aF 04/2022

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sffv Verbandsnachrichten

Stress und Risiko An der kürzlich abgehaltenen Mitgliederversammlung des Schweizer Mobilitätsverbandes sffv hatten wir ein spannendes Referat von Herrn Dr. Dr. Casutt zum Thema Aggression im Strassenverkehr auf der Agenda. Es war höchst interessant, aufgezeigt zu bekommen, was teilweise während des Autofahrens in unserem Gehirn passiert. Text: Patrick Bünzli

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arum komme ich jetzt genau mit diesem Thema? Ganz einfach, ich hatte ein unliebsames Ereignis im Strassenverkehr, was mich belastet hat. Ich fuhr in der Nähe von Ebikon in einen Kreisel. Plötzlich sah ich im linken Augenwinkel, dass ein E-Bike auch in den Kreisel fuhr. Mit viel Glück konnten wir einen Zusammenstoss verhindern, und beide kamen mit einem Schrecken davon. Da ich ein Mensch bin, der sich gerne selber reflektiert, habe ich mir Gedanken gemacht, ob ich richtig in den Kreisel gefahren bin. Was sagt das Gesetz? Gemäss Artikel 41b VRV muss der Führer vor der Einfahrt in einen Kreisverkehrsplatz die Geschwindigkeit mässigen und den im Kreis von links herannahenden Fahrzeugen den Vortritt lassen. Jetzt kommen wir zu einer spannenden Anforderung; das Verringern der Geschwindigkeit. Wer macht das im normalen Strassenverkehr? Die wenigsten. Bei meinem Vorfall kann ich bestätigen, dass weder ich noch das E-Bike vor dem Kreisel gebremst haben. Dieser Aspekt hat mich gereizt, eine Viertelstunde meines Lebens einzusetzen und bei einem Kreisel das Verhalten der Fahrer zu beobachten. Es war herrlich oder eher schockierend,

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zu erleben, mit welcher Angespanntheit und Verbissenheit – teilweise regelrechten Wildwest-Szenen – die Teilnehmer versuchten, ihr Recht im Strassenverkehr zu beanspruchen. Eine Geschwindigkeitsreduzierung vor der Einfahrt ist sowieso nur was für Weicheier und wehe, jemand schneidet mir die Vorfahrt. Ich bin kein Moralapostel, aber seit meinem Vorfall schaue ich vor einem Kreisel mehrfach nach links und rechts und besonders die Geschwindigkeit wird etwas zurückgenommen. In diesem Zusammenhang hat mich eine Ankündigung des Bundes erstaunt. Das «RaserGesetz» soll verharmlost werden. Haben wir denn nicht andere Themen, die wichtiger sind, als ein eingeführtes und akzeptiertes Gesetz anzugehen? Und wieso muss man Via secura hinterfragen und die Urteile wieder verharmlosen? Wie fühlen sich die Opfer von Raservergehen, die mit dem gossen Leid leben müssen, das ihnen zugefügt worden ist? Hier wünschte ich mir Sensibilität des Bundes, und besonders die Wortwahl «unfreiwillige Raser» finde ich sehr speziell. Mit über hundert Stundenkilometern durch ein Dorf zu fahren, ist kein Kavaliersdelikt, sondern der Fahrer nimmt ein hohes Risiko in Kauf. Hier bleiben bei mir daher einige Fragezeichen zurück.

Mit dem Thema Sicherheit werden sich die Mobilitätsmanager in den nächsten Jahren weit mehr beschäftigen müssen, als ihnen lieb sein wird. Die Zunahme der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer wie auch die sich ändernden Strassenverkehrsregeln sind eine nicht zu unterschätzende Aufgabe. Genau solche Themen werden auch zukünftig im Schweizer Mobilitätsverband sffv Einzug halten, und wir sind bestrebt, unsere Mitglieder angemessen zu informieren.

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