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Partner für den Erfolg
Motorex und KTM verlängern ihre Partnerschaft. Im Motorsport, aber auch in der Erstausrüstung feiert man Erfolge.
Zum 20-jährigen Jubiläum ihrer Zusammenarbeit vereinbarten der führende Spezialist für Schmierstoffe und Pflegemittel und der im Motorsport weltweit erfolgreichste Motorradhersteller die langfristige Fortsetzung ihrer Kooperation, die erst zuletzt mit dem Sieg bei der Rallye Dakar Moto einen weiteren sportlichen Erfolg verbuchen konnte.
Technische Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit der beiden Erfolgsmarken umfasst zum einen sämtliche Rennsport-Aktivitäten von KTM mit Ausnahme der MotoGP. Seit jeher nutzt Motorex das Motorsport-Engagement als anspruchsvolles „Testlabor“ für die Entwicklung von Serienprodukten.
Die Partnerschaft mit KTM bezieht sich zum anderen auch auf die Erstbefüllung aller Neumaschinen mit Motorex-Produkten. Darüber hinaus empfiehlt
KTM die Verwendung der Schweizer Schmierstoffe. Auch in der Entwicklung ist die Zusammenarbeit gewachsen. Im Motorex-Labor in Langenthal entwickeln die Schweizer Experten in enger Abstimmung mit den Mattighofener Ingenieuren innovative High-Performance-Schmierstoffe für Topleistung und maximale Zuverlässigkeit.
„Vertrauen und Verlässlichkeit sind essenzielle Werte in einer Partnerschaft“, betont Edi Fischer, Vorsitzender der Motorex-Geschäftsleitung. „In 20 Jahren mit etlichen gemeinsamen Projekten nicht nur im Motorsport sind diese Werte gewachsen. Wir sind stolz darauf, auch in Zukunft einen Beitrag zum Erfolg der KTM-Gruppe zu leisten.“ • (RED)
Mit dem richtigen und aktualisierten OBD-Auslesegerät laufen OBFCM und der Export in die ZBD automatisch
Was braucht’s für OBFCM?
Mit 20. Mai ist die Auslese der OBFCM-Daten im Rahmen der §57a-Überprüfung verpflichtend. Der ermächtigte Betrieb benötigt dazu lediglich ein geeignetes OBD-Auslesegerät.
Mit 20. Mai tritt die EU-weit vorgeschriebene
OBFCM-Regelung (On Board Fuel Consumption Monitoring) in Kraft. Dabei muss – im Rahmen der technischen Überprüfung – die im Fahrzeug verwendete Menge an Kraftstoff und/oder verwendeter Energie ausgelesen und an die europäische Kommission übermittelt werden. In Österreich erfolgt diese Auslese im Rahmen der §57a-Überprüfung und wird über die Zentrale BegutachtungsplakettenDatenbank (ZBD) an die Kommission gesandt. Betroffen sind Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 der entsprechenden Abgasklasse ab Erstzulassung 1.1.2021 (Typengenehmigung ab 1.1.2020).
Dazu benötigt der Kfz-Betrieb ein geeignetes OBD-Auslesegerät (in der Regel ein Diagnosetester oder eine spezielle Software), das über den OBD-Stecker bzw. -Dongle mit dem Fahrzeug verbunden wird.
Rücksprache mit Diagnose-Hersteller
„Sollte das Upgrade des Testers nicht möglich sein, gibt es derzeit von der Tiroler Firma ABM Autoschlüssel eine Softwarelösung für Windows-Betriebssysteme“, berichtet Köllner-Gürsch: „Aus Gründen der Datensicherheit und der einfacheren Fehleridentifikation empfehlen wir eine direkte Verbindung zur ZBD und raten von Drittsystemen ab. Schließlich ist der Betriebsinhaber für die Datensicherheit verantwortlich.“
Verbindung des Testers mit der Software
„Die ZBD wird die Funktion ab 19. Mai freischalten“, erklärt Köllner-Gürsch: „Dann muss das OBD-Auslesegerät einmalig mit dem Begutachtungsprogramm verbunden werden.“
Eine Liste der OBFCMfähigen Tester finden Sie unter www. autoundwirtschaft.at/ OBFCM
„Der Betrieb muss dazu mit dem Hersteller beziehungsweise Vertriebspartner seines Diagnosegerätes Rücksprache halten, ob es für die OBFCM-Auslese geeignet ist und wie das Update der Geräte technisch und kostenseitig funktioniert“, erklärt Dieter Köllner-Gürsch, Projektleiter bei ZBD. Die Tester müssen die Daten über die vom Bundesministerium für Klimaschutz definierten und vorgeschriebenen Schnittstellen an die ZBD übermitteln. „Derzeit sind die Schnittstellen bei allen namhaften TesterHerstellern in Ausarbeitung beziehungsweise bereits fertiggestellt“, so Köllner-Gürsch.
Beim Erstellen des Gutachtens wird durch die Identifikation des Fahrzeuges – über das Kennzeichen bzw. die Fahrgestellnummer – ein für die OBFCM-Auslese relevantes Fahrzeug automatisch erkannt. Die Begutachtungssoftware blendet in diesem Fall das entsprechende Fenster (unter Mangelpunkt 8) ein. Für die Auslese muss der OBD-Stecker (Dongle) mit dem Fahrzeug verbunden werden, die OBFCM-Daten werden automatisch über das Auslesegerät an die ZBD übertragen.
„Die Daten werden dann von der ZBD an die zuständigen Stellen der europäischen Kommission übermittelt“, erklärt Köllner-Gürsch. Für den §57aGutachter ist das Thema damit erledigt.
Bei Rückfragen steht die ZBD Supportline unter 01 865 11 73-0 zur Verfügung. • (GEW)