What’SUB Stuttgart

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STUTTGART

EIN STREIFZUG DURCH TEMPORÄRE RÄUME

Hrsg.: Hochschule für Technik Stuttgart Detlef Kurth, Christina Simon-Philipp


005

Vorwort

006

Was passiert hier?

008

What’SUB Stuttgart: kreative Stadt gestalten – Subkultur erhalten

012

Alternativ- und Subkultur in der Stadtentwicklung

018

Kulturelle Entfaltungsräume in Stuttgart – eine Momentaufnahme 2017

036

Worüber reden wir?

038

Subkultur

048

Interviews

060

Kreative Klasse, Kreative Stadt

076

Wo gibt es was?

080

Chloroplast e.V

088

El palito e.V.

096

Kunstverein Dialekt e.V.

104

Kunstverein Wagenhalle e.V.

112

LSH#28


120

Raumwunder

128

Stadtlücken e.V.

136

UG Zwischenraum für zeitgenössische Kunst

144

Underground Soul Cypher e.V.

152

WIR.Jetzt!

160

Wie funktioniert es?

162

Wege durch den Genehmigungsdschungel

174

Instrumente und ihre Anwendbarkeit

186

Fazit

194

Erkenntnisse und Empfehlungen

198

Glossar

204

Quellen

208

Impressum und Dank



SUBKULTUR


ABGRENZUNG DER KULTURBEGRIFFE Ablehnung bestimmter Teile der Hauptkultur Konflikt

GEGENKULTUR EIGENES SYSTEM SOZIALER WERTE UND NORMEN

AUFSTAND Stellen primäre Werte und Normen in Frage

Frustration Gefühle ÜBERGANG Subkultur kann sich zu Gegenkultur entwickeln

Recht Wirtschaft Handlungsmuster

KUL

Religion Symbole Denkmuster

Unterschiedlichste Lebensstile

SUBKULTUR

ABWEICHUNG/ ABGRENZUNG Deutlich abgegrenzt aber in Wechselbeziehung

R

U LT

Temporär Eigene Werte und Normen

IL TE

U RK

DE

(Limitierte Aussagekraft wegen vielseitiger Verwendung)

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WIDERSTAND

ANTIKULTUR

Orientierung Lebensform

TUR

Wissenschaft

Werte & Normen Abweichung

Moral NEUTRALITÄT wird nicht zwingendermaßen als andere Kultur wahrgenommen

TE

IL D

ER

KU

TEILKULTUR

LT U

R

Grafik 02 : Abgrenzung der Kulturbegriffe

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Daher wurde eine Einstufung von „Sub-Subkultur“, „Subkultur“ und „Alternativer Kultur“ vorgenommen. Die Sub-Subkultur beschreibt dabei eine unsichtbare, im Verborgenen agierende Subkultur. Die klassische „Subkultur“ ist eine teilweise sichtbare Subkultur, die sich aber nicht planen lässt. Der Begriff der „Alternativen Kultur“ beschreibt die sichtbare bzw. teilweise etablierte Subkultur, die sich insbesondere durch kreatives und nicht-kommerzielles Schaffen auszeichnet. Die Stuttgarter Sub- und Alternativkultur ist überwiegend geprägt durch Kunst- und Clubkultur, auch durch Sportkulturen. Ein wichtiges Merkmal in Stuttgart ist die Raumnot, womit Sub- und Alternativkultur auch im Zusammenhang mit der Zugänglichkeit von Räumen gesehen werden muss. Viele Clubs mussten in den vergangenen Jahren neuen, großen Investitionen im Stuttgarter Stadtbild weichen. Doch sind von diesen Sanierungsmaßnahmen längst nicht nur Clubs betroffen, sondern auch andere Räume und Nischen, die zuvor von der Sub- und Alternativkultur belegt waren. Proberäume für Bands, Trainingsräume für Breakdance, Wände für Graffiti, günstige Räumlichkeiten für Kunst oder für Treffen von Subkulturgruppen werden vergeblich gesucht. Eine Stadt kann jedoch nur von den kreativen Potenzialen profitieren, wenn dafür der geeignete Nährboden geschaffen wird bzw. erhalten bleibt. SUBKULTUR UND KREATIVE STADT

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Für eine Kreative Stadt ist eine Kreative Klasse notwendig. Diese Kreative Klasse speist sich aus kreativen Köpfen, die vielfach der Subkultur entstammen. Der Zusammenhang zwischen der Subkultur, der Alternativen Kultur, der Kreativen Klasse und der Kreativen Stadt besteht darin, dass die Subkultur den Nährboden für die Kreativen darstellt. Für Städte wie Berlin oder Leipzig sind sogar die subkulturellen Akteure diejenigen, die das Wirtschaftswachstum fördern, da aus ihnen wirtschaftsstarke Kulturformen erwachsen.


