1 minute read
§57a: sanfte Änderungen
Einige Änderungen bei den Mängeln, ein neues Erscheinungsbild sowie der QRCode sind die Neuerungen beim „Pickerl“.
Die mit der 10. Novelle der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PBStv) mit 2. Februar wirksamen Änderungen bei §57a-Gutachen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Arbeit der ermächtigten Betriebe“, erklärt Dieter Köllner-Gürsch, Projektleiter bei ZBD Verwaltung GmbH & Co KG, welche die Zentrale Begutachtungsplakettendatenbank betreibt. „Die Gutachten kommen nun direkt aus der ZBD und haben – unabhängig von der Software – ein neues identisches Erscheinungsbild, das den EU-Anforderungen entspricht.“ Der nun aufgedruckte QR-Code ist nur für das zu diesem Zeitpunkt gültige Gutachten abrufbar. „Ältere Gutachten sind weiter unter www.kfzgutachten.at abrufbar“, so Köllner-Gürsch. Aus Datenschutzgründen erforderlich sind nur Vornamen und Nachname des Fahrzeughalters aufgedruckt. Das Einfügen eines Firmenlogos