagen sind nicht direkt abschätzbar. So ist z.B. im Bereich Photovoltaik der Preis von rund 6.000 € pro kWp auf heute etwa 1.700 € pro kWp gesunken. Insgesamt sind heute schon nahezu 40.000 kWp installiert. Dies zeigt, dass alleine die privaten Bürger auf ihren Dächern schon 68 bis 240 Mio. € investiert haben. Die im Bereich der Holzheizungen über BAfA schon heute installierten 9.000 kWth bedeuten einen Invest von geschätzten 11.000.000 €. Die Beschäftigungseffekte lassen sich im Vergleich zu den Investitionen mit der Methode von IÖW (2010) abschätzen. Sie belaufen sich bis heute nach dieser Methode für das Biosphärenreservat auf 2 Mio. € /a. Der größte Teil davon basiert auf der Photovoltaik mit allein fast 1.700.000 € /a. Tabelle 3-5: Beschäftigungseffekte pro Jahr durch EE in 2012

Bis 2012

Wärme

Strom

Gesamt

Biomasse Solar Geothermie Wasser Wind

215.550 € 16.588 € 31.295 € -

24.922 € 1.665.414 € 95.408 € 4.517 €

240.472 € 1.682.002 € 31.295 € 95.408 € 4.517 €

Gesamt

263.433 €

1.790.261 €

2.053.694 €

Regionale Wertschöpfung durch Klimaschutzmaßnahmen bedeutet zudem vielfach Investitionen in die Sanierung des Gebäudebestandes. Dabei unterstützt die KfW-Bankengruppe im Bereich der energetischen Gebäudesanierung Investoren mit Fördergeldern oder zinsverbilligten Krediten aus Förderprogrammen wie „Energieeffizient Bauen“ oder „Energieeffizient Sanieren“. Diese Gesamtförderung wurde durch das Bremer Energie Institut (2011) auf Beschäftigungseffekte sowie regionale Wertschöpfungssteigerung herunter gebrochen. Dabei wurde unterstellt, dass 80 % der Investitionskosten für konkrete Sanierungs- und Baumaßnahmen sowie 20 % für die Baupla-

43


nung und Bauleitung getätigt werden. Aus den bundesweiten Angaben zum Fördervolumen und den Personenjahren (PJ) resultiert eine durchschnittliche Quote von 23,15 PJ/Mio. €.31 Tabelle 3-6: Zusagen im KfW-Förderschwerpunkt „Wohnen“ im Saarland 2009-2012: [KfW, 2013; KfW 2012; KfW, 2009]

Zeitraum

Fördersummen

Wohneinheiten

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 (bis 30.06.2013)

118 Mio. € 106 Mio. € 112 Mio. € 106 Mio. € 128 Mio. € 110 Mio. € 121 Mio. € 66 Mio. €

5.540 4.204 4.431 8.315 11.185 5.508 5.136 2.942

Gesamt

867 Mio. €

47.261

Die KfW-Bank förderte in der Zeit von 2006 bis 2013 insgesamt 47.261 Wohneinheiten mit einem Fördervolumen von 867 Mio. € im Saarland. Dies entspricht einer jährlichen Sanierungsrate von 1,2 % des saarländischen Wohnungsbestandes32. Setzt man diese Zahlen in Bezug auf die 66.439 Haushalte des Biosphärenreservates wurden bis zum 30. Juni 2013 in etwa 4.300 Wohneinheiten saniert bzw. teilsaniert. Hierzu wurde eine Förderung von 118 Mio. € in Anspruch genommen. Diese Summe hat – gemäß den Grundlagen des Bremer Energie Instituts (2011) – Arbeitsplätze im Wert von 2.500 Personenjahren geschaffen bzw. erhalten. Hinzu kommen Sanierungsmaßnahmen, die nicht über die KfW gefördert wurden. Z.B. förderte das Saarland über das Programm Klima Plus Saar u.a. energetische Gebäudesanierung und Umstellungen auf alternative Wärmeerzeugungsanlagen. Seit 2011 wurden hierfür im Biosphärenreservat in etwa 788.000 € als Fördermittel beantragt. Das Maßnahmenvolumen umfasste dabei 9,9 Mio. €33.

31

Insgesamt konnten im Zeitraum 2007-2010 mit einem Fördervolumen von 365 Mio. € ca. 8.450 Personenjahre gefördert werden. Ein Personenjahr entspricht dem Beschäftigungsvolumen einer Person in einem Jahr mit der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit je Branche [BremerEnergieInstitut, 2011]. 32

Bei 514.263 Wohnungen im Saarland [Statistisches Landesamt, 2011]

33

Quelle: MWAEV 2014 – Auswertung Förderprogramm Klima Plus Saar 2011 - 2014

44


Im LEADER-Projekt „Unser Dorf – Fit für die Zukunft“ in Bliesdalheim (Gersheim)34 zeigt die Schlussevaluation von Juni 2014 deutlich, dass gerade im Bereich der energetischen Gebäudesanierung ein sehr hoher Anteil der ausgelösten Investitionen in der Region verbleibt. In diesem Projekt mit u.a. 20 beratenen Hausbesitzern wurden knapp 80 % der gesamten Investitionssumme im Bereich Energetische Gebäudesanierung regional vergeben. Bei der Auftragsvergabe an Dienstleister und Handwerker lag die Quote sogar bei 100 %. Dies belegt erneut, dass die Regionen stark von den initiierten Sanierungen profitieren. 3.8

Akteure

Das Biosphärenreservat Bliesgau verfügt einerseits aus dem Prozess zur Entwicklung eines Biosphärenreservates, andererseits aus den Aktivitäten im Rahmen des LEADER-Programms - und der damit verbundenen Bildung einer LAG - über ausgeprägte Netzwerkstrukturen mit bereits langjährig eingebundenen bzw. engagierten Akteuren bzw. Akteursgruppen. Diese wurden im Zuge der Arbeiten zum „Masterplan 100 % Klimaschutz“ unter Berücksichtigung der jeweils relevanten Zielgruppen – teils auf der Grundlage einer direkten Ansprache, teils im Rahmen entsprechender Veranstaltungen - stetig erweitert. Die Akteure, welche aktuell in der Region aktiv sind, werden in der folgenden Abbildung 3-13 aufgeführt35. Im inneren Kreis befinden sich die direkt beteiligten Akteure mit unmittelbaren – u.a. kommunalen - Steuerungsaufgaben. Die Intensität der Zusammenarbeit nimmt nach außen hin ab.

34

http://www.gersheim.de/content/blogcategory/115/251/ , 2011-2014

35

Vollständige Liste im Anhang

45


Abbildung 3-13:

Akteure im Biosphärenreservat Bliesgau (Quelle: MUV, 2014)

Im Zentrum der Betrachtung stehen die Mitglieder des Biosphärenzweckverbandes (die Kommunen [Blieskastel, Gersheim, Homburg, Kirkel, Kleinblittersdorf, Mandelbachtal, St. Ingbert], der Saarpfalz Kreis sowie das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) vertreten durch die Geschäftsstelle des Verbandes. Diese Akteure bilden die Kerngruppe und Schnittstelle zu den jeweiligen Kommunalverwaltungen und sind damit die Verantwortlichen zur Umsetzung des Konzeptes sowie zur Etablierung des Klimaschutz-Leitbildes in der Region. Während der Erstellung des Masterplans wird der Prozess von einem Klimaschutzmanager begleitet, welcher in der Folge auch die notwendige Kontinuität im Hinblick auf die Umsetzung der identifizierten Maßnahmen gewährleisten soll. Nähere Ausführungen zu den Arbeitsbereichen und Aufgaben des Klimaschutzmanagers finden sich in Kapitel 9.1.1.1. Darüber hinaus wurde ein Beratungs-Gremium aus regionalen Akteuren und Experten im Prozess etabliert (Klimaschutzrat). Dessen Aufgaben liegen in einer beratenden Begleitung während der Erstellung des Masterplans und in der Initiierung und aktiven Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen. Nähere Informationen u.a. zur Zusammensetzung finden sich in Kapitel 9.1.1.2.

46


Abbildung 3-14:

Ablaufplan Rahmenkonzept / regionales Entwicklungskonzept für das Biosphärenreservat Bliesgau (Quelle: MUV, 2014)

Des Weiteren befindet sich das Biosphärenreservat Bliesgau in der besonderen Situation, dass parallel zur Erstellung des Masterplans weitere, grundlegende Konzepte für die nächsten Jahre erstellt werden. Die Lokale Aktionsgruppe Biosphärenreservat Bliesgau (LAG) erstellt in diesem Zusammenhang unter Beteiligung verschiedener Akteure das Regionale Entwicklungskonzept (REK) für die LEADER-Region Biosphärenreservat Bliesgau für die Periode 2014-2020. Zudem wird als Grundlage zur weiteren Planung und zur Beschreibung der Ziele des Biosphärenreservates ein Rahmenkonzept unter der Verantwortung des Biosphärenzweckverbandes Bliesgau und des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (MUV) mit Unterstützung einer Lenkungsgruppe erstellt. Bürgerbeteiligung findet bei der Erstellung beider Konzepte statt. Die Gesamtkoordination zur Umsetzung des Rahmenkonzeptes übernimmt, ähnlich wie beim Masterplan-Konzept, der Biosphärenzweckverband Bliesgau. Die Koordination und Erstellung des REK inklusive der Beteiligung der Akteure übernimmt die LAG. Um eine einheitliche Strategie für die Region als Grundlage der Handlungsoptionen der nächsten Jahre zu haben, werden all diese Prozesse (REK, Rahmenkonzept, Masterplan) - auch bedingt durch die Überschneidungen im Bereich der Akteursstrukturen - intensiv aufeinander abgestimmt. Die Erkenntnisse und Ansätze aus dem „Masterplan 100 % Klimaschutz“ fließen dabei – als wichtige Komponente – in die anderen Konzepte ein. 47


3.9 Akzeptanz 3.9.1 Ziel und Vorgehen Ein Teil der Regionalanalysen beinhaltet die Untersuchung der Akzeptanz der Bürger bezüglich Erneuerbarer Energien im Biosphärenreservat Bliesgau (BRB). Die Ausführung der Analyse oblag der Forschungsgruppe Sozialwissenschaftliche Energieforschung im IZES. Basierend auf einer ausführlichen Literaturrecherche (Haug & Mono, 2012; Wunderlich, 2012), Ergebnissen und Methoden bereits bestehender Studien im Bereich der Akzeptanzforschung (Zoellner, Schweizer-Ries, & Rau, 2012) wird der Einsatz eines Fragebogens spezifisch für das Biosphärenreservat als Analysemethode gewählt. Bei der Entwicklung des Fragebogens wurde sich auf etablierte Skalen (Zusammenführung von Fragen eines thematischen Aspektes) bzw. Items (Fragen) gestützt, welche sowohl aus der Fachliteratur (Priestley & Evans, 1996; Devine-Wright, 2011) als auch aus eigenen Studien (Zoellner & Rau, 2010) stammen. Die zentralen Aspekte, die im Fragebogen thematisiert wurden, sind: • • •

welche Arten der Energieerzeugung in Deutschland allgemein und speziell in der BRB genutzt werden sollen, unter welchen Bedingungen der Einsatz von Erneuerbaren Energien in verschiedenen Zonen des BRB akzeptabel ist und wie die Energieerzeugung mittels Solar, Wind und Biomasse im Biosphärenreservat Bliesgau eingeschätzt wird.

Zusätzliche Inhalte sind soziodemografische Angaben (Alter, Geschlecht, Schulabschluss), Aspekte zum Planungsprozess von Energie-Anlagen, Ortsbindung zum Biosphärenreservat und die Bewertung der Landschaft des BRB. Im Fragebogen finden sich sowohl geschlossene wie offene Antwortformate. Der finale Fragebogen befindet sich im Anhang. In der Konzeptionsphase des Fragebogens wurde dessen Einsatz zu verschiedenen Veranstaltungen mit unterschiedlichen Stakeholdern der Biosphäre geplant. Bisher wurde der Fragebogen auf dem Biosphärenfest in Niederwürzbach (25.08.2013) eingesetzt. Die Besucherzahl betrug ca. 15.000. Zudem wurde der Fragebogen auf der Webseite des Biosphärenzweckverbandes platziert. Interessierte erhalten so die Möglichkeit ihre Meinung kund zu tun. 3.9.2 Bisherige Ergebnisse Auf dem Biosphärenfest wurden 31 Fragebögen ausgefüllt. Die hier präsentierten Ergebnisse begrenzen sich auf die Auswertung dieser 31 Fragbögen. Die Befragung ist nicht repräsentativ und gibt nur Hinweise auf einen möglichen generellen Trend. 48


In Tabelle 3-7 sind die Merkmale der Stichprobe dargestellt. Alle Merkmale zeigen eine Varianz auf. Es sind alle Schulabschlüsse repräsentiert und es haben mehr Frauen als Männer an der Befragung teilgenommen. Die Postleitzahlen zeigen ferner, dass eine räumliche Streuung der Teilnehmer gegeben ist. Das Durchschnittsalter lag bei über 50 Jahren. Tabelle 3-7: Merkmale der Stichprobe Ausprägung Geschlecht

Schulabschluss

Wohnort (PLZ)

Prozent

Anzahl

Weiblich

68

17

Männlich

32

8

4

1

Realschule/mittlere Reife

36

9

Fachhochschule/Abitur

24

6

abgeschlossenes Hochschulstudium

36

9

Saarbrücken, St Johann

4

1

Saarbrücken, Scheidt

4

1

Sulzbach

4

1

Gersheim

4

1

Zweibrücken

4

1

Überherrn

4

1

Kirkel

8

2

Homburg

8

2

Sankt Ingbert

12

3

Mandelbachtal

12

3

Blieskastel

36

9

Hauptschule

Alter

Mittelwert

50,7 Jahre

(Min 21, Max 74)

Wohndauer in der Region

Mittelwert

25,7 Jahre

(Min 0, Max 63)

Bei der Frage, welche Arten der Energieerzeugung in Deutschland und insbesondere im Biosphärenreservat vor allem bzw. auf gar keinen Fall genutzt werden sollten, erhält die Nutzung von Photovoltaik (PV) auf Dächern große Zustimmung. Dies sowohl für das Biosphärenreservat als auch für die gesamte Bundesrepublik (vgl. Abbildung 3-15, Abbildung 3-16). Generell stimmte auch die Mehrheit der Befragten zu, dass vor allem 49


PV auf Freiflächen, Windkraftanlagen und Biomasse in Deutschland genutzt werden sollten. Die Zustimmung innerhalb des Biosphärenreservates für diese drei Erzeugungsarten fällt dagegen etwas geringer aus (s. Abbildung 3-16). Ergänzend nannten die Teilnehmenden, dass Erdwärme (1) 36, Wasserkraft (3), Grubengas und der Einsatz von Blockheizkraftwerken Arten der Energieerzeugung sind, welche vor allem in Deutschland genutzt werden sollten.

Welche Art der Energieerzeugung sollte vor allem/ auf gar keinen Fall in Deutschland genutzt werden? 100

93,5

90

Angaben in Prozent

80

74,2

71

70 60

51,6 45,2

50

41,9

40 30

22,6

20 6,5

10

6,5

3,2

3,2

6,2

0 PV auf Dächern PV auf Freiflächen Windkraftanlagen

sollte vor allem genutzt werden

Abbildung 3-15.:

Biomasse

Atomkraft

sollte auf keinen Fall genutzt werden

Kohlekraft

N = 31

Arten der Energieerzeugung die in Deutschland (nicht) genutzt werden sollten.

Bei der offenen Frage, was für die Energieerzeugung durch Solarenergie/PV, Biomasse und Windkraft im Biosphärenreservat spricht bzw. unter welchen Voraussetzungen diese sinnvoll wären, antworteten die Befragten eher technologieunspezifisch. Die meisten Antworten bezogen sich auf die Naturverträglichkeit der erneuerbaren Energien-Anlagen (5). Es gab drei spezifische Antworten, welche sich für den Einsatz von Solaranlagen auf Dächern oder Freiflächen aussprachen (3). Die Frage, was gegen die Energieerzeugung durch Solarenergie/PV, Biomasse und Windkraft im BRB spricht bzw. unter welchen Voraussetzungen diese nicht sinnvoll erscheinen, antworteten die Befragten eher technologiespezifisch. Bezüglich der PV gab es die wenigsten Antworten. Es sprachen sich zwei Teilnehmer klar gegen die

36

Anzahl der Nennungen in Klammern.

50


Nutzung von Photovoltaikanlagen aus. Bezüglich der Windkraft zeigen die Antworten eine eher ablehnende Haltung. So wird die Wirtschaftlichkeit von Windkraftanlagen infrage gestellt. Aspekte der Ästhetik und des Vogelschutzes werden genannt. Auch bezüglich der Biomasse zeigen die Antworten eine eher ablehnende Haltung. Der am häufigsten genannte Aspekt aus Sicht der Befragten, der gegen die Nutzung von Biomasse spricht, ist das Entstehen von Monokulturen. Technologieunspezifische Antworten greifen Aspekte von Arten- und Naturschutz (3) auf, beziehen sich auf die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes (2) und die gesundheitlichen Risiken für den Menschen (3).

Welche Art der Energieerzeugung sollte vor allem/ auf gar keinen Fall im Biosphärenreservat Bliesgau genutzt werden? 100 90 Angaben in Prozent

80

71

70 60

51,6

51,6 45,2

50 40

32,2 25,8

30

16,1

20

9,7

6,5

10

9,7

0 PV auf Dächern PV auf Freiflächen Windkraftanlagen sollte vor allem genutzt werden

Abbildung 3-16::

Biomasse

Keine

sollte auf keinen Fall genutzt werden

N = 31

Arten der Energieerzeugung die im BRB (nicht) genutzt werden sollten.

Bei der Bewertung der verschiedenen Merkmale der Energieträger Sonne, Wind und Biomasse zeigt sich ein relativ einheitliches Bild (vgl. Abbildung 3-17). So werden alle drei Energieträger eher positiv bewertet bezüglich eines Eingriffs in die Natur, der Förderung von Arbeitsplätzen und des Wirtschaftsstandortes sowie bezüglich der Notwendigkeit für die Energiewende generell. Heraus sticht, dass Windkraft in allen zuvor genannten Punkten am positivsten und als generell sinnvoll bewertet wird. Die Solarenergie wird als der Energieträger mit dem geringsten Risiko bewertet, aber auch als am negativsten für die touristische Attraktivität. Generell werden alle drei Energieträger als eher negativ für die touristische Attraktivität gesehen, aber auch als eher sinnvoll sowie risikolos für die Gesundheit und Natur bewertet. 51


Ich halte die Energieerzeugung durch folgende Energieträger für ... hinderlich für den Erholungswert

förderlich für den Erholungswert

negativ für Immobilienpreise

positiv für Immobilienpreise

für die Natur risikoreich

für die Natur risikolos

nicht förderlich für die Arbeitsplätze

förderlich für die Arbeitsplätze

teuer

preiswert positiv für den Wirtschaftstandort

negativ für den Wirtschaftstandort negativ für die touristische Attraktivität für die Gesundheit risikoreich

positiv für die touristische Attraktivität für die Gesundheit risikolos notwendig für die Energiewende

nicht notwendig für die Energiewende

sinnvoll

nicht sinnvoll -2

-1

0 Solar

Abbildung 3-17:

Wind

1 Biomasse

2

N = 27

Merkmale der Energieträger Sonne, Wind, Biomasse generell.

Bei der Betrachtung der einzelnen Konditionen, unter denen die Energieerzeugung im Biosphärenreservat akzeptabel wäre, zeigt sich, dass allen Bedingungen eher zugestimmt wird (vgl. Abbildung 3-18). Am akzeptabelsten erscheint den Befragten die Energieerzeugung durch erneuerbare Energien-Anlagen im Biosphärenreservat, wenn die Bevölkerung die Planung mitgestalten kann. Einem Anlagenstandort in der Pflegezone stehen die Befragten eher unentschieden gegenüber, als deutlich akzeptabler wird ein Anlagenstandort in der Entwicklungszone bewertet. Ergänzend nannten die Teilnehmenden, dass es keinen Wertverlust bei Immobilien (1) geben sollte und bestimmte Bedingungen akzeptabel sind, je nach Art der Erzeugung (1).

52


Energieerzeugung durch EE im Biosphärenreservat Bliesgau wäre für mich akzeptabel, wenn die Mehrheit der Bürger im Biosphärenreservat Bliesgau dem Anlagenbau zustimmt.

die Strompreise dadurch nicht steigen. dadurch ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet wird.

die Bevölkerung die Planung mitgestalten kann (Anlagengröße, Betreiberkonzept, etc.). sich der Standort der Anlage(n) in der Entwicklungszone befindet.

sich der Standort der Anlage(n) in der Pflegezone befindet. 1

2

3

trifft überhaupt nicht zu

Abbildung 3-18:

N = 31

4

5 trifft voll zu

Konditionale Akzeptanz

3.9.3 Fazit Die Einschätzung der Energieträger Wind und Sonne fällt tendenziell positiv aus. Hingegen zeigt die Einschätzung bezüglich Biomasse, dass die Teilnehmenden eher unentschieden bei der Beschreibung dieses Energieträgers sind. Obwohl die Erzeugung durch Windkraft als eher positiv bewertet wird, zeigt sich, dass Windkraftanlagen zwar generell in Deutschland genutzt werden sollten, aber innerhalb des Biosphärenreservat Bliesgau eine Nutzung nicht so stark befürwortet wird. Die Befürworter der Nutzung von PV auf Dächern und Freiflächen wird sowohl deutschlandweit als auch auf dem Gebiet des Biosphärenreservates befürwortet. Die Nutzung von PV auf Freiflächen und Windkraftanlagen im Biosphärenreservat wird von ca. 55% der Befragten befürwortet. Hingegen sind auch mehr als 25% der Befragten dagegen. Eine klare Tendenz ist nicht ersichtlich. Einigkeit der Befragten besteht darin, dass die Energieerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien im Biosphärenreservat akzeptabel wäre, wenn die Bevölkerung die Planung mitgestalten kann. 53


4 Handlungsfeld – Energieeinsparung und Energieeffizienz im Biosphärenreservat In diesem Handlungsfeld werden anhand der einzelnen Sektoren – Öffentliche Gebietskörperschaften, Privathaushalte und Industrie & Gewerbe – die Energieverbräuche und deren Einsparpotenziale dargestellt. 4.1

Öffentliche Gebietskörperschaften

4.1.1 Öffentliche Liegenschaften In der Region befinden sich 405 Liegenschaften im Eigentum der Kommunen und des Landkreises. Hinzu kommen Kindergärten und Schulen. Abbildung 4-1 veranschaulicht die Vielzahl der öffentlichen Gebäude und deren räumliche Lage in der Region.

Abbildung 4-1:

Kommunale Liegenschaften im Biosphärenreservat Bliesgau

Aus den bereits energetisch untersuchten Gebäuden zeigt sich, dass der energetische Zustand, sowie die gewerkübergreifenden Analysen für Sanierungsmaßnahmen stark abhängig von der Priorisierung der einzelnen Aufgabengebiete bzw. Abteilungen und der Personalstärke innerhalb der Verwaltungen ist. Das heißt, dass in den Kommunen, in denen die energetische Sanierung, Energieeinsparung und Energieeffizienz auf allen Ebenen durchweg unterstützt wird und entsprechendes Personal mit der Umsetzung betraut ist, die Erfolge in diesen Bereichen groß sind. Weiterhin sind, gerade im Bereich der hochinvestiven Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebereich, die demografische Entwicklung und somit die häufig auftretende Standortfrage ein großes Hemmnis. Aktuell ist, gerade im Bereich Kindergärten und Schulen, mit einem Bedarfsrückgang zu rechnen. 54


Daher ist es sinnvoll, im Bereich der kommunalen Gebäude, deren Nutzung stark von der stagnierenden bzw. zurückgehenden Bevölkerung abhängig ist (wie z.B. Schulen, Sportanlagen, etc.), frühzeitig Konzepte zu entwickeln, wie die gewohnten Strukturen für die Bürger überwiegend aufrechterhalten werden können. In diesem Zusammenhang sind auch interkommunale Kooperationen im Sinne gemeinsamer Standortentwicklungen im Hinblick auf eine intensivere und somit energetisch sinnvollere Nutzung von Belang. Da die Attraktivität einer Kommune von der vorhandenen Infrastruktur vor Ort abhängig ist, und Standortschließungen ein sensibles Thema sind, sollte dies übergreifend konzeptionell angegangen werden, um Konkurrenzsituationen zwischen den einzelnen Kommunen nicht zu verschärfen. Auch in Anbetracht der vorhandenen Stadt-Land-Verflechtung sollten grundsätzlich übergeordnete Mechanismen geschaffen werden, welche die interkommunale Zusammenarbeit verstärken und alle beteiligten Kommunen partizipieren lassen. Eine Maßnahme mit hoher Priorität, ist vor diesem Hintergrund der Aufbau und die Weiterführung eines zentralen Energiecontrollings/Energiemanagementsystems möglichst übergreifend über alle Kommunen im Biosphärenreservat mit Berücksichtigung der unterschiedlichen Ausgangslagen (weiteres dazu siehe Kapitel 9.1.1.3). Das gerade im Entstehen befindliche Energiecontrolling des Saarpfalz-Kreises und der Stadt Homburg kann dabei als Grundlage auch für die anderen Kommunen dienen. Zum Aufbau eines einfachen Energiecontrollings als Grundlage für weitere Schritte wurde ein externes Begleitpapier zum Masterplan erstellt. 4.1.2 Kommunales Abwasser Die Nutzung von bisher ungenutzten Potenzialen insbesondere aus Ab- und Umweltwärme sollte verstärkt vorangetrieben werden. Dabei spielt gerade der innerstädtische Bereich eine große Rolle und hierbei speziell der Bereich des Abwassers. Kommunale Abwässer weisen ganzjährig eine konstante Temperatur auf. Im Abwasser sammeln sich private Dusch- und Badewässer, aber auch warme Produktionsabwässer aus Industrie- und Gewerbebetrieben. Im Durchschnitt weisen Abwasserkanäle – in verdichteten Siedlungsstrukturen - eine Temperatur von 20-25 °C auf. Kanäle für die ausschließliche Durchleitung von Regenwasser verfügen im Jahresmittel hingegen nur über ein Temperaturniveau von um die 10 °C. Insbesondere Abwasser aus Verdichtungsräumen besitzt dementsprechend Wärmeenergie, die über Wärmetauscher genutzt werden könnte. Jedoch handelt es sich dabei um Niedertemperaturwärme (20 – 35°C). Diese Wärme könnte beispielsweise – auch unter Nutzung von Wärmetauschern - bestehende Gebäudeheizungen unterstützen oder bei Niedertemperatur(flächen)heizungen die vollständige Versorgung übernehmen.

55


Die Kanalisation sammelt und bündelt die kommunalen Abwässer und leitet sie zur Kläranlage. An der Kläranlage muss jedoch noch eine ausreichende Temperatur (ca. 10°C) ankommen, um die dortigen biologischen Prozesse in Gang zu halten. Im Biosphärenreservat werden derzeit durch den Entsorgungsverband Saar (EVS) 15 Kläranlagen betrieben, eine Anlage befindet sich im Bau und eine weitere in der Planung. Zur Nutzung der Abwärme aus Abwasser müssen einige grundsätzliche Voraussetzungen erfüllt werden. Die Kanalrohre müssen einen regelmäßigen Abfluss im Tagesmittel von 15 l/s bzw. 1.300 m³/d aufweisen. Diese Abflussmengen ergeben sich, wenn in einem Einzugsgebiet ca. 5.000 – 10.000 Personen ansässig sind (DWA Merkblatt M114). Ferner bedarf der Einbau eines Wärmetauschers Platz. Er ist nur in Kanälen mit einer Mindestgröße von DN800 (Rohrdurchmesser 800 mm) möglich. Derartige Systeme sollten im Zusammenhang mit einer Neu-Verlegung oder einer ohnehin anstehenden Kanal-Sanierung eingebaut werden. Wenn ein nachträglicher Einbau geplant ist, muss es sich um einen begehbaren Kanal handeln. Zudem muss bedacht werden, dass sich der Kanaldurchmesser durch den Einbau reduziert. Als Kenngröße sollte berücksichtigt werden: die Wärmetauscherstrecke sollte mindestens 20 m und höchstens 200 m betragen. Nach Untersuchungen des EVS werden diese Voraussetzungen im Einzugsbereich der Kläranlage Saargemünd-Kleinblittersdorf, der Kläranlage Blieskastel-Bliesdalheim und in der Innenstadt von St. Ingbert erfüllt (vgl. Abbildung 4-2). In diesem Bereich fließt Abwasser von mehr als 5.000 – 10.000 Personen zusammen und die Kanäle weisen eine erforderliche Größe auf.

Abbildung 4-2:

Übersicht der potenziellen Standorte zur Abwärme aus Abwasser vor dem Hintergrund des Wärmekatasters

Aber auch die Wärmeabnehmer müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So sollte das Gebäude bzw. der Abnehmer möglichst eine Niedertemperaturheizung bereits besitzen bzw. neu installieren und einen Mindestanschlusswert von 100 – 150 kW aufweisen. 56


Der Potenzialbereich der Kläranlage Blieskastel-Bliesdalheim erstreckt sich über die Stadt Blieskastel. Daher sollte dort gezielt nach einem geeigneten Wärmeabnehmer gesucht werden. Ferner wurde für die Stadt St. Ingbert bereits in 2009 eine Potenzialanalyse erstellt, die insbesondere das Schwimmbad und das ehemalige Stadtbad als mögliche Nutzer auswiesen (ARCADIS, 2009). Weitere Abnehmer wurden auf Grund eines zu geringen Wärmebedarfs zurückgestellt. Diese sollten nunmehr erneut im Detail betrachtet werden. Auch 25 öffentliche Gebäude befinden sich in räumlicher Nähe zu den Potenzialflächen. Jedoch weisen nur zwei Gebäude eine Wärmeleistung von über 100 kW auf. Dies sind die Pirminusschule/Turnhalle in Bierbach/Blieskastel sowie die ehemalige Schule "Am Stiefel" in St. Ingbert. Bei beiden Liegenschaften sollte jedoch vorab die derzeitige Auslastung überprüft werden. 4.2

Private Haushalte

Auf Grund der sehr vagen regionalen Datenlage (für nicht alle Kommunen liegen spezifische Daten vor), baut die folgende Detailanalyse des privaten Gebäudebestandes auf der amtlichen Erhebung der deutschen Bundesregierung, dem Zensus 201137 auf. Für den Zensus 2011 wurde im Bereich der Hausbesitzer eine Vollerhebung durchgeführt. Dabei wurden u.a. Daten zu den Gebäudealtern, den Beheizungssystemen und der Auslastung abgefragt. In der Auswertung werden die Häuser nach Gebäudetyp und Baualtersklassen unterteilt. Tabelle 4-1: Gebäudeeinteilung im Zensus 2011 nach Gebäudetyp und Baualtersklassen Gebäudetypen

Baualtersklassen

Freistehendes Haus

bis 1919

Doppelhaushälfte

1919-1948

Gereihtes Haus

1949-1957

Anderer Gebäudetyp

1958-1968 1969-1978 1949-1978 1979-1983 1984-1995 1995-2001 ab 2002

37

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2013 - Ergebnis des Zensus 2011 zum Berichtszeitpunkt 9. Mai 2011, veröffentlicht zum Stand Mai 2013

57


Insgesamt gibt es im Biosphärenreservat 35.450 Wohngebäude mit einer Wohnfläche von 6.570.140 m². Der Großteil der Häuser wurde in den Jahren 1949 – 1978 errichtet (vgl. Abbildung 4-3).

Abbildung 4-3:

Anzahl der Gebäude nach Altersklassen im Biosphärenreservat

Auf dieser Grundlage kann mittels Kennwerten von Hauser et al. (2010) auf spezifische Energieverbrauchswerte je Gebäudetyp und Baualtersklasse rückgeschlossen werden. Sanierungen bleiben dabei unberücksichtigt. Tabelle 4-2: Energieverbrauch je Gebäudeeinheit und Altersklasse in kWh pro m² Wohnfläche pro Jahr [EFH= Einfamilienhaus; RH= Reihenhaus; MFH= Mehrfamilienhaus, HH= Hochhaus] (Quelle verändert nach: Hauser et al, 2010)

Altersklassen bis 1918 (Fachwerk) bis 1918 (Massivbau) 1919-1948 1949-1957 1958-1968 1969-1978 1979-1983 1984-1994 WSVO 95 EnEV 2002 2002-2009 EnEV 2009

EFH kWh/m²/a 238

RH kWh/m²/a

MFH kWh/m²/a 190

185

203

163

204 253 146 141 119 120 110 110 100 90

166 163 171 162 121 94 110 110 100 90

179 184 173 127 98 76 110 110 100 90

58

HH kWh/m²/a

105 120


Dem jeweiligen Gebäudetyp wurden in Verbindung mit der jeweiligen Altersklasse deutschlandweite Kennwerte für die Wohnfläche und den Energieverbrauch hinterlegt. Die Daten der Stadt Homburg wurden dabei anteilig auf den Anteil im Biosphärenreservat verrechnet. Danach besitzt das Biosphärenreservat 6.570.000 m² Wohnfläche mit einem Energieverbrauch von in etwa 1.200 GWh/a. 4.3

Industrie und Gewerbe

Gemäß den Informationen der Handwerkskammer (HWK) sind im Biosphärenreservat 1.293 Betriebe registriert. Diese verteilen sich auf 77 Branchen. Einen Schwerpunkt bilden Friseure, Elektrotechniker und Kosmetiker. Abbildung 4-4 zeigt die Häufigkeitsverteilung der Betriebe in den Branchen.

Abbildung 4-4:

Branchenzugehörigkeit nach HWK im Biosphärenreservat, Betriebe mit der größten Anzahl (keine Darstellung der Branche bei weniger als 20 Betrieben)

Im Bereich Industrie und Gewerbe sind gemäß den Datenbanken der Industrie- und Handelskammer (IHK) für das Biosphärenreservat 2.460 Betriebe registriert. Der Energieverbrauch im Sektor Industrie wurde – aufgrund fehlender regionaler Daten – methodisch über die Bruttowertschöpfung je Branche in Verbindung mit der Beschäftigtenzahl bzw. deren Entwicklung für jede Kommune ermittelt. Dieser Ansatz erfolgte dabei in Anlehnung an die Ermittlung des Industrieverbrauchs im Rahmen der WWF-Studie – Modell Deutschland (WWF, 2009). Im Bereich Gewerbe erfolgt die Bilanzierung überwiegend durch Daten der Energieversorger, sowie der HWK und der IHK.

59


Daraus ergibt sich ein Gesamt-Wärmebedarf im Bereich Industrie und Gewerbe von etwa 850 GWh/a. 4.4

Kataster zur Wärmebedarfsermittlung

Ein wesentliches Element hinsichtlich möglicher Klimaschutzmaßnahmen sind Verbrauchsminderungen, regenerative Versorgungssysteme und Effizienzsteigerungen im privaten Gebäudebereich. Dazu wurde in einem ersten Schritt ein Wärmekataster für die Region erstellt, welches eine Einschätzung im Hinblick auf eine weitere detailliertere Begutachtung der Gebiete ermöglichen soll. 4.4.1 Ermittlung der Gebäude-Heizwärmebedarfe Die Grundlagendaten zur Erstellung des Wärmekatasters beruhen auf digitalisierten Gebäudekarten des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landesentwicklung (LVGL)38. Die digitalen Daten liefern für jedes Gebäude der Region die Grundfläche sowie die Gebäudehöhe bis zum Dachtrauf. Die Auswertung der Daten erfolgte mittels eines Geografischen Informationssystems (GIS). Dabei wurden alle Gebäude mit einer Grundfläche unter 55 m², bei denen anzunehmen ist, dass sie unbewohnt und daher nicht beheizt werden (z.B. Garagen), von der weiteren Betrachtung ausgeschlossen. Ferner fließen nur Gebäude mit einer Mindesthöhe von 2,5 m in die Analyse ein. Anhand der Gebäudehöhe wurden Geschosshöhen je Gebäude ermittelt. Tabelle 4-3 zeigt dabei die jeweiligen Kategorien auf. Tabelle 4-3: Gebäudehöhe und die entsprechenden Geschossanzahlen Gebäudehöhe

Geschosse

< 2,5 m

keine Betrachtung

2,5 – 4,8 m

1

4,8 – 7,2 m

2

7,2 – 9,6 m

3

9,6 – 13 m

4

13 – 16 m

5

> 16 m

6 und mehr

Anschließend wurde die Grundfläche mit der Geschossanzahl multipliziert und lieferte die Bruttogrundfläche (BGF)39. Zur Umrechnung der BGF in die Nutzfläche (NF) des 38

LVGL (2014): Digitalisierte Laserscanauswertungen der Gebäude des Biosphärenreservates. Saarbrücken.

39

Die Bruttogrundfläche (BGF) ist die Fläche, die sich aus der Summe aller Grundflächen aller Grundrissebenen eines Gebäudes ergibt. Im Gegensatz zur Bruttogrundfläche ist die Nettogrundfläche die Summe aller nutzbaren Flächen. Vgl. dazu: http://www.energieportal-24.de/nichtwohngebaeude/nettogrundflaeche/, Abruf am 1.4.2014

60


Gebäudes wird nach BKI (2010) ein Faktor von 67,4 % für Ein- und Zweifamilienhäuser angegeben. Dieser Wert wird im Rahmen dieser Arbeit vereinfachend auf alle Gebäudetypen angewendet. Die Einteilung der Gebäude nach Baualtersklassen, zur Abschätzung des Wärmebedarfs, erfolgte mittels Luftbildauswertung. Kommunale Daten zu Baugebieten und Bebauungsplänen standen leider nicht zur Verfügung. Für die Untersuchungen wurden die einzelnen Kommunen inklusive ihrer Ortsteile, möglichst nach Straßenzügen, mittels digitaler Luftbilder annäherungsweise ausgewertet. Dabei wurden drei Baualtersklassen unterschieden. Häuser und Gebiete, die vor 1950, zwischen 1950 und 1986 sowie nach 1980 errichtet wurden. Diese Einteilung wurde angelehnt an die Ergebnisse des ZENSUS 2011 für die Region. Danach sind ca. 27 % der Häuser älter als 1950 und 16 % jünger als 1980. Das Gros mit etwa 56 % befindet sich in der Altersklasse 1950 – 1986 (vgl. Abbildung 4-3). Anschließend wurden die spezifischen Energieverbräuche mit der Nutzfläche multipliziert. Für den privaten Gebäudebereich wurden lediglich Siedlungsflächen ausgewertet. Industriegebiete blieben hierbei unberücksichtigt. 4.4.2 Ermittlung der Unternehmens-Heizwärmebedarfe Die Unternehmen der Region werden im Folgenden in Industriebetriebe und Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD) unterschieden. Die Industriebetriebe wurden anhand der Grunddaten der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes ermittelt. Das Gewerbe, der Handel und die Dienstleistungsbetriebe entstammen den Grunddaten der Handwerkskammer des Saarlandes und den Grunddaten der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes. Anhand dieser Daten wurden die Unternehmen räumlich verortet und nach Branchen klassifiziert. Die weitere Auswertung erfolgte im Wesentlichen kennzahlenbasiert. Dabei wurden Branchendaten zu Energieverbräuchen und Heizwärmebedarfen zugrunde gelegt. In einigen Fällen wurde auch auf pauschalierte Mitarbeiterzahlen zurückgegriffen (z.B. Branche Frisör, Schornsteinfeger). Die Datenerhebung wurde in einigen Fällen durch Realdaten verfeinert. So konnten u.a. die Ansätze für einzelne Industriebetriebe wie u.a. Drahtwerk St. Ingbert GmbH oder Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG in Blieskastel durch individuelle Befragungen verifiziert werden. Für den GHD-Bereich liegen Angaben zur Bereitstellung von Warmwasser, Raumheizung und sonstige Prozesswärme nach IRESS (2013) zu Grunde.

61


Tabelle 4-4: Branchenspezifischer Wärmeverbrauch pro Beschäftigen in kWh/a für den Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, berechnet nach (IREES, 2013)

Branchen

Wärmeverbrauch [kWh]

Baugewerbe

4.548

Sonst. betr. Dienstleistungen

5.115

Metallgewerbe

7.645

KFZ-Gewerbe

11.504

Holzgewerbe

9.824

Papier- u. Druckgewerbe

8.084

Einzelhandel

8.276

Großhandel

8.119

Backgewerbe

13.553

Fleischereien

9.822

Restl. Nahrungsmittelgewerbe

11.713

Wäscherei u. (chem.) Reinigungen

16.282

Bekleidung, Leder, Textil

12.772

NE-Metalle, Kunststoffe, Gummi

20.013

Zur Ermittlung des Wärmebedarfs der Industrie wurden u.a. Angaben des Statistischen Bundesamtes zum durchschnittlichen mitarbeiterspezifischen Wärmebedarf von Industriebetrieben nach Betriebsgrößenklasse und Anwendungsbereich für Raumwärme, Warmwasserbereitung und Prozesswärme verwendet (vgl. Ausschnitt Tabelle 4-4, Tabelle 4-5). Dabei wurden die größten Betriebe der Region detaillierter betrachtet, für diese Betriebe lagen die jeweiligen Mitarbeiteranzahlen vor. Tabelle 4-5: Branchenspezifischer Wärmebedarf pro Beschäftigtem in kWh/a für Industrieunternehmen nach Betriebsgrößenklasse und ausgewählten Sektoren, Ausschnitt aus Destatis.de Betriebsklasse

Mitarbeiterzahl

Molkerei

Kunststoffverarbeitung

Raumwärme

Warmwasser

Prozesswärme

bis 10

9.070

310

41.000

bis 100

9.180

320

55.000

über 100

6.240

220

65.300

bis 10

4.180

130

660.000

bis 100

3.690

100

907.000

über 100

2.790

100

1.081.000

62


4.4.3 Ermittlung des Heizwärmebedarfs der Öffentlichen Liegenschaften Die Datenerhebung beruht auf konkreten Verbrauchswerten der Kommunen. Danach wurden Gebäudelisten mit räumlicher Zuordnung inklusive der jeweiligen Energieverbräuche erstellt (vgl. Kapitel 3.4). Jedoch konnten – trotz mehrfacher Nachfrage –nicht für alle Kommunen belegbare Zahlen zu Grunde gelegt werden. Fehlende Realdaten mussten daher über Kennwerte ausgeglichen werden. 4.4.4 Auswertung Für die Auswertung wurden alle Heizwärmebedarfe der Wohngebäude, des GWHSektors, der Industrie und der öffentlichen Liegenschaften aggregiert. Das Ergebnis wird als Wärmedichte in kWh/m² dargestellt. Die Wärmedichte gibt Auskunft über den spezifischen Wärmebedarf je Fläche. Als definierte Bezugsfläche diente dabei eine Pufferfläche von 25 m entlang der Straßenzüge.

Abbildung 4-5:

Wärmebedarfskataster im Biosphärenreservat Bliesgau in kWh/m²

Abbildung 4-5 zeigt die Schwerpunkte der Wärmebedarfe in St. Ingbert, Blieskastel und Kirkel. Diese begründen sich im Wesentlichen auf die Nachfrage der Industrie. Aber auch im Wohngebäudebereich finden sich in kleineren Orten mit älterer Wohnbebauung hohe spezifische Wärmebedarfe. Beispielhaft können hier Kleinblittersdorf, Rentrisch oder Gersheim genannt werden. Insgesamt ist die Wärmenachfrage in einem Großteil der Flächen kleiner als 250 kWh/m² bzw. zwischen 250 – 500 kWh/m². 63


Hieraus ergeben sich folgende Eignungsgebiete für die Umsetzung neuer alternativer Wärmeversorgungs/-nutzungskonzepte (bestehende Gasnetze wurden nicht berücksichtigt)40: 1. St. Ingbert Kernstadt/Altstadt sowie das westlich angrenzende Industriegebiet Drahtwerk Nord Hier bietet sich eine Erschließung mit Nahwärme an. Etabliert ist bereits eine Nahwärmeversorgung auf Basis eines Biomasseheizwerks am Standort Drahtwerk Nord. Dieses erschließt bereits das Gewerbegebiet und Teile der Altstadt (u.a. das Rathaus und Schulen). Ein weiterer Ausbau dieses Netzes insbesondere der Anschluss privater Haushalte in der Innenstadt kann auf Grund der dargestellten Wärmedichten gut realisiert werden. Durch die räumliche Nähe zur Industrie, sollte auf jeden Fall die Aufnahme von industrieller Abwärme in das Netz forciert werden. 2. Kirkel Ortskern inkl. Schule In Kirkel bietet insbesondere das Gebiet rund um die Grundschule und Turnhalle ein interessantes Nahwärmepotenzial. Dabei handelt es sich im Einzelnen um die Straßenzüge Kaiserstraße, Friedhofsstraße, Im Hasensprung und Goethestraße. Hier könnte über eine Nahwärmelösung auf Basis Biomasse nachgedacht werden. 3. Kirkel Gewerbegebiet Auch das Gewerbegebiet der Gemeinde Kirkel rund um die Kirkeler Erfrischungsgetränke GmbH bietet auf Grund der Analyse des Wärmekatasters ein Potenzial zur Nahwärmenutzung und sollte im weiteren Prozess näher untersucht werden. Die zu untersuchenden Straßenzüge sind die Waldstraße und im Forstgarten. 4. Limbach Die Straßenzüge Auf der Windschnorr, Im Dintental sowie angrenzend die Bahnhofstraße bieten auf Grund von Industrie-, Handwerk- und Gewerbeansiedlung eine Option zur Nahwärmenutzung. Eine weitere Betrachtung dieses Standorts erscheint daher sinnvoll. 5. Niederwürzbach Ortskern In Niederwürzbach bietet sich der Ortskern inklusive Grundschule für eine Nahwärmelösung an. Auf Grund der dort vorhandenen dichten Siedlungsstruktur sowie einiger Handwerks- und Gewerbebetriebe erreicht das Gebiet eine Wärmedichte, die für die Etablierung einer solchen Lösung dienlich ist.

40

Sortierung von Nord nach Süd

64


6. Blieskastel Altstadt Die Blieskasteler Altstadt rund um den Paradeplatz, den Alten Markt bis zum Luitpoldplatz inklusive der Straßenzüge Kardinal-Wendel-Straße, Schlossstraße, Von der Leyen Straße und deren Parallelstraßen, weist eine sehr dichte und alte Wohnbebauung auf. In diesem Bereich werden hohe Wärmebedarfe generiert, die über ein Nahwärmesystem gedeckt werden könnten. Zudem liegen in diesem Bereich einige öffentliche Liegenschaften der Stadt u.a. Rathaus und ehemaliges Finanzamt. Diese könnten bei einer Nahwärmelösung mit versorgt werden. 7. Blieskastel Gewerbegebiet Auf Scharlen Das Gewerbegebiet ‚Auf Scharlen‘ beherbergt sowohl Industriebetriebe mit Wärmebedarf als auch Betriebe mit Abwärmeoptionen. Daher sollte an dieser Stelle eine Nahwärmeversorgung auf Basis von Abwärme evtl. mit Biomasseunterstützung für Spitzenlasten angestrebt werden. 8. Webenheim Ortskern Im Ortskern von Webenheim rund um die Kirche besteht eine sehr dichte Wohnbebauung. Hinzu kommt, dass die Häuser bereits älteren Datums sind und daher teilweise einen hohen Wärmebedarf aufweisen. In diesem Fall kann über eine kleine Nahwärmelösung nachgedacht werden. Optional sollte dabei die Integration des Kindergartens Webenheim sowie der Turnhalle Webenheim geprüft werden. Zusätzlich könnte ein Anschluss an das Gewerbegebiet ‚Auf Scharlen‘ potenziell und finanziell eine Option darstellen. 9. Blickweiler Ortskern Der Ortskern Blickweiler entlang der Wecklinger Straße und des Pariser Ecks sowie der Wolfersheimer Straße ist ebenfalls älteren Baujahrs. Da auch hier die Gebäude sehr dicht stehen, könnte sich die Etablierung einer Nahwärmeinsel anbieten. In diesem Fall sollte auch der Anschluss des Kindergartens mit betrachtet werden. 10. Breitfurt Breitfurt bietet sich auf Grund der räumlichen Struktur und des fehlenden Gasnetzes für die Etablierung eines Bioenergiedorfes an. Der Ort weist neben Wohn- und einigen Industriegebäuden u.a. städtische bzw. gemeinnützige Gebäude wie z.B. die Schule oder das Martin-Bucer-Haus auf. Um möglichst alle Wohngebäude an ein Nahwärmenetz anzuschließen, müssten in etwa 5,3 km Leitung verlegt werden. Nähere Details zu bisherigen Voruntersuchungen finden sich im Anhang „Projektskizze Bioenergiedorf Breitfurt“. 11. Gersheim Auch der Ortskern von Gersheim mit der Bäckerei Mischo GmbH sollte bzgl. einer Nutzung von Nahwärme analysiert werden. Insbesondere die Hauptstraße und die 65


Bliesstraße zeigen im Wärmekataster potenzielle Wärmeabnehmer mit einer ausreichenden Wärmedichte. 12. Bliesransbach Der Ortskern von Bliesransbach rund um den Suce-sur-Erdre Platz weist hohe Wärmedichten auf. Besonders zu nennen sind dabei die Fechinger Straße und die Bliesbolchener Straße. Zudem finden sich das Wohn- und Ärztehaus (Fechinger Straße) sowie die ehemalige Grundschule (Eschringer Straße) in räumlicher Nähe zu einem zu entwickelnden Nahwärmegebiet. 13. Kleinblittersdorf In Kleinblittersdorf befinden sich entlang der Elsässer und Saarbrücker Straße eine Vielzahl von Gewerbe- und Handelsbetrieben. Hinzu kommt ein alter Ortskern mit dichter und alter Wohnbebauung. Gemeinsam weisen diese eine relativ hohe Wärmedichte auf, was die Etablierung einer Nahwärmelösung erlauben würde. Auf Grund der räumlichen Nähe, sollte auch der Anschluss des Rathauses und des Verwaltungsgebäudes analysiert werden. Abschließend fasst Tabelle 4-6 die einzelnen Eignungsgebiete der alternativen Nahwärmenutzung zusammen. Tabelle 4-6: Eignungsgebiete zur Nahwärmenutzung im Biosphärenreservat Bliesgau Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

Eignungsgebiet Altstadt & Gewerbegebiet Drahtwerk Nord Ortskern Kirkel Gewerbegebiet Ortskern Limbach Niederwürzbach Ortskern Blieskastel Altstadt Gewerbegebiet Auf Scharlen Webenheim Ortskern Blickweiler Ortskern Breitfurt Gersheim Bliesransbach Kleinblittersdorf

Kommune St. Ingbert Kirkel Kirkel Kirkel Blieskastel Blieskastel Blieskastel Blieskastel Blieskastel Blieskastel Gersheim Kleinblittersdorf Kleinblittersdorf

Darüber hinaus bieten sich insbesondere (landwirtschaftliche) Einzelhöfe ideal für eine Wärmeversorgung als Inselsystem auf Basis von Biomasse und Solarthermie an.

66


4.5

Maßnahmen

Handlungsfeld 1

Energieeinsparung und Energieeffizienz im Biosphärenreservat

Maßnahmenpaket:

Private Haushalte

Titel:

Sanierung des privaten Gebäudebestandes

Beschreibung:

Wohngebäude nutzen Energie zur Bereitstellung von Wärme und Strom. In privaten Haushalten übersteigt dabei der Anteil des Wärmebedarfs deutlich den des Stromes. Daher gilt es, erstens den aktuellen Wärmebedarf der Häuser zu senken und zweitens den Bedarf schwerpunktmäßig durch erneuerbare Energie zu decken (vgl. Handlungsfeld 2). Die Sanierungsrate liegt deutschlandweit durchschnittlich bei 1 - 1,5 % pro Jahr. Zur Erreichung der Ziele des Masterplans gilt es diese Rate deutlich (auf 3 – 3,5 %) zu erhöhen. Dies kann durch gezielte Informationskampagnen, Wettbewerbe, Förderungen, etc. von privaten Hausbesitzern erzielt werden.

Hintergrund:

Die Wohngebäude im Biosphärenreservat Bliesgau sind größtenteils älteren Ursprungs. So wurden ca. 27 % der Häuser vor 1950 gebaut. 16 % der Häuser sind jünger als 1980. Das Gros mit etwa 56 % befindet sich in der Alters-klasse 1950 – 1986. Damit einhergehend besteht ein relativ hoher Heizwärmebedarf pro m² Wohnfläche. Diese liegt im Durschnitt bei 140-180 kWh/m² Wohnfläche. Die privaten Haushalte sind für mehr als 50 % des gesamten Wärmebedarfs im Biosphärenreservat verantwortlich. Sanierungsmaßnahmen können diesen Bedarf deutlich senken.

Räumlicher Bezug:

Siedlungsgebiete im Biosphärenreservat

Hinweise zur Umsetzung:

CO2-Einsparung: Die Sanierung eines Gebäudes reduziert den Heizwärmebedarf des Hauses. Je nachdem in welchem Ausgangszustand sich das Gebäude befindet und je nach Sanierungsstandard können dabei enorme Reduktionen erzielt werden. So braucht beispielweise ein Haus, Baujahr vor 1950, ca. 200 kWh/m²*a. Bei Sanierung auf EnEV 2009-Standard (Bedarf 70 kWh/m²*a) kann eine Reduktion von 130 kWh/m²*a bzw. 65 % erzielt werden. Bei Sanierung auf Passivhaus-Standard (Bedarf <15 kWh/m²*a) könnten sogar 185 kWh/m²*a gespart werden. Management: Durch Initiierung und Etablierung von Informationskampagnen, Informationsmaterial, Bildungsangeboten für Handwerker, etc. kann der Privatmann motiviert werden, sein Eigentum zu sanieren.

Einzelmaßnahmen:

Kurzfristig Informationskampagne für Bürger zum Thema Sanierung, Förderung, etc. Implementierung „Grüne Hausnummer“ Förderung ökologische Baustoffe (vgl. Handlungsfeld 4)

Abbildung 4-6:

Mittelfristig Steigerung der Sanierungsrate auf 3 -3,5% /a Bildungsangebot für Handwerker

Maßnahmenblatt „Energieeinsparung und Energieeffizienz – Privater Haushalte“

67


Handlungsfeld 1

Energieeinsparung und Energieeffizienz im Biosphärenreservat

Maßnahmenpaket:

Öffentliche Hand

Titel:

Energieeinsparungen in den Kommunen / Landkreis

Beschreibung:

Der Energiebedarf der öffentlichen Hand ist im Vergleich zur Industrie und den privaten Haushalten eher gering. Jedoch kann die Kommune gerade in ihren eigenen Handlungsbereichen Zeichen zur Motivation der anderen Sektoren setzen. Daher sollten Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden zeitnah und umfassend realisiert werden. Interessierte Bürger und Industrie/Gewerbevertreter können sich informieren und bekommen einen ersten Eindruck von Umfang und Ziel solcherart Maßnahmen. Auch gilt es einen umfassenden Überblick über die eigenen Liegenschaften zu erhalten. Ein Nutzungs- und Sanierungsplan sowie ein interkommunales Energiecontrolling können dazu erste Hilfestellungen leisten.

Hintergrund:

Die Aufgaben der Kommunen und des Landkreises sind vielfältig. Sie sind im Wesentlichen für alle Belange und Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zuständig. Auch das Thema Klimaschutz wird damit adressiert. Klimaschutz kann die Kommune auf verschiedenen Ebenen selber ausführen oder ihren Einfluss ausüben (vgl. Kapitel 7.3). Direkt kann sie auf ihre eigene Liegenschaften, die öffentliche Vergabe und die Bauleitplanung einwirken.

Räumlicher Bezug:

Kommunen des Biosphärenreservat

Hinweise zur Umsetzung:

CO2-Einsparung: Dies ist nur schwer allgemein bezifferbar. Je nach Bedarf und Ausstattung der Kommune fallen die Strom- und Wärmereduktionen sehr unterschiedlich aus. Management: Die langfristige Mobilisierung der Einsparpotenziale auf der Ebene der Kommune bedarf einer kontinuierlichen Motivation und auch prüfenden Begleitung. Ein interkommunales Energiecontrolling unter Leitung des Landkreises kann hierbei klare Strukturen aufbauen, etablieren und aufrechterhalten.