SUB-SUBKULTUR

SUBKULTUR

ALTERNATIVE KULTUR

Fast unsichtbar

Halb verborgen

Sichtbar

Möchte unerkannt bleiben

Partiell sichtbar bei Aktionen

Teilweise „etabliert“

Ort unklar

Ort nicht ganz klar

Verortet

Halblegal

Legal

Legal Grafik 03 : Entwicklung der Subkultur

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Chloroplast Stuttgart e.V.

GRUPPE

Chloroplast Stuttgart e. V. ist ein gemeinnütziger Verein für Urban Gardening und Kulturförderung. Vereinsziel ist die im sozialen, ökologischen und ökonomischen Sinne nachhaltige und temporäre Nutzung des vorhandenen Raums einer ehemaligen Gärtnerei in Weilimdorf. Endlich Frühling bei Chloroplast – Tag des offenen Gartens

TITEL

Der Verein Chloroplast Stuttgart e.V. hat sich die letzten zwei Jahre ehrenamtlich dafür engagiert, dass diesem seit Jahren ungenutzten Ort neues Leben eingehaucht wird und die Infrastruktur erhalten und aufgewertet wurde. Durch Kooperation mit Anwohnern und dem Flüchtlingskreis Wolfbusch und Hausen konnten neue Entwicklungen im Gebiet angestoßen werden, die den Bewohnern der Unterkunft durch Urban Gardening, Jugendzirkus, Flüchtlingscafé, uvm. eine Abwechslung in ihrem Alltag bieten.

ANLASS DER AKTION

Ziel des Gesamtprojekts von Chloroplast e.V. war es, ein Zentrum der Kultur und Gärtnerei für Weilimdorf zu schaffen, das sowohl von den Anwohnern vor Ort als auch von den Bewohnern ganz Stuttgarts genutzt werden kann. Veranstaltung

FORMAT

keine

GENEHMIGUNGSBEHÖRDE

Privates Gelände im Insolvenzverfahren – mündliche Nutzungsvereinbarung

ORT

08.04.2017

DATUM

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Es wurde dazu eingeladen, den Tag auf dem Gelände zu genießen, Seedballs herzustellen, an einer Führung oder an der Jungpflanzentauschbörse teilzunehmen. In diesem Rahmen konnten die Erfahrungen der letzten Jahre mit den Anwohnern, Urban Gardening Interessierten und dem Flüchtlingskreis geteilt werden. Dabei konnten neue Kontakte geknüpft und weitere Interessierte für die Mithilfe begeistert werden.

INHALT DER AKTION

Der Verein hatte sich bereits zum ersten Projektaufruf für eine Förderung bei What’SUB Stuttgart beworben. Diese musste aber aufgrund rechtlicher Hürden und politischer Nutzungskonflikte zurückgestellt werden:

UMSETZUNG

Der Flächennutzungsplan gibt für das Gebiet eine landwirtschaftliche Nutzung vor, die genaue Definition lautet „Landwirtschaftliche Betriebe im Außenbereich/Erwerbsgartenbau (Glashäuser)“. Da die Größe des Areals für einen landwirtschaftlichen Betrieb nicht ausreicht, wurde für die Fläche jahrelang kein Pächter gefunden. Der Eigentümer war gezwungen, Insolvenz zu beantragen und verlor damit das Recht, das Gebiet zu verpachten. Daher verfügt Chloroplast e.V. lediglich über eine mündliche Vereinbarung zur unentgeltlichen Nutzung der Flächen. Der Projektstandort wurde auf den angemieteten Garten des benachbarten Bungalows verlegt; von einer Instandsetzung der Gärtnerei wurde abgesehen. Langfristig gibt es weitere, konkurrierende Nutzungsinteressen für das Gebiet. Aufgrund von Bedenken des Bezirks, musste von einer Förderung des Vereins Chloroplast abgesehen werden. Um die Projektidee von Chloroplast e.V. ggf. in einem zweiten Projektaufruf umsetzen zu können, wurde ein Schlichtungsgespräch in die Wege geleitet. Beim Termin anwesend waren: Die Bezirksvorsteherin, Vertreter des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung, ein Mitglied des Projektteams „What’SUB Stuttgart“ sowie Vereinsmitglieder von Chloroplast e.V.. In diesem Gespräch konnten Missverständnisse sowie rechtliche Gegebenheiten geklärt werden. Auf Basis dieses Treffens wurde die Zwischennutzung des Areals genehmigt. Letztendlich konnten wichtige Punkte besprochen werden, die für eine längerfristige und sichere Nutzung des Areals ausschlaggebend sind. Die Veranstaltung war ein voller Erfolg. Unzählige Besucher aus Weilimdorf und der Umgebung bewunderten das wieder zum Leben erweckte Areal. Eine Mitbürgerin sprach von „einer Aufwertung für die Gemeinde Weilimdorf“. 85


N ZGRABE SCHNAT

10

ZENTRUM WEILIMDORF ZUFAHRT - B295 III 4

7 I

1 I

I 6 I

TENNISHEIM WEILIMDORF

II

3

I

8

I

I 5

I

2 9

STRASSE SOLITUDE

SO LI TU DE ST RA SS E

FLÜCHTLINGSHEIM STEINRÖHRE, HAUSEN

U-BERGHEIMER HOF BERGHEIM SCHLOSS SOLITUDE 86

U

11

B-BERGHEIMER HOF

Grafik 12: Walz Areal - Weilimdorf, Stuttgart_M 1:2000


01

Treibhaus für Setzlinge, Dach stark beschädigt, Innenraum provisorisch aufgebaut (600m²)

02

Bungalow, Wohn- und Studionutzung

03

Lager

04

Garten mit ehemaliger Zufahrtsstraße

05

Zweigeschossiges Bürogebäude, infrastrukturell für unterschiedliche Nutzung ausgerüstet (1500m²)

06

Holz- und Metallwerkstatt

07

Gartenstreifen mit selbst errichteter Sauna

08

Außenbereich für Hochbeete (1200m²)

09

Erschließung des Gebiets, durch Abfahrt Solitudestraße und Überquerung der U-Bahngleise; Solitudestraße als Teil der wichtigen historischen Verbindungsachse zwischen Residenzschloss Ludwigsburg und Schloss Solitude

10

Gelände mit sportlicher und landwirtschaftlicher Nutzung

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Wolfbusch: Wohngebiet mit Einfamilienhäusern 87



WEGE DURCH DEN GENEHMIGUNGSDSCHUNGEL


WEGE DURCH DEN GENEHMIGUNGSDSCHUNGEL

In diesem Kapitel werden beispielhaft Räume und Formate zur Entfaltung von Subkultur dargestellt. Für die Räume – also Orte, an denen subkulturelle Initiativen stattfinden können– sind planungs- und eigentumsrechtliche Aspekte sowie verschiedene Trägerformen zu beachten. Es wird unterschieden nach Art der Fläche, Zuständigkeit und Regelwerk für die Nutzung. Als Formate zur Entfaltung von Sub- und Alternativkultur werden Zwischennutzungen und dauerhafte Nutzungen sowie Veranstaltungen und Versammlungen vorgestellt. Im Sinne eines übersichtlichen, knapp gehaltenen Leitfadens werden im Folgenden Wege durch den Genehmigungsdschungel aufgezeigt. Detaillierte Darstellungen sind der Freiraumfibel (vgl. BBSR 2016) sowie den entsprechenden Leitfäden der Landeshauptstadt Stuttgart zu entnehmen. Eine wichtige Anlaufstelle ist zudem das Leerstands- und Zwischennutzungsmanagement der Stadt Stuttgart.

RÄUME ZUR ENTFALTUNG VON SUB- UND ALTERNATIVKULTUR

1 Rechtliche Grundlagen Planungsrechtliche Grundlagen Wenn bauliche Anlagen errichtet oder abgebrochen werden sollen, ist eine Baugenehmigung erforderlich. Diese wird von der Bauaufsichtsbehörde (in der Stadt Stuttgart vom Baurechtsamt) erteilt, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Existiert bereits ein Bebauungsplan, so muss sich die Nutzung oder Zwischennutzung an die Vorgaben des Bebauungsplans halten (vgl. § 30 BauGB). Innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen (vgl. § 34 BauGB) muss sich die Nutzung in die Umgebung einfügen, außerdem ist eine Begründung für das Vorhaben notwendig. Befindet sich das Vorhaben im Außenbereich (vgl. §35 BauGB), ist es nur zulässig, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen und die Nutzung beispielsweise einem land- oder forstwirtschaftlichem Betrieb oder der gartenbaulichen Erzeugung dient. Verfahrensfreie Vorhaben benötigen keine Baugenehmigung, dennoch müssen die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen eingehalten werden: • •