Einzelmaßnahmen:

Kurzfristig

Mittelfristig

Interkommunales Energiecontrolling (vgl. auch Handlungsfeld 6) Nutzungs- und Sanierungsplan für öffentliche Liegenschaften Pro Kommune: eine umfassende Sanierungsmaßnahme Handreichungen bzgl. des Nutzerverhaltens in Gebäuden erarbeiten Angepasstes Lichtmanagement (vgl. Handlungsfeld 4) Nutzung kommunaler Abwasserwärmepotenziale

Abbildung 4-7:

Kommunale Beschaffungsrichtlinie überarbeiten EMAS-Zertifizierung für Kommunen

Maßnahmenblatt „Energieeinsparung und Energieeffizienz – Öffentliche Hand“

68


Handlungsfeld 1

Energieeinsparung und Energieeffizienz im Biosphärenreservat

Maßnahmenpaket:

Industrie

Titel:

Energieeinsparungen in der Industrie (u.a. Nutzung von Abwärmepotenzialen)

Beschreibung:

Realisierung von Energieeffizienz- und Einsparmaßnahmen in der Industrie durch eine kompetente Beratung und Unterstützung. Die Industrie zeichnet im Biosphärenreservat für 59 % des Strom- und für 38 % des Wärmebedarfs verantwortlich. Dies gilt es deutlich zu reduzieren.

Hintergrund:

Insbesondere in den Städten des Biosphärenreservates sind z.T. energieintensive Großindustrien angesiedelt, die neben Strom auch einen großen Bedarf an (Prozess)Wärme aufweisen. In der Metallverarbeitung spielt z.T. auch der Bedarf an Druckluft eine bedeutende Rolle. In Industrie und Handwerk steht das Thema Energie nicht immer an erster Stelle. Eine gezielte Beratung kann hierbei große Hilfestellung leisten. Darüber hinaus weisen einige Betriebe der Region auch Abwärmepotenziale auf. Die Betriebe benötigen Prozesswärme mit einem hohen Temperaturniveau, können aber im Gegenzug Abwärme für Haushalte oder dergleichen bereitstellen. Eine Erschließung dieser Potenziale kann die Wärmeversorgung der Region mit absichern.

Räumlicher Bezug:

Schwerpunkt: Siedlungsgebiete im Biosphärenreservat

Hinweise zur Umsetzung:

CO2-Einsparung: Durch die prinzipielle Reduktion des Strom- und Wärmebedarfs können fossile Brennstoffe eingespart werden. Neben diesen Einsparungen kann auch die Umrüstung auf erneuerbare Energieversorgung große Emissions-Einspareffekte realisieren. Wird die Abwärme aus der Industrie zudem als Wärmequelle zur Wohnbeheizung genutzt, kann der verwendete Brennstoff gleich mehrfach seine Dienste leisten und nur einfach Emissionen ausstoßen. Management: Gezielte Informations- und Schulungskampagnen für die regionale Industrie und das Handwerk erfordern ein langfristiges Management. Auch die Erschließung von Abwärmepotenzialen benötigt stabile Verhältnisse. Eine stabile Abnahme auf der einen und einen sicheren Lieferanten auf der anderen Seite sind die wesentlichen Bestandteile einer funktionierenden Wärmeversorgung. Daher stellt insbesondere das Management ein wesentliches Moment für ein gut funktionierendes Netzwerk dar. Neben den lokalen Stadtwerken können auch genossenschaftliche Modelle für die Abwicklung genutzt werden. Die Kommune ist aufgrund der Zuständigkeit für die kommunalen Straßen auf jeden Fall mit im Boot.

Einzelmaßnahmen:

Kurzfristig Umweltpakt Saar & Biosphärenhandwerker (u.a. Schulungen) Beratung von Industrie + Gewerbe bzgl. Einsparmaßnahmen Industrielles + betriebliches Abwärmekataster

Abbildung 4-8:

Mittelfristig Freiwillige Zielvereinbarungen mit Industrie und Gewerbe

Maßnahmenblatt „Energieeinsparung und Energieeffizienz – Industrie“

69


5 Handlungsfeld – Gestaltung der Energieversorgung Das Handlungsfeld umfasst die Bereiche Energieversorgung aus erneuerbaren Energien. Im Folgenden werden die diesbezüglichen Potenziale der Energieträger Wind, Sonne, Wasser, Erdwärme sowie Biomasse analysiert. 5.1

Windenergie

5.1.1 Potenziale 5.1.1.1 Große Windkraftanlagen Für die Ausweisung von Vorrangflächen für die Windenergienutzung sind im Saarland die Kommunen zuständig. Das vormalige Saarländische Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr (MUEV) hat als Hilfestellung dazu bereits im April 2011 eine Windpotenzialstudie zur Ausweisung geeigneter Windenergiestandorte für das Saarland erstellt. Hierin sind beispielsweise Abstands- und Ausschlusskriterien zwischen Windenergieanlagen und bestehenden Siedlungen bzw. Landschaftsmerkmalen vorgegeben, die den gemeindlichen Steuerungsmöglichkeiten bereits restriktive und verbindliche Flächenvorgaben auferlegen. Bei der Ausweisung der Potenzialflächen wurde unter Zuhilfenahme von Windhöffigkeitskarten des Landesamts für Kataster-, Vermessungs- und Kartenwesen zwischen Anlagenstandorten für 2-MW-Anlagen (Nabenhöhe von 100 m) und für 3-MW-Anlagen (Nabenhöhe 150 m) unterschieden. Abbildung 5-1 zeigt das Ergebnis der parzellenscharfen Windpotenzialanalyse für das Biosphärenreservat Bliesgau als Teilergebnis des Masterplans. Hierin wurden die Abstandsregelungen der Verordnung über die Zulässigkeit von Windenergieanlagen in saarländischen Landschaftsschutzgebieten vom 21. Februar 2013 berücksichtigt. Ferner wurden die Flächen der Kern- und Pflegezone sowie eine Pufferzone von 200 m um ausgewiesene Naturschutzgebiete exkludiert. Nach dieser Bilanzierung sind im Biosphärenreservat prinzipiell 4.200 ha für 2-MWAnlagen oder 3.500 ha für 3-MW-Anlagen geeignet. Neben der Berücksichtigung der Ziele der Raumplanung (u.a. Naturschutzgebiete; Natura 2000 Gebiete) gilt es u.a. die Belange des Immissionsschutzes, der Luftsicherung und des Natur- und Artenschutzes zu beachten. a) Belange der Luftsicherung (Flughafen Saarbrücken-Ensheim; Zweibrücken) Angrenzend an das Biosphärenreservat befindet sich die Flughäfen Saarbrücken-Ensheim und Zweibrücken. Im Bereich des Flughafens kann die Bauaufsichtsbehörde die Errichtung von Bauwerken nach § 12 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) nur mit Zustimmung der Luftfahrtbehörde erteilen, und zwar -

in einem Bereich zwischen 1,5 und 4 km um den Flughafenbezugspunkt (FBP) [= Mittelpunkt der Landebahn], wenn das geplante Bauwerk eine 70


Höhe von 25 Metern über der Höhe des FBP überschreitet, also eine Höhe von mehr als 347 m über NN erreicht; -

in einem Bereich zwischen 4 und 6 km um den FBP, wenn das geplante Bauwerk eine Höhe überschreitet, die eine Verbindungslinie zwischen beiden Entfernungen von 45 m (>367 m über NN bei 4 km) und 100 m (> 422 m über NN bei 6 km) um den FBP überschreitet.

-

Außerhalb dieses Bereichs von 6 km um den FBP darf die Bauaufsichtsbehörde nach § 14 LuftVG eine baurechtliche Genehmigung nur mit Zustimmung der Luftfahrtbehörde erteilen, wenn ein geplantes Bauwerk eine Höhe von 100 m über der Erdoberfläche überschreitet.

-

Darüber hinaus müssen der Circlin-Bereich und die Sichtflugschneisen berücksichtigt werden.

b) Belange des Naturschutzes Auf Basis des „Leitfadens zur Beachtung artenschutzrechtlicher Belange beim Ausbau der Windenergienutzung im Saarland“ vom LUA (2013b) wurden insbesondere die Belange der relevanten Artengruppen der Vögel und Fledermäuse berücksichtigt. Im Biosphärenreservat sind die Vogelarten Graureiher, Rotmilan, Schwarzmilan, Uhu und Weißstorch beheimatet und mit ihren Horsten kartiert. Für diese Arten gelten die folgenden Abstandsempfehlungen: Tabelle 5-1:

Abstandsempfehlungen und Prüfbereiche kollisionsgefährdeter Vogelarten [LUA 2013b]

Art

Mindestabstand

Prüfbereich

Graureiher

1.000 m

3.000 m

Rotmilan

1.500 m

4.000 m

Schwarzmilan

1.000 m

3.000 m

Uhu

1.000 m

2.000 m

Weißstorch

1.000 m

3.000 m

Diese Empfehlungen für Pufferflächen wurden ebenfalls berücksichtigt und in Abbildung 5-1 detailliert dargestellt.

71


Abbildung 5-1:

Windkraftpotenzialfl채chen unter Ber체cksichtigung der Belange der Flugsicherung und des Naturschutzes (unten: 3-MW-Anlage; oben: 2-MW-Anlagen)

72


Unter Beachtung dieser Restriktionen ergibt sich im Vergleich zu den Ansätzen im Master-Plan Neue Energie ein deutlich reduziertes Potenzial für den Ausbau von Windkraftanlagen im Biosphärenreservat. Von den ursprünglich 3.500 – 4.200 ha verbleiben nach Abzug der Restriktionsflächen noch 1.000 – 1.300 ha. Tabelle 5-2:

Vergleich der Windpotenzialflächen gemäß Windpotenzialstudie, nach Abzug der Restriktionen und den ausgewiesenen Windvorranggebieten

Windpotenzialstudie Saarland

Nach Abzug Restriktionen

2 MW-Anlagen

4.200 ha

1.300 ha

3 MW Anlagen

3.500 ha

1.000 ha

WKA

Windvorrangflächen ca. 80 -90 ha

Unter der Annahme, dass in den derzeitigen Vorranggebieten ca. 20 3-MW-Windkraftanlagen installiert werden könnten und diese eine Volllaststundenzahl von etwa 2.000 h aufweisen, ergibt sich ein Potenzial von annähernd 100 GWh Strom pro Jahr. 5.1.1.2 Kleinwindkraftanlagen Neben der Installation von großen Windkraftanlagen sollte zusätzlich die Möglichkeit von Kleinwindkraftanlagen im Biosphärenreservat in Erwägung gezogen werden. Diese Anlagen bedürfen kleinräumlich guter Windverhältnisse und lassen sich daher nur schwer für das gesamte Projektgebiet prognostizieren. Bisher besteht seitens einiger Unternehmer und Firmen Interesse an der Umsetzung einiger Beispielanlagen bzw. Prototypen auf den eigenen Grundstücken bzw. Gebäuden. 5.1.2 Umsetzung Nach dem aktuellen Stand der Planungen sollen in Blieskastel vier Vorranggebiete mit einer Flächengröße von 66 ha für die Windkraftnutzung ausgewiesen werden, in Homburg sollen nach Aufstellung des Bebauungsplans vier Windkraftanlagen mit je 3 MW auf der Gemarkung Einöd gebaut werden (Windpark „Auf der weißen Trisch“) und in Mandelbachtal befindet sich das Verfahren noch in Arbeit. Handlungsfeld 2

Klimaschonende Energieversorgung

Maßnahmenpaket:

I. Stromversorgung

Titel:

Installation und Betrieb von Windkraftanlagen Großwindkraftanlagen im Bereich der Entwicklungszone bzw. der Vorranggebiete der Windenergienutzung Kleinwindkraftanlagen in Städten bzw. zur Versorgung von Liegenschaften

73


Beschreibung:

Es besteht die Bestrebung die Energieversorgung mittel- bis langfristig im Biosphärenreservat durch erneuerbare Energien bereitzustellen. Vor diesem Hintergrund sind die Installation und der Betrieb von Windkraftanlagen zur Erreichung des Gesamtzieles erforderlich. Diese Anlagen sollen im Einklang mit kommunalen sowie naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen auf ausgewiesenen bzw. geeigneten Standorten errichtet werden. Hierzu liegt eine im Rahmen des Projektes ausgearbeitete Potenzialanalyse vor. Auch Kleinwindkraftanlagen können in Städten bzw. an Aussiedlerhöfen zur dezentralen Stromversorgung beitragen.

Hintergrund:

Großwindkraft: Kommunale Planungsträger haben seit Oktober 2011 im Saarland die Möglichkeit, Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan für die ansonsten gemäß § 35 Abs. 1 Ziffer 5 BauGB privilegierte Nutzung der Windenergie auszuweisen. Im Biosphärenreservat Bliesgau wurden daher für jede Kommune individuelle Planungen zu Windvorrangflächen in Auftrag gegeben. Für die Gemeinde Kleinblittersdorf erfolgt die Bearbeitung durch den Regionalverband Saarbrücken. Die potenziellen Ausweisungsgebiete wurden bzw. werden in der Region aktuell diskutiert. Nach Abschluss dieses Prozesses können die potenziellen Standorte mit Planungen für Windkraftanlagen belegt werden. Insgesamt könnten nach Abzug harter Kriterien maximal 1.000 ha im gesamten Biosphärenreservat ausgewiesen werden. Kleinwindkraft: Auch Kleinwindenergieanlagen (KWEA) unterliegen dem Bauordnungsrecht. Dabei handelt es sich laut LBO Saarland gemäß § 61 Nr. 3 (c) um ein verfahrensfreies Vorhaben, wenn die Anlage der Energiegewinnung dient und <10 m ist [Anlagen bis 10 m Höhe, gemessen von der Geländeoberfläche bis zum höchsten Punkt des Rotors]. Die Gebäudehöhe wird mitgezählt. Anlagen zwischen 10 und 50 m bedürfen einer Baugenehmigung durch die Untere Bauaufsicht in Beteiligung mit dem LUA als Immissionsschutzbehörde und Naturschutzbehörde. Grundsätzlich unterliegen auch KWEA, die keiner Baugenehmigung bedürfen, den bau-, immissionsschutz- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen. Aufkommende Emissionen wie Schattenwurf, Schallpegel etc. werden hier abgeprüft, so dass die Höchstwerte für Wohn-, Misch- und Gewerbegebiete sowie für Außenbereiche nicht überschritten werden. Die Öffentlichkeit wird bei Einzelprojekten nicht angehört. Die durchschnittliche Anlage hat eine Größe von 1,5 – 5kW.

Räumlicher Bezug:

Entwicklungszone des Biosphärenreservats Bliesgau Siedlungsgebiete + Aussiedlerhöfe im Biosphärenreservat

Hinweise zur Umsetzung:

CO2-Einsparung: Jede kWh Strom aus dem deutschen Strommix verursacht eine Belastung von derzeit 575 g CO2. Strom aus Windkraft hingegen verursacht nur 22 g CO2, so dass derzeit mit jeder zusätzlichen kWh-Windkraftstrom 553 g CO2 eingespart werden könnten. Eine Großwindkraft-Anlage von 3 MW hat einen durchschnittlichen Jahresertrag von 4,5 GWh (1,5 GWh/MW41) und könnte daher Einsparungen von etwa 2.500 t CO2 realisieren. Eine Kleinwindkraftanlage produziert zwischen 800 - 2.500 kWh im Jahr, bei Einsparungen von 0,4 – 1,4 t CO2 /kW. Management: Die Installation und der Betrieb der Großwindkraft-Anlagen müssen in Zusammenarbeit bzw. im Einklang mit Bürgern, Verwaltung und Betreibern erfolgen. Kleinwindkraftanlagen sollten neben vorheriger Messung der Windhöffigkeit auch Emissionen durch Schall und Schattenschlag berücksichtigen.

Einzelmaßnahmen:

Kurzfristig Großanlagen in ausgewiesenen Windparkstandorten wie Webenheim, Einöd, etc. Kleinwindanlagen in Städten bzw. Liegenschaften

Finanzierung:

EEG, Energiegenossenschaften, Eigenstromvermarktung

Abbildung 5-2:

Mittelfristig weitere geeignete Ausweisungsflächen eruieren

Maßnahmenblatt „Klimaschonende Energieversorgung - Stromversorgung mit Wind“

41

Durchschnittswert aller deutschen Anlagen in den Jahren 2011/2012 http://www.energie-studien.de/uploads/media/AEE_Dossier_Studienvergleich_Volllaststunden_juli13.pdf, Stand 11.12.2013

74


5.2

Solarenergie

Potenziale im Bereich der Solarenergie sind auf Dachflächen als Photovoltaik (PV) Anlagen bzw. als Solarthermie-Anlagen nutzbar, oder alternativ als PV-Freiflächenanlagen neben Straßen und Schienen, auf alten Konversionsflächen oder evtl. im Bereich von Strom- oder Leitungstrassen. Diese beiden Bereiche (Dach/Freiflächen) werden im Folgenden getrennt betrachtet. 5.2.1

Potenziale

5.2.1.1 Dachflächen-Anlagen Die Auswertung der GIS-basierten ATKIS-Daten, bereitgestellt durch das Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landesentwicklung, ergab für das Biosphärenreservat folgende Gebäude-Übersicht: Tabelle 5-3:

Gebäudeübersicht nach Anzahl und Grundfläche im Biosphärenreservat Gebäude Anzahl

Blieskastel

Fläche

Industriegebäude Anzahl

Fläche

Sonstige Anzahl

Fläche

Gesamt Anzahl

Fläche

11.026

936.010

398

200.164

3.991

448.772

15.415

1.584.945

Gersheim

4.629

407.229

115

57.291

567

79.889

5.311

544.409

Homburg

3.918

317.592

71

72.988

502

72.263

4.491

462.843

St. Ingbert

20.063

1.387.393

977

764.602

3.498

403.410

24.538

2.555.405

Kirkel

6.342

518.999

299

205.255

422

66.434

7.063

790.688

Kleinblittersdorf

6.105

489.903

211

138.874

549

103.870

6.865

732.647

Mandelbachtal

6.639

579.341

137

47.637

1.184

163.729

7.960

790.707

58.722

4.636.468

2.208

1.486.810

10.713

1.338.366

71.643

7.461.643

GESAMT

Es gibt im Biosphärenreservat insgesamt 71.643 Gebäude inkl. Garagen, Gartenhäusern, Industrie, etc. Alle Gebäude zusammen weisen eine Grundfläche von 7.461.600 m² auf. Solarthermie Ein Vier-Personen-Haushalt benötigt zur Deckung des jährlichen Warmwasserbedarfs 6 m² Solarkollektorfläche und einen 400 l Warmwasserspeicher. Prinzipiell können Häuser mit einer Grundfläche > 25 m² mit Solarthermieanlagen belegt werden. Dies sind im Untersuchungsraum ca. 56.000 Gebäude. Unter der Annahme, dass etwa 85 % aller Gebäude für die Nutzung von Solarer Wärme geeignet sind, können theoretisch 47.000 Gebäude mit einer 6 m² Solarthermieanlage belegt werden. Bei einem durchschnittlichen Jahreswärmeertrag für Warmwasser von 410 kWh/m² lassen sich dadurch ungefähr 115 GWh Wärme pro Jahr bereitstellen. 75


Auf größeren Dachflächen kann Solarthermie im Verbund mit einer größeren Speicherdimensionierung auch zur Unterstützung der Heizwärme eingesetzt werden. Insbesondere auf öffentlichen Gebäuden mit einem hohen Warmwasserverbrauch (u.a. Sporthallen) bietet sich ebenfalls der Bau einer Solarthermieanlage an. Photovoltaik Die Ergebnisse der saarländischen Solarpotenzialanalyse (MUEV 2011) wurden als Grundlage für die hier durchgeführte Abschätzung genommen. Darauf aufbauend wird mittels GIS-Hintergrunddaten und aktuellen Zahlen des Statistischen Amtes des Saarlandes die potenziell geeignete Dachfläche auf Basis des pauschalisierten SUN-AREA Eignungsfaktors abgeleitet. Die Zahlen für Kleinblittersdorf wurden der „Studie Solarkataster – Photovoltaikpotenzial Regionalverband Saarbrücken“ (2011) entnommen. Tabelle 5-4:

Dachflächenpotenzial zur Nutzung von Solaranlagen sowie deren potenzieller Ertrag (Quelle: MUEV 2010, Regionalverband Saarbrücken 2011) Gebäudeanzahl

Gebäudefläche

Eigungsfaktor42

[m²] Blieskastel

geeignete Dachfläche

potenzieller Ertrag43

[m²]

[MWh/a]

15.473

1.621.678

0,34

551.371

71.000

Gersheim

5.314

547.633

0,35

191.672

25.000

St Ingbert

24.621

2.565.587

0,34

872.300

112.000

Kirkel

7.098

798.201

0,35

279.370

36.000

Kleinblittersdorf44

6.954

741.612

191.700

24.620

Mandelbachtal

8.002

797.538

0,34

271.163

35.000

Homburg

4.492

475.738

0,35

166.508

21.000

71.954

7.547.987

2.524.084

324.620

Gesamt

Es sind gemäß dem obigen Ansatz geeignete Dachflächen für die Nutzung von Photovoltaikanlagen in einer Größenordnung von 2.524.084 m² vorhanden. Diese könnten bei ausschließlicher Belegung mit PV-Anlagen 324 GWh Strom pro Jahr produzieren. Davon werden bereits 40 GWh jährlich ins Netz eingespeist. Somit ergibt sich ein freies Potenzial von 284 GWh.

42

Eignungsfaktor nach SUN-AREA

43

Unter der Annahme einer Strahlung von 1.070 kWh/m²*a und einem Wirkungsgrad der PV-Anlagen von 12%

44

Zahlen aus „Studie Solarkataster – Photovoltaikpotenzial Regionalverband Saarbrücken, Abschätzung des Photovoltaikpotenzials auf den Dächern der Gebäude im Regionalverband Saarbrücken“ (2011)

76


Eine Konkurrenz zu den oben dargestellten Solarthermiepotenzialen ergibt sich nur bedingt, da im Durchschnitt lediglich 6 m² je Dach hiervon beansprucht werden. 5.2.1.2 PV-Freiflächenanlagen Für Photovoltaik-Freiflächenanlagen können nach den Vorgaben des EEG Flächen auf alten Deponien bzw. Konversionsflächen sowie Flächen entlang eines 110 m-Puffers von Autobahnen und Schienenwegen genutzt werden. Weitere Standorte, beispielsweise an Leitungstrassen, wurden im Rahmen des Masterplans ebenfalls gutachterlich bewertet. Im Biosphärenreservat sind 237,64 ha als Deponien, Siedlungsfreiflächen, Abfallbehandlungsanlagen und Munitionsdepot ausgewiesen. Alle Flächen wurden in der Solarpotenzialstudie des Saarlandes 2011 auf ihre Standorteignung hin überprüft. Hierunter sind u.a. 46 ha noch aktive Deponiestandorte, die derzeit nicht als Standort für eine PV-Freiflächenanlage zur Verfügung stehen. Insgesamt könnten nach derzeitiger Einschätzung 45,45 ha bzw. 14 Einzelstandorte als potenzielle Areale für PV-Freiflächenanlagen genutzt werden. Neben der Deponie in Ormesheim, wären beispielsweise auch Teile der Bauschuttrecyclinganlage in Kirkel geeignet. Einen genauen Überblick über geeignete Flächen und deren Größe liefert Tabelle 5-5. Tabelle 5-5: Potenzielle Flächen für die Installation von PV-Freiflächenanlagen ID

Typ

Bezeichnung

Potenzialfläche [m²]

1

Abfallbehandlung

Erdmassendeponie Assweiler

22.450

2

Abfallbehandlung

Bauschuttdeponie Hölschberg

16.721

3

Abfallbehandlung

Bauschuttdeponie Terrag, Lautzkirchen

4

Abfallbehandlung

Bauschuttdeponie SRD GmbH-Blickweiler

29.867

5

Abfallbehandlung

Bauschuttdeponie Fa. Teralis

49.198

6

Abfallbehandlung

Kompostieranlage Stadt Homburg

7.947

7

Abfallbehandlung

Waldi GmbH (Standort Rohrbach)

2.598

8

Abfallbehandlung

Kalkbergwerk "Arbed" / Deponie Gemeinde Kleinblittersdorf

38.078

9

Abfallbehandlung

Fa. Omlor / Bauschuttrecyclinganlage

63.966

10

Abfallbehandlung

Am Hirschberg, Bauschuttdeponie Molter / Übergangsdeponie

12.271

11

Abfallbehandlung

BahnLog Gleisbauhof Homburg

56.212

12

Abfallbehandlung

Bauschuttdeponie Hölschberg (Altbereich)

16.631

13

Abfallbehandlung

Zentraldeponie Ormesheim Am Koppelwald (Altdeponie) / Übergangsdeponie

46.530

14

Abfallbehandlung

EVS-Zentraldeponie Ormesheim

87.125

Gesamt

4.908

454.502

77


Im Biosphärenreservat wurden bereits zwei Photovoltaik-Freiflächenanlagen realisiert. Eine Anlage befindet sich auf der Deponie in Ormesheim, eine weitere in Gersheim. Die Anlage in Ormesheim umfasst 30.000 m² und realisiert eine Leistung von 1,5 MWp. Die Anlage ist seit Juli 2012 in Betrieb. Die Anlage am Standort des alten Kalkbergwerks in Gersheim umfasst 25.000 m² mit einer Leistung von 1,85 MWp. Die Anlage ist seit 2011 in Betrieb. Unter Berücksichtigung der bereits realisierten Anlagen verbleiben im Biosphärenreservat weitere 12 Standorte mit einer Fläche von nahezu 36 ha die potenziell genutzt werden könnten. Auf diesen verbleibenden Flächen könnten überschlägig 22 MWp mit einem jährlichen Stromertrag von 24,67 GWh installiert werden. Tabelle 5-6: Ermittlung des „freien“ Flächenpotenzials auf Deponien + Konversionsflächen Gesamte Potenzialfläche

454.502 m²

Abzgl. Nutzung (Deponie Ormesheim + Kalksteinbruch) „freie“ Fläche

71.917 m² 369.893 m²

Geeignete Modulfläche [m²]

314.409

Install. Leistung [kWp]

22.637

Stromertrag [GWh/a]

24,67

Entlang von Autobahnen und Schienenwegen können ebenfalls PV-Freiflächenanlagen installiert werden. Im Biosphärenreservat verlaufen die Autobahnen A6 und A8. Hinzu kommen die Schienenstrecken im Westen zwischen Saarbrücken und Sarreguemines durch Kleinblittersdorf, sowie die Teilstrecken der Linien Saarbrücken – Pirmasens und Saarbrücken – Homburg – Kaiserslautern. Entlang dieser Trassen wurde die Eignung für PV-Freiflächen überprüft. Insgesamt konnten 103 ha mit einer Mindestflächengröße von 0,5 ha als prinzipiell „geeignet“ herausgefiltert werden (siehe Tabelle 5-7). Diese verteilen sich auf 97 Einzelflächen, welche eine Flächengröße zwischen 0,5 und 6,3 ha aufweisen. Tabelle 5-7: Potenzielle Flächen für die Installation von PV-Freiflächenanlagen entlang von Autobahnen und Schienenwegen

[ha]]

0,5 - 1 ha

>1ha

Summe

Autobahn

8,42

24,04

32,47

Schiene

12,09

58,65

70,74

Gesamt

20,51

82,69

103,21

78


Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten lassen sich von diesen Standorten ca. 56 ha als geeignet betrachten. Von diesen Flächen befinden sich 33 ha in Vorranggebieten der Landwirtschaft. Tabelle 5-8:

Ermittlung des „freien“ Flächenpotenzials für PV entlang von Straßen und Schienenwegen

Gesamte Potenzialfläche

560.000 m²

Vorrangfläche Landwirtschaft

330.000 m²

„freie“ Fläche

230.000 m²

Geeignete Modulfläche [m²]

117.000

Install. Leistung [kWp]

14.000

Stromertrag [GWh/a]

15,37

Insgesamt können somit ca. 40 GWh Strom aus PV-Freiflächen-Anlagen erzeugt werden. Es ließe sich ein größeres Potenzial realisieren, wenn auch die landwirtschaftliche Vorrangfläche mit in Anspruch genommen werden könnte. Jedoch sollte hierbei auf die Belange der Landwirtschaft Rücksicht genommen werden. Gemäß den Aussagen der Landwirtschaftskammer sollte dabei prinzipiell kein Ackerland aus der Nutzung genommen werden. Grünland bzw. Ödland sollte vor Inanspruchnahme geprüft werden. Eine Umwidmung von landwirtschaftlicher Vorrangfläche ist möglich, sollte jedoch die Ausnahme bleiben. Ständen auch alle oben angezeigten Flächen für eine PV-Freiflächennutzung zur Verfügung, würde sich das Potenzial auf 60 GWh pro Jahr erhöhen. 5.2.2 Umsetzung Die oben dargestellten Potenziale werden nach und nach genutzt. Insbesondere Anlagen auf Dachflächen sollten dabei verstärkt forciert werden. Eine flächenscharfe Solardachanalyse für den Saarpfalz-Kreis – vergleichbar mit der Vorlage aus Kleinblittersdorf – könnte gerade Privatpersonen dazu motivieren „ihre“ Potenziale zu aktivieren. Daneben sollte eine intensive Öffentlichkeitsarbeit zum Ausbau der Photovoltaikund Solarthermieanlagen auf Privathäusern vorangetrieben werden. Im Bereich der PV-Freiflächenanlagen sollten zunächst die freien Potenziale auf Deponie- und Konversionsflächen aktiviert werden. Gespräche mit den jeweiligen Eigentümern bzw. Betreibern der Standorte sollten forciert und Umsetzungspläne erarbeitet werden. Ferner sollten die Flächen entlang von Schienen und Autobahnen in Zusammenarbeit u.a. mit den Eigentümern und den Bewirtschaftern ebenfalls hinsichtlich einer konkreten Umsetzung betrachtet werden.

79


Handlungsfeld 2

Klimaschonende Energieversorgung

Maßnahmenpaket:

I. Stromversorgung

Titel:

Installation und Betrieb von Photovoltaik-Anlagen PV-Anlagen auf Dächern, Kommunalen Gebäuden und Schallschutzwänden PV-Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen

Beschreibung:

Die solare Stromerzeugung kann regional erfolgen. Durch Installation von PV-Anlagen auf Dächern, Kommunalen Gebäuden und Schallschutzwänden u.a. entlang der Autobahn bietet sich ein großes Nutzungs-Potenzial. Insbesondere private Hausdächer, von denen es eine Vielzahl im Biosphärenreservat gibt, bieten Platz für PVAnlagen und die dezentrale erneuerbare Stromnutzung. Die Installation von PV-Freiflächen sollte auf Deponie- und Konversionsflächen vorangetrieben werden.

Hintergrund:

Durch die Installation von PV-Anlagen auf Gebäudedächern können Häuser direkt dezentral mit Strom versorgt werden. Die Menge des eigenen Bedarfs kann durch solcherlei Anlagen in vielen Fällen vollumfänglich gedeckt werden. Jedoch ist der zeitliche Anfall des Solarstroms nicht unbedingt identisch mit dem zeitlichen Bedarfsanfall. Daher sollte über geeignete Speicherlösungen auch im Kleinbereich nachgedacht werden. PV-Freiflächenanlagen eigenen sich vor allem zu einer „Nachnutzung“ auf alten Deponie- und Konversionsflächen. Im Biosphärenreservat Bliesgau befinden sich derzeit ca. 14 Areale die als potenzielle Flächen in Frage kommen. Diese Flächen können zur Stromproduktion genutzt werden.

Räumlicher Bezug:

Siedlungsgebiete (Privathausbesitzer, Kommunale Gebäude, Schallschutzwände) des Biosphärenreservats Deponie- und Konversionsflächen im Biosphärenreservat

Hinweise zur Umsetzung:

CO2-Einsparung: Jede kWh Strom aus dem deutschen Strommix verursacht eine Belastung von derzeit 575 g CO2. Strom aus PV-Anlagen hingegen verursachten lediglich 94 g CO2, so dass derzeit mit jeder zusätzlichen kWh-Solarstrom 481 g CO2 eingespart werden könnten. Management: Der kommunale Gebäude-Sanierungsplan sollte die Installation von PV-Anlagen bei der Sanierung mitberücksichtigen. Eine eigene (möglichst autarke) Versorgung der Liegenschaften sollte angestrebt werden. Im Flächennutzungsplan sollten Altdeponie und Konversionsflächen als geeignete Gebiete zur PV-Nutzung verankert werden. Zudem sollte über eine Projektgesellschaft - möglichst bestehend aus Bürgern, Kommune und dritten Dienstleistern – eine Initialisierung und Umsetzung der Maßnahmen forciert werden.

Einzelmaßnahmen:

Kurzfristig Kommunale Gebäuden mit PV-Anlagen versorgen Private Hausbesitzer gezielt informieren Deponie- und Freiflächen mit PVFreiflächen belegen

Beispiele:

Dachflächenanlagen des Landkreises, PV-Freiflächenanlage in Gersheim, Creos in Homburg

Finanzierungsansatz:

EEG, Energiegenossenschaften, Eigenstromvermarktung

Abbildung 5-3:

Mittelfristig Zusätzliche Verkehrs- und Siedlungsflächen für eine PV-Nutzung erschließen (u.a. Parkplätze, Schallschutzwände)

Maßnahmenblatt „Klimaschonende Energieversorgung - Stromversorgung mit der Sonne“

80


Handlungsfeld 2

Klimaschonende Energieversorgung

Maßnahmenpaket:

Wärmeversorgung

Titel:

Installation und Betrieb von Solarthermieanlagen Solarthermie auf privaten Dächern Solarthermie auf öffentlichen Dächern insbesondere Sporthallen

Beschreibung:

Die solare Wärmeerzeugung kann auf nahezu jedem Hausdach realisiert werden. Die solare Wärme kann zur Warmwasserbereitung oder auch zur Heizungsunterstützung genutzt werden. Dazu gilt es die Hausbesitzer über den positiven Effekt der Anlagen zu informieren und die vielfältigen Möglichkeiten zur Installation aufzuzeigen. Auch auf öffentlichen Gebäuden können Solarthermieanlagen einen wirksamen Beitrag leisten, wenn teilweise große Bedarf an Warmwasser u.a. auf Sporthallen durch die Sonne bereitgestellt werden.

Hintergrund:

Solare Wärmeerzeugung stellt eine der effektivsten Sonnenenergienutzungen dar. So liegt der Wirkungsgrad der Anlagen bei bis zu 90 %. Über das gesamte Jahr kann eine Vollversorgung mit Warmwasser eines Einfamilienhauses bereits mit einer 40 m² Solarthermieanlage realisiert werden.

Räumlicher Bezug:

Siedlungsgebiete (Privathausbesitzer, Kommunale Gebäude, Schallschutzwände) des Biosphärenreservats

Hinweise zur Umsetzung:

CO2-Einsparung: Je nach verdrängtem bisherigem Heizmittel können die Einsparungen zwischen 318 (Heizöl), 226 (Erdgas) und 575 (Heizstrom) g CO2 / kWh liegen. Wärme aus Solaranlagen verursachen beim Einsatz von Flachkollektoren ca. 42 g CO2 / kWh und bei Vakuumröhren-Kollektoren 24 g CO2 / kWh. Management: Gezielte Informationskampagnen für Hausbesitzer sollten forciert werden. Ferner sollte der kommunale Gebäude-Sanierungsplan die Installation von Solarthermieanlagen bei der Sanierung mit berücksichtigen. Eine eigene (möglichst autarke) Versorgung der Liegenschaften mit Warmwasser sollte angestrebt werden.

Einzelmaßnahmen:

Kurzfristig Private Hausbesitzer gezielt informieren Öffentliche Gebäuden insbesondere Sporthallen mit Solarthermieanlagen bestücken

Finanzierungsansatz:

MAP, Energiegenossenschaften,

Abbildung 5-4:

Mittelfristig

Maßnahmenblatt „Klimaschonende Energieversorgung - Wärmeversorgung mit der Sonne“

81


5.3

Wasserkraft

5.3.1 Potenziale Im Biosphärenreservat sind laut Angaben des Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA)45 sechs Wasserkraftanlagen entlang der Blies, der Bickenalb und des Mandelbachs mit einer Leistung von 1.112,5 kW installiert (vgl. Abbildung 5-5 & Tabelle 5-9). Tabelle 5-9:

bestehende Wasserkraftanlagen im Biosphärenreservat [LUA 2013A, DGS 2013] Anzahl

Blieskastel

Leistung [kW]

3

2.600

Mimbach

50

Breitfurt

200

Altheim

315

Gersheim

2

2.400

Gersheim

290

Herbitzheim

250

Mandelbachtal

1

Wittersheim

Gesamt

Stromproduktion [MWh/a]

1 7,5

6

1.112

5.000

In den früheren Jahren waren weitere Anlagen in Betrieb, deren alte Wasserrechte in den vergangen Jahren erloschen sind. Die Mühlen befanden sich u.a. entlang der Bickenalb, der Schwalb und am Lambsbach. Insgesamt handelt es sich dabei um vier Anlagen. Eine Revitalisierung der Wasserrechte ist nicht ohne weiteres möglich. Das Wasserrecht muss nach § 10 und § 11 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) neu beantragt werden. Danach ist gemäß § 33 WHG das Gewässer nachhaltig zu bewirtschaften, die Funktions- und Leistungsfähigkeit als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu verbessern. Beeinträchtigungen sind zu vermeiden. Ferner sind Nachweise über die Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer (§ 34 WHG), die Mindestwasserführung (§ 33 WHG) und Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulation (§ 35 WHG) zu führen. Ein solches Verfahren für die Neuanlage einer Wasserkraftanlage zu starten verlangt viel Vorarbeit und ist somit sehr zeit- und geldintensiv. Daher kommen – nach aktuellem Stand - aus hydrologischen und ökonomischen Gründen im Hinblick auf kurz-/mittelfristig wirksame Maßnahmen insbesondere die Blies und die Saar als Betrachtungsraum für potenzielle Wasserkraftanlagen in Frage.

45

Mitteilung der Abteilung Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz vom 17. Juni 2013

82


Abbildung 5-5:

Übersicht über das Flussnetz der Biosphäre mit den etablierten Wasserkraftanlagen

Bei Voruntersuchungen der Gemeinde Kleinblittersdorf wurde ein Standort an der Saar (Brücke der Freundschaft) und ein Standort an der Blies (Alte Wackenmühle) zur Installation einer Wasserkraftanlage näher betrachtet. Der Standort an der Blies wurde aus rechtlichen (Landschaftsschutzgebiet) und technischen (geringe Fließgeschwindigkeiten) abgelehnt. Der Standort entlang der Saar wurde als teilweise geeignet eingestuft. Technisch wäre dieser Standort möglich, jedoch ist aufgrund enger Platzverhältnisse der Bau einer solchen Anlage schwierig. Technische Lösungen zur Nutzung der Wasserkraft inmitten des Flusses sind zu bevorzugen. 5.3.2 Umsetzung •

Bei den Überlegungen hinsichtlich der Renovierung der Limbacher Mühle in Kirkel sollte eine erneute Inbetriebnahme eines Wasserkraftwerkes zur Stromproduktion mit ins Kalkül gezogen werden. Derzeit ist die Mühle nicht in Betrieb, jedoch könnte – bei einer Renovierung des Wehrs inklusive Mühlengrabens – eine Wasserkraftanlage erneut Strom produzieren. Eine weitere Maßnahme im Bereich der Wasserkraft ist an der Anlage in Gersheim-Herbitzheim denkbar. Die Anlage produziert Strom und Wärme. Der Strom wird über das Netz abgesetzt, die Wärme derzeit nicht genutzt. Es sollte daher über eine Nahwärmenutzung nachgedacht werden.

83


Zudem wird aktuell über die Installation einer Wasserkraftanlage in Kleinblittersdorf an der Saar nachgedacht.

Handlungsfeld 2

Klimaschonende Energieversorgung

Maßnahmenpaket:

I. Stromversorgung

Titel:

Installation und Betrieb von Wasserkraftanlagen Revitalisierung von zuletzt ungenutzten Altstandorten

Beschreibung:

Revitalisierung von zuletzt ungenutzten, jedoch geeigneten Altstandorten für die Nutzung der Wasserenergie. Darunter fällt u.a. die Limbacher Mühle, die derzeit nicht mehr genutzt wird, bei der jedoch eine Sanierung und Folgenutzung in der Diskussion steht. Ferner sollte der Neubau einer Wasserkraftanlage entlang der Saar am Wehr Kleinblittersdorf geprüft werden. Abstimmungen der Nutzung mit den französischen Nachbarn sind dabei zwingend voranzustellen.

Hintergrund:

Früher waren Wasserkraftanlagen im Biosphärenreservat in Betrieb, deren alte Wasserrechte in den vergangen Jahren erloschen sind. Die Mühlen befanden sich u.a. entlang der Blies, der Bickenalb, der Schwalb und am Lambsbach. Eine Revitalisierung der Wasserrechte ist nicht ohne weiteres möglich. Das Wasserrecht muss nach § 10 und § 11 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) neu beantragt werden. Danach ist gemäß § 33 WHG das Gewässer nachhaltig zu bewirtschaften, die Funktions- und Leistungsfähigkeit als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu verbessern. Beeinträchtigungen sind zu vermeiden. Ferner sind Nachweise über die Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer (§ 34 WHG), die Mindestwasserführung (§ 33 WHG) und Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulation (§ 35 WHG) zu führen.

Räumlicher Bezug:

Kirkel (Blies - Limbacher Mühle) Kleinblittersdorf (Saar-Wehr)

Hinweise zur Umsetzung:

CO2-Einsparung: Jede kWh Strom aus dem deutschen Strommix verursacht eine Belastung von derzeit 575 g CO2. Strom aus Wasserkraft hingegen verursacht lediglich 38 g CO2, so dass derzeit mit jeder zusätzlichen kWh-Wasserstrom 537 g CO2 eingespart werden könnten. Management: In Absprache mit dem Landesamt für Umwelt und Arbeitssicherheit (LUA) sollten die Standorte begangen und hinsichtlich einer möglichen Nutzung eruiert werden. Am Standort Kleinblittersdorf sollte zudem eine Abstimmung mit den französischen Nachbarn erfolgen.

Einzelmaßnahmen:

Kurzfristig

Mittelfristig Revitalisierung der Limbacher Mühle Neuinstallation einer Wasserkraftanlage am Wehr Kleinblittersdorf Abwärmenutzung der WasserkraftGeneratoren

Beispiele:

Wasserkraftanlagen Gersheim

Finanzierungsansatz:

EEG, Energiegenossenschaften,

Abbildung 5-6:

Maßnahmenblatt „Klimaschonende Energieversorgung - Stromversorgung mit Wasser“

84


5.4

Geothermie

5.4.1 Potenziale Unter Geothermie versteht man die Wärmeenergie der Erde, welche oberflächennah (bis zu einer Tiefe von 500 m) bzw. aus der Tiefe (500-5.000 m) genutzt werden kann. Die oberflächennahe Geothermienutzung kann bereits heute in Privat- und Kommunalhaushalten mittels Erdwärmesonden (50 - 160 m), Erdwärmekollektoren (80 – 160 m) und Wärmepumpen wirtschaftlich erschwinglich genutzt werden. Die Nutzung der Tiefengeothermie hingegen ist grundsätzlich nur an Standorten mit geothermischen Anomalien möglich und derzeit ausschließlich bei größeren Objekten wirtschaftlich vertretbar. Im Saarland sind die Voraussetzungen nur in den ehemaligen Kohleabbaugebieten im Saar-Kohle-Wald sowie im Saargau gegeben. Aktuelle Karten zur Wärmeleitfähigkeit des Gesteins inklusive einer wasserwirtschaftlichen Betrachtung liegen derzeit nicht vor. Für das Biosphärenreservat weist die Karte des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr „Leitfaden Erdwärmenutzung 2008“ (siehe Abbildung 5-7) grundsätzlich ein Potenzial zur (oberflächennahen) Geothermienutzung aus. Jedoch sind weite Teile als „unzulässige Gebiete“ bzw. im nördlichen Teil der Biosphärenregion als „ungünstige Gebiete“ ausgewiesen.

Abbildung 5-7:

46

Geothermiekarte, Leitfaden Erdwärmenutzung46

Quelle: MfU, 2008

85


5.4.2 Umsetzung Die Installation von geothermischen Anlagen sollte vorwiegend in Neubauten bzw. sanierten Gebäuden mit Flächenheizungen erfolgen. In entsprechenden Heizsystemen kann Geothermie über Wärmepumpen wirtschaftlich genutzt werden. Die Kommunen sollten daher insbesondere Interessenten hinsichtlich der Realisierung von Neubauten und bei Gebäudesanierungen mit gezieltem Informationsmaterial versorgen. Auch bei der Ausweisung von Neubaugebieten sollte der Aspekt der Geothermienutzung Berücksichtigung finden. Eine Forcierung im unsanierten Gebäude-Altbestand ist derzeit aus wirtschaftlichen und Klimaschutz-Gesichtspunkten nicht vertretbar. 5.5

Biomasse

In dem vorliegenden Bericht werden die Biomassen nach Anfallort in die Bereiche „Forstwirtschaft“, „Landwirtschaft“, „Öffentliche Hand“ und „Industrie und Gewerbe“ untergliedert. Das vorhandene Potenzial lässt sich in ein theoretisches, ein technisch-ökologisches, ein wirtschaftliches sowie ein umgesetztes Potenzial differenzieren. In dieser Untersuchung wird der „technisch-ökologische“ Ansatz unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Einflüssen angewandt. Er entspricht somit dem real am Markt verfügbaren Potenzial. Bereits etablierte Biomassenutzungen werden vom Potenzial subtrahiert. Das Ergebnis stellt das tatsächliche Ausbaupotenzial im Bereich der Biomassenutzung dar. Das Biosphärenreservat Bliesgau erstreckt sich über eine Fläche von rund 36.150 ha. 38 % bzw. ca. 11.000 ha dieser Fläche sind Wald, 26 % bzw. 9.800 ha werden als Grünland und weitere 16 % bzw. 5.900 ha als Ackerland bewirtschaftet (SAARFORST, 2012). Zudem sind etwa 1.100 ha als Kernzone ausgewiesen. Diese Flächen dienen der natürlichen Entwicklung, es finden daher dort keinerlei Eingriffe statt. Weitere ca. 7.000 ha sind als Pflegezone ausgewiesen, hierin wird die Erhaltung der Kulturlandschaft durch eine menschliche Nutzung angestrebt. Einen Überblick über die Flächenverteilung verdeutlicht Abbildung 5-8.

86


Abbildung 5-8:

Übersicht über die Flächenverteilung im Biosphärenreservat Bliesgau

5.5.1 Potenziale 5.5.1.1 Forstliche Biomasse Der Wald im Biosphärenreservat befindet sich zu 34 % in Kommunal-, zu 48 % in Staats- und zu 18 % in Privatbesitz. Je nach Kommune variieren diese Anteile stark (vgl. Tabelle 5-10). Tabelle 5-10: Waldbesitzerverteilung in den Kommunen des Biosphärenreservates Bliesgau Kommunalwald ha % Blieskastel 1.855 Gersheim 110 St. Ingbert 414 Kirkel 0 Kleinblittersdorf 486 Mandelbachtal 828 Homburg* 139 Gesamt 3.831 *Anteil im Biosphärenreservat

Privatwald ha %

Staatswald ha %

Gesamt ha

60

636

21

579

19

3.070

11

0

0

846

89

955

15

566

20

1.837

65

2.817

0

0

0

1.443

100

1.443

100

0

0

0

0

486

64

345

27

116

9

1.289

12 34

431

1.978

36 18

628 5.448

52 48

1.198 11.256

87


Von diesen Flächen befinden sich aktuell lediglich 81 % in einem regelmäßigen Betrieb. Etwa 2.100 ha werden nicht bewirtschaftet. Darunter fallen hauptsächlich die Flächen der Kernzone des Biosphärenreservats. Hinzu kommen noch vereinzelte Flächen des Bannwaldes bzw. der ARB-Wälder (außer regelmäßigem Betriebs). Tabelle 5-11 gibt einen Überblick über die bewirtschafteten und nicht bewirtschafteten Flächen des Biosphärenreservats. Tabelle 5-11: Übersicht der bewirtschafteten und nicht bewirtschafteten Waldflächen des Biosphärenreservats bewirtschaftete Fläche ha % Blieskastel 80 2.466 Gersheim 71 683 St. Ingbert 86 2.436 Kirkel 61 876 Kleinblittersdorf 86 418 Mandelbachtal 94 1.215 Homburg* 89 1.064 Gesamt 9.192 81 *Anteil im Biosphärenreservat

nicht bewirtschaftete Fläche ha % 20 604 29 272 14 381 39 566 14 68 6 74 11 134 2.099 19

Gesamt ha 3.070 955 2.817 1.443 486 1.289 1.198

11.256

Der Laubholzanteil im Gebiet ist im Vergleich zum gesamten Saarland deutlich erhöht. Allein 31 % des Baumbestandes sind Buchen, weitere 16 % Eichen. Insgesamt sind mehr als 70 % des Baumbestandes Laubhölzer (vgl. Abbildung 5-9).

Abbildung 5-9:

Baumartenverteilung im Biosphärenreservat

Aus der dargestellten Bewirtschaftungs- und Baumartenzusammensetzung ergeben sich für die einzelnen Kommunen folgende forstwirtschaftlichen Biomassepotenziale: 88


Tabelle 5-12: Auflistung der Energieholz- und Industrieholzpotenziale nach Kommune Kommune Blieskastel Gersheim St. Ingbert Kirkel Kleinblittersdorf Mandelbachtal Homburg* Gesamt

Holzsortiment Industrieholz Energieholz Industrieholz Energieholz Industrieholz Energieholz Industrieholz Energieholz Industrieholz Energieholz Industrieholz Energieholz Industrieholz Energieholz Industrieholz Energieholz

Masse [Fm] 1.840 10.476 209 4.225 1.988 6.917 1.026 3.365 138 1.700 569 4.502 673 2.231 6.444 33.416

Aktuell könnte 33.000 fm Energieholz aus dem Wald genutzt werden. Diese Menge an Energieholz hat einen Energiegehalt von 83 GWh (≙ 8.150.000 l Heizöl). Jedoch sind im Biosphärenreservat bereits Biomasseheizungen mit einer Leistung von 9.026 kW installiert (vgl. Tabelle 3-2). Unter der Annahme, dass diese Anlagen ca. 2.000 Volllaststunden in Betrieb sind, ergibt sich eine Wärmenutzung aus Holz von 18,05 GWh. Zudem zeigen statistische Erhebungen des Internationalen Instituts für Wald und Holz NRW in anderen Bundesländern, dass pro Einwohner 0,1 BrennholzEinzelfeuerstätten installiert sind. Hochgerechnet auf die Bevölkerung im Biosphärenreservat ergibt sich damit ein Bestand von 10.690 Einzelfeuerstätten, die wiederum durchschnittlich einen Bedarf von 1,5 rm Holz pro Jahr haben. Dies spiegelt einen Holzbedarf von 32,07 GWh wider. Wird diese Nutzungsmenge von dem ermittelten Potenzial abgezogen, verbleiben 33,16 GWh bzw. 15.000 Fm frei nutzbares Potenzial. Dies entspricht einer Heizölmenge von 3.250.000 l (vgl. Tabelle 5-13).

89


Tabelle 5-13: Ermittlung des „freien“ Energieholzpotenzials Gesamtprimärenergie

83,28 GWh

abzgl. Biomasseheizanlagen

18,05 GWh

abzgl. Brennholz

32,07 GWh

GWh

33,16

Efm

15.000

l Heizöl

3.250.000

Restpotenzial

5.5.1.2 Landwirtschaftliche Biomasse Bei landwirtschaftlichen Energiepotenzialen wird unterschieden in Anbau-Biomasse und Reststoff-Biomasse. Unter der Anbaubiomasse verstehen sich nachwachsende Rohstoffe (NawaRo) wie Mais, Roggen, Getreide und Gras für den Einsatz in Biogasanlagen bzw. Raps und Sonnenblumen zur Kraftstoffproduktion. Reststoffe der Landwirtschaft sind u.a. Gülle, Festmist, z.T. Stroh oder sonstige Ernterückstände. Diese Produkte können ebenfalls zur Biogasproduktion verwendet werden. Seit 2010 ist nunmehr auch die Anlage von Kurzumtriebsplantagen (KUP) - schnellwachsenden Hölzern - auf Ackerflächen den landwirtschaftlichen Energiepotenzialen zuzuordnen. Als Grundlage zur Ermittlung der landwirtschaftlichen Potenziale dienen die Angaben des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz Saar – Abteilung F „Agrarförderung, Geoinformation, Landentwicklung“ (MUV, 2013). Diese stellen die aktuellen Nutzungen der landwirtschaftlich geförderten Flächen zusammen (EU-Agrarfonds). Somit lassen sich die landwirtschaftlichen Energiepotenziale in folgende Bereiche untergliedern: • • •

Landwirtschaftliche Reststoffe (Festmist und Gülle) Grünlandflächen (Grasschnitt) Ackerflächen (Energiepflanzen)

Landwirtschaftliche Reststoffe Als Grundlagen zur Ermittlung des landwirtschaftlichen Reststoffpotenzials dienen zunächst die Viehbestandsermittlungen der allgemeinen Viehbestandserhebung in der Landwirtschaft des Statistischen Amtes des Saarlandes. Die Zahlen des aktuellen Viehbestands aus den Statistiken 2013 sowie die erforderlichen Umrechnungs- und Vereinheitlichungsfaktoren finden sich im Anhang.

90


Tierische Reststoffe zur Biogaserzeugung werden in flüssige und feste Fraktionen unterschieden. Diese Untergliederung ist notwendig, da Flüssig- und Festmist verschiedene Energiegehalte mit unterschiedlichen Biogaserträgen aufweist (vgl. Anhang). Auf dieser Basis lässt sich für das Biosphärenreservat Bliesgau, wie in Tabelle 5-14 beschrieben, ein Energiepotenzial aus tierischen Reststoffen von ca. 12,7 GWh/a (≙ 1.270.000 l Heizöl) ableiten. Tabelle 5-14: Zusammenstellung des Biogaspotenzials aus Fest- und Flüssigmist (gerundet) Pferde

Rinder

davon Milchkühe

Schweine

Schafe

insgesamt

-

627.000

289.000

107.000

-

1.024.000

Biogasertrag Festmist [Nm³/a]

180.300

613.000

282.000

-

24.000

1.101.000

Biogasertrag gesamt [Nm³/a]

180.300

1.241.000

571.000

107.000

24.000

2.125.000

1.081.000

7.447.000

3.431.000

643.000

148.000

12.752.000

Biogasertrag Flüssigmist [Nm³/a]

Energiepotenzial gesamt [kWh/a]

Eine Besonderheit des Biosphärenreservats Bliesgau ist die große Anzahl an Pferdehöfen und Pferden. Auf diesen Betrieben fällt Pferdemist an, der seinerseits verwertet werden sollte. Die bislang häufig auftauchenden „Pferdemistdeponien“ beeinträchtigen das Landschaftsbild und führen zu einer Gewässer- und Grundwasserverschmutzung. Es gab daher schon verschiedene Ideen zur Verwertung (u.a. am Bübinger Hof, Hartungshof, etc.); eine konzertierte Lösung für alle Höfe erscheint dabei sinnvoll. Grünlandflächen Laut den Daten des MUV zur landwirtschaftlichen Nutzung der Acker- und Grünlandflächen werden von ca. 9.800 ha Grünland47 derzeit etwa 7.700 ha48 bewirtschaftet bzw. wurden dem landesweiten Agrarmeldesystem (InVeKos) gemeldet. Insgesamt befinden sich 1.900 ha in der Pflegezone des Biosphärenreservats, davon wiederum werden 1.400 ha bewirtschaftet. Da in der Region lediglich geringe landwirtschaftliche Erträge erwirtschaftet werden, wird für die folgenden Berechnungen generell ein Grasertrag von 4 t TS/ha und für die Flächen der Pflegezone ein Ertrag von 2 t TS/ha zu Grunde gelegt. Zudem befindet sich im Untersuchungsgebiet das Naturschutzgroßprojekt „Saar-Blies-Gau / Auf der Lohe“. Die Flächen des Gebietes sind an Landbe-

47

Daten des Amtliche Topographisch-Kartographische Informationssystem (ATKIS) des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung des Saarlandes 48

Daten der Zentralen InVeKoS-Datenbank 2012 (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem). Datenbank zur Meldung und Dokumentation im Rahmen der Betriebsprämienregelung in der Landwirtschaft

91


wirtschafter verpachtet. In den Pachtverträgen sind zur Erreichung der naturschutzfachlichen Standards folgende Auflagen verankert: • •

Die Mähwiesen sind ein- bis zweischürig zu nutzen und auf allen Flächen ist eine Mindestnutzung durchzuführen. Der frühste Mähtermin ist der 24.06, bei einer zweischürigen Mahd der 24.06 bzw. 15.08.