164

§50 LBO: Aufzählung verfahrensfreier Bauvorhaben §69 LBO: Fliegende Bauten


Eigentumsrechtliche Grundlagen Die rechtlichen Grundlagen für private und öffentliche Flächen und Gebäude sind unterschiedlich. Private Flächen Private Freiflächen Private Freiflächen sind unbebaute, versiegelte oder unversiegelte Flächen im Stadtgebiet, die sich im privaten Besitz befinden, z. B. Innenhöfe, Gärten, Zufahrten, Parkplätze, Brachflächen, etc. • Zuständigkeit: • Regelwerk: • Beispiel:

Privater Eigentümer Öffentliche Hand als Eigentümer (auch die Stadt kann Besitzer einer Fläche sein, die in privater Nutzung ist) Vertrag, Vereinbarung Chloroplast

Private Innenräume Private Innenräume sind Gebäude oder Gebäudeteile, die sich im privaten Besitz befinden. • Zuständigkeit: Eigentümer, Vermieter Öffentliche Hand als Eigentümer • Regelwerk: je nach Format, z.B. Versammlungs stättenverordnung • Beispiel: WIR.Jetzt!, LSH#28, Raumwunder Öffentliche Flächen Öffentliche Verkehrsflächen Öffentliche Verkehrsflächen sind öffentlich zugängliche Straßen (Fahrbahnen), Gehwege, Fahrradwege, Parkplätze, Verkehrsinseln, Straßenbegleitgrün, Haltestellen des ÖPNV, Stadtplätze und Aufenthaltsflächen. • Zuständigkeit: Straßen- und Verkehrsamt, Tiefbauamt, Amt für öffentliche Ordnung 165


194


ERKENNTNISSE UND EMPFEHLUNGEN 195


ERKENNTNISSE UND EMPFEHLUNGEN

1. Kreatives Milieu als Standortfaktor: Erfolgreiche Wirtschaftsregionen benötigen ein kreatives Umfeld mit weichen Standortfaktoren, um Hochqualifizierte zu halten und anzuziehen. Dazu gehören auch subkulturelle, querdenkende Initiativen, die einen Nährboden für neue kreative Potenziale liefern. 2. Kreativität in der Wachstumsregion: Insbesondere innovative Wachstumsregionen sollten darauf achten, dass sie ihre kreative Basis nicht vernachlässigen, sondern sie unterstützen und stetig neu ermöglichen. In Zeiten von Flächenmangel und Mietendruck sollten spezielle Angebote für kreative und subkulturelle Nutzungen geschaffen werden. 3. Die kreative Klasse benötigt eine kreative Stadt: Die Wirtschaftsförderung einer Stadt darf sich nicht nur auf Hochqualifizierte und Etablierte aus der kreativen Klasse beschränken, sondern sie muss insgesamt eine kreative Stadt unterstützen, in der sich ein kreatives Milieu insbesondere aus der jungen Generation entfalten kann. 4. Sub- und Alternativkultur als Teil der Stadtkultur: Sub- und alternativkulturelle Initiativen sind eine wichtige Quelle für neue kulturelle Strömungen – sie sollten als essenzieller Bestandteil der Stadtkultur angesehen werden. Von daher sollten sie gleichwertig zu anderen Kulturformen unterstützt werden und Entfaltungsräume erhalten. 5. Unterstützung der Vielfalt an Sub- und Alternativkultur: Die unterschiedlichen Erscheinungsformen von sichtbarer und unsichtbarer Sub- und Alternativkultur benötigen entsprechend flexible Rahmenbedingungen, damit sie sich in der Stadt entwickeln können. Entscheidend sind hierbei meist nicht permanente Räume und dauerhafte Förderungen, sondern maßgeschneiderte Genehmigungsabläufe und temporäre Nutzungen, also ein gutes Zusammenspiel u.a. von Stadtplanung, Bauordnung und Ordnungsrecht. 6. Planerische Rahmenbedingungen für Sub- und Alternativkultur: Die Stadtplanung sollte ihre formellen und informellen Instrumente dafür einsetzen, temporäre Aneignungen von Räumen durch kulturelle Initiativen zu ermöglichen – manchmal kann auch die „Nicht-Planung“ eines Übergangsbereichs entsprechende Räume ermöglichen. In der Bebauungsplanung sollten entsprechende Festsetzungsmöglichkeiten standardmäßig geprüft werden.