Auch auf diesen Flächen kann folglich nur ein Ernteertrag von maximal 2 t TS/ha erwirtschaftet werden. Insgesamt ergibt sich folglich eine Erntemasse von jährlich 32.200 t TS. Ein Teil der vorhandenen Grasernte wird zur Fütterung des Viehbestandes verwendet. Wie im Anhang dargestellt, besteht in der Region ein Futterbedarf von 28.200 t TS/a. Daher verbleibt ein freies Graspotenzial zur energetischen Nutzung von ca. 4.000 t TS. Dies entspricht einem Energiepotenzial von 12,9 GWh/a (vgl. Tabelle 5-15). Tabelle 5-15: Berechnung des „freien“ Energiepotenzials von Grünlandflächen Grasertrag

32.200 t TS Grünland

25.000 t TS

Grünland (aus Erzeugung genommen)

3.200 t TS

Grünland in Pflegezone

3.800 t TS

Futterbedarf [t TS]

28.200 t TS

Restpotenzial

4.000 t TS

Biogasertrag [m³/t FM]

550 m³/t FM

Heizwert [kWh/m³]

6 kWh/m³

Energiepotenzial

12.900.000 kWh

Ackerflächen Die Ackerfläche im Biosphärenreservat beträgt etwa 5.900 ha49. Auf dieser Fläche wird größtenteils Getreide u.a. Winterweizen, Roggen und Wintergerste angebaut. Ackerfutter, Ölsaaten und Mais werden bisher nur auf einem geringen Flächenanteil, meist zur Erweiterung der Fruchtfolge, angebaut (vgl. Abbildung 5-10).

49

Angaben des MUV 2013

92


Abbildung 5-10:

Landwirtschaftliche Flächennutzung im Biosphärenreservat

Unter der Annahme, dass 30 %50 des Ackerlands für energetische Zwecke genutzt werden, stehen dem Energiepflanzen-Anbau eine Fläche von etwa 1.770 ha zur Verfügung. Diese Fläche könnte potenziell mit 30 % Mais, 25 % GPS, 20 % Ackergras, 10 % Raps und 15 % KUP bepflanzt werden. Tabelle 5-16 zeigt die Belegung der Flächen und weist zudem die entsprechenden Ernteerträge und -mengen der Energiepflanzen zur Berechnung der Energiepotenziale aus. Ausgehend von den getroffenen Annahmen ergibt sich ein Potenzial von 64 GWh/a durch den Energiepflanzenanbau auf Ackerflächen.

Tabelle 5-16: Belegung der potenziellen 30 % der Ackerflächen durch Energiepflanzen Mais

GPS

Ackergras

KUP

Raps

insgesamt

30

25

20

15

10

30

Fläche [ha]

530

440

350

260

180

1.770

Ernteerträge [t TS/ha*a]

13,5

10,5

7,5

10,0

3,0

Erntemengen [t TS/a]

7.170

4.650

2.650

2.650

530

Gasertrag [Nm³/t TS]

600

550

550

-

-

Energieertrag [kWh/Nm³]

6

6

6

-

-

Energieertrag [kWh/t TS]

-

-

-

4.500

4.167

25.800.000

15.330.000

8.760.000

11.950.000

2.210.000

Flächenanteil [%]

Energiepotenzial [kWh/a]

64.000.000

Insgesamt kann die Landwirtschaft damit ein Energiepotenzial von 89,7 GWh/a bereitstellen. Bisher ist im Biosphärenreservat eine Biogasanlage mit einer Leistung von 190 kW el installiert. Diese produziert derzeit etwa 1.500 MWh/a. Es verbleibt ein freies Potenzial 50

Bundesweiter Ansatz der unter Berücksichtigung der saarländischen Verhältnisse mit den regionalen Akteuren für den Teilplan Biomasse des Landes abgestimmt wurde

93


von 88,2 GWh. Diese Energie könnte als Basis für eine bzw. mehrere Biogasanlagen mit einer Gesamtleistung von 2,5 MW el dienen. 5.5.1.3 Landschaftspflege Als Biomassen der Landschaftspflege werden neben Gras aus extensiv genutzten Grünlandflächen bzw. Schutzgebieten auch Kraut- und Strauchschnitt aus dem kommunalen und privaten Bereich zusammengefasst. Die Energiepotenziale aus Grünland wurden bereits im vorangehenden Kapitel näher beschrieben. Potenziale im Bereich des kommunalen und privaten Kraut- und Strauchschnitts ergeben sich einerseits aus der primären Landschaftspflege u.a. in Form von Heckenschnitt oder aus dem kommunalen bzw. privaten Bereich in Form von Grünschnitt aus Parks, Gärten oder Grünanlagen. Im Biosphärenreservat wird dieses Material auf kommunalen Heckenplätzen in allen Kommunen gesammelt. Insgesamt verfügt das Gebiet über 17 kommunale Sammelplätze. Dabei werden die anfallenden Massen von Blieskastel, Homburg und Gersheim auf die landkreiseigene Kompostanlage Hölschberg geliefert. Kirkel und St. Ingbert betreiben eigene Kompostanlagen. Mandelbachtal dient seine Grünschnittmenge an das Kompost- und Erdenwerk Ormesheim des Entsorgungsverbands Saar (EVS) an. Kleinblittersdorf betreibt eine eigene Anlage in Auersmacher. Im Jahr 2011 fielen an diesen Sammelplätzen 10.000 – 13.000 t Kraut- und Grünschnitt an. Davon sind ca. 1/3 holziges (≙ 3.500 t) und 2/3 krautiges Material (≙ 8.500 t). Insgesamt wird derzeit ca. 80% kompostiert, lediglich 20% werden energetisch genutzt. Der krautige Grünschnitt weist im Hinblick auf eine Vergärung bei einem möglichen Gasertrag von 80 m³/t und einem Energieinhalt von 6 kWh/m³ ein Potenzial von 4,08 GWh auf. Der holzige Grünschnitt weist mit 2,5 kWh/kg ein Potenzial von 8,75 GWh auf. Dieses Potenzial wird bisher – laut Umfragen – zu 20 % bereits energetisch genutzt. Somit verbleibt ein freies Potenzial von 8 GWh/a. 5.5.1.4 Bioabfall Im Saarland erfolgt das Sammeln, Verarbeiten bzw. Verwerten des häuslichen Bioabfalls im Kontext einer Überlassungspflicht durch den Entsorgungsverband Saar (EVS). Dies folgt aus dem Gesetz zur Neuordnung der Saarländischen Abfall- und Wasserwirtschaft (EVSG 1997). Insgesamt wurden im Jahr 2009 laut Abfallbilanz des EVS im Biosphärenreservat 5.951 t häuslicher Bioabfall eingesammelt. Dies entspricht einem theoretischen Energiepotenzial von ca. 3,5 GWh/a. Gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz muss ab 2015 die Biotonne deutschlandweit flächendeckend eingeführt werden. Dies ist im Saarland bereits geschehen, allerdings 94


fordert der Gesetzgeber zudem die Erfassungsquoten signifikant zu erhöhen. Regionale Studien sowie der Teilplan Siedlungsabfall des Saarlandes gehen davon aus, dass sich die erfassbaren spezifischen Mengen von derzeit ca. 51 kg/E*a auf ca. 73 kg/E*a erhöhen lassen. Demzufolge würde eine Abfallmenge von ca. 7.300 t mit einem Energiepotenzial von 4,3 GWh/a anfallen. Die Anforderungen an die Handhabung und Verwertung von Abfall sind in Deutschland stark reglementiert. Daher wird dieses Material vollständig dem EVS angedient, mit dem Auftrag dieses zu verwerten. Diesbezüglich wird derzeit über den Bau einer zentralen Anlage zur Verwertung der insgesamt im Saarland anfallenden Bioabfälle auf einem Standort außerhalb der Grenzen des Biosphärenreservates diskutiert. Somit verbleibt – zumindest nach derzeitiger Einschätzung - kein freies bzw. wirtschaftlich nutzbares Potenzial zur regionalen Verwertung. 5.5.2 Umsetzung Die Biomasse bietet Potenzial für einige Biomasseprojekte in der Region. Beispielhaft werden hier Projekte, die sich während der Projektlaufzeit ergaben, im Folgenden kurz dargestellt. Detaillierte Maßnahmenvorschlägen werden im Anhang ausgewiesen. Die Installation von Heizsystemen auf Biomassebasis wird im folgenden Projektverlauf an den Standorten Wintringer Hof, Hartungshof sowie BBZ St. Ingbert überprüft. Dabei steht eine Biomasseheizung mit Nahwärmeversorgung im Vordergrund (vgl. dazu Kapitel 4.4.4). •

Kleinstbiogasanlagen für landwirtschaftliche Höfe

Kooperationsbiogasanlage zur Versorgung von Gewerbe- oder Wohngebieten

Beim Projekt am BBZ Schulzentrum St. Ingbert soll in Zusammenhang mit einer zukünftigen Sanierung des Schulstandorts eine Biomasseheizung angedacht werden.

Am Wintringer Hof wird die Option auf Nahwärmeversorgung auf Hackschnitzelbzw. Grünschnittbasis geprüft. Dabei werden neben den landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden, das Haupthaus (Wohnhaus) sowie der Neubau inkludiert. Erste Untersuchungen zeigen, dass eine Umstellung auf Biomasse wirtschaftlich rentabel darstellbar sein könnte.

Am Standort „Hartungshof“ in Bliesransbach hat der Betrieb im Mai 2014 eine Kurzumtriebsfläche installiert. Dieses Energieholz könnte als zusätzlicher Brennstoff genutzt werden.

95


Handlungsfeld 2

Klimaschonende Energieversorgung

Maßnahmenpaket:

Stromversorgung

Titel:

Installation und Betrieb von Biogasanlagen Kooperationsanlage zur Versorgung von Gewerbegebieten Klein(st)anlagen (<75 kW) zur energetischen Gülleverwertung

Beschreibung:

Installation und Betrieb einer Kooperationsbiogasanlage in Nähe einer Wärmesenke (u.a. Gewerbegebiet) mit Materialien aus der Landschaftspflege sowie der Landwirtschaft. Betrieb von Klein(st)biogasanlagen bis 75kW als Hofanlage auf einem viehhaltenden Betrieb. Die Anlagen können – aufgrund der geringen Größe – in Eigenregie des Betriebes geführt werden. In einigen Fällen können sie zudem das bisherige Güllelager ersetzen bzw. ausbauen.

Hintergrund:

Das Biosphärenreservat verfügt über eine Vielzahl von Pflegeflächen. In diesen Gebieten werden die Wiesen bisher gemäht und das Grüngut als Einstreu genutzt oder auf den Flächen belassen bzw. entsorgt. Eine alternative Nutzung könnte dabei der Betrieb einer Kooperationsbiogasanlagen sein. In dieser könnten neben Materialien aus der Landschaftspflege auch speziell angebaute Energiepflanzen wie Wildblumenmischungen, GPS oder auch Mais vergoren werden. Der deutschlandweit viel diskutierte Maisanbau ist im Biosphärenreservat bisher nur auf 4 % der gesamten landwirtschaftlichen Fläche vertreten. Ferner stellen insbesondere die Klein(st)biogasanlagen eine Bereicherung für den lokalen Klimaschutz dar. Die Güllelagerung von tierhaltenden Betrieben (mit 100 und mehr Kühen) könnte damit über eine Biogasanlage realisiert werden. Dadurch kann einerseits Strom und Wärme und andererseits ein gut pflanzenverfügbarer Gärrest produziert werden.

Räumlicher Bezug:

Kooperationsanlage in räumlicher Nähe zur Wärmesenke (u.a. Gewerbe) Viehhaltende landwirtschaftliche Betriebe

Hinweise zur Umsetzung:

CO2-Einsparung: Jede kWh Strom aus dem deutschen Strommix verursacht eine Belastung von derzeit 575 g CO2. Strom aus Biomasse hingegen verursacht lediglich 81 g CO2, so dass derzeit mit jeder zusätzlichen kWh-Biogasstrom 494 g CO2 eingespart werden könnten. Sollte zudem noch ein bisher offenes Güllelager abgedeckt werden, können zusätzliche Emissionen in Höhe von 400 mg/m2h NH3 sowie 1.500 mg/m2h CH451 (Werte bei Rindergülle ohne Schwimmschicht) reduziert werden. Management: Die Landwirtschaft ist im Biosphärenreservat Bliesgau über den Bauernverband Saarpfalz-Kreis bzw. Regionalverband Saarbrücken organisiert. Gemeinsam mit Kommunen und Industrie- bzw. Gewerbebetrieben kann eine abgestimmte Planung erzielt werden. Schwerpunkt der Planungen muss eine optimierte Nutzung der Wärme und des Stroms darstellen.

Einzelmaßnahmen:

Kurzfristig

Mittelfristig

Klein(st)biogasanlage auf viehhaltenden landwirtschaftlichen Betrieben

Finanzierungsansatz:

Abbildung 5-11:

Kooperationsbiogasanlage zur Versorgung von Gewerbegebieten

EEG, Energiegenossenschaften

Maßnahmenblatt „Klimaschonende Energieversorgung - Stromversorgung mit Biogasanlagen“

51

Quelle: Institut für Pflanzenernährung (IPE), Universität Bonn: Untersuchung der Emission direkt und indirekt klimawirksamer Spurengase (NH3, N2O und CH4) während der Lagerung und nach der Ausbringung von Kofermentationsrückständen sowie Entwicklung von Verminderungsstrategien.

96


Handlungsfeld 2

Gestaltung der Energieversorgung

Maßnahmenpaket:

Wärmeversorgung

Titel:

Umsetzung der Eignungsgebiete für Wärmenutzung auf Basis von Biomasse / Bioenergiedörfer

Beschreibung:

Im Kontext der saarländischen Strategie – Teilplan Biomasse – werden insbesondere Möglichkeiten zur Etablierung von Nahwärmegebieten auf Basis von Biomasse sowie Bioenergiedörfer in der Region überprüft. Erste Beispiele wurden bereits mit den Akteuren besprochen und z.T. für eine Realisierung vorbereitet. So wurde mit dem Wintringer Hof, dem Ortsrat Breitfurt und dem Landkreis als Verantwortlichem für das BBZ St. Ingbert Ideen und Projektskizzen für die einzelnen Standorte entwickelt. Die individuellen Projektskizzen finden sich im Anhang.

Hintergrund:

Unter einem Bioenergiedorf wird die (nahezu) vollständige erneuerbare Versorgung des Dorfes mit Wärme u.U. Strom auf Basis heimischer Biomasse verstanden. Dabei wird sowohl die Abwärme einer Biogasanlage als auch die gezielte Verbrennung von Biomasse zur Versorgung eingesetzt. Deutschlandweit finden sich gute und übertragbare Beispiele für solche (individuellen) Konzepte. Siedlungsgebiete im Biosphärenreservat Eignungsgebiete für die Wärmenutzung Kommunale Liegenschaften

Räumlicher Bezug:

Hinweise zung:

zur

Umset-

CO2-Einsparung: Je nach verdrängtem bisherigem Heizmittel können die Einsparungen zwischen 318 (Heizöl), 226 (Erdgas) und 575 (Heizstrom) g CO2 / kWh liegen. Management: Zur Etablierung von Nahwärmegebieten bedarf es zunächst einer detaillierten Datenaufnahme und Analyse, einer guten Zusammenarbeit der aktiven Akteure und einer abgesicherten Finanzierung. Eine stabile Vernetzung zu anderen Projekten bzw. Entscheidungsgremien kann die Arbeit erleichtern.

Einzelmaßnahmen:

Kurzfristig BBZ St. Ingbert Wärmeversorgung Wintringer Hof Bioenergiedorf Breitfurt

Beispiele:

Bioenergiedorf Fürth

Finanzierungsansatz:

EEG, MAP, Verweis saarländischer Leitfaden Bioenergiedörfer

Abbildung 5-12:

Mittelfristig Etablierung von Nahwärmenetzen gemäß der Eignungsgebiete für Wärmenutzung Versorgung von u.a. kommunalen Liegenschaften auf Basis von Biomasse

Maßnahmenblatt „Klimaschonende Energieversorgung - Umsetzung der Eignungsgebiete für Wärmenutzung auf Basis Biomasse“

97


5.6

Zusammenfassung Potenziale

Tabelle 5-17 stellt die Potenziale der einzelnen Energieträger dar. Danach werden bisher in etwa 100 GWh für die Produktion von Strom und Wärme genutzt. Somit verbleibt ein freies Potenzial von 650 GWh. Das größte Potenzial ergibt sich im Bereich der Solarenergienutzung. Tabelle 5-17: Überblick über die Potenziale aus erneuerbaren Energien Gesamt-Potenzial Genutztes Potenzial

Freies Potenzial

[GWh/a]

[GWh/a]

[GWh/a]

Wind

100

0,4

99,6

Solar

499

47

452

Dachflächen (Strom)

324

37

288

Dachflächen (Wärme)

115

6

109

Freiflächen (Konversionsflächen)

30

4

26

Wasser

5

5

0

185

54

131

Forstwirtschaft

83,3

50

33,3

Landwirtschaft

89,7

1,5

88,2

Landschaftspflege

12,8

4,8

8,0

760

108

651

Biomasse

Gesamt

Abbildung 5-13 zeigt die Potenziale aufgeteilt nach Strom- und Wärmenutzung.

500 GWh 400 GWh Biomasse 300 GWh

Wasser Solar

200 GWh

Wind 100 GWh 0 GWh Strom

Abbildung 5-13:

Wärme

Darstellung der Potenziale nach Sektoren für den Strom- und Wärmebereich

98


6 Handlungsfeld – Verbindung von Natur- und Klimaschutz 6.1

Zusammenwirken von Natur- und Klimaschutz im ländlichen Raum

Eine wesentliche Zielsetzung von Biosphärenreservaten ist es, den Schutz natürlicher Lebensräume in Einklang mit einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung zu bringen (vgl. Kapitel 2.3). Das Biosphärenreservat Bliesgau hat dabei im Kontext mit den Herausforderungen einer 100 % Klimaschutz-Region die Aspekte einer regenerativen Energieversorgung sowie spezifischer Energieeffizienz-Maßnahmen mit den (naturschutzfachlichen) Ansprüchen eines Biosphärenreservates in Einklang zu bringen und potenzielle Klimaschutzwirkungen des Naturschutzes herauszustellen. 6.1.1 Schutzflächen Im Biosphärenreservat Bliesgau sind ca. 1.100 ha als Kernzone und weitere 7.000 ha als Pflegezone ausgewiesen. Dabei sind 30 % der Pflegezone Naturschutzgebiete, 15 % NATURA 2000-Gebiete sowie 48 % Landschaftsschutzgebiete. Diese Flächen außerhalb der Siedlungsgebiete werden bei den Analysen zu Windund Solarpotenzialen als Schutzflächen berücksichtigt und vor der weiteren Auswertung extrahiert. Bei der Ermittlung der Biomassepotenziale fließen die Grünlandflächen in der Pflegezone mit einem deutlich reduzierten Ernteertrag52 in die Kalkulation ein (vgl. Kapitel 5.5.1.2). Bei diesen Flächen handelt es sich neben Streuobstwiesen vielfach um Kalk-Halbtrockenrasen, welche einer regelmäßigen Nutzung unterliegen. So ist z.B. in den Pflegeverträgen des Naturschutzgroßprojektes „Saar-Blies-Gau / Auf der Lohe“ festgelegt, dass die Mähwiesen ein- bis zweischürig zu nutzen sind und eine Mindestnutzung verpflichtend ist. Auch der Obstbaumbestand sollte regelmäßig gepflegt werden. Die anfallenden Biomassen können als Hackschnitzel u.a. energetisch genutzt werden. In der Region hat sich hierzu zwischen dem Verein Bliesgau Obst und dem Hunacker Hofs eine lebendige Kooperation ergeben. Im Bereich der Waldholz-Potenziale werden ebenfalls die bestehenden Schutzflächen vor der Analyse extrahiert. Zudem greift die Datenermittlung auf die saarländischen Forsteinrichtungsdaten zurück. Die Forsteinrichtung basiert auf einer Inventur des Waldes und formuliert für jeden individuellen Waldbestand die Planung für eine Periode von 10 Jahren. Dabei werden bereits in der Planung spezielle Schutzprogramme wie das „Dicke-Buchen-Programm“ oder das „Alt- und Totholz Biozönosenprojekt“ berücksichtigt. Zusätzlich fließen waldbauliche Vorgaben (wie Einhaltung einer Derbholzgrenze von 10 cm) hinein. Das ausgewiesene Potenzial berücksichtigt daher bereits – in einem signifikanten Maße - naturschutzfachliche Restriktionen.

52

Mähwiesen ein- bis zweischürige Mahd; Ertrag 2 t TM/ha

99


Für die Wasserkraft wurde in der Potenzialanalyse auf bestehende und nicht mehr intakte Standorte verwiesen. Eine standortspezifische Eignungsprüfung muss jedoch bei einer möglichen Reaktivierung erneut durchgeführt werden. 6.1.2 Anbau von Energiepflanzen Ein nachhaltiger Anbau von Energiepflanzen kann zusätzliche Biotopflächen geschaffen und somit das z.T. intensiv bearbeitete Agrarland bereichern. Bei gezielten Anbaufruchtfolgen kann auch ein positiver Effekt auf Gewässer und Grundwasser erzielt werden. Erste Ansätze wurden im Saarland in der Region Ill-Thell mit dem Projekt „Gewässerschonende und standortangepasste Fruchtfolgen und Anbauverfahren für Energiepflanzen zur Nutzung in Biogasanlagen für die Region Ill-Theel“ erarbeitet (MUV, 2014). Zunächst muss hierbei jedoch zwischen einjährigen und mehrjährigen Pflanzungen unterschieden werden. Einjährige Kulturen gliedern sich in die ackerbauliche Fruchtfolge ein, mehrjährliche Dauerkulturen sind hingegen unabhängig von der pflanzenbaulichen Ausrichtung des Betriebes zu betrachten. Einjährige Kulturen Bestehende Fruchtfolgen können durch einen gezielten Energiepflanzenanbau erweitert werden. Auch boden- und gewässerschonende Anbauverfahren wie z.B. Zwischenfruchtanbau oder Minimalbodenbearbeitung lassen sich gut mit der Energieproduktion vereinbaren. Denn Energiepflanzen sind – anders als bei Futter- oder Nahrungsmittel – geringeren Qualitätsanforderungen ausgesetzt. Beikräuter können im Bestand verbleiben, auch geringer Pilzbefall ist akzeptabel. Somit kann der Einsatz von Pflanzenschutzmittel deutlich reduziert und die Kultur insgesamt extensiviert werden. Als Energiepflanzen können neben Mais und Getreide auch Sonnenblumen, Hirsen oder Zuckerrüben herangezogen werden. Für den Zwischenfruchtanbau bieten sich Grünroggen, Senf und Kleegras an. Insgesamt erhöht die Anzahl der Fruchtarten in der Fruchtfolge auch die Artenanzahl und eröffnet damit einer Vielzahl von Tiere einen (neuen) Lebensraum. Dauerkulturen Als Dauerkulturen zur Energienutzung kommen im Biosphärenreservat u.a. Kurzumtriebsplantagen (KUP), Durchwachsende Silphie oder Wildpflanzenmischungen in Betracht (vgl. dazu MUV, 2014). Bei Kurzumtriebsplantagen (KUP) handelt es sich um mit schnellwachsenden Baumarten (Pappel, Weide, Birke, Erle, Esche, Robine und Eiche) bepflanzte landwirtschaftliche Flächen. Die Flächen werden mit 2.000 – 14.000 Stecklingen pro Hektar begründet und können durch das rasche Jugendwachstum der 100


Baumarten bereits nach zwei bis acht Jahren das erste Mal geerntet werden. Die verwendeten Baumarten weisen zudem die Eigenschaft auf, dass sie nach dem Ernteschnitt durch Stockausschlag erneut ausschlagen und Triebe bilden. Somit kann die Fläche nach weiteren zwei bzw. acht Jahren wiederum beerntet werden. Auf einen Zeitraum von 20 Jahren bezogen, kann die Ernte drei bis zehn Mal erfolgen. In dieser Zeit wird weder Düngung noch der Einsatz von Herbiziden, Fungiziden oder Insektiziden benötigt. Auch ist die Bodenbearbeitung deutlich reduziert. Jedoch benötigt die Pflanze viel Wasser, daher sollten die KUP nicht auf grundwasserbedeutenden Flächen installiert werden. Nach 20 Jahren muss die Fläche gerodet und wieder in Ackerland überführt werden. Bei der Durchwachsenden Silphie (Silphium perfoliatum) handelt es sich um einen Korbblütler. Dieser wird bis zu drei Meter hoch und zeichnet sich durch hohe Biomasseerträge aus. Die Durchwachsende Silphie besitzt eine gute Standortanpassung (insbesondere auf trockenen Standorten geeignet) und kann 10 bis 15 Jahre jeweils im September genutzt werden. Zur Etablierung der Pflanze im ersten Jahr bedarf es etwas Aufwand53, danach ist sie jedoch durch geringe Bodenbearbeitung und wenig Pflanzenschutzmittelbedarf sehr genügsam. Die Ernte erfolgt mittels Feldhäcksler und kann bis zu 20 t TM / ha bereitstellen (FNR, 2014). Die gelben Blüten zeichnen sich zudem als attraktive Bienenweide aus. Alternativ kann auch der Anbau von Wildpflanzenmischungen in Erwägung gezogen werden. Bisherige Forschungsversuche greifen dabei u.a. auf Mischungen mit Sonnenblume, Wilde Malve, Luzerne und z.T. 20 weiteren Wild- und Kulturarten zurück. Diese Mischungen lassen sich auf Ackerstandorten leicht etablieren. Sie realisieren Erträge um die 10 t TM/ha (Degenbeck, 2013). Nach einer Einsaat kann das Feld bis zu fünf Mal beerntet werden. Das Besondere an Blühmischungen ist jedoch: sie besitzen eine besonders hohe ökologische Wertigkeit. So können regionalangepasste Blüh-Pflanzen verwendet werden, die Bienen anziehen. Neben Bienen wurde auch eine Vielzahl an Kleintieren wie Spinnen, Laufkäfer, Tagfalter, etc. in den Versuchen nachgewiesen54. Auch dienten die Flächen als Nahrungs- und Bruthabitat für Vögel55 und Fledermäuse56. All diesen Dauerkulturen gemein ist, dass sie eine Erhöhung der Biodiversität darstellen. Die Flächen werden lediglich gering gedüngt und nur selten mit Herbizid, Fungizid oder Insektizid bearbeitet. Die Bodenbearbeitung ist deutlich reduziert mit der Folge 53

Derzeit ist der Anbau nur mit vorkultivierten Jungpflanzen möglich

54

bis zu 10 % Rote-Liste-Arten

55

Teilweise bis zu 30 Arten, davon 15 Rote-Liste-Arten

56

Bis zu neun Arten, alle Anhang IV der FFH-Richtlinie

101


dass die Bodenerosion verringert und die Bodenqualität (Nährstoffhaushalt, Bodenfauna) erhöht wird. Der Oberflächenabfluss und der Grundwasserhaushalt sind unter Dauerkulturen konstanter. Das Mikroklima des Standorts verbessert sich, es lässt sich Humus bilden und Kohlenstoff anreichern. Bei einer Installation von Dauerkulturen sollte jedoch berücksichtigt werden, dass bei Verwendung lediglich einer Kultur die Gefahr der Verringerung der innerartlichen Diversität besteht. Um dies zu vermeiden, sollten verschiedene Baumarten (Pappel und Weide) pro Fläche oder lediglich kleine Flächen angepflanzt werden. Damit lässt sich zusätzlich ein Monokultureffekt vermeiden. Zudem können durch die Etablierung von Dauerkulturen Biotopverbünde bzw. Trittsteinbiotope für Tiere geschaffen werden. Auch landschaftsgestalterische Elemente entlang von Straßentrassen sind hierbei denkbar. 6.1.3 Vergärung von Gülle Das Biosphärenreservat Bliesgau ist eine landwirtschaftlich geprägte Region. Insgesamt werden etwa 7.800 Rinder und ca. 3.340 Milchkühe gehalten (STALA 2013). Diese Tiere produzieren knapp 50.000 t FM Gülle pro Jahr. Hinzukommen ca. 2.300 Schweine, die ebenfalls noch mal knapp 4.000 t FM Gülle produzieren. Bei der offenen Lagerung dieses Flüssigmists entweichen klimaschädliche Gase. Dies sind u.a. Methan, Ammoniak und Lachgas. Der darin enthaltene Stickstoff geht in die Luft, was zu einer Erhöhung der Stickstoffeinträge über den Luftpfad führt. Die dargestellte Menge an Flüssigmist, die jedes Jahr anfällt, enthält allein 1.140.000 Nm³ Methan57. Die Lagerung von Flüssigmist muss gemäß TA Luft in geschlossenen oder abgedeckten Behältern mit einer Emissionsminderung von 80 % erfolgen. Bei Rindergülle bedarf es durch die natürliche Schwimmdeckenbildung keiner zusätzlichen Abdeckung. Trotz dieser Anforderungen – welche in erster Linie der Minderung von Geruchsemissionen dienen – verursacht die Handhabung von Gülle nicht unerhebliche Treibhausgasemissionen. Im Sinne eines proaktiven Natur- und Klimaschutzes gilt es, den Emissionswert weiter zu reduzieren und bei der Lagerung von Flüssigmist möglichst jegliche Emissionen vollständig zu unterbinden. Dies kann durch eine gasdichte Abdeckung der Güllelager in Form von schwimmenden oder stabilen Abdeckungen erfolgen. Alternativ kann der

57

680.000 Nm³ Methan aus Rindergülle (17 Nm³ Methan/ t FM) + 48.000 Nm³ Methan aus Schweinegülle (12 Nm³ Methan/ t FM) – Grundlage: Biomasseverordnung - BiomasseV

102


Flüssigmist aber auch mittels Biogasanlage vergoren werden. Zudem enthalten vergorene Substrate weniger leicht abbaubaren Kohlenstoff (C), dadurch reduzieren sich die CH4-Emissionen während der Lagerung58. Neben der Lagerung spielt auch die Art der Ausbringung der Gülle eine besondere Rolle für den Klimaschutz. Dabei sollten insbesondere die Ammoniakausgasungen reduziert werden. Durch geringe Oberflächenverteilung und direkten Kontakt mit dem Boden kann gewährleistet werden, dass die Ammoniumionen im Boden gebunden werden und nicht ausgasen. Lachgasemissionen werden auch durch eine baldige Einarbeitung und schnelle Aufnahme durch die Pflanzen verringert. Auf Grünland sollte das Material bodennah und großtropfig bei bedecktem Himmel oder abends ausgebracht werden. 6.1.4 Renaturierung von Auewälder Entlang der Flüsse im Biosphärenreservat Bliesgau standen ursprünglich Auewälder. Natürliche Auewälder sind stark durch den Wechsel der Wasserstände geprägt. Der angrenzende Fluss sorgt partiell für Hochwasser, so dass sich (Lebens)Verhältnisse sowohl räumlich als auch zeitlich sehr flexibel ändern. Dies schlägt sich in einer Vielzahl an unterschiedlichen Pflanzen- und Tierarten nieder. Daneben stellen vielfältige, naturnahe Auewälder einen großen Speicher für Kohlenstoff dar und können somit einen deutlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Jedoch wurden durch Regulierung der Flussläufe59 sowie die Umwandlung der Flächen in Weide- und Ackerland viele der ursprünglichen Auewälder zerstört. Entlang der Blies im Biosphärenreservat befinden sich nach aktuellen Karten derzeit noch ca. 40 ha Wald. Durch Anpflanzung von standortangepassten Baumarten wie Weide, Erle, Birke, etc. kann der Auwald partiell reaktiviert werden. Dies könnte einen naturschutzfachlichen Beitrag als CO2-Senke für den Klimaschutz leisten (vgl. Kapitel 6.2). 6.2

Berücksichtigung der C-Sequestrierung

C-Sequestrierung bedeutet, dass während des Humusaufbaus im Boden gleichzeitig Kohlenstoff eingespeichert und damit langfristig der Atmosphäre entzogen wird. Im Gegensatz dazu führen alle Maßnahmen, die den Eintrag an organischer Substanz in den Boden reduzieren60 oder den Abbau von organischer Bodensubstanz beschleunigen61, zu einer Abnahme des Kohlenstoffgehaltes im Boden. Eine Steigerung des Corg-

58

Vgl. Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und landwirtschaftliches Bauwesen in Bayern e.V. ,2009); Institut für Bodenkunde und Standortlehre, 2005

59

z.T. Realisierung der Schiffbarkeit

60

Z.B. Zugaben von Mist, Gülle, Ernterückstände

61

Z.B. durch erhöhte Temperatur (im Herbst, Winter und Frühjahr)

103


Anteils im Boden bewirkt – neben der Einlagerung von Treibhausgasen - eine verbesserte Erosionsstabilität, einen besseren Kationenaustausch und bietet zudem einen Puffer für Nähr- und Schadstoffe. Jedoch ist das Sequestrierungspotenzial der Böden begrenzt. Nach einer sogenannten Sättigung der Kohlenstoffsenke wird sich ein neuer Gleichgewichtszustand im Boden einstellen. Das Niveau des neuen Gleichgewichtes ist abhängig von dem Tongehalt, den klimatischen Bedingungen, der Qualität der organischen Primärsubstanz sowie der Bilanz aus Kohlenstoff-Input und Respiration (Freibauer 2004). Die Einflüsse des Klimawandels auf die konkrete Kohlenstoffspeicherung sind relativ gering. Dies zeigt eine Untersuchung auf mittelsächsischen Lössbzw. Sandböden. Bei einer Beibehaltung der Bewirtschaftungsmethoden ist durch den prognostizierten Klimawandel (Temperaturanstieg und Abfall der Niederschläge) ein Abfall der derzeitigen Humus-Gehalte von 1,36 – 1,38 % Corg von 0,04 - 0,15 % innerhalb von 50 Jahren zu erwarten. Währenddessen weisen Böden mit einem jetzigen Gehalt von 2,12 % Corg eine Abnahmeschwankung zwischen +0,02 - 0,43 % auf (DBFZ 2012). Allgemein wird das C-Anreicherungspotenzial des Bodens zwischen 0,2 - 0,4 t C/ ha*a eingestuft (Leifeld 2003). Allgemein ist festzustellen, dass höhere Temperaturen den Zersetzungsprozess im Boden beschleunigen. Für die Klimaerwärmung bedeutet dies, dass CO2 aus dem Boden schneller freigelassen wird (DBFZ 2012). Die Böden in einem kälteren Klima mit ganzjährigem Niederschlag können C langfristig besser in den Boden einlagern als in einem milden Klima (mit höheren Temperaturen und einer schnelleren Zersetzung organischer Substanzen). Es wird vermutet, dass besonders die verschiedenen Bewirtschaftungsmaßnahmen wie z.B. Fruchtfolge, Bodenbearbeitung, Bewirtschaftungsvarianten, N-Düngung, Ernte, vegetationsfreie Phasen, den im Boden gespeicherten Kohlenstoff beeinflussen (Kolbe 2009). Vor dem Hintergrund der hier zu thematisierenden Klimaschutzeffekte sind insbesondere die in einem Biosphärenreservat zu praktizierenden Landnutzungsformen im Kontext ihrer Auswirkungen auf die Kohlenstoffbilanz relevant. Entsprechende Zusammenhänge werden nachfolgend in einer orientierenden Form anhand der Flächennutzungen „Grünland“, „Ackerland“, „Wald“ und „Ökolandbau“ erörtert. 6.2.1 Grünland Eine Extensivierung des Grünlands ist im Hinblick auf die Kohlenstoffsequestrierung kontraproduktiv. Ob das Grünland eine Kohlenstoff-Senke oder -Quelle ist, hängt nur bedingt von der Bewirtschaftungsintensität ab. Wichtiger ist vielmehr, dass die Bewirtschaftungsform, insbesondere die daraus resultierenden Kohlenstoffexporte, an das Sequestrierungspotenzial des Grünlands, angepasst sind. Letzteres wird durch regionale klimatische Gegebenheiten, insbesondere durch die Länge der Vegetationsperiode, sowie der Düngung beeinflusst. Zu unterscheiden sind allerdings Grünland mit einer kurzen Nutzungsperiode und Dauergrünland. Eine intensive Bewirtschaftung des Dauergrünlands mit mineralisch sowie organisch angepasster Düngung und Grasabfuhr (Kohlenstoffexport) führt zu einem höheren CO2-Aufnahmepotenzial im Boden. 104


Eine wichtige Rolle spielen die verschiedenen Bewirtschaftungsarten, sodass zum Beispiel die Art und Höhe des Mäheinsatzes, sowie die Anzahl der Schnitte eine Bedeutung auf die Höhe der C-Sequestrierung haben. Grundsätzlich ist das Sequestrierungspotenzial in Heuwiesen höher aufgrund der längeren Schnittlänge und des späteren Mähzeitpunktes (EECP 2002). Die durchschnittliche jährliche Kohlenstoffspeicherung von entsprechendem Grünland liegt bei ca. 60 g C m2, dies ist in etwa das Doppelte des Speichervermögens eines Waldbodens (ohne Biomasse) (Biogeosciences 2005). Durch den Erhalt und Ausbau von Grünland können CO2- und Lachgasemissionen, die durch einen Umbruch zu Ackerland entstehen würden, vermieden werden. Die Klimaschutzwirkung steht daher in direktem Zusammenhang mit der Dauerhaftigkeit des Grünlandschutzes. 6.2.2 Ackerland Es gibt eine enge Beziehung zwischen der direkten Höhe der Kohlenstoffverluste und der nutzbaren landwirtschaftlichen Ackerfläche. Im Durchschnitt verliert Ackerland jährlich 70 g C/m. In der Vergangenheit haben sich die Kohlenstoffverluste von Agrarflächen stetig erhöht, unter anderem aufgrund einer geringeren Zufuhr organischer Substanzen, vermehrtem Grünlandumbruch und längeren Perioden ohne jegliche Bodenbedeckung (Biogeosciences 2005). Es wird geschätzt, dass bei einen Grünlandumbruch die CO2-Freisetzung von circa 5 t/ha auf 11 t/ha steigt. Eine Minderung der THG auf Ackerböden kann durch den Erhalt und die Verbesserung der Humusgehalte im Boden zum Beispiel durch eine mehrgliedrige Fruchtfolge, reduzierte Bodenbearbeitung und eine gezielte Zufuhr organischer Substanzen (Mist, Gülle, Ernterückstände) erreicht werden. Auch eine kombinierte organisch-mineralische Düngung ist eine wirksame Bewirtschaftungsmaßnahme. Aktuelle Düngeversuche weisen zudem darauf hin, dass Gärreste – in Abhängigkeit zu den verschiedenen Verfahren der Biogaserzeugung - eine höhere C-Stabilität besitzen als unbehandelte Gülle. Die organische Substanz im flüssigen Gärrest trägt somit in höherem Maße zur Humusreproduktion bei. Auch der Verbleib von Pflanzenresten an der Oberfläche führt zu einer langsameren Zersetzung und die Bildung von stabilen Humuskomplexen. Eine Anreicherung über den boden- und standortsspezifischen Optimalgehalt sollte allerdings nicht angestrebt werden. Hierdurch werden keine höheren Erträge erzielt und gleichzeitig findet eine verstärkte Mineralisierung statt, wodurch die Freisetzung von Nährstoffen gefördert wird (Gensior 2007). Besonderheiten der energetischen Nutzung Gemäß des Verbands Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten (VDLUF) werden bei einer reinen Weizenkornernte zwischen 6,85 und 11 g CO2-Äq/MJKorn im Boden als Humus gebunden. Werden hingegen Korn und Stroh entnommen, werden zwischen 2,44 und 6,4 CO2-Äq/MJKorn freigesetzt. Dementsprechend führt die vollständige Abfuhr von Stroh ohne etwaige vorsorgliche Methoden zum Humusaufbau (wie z.B. Winterzwischenfruchtanbau, Ackergras, Wechsel 105


zwischen Blatt und Halmfrucht, Anbau von Leguminosen) unweigerlich zu einem Abbau der Humusgehalte im Boden. Jedoch kann durch eine optimierte Fruchtfolge auch die Strohentnahme zu höheren Erträgen in der gesamten Fruchtfolge ohne negative THG-Effekte führen. Bei einem 100%igen Verbleib des Strohs auf dem Feld können durch die Kohlenstoffsequestrierung zwischen 257- 367 kg CO2-Äq pro Tonne Stroh „eingespart“ werden. Allerdings ist damit keine Substitution fossiler Energieträger (z.B. durch energetische Strohnutzung) möglich. Die THG Emissionen die durch den Strohverbleib auf dem Feld eingespart werden, sind insgesamt im Vergleich zu der energetischen Anwendung des Bioenergieträgers für die Wärme- und Stromproduktion niedrig. Dementsprechend wird mit einer Abfuhr und Nutzung des Strohs eine signifikant höhere Einsparung pro Tonne Stroh erreicht (DBFZ 2012). Dies wird jedoch seitens des SRU (2007) eher kritisch gesehen. Beim Anbau von NawaRos für energetische Zwecke steht die Biomasseproduktion im Vordergrund. So werden beispielsweise bei der Verwertung von Ganzpflanzen – im Vergleich zu Weizen – größere Biomassemengen abgeführt. Dies hat eine deutliche Abnahme der Humusgehalte zur Folge. Allerdings bietet der Anbau von NawaRos diesbezüglich auch eine Chance, da die Erfassung des Kohlenstoffspeichervermögens in Boden und Biomasse möglich ist. Durch den integrierten Anbau von mehrjährigen holzartigen und annuellen Ackerkulturen wird die C-Speicherfunktion zusätzlich gefördert. 6.2.3 Wald Derzeit speichern europäische Wälder im Jahr durchschnittlich 124 g C/m² aus der Atmosphäre. 70 % davon wird in Biomasse und 30 % im Waldboden gespeichert. Maßnahme mit großen Effekten in der Kohlenstoffsequestrierung setzen auf Biomasseproduktion. Unter der Voraussetzung einer langfristigen Nutzung können in Deutschland hierbei 110 - 120 t/ha eingelagert werden (Gensior 2007). Dabei können die Sequestrierungspotenziale regional sehr unterschiedlich sein. Die Gründe hierfür liegen in den verschiedenen Bewirtschaftungsintensitäten, den Baumarten sowie dem Alter der Bäume. Zudem müssen regionale Unterschiede bezüglich Wachstumsbedingungen berücksichtigt werden. Das Wachstum in Deutschland ist schneller als in Süd-(Trockenperioden) oder Nordeuropa (geringere Helligkeit und geringerer PhotosyntheseZeitraum). Mit zunehmendem Alter der Bäume sinkt das Kohlenstoffeinspeicherungspotenzial pro Jahr (Biogeosciences 2005). 6.2.4 Bedeutung Ökolandbau Im Vergleich zu anderen Bewirtschaftungsmethoden können im ökologischen Landbau 12 – 15 % mehr Kohlenstoff im Boden eingelagert werden. Pro Hektar und Jahr können 575 bis 700 kg CO2-Äquivalenten zusätzlich im Boden gespeichert werden. Allerdings beruht diese Angabe bisher auf Schätzungen, da in diesem Bereich noch keine vergleichbaren Studien existieren (IÖW 2008). Nachweisbar ist jedoch, dass insbesondere ökologisch bewirtschaftetes Grünland bzw. entsprechende Wälder mehr 106


Kohlenstoff speichern. Zudem spielt im Ökolandbau der geringere Einfluss anderer THG wie Lachgasemissionen - aufgrund besserer Bodenbedeckung, verbunden mit einer geringeren Nitratauswaschung - eine Rolle (Müller- Lindenlauf 2009). 6.2.5 Fazit Die Voruntersuchung des Projektes „Inwertsetzung von Naturschutzmaßnahmen“ von EUROPARC Deutschland e.V. (2012) zeigt, dass das Potenzial an zusätzlicher Bindung von Kohlenstoff in Großschutzgebieten durch verbessertes Management und Naturschutzmaßnahmen nachweislich erhöht werden kann. Dabei fällt jedoch die Reduzierung der THG-Emissionen z.B. bei der Wiedervernässung von Mooren deutlich stärker aus, als bei reinen Wald- und Grünlandprojekten. Die Tabelle 6-1 zeigt die Kohlenstoffgehalte der Sand- bzw. Muschelkalkböden in Abhängigkeit ihrer Bewirtschaftungsformen. Aufgrund ihres hohen Tongehaltes werden die schweren Muschelkalkböden im Süden des Biosphärenreservates hauptsächlich als Acker- bzw. Grünlandflächen genutzt. Im Norden mit den kargen Bundsandsteinböden ist im überwiegenden Teil Wald vorzufinden. Je höher der Tongehalt im Boden, desto schneller kann Kohlenstoff eingelagert werden. So weisen Sandböden auch bei einem konkreten Kohlenstoffeintrag ein geringeres C-Sequestrierungspotenzial vor (EECP 2002). Zudem speichern hydromorphe Böden wie Muschelkalkböden größere Mengen an Kohlenstoff, da durch den Sauerstoffmangel organische Bodensubstanzen langsamer abgebaut werden (Makeschin 2009). Allerdings gilt es zu berücksichtigen, dass die schweren nassen Böden schneller zu Bodenverdichtungen neigen und diese das Sequestrierungspotenzial durch die Zerstörung bzw. Behinderung des Bodengefüges hemmen und somit die natürliche Bodenfruchtbarkeit mindern (Epperlein 2008). In dem Fall ist eine konservierende Bodenbearbeitung, wie sie im Bliesgau bereits weit verbreitet angewendet wird, mit möglichst geringen Überfahrten eine sinnvolle Maßnahme. Bei einer limitierten Bodenbearbeitungsintensität, mit einer dadurch einhergehenden höheren biologischen Aktivität, besteht die Gefahr einer höheren Mineralisierungsrate im Boden, resultierend darin, dass der Kohlenstoff im Boden abgebaut anstatt eingelagert wird. Im Vergleich zur konservativen Bodenbearbeitung mit Pflugeinsatz werden die Humusgehalte ins obere Profil umgeschichtet (Dolan 2006). Jedoch besteht kein signifikanter Unterschied zwischen Pflug und pflugloser Bodenbearbeitung in der Gesamtmenge des eingelagerten organischen Kohlenstoffs im durchwurzelten Bodenbereich 0- 45 cm (EDISSOC 2010). Zu beachten ist, dass ein erneutes Pflügen die Bodenaggregate, in denen die organische Bodensubstanz zuvor vor Mineralisation geschützt war, zerstört und die Folge ein rascher Abbau und Verlust, zumindest eines Teils des unter konservierender Bodenbearbeitung, eingespeicherten Kohlenstoffs ist. Verschiedene Studien zeigen, dass die konservierende Bodenbearbeitung den CorgGehalt des Bodens nur einmalig um bis zu 10 % erhöhen kann (Heinemeyer 2008). Aufgrund der relativ geringen Gesamteffekte der Bodenbearbeitung auf die Humusgehalte des Bodens kann von den Verfahren der konservierenden Bodenbearbeitung kaum ein Beitrag zur Kohlenstoffspeicherung erwartet werden. Hinzu kommt, dass es 107


derzeit nicht genügend signifikante Ergebnisse gibt, um die pfluglose Bodenbearbeitung als generelle Maßnahme zur Kohlenstoffsequestrierung in Böden zu bezeichnen. Tabelle 6-1: Eigenschaften der Böden im Biosphärenreservat Bliesgau

Acker

Grünland

Forst

2,8 2,8

4,8 4,5

5,2 4,7

Carbonatgestein (Muschelkalk) Sandsteine

1,6 1,6

2,8 2,6

3,0 2,8

ᴓ C-Speicherung/ Jahr in g/m²

10

60

65

Humusgehalte in % Masse Carbonatgestein (Muschelkalk) Sandsteine Corg- Gehalte in % Masse

(Düwel 2007) Das maximale Sequestrierungspotenzial der Böden - unabhängig von ihrer Bewirtschaftungsart - liegt bei 25 % des C-Gehaltes eines ungedüngten Bodens. Konkrete Sequestrierungspotenziale in Bezug auf die Bewirtschaftung des Grünlandes können durch spätere Schnittzeitpunkte und somit längeren Wachstumsperioden sowie durch eine kontrollierte Beweidung erreicht werden. Im Bereich der Waldbewirtschaftung können der Umbau zu Mischwald, der Verzicht auf Bodenbearbeitung und eine Anreicherung des Totholzes zu einer höheren C-Einlagerung führen. Aufgrund der produktiven Muschelkalkböden ist eine Kombination zwischen Agroforstsystemen und Grünland eher ungeeignet. Hierbei werden auf Grünlandstandorten Bäume und Sträucher in Kombination mit landwirtschaftlichen Nutzpflanzen bewirtschaftet, oder gleichzeitiger Tierhaltung betrieben. Zum Schutz der organischen Bodensubstanz wird eine mindestens dreigliedrige Fruchtfolge empfohlen. Auch ein mehrjähriger Leguminosenanbau fördert sowohl Bodensubstanz als auch die Bodenfruchtbarkeit. Eine Umstellung auf Kurzumtriebsplantagen eignet sich im Sinne der C-Sequestrierung nur in einer Umnutzung von Ackerland, da durch die Störung des Grünlandes die CO2-Verluste in die Atmosphäre zu hoch sind, als um dies rentabel durchführen zu können. In Anbetracht der verschiedenen Feldfrüchte sind Getreide und Raps weniger humuszehrend als z.B. Rüben und Mais, da sie erst sehr spät die Reihen schließen und den Boden flächendeckend bedecken. In Verbindung mit dem Anbau von Zwischenfrüchten oder einer Gründüngung können wiederum auch hier positive Effekte erreicht werden. Grundsätzlich ist besonders hervorzuheben, dass durch den Verbleib oder die Zufuhr organischer Substanzen und den Anbau mehrjähriger Kulturen die Humusgehalte ansteigen. Im Gegenzug sollte allerdings bei hohen Humusgehalten zuerst auf die Zufuhr organischer Dünger verzichtet werden. Im Sinne der NawaRo-Produktion ist zu beachten, dass bei einer negativen Humusbilanz der Ackerfläche die Biomasseproduktion mit Nettoemissionen von CO2 aus dem Boden verbunden ist. Bei einem Humusverlust 108


von 0,1 % wird je Flächeneinheit bereits die gleiche Menge CO2 in die Atmosphäre abgegeben, wie innerhalb eines Jahres von den Pflanzen gebunden werden kann (UBA 2008). Allerdings ist die wichtigste Erkenntnis in Bezug auf alle Flächen, dass der Kohlenstoffaufbau reversibel ist, sodass ein dauerhafter Klimaschutzbeitrag nur durch langfristige Maßnahmen gegeben ist (UBA 2013). Ein Wechsel in der Bewirtschaftung oder dem Nutzungstyp führt zum raschen Verlust des über längere Zeiträume gespeicherten Kohlenstoffs. 6.3

Zusammenwirken von Natur- und Klimaschutz im städtischen Raum

Naturschutz kann nicht nur in der offenen Landschaft und im ländlichen Raum gelebt werden. Auch die Stadt bietet Potenziale für einen naturschutzfreundlichen Klimaschutz. 6.3.1 Habitate für gebäudebewohnende Tiere Ältere Städte weisen einen größeren Artenreichtum auf als jüngere Städte (Sukopp 1998). Zudem haben „grüne“ Städte einen größeren Anteil einheimischer und seltener Arten (Kinzig et al. 2005, Melles 2005). In bevölkerungsdichten Strukturen ist dabei die biologische Vielfalt reduziert (Turner et al. 2004). Jedoch können Städte auch im Rahmen von Klimaschutzmaßnahmen einen Beitrag zum Natur- und Artenschutz leisten. Bisher bestand insbesondere bei der Gebäudesanierung die Gefahr, Lebensräume von Vögeln62 und Fledermäusen63 in Dachstühlen oder Verkleidungen zu zerstören. Da einige dieser Arten standorttreu sind, gilt es, an Ort und Stelle neue Quartiere zu schaffen. Dies ist z.T. mit geringen Kosten und Mehraufwand gut möglich. So können beispielweise für Vögel spezielle Nistkästen oder Nistschalen unterhalb des Dachtraufs oder sonstiger Dachüberstände angebracht werden. Auch für Fledermäuse können Flachkästen mit Einflughilfe von unten angebracht werden. Es gibt sogar Modelle, die direkt in die Dämmung integriert, oder als Dachziegel64 installiert werden können. Daher sollten vor einer Sanierung prinzipiell zunächst die „beheimateten“ Gebäudebrüter erfasst und anschließend gezielt für diese Arten Schutz-Maßnahmen entwickelt werden. Darüber hinaus sollte die Sanierung erst nach Abschluss der Brutzeit erfolgen.

62

U.a. Mauersegler, Mehlschwalben und Haussperlinge

63

U.a. Breitflügelfledermaus, Zweifarbfedermaus, Zwergfledermaus, Braunes Langohr

64

Vgl. MONIER GmbH

109


6.3.2 Ökologische Baustoffe aus nachwachsenden Rohstoffen Ein wesentlicher Aspekt des Masterplans 100% Klimaschutz ist die Verflechtung von Stadt und Land in der Biosphäre Bliesgau. Diese Verflechtung findet seit Jahrhunderten im Bereich des Bauens statt: der ländliche Raum lieferte die Rohstoffe und das Baumaterial für die Gebäude der Stadt. Erst mit Einsatz modernerer, künstlich geschaffener Baustoffe und der wachsenden Mobilität und Transportfähigkeit änderte sich dies. Durch den verstärkten Einsatz von nachwachsenden, ökologischen Baustoffen kann diese Verflechtung wieder intensiviert werden. Pflanzen – als Grundlage der Baumaterialien – sind wertvolle CO2-Speicher und tragen zur Senkung der Emissionen bei. Betrachtet man den Lebenszyklus ökologischer Baustoffe wird deutlich, dass sie am Ende des Zyklus ein Energieguthaben haben: sie haben oft für Anbau, Einsatz und Entsorgung weniger Energie verbraucht, als beim Wachstum eingelagert wurde. So benötigen sie im Vergleich zu konventionellen Baustoffen bereits bei ihrer Produktion wenig Energie, die zudem oft unter Einsatz von Biomasse erzeugt wird. Diese Baustoffe eignen sich in hohem Maße für die sogenannte Kaskadennutzung, d.h. der Lebenszyklus wird so gestaltet, dass der Baustoff vom Entstehen bis zur Nutzung am Ende der Prozesskette optimiert wird. Hilfreich ist dabei, die hohe Recyclebarkeit der Stoffe, so dass ein fast geschlossener Nutzungskreislauf entstehen kann (cradle to cradle). Im Kreislauf ausfallende Stoffe können kompostiert oderenergetisch genutzt werden. Aus bautechnischer und baukonstruktiver Sicht müssen Baustoffe aus ökologischen Materialien die gleichen technischen Anforderungen erfüllen können und ebenso eingesetzt werden, wie herkömmliche Baustoffe. Sie bieten hinsichtlich der Schadstoffbelastung der Gebäude und dem entstehenden Wohnkomfort häufig Vorteile: z.B. wird der sommerliche Wärmeschutz durch die hohe Masse ökologischer Dämmstoffe im Vergleich zu konventionellen Dämmstoffen stark verbessert und in der Folge der Energieeinsatz zur Temperierung und Kühlung minimiert. Viele Baustoffe und Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen können regional produziert werden. Für den Klimaschutz bieten der regionale Anbau und die dadurch kurzen Wege, sowie die guten Möglichkeiten der Wiederverwertung oder problemlosen Entsorgung große Vorteile. Die Unabhängigkeit der Region kann so nicht nur bei der Energieversorgung, sondern auch im Bereich der Baustoffe ausgebaut werden. Unter dem Aspekt Naturschutz und Klimaschutz ist der intensive Einsatz solcher Baustoffe unumgänglich. Im Saarland werden Dämmmaßnahmen unter Einsatz nachwachsender Rohstoffe entsprechend gefördert (siehe Kapitel 9.2.1). 6.3.3 Lichtmanagement Licht ist in der Stadt auch in der Nacht allgegenwärtig. Es erhellt den Weg und gibt ein Gefühl von Sicherheit. Jedoch verursacht es neben Kosten für Strom und Wartung 110


auch eine Schädigung bzw. Beeinträchtigung von Tieren. Vögel werden durch besonders starke Lichtquellen vom natürlichen Zugverhalten abgelenkt. Fledermäuse bekommen Probleme, wenn ihre Sommerquartiere ausgeleuchtet werden und insbesondere nachtaktive Insekten werden von strahlenden Lampen und Reklamen zahlreich angelockt. Insbesondere ultraviolettes bzw. blaues Licht zieht die Tiere an. Alternativ können effiziente Lampen auf Basis von LED oder ein intelligentes Lichtmanagementsystem installiert werden. Unnötige Lichtemissionen sollten insbesondere in der Nähe von Waldrändern, Stadtparks oder Gewässerufern ganz entfallen. 6.4

Umsetzung

Handlungsfeld 3

Klimaschutz und Naturschutz

Maßnahmenpaket:

I. Im ländlichen Raum

Titel:

K & N im ländlichen Raum

Beschreibung:

Das Ziel besteht darin, das Verhältnis zwischen Klimaschutzmaßnahmen und Eingriffen in Natur und Landschaft zu harmonisieren bzw. gerade durch Klimaschutzmaßnahmen den Naturschutz und die Erhaltung des Landschaftsbildes zu unterstützen.