196


7. Stadtentwicklungsplan „Temporäre Räume für Sub- und Alternativkultur“: Als informeller Rahmen für Stadtplanung und Bauordnung sollte ein Stadt­ entwicklungsplan erarbeitet werden, der Standorte und Planungsprinzipien für die Unterstützung von Sub- und Alternativkultur sowie die Zuständigkeiten in der Stadtverwaltung aufzeigt. 8. Sanierungsziele für Sub- und Alternativkultur: In den Bestandsanalysen (Vorbereitende Untersuchungen) und den Zielen für Sanierungsgebiete sollte das Thema Sub- und Alternativkultur mitberücksichtigt werden. In den Sanierungszielen ist darzulegen, wie bestehende kulturelle Initiativen vor Verdrängung geschützt und wie neue Entfaltungsräume geschaffen werden können. Städtebaufördermittel für entsprechende Gebäude und Plätze sowie die Anschubfinanzierung von Projekten können neue Initiativen eines kreativen Quartiers ins Leben rufen. 9. Kulturschutzgebiete: Für kreative Künstler und subkulturelle Akteure sind „Schutzgebiete“ nötig, die temporär dem Verwertungsinteresse entzogen sind und Freiräume für neue Aktivitäten ermöglichen, auch jenseits bestehender Regularien. Diese Freiräume können räumlich oder punktuell geschaffen werden. 10. Regeln für temporäre Nutzungen: Sub- und Alternativkultur können als Zwischennutzer an temporären Orten auftreten und diese neu in Wert setzen. Hierfür sollten klare Nutzungsregeln aufgestellt werden: die Stadt muss dem Zwischennutzer einen flexiblen Rahmen einräumen, zugleich muss der Nutzer respektieren, dass er nur befristet und mit nicht-kommerziellen Nutzungsformen tätig sein kann. 11. Stadtkulturbeauftragter: Ergänzend zum Beauftragten für Zwischennutzung bei der Wirtschaftsförderung sollte die Stadt einen qualifizierten Stadtkulturbeauftragten einsetzen, der sich als Ombudsmann für Kulturfragen auch für die Sub- und Alternativkultur einsetzt, gewisse Gestaltungsspielräume bei der Unterstützung von entsprechenden Initiativen hat und quer zu den Fachabteilungen agieren kann. 12. Sub- und Alternativkultur als Teil der Stadtgesellschaft: Entsprechende Initiativen benötigen ein Umfeld von gesellschaftlicher Toleranz und Wohlwollen, um sich zu entfalten. Insbesondere ist hier eine kontinuierliche Rückendeckung durch die Stadtpolitik und gesellschaftliche Schlüsselakteure erforderlich. 197


Die Stadt Stuttgart wächst, die Wirtschaft boomt – und droht dabei an ihrem Erfolg zu ersticken, indem sie die eigenen kreativen Wurzeln und Subkultur verprellt. Ein kreatives Stuttgart benötigt kulturelle Nischen und alternative Kulturangebote. Raumnot und extreme Mieten gefährden zahlreiche Clubs und kulturelle Orte. Die Sub- und Alternativkultur finden keine Räume zur Entfaltung mehr. In der Folge wandern kreative Köpfe ab, die aktive Impulse in dieser Kulturszene setzen könnten. Mit dem Projekt „What’s UB“ wurden urbane Lücken und kulturelle Nischen aufgespürt, um die kreative Szene in Stuttgart zu fördern. Die Hochschule für Technik Stuttgart hat gemeinsam mit dem Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung von 2015 bis 2017 – dank der Förderung der Nationalen Stadtentwicklungspolitik des Bundes – kulturelle Interventionen unterstützt und Wege durch den Genehmigungsdschungel aufgezeigt.

€ 19,- (D)

Ein Projekt der Hochschule für Technik Stuttgart und des Amtes für Stadtplanung und Stadterneuerung Stuttgart

9 783899 862690 > www.avedition.de


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