Hintergrund:

Hierbei sind die besonderen Anforderungen des Biosphärenreservates Bliesgau zu berücksichtigen. Diese sind u.a. naturschutzfachliche Abwägung im Anlagengenehmigungsverfahren sowie in der planungsrechtlichen Steuerung.

Räumlicher Bezug:

Ländlicher Raum des Biosphärenreservats

Hinweise zur Umsetzung:

CO2-Einsparung: Diese ist nur schwer bzw. nicht bezifferbar. Management: Zur Umsetzung dieser Maßnahmen bedarf es einer guten Zusammenarbeit und eines abgestimmten Auftretens zwischen Vertretern des Naturschutzes (u.a. Biosphärenzweckverband, NABU, BUND), dem Bauernverband als Flächenbewirtschafter und den Flächeneigentümern.

Einzelmaßnahmen:

Kurzfristig Energiepflanzenanbau und Gewässerschutz hinsichtlich WRRLL Angepasste Fruchtfolgen durch Energiepflanzenanbau (u.a. Wildpflanzen) Anbau und strategische Verortung von Kurzumtriebsplantagen mit Funktion des Biotopverbundes Erhöhung der Kohlenstoffspeicherung im Ökosystem zur Reduzierung der Treibhausgase in der Atmosphäre am Beispiel von Aufforstungen (u.a. Bruchwälder/ Auen als Speicher) Nutzung von Landschaftspflegematerialien (z.B. Kalkmagerrasen etc.)

Abbildung 6-1:

Mittelfristig Erhalt der Kulturlandschaft durch Offenhaltung der Landschaft und Nutzung des anfallenden Materials

Maßnahmenblatt „K & N im ländlichen Raum“

111


Handlungsfeld 3

Klimaschutz und Naturschutz

Maßnahmenpaket:

II. Im städtischen Raum

Titel:

K & N im städtischen Raum

Beschreibung:

Klimarelevante Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie an den demographischen Wandel angepasste Siedlungsentwicklungen können Auswirkungen auf den Lebensraum gebäudebewohnender Tierarten (z.B. Fledermaus, Singvögel) zeigen. Hier bieten sich kompensierende oder fördernde Maßnahmen zum Artenerhalt in bebauten Gebieten an.

Hintergrund:

Naturschutz wird in erster Linie mit der offenen Landschaft bzw. der Naturlandschaft assoziiert. Aber auch in Siedlungsgebiete sowie in Randbereichen zwischen Siedlung und Offenland sind Fauna und Flora heimisch. Auch diese Strukturen bieten Möglichkeiten für naturverträgliche Verfahren und Ideen.

Räumlicher Bezug:

Städtischer Raum bzw. Siedlungsgebiete des Biosphärenreservats

Hinweise zur Umsetzung:

CO2-Einsparung: Dies ist nur schwer bzw. nicht bezifferbar. Management: Im innerstädtischen Bereich besitzt vielfach die Kommune selbst die Befugnis zum Handeln. So liegen u.a. das Lichtmanagement der Straßenbeleuchtung in ihrer Hand oder auch die Bepflanzung der Grüninsel bzw. Parkanlagen. Auch könnten Kommunen bei anstehenden Sanierungsmaßnahmen auf gebäudebewohnende Tierarten Rücksicht nehmen.

Einzelmaßnahmen:

Kurzfristig Erhalt und Neuschaffung von Ruheund Brutplätzen (Habitate) gebäudebewohnender Tierarten im Zuge von energetischen Sanierungsmaßnahmen „fledermausfreundliche Häuser“ Regionaler Anbau und Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen als Dämmstoffe in der Gebäudesanierung Angepasstes Lichtmanagement (Alternative Beleuchtung bzw. Abschalten; Verringerung von Lichtreizen nachtaktiver und Fehlsteuerungen tagaktiver Tiere

Beispiele:

NABU: Tipps zur fledermausgerechten Haussanierung; „Projekt: Bunte Wiese“, BfN: Urban biodiversity

Abbildung 6-2:

Mittelfristig Förderung der biologischen Vielfalt in der Stadt - Integration in Stadtplanung

Maßnahmenblatt „K & N im städtischen Raum“

112


7 Handlungsfeld – Stadt- und Raumentwicklung Entscheidende Weichenstellungen für den klimaschonenden Aus- und Umbau des Energiesystems und der Energieversorgung stützen sich im Kontext demografischer Effekte auf eine fundierte Raumplanung sowie ein nachhaltiges Flächenmanagement. Die Raumplanung übernimmt in Deutschland die Aufgabe, einen Ausgleich zwischen den ökonomischen, ökologischen, städtebaulichen und sozialen Ansprüchen an den Raum herzustellen. Dabei ist sie hierarchisch aufgebaut und orientiert sich an den administrativen Ebenen der Bundesrepublik. So steckt der Bund, als höchste Planungsebene vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit den Rahmen ab. Die Kommunen, als Hauptakteure der Raumplanung, füllen diesen mit Leben. Das Land ist für die Landesentwicklungsplanung verantwortlich. Im Folgenden werden die Kompetenzen bzw. der Einflussbereich der einzelnen Ebenen näher betrachtet. 7.1

Klimaschutz in Planungsprozessen

Bereits in § 1 BauGB wird der Gedanke des Klimaschutzes adressiert. Darin heißt es: „…den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern…“65. Dies fordert die Planungsträger auf, auch in diesem Bereich aktiv zu werden. Dabei stehen ihnen neben dem Aussprechen von Verwendungsverboten für luftverunreinigende Stoffe (z.B. bestimmte Brennstoffe) auch die Gebietsausweisung für bauliche und technische Maßnahmen für erneuerbare Energien und KWK offen (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 23). Jedoch zeigt sich in der Praxis eine Schwierigkeit im Bereich der Umsetzung. Auf Grund möglicher Benachteiligung anderer (Markt-)Teilnehmer sind z.B. rechtskonforme Festsetzungen in Bebauungsplänen nur schwer realisierbar. Alternativ kann bei der Ausweisung neuer Baugebiete auf das Modell des städtebaulichen Vertrages (vgl. § 11 BauGB) sowie den individuellen Festlegungen in Ortssatzungen (vgl. § 9 Abs. 6 BauGB) zurückgegriffen werden. Sollten zudem Energienutzungspläne etabliert worden sein, kann sich auch daraus eine verbindliche Vorgabe für die Bauleitplanung ergeben. 7.2

Einflussrahmen des Landes

Die durch den Bund gemachten Vorgaben und Ziele werden auf Landesebene konkretisiert und verwirklicht. Im Saarland liegt die Kompetenz der obersten Planungsbe-

65

§ 1 Abs. 5 S.2 BauGB

113


hörde und der Raumplanungsbehörde (obere Planungsbehörde) in der Hand des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Andere Bundesländer in Deutschland unterscheiden diese Planungsebenen u.a. durch unterschiedliche Zuständigkeiten. Die Landesplanung basiert im Saarland auf dem saarländischen Landesplanungs- und Raumordnungsgesetz. Danach hat die Planungsbehörde u.a. folgende Aufgabe: „… erarbeitet den Entwurf des Landesentwicklungsplans unter Berücksichtigung der Planungen der obersten Landesbehörden…“ Dieser Aufgabe ist das Saarland mit der Erstellung des Landesentwicklungsplans, Teilabschnitt Umwelt (Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infrastruktur)“ im Jahr 2004 nachgekommen. Der Plan wurde im Juni 2004 rechtskräftig verabschiedet. Derzeit findet eine Überarbeitung des Plans statt. Der saarländische Landesentwicklungsplan orientiert sich an drei zentralen Leitgedanken – dem Prinzip der Gleichwertigkeit, dem Prinzip der Nachhaltigkeit und dem Prinzip der dezentralen Konzentration. Danach sollen die Saarländer gleichwertige Lebensbedingungen vorfinden wie alle Menschen der Bundesrepublik. Ferner gilt es, den Nachhaltigkeitsgedanken zu fördern und nicht mehr zu verbrauchen als vorhanden ist. Letztlich besagt das Prinzip der dezentralen Konzentration, dass eine wohnortnahe Konzentration der Nutzungen erfolgen und eine weitere Zersiedlung vermieden werden soll (MUV, 2004). Im Plan werden insbesondere Zentrale Orte, Entwicklungs- und Verkehrsachsen sowie Räume mit besonderer Funktion umrissen. Die Landesentwicklungsplanung ist lediglich, wie Raumordnung und Regionalpläne, für öffentliche Planungen und Maßnahmen verbindlich. 7.3

Einflussrahmen der Kommune

Als Träger der kommunalen Selbstverwaltung sind die Kommunen für alle Belange und Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft innerhalb ihres Gebietes zuständig, solange nicht andere Träger öffentlicher Gewalt per Gesetz verantwortlich sind. Laut Art. 28 GG obliegt ihnen damit neben der Personal-, Finanz-, Organisation-, Gebietsund Aufgabenhoheit auch die „Planungshoheit“. Einschränkungen können sich lediglich durch Landes- und Bundesrecht ergeben. Als wichtiges Planungsinstrument greifen die Kommunen auf die Bauleitplanung zurück. Ziel gemäß § 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist „eine geordnete Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und zu entwickeln“

114


Durch die Bauleitplanung werden zudem die Vorgaben der Bundesebene sowie der Landesentwicklungspläne umgesetzt. Die Planung auf kommunaler Ebene erfolgt parzellenscharf und umfasst gemäß BauGB folgende Instrumente: • •

• • • •

Flächennutzungsplan (FNP; Rahmennutzungsplan für die zukünftigen 15 Jahre, Rechtsverbindlichkeit für öffentliche Planungen), Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan fünfjährig, Detailschärfe für Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen), Vorhaben- und Erschließungsplan (Realisierung von Großprojekten), städtebauliche Verträge (Delegation von Aufgaben an Dritte), Landschafts- und Grünordnungsplan, informelle Stadtentwicklungspläne.

Ein Spezifikum der Kommune ist die Öffentliche Daseinsvorsorge. Hiermit werden Tätigkeiten bezeichnet, welche eine grundlegende Versorgung der Bevölkerung mit wesentlichen Gütern und Dienstleistungen sicherstellen. Thematisch gehören dazu u.a. Aufgaben der Abfallbeseitigung, der Versorgung mit Wasser, Gas und Strom sowie der Betrieb des ÖPNV. Jedoch ist der Begriff der Daseinsvorsorge nicht abschließend definiert, so dass jeder Kommune ein gewisser Handlungsspielraum verbleibt. Die konkreten Aufgaben und Pflichten der saarländischen Kommunen sind im Kommunalen Selbstverwaltungsgesetz (KSVG) geregelt. Im Saarland sind dies u.a. Meldewesen, Abfallbeseitigung und Straßenreinigung. Nach § 5 haben die Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsangelegenheiten auch die Aufgabe, die Belange des Natur- und Umweltschutzes zu wahren. Klimaschutz kann die Kommune auf verschiedenen Ebenen selber ausführen oder ihren Einfluss ausüben. Abbildung 7-1 zeigt die Aktionsmöglichkeiten einer Kommunen und ihren Gestaltungsspielraum. Ganz außen sind die zu berücksichtigenden Vorgaben übergeordneter Ebenen dargestellt (Gesetzgebung, Akzeptanz, Kosten, bundesweite Ziele). Der innere Kreis zeigt die direkten Einflussmöglichkeiten der Kommune auf. Dies sind u.a. eigene Liegenschaften, öffentliche Vergabe und die Bauleitplanung.

115


Abbildung 7-1:

Einflussmöglichkeiten der Kommunen

Darüber hinaus kann die Kommune über städtebauliche Verträge einen Rahmen spannen und Ideen verwirklichen. So hat beispielsweise die Stadt Heidelberg mit der Entwicklungsgesellschaft Heidelberg (EGH) städtebauliche Verträge über folgende Punkte abgeschlossen: • • • • • • 7.4

Flächendeckende Bebauung mit Passivhäusern (Ausnahmen nur dort, wo technisch nicht sinnvoll oder wirtschaftlich nicht vertretbar) Anschluss an die Fernwärmeversorgung der Stadtwerke Heidelberg mit einem optimierten internen Verteilnetz (Mininetze) Entwicklung eines Stromsparkonzeptes (Berücksichtigung der baulichen Optimierung hinsichtlich sommerlichem Wärmeschutz) Aufbau eines gemeinsamen Beratungskonzeptes von Stadt und EGH Gemeinsame Imagebildung der Bahnstadt als energieeffizientem und zukunftsweisendem Stadtteil Förderung von Passivhäusern durch die Stadt (Hildebrandt, 2009). Interkommunale Zusammenarbeit

Interkommunale Zusammenarbeit ist auch im Bereich der Raumplanung möglich. Bereits das Baugesetz bietet gemäß § 204 BauGB die Möglichkeit einer gemeinsamen Flächennutzungs- bzw. Bauleitplanung. Dabei muss die Planung nicht vollumfänglich erfolgen, sondern kann sich auch nur auf bestimmte räumliche oder sachliche Teilbereiche erstrecken. Ferner regelt der § 204 BauGB, sollte eine gemeinsame Planung nur für räumliche oder sachliche Teilbereiche erforderlich sein, genügt an Stelle eines gemeinsamen Flächennutzungsplans eine Vereinbarung der beteiligten Kommunen über bestimmte Darstellungen in ihren Flächennutzungsplänen.

116


Den Kommunen bieten sich damit viele unterschiedliche Wege der Zusammenarbeit. So stehen von der lediglich inhaltlichen oder räumlichen Teilplanung bis zu ganzen Planungsverbünden alle Möglichkeiten offen. 7.5

Exkurs: Energienutzungsplan

Ein Energienutzungsplan verfolgt das Ziel – ähnlich wie der Flächennutzungsplan – ganzheitliche Konzepte und Planungen singulär für den Bereich der Energie darzustellen. Er hat dabei zwar einen rein informellen Charakter, ermöglicht jedoch, die unterschiedlichen Energienutzungssysteme mit ihren individuellen Ansprüchen räumlich im Planungsgebiet zu verorten. Ein Energienutzungsplan besteht aus den Kernelementen Bestands- und Potenzialanalyse, Konzeptentwicklung und Umsetzung (StMUG, StMWIVT & OBB, 2011). Dabei sind insbesondere die räumlichen Ausgangsbedingungen der zu betrachtenden Region von entscheidender Bedeutung. Neben Potenzialen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz unterscheiden sich die Gebiete vor allem durch die Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Energien. Der große Vorteil einer abgestimmten Planung ergibt sich speziell durch eine optimierte und damit effiziente Nutzung von Energiepotenzialen. So können beispielsweise Biomasseanlagen an Standorten mit geeigneten Wärmesenken etabliert werden, um den Vorzug der gekoppelten Strom- und Wärmeproduktion vollständig auszunutzen. Ferner bestehen Chancen, gemeinschaftliche Versorgungskonzepte (Nahwärmenetze/ Inseln) zu etablieren. Das Konzept kann leicht um die Bereiche Stromversorgung und Verkehr erweitert werden. Im Bereich der Konzeptentwicklung ist der Planungsträger gefordert, auch zukünftige Entwicklungen (Demografie, Landflucht, etc.) in seine Entscheidungen einzubeziehen und diese ebenfalls möglichst realistisch räumlich zu verorten. Daran anschließen sollten Vorranggebiete beispielsweise für die „Ausweisung von Nahwärmeinseln“, „Wärmequellen als Impulsgeber zur Industrieansiedlung“ oder bei Gebieten mit Kaltluftschneisen „Vermeidung von Emissionen u.a. aus Holzverbrennungen“ entwickelt und räumlich fixiert werden (Koch, 2014). Der gesamte Prozess sollte durch eine intensive Bürgerbeteiligung begleitet werden, um eine möglichst umfassende Akzeptanz zu generieren. Einen umfangreichen Leitfaden zur Erstellung eines Energienutzungsplans stellen das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) sowie das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (StMWIVT) zur Verfügung. Energieeffiziente Stadtplanung Bei einer klimafreundlichen Neuplanung von Baugebieten lassen sich Einsparungen beim Heizenergiebedarf – ohne energetische Festsetzung - von bis zu 40 % realisie117


ren. So kann beispielsweise durch die Lage und Anordnung der Wohnungen, die Besonnungsdauer stark variieren und die passiven und aktiven Solargewinnen beeinflussen. Auch kann der spezifische Wärmeverlust durch Vorgabe der Gebäudegeometrie gesenkt werden. Ein optimiertes Erschließungssystem, inklusive Grundstückszuschnitt und Grundstücksgröße beeinflusst die Anschlussdichte und z.T. die Wirtschaftlichkeit von Anlagen. Eine vorausschauende Planung kann somit große Einspareffekte verwirklichen. 7.6

Umsetzung

In Form des Energienutzungsplans könnte die Planung und Verortung einzelner Energienutzungsarten mit den räumlichen Gegebenheiten abgestimmt werden. In einem ersten Schritt wurden hierfür die bisherigen Vorrangflächen für Landwirtschaft, Freiraumschutz, Naturschutz, Hochwasser- und Grundwasserschutz sowie Überschwemmungsgebiete gemeinschaftlich aggregiert. Hinzu kommen Siedlungsund Waldgebiete, die ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Diese Flächenanforderungen wurden subsummiert und mit den Potenzialflächen für die Windenergie, die Solarfreiflächen, die Wasserkraft-, Biomasse-, Abwasserwärme- und Abwärmenutzung überlagert. Abbildung 7-2 zeigt einen Überblick über die Raumansprüche und die Möglichkeiten, wie sich die erneuerbaren Energie darin integrieren können.

118


Abbildung 7-2:

Ideen für eine interkommunale Flächennutzungsplanung

Neben der Planung der Freilandfläche im Flächennutzungsplan sollten auch innerhalb der Städte und Gemeinden klimafreundliche Planungen in den Bebauungsplan integriert werden. Als ersten Hinweis sollten dabei die Ergebnisse des Wärmekatasters (vgl. Kapitel 4.4) Berücksichtigung finden. Diese zeigen, dass insbesondere in den Zentren der Städte sowie Ortsgemeinden erhöhte Wärmebedarfe vorhanden sind (vgl. Tabelle 4-6). Diese gilt es im Einklang mit den Zielen der Raumplanung klima- und benutzerfreundlich zu gestalten. Als Option kann hierbei eine Nahwärmeversorgung auf Biomasse- und/oder Solarbasis erfolgen. Ein gutes Beispiel wurde bereits in der Region installiert - das Biomasseheizwerk Drahtwerk Nord in St. Ingbert. Dieses versorgt mittels Wärmenetz u.a. das Rathaus und Schulen.

119


Handlungsfeld 4

Stadt- und Raumentwicklung

Maßnahmenpaket:

I. Stadtentwicklungsplanung

Titel:

Angepasstes Siedlungsmanagement

Beschreibung:

Demografischer Wandel und allgemeine Verstädterung hinterlassen auch im Biosphärenreservat Einflüsse. Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken und attraktive, lebenswerte Orte zu erhalten, bedarf es eines angepassten Siedlungsmanagements. Im Zuge dieser Planungen sollten vor allem die innere Verdichtung und die Beschränkung von Bauen im Außenbereich Berücksichtigung finden. Bei Ausweisung von Neubaugebieten sollte auch das Thema energetischer Mindeststandards adressiert werden (vgl. Handlungsfeld 2 – klimaschonende Neubaugebiete) Langfristig sollte – im Kontext demografischer Aspekte - auch der Rückbau von bisher vorhandenen und in Zukunft ungenutzten Siedlungsstrukturen geprüft werden.

Hintergrund:

Der Stadtentwicklungsplan ist ein langfristiges Entwicklungskonzept einer Kommune, das als informelles Steuerungsinstrument Entwicklungsschwerpunkte und Leitlinien für die mittel- bis langfristige informelle Planung einer Stadt formuliert. Neben der formellen Planung (Bauleitplanung), die über kommunale Satzungen (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) allgemeinverbindliches Planungsrecht vorschreibt, ist er ein wichtiges Instrument der Stadtplanung.

Räumlicher Bezug:

Städtischer Raum bzw. Siedlungsgebiete des Biosphärenreservats

Hinweise zur Umsetzung:

CO2-Einsparung: Dies ist nur schwer bzw. nicht bezifferbar. Management: Die Stadtentwicklungsplanung liegt in der Verantwortlichkeit der Kommunen bzw. Städte. Da jedoch Pläne dieser Art Auswirkungen auf das gesamte Biosphärenreservat haben, sollte auch im Vorfeld bereits eine gemeinsame oder eine untereinander abgestimmte, interkommunale Planung erfolgen.

Einzelmaßnahmen:

Kurzfristig

Mittelfristig

Innere Verdichtung der Siedlungsstrukturen Beschränkung des Bauens im Außenbereich Energetische Mindeststandards für Bau- und Gewerbegebiete fixieren

Abbildung 7-3:

Evtl. Rückbau von Siedlungsstrukturen

Maßnahmenblatt „Angepasstes Siedlungsmanagement“

120


Handlungsfeld 4

Stadt- und Raumentwicklung

Maßnahmenpaket:

I. Stadtentwicklungsplanung

Titel:

Klimaschonende Neubaugebiete

Beschreibung:

Bei der Ausweisung von neuen Baugebieten für Wohn- und Gewerbeflächen sind in den Bebauungsplänen feste Zielmarken zu energetischen Mindeststandards sowie einer erneuerbaren Strom- und Wärmeversorgung zu verankern.

Hintergrund:

Für den Neubau gelten die Grenzwerte der EnEV sowie des EEWärmeG. Daneben werden auch immer mehr Passivhäuser und EffizienzhausPlus-Häuser am Markt angeboten. Zudem sind schon erste Hausmodelle verfügbar, welche die eigene Versorgung mit Stromund Wärme sicherstellen. Dabei darf ein Neubau nach EnEV 2009 7 l/m²*a (= 70 kWh/m²*a) an Heiz- und Warmwasserenergie benötigen, in der EnEV 2014 sollte der Wert bei 6,125 l/m²*a (= 61 kWh/m²*a) liegen. Ein Passivhaus verbraucht weniger als 15 kWh/m²*a.

Räumlicher Bezug:

Neubaugebiete

Hinweise zur Umsetzung:

CO2-Einsparung: Wird anstatt eines normalen Neubaus ein Passivhaus gebaut, können pro m² Wohnfläche 46 kWh eingespart werden. Sollten diese Häuser mittels PV- und Solarthermieanlage ihren eigenen Strom- und Wärmebedarf decken, werden Emissionen in nur ganz geringen Mengen verursacht. Management: Im Vorfeld einer Neugebietsausweisung sollten bereits in der Bebauungsplanung energetische Mindestvoraussetzungen sowie klimaschonende Strukturen etabliert werden. Es wäre zu überlegen, eine einheitliche Grundlage für das gesamte Biosphärenreservat zu erarbeiten.

Einzelmaßnahmen:

Kurzfristig Verankerung von energetischen Mindestvorgaben im Neubau

Abbildung 7-4:

Mittelfristig

Maßnahmenblatt „Stadt- und Raumentwicklung - Klimaschonende Neubaugebiete“

121


Handlungsfeld 4

Stadt- und Raumentwicklung

Maßnahmenpaket:

II. Bauleitplanung

Titel:

Integrierte Flächennutzung

Beschreibung:

Neben der Stadtentwicklungsplanung sollte auch in der (Frei)Flächenplanung der Klimaschutz integriert werden. Dazu sollten sich die Kommunen des Biosphärenreservates zusammenschließen und eine interkommunale zukunftsweisende Flächennutzungsplanung unter Berücksichtigung funktionaler Finanzierungs- und Refinanzierungsmechanismen etablieren. Neben der gemeinsamen Konzeption von Gewerbegebieten, sollte dabei auch der Umgang mit Konversionsflächen Berücksichtigung finden (evtl. bereits in Form von konkreten Bebauungsplänen). In dieser Planung sollten alle Aspekte des Klimaschutzes beachtet werden. Insbesondere im Bereich der Versorgungsstrukturen (Handel, Arbeit, Freizeit) gilt es mögliche (Energie)Einsparungen mit einem evtl. erhöhten Verkehrsaufkommen zu bilanzieren. Neben dem Thema (Energie)Einsparung und Effizienz sollte in einer integrierten Planung auch das Thema Naturschutz und Landschaftsbild adressiert werden (vgl. Handlungsfeld 3).

Hintergrund:

Gemäß Baugesetzbuch (BauGB) liegt die Bauleitplanung in der Hand der Kommunen. Die Planung soll die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Kommune vorbereiten. Dabei wird unterschieden zwischen dem Flächennutzungsplan [vorbereitender Bauleitplan] und dem Bebauungsplan [verbindlicher Bauleitplan]. Die Planung dient als Grundlage für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung. Sie kann damit eine Leitlinie für zukünftige Entwicklungen aufzeigen.

Räumlicher Bezug:

Biosphärenreservat Bliesgau

Hinweise zur Umsetzung:

CO2-Einsparung: Dies ist nur schwer bzw. nicht bezifferbar. Management: Die Bauleitplanung ist Aufgabe der Kommunen. Jedoch besteht die Möglichkeit diese an einen Dritten abzugeben. Beispielsweise wird die Flächennutzungsplanung im Regionalverband Saarbrücken über die Verwaltung des Regionalverbands bearbeitet. Ein ähnliches Vorgehen könnte auch im Biosphärenreservat etabliert werden.

Einzelmaßnahmen:

Kurzfristig Interkommunale Flächennutzungsplanung Abgestimmtes Vorgehen Konversionsflächen Versorgungsstrukturen: Abwägung zwischen Zentralisierung versus erhöhtes Mobilitätsaufkommen.

Abbildung 7-5:

Mittelfristig

Maßnahmenblatt „Integrierte Flächennutzung“

122


Handlungsfeld 4

Stadt- und Raumentwicklung

Maßnahmenpaket:

III. (Gebäude)Pooling

Titel:

(Gebäude)Pooling

Beschreibung:

Der Gebäudebestand des Biosphärenreservates wurde größtenteils zwischen 1950 und 1978 gebaut. Viele dieser Häuser müssten nunmehr auf den aktuellen energetischen Standard gebracht werden. Da jedoch die Bevölkerung immer älter wird und z.T. abwandert, werden immer mehr Häuser nur noch von wenigen Personen bewohnt, stehen leer oder zum Verkauf. Es zeichnet sich daher ein „Sanierungsstau“ im Gebäudebestand ab. Pooling bedeutet „Zusammenführen“ bzw. „Bündeln“ und kann eine Schlüsselposition darstellen. Ältere Menschen besitzen z.T. große Häuser in Randlage, hätten aber Interesse an einer kleineren Wohnung im Umfeld von kommunaler Infrastruktur (Arzt, Geschäfte, etc.). Junge Familien hingegen wohnen in kleinen Wohnungen und hätten Interesse an größeren Häusern in der Natur. Ziel ist es diese divergierenden Interessen zusammenzuführen. Hierzu bedarf es einer regionalen Stiftung oder eines Fonds. Bei der Idee des Gebäudepoolings befinden sich die Gebäude in der Hand dieser Stiftung. Sie erwirbt (u.a. leer stehende) Häuser, modernisiert und saniert die selbigen, um sie anschließend bedarfsgerecht an Familien, Senioren, etc. zu vermieten. Es könnte ein attraktives (klimafreundliches) Wohnumfeld für alle Bürger im gesamten Biosphärenreservat geschaffen werden.

Hintergrund:

Der ländliche Raum steht vor großen Veränderungen - demografischer Wandel und Verstädterung. Dies zeigt auch Folgen im Gebäudebestand. Hausbesitzer werden älter und sind z.T. nicht mehr in der Lage die Häuser instand zu halten. Einige Häuser stehen leer, andere zum Verkauf. Hier gilt es über alternative Lösungen nachzudenken und sowohl der Überalterung der Bevölkerung als auch des Gebäudebestandes entgegenzuwirken.

Räumlicher Bezug:

Siedlungsgebiet des Biosphärenreservat Bliesgau

Hinweise zur Umsetzung:

CO2-Einsparung: Das Potenzial zur CO2-Einsparung im privaten Gebäudebestand ist hoch. Ein Durchschnittshaushalt in der Region verbraucht ca. 172 kWh/m²/a. Eine Modernisierung auf den Standard der EnEV 2014 (61 kWh/m²*a) bzw. evtl. auf Passivhausstandard (15 kWh/m²*a) bedeutet eine Reduktion des Energieverbrauchs von 65 %bzw. > 90 %. Management: Die Organisation des Gebäudepoolings sollte über eine eigene, regionale Stiftung oder einen Fond erfolgen. Diese stellt einen Zusammenschluss aus Kommunen, Land, Landkreis sowie Bürgern dar. Die Stiftung übernimmt einerseits den Häuserankauf und die Sanierung, jedoch auf der anderen Seite auch die Vermietung der Immobilien.

Einzelmaßnahmen:

Kurzfristig Aufbau einer gemeinsamen Stiftung bzw. eines Fonds Start des Gebäudepoolings anhand einiger Beispielimmobilien

Abbildung 7-6:

Mittelfristig

Maßnahmenblatt „(Gebäude)Pooling“

123

Etablierung eines funktionierenden Gebäudepoolings


8 Handlungsfeld – Nachhaltige Mobilität Die nachhaltige Gestaltung von Mobilität und Verkehr in der Biosphäre Bliesgau basiert auf dem Leitbild „Mehr Mobilität mit weniger Verkehr“. Um in diesem Zusammenhang die Ziele zur Minderung der CO2-Emissionen im Verkehrsbereich um 40 % bis 2030 und um mind. 80 % bis 2050 - jeweils bezogen auf das Jahr 1990 - zu erreichen, sind verschiedenartige Maßnahmen in unterschiedlicher Intensität im Masterplan zu verankern. Für die Ausgestaltung des Leitbildes werden entsprechend drei Entwicklungsbereiche gewählt: •

Alltagsverkehr

Freizeitverkehr

Tourismusverkehr

Die entwickelten Maßnahmen in diesen zielgruppen- und nutzerorientierten Bereichen können den folgenden Handlungsfeldern zugeordnet werden: •

Nahversorgung und Nahmobilität,

Intermodale Mobilität,

Verkehrsmanagement,

Mobilitätsmanagement66.

Im Weiteren erfolgt eine maßnahmenbezogene Konkretisierung für die abgegrenzten Entwicklungsbereiche. Für den Zeitraum bis 2050 werden die möglichen Minderungspotenziale in Form von Entwicklungszielwerten ausgewiesen. Diese stellen eine Abschätzung dar67. Abschließend werden soweit darstellbar generelle Möglichkeiten zur Finanzierung der Maßnahmen aufgezeigt.

66

Der Biosphärenzweckverband stellt einen Zusammenschluss von Städten und Gemeinden mit Beteiligung des Saarpfalz-Kreises und das Saarlandes dar. Als Verband ist er nicht für die Umsetzung aller Maßnahmen des integrierten Klimaschutzkonzeptes unmittelbar und umfänglich zuständig. Zum Teil liegt die Durchführung von klimaschonenden Maßnahmen im Bereich Mobilität und Verkehr im Verantwortungsbereich der einzelnen Städte und Gemeinden sowie bei Landkreis oder gar dem Saarland als oberster Straßenbaulastträger und oberste Verkehrsbehörde. 67

Die möglichen verkehrlichen Einspar- bzw. Minderungspotenziale hinsichtlich der CO2-Emissionen in der Biosphäre werden soweit möglich aufgezeigt. Teilweise können die zu erwartenden, angestrebten oder erwünschten Einsparpotenziale jedoch nicht oder nur näherungsweise quantifiziert werden.

124


8.1

Entwicklungsbereich Alltagsverkehr

Als Alltagsverkehr werden im Masterplan die außerhäusigen Aktivitäten betrachtet, die regelmäßig und häufig auch täglich durchgeführt werden mit dem Ziel der Berufsausübung, der Ausbildung oder des Einkaufs. Unter Berücksichtigung der Wegeentfernung werden der lokale und der regionale Alltagsverkehr abgegrenzt68. Die Maßnahmen zur Stärkung der Nahmobilität (auch als aktive oder karbonfreie Mobilität bezeichnet) verfolgen das Handlungsziel, durch ein ausreichendes Grundversorgungsangebot in Wohnortnähe, Verkehrsaufwand zu vermeiden und die (karbonisierte) Verkehrserzeugung zu minimieren. 8.1.1 Lokaler Alltagsverkehr Im lokalen Alltagsverkehr kann die Entwicklung eines dezentralen Marktkonzeptes dieses Ziel der Aufwandsminimierung unterstützen. In diesem Zusammenhang sollen (noch) bestehende Versorgungsstrukturen (kleine Supermärkte, Bauern- und Hofläden für regionale Produkte, Dorfgasthöfe, Schreibwarenläden, Verkaufsladen Haus Sonne, BickenalbCenter u.ä.) erhalten werden69. Die Einrichtung neuer Versorgungsstrukturen und das Netz stationärer Versorgungseinrichtungen („Tante Emma“ Läden, MarktTreff mit den Angebotsfunktionen Warenverkauf, Dienstleistungen und Kommunikationsecke, Bürgertreffpunkt, Bliesgau-Regal, Regiomat u.ä.) soll überprüft und z.B. in Kooperation mit der Agentur ländlicher Raum weiter entwickelt werden. Dieses Grundangebot lässt sich durch die Realisierung mobiler Versorgungsangebote und Dienstleistungen komplettieren. Erste Ansätze bestehen bereits in Form des Sparkassenbusses oder des fahrenden Bäckerladens u.ä. Als verstärkende Maßnahme zur Reduzierung des Verkehrsaufwands wird hier die Einrichtung von sog. Stundenmärkten vorgeschlagen. Diese Maßnahme basiert im Konzept auf einer Vernetzung einzelner (bisher unabhängiger und unkoordinierter) mobiler Versorgungsangebote durch deren räumliche und zeitliche Bündelung auf einem „Bürgertreffpunkt nach Fahrplan“70. In räumlicher und funktionaler Einheit mit dem Stundenmarkt kann der Bürgertreffpunkt zusätzliche Mobilitätsangebote und alternative Mobilitätsdienstleistungen integrieren. 68

Für die Entwicklung der Maßnahmen wird angenommen, dass die Startorte der Aktivitäten innerhalb der Biosphäre liegen und die Wege somit durch die ortsansässigen Bewohner umgesetzt werden. Die Wegeziele können innerhalb oder außerhalb der Biosphäre liegen.

69

Weitere Information: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen unter Druck. Wie reagieren auf den demografischen Wandel? Bonn 2013; ders., Interkommunale Kooperation in ländlichen Räumen. Untersuchung des Instruments hinsichtlich der Sicherung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen. Bonn 2012

70

Der Bürgertreffpunkt ist ein fußläufig gut erreichbarer Standort auf Quartiers- oder Ortsteilebene zur zeitlich befristeten Aufnahme der Fahrzeuge von mehreren mobilen Anbietern. Die zeitgleiche Anwesenheit der Anbieter beschränkt sich auf einen festgelegten Zeitraum, z.B. 1 Stunde, an einem oder mehreren Wochentagen. Über das Angebot von Lebensmitteln und Nonfood-Artikeln des täglichen Bedarfs hinaus kann der Stundenmarkt eine mobile Poststelle, Sparkasse oder Bücherei, aber auch ein mobiles Bürgerbüro, einen medizinischen Dienst u.a. umfassen.

125


Beispielsweise ist das Aufstellen einer Paket- und Lieferservice-Box als Teilmaßnahme denkbar. In dieser würden die nicht direkt zustellbaren Waren (z.B. Paketdienst oder lokaler Einzelhandel) für die Abholung hinterlegt (wodurch der Bedarf, mehrere Auslieferfahrten durchzuführen entfällt). An diesem zentralen Treffpunkt kann ferner die Haltestelle des Linienbusses, des AST oder eines Kombibusses, der Sammelpunkt von Fahrgemeinschaften, der Einsteigeort für spontane Mitnahmen im privaten Pkw, der Verknüpfungspunkt für Bike+Ride, die Fahrradverleihstation, die eBike-Station u.ä. verortet sein. In Kombination mit einer attraktiven Möblierung ermöglicht der Standort ein Verweilen und kann zum kommunikationsfördernden sozialen Dorftreffpunkt entwickelt werden. Dieser soziale Aspekt hebt den obigen Vorschlag auch deutlich von der alternativen und potenziell ergänzenden - Möglichkeit eines Ausbaus von Internet-basierten Dienstleistungen im Sinne reiner Lieferservice ab. Zu prüfen ist jedoch, inwieweit die Stundenmärkte im Zusammenhang mit einer schlüssigen Terminplanung auch ein interessantes Angebot für Berufstätige sein können und welche Kapazitäten seitens der (regionalen) Anbieter diesbezüglich zur Verfügung stehen. Der Ausbau der Fußwege ist auf Quartiers- und Ortsteilebene eine Grundvoraussetzung für die Förderung von Nahmobilität. Hierfür ist ein dichtes Wegenetz aus sicher und barrierefrei begehbaren Wegen ausreichender Breite herzustellen. Dieses Wegenetz wird durch attraktiv gestaltete Aufenthaltsbereiche und Ruhezonen (mit für mobilitätsbeinträchtigten Personen geeigneten Zwischenabständen) sowie verkehrssicheren Querungsstellen komplettiert. Für Ortsfremde ist ein Zielbeschilderungssystem nach Bedarf aufzustellen. In diese Wegweisung sind Zielhinweise auf die nächste Haltestelle und den Bürgertreffpunkt zu integrieren. Zur Förderung des lokalen Radverkehrs ist eine fahrbahnintegrierte Radführung zu favorisieren. Nach Bedarf sind die zulässigen Geschwindigkeiten für den Kfz-Verkehr mit dem Ziel der Entschleunigung auf ein verträgliches Niveau zu beschränken. An den wichtigen ÖPNV-Haltestellen und am Bürgertreffpunkt sind für die Teilnahme am Bike+Ride diebstahlsichere Fahrradabstellanlagen (z.B. Anlehnbügel, Fahrradbox) aufzustellen. Am Bürgertreffpunkt kann die Fahrradabstellung bei Bedarf mit einer Ladestation für Elektrofahrräder und Gepäcksafes kombiniert werden71. 8.1.2 Regionaler Alltagsverkehr Im regionalen Alltagsverkehr steht die Stärkung der Intermodalität im Vordergrund. Diese basiert auf einem funktionierenden und attraktiven ÖPNV-Angebot, das dem

71

Die Beschilderung der Rad- und Fußwegebeziehungen mit Angabe der Entfernung, Streckenhinweisen, Hinweisen bezüglich der nächsten Mobilitätspunkte, Haltestellen und Mitnahmeparkplätze machen Nahmobilität alltagstauglich. Die Prüfung bzw. Aufstellung von Fußwegesicherungsplänen sowie die Aktualisierung bzw. Entwicklung eines Radverkehrsplanes ist zu prüfen.

126


Mobilitätsbedarf im Berufs-, Schul- und Einkaufsverkehr gerecht wird. Vor diesem Hintergrund ist das bestehende Linienangebot hinsichtlich Haltestellenverteilung, Linienführung und Fahrplangestaltung zu überprüfen und an die Bedarfe anzupassen72. Vorstellbar ist die Einrichtung zusätzlicher Eilbusangebote, die sich auf die Arbeitszeiten von Betrieben beschränken. Damit könnten werksbusähnliche Linien in das ÖPNVAngebot integriert werden. Diese würden als schnelle Verbindung z.B. in Gersheim (ZOB Alter Bahnhof) oder Blieskastel (Zentrum) starten und mit wenigen Zwischenhalten ohne Umsteigen die großen Betriebe in Homburg Nord anfahren. Der Bedarf einer Eilbusverbindung z.B. zwischen Gersheim über Blieskastel nach St. Ingbert und Saarbrücken sollte im Rahmen vertiefender Untersuchungen zum betrieblichen Mobilitätsmanagement geprüft werden73. In St. Ingbert ist die Einrichtung einer tangentialen Buslinie zwischen Rohrbach Süd (Festo) und Gewerbegebiet Dudweiler Straße mit Erschließung der Gewerbebereiche entlang der Autobahn im Zusammenhang mit einer Verknüpfung mit der Schiene in Rohrbach und St. Ingbert in Abhängigkeit vom letztendlichen Bedarf zu realisieren. Die höherwertige Versorgung mit Waren und Dienstleistungen übernehmen in der Biosphäre die Mittelzentren Homburg und St. Ingbert. Diese sind aus nahezu allen Wohnbereichen mit dem ÖPNV während den Geschäftsöffnungszeiten mit in der Mehrzahl maximal einmaligem Umsteigen zu erreichen. Die Grundzentren außerhalb der Mittelzentren in den Gemeindehauptorten sind im Regelfall umsteigefrei mit dem Bus angebunden. Das Fahrtenangebot ist hierbei stark am Bedarf orientiert. Vor diesem Hintergrund werden viele Einkaufswege auch über kürzere Entfernungen mit dem privaten Pkw zurückgelegt. Eine höhere Attraktivität des ÖPNV für Einkaufsfahrten kann durch unterschiedliche Teilmaßnahmen erzielt werden. Zum Beispiel sollen Einkaufsbereiche und Einkaufszentren grundsätzlich durch ÖPNV-Linien bedient werden. Das Fahrtenangebot soll hierbei dem Einkaufsverhalten bzw. dem Einkaufszeitbedarf entsprechen. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob zu den Haupteinkaufszeiten das ÖPNV-Fahrtenangebot (unter Kostenaspekten) im Linienverkehr oder durch flexible Bedienungsangebote verdichtet werden kann. Durch eine attraktive Fahrpreisgestaltung für die Einkaufsfahrten kann ein zusätzlicher Anreiz für die ÖPNV-Fahrt gesetzt werden. Eine weitere Möglichkeit ist z.B. das Angebot eines Nach-Haus-Lieferservice der Einkäufe, das die Lieferkosten mit einem Shopping-Ticket kombiniert.

72

Während im Schülerverkehr bereits eine hohe Ausrichtung des ÖPNV-Fahrtenangebotes auf die Schulstandorte und die Schulzeiten besteht, sind im Berufsverkehr vielfach noch Defizite festzustellen, die sich nachfragehemmend auswirken. Die (aufkommensstarken) Arbeitsstätten sind in das Liniennetz einzubinden. Die Erreichbarkeit der Arbeitsplätze soll möglichst ohne Umsteigen und ohne Umwege möglich sein. Die Fahrtenverteilung soll die Arbeits- und Schichtzeiten berücksichtigen. 73

Vor der Umsetzung von Eil- oder Werksbusangeboten ist im Vorfeld im Rahmen eines betrieblichen Mobilitätsmanagements ein schlüssiges Konzept auszuarbeiten.

127


Um die Alltagstauglichkeit des ÖPNV für mobilitätsbeeinträchtigte Fahrgäste und Senioren zu erhöhen, soll die Möglichkeit eines Begleitservice geprüft werden. Überlegungen hierzu plant derzeit die NVG Neunkirchen für ihren Bedienungsraum. Besondere Seniorenfahrpreise (zusätzlich zum saarVV-Tarifangebot, z.B. als zeitlich begrenzte Einkaufskarte) können die Attraktivität weiter verbessern. Generell soll die Benutzbarkeit des ÖPNV im Alltag auch durch infrastrukturelle Ausbaustandards gestärkt werden. Wichtige Aspekte sind hier die Umsetzung eines qualitativen Haltestellenstandards. Dieser soll mehrere Merkmale umsetzen: •

Ausbaustandard 1: Hochbordeinstieg, Querungshilfe, Wetterschutz

Ausbaustandard 2: zusätzlich Fahrradabstellanlage, ggf. Fahrradboxen und ELadestation, einfaches Infotainment und Haltestellenanzeige mit Echtzeitinfo

Ausbaustandard 3: zusätzlich BikeSharing, umfassendes (ggf. werbebasiertes) Infotainment mit detaillierter Haltestelleninformation in Echtzeit (Umsteigeverbindungen, erreichbare Zielorte im Haltestellenumfeld u.ä.)

Den Informationsanforderungen der Fahrgäste soll auch durch das Anbringen von Monitoren in den Fahrzeugen entsprochen werden. Auf diesen kann zusätzlich zur ÖPNVbezogenen Information (Haltestelle, Fahrzeit, Umsteigemöglichkeit u.ä.) auch Information über die Biosphäre und sonstige werbebasierte Information dargestellt werden. Durch Maßnahmen pro Bike+Ride und Park+Ride kann der intermodale Verkehr attraktiviert werden. Hierzu bieten sich als Verknüpfungsorte die o.g. Bürgertreffpunkte und aufkommensstärkere Stationen im ÖPNV-Netz wie z.B. ZOB Gersheim, HP Lautzkirchen, HP Einöd an. Eine Ergänzung im Kontext des intermodalen Verkehrs stellen die Angebote von Car- und BikeSharing dar. Im Rahmen des saarlandweiten Umsetzungsprojektes e-Mobil-Saar werden die Anforderungen der potenziellen Nutzer dieser Mobilitätsalternative auf Basis von Elektromietautos aktuell untersucht. In der Biosphäre sind am Bahnhof und Rendezvous-Platz St. Ingbert, am Bahnhof Kirkel und am Rathaus Kleinblittersdorf bereits CarSharing-Stationen mit Elektroautos und öffentlich zugänglichen Ladesäulen realisiert worden. In Homburg befinden sich weitere Stationen am Bahnhof und an der Uniklinik. Der saarVV bewirbt aktuell auf seiner Homepage das eMobil-Angebot (vgl. Abbildung 8-1).

128


Abbildung 8-1:

eMobil-Angebot des saarVV (Bildquelle: http://www.saarvv.de/e-mobilsaar.html)

Ein BikeSharing- bzw. öffentliches Fahrradverleihsystem wurde bisher nicht flächendeckend in der Biosphäre eingerichtet. Gerade die Fahrrad-gestützte Mobilität bietet im intermodalen Verkehr jedoch eine besondere Entwicklungs- und Realisierungschance zum Vermindern der autoerzeugten CO2-Emissionen74. Eine weitere Möglichkeit, die CO2-Emission im Alltagsverkehr zu senken, besteht darin, die Zahl der Alleinfahrten im privaten Pkw durch die Förderung von Fahrgemeinschaften und Fahrtmitnahmen zu reduzieren. In diesen Maßnahmenbereich sind insbesondere die sogenannten weichen Maßnahmen des Mobilitätsmanagements einzuordnen. Durch das kollektive Nutzen des privaten Autos können u.a. auch Angebotslücken im ÖPNV unter dem Blickwinkel der Mobilitätsversorgung geschlossen werden75. Entscheidende Impulse können hier für die Zukunft auch im Rahmen einer intensiveren Nutzung des Smartphones (sog. Smart Mobility) gesetzt werden76. Seitens der Infrastruktur ist die Einrichtung weiterer Park+Meet-Plätze im Biosphärenreservat zu prüfen. Bisher bestehen Mitfahrplätze überwiegend an den Autobahnabschnitten der A6 und A8 an der AS Einöd, AS Limbach, AS Rohrbach, AS St. Ingbert Mitte und AS St. Ingbert West sowie an der L 105 in Herbitzheim. Abgerundet wird das Maßnahmenportfolio für den Alltagsverkehr durch Maßnahmen zum Verkehrsmanagement und zum Mobilitätsmanagement. Zu den Maßnahmen des Verkehrsmanagements zählen neben Telematikprojekten auch Maßnahmen zur Verkehrslenkung und Geschwindigkeitsregelung, zur Parkraumbewirtschaftung und zum Fuhrparkmanagement. Die Kommunen in der Biosphäre können hier eine wichtige

74

Im Biosphärenreservat gibt es derzeit vier Fahrradverleihstationen in Blieskastel (Hotel Zur Post, Puls Sport), in Niederwürzbach (Hotel Annahof) und Gersheim (Hotel Bliesbrück).

75

Vgl. Jörg Beckmann und Alain Brügger, Kollaborative Mobilität, in: Internationales Verkehrswesen, Hft. 2/2013

76

Vgl. Tilman Bracher, Smart Mobility, in: Klimaschutz und Mobilität, hrsg. von Difu Berlin, 2013

129


Vorbildfunktion bei der Gestaltung und Zusammensetzung des kommunalen Fuhrparks erfüllen. Bei der Neubeschaffung von Fuhrparkfahrzeugen sollen klimaschonende verbrauchsarme Fahrzeuge sowie Fahrzeuge mit alternativen und karbonfreien Antrieben bevorzugt werden. Durch ein Downsizing (reduzierte Fahrzeuggröße) wird diese Teilmaßnahme unterstützt. Bei der Zusammensetzung der Fuhrparkflotte ist eine Diversifizierung anzustreben, so dass für den jeweiligen Fahrtzweck ein geeignetes Fahrzeug genutzt werden kann (Fahrrad und Pedelec für Nahdistanzen, übertragbare ÖPNV-Karte und Dienstauto mit Hybrid- oder E-Antrieb für größere Entfernungen). Umrüstbare Fahrzeuge stellen eine Möglichkeit zur Reduzierung des Fuhrparks dar (z.B. Pritschen-Lkw mit zusätzlichem Planaufbau oder koppelbarem Schneepflug). Eine Fuhrparkreduzierung besteht auch durch die Integration von CarSharing-Angeboten in das kommunale Fuhrpark- und Mobilitätsmanagement. Im Handlungsfeld Mobilitätsmanagement werden vier Zielgruppen unterschieden: Kommunen als Vorbilder, Betriebe und Bewohner als ortsansässige Akteure und Touristen als gebietsfremde Akteure. Die einzelnen Maßnahmen im Mobilitätsmanagement dienen der Zusammenstellung und Weitergabe von nutzerspezifischer Information, der individuellen Beratung und der Motivation zum Mitmachen und Nachahmen. Ziel von Mobilitätsmanagement ist es, das Mobilitäts- bzw. das Verkehrsverhalten des Einzelnen oder von Akteursgruppen (Modal Shift) zugunsten von klimaschonenden Mobilitätsalternativen zu verändern. Der Erfolg von Maßnahmen zum Mobilitätsmanagement hängt hierbei wesentlich von einer detaillierten Kenntnis der Mobilitätswünsche ab77. Die Grundlage des Mobilitätsmanagements im Alltagsverkehr soll innerhalb der Biosphäre Bliesgau ein Mobilitätsnetzwerk aus den unterschiedlichsten Akteuren bilden. Darin sind die Mobilitätsinteressen von Kommunalverwaltungen, Schulen, Betrieben, Einzelhandel- und Freizeiteinrichtungen, Gaststätten, Hotels sowie Verkehrsverbänden und Mobilitätsdienstleistern zusammenzuführen. Durch eindeutige Willensbekundung der einzelnen Akteure zu einer nachhaltigen Mobilität in der Biosphäre kann dieses Netzwerk zu einem Mobilitätspakt entwickelt werden. Das Netzwerk soll von einem „Kümmerer“ geführt werden. Ein wichtiges Bauteil des Mobilitätsmanagements ist eine elektronische Mobilitätsbörse. Die unter dem Begriff Smart Mobility zusammengefassten Informationsmöglichkeiten machen die Informationen individuell verfügbar. Es ist auch zu prüfen, ob der

77

Es besteht ein enger Wirkungszusammenhang zwischen den Mobilitätsmaßnahmen für die Beeinflussung des Mobilitätsverhaltens im Alltags-, Freizeit- und Tourismusverkehr. Für den Aufbau von Mobilitätsmanagementsystemen sollen daher in der Biosphäre zielgruppenbezogene Informationsabfragen vorbereitend durchgeführt werden. Hierzu zählen neben einer Haushaltsbefragung der Einwohner zu ihrer Alltags- und Freizeitmobilität auch eine Gästebefragung von Tages- und Übernachtungsgästen, Geschäftsreisenden, Wander- und Radwandertouristen. Ergänzt werden kann die Information durch eine Einsteigerbefragung an wichtigen Haltestellen und Bahnstationen sowie eine Kunden- und Besucherbefragung an relevanten Einkaufs- und Freizeiteinrichtungen oder durch eine öffentliche Befragung im Internet.

130


Mobilitätspakt selbst als Mobilitätsvermittler tätig werden kann, oder die Mobilitätsdienstleister hierbei unterstützt. Hierzu ist eine Mitfahrbörse (z.B. mit Verlinkung zu vorh. Pendlerportalen) zu installieren. Zur Veränderung des Mobilitätsverhaltens im Alltagsverkehr kommt dem kommunalen und dem betrieblichen Mobilitätsmanagement eine herausgehobene Bedeutung zu78. Im Biosphärenreservat soll in Kooperation mit vorhandenen Mobilitätsberatungsstellen (z.B. Mobilitätszentrale St. Ingbert) und mit Berücksichtigung von Ergebnissen aus dem Projekt Netzwerk Mobilität Saar ein flächendeckendes Mobilitätsberatungsangebot für Kommunen und Betriebe installiert werden79. Neben der Beratung der Akteure bzgl. der Zusammensetzung und Nutzung des eigenen Fuhrparks soll auch eine intensive Beratung der Arbeitnehmer und Beschäftigten erfolgen mit dem Ziel, die Nachfrage nach dem JobTicket-Angebot des saarVV zu erhöhen und somit die Zahl der Pkw-Fahrten zur Arbeitsstelle zu reduzieren. Es sollen im Rahmen des Mobilitätspaktes Biosphärenreservats die ortsansässigen Betriebe zur Unterstützung von Imagekampagnen pro Fahrradnutzung und ÖPNVFahrt im Alltag, die von den Kommunalverwaltungen oder dem Biosphärenzweckverband initiiert werden, interessiert werden. Damit im direkten Erfolgszusammenhang stehen z.B. die Einrichtung von Fahrradkellern, Wasch- und Umkleideräumen u.ä. Eine erfolgversprechende Maßnahme zur CO2-Minderung ist zudem die Durchführung bzw. Teilnahme an sog. Spritspartrainings. Diese sollten verbindlich von allen Mitarbeitern in den Kommunalverwaltungen absolviert werden. Betriebe sollten dazu angehalten werden, ihren Beschäftigten eine kostenfreie Teilnahme an diesen Veranstaltungen zu ermöglichen. 8.2

Entwicklungsbereich Freizeitverkehr

Für den Entwicklungsbereich des Freizeitverkehrs sind vergleichbare Handlungsoptionen wie im Alltagsverkehr auszumachen. Die ausgewählten Maßnahmen beziehen sich ebenfalls primär auf die in der Biosphäre wohnenden Verkehrsteilnehmer, deren Freizeitziele innerhalb und außerhalb des Biosphärenreservats liegen.

78

Ein Musterprojekt für die Realisierung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements könnte z.B. in St. Ingbert bei der SAP und dem Fraunhofer Institut angestrebt werden. Beide Unternehmen haben ihren Betriebssitz unweit des Bahnhofes und eignen sich somit besonders für die Nutzung eines Jobticket-Angebotes. Ggf. sind die ebenfalls vorhandenen Parkplätze hier ein Umsetzungshandicap. 79

Nach Informationen des Saarpfalz-Kreises, der Mobilitätszentrale St. Ingbert und des saarVV nutzt kein Betrieb in der Biosphäre zurzeit ein JobTicket-Angebot. Im Rahmen des im Jahr 2012 ausgelaufenen Projektes Netzwerk Mobilität Saar gab es nach Information der ehem. Projektleitung gute Kontakte zu Betrieben in Homburg. Diese sollten im Rahmen des zukünftigen Mobilitätsmanagements nochmals angefragt werden.

131


8.2.1 Lokaler Freizeitverkehr Die Realisierung eines karbonarmen Freizeitverkehrs basiert auf dem Ausbau eines wohnortnahen Naherholungs- und Freizeitangebotes auf Ortsteil- und Gemeindeebene. Schwerpunkt des Handelns ist hierbei die Dorfgemeinschaft mit ihrem Vereinsleben, Sport- und Erholungsmöglichkeiten, Gasthäusern und Restaurants. Das örtliche Angebot an bestehenden Treffmöglichkeiten soll auf dem heutigen Stand zumindest erhalten und durch die Einrichtung von weiteren Dorfgemeinschafts- und Bürgerhäusern nach Bedarf erweitert oder substituiert werden. Das stationäre Freizeitangebot vor Ort soll durch mobile Freizeitmöglichkeiten ergänzt werden. Zum Beispiel ist die Möglichkeit eines mobilen Kinos zu prüfen und zu entwickeln. Dieses kann an jedem Wochenende in einem anderen Dorfgemeinschaftshaus der Biosphäre gastieren. Eine mobile Bibliothek oder Videothek können als ambulante Angebote entwickelt werden. Voraussetzung für die lokale Gestaltung eines autoarmen Freizeitverkehrs ist ein qualitativ hochwertiges Fuß- und Radwegenetz, das bereits für den örtlichen Alltagsverkehr entwickelt wird. Die Zielbeschilderung muss entsprechend den Bedürfnissen des Freizeitverkehrs ergänzt werden. Bei der Wegeführung steht hier jedoch weniger die Umwegfreiheit, sondern mehr die Erlebbarkeit und der Komfort im Vordergrund. 8.2.2 Regionaler Freizeitverkehr Für den Freizeitverkehr über die Orts- oder Gemeindegrenze hinaus soll ein bedarfsorientiertes öffentliches Mobilitätsangebot und/oder ein Ko-Mobilitätsangebot (kollaborative Mobilität) für die Biosphäre entwickelt werden. Dadurch wird die Verkehrsteilnahme (ohne Autobesitz) auch außerhalb der Verkehrszeiten des Alltagsverkehrs sichergestellt. Die bestehenden Bedienungsangebote im ÖPNV (Linienverkehr und AST) sollen hinsichtlich ihrer Nachfragewirkung und Effizienz überprüft und nach Bedarf für die Bedienung in Schwachlastzeiten flexibilisiert und diversifiziert werden. Als besondere Angebote sind z.B. eine Kinobus- oder eine Discobus-Linie hinsichtlich ihrer Nachfragerelevanz zu prüfen. Zur Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV im Freizeitverkehr dient auch die ‚Sicherung‘ einer garantierten Fahrradmitnahme in den Linienbussen. Hierzu ist zu untersuchen, ob das Stellplatzangebot in den Bussen der Nachfrage von Fahrgästen mit Fahrrad entspricht. Bei einem festgestellten Defizit ist zu prüfen, wie die Mitnahmekapazität der Fahrzeuge verbessert werden kann, ohne den Fahrtablauf zu stören. Auf diese Weise können Bus und Rad zu idealen Freizeitpartnern werden. Als Basis des Freizeitverkehrs in den Abendstunden und am Wochenende soll das Nachtbusangebot im saarVV (derzeit nur am Wochenende und vor Feiertagen) gesichert und mittelfristig erweitert werden. Erweiterungen des Bedarfsangebotes sind zu prüfen z.B. für die südöstliche Biosphäre (ab Blieskastel im Anschluss an Nachtlinie 132


N1) oder als Bliesgau-Nachtbedienung bezogen auf die zentralen Orte Homburg und St. Ingbert. Für die Übermittlung der benötigten Informationen zur Nutzung der flexiblen Mobilitätsmöglichkeiten soll eine multimodale Informationsplattform (mit den Funktionen einer Mobilitätszentrale und Mobilitätsbörse) eingerichtet werden. In dieser können individuelle Fahrtwünsche gesammelt und an den geeigneten Mobilitätsanbieter (privat oder öffentlich) vermittelt werden. Eine weitere Mobilitätsalternative kann ein gemeinsam von der Dorfgemeinschaft nutzbares Auto (vergleichbar einem CarSharing-Fahrzeug) oder ein Dorffahrrad (z.B. Pedelec vergleichbar dem BikeSharing) sein. Es soll geprüft werden, inwieweit über Sponsoren (z.B. regionales Energieunternehmen) diese Fahrzeuge bereitgestellt werden können. Die Fahrzeugverwaltung erfolgt auf Ortsebene durch einen „Kümmerer“. Die Ausleihe und Nutzung der Fahrzeuge kann an eine Mobilitätskarte gekoppelt werden. Zu entwickeln wäre für Nicht-Karteninhaber z.B. ein günstiger Wochenendtarif für die Nutzung des Mobilitätsangebotes in den Schwachlastzeiten oder am gesamten Wochenende in Form einer Kombikarte (z.B. in Kooperation mit Freizeiteinrichtungen wie rabattierte Eintrittspreise für Kino, Theater oder Diskothek) oder das Angebot einer Wochenend-Mobilitätskarte (ÖPNV-Flatrate). Die Maßnahmenentwicklung für den Freizeitverkehr wird durch ein freizeitorientiertes Mobilitätsmanagement abgerundet. Die für eine karbonarme Mobilität benötigten Informationen werden über eine Mobilitätsbörse mit Mitnahmeportal u.ä. im Internet oder auch über eine Telefonhotline bereitgestellt. Ergänzt wird dieses Handlungsfeld durch Maßnahmen zur direkten Ansprache von jungen Verkehrsteilnehmern zur verkehrssicheren Mobilität. 8.3

Entwicklungsbereich Tourismusverkehr

Die Maßnahmen für die Entwicklung eines nachhaltigen und klimaschonenden Tourismus beziehen sich im Unterschied zum Alltags- und Freizeitverkehr vorrangig auf Verkehrsteilnehmer, die außerhalb der Biosphäre Bliesgau wohnen und touristische Ziele in der Biosphäre besuchen. Der Tourismusverkehr ist dabei vielschichtig. Er erfordert somit eine spezifische nutzerangepasste Einflussnahme80.

80

Es lassen sich z.B. nach der Zielgruppe oder der Besuchsdauer unterscheiden: Kultur- und Städtetourismus sowie Geschäftstourismus (Tagungen und Kongresse, ein- oder mehrtägig); Gesundheitstourismus (Reha-Klinik, mehrwöchig) und Natur- und Ökotourismus (meist mehrtägig); Camping- und Wohnmobiltourismus (ein- oder mehrtägig) und Aktivtourismus (Wandern und Radtouren, meist mehrtägig); Tages- und Kurzzeittourismus (meist eintägig) sowie Tourismus mit längerer Aufenthaltsdauer

133


8.3.1 Bei der Anreise Um alle Formen des Tourismusverkehrs nachhaltig CO2-arm zu gestalten, soll bereits die Anreise in das Biosphärenreservat möglichst ohne Auto erfolgen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen entsprechende Tourismuskonzepte partizipativ entwickelt werden. Hierzu sollen möglichst viele Akteure (z.B. Hotels und Gaststätten, Verkehrsunternehmen, Landkreis, Tourismuszentrale, Biosphärenzweckverband, DB AG, Reisebüros und -agenturen) an einem runden Tisch „Touristische Mobilität“ beteiligt werden. Der Aufbau eines Mobilitätsnetzwerks ist hier sinnvoll, um eine gemeinsame Ansprache der touristischen Besucher bereits bei der Reisebuchung zu ermöglichen und bereits dort auf multimodale Alternativen zur privaten Autoanreise hinzuweisen. Den Zugang zur Nutzung der zu entwickelnden Mobilitätsalternativen soll eine BiosphärenCard ermöglichen. Bereits bestehende Informationsangebote und Imageprojekte wie z.B. „Fahrtziel Natur“ in Kooperation mit der DB AG sollen weiter intensiviert werden. Ein Gepäcktransport- und -abholservice am Wohnort und eine Imagekampagne „Sanfter Tourismus - Biosphäre ohne Auto erleben“ runden diesen Wirkungsbereich ab. 8.3.2 Im Biosphärenreservat Maßnahmenschwerpunkte im Tourismusverkehr sollen vor Ort (im Biosphärenreservat) sowohl auf die spezifischen Mobilitätsbedürfnisse der touristischen Besucher ausgerichtet als auch an den Aspekten der Nachhaltigkeit orientiert werden. Unter dieser Prämisse sollen verschiedene Mobilitätsbausteine für den Tourismus entwickelt oder ausgebaut werden: 8.3.2.1 Bereitstellung und Weitergabe von touristischen Informationen Für die ortsfremden Besucher sollen in allen Fahrzeugen des ÖPNV, in Taxen, an zentralen Verknüpfungsorten (Bahnhöfe, ZOB u.ä.), in Hotels und Gaststätten usw. touristische Print-Infomaterialien ausgelegt werden. Über einen QR-Code können zusätzliche Informationen (Detailhinweise, Videos, Broschüren u.a.) über das Internet zur Verfügung gestellt werden. Die Informationen sollten möglichst in mehreren Sprachen verfügbar sein, zumindest aber in Deutsch, Englisch und Französisch aufgrund der Grenznähe. 8.3.2.2 Entwicklung eines flächendeckenden Infotainments Basierend auf den Möglichkeiten der elektronischen Informationsdarstellung sollen die touristischen Besucher in Hotels und Gaststätten, an touristischen Einrichtungen, an zentralen Haltestellen und Stationen des ÖPNV, an Sharing-Stationen und an Bürgertreffpunkten sowie in den Fahrzeugen des ÖPNV kostenfreien Zugang zu Informationen über die Biosphäre und die klimaschonenden Mobilitätsangebote erhalten. Hierzu eignen sich neben einem Internetportal und einer Smartphone-App auch stationäre Infomonitore und Infoscreens in den Fahrzeugen.

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8.3.2.3 Weiterentwicklung der Zielbeschilderung im Wander- und Radwandernetz Das bestehende Zielwegweisungssystem für den Freizeitverkehr (Braunbeschilderung für Wandern, Grünbeschilderung für Freizeitradler) soll bzgl. der spezifischen Bedürfnisse des Radwandertourismus überprüft und bedarfsweise ergänzt werden. Neben Hinweisen auf die nächstgelegene Haltestelle oder Bahnstation sind Angaben über Höhenunterschiede bis zum Ziel und Zeitangaben zu integrieren. Ergänzend sollen thematische nutzerbezogene Karten und Wegeinformationen zur Verfügung gestellt werden. Über ein Internetportal sollen persönliche Routenvorschläge abzurufen sein. Auf Barrieren in der Wegeführung soll explizit bei der Informationsdarstellung hingewiesen werden. 8.3.2.4 Ausbau von BikeSharing-Stationen In Kooperation mit dem ÖPNV (intermodale Mobilität) und mit lokalen Tourismuseinrichtungen, Hotels und Gaststätten u.w. Akteuren soll flächendeckend ein FahrradVerleihsystem für den Tourismusverkehr aufgebaut werden. Die Fahrradnutzung kann in die Biosphären-Gästecard integriert werden. Gleichzeitig könnte das Verleihnetz öffentlich zugänglich gemacht werden, wodurch es eine zusätzliche Klimarelevanz im Alltags- und Freizeitverkehr erhält. Für die Entwicklung eines öffentlichen Verleihsystems sollte in Partizipation mit den Anbietern eine Standortfestlegung erfolgen. 8.3.2.5 Aufstellung diebstahlsicherer Radabstellanlagen An den touristischen Zielorten und an wichtigen Haltestellen und Stationen des ÖPNV sollen eine ausreichende Anzahl gut zugängliche Radabstellmöglichkeiten geschaffen werden. Diese müssen eine hohe Sicherheit gegenüber Diebstahl und Vandalismus aufweisen, was insbesondere bei hochpreisigen Elektrofahrrädern von Bedeutung ist. Besonders geeignet sind hier Fahrradboxen, ggf. auch in Verbindung mit Lademöglichkeiten für E-Fahrräder. 8.3.2.6 Garantierte Mitnahme von Fahrrädern in Bussen und Bahnen In der topografisch bewegten Landschaft der Biosphäre ist es sinnvoll, die Fahrradmitnahme in den öffentlichen Verkehrsmitteln zu garantieren. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, welcher Transport- und Mitnahmebedarf durch touristische Besucher besteht. 8.3.2.7 Optimierung des ÖPNV-Angebots für touristische Besucher Das vorhandene Linienangebot ist hinsichtlich der Erschließungs- und Bedienungsqualität für touristische Besucher zu überprüfen und nach Bedarf anzupassen. Hierfür sollen im Vorfeld die Anforderungen der Touristen vor Ort (Auswahl der Ziele, Reisebedarf, Zeitwünsche u.ä.) erhoben sowie vergleichbare Untersuchungen aus Tourismusregionen analysiert werden. Die Linienführungen, Taktzeiten und Haltestellenverteilung sollen auf die Anforderungen abgestimmt werden. Nach Möglichkeit ist eine Kongruenz mit dem ÖPNV-Angebot für den Alltags- und Freizeitverkehr herzustellen. 135


Für spezielle Tourismus-Buslinien ist anzudenken, diesen Linien und den bedienten Haltestellen eingängige touristische Namen zu geben. 8.3.2.8 Entwicklung von CarSharing-Angeboten oder Auto-Teilen-Konzepten mit emissionsfreien oder schadstoffarmen Fahrzeugen In weniger verdichteten Räumen wie der Biosphäre ist die Etablierung eines CarSharing-Angebotes mitunter schwierig. Es soll daher versucht werden, einen CarSharingService durch Hotels, Tourismuseinrichtungen und Kommunen in Form von Auto-Teilen-Konzepten zu installieren. Kleinfahrzeuge mit verbrauchsarmen und emissionsfreien Antrieben sollen hierbei favorisiert werden. Zum Beispiel können Elektrofahrzeuge der kommunalen Fuhrparks am Wochenende Gästen der Biosphäre zur Nutzung zugänglich gemacht werden. 8.3.2.9 Förderung der Elektromobilität im Tourismusverkehr Für die Förderung von Elektromobilität in touristischen Regionen gibt es in Deutschland bereits mehrere erfolgversprechende Projektansätze, z.B. im Allgäu und im bayerischen Wald. In beiden Regionen wird die Elektromobilität im Tourismus als Alleinstellungsmerkmal entwickelt. Für den Aufbau der Elektromobilität in der Biosphäre ist zu untersuchen, welche Standorte sich für Ladestationen und Fahrzeugverleih eignen. Für die Realisierung eines multimodalen Mobilitätsangebotes im Tourismusverkehr bietet sich vor allem der Aufbau eines E-BikeSharing-Angebotes an. Dieses kann von privaten und öffentlichen Anbietern betrieben werden und die bereits vorhandenen Entwicklungsansätze integrieren. Auf den Klimaschutz- bzw. Mobilitätsmanager im Biosphärenreservat kommt eine besondere Verantwortung für die erfolgreiche Umsetzung eines sanften, autoarmen Tourismus zu. Er agiert als Ansprechpartner für die Gastgeber und organisiert Arbeitskreise u.ä. für die partizipative Konzeptentwicklung. Er koordiniert die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und ist Ansprechpartner und Initiator der Kampagne „Sanfter Tourismus - Biosphärenreservat ohne Auto erleben“. 8.4

Umsetzung

Die Einsparmöglichkeiten beim Energiebedarf und den damit verbundenen CO2-Emissionen im Verkehrsbereich werden durch den demografischen Wandel, eine erwartbare mittelfristige Verringerung von Fahrleistungen, spritsparende Fahrweisen und moderne verbrauchsreduzierte Antriebstechniken unterstützt. Die Substitution von fossilen Kraftstoffen durch alternative Biokraftstoffe und regenerative Energie gibt zusätzliche Impulse. Erhebliche Potenziale resultieren aus der Vermeidung und Verminderung von Autoverkehrsfahrten. Dazu leisten die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Stärkung der

136


Nahversorgung und der Nahmobilität einen wichtigen Beitrag. Ein Entlastungspotenzial von 10 bis 15 % im Pkw-bezogenen Binnenverkehr der Kommunen kann abhängig von der Ausgangslage abgeschätzt werden. Im Alltags- und Freizeitverkehr sind generell erhebliche Entlastungsmöglichkeiten durch ein autoarmes Mobilitätsverhalten zu aktivieren. Durch Maßnahmen zur Förderung der Pkw-Mitnahme und daraus folgende Erhöhung des Besetzungsgrades bei Pkw-Fahrten können die CO2-Emissionen der Pkw-Mobilität um mind. 5 % reduziert werden. Die Stärkung des Radverkehrs als Mobilitätsalternative zum Auto und die Weiterentwicklung intermodaler Mobilitätschancen können weitere Entlastungspotenziale bzgl. des motorisierten Individualverkehrs (MIV) um mind. 5 % aktivieren. Im Berufsverkehr sind durch ein umfassendes kommunales und betriebliches Mobilitätsmanagement Emissionsminderungen im MIV von bis zu 10 % abzuschätzen. In einer touristisch- und freizeit-geprägten Region wie der Biosphäre Bliesgau besitzen alternative Mobilitätschancen wie z.B. die Elektromobilität mit Fahrrad und Auto ein höheres Entwicklungspotenzial. Bei einer integrierten Betrachtung von Mobilität und Raum lässt sich auch die Bedeutung einer nachhaltigen Mobilität für die regionale Wertschöpfung darstellen81. Gegenwärtig erfolgen die An- und Abreise im Tourismusverkehr überwiegend mit dem Auto. Durch das Herausstellen von alternativen Mobilitätsmöglichkeiten im Zusammenspiel mit einer Förderung der multimodalen Angebote für die Gäste innerhalb der Biosphäre können erhebliche Entlastungs- und Vermeidungspotenziale eröffnet werden. Nach Untersuchungen im Naturpark Nordeifel liegen die höchsten Vermeidungspotenziale bei den Tagesgästen. Durch die Entwicklung von intermodalen Mobilitätswegen und den Umstieg von 10 % der Tagesgäste auf den ÖPNV und das Fahrrad können die verbrauchsbezogenen Emissionen bis zu 6 % reduziert werden. Durch die Nutzung von emissionsfreien und Elektrofahrzeugen für Fahrten innerhalb der Region können im Vergleich zum Diesel- und Benzin-Pkw bis zu 90 % der Emission vermieden werden82. Insgesamt wird für die Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität in der Biosphäre ein Zielwert von 10 – 15 % als Einspar- bzw. Minderungspotenzial der verkehrsbedingten CO2-Emissionen des privaten Autoverkehrs abgeschätzt.

81

Weiterführende Informationen: http://www.schoenberger-land.de; Tourismusperspektiven in ländlichen Räumen. Kurzreport Mobilität, hrsg. vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (ehem. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie), Berlin 2013; Umwelt- und familienfreundliche Mobilität im ländlichen Raum. Handbuch für nachhaltige Regionalentwicklung, TU Berlin, Fachgebiet Integrierte Verkehrsplanung, Berlin 2012

82

Quelle: Naturpark Nordeifel e.V., CO2e-Bilanz für den Tourismus in der Nordeifel und Ableitung von Handlungsempfehlungen, im Rahmen des Ziel 2-Förderprojektes KlimaTourEifel – Netzwerk Klimaschutz und Tourismus, Tübingen 2013

137


Handlungsfeld 5

Nachhaltige Mobilität

Maßnahmenpaket:

I: Alltagsverkehr

Titel:

Stärkung von Nahmobilität und Intermodalität bei weiterer Entkarbonisierung des verbleibenden Autoverkehrs

Beschreibung:

Der Blick auf eine karbonfreie Nahmobilität zu Fuß und mit Fahrrad und auf die Erhaltung bzw. Verbesserung von Grundversorgungsstrukturen auf Ortsteil- und Gemeindeebene soll durch infrastrukturelle und Informations- und Beratungsmaßnahmen geschärft werden. Die Handlungsfelder und Maßnahmen in diesem Entwicklungsbereich sind vielschichtig und wirken teilweise durch ihre Wechselwirkungen noch verstärkend. Neben stationären Versorgungsangeboten soll durch mobile bzw. ambulante Dienstleistungen und Warenangebote der „Zwang zur Autofahrt“ für den täglichen Einkauf minimiert werden. Bürgertreffpunkte können hierbei als Kommunikationsorte (sozialer Aspekt der Dorfgemeinschaft) und multimodale Verknüpfungsorte (Mobilitätspunkte) entwickelt werden. Für den Verkehr über die Ortsteil- bzw. Gemeindegrenze hinaus wird ein intermodales Verkehrsangebot gestaltet, das auf einem stärker bedarfsorientierten ÖPNV mit flexiblen Bedienungsangeboten basiert (Eilbuskonzept, AST-Bedienung, Bike+Ride-Konzept u.ä.). Dieses Grundangebot kann mit kollaborativen Mobilitätsbausteinen (CarSharing, BikeSharing, Pkw-Mitnahme, Fahrgemeinschaft u.ä.) erweitert werden. Damit kann mittel- und langfristig die Erreichbarkeit zentraler Orte und des Arbeits- und Ausbildungsplatzes ohne eigenen Autobesitz gefördert werden. Zur Attraktivitätssteigerung sind zusätzliche Maßnahmen im Tarifbereich durchzuführen (E-Ticket, wegelängengenaue Fahrpreisbildung, Job-Ticket u.ä.).

Hintergrund:

Die derzeitige Grundversorgungsstruktur in den Orten der Biosphäre ist autoaffin. Für viele ‚erzwungene‘ Wege stellt das bestehende ÖPNV-Angebot keine echte Mobilitätsalternative zum Auto dar. Eine qualitativ hochwertige Infrastruktur für Fußgänger und Radfahrer im Zusammenhang mit dem Aufbau von multifunktionalen Treffpunkten stellen die Basis für einen nachhaltigen Alltagsverkehr auf Ortsteilebene dar. Als zielführend wurde in vielen Klimaschutzuntersuchungen bundesweit die Umsetzung einer nutzerorientierten Informationsdarstellung in Kombination mit zielgruppenspezifischen Elementen der Mobilitätsberatung herausgestellt.

Räumlicher Bezug:

Siedlungsgebiete des Biosphärenreservats bezogen auf Ortsteile / Stadtteile und Gemeindegebiete einschl. des Mittelzentrums Homburg und des Oberzentrums Saarbrücken

Hinweise zur Umsetzung:

CO2-Einsparung: Das Minderungspotenzial ist nur ungefähr abzuschätzen. Als Entwicklungszielwert wird eine CO2-Minderung im Autoverkehr von mind. 10 % angestrebt. Management: Die Umsetzung der Maßnahmen erfordert das Engagement der einzelnen Kommunen in der Biosphäre und die Unterstützung durch den Landkreis. Für Vorhaben im Bereich des klassifizierten Straßennetzes ist das Einvernehmen mit dem Straßenbaulastträger und der Verkehrsbehörde herzustellen. Die Umsetzung der Maßnahmen kann durch die Aufnahme in (unverbindliche) Entwicklungsplanungen (Nahverkehrsplan, Verkehrs- und Mobilitätsentwicklungsplan, Radverkehrsplan, Fußwegesicherungsplan u.ä.) erleichtert werden.

138


Einzelmaßnahmen:

Kurzfristig

Mittelfristig

Überprüfung der stationären Versorgungsstrukturen hinsichtlich Komplettierung durch mobile Angebote Ertüchtigung des Fußwegenetzes Sicherung der lokalen und überörtlichen Radführungen und Ausbau des Bike+Ride-Angebotes Aufbau eines Informationsportals und Integration regionaler und landesweiter Internetplattformen

Abbildung 8-2:

Entwicklung von Mobilitätspunkten auf Ortsteil- und Gemeindeebene Aufbau eines kommunalen und betrieblichen Mobilitätsmanagements in Verbindung mit einem Mobilitätsnetzwerk Förderung der Nutzungsmöglichkeiten von JobTicket-Angeboten

Maßnahmenblatt „Alltagsverkehr“

Handlungsfeld 5

Nachhaltige Mobilität

Maßnahmenpaket:

II: Freizeitverkehr

Titel:

Förderung multimodaler Mobilitätsangebote bei weiterer Entkarbonisierung des verbleibenden Autoverkehrs

Beschreibung:

Zur Verminderung von Autofahrten in der Freizeit wird ein Teil der Maßnahmen auf die Förderung der Dorfgemeinschaft und die Erhaltung bzw. den Aufbau von Treffmöglichkeiten und Freizeitangeboten in der Wohnortnähe ausgerichtet. Das Wegenetz für den Alltagsverkehr ist hier zu nutzen. Für die Freizeitwege über die Ortsgrenze hinaus sollen bedarfsangepasste Mobilitätsalternativen zur Alleinfahrt im eigenen Auto entwickelt werden. Durch einen weiteren Ausbau des Freizeitradnetzes sollen die Nutzungswiderstände gemindert werden. Die Übermittlung aktivitätsbezogener multimodaler Informationen soll die Verkehrsmittelwahl zugunsten einer karbonarmen oder -freien Mobilität erleichtern. Durch die Nutzung moderner Kommunikationsmedien (Internet, Smartphone u.ä.) wird angestrebt, den Besetzungsgrad der Pkw zu erhöhen. Das Bedienungsangebot des ÖPNV kann durch besondere Zusatzangebote (z.B. Kino- oder Theaterfahrten) und privat initiierte Mitnahmeverkehre u.ä. erweitert werden. Für die nächtliche Rückfahrt wird eine Ergänzung des Nachtlinienangebotes vorgeschlagen. In Kooperation mit den Freizeiteinrichtungen können spezielle ÖPNV-Ticketangebote (z.B. KombiTicket für ÖPNV-Fahrt und Eintritt oder ein FreizeitCard-Abo) weiter entwickelt werden.

Hintergrund:

Ein Großteil der Freizeitaktivitäten ist nicht mehr an die Ortsebene gebunden und wird mit dem privaten Pkw ausgeführt. Die weiter zu entwickelnden Maßnahmen können es ermöglichen, Einzelfahrten mit dem Auto im Freizeitverkehr durch Bus und Bahn oder die gemeinsame Autofahrt zu ersetzen. Das Einsparen von Autofahrleistung führt unmittelbar zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen im Freizeitverkehr, auf den mehr als 30 % aller Wege entfallen.

139


Räumlicher Bezug:

Siedlungsgebiete des Biosphärenreservats bezogen auf Ortsteile / Stadtteile und Gemeindegebiete einschl. des Mittelzentrums Homburg und des Oberzentrums Saarbrücken.

Hinweise zur Umsetzung:

CO2-Einsparung: Das Minderungspotenzial ist nur schwer abzuschätzen. Als Entwicklungszielwert wird eine CO2-Minderung im Autoverkehr von mind. 10 % angestrebt. Management: Die Umsetzung der Maßnahmen muss von den Kommunalverwaltungen initiiert werden. Dem Landkreis kommt als Besteller öffentlicher Personenverkehrsleistungen eine besondere Bedeutung zu.

Einzelmaßnahmen:

Kurzfristig

Mittelfristig

Überprüfung des Fahrplangebotes bzgl. der zeitlichen und räumlichen Erreichbarkeit von Freizeitzielen Überarbeitung von Anschlussbzw. Umsteigeverbindungen und Fahrtangeboten in Schwachlastzeiten Sicherung der lokalen und überörtlichen Radführungen und Ausbau des Bike+RideAngebotes Aufbau eines Informationsportals und Integration regionaler und landesweiter Internetplattformen

Abbildung 8-3:

Flexibilisierung des ÖPNVFahrtenangebotes in nachfrageschwachen Tageszeiten mit Integration alternativer Mobilitätsangebote (kollaborative Mobilität) Entwicklung von speziellen Tarif- und Ticketangeboten

Maßnahmenblatt „Freizeitverkehr“

Handlungsfeld 5

Nachhaltige Mobilität

Maßnahmenpaket:

III: Tourismusverkehr

Titel:

Förderung eines karbonarmen Tourismus und Ausbau der Elektromobilität als Identifizierungsmerkmal der Biosphäre

Beschreibung:

Für einen klimaschonenden Tourismusverkehr ist die Beschränkung der touristischen Autofahrten von hoher Relevanz. Für einen Verzicht auf das Auto soll bereits bei der Anreise intensiv geworben werden. Durch zusätzliche Serviceangebote wie z.B. einen kostenlosen Gepäckservice und durch den Ausbau alternativer Mobilitätsmöglichkeiten innerhalb der Biosphäre kann das Interesse mitzumachen bei den touristischen Besuchern verstärkt werden. Eine Optimierung bestehender Angebote des ÖPNV und die Weiterentwicklung aktueller Ansätze des Fahrradtourismus fördern den nachhaltigen Tourismus. Die Intensivierung elektromobiler Mobilitätschancen mit EFahrrädern und E-Autos hilft mit Blick auf die Elemente Natur, Landschaft und Klima, die Ziele des Biosphärenreservates mittelfristig zu schützen.

140


Hintergrund:

Die einzelnen touristischen Zielgruppen weisen unterschiedliche Anforderungen und Verkehrsbedürfnisse auf. Aus Sicht der Biosphäre steht diesen das Entwicklungsziel gegenüber, den touristischen Autoverkehr zu minimieren und einen sanften und nachhaltigen Tourismus zu entwickeln. Dies soll bereits mit der Anreise in die Biosphäre erfolgen, unabhängig von der Dauer des Aufenthaltes.

Räumlicher Bezug:

Siedlungsgebiete des Biosphärenreservats bezogen auf Ortsteile / Stadtteile und Gemeindegebiete

Hinweise zur Umsetzung:

CO2-Einsparung: Das Minderungspotenzial ist nicht abzuschätzen. Als Entwicklungszielwert wird eine CO2-Minderung im Autoverkehr von mind. 10 % angestrebt. Management: Die Umsetzung der Maßnahmen kann vom Biosphärenzweckverband in Zusammenarbeit mit der Tourismusförderung auf Landes- und Landkreisebene getragen werden.

Einzelmaßnahmen:

Kurzfristig

Mittelfristig

Entwicklung von Standort- und Gestaltungskonzepten für den Aufbau von Elektromobilität Initiierung eines runden Tisches ‚Nachhaltiger Tourismus‘ Aufbau eines Informationsportals und Integration regionaler und landesweiter Internetplattformen.

Abbildung 8-4:

Maßnahmenblatt „Tourismusverkehr“

141

Optimierung des ÖPNV aus touristischer Sicht Aufbau von Elektromobil-Stationen für Fahrräder und Autos nach Bedarf Realisierung von elektrobasiertem ÖPNV


9 Handlungsfeld Governance 9.1

Transformationsmanagement

und

Governance

Unter „Governance“ versteht man Strukturen politisch-gesellschaftlicher Einheiten (Staat, Verwaltung, Kommune) bzw. auch privater oder öffentlicher Organisationen im Kontext ihrer internen Organisation, Steuerung und Regelung. Es wird unterschieden in die Bereiche Management bzw. Administration und Kommunikation. In Kapitel 3.8 wurden bereits die Akteure, deren Aufgaben und Zusammenspiel dargestellt. Dies dient im Folgenden als Grundlage der Erörterungen. 9.1.1 Managementsysteme Ziel des Projektes ist es, ein ganzheitliches Konzept zu entwickeln, das neben den Aspekten des Klimaschutzes und der Ressourcenschonung insbesondere die Teilbereiche Erneuerbare Energien, energetische Gebäudesanierung und –management sowie Mobilität bis zum Jahr 2050 adressiert. Insbesondere vor dem Hintergrund der langen Laufzeit, ist es daher von besonderer Wichtigkeit den Prozess auch nach Abschluss des Projekts institutionell in den Kommunen und bei den beteiligten Akteuren zu verankern. Im Kontext der im Biosphärenreservat vorhandenen Rahmenbedingungen sowie der damit verbundenen interkommunalen Ansätze ist es daher von hoher Relevanz langfristig tragfähige Managementstrukturen zu implementieren, welche die vorhandenen kommunalen Verwaltungsstrukturen verknüpfen, Kontakte zu regionalen Netzwerken aufrecht erhalten, einen kontinuierlichen Monitoringprozess gewährleisten und letztendlich eine Weiterentwicklung und Umsetzung der identifizierten Maßnahmen im Sinne angepasster Managementprozesse gewährleisten. Zentrale Fragen im Rahmen der Konzeptentwicklung müssen sich dabei auf die Zuordnung und Einbindung des Klimaschutzmanagers (bzw. besser der Klimaschutzmanager), die Besetzung und Arbeitsweise des Klimaschutzrates sowie auf die interkommunal zu strukturierenden Management- und Kommunikationsprozesse beziehen. Nachfolgend werden entsprechende Zusammenhänge und Ansätze verdeutlicht. 9.1.1.1 Klimaschutzmanager Der im Rahmen des Masterplans 100 % Klimaschutz einzuleitende Prozess wurde bereits während der Konzeptentwicklung durch einen Klimaschutzmanager betreut. Dieser hat die Aufgabe, den Prozess zu koordinieren und zu moderieren. Der Klimaschutzmanager ist der Stadtverwaltung St. Ingbert zugeordnet, arbeitet aber mit dem Biosphärenzweckverband Bliesgau in Blieskastel eng zusammen. Die Stelle des Klimaschutzmanagers bildet die Schnittstelle zu den bereits in Abschnitt 3.8 beschriebenen Akteuren vorgesehen und dient als Entwickler und Treiber zur Maßnahmenent142


wicklung, -umsetzung und -fortführung. Durch die Einbettung der Stelle in die öffentliche Verwaltungsebene kann somit auch die Zusammenarbeit der einzelnen Geschäftsbereiche zum Thema Klimaschutz koordiniert werden. Zur optimierten Verankerung des Themenfeldes Klimaschutz in die bestehende Verwaltungsstrukturen sind hierzu jedoch noch die erforderlichen Zuständigkeiten/Kompetenzen, die interkommunalen Handlungsoptionen sowie die zeitlichen, personellen und finanziellen Ressourcen festzulegen. Weiterhin ist eine Hauptaufgabe des Managers die frühzeitige Kommunikation aller Maßnahmen im Hinblick auf Akzeptanz, Partizipation und Eigengestaltung. Im Rahmen der Konzeptentwicklung fungierte der Klimaschutzmanager z.B. als Ansprechpartner in der Region zu den Themen „Energieeinsparung und –effizienz“ sowie „Ausbau der erneuerbaren Energien“. Auf Grund der aktuellen Brisanz des Themas im Biosphärenreservat lag dabei ein bedeutender Schwerpunkt auf dem Thema „Ausweisung von Vorrangflächen zur Windenergienutzung“ im Kontext der Ansprüche und Restriktionen eines Biosphärenreservates. Auf der Grundlage des vorliegenden Konzeptes wird in der folgenden Phase der Schwerpunkt auf der Initialisierung und Weiterentwicklung bzw. Umsetzung der identifizierten Maßnahmen liegen. Dabei wird es Aufgabe des Klimaschutzmanagers sein, möglichst viele Akteure in den Prozess einzubeziehen um die festgestellte Bandbreite der in der Region ermittelten Potenziale zu aktivieren. Insbesondere die kurzfristig realisierbaren Maßnahmen stehen dabei im Vordergrund der Arbeit. Zu den weiteren Aufgaben des Klimaschutzmanagements gehören folgende Punkte: •

Kooperative Entwicklung thematischer und projektspezifischer Pläne (u.a. Kosten-/ Zeitpläne, Business-Plan, etc.)

Begleitung der Umsetzung von Maßnahmen des Masterplans

Fortlaufende Projektinitiierung

Vorbereitung von Entscheidungen und Beschlüssen

Systematische Erhebung und Dokumentation von klimarelevanten Daten und Fortschreibung der CO2-Bilanz; Kontrolle hinsichtlich der Einhaltung des vereinbarten Zielpfades

Unterstützung des Zweckverbandes im Bereich der Kommunikation und der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Bereitstellung / Erarbeitung zielgruppenspezifischer Informationen)

Koordination und Moderation des regionalen Klimaschutzrates

Auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen lassen sich hinsichtlich der Position und Einbindung des Klimaschutzmanagers folgende Optimierungspotenziale darstellen: • •

Das Klimaschutzmanagement ist mit nur einer Stelle unter Berücksichtigung der interkommunalen Struktur des Untersuchungsraumes personell unterbesetzt. Das Klimaschutzmanagement sollte in einer wesentlich stärkeren und formal 143


definierten Form in die klimarelevanten Verwaltungsabläufe in der Region eingebunden werden. 9.1.1.2 Klimaschutzrat Als zentrale Institution zur Implementierung der Klimaschutzansätze im Biosphärenreservat wurde ein Klimaschutzrat aus 15 bis 20 regionalen Akteuren eingerichtet. Dieser begleitet den Prozess inhaltlich und dient als Schnittstelle und Multiplikator für die Akteure. Zur Erfüllung dieser Aufgaben trat er regelmäßig alle 3 bis 4 Monate zusammen. Der Rat ist fest in der Region verankert und vernetzt, so dass er u.a. Impulse für die weitere Umsetzung des Masterplans geben kann. Er besteht derzeit aus folgenden Mitgliedern: • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •

Bauernverband Saar Biosphärenzweckverband Bliesgau BUND Forschungsforum des Biosphärenreservates Bliesgau Gemeinde Gersheim Gemeinde Kirkel Gemeinde Kleinblittersdorf Gemeinde Mandelbachtal Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Mobilitätszentrale St. Ingbert NABU Saarland e.V. Raiffeisen Bürger-Energiegenossenschaft Bliesgau eG Saarforst Landesbetrieb Saarpfalz-Kreis Saarpfalz-Touristik Stadt Blieskastel Stadt Homburg Stadt St. Ingbert Stadtwerke St. Ingbert Standortentwicklungsgesellschaft Saarpfalz mbH VCD Regionalgruppe St. Ingbert und Biosphäre Bliesgau Verein "Bürger für erneuerbare Energien in der Biosphärenregion Bliesgau" Verkehrsclub Deutschland Wirtschaftsförderungsgesellschaft Saarpfalz mbH

Der Rat wurde kontinuierlich in den Bearbeitungsprozess des Masterplans mit eingebunden. Die konstituierende Sitzung fand am 20. März 2013 statt. Im Verlauf des Prozesses wurden unterschiedliche Schwerpunktthemen erörtert. Dazu zählen u.a. die

144


Themen nachhaltige Mobilität, Ausbau der Regionalen Mittelspannungsnetze (gemeinsam mit allen Stadtwerken der Region) sowie die Bilanz- und Strategie-Erstellung. Der Klimaschutzrat ist konzeptionell, wie in Abbildung 9-1 dargestellt, in der Region und in den Prozess eingebunden sowie informativ und beratend tätig. Als Beispiel ist die Vorabsprache zur Leitbildentwicklung aufzuführen, die der Klimaschutzrat begleitet.

Abbildung 9-1:

Integration des Klimaschutzrates in den Prozess des Masterplans

Mit der Erstellung und dem Beschluss des Masterplans tritt das Projekt ab Mitte 2014 in die nächste Phase ein. Der weitere Fortgang des Projekts wird vom Klimaschutzmanagement koordiniert und vom Klimaschutzrat inhaltlich begleitet. 9.1.1.3 Kommunales Energiemanagement In einem ersten Schritt soll, ausgehend von der Datenerfassung aus Kapitel 3.4, ein kommunales Energiecontrolling installiert werden. Die damit verbundene strukturierte und einheitliche Herangehensweise ist u.a. entscheidend für die energetische Sanierung der kommunalen Liegenschaften. Im zweiten Schritt soll ein Managementsystem aufgebaut werden. Hierbei ergeben sich grundsätzlich zwei Optionen: 1. Zertifizierung nach DIN EN 50001 (Energiemanagement) oder 145


2. Zertifizierung nach EMAS (Umweltmanagement) Beide Systeme wurden in einem Workshop den kommunalen Vertretern vorgestellt. Bei einer Zertifizierung nach ISO 50001 steht der Energieaspekt im Mittelpunkt. Bei einer Zertifizierung nach EMAS werden neben der Energie noch weitere UmweItaspekte berücksichtigt. Nicht nur im Hinblick auf das Biosphärenreservat sollte daher der umfassendere EMAS-Ansatz gewählt werden. EMAS ist eine ideale Ausgangsbasis für den Aufbau eines ganzheitlichen Nachhaltigkeitsmanagements. Grundsätzlich setzt sich der EMAS-Prozess aus den folgenden Schritten zusammen:

Abbildung 9-2:

Teilschritte des EMAS-Prozess

In einem ersten Schritt werden eine umfangreiche Bestandsaufnahme sowie ein umweltbezogener Rechtsabgleich für den kommunalen Verband durchgeführt. Die Bestandaufnahme dient als wichtige Voraussetzung zur Beschreibung und Quantifizierung der tatsächlichen Umweltleistung der Organisation. Dies erfolgt anhand einer Input-Output-Übersicht.

146


Abbildung 9-3:

Input-Output-Übersicht der Bestandsanalyse

Die Prüfung der geltenden Umweltgesetze muss für jede Kommune individuell erfolgen. Als Ergebnis der Bestandsaufnahme wird deutlich, in welchen Bereichen die Kommune bzw. der kommunale Verband umweltrelevante Auswirkungen verursacht. Ziel des Umweltmanagement ist es, durch klar formulierte Ziele, unter konkreter Benennung der Verantwortlichkeiten und zuständigen Personen, der einzusparenden Mengen und möglicher Kosten einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess anzustrengen. Fassbare Ziele des Energiebereichs sind u.a. eine jährliche relative Stromeinsparung von x % oder eine Erhöhung des Anteils an regenerativen Energien. Über den Umweltzielen und dem Umweltprogramm steht die Umweltpolitik (Umweltleitlinie). In ihr beschreibt die Organisation allgemein ihre Selbstverpflichtung zur Verbesserung der Umweltsituation, zur Einhaltung der Umweltrechtsvorschriften und die betriebsinterne Relevanz des Themas Umweltschutz. In einem nächsten Schritt wird unter aktiver Teilnahme der Akteure und Verwaltungsangestellten das eigentliche Managementsystem aufgebaut. Das EMAS-System muss dabei sicherstellen, dass folgende Festlegungen umgesetzt und gelebt werden: • • • • • •

Beachtung der Umweltpolitik in allen Bereichen und bei der Entwicklung von angemessenen Umweltzielen Sicherstellung der Rechtskonformität und Verbesserung der Umweltleistung (Kennzahlen) Dokumentation der wesentlichen Prozesse und Bewertung ihrer Umweltauswirkungen Festlegungen für Abweichungen und Notfälle Regelmäßige interne Überprüfung und Bewertung Kommunikation nach innen und außen

Die eigentliche Maßnahmenverfolgung und kontinuierliche Verbesserung wird mit dem Managementzyklus „Plan-Do-Check-Act“ verfolgt.

147


Abbildung 9-4:

Managementzyklus „Plan-Do-Check-Act“

Zur effizienten Einbindung des Energiemanagements sind sowohl in den Kommunen des Biosphärenreservats als auch im Kommunalverband grundlegende Strukturen zu schaffen. Für weitere Maßnahmen, insbesondere für die Überprüfung der Einhaltung der rechtlichen Anforderungen und den umfassenden Aufbau des Managementsystems, ist externe fachliche und objektive Unterstützung empfehlenswert. 9.1.2 Implementierung im Biosphärenreservat Für eine erfolgreiche Umsetzung der oben dargestellten Maßnahmen müssen im Rahmen des Managementprozesses alle Akteure eingebunden und bereits bei der Planung aktiv beteiligt werden. Neben der Einbindung externer Akteure gilt es in erster Linie jedoch Maßnahmen im unmittelbaren Einflussbereich des Biosphärenzweckverbandes, der Kommunen, des Landkreises und des Landes zeitnah umzusetzen. Dabei müssen alle an einem Strang ziehen und sich während des Prozesses kontinuierlich informieren, abstimmen und zusammenarbeiten. Auch gegenüber der Öffentlichkeit muss der Klimaschutz dokumentiert werden, die Einbindung der jeweiligen Pressestellen ist daher von besonderer Bedeutung. Dabei ist es die Aufgabe des Klimaschutzmanagements die Kommunikation zwischen den Akteuren anzuregen und im Sinne einer erfolgreichen Umsetzung zu steuern. Zudem müssen bei der Vielzahl der Akteure die gewählten Kommunikationsstrukturen fest in einem Organigramm verankert werden. Ein fester Ansprechpartner muss in jeder Institution installiert und personalisiert werden83.

83

Vgl. EncoBB - Energiecontrolling Biosphärenreservat Bliesgau, Begleitpapier zum Masterplan

148


9.2

Kommunikation

Neben den klassischen Steuerungsinstrumenten der kommunalen Ebene im Klimaschutz, sind weitere Maßnahmen erforderlich, die einen Einfluss auf das Verbrauchsverhalten der Einwohner haben. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der EnergieBilanz spiegelt der private Haushaltssektor im Wärmeverbrauch den größten Emittenten wider und erlangt im Stromverbrauch Platz 2 hinter Industrie und Gewerbe. Klimarelevantes Verhalten kann dabei durch Öffentlichkeitsarbeit verändert werden, genauer gesagt durch Information (Wissen vermitteln), Persuasion (Überzeugen) und Partizipation (Beteiligen) der Öffentlichkeit. Diese Öffentlichkeitsarbeit ist im Kontext der Arbeiten zum Masterplan 100% Klimaschutz in zwei Phasen gegliedert: Die erste Phase (01/2013-06/2014) ist insbesondere darauf ausgelegt, die Region mit dem Projekt und den damit verbundenen Möglichkeiten im Sinne eines Leitbildgedankens („Land schaf(f)t Klimaschutz“) vertraut zu machen sowie kritische Punkte wie z.B. Windenergie im Kontext des Biosphärengedankens frühzeitig und proaktiv zur Diskussion zu stellen. Die im Biosphärenreservat bereits genutzten Medien- und Aktionsportfolios wurden diesbezüglich in Phase 1 um den Schwerpunkt Klimaschutz erweitert. Die Schlüssel-Akteure der Gebietskulisse werden in Form von Workshops mit in die Erarbeitung des Masterplanes eingebunden und zielgruppenspezifisch im Rahmen einer angepassten Öffentlichkeitsarbeit berücksichtigt. Im Hinblick auf die Umsetzung partizipativer Prozesse wurden unterschiedliche öffentlichkeitswirksame Maßnahmen in Absprache mit den relevanten Akteuren etabliert: -

Printmedien

-

Presseartikel

-

Homepage

-

Workshops

-

Bürgerforen

-

Schulungsmaterialien

In der zweiten Phase (Umsetzungsphase 07/2014-03/2016) wird auf der Grundlage der erzielten Erfahrungen sowie der identifizierten Maßnahmen ein Konzept zur Weiterführung der Öffentlichkeitsarbeit hinterlegt. Neben dem bereits in Phase 1 genutzten und entsprechend optimierten Medien- und Aktionsportfolio werden hier zusätzlich Akzente im Sinne überregional wahrnehmbar Aktivitäten gesetzt werden. Die detaillierte Verschriftung aller öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen aus Phase 1 sowie das Öffentlichkeitsarbeitskonzept der Phase 2 sind dem Schriftstück „Öffentlichkeitsarbeitskonzept“ zu entnehmen.

149


9.3

Umsetzung

Handlungsfeld 6

Governance

Maßnahmenpaket:

I. Administration und Prozessmanagement

Titel:

Klimafreundliche Verwaltung

Beschreibung:

Auch (und insbesondere) die Verwaltung kann ihren Beitrag zum Klimaschutz beisteuern. Der im Zuge des Masterplans gegründete Klimaschutzrat soll als feste Institution etabliert werden. Als Gremium aller Kommunen, des Landkreises, des Landes sowie regionaler Akteure können an dieser Stelle Informationen zu (Zukunfts)Prozessen vermittelt und interkommunale Entscheidungen vorbereitet werden. Der Klimaschutzmanager bzw. das Klimaschutzmanagement übernimmt Organisation, Einberufung und Leitung des Gremiums. Zudem ist der Klimaschutz im Bereich der Verwaltungsentscheidungen und des Managements zu verankern. Einen Zuständigen je Kommune für den Klimaschutz („Stabstelle - Klimaschutz“) könnte dabei gute Dienste leisten. Auch kann die Verwaltung insbesondere bei der Beschaffung den Umwelt- und Klimaschutz in einem wesentlich stärkeren Maße berücksichtigen. Die EU und mehrere Mitgliedsstaaten haben Kriterien für die umweltgerechte öffentliche Auftragsvergabe entwickelt. Für die Bereiche Lebensmittelbeschaffung, Bau, IT und Transport bestehen detaillierte Unterlagen unter: http://www.balticgpp.eu/the-green-procurementguide/DE/index.html. Begründet auf ein umfangreiches Klimaschutzwissen kann die Öffentliche Verwaltung auch als Ideengeber oder Unterstützer bei Bürgerprojekten sowie in der Industrie und dem Gewerbe tätig werden.

Hintergrund:

Die öffentliche Verwaltung ist für große Teile der regionalen Infrastruktur verantwortlich. Ferner ist sie selbst Gebäudeeigentümer und Einkäufer von Waren. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, das Thema „Klimaschutz“ in allen Bereichen der Kommune stärker zu verankern. Sei es im Bereich der Beschaffung, des Planungswesens oder im täglichen Gebrauch von der IT bis zur Kantine. Prinzipiell sollte immer der effiziente Einsatz von Energie(n) und Ressourcen im Vordergrund stehen.

Räumlicher Bezug:

Öffentliche Verwaltung im Biosphärenreservat Bliesgau

Hinweise zur Umsetzung:

CO2-Einsparung: Allein durch eine umweltfreundliche Beschaffung könnten laut Studien der Europäischen Kommission und PcW ca. 30 % der CO2-Emissionen im Vergleich zur normalen Beschaffung gespart werden84. Management: Für eine stringente Integration und dynamische Umsetzung des Prozesses bedarf es einer Stabstelle „Klimaschutz“ in jeder Verwaltung. Diese sollte über den „Klimaschutzrat“ interkommunal mit anderen Verwaltungen vernetzt werden. Regelmäßige Treffen und ein funktionierendes Netzwerk sind Garanten für eine erfolgreiche Umsetzung

Einzelmaßnahmen:

Kurzfristig Stabstelle „Klimaschutz“ Klimafreundliche Beschaffung (Richtlinie erarbeiten) Klimafreundliche Planung (vgl. Handlungsfeld 4) Finanzielle Beteiligung an Energieeffizienz und Einsparmaßnahmen

Abbildung 9-5:

Mittelfristig Vernetzung der kommunalen Stabstellen Ideengeber für Bürger, Industrie und Gewerbe

Maßnahmenblatt „Klimafreundliche Verwaltung“

150


Handlungsfeld 6

Governance

Maßnahmenpaket:

II. Kommunikation

Titel:

Öffentlichkeitsarbeit

Beschreibung:

Für eine einfache, schnelle und effektive Kommunikation ist der Aufbau eines Presseverteilers und eines Multiplikator-Netzwerkes essentiell, um die jeweils angesprochene Zielgruppe (breite Bevölkerung, Unternehmen und Industrie, Politik, Verbände und Vereine (Naturschutz, Handwerk, Sport etc.), Tourismusbranche, Kommune und Verwaltung) zu erreichen.

Hintergrund:

Durch Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeitsmaßnahmen sind folgende operative Ziele zu benennen, die mittel- bis langfristig das Leben im Biosphärenreservat Bliesgau prägen sollen: •

Entwicklung eines nachhaltigen Lebensstils im Kontext der Erhaltung einer wertvollen Kulturlandschaft

Ausschöpfung der Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Energieeinsparen

Nutzung erneuerbarer Energien aus regionalen Quellen unter Berücksichtigung der Anforderungsprofile des Biosphärenreservates

Schaffung verträglicher Mobilitätsstrukturen und einer multimodalen Mobilitätskultur im Zusammenhang mit der vorhandenen Stadt-Land-Verflechtung und einer synergetischen Optimierung kommunaler Dienstleistungsangebote

Schließung regionaler Stoffkreisläufe im Kontext angepasster Ver- und Entsorgungsstrukturen

Räumlicher Bezug:

Öffentliche Verwaltung im Biosphärenreservat Bliesgau

Hinweise zur Umsetzung:

CO2-Einsparung: Dies ist nur schwer bzw. nicht bezifferbar. Jedoch werden alle Akteure und Bereiche angesprochen, womit bei einer erfolgreichen Umsetzung des ÖA-Konzepts – u.a. im Kontext technischer Maßnahmen - ein großes Einsparpotenzial realisiert werden kann. Management: Die PR-Abteilungen bzw. PR-Verantwortliche der Kommunen in Zusammenarbeit mit dem Biosphärenzweckverband sollten eine Arbeitsgruppe „PR – Klimaschutz“ gründen. Ein einheitliches, in der Region abgestimmtes Vorgehen kann eine Medienpräsenz erwirken und möglichst viele Bürger mit den inhaltlichen Themen erreichen.

Einzelmaßnahmen:

Kurzfristig Arbeitsgruppe „ PR-Klimaschutz“ Information über Fortschritt der Klimaschutzmaßnahmen in der lokalen Presse Inwertsetzung von bereits umgesetzten Leuchtturmprojekten kontinuierliche Aktualisierung der Homepage mit aktuellen Veranstaltungen, Terminen, Maßnahmen, Beteiligungsmöglichkeiten

Abbildung 9-6:

Mittelfristig Wettbewerbe Bildungsangebot für Erwachsene Vgl. ÖA-Konzept Phase II

Maßnahmenblatt „Öffentlichkeitsarbeit“

84

PwC -PricewaterhouseCoopers, Significant and Ecofys (2009): Collection of statistical information on Green Public Procurement in the EU. Report on data collection and results. http://www.pwc.de/de/offentliche-unternehmen/assets/CollstatinfGPPresultFIN.pdf

151


10 Umsetzung des Masterplans Die Analyse der vorangegangenen Kapitel weist Maßnahmen zur Umsetzung des Masterplans aus. Diese werden im Folgenden mit ihren Auswirkungen auf den Klimaschutz sowie die zeitliche Umsetzbarkeit dargestellt. 10.1 Maßnahmenübersicht Die identifizierten Maßnahmen werden im Folgenden je Handlungsfeld dargestellt und mit den jeweils beteiligten – hauptsächlich relevanten - Akteursgruppen hinterlegt. Ferner wird dabei zwischen kurz- und langfristig umsetzbaren Maßnahmen unterschieden. Die Unterteilung in kurz- und langfristige Maßnahmen bezieht sich auf den jeweils als möglich erachteten Startzeitpunkt der Maßnahme. Kurzfristige Maßnahmen sollten und können unmittelbar bzw. nach kurzer Anlaufphase umgesetzt werden. Die Realisierung erfolgt demnach zeitnah, spätestens in den nächsten fünf Jahren. Die langfristig angesetzten Maßnahmen bedürfen hingegen bis zu ihrer Realisierung noch eines zeitlichen und meist auch inhaltlichen Aufwands. Daher werden diese Maßnahmen für einen späteren Umsetzungs-Zeitpunkt angesetzt. Die nachfolgende Nummerierung beinhaltet vorläufig keine Priorisierung der entsprechenden Maßnahmen. Handlungsfeld 1- Energieeffizienz im Biosphärenreservat Kurzfristig

Nr. Bezeichnung

Langfristig

Zielsektor

1

Informationskampagne für Bürger (Sanierung, Förderung) Steigerung der Sanierungsrate auf 3%/a

x

Haushalte

2

Implementierung des Projekts "Grüne Hausnummer"

x

Haushalte

3

Förderungen der Anwendung ökologischer Baustoffe in der Biosphäre

x

Kommune/ Haushalte

4

Interkommunales Energiecontrolling

x

Kommune

5

Nutzungs- und Sanierungsplanung für öffentliche Liegenschaften

x

Kommune

6

Durchführung einer öffentlichkeitswirksamen Sanierungsmaßnahme pro Kommune als Impulsgeber

x

Kommune

7

Handreichungen bzgl. des Nutzerverhaltens

x

Kommune/ Haushalte

8

Überarbeitung der kommunalen Beschaffungsrichtlinie

9

EMAS-Zertifizierungen für Kommunen & Organisationen der Biosphäre

x

Kommune

10

Umweltpakt Saarland & Biosphärenhandwerker

x

Industrie/ Gewerbe

152

x

Kommune


11

Beratung von Industrie und Gewerbe bzgl. Energieeinsparmaßnahmen

x

Industrie/ Gewerbe

12

Industrielles und betriebliches Abwärme-Kataster

x

Kommune/ Industrie

13

Freiwillige Zielvereinbarung mit Industrie und Gewerbe

x

Industrie/ Gewerbe

Handlungsfeld 2- Erneuerbare Energieversorgung Kurzfristig

Langfristig

Zielsektor

x

x

Unternehmen/ Haushalte/ Kommune

x

Unternehmen/ Haushalte/ Kommune

Nr.

Bezeichnung

14

Errichtung von Windkraftanlagen (3 MW je Anlage)

15

Errichtung von Kleinwindkraftanlagen (~5 kW/Anlage)

16

Versorgung kommunaler Gebäude mit PV-Anlagen

x

Kommune

17

Private Hausbesitzer gezielt informieren

x

Kommune / Haushalte

18

Deponie- und Freiflächen mit PV-Freiflächenanlagen belegen

x

Unternehmen/ Kommune

19

Zusätzliche Verkehrs- und Siedlungsflächen für PVNutzung erschließen (Parkplätze, Schallschutz)

x

Kommune / Unternehmen

20

Revitalisierung der Limbacher Mühle

x

Kommune / Unternehmen

21

Neuinstallation einer Wasserkraftanlagen am Wehr Kleinblittersdorf

x

Kommune / Unternehmen

22

Klein(st)biogasanlage auf viehhaltenden landwirtschaftlichen Betrieben

23

Kooperationsbiogasanlage zur Versorgung von Gewerbegebieten

24

Biomasseheizung BBZ St. Ingbert

x

Landkreis / Unternehmen

25

Biomassebasierte Wärmeversorgung inkl. Nahwärmenetz am Wintringer Hof

x

Unternehmen

26

Bioenergiedorf Breitfurt

x

Kommune / Haushalte

27

Abwärmenutzung der Biogasanlage Maas (Einöd)

x

Unternehmen

28

Abwärmenutzung Wasserkraftanlage Herbitzheim

x

Unternehmen

29

Wärmequellen und –senken identifizieren

153

x

Landwirtschaft x

x

Unternehmen

Kommune


30

Abwärme-Potenziale der Industrie (u.a. Voit, Drahtwerk IGB) insbesondere in St. Ingbert + Blieskastel über Nahwärmenetze nutzen

x

Kommune

Handlungsfeld 3 – Naturschutz und Klimaschutz Kurzfristig

Langfristig

Nr.

Bezeichnung

31

Energiepflanzenanbau und Gewässerschutz im Kontext der WRRLL

x

Landwirtschaft

32

Angepasste Fruchtfolgen durch Energiepflanzenanbau (u.a. Wildpflanzen)

x

Landwirtschaft

33

Anbau und strategische Verortung von Kurzumtriebsplantagen mit Funktion des Biotopverbundes

x

Landwirtschaft

34

Erhöhung der Kohlenstoffspeicherung im Ökosystem zur Reduzierung der Treibhausgase in der Atmosphäre am Beispiel von Aufforstungen (u.a. Bruchwälder/ Auen als Speicher)

x

Kommune / Landwirtschaft

35

Nutzung von Landschaftspflegematerialien (Z.B. Kalkmagerrasen)

x

Kommune / Landwirtschaft

36

Erhalt der Kulturlandschaft durch Offenhaltung der Landschaft und Nutzung des anfallenden Materials

37

Erhalt und Neuschaffung von Ruhe- und Brutplätzen (Habitate) gebäudebewohnender Tierarten im Zuge von energetischen Sanierungsmaßnahmen „fledermausfreundliche Häuser“

x

Kommune / Haushalte / Unternehmen

38

Regionaler Anbau und Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen als Dämmstoffe in der Gebäudesanierung

x

Kommune / Haushalte / Unternehmen

39

Angepasstes Lichtmanagement (Alternative Beleuchtung bzw. Abschalten; Verringerung von Lichtreizen für nachtaktive und von Fehlsteuerungen für tagaktive Tiere)

x

Kommune

40

Förderung der biologischen Vielfalt in der Stadt - Integration in Stadtplanung

x

x

Zielsektor

Kommune / Landwirtschaft

Kommune

Handlungsfeld 4 – Stadt- und Raumentwicklung Kurzfristig

Langfristig

Nr.

Bezeichnung

41

Innere Verdichtung der Siedlungsstrukturen

x

Kommune

42

Beschränkung des Bauens im Außenbereich

x

Kommune

43

Energetische Mindeststandards für Bau- und Gewerbegebiete fixieren

x

Kommune

154

Zielsektor


44

Langfristig Rückbau von Siedlungsstrukturen

45

Interkommunale Flächennutzungsplanung

x

Kommune

46

Abgestimmtes Vorgehen bei Konversionsflächen

x

Kommune

47

Versorgungsstrukturen: Abwägung zwischen Zentralisierung versus erhöhtes Mobilitätsaufkommen.

x

Kommune

48

Aufbau einer gemeinsamen Stiftung bzw. eines Fonds für eine nachhaltige Immobilienwirtschaft

x

Kommune / Haushalte / Unternehmen

49

Start des Gebäudepoolings anhand einiger Beispielimmobilien

x

Kommune / Haushalte / Unternehmen

50

Etablierung eines funktionierenden Gebäudepoolings

x

x

Kommune

Kommune / Haushalte / Unternehmen

Handlungsfeld 5 – Nachhaltige Mobilität Kurzfristig

Langfristig

Nr.

Bezeichnung

51

Überprüfung der stationären Versorgungsstrukturen hinsichtlich Komplettierung durch mobile Angebote

x

Kommune/ Verkehrsbetriebe

52

Ertüchtigung des Fußwegenetzes

x

Kommune

53

Sicherung der lokalen und überörtlichen Radführungen und Ausbau des Bike+Ride-Angebotes

x

Kommune

54

Aufbau eines Informationsportals und Integration regionaler und landesweiter Internetplattformen

x

Kommune / Land/ Verkehrsbetrieb

55

Entwicklung von Mobilitätspunkten auf Ortsteil- und Gemeindeebene

x

Kommune

56

Aufbau eines kommunalen und betrieblichen Mobilitätsmanagements in Verbindung mit einem Mobilitätsnetzwerk

x

Verkehrsbetrieb / Unternehmen

57

Förderung der Nutzungsmöglichkeiten von JobTicket-Angeboten

x

Unternehmen

58

Überprüfung des Fahrplangebotes bzgl. der zeitlichen und räumlichen Erreichbarkeit von Freizeitzielen

x

Kommune / Verkehrsbetrieb

59

Überarbeitung von Anschluss- bzw. Umsteigeverbindungen, Fahrtangeboten in Schwachlastzeiten

x

Kommune/ Verkehrsbetrieb

60

Flexibilisierung des ÖPNV-Fahrtenangebotes in nachfrageschwachen Tageszeiten mit Integration alternativer Mobilitätsangebote

155

x

Zielsektor

Verkehrsbetrieb


Verkehrsbetrieb/ Kommune / Landkreis

61

Entwicklung von speziellen Tarif- und Ticketangeboten

62

Entwicklung von Standort- und Gestaltungskonzepten für den Aufbau von Elektromobilität

x

Kommune / Landkreis

63

Initiierung eines „runden Tisches“ Nachhaltiger Tourismus

x

Zweckverband/ Kommune/Verkehrsbetrieb

64

Optimierung des ÖPNV aus touristischer Sicht

x

Zweckverband/ Kommune/Verkehrsbetrieb

65

Aufbau von Elektromobil-Stationen für Fahrräder und Autos

x

Zweckverband / Kommune

66

Nach Bedarf Realisierung von elektrobasiertem ÖPNV

x

Kommune/ Verkehrsbetrieb

x

Handlungsfeld 6 – Governance Kurzfristig

Langfristig

Nr.

Bezeichnung

69

„Stabstelle Klimaschutz“ je Kommune

x

Kommune

70

Klimafreundliche Beschaffung (Richtlinie erarbeiten)

x

Kommune

71

Klimafreundliche Planung (vgl. Handlungsfeld 4)

x

Kommune

72

Finanzielle Beteiligung an Energieeffizienz und Einsparmaßnahmen

x

Kommune / Haushalte

73

Vernetzung der kommunalen Stabstellen

x

Kommune

74

Ideengeber für Bürger, Industrie und Gewerbe

x

Kommune

75

Arbeitsgruppe „ PR-Klimaschutz“

x

Kommune / Haushalte / Unternehmen

76

Information über Fortschritt der Klimaschutzmaßnahmen in der lokalen Presse

x

Kommune

77

Inwertsetzung von bereits umgesetzten Leuchtturmprojekten

x

Kommune

78

kontinuierliche Aktualisierung der Homepage mit aktuellen Veranstaltungen, Terminen, Maßnahmen, Beteiligungsmöglichkeiten,

x

Kommune

79

Wettbewerbe

x

Kommune

80

Bildungsangebot für Erwachsene

x

Kommune

81

Vgl. ÖA-Konzept Phase II

x

Kommune

156

Zielsektor


10.2 Bewertung und Ranking der Maßnahmen Die oben dargestellten Maßnahmen wurden anhand der Kriterien „Umwelt- und Sozialverträglichkeit“, „Wirtschaftlichkeit“ und „Bedeutung und Akzeptanz“ bewertet. Dabei sind die einzelnen Bewertungskriterien mit folgender Bedeutung hinterlegt: I.

Umwelt- und Sozialverträglichkeit a. CO2-Minderungswirkung / Klimaschutzwirkung b. Wirkungstiefe c. Flächenbedarf d. Beschäftigungseffekte e. Imagewirkung

II.

Wirtschaftlichkeit a. Investitionskosten b. Laufende Kosten c. Zusatzkosten d. Kommunale Steuer- und Pachteinnahmen e. Amortisationsdauer f. Bürgerbeteiligung

III.

Bedeutung und Akzeptanz a. Dringlichkeit b. Organisatorischer Aufwand c. Bedeutung für die Umsetzung anderer Maßnahmen d. Befürwortung / Widerstand durch politische /kommunale Vertreter e. Befürwortung / Widerstand durch beteiligte Akteure f. Befürwortung / Widerstand durch Bevölkerung

Die drei Bewertungsschwerpunkte werden jeweils von 1 bis 6 bewertet. Die Gesamtbewertung ergibt sich aus der Verrechnung der drei Einzelwerte. Eine ausführliche Beschreibung der Methodik findet sich im Anhang. Im Folgenden ist das Resultat einer möglichst neutralen und objektiven Bewertung der Maßnahmen anhand des oben dargestellten Kriterienkatalogs dargestellt. Tabelle 10-1 zeigt die entsprechende Maßnahmenbewertung und das daraus folgende Ranking je Handlungsfeld. Tabelle 10-1: Übersicht zur Maßnahmenbewertung und dem Ranking. Punkt zahl

Maßnahmenbeschreibung

%

Handlungsfeld 1 Implementierung des Projekts "Grüne Hausnummer"

5

79%

Handreichungen bzgl. Nutzerverhalten

5

77%

Nutzungs- und Sanierungsplanung für öffentliche Liegenschaften

5

73%

Interkommunales Energiecontrolling

5

72%

Freiwillige Zielvereinbarung mit Industrie / Gewerbe

5

72%

157


Informationskampagne für Bürger - Steigerung Sanierungsrate auf 3% pro Jahr

5

71%

Industrielles & betriebliches Abwärme-Kataster

5

69%

Förderungen ökologischer Baustoffe in der Biosphäre

4

66%

EMAS - Zertifizierung für Kommunen & Organisationen der Biosphäre

4

63%

Sanierungsmaßnahme als Impulsgeber pro Kommune

4

61%

Beratung von Industrie/ Gewerbe zu Energieeinsparmaßnahmen

4

61%

Umweltpakt Saarland & Biosphärenhandwerker

4

53%

kommunale Beschaffungsrichtlinie überarbeiten

3

42%

Wärmequellen und –senken identifizieren

5

70%

Abwärmenutzung der Biogasanlage Maas (Einöd)

5

67%

Private Hausbesitzer gezielt informieren

4

64%

Nahwärmenetze / Inselsysteme auf Biomasse aus Wärmekataster etablieren

4

64%

Bioenergiedorf Breitfurt

4

57%

Errichtung von Windkraftanlagen (3 MW je Anlage)

4

55%

Kooperationsbiogasanlage zur Versorgung von Gewerbegebieten

4

53%

Abwärmenutzung Wasserkraftanlage Herbitzheim Abwärme-Potenziale der Industrie (u.a. Voit, Drahtwerk IGB) insbesondere in St. Ingbert + Blieskastel über Nahwärmenetze nutzen Neuinstallation einer Wasserkraftanlage am Wehr Kleinblittersdorf

4

52%

3

48%

3

47%

Klein(st)biogasanlage auf viehhaltenden landwirtschaftlichen Betrieben

3

46%

kommunale Gebäude mit PV+ Solarthermie-Anlagen versorgen

3

46%

Deponie- und Freiflächen mit PV-Freiflächenanlagen belegen

3

46%

Wärmeversorgung auf Basis Biomasse am Wintringer Hof

3

43%

Zusätzliche Verkehrs- und Siedlungsflächen für eine PV-Nutzung erschließen

3

42%

Errichtung von Kleinwindkraftanlagen (~5 kW/Anlage)

3

42%

Biomasseheizung für BBZ St. Ingbert

3

41%

Revitalisierung der Limbacher Mühle

3

34%

Förderung der biologischen Vielfalt in der Stadt - Integration in Stadtplanung

5

74%

Angepasstes Lichtmanagement

5

69%

Erhalt und Neuschaffung von Habitaten gebäudebewohnender Tierarten

5

67%

Offenhaltung der Landschaft und Nutzung des anfallenden Materials

4

66%

Nutzung von Landschaftspflegematerialien (Z.B. Kalkmagerrasen)

4

62%

Angepasste Fruchtfolgen durch Energiepflanzenanbau (u.a. Wildpflanzen)

4

53%

Handlungsfeld 2

Handlungsfeld 3

Energiepflanzenanbau und Gewässerschutz hinsichtlich WRRLL

4

52%

Erhöhung der Kohlenstoffspeicherung im Ökosystem (u.a. Aufforstungen)

4

51%

Regionaler Anbau und Nutzung von NawaRo als Dämmstoffe

3

50%

Anbau und strategische Verortung von KUP mit Funktion des Biotopverbundes

3

43%

Aufbau einer gemeinsamen Stiftung bzw. eines Fonds

5

73%

Beschränkung des Bauens im Außenbereich

5

70%

Energetische Mindeststandards für Bau- und Gewerbegebiete fixieren

5

68%

Start des Gebäudepoolings anhand einiger Beispielimmobilien

4

63%

Handlungsfeld 4

158


Innere Verdichtung der Siedlungsstrukturen

4

61%

Versorgungsstrukturen: Abwägung Zentralisierung versus Mobilitätsaufkommen.

4

57%

Langfristig Rückbau von Siedlungsstrukturen

4

56%

Interkommunale Flächennutzungsplanung

3

50%

Abgestimmtes Vorgehen hinsichtlich der Konversionsflächen

3

46%

Etablierung eines funktionierenden Gebäudepoolings

3

46%

Prüfung des Fahrplangebotes bzgl. zeitl./räuml. Erreichbarkeit von Freizeitzielen

5

68%

Entwicklung von speziellen Tarif- und Ticketangeboten

5

68%

Aufbau komm. + betriebl. Mobilitätsmanagements i. V. m. Mobilitätsnetzwerk

4

66%

Entwicklung von Mobilitätspunkten auf Ortsteil- und Gemeindeebene

4

66%

Förderung der Nutzungsmöglichkeiten von JobTicket-Angeboten Prüfung der stationären Versorgungsstrukturen; Komplettierung durch mobile Angebote Ertüchtigung des Fußwegenetzes

4

65%

4

64%

4

62%

Lokale und überörtliche Radführungen, Ausbau des Bike+Ride-Angebotes

4

62%

Aufbau eines Infoportals; Integration regionaler/ landesw. Internetplattformen

4

61%

Initiierung eines „runden Tisches“ Nachhaltiger Tourismus

4

61%

Standort- und Gestaltungskonzepte für den Aufbau von Elektromobilität

4

56%

Nach Bedarf Realisierung von elektrobasiertem ÖPNV

4

54%

Überarbeitung Anschlussverbindungen + Fahrtangebote in Schwachlastzeiten Flexibilisierung des ÖPNV-Fahrtenangebotes in Schwachzeiten; Integration alternativer Mobilitätsangebote (kollaborative Mobilität) Optimierung des ÖPNV aus touristischer Sicht

4

52%

4

52%

4

52%

Aufbau von Elektromobil-Stationen für Fahrräder und Autos

4

52%

Ideengeber für Bürger, Industrie und Gewerbe

4

66%

Finanzielle Beteiligung an Energieeffizienz- und -Einsparmaßnahmen

4

65%

Vernetzung der kommunalen Stabstellen

4

64%

Stabstelle „Klimaschutz“

4

62%

Information über Fortschritt der Klimaschutzmaßnahmen in der lokalen Presse kontinuierliche Aktualisierung der Homepage mit aktuellen Veranstaltungen, Terminen, Maßnahmen, Beteiligungsmöglichkeiten, Bildungsangebot für Erwachsene

4

59%

4

58%

4

58%

Arbeitsgruppe „PR-Klimaschutz“

4

54%

Handlungsfeld 5

Handlungsfeld 6

Wettbewerbe

3

50%

Inwertsetzung von bereits umgesetzten Leuchtturmprojekten

3

43%

Es war geplant, die Bewertung und das daraus resultierende Ranking gemeinsam mit den Vertretern des Biosphärenreservates auf einem Workshop zu erstellen. Der geplante Workshop mit den Vertretern der Biosphärenzweckverbandsversammlung musste jedoch von Seiten des Biosphärenzweckverbandes verschoben werden. Es wurden jedoch alle Maßnahmen dem Klimaschutzrat in mehreren Sitzungen vorgestellt und kritisch diskutiert. 159


10.3 Finanzierungsmöglichkeiten Zur Umsetzung der oben dargestellten Maßnahmen bedarf es umfassender Finanzierungs- und teilweise Förderkonzepte. Die folgenden Kapitel geben einen Überblick zu den derzeit am Markt verfügbaren und gängigen Möglichkeiten. 10.3.1 Finanzierung Die Finanzierung umfasst alle betrieblichen Prozesse zur Bereitstellung und Rückzahlung der finanziellen Mittel, die für Investitionen benötigt werden. Darunter fallen alle Maßnahmen von der Beschaffung bis zur Rückzahlung finanzieller Mittel sowie die damit verbundene Gestaltung der Zahlungs-, Informations-, Mitbestimmungs-, Kontroll- und Sicherungsbeziehungen zwischen Unternehmen und Kapitalgebern. Die Investitionssumme eines Klimaschutzprojektes wird zumeist zum Teil durch Eigenkapital und zum Teil durch Förderungen des Bundes und des Landes finanziert werden, darüber hinaus ist es bei einem Projektumfang von mehreren Millionen Euro notwendig, dass zusätzliche Kapitalgeber das Projekt mitfinanzieren. Eine wichtige Komponente bei der Projektumsetzung – auch zur Gewinnung externer Kapitalgeber – ist ein stabiles Eigenkapital (20-30%). Daneben können Zuschüsse und zinsgünstige Kredite auf verschiedenen Verwaltungsebenen akquiriert werden, die ertrags- und eigenkapitalwirksam wirken. Diese Kapitalquellen fördern die Selbstfinanzierungskraft eines Unternehmens, wohingegen Bürgschaften und Haftungsfreistellungen die Verteilung des Fremdfinanzierungsrisikos ermöglichen. Zumeist bleibt nach Einsatz des Eigenkapitals und der staatlichen Zuschüsse noch eine Kapitaldeckungslücke, die über Fremdkapital gedeckt werden muss. Hierzu werden üblicherweise Kreditinstitute angefragt oder es wird beteiligten Gesellschaftern oder Genossen die Möglichkeit geboten, der Gesellschaft zu festgelegten Konditionen ein privates Darlehen einzuräumen. Im Saarland werden Investitionskredite ausnahmsweise als Sonderkredite genehmigt sofern sie zur Finanzierung rentierlicher Maßnahmen erforderlich sind. Nach dem Erlass vom 13.04.2013 des Ministeriums für Inneres und Sport sind rentierliche Maßnahmen u.a. Einsparungen von Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten, energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden und der Ersatz alter Straßenbeleuchtungen als rentierliche Maßnahmen anerkannt. 10.3.2 Eigenkapital Ein optimaler Verschuldungsgrad – der Quotient von Fremdkapital zu Eigenkapital – liegt bei Klimaschutzprojekten erfahrungsgemäß etwa bei 2:1. Dies bedeutet, dass ein Eigenkapitalanteil von etwa einem Drittel erforderlich ist, um einen Finanzierungspartner zu finden und eine Finanzierung zu realisieren. Diese Voraussetzung bestätigt sich auch in Gesprächen mit Kreditinstituten. Durch die Aufnahme von einem Kredit 160


erhöht sich der Verschuldungsgrad. Je höher der Verschuldungsgrad, desto abhängiger wird der Investor von den Gläubigern. Mit einem hohen Verschuldungsgrad geht üblicherweise ein hoher Zins- und Schuldendienstdeckungsgrad einher, da Schulden Zins- und Tilgungszahlungen auslösen. Diese sind aus dem Umsatzprozess zu finanzieren, d.h. z.B. durch den Verkauf von Wärme und Strom oder aus Energieeinsparungen. 10.3.3 Fremdkapital Bei technisch und wirtschaftlich komplexen Projekten wie Klimaschutzprojekten, die z.T. mehrere Millionen Euro Kapital binden, werden zumeist zusätzliche Kapitalgeber beteiligt, die einen Teil der Finanzierung tragen. Es empfiehlt sich zumeist eine Kreditanfrage bei einer regionalen Hausbank. Erfahrungen in Deutschland zeigen, dass die Kreditinstitute im ländlichen Raum versuchen, für Großprojekte Partner zu gewinnen. Dies ist häufig entweder ein Konsortium der regionalen Volks- und Raiffeisenbank gemeinsam mit der regionalen Sparkasse oder die regionale Hausbank mit der jeweiligen Landesbank, dem übergeordneten Kreditverband oder einer Großbank. Aufgrund der fehlenden Mitspracherechte und Beteiligung am Gewinn/Verlust für die Kreditgeber wird als Gegenleistung für die Bereitstellung von Fremdkapital ein Zins fällig. Dieser umfasst in der Regel den risikolosen Marktzins plus einen entsprechenden Risikoaufschlag, der sich nach dem Umfang der Sicherheiten und dem geschätzten Risiko richtet. Darüber hinaus muss der Kreditnehmer selbst im Verlustfall den Kredit zurückzahlen. Ist ihm dies nicht möglich, wird die Sicherheit, welche der Kreditgeber meistens bei Vertragsabschluss gefordert hat, dem Kreditgeber übergeben. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die Fremdfinanzierung eines Klimaschutzprojektes entweder als Projektfinanzierung oder als unternehmerische Finanzierung aufzusetzen. Eine Projektfinanzierung nutzt beispielsweise Cashflow85-Modelle welche die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines Projekts aufzeigen und helfen, das Risiko des Projekts abzuschätzen. Projektfinanzierungen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie die Finanzierung einer wirtschaftlich und zumeist rechtlich abgrenzbaren, sich selbst refinanzierenden Wirtschaftseinheit von begrenzter Lebensdauer darstellen. Die Projektfinanzierung bildet damit den Gegenentwurf zum klassischen Unternehmenskredit. Die Finanzierungsmittel werden bei einer Projektfinanzierung in Abhängigkeit von der erwarteten Projektwirtschaftlichkeit bereitgestellt. Typischerweise erfolgt eine Projektfinanzierung nach folgenden Kriterien:

85

Der Cashflow stellt den Überschuss an Finanzmitteln am Ende eines Geschäftsjahres dar. Er gilt als zentrale Kennzahl um die Finanzmittelströme des Unternehmens beurteilen zu können. (Pape, Grundlagen der Finanzierung und Investition, 2009, S. 219)

161


-

Cash-Flow orientierte Kreditvergabe: Aus der hohen Individualität einer Projektfinanzierung folgt im Vergleich zur Höhe der Anschaffungskosten häufig ein niedriger Zerschlagungswert86. Bei Projektfinanzierungen stehen deshalb als Sicherheit für die Rückzahlung der gewährten Kredite nicht die Projektaktiva und ihre potenziellen Zerschlagungswerte im Vordergrund der Kreditvergabeentscheidung, sondern die Fremdkapitalgeber orientieren sich primär an der Schuldendienstfähigkeit des für die Zukunft erwarteten Cash-Flows (z.B. EEG Vergütung).

-

Risikoteilung: Die Risikoteilung beschreibt die Aufteilung der Projektrisiken zwischen den verschiedenen Projektbeteiligten. Hierzu gibt es verschiedene Abstufungen zwischen: lediglich Haftung mit dem eingesetzten Eigenkapital, zeitlich und betragsmäßig begrenzte Haftung der Eigenkapitalgeber über den eingesetzten Betrag hinaus und volle Durchgriffsrechte der Kapitalgeber auf die Projektbeteiligten. Üblicherweise wird bei Projektfinanzierungen die beschränkte Haftung genutzt.

Jede Initiative zur Umsetzung eines Klimaschutzprojektes wird Fragen zur Plausibilisierung des Vorhabens gestellt bekommen. Die Fragenkomplexe tangieren u.a. Bereiche, die in Vorstudien und bei der Datenerhebung verifiziert werden müssen. So beziehen sich die Fragen z.B. auf -

Kostenkomponenten des Projektes Haftung für das Gesamtprojekt technischen Parameter der Anlage Hinterfragung der Annahmen und Potenzialdarstellungen Informationen zu Nutzern (z.B. bei Wärmenetzen) Markt-, Wettbewerbs- und Risikoanalysen handelnde Personen finanzielle Eckdaten Wartungssituation sowie Ersatzinvestitionsfragen Eigenkapitalquote, Einzelheiten der Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz sowie der Liquiditätsplanung

Diese Fragen bilden eine breite Facette des Gesamtprojektes und seiner Wechselwirkungen ab. Sie gilt es im ersten Schritt zu beantworten, da sie eine Basis für das notwendige Rating der Kreditinstitute sind. Das Projekt muss dafür detailliert durchgeplant und anhand fachmännisch zusammengestellter Daten plausibilisierbar sein. Für Vorplanungen sollte ein Liquiditätspolster geschaffen werden.

86

Zerschlagungswert ist die Höhe des Erlöses, der durch Auflösung des Unternehmens und der Veräußerung aller Vermögensgegenstände erzielt werden kann.

162


10.3.4 Bürgschaften Eine Bürgschaft kann aus verschiedenen Gründen eine Erleichterung der Finanzierung darstellen. Sobald ein Bürge in ein Projekt einsteigt, signalisiert er damit das Vertrauen in das Projekt. Ist dieser Bürge wiederum gut beleumundet, etabliert und wirtschaftlich tragfähig, so wirkt sich dies häufig unmittelbar auf das Finanzierungsangebot des Kreditinstitutes aus. Es gibt deutschlandweit viele Beispiele für die Vergabe von Bürgschaften öffentlicher Einrichtungen auf unterschiedlichen Verwaltungsebenen. Bei der Vergabe von Bürgschaften müssen jedoch strenge Prüfungsrichtlinien eingehalten werden. Darüber hinaus ist eine Bürgschaft auch mit Kosten verbunden. Im Saarland könnte eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank bzw. der Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB) oder eine Landesbürgschaft des Saarlandes erteilt werden. Vom Wirtschaftsministerium und der SIKB wurden folgende Eckpunkte zur Erteilung einer Ausfallbürgschaft kommuniziert. -

Höchstens 80% der Investitionssumme können besichert werden. Hierzu ist ein Gutachten eines Wirtschaftsprüfers erforderlich. Eine Avalprovision87 wird fällig. Diese ist risikoabhängig und beträgt mindestens 1% (bei schlechtem Rating bis 9%) Vorstandsmitglieder, Gesellschafter oder/und Genossen sowie deren Ehegatten haften mit dem Privatvermögen für die Ausfallbürgschaft. Ausfallbürgschaften werden als geldwerter Vorteil gewertet. Da dieser geldwerte Vorteil aus Landesmitteln stammt, ist darauf das Kumulationsverbot von Landesmitteln anzuwenden. Daher kann lediglich entweder eine Bürgschaft oder eine Landesförderung erfolgen.

Kreis- oder Gemeindebürgschaften sind stärker regional verankert. Die Risiken können auf regionaler Ebene detaillierter abgeschätzt werden, auch ist der regionale Mehrwert von größerer Bedeutung. Im Saarland gibt es einen Bürgschaftserlass des Innenministeriums zu Kreis- und Gemeindebürgschaften, der einige Details enthält. -

-

-

87

Nach § 93 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) darf die Gemeinde Bürgschaften und Verpflichtungen nur im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben übernehmen. Als angemessener wirtschaftlicher Wert, der betragsmäßig das mit der Bürgschaft übernommene Risiko ausdrückt, kann die Zinsdifferenz zwischen den Konditionen eines kommunal verbürgten Darlehens einerseits und eines ohne kommunale Bürgschaft aufgenommenen Darlehens andererseits angesetzt werden. Die Erteilung einer Bürgschaft ist in jedem Fall bei der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorzulegen. Dieser Anzeige sind der Gemeinderats-beschluss und mindestens eine Wirtschaftlichkeitsprognose beizufügen.

Gebühr für die Bereitstellung einer Bürgschaft

163


10.3.5 Rating Das Rating ist die Gesamtschau der Risikoeinschätzung und der Besicherungsmöglichkeiten eines Projektes. In diesem Zusammenhang wird Bezug genommen auf die Darstellung des „Risikogerechten Zinssystems“, wie es von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in der Anlage zur Konditionenübersicht dargestellt wird. Aus Sicht der Banken und der kreditgebenden Institute muss primär das Risiko des Kreditausfalls eines Projektes geprüft werden. Die Kreditinstitute sind zu einer gewissenhaften Prüfung der Kreditwürdigkeit nach dem Kreditwesengesetz verpflichtet. Das Risiko eines Kreditausfalls wird anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse des Investors und der Werthaltigkeit der Sicherheiten bewertet. Je besser die Bonität des Investors und je werthaltiger die gestellten Sicherheiten, desto niedriger ist der zu zahlende Zinssatz. Bonitätskriterien können von jedem Gläubiger, auch von den Kreditinstituten frei gewählt werden. Die Art des Schuldners (Privatperson, Kommune oder Unternehmen) wird die Kriterien und Gewichtungen mitbestimmen. Allgemein anerkannt sind folgende rechtliche, personelle und wirtschaftliche Mindestkriterien: Bankauskunft, Wirtschaftsauskunft (z.B. Schufa), Rechtsform und Satzung, Eigenkapitalquote, verfügbarer Cash-Flow, Gewinn- und Verlustsituation, Qualität des Managements, Unternehmensplanung, Investitionspolitik, Vermögens- und Schuldensituation. Im Rahmen einer Neugründung, wie es zumeist bei Gesellschaften für Klimaschutzprojekte der Fall ist, handelt es sich aus Bankensicht oftmals um Start-Up Unternehmen88, für die keine vergangenen Jahresabschlüsse vorliegen. Daher können für ein wichtiges Rating-Kriterium keine Zahlen geliefert werden. Alternativ/ergänzend kann zur Durchführung des Ratings von den Analysten auch die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens beurteilt werden. Dabei spielt das Unternehmenskonzept, die Planungen und die Beurteilung des Managements eine entscheidende Rolle. Zur Aufnahme von Krediten ist in der Regel die Stellung ausreichender Sicherheiten notwendig. Die Absicherung der Kredite kann banküblich durch Grundschulden, Sicherungsübereignungen (z.B. von Maschinen), Bürgschaften, Abnahmegarantien für die Energieprodukte Strom und Wärme oder durch Einsparungen erfolgen. Form und Umfang der banküblichen Sicherheiten werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen dem Kreditnehmer und der Hausbank vereinbart. Finanzierungen sind immer sehr individuell auf das betreffende Projekt und die Projektnehmer abgestimmt. Die Kombination von Bonitäts- und Besicherungsklasse resultiert z.B. in einer Preisklasse für den Förderkredit der KfW. Die Konditionen für die jeweilige Einordnung im

88

Unter einem Start-Up Unternehmen versteht man ein junges Unternehmen, welches sich noch nicht am Markt etabliert hat und eine innovative Geschäftsidee verwirklichen möchte.

164


Rahmen der zinsgünstigen Kreditvergaben der KfW sind auf deren Homepage veröffentlicht. Die Bewertung wird von der jeweiligen Hausbank durchgeführt und ist die Grundlage z.B. für einen zinsgünstigen Kredit und einen Tilgungszuschuss bei der KfW für die verschiedenen Förderprogramme. 10.3.6 Mitgliedsdarlehen Kombinierbar mit einer Bankenfinanzierung ist die Möglichkeit, Mitgliedsdarlehen zu akquirieren. Dabei können z.B. Mitglieder einer Genossenschaft zusätzliches privates Kapital in das Projekt investieren, welches sie zu vereinbarten Konditionen verzinst bekommen. Bevor dieses Angebot an die Beteiligten gemacht werden kann, müssen die Verhandlungen mit dem Finanzierungskonsortium zu Ende geführt werden. Erst wenn die Banken die Höhe ihrer Zinsforderungen genannt haben, können die Mitglieder zu günstigeren Konditionen beteiligt werden. 10.3.7 Fonds für Erneuerbare Energien und ökologisches Investment Neben den Mitgliedsdarlehen, die unmittelbar akquiriert werden können, ist es denkbar einen offenen Investmentfonds einzurichten. Dieses Instrument könnte von dem finanzierenden Bankenkonsortium mit der entsprechenden Finanzierungserfahrung aufgelegt werden, um weiteres privates Kapital zu akquirieren. Bei diesem Modell legt ein Bankinstitut einen (regionalen) Fonds auf, an dem sich alle Kunden beteiligen können. Investmentfonds müssen im Regelfall bei der Geldanlage den Grundsatz der Risikomischung beachten, das heißt es darf nicht das gesamte Fondsvermögen in nur eine Aktie oder nur eine Immobilie investiert werden. Durch die Streuung des Geldes auf verschiedene Anlagegegenstände (Diversifikation) wird das Anlagerisiko reduziert: z.B. Investition in ein Bioenergiedorf, Beteiligung an Windrädern, Solaranlagen, Biogasanlagen oder Energieeinspeisungsprojekten, die in der Region umgesetzt wurden. Beispiel: Der Klimaschutzfonds „proKlima - Der enercity-Fonds“ wurde im Jahr 1998 gegründet und wird von den Städten Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze sowie der Stadtwerke Hannover AG (enercity) finanziert. Das Gebiet der mitfinanzierenden Städte ist gleichzeitig das Fördergebiet von proKlima. ProKlima unterstützt mit seinem Know-how und Zuschüssen insbesondere „Energieeffizientes Bauen und Modernisieren“, „Energiesparberatungen“, „Installation von Solarwärme- und Holzheizanlagen“, „Fernwärmeanschlüsse und den Einbau von Blockheizkraftwerken“ sowie „die Ausstattung von Schulen mit Unterrichtsmaterialien zu Klimaschutz und erneuerbaren Energien“. Bis zum Jahr 2010 wurden rund 46 Mio. Euro Fördermittel bewilligt. Neben gewünschten Klimaschutzwirkungen wie CO2-Vermeidung und Forcierung von energetischen Sanierungen kommt proKlima durch die aus-

165


gereichten Fördermittel auch eine hohe volkswirtschaftliche Bedeutung zu. Die tatsächlichen Investitionen der Kunden von proKlima betragen ein Vielfaches der ausgereichten Fördermittel89. 10.3.8 Sonstiges Photovoltaik-Leasing Die Realisierung von Photovoltaik-Projekten scheitert in Städten und Kommunen in vielen Fällen an den doch recht hohen Anfangsinvestitionen. Hier bietet sich das Photovoltaik-Leasing an, bei dem einem Leasingunternehmen vertraglich das Recht gegeben wird, auf kommunalen Flächen (Frei- oder Dachflächen) Photovoltaikanlagen zu errichten. Die Stadt bzw. Kommune least bzw. mietet nun die errichtete Anlage zu einer festgesetzten Leasingrate und erhält die durch das EEG geregelte Einspeisevergütung. Nach Ablauf der Vertragszeit (i.d.R. 15-20 Jahre) besteht für die Stadt oder Kommune die Möglichkeit, die Anlage zu einem geringen Prozentsatz (5-10 %) der Anfangsinvestitionssumme zu erwerben oder den Leasingvertrag alternativ zu verlängern. Für die Lieferaufträge hat seitens des öffentlichen Auftraggebers i.d.R. eine öffentliche Ausschreibung zu erfolgen. Die Vergabe erfolgt nach der § 1 VOL/A. Anlagen-Contracting Eine weitere Möglichkeit der Finanzierung kommunaler Anlagen ist das Contracting, bei dem der Contracting-Partner (zumeist Stadtwerke oder EVUs) die Rolle des Investors übernimmt und anschließend für die Errichtung und den Betrieb der Anlage verantwortlich ist. Die Kommune stellt das Dach für die Installation der Photovoltaik- oder Solarthermieanlage kostenlos zur Verfügung und wird im Gegenzug an den Einnahmen bzw. Einsparerfolgen beteiligt. Nach Ablauf der Vertragszeit geht die Anlage in den Besitz der Kommune über. Auch Bürger können durch ein sog. Bürger-Contracting-Modell an der Finanzierung größerer Anlagen auf kommunalen Gebäuden beteiligt werden. Energiegenossenschaft Ähnlich dem Bürger-Contracting ermöglicht auch die Energiegenossenschaft die Beteiligung der Bürger. Die Energiegenossenschaft bietet sich v.a. zur Realisierung von größeren Erneuerbare-Energie-Projekten an und bietet damit eine gute Möglichkeit zur Finanzierung von Freiflächenanlagen.

89

Quelle: http://www.proklima-hannover.de/downloads/proKlima/4_proKlima_Evaluation_Bericht.pdf

166


10.4 Fördermöglichkeiten 10.4.1 Energieeffizienzmaßnahmen im Privathaushalt Zur energetischen Sanierung von Gebäuden und Anlagen stehen einige, z.T. kumulierbare Förderprogramme von Bund, Land und regionalen Versorgern zur Verfügung. Um Zuschüsse zu erhalten werden teilweise genaue Bilanzierungen und Berechnungen des Gebäudes gefordert. Eine umfassende Energieberatung eines Gebäudes wird zu 50 % als Energiesparberatung vom BAFA als sogenannte „Vor-Ort-Beratung“ mit maximal 400 € gefördert. Zusätzlich kann man Boni für Thermografien und eine Stromsparberatung erhalten90. Weitere Förderungen im privaten Gebäudebereich stellen sich wie folgt dar: Marktanreizprogramm des BAFA Das BAFA fördert im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP) bei Bestandsgebäuden Maßnahmen im Bereich der Anlagentechnik. Gefördert werden: -

thermische Solarkollektoranlagen – jedoch nur mit Heizungsunterstützung

-

Biomasseheizkessel wie Pelletöfen, Holzhackschnitzelheizungen und Scheitholzvergaserkessel

-

Wärmepumpen

Die Bezuschussung variiert je nach Größe und Art der Anlage, wobei Mindeststandards einzuhalten sind. Listen mit förderfähigen Anlagen sind veröffentlicht und werden ständig aktualisiert91. Eine Kumulierung der BAFA-Förderung mit anderen öffentlichen Förderungen ist teilweise möglich. Förderprogramme der KfW-Bank Die KfW-Bank92 stellt folgende Programme zur Förderung von Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz in Gebäuden zur Verfügung: -

Energieeffizient Sanieren (151) – Kredit zur Sanierung von Effizienzhäusern

-

Energieeffizient Sanieren (152) – Kredit zur Sanierung mitenergetischer Einzelmaßnahmen

-

Energieeffizient Sanieren (430) – Investitionszuschuss bei Effizienzhäusern oder bei Einzelmaßnahmen

-

Energieeffizient Bauen (153) - Kredit zum Bau von Effizienzhäusern

90

vgl. http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/index.html, Zugriff: 17.06.2014

91

Vgl. http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html, Zugriff: 17.07.2014

92

Vgl. https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/, Zugriff: 17.07.2014

167


-

Energieeffizienz Sanieren – Ergänzungskredit (167) – Kredit zur Installation von Heizanlagen auf Basis erneuerbarer Energien (Ergänzungskredit zum Zuschuss (Programm des BAFA))

-

Erneuerbare Energien Standard - Photovoltaik (274) – Kredit zur Errichtung oder zum Ausbau von Photovoltaikanlagen

-

Erneuerbare Energien – Speicher (275) – Kredit mit Tilgungszuschuss zur Errichtung von Speichern für Photovoltaikanlagen; auch Errichtung von Photovoltaikanlagen bis 30kWp in Kombination mit Speichern

Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Fördermitteln aus mehreren KfW-Programmen ist nicht meist nicht möglich. Eine Kumulierung mit weiteren Förderungen ist teilweise möglich. Die Kombination mit der oben genannten BAFA-Förderung ist nur zulässig wenn die Sanierung zum Effizienzhaus erfolgt bzw. die Heizanlage auf Erneuerbare Energien umgestellt wird. Die Richtlinien und technischen Anforderungen der einzelnen Förderprogramme müssen immer eingehalten werden. Förderprogramm Saarland „Klima Plus Saar“93 Auf Landesebene wurden bis Juli 2014 Maßnahmen im Bereich private Gebäudesanierung bezuschusst. Das Förderprogramm ist ausgelaufen. Die Förderungen dieses Programms können zukünftig über die o.g. Bundesförderprogramme beantragt werden. Förderprogramm 2014 der Stadtwerke St. Ingbert Kunden der Stadtwerke St. Ingbert können einen einmaligen Zuschuss u.a. für: -

erdgasbetriebene Gaswärmepumpen

-

effiziente Heizungspumpen

-

elektrische Wärmepumpen

-

die Modernisierung der Erdgasheizanlage

erhalten. Das Förderprogramm ist vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014 gültig und gilt jedoch nur in Verbindung mit Abschluss eines Liefervertrages94. Es ist zu beachten, dass die gesetzlichen Vorgaben, aktuell u.a. die EnEV 2009 (die neue EnEV 2014 tritt im 01.Mai 2014 in Kraft), immer eingehalten werden müssen. Die

93

Vgl. http://www.saarland.de/632.htm, Zugriff: 17.07.2014

94

Vgl. https://www.sw-igb.de/foerderprogramme.html, Zugriff:17.07.2014

168


Anforderungen der einzelnen Förderprogramme an die Bauteile und die Anlagentechnik differiert. So werden für z.B. Außenbauteile unterschiedliche U-Werte, also in der Folge unterschiedliche Dämmstärken gefordert. 10.4.2 Energieeffizienzmaßnahmen in der Industrie & GHD Umweltpakt Saar Für Industriebetriebe und Betriebe aus GHD besteht die Möglichkeit sich am Umweltpakt Saar95 zu beteiligen. Mittelstandsinitiative Energiewende Die Bundesregierung hat diese Initiative gestartet, um den Mittelstand bei der Steigerung der Energieeffizienz und dem Heben der Potenziale in den Betrieben zu unterstützen. Die vielfältigen Projekte und öffentliche Veranstaltungen können auf der Website96 eingesehen werden. Im Saarland gibt es aktuell für Handwerksbetriebe einen Teil der Initiative: „Entwicklungswerkstatt - Energieeffizienz im Handwerk“97 für 7 energieintensive Gewerke. Förderprogramm der Saarländischen Investitions- und Kreditbank (SIKB)98 Die SIKB fördert saarländische Unternehmen mit mehreren Programmen. Im ERP-Innovationsprogramm wird langfristig marktnahe Forschung und die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, auch im Umwelt – und Energiebereich finanziert. Bei der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) werden KMUs zu besonders günstigen Konditionen gefördert. Gefördert werden alle Investitionen, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Es werden max. 2 Mio. € bei 100% Finanzierung als Kredit vergeben. Förderprogramm der KfW-Bank Das KfW-Energieeffizienzprogramm 242 - „Energieeinsparpotenziale kontinuierlich nutzen99“ ist speziell auf Unternehmen ausgelegt, welche Energieeinsparungen in ihrem Betrieb vornehmen.

95

Informationen unter: http://www.saarland.de/umweltpakt.htm

96

http://www.mittelstand-energiewende.de, Zugriff 17.06.2014

97

http://www.mittelstand-energiewende.de/mie-vor-ort/regionale-entwicklungswerkstaetten-im-handwerk

98

http://www.sikb.de/unternehmen, Zugriff 23.06.2014

99

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/Finanzierungsangebote/Energieeffizienzprogramm%28242-243-244%29/

169


Zudem wird im BMU-Umweltinnovationsprogramm (UIP) 230 - „Als Umweltschutz-Pionier besonders profitieren“ der Aufbau von Anlagen und Verfahren mit Demonstrationscharakter gefördert100. Die KfW-Bank bietet noch weitere, dann aber themenspezifische Förderungen auch für die Industrie an. Förderungen des BAFA Das BAFA bietet im Programm Querschnittstechnologien Fördermöglichkeiten für kleine und mittelständische Unternehmen, welche Investitionen in hocheffiziente Technologien vornehmen. Dabei können Einzelmaßnahmen umgesetzt oder ganze Systeme optimiert werden. Gefördert werden u.a. elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in raumlufttechnischen Anlagen, Drucklufterzeuger sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugern sowie die Umrüstung von Beleuchtungsanlagen auf LED-Technik (begrenzt bis 31.12.2014)101. Landesprogramm ZEP KMU Zurzeit werden die Fördertatbestände für ein neues Landes- Förderprogramm für kleine und mittelständische Betriebe erstellt. Start des neuen Förderprogramms soll im Frühjahr 2015 sein. 10.4.3 Windenergie Gesetzliche Vergütung nach dem EEG Nach dem EEG 2012 bekommen Windenergieanlagen an Land eine Grundvergütung von 4,87 ct/kWh für einen Vergütungszeitraum von 20 Jahren. Die erhöhte Anfangsverfügung beträgt 8,93 ct /kWh. Diese Anfangsvergütung wird fünf Jahre gewährt. Sie verlängert sich nach § 29 Abs. 2 um je zwei Monate je 0,75 % des Referenzertrages, um den der Ertrag der Anlage 150 % des Referenzertrages unterschreitet. Ferner können noch Zulagen in Form einer Systemdienstleistungsvergütung (0,48 ct/kWh, Anlagenbau bis 31.01.2015) erworben werden. Das EEG wird derzeit (Stand Juni 2014) überarbeitet. Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Berichtes waren die Eckpunkte des Gesetzes und möglicher Vergütungssätze noch nicht abschließen festgelegt. Förderprogramme der KfW-Bank

100

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/Finanzierungsangebote/BMU-Umweltinnovationsprogramm-%28230%29/ 101

http://www.bafa.de/bafa/de/energie/querschnittstechnologien/index.html

170


Die KfW-Bank stellt folgende Programme zur Förderung von Windanlagen zur Verfügung: •

Erneuerbare Energien – Standard – Strom erzeugen und nachhaltig nutzen – Das Programm bietet zinsgünstige Kredite für Unternehmen und Kommunale Unternehmen für den Bau von Windenergieanlagen an. Derzeit liegt der Kreditzins bei 1,66% p.a. eff.

KfW-Finanzierungsinitiative Energiewende - Konsortialkredite für Unternehmen

Detaillierte Informationen für den Einzelfall sind bei der KfW unter „http://kfw-foerderbank.de“ zu erfragen. 10.4.4 Solarenergie Gesetzliche Vergütung nach dem EEG Dachflächenanlagen finanzierten sich vornehmlich über das EEG. Dieses hat in den vergangenen Jahren starke Einschnitte insbesondere im Bereich der Solarenergie verzeichnet. Seit Anfang 2013 galt ein Zubaukorridor von 2.500 – 3.500 MW pro Jahr und die Vergütungssätze für Solarstrom wurden monatlich um 1 % gesenkt. Übertraf der Zubau den Korridor wird die Degression erhöht, fällt er, wird die Degression ausgesetzt („atmender Deckel“). Folglich ist die Auszahlung abhängig vom Zubau der Vormonate und daher nur schwer vorhersagbar. Das EEG wird derzeit (Stand Juni 2014) überarbeitet. Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Berichtes waren die Eckpunkte des Gesetzes und möglicher Vergütungssätze noch nicht abschließen festgelegt. Die Installation von Stromspeichern, evtl. auch über Elektrofahrzeuge (E-Bike, Elektroauto, etc.), sollte in naher Zukunft verstärkt in Erwägung gezogen werden. Diese Speicher können im Programm 275 der KfW gefördert werden. Marktanreizprogramm (MAP) des BAFA Das BAFA fördert im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP) bei Bestandsgebäuden Anlagen für die Aufbereitung von warmem Wasser in Kombination mit einer Heizungsunterstützung in Form eines Direktanschlusses und zur solaren Kälteerzeugung. Seit August 2012 wird auch die Errichtung oder Erweiterung einer Solaranlage zur Bereitstellung von Prozesswärme gefördert. Die Bezuschussung variiert je nach Größe und Art der Anlage102. Eine Kumulierung der BAFA-Förderung mit anderen öffentlichen Förderungen ist möglich. Förderprogramme der KfW-Bank

102

vgl. http://www.argesolar-saar.de/service/solarthermie.php, Zugriff am 24.07.2013

171


Die KfW-Bank103 stellt folgende Programme zur Förderung solarthermischer Anlagen zur Verfügung: -

Energieeffizient sanieren (152) – Kredit-Finanzierung von energetischen Einzelmaßnahmen in Kombination mit z.B. einem neuen Brennwertgerät oder einem neuen Fernwärmeanschluss

-

Energieeffizient sanieren (167) – Ergänzungskredit

-

Energieeffizient sanieren (430) – Investitionszuschuss bei Effizienzhäusern oder bei Einzelmaßnahmen in Kombination mit z.B. einem neuen Brennwertgerät oder einem neuen Fernwärmeanschluss

-

Energieeffizient bauen (153) – Kredit bei Effizienzhäusern

-

Erneuerbare Energien – Premium (271/281) – Kredit

Zudem stellt die KfW-Bank das Programm „Erneuerbare Energien – Standard“ (274) – Kredit zur Förderung von Photovoltaikanlagen zur Verfügung. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Fördermitteln aus den genannten KfW-Programmen ist nicht möglich. Eine Kumulierung mit weiteren Förderungen (z.B. BAFA) ist nur dann zulässig, wenn die Sanierung zum Effizienzhaus erfolgt oder im Falle des Ergänzungskredites (KfW-Programm 167)104. Förderprogramm „Klima Plus Saar“ Auf Landesebene wurden bis Juli 2014 Photovoltaikanlagen und Anlagen zur Warmwasserbereitung bezuschusst. Das Förderprogramm ist ausgelaufen. Die Förderungen dieses Programms können zukünftig über Bundesförderprogramme beantragt werden. Ab Frühjahr 2015 kann überprüft werden, ob Maßnahmen auch über die neuen Landesförderprogramme ZEP Kommunal und ZEP Wärme sowie ZEP KMU gefördert werden können. „ZEP – Programm( e)“ Das bisherige Programm „ZEP Kommunal“ für Kommunen wird voraussichtlich im Frühjahr 2015 durch „ZEP Kommunal“ und „ZEP Wärme“ mit verschärften Anforderungen an die Maßnahmen ersetzt werden. Weiterhin wird es ein Förderprogramm ZEP KMU für Betriebe geben. Die Fördertatbestände werden aktuell erarbeitet. Daher kann aktuell die Landes-Förderung im Bereich Solarenergie weder bestätigt noch negiert werden. 10.4.5 Wasserkraft Der Betrieb von Wasserkraftanlagen wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Die Höhe der Förderung für kleine Wasserkraftanlagen < 10.000 kW el 103

vgl. http://kfw-foerderbank.de, Zugriff am 24.07.2013

104

vgl. http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html, Zugriff am 24.07.2013

172


beläuft sich gemäß des EEG 2012 zwischen 5,5 bis 12,7 ct/kWh. Für Großwasserkraftanlagen liegt die Vergütung zwischen 3,4 – 5,3 ct/kWh. Der Vergütungszeitraum ist auf 20 Jahre begrenzt. Die jährliche Degression beträgt 1 %. Das EEG wird derzeit (Stand Juni 2014) überarbeitet. Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Berichtes waren die Eckpunkte des Gesetzes und möglicher Vergütungssätze noch nicht abschließen festgelegt. Für den Neubau von Wasserkraftanlagen gewährt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsgünstige Kredite. Mit dem Förderprogramm „Erneuerbare Energien – Standard“ werden Anlagen zur Stromerzeugung u.a. aus Wasserkraft unterstützt. Im Rahmen dieses Programmes sind in- und ausländische Unternehmen in privatem oder kommunalem Besitz (unabhängig von der Größe) sowie Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller, die zumindest einen Teil des Stroms einspeisen, Freiberufler und Landwirte förderberechtigt. Der zinsgünstige Kredit kann bis zu einer Laufzeit von 20 Jahren gewährt werden. 10.4.6 Geothermie Die Nutzung von Geothermie wird von Bund und Land gefördert. Dabei werden, durch die jeweiligen Förderprogramme, hohe Anforderungen an die Anlagen gestellt, um ineffiziente Nutzungen zu vermeiden. Marktanreizprogramm des BAFA Gefördert werden im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP) effiziente Wärmepumpen in Bestandsgebäuden für die kombinierte Raumbeheizung und Warmwasserbereitung von Wohngebäuden, die Raumbeheizung von Nichtwohngebäuden und für Prozesswärme oder von Wärme für Wärmenetze. Die geförderte Anlage muss in der „Liste der förderfähigen Wärmepumpen“105 des BAFA enthalten sein. Förderprogramme der KfW-Bank Die KfW-Bank106 stellt folgende Programme zur Förderung geothermischer Anlagen, hier Wärmepumpen, zur Verfügung: -

„Energieeffizient Sanieren“ (151) – Kredit-Finanzierung für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen

-

„Energieeffizient Sanieren“ (152) – Kredit-Finanzierung von energetischen Einzelmaßnahmen in Kombination mit z.B. einem neuen Brennwertgerät, neuem Fernwärmeanschluss, etc.

-

„Energieeffizient Bauen“ (153) – Kredit für Bau oder Ersterwerb eines neuen KfW-Effizienzhauses

105

http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/publikationen/energie_ee_waermepumpe_liste_ab_2013.pdf

106

Vgl. http://kfw-foerderbank.de

173


-

„Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ (167) – Kredit-Finanzierung für die Umstellung von Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien

-

„Energieeffizient Sanieren“ (430) – Investitionszuschuss bei Effizienzhäusern oder bei Einzelmaßnahmen in Kombination mit z.B. einem neuen Brennwertgerät, neuem Fernwärmeanschluss, etc.

-

Und speziell für Kommunen: „IKK – Energetische Stadtsanierung – Energieeffizient Sanieren“ (218) – Kredit-Finanzierung für Kommunen, die Gebäude sanieren

Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Fördermitteln aus den genannten KfW-Programmen ist nicht möglich. Eine Kumulierung mit weiteren Förderungen ist teilweise möglich107 – die Kombination mit der oben genannten BAFA-Förderung ist im Einzelfall zu prüfen. Landesprogramm „ZEP kommunal“ Das bisherige Programm „ZEP Kommunal“ für Kommunen wird voraussichtlich im Frühjahr 2015 durch „ZEP Kommunal“ und „ZEP Wärme“ mit verschärften Anforderungen an die Maßnahmen ersetzt werden. Die Fördertatbestände werden aktuell erarbeitet. Daher kann aktuell die Landes-Förderung im Bereich Geothermie weder bestätigt noch negiert werden. 10.4.7 Biomasse Marktanreizprogramm des BAFA Das BAFA fördert im Rahmen des Marktanreizprogramms bei Bestandsgebäuden effiziente Biomasseanlagen bis 100 kW (Pelletkessel mit/ohne Pufferspeicher, Pelletofen mit Wassertasche, Holzhackschnitzelanlagen und Scheitholzvergaserkessel) in Form eines Direktzuschusses. Die Förderhöhe orientiert sich an der Anlagentechnik, der Größe und Art108. Eine Kumulierung der BAFA-Förderung mit anderen öffentlichen Förderungen ist möglich. Darüber hinaus wickelt das BAFA die Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) ab, welches unter anderem eine Wärmeverteilung (Wärmenetze) von KWK-Wärme fördert. Förderprogramm der KfW-Bank Über die Programme „Energieeffizient sanieren" und „Energieeffizient bauen“ können im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme/Neubaumaßnahme ebenfalls effiziente Biomasseanlagen gefördert werden. Im Bereich „Energieeffizient sanieren“ ist die Förde-

107

Vgl. http://www.kfw.de

108

http://www.argesolar-saar.de/service/holzheizung.php

174


rung der Biomasseanlage bei Erreichen eines Effizienzhauses möglich. Die Förderhöhe muss individuell je nach Sanierungsmaßnahme und -umfang ermittelt werden109. Bei Einzelmaßnahmen ist die Kombination mit BAFA-Förderungen nicht möglich. Zudem finanziert die KfW-Bank über das Programm „Erneuerbare-Energien-Standard“ - Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, u.a. Biogasanlagen. Die Kombination dieser Finanzierung mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich. Die KfW-Bank fördert mit dem Programm „Erneuerbare-Energien-Premium“ Investitionen in große Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien. Neben großen, automatisch beschickten Biomasse-Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse größer 100 kW Nennwärmeleistung mit Pufferspeicher werden auch Nahwärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist wurden, sowohl mit Fördergeldern als auch mit zinsgünstigen Krediten unterstützt. Gesetzliche Vergütung Prinzipiell besteht nach dem EEG 2012 für die Dauer von 20 Jahren ein Vergütungsanspruch für alle Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biomasse. Die Vergütungshöhe richtet sich nach der verwendeten Biomasse, der eingespeisten Strommenge, der verwendeten Technik sowie dem Inbetriebnahmejahr der Anlage. Das Programm „Klima Plus Saar“ Das saarländische Förderprogramm „Klima Plus Saar“ bezuschusste die Errichtung und Erweiterung von Nah- und Fernwärmenetzen. Das Förderprogramm ist ausgelaufen. Nah- und Fernwärmenetze können zukünftig eventuell über die neuen Förderprogramme ZEP Kommunal und ZEP Wärme gefördert werden. Das Programm „Zukunftsenergieprogramm kommunal - ZEP Kommunal“ Das bisherige Programm „ZEP Kommunal“ für Kommunen ist ausgelaufen. Es wird voraussichtlich im Frühjahr 2015 durch „ZEP Kommunal“ und „ZEP Wärme“ mit verschärften Anforderungen an die Maßnahmen ersetzt werden. Die Fördertatbestände werden aktuell erarbeitet. Daher kann aktuell die Landes-Förderung im Bereich Biomasse weder bestätigt noch negiert werden. 10.4.8 Umweltwärme Förderprogramm der KfW-Bank Kommunen können über das Programm „IKK 201 – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung“ den Einbau und/oder Errichtung von Anlagen zur Wärmerück-

109

http://www.argesolar-saar.de/service/holzheizung.php

175


gewinnung in öffentlichen Kanalsystemen, zum Beispiel Wärmepumpen und Wärmetauscher, auch in Kombination mit Blockheizkraftwerken einen zinsgünstigen Kredit erhalten110. Zudem fördert das Programm „IKU 202 - Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung“ kommunale Unternehmen, die den Einbau und die Errichtung von Anlagen zur Wärmerückgewinnung in öffentlichen Kanalsystemen, z. B. Wärmepumpen, Wärmetauscher, auch in Kombination mit Blockheizkraftwerken, planen, mit zinsgünstigen Krediten111. 10.4.9 Mobilität Förderprogramme des BMUB Im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative fördert das BMUB (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) unterschiedliche Projektansätze. Es können mobilitätsbezogene Maßnahmen gefördert werden, die zu einer Einsparung von Treibhausgas-Emissionen führen. Gefördert werden multimodale Mobilitätsstationen und der Radnetz- sowie Abstellanlagenbau bis zu 50 % (Radverkehr bis zu 40 %).Gefördert wird in Form einer Anteilsfinanzierung, bis zu einer Zuschusshöhe von 250 TEuro (vgl. Merkblatt Investive Klimaschutzmaßnahmen vom 16.10.2013). Im Merkblatt „Erstellung von Klimaschutz-Teilkonzepten“ des BMUB in der Fassung vom 16.10.2013 wird die Förderung umfassender Klimaschutz-Teilkonzepte für den Bereich der Mobilität definiert, z.B. Mobilitätskonzepte für den Fuß- und/oder Radverkehr sowie Maßnahmen zur Entwicklung einer klimafreundlichen Verkehrsmittelwahl. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der projektbezogenen Sach- und Personalkosten von fachkundigen Dritten und der Aufwendungen für eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit. Begleitende Maßnahmen zum Marketing und zur Öffentlichkeitsarbeit können über die grundsätzliche Fördermöglichkeit der beim Land verfügbaren Regionalisierungsmittel gefördert werden. Prüfauskünfte zur Förderung erteilt das Wirtschaftsministerium. Das BMVDI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur; ehem. BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) fördert im Rahmen des Förderprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ die „…Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche…“. 112 Darin ist nicht nur die Funktionsvielfalt und Versorgungssicherheit enthalten, auch die Aufwertung des öffentlichen Raumes durch die „Belebung der Zentren durch Raum für Aktivitäten und Orte zum Verweilen“ und 110

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Energetische-Stadtsanierung/Finanzierungsangebote/Energieeffiziente-Quartiersversorgung-Kommunen-%28201%29/

111

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Energetische-Stadtsanierung/F%C3%B6rderprodukte/Energieeffiziente-Quartiersversorgung-kommunale-Unternehmen-%28202%29/ 112

Quelle: http://www.staedtebaufoerderung.info

176


weiterhin eine stadtverträgliche Mobilität, welche die „Integration und Optimierung von Bahn-, Bus-, Kfz-, Rad- und Fußverkehr“ sowie die “barrierefreie und qualitätsvolle Gestaltung der Verkehrsräume“ beinhaltet. Grundlage der Finanzierung ist die Einrichtung eines „Verfügungsfonds“, der auf die Aktivierung privatem Engagements und privater Finanzressourcen angewiesen ist. Dieser Fonds finanziert sich aus bis zu 50 % aus Mitteln der Städtebauförderung und zu mindestens 50 % aus Mitteln von Wirtschaft, Privaten usw. Durch das Förderprogramm „Stadtumbau West“ können integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte als Grundlage für die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen gefördert werden. Unter dem Förderprogramm „Leben auf dem Land“ fördert die landwirtschaftliche Rentenbank verschiedene Vorhaben des Infrastruktur-Ausbaus von Städten und Gemeinden bis 50.000 Einwohnern. Gegenstand der Förderung ist ein zinsgünstiges Darlehen. Verschiedene Maßnahmen werden gefördert, dazu zählen auch Investitionen zur Verbesserung des Kultur-, Bildungs- und Freizeitangebots, sowie Investitionen in die Infrastruktur der sanften Tourismusformen (z.B. Investitionen in Naturparks, Kur- und Kneipphäuser, Rad-, Wander- oder Reitwege). Durch die qualitätsverbessernden Maßnahmen im städtischen Fuß- und Radverkehr entstehen zusätzliche Kosten. Für den Ausbau von Radrouten im Bereich der klassifizierten Straßen ist die Planung mit dem Straßenbaulastträger abzustimmen. Eine Teilkostenübernahme oder GVFG-Förderung ist maßnahmenbezogen zu prüfen. Die Finanzierung der Maßnahmen im Bereich der klassifizierten Straßenabschnitte obliegt vom Grundsatz dem zuständigen Straßenbaulastträger für die Land- und Bundesstraßen. Werden Maßnahmen durch die jeweilige Kommune veranlasst, ist zu prüfen in welchem Umfang diese von der Kommune selbst zu tragen sind. Die Finanzierung im Bereich des ÖPNV-Ausbaus, insbesondere der Investitionen zum Ausbau der ÖPNV-spezifischen Verkehrsinfrastruktur (wie Haltestellen und Bike+Ride, Park+Ride Anlagen) können durch Fördermittel nach dem GVFG (Gemeindeverkehrs-Finanzierungsgesetz) bei dem zuständigen Landesministerium beantragt werden. Die Fördersumme für Infrastrukturmaßnahmen beträgt 75 % (bei landesweiter Bedeutung der Maßnahme bis zu 100 %). Zur Förderung einer nachhaltigen grenzüberschreitenden Mobilität ist zu prüfen, ob Förderprogramme der EU (INTERREG o.ä.) genutzt werden können, um grenzüberschreitenden ÖPNV, Fahrgemeinschaftskonzeptionen usw. auszubauen.

177


10.4.10

Sonstige

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit über die europäische Strukturfondsförderung – den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung EFRE113 - in der Förderperiode 2014-2020 Fördergelder für Projekte aus den Kernthemen • • • •

Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen Förderung von Forschung, Technologie, Innovation Klimaschutz Nachhaltige Stadtentwicklung

zu erhalten. INTERREG-Projekte fördern die Zusammenarbeit von Städten, Regionen oder Länder aus Frankreich, Luxemburg oder Belgien. Für diese transnationale Zusammenarbeit in Europa können Fördergelder eingeworben werden. Hierbei werden drei Systeme unterschieden: •

INTERREG A - grenzübergreifende Zusammenarbeit: Weiterentwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenarbeit in benachbarten Grenzregionen auf der Grundlage gemeinsamer Strategien und Entwicklungsprogramme INTERREG B – transnationale Zusammenarbeit: staatenübergreifende Zusammenarbeit zwischen nationalen, regionalen und lokalen Behörden in transnationalen Kooperationsräumen INTERREG C - interregionale Zusammenarbeit: Kooperationsnetze und Erfahrungsaustausch, um die Wirksamkeit bestehender Instrumente für Regionalentwicklung und Kohäsion zu verbessern.

Auch über LEADER besteht die Möglichkeit Regionalentwicklungs-Projekte zu fördern (vgl. Kapitel 3.8). Projekte aus dem Bereich Innovation und Forschung können seit 2014 über das europäische Programm HORIZON 2020 gefördert werden. Dabei werden folgende Schwerpunkte gefördert: • • •

113

"Wissenschaftsexzellenz" (u.a. künftige und neu entstehende Technologien; Nachwuchsforscher) "Führende Rolle der Industrie"(u.a. Innovation in KMU, grundlegende und industrielle Technologien, Zugang zur Risikofinanzierung). "Gesellschaftliche Herausforderungen": 1. Gesundheit, demografischer Wandel und Wohlergehen; 2. Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit, nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, marine, maritime und limnologische Forschung und Biowirtschaft; 3. Sichere, saubere und effiziente Energie; 4. Intelligenter, umweltfreundlicher und integrierter Verkehr; 5. Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe;

http://www.saarland.de/SID-CB613A9F-DF159AE5/36004.htm

178


6. Europa in einer sich verändernden Welt: integrative, innovative und reflektierende Gesellschaften; 7. Sichere Gesellschaften – Schutz der Freiheit und Sicherheit Europas und seiner Bürger 10.5 Finanzierungs- und Beteiligungsmodelle Die im Zuge der Energiewende notwendigen Investitionen in Erneuerbare Energien, aber auch in die Verbesserung der Energieeffizienz von Bestandsbauten, verursachen aktuell in vielen deutschen Kommunen erhebliche Probleme. Zahlreiche Kommunen und Städte sind mit erheblichen Defiziten in ihren kommunalen Kassen konfrontiert und können in Folge dessen (nach Inkrafttreten von Basel III) nur noch bedingt zinsgünstige Kommunalkredite aufnehmen. In diesem Zusammenhang konnten sich alternative Finanzierungsinstrumente durchsetzen, die in erster Linie auf Bürgerbeteiligung im Rahmen der Energiewende setzen. Im Folgenden sollen vor allem im Hinblick auf die anstehenden Investitionen im Biosphärenreservat einige dieser innovativen Finanzierungskonstrukte vorgestellt und auf ihre Praktikabilität hin geprüft werden. 10.5.1 Energieeffizienz Der Effizienzplan der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2011 verlangt die kontinuierliche energetische Sanierung öffentlicher Gebäude im Rahmen von 3 % per annum114. Um dieses Ziel zu erreichen, sind neben dem Ausbau erneuerbarer Energien auch weitgehende Verbesserungen der Energieeffizienz, vor allem im Bereich des bestehenden Gebäudebestands, geplant. 10.5.1.1

Private Haushalte

Entsprechend der Ziele des Handlungsfeldes 1 – Energieeffiziente Biosphäre (vgl. Kapitel 4) ist die energetische Sanierung von privaten Bestandsgebäuden anzustreben. Je nach Dämmmethode (Außendämmung oder Innendämmung) liegen die aktuellen Kosten zwischen 80 und 150 Euro pro Quadratmeter115. Die Bandbreite resultiert in diesem Zusammenhang aus verschiedenen Dämmstärken und Materialien. Die folgende Tabelle zeigt die jeweiligen kalkulierten Amortisationszeiten von Dämmmaßnahmen, erhoben durch das Umweltinstitut München e.V. (2013).

114

Vgl. (Berlo, Bierwirth, & Seifried, 2013)

115

(Umweltinstitut München e.V., 2013)

179


Tabelle 10-2: Amortisationsdauer von Wärmedämmmaßnahmen (Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Umweltinstitut München e.V., 2013)

Maßnahmenkosten

Dämmstärke (cm) / U-Wert (W / m2K) 10 / 0,3

15 / 0,22

20 / 0,17

80 €/m2

5 Jahre

4 Jahre

3 Jahre

130 €/m2

20 Jahre

17 Jahre

15 Jahre

150 €/m2

23 Jahre

21 Jahre

20 Jahre

Eine Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung der Amortisationszeit ist demnach grundsätzlich gegeben. Trotz dieser Tatsache, bestehen vor allem im Hinblick auf die Kosten bei vielen Bürgern erhebliche Widerstände gegen derartig große Investitionen. Nicht zuletzt deshalb, weil in vielen Fällen nur selten die dauerhafte Nutzung der zu sanierenden Immobilie bekannt ist. Um Hausbesitzer zu Sanierungsmaßnahmen zu motivieren, sollte seitens der Kommunen selbst oder in Zusammenarbeit mit der Bürgerenergiegenossenschaft Bliesgau und lokalen Kreditinstituten ein individuelles Förderprogramm aufgesetzt werden. Vergleichbare Förderungen für Wärmeeffizienzmaßnahmen wurden unter anderem bereits von den Städten Stuttgart und München ins Leben gerufen116. Hierfür bieten sich zwei Finanzierungs-Varianten für Privatpersonen an: Variante 1: Inanspruchnahme des Programmes „Energetische Stadtsanierung- Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager“ Die KfW bietet seit dem Jahr 2011 im Rahmen dieses Förderprogrammes die Bezuschussung von integrierten Quartierskonzepten für energetische Sanierungsmaßnahmen an. Es zielt auf innovative Lösungen für die Wärmeversorgung, Energieeinsparungen, -speicherung und –Gewinnung ab (KfW, 2013). Die Besonderheit des Programms liegt in der Möglichkeit, die Zuschüsse an „privatwirtschaftlich organisierte oder gemeinnützige Akteure weiterzuleiten“. Dahingehend können auch Eigentümergemeinschaften in den Sanierungsprozess eingebunden und so für umfangreiche Maßnahmen begeistert werden. Variante 2: Sonderkreditprogramm regionaler Banken Nach dem Vorbild des Landkreises Mühldorf am Inn könnte gemeinsam mit den regionalen Banken ein Sonderkreditprogramm „Wärmeeffizienz“ angeboten werden (Landkreis Mühldorf am Inn, 2014). Dieses Sonderkreditprogramm kann sowohl von einer Bank als auch von einem Bankenkonsortium angeboten werden. Im Beispiel aus 116

Vgl. (Amt für Liegenschaften und Wohnen der Stadt Stuttgart, 2013); außerdem (Landeshauptstadt München, 1989)

180


Mühldorf am Inn nennt sich das Programm „Wärmedämmende Maßnahmen an Wohngebäuden“ und wird von vier Genossenschaftsbanken und einer Sparkasse angeboten. Die Höhe der Zuschüsse kann dabei individuell fixiert werden. Beispielhaft soll hier das Förderprogramm der Stadt Stuttgart erwähnt werden (vgl. Tabelle 10-3). Tabelle 10-3: Übersicht Modellförderung Stuttgart (Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Amt für Liegenschaften und Wohnen der Stadt Stuttgart, 2013)

Gegenstand der Förderung

Technische Mindestanforderungen

Förderhöhe

Mindestförderung pro Antrag

Wärmedämmung der Fassade

Wärmedurchgangskoeffizient U-Wert bis max. 0,20 W/m²K

10 €/m² Bauteilfläche

500 Euro

Dachdämmung

Wärmedurchgangskoeffizient U-Wert bis max. 0,14 W/m²K

25 €/m² Bauteilfläche

1.500 Euro

Fensteraustausch

Wärmedurchgangskoeffizient U-Wert bis max. 0,85 W/m²K

50 €/m² Bauteilfläche

500 Euro

Ergänzend zur Förderung der dargestellten Einzelmaßnahmen wird von der Stadt ein Zuschuss von 6 – 16 % der förderfähigen Kosten sogenannter „umfassender Wärmedämmungen“ gewährt (Amt für Liegenschaften und Wohnen der Stadt Stuttgart, 2013). 10.5.1.2

Kommunale Bestandgebäude

Im Bereich der kommunalen Bestandsgebäude bestehen ebenfalls weitreichende Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz. Im Rahmen des Projektes wurden in diesem Zusammenhang beispielhaft einige kommunale Gebäude ausgewählt. Die darin vorgeschlagenen Maßnahmen können durch folgende Finanzierungsmodelle unterstützt werden. Variante 1: Ausgabe eines „Klimasparbriefs“ durch Stadtwerke und Kreditinstitute Das Konstrukt des Klimasparbriefs ist eines der am meisten eingesetzten Finanzprodukte zur Klimaschutzfinanzierung. Neben den Städten Greifswald und Göttingen, konnten auch bereits viele andere Kommunen von den Vorteilen dieser Art von Finanzierung profitieren. Da es sich bei einem Klimasparbrief um ein Produkt handelt, welches einer Banklizenz bedarf, hat sich die Zusammenarbeit zwischen den regionalen Stadtwerken und einem regionalen Kreditinstitut etabliert.

181


Abbildung 10-1:

Schema eines Klimasparbriefs

Im Auftrag der Stadtwerke, stellvertretend für die Kommune, gibt das Partner-Kreditinstitut einen Klima-Sparbrief aus. Dessen Verzinsung liegt meist zwischen 1,05 % und 3,1 % und weist eine mittelfristige Laufzeit von etwa 5 Jahren auf (Sparkasse Tauberfranken, 2014; EWR AG). In diesem Zusammenhang ist die Geldanlage regelmäßig stärker verzinst als konventionelle Sparanlagen und daher für Anleger interessant. Das Kontingent der bis dato von anderen Stadtwerken ausgegeben Klimasparbriefe war jeweils innerhalb kurzer Zeit erschöpft, was sehr für das erhebliche Interesse der Kunden an einer sicheren, ethischen und gleichermaßen regional wirksamen Geldanlage spricht. 10.5.2 Windkraftanlagen Für die Realisierung von Windkraftanlagen haben sich vor allem verschiedene Bürgerbeteiligungsmodelle am Markt etabliert. Vor dem Hintergrund der regionalen Windpotenziale (vgl. Kapitel 5.1) können im Untersuchungsraum schrittweise mindestens 17 3-MW Windkraftanlagen mit einer Gesamtinvestitionssumme von etwa 51 Millionen Euro installiert werden. Die Umsetzung dieser Anlagen wird als Bürgeranlage bzw. in Form der folgenden Beteiligungsmöglichkeiten vorgeschlagen. Gründung einer GmbH & Co. KG und eG Durch die Gründung einer GmbH & Co. KG neben der bestehenden eG besteht die Chance sowohl Groß- als auch Kleinanleger in einer Gesellschaft zu vereinen. In Zusammenhang mit derartigen Vorhaben können hierdurch viele Anleger mit sehr beschränkten Haftungs- und Mitspracherechten einbezogen werden. Den Gesellschaftern der Komplementär-GmbH, die im hiesigen Falle aus Bürgern bestehen würde, 182


werden lediglich Kontroll- und Einsichtsrechte gewährt. Es ergibt sich daraus kein Anspruch auf aktive Geschäftsführung (Westermann & Essing, 2012). Die operative Geschäftsführung fällt der GmbH zu, die durch die jeweilige Kommune oder die Stadtwerke (EVU) geführt wird. Die folgende Abbildung zeigt die Struktur einer solchen Konstellation:

Abbildung 10-2:

Kombination aus GmbH & Co. KG und eG (Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Westermann & Essing, 2012, S. 8)

An der Kommanditgesellschaft können Großanleger (Kommune, Unternehmen, etc.) beteiligt werden, um so einen größeren Kapitalbedarf zu decken. Die Kombination der Gesellschaftsformen der GmbH & Co. KG und der eingetragenen Genossenschaft verbindet im Grundsatz die Vorteile beider Gesellschaftsformen und bietet mehr Gestaltungs- und höhere Investitionsspielräume. In dieser Kombination entfällt die vom KWG geforderte Prospektpflicht für Beteiligungen (Westermann & Essing, 2012). Die Gründung einer GmbH & Co. KG und eG ist vor allem aufgrund der vielfältigen Beteiligungsmöglichkeiten für verschiedenste Anleger(gruppen) und der mitunter erheblichen Finanzierungsstärke dieses Finanzvehikels empfehlenswert. 10.5.3 Solarinstallation Schulen / Beispiel Schulturnhalle Bliesransbach Zur Umsetzung von PV-Anlagen auf Schulen (oder anderen kommunalen Gebäuden) bietet sich das Modell des Bürger-Contractings an. Diese Art der Finanzierung unter Einbeziehung der Akteure der Schulen (u.a. Schüler, Eltern sowie Lehr- und Verwaltungspersonal) wurde in anderen Bundesländern bereits mit Erfolg realisiert. Das sogenannte Solar & Spar- Beteiligungsprojekt wurde unter anderem am AggertalGymnasium in Engelskirchen umgesetzt, wo durch die Beteiligung 420.000 € in die 183


energetische Sanierung des Gebäudes investiert werden konnten. Bis zum Jahr 2012 wurde das Konzept auf vier Schulen (Engelskirchen, Emmerich, Gelsenkirchen und Köln) ausgeweitet. Von der Gesamtinvestitionssumme der Projekte in Höhe von 3,3 Mio. € wurde 60 % durch Bürgerkapital aufgebracht. Der Rest wurde durch Kredite finanziert (Berlo, Bierwirth, & Seifried, 2013).

Abbildung 10-3:

Funktionsweise eines Bürger-Contractings (Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Berlo, Bierwirth, & Seifried, 2013)

In einem ersten Schritt wird bei diesem Modell die Bürgergesellschaft gegründet. Diese erlaubt den Erwerb von Anteilen durch die Akteure der Schule und sonstiger Gemeindebürger. Durch die Gestaltung dieser Beteiligung als stille Gesellschaft werden den Gesellschaftern zwar Kontroll- und Informationsrechte, nicht aber Mitspracherechte eingeräumt. Durch die geschickte Kombination eines derartigen Bürger-Contractings wäre die Installation von PV-Anlagen auf den kommunalen Schul- und Schulnebengebäuden finanzierbar und würde darüber hinaus für eine gesteigerte Identifikation der Akteure mit der Schule/Einrichtung und den Zielen der Kommunalregierung führen.

184


Abbildung 10-4:

Überblick über die alternativen Finanzierungs- und Beteiligungsmodelle

10.6 Controlling-Konzept Das Klimaschutzszenario zeigt die Auswirkungen der oben dargestellten Maßnahmen (vgl. Kapitel 10.1). Dabei werden auf Basis des Referenzszenarios (vgl. Kapitel 3.6) die Entwicklungen auf die Energie- und CO2-Bilanz durch Umsetzung des Maßnahmenkataloges formuliert. Das Klimaschutzszenario, welches in der Strategie formuliert wird (vgl. Kapitel 11), stellt damit den Leitfaden für eine klimaschonende Entwicklung des Biosphärenreservates Bliesgau in den kommenden Jahren dar. Um die eigenen Leistung korrekt einschätzen zu können und sich zielstrebig fortzuentwickeln, bedarf es eines Controlling-Tools. Dieses spiegelt die aktuelle Entwicklung mit den Zielvorgaben wider. Damit gibt es einen Hinweis in welchen Bereichen erfolgversprechend gearbeitet wurde und welche Bereiche noch zusätzlichen Inputs bedürfen. 10.6.1 Energie- und CO2-Bilanz (Klimaschutzszenario) Erst durch die in Kapitel 10.1 beschriebenen Maßnahmen kann eine zusätzliche Reduktion der CO2-Emissionen im Biosphärenreservat Bliesgau erzielt werden.

185


Dabei werden für den Strom- und Wärmebereich folgende Minderungseffekte zu Grunde gelegt. Die Angaben basieren auf den Analysen der verschiedenen Handlungsfelder. 1. Einsparungen von 45 % im Wärme- und 30 % im Strombereich des privaten Gebäudebestands. Dies bedeutet für den Wärmesektor, dass die Sanierungsrate auf mindestens 3,5 % gehoben werden muss und der Sanierungsstandard zunächst auf EnEV 2014 und bis 2050 auf Passivhaus-Niveau gesteigert werden muss. Auch die Raumplanung kann durch innere Verdichtung und gezielte Vorrangflächenausweisung zu Einsparungen beitragen. 2. Einsparungen von 30 % des kommunalen Strombedarfs sowie 65 % des kommunalen Wärmebedarfs. Dies erfolgt u.a. durch Einführung eines interkommunalen Energiemanagements, durch Sanierungen und eine fortlaufende Abarbeitung eines Sanierungsplans. Im Stromsektor reduzieren sich die Verbräuche u.a. durch Umsetzen eines angepassten Lichtmanagements im öffentlichen Bereich (Austausch von Leuchtmitteln sowie bedarfsgerechtes Angebot). 3. Insbesondere Einsparungen im Industriebereich im Biosphärenreservat von 30 % Strombedarf sowie 45 % Wärmebedarf. Diese ambitionierten Ziele werden durch Freiwillige Zielvereinbarungen, Effizienzmaßnahmen sowie durch eine gezielte Beratung gehoben. 4. Substitution von 45 Mio. kWh/a bis 2050 durch Errichtung von Windkraftanlagen im Biosphärenreservat. 5. Substitution von 150 Mio. kWh/a Strom durch die Errichtung von PV-Anlagen auf öffentlichen und privaten Gebäuden inkl. Speichertechnologie, sowie PV-Freiflächenanlage auf Deponie- und Konversionsflächen und entlang von Schienen und Straßen. 6. Substitution von 70 Mio. kWh/a Wärme durch Installation von Solarthermieanlagen auf kommunalen und privaten Gebäuden inklusive Speichertechnologie. 7. Substitution von 27,8 Mio. kWh/a Strom und 27 Mio. kWh/a Wärme durch die Errichtung von Kleinstbiogas- sowie Kooperationsbiogasanlagen zur Versorgung von landwirtschaftlichen Höfen bzw. Gewerbegebieten. 8. Substitution von 40 Mio. kWh/a Wärme durch Realisierung von Nahwärmegebieten auf Basis von Biomasse im privaten, kommunalen und industriellen Bereich (u.a. am Wintringer Hof, Breitfurt, BBZ St. Ingbert und weitere). 9. Substitution von 1,3 Mio. kWh/a Wärme durch Umsetzung der Maßnahmen Abwärmenutzung der bestehenden Biogasanlage sowie den etablierten Wasserkraftanlagen in der Region 10. Substitution von 250 Mio. kWh Wärme durch die Nutzung der Abwärme der Industrie und des Gewerbes u.a. in St. Ingbert und Blieskastel sowie Nutzung der Umweltwärme u.a. aus öffentlichen Abwässern.

186


11. Einsparung von 20 % des kommunalen Strombedarfs durch Umsetzen eines angepassten Lichtmanagements im öffentlich Bereich (Austausch von Leuchtmitteln sowie bedarfsgerechtes Angebot) 12. Einsparung von 10 % des privaten Wärmebedarfs durch die Umsetzung der Maßnahmen des Handlungsfelds Stadt- und Raumentwicklung. 13. Maßnahmen des Handlungsfelds „Naturschutz und Klimaschutz“ sind nur schwer in belastbaren CO2-Einspar- bzw. Substitutionspotenzialen auszudrücken. In einigen Fällen fanden sie jedoch bereits unter Punkt 7 und 8 Eingang in die Bilanz. 14. Die Maßnahmen des Handlungsfelds „Governance“ werden als grundlegend für die erfolgreiche Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen betrachtet. Sie werden jedoch in der Bilanz mit keinen zusätzlichen CO2-Einsparungen hinterlegt. Hieraus ergeben sich Minderungspotenziale für den Strom- und Wärmebereich in allen drei Sektoren. Die nachfolgenden Abbildungen zeigen die Vergleichswerte für den Strom-, Wärmeund Mobilitätsbereich. So werden im Strombereich Einsparungen von 60 % realisiert. Der benötigte Reststrom kann vollständig aus erneuerbaren Energie bereitgestellt werden. 600 Mio. kWh 500 Mio. kWh 400 Mio. kWh Referenz

300 Mio. kWh

Klimaschutz 200 Mio. kWh 100 Mio. kWh 0 Mio. kWh 2010 Abbildung 10-5:

2020

2030

2050

Vergleich des Strombedarfs im Referenz- und Klimaschutzszenario

Im Wärmebereich müssen bis 2050 Einsparungen in der Höhe von 71 % realisiert werden, um das Gesamtziel von 95 % Treibhausgasemissions-Minderung zu erzielen. Dabei müssen insbesondere die privaten Haushalte und die Industrie aktiv werden. Abbildung 10-6 zeigt die Entwicklung der kommenden Jahre 187


2,5 Mrd. kWh 2,0 Mrd. kWh 1,5 Mrd. kWh

Wirtschaft Kommune

1,0 Mrd. kWh

Private Haushalte 0,5 Mrd. kWh 0,0 Mrd. kWh 2010 Abbildung 10-6:

2020

2030

2040

Vergleich des Wärmebedarfs im Referenz- und Klimaschutzszenario nach Sektoren

Auch im Mobilitätsbereich müssen Einsparungen in der Größenordnung von 60 % realisiert werden. Danach gehen die CO2-Emissionen von 160.000 t im Jahr 1990 auf lediglich 63.000 t im Jahr 2050 zurück. 160.000 t CO2 140.000 t CO2 120.000 t CO2 100.000 t CO2 80.000 t CO2

Referenz

60.000 t CO2

Klimaschutz

40.000 t CO2 20.000 t CO2 0 t CO2 1990

Abbildung 10-7:

2010

2020

2030

2050

Vergleich der CO2-Emissionen des Mobilitätsbedarfs im Referenz- und Klimaschutzszenario

Insgesamt können durch die Realisierung der dargestellten Maßnahmen 42 % bis 2020, 67% bis 2030 und bis 2050 95,5 % der CO2-Emissionen im Vergleich zu 1990 eingespart werden.

188


1.200.000 t CO2

1.000.000 t CO2

800.000 t CO2 Verkehr 600.000 t CO2

Wärme Strom

400.000 t CO2

200.000 t CO2

0 t CO2 1990

Abbildung 10-8:

2010

2020

2030

2050

Vergleich der CO2-Emissionen nach Sektoren im Referenz- und Klimaschutzszenario

10.7 Regionale Wertschöpfung (Klimaschutzszenario) Durch die Umsetzung der Maßnahmen werden nicht nur Treibhausgase eingespart, auch die regionale Wirtschaft und die Kommunen profitieren von Energieeinspar- und Effizienzmaßnahmen sowie dem Ausbau erneuerbarer Energien. Ein zusätzliches Plus in den kommunalen Kassen, aber auch beim regionalen Handwerk erhöhen die Wertschöpfung in der Region und somit auch die Attraktivität des Standortes. Jedoch lassen sich diese direkten und indirekten Effekte – wie in Kapitel 3.7 dargestellt – nur schwer finanziell beziffern. Die regionale Wertschöpfung ergibt sich als Summe aus den Nettoeinkommen der Beschäftigten einer Kommune, den kommunalen Steuereinnahmen (Gewerbesteuer, kommunaler Anteil der Einkommenssteuer) und den Gewinnen nach Steuern (z.B. Pachteinnahmen). Abbildung 10-9 gibt einen Überblick zu diesen Zusammenhängen.

189


Abbildung 10-9:

Einflussgrößen auf die regionale Wertschöpfung

Die Umsetzung der Maßnahmen zeigt Effekte bei den realisierbaren Investitionen und auch bei der Beschäftigung. Mit etwa 300 Mio. € Investitionssumme, weisen Photovoltaik-Anlagen das größte Investitionspotenzial der erneuerbarer Stromanlagen in der Region auf. Diese können auf Dächern oder auch auf Freiflächen installiert werden. Die Windkraftanlagen weisen noch ein Investitionspotenzial von 60 Mio. € auf. Dahinter verbergen sich ca. 20 Einzelanlagen à 3 Mio. €. Letztlich können die Biogasanlagen noch einen Invest von 20 Mio. € generieren (vgl. Abbildung 10-10).

Abbildung 10-10:

Investitionsvolumen in erneuerbare Stromerzeugungsanlagen bis 2050

Neben diesen Investitionssummen ergeben sich – wie oben gezeigt – regionale Effekte auf die Beschäftigten (Nettoeinkommen), die kommunalen Steuereinnahmen und 190


durch Gewinne. Dabei belaufen sich die Beschäftigungseffekte nach der Methode des IÖW (2010) auf einen Wert von 15 Mio. € bis 2050 (vgl. Abbildung 10-11). 16.000.000 € 14.000.000 € 12.000.000 € 10.000.000 € 8.000.000 € 6.000.000 € 4.000.000 € 2.000.000 € 0€ 2010

2020 Referenzszenario

Abbildung 10-11:

2030

2050

Klimaschutzszenario

Entwicklung der Beschäftigungseffekte im Referenz- und Klimaschutzszenario

Die Beschäftigungseffekte des Referenzszenarios liegen hingegen nur bei 7,9 Mio. €. Dies zeigt, dass eine klimafreundliche Ausrichtung der Region einen Mehrwert von 7 Mio. € generieren kann. Für die einzelnen Branchen zeigt Tabelle 10-4 die dazugehörigen Effekte. Tabelle 10-4: Beschäftigungseffekte der Stromerzeugung verschiedener erneuerbaren Energien bis ins Jahr 2050

Anlagenart

€/kW

Beschäftigungseffekt pro Jahr 2010

2020

2030

2050

Solarstrom

40,85

1.665.414 €

6.371.904 €

8.856.368 €

13.830.822 €

Windkraft

22,25

6.022 €

72.921 €

385.756 €

675.006 €

Wasserkraft

85,85

95.408 €

95.408 €

95.408 €

95.408 €

Biogas

105,6

24.922 €

199.586 €

367.444 €

495.963 €

Summe

1.791.766 € 6.739.819 € 9.704.976 € 15.097.199 €

191


Zusätzlich zu den Stromeinspeiseanlagen basiert das Klimaschutzkonzept auf Maßnahmen zu Energieeinsparungen und Energieeffizienz. Diese werden durch Öffentlichkeitsarbeit und Beratung stark forciert. Auch sie haben einen deutlichen Effekt auf die regionale Wertschöpfung. Da jedoch die Bandbreite der möglichen Maßnahmen sehr breitgefächert ist, können Investitionen nur schwer beziffert werden. Eine Ableitung auf regionale Beschäftigungseffekte ist daher an dieser Stelle nicht möglich. Darüber hinaus kann vereinfacht für den Bereich der Wärmenutzung eine Regionalbilanz eröffnet werden. Hierbei werden die bisherigen Import-Ströme bestehend aus Öl, Gas und Kohle mit den Export-Strömen insbesondere in Form von Geldzahlungen gegenübergestellt. Abbildung 10-12 zeigt beispielhaft den Bilanzrahmen um das Biosphärenreservat Bliesgau und die bisherigen Stoff- und Geldströme.

Abbildung 10-12:

Import- und Exportströme des Biosphärenreservates in Bezug auf Energie

In den letzten Jahren wurden 919 Mio. kWh Gas und 1.130 Mio. kWh Öl in das Biosphärenreservat eingeführt. Bei einem aktuellen Gaspreis von 6,55 ct/kWh117 und einem Ölpreis von 8 ct/kWh118 fließen damit jedes Jahr ca. 150 Mio. € aus der Region. Im Jahr 2050 sind dies – unter der Annahme eines identischen Preisniveaus – im Klimaschutzszenario nur noch 3,4 Mio. € (vgl. Tabelle 10-5). Auch der Strom wird derzeit zu 90 % importiert. Eine Kilowattstunde Strom kostet ca. 20 ct. Bei einem Bedarf von 450 Mio. kWh fließen somit gegenwärtig etwa 90 Mio. € aus der Region. Nach der Installation erneuerbarer Strom-Anlagen könnte in 2050 sogar Strom exportiert werden. Damit könnten 237 Mio. € Energiekosten gespart werden und – unter der Annahme des Exports – insgesamt 44,6 Mio. € Gewinne erzielt werden.

117

Quelle: Verivox-Verbraucherpreisindex (2014), http://www.verivox.de/verbraucherpreisindex-gas/

118

Quelle: esyoil (2014), http://www.esyoil.com/heizoelpreis-entwicklung.php

192


Tabelle 10-5: Kostenvergleich der Import- / Exportströme des Biosphärenreservats im Jahr 2013 und 2050 Gas

2013 Öl

Strom

Verbrauch [Mio. kWh/a]

919

1.130

Preis [ct/kWh]

6,55 60.194.500

Kosten [€] Gesamtkosten [€]

Gas

2050 Öl

Strom

450

17

29

-223

8,00

20,00

6,55

8,00

20,00

90.400.000

90.000.000

1.113.500

2.320.000

-44.600.000

240.594.500

-41.166.500

Die Energiemengen werden damit im Jahr 2050 nicht mehr schwerpunktmäßig importiert, sondern der größte Teil stammt aus regionalen Quellen. Das Geld kann somit in der Region verbleiben. Es bildet sich ein weitgehend geschlossener Kreislauf. Abbildung 10-13 zeigt die entstehenden Kreisläufe und Zusammenhänge.

Abbildung 10-13:

Import- und Exportströme des Biosphärenreservates in Bezug auf Energie nach erfolgreicher Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen

Insgesamt zeigt sich, dass Investitionen in erneuerbare Energien, in Energieeinsparung und -effizienz die regionale Wirtschaft unterstützen und somit eine (in)direkt Wirtschaftsförderung im Biosphärenreservat erzeugen können.

193


11 Strategie für eine klimaschonende Zukunft Das Biosphärenreservat Bliesgau macht sich gemeinsam mit den beteiligten Kommunen sowie dem Landkreis auf den Weg zur Entwicklung einer „Null-Emissions-Region“! Mit der Beteiligung am BMU-Programm „Masterplan 100% Klimaschutz“ will die Region einen Beitrag zu den ambitionierten Zielen der Bundesregierung sowie des europäischen Rates leisten und die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 perspektivisch um 80 bis 95% unter das Niveau von 1990 senken. Diese Reduktionen sollen dabei nicht nur bilanziell erfolgen, sondern auch einhergehen mit einer signifikanten Minderung des Endenergieverbrauches. Das Bestreben zur Emissionsminderung steht im Einklang mit dem Nachhaltigkeitsverständnis eines UNESCO Biosphärenreservates. Gemäß Madrider Aktionsplan sowie Dresdner Erklärung verstehen sich Biosphärenreservate als Modellregionen, in denen sich neue nachhaltige Nutzungsformen und Möglichkeiten der Anpassung an sich verändernde ökologische, ökonomische und soziale Bedingungen unter Einbeziehung aller Akteure erproben lassen. Klimaschutz – z.B. durch Energieeinsparung und Effizienz - sowie die Anpassung an den Klimawandel bei gleichzeitiger Erhaltung der biologischen Vielfalt sind daher die zentralen Eckpfeiler der Zukunft. In diesem Sinne werden die damit verbundenen Maßnahmen als zentrale Bausteine der Zukunftssicherung sowie der Schaffung regionaler Werte gesehen. Zur Erreichung der Zielmarke bis 2050 wurden für das Biosphärenreservat sechs Handlungsfelder herausgearbeitet: ◊ ◊ ◊ ◊ ◊ ◊

Energieeinsparung und Energieeffizienz im Biosphärenreservat Gestaltung der Energieversorgung Verbindung von Natur- und Klimaschutz Stadt- und Raumentwicklung Gestaltung der Mobilität Transformationsmanagement und Governance

11.1 Handlungsfeld 1: Energieeinsparung und Energieeffizienz Die Gestaltung des Energiebedarfes umfasst die Verringerung des Energie(end)verbrauchs sowie die Erhöhung der Energieeffizienz und ist ein elementarer Baustein im Rahmen der Handlungsfeldanalyse zur Erreichung der Klimaschutzziele. Der aktuelle Energiebedarf im Strom-, Wärme- und Mobilitätssektor wurde im Rahmen des Masterplans entsprechend analysiert und dargestellt. Um das Klimaschutzziel für 2050 zu erreichen, erfolgte hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen eine spezifische Untersuchung der Sektoren private Haushalte, öffentliche Hand und Gewerbe/ Industrie. Die 194


Methodik und Herangehensweise wurde dabei an die einzelnen Sektoren angepasst, da jeweils unterschiedliche Energiebedarfskurven sowie unterschiedliche Einsparpotenziale zu Grunde zu legen sind. Ein effizienter Einsatz von Strom und Wärme steht dabei überall im Vordergrund. Folgende Handlungsansätze werden weiter verfolgt: I.

Private Haushalte sind über gezielte Informations-/Motivationskampagnen zu Möglichkeiten der energetischen Gebäudesanierung sowie zu sonstigen Energie-Einsparungen zu erreichen. Dabei sollte neben den Informationen zu bestehenden Einsparpotenzialen für Strom und Wärme im Haushalt und zu Investitionsförderungen im Bereich von Sanierungs-/Dämmmaßnahmen (z.B. zinsgünstige Kredite der KfW) auch auf alternative u.a. ökologische Dämmstoffe hingewiesen werden. Informationskampagne für Bürger (insb. bzgl. Sanierung, Heizungsaustausch, ökologische Dämmung und Förderung / Finanzierung) Implementierung eines einheitlichen, kontinuierlichen Förderprogramms in der Biosphäre (u.a. Energieberater, „Grüne Hausnummer“)

II.

Die Öffentliche Hand führt zur Erreichung der 2050er Ziele ein flächendeckendes Energiecontrolling im Biosphärenreservat Bliesgau ein. Ziel des Energiecontrollings ist eine kontinuierliche Überprüfung des Energiebedarfes. Interkommunales Energiecontrolling unter Federführung des SaarpfalzKreises Nach der Erhebung des IST-Zustandes und aufbauend auf dem installierten Energiecontrolling wird ein Sanierungsplan für alle öffentlichen Liegenschaften erstellt. Zuvor werden alle Liegenschaften hinsichtlich ihrer jetzigen und zukünftigen Auslastung überprüft und klassifiziert. Liegenschaften, deren Nutzung nicht weitergeführt werden soll, benötigen keine weitere Betrachtung. Alle anderen Gebäude werden in den Sanierungsplan aufgenommen, mit der Intension einer sukzessiven Sanierung und Modernisierung. Nutzungs- und Sanierungsplanung für die öffentlichen Liegenschaften auch unter Berücksichtigung möglicher interkommunaler Nutzungsmöglichkeiten zur höheren Auslastung gering genutzter Liegenschaften. Zudem werden an ausgewählten Liegenschaften Modellsanierungen durchgeführt. Dabei werden innovative Sanierungskonzepte genauso in Betracht gezogen, wie alternative Beheizungssysteme. Die getätigten Maßnahmen werden für interessierte Bürger visualisiert und hinsichtlich des Energieverbrauches vorher und nachher bilanziert. Jede der an der Konzepterstellung im Rahmen des 195


Masterplans 100% Klimaschutz beteiligten Kommune verpflichtet sich, mindestens eine als sanierungsbedürftig identifizierte Liegenschaft der öffentlichen Hand innerhalb der nächsten drei Jahre als Impulsmaßnahme zu sanieren. Mindestens eine konkrete Sanierungsmaßnahme pro beteiligter Kommune innerhalb der nächsten drei Jahre im Sinne einer Impulsmaßnahme. Ein direkter Einflussbereich zur Steuerung des Verhaltens innerhalb des Aktionsradius der Kommunalverwaltungen sind verwaltungsinterne Handlungsvorgaben (Handreichungen). Daher werden Handreichungen für die Verwaltungen erarbeitet, die klimarelevante Informationen zusammenfassen. In einigen Fällen sind es Maßnahmen zur Änderung der Beschaffungsrichtlinien, die dazu führen, dass z.B. stromsparende Geräte angeschafft werden, oder Papier aus nachhaltiger Produktion gekauft wird. In anderen Fällen kann durch gezielte Schulungen das Nutzerverhalten im Sinne der Energieeinsparung-/ effizienz optimiert werden. Erarbeitung von Handreichungen bzgl. Nutzerverhalten, Beschaffungsrichtlinie, etc. Überprüfung der Strukturen für kommunale Beschaffung, insbesondere Prüfung für Möglichkeiten der interkommunalen Beschaffung Darüber hinaus unterstützen der Biosphärenzweckverband und seine Mitglieder integrierte Beteiligungsmodelle aller aktiven Akteure in der Region sowohl zur Strom- und Wärmeerzeugung aus regenerativen Energien als auch bei Energieeffizienz- und Einsparkraftwerken. Die Struktur der Industrie bzw. des Gewerbes ist im Biosphärenreservat sehr heterogen geprägt. Daher sind Strategien für einen effizienten Umgang mit Energie in diesem Bereich stark auf den Einzelfall – im Sinne exemplarischer Energiekonzepte anzupassen. Gleichwohl sind Unternehmen starke Multiplikatoren und daher in entsprechende Netzwerkstrukturen (z.B. Unternehmensstammtische) einzubinden. Für die gesamte Region werden freiwillige und flächendeckende Zielvereinbarungen im Sinne eines gemeinsamen Klimaschutzlabels mit Gewerbe- und Industriebetrieben angestrebt. Es wird empfohlen, die Netzwerkarbeit in diesem Sinne auszubauen und durch schriftliche Absichtserklärungen der Akteure zu manifestieren. Beratung von Industrie und Gewerbe bzgl. (prozessintegrierter) Energieeinsparmaßnahmen Beratung zur Nutzung von Abwärme (betriebliches Wärmekataster) Abschließen von freiwilligen Zielvereinbarungen zur Reduktion der CO2Emissionen (Basis: gemeinsames Biosphären-Klimaschutz-Label)

196


11.2 Handlungsfeld 2: Gestaltung der Energieversorgung Neben dem Energiebedarf ist auch die Gestaltung der Energieversorgung an die Bedürfnisse der Zukunft im Sinne einer angestrebten Transformation des Energiesystems anzupassen. Dabei gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Bereichen der Strom- und Wärmeversorgung. I.

Die Stromversorgung ist deutschlandweit leitungsgebunden und wird gespeist durch Stromerzeugungsanlagen auf Basis fossiler und regenerativer Quellen. Zur Verbesserung der Klimabilanz wird der Bereich der regenerativen Erzeugungsanlagen weiter ausgebaut. Ziel ist es in der Biosphäre bis 2050 mindestens 100 % des benötigten Stroms regenerativ durch Sonnen-, Windoder Biomassenenergie zu erzeugen. Der Zubau erfolgt in enger Absprache mit den regionalen Netzbetreibern um ein flächendeckend stabiles Netz im Sinne einer bedarfsgerechten Versorgung zu garantieren. Basis für den Ausbau sind die im Rahmen der Konzeptentwicklung hergeleiteten Potenziale und Projektierungsansätze. Insbesondere sollten die Bürger der Region dabei aktiv integriert werden (sowohl im Planungs- als auch Umsetzungsprozess). Solar: PV-Anlagen auf kommunalen Gebäuden / Schallschutzwänden PV-Freiflächenanlagen auf Deponien + Konversionsflächen + entlang von Straßen- / Schienenwegen Wind: Windkraftanlagen in Konzentrationszonen Kleinwindkraftanlagen (zunächst als Prototyp) Wasser: Revitalisierung der Wasserkraft an der Limbacher Mühle Neuanlage in Kleinblittersdorf Biomasse: Sammlung, Aufbereitung + Nutzung kommunalen Grünschnitts Biomasseheiz(kraft)werk (u.a. Wintringer Hof, Bioenergiedorf Breitfurt, BBZ St. Ingbert) Kooperationsbiogasanlage + integrierte Nahwärmeversorgung Kleinstbiogasanlagen Grenzüberschreitende Kooperation mit dem Biosphärenreservat Pfälzerwald-Vosges du Nord Mittel- bis langfristig: Etablierung von Nutzungskaskaden (zunächst stoffliche Nutzung von Biomasse – Rücknahmesysteme – energetische Nutzung)

II.

Insbesondere der Bereich der Wärmeversorgung wird in der Zukunft eine große Herausforderung darstellen. Bisher werden deutschlandweit Privathaushalte, öffentliche Liegenschaften sowie Gewerbe- und Industrieunternehmen zumeist mit Einzelfeuerstätten beheizt. Dabei haben die fossilen Brennstoffe (Öl- und Gasheizung) den größten Anteil an Feuerungsanlagen der privaten Haushalte. Um die Gebäude im Biosphärenreservat Bliesgau zukunftsfähig zu

197


beheizen wird der Ausbau von Wärmenetzen für Bestandsbauten im Siedlungsbereich im Sinne einer Brückenfunktion bis zur Sanierung des gesamten Gebäudebestandes (erforderlicher Refinanzierungszeitraum 20 – 30 Jahre) angestrebt. Dazu werden in einem Gebiet mehrere Liegenschaften (Privathaushalte, öffentliche Liegenschaften und Gewerbe-/ Industriebetriebe) durch ein wasserführendes Wärmenetz miteinander verbunden. Die Wärme wird zentral erzeugt (z.B. durch ein Biomasseheizwerk) und/oder durch Abwärme aus einem Industrieprozess bzw. Umweltwärme (z.B. Abwasserwärme) bereitgestellt. Daher sollte gerade im industriellen Bereich geprüft werden, welche Unternehmen Abwärme zur Verfügung stellen können und welche Wärme für Prozesse benötigt wird. Ausbau von Wärmenetzen für Bestandsbauten in Siedlungsbereichen Informationskampagne zur Solarthermie- sowie Geothermienutzung Erstellen eines biosphärenweiten Abwärme-Katasters Mittel- bis langfristig: Prüfung der „Power-to-heat-Option“ im Rahmen der Besicherung regionaler Stromverteilnetze. Abwärmepotenziale nutzen: Wasserkraftanlage Herbitzheim Biogasanlage Maas Industrie (u.a. Firma Hager, Drahtwerk IGB Voit ) III.

Der ländliche Raum des Biosphärenreservates Bliesgau ist geprägt von landwirtschaftlichen Einzelgehöften und schwacher Besiedlung. Für derartige Strukturen ist der Anschluss an bestehende (Wärme)Netze nur bedingt möglich. Daher muss für solche Siedlungsstrukturen eine autarke Wärmeversorgung auf Basis regenerativer Energien bereitgestellt werden. Derartige Insellösungen auf Basis von Biomasse oder Solarthermie bzw. einer Kombination aus Beidem werden durchdacht und an Beispielen modelliert. Biomasse-basierte Einzelfeuerstätten werden vorzugsweise mit regionaler Biomasse versorgt. Biomasseheizwerk am Wintringer Hof

IV.

Im Kontext der saarländischen Strategie – Teilplan Biomasse – werden insbesondere Möglichkeiten zur Etablierung von Bioenergiedörfer in der Region überprüft. Unter einem Bioenergiedorf wird die (nahezu) vollständige erneuerbare Versorgung des Dorfes mit Wärme u.U. Strom auf Basis heimischer Biomasse verstanden. Dabei wird sowohl die Abwärme einer Biogasanlage als auch die gezielte Verbrennung von Biomasse zur Versorgung eingesetzt. Deutschlandweit finden sich gute und übertragbare Beispiele für solche (individuellen) Konzepte. Auch im Biosphärenreservat Bliesgau wird ein Bioenergiedorf entwickelt. Bioenergiedorf Breitfurt 198


V.

Kann für die Versorgung von Bestandsbauten auf regionale Biomasse zurückgegriffen werden, so sollte dies in Neubauten unterbleiben. Gut gedämmte Gebäude besitzen einen niedrigen Wärmebedarf und benötigen in der Wärmeverteilung niedrige Vorlauftemperaturen. Bei der Verbrennung von Biomasse entsteht jedoch hochkalorische Wärme (Temperaturen bis zu 1.300 °C), welche den Bedarf eines Neubaus um ein Vielfaches übersteigt. Die überschüssige Wärme kann nur bedingt im Haus genutzt werden. Daher bietet sich im Neubau-Segment eine Versorgung mit solarer Wärme oder Wärmepumpen an. Dieses wird über energetische Mindestvoraussetzungen für Neubaugebiete definiert und im Bebauungsplan verbindlich verankert. Energetische Mindestanforderungen an Neubauten definieren (z.B. regenerative Wärmenutzung, Energieeffizienzbau) Verankerung der Anforderungen in Bebauungsplänen (vgl. Handlungsfeld 4)

11.3 Handlungsfeld 3: Verbindung von Natur- und Klimaschutz I.

Der Ausbau an erneuerbaren Energien zur Erreichung der im Masterplan 100% Klimaschutz festgelegten Ziele kann Auswirkungen auf die vom Menschen geprägte Landschaft (Kulturlandschaft) mit sich führen. Neben den klassischen erneuerbaren Energien wie beispielsweise Wind- und solare Strahlungsenergie ist zudem der Anbau von Energiepflanzen hinsichtlich Art und Intensität zu diskutieren. Das Ziel besteht darin, das Verhältnis zwischen Klimaschutzmaßnahmen und Eingriffen in Natur und Landschaft zu harmonisieren bzw. gerade durch Klimaschutzmaßnahmen den Naturschutz und die Erhaltung des Landschaftsbildes zu unterstützen. Hierbei sind die besonderen Anforderungen des UNESCO Biosphärenreservates zu berücksichtigen (naturschutzfachliche Abwägung im Anlagengenehmigungsverfahren sowie in der planungsrechtlichen Steuerung). Chancen des Energiepflanzenanbaus für den Gewässerschutz (u.a. WRRL) Angepasste Fruchtfolgen durch Energiepflanzenanbau (u.a. Wildpflanzen) und Vermeidung von Grünlandumbruch zur Erhaltung der Biodiversität in der Region Anbau und strategische Verortung von Kurzumtriebsplantagen (KUP) mit Funktion des Biotopverbundes Güllevergärung zur Reduzierung von Treibhausgasen Kommunale Steuerungswirkung durch Ausweisung von Konzentrationszonen von EE im FNP / interkommunale Kooperationen Erhöhung der Kohlenstoffspeicherung im Ökosystem zur Reduzierung der Treibhausgase in der Atmosphäre am Beispiel von Aufforstungen (u.a. Bruchwälder/ Auen als Speicher) 199


Nutzung von Landschaftspflegematerialien (z.B. Kalkmagerrasen etc.) II.

Klimarelevante Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie an den demographischen Wandel angepasste Siedlungsentwicklungen können Auswirkungen auf den Lebensraum gebäudebewohnender Tierarten (z.B. Fledermaus, Singvögel) zeigen. Hier bieten sich kompensierende oder fördernde Maßnahmen zum Artenerhalt in bebauten Gebieten an. Erhalt und Neuschaffung von Ruhe- und Brutplätzen (Habitate) gebäudebewohnender Tierarten im Zuge von energetischen Sanierungsmaßnahmen Regionaler Anbau und Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen als Dämmstoffe in der Gebäudesanierung (u.a. Flachs, Hanf, Holzfasern) Angepasstes Lichtmanagement am Beispiel Straßenbeleuchtung (Alternative Beleuchtung; Abschalten) und Gewerbegebiete, Sportplätze im Außenbereich zur Verringerung von Lichtreizen auf nachtaktive und Fehlsteuerungen tagaktiver Tiere

11.4 Handlungsfeld 4: Stadt- und Raumentwicklung Bei dem Strategiefeld „Stadt- und Raumentwicklung“ stehen zukünftige Infrastrukturund Raumplanungsfragen sowie Fragen zur Landschaftsplanung im Mittelpunkt der Betrachtung. Die damit verbundenen Maßnahmen stehen in einem engen Zusammenhang mit den im Handlungsfeld 5 formulierten Ansätzen. I.

Der Stadtentwicklungsplan formuliert als informelles Steuerungsinstrument Entwicklungsschwerpunkte und Leitlinien für die mittel- bis langfristige informelle Planung einer Stadt. Neben der formellen Planung (Bauleitplanung), die über kommunale Satzungen (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) allgemeinverbindliches Planungsrecht vorschreibt, ist er ein wichtiges Werkzeug zur zielorientierten Steuerung der Stadtentwicklung. Demografischer Wandel und allgemeine Verstädterung hinterlassen auch im Biosphärenreservat Einflüsse. Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken und attraktive, lebenswerte Orte zu erhalten, sollte grundsätzlich auch der Rückbau von bisher vorhandenen und in Zukunft ungenutzten Siedlungsstrukturen geprüft werden. Im Zuge dieser Planungen wird vor allem die innere Verdichtung und die Beschränkung von Baumaßnahmen im Außenbereich Berücksichtigung finden. Rückbau von Siedlungsstrukturen in Verbindung mit innerer Verdichtung und Beschränkung von Baumaßnahmen im Außenbereich

II.

Das Bauplanungsrecht sollte um den Aspekt der energiesparenden Bebauung als steuernde Größe (z.B. bei Vorgaben in Baugebieten) genutzt werden. 200


Hierbei werden bei der Ausweisung von Neubaugebieten Vorgaben hinsichtlich der Nutzung erneuerbarer Energien sowie der sparsamen und effizienten Nutzung von Energie gemacht. Das deutsche Baugesetzbuch ermöglicht den Kommunen ferner in § 9 einen relativ breiten Spielraum zur Gestaltung der Neubaugebiete. Zudem werden insbesondere die vorhandenen Konversionsflächen als potenzielle Nutzflächen in die Planungen integriert werden. Dies kann u.a. mittels städtebaulichem Vertrag erfolgen (vgl. § 11 BauGB). Auf dieser Vertragsbasis können öffentliche Hand und private Investoren zusammen arbeiten. Berücksichtigung des Klimaschutzes in Bebauungsplänen Integration bzw. Reaktivierung von Konversionsflächen in Nutzflächen III.

Auch der Bereich der kommunalen Zusammenarbeit wird forciert. Sie bietet die Möglichkeit einer einheitlichen und regional abgestimmten Entwicklungsplanung für das Biosphärenreservat. Hierzu ist in einem ersten Schritt ein gemeinsamer Flächennutzungsplan für die Region vorzusehen. Auch eine die Kommunalgrenzen überschreitende Planung von Gewerbe- und Wohngebietsausweisung wird angedacht. Gemeinsame interkommunale Flächennutzungsplanung Gemeinsame Planung und Ausweisung von Gewerbe- und Wohngebieten

IV.

Darüber hinaus bietet sich das Biosphärenreservat als Gebietskulisse eines innovativen, interkommunalen „(Gebäude)Poolings“ an. Vor dem Hintergrund der z.T. sanierungsbedürftigen Gebäudestruktur in der Region, der mangelnden privaten Finanzmittel zusammen mit dem demografischen Wandel und der Landflucht gilt es Strategien für den Erhalt, die Sanierung und die Belebung des Gebäudebestandes zu entwickeln. Bei einem Gebäudepooling119 sind die Gebäude in der Hand einer gemeinsamen Stiftung oder eines regionalen Investmentfonds. Diese Stiftung erwirbt u.a. leer stehende bzw. zum Verkauf stehende Häuser; modernisiert bzw. saniert diesen bestehenden Wohnraum und vermietet ihn anschließend an Familien, Senioren oder andere. Dabei soll über das gesamte Biosphärenreservat hinweg und für alle Altersklassen ein attraktives (klimafreundliches) Wohnumfeld geschaffen werden. Der Sanierungsstau insbesondere bei den Einfamilienhäusern kann behoben werden. Der Umbau zu altersgerechten Wohnungen speziell in Nähe kommunaler Infrastruktur (Einkaufen, Arzt, Freizeitangebot) kann ausgebaut werden. Es wird angestrebt, dieses innovative Konzept in Zusammenarbeit mit der Lokalen Aktionsgruppe Biosphärenreservat Bliesgau über den Fonds „Regionale Baukultur“ zu fördern. Aufbau einer gemeinsamen Stiftung oder eines regionalen Investmentfonds

119

pooling = zusammenführen

201


Entwicklung und Aufbau eines „(Gebäude)Pooling“ V.

Die Entwicklung der Infrastruktur und der Versorgungssituation des täglichen Bedarfes steht vor der Frage, inwieweit die Strukturen zukünftig vermehrt zentralisiert oder alternativ dezentralisiert werden. Der Einzelhandel entwickelt zunehmend zentrale Strukturen in Mittelzentren, so dass die Dorf- und Stadtzentren hierdurch defizitär werden. Die Ortsteile zeigen bereits deutliche Zeichen der Unterversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs vor Ort. Auch im Rahmen der kommunalen Versorgung mit Kindergärten, Schulen und Freizeiteinrichtungen ist eine Verlagerung bzw. Zusammenlegung aufgrund des demographischen Wandels sichtbar. Diese Zentralisierung könnte im ländlichen Raum zu deutlich erhöhtem Individualverkehr führen. Abwägende Prüfung und gezielte Steuerung der Effekte von Zentralisierung (= Einsparung von Energie + Ressourcen) versus erhöhtem (individuellem) Verkehrsbedarf und gesicherter Nahmobilität internetbasierte Versorgungslösungen mit regionalen Waren und Dienstleistungen als Alternative Etablierung dezentraler Märkte (vgl. Handlungsfeld „Gestaltung der Mobilität“)

VI.

Abschließend spielt im Handlungsfeld „Stadt- und Raumentwicklung“ das Thema Erhaltung des Landschaftsbildes als prägendes Element des Biosphärenreservates Bliesgau eine Rolle. Hierin besteht eine enge Verknüpfung zum Handlungsfeld „Naturschutz und Klimaschutz“. Das Wechselspiel zwischen Offenland, Streuobstwiesen und Grünland gilt es zu erhalten und zu fördern. Durch den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen und eine Integration von Agroforstsysteme in die Region kann das besondere Gesicht der Region erhalten und die landwirtschaftlichen Strukturen an die Erfordernisse der zukünftigen Energieversorgung angepasst werden.

11.5 Handlungsfeld 5: Gestaltung der Mobilität Mobilität wird im Nachhaltigkeitsbericht der Bundesregierung als „...die Verkehrsbeweglichkeit von Menschen und Gütern unabhängig vom Verkehrsmittel und der zurückgelegten Distanz“120 definiert. Als Verkehr wird hingegen die tatsächlich durchgeführte Ortsveränderung von Menschen und Gütern bezeichnet. Aus der Wegehäufigkeit, der Verkehrsmittelwahl und der zurückgelegten Distanz resultiert das Volumen des Verkehrs (Verkehrsleistung). Dieses wirkt sich über die Flächenbeanspruchung,

120

Die Bundesregierung: Perspektiven für Deutschland. Unsere Strategie für eine nachhaltige Entwicklung. Berlin; 2002

202


den Rohstoffeinsatz, die CO2-Emissionen usw. maßgebend auf die natürlichen Lebensgrundlagen der heutigen und künftigen Generationen aus. I.

Oberstes Ziel ist es Verkehrsaufwand zu vermeiden und die (Auto-) Verkehrserzeugung zu minimieren. Um dies zu erreichen ist u.a. die Nahmobilität zu stärken, in dem dezentrale Marktkonzepte für die ländliche Region etabliert werden. Diese „Marktplätze“ übernehmen zudem die Funktion multimodaler Treffpunkte, an denen neben dem Austausch von Waren und Dienstleistungen auch ein sozialer Austausch stattfinden kann. Nahmobilität auf Basis einer dezentralen Grundversorgung (mit temporärer oder permanenter Versorgung über stationäre Märkte oder/und temporärer mobiler/ambulanter Versorgung (Stundenmarkt u.ä.) stärken, dezentrales Märktekonzept entwickeln) multimodale Treffpunkte im Nahbereich und Mobil(itäts)punkte auf Ortsteilebene funktionsfähige Verkehrsinfrastruktur und bedarfsgerechte Netzstruktur mit intermodalen Schnittstellen zwischen Nah- und Regionalbereich für Fußgänger und Radfahrer auf Ortsteilebene (Null-Emissions-Mobilität, active mobility)

II.

Der nicht vermeidbare Verkehr wird klimafreundlich durchgeführt und gestaltet. Umsteigen auf Bus und Bahn muss attraktiver gemacht werden, auch die Nutzung von Fuß und Rad gilt es zu stärken, auch in Form einer intermodalen Mobilität. Insgesamt wird eine Veränderung der Verkehrsmittelwahl und dabei vorrangig eine Verlagerung vom Auto auf den ÖPNV im Alltag und auch für Freizeitaktivitäten angestrebt. Mobilitätsverbund (offenes Systemangebot mit Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV sowie sonstigen intermodalen Verkehrsalternativen wie CarSharing, Mitfahrangebot u.ä.) Kombi-Produkte für integrierten Personen- und Warentransport Flexibilisierung des ÖPNV und zielgruppenspezifische Fahrt-, Tarif- und Serviceangebote Qualitätsvorgaben für die ÖPNV-Erschließung von Wohn-, Einkaufs-, Freizeit- und Gewerbebereichen und Arbeitsplatzkonzentrationen Qualitätsstandards für unterschiedliche Haltestellentypen und eingesetzte Verkehrsmittel

III.

Für den noch verbleibenden Autoverkehr (nicht vermeidbar und nicht verlagerbar) wird eine Entkarbonisierung und effiziente Nutzung des Kraftstoffs im Straßenverkehr unterstützt. Dabei werden innovative Antriebssysteme gefördert und zielgruppenspezifische Mobilitätsangebote entwickelt.

203


Innovative / Alternative Antriebssysteme (u.a. E-Mobilität, Biokraftstoffe der 2. Generation) zielgruppenspezifische Elektromobilitätsangebote Verkehrsmanagement und Verkehrslenkung, Temporeduzierung betriebliches und kommunales Mobilitätsmanagement IV.

Eine nachhaltige Mobilitätskultur (neue, weniger autoaffine Mobilitätsangebote fördern) bildet die Klammer dieser Mobilitätsentwicklungsziele. Durch umfangreiche Informationskampagnen und praktische Umsetzungsbeispiele wird der Weg zur nachhaltigen Mobilität forciert. Dabei wird neben dem Aufbau eines Informations- und Kompetenzzentrum für Nachhaltige Mobilität auch ein betriebliches und kommunales Mobilitätsnetzwerk etabliert. Informations- und Kompetenzzentrum Nachhaltige Mobilität, Mobilitätsberatung institutionalisieren bzw. ausbauen Mobilitätsservicepunkte (gekoppelt mit Treffpunkten der Ortsteile vgl. Nahmobilität) Begleitmobilität von Kindern & Senioren, Lotsen, Paten Mobilitätsbildung u.a. in Schulen, Mobilitätsschulung von Ungeübten multimodale Fahrgastinformation, E-Ticketing emotionale Anreize schaffen, Image sanfter Verkehrsmittel steigern Elektronischer Informationspool und Netzwerk-Mobilitätsbörse interkommunale Informationsrunden und Kooperationen auf Kommunalebene und zwischen Kommunen und Land

11.6 Handlungsfeld 6: Transformationsmanagement und Governance Unter „Governance“ versteht man Strukturen politisch-gesellschaftlicher Einheiten (Staat, Verwaltung, Kommune) bzw. auch privater oder öffentlicher Organisationen im Kontext ihrer internen Organisation, Steuerung und Regelung. Es wird unterschieden in die Bereiche Prozessmanagement, Administration und Kommunikation. I.

Im Bereich des Prozessmanagements wird eine interkommunale Arbeitsgruppe gemeinsam mit dem Klimaschutzmanager die Aktivitäten der Region abstimmen, neue Ideen entwickeln sowie Ziele formulieren und (Teil)Ergebnisse kontrollieren. Hierzu ist es erforderlich bei allen Mitgliedern des Biosphärenzweckverbandes (Kommunen, Landkreis, Land) einen festen Ansprechpartner zu definieren, der sich für die Gesamtentwicklung verantwortlich fühlt und aktiv an der Gestaltung des Prozesses mitwirkt. Fester Ansprechpartner für das Thema „Masterplan“ in den Kommunen, im Landkreis und auf Landesebene Etablierung einer Arbeitsgruppe aus Kommunen, Landkreis und Landesregierung zusammen mit dem Klimaschutzmanager (Verstetigung des Klimaschutzrates und formelle Einbindung in Entscheidungsabläufe) 204


II.

Die Administration bzw. die Öffentliche Verwaltung muss das Themenfeld „Klimaschutz“ stärker in den einzelnen Fachresorts integrieren. Daher wird das Thema im Rahmen einer „Stabstelle Klimaschutz“ verpflichtend bei allen organisatorischen Entscheidungen eingebunden. In Form eines Organigramms wird dies nachweislich verankert und in das Entscheidungsmanagement integriert. Feste Integration des Klimaschutzes in Entscheidungsmanagement (auf Kommunal-, Kreis- und Landesebene) Nachweisliche Verankerung im Organigramm

III.

Auch im Bereich der Planungsinstrumente werden Genehmigungen und Abläufe so optimiert, dass der Klimaschutz eine signifikante Stellung im Rahmen der Entscheidungsfindung einnimmt. Vergaberechtliche Möglichkeiten für mehr Klimaschutz in der Region werden vollumfänglich ausgeschöpft. Auch eine aktive, finanzielle Beteiligung der Kommune, des Zweckverbandes, des Landkreises und des Landes bei Projekten wird geprüft und verstärkt forciert. Ferner ist über Förderinstrumente und Finanzierungsmöglichkeiten aller Ebenen zu informieren, so dass diese auch verstärkt in Anspruch genommen werden können. Planungsinstrumente (Genehmigung + Administration) klimafreundlich gestalten Vergaberechtliche Möglichkeiten hinsichtlich Klimaschonung nutzen aktive, finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten der Kommune, des Zweckverband, des Landkreis und des Land unterstützen Förderinstrumente und Finanzierungsmöglichkeiten darstellen

IV.

Es soll ein Controlling bis hin zur Zertifizierung – nicht nur im Bereich Energie (vgl. Handlungsfeld 1) – sondern auch im Bereich der allgemeinen Verwaltung eingeführt werden. Die Administration setzt sich zum Ziel, sich nach EMAS zertifizieren zu lassen. EMAS ist die Kurzbezeichnung für Eco- Management and Audit Scheme, auch bekannt als EU-Öko-Audit. EMAS wurde von der Europäischen Union entwickelt und ist ein Gemeinschaftssystem aus Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung für Organisationen, die ihre Umweltleistung verbessern wollen. Zertifiziert werden können Unternehmen, Dienstleister, Verwaltungen etc., aber auch andere Arten von Organisation, einschließlich überstaatlicher Organisationen. Etablierung von EncoBB als Grundlagenstruktur Zertifizierung der Kommunen u.a. nach EMAS

V.

Der Bereich Kommunikation spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Strategie und Erreichung der Ziele des Masterplans 100% Klimaschutz. Daher 205


wird dieser Punkt separat im Rahmen der Erarbeitung des Rahmenkonzepts für das Biosphärenreservat Bliesgau in Workshops gemeinsam mit der Bevölkerung erarbeitet. Vollständige Ausarbeitung eines Kommunikationskonzeptes in Abstimmung mit der Erstellung des Rahmenkonzepts für das Biosphärenreservat

206


12 Zusammenfassung Das UNESCO-Programm ‚Man and Biosphere (MAB)‘ hat unter anderem im Rahmen des „Madrider Aktionsplans“ vom April 2008 und der „Dresdner Erklärung zu Biosphärenreservaten und Klimawandel“ vom 28. Juni 2011 einen Schwerpunkt im Bereich der Begrenzung bzw. Abwendung der Effekte des Klimawandels gesetzt. Diese Erklärungen sehen dabei den Klimaschutz als eine der zentralen ökologischen Herausforderungen der Gegenwart, der sich in erster Linie die Biosphärenreservate als Modellund Bildungsregion für eine nachhaltige Entwicklung, stellen sollten. Wichtige Aktionsbereiche werden in diesem Zusammenhang in der nachhaltigen Landnutzung, dem umweltverträglichen und ressourcenschonenden Wirtschaften, der langfristigen Sicherung von Ökosystemdienstleistungen, der Energieeffizienz und dem Einsatz erneuerbarer Energien gesehen. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund hat auch das Biosphärenreservat Bliesgau den Klimaschutz in den Fokus genommen. Im Hinblick auf einen angestrebten Wandel hin zu einer Null-Emissions-Region sollen dabei bis 2050 die regionalen Treibhausgasemissionen gegenüber dem Basisjahr 1990 um 95 % reduziert werden. Hinsichtlich der Vielfalt möglicher Maßnahmen zur Zielerreichung steht – auch unter Berücksichtigung der identifizierten Ausgangssituation - die nachhaltige Bereitstellung und Nutzung von Energie im Einklang mit den (naturschutzfachlichen) Anforderungen eines Biosphärenreservates im Vordergrund. Zentrale Bausteine des Master-Plans auf dem facettenreichen Weg bis 2050 beziehen sich daher darauf, insbesondere die regional verfügbaren Energiepotenziale zu nutzen, die Einrichtung entsprechender Anlagenkapazitäten – auch im Diskurs unterschiedlicher Interessenlagen – im Kontext der Ansprüche eines Biosphärenreservates zu harmonisieren und vor allem die (Energie)Nachfrage und das Angebot optimal aufeinander abzustimmen. Insbesondere erneuerbare, dezentrale und vor allem regionale Energie-Systeme bieten dabei in einem partizipativen Prozess unter Einbindung der regionalen Akteure beste Chancen. Im Rahmen des BMUB-Förderprogrammes „Masterplan 100% Klimaschutz“ wurde in einem Zeitraum von 18 Monaten auf der oben skizzierten Basis durch ein Projektkonsortium, bestehend aus IZES gGmbH, Saar-Lor-Lux Umweltzentrum GmbH und ATP Axel Thös PLANUNG, in Kooperation mit dem regionalen Klimaschutzmanager ein Fahrplan für eine klimafreundliche Zukunft entwickelt. Die wesentlichen Punkte des Fahrplans werden unter Berücksichtigung der identifizierten Handlungsfelder in einer groben und stark zusammenfassenden Form im Folgenden dargestellt.

207


Ausgangssituation Im Biosphärenreservat Bliesgau leben derzeit in etwa 102.500 Einwohner, die unter zusätzlicher Berücksichtigung von Gewerbe, Industrie und öffentlichen Einrichtungen, jährlich rund 500 Mio. kWh Strom und 2.200 Mio. kWh Wärme verbrauchen. Der Verkehr schlägt mit weiteren 600 Mio. kWh zu Buche. Diese Verbräuche verursachen aktuell CO2-Emissionen in der Größenordnung von 845.000 t pro Jahr121. Der Anteil der erneuerbaren Energien ist bisher – auch im Vergleich zur bundesweiten Situation122 noch gering. Gemäß der vorliegenden Datenbestände werden bislang lediglich 9,5 % des Stroms und 3,0 % der Wärme aus erneuerbaren Quellen bereitgestellt. Für den hinsichtlich der Zielerreichung relevanten Bezugszeitraum 1990 lassen sich CO2-Emissionen in einer Größenordnung von ca. 1.000.000 t abschätzen. Ziele Um die gesteckten Ziele bis 2050 zu erreichen, bedarf es – im Sinne zentraler Entwicklungspfade - einer konsequenten Reduktion des Energieverbrauchs und einer deutlichen Steigerung der erneuerbaren Energiebereitstellung. Diese Verantwortung erstreckt sich über alle Lebensbereiche und alle Sektoren. Dabei kommt den Kommunen und hier insbesondere der Einrichtung des Biosphärenzweckverbands, dem Saarpfalz-Kreis und dem Land als öffentliche Akteure eine besondere Vorreiter- und Multiplikatorenrolle zu. Gemeinsam müssen sie gegenüber Bürgern, Industrie und Gewerbe praktischen Klimaschutz vorleben und Möglichkeiten zur Umsetzung aufzeigen. Im Biosphärenreservat Bliesgau wurden als Ergebnis der Diskussionen mit den regionalen Akteuren, dem Klimaschutzmanager und dem installierten Klimaschutzrat123 zur Zielerreichung die folgenden sechs Handlungsfelder mit den entsprechenden thematischen Schwerpunkten definiert: 1. 2. 3. 4. 5. 6.

Energieeinsparung und Energieeffizienz Gestaltung der Energieversorgung Verbindung von Natur- und Klimaschutz Stadt- und Raumentwicklung Nachhaltige Mobilität Governance

Die damit verbundenen Ansätze und Empfehlungen werden nachfolgend erläutert.

121 122

D.h. eine Pro-Kopf-Produktion von 8,3 Tonnen CO2 pro Jahr. In Deutschland sind es 10 t CO2 pro Kopf und Jahr. 2012: Strom 23,6 %; Wärme 10,0 %

123 Mitglieder des Klimaschutzrates: Bauernverband Saar, Biosphärenzweckverband Bliesgau, BUND, Forschungsforum des Biosphärenreservates Bliesgau, Gemeinde Gersheim, Kirkel, Kleinblittersdorf, Mandelbachtal, Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Mobilitätszentrale St. Ingbert, NABU Saarland e.V., Raiffeisen Bürger-Energiegenossenschaft Bliesgau eG, Saarforst Landesbetrieb, Saarpfalz-Kreis, Saarpfalz-Touristik, Stadt Blieskastel, Homburg, St. Ingbert, Stadtwerke St. Ingbert, Standortentwicklungsgesellschaft Saarpfalz mbH, Regionalgruppe St. Ingbert und Biosphäre Bliesgau, Verein "Bürger für erneuerbare Energien in der Biosphärenregion Bliesgau", Verkehrsclub Deutschland, Wirtschaftsförderungsgesellschaft Saarpfalz mbH

208


Handlungsfeld 1: Energieeinsparung und -effizienz Das Biosphärenreservat Bliesgau zeichnet sich, als eines der wenigen Biosphärenreservate, durch eine stark verdichtete Besiedlungsstruktur aus. In der Region sind 35.450 Wohngebäude vorhanden. Die durchschnittliche Wohnfläche liegt bei 64 m² pro Einwohner124. Dabei handelt es sich vorwiegend um einen veralteten Gebäudebestand. Zwei Drittel der Häuser wurden vor 1978, d. h. vor der ersten Wärmeschutzverordnung, erbaut und entsprechen damit nicht mehr den aktuell geltenden Anforderungen an Gebäude. Hinzu kommt, dass die generelle Sanierungsrate sehr gering ist und bereits getätigte Sanierungen meist nur „nach Bedarf“ und ohne Gesamtkonzept erfolgten. Auch ist – mit steigender Tendenz - immer mehr Gebäude-Leerstand, selbst in zentralen Ortslagen, zu verzeichnen. Insgesamt werden 56 % der gesamten Wärmeverbräuche und 38 % des Strombedarfs durch private Haushalte verursacht. Durch gezielte Sanierungsmaßnahmen und Austausch von Elektrogeräten, Pumpen bzw. Heizungsanlagen, bestehen gerade im privaten Haushaltssektor hohe Energieeffizienz- und einsparpotenziale. Im Projekt „Unser Dorf – Fit für die Zukunft“ in dem der Biosphäre zugehörigen Ortsteil Bliesdalheim (Gersheim) zeigt die Schlussevaluation, dass sich vor allem die hohen Investitionskosten und das Alter der Hauseigentümer („lohnt sich das noch?“) hemmend auf (notwendige) Sanierungsmaßnahmen auswirken. Auch bei den 1.293 gemeldeten Betriebe der Handwerkskammer, sowie den 2.460 Betrieben der Industrie- und Handelskammer bestehen hohe Einspar- und Effizienzpotenziale. Industrie und Gewerbe sind für 59 % der Strombedarfe und 41 % der Wärmeverbräuche in der Region verantwortlich. Gerade im Bereich der Abwärmenutzung und der Optimierung der Querschnittstechnologien (wie Pumpen, Druckluftanlagen, Beleuchtung) kann dieser Sektor aktiv zum Klimaschutz beitragen. Jedoch werden diese Einspar- und Effizienzpotenziale vielfach (trotz vorhandener) Investitionsmittel nur unzureichend genutzt. Hintergrund sind häufig zu hohe Anforderungen an die Finanzierbarkeit/Amortisationszeiträume, die zumeist geringe Bedeutung der Energiekosten im Vergleich zu den übrigen Kosten eines Unternehmens und vor allem Informationsdefizite. Die öffentliche Hand spielt hingegen, von den reinen Verbrauchswerten betrachtet, eine untergeordnete Rolle. Lediglich 3 % der Wärme und 3% des Stroms gehen auf das Konto der Verbräuche öffentlicher Einrichtungen. Jedoch kommt gerade den Kommunen, dem Saarpfalz-Kreis und auch dem Land eine Vorbildfunktion zu, veraltete Anlagentechnik auszutauschen und schlechte Gebäudequalitäten aufzubessern.

124

Der deutsche Durchschnitt liegt bei 45 m² pro Einwohner.

209


„Energie effizient nutzen“ stellt in allen drei Sektoren das Leitthema dar. Nachfrage und Angebot optimal aufeinander abzustimmen, funktioniert dabei am Besten in (kleinen) überschaubaren Verbundsystemen. Zu diesem Zweck wurden z.B. mittels eines Wärmekatasters Eignungsgebiete für die Nahwärmenutzung in der Region ermittelt. Folgende Räume wurden dabei identifiziert: Tabelle 12-1: Eignungsgebiete zur Nahwärmenutzung im Biosphärenreservat Bliesgau Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

Eignungsgebiet Altstadt & Gewerbegebiet Drahtwerk Nord Ortskern Kirkel Gewerbegebiet Ortskern Limbach Niederwürzbach Ortskern Blieskastel Altstadt Gewerbegebiet Auf Scharlen Webenheim Ortskern Blickweiler Ortskern Breitfurt Gersheim Bliesransbach Kleinblittersdorf

Kommune St. Ingbert Kirkel Kirkel Kirkel Blieskastel Blieskastel Blieskastel Blieskastel Blieskastel Blieskastel Gersheim Kleinblittersdorf Kleinblittersdorf

Empfehlungen: Private Haushalte: Energieeinsparung und Energieeffizienz im Biosphärenreservat voranzutreiben ist ein zentraler Baustein zu Erreichung der Klimaschutzziele. Dazu werden gezielte Informationskampagnen125 für Bürger (bezüglich Sanierung, Heizungsaustausch, ökologische Dämmung und Finanzierung/Förderung) durchgeführt und durch (kommunale/regionale) Förder- bzw. Motivationsprogramme (Implementierung der „Grünen Hausnummer“) abgerundet. Ziel ist es, jedes Jahr in etwa 1.100 Häuser zu sanieren und damit die Sanierungsrate konsequent auf 3 - 3,5 % pro Jahr zu steigern. Nach 30 Jahren sollten alle Häuser der Region einmal energetisch saniert worden sein. Industrie und Gewerbe: Auch im Bereich der Industrie und des Gewerbes bildet der Mangel an (Fach)Informationen häufig den Grund für schleppende Klimaschutzbemühungen. Durch spezielle Beratungsangebote (u.a. durch die aktuelle Kampagne der Bundesregierung „Mittelstandsinitiative Energiewende“) und das Abschließen von freiwilligen Zielvereinbarungen mit dem Biosphärenzweckverband können Unternehmen für die Reduktion von CO2-Emissionen sensibilisiert werden. Zentraler Baustein der Beratungsarbeit stellt dabei die Nutzung und In-Wert-Setzung von Abwärmepotenzialen dar.

125

Idealerweise in Kooperation mit dem regionalen Handwerk

210


Öffentliche Hand: Im Bereich der kommunalen Gebäude, deren Nutzung stark von der stagnierenden bzw. zurückgehenden Bevölkerung abhängig ist (wie z.B. Schulen, Sportanlagen, etc.), müssen frühzeitig Konzepte entwickelt werden, wie die gewohnten Strukturen für die Bürger überwiegend aufrechterhalten werden können. In diesem Zusammenhang sind auch interkommunale Kooperationen im Sinne gemeinsamer Standortentwicklungen im Hinblick auf eine intensivere und somit energetisch sinnvollere Nutzung der jeweiligen Einrichtungen von Belang. Eine weitere Maßnahme mit hoher Priorität, ist vor diesem Hintergrund der Aufbau und die Weiterführung eines zentralen Energiecontrollings/Energiemanagementsystems für alle öffentlichen Gebäude - möglichst übergreifend über alle Kommunen im Biosphärenreservat. Das gerade im Entstehen befindliche Energiecontrolling des Saarpfalz-Kreises und der Stadt Homburg könnte dabei als Grundlage auch für die anderen Kommunen dienen. Darüber hinaus werden an ausgewählten Liegenschaften Modellsanierungen durchgeführt. Dabei werden innovative Sanierungskonzepte genauso in Betracht gezogen, wie alternative Beheizungssysteme. Auch die vorhandenen Beschaffungsrichtlinien werden unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes überarbeitet. Handlungsfeld 2: Gestaltung der Energieversorgung Neben der Reduktion des Energiebedarfs ist auch die Energieversorgung an die Bedürfnisse der Zukunft im Sinne einer angestrebten Transformation des Energiesystems anzupassen. Die erneuerbaren Energien können in diesem Bereich ihre Vorteile ausspielen und entscheidend zur Einsparung von CO2-Emissionen beitragen. Den zonenspezifischen Anforderungen eines Biosphärenreservates ist hier in besonderer Weise in konstruktiver Weise Rechnung zu tragen. Das Biosphärenreservat Bliesgau weist für den Ausbau der erneuerbaren Energien signifikante freie Potenziale für die Bereiche Wind, Wasser, Solar, Biomasse und Geothermie auf. Im Einzelnen können diese wie folgt spezifiziert werden: Das Thema Windkraftnutzung wird kontrovers diskutiert und befindet sich daher in vielen Gemeinden noch in der Abstimmung. Die Potenzialstudie im Auftrag des Landes aus dem Jahr 2011 wies diesbezüglich noch 3.500 – 4.200 ha an geeigneten Windkraftstandorten aus. Unter Berücksichtigung der Belange der Flughäfen SaarbrückenEnsheim und Zweibrücken sowie des Naturschutzes (insbesondere des Vogelschutzes) sind die noch geeigneten Flächenpotenziale auf etwa 1.000 ha zu reduzieren. In den aktuellen Findungs- und Entscheidungsprozessen innerhalb der Gemeinden werden jedoch deutlich geringere Flächenansätze diskutiert. Dies hat einerseits wirtschaftliche, aber auch viele soziale Gründe. Eine gültige Ausweisung für Vorranggebiete der Windkraftnutzung wird noch in diesem Jahr erwartet. Ferner können Kleinwindenergieanlagen (KWEAs) innerhalb der Stadt- und Ortsgebiete sowie zur Inselversorgung von Außengehöften etabliert werden. 211


Die Windkraftnutzung kann, bei Ausnutzung der grundsätzlich geeigneten Flächen, einen Beitrag von 100 GWh Strom pro Jahr leisten. Die Nutzung der Sonne bietet umfangreiche Potenziale. Auf den Gebäuden im Biosphärenreservat sind bereits 14.670 m² Solarkollektoren zur Wärmeerzeugung und in etwa 40.000 kWp an Photovoltaik-Leistung installiert. Bei einem konsequenten Zubau auf den Dächern der Region könnte die Sonne einen Beitrag im Bereich von 300 GWh Strom sowie in etwa 100 GWh Wärme pro Jahr leisten. Zudem stehen alte Deponieund Konversionsflächen für Großanlagen für eine Nutzung offen. Zwei gute Beispiele wurden hierzu bereits auf der Deponie in Mandelbachtal-Ormesheim (1,5 MWp) und im alten Kalkbergwerk in Gersheim (1,85 MWp) in Betrieb genommen. 14 weitere, im Rahmen der Untersuchung identifizierte Standorte sollten ebenfalls auf eine mögliche Nutzung hin geprüft werden. Abschließend stehen auch – jedoch in sehr geringem Umfang - Flächen entlang von Schienen und Straßen sowie sonstige ungenutzte Flächen zur Verfügung. Hier muss jedoch im Einzelfall mit Flächeneigentümer, Landwirtschaft, Naturschutz und weiteren regionalen Akteuren entschieden werden. Neben Wind und Sonne spielt im Biosphärenreservat Bliesgau die Wasserkraft eine bedeutende Rolle. In sechs Wasserkraftanlagen entlang der Blies, der Bickenalb und des Mandelbachs sind 1.112 kW Leistung zur Stromproduktion installiert. Diese liefern etwa 5.000 MWh Strom pro Jahr. Damit können 1.200 Haushalte126 das ganze Jahr mit elektrischer Energie versorgt werden. Ferner bestehen Überlegungen die Revitalisierung bzw. Neuinstallation von zwei weiteren Anlagen entlang der Saar in Kleinblittersdorf und der Blies in Kirkel in Angriff zu nehmen. Auch die oberflächennahe Geothermie kann einen Beitrag zur Wärmeproduktion bzw. zur Versorgung der Haushalte beitragen. Da es sich bei dieserart Anlagen im Wesentlichen um stromgetriebene Heizungen handelt, sollten ihr Einsatz forciert werden, wenn der Strom vorwiegend aus erneuerbaren Energiequellen bereitgestellt werden kann. Daneben ist in der ländlichen Region des Bliesgaus das Thema Biomassenutzung allgegenwärtig. Land- und Forstwirtschaft prägen das tägliche Leben und somit auch die Landschaft. Es werden Erzeugnisse angebaut und produziert, zudem entstehen biogene Rest- und Abfallstoffe. Auf den rund 8.000 ha bewirtschafteten Grünland fallen z.B. in etwa 32.200 t TS Gras pro Jahr an. Dieses wird überschlägig zu 90 % als Futter an die 10.000 Großvieheinheiten der Region genutzt. Dieses Vieh produziert in etwa 45.000 t FM Flüssigmist und 13.000 t FM Festmist. Beides kann energetisch verwertet werden und damit einen Beitrag zum Klimaschutz im Agrarsektor leisten. Die Landwirtschaft des Bliesgaus bewirtschaftet ferner derzeit etwa 6.000 ha Ackerland. Auf Teilen dieser Fläche können Energiepflanzen wie GPS (Ganzpflanzensilage), Raps,

126

à 4-Personen; Strombedarf 4.150 kWh/a

212


Mais oder auch Hölzer (KUP – Kurzumtriebsplantagen) angebaut werden. Durch entsprechende Anbaumischungen und Fruchtfolgen lässt sich hier zudem ein Beitrag zur Biodiversität und zum Gewässerschutz127 leisten. Neben der Landwirtschaft spielt auch der Wald, insbesondere der Laubwald, eine große Rolle. 9.000 ha werden derzeit bewirtschaftet. Diese bieten ein Potenzial von ca. 33.000 m³ Energieholz. Große Teile dieser Holzmenge werden schon in Form von Scheitholz und Hackschnitzeln in Einzelraumfeuerungen bzw. Zentralheizungen in der Region verwendet. Schlussendlich fällt auch im innerörtlichen Bereich Biomasse an. U.a. werden kommunale Park- und Grünanlagen, entlang von Straßen und private Gärten ganzjährig gepflegt und Biomassematerial „geerntet“. Diese Materialien bestehen sowohl aus holzigen als auch aus gras- und krautartigen Bestandteilen und werden vielfach auf Grünschnittplätzen gesammelt. Im Biosphärenreservat Bliesgau werden jährlich in etwa 12.000 t auf diesem Wege „verwertet“. 20% davon werden bereits energetisch genutzt, 80% werden kompostiert. Insgesamt könnte die Biomasse 35 GWh Strom sowie 85 GWh Wärme pro Jahr bereitstellen.

Abbildung 12-1:

Darstellung der Potenziale nach Sektoren für den Strom- und Wärmebereich

Empfehlungen: Die im Sinne einer Zukunftssicherung erforderliche Umsetzung der Energiewende bedingt eine Transformation des bisherigen Energiesystems – sowohl im Strom- als auch

127

Verweis: Handbuch: Gewässerschonende und standortangepasste Fruchtfolgen und Anbauverfahren zur Nutzung in Biogasanlagen für die Region Ill-Theel, IZES et al., 2012

213


im Wärmebereich. Dabei stehen im Zentrum des neuen elektrischen Energiesystems die fluktuierenden erneuerbaren Energien, Sonne und Wind. Beide Energieträger stehen als Primärenergie „kostenfrei“, „dauerhaft“ und reichlich von Natur aus zur Verfügung. Jedoch stellen Sonne und Wind keine zuverlässigen, konstanten Energiequellen dar. Sie treten vielmehr fluktuierend auf, so dass die Stromerträge nur bedingt vorhersehbar sind. Als unabdingbare Basis und Pfeiler eines transformierten Energiesystems garantieren sie jedoch – auch für die Zukunft – eine CO2-neutrale, kostengünstige Stromproduktion. Dabei sorgen temporär z.B. die Wasserkraft und die elektrische Energie aus Biomasse für die Stabilisierung des Systems. In Zeiten von Wind- und Sonnenflauten kann insbesondere die speicherbare Biomasse durch die Erbringung entsprechender Systemdienstleistungen (sog. Regelenergie) das Stromsystem aufrechterhalten. Folglich bedarf ein stabiles, erneuerbares Energiesystem eines ausgeglichenen Mix aller Energieformen. Sonne und Wind bilden dabei die Basis, Wasser und Biomasse wirken ausgleichend. Eine bilanziell nahezu autarke Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien kann auch im Biosphärenreservat Bliesgau dargestellt werden. Hierzu bedarf es des konstanten Ausbaus der Wind- und Solarenergie sowie der flexiblen Energie aus Biomasse. Im Rahmen partizipativer Prozesse besteht hier durchaus die Möglichkeit, die sensiblen Anforderungen eines Biosphärenreservates - und hier insbesondere die des Naturschutzes - mit denen einer regionalen Transformation des Energiesystems in Einklang zu bringen. Die in der obigen Abbildung ausgewiesenen Windkraftpotenziale sind vor diesem Hintergrund eine eher konservative Einschätzung und können ggf. im Rahmen eines weitergehenden Diskurses nach oben korrigiert werden Im Wärmesektor stellt sich die Situation etwas schwieriger dar. In diesem Bereich ist der Energiebedarf der Region trotz möglicher Effizienz- und Einsparmaßnahmen deutlich höher als die regenerativ verfügbaren Potenziale. Eine regenerative Wärmeversorgung kann grundsätzlich aus kurz- bis mittelfristiger Sicht auf Basis von Geothermie (Basis: regenerativer Strom), Solarthermie oder Biomasse erfolgen128. Jedoch muss hierbei in erster Linie der Bedarf deutlich gesenkt werden. Die noch benötigte Energie kann – insbesondere im noch nicht sanierten Gebäudebestand - u.a. aus der noch nicht genutzten Biomasse bereitgestellt werden. Biomasse eignet sich sehr gut zur Versorgung von Wärmenetzen. So kann sie beispielsweise in den oben ausgewiesenen Eignungsgebieten zur Nahwärmenutzung beim Ausbau von Wärmenetzen Verwendung finden (vgl. Tabelle 12-1). Ideen für eine Umsetzung sind u.a. Insellösungen für Einzelgehöfte wie der Wintringer Hof oder die Versorgung von Bioenergiedörfern wie beispielsweise Blieskastel, Breitfurt. Solarthermie kann nahezu auf jedem Haus die Versorgung mit Warmwasser sicherstellen. Grundsätzlich ist jedoch eine Umset-

128

Langfristig kommen bei deutlichen Überschüssen an erneuerbarem Strom die Aspekte „power to heat“ und „power to gas“ hinzu.

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zung mit Heizungsunterstützung anzustreben. Als dritte Energiequelle kann die Umweltwärme z.B. auf der Grundlage von Ab(wasser)wärme oder auch durch (oberflächennahe) Geothermie einen Beitrag zur Versorgung insbesondere von Niedrigenergiehäusern (Neubau, sanierter Bestand) leisten. Handlungsfeld 3: Verbindung Natur- und Klimaschutz Das Ziel des Handlungsfelds besteht darin, das Verhältnis zwischen Klimaschutzmaßnahmen und Eingriffen in Natur und Landschaft zu harmonisieren bzw. gerade durch Klimaschutzmaßnahmen den Naturschutz und die Erhaltung des Landschaftsbildes zu unterstützen. Dabei werden nicht nur Projekte in der Kulturlandschaft adressiert, auch die Stadt kann ihren Beitrag für aktiven Naturschutz im Kontext des Klimaschutzes leisten. Als beispielgebende Projekte sind dabei die nachhaltige Berücksichtigung von Schutzflächen, der Anbau von Energiepflanzen u.a. als Trittsteinbiotope für Tiere, die Vergärung von Gülle zur Reduktion von Treibhausgasemissionen sowie die Renaturierung von Auewäldern u.a. zur Steigerung der C-Sequestrierung angedacht. In der Stadt sind Habitate gebäudebewohnender Tierarten im Rahmen entsprechender Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung zu schützen bzw. ausbauen, ökologische Baustoffe aus nachwachsenden Rohstoffen einzusetzen und ein nachhaltiges Lichtmanagement durch zielgerichtetes Ausschalten von Lichtreizen voranzutreiben. Handlungsfeld 4: Stadt- und Raumentwicklung Bei der Stadt- und Raumentwicklung stehen zukünftige Infrastruktur- und Raumplanungsfragen sowie Fragen zur Landschaftsplanung im Mittelpunkt der Betrachtung. Zwei wesentliche Eckpunkte dieses Handlungsfeldes sind das angepasste Siedlungsmanagement sowie die integrierte Flächennutzungsplanung. Der Stadtentwicklungsplan formuliert als informelles Steuerungsinstrument Entwicklungsschwerpunkte und Leitlinien für die mittel- bis langfristige informelle Planung einer Kommune. Neben der formellen Planung (Bauleitplanung), die über kommunale Satzungen (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) allgemeinverbindliches Planungsrecht vorschreibt, ist er ein wichtiges Werkzeug zur zielorientierten Steuerung der Stadtentwicklung. Im Zuge dieser Planungen wird vor allem die innere Verdichtung und die Beschränkung von Baumaßnahmen im Außenbereich Berücksichtigung finden. Außerdem werden energetische Mindeststandards für (Neu)Bau- und Gewerbegebiete fixiert sowie interkommunale Kooperationen hinsichtlich der effizienten Flächenentwicklung angestrebt. Der demografische Wandel und die allgemeine Verstädterung hinterlassen auch im Biosphärenreservat Spuren. Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken und attraktive, lebenswerte Orte zu erhalten, sollte grundsätzlich auch der Rückbau von bisher vorhandenen und in Zukunft ungenutzten Siedlungsstrukturen geprüft werden.

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Im Bereich des integrierten Flächenmanagements steht vor allem die interkommunale Flächennutzungsplanung im Vordergrund. Ein abgestimmtes Vorgehen mit Konversionsflächen und zur Ausweisung von Vorranggebieten ist diesbezüglich erforderlich. Bei einer evtl. Zentralisierung von Versorgungsstrukturen als Konsequenz dieses Handelns muss allerdings das dadurch potenziell erhöhte Mobilitätsaufkommen gegenübergestellt werden (vgl. Handlungsfeld 1). Entsprechend muss eine eventuelle Zentralisierung öffentlicher Angebote im Rahmen der Mobilitätsstrategie Berücksichtigung finden (vgl. Handlungsfeld 5). Darüber hinaus bietet sich das Biosphärenreservat als Gebietskulisse eines innovativen, interkommunalen „(Gebäude)Poolings“ an. Vor dem Hintergrund der z.T. sanierungsbedürftigen Gebäudestruktur in der Region, der mangelnden privaten Finanzmittel zusammen mit dem demografischen Wandel und der Landflucht gilt es Strategien für den Erhalt, die Sanierung und die Belebung des Gebäudebestandes zu entwickeln. Beim „Gebäudepooling“ sind die Gebäude in der Hand einer gemeinsamen Stiftung oder eines regionalen Investmentfonds. Diese Stiftung erwirbt u.a. leer stehende bzw. zum Verkauf stehende Häuser; modernisiert bzw. saniert diesen bestehenden Wohnraum und vermietet ihn anschließend an Familien, Senioren oder andere. Dabei soll im gesamten Biosphärenreservat und für alle Altersklassen ein attraktives (klimafreundliches) Wohnumfeld geschaffen werden. Der Sanierungsstau insbesondere bei den Einfamilienhäusern kann behoben werden. Der Umbau zu altersgerechten Wohnungen speziell in Nähe kommunaler Infrastruktur (Einkaufen, Arzt, Freizeitangebot) kann ausgebaut werden. Handlungsfeld 5: Nachhaltige Mobilität Die nachhaltige Gestaltung von Mobilität und Verkehr im Biosphärenreservat Bliesgau basiert auf dem Leitbild „Mehr Mobilität mit weniger Verkehr“. Dabei werden die drei Entwicklungsbereiche Alltags-, Freizeit- und Tourismusverkehr unterschieden. Die räumliche Ausgangssituation vernachlässigt bisher die Chancen zur Entkarbonisierung des Verkehrs, begrenzt die Entwicklung der Nahmobilität und verstärkt die Bedeutung des Autoverkehrs. Eine Nahversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs ohne Auto ist derzeit nicht mehr flächendeckend gesichert. Fast 1/3 der Einwohner in der Region ist ohne Nahversorgung, rund 2/3 aller Ortsteile sind „unterversorgt“. Hinzu kommt, dass Arbeits- und Ausbildungsplätze sich im Wesentlichen auf die Städte Blieskastel, Homburg und St. Ingbert mit mittelzentraler Funktion konzentrieren. Diese Arbeitsplatzschwerpunkte sind zudem mit dem ÖPNV unzureichend erreichbar. Auch daraus resultiert eine überdurchschnittlich hohe Pkw-Dichte in der Region. Die derzeitige Grundversorgungsstruktur in den Orten des Biosphärenreservats ist autoaffin. Für viele ‚erzwungene‘ Wege stellt das bestehende ÖPNV-Angebot keine echte Mobilitätsalternative zum Auto dar. Eine qualitativ hochwertige Infrastruktur für Fußgänger und 216


Radfahrer im Zusammenhang mit dem Aufbau von multifunktionalen Treffpunkten stellen daher die Basis für einen nachhaltigen Alltagsverkehr auf Ortsteilebene dar. Um der bisherigen Entwicklung entgegenzuwirken, bedarf es eines zukunftsorientierten Mobilitätsverhaltens und einer nachhaltigen Mobilitätskultur. Diese kann beispielsweise durch eine Mobilitätsbörse für Alltags- und Freizeitaktivitäten, durch Mobilitätsberatung für Bewohner und Besucher, durch kommunales u. betriebliches Mobilitätsmanagement und durch Informationspools, Wettbewerbe, Kampagnen und Aktionen gefördert werden. Erhebliche Einsparpotenziale bei den verkehrsbedingten CO2-Emissionen ergeben sich aus der Vermeidung und Verminderung von Autoverkehrsfahrten. Dazu leistet insbesondere die Stärkung der Nahversorgung und der Nahmobilität einen wichtigen Beitrag. Im Alltags- und Freizeitverkehr sind generell erhebliche Entlastungsmöglichkeiten durch ein autoarmes Mobilitätsverhalten und eine Reduzierung der Autofahrten zu aktivieren. Hierzu gehören Maßnahmen zur Förderung der Pkw-Mitnahme und von Fahrgemeinschaften mit der daraus folgenden Erhöhung des Besetzungsgrades und/oder ein flächendeckend angelegtes kommunales und betriebliches Mobilitätsmanagement. Die Übermittlung aktivitätsbezogener multimodaler Informationen kann die Verkehrsmittelwahl zugunsten einer karbonarmen oder -freien Mobilität begünstigen. Die Nutzung moderner Kommunikationsmedien (Internet, Smartphone u.ä.) erleichtert die Entwicklung und kann diesen Trend verstärken. Das Bedienungsangebot des ÖPNV sollte flexibilisiert und individualisiert werden. Auf der Basis eines funktionsfähigen ÖPNV können ergänzende private Verkehrsangebote in ein polyvalentes und multimodales Mobilitätsangebot integriert werden. Für besondere Fahrtwünsche können Zusatzangebote (z.B. Kino- oder Theaterfahrten) und privat initiierte Mitnahmeverkehre u.ä. entwickelt werden. Für die nächtliche Rückfahrt wird eine Ergänzung des bestehenden Nachtlinienangebotes vorgeschlagen. In Kooperation mit den Freizeiteinrichtungen können spezielle ÖPNV-Ticketangebote (z.B. KombiTicket für ÖPNV-Fahrt und Eintritt oder ein FreizeitCard-Abo) weiter entwickelt werden. In einer touristisch- und freizeitgeprägten Region wie dem Biosphärenreservat Bliesgau besitzen alternative Mobilitätschancen wie z.B. die Elektromobilität mit Fahrrad und Auto ein höheres Entwicklungspotenzial. Gegenwärtig erfolgen die An- und Abreise im Tourismusverkehr überwiegend mit dem Auto. Für die Fahrten am Zielort wird das Auto dann weiter genutzt. Durch das Bewerben und Herausstellen von alternativen Mobilitätsmöglichkeiten im Zusammenspiel mit einer Förderung und Anpassung der multimodalen Angebote für die Gäste innerhalb der Region können erhebliche Entlastungs- und Vermeidungspotenziale eröffnet und das Biosphärenreservat als Vorbildregion dargestellt werden.

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Handlungsfeld 6: Goverance Unter „Governance“ versteht man Strukturen politisch-gesellschaftlicher Einheiten (Staat, Verwaltung, Gemeinde) bzw. auch privater oder öffentlicher Organisationen im Kontext ihrer internen Organisation, Steuerung und Regelung. Es wird unter-schieden in die Bereiche Management bzw. Administration und Kommunikation. Insbesondere vor dem Hintergrund der langen Laufzeit (bis 2050), ist es von besonderer Wichtigkeit den Prozess institutionell in den Kommunen, dem Landkreis und bei den beteiligten Akteuren zu verankern. Es ist daher von hoher Relevanz langfristig tragfähige Managementstrukturen zu implementieren, welche die vorhandenen kommunalen Verwaltungsstrukturen verknüpfen, Kontakte zu regionalen Netzwerken aufrecht erhalten, einen kontinuierlichen Monitoringprozess gewährleisten und letztendlich eine Weiterentwicklung und Umsetzung der identifizierten Maßnahmen im Sinne angepasster Managementprozesse gewährleisten. Im Sinne einer langfristig tragfähigen Managementstruktur mit dem Ziel einer stetigen Verbesserung wurden und werden folgende Elemente institutionalisiert: Der Klimaschutzmanager – als zentrale Kommunikations- und Lenkungsposition – wurde bereits institutionalisiert und war im Rahmen der Konzeptentwicklung eingebunden. In der nächsten Projekt-Phase wird der Schwerpunkt seiner Arbeiten auf der Initialisierung und Weiterentwicklung bzw. Umsetzung der identifizierten Maßnahmen liegen. Prinzipiell gilt es möglichst viele Akteure in den Prozess einzubinden und die dargestellten Energie- und Einsparpotenziale zu aktivieren. Unterstützt wird der Klimaschutzmanager durch den Klimaschutzrat. Als zentrale Institution zur Implementierung der Klimaschutzansätze im Biosphärenreservat wurde ein Klimaschutzrat aus 15 bis 20 regionalen Akteuren eingerichtet. Dieser begleitet den Prozess inhaltlich und dient als Schnittstelle und Multiplikator für die Akteure. Der Rat ist fest in der Region verankert und vernetzt, so dass er u.a. Impulse für die weitere Umsetzung des Masterplans geben kann. Ergänzend werden – auf Basis der kommunalen Grunddatenerhebung - interkommunal einheitliche Strukturen in Form eines Energiecontrollings Biosphärenreservat Bliesgau (EncoBB) geschaffen. Das gerade im Entstehen befindliche Energiecontrolling des Saarpfalz-Kreises und der Stadt Homburg dient dabei als Grundlage. Nach Etablierung der Strukturen und Zuständigkeiten innerhalb der interkommunalen Zusammenarbeit kann das Managementsystem sowohl auf andere Bereiche als auch auf weitere Partner ausgedehnt werden. Ziel ist es, ein interkommunales Energiemanagement zu etablieren. Wobei das Management nicht nur die reine Datenerfassung und Auswertung beinhaltet, sondern auch die Maßnahmenplanung, die Bewertung, die Organisation und Abwicklung sowie das Berichtswesen umfasst. Der Prozess strebt ferner einen regelmäßigen Austausch und eine permanente Verbesserung durch den „Plan-Do-Check-Act"-Zyklus an. Dahinter verbergen sich die Kernelemente „Planen“, 218


„Ausführen“, „Kontrollieren“ und als zentrales Element das „Handeln bzw. Optimieren“. Die Leitung des EnCoBB liegt in der Zuständigkeit des Saarpfalz-Kreises, der Klimaschutzmanager wird als interkommunaler Koordinator und übergeordneter Verantwortlicher für den Bereich Klimaschutz immer stringent mit einbezogen. Abgerundet wird das Management durch eine umfangreiche Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit. Neben regelmäßiger Pressearbeit (Online, Print, Telemedien) spielt insbesondere die Präsenz auf regionalen Veranstaltungen eine große Rolle. Auch die Bildung themenspezifischer Arbeitsgruppen wird interessierte Akteure einbinden und Akzente im Klimaschutz setzen. Für den weiteren Prozessfortschritt wurde ein „Konzepte zur Öffentlichkeitsarbeit Phase 2“ entwickelt, welches unterschiedlichste Öffentlichkeits-Maßnahmen für jedes Handlungsfeld aufzeigt und eine stringente Einbindung möglichst vieler Akteure anstrebt.

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Umsetzung Die vorliegende Strategie zur Erreichung der Klimaschutzziele wurde mit vielfältigen Maßnahmenvorschlägen untermauert. Diese Maßnahmenvorschläge dienen dazu, den regionalen Akteuren erste Schritte für die nächsten Jahre darzustellen und eine zeitnahe Umsetzung der Strategie zu realisieren. Dafür wurden in jedem Handlungsfeld Maßnahmenvorschläge ausgearbeitet und vorgestellt. Diese Maßnahmenliste ist nicht abschließend und kann jederzeit angepasst werden. Die Vorschlagsliste findet sich im Anhang. Bei vollständiger Umsetzung der dargestellten Maßnahmen können 95,5 % der CO2Emissionen eingespart und die Klimaschutzziele erreicht werden. Hierzu müssen 45 % der Wärme und 30 % des Stroms im privaten Gebäudebestand, 30 % des kommunalen Strombedarfs sowie 65 % des kommunalen Wärmebedarfs und 30 % des industriellen Strombedarfs sowie 45 % industriellen Wärmebedarfs eingespart werden. Zudem bedarf es eines verstärkten Ausbaus an Strom- und Wärmekapazitäten auf Basis regionaler, erneuerbarer Energien unter Berücksichtigung der festgestellten Potenziale.

Abbildung 12-2:

Entwicklung der CO2-Emissionen im Klimaschutzszenario

Ferner verursacht die Umsetzung der Maßnahmen z.T. umfangreiche Kosten, die über entsprechende Finanzierungs- und teilweise Förderkonzepte gedeckt werden müssen. Neben den üblichen Finanzierungsmethoden (Eigen- und Fremdkapital, Bürgschaften, Rating, Mitgliedsdarlehen, Fonds) kommen dazu auch immer mehr innovative Finanzierungs- und Beteiligungsmodelle zum Einsatz. Am Markt hat sich eine Vielfalt von Modellen etabliert. U.a. sind dies Sonderkreditprogramme regionaler Banken, der Klimasparbrief, die Solar&Spar Bürgercontracting oder auch die GmbH & Co.KG und 220


e.G.. Diese unterscheiden sich im Wesentlichen nach Finanzierungsvolumen und Einsatzgebiet (Effizienzmaßnahmen, EE-Anlage). Daneben unterstützen diese Maßnahmen durch Einsparung von Energieimporten sowie durch neu getätigte Investitionen (in Sanierung und EE-Anlagen) und die damit verbundenen Beschäftigungseffekte die regionale Wirtschaft. Allein durch die Einsparung von Energieimporten verbleiben 237 Mio. € pro Jahr in der Region. Kann darüber hinaus erneuerbarer Strom exportiert werden, ergeben sich sogar bilanzielle Überschüsse von 44,6 Mio. €. Wird dieser Ausbau bzw. das Einsparpotenzial in Zusammenarbeit mit Energiegenossenschaften realisiert, profitieren auch die Bürger an den erwirtschafteten Erlösen. Leitbild Als Konsequenz der im Rahmen der Konzeptentwicklung erzielten Erkenntnisse lässt sich hinsichtlich der weiteren Entwicklung folgendes Leitbild darstellen: Die Kommunen, der Saarpfalz-Kreis und das Land zusammengefasst im Biosphärenzweckverband Bliesgau bekennen sich zu dem Ziel, bis zum Jahr 2050 95 % der CO2Emissionen der Region im Vergleich zum Referenzjahr 1990 einzusparen. Die zukünftige Klimaarbeit der Region richtet sich dabei an der Strategie- und Umsetzungsplanung des Masterplans 100 % Klimaschutz aus. Künftige Handlungen und Beschlüsse nehmen dabei die Vermeidung klimarelevanter Emissionen in den Blick und berücksichtigen diesen Sachverhalt in besonderem Maße im Rahmen von kommunalen Entscheidungsprozessen. Klimaschutzrelevante Maßnahmen werden – unter dem Vorbehalt der finanziellen Möglichkeiten und des jeweiligen kommunalen Einflusses – mit hoher Priorität durchgeführt. Zur Umsetzung der Maßnahmen und Implementierung des Klimaschutzgedankens in der Region bedarf es einer zentralen Koordination sowie einer vielfältigen Multiplikation. Diese Aufgaben werden durch Klimaschutzmanager und Klimaschutzrat mit Leben gefüllt. Zudem obliegt dem Klimaschutzmanager die Verantwortung für die Umsetzung des Masterplans sowie zur Anfertigung regelmäßiger Sachstands- und Fortschrittsberichte. Die öffentlichen Gremien und Verwaltungen unterstützen die Arbeit dieser Stellen und stärken sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Die thematischen Schwerpunkte zur Erreichung der Klimaschutzziele bis 2050 im Biosphärenreservat Bliesgau sind: Steigerung der Gebäude-Sanierungsrate auf 3 – 3,5 % /a, konsequente Nutzung (betrieblicher) Abwärmepotenziale Installation von EE-Anlagen (Strom & Wärme) Verkehrsvermeidung und Entwicklung einer nachhaltigen Mobilitätskultur. Die Realisierung einer Null-Emissions-Region kann durch und mit Unterstützung vieler Akteure Wirklichkeit werden! 221


